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10.7.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 198/45 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat — Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen
COM(2012) 433 final
2013/C 198/07
Berichterstatter: Aurel Laurențiu PLOSCEANU
Ko-Berichterstatter: Enrico GIBELLIERI
Die Europäische Kommission beschloss am 7. September 2012, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen
COM(2012) 433 final.
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Beratende Kommission für den industriellen Wandel nahm ihre Stellungnahme am 12. März 2013 an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 489. Plenartagung am 17./18. April 2013 (Sitzung vom 17. April) mit 128 gegen 2 Stimmen bei 7 Enthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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1.1 |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt die im Juli 2012 erfolgte Veröffentlichung des Aktionsplans der Kommission zur nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen. |
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1.2 |
Der EWSA hebt die strategische Bedeutung hervor, die dem Baugewerbe wegen seines Beitrags zum BIP, seiner Rolle für die Beschäftigung im Rahmen der Gesamtwirtschaft in Europa sowie als Impulsgeber für das Wirtschaftswachstum zukommt. |
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1.3 |
Der EWSA vertritt die Auffassung, dass das Baugewerbe eine entscheidende Rolle bei der Senkung des Energieverbrauchs in der EU und der Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks der Menschheit spielt und damit einen Beitrag zur Eindämmung und Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels leistet. Er erwartet, dass der Aktionsplan dazu beitragen wird, dass das Baugewerbe diese wichtigen gesellschaftlichen Herausforderungen besser bewältigen kann. |
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1.4 |
Dem Baugewerbe, das fast 10% des EU-BIP erwirtschaftet, kommt eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung einer prosperierenden EU-Gesamtwirtschaft zu. Zur Schaffung des angestrebten Wachstums müssen die nationalen Politikverantwortlichen – wie die Kommission durch die Vorlage dieser Mitteilung – Maßnahmen für das Baugewerbe ergreifen, durch die sichergestellt ist, dass es die entsprechenden finanziellen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen vorfindet, um zu Wachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen und Umweltschutz beitragen zu können, wie dies im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der EU liegt. Der EWSA ist zudem der Ansicht, dass das Baugewerbe keiner direkten finanziellen Unterstützung in Form von Beihilfen bedarf, sondern im Rahmen des Aktionsplans versucht werden sollte, die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es dem Baugewerbe ermöglichen, den ihm zukommenden Beitrag zum Wirtschaftswachstum, zum allgemeinen Wohlstand sowie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt in bestmöglicher Weise zu leisten, was auch die Gewährleistung entsprechender öffentlicher und privater Investitionen zur Förderung nachhaltiger Projekte sowie die Finanzierung der Wirtschaft der Mitgliedstaaten vor allem durch Bankdarlehen umfasst, wobei unverzügliche und wirksame Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Krediten zu ergreifen sind, einschließlich der Schaffung besonderer Instrumente für Bürgschaften und Rückbürgschaften.. |
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1.5 |
Darüber hinaus kommt einem einfachen, stabilen und kohärenten Rechts- und Normungsrahmen auf EU-Ebene eine Schlüsselrolle für die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Baugewerbes auf dem Binnenmarkt und den internationalen Märkten zu. |
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1.6 |
Der EWSA weist nachdrücklich darauf hin, dass Sparmaßnahmen zwar strukturelle Ungleichgewichte austarieren, jedoch keine Ankurbelung des Wirtschaftswachstums bewirken, sondern die Wirtschaftskrise in vielen Staaten eher verschlimmern. Es muss in nachhaltige Gebäude und Infrastruktur investiert werden, um für die Zukunft Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Europa zu sichern. |
