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22.5.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 143/48 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Aktionsprogramms für Zoll und Steuern in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (FISCUS) und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 1482/2007/EG und Nr. 624/2007/EG“
COM(2011) 706 final — 2011/0341 (COD)
2012/C 143/11
Berichterstatter: Bryan CASSIDY
Der Rat beschloss am 20. Dezember 2011 und das Europäische Parlament am 14. Dezember 2011, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß den Artikeln 33 und 114 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:
"Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Aktionsprogramms für Zoll und Steuern in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (FISCUS) und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 1482/2007/EG und Nr. 624/2007/EG"
COM(2011) 706 final – 2011/0341 (COD).
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 2. Februar 2012 an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 478. Plenartagung am 22./23. Februar 2012 (Sitzung vom 22. Februar) mit 231 gegen 3 Stimmen bei 11 Enthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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1.1 |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) unterstützt den Vorschlag für das Programm FISCUS grundsätzlich. Er möchte jedoch folgende Aspekte betonen:
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1.2 |
Dem Ausschuss ist bewusst, dass die Mitgliedstaaten in den Arbeitsgruppen des Rates unterschiedliche Positionen vertreten. Seiner Auffassung nach muss die Kommission nachweisen können, dass die Mitgliedstaaten beträchtliche Einsparungen am Haushalt des Programms FISCUS im Vergleich zu den derzeitigen Programmen vornehmen werden. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass es für die Kommission schwierig werden könnte, die Zustimmung des Parlaments zur Erhöhung der Ausgaben aus dem EU-Haushalt zu erhalten, wenn keine Informationen über entsprechende Einsparungen in den Haushalten der Mitgliedstaaten gegeben werden. |
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1.3 |
Der Ausschuss verweist auf seine Bemerkung in seiner Stellungnahme zum Aktionsprogramm für das Zollwesen (1), in der er eine weiterreichende Integration der Zollverfahren gemäß den Lissabon-Zielen fordert und betont, dass dies ohne eine Integration der Verwaltungen selbst zu erreichen ist. |
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1.4 |
Ein wichtiger Teil des neuen Programms betrifft die Verbesserung der Aus- und Fortbildung der Beamten der Mitgliedstaaten und die Effizienz der dazu ergriffenen Maßnahmen (2). |
2. Einleitung und Hintergrund
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2.1 |
Die Zoll- und Steuerpolitik der EU leistet einen wesentlichen jährlichen Beitrag zur Erhebung von Einnahmen für die Haushalte der EU und der Mitgliedstaaten. Darüber hinaus profitieren die Bürger und Unternehmen der EU erheblich von diesen Maßnahmen, sei es durch die Verhinderung unsicherer oder illegaler Einfuhren, die Gewährleistung eines reibungslosen Handels und eines starken Binnenmarkts oder durch die Senkung von Befolgungskosten und den Abbau von Bürokratie für grenzübergreifend tätige Unternehmen. |
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2.2 |
Der Vorschlag für eine Verordnung (COM(2011) 706 final) ist eine wichtige Etappe in den bereits vor vielen Jahren begonnenen Bemühungen, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zum Schutz ihrer finanziellen Interessen sowie jener der Union zu rationalisieren und zu koordinieren: 2010 machten Zölle und damit zusammenhängende Abgaben 12,3% des EU-Haushalts aus. Im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020, den die Kommission im Juni 2011 angenommen hat, wird unter anderem eine neue Generation von Zoll- und Fiscalis-Programmen vorgeschlagen. Diese beiden Programme – zuletzt Zoll 2013 und Fiscalis 2013 – haben sich über die Jahre getrennt voneinander, dabei jedoch parallel entwickelt. Sie werden nun, und das ist eine echte Neuerung in der Strategie der Kommission, in einem einzigen Programm (FISCUS) zusammengeführt. |
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2.3 |
FISCUS ist nicht nur das Ergebnis der "Vereinfachungspolitik", wie die Kommission selbst es nennt, sondern trägt auch der wichtigen Tatsache Rechnung, dass "die Zusammenarbeit zwischen den Zoll- und Steuerbehörden und anderen beteiligten Parteien " unterstützt werden muss. Der wichtigste positive Aspekt eines solchen Programms ist das Gewicht, das dem menschlichen Faktor beigemessen wird: Die Zusammenarbeit bei Zoll und Steuern, ist "in den Bereichen Vernetzung der Beteiligten und Kompetenzausbau […] angesiedelt" (3). Zwar ist der Aufbau von technischen und IT-Kapazitäten natürlich wichtig, doch kommt dem menschlichen Faktor nach wie vor vorrangige Bedeutung zu. Dies wird vom EWSA immer wieder betont. |
