|
14.3.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 76/59 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa“
COM(2012) 529 final
2013/C 76/11
Berichterstatter: Eric PIGAL
Die Europäische Kommission beschloss am 14. August 2012, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 114 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:
„Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa“
COM(2012) 529 final.
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 18. Dezember 2012 an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 486. Plenartagung am 16./17. Januar 2013 (Sitzung vom 16. Januar) mit 158 gegen 2 Stimmen bei 7 Enthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
|
1.1 |
Der Ausschuss erachtet Cloud Computing (CC) als Chance für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Europa und möchte in dieser Stellungnahme seine eigene Vorstellung davon aufzeigen, die von der in der Kommissionsmitteilung entworfenen Vision abweicht und sie doch ergänzt. Der Ausschuss appelliert an die Kommission, seine Vorschläge aufmerksam zu prüfen und ihre Cloud-Computing-Strategie entsprechend anzupassen. |
|
1.2 |
Der Ausschuss teilt den Standpunkt der Kommission, dass die Nutzung von CC in Europa gefördert werden muss, um die europäische Wirtschaft flexibler, leistungsfähiger und innovativer zu machen. Er unterstützt daher die drei von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen:
|
|
1.3 |
Die Nutzung von CC macht es noch notwendiger, die Bürger, ihre Daten und ihre Privatsphäre zu schützen. Deshalb ermutigt der Ausschuss die Kommission, ihre diesbezüglichen Anstrengungen fortzusetzen und insbesondere über internationale Zusammenarbeit und die Stärkung eines Rechtsrahmens folgende Aspekte zu regeln:
Der Ausschuss betont ferner, dass diese Anstrengungen eine maximale Wirkung für den Schutz der von CC-Anbietern auf europäischem Gebiet vorgehaltenen Daten entfalten werden. |
|
1.4 |
Neben der Erleichterung der Nutzung von CC empfiehlt der Ausschuss der Kommission mit Blick auf die erfolgreiche Nutzung des CC-Potenzials in den USA, die Unterstützung einer europäischen Produktion digitaler Energie ins Visier zu nehmen, d.h., die Entwicklung und Förderung europäischer Anbieter von CC-Infrastruktur (IaaS – Infrastructure as a Service; Bereitstellung von IT-Infrastruktur als Dienstleistung). Dazu bieten sich mehrere Möglichkeiten an:
Durch die Nutzung günstiger Rahmenbedingungen (strenger Datenschutz in Europa, Anwendervorbehalte gegenüber geographisch entfernten Anbietern, hohes Sicherheitsbedürfnis usw.) könnte so die Entwicklung europäischer CC-Anbieter gefördert werden – auf lokaler, nationaler (nationale Cloud-Lösung) oder grenzübergreifender (Unternehmensvereinigungen, die sich über mehrere Mitgliedstaaten erstrecken) Ebene. |
|
1.5 |
Die negativen Begleiterscheinungen wie Umstrukturierungen aufgrund der Verlagerung von IT-Leistungen in die Cloud, Arbeitsplatzverluste, geografische Verlagerung, Virtualisierung und immer weniger Berührungspunkte zwischen Nutzern und Informatikern dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Diese sozialen Auswirkungen kommen in der Mitteilung aber nicht zur Sprache. Gestützt auf eine externe Vorbereitungsstudie wirbt sie vielmehr mit der Schaffung von 2,5 Millionen zusätzlichen Arbeitsplätzen. Der Ausschuss fragt sich, ob diese Zahl in Anbetracht der Lage im IT-Sektor nicht unrealistisch ist. |
|
1.6 |
In Ergänzung der Europäischen Cloud-Partnerschaft (ECP) sollte die Kommission (nach dem Vorbild der USA oder Neuseelands) eine „Cloud-first“-Strategie entwickeln, um die europäischen Verwaltungen und die Mitgliedstaaten zu ermutigen, vorrangig Cloud Computing-Lösungen zu wählen. Ziel ist es, kulturelle Hemmnisse und individuelle Befürchtungen aus dem Weg zu räumen und natürlich von der durch CC ermöglichten Flexibilisierung der Dienste sowie der Verringerung der Betriebskosten zu profitieren. Für den Ausschuss versteht es sich von selbst, dass die Kommission im Rahmen dieser „Cloud-first“-Strategie Schutzvorkehrungen für die CC-Nutzung in öffentlichen Diensten und bestimmten sensiblen privatwirtschaftlichen Bereichen trifft, um Hosting (Vorhaltung) durch Anbieter zu kontrollieren oder gar zu unterbinden, die riskanten nationalen Vorschriften unterliegen – US-Anbieter bspw. können selbst bei einer Niederlassung in Europa unter dem „ Patriot Act “ zur Datenweitergabe verpflichtet werden. |
