29.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 191/49


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels ‚Europäische territoriale Zusammenarbeit‘ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)“

COM(2011) 611 final — 2011/0273 (COD)

2012/C 191/09

Berichterstatter: Viliam PÁLENÍK

Das Europäische Parlament beschloss am 25. Oktober 2011 und der Rat der Europäischen Union beschloss am 27. Oktober 2011, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 178 und 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels ‚Europäische territoriale Zusammenarbeit‘ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

COM(2011) 611 final — 2011/0273 (COD).

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 3. April 2012 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 480. Plenartagung am 25./26. April 2012 (Sitzung vom 25. April) mit 162 gegen 5 Stimmen bei 14 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Zusammenfassung der Schlussfolgerungen und Empfehlungen des EWSA

1.1   Am 29. Juni 2011 nahm die Kommission einen Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 an: den Haushalt zur Verwirklichung der Europa-2020-Strategie. In diesem Vorschlag sprach sich die Kommission dafür aus, die Kohäsionspolitik als wesentliches Element der nächsten Finanziellen Vorausschau beizubehalten und durch sie die Strategie Europa 2020 zu unterstützen.

1.2   Die Europäische territoriale Zusammenarbeit ist eines der Ziele der Kohäsionspolitik und bildet den Rahmen, in dem nationale, regionale und lokale Akteure aus den einzelnen Mitgliedstaaten gemeinsame Maßnahmen durchführen und sich über politische Vorgehensweisen austauschen können.

1.3   Die Kommission führt viele Beispiele für erbrachten Mehrwert und für wachstums- und arbeitsplatzschaffende Investitionen an, die ohne die Unterstützung aus dem EU-Haushalt nicht zustande gekommen wären. Die Ergebnisse der Untersuchungen lassen jedoch auch die Auswirkungen der Streuung und der mangelnden Prioritätensetzung erkennen. In Zeiten unzureichender öffentlicher Finanzmittel in den Mitgliedstaaten sind wachstumsfördernde Investitionen von umso größerer Bedeutung.

1.4   Die Europäische territoriale Zusammenarbeit hat durch ihren Charakter und ihre Aufgaben im Rahmen der Kohäsionspolitik eine besondere Bedeutung und liefert einen Beitrag zur grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit.

1.5   Die vorgeschlagene Aufteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Bereiche der Europäischen territorialen Zusammenarbeit, das heißt auf die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit, schafft für jeden dieser Bereiche eine ausreichende finanzielle Grundlage.

1.6   Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss unterstützt auch die Tendenz, in den einzelnen Bereichen der Zusammenarbeit die Interventionen und Investitionsprioritäten auf thematische Schwerpunkte auszurichten. Dabei müssen allerdings die Besonderheiten und Bedürfnisse der einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen berücksichtigt werden.

1.7   Der EWSA begrüßt und unterstützt das Bemühen um eine Vereinfachung der Bestimmungen auf allen Ebenen, d.h. für die Empfänger, Programmbehörden, die teilnehmenden Mitgliedstaaten und Drittländer sowie für die Kommission.

1.8   Der EWSA begrüßt insbesondere die Vereinheitlichung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden, die Vereinfachung der Meldung von Kosten, die Berichterstattung in elektronischer Form und die Erarbeitung von Jahresberichten lediglich für die Jahre 2017 und 2019.

1.9   Die Festlegung gemeinsamer Indikatoren (im Anhang zum Kommissionsvorschlag aufgeführt) für die Einschätzung der mit den einzelnen Programmen erzielten konkreten Ergebnisse ist ebenfalls ein wichtiger Faktor, um die Wirkungen und die Wirksamkeit konkreter Strukturinterventionen besser bewerten zu können.

1.10   Der EWSA befürwortet die direkte, auf dem Grundsatz einer gleichberechtigten Partnerschaft beruhende Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den gesamten Programmzyklus (Programmplanung, Durchführung, Beobachtung und Evaluierung).

1.11   Die Beteiligung von Akteuren der Zivilgesellschaft ist auch für kleinere Projekte von Bedeutung, denn diese haben das Potenzial, insbesondere im Bereich der grenzübergreifenden Zusammenarbeit den Mehrwert der Interventionen zu erhöhen.

