4.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 299/141


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Den Verbraucher auf den Geschmack bringen: eine Absatzförderungs- und Informationsstrategie mit hohem europäischen Mehrwert für die Agrarerzeugnisse Europas“

COM(2012) 148 final

2012/C 299/25

Berichterstatter: Armands KRAUZE

Die Europäische Kommission beschloss am 30. März 2012, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

"Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Den Verbraucher auf den Geschmack bringen: eine Absatzförderungs- und Informationsstrategie mit hohem europäischen Mehrwert für die Agrarerzeugnisse Europas"

COM(2012) 148 final.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 26. Juni 2012 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 482. Plenartagung am 11./12. Juli 2012 (Sitzung vom 11. Juli) mit 136 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 10 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1   Indem sie die Verbraucher über die hohe Qualität und die Tierschutz- und Erzeugungsstandards von EU-Agrarerzeugnissen informieren und den Export anregen, helfen die Informations- und Absatzförderungsprogramme der EU den europäischen Erzeugern und Beschäftigten in maßgeblicher Weise, sich den Herausforderungen eines immer schärferen weltweiten Wettbewerbs zu stellen und eine gute Marktposition zu behaupten.

1.2   In seiner früheren Stellungnahme zu COM(2011) 436 final (1) hat der EWSA bereits deutlich gemacht, dass er die zwei grundlegenden Ziele der neuen, dem Zielmarkt angepassten Absatzförderungspolitik unterstützt: zum einen Information und Aufklärung der Verbraucher auf dem EU-Markt und zum anderen Exportförderung auf dem Außenmarkt.

1.3   Im Finanzrahmen 2014-2020 müssen neue, zusätzliche Haushaltsmittel ausgewiesen werden, um weitere Krisen und Notsituationen, die diesen Wirtschaftszweig heimsuchen könnten, zu bewältigen. Die im Rahmen der GAP für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel reichen dafür nicht aus. Der EWSA hält es für absolut unerlässlich, die Haushaltsmittel aufzustocken, um im Binnenmarkt und in Drittländern Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse durchführen zu können.

1.4   Der EWSA ist der Ansicht, dass die Kommission für die Bewerber um eine Teilnahme an einem einzelstaatlichen Programm, einem Mehrländer- oder einem Drittlandsprogramm in den Mitgliedstaaten klare Leitlinien aufstellen sollte. Die Bewertung der Programme sollte auf der Grundlage eines strengen Bewertungssystems anhand konkreter Indikatoren verbessert werden. Bei der Auswahl der Programme und ihrer Gewichtung bedarf es auf nationaler und europäischer Ebene größerer Transparenz. Um das Verfahren zu vereinfachen, sollten Mehrländerprogramme der Kommission unmittelbar vom Antragsteller vorgelegt werden. Mehrländerprogrammen, die sich auf eine Reihe von Erzeugnissen erstrecken, sollte durch ein vorteilhafteres Finanzierungssystem von bis zu 60 % EU-Kofinanzierung Vorrang eingeräumt werden.

1.5   Es sollte für mehr Flexibilität gesorgt werden, damit Programme in der Umsetzungsphase an veränderte Marktbedingungen angepasst werden können. Der EWSA unterstützt den Vorschlag, einem Mehrjahresprogramm detaillierte Informationen lediglich für das erste Jahr beizufügen, wenn im Vorfeld Marktanalysen und Folgenabschätzungen durchgeführt wurden. Auf diese Weise wäre es möglich, die Pläne für die folgenden Jahre anzupassen.

1.6   Nach Ansicht des EWSA sollte in den Förderbestimmungen die Rolle der Marken geklärt und für Ausgewogenheit zwischen generischer Förderung und Förderung von Handelsmarken gesorgt werden. Die grundsätzliche Idee einer Förderung von EU-Erzeugnissen durch bestimmte Marken ist prüfenswert. Die Herkunftsangabe sollte zulässig sein, auch bei Erzeugnissen, für die keine Ursprungsbezeichnung oder geschützte geografische Angabe vergeben wurde. Die EU-Herkunft könnte durch übergreifende Slogans deutlich gemacht werden, die das Recht der Verbraucher auf korrekte Information nicht untergraben.

1.7   Im Hinblick auf den gemeinsamen europäischen Slogan für externe Absatzförderungsmaßnahmen ist es sinnvoll, eine einheitliche Botschaft zu vermitteln, die auf alle europäischen Erzeugnisse derselben Gruppe zutrifft. Es ist wichtig, dass die Botschaft für den Verbraucher klar und leicht erfassbar ist.

1.8   Der EWSA befürwortet zur Verfahrensvereinfachung eine einzige Liste förderfähiger Erzeugnisse. Die Liste sollte erweitert werden, um die Absatzförderung von Erzeugnissen zu ermöglichen, die unter andere Qualitätsregelungen fallen und die für "europäische Qualitätserzeugnisse" stehen, beispielsweise nationale, regionale oder Bio-Kennzeichnungen.