|
1.7 |
Eine der größten Hemmschwellen für CC liegt in den Bedenken der Anwender (Einzelpersonen wie auch Unternehmen) hinsichtlich der Regelung von Konflikten mit im Ausland ansässigen Anbietern. Der Ausschuss schlägt vor, dass die Kommission nach dem Vorbild des elektronischen Handels, der ebenso global und international angelegt ist wie CC und zu dem er Stellungnahmen vorgelegt hat (1), die Online-Streitbeilegung (engl. ODR (Online Dispute Resolution)) als Möglichkeit in Betracht zieht, um die meisten Konfliktfälle, zumal bei unterschiedlichen Gerichtsständen, durch Schlichtung zu regeln. Mit dieser unabhängigen und unparteiischen Mediation könnte eine bestehende oder neue europäische Agentur beauftragt werden. Sie wäre für die Moderation und die Unterstützung der Verhandlungen zwischen CC-Anbietern und -Anwendern zuständig. Durch diese Mediation könnten außerdem die hauptsächlichen Konfliktursachen, wiederkehrende Verfahrensfehler und notwendige Anpassungen von Praktiken oder Vorschriften ermittelt werden. |
|
1.8 |
Auch wenn die Vertreter der Kommission mehrfach (auf Pressekonferenzen, Konferenzen usw.) die Absicht bekundet haben, die Information, Sensibilisierung und Schulung der potenziellen CC-Anwender zu fördern, werden in der Mitteilung doch keine konkret bezifferten Maßnahmen vorgeschlagen. Der Ausschuss erwartet daher, dass die Kommission ihre Mitteilung insbesondere durch geeignete Initiativen zugunsten derjenigen Anwender ergänzt, die erst noch für CC sensibilisiert werden müssen, und zwar durch
|
|
1.9 |
Der Ausschuss schlägt vor, dass die Kommission zusätzlich zu der Mitteilung noch die Ausarbeitung von Energieverbrauchsnormen für die CC-Rechenzentren vorsieht. |
|
1.10 |
Der Ausschuss schlägt vor, dass die Kommission für die von ihr anvisierten Maßnahmen einen konkreten Zeitplan und für jedes einzelne Handlungsfeld eine konkrete Programmplanung mit Umsetzungsfristen und Fortschrittsberichten aufstellt. |
2. Vorschlag der Kommission
|
2.1 |
In ihrem einleitenden Satz liefert die Mitteilung eine Erklärung für CC: „ ‚Cloud-Computing‘ meint in einfachen Worten das Speichern, Verarbeiten und Verwenden von Daten, die sich in entfernten Rechnern befinden [deren Standort nicht notwendigerweise bekannt ist] und auf die über das Internet zugegriffen wird.“ Der Ausschuss hat seinerseits Anfang 2012 eine Stellungnahme zu CC verabschiedet (2). Auch die Arbeiten des US-amerikanischen National Institute of Standards and Technology (NIST), des Europäischen Parlaments und des Europäischen Datenschutzbeauftragten sind von Interesse. Die Kommission hat zwei Dokumente veröffentlicht (die Befassung des Ausschusses bezieht sich ausschließlich auf das erste Dokument):
|
|
2.2 |
Die Kommission schlägt drei „Schlüsselaktionen“ zur Förderung von CC in Europa vor:
|
3. Allgemeine Bemerkungen
|
3.1 |
Der Ausschuss schlägt eine neue Auffassung von Cloud Computing vor, die am Begriff der „digitalen Energie“ ansetzt, von der im Zusammenhang mit den durch CC ermöglichten IT-Leistungen (Datenspeicherung, –verarbeitung und –übertragung) immer häufiger die Rede ist. Die digitale Energie kann genutzt werden, ohne dass (seitens der Nutzer) Kenntnisse über die Produktion dieser Energie, das Rechenzentrum, seinen Standort, die eingesetzten Technologien usw. erforderlich sind. Ferner bildet sich eine neue Segmentierung des Marktes heraus: neben den Nutzern und Anbietern der Dienste etablieren sich zurzeit Produzenten digitaler Energie, die enorme Investitionen (Milliarden USD) in die Errichtung von CC-Zentren tätigen können. |
|
3.2 |
Der digitalen Energie kommt wie den anderen Energieformen (bspw. der chemischen Energie fossiler Brennstoffe, der elektrischen Energie) eine hohe wirtschaftliche und strategische Bedeutung zu. Zunächst ist das Know-how im Bereich der Produktion und der Verteilung dieser Energie Grundlage für das in der digitalen Agenda anvisierte Wachstums- und Beschäftigungspotenzial. Ferner ist eine aktive Rolle bei der Produktion digitaler Energie Voraussetzung für die (zumindest teilweise) strategische Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten. |