1.12   Die technische Hilfe sollte in erster Linie dazu genutzt werden, die Aufnahmefähigkeit aller an der Europäischen territorialen Zusammenarbeit beteiligten Akteure sowie die Effizienz der Verwaltungskapazitäten zu erhöhen, ohne jedoch gleichzeitig auch den Verwaltungsaufwand zu vergrößern.

2.   Hauptelemente und Hintergrund der Stellungnahme

2.1   Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Kohäsionspolitik ist Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

2.2   Nach Artikel 175 AEUV führen und koordinieren die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik in der Weise, dass auch die in Artikel 174 genannten Ziele erreicht werden. Die Konzipierung und Durchführung der politischen Maßnahmen und Tätigkeiten der Union sowie die Errichtung des Binnenmarkts tragen den Zielen von Artikel 174 Rechnung und sind ein Beitrag zu deren Verwirklichung.

2.3   Die Ziele des Europäischen Sozialfonds, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Kohäsionsfonds sind in den Artikeln 162, 176 und 177 AEUV festgelegt.

2.4   Besondere Aufmerksamkeit gebührt nach Artikel 174 AEUV den ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen.

2.5   Im Hinblick auf die strukturbedingte soziale und wirtschaftliche Lage der Regionen in äußerster Randlage, die durch bestimmte spezifische, die Entwicklung schwer beeinträchtigende Faktoren bedingt ist, müssen nach Artikel 349 AEUV spezifische Maßnahmen ergriffen werden.

2.6   Am 29. Juni 2011 nahm die Kommission einen Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 an: den Haushalt zur Verwirklichung der Europa-2020-Strategie. In ihrem Vorschlag bestätigte die Kommission die Kohäsionspolitik als wesentliches Element des nächsten Finanzpakets und unterstrich ihre zentrale Rolle bei der Umsetzung der Strategie Europa 2020.

2.7   Der Vorschlag ist Teil des Legislativpakets (1) zur Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014-2020. Die Europäische territoriale Zusammenarbeit ist eines der Ziele der Kohäsionspolitik und bildet den Rahmen, in dem nationale, regionale und lokale Akteure aus den einzelnen Mitgliedstaaten gemeinsame Maßnahmen durchführen und sich über politische Vorgehensweisen austauschen können.

2.8   Die Auswertung der bisherigen Kohäsionsausgaben durch die Kommission hat viele Beispiele für erbrachten Mehrwert und für wachstums- und arbeitsplatzschaffende Investitionen ergeben, die ohne die Unterstützung aus dem EU-Haushalt nicht zustande gekommen wären. Die Ergebnisse lassen jedoch auch die Auswirkungen der Streuung und der mangelnden Prioritätensetzung erkennen. In Zeiten, in denen öffentliche Gelder knapp sind und wachstumsfördernde Investitionen wichtiger sind als je zuvor, schlägt die Kommission vor, die Kohäsionspolitik tiefgreifend zu verändern.

2.9   Die Europäische territoriale Zusammenarbeit hat aus folgenden Gründen besondere Bedeutung:

Grenzübergreifende Probleme können am wirkungsvollsten durch die Zusammenarbeit aller betroffenen Regionen gelöst werden, denn dadurch kann vermieden werden, dass einige Regionen unverhältnismäßig hohe Kosten tragen müssen, während andere gar nichts zahlen (Beispiel: grenzübergreifende Umweltverschmutzung).

Die Zusammenarbeit kann einen wirkungsvollen Mechanismus für den Austausch bewährter Verfahren und die Verbreitung von Know-how bieten (Beispiel: Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit).

Durch die Zusammenarbeit kann sichergestellt werden, dass Größenvorteile und das Erreichen einer kritischen Masse zu einer wirksameren Lösung für ein spezifisches Problem führen (Bildung von Clustern zur Förderung von Forschung und Innovationen).

Die grenzübergreifende, transnationale Koordinierung branchenspezifischer Maßnahmen, Aktionen und Investitionen kann zu einer verbesserten Governance führen.

Die Beziehungen zu den Nachbarländern können durch Kooperationsprogramme an den EU-Außengrenzen zu mehr Sicherheit und Stabilität beitragen und ein für beide Seiten nutzbringendes Verhältnis bewirken.

In bestimmten Bereichen wie Meeresbecken und Küstenregionen sind Zusammenarbeit und transnationale Maßnahmen unerlässlich, um Wachstum, Beschäftigung und ein ökosystembasiertes Management zu fördern.

