14.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/66


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Vorlage „Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Für eine neue Entwicklungspartnerschaft zwischen der EU und dem Pazifikraum“

JOIN(2012) 6 final

2013/C 76/12

Berichterstatter: Carmelo CEDRONE

Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik beschlossen am 21. März 2012, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Für eine neue Entwicklungspartnerschaft zwischen der EU und dem Pazifikraum

JOIN(2012) 6 final.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen nahm ihre Stellungnahme am 19. Dezember 2012 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 486. Plenartagung am 16./17. Januar 2013 (Sitzung vom 17. Januar) mit 139 gegen 13 Stimmen bei 14 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Vorschläge

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hält die Zielsetzungen der EU für die neue EU-Pazifik-Entwicklungspartnerschaft für ehrgeizig und umfassend. Die Umsetzungsmodalitäten, bei denen der Schwerpunkt auf dem Umweltschutz und der Erhaltung der Biodiversität in dieser Region liegt, hält er für nicht klar genug. Der EWSA ist der Auffassung, dass die Auswirkungen des Klimawandels, die übergreifend die gesamte nationale und multilaterale Entwicklungspolitik bedingen und nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale Auswirkungen haben, im Zusammenspiel mit anderen Organisationen in Angriff genommen werden müssen. Überdies müssen die mit den Auswirkungen des Klimawandels zusammenhängenden Fragestellungen fest in die Umweltschutzpolitik in der Region eingebunden sein, um die diesbezüglichen Verhaltensweisen und Interventionen konsequent auszurichten.

1.2

Nach Auffassung des EWSA sind daher integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung in den beteiligten Ländern erforderlich, um die Wirkung der Hilfe zu maximieren, sämtliche Interventionen synergetisch zu nutzen und auch die Akteure vor Ort durch einen mittel- bis langfristigen programmatischen Ansatz aktiv einzubinden.

1.3

Der EWSA hält es für wichtig, dass in der Mitteilung darauf hingewiesen wird, dass die uneingeschränkte Wahrung der Rechte und eine stabile Demokratie für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes unverzichtbar sind. Auf die Situation in Fidschi, wo noch immer eine Diktatur den Bürgern die Grundrechte verweigert, wird leider nur andeutungsweise eingegangen, obwohl hier von europäischer Seite entschiedener und kohärenter Stellung bezogen werden sollte.

1.4

Die Festlegung der neuen Entwicklungspartnerschaft sollte als Gelegenheit genutzt werden, um – ausgehend von der uneingeschränkten Anwendung des Cotonou-Abkommens – Grundsätze und Konditionalitäten vorzugeben, die die EU-Richtschnur gegenüber sämtlichen Empfängerländern von Gemeinschaftshilfen bilden sollten. Außerdem muss in allen Ländern über die uneingeschränkte Inanspruchnahme der Grund- und Arbeitsrechte sowie die Beteiligung am demokratischen Leben die effektive Ausübung der Demokratie garantiert werden.

1.5

Besondere Aufmerksamkeit muss der dramatischen und besorgniserregenden Situation der Frauen in sämtlichen Ländern der Region gewidmet werden, denen die grundlegendsten Rechte vorenthalten werden. Die Rechte und der Schutz der Frauen sollten bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen der EU und dem Pazifikraum eine wichtige Rolle spielen. Die hohe geschlechtsbezogene Gewalt und die niedrige Beteiligung von Frauen an der Beschlussfassung sowie der geringe Anteil von Frauen in Führungspositionen bereiten dem EWSA und seinen Partnern Sorge und sollten in den Dokumenten der Kommission und bei künftigen Maßnahmen stärker berücksichtigt werden.

1.6

Nach wie vor von zentraler Bedeutung ist nach Auffassung des EWSA die Stärkung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft insgesamt in dieser Region wie auch in den anderen Regionen, mit denen die EU Abkommen geschlossen hat. Daher müssen geeignete Maßnahmen zur praktischen Realisierung dieses Ziels gefördert und durchgeführt werden. Der EWSA ist sich zwar der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der geografischen Lage, die auch strukturierten bilateralen Beziehungen Grenzen setzen, durchaus bewusst, hält aber insbesondere die Errichtung eines Netzes sowie eines gemischten Ausschusses auf territorialer und nationaler Ebene sowie auf Ebene der gesamten Region für sinnvoll. Diese Beteiligungsinstrumente sollten die aktive Einbeziehung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft in sämtliche Phasen der Festlegung, Umsetzung und Überwachung der Abkommen erleichtern. Dies sollte zu einem wirklichen Grundsatz werden. Wünschenswert ist eine unmittelbare Initiative für die Errichtung eines richtigen Wirtschafts- und Sozialrats dieser Region, u.a. auch zur Stärkung des sozialen und zivilen Dialogs und zur Verbesserung des Kapazitätsaufbaus aller lokalen Akteure unter Bereitstellung spezieller Finanzmittel.