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1.7 |
Die organisierte Zivilgesellschaft fordert die Kommission, das Europäische Parlament, den Rat und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, Investitionen in die Nachhaltigkeit von Gebäuden und Kerninfrastruktur nicht nur als eine andere Form öffentlicher Ausgaben, sondern als strategischen Beitrag zur Gewährleistung von Wachstum und Beschäftigung auch in der Zukunft zu betrachten. Der EWSA empfiehlt zudem, derartige Investitionen bei der Berechnung der Leistung eines Landes im Zusammenhang mit den Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht zu berücksichtigen. |
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1.8 |
Die Sanierung der alternden Gebäudeinfrastruktur der EU birgt ein enormes Potenzial hinsichtlich der Reduzierung der Energienachfrage, die notwendig ist, um das EU-Ziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen sowie der Energienachfrage um jeweils 20% zu verwirklichen. Dies würde auch zu einer Senkung der Importe fossiler Brennstoffe beitragen und damit sicherstellen, dass mehr von der Wertschöpfung in der EU auch in Europa verbleibt, wodurch in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise Arbeitsplätze erhalten bzw. neu geschaffen werden könnten. Um dies zu bewerkstelligen, müssen die Mitgliedstaaten angemessene finanzielle und steuerliche Anreize schaffen, die den Markt zu größeren Energieeinsparungen und zum Abbau der Qualifikationsdefizite anspornen. |
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1.9 |
Die Modernisierung der europäischen Verkehrs-, Energie- und Breitbandinfrastruktur stellt eine weitere große Herausforderung dar, die im Hinblick auf die Bedürfnisse künftiger Generationen und die Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität Europas für ausländische Direktinvestitionen bewältigt werden muss. Erkennen die Regierungen die Bedeutung dieser Art von Investitionen nicht, droht Europa, sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch in Bezug auf den allgemeinen Wohlstand hinter andere Weltregionen zurückzufallen. |
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1.10 |
Der demografische Wandel bringt neue Herausforderungen im Bereich der Gebäudeinfrastruktur mit sich, die das Baugewerbe bewältigen muss. Dazu zählen etwa die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung hinsichtlich der Zugänglichkeit von Gebäuden. Der EWSA nimmt zur Kenntnis, dass der Europäische Normungsausschuss im Auftrag der Europäischen Kommission derzeit an der Anpassung der relevanten Normen an die Prinzipien des "Designs für alle" arbeitet. Darüber hinaus sieht sich das Baugewerbe auch der Herausforderung der Überalterung der Arbeitskräfte gegenüber. In diesem Zusammenhang weist der EWSA auf die Europa-2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (1) und die Herausforderung hin, die dies für die Gesamtwirtschaft darstellt. |
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1.11 |
Neben dem Beitrag des Baugewerbes zur Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels bringt die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels neue Herausforderungen in Bezug auf die Bebauung mit, die die Bauwirtschaft wird bewältigen müssen. Dazu zählen die Auswirkungen extremer Wetterereignisse, die eine robustere Gebäudeinfrastruktur erfordern, sowie adäquate Schutzeinrichtungen. Der EWSA betont, dass dem auch im Rahmen der bestehenden technischen Normen wie z.B. Eurocodes Rechnung getragen werden muss. |
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1.12 |
Wenn die erforderlichen Investitionen getätigt werden, kann das Baugewerbe hierzu einen entscheidenden Beitrag leisten; gleichzeitig sind Projektanleihen zwar ein probates Mittel zur Aufbringung zusätzlicher privater Finanzmittel für Projekte, können aber öffentliche Investitionen nicht ersetzen. |
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1.13 |