Sie schafft die Voraussetzungen zur Verwirklichung makroregionaler Entwicklungsstrategien.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1   Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss unterstützt die Absicht der Kommission, in einer eigenen Verordnung die Besonderheiten der Europäischen territorialen Zusammenarbeit klarer hervorzuheben und auf diese Weise ihre Umsetzung wie auch die Festlegung des Interventionsbereichs des EFRE in Bezug auf das Ziel der Europäischen territorialen Zusammenarbeit zu erleichtern (2).

3.2   Die klare Aufteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Bereiche der Europäischen territorialen Zusammenarbeit, das heißt auf die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit, schafft für jeden dieser Bereiche eine ausreichende finanzielle Grundlage. Diese Aufteilung macht deutlich, dass besonderer Nachdruck auf die grenzübergreifende Zusammenarbeit gelegt wird: 73,24 % für die grenzübergreifende Zusammenarbeit, 20,78 % für die transnationale und 5,98 % für die interregionale Zusammenarbeit. Die Höhe der Finanzmittel für die Regionen in äußerster Randlage ist ebenfalls angemessen.

3.3   Im Hinblick auf die Regionen in äußerster Randlage wäre es zweckmäßig genauer festzulegen, wer ihre Nachbarn und somit ihre möglichen Partner sind (beispielsweise im Falle der französischen Überseegebiete).

3.4   Der EWSA unterstützt auch die Tendenz, in den einzelnen Bereichen der Zusammenarbeit die Interventionen und Investitionsprioritäten auf thematische Schwerpunkte auszurichten (3). Auch auf diesem Gebiet ist jedoch Flexibilität erforderlich, und darüber hinaus müssen im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip die Bedürfnisse der einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.

3.5   Der Mehrwert der Europäischen territorialen Zusammenarbeit kann auch dadurch erhöht werden, dass in bestimmten Themenbereichen konkrete Prioritäten in den Mittelpunkt gestellt und diese Prioritäten jeweils nach den Erfordernissen der im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit durchgeführten Programme bzw. Projekte festgelegt werden.

3.6   Der EWSA begrüßt und unterstützt das Bemühen um eine Vereinfachung der Bestimmungen auf allen Ebenen, d.h. für die Empfänger, Programmbehörden, die teilnehmenden Mitgliedstaaten und Drittländer sowie für die Kommission. Durch die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren kann der Mehrwert der Kohäsionspolitik im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit beträchtlich erhöht werden (4).

3.7   Die Vereinfachung der Regelungen muss jedoch auch auf nationaler und regionaler Ebene konsequent durchgeführt werden, um einen übermäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Der EWSA empfiehlt der Europäischen Kommission, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten aktiv darauf zu achten, dass es auf nationaler und regionaler Ebene nicht zu einem übermäßigen Verwaltungsaufwand kommt bzw. dass dieser verringert wird.

3.8   Im Hinblick auf die Überwachung und Bewertung ist es von besonderer Bedeutung, einen gemeinsamen Rahmen für die Erarbeitung der Jahresberichte 2017 und 2019 zu schaffen und diese Berichte auf Grundlage der Kriterien zu verfassen, die in Art. 13 Abs. 3 der Verordnung mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem ERFE genannt werden.

3.9   Die Festlegung gemeinsamer Indikatoren (im Anhang zum Kommissionsvorschlag aufgeführt) für die Einschätzung der konkreten Ergebnisse der einzelnen im Rahmen des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit finanzierten Programme ist ebenfalls ein wichtiger Faktor, um die Wirkungen und die Wirksamkeit konkreter Strukturinterventionen besser bewerten zu können.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1   Der EWSA begrüßt das Bemühen der Kommission um eine Vereinfachung der Vorschriften. Insbesondere befürwortet er die Vereinheitlichung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden, die Vereinfachung der Meldung von Kosten, die Berichterstattung in elektronischer Form und die Erarbeitung von Jahresberichten lediglich für die Jahre 2017 und 2019.

4.2   Die Erfahrungen auf dem Gebiet der territorialen Zusammenarbeit in den einzelnen Mitgliedstaaten machen deutlich, dass die organisierte Zivilgesellschaft stärker eingebunden werden muss, vor allem damit die für eine Intervention auf diesem Gebiet zur Verfügung stehenden Finanzmittel in zivilgesellschaftliche Projekte fließen.