1.7

Nach Auffassung des EWSA ist es von vorrangiger Bedeutung, die diversen EU-Maßnahmen über die verschiedenen an den Programmen beteiligten Direktionen der Kommission und den EAD sowie das Engagement der WTO in dieser Region zu koordinieren. Aufgrund der geringen Größe der öffentlichen Verwaltung in den betroffenen Ländern spielt die Koordinierung eine entscheidende Rolle. Diese Ausrichtung kann eine Gelegenheit für entscheidende Maßnahmen des EAD sein, sodass die EU ihr außenpolitisches Handeln mithilfe einer besseren Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten stärken kann.

1.8

In der Mitteilung der Europäischen Kommission wird der Klimaaspekt besonders hervorgehoben. Der EWSA weist jedoch darauf hin, dass für die Bewältigung der Klimaproblematik die Wirtschaftsentwicklung wichtig ist. Um ein breitenwirksames, nachhaltiges und integriertes Wachstum im Dienste der Entwicklung in der Region sicherzustellen, muss nach Auffassung des EWSA unbedingt die Kohärenz zwischen entwicklungspolitischen Maßnahmen sowie Maßnahmen für den Umweltschutz und in anderen Bereichen wie z.B. Handel, Fischerei, Landwirtschaft, Ernährungssicherheit, Forschung und Unterstützung von Menschenrechten und Demokratie gewährleistet werden. Die Erbringungskriterien für die Hilfen müssen auf genau definierten und zuvor festgelegten Indikatoren basieren, auch für die anschließende Überwachung der Programme sowie mittels Koordinierung der verschiedenen Geldgeber.

1.9

Der EWSA teilt die Auffassung, dass bei den Interventionen zwischen AKP-Ländern und überseeischen Gebieten unterschieden werden muss, wobei der unterschiedlichen institutionellen Situation und dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der einzelnen Länder Rechnung zu tragen ist, um die Möglichkeiten für die regionale Integration zu optimieren. Die Situation der überseeischen Gebiete muss auch bewertet werden, die einen Entwicklungsvorsprung vor den anderen Ländern haben und bereits Mittel aus dem Europäischen Entwicklungsfonds und bilaterale Hilfen erhalten. Derartige Interventionen sollten mit den für die anderen Länder der Region bestimmten Programmen abgestimmt werden. Diese Gebiete könnten einen wichtigen Bezugspunkt für die Verbreitung der Rechte, Werte und auf ein breitenwirksames Wachstum ausgerichteten bewährten Verfahren der EU-Politik bilden.

1.10

Bezüglich der Handelsabkommen wäre es trotz der gegenwärtigen Schwierigkeiten sinnvoll, über die bilateralen Ankommen hinauszugehen und ein Abkommen für die gesamte Region anzustreben, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass es sich – vom Fischereisektor einmal abgesehen – mit Blick auf den relativen Anteil am Handel um kleine Akteure handelt.

1.11

Der EWSA hält es außerdem für zweckmäßig, dass die EU die in der entsprechenden UN-Kommission geführten Verhandlungen über Seerechtsfragen im Zusammenhang mit dem FESTLANDSOCKEL aufmerksam verfolgt, insbesondere soweit sie die Region betreffen, die Gegenstand dieser Stellungnahme ist.

2.   Einleitung

2.1

Die EU hat bekanntlich verschiedene Partnerschaftsabkommen mit dem Pazifikraum geschlossen; diese neue Partnerschaft betrifft 15 unabhängige Inselstaaten (1), 4 überseeische Länder und Gebiete (ÜLG) (2), das Pacific Islands Forum (PIF) sowie Australien und Neuseeland als wichtige Mitglieder des Forums und gleichgesinnte Partner. Nach der Strategie von 2006 besteht das Ziel darin, zum einen die eigene Position in dieser Region als zweitgrößter Geber nach Australien zu konsolidieren und zum andern zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der gesamten Region beizutragen, wobei auch die uneingeschränkte Wahrung der Rechte und die Stärkung demokratischer Institutionen gewährleistet werden muss.