1.9   Der EWSA hält – auch durch den Einsatz neuer Technologien – den Aufbau eines Netzes zum Austausch vorbildlicher Praktiken unter Fachleuten für sehr wichtig, um gut strukturierte, koordinierte Mehrländer-Absatzförderungsprogramme und -kampagnen durchführen zu können. Überdies sollte der Einsatz neuer Technologien geprüft werden, durch die Erzeuger und Verbraucher miteinander in Kontakt kommen können. Dabei muss vermieden werden, dass diese Mechanismen Markt- oder Wettbewerbsverzerrungen verursachen.

2.   Wesentlicher Inhalt des Kommissionsdokuments

2.1   Voraussetzung für die Verwirklichung der in der Europa-2020-Strategie gesteckten Ziele ist die Förderung einer Landwirtschaft, die für Ernährungssicherheit, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und die Dynamik in ländlichen Gebieten steht, aber auch Wachstums- und Beschäftigungsmöglichkeiten schafft. Eine besondere Bedeutung kommt dabei einer wirksamen Absatzförderungspolitik zu.

2.2   Absatzförderprogramme werden aus EU-Mitteln mit maximal 50 % bezuschusst, mindestens 20 % steuern die Fachverbände bei, und die restlichen Mittel trägt der betroffene Mitgliedstaat. Häufig jedoch mangelt es derartigen Programmen in Drittstaaten an Elan, was ihre Wirkungskraft schwächt und verzögert.

2.3   In der Kommissionsmitteilung werden die Unzulänglichkeiten der bestehenden Fördermaßnahmen, die schwerfällige Verwaltung, die Unausgewogenheit der Maßnahmen und die bestehenden Hindernisse aufgezeigt und Vorschläge gemacht, um diese Probleme zu lösen und gleichzeitig das Ansehen der landwirtschaftlichen Erzeugnisse der Europäischen Union zu verbessern.

2.4   In der Mitteilung werden folgende Ziele für die künftige Absatzförderungspolitik abgesteckt:

ein höherer europäischer Mehrwert

eine ansprechendere und treffsichere Politik

eine vereinfachte Verwaltung und

mehr Synergien zwischen den verschiedenen Absatzförderungsinstrumenten.

2.5   Die Kommission legt in ihrer Mitteilung die grundlegenden Leitlinien der Absatzförderungspolitik fest:

2.5.1   Ein breiteres Anwendungsgebiet

Das Anwendungsgebiet könnte von den Fachverbänden auf private Unternehmen ausgedehnt werden, sofern sie der Europäischen Union einen hohen Mehrwert bieten.

Es wird vorgeschlagen, eine einzige Produktliste zu erstellen, die sich möglichst eng an die Liste der unter die Qualitätspolitik fallenden Erzeugnisse anlehnt. Die Maßnahmen könnten auch auf thematische Botschaften ausgerichtet werden, und es könnten dabei neue Technologien zur Anwendung kommen, die dazu beitragen, bewährte Verfahrensweisen auszutauschen oder den Verkauf der Erzeugnisse zu erleichtern.

Um ein europäisches Image von Agrarerzeugnissen zu formen, sollte jede Informations- und Konsultationsmaßnahme einen Verweis auf den EU-Ursprung enthalten. Bei Erzeugnissen mit einer g.U.- oder g.g.A.-Kennzeichnung wird diese Ursprungsangabe nach wie vor an vorderer Stelle stehen können.

In der Folgenabschätzung sollte die Durchführung von gemischten Programmen auf Drittlandsmärkten geprüft werden, die einen allgemeinen und einen kommerziellen Teil umfassen, in dem auch private Marken vorgestellt werden könnten.

Die Förderung europäischer Gütezeichen für Lebensmittelqualität wie geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützte geografische Angaben (g.g.A.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) soll weiter vorangetrieben werden.

2.5.2   Neue Tätigkeiten

Es sollte ein neuer Tätigkeitsbereich in Gestalt von technischer Unterstützung vorgesehen werden, um es den Unternehmen zu erleichtern, an kofinanzierten Programmen teilzunehmen, wirksame Kampagnen durchzuführen oder ihre Ausfuhren zu verbessern.

2.5.3   Mitwirkungsformen auf dem Prüfstand

Auf dem Prüfstand stehen Mehrländerprogramme, die bislang nicht die erhofften Ergebnisse zeitigen. Hochrangige Besuche in Drittländern, einschließlich des für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständigen Kommissionsmitglieds, sowie die Teilnahme der Kommission an internationalen Messen werden fortgesetzt.