Zahlreiche Bauunternehmen und insbesondere KMU stehen aufgrund des Zahlungsverzugs von öffentlichen Auftraggebern und von Kunden aus der Privatwirtschaft erheblich unter Druck. Die Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr muss ordnungsgemäß durchgesetzt werden, um das Überleben der Unternehmen zu sichern. Der EWSA hebt nachdrücklich hervor, dass es zur vollständigen Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2011/7/EU und Erreichung ihrer Ziele wichtig ist, die Zahlungs- und Eingangsfristen auf den öffentlichen Beschaffungsmärkten auf 30 Tage zu beschränken und dafür zu sorgen, dass die Zahlung tatsächlich innerhalb dieser Fristen erfolgt. Dies sollte durch angemessene fiskalische und administrative Maßnahmen (insbesondere hinsichtlich des Erhalts von Bankkrediten für die Begleichung ausstehender Verbindlichkeiten) geschehen. Der EWSA unterstreicht, dass die Lösung des Problems der Zahlungsrückstände, die aus der Zeit vor der Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU datieren, von prioritärer Bedeutung ist. Tatsächlich stellt der Zahlungsverzug bei hohen Rechnungsbeträgen im Rahmen der öffentlichen Beschaffungsmärkte eine erhebliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit, der Rentabilität und der Überlebensfähigkeit von Unternehmen dar. Jene Länder, die bislang kürzere Zahlungsfristen hatten, sollten die Ausnahmebestimmungen der Richtlinie nicht dazu nutzen, um diese Fristen zu verlängern. Der EWSA spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, für die Begleichung von Rechnungen (einschließlich Abnahme und Prüfung) eine höchstens 30-tägige Zahlungsfrist zuzulassen. |
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1.14 |
Der EWSA hebt hervor, dass Bankkredite zugunsten der Investoren und der Realwirtschaft wieder gefördert und gestärkt werden müssen, um die Chancen für einen Aufschwung nicht zu gefährden oder erheblich zu senken. Er empfiehlt, bei der Genehmigung von Krediten übertriebene Prüfungen zu vermeiden und die Entwicklung von Wertpapieranlagen zu Lasten von Krediten für Unternehmen, die die Krise durchgestanden haben, nicht länger zu bevorzugen. Brückenkrediten kommt entscheidende Bedeutung für das Überleben zahlreicher Unternehmen und insbesondere KMU im Tagesgeschäft zu. Daher stellt die derzeit eingeschränkte Kreditvergabe durch die Banken eine echte Bedrohung für die Lebensfähigkeit dieser Unternehmen dar. Um die bereits vorhandene Kreditklemme nicht weiter zu verschärfen, dürfen Finanzaufsichtsregeln wie jene, die im Basel-III-Abkommen vorgeschlagen wurden, nicht zu einer weiteren Einschränkung der Kreditvergabe an die Realwirtschaft führen. Deshalb sollte die Möglichkeit, günstig Geld von der EZB zu borgen, an die Auflage geknüpft werden, dass dies großteils der Realwirtschaft zugutekommen muss. |
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1.15 |
Eine entscheidende Rolle für die Schaffung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Bauwirtschaft kommt der Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen zu. Der Atkins-Bericht aus dem Jahr 1993 (2) kommt zu dem Schluss, dass von einer auf prekären Beschäftigungsverhältnissen wie Scheinselbständigkeit beruhenden Bauwirtschaft negative Produktivitätsanreize ausgehen. Deshalb sollte der Aktionsplan auch Strategien zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken wie Scheinselbständigkeit in der Bauwirtschaft enthalten. |
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1.16 |
Unabhängig von der Beschäftigungsform müssen Anreize für die Qualifizierung von Arbeitnehmern und für ein Angebot an Möglichkeiten für lebenslanges Lernen geschaffen werden. |
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1.17 |
Eine Umgehung der Regelungen und sozialen Verpflichtungen führt zu Wettbewerbsverzerrungen im Baugewerbe. Deshalb muss auf der Grundlage der im Aufnahmestaat bestehenden Vorschriften und Sozialbestimmungen für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt werden. Zu diesem Zweck sind entsprechende Durchsetzungsverfahren anzuwenden, um zu gewährleisten, dass die im Aufnahmestaat geltenden Bedingungen respektiert werden. |
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1.18 |