|
3.3 |
Voraussetzung für den Ausbau von CC in Europa ist demnach der kompetente Umgang mit der gesamten Wertschöpfungskette der digitalen Energie (Nutzung, Dienste, Produktion), wie in der nachfolgenden Tabelle veranschaulicht:
In den vergangenen Jahrzehnten ist das Gewicht der Abhängigkeit der Mitgliedstaaten bzw. von ganz Europa von verschiedenen Energieträgern bzw. –formen (Erdöl, Erdgas, Strom usw.) deutlich zutage getreten. Sollten künftig die Daten der europäischen Bürger, Unternehmen und Behörden von außereuropäischen CC-Anbietern beherbergt, verwaltet und kontrolliert werden, dann wäre es angezeigt, sich Gedanken über die Auswirkungen einer solchen Abhängigkeit in Bezug auf folgende Aspekte zu machen:
|
|
3.4 |
Europa ist in Sachen Hardware, Software und IT-Netze bereits stark auf außereuropäische Anbieter angewiesen. Die populärsten sozialen Netzwerke stammen aus den USA. Die beliebtesten Suchmaschinen werden durch in den USA oder China angesiedelte Unternehmen kontrolliert. IT-Entwicklungen werden zunehmend nach Indien und in andere Niedriglohnländer ausgelagert. Gegenwärtig wird die Produktion digitaler Energie weltweit praktisch komplett von wenigen großen Anbietern kontrolliert. Der erste europäische Akteur in diesem Bereich ist bestimmten Studien zufolge das Unternehmen OVH (Akronym für „On Vous Héberge“, www.ovh.com), das aber nicht über dasselbe internationale Renommé und Marktgewicht verfügt. Es gibt verschiedene Initiativen von Telekommunikationsdiensteanbietern wie T-Systems, Telefonica Digital, Cloud Sigma, Numergy/SFR oder Cloudwatt/Orange, die jedoch weit hinter den Marktführern Amazon, Microsoft und Google zurückbleiben. |
|
3.5 |
Ungeachtet einiger Unterschiede zwischen den Regelungen der Mitgliedstaaten sind sie doch weitgehend an den europäischen Dokumenten, Normen und Richtlinien ausgerichtet; daher die teilweise legitimen Befürchtungen der Nutzer, dass ihre Daten außerhalb von Europa beherbergt werden und es im Streitfall zu Gerichtsstandsproblemen und gerichtlicher Blockierung kommen kann. Das größte Unbehagen unter den Nutzern löst zudem der amerikanische „ Patriot Act “ aus. Dieses US-Bundesgesetz wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verabschiedet und ermöglicht der Regierung oder einem Bundesrichter Zugang zu sämtlichen Daten, egal, ob der Eigentümer der Daten amerikanischer Staatsbürger ist oder nicht, sofern die Daten von einem amerikanischen Unternehmen beherbergt werden, selbst wenn der Hosting-Standort in Europa liegt. Vor allem muss der Eigentümer der Daten nicht informiert werden, wenn der Internet-Provider oder Cloud-Anbieter die bei ihm gespeicherten Daten weitergegeben hat. |
|
3.6 |
Der Kommission zufolge müsste CC in Europa bis 2020 2,5 Millionen neue Arbeitsplätze schaffen und mit 160 Milliarden EUR jährlich zum BIP der EU (ca. 1 %) beitragen. Der Ausschuss stellt den Realitätsbezug dieser Zahlen in Frage. Eine eingehende Untersuchung der Auswirkungen von CC in der Praxis ergibt Folgendes:
In der Mitteilung aber werden diese sozialen Auswirkungen weder erwähnt noch berücksichtigt, ebenso wenig wie Umstrukturierungen aufgrund der Verlagerung von IT-Leistungen in die Cloud, Arbeitsplatzverluste, geografische Verlagerung, Virtualisierung und immer weniger Berührungspunkte zwischen Nutzern und Informatikern. |
|
3.7 |
Die bloße Nutzung von CC ermöglicht bereits Energieeinsparungen beim Hardware-Betrieb. Daneben nutzen die Serverfarmen der großen CC-Anbieter (Hosts und Diensteanbieter in einem) Prozessoren mit einem Stromverbrauch von etwa 100 W/h pro Einheit, was sich kurz- oder mittelfristig auf ein Zehntel senken lassen könnte. Es gibt auf dem Markt bereits preiswerte Mikroprozessoren, die weniger Energie aufnehmen und weniger Wärme abgeben (und die Wärmeentwicklung ist ein großes Problem für die Klimatisierung der Serverräume). |
4. Besondere Bemerkungen
|
4.1 |