2.2

Aufbauend auf dem Abkommen von Cotonou (EU-AKP) will die EU mit der vorliegenden Mitteilung ihre Maßnahmen im Pazifikraum auf einige Hauptziele gemäß der Agenda für den Wandel konzentrieren (3):

Förderung der Kohärenz der EU-Politik in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Umweltschutz und anderen Bereichen wie Handel, Umwelt, Fischerei und Forschung einerseits und Unterstützung für die Anerkennung und uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte und der Demokratie andererseits;

Anpassung und Rationalisierung der Methoden der Erbringung der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) der EU sowie Aufstockung der finanziellen Unterstützung für die Bekämpfung der Gefahren des Klimawandels im Pazifikraum, um Mehrwert, Ergebnisse, Wirkung und Effektivität der Hilfen insgesamt zu verbessern;

Förderung der erfolgreichen regionalen Integration der ÜLG im Pazifikraum und Stärkung ihrer Fähigkeit, die Werte der EU zu propagieren und als Katalysator für ein breitenwirksames und nachhaltiges Wachstum im Hinblick auf die menschliche Entwicklung in der Region zu sorgen;

Festlegung einer positiven Agenda mit den Pazifikstaaten zur Vertretung gemeinsamer Belange im Rahmen der Vereinten Nationen und sonstiger internationaler Foren;

Zusammenschluss mit gleichgesinnten Partnern, um wichtige Menschenrechtsfragen anzugehen und zur Konsolidierung demokratischer Prozesse in der Region beizutragen.

Die EU, deren führende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen von den lokalen Partnern und Akteuren anerkannt wird, hat die Absicht, ihre Präsenz in der Region verantwortungsvoll zu konsolidieren.

2.3

Trotz der geringen Bevölkerungszahl der meisten Inselstaaten und -gebiete handelt es sich um eine sehr ausgedehnte und äußerst heterogene Region, die aufgrund ihrer besonderen geografischen Lage zahlreiche Probleme aufweist. Dies macht sie zu einem fragilen und heiklen Gebilde, das u.a. durch das maritime Ökosystem geeint wird. Dieses ist von einzigartigem Wert und muss entsprechend beachtet und geschützt werden.

2.4

Dieses Ziel ist nicht leicht zu erreichen, nicht nur aus den in der Mitteilung genannten Gründen, sondern auch wegen der Wirtschaftskrise, die der Außenpolitik der Union Grenzen setzt und die auch das künftige Cotonou-Abkommen nach 2020 beeinflussen könnte. Aufgrund ihrer geografischen Nähe zu China und Japan sind diese Länder jedoch für die EU von geostrategischer Bedeutung. Eine stärkere Beteiligung und bessere Nutzung der ÜLG für die Verbreitung der Politik und der Rechtskultur der EU und die Umsetzung der Programme wäre daher sehr nützlich und zweifellos von gegenseitigem Nutzen.

3.   Positive Aspekte

3.1

Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels und der gravierenden Auswirkungen auf die gesamte Region, sowohl hinsichtlich der Stabilität des Ökosystems – bis hin zur Bedrohung seiner Existenz – als bezüglich auch der Gefahren eines immer unausgewogeneren anhaltenden Wachstums der betreffenden Länder sowohl unter rein wirtschaftlichen und finanziellen als auch politischen und sozialen Gesichtspunkten, mit einem Multiplikatoreffekt bei den Risiken, der auch der Verwirklichung der Millenniumsziele der Vereinten Nationen Grenzen setzt;

3.2

Berücksichtigung der Notwendigkeit integrierter Maßnahmen der verschiedenen internationalen Akteure der bilateralen und multilateralen Hilfe, die derzeit vielfach so stark fragmentiert ist, dass sie nicht voll wirksam werden kann. Verbesserung der finanziellen Instrumente und der Wirkung der Hilfsmaßnahmen;

3.3

Notwendigkeit der Koordinierung mit den internationalen Organisationen; in der Kommissionsmitteilung wird bezüglich der Folgen des Klimawandels vor allem auf die Vereinten Nationen verwiesen;

3.4

Berücksichtigung der regionalen Zusammenarbeit und der Notwendigkeit, von regionalen Organisationen unterstützte sektorale Programme und Entwicklungspläne aus- (bzw. auf-) zubauen, um über die regionalen Entwicklungsstrategien hinaus einen integrierten Ansatz bei den Hilfen und deren Verwaltung zu fördern;

3.5

Bedeutung des Dialogs mit den örtlichen institutionellen Akteuren, um die Hilfsprogramme festzulegen und in gemeinsamer Verantwortung durchzuführen;

3.6

Augenmerk auf die Steigerung der Wirksamkeit der Interventionen unter Betonung der Notwendigkeit, mit den Empfängerländern gemeinsame Überwachungs-, Verwaltungs- und Umsetzungsverfahren vorzusehen. Diesbezüglich wären mehr spezifische Informationen erforderlich.