Der EWSA fordert die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, ihr politisches Engagement zu verstärken und konkrete Maßnahmen gegen die Beeinflussung der Vergabe öffentlicher Aufträge – insbesondere bei großen Infrastrukturprojekten – durch Korruption und kriminelle Organisationen zu ergreifen, da der Einsatz von Drohungen und Gewalt eine Beschneidung von Freiheit und Demokratie darstellt und zu inakzeptablen und unfairen Wettbewerbsbedingungen führt. |
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1.19 |
Der EWSA betont, dass es den Mitgliedstaaten ermöglicht werden sollte, die bereits bestehenden sowie zusätzliche Kontrollmaßnahmen und Verwaltungsauflagen anzuwenden, die für wirksam und notwendig erachtet werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Kontroll-, Überwachungs- und Durchsetzungsinstrumente auch tatsächlich angewandt und wirksame und angemessene Inspektionen auch tatsächlich durchgeführt werden, um die Einhaltung der nationalen Vorschriften sowie der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern zu gewährleisten. |
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1.20 |
Zugewanderten Arbeitnehmern sollte auf der Grundlage der im Aufnahmestaat geltenden Bedingungen und Vorschriften Anspruch auf die sozialen Mindestleistungen und/oder gleichwertige Bedingungen gewährt werden. Zur Bekämpfung von Sozialdumping und ungleicher Behandlung zugewanderter Arbeitnehmer vor dem Recht sollten entsprechende Durchsetzungsmechanismen geschaffen werden. |
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1.21 |
Der Anteil an FuE im Bereich der Bauwirtschaft muss im Hinblick auf die damit zu erzielenden Produktivitätszuwächse angehoben werden. Es bedarf einer Politik, die kontinuierliche Innovation, Produktivitätssteigerungen auf der Grundlage der Qualifikation der Arbeitnehmer, "intelligente" neue Produkte und Arbeitsorganisation sowie hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten fördert. Diesbezüglich kann die Umwelttechnologie Anstöße für neue Entwicklungen geben. |
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1.22 |
Der EWSA spricht sich für faire und ausgewogene Vertragsbedingungen in allen EU-Mitgliedstaaten aus, wobei diese auch für Unternehmen aus Drittstaaten gelten sollten, die auf dem EU-Baugewerbemarkt tätig sind. Die Vergabe öffentlicher Aufträge nach dem Prinzip des "wirtschaftlich günstigsten Angebots" (anstelle des "Niedrigstangebots") sowie eine generelle Ablehnung ungewöhnlich niedriger Angebote sind entscheidende Faktoren für einen wirksamen und fairen Wettbewerb. |
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1.23 |
Damit das Baugewerbe stärker zur nachhaltigen Entwicklung beitragen kann, sollten Investitionen und ihre Kosten auf der Grundlage ihres gesamten Lebenszyklus bewertet werden. Gegebenfalls sollte eine solche Bewertung auf der Grundlage der vom Europäischen Normungsausschuss erarbeiteten bzw. angenommenen Normen erfolgen. |
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1.24 |
Der EWSA begrüßt die Einsetzung eines hochrangigen Gremiums der EU zum Thema Bauwirtschaft und möchte sich daran beteiligen, um für mehr Konsistenz bei den für die Bauwirtschaft relevanten EU-Maßnahmen zu sorgen. |
2. Hintergrund
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2.1 |
Das Baugewerbe in der EU-27 hat die Auswirkungen der 2008 beginnenden Finanzkrise und den folgenden Wirtschaftsabschwung bei der Bautätigkeit stark zu spüren bekommen. Ein Wiederaufschwung wird durch die einsetzende Staatsschuldenkrise in der Eurozone und die Umsetzung von Sparprogrammen in einer Reihe von Mitgliedstaaten verzögert. |
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2.2 |
Nichtsdestoweniger belief sich der Umsatz des Baugewerbes im Jahr 2011 auf 1 208 Mrd. EUR, was 9,6% des BIP der EU-27 sowie 51,5% der Bruttoanlageninvestitionen ausmacht (3). |
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2.3 |
Das Baugewerbe besteht aus 3,1 Mio. Unternehmen, von denen 95% KMU mit weniger als 20 Beschäftigten sind, wobei 93% weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen. |
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2.4 |
Das Baugewerbe zeichnet mit 14,6 Mio. Beschäftigten im Jahr 2011 als größter gewerblicher Arbeitgeber in Europa für 7% der Gesamtbeschäftigung und 30,7% der Industriearbeitsplätze verantwortlich. Seit 2008 geht die Beschäftigung laufend zurück. |