Die Kommission befasst sich vor allem mit Public Clouds und lässt Private Clouds außer Acht. Dabei gelten diese anerkanntermaßen als zuverlässige und notwendige Übergangstechnik für kritische Informationen vor der Verlagerung in die „ganz öffentliche“ Public Cloud. Public Cloud bedeutet übrigens, dass die Cloud öffentlich zugänglich ist, und nicht, dass es sich um eine Cloud für den öffentlichen Sektor handelt. |
|
4.2 |
In der Einleitung der Mitteilung heißt es, dass „der Einsatz dieser Technik zusätzliche Risiken birgt“, doch ist das nicht notwendigerweise korrekt; tatsächlich bringt die Cloud neue Risiken mit sich, beseitigt aber gleichzeitig einige bestehende. |
|
4.3 |
Einige englischsprachige Schlagworte wie „cloud-friendly“ oder „cloud-active“ lassen sich nur schwierig in andere Sprachen übersetzen; in einigen Sprachfassungen der Mitteilung wurde ihre ursprüngliche Bedeutung völlig verzerrt. So wurden „cloud-friendly“ und „cloud-active“ in den Ziffern 3.1 und 3.2 in bestimmten Sprachfassungen mit ein und demselben Begriff übersetzt, obwohl sie unterschiedliche Zielsetzungen beinhalten. |
5. Analyse des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
|
5.1 |
Zur Förderung der Nutzung von CC schlägt die Kommission Folgendes vor:
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind konkret, realistisch und notwendig und werden vom Ausschuss umfassend unterstützt. Allerdings beziehen sich die ersten beiden Maßnahmen nicht auf europaspezifische Probleme, während der Ausschuss doch erwartet hätte, dass die Kommission sich in ihrer Mitteilung vorrangig mit spezifisch europäischen Problemen befasst. |
|
5.2 |
Der Ausschuss misst den grundsätzlichen Zielen der digitalen Agenda weiterhin große Bedeutung bei:
|
|
5.3 |
Im Zusammenhang mit der Förderung der Nutzung von CC wird in Punkt 3.1 zweimal der Begriff „Cloud-freundlich“ verwendet. Das für die Digitale Agenda zuständige Kommissionsmitglied jedoch hat in zahlreichen Plädoyers für CC das Ziel eines „Cloud-aktiven“ Europas verfochten. Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Neelie KROES, erklärte am 27. Januar 2011 in Davos: „I want to make Europe not just ‧cloud-friendly‧ but ‧cloud-active‧“ („Europa soll nicht nur Cloud-freundlich werden, sondern erfolgreich in der Cloud aktiv sein“) und kündigte die Mitteilung in ihrem Blog „Making Europe cloud active“ am 27.9.2012 offiziell an. Sie hat also für ein über reine Cloud-Freundlichkeit hinausgehendes Ziel plädiert. Der Ausschuss nimmt daher mit Verwunderung die Diskrepanz zwischen den von der Kommissionsvizepräsidentin verfochtenen Zielvorstellungen und den nun in der Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis. Er erinnert zudem daran, dass er die Kommission in seiner früheren Stellungnahme (5) ermutigt hatte, mehr Ehrgeiz zu entwickeln und nicht nur ein Cloud-aktives, sondern ein Cloud-produktives Europa anzustreben. |
|
5.4 |
In der Mitteilung wird nicht vorgeschlagen, eine „europäische Super-Cloud“ im Sinne eines europäischen Produzenten digitaler Energie aufzubauen. In Anbetracht des Auftrags der GD Connect und der Schwierigkeit, eine solche Super-Cloud einzurichten, ist dies verständlich und durchaus zu befürworten. Die verschiedenen Interessenträger aus diesem Bereich (Telekommunikationsnetzbetreiber, Software-Provider, Systemintegratoren usw.), die befragt wurden, unterstützen diese Position einhellig. Aber es gibt einen sinnvollen europäischen Mittelweg zwischen einer unrealistischen europäischen „Super-Cloud“ und europäischen „Micro-Clouds“, die angesichts der Vormachtstellung globaler außereuropäischer Akteure auf dem Markt, im Handel und in finanzieller Hinsicht nur Nischenmärkte bedienen können. Der Vorschlag des Ausschusses hebt auf die Entwicklung und Verstärkung großer europäischer Akteure mit riesigen CC-Zentren ab, der künftigen europäischen digitalen Industrie! Diese Akteure können auf lokaler, nationaler (nationale Cloud-Lösung) oder grenzübergreifender (Unternehmensvereinigungen, die sich über mehrere Mitgliedstaaten erstrecken) Ebene angesiedelt sein. |
|
5.5 |
Der Ausschuss weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die europäischen CC-Akteure zwar größenmäßig mit den Marktführern nicht Schritt halten können, aber doch über einige Wettbewerbsvorteile verfügen.