3.7

Analyse der Erbringungsmethoden für die Hilfen seitens multilateraler und bilateraler Geber und Verpflichtung, die Modalitäten für die Erbringung der Hilfen an die Probleme der kleinen Verwaltungen der pazifischen Inselstaaten und -gebiete (Pacific Island Countries and Territories – PICTs) anzupassen; Berücksichtigung der Schwierigkeiten der Empfängerländer, die Hilfen in nationale Entwicklungsprogramme zu integrieren, die Maßnahmen zur Verbesserung des Kapazitätsaufbaus (capacity building) der staatlichen Institutionen erfordern;

3.8

Bezüglich der Grundrechtsverletzungen in Fidschi bringt die Kommission ihre Besorgnis zum Ausdruck und bekundet ihre Absicht, die Situation zu verfolgen, ohne jedoch speziell auf eventuelle weitergehende Konditionalitäten für die Erbringung der Hilfen hinzuweisen.

4.   Kritikpunkte

4.1

Aus der Mitteilung der Kommission geht alles in allem nicht klar hervor, auf welche Weise die EU die Interventionen zu untersuchen und zu verbessern gedenkt, die über die kurzfristigen Ziele hinausgehen. Diese sind zwar wichtig, reichen jedoch nicht aus, um Einfluss auf die künftige Nachhaltigkeit der Region zu nehmen. Es handelt sich um eine ganz spezielle große Region mit vielen, von der Einwohnerzahl her kleinen und sehr kleinen Ländern, die sich jedoch über ein geografisch sehr ausgedehntes Gebiet erstrecken. Diese Länder haben einen unterschiedlichen Ansatz und ein unterschiedliches Verständnis hinsichtlich der Notwendigkeit von Maßnahmen für eine langfristig nachhaltige Entwicklung. Sie haben auch unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich der auf nationaler Ebene sowie in den Hoheitsgewässern und internationalen Gewässern zwischen den einzelnen Ländern anzuwendenden Bestimmungen.

4.2

Der EWSA hält eine integrierte und langfristig angelegte Vorgehensweise für notwendig, bei der alle in diesem Gebiet tätigen Akteure – internationale institutionelle Akteure, andere Staaten und örtliche Akteure – gemeinsam in die Pflicht genommen werden. Der Kommissionsvorschlag für die Partnerschaft muss den Verhandlungen über den neuen EU-Haushalt, den neuen Prioritäten der Millenniumsziele nach 2015 sowie der Aufnahme der Verhandlungen über das neue Cotonou-Abkommen Rechnung tragen.

4.3

Bei den angegebenen Zielen sollte stärker auf die integrierte Entwicklung des Pazifikraums, die entwicklungspolitischen Maßnahmen und die Interventionsbereiche geachtet werden; beispielsweise werden die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit ausschließlich im Zusammenhang mit den Folgen des Klimawandels in dieser Region erwähnt. Landwirtschaft ist die Grundlage für die Vitalität des ländlichen Raums. Obgleich die Landwirtschaft überwiegend der Selbstversorgung dient – nur die Zuckerrohr- und Palmölproduktion sind für den Export von einer gewissen Bedeutung – gibt es ein Problem mit der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und der nachhaltigen Nutzung des Bodens und der Landwirtschaft. Es ist darauf hinzuweisen, dass einige der betroffenen Länder durch die Reform der Zuckerpolitik der Europäischen Union 2006 ihre Präferenzstellung eingebüßt haben, was wiederum zum Verlust von Arbeitsplätzen geführt hat.

4.4

Der Schwerpunkt der Mitteilung liegt hauptsächlich auf den Gefahren des Klimawandels, einer Frage, die für das Überleben einiger Staaten und des Ökosystems von entscheidender Bedeutung sind (Anstieg des Meeresspiegels, Verschwinden der Wälder, salzhaltiges Grundwasser, Anstieg der Meerestemperatur usw.). Die Kommission schlägt daher vor, Mittel hauptsächlich für diesen Bereich zuzuweisen; indes sollten jedoch integrierte und kohärente Programme für eine nachhaltige Entwicklung und für Wachstum mit genau festgelegten Verpflichtungen der Empfängerländer verstärkt werden. Hierbei wäre auch die Beteiligung des privaten Sektors, insbesondere der KMU, wünschenswert.

4.5

Der EWSA ist das Auffassung, dass ein integrierter strategischer Ansatz notwendig und die Mitteilung schon einmal ein guter Anfang ist. Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Direktionen der Kommission, insbesondere zwischen der GD DEVCO, GD Maritime Angelegenheiten und Fischerei, GD Handel, GD SANCO, GD Forschung und dem EAD, sollte gefördert und trotz bereits erzielter Fortschritte jetzt im Interesse einer kohärenteren EU-Politik stärker koordiniert werden (4).