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2.5 |
Unter Berücksichtigung des Multiplikatoreffekts (ein Beschäftigter im Baugewerbe schafft zwei weitere Arbeitsplätze in anderen Branchen) ist die Zahl der Arbeitsplätze, die in der EU direkt bzw. indirekt vom Baugewerbe abhängen, auf 43,8 Mio. zu beziffern. |
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2.6 |
Das Baugewerbe wird – in den einzelnen Mitgliedstaaten gleichermaßen – insbesondere von folgenden Wirtschaftsfaktoren beeinflusst:
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2.7 |
Die Bemühungen auf einzelstaatlicher Ebene wurden durch die budgetären und fiskalischen Konsolidierungsmaßnahmen sowie die massiven Kürzungen der Investitionen untergraben, die zur Lösung der Staatsschuldenkrise erfolgten. |
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2.8 |
Diese Situation hat das ohnehin labile Unternehmens- und Verbrauchervertrauen weiter geschwächt. |
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2.9 |
In den Prognosen für das Jahr 2012 wird von einem Rückgang der gesamten Bautätigkeit um über 2% infolge der rückläufigen Entwicklung in den einzelnen Teilbereichen des Baugewerbes ausgegangen. |
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2.10 |
In einer Analyse der Weltbank wird das Baugewerbe als eine der Branchen bezeichnet, in der sich Korruption und organisiertes Verbrechen wie folgt äußern:
Die EU-Mitgliedstaaten sehen Missstände in folgenden Bereichen:
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3. Vorschlag der Kommission
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3.1 |
Die vorgeschlagene Strategie zielt darauf ab,
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3.2 |
Der Vorschlag umfasst Folgendes:
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3.3 |
Mit dem vorgeschlagenen Aktionsplan werden die folgenden fünf Ziele verfolgt:
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3.4 |
Es wird vorgeschlagen, dass ein strategisches Dreier-Forum (aus Kommission, Mitgliedstaaten und Branchenvertretern) die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie beobachtet. |
4. Aktuelle Lage in der Bauwirtschaft – Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken
4.1 Stärken
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4.1.1 |
Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels und Anpassung an diese sowie Verringerung des ökologischen Fußabdrucks Das Baugewerbe ist ein ortsbezogenes und überaus arbeitsintensives Geschäftsfeld. Die Produktion kann somit nicht in Drittstaaten verlagert werden, wodurch der Erhalt von Arbeitsplätzen in der EU sichergestellt wird. Noch immer hängen 43,8 Mio. Arbeitsplätze in der EU-27 direkt oder indirekt von der Bauwirtschaft ab. Die Vielzahl der in der Bauwirtschaft tätigen Kleinstunternehmen und KMU ist ein Beleg für die starke lokale Verankerung der Bauwirtschaft und spiegelt die Vielfalt lokaler Traditionen und Kulturen wider. In etlichen Mitgliedstaaten spielt die Bauwirtschaft gemeinsam mit den Einrichtungen der beruflichen Bildung eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von Lehrstellen für junge Menschen, wodurch die soziale Mobilität gewährleistet wird. |
4.2 Schwächen
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4.2.1 |
In vielen Ländern leidet die Bauwirtschaft unter Vorschriften, die Zusammenschlüsse von Unternehmen erschweren (z.B. Haftungsregelungen), und weist eine komplexe Wertschöpfungskette sowie ein hohes Potenzial für Konflikte und Ineffizienz auf. Dies behindert eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. |
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4.2.2 |
Trotz jüngster Verbesserungen, etwa durch die zunächst im November 2010 und in weiterer Folge im Hinblick auf die Kommissionsmitteilung am 28. Januar 2013 erfolgte Veröffentlichung des Grundsatzpapiers "Building Prosperity for the Future of Europe" durch die informelle Plattform "Europäisches Bauforum", ist darauf hinzuweisen, dass sich die Bauwirtschaft aus so vielen unterschiedlichen Interessenträgern zusammensetzt, dass es schwierig ist, all die divergierenden Standpunkte aufeinander abzustimmen und auf nationaler und europäischer Ebene mit einer Stimme zu sprechen. |