Diese für die Entwicklung europäischer CC-Akteure günstigen Voraussetzungen werden aber nicht von Dauer sein. Deshalb muss die Kommission unbedingt dringend handeln und die Gunst der Stunde nutzen, um die Entwicklung europäischer CC-Akteure zu fördern. |
|
5.6 |
Unter Punkt 2 der Mitteilung wird davon ausgegangen, dass „im nationalen Alleingang wirtschaftlich optimale Lösungen kaum zu erreichen sind“. Der Ausschuss empfiehlt der Kommission, ihre Haltung zu nationalen Cloud-Lösungen zu überdenken. Zum einen wird diese Feststellung nirgendwo in der Mitteilung oder Folgenabschätzung faktisch untermauert, was doch leicht befremdlich ist angesichts der kategorischen Aussage. Zum anderen könnte eine so strenge Kritik an nationalen oder lokalen Cloud-Lösungen, wenn - wie in der Mitteilung - kein Alternativvorschlag unterbreitet wird, jedweden glaubwürdigen Versuch untergraben, ein stabiles, beständiges und wettbewerbsfähiges CC-Konzept zu entwickeln, das den CC-Giganten in den anderen Weltregionen wie Indien, China oder den USA standhalten kann. |
|
5.7 |
Der vorgeschlagene Ansatz – „Förderung einer gemeinsamen Führungsrolle des öffentlichen Sektors durch eine europäische Cloud-Partnerschaft“ (Punkt 3.5) – ist überwiegend auf den öffentlichen Dienstleistungssektor ausgerichtet. Der Ausschuss versteht und befürwortet den Standpunkt der Europäischen Kommission hinsichtlich der Bedeutung der öffentlichen Dienstleistungen in den europäischen sozioökonomischen Modellen. Sie werden bei der Entwicklung von CC eine Rolle zu spielen haben. Allerdings ist für den Ausschuss nicht unmittelbar ersichtlich, wie die europäischen öffentlichen Dienste vor dem Hintergrund genereller Haushaltskürzungen Innovationstreiber für CC sein sollen. Zu bedenken ist auch, dass die größten europäischen Erfolge entweder von der Privatwirtschaft (Beispiel: Mobiltelefonie, Chipkarten) oder von öffentlich subventionierten privatwirtschaftlichen Unternehmen (Beispiel: Airbus, Arianespace usw.) erzielt worden sind. Die Kommission sollte die durch diese Partnerschaft anvisierte „Führungsrolle“ genauer erläutern. |
|
5.8 |
Die Kommission schlägt einen „Top-down“-Ansatz vor, sprich: die Erleichterung der Nutzung zur Förderung der Entwicklung der Dienste und eventuell der Produktion digitaler Energie. Ohne marktbeherrschende Akteure oder bei einem ausgewogenen Verhältnis von europäischen und außereuropäischen Akteuren würde der Ausschuss eine solche nachfragegetriebene progressive Leistungssteigerung durchweg unterstützen. Leider sind diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben, und die wichtigsten Akteure sitzen außerhalb Europas und beherrschen als Oligopolisten den Markt. Die Ausweitung der Nutzung von CC könnte deshalb kontraproduktiv sein und deren Dominanz noch verstärken. Ohne sich dieser Entwicklung verweigern zu wollen, fordert der Ausschuss die Kommission nachdrücklich auf, entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen, damit die europäischen Anbieter von ihren Bestrebungen profitieren und sich neben den marktbeherrschenden außereuropäischen Akteuren etablieren können. |
|
5.9 |