4.6

Vor allem der Fischereisektor – der nicht nur für alle Länder des Pazifikraums, sondern angesichts des umfangreichen Exportvolumens (insbesondere Thunfisch) in die Mitgliedstaaten auch für die EU entscheidend wichtig ist – sollte bei den Interventionen stärker berücksichtigt werden, da die Nachhaltigkeit der Produktion und des Ökosystems erhalten bleiben und Überfischung vermieden werden muss, um die Zukunft der Fischerei nicht zu gefährden. Der EWSA begrüßt die Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der illegalen Fischerei durch die Anwendung der EU-Verordnung zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei („IUU-Verordnung“). Auf der Grundlage dieser Verordnung hat die Kommission zwei Länder in dieser Region (Vanuatu und Fidschi) davon in Kenntnis gesetzt, dass sie möglicherweise als nichtkooperierende Drittländer im Hinblick auf die Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei eingestuft werden könnten.

4.6.1

Aus diesen Gründen sollte die EU die AKP-Präferenzsysteme beibehalten, wie dies vor Kurzem bei einigen Ländern der Region geschehen ist (5), auch wenn sie die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung gegenüber den anderen Marktteilnehmern berücksichtigen muss.

4.6.2

Der EWSA räumt die objektiven Schwierigkeiten in diesem Sektor ein; er bewertet die drei mit Kiribati, den Salomonen und den die Föderierten Staaten von Mikronesien unterzeichneten Abkommen (FPA) positiv. Er hofft allerdings, dass mit allen beteiligten Ländern ein umfassendes Einvernehmen über die in den Hoheitsgewässern und den internationalen Gewässern in dieser Region anzuwendenden Regeln erzielt werden kann.

4.7

Trotz der Tatsache, dass sechs pazifische Inselstaaten der WTO angehören und in den Genuss spezieller Programme und Vergünstigungen kommen, geht die Kommission im Rahmen der – in der Mitteilung zu Recht herausgestellten – Koordinierung der verschiedenen Hilfsmaßnahmen in keiner Weise auf die Tätigkeit der WTO in dieser Region ein.

4.8

Handel (WTO): Fidschi, Papua Neuguinea, die Salomonen, Tonga, Samoa und Vanuatu sind Mitglieder der WTO, die mit den verschiedenen Beitrittsabkommen ein stabiles und integriertes regionales Handelssystem zu gewährleisten versucht, um die Vorteile zu kapitalisieren und die Ressourcen und Skaleneffekte effizienter zu nutzen.

4.8.1

Die WTO hat sich dafür eingesetzt, dass 2004 in Genf ein Vertretungsbüro der pazifischen Inseln (Pacific Islands Forum Representative Office) eingerichtet wurde, um eine stärkere Integration der bürokratischen Systeme zu ermöglichen und den Kapazitätsaufbau für den Handel und multilaterale Kontakte zu fördern, die für diese kleinen Volkswirtschaften sehr wichtig sind.

4.8.2

Es erscheint absolut nützlich, dass die Europäische Union u.a. auf der Grundlage des erneuerten Cotonou-Abkommens enge und strukturierte Beziehungen zum Genfer Vertretungsbüro und zur WTO aufbaut. Insbesondere mit Blick auf die geringe Größe der öffentlichen Verwaltung in vielen dieser Länder ist ein koordiniertes Vorgehen von grundlegender Bedeutung. Dann ist eine Koordinierung der Initiativen zur Unterstützung dieser Volkswirtschaften durch bereits laufende technische Hilfsprogramme, die noch nicht auf multilateraler Ebene koordiniert sind, möglich. Zu alledem kommt ein verringertes, instabiles Wirtschaftswachstum hinzu, das bereits seit langem besteht und ein enormes Gefälle zwischen den einzelnen Ländern erkennen lässt. Papua-Neuguinea und die Salomonen konnten aufgrund der Rohstoffpreise ein höheres Wachstum verzeichnen, während die ohnehin schon schwachen Volkswirtschaften von Fidschi und Samoa mit den Folgen von Naturkatastrophen zu kämpfen hatten (6).

4.8.3

Besondere Aufmerksamkeit muss überdies der Förderung der KMU geschenkt werden sowie der Schaffung regionaler Unterstützungsdienste für die KMU, die auf multilateraler Ebene gefördert und eingerichtet werden sollten unter Verwendung bestehender Mittel und Programme der WTO, des IWF und der Weltbank, auch für die Entwicklung des ländlichen Raums.

