12.2.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 45/8


VERWALTUNGSKOMMISSION FÜR DIE KOORDINIERUNG DER SYSTEME DER SOZIALEN SICHERHEIT

2011/C 45/05

In den Jahresdurchschnittskosten ist die Kürzung um 20 v. H. nach Artikel 94 Absatz 2 und Artikel 95 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates (1) nicht berücksichtigt.

Die monatlichen Nettodurchschnittskosten sind um 20 v. H. gekürzt.

DURCHSCHNITTSKOSTEN FÜR SACHLEISTUNGEN — 2006

I.   Durchführung des Artikels 94 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die Familienangehörigen nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (2) im Jahr 2006 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten heranzuziehen:

 

Jährlich

Netto monatlich

Finnland (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen altersunabhängig

Rentner/innen unter 65

Familienangehörige (unter 65) der Rentner/innen

1 167,41 EUR

77,83 EUR

II.   Durchführung des Artikels 95 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die im Jahr 2006 nach den Artikeln 28 und 28a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten (ab 2002 nur pro Kopf) heranzuziehen:

 

Jährlich

Netto monatlich

Finnland (pro Kopf)

Rentner/innen ab 65

Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

4 540,17 EUR

302,68 EUR

DURCHSCHNITTSKOSTEN FÜR SACHLEISTUNGEN — 2007

I.   Durchführung des Artikels 94 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die Familienangehörigen nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (3) im Jahr 2007 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten heranzuziehen:

 

Jährlich

Netto monatlich

Zypern

741,21 EUR

49,41 EUR

Finnland (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen altersunabhängig

Rentner/innen unter 65

Familienangehörige (unter 65) der Rentner/innen

1 234,09 EUR

82,27 EUR

II.   Durchführung des Artikels 95 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die im Jahr 2007 nach den Artikeln 28 und 28a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten (ab 2002 nur pro Kopf) heranzuziehen:

 

Jährlich

Netto monatlich

Zypern

991,21 EUR

66,08 EUR

Finnland (pro Kopf)

Rentner/innen ab 65

Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

4 762,07 EUR

317,47 EUR

DURCHSCHNITTSKOSTEN FÜR SACHLEISTUNGEN — 2008

I.   Durchführung des Artikels 94 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die Familienangehörigen nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 im Jahr 2008 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten heranzuziehen:

 

Jährlich

Netto monatlich

Griechenland

1 251,34 EUR

83,42 EUR

Frankreich

2 278,83 EUR

151,92 EUR

Lettland

334,96 LVL

22,33 LVL

Niederlande (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen altersunabhängig

Rentner/innen unter 65

Familienangehörige der Rentner/innen unter 65

1 993,91 EUR

132,93 EUR

Vereinigtes Königreich

1 841,93 GBP

122,80 GBP

Slowakei (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen unter 65

Rentner/innen unter 65

Familienangehörige der Rentner/innen unter 65

460,99 EUR

30,73 EUR

Finnland (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen altersunabhängig

Rentner/innen unter 65

Familienangehörige (unter 65) der Rentner/innen

1 312,09 EUR

87,47 EUR

II.   Durchführung des Artikels 95 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die im Jahr 2008 nach den Artikeln 28 und 28a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten (ab 2002 nur pro Kopf) heranzuziehen:

 

Jährlich

Netto monatlich

Griechenland

2 532,33 EUR

168,82 EUR

Frankreich

5 359,52 EUR

357,30 EUR

Lettland

398,89 LVL

26,59 LVL

Niederlande (pro Kopf)

Rentner/innen ab 65

Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

9 423,45 EUR

628,23 EUR

Vereinigtes Königreich

3 598,65 GBP

239,91 GBP

Slowakei (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen ab 65

Rentner/innen ab 65

Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

1 401,46 EUR

93,43 EUR

Finnland (pro Kopf)

Rentner/innen ab 65

Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

4 893,18 EUR

326,21 EUR

DURCHSCHNITTSKOSTEN FÜR SACHLEISTUNGEN — 2009

I.   Durchführung des Artikels 94 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die Familienangehörigen nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 im Jahr 2009 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten heranzuziehen:

 

Jährlich

Netto monatlich

Tschechische Republik (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen unter 65

Rentner/innen unter 65

Familienangehörige der Rentner/innen unter 65

15 355,33 CZK

1 023,69 CZK

Estland (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen unter 63

Rentner/innen unter 63

Familienangehörige der Rentner/innen unter 63

6 036,14 EEK

402,41 EEK

25,72 EUR

Spanien

1 244,87 EUR

82,99 EUR

Italien

2 428,26 EUR

161,88 EUR

Ungarn (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen unter 65

Rentner/innen unter 65

Familienangehörige der Rentner/innen unter 65

85 093 HUF

5 673 HUF

Österreich

1 828,35 EUR

121,89 EUR

Slowenien (pro Kopf — je Familienangehörigen eines Erwerbstätigen)

722,10 EUR

48,14 EUR

Liechtenstein

4 364,82 CHF

290,99 CHF

Norwegen

42 573 NOK

2 838 NOK

Schweiz

2 751,28 CHF

183,42 CHF

II.   Durchführung des Artikels 95 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die im Jahr 2009 nach den Artikeln 28 und 28a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten (ab 2002 nur pro Kopf) heranzuziehen:

 

Jährlich

Netto monatlich

Tschechische Republik (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen ab 65

Rentner/innen ab 65

Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

47 454,23 CZK

3 163,62 CZK

Estland (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen ab 63

Rentner ab 63

Familienangehörige der Rentner/innen ab 63

15 325,26 EEK

1 021,68 EEK

65,30 EUR

Spanien

3 987,94 EUR

265,86 EUR

Italien

2 884,01 EUR

192,27 EUR

Ungarn (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen ab 65

Rentner/innen ab 65

Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

246 892 HUF

16 459 HUF

Österreich

4 852,14 EUR

323,48 EUR

Slowenien

1 896,16 EUR

126,41 EUR

Liechtenstein

9 272,22 CHF

618,15 CHF

Norwegen

77 133 NOK

5 142 NOK

Schweiz

7 306,32 CHF

487,09 CHF


(1)  ABl. L 74 vom 27.3.1972, S. 1.

(2)  ABl. L 149 vom 5.7.1971, S. 2.

(3)  Vgl. Fußnote 2.