2.5.4   Absatzförderung und Krisen

Aufgrund der Zwänge des Finanzrahmens 2014-2020 dürfte es schwerer werden, zusätzliche Mittel für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen als Reaktion auf Krisen zu mobilisieren. Es muss entschieden werden, ob Gemeinschaftsmaßnahmen als Reaktion auf eine Krise aus der künftigen Absatzförderungspolitik oder aus den horizontalen Maßnahmen im Rahmen der GAP finanziert werden sollen.

2.5.5   Eine einfachere, bessere Verwaltung

Die Begleitung und Verwaltung von Programmen sollte einfacher, flexibler und effizienter werden.

2.5.6   Bessere Abstimmung zwischen Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Die Maßnahmen, die im Rahmen der Absatzförderungsregelung und anderer Fördermaßnahmen durchgeführt werden, sollen stärker aufeinander und auf die Gemeinsame Agrarpolitik abgestimmt werden.

3.   Analyse des Vorschlags und Bemerkungen des EWSA

3.1   In früheren Stellungnahmen hat der EWSA darauf hingewiesen, dass es angesichts der Herausforderungen, mit denen die europäische Agrarpolitik konfrontiert ist, zunehmend von Bedeutung ist, den Absatz der Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus der EU zu fördern und so dazu beizutragen, dass sie sich als Erzeugnisse mit hohem Mehrwert etablieren und die führende Rolle der EU als Lebensmittelanbieter gesichert wird (2).

3.2   Nach Ansicht des EWSA ist es von besonderer Bedeutung, zwei grundlegende Ziele der neuen europäischen Politik für den Agrarsektor zu unterstützen: zum einen die Information und Aufklärung der Verbraucher über die hohen Qualitätsstandards und den hohen Mehrwert der Erzeugnisse auf dem EU-Markt unter Verweis auf stärkere Garantien bei Erzeugungsverfahren, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Lebensmittelsicherheit sowie strengere Anforderungen an Umwelt- und Tierschutz und die Wahrung der Arbeitnehmerrechte und zum anderen die Exportförderung auf dem Außenmarkt, wobei Qualität, Nährwert, gastronomischer Nutzen, Nachhaltigkeit und Sicherheit der EU-Erzeugnisse hervorgehoben werden.

3.3   Der EWSA begrüßt die Initiative der Kommission, die bestehende europäische Informations- und Absatzförderungspolitik zu überprüfen, um sie künftig effizienter, gezielter und ehrgeiziger zu gestalten.

3.4   Der EWSA unterstützt im Großen und Ganzen die in der Mitteilung enthaltenen Vorschläge und Leitlinien der Kommission für die künftige Politik zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu erhöhen und die hohen Standards des europäischen Modells der Nahrungsmittelerzeugung stärker ins Bewusstsein zu rücken.

3.5   Der EWSA stellt fest, dass die Kommissionsmitteilung nicht auf Bestimmungen für einen automatischen oder halbautomatischen Mechanismus eingeht, der rasch, effizient, systematisch und wirksam dazu beiträgt, Volkswirtschaften, die von Lebensmittelkrisen betroffen sind, wieder aufzuhelfen. Der EWSA ist sich der Beschränkungen aufgrund der aktuellen Finanzkrise zwar bewusst, hält es aber dennoch für unabdingbar, die Finanzmittel für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern aufzustocken. Im Finanzrahmen 2014-2020 müssen rechtzeitig neue, zusätzliche Haushaltsmittel ausgewiesen werden, um künftige Krisen und Notsituationen, die diesen Wirtschaftszweig heimsuchen könnten, zu bewältigen. Die im Rahmen der GAP für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel reichen dafür nicht aus.

3.6   Der EWSA hebt hervor, dass die Programme auf einen europäischen Mehrwert, einschließlich der Schaffung von Arbeitsplätzen, abzielen sollten und dass die Kommission klare Leitlinien für Bewerber aufstellen sollte, die sich in den Mitgliedstaaten um die Teilnahme an einem einzelstaatlichen Programm, einem Mehrländer- oder einem Drittlandsprogramm bemühen. Die Bewertung der Programme sollte auf der Grundlage eines strengen Bewertungssystems anhand konkreter Indikatoren verbessert werden. Es ist wichtig, bei der Auswahl und Gewichtung der Programme auf nationaler und europäischer Ebene für mehr Transparenz Sorge zu tragen. Zur Vereinfachung der Verfahren könnten Mehrländerprogramme unmittelbar der Kommission vorgelegt und die Auswahlverfahren auf nationaler und europäischer Ebene beschleunigt werden.

3.7   Bezüglich der Möglichkeit, den Kreis der Begünstigten von Absatzförderungsmaßnahmen auszuweiten, sollte nach Ansicht des EWSA den Fachverbänden in der Agrar- und Nahrungsmittelbranche Priorität eingeräumt werden, da sie es sind, die die Unternehmen zusammenbringen und Maßnahmen mitfinanzieren. Alle übrigen Begünstigten sollten nur auf Empfehlung von Branchenverbänden den Zuschlag erhalten.