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4.2.3 |
Die Bauwirtschaft ist bei niedrigen Kreditzinsen für Immobilienprojekte mitunter anfällig für spekulativen Immobilienboom, wie er in einigen Mitgliedstaaten im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts zu beobachten war. |
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4.2.4 |
Politische Maßnahmen zur Förderung bestimmter Bauformen, wie Steueranreize für energieeffiziente Renovierungen bzw. Nachrüstungen oder Einspeisetarife zur Unterstützung von Kleinstkraftwerken zur Erzeugung nachhaltiger Energie, sind häufig unberechenbar, kurzfristig ausgerichtet und werden wieder eingestellt, noch bevor sich die Ergebnisse spürbar auswirken. |
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4.2.5 |
Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt üblicherweise an den Niedrigstbieter. Ein solcher Druck in Richtung auf einen möglichst niedrigen Preis des Angebots hindert die Unternehmen daran, ihre Arbeitsprozesse innovativ zu gestalten und in neue und innovative Baustoffe zu investieren. Darüber hinaus ist es bei öffentlichen Ausschreibungen oftmals nicht möglich, Varianten vorzuschlagen. Dies führt gemeinsam mit restriktiven Versicherungssystemen dazu, dass Innovation zusätzlich gehemmt wird. |
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4.2.6 |
Im Vergleich zu anderen Branchen wird in der Bauwirtschaft nur wenig in FuE investiert, was auf die Fragmentierung der Bauwirtschaft, die starke Regulierung und die engen Vorgaben bei der Bautätigkeit sowie die traditionell knappen Gewinnspannen in diesem Wirtschaftszweig zurückzuführen ist. Der EWSA weist in diesem Zusammenhang auf die öffentlich-private Partnerschaft für Energieeffizienz (EeB) hin, bei der FuE sowohl mit EU-Mitteln als auch mit gezielten Investitionen der Privatwirtschaft gefördert wird. |
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4.2.7 |
Trotz der ausgeprägten Hochphasen in den letzten Jahren leidet die Bauwirtschaft nach wie vor unter einem schlechten Image, und die Erzielung weiterer Verbesserungen in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit bleibt weiter eine Priorität. Generell gelingt es dem Baugewerbe trotz Wirtschaftsabschwung nach wie vor nicht, eine ausreichende Zahl qualifizierter Ingenieure von den Hochschulen anzuziehen. Dieses Dilemma wird sich aufgrund des demografischen Wandels weiter verschärfen. Die Bauwirtschaft muss dieses Imageproblem aus eigener Kraft lösen und erfolgreich junge qualifizierte Arbeitnehmer anziehen. |
4.3 Chancen
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4.3.1 |
Die Energieeffizienz des Gebäudebestands bietet der Bauwirtschaft eine hervorragende Gelegenheit, um ihre Tätigkeit mittels existierender Technologien auszuweiten. Die Regierungen der Mitgliedstaaten müssen das sich bietende Potenzial jedoch erkennen und die notwendige finanzielle Unterstützung und steuerliche Anreize bieten. |
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4.3.2 |
Deshalb sollten die Mitgliedstaaten und die EU umfassende Programme für Investitionen in die Schlüsselinfrastruktur und die Bautätigkeit koordinieren, die höher dotiert sind als die Fazilität "Connecting Europe" im kommenden mehrjährigen Finanzrahmen. |
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4.3.3 |
Mittel- und langfristig birgt die Bauwirtschaft bei Vorhandensein entsprechender regulativer und finanzieller Anreize das Potenzial zur Schaffung einer nachhaltigen Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß. |
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4.3.4 |
Das Baugewerbe wird einen ganz wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an dessen Folgen leisten. |
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4.3.5 |
Die Entwicklung neuer IT-basierter Technologien wie die digitale Darstellung der physischen und funktionellen Merkmale eines Gebäudes (Building Information Modelling – BIM) fördert die Innovationskraft und die Effizienz der Bauwirtschaft. |