4.9

Die Europäische Kommission weist in ihrer Mitteilung zu Recht auf die sozialen Risiken einer schwachen Wirtschaftsentwicklung dieser Inseln hin sowie auf die hohe Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte, die vor Ort keine Beschäftigungsmöglichkeiten finden, und auf die sozialen Folgen des Klimawandels. Gemäß den Daten der Weltbank gehören die Salomonen, Vanuatu, Samoa, Kiribati, Timor-Leste und Tuvalu zu den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) mit hoher Armutsrate. Selbst in Papua-Neuguinea, dem größten Land des Pazifikraums, leben über 40 % der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze. Angesichts dieser Zahlen müssen die Millenniums-Entwicklungsziele erreicht und koordinierte Maßnahmen auf internationaler Ebene durchgeführt werden. In der Mitteilung wird jedoch nicht auf die Arbeit der verschiedenen UN-Agenturen zur Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eingegangen.

4.9.1

Die diversen UN-Programme sind unverzichtbar und sollten von der Kommission befürwortet werden, da sie zu dem notwendigen Knowhow und Kapazitätsaufbau beitragen, um die Hilfen der verschiedenen Geber – u.a. der EU – zu „absorbieren“ und besser zu nutzen. Außerdem gehen sie in Richtung einer größeren Verantwortlichkeit seitens der Institutionen, Sozialpartner und zivilgesellschaftlichen Akteure der einzelnen Staaten und fördern die Errichtung partizipativer demokratischer Institutionen.

5.   Rechte, Demokratie, Gewerkschaftsrechte – die Situation in Fidschi

5.1

Die pazifischen Inseln werden von den internationalen Finanzinstituten zu den am stärksten benachteiligten Gebieten der Welt gerechnet – sie sind abgelegen, dünn besiedelt und haben einen starken Migrationsdruck, einen niedrigen Bildungs- und Ausbildungsstand sowie ein enormes Defizit an speziellen Kompetenzen im Bereich Handel und internationale Wirtschaftstätigkeit.

5.1.1

Vor allem die Bedingungen für junge Menschen sind besonders problematisch, was auf verschiedene Faktoren zurückzuführen ist wie z.B. die geografische Isolation, die Grenzen der wirtschaftlichen Entwicklung (kleine, untereinander wenig integrierte Volkswirtschaften und begrenzte heimische Märkte) sowie die demografische Dynamik mit einem schnellen Zuwachs junger Arbeitskräfte (7). Australien hat ein Hilfsprogramm für die Saisonarbeit in den am stärksten benachteiligten Ländern des Pazifikraums aufgelegt. Es handelt sich um eine Intervention, die in die gleiche Richtung geht – sie sollte unterstützt und auch auf andere Länder der Region ausgerichtet werden.

5.1.2

Angesichts des Ausmaßes der Ausbeutung und Erniedrigung und wegen der äußerst geringen Fortschritte bei der Suche nach wirksamen Lösungen ist die Lage der Frauen dramatisch und besorgniserregend. Frauen werden nach wie vor stark diskriminiert, sowohl durch eine praktisch überhaupt nicht vorhandene Beteiligung am Arbeitsmarkt und am politischen Leben als auch durch die in allen Ländern der Region weit verbreitete Verletzung der Grundrechte durch Gewaltverbrechen. Es geht nicht nur um ein kulturelles Problem, sondern auch darum, Möglichkeiten für Beschäftigung, Integration und Teilhabe zu schaffen. Es sollte ausdrücklich auf den Aktionsplan der EU für die Gleichstellung und die Machtgleichstellung der Frauen im Rahmen der Entwicklung (2010-2015) Bezug genommen werden, in dem u.a. die Anwendung genauer Indikatoren für die Beteiligung der Frauen in nationalen Einrichtungen gefordert wird.

5.2

Die Achtung der Menschenrechte und der Demokratie sind unverzichtbare Voraussetzungen für die Hilfs- und Kooperationspolitik der EU. Dazu gehören auch die Gewerkschaftsrechte, die auf der Grundlage der acht einschlägigen ILO-Übereinkommen international anerkannt sind.

5.3

Auch im Abkommen von Cotonou wird die grundlegende Bedeutung der Achtung der Menschenrechte und demokratischer Institutionen für den Aufbau einer stabilen und prosperierenden Wirtschaft anerkannt. Leider wird der Frage der schweren Menschenrechtsverletzungen in der Kommissionsmitteilung nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet; dies betrifft vor allem Fidschi, in Bezug auf die geografische Ausdehnung und die Einwohnerzahl bekanntlich die zweitgrößte Insel der Region.