3.8   Einer Branchenorganisation, die ein Programm vorschlägt, sollte es möglich sein, allein oder im Verbund mit anderen als Projektmanager aufzutreten, je nach Umfang des Programms und den Kapazitäten und Erfahrungen, über die der jeweilige Verband verfügt. Es sollte erwogen werden, kleineren Branchenvereinigungen aus den neuen Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, sich um die Teilnahme an Absatzförderungsprogrammen als Begünstigte oder als Durchführungsorgane zu bewerben, da sie ihre traditionellen Erzeugnisse am besten kennen und daher auch am besten wissen, wie sie gefördert werden können.

3.9   Der EWSA befürwortet zur Verfahrensvereinfachung eine einzige Liste förderfähiger Erzeugnisse. Die Liste der unter die Rechtsvorschriften fallenden Erzeugnisse sollte erweitert werden, um die Absatzförderung all derjenigen Erzeugnisse zu ermöglichen, die für europäische Qualitätserzeugnisse stehen oder deren guten Ruf stärken können. Für Erzeugnisse mit einem starken nationalen Bezug könnte es von Vorteil sein, wenn die Möglichkeit bestünde, den nationalen Ursprung auch dann anzugeben, wenn die Erzeugnisse nicht mit geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geschützten geographischen Angaben versehen sind. Gleichzeitig vertritt der EWSA die Auffassung, dass die Bedingungen für die Verwirklichung dieser Vorschläge darauf ausgerichtet sein sollten, in erster Linie den Absatz von Erzeugnissen aus der EU zu fördern.

3.10   Der EWSA unterstützt den Vorschlag zur Einführung einer europäischen Plattform für den Austausch bewährter Verfahrensweisen unter Fachleuten für die Entwicklung und Durchführung gut strukturierter und koordinierter Mehrländer-Absatzförderungskampagnen auch durch die Nutzung neuer Technologien, die hier ein wertvolles Hilfsmittel sein können. Dabei muss besonders darauf geachtet werden, dass diese Mechanismen nicht zu Markt- oder Wettbewerbsverzerrungen führen.

3.11   Im Hinblick darauf, die Qualität der Programme zu verbessern und sie so zu konzipieren, dass sie mehrere Länder umfassen, stimmt der EWSA zu, diesen Mehrländerprogrammen Vorrang einzuräumen, da sie dem Projekt eine wirklich europäische Dimension verleihen und eine Unterstützung seitens der EU verdienen. Der EWSA schlägt vor, den Beitrag der Kommission insbesondere dort zu erhöhen, wo es um aufstrebende Märkte geht.

3.12   Begrüßenswert ist der Vorschlag, dass der Initiator eines Programms Einzelheiten zuerst nur für das erste Anwendungsjahr angibt, sofern im Vorfeld Marktanalysen und Folgenabschätzungen durchgeführt wurden, um die Chancen für die Verwirklichung der Ziele zu ermitteln, und Einzelheiten für die folgenden Jahre später nachreicht. Das würde die Flexibilität des Programms erhöhen, und es wäre leichter, auf die Signale des Marktes zu reagieren.

3.13   Zusätzlich zu den in der Mitteilung erwähnten Regelungen für Lebensmittelqualität, wie geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützte geografische Angaben (g.g.A.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.), könnten auch andere Qualitätssysteme in Erwägung gezogen werden, beispielsweise im Hinblick auf Bio-Produkte oder regionale Qualität.

3.14   Nach Ansicht des EWSA sollte in den Förderbestimmungen die Rolle der Marken geklärt und für Ausgewogenheit zwischen der generischen Förderung und der Förderung von Handelsmarken gesorgt werden, insbesondere in Drittländern. Das würde zur Effizienz der Absatzförderungsmaßnahmen beitragen (größerer Einfluss auf Importeure und Verbraucher) und größere Anreize für Unternehmen schaffen, sich zu beteiligen und diese Maßnahmen letztlich mitzufinanzieren. Zur Gewährleistung vollständiger und transparenter Informationen sollte die Herkunftsangabe zulässig sein, auch bei Erzeugnissen, für die keine Ursprungsbezeichnung oder geschützte geografische Angabe vergeben wurde. Die EU-Herkunft könnte durch übergreifende Slogans deutlich gemacht werden, die das Recht der Verbraucher auf korrekte Information nicht untergraben.

3.15   Aus Vereinfachungsgründen ist der Gedanke einer finanziellen Kohärenz verschiedener Förderprogramme zu befürworten.

Brüssel, den 11. Juli 2012

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  CESE, ABl. C 43 vom 15.02.2012, S. 59-64.

(2)  CESE, ABl. C 43 vom 15.02.2012, S. 59-64.