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2.4 |
Das FISCUS-Projekt der Kommission ist ein auf sieben Jahre angelegtes Programm, das am 1. Januar 2014 anlaufen soll. Die Finanzausstattung, mit der die Kosten des Programms für die gesamte Laufzeit (2014-2020) gedeckt werden sollen, beträgt 777 600 000 EUR (zu jeweiligen Preisen). Dabei handelt es sich um einen erheblichen Betrag, und es ist schwer abzuschätzen, inwieweit die gesteckten Ziele damit erreicht werden. Mit dem Programm werden neun verschiedene Arten gemeinsamer Maßnahmen gefördert: Finanzhilfen, öffentliche Beschaffungsaufträge und die Erstattung von Kosten, die den externen Sachverständigen entstanden sind. |
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2.5 |
Der größte Teil der Kosten betrifft die Aus- und Fortbildung von Beamten und gemeinsame IT-Initiativen, doch können auch "Ausgaben für Vorbereitungs-, Überwachungs-, Kontroll-, Prüf- und Evaluierungstätigkeiten" (4) gedeckt werden. Nach Auffassung des EWSA ist bei der Überwachung der Umsetzung der gemeinsamen Maßnahmen besondere Sorgfalt erforderlich, er hofft jedoch, dass dieselbe Aufmerksamkeit auch der Umsetzung der nationalen Maßnahmen gilt, um einen Mangel an Einheitlichkeit zu vermeiden. |
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2.6 |
Das Aktionsprogramm verfolgt dieselben spezifischen Ziele wie frühere und gegenwärtige Programme. Der EWSA hat zu diesem Thema bereits Bemerkungen abgegeben, die nicht erneut vorgebracht werden müssen, mit Ausnahme eines Aspekts, der immer wieder angesprochen wird, bislang jedoch offenbar ohne Erfolg: ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den Zoll- und Steuerbehörden zur Aufdeckung von Betrug und/oder Steuerhinterziehung (5). |
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2.7 |
Der erste Bereich, die Vernetzung der Beteiligten, dürfte den Austausch bewährter Verfahren und operativer Kenntnisse ermöglichen. Dies ist kein neuer Aspekt, denn dieses Ziel wurde, sogar mit genau denselben Worten, in vielen, wenn nicht gar allen früheren Programmen formuliert. Aus den verschiedensten Gründen waren die Maßnahmen in der Vergangenheit nicht immer erfolgreich, meist lag es an Sprachschwierigkeiten und unterschiedlichen Erfahrungen oder der verschiedenen Herkunft der Teilnehmer. Die neue Ausrichtung auf die Zusammenarbeit der verschiedenen Verwaltungen, wie sie in FISCUS vorgesehen ist, dürfte den Austausch von Erfahrungen und die Heranbildung exzellenter Fachleute begünstigen. Dies verdient die Unterstützung durch die EU. |
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2.8 |
Der zweite Bereich sieht nach den Worten der Kommission " eine Finanzierung von modernsten IT-Infrastrukturen und –Systemen durch das Programm vor, um Zoll- und Steuerverwaltungen in der Union die Entwicklung einer umfassenden E-Verwaltung zu ermöglichen" (6). Auch dieser Punkt war in mehr oder minder derselben Formulierung in früheren Programmen enthalten. Hier waren die Ergebnisse jedoch weniger zufriedenstellend, was auf den unterschiedlichen Stand der Informationstechnologien in den Mitgliedstaaten sowie – leider recht häufig – auf die mangelnde Bereitschaft einiger (oder zahlreicher) Mitgliedstaaten zurückzuführen ist, neue Arbeitsmethoden oder Ausrüstungen einzuführen. |
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2.9 |
Die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Mitgliedstaaten ist das größte Hindernis beim Aufbau eines soliden europäischen Steuernetzwerks. Zwar beschränkt sie sich nicht auf die Informationstechnologien, tritt aber in diesem Bereich am deutlichsten zutage. Der EWSA hat diese Haltung in vielen Stellungnahmen zu steuerlichen Initiativen der EU kritisiert (7). Er hofft, dass die gegenwärtige Krise gezeigt hat, dass sich kein Land gegenüber Entwicklungen isolieren kann, die globale Auswirkungen haben, und dass die einzige Lösung in der Zusammenarbeit besteht. |
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2.10 |
Im Verlauf des Jahres 2011 hat ein externer Auftragnehmer nach Anhörung von Vertretern der Wirtschaft eine Zwischenbewertung der beiden Programme "Zoll 2013" und "Fiscalis 2013" vorgenommen. Ein anderer externer Auftragnehmer hat eine Studie zu einem möglichen Rahmen für ein künftiges Programm FISCUS angefertigt. Der Zwischenbewertung zufolge gab es keine nennenswerten Hindernisse, und es wurden auch keine besonderen Maßnahmen zur Behebung unerwünschter Ereignisse vorgeschlagen. |