4.4 Risiken
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4.4.1 |
Die größten Risiken liegen für die Bauwirtschaft im Fehlen öffentlicher und privater Investitionen, was bereits zum Bankrott gesunder Unternehmen und zu einem enormen Rückgang der Beschäftigung seit 2008 geführt hat. Eine weiter andauernde Rezession im Baugewerbe wird zu einem dauerhaften Verlust an Architekten, Designern, Ingenieuren und Handwerkern führen. |
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4.4.2 |
Ein weiteres erhebliches Risiko besteht in der Überalterung der Arbeitskräfte und dem Mangel an qualifizierten jungen Arbeitskräften, die diese ersetzen könnten. In Deutschland beispielsweise waren 2011 44 % der Arbeitnehmer über 45 Jahre alt. |
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4.4.3 |
Die Öffnung des EU-Marktes für öffentliche Aufträge für Auftragnehmer aus Drittstaaten stellt eine weitere Bedrohung dar. Diese oftmals staatlichen Unternehmen nutzen die in ihren Heimatländern gewährten Subventionen zur Aushebelung des fairen Wettbewerbs, wie das Beispiel des Baus der polnischen Autobahn A2 durch einen chinesischen Staatsbetrieb gezeigt hat. Durch solch unlauteren Wettbewerb sinken sowohl das Qualitätsniveau in der Bauwirtschaft als auch die Löhne der vor Ort beschäftigten Bauarbeiter. |
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4.4.4 |
Der Druck der Behörden, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu sparen, führt dazu, dass häufig ungewöhnlich niedrige Angebote gelegt werden. Derartige Angebote verschlechtern die Qualität der Bebauung, gefährden die Sozialleistungen für die Arbeitnehmer und steigern auf lange Sicht die Kosten. |
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4.4.5 |
Die Bauwirtschaft ist aus gutem Grund bereits ein stark regulierter Wirtschaftszweig; die auf EU-Ebene angenommenen Rechtsvorschriften für die Bauwirtschaft können jedoch kontraproduktiv wirken, wenn es an entsprechender Abstimmung mangelt. |
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4.4.6 |
Eines der Hauptmerkmale der EU-Bauwirtschaft ist die hohe Mobilität der Arbeitnehmer. Der Einsatz von Arbeitskräften aus anderen Ländern und insbesondere von Selbständigen sowie von entsandten Arbeitnehmern darf aber nicht genutzt werden, um Sozialdumping zu betreiben, keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten oder im jeweiligen Land geltende sozialrechtliche Bestimmungen zu umgehen. |
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4.4.7 |
Der künftige Zugang zu Rohstoffen sowie die effiziente Ressourcennutzung stellen große Herausforderungen für die Baustoffindustrie dar. |
5. Standpunkt der organisierten Zivilgesellschaft und der Sozialpartner
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5.1 |
Im Rahmen der von der CCMI veranstalteten Anhörung am 19. Dezember 2012 wurden insbesondere folgende Aspekte thematisiert:
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6. Allgemeine Bemerkungen
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6.1 |
Folgende Elemente werden voraussichtlich für die künftige Entwicklung der Bauwirtschaft kennzeichnend sein:
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6.2 |
Die einzelnen Akteure der Bauwirtschaft – Bauunternehmen, Planer, Architekten, Designer, Entwickler usw. – sollten organisch zusammenarbeiten, d.h. sie sollten in Bereiche wie Finanzierung, Versicherung, Vergabe öffentlicher Aufträge, Marketing und Bildung einbezogen werden. |
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6.3 |
Zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität schlagen die Bauunternehmen umfassende Maßnahmen und Strukturreformen vor, wie z.B.:
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Brüssel, den 17. April 2013
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Henri MALOSSE
(1) Mitteilung der Kommission COM(2010) 573 final. vom 3. März 2010: Europa 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.
(2) Secteur, Strategic Study on the Construction Sector: Final Report: Strategies for the Construction Sector, WS Atkins International (1993).
(3) Statistikbericht R54 des Verbands der Europäischen Bauwirtschaft.