4.3   Der EWSA befürwortet die direkte, auf dem Grundsatz einer gleichberechtigten Partnerschaft beruhende Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den gesamten Programmzyklus, und zwar:

in die strategische Analyse und Programmplanung;

in die Durchführung der Projekte sowie

in die Überwachung und Evaluierung.

4.4   In diesem Zusammenhang sollte die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden, die Größenordnung festzulegen, in der die Mittel einerseits für Projekte, die auf die Gebietskörperschaften ausgerichtet sind (d.h. Projekte für den Bedarf der Regionalregierungen), und andererseits für Projekte verwendet werden, die für einzelne Akteure der Zivilgesellschaft bestimmt sind. In bestimmten Bereichen sollten die Gebietskörperschaften die organisierte Zivilgesellschaft auffordern, sich an einer projektorientierten Partnerschaft zu beteiligen, und zwar bereits in der Vorbereitungsphase des Projekts.

4.5   Im Rahmen des Partnerschaftsprinzips (5) ist es wichtig, den Schwerpunkt auf die Unterstützung konkreter Projekte zivilgesellschaftlicher Akteure (z.B. Mikroprojekte) zu legen, die das Potenzial haben, den Mehrwert der Interventionen im Rahmen der territorialen Zusammenarbeit zu erhöhen (in erster Linie auf dem Gebiet der grenzübergreifenden Zusammenarbeit) und auf diese Weise auch kleinere zivilgesellschaftliche Interessenträger in die Zusammenarbeit einzubinden.

4.6   Nach Ansicht des EWSA muss unbedingt dafür Sorge getragen werden, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten besser über diese Instrumente und Verordnungen informiert und für sie geworben wird. Außerdem sollte über Verfahren informiert werden, die sich bei der Durchführung von Projekten bereits bewährt haben.

4.7   Darüber hinaus ist es wichtig darüber nachzudenken, ob private gemeinnützige Einrichtungen als führende Partner an den Projekten beteiligt werden können und welche Rolle sie dabei spielen sollen.

4.8   Die technische Hilfe im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit sollte dazu genutzt werden, die Aufnahmefähigkeit der potenziellen Endempfänger von EU-Mitteln sowie die Effizienz der Verwaltungskapazitäten der Behörden zu erhöhen, wobei in erster Linie der übermäßige Verwaltungsaufwand abgebaut werden soll.

Brüssel, den 25. April 2012

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bildet zusammen mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 (COM(2011) 615 final) den Rechtsrahmen und die Diskussionsgrundlage für die künftige Gestaltung der Kohäsionspolitik 2014-2020.

(2)  Vgl. auch die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit – Änderungen“ (Siehe Seite 53 dieses Amtsblatts).

(3)  Der Grundsatz der thematischen Konzentration wurde vom EWSA auch in seiner Stellungnahme zum „Fünften Kohäsionsbericht“ befürwortet (ABl. C 248 vom 25.8.2011, S. 68, Ziffern 2.2.5 und 6.14). Darüber hinaus weist der EWSA seit langem darauf hin, dass die Verwaltungs- und Rechnungsführungsverfahren vereinfacht werden müssen, beispielsweise in seiner Stellungnahme zum Thema „Effiziente Partnerschaften / Kohäsionspolitik“ (ABl. C 44 vom 11.2.2011, S. 1) oder auch in der bereits erwähnten Stellungnahme zum „Fünften Kohäsionsbericht“ (ABl. C 248 vom 25.8.2011, S. 68).

(4)  Die Vereinfachung der Durchführungsregeln für die Kohäsionspolitik war bereits mehrfach Gegenstand von EWSA-Stellungnahmen, vgl. ABl. C 248 vom 25.8.2011, S. 68 und ABl. C 44 vom 11.2.2011, S. 1.

(5)  Dieses Prinzip befürwortete der EWSA in zwei Stellungnahmen (ABl. C 248 vom 25.8.2011, S. 68 und ABl. C 44 vom 11.2.2011, S. 1) sowie in öffentlichen Auftritten von EWSA-Mitgliedern im Juni 2011 in Gödöllő und im Oktober 2011 in Danzig.