5.4

Die Situation in Fidschi ist in der Tat nicht hinnehmbar: Die Regierung, seit dem Staatsstreich von 2006 am Gängelband einer Militärjunta, hat 2011 eine aggressive Kampagne gestartet, um – unter Verstoß gegen die von der Regierung ratifizierten ILO-Übereinkommen 87 und 98 – die Gewerkschaftsbewegung zu zerschlagen und den Arbeitnehmern von Fidschi ihre Grundrechte vorzuenthalten. Wegen der Abschaffung der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, wegen der Folter und Misshandlung, der Gewalt gegen Frauen und Minderjährige und der Unterdrückung der elementarsten Arbeitnehmerrechte hat dieser Fall für die EU emblematischen Charakter und darf nicht toleriert werden. Neben der Anwendung von Artikel 96 des Cotonou-Abkommens hält der EWSA ein entschiedeneres Vorgehen im Falle Fidschis für notwendig, auch mit Blick auf die Wahlen 2014 und die Ausarbeitung der neuen Verfassung.

5.5

Die Lage in Fidschi wurde im November 2012 erneut im Verwaltungsrat der ILO erörtert, der hierzu eine Entschließung verabschiedet hat, auch angesichts der jüngsten Entscheidung der Regierung von Fidschi, die per Mandat des Verwaltungsrats entsandte ILO-Delegation zurückzuweisen (8). Die EU kann nicht umhin, die Frage im Einvernehmen mit denjenigen Mitgliedstaaten zu behandeln, die sich der Verurteilung der Verhältnisse durch die ILO angeschlossen haben.

5.6

Die Bedingungen für die Handlungsfähigkeit der Zivilgesellschaft sind in diesem Fall schwierig bzw. praktisch nicht gegeben. Vielmehr werden – im Widerspruch zu jeglichen demokratischen Prinzipien – die elementarsten Rechte der Zivilgesellschaft ganz offenkundig mit Füßen getreten, und für den EWSA ist es nicht hinnehmbar, dass derartige Verstöße anhalten. Der EWSA muss seinen Standpunkt gegenüber den anderen EU-Institutionen vertreten und entsprechend handeln (9).

5.7

Es muss entschiedener interveniert werden, und zwar sowohl unmittelbar als auch auf bilateraler Ebene bei der Festlegung der notwendigen Voraussetzungen für die Erbringung der EU-Hilfe, wobei deutlich gemacht wird, dass in der Frage der Rechte die EU-Mitgliedstaaten einen einhelligen Standpunkt im Einklang mit den grundlegenden und unveräußerlichen Prinzipien der Union vertreten.

6.   Die Rolle der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft

6.1

Für den EWSA ist und bleibt die Beteiligung der Zivilgesellschaft der Dreh- und Angelpunkt für den Ausbau der verschiedenen Formen der Partnerschaft zur Verwirklichung der Ziele des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Dies gilt in noch stärkerem Maße im Bereich der Rechte und der Demokratie, deren Achtung die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Hilfs- und Kooperationspolitik der EU ist.

6.2

Die Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft ist auch in diesem Bereich ein vorrangiges Ziel, trotz mindestens zwei objektiver Einschränkungen: Die erste ist die besondere geografische Konstellation – die prekäre Insellage und die weit verstreute Bevölkerung – die die Wahrnehmung dieses Rechts de facto sehr erschwert; die zweite betrifft die Ausübung der Demokratie und die aktive Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an der Arbeit der Institutionen.

6.3

Der EWSA fordert daher, alles dafür zu tun, um Vertreter der örtlichen Gemeinschaften an der Festlegung, Durchführung und Überwachung der EU-Projekte zu beteiligen, insbesondere an den Projekten in den Bereichen Umweltschutz, sozialer und gesellschaftlicher Dialog, Entwicklung sowie Wahrung der Rechte und der Demokratie.

6.4

Der EWSA dringt darauf, umgehend eine Partnerschaft zwischen der EU und dem Pazifikraum unter Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft zu schaffen, um die Probleme in der Region umfassend und möglichst wirksam anzugehen (10), und die Einsetzung eines Ausschusses eigens für die Überwachung der Programme als grundlegendes Element der Beteiligung vorzusehen.

7.   Empfohlene Maßnahmen laut der Mitteilung – Bemerkungen

7.1

Den von der EU empfohlenen Maßnahmen (Abschnitt 5), bei denen die Gefahren des Klimawandels im Pazifikraum im Vordergrund stehen, kann insofern nur bedingt zugestimmt werden, als ein integrierter Ansatz für die nachhaltige Entwicklung der Region fehlt.

7.2

Es muss ein verbesserter koordinierter Ansatz zwischen dem EAD und den verschiedenen GD der Kommission gefördert und angestrebt werden, um durch die Festlegung kohärenter Programme und Strategien die verfügbaren Mitteln dem Schutz der Umwelt und der Fischerei, aber auch integrierten Programmen für eine nachhaltige Entwicklung und die Entwicklung des ländlichen Raums zukommen zu lassen.