Neben und ergänzend zu dem bereits beschriebenen „Top-down“-Ansatz sollte die Kommission auch konkrete „Bottom-up“-Maßnahmen vorschlagen, d.h., die Entwicklung von CC-Anbietern sowie anschließend von CC-Diensten und CC-Nutzung auf regionaler und nationaler Ebene und auch grenzübergreifend fördern. In anderen Branchen wie der Automobiltechnik und der Mobiltelefonie ist veranschaulicht worden, wie „mitreißend“ sich eine starke und mächtige Industrieproduktion in Europa auf die darüberliegenden Ebenen (Dienste und Anwendungen) auswirken kann. Die in diesen Branchen angewendeten Fördermaßnahmen könnten auf die Entwicklung der digitalen Energie übertragen werden. Als weiteres Vorbild könnten die USA dienen, wo CC von Anfang an nach einem Bottom-up-Ansatz entwickelt worden ist – der Erfolg kann sich sehen lassen! Davon ausgehend empfiehlt der Ausschuss der Kommission, sich von dieser Verfahrensweise inspirieren zu lassen und in Europa an einer vergleichbaren Erfolgsgeschichte mitzuwirken. |
|
5.10 |
Die Kommission und die anderen EU-Institutionen nutzen Informationstechnik in großem Umfang. Bis dato werden aber kaum CC-Lösungen eingesetzt. In den USA dagegen sind die Bundesbehörden im Rahmen der Einführung einer „cloud-first“ policy dazu verpflichtet worden, vorrangig CC-Lösungen zu wählen. Diesem Beispiel folgend sollte die Kommission sich selbst und den anderen EU-Institutionen eine „Cloud-first“-Strategie vorschreiben, was die Herausbildung eines europäischen CC-Ökosystems und eine erhebliche Verringerung der Betriebskosten ermöglichen würde. |
|
5.11 |
Insbesondere bei der Breitbandförderung und der Modernisierung im IT-Bereich hatte die Kommission seinerzeit praxisbezogene Maßnahmen durchgeführt. Diese beinhalteten:
Angesichts des Erfolgs dieser früheren Programme empfiehlt der Ausschuss der Kommission, ein ähnliches, speziell auf CC zugeschnittenes Programm zu planen und zu finanzieren. Der Ausschuss plädiert dafür, institutionelle und sichere Datenbanken in geregelter Form schrittweise, aber baldmöglichst in CC zu integrieren. Hierdurch würde den Bürgern die Verwaltung kritischer Daten (gemäß EU- und nationalem Recht) erleichtert und ihr Vertrauen in CC gestärkt. |
|
5.12 |
Die Kommission schlägt eine Reihe von Maßnahmen für die Entwicklung von CC vor, allerdings ohne einen genau abgesteckten und straffen Planungsrahmen. Der Ausschuss fordert die Kommission auf, raschestmöglich einen einschlägigen Zeitplan zu veröffentlichen. Die Entwicklungen im CC-Bereich schreiten rasch voran; deshalb ist es dringend und wichtig, dass alle Akteure Gelegenheit haben, ihre eigene Strategie auf die Maßnahmen der Kommission abzustimmen. |
Brüssel, den 16. Januar 2013
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Staffan NILSSON
(1) Stellungnahme des EWSA zu der Richtlinie über alternative Streitbeilegung, ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 93, und Stellungnahme des EWSA zu der Verordnung über Online-Streitbeilegung, ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 99.
(2) Stellungnahme des EWSA zum Thema „Cloud Computing in Europa“ (Initiativstellungnahme), ABl. C 24 vom 28.1.2012, S. 40.
(3) Kommissionsvizepräsidentin Neelie KROES, die für die digitale Agenda zuständig ist, hat mehrfach für diese Entwicklungsebene geworben.
(4) Der Ausschuss hat sich in seiner vorhergehenden Stellungnahme zu Cloud Computing (TEN/452) für diese Entwicklungsebene eingesetzt.
(5) Initiativstellungnahme des EWSA zum Thema „Cloud Computing in Europa“, ABl. C 24 vom 28.1.2012, S. 40.