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2.11 |
Mit dem Programm FISCUS werden die beiden gegenwärtig getrennt laufenden Programme für die Bereiche Zoll und Steuern zusammengeführt. Dies entspricht den Zielen der Kommission, nämlich Vereinfachung und Verringerung der Kosten, ohne die Tätigkeiten in den einzelnen Bereichen zu beeinträchtigen. |
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2.12 |
Mit der neuen Verordnung wird die Entscheidung Nr. 1482/2007/EG über ein Gemeinschaftsprogramm zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt (Fiscalis 2013) aufgehoben. Durch die Entscheidung Nr. 624/2007/EG wurde ein Aktionsprogramm für das Zollwesen in der Gemeinschaft (Zoll 2013) eingerichtet. Beide Entscheidungen werden somit aufgehoben. |
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2.13 |
Die Kommission hat umfassende Konsultationen im Steuer- und im Zollbereich durchgeführt. In beiden Fällen wurde eine Liste mit Problemen erstellt, die im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, Folgenabschätzung, Teil I (Zoll) und Teil II (Fiscalis) beigefügt sind (8). |
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2.14 |
Die Kommission hat vor Einführung des neuen Programms eine Folgenabschätzung vorgenommen, aus der deutlich wird, dass in Bezug auf die europäischen Informationssysteme und den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit künftigen Entwicklungen in diesem Bereich noch zahlreiche Unklarheiten bestehen. Einige von ihnen werden in der Stellungnahme des EWSA zum Aktionsprogramm für das Zollwesen (9) erörtert. Die zur Verbesserung des Programms Fiscalis nötigen Maßnahmen werden eingehend in der Stellungnahme des EWSA zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt (Fiscalis 2013) (10) beschrieben. |
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2.15 |
Der EWSA stimmt den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich zu, weist jedoch darauf hin, dass die Frage der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Agenturen, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, eine Art Leitmotiv bei vielen EU-Themen ist. Aus vielen Gründen sind in diesem Bereich in der Regel nur langsame und zähe Fortschritte zu verzeichnen, vor allem weil die nationalen Behörden die nötige Begeisterung vermissen lassen. |
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2.16 |
Der EWSA billigt den Vorschlag der Kommission für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Steuerbehörden. Allerdings sollte dies erst der Anfang eines Vorgehens sein, das der EWSA bereits bei vielen Gelegenheiten angeregt hat (11), nämlich einer strukturierten Zusammenarbeit zwischen allen Agenturen, nationalen wie europäischen, die mit der Bekämpfung von Betrug und Verbrechen wie Geldwäsche, organisierter Kriminalität, Terrorismus und Schmuggel befasst sind. |
Brüssel, den 22. Februar 2012
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Staffan NILSSON
(1) ABl. C 324 vom 30.12.2006, S. 78, Ziffer 1.3.
(2) Eine entsprechende Forderung wurde in Ziffer 1.2 der Stellungnahme des EWSA "Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt (Fiscalis 2013)" erhoben, ABl. C 93 vom 27.4.2007, S. 1.
(3) COM(2011) 706 final, S.2, Abschnitt 1 dritter Absatz.
(4) COM (2011) 706 final, Artikel 10 Absatz 2.
(5) Stellungnahmen des EWSA "Mehrwertsteuer/Betrugsbekämpfung", ABl. C 347 vom 18.12.2010, S.73 und "Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich", ABl. C 255 vom 22.9.2010, S.61.
(6) COM(2011) 706 final, S.2, Abschnitt 1 dritter Absatz.
(7) Stellungnahmen des EWSA "Mehrwertsteuer/Betrugsbekämpfung", ABl. C 347 vom 18.12.2010, S.73; "Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich", ABl. C 255 vom 22.9.2010, S.61; "Steuerbetrug bei der Einfuhr", ABl. C 277 vom 17.11.2009, S.112; "Beitreibung von Steuerforderungen", ABl. C 317 vom 23.12.2009, S.120 und "Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung", ABl. C 317 vom 23.12.2009, S.120.
(8) Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen – Folgenabschätzung, SEC(2011) 1318 final.
(9) ABl. C 324 vom 30.12.2006, S. 78.
(10) ABl. C 93 vom 27.4.2007, S. 1.
(11) Stellungnahmen des EWSA "Mehrwertsteuer/Betrugsbekämpfung", ABl. C 347 vom 18.12.2010, S.73; "Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich", ABl. C 255 vom 22.9.2010, S.61; "Steuerbetrug bei der Einfuhr", ABl. C 277 vom 17.11.2009, S.112; "Beitreibung von Steuerforderungen", ABl. C 317 vom 23.12.2009, S.120 und "Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung", ABl. C 317 vom 23.12.2009, S.120.