7.3

Der EWSA teilt die Auffassung, dass der Dialog mit den örtlichen Institutionen gestärkt werden muss. Dabei ist aber eine systematischere Beteiligung der Zivilgesellschaft sicherzustellen, indem ein ständiges Forum für die Bewertung der Hilfen und ihrer Wirkung geschaffen wird.

7.4

Der EWSA hält kontinuierliche Treffen zwischen sämtlichen Geldgebern und den Empfängerländern für notwendig, um die von der Kommission hervorgehobene Koordinierung der Programme zu gewährleisten. Von entscheidender Bedeutung ist auch künftig die Zweckbestimmung der Hilfen und die Bewertung ihrer Wirksamkeit. Wichtig ist in diesem Zusammenhang – neben präventiven Informations- und Bildungsmaßnahmen – die Überwachung durch einen gemischten Ausschuss, in dem die Sozialpartner und die zivilgesellschaftlichen Akteure vertreten sind.

7.5

Die Einhaltung der Grundrechte, die inakzeptable Situation der Frauen in der Region, die begrenzten Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen, die Rolle der Zivilgesellschaft in sämtlichen Ländern sowie insbesondere die spezielle Situation in Fidschi müssen wie bereits erwähnt strikter bewertet werden.

Brüssel, den 17. Januar 2013

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  Die Cookinseln (kein Stimmrecht bei den Vereinten Nationen), die Föderierten Staaten von Mikronesien, Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Nauru, Niue (kein Stimmrecht bei den Vereinten Nationen), Palau, Papua-Neuguinea, Samoa, die Salomonen, Timor-Leste, Tonga, Tuvalu und Vanuatu.

(2)  Französisch-Polynesien, Neukaledonien, die Pitcairninseln und Wallis und Futuna.

(3)  Mitteilung der Kommission „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“, COM(2011) 637 vom 13.10.2011.

(4)  Die Hilfen in den Bereichen Entwicklung und Klimawandel, die die Staaten und ÜLG des Pazifikraums für den Zeitraum 2008-2013 erhalten, belaufen sich auf etwa 785 Mio. EUR, von denen 730 Mio. EUR aus dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und 56 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt stammen. Ohne die nationalen Programme mitzurechnen, umfasst die regionale Zusammenarbeit EU-Pazifik im Zeitraum 2008-2013 Finanzmittel in Höhe von zunächst 95 Mio. EUR, zusätzlich zu den Mitteln aus dem thematischen Programm des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit. Das Regionalprogramm EU-Pazifikraum zielt ab auf die Stärkung der Kapazitäten für die wirtschaftliche und handelspolitische Integration der Region (45 Mio. EUR), die Unterstützung der Zivilgesellschaft und die Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen (10 Mio. EUR) sowie die Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen (40 Mio. EUR). Die Kommission hat außerdem den unmittelbar bevorstehenden Start der Investitionsfazilität für den Pazifikraum („Pacific Investment Facility“) angekündigt, um die Investitionen in die bedeutendsten Infrastrukturen zu steigern, damit die Region auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähiger wird, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, die Armut zu verringern sowie Instrumente für die Ökologisierung und die Anpassung an den Klimawandel zu finanzieren.

(5)  Siehe NAT/459, Die Situation der tropischen Thunfischflotte der Europäischen Union und künftige Herausforderungen, Berichterstatter: Gabriel SARRÓ IPARRAGUIRRE, ABl. C 48 vom 15.2.2011, S. 21–26.

(6)  IWF: Regional Economic Outlook, Asia and the Pacific, Navigating an Uncertain Global Environment while building inclusive Growth (Oktober 2011).

(7)  In Samoa finden nur 500 von 4 000 jungen Arbeitssuchenden einen Arbeitsplatz, in Vanuatu beträgt das Verhältnis 700 zu 3 500, in Fidschi liegt die Jugendarbeitslosigkeit bei 46 %; siehe auch UNICEF: Investing in Youth Policy, UN Asia-Pacific Interagency Group on Youth (2011).

(8)  Pressemitteilung des Gewerkschaftskongresses von Fidschi vom 19.9.2012 sowie daraufhin in Vorbereitung befindliche Dokumente der ILO.

(9)  Siehe Schreiben des Rates.

(10)  Siehe Stellungnahme des EWSA „Die Rolle der Zivilgesellschaft bei dem Mehrseitigen Handelsabkommen zwischen der EU, Kolumbien und Peru“, ABl. C 299 vom 4.10.2012, S. 39-44.