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7.6.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 166/1 |
Entschließung des Ausschusses der Regionen „Die Folgen der Naturkatastrophen in Japan und die Auswirkungen der Atomkatastrophe: Lehren für die Europäische Union“
2011/C 166/01
Der Ausschuss der Regionen und die in ihm vertretenen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften
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1. |
möchten der japanischen Bevölkerung und allen Opfern der Erdbeben- und Tsunamikatastrophe, der Reaktorunfälle und ihrer Folgen ihr Beileid und ihr tiefes Mitgefühl aussprechen und sie ihrer Solidarität versichern; |
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2. |
bringen ihre Bereitschaft zum Ausdruck, der Bevölkerung und den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in den betroffenen Gebieten Japans Hilfe zukommen zu lassen, und rufen die Europäische Kommission auf, unter Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der japanischen Bevölkerung und die Landeskultur entsprechende Hilfsmaßnahmen anzubieten und gegebenenfalls zu koordinieren; |
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3. |
fordern die japanischen Behörden auf, größtmögliche Transparenz zu gewährleisten und aktuelle Informationen über die Auswirkungen der Reaktorkatastrophe zu veröffentlichen, die auch in anderen Erdteilen ernsthafte Konsequenzen haben kann, und bekräftigen ihre Bereitschaft, Unterstützung zu leisten und ihren technischen Sachverstand zur Verfügung zu stellen; |
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4. |
rufen ihre Mitglieder auf, im Rahmen bestehender Partnerschaften und Kooperationen mit japanischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften solidarisch zu handeln und mit Hilfe bestehender Kontakte effektive Hilfsprojekte vor Ort zu realisieren, wo immer dies möglich ist; |
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5. |
unterstreichen, dass die Ereignisse in Japan die unmittelbare Betroffenheit und die wichtige Rolle vor Augen führen, die den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei natürlichen oder menschgemachten Katastrophen zukommt, und dass auch in der Europäischen Union auf allen Regierungsebenen eine neue Debatte über zentrale Fragen der Sicherheit geführt werden muss; |
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6. |
bekräftigen in diesem Zusammenhang die Grundsätze der Solidarität, Zusammenarbeit, Abstimmung und Unterstützung im Bereich Katastrophenschutz und -prävention; unterstützen den Vorschlag für ein Gesamtkonzept der EU im Bereich des Zivilschutzes (1) und insbesondere die geplante Stärkung des Beobachtungs- und Informationszentrums (MIC); weisen auf die von der Europäischen Kommission eingegangene Verpflichtung hin, die Reaktionsfähigkeit der Union im Katastrophenfall unter Nutzung der von den EU-Mitgliedstaaten bereitgestellten Einheiten und Kräfte zu stärken, und fordern die Europäische Kommission auf, im Rahmen ihrer unterstützenden Kompetenzen geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Austausches unentbehrlicher operativer Informationen nicht nur auf nationaler, sondern auch auf regionaler und lokaler Ebene vorzuschlagen; |
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7. |
unterstützen die Initiative der Europäischen Kommission, unverzüglich eine strenge Überprüfung aller Kernkraftwerke in der EU durch unabhängige Experten nach gemeinsamen, strengen Sicherheitsstandards durchzuführen und die Entwicklung gemeinsamer Standards nicht nur für die nukleare Sicherheit, sondern auch für das Notfallmanagement und den Katastrophenschutz voranzutreiben; sind überzeugt, dass diese Überprüfungen verpflichtend sein sollten, und bedauern daher, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung im März dieser Empfehlung nicht nachgekommen ist; |
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8. |
fordern die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, sich auf gemeinsame Kriterien für umfassende Risiko- und Sicherheitsbewertungen („Stresstests“) zu einigen und diese sofort auf existierende wie künftige Atomkraftwerke anzuwenden, wobei auch die Folgen für angrenzende Mitgliedstaaten und Regionen zu berücksichtigen sind; heben hervor, dass auch Länder außerhalb der Europäischen Union, in denen kerntechnische Anlagen bestehen oder geplant sind, in diesen Prozess eingebunden und die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden müssen, bestehende grenzüberschreitende Informationsmechanismen über sicherheitsrelevante Fragen betreffend Nuklearanlagen und die besondere grenzübergreifende Dimension des Notfallmanagements und der Katastrophenhilfe zu verbessern; betonen schließlich, dass derartige Belastungstests in künftigen Beitrittsverhandlungen berücksichtigt und die Beteiligung von Nachbarstaaten und -regionen an Genehmigungsverfahren für Nuklearanlagen verbessert werden sollten, und fordern schließlich die Stilllegung kerntechnischer Anlagen, die diese Belastungstests nicht bestehen; |
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9. |
fordern eine unverzügliche Überprüfung des Umsetzungsstandes der Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates vom 25. Juni 2009 über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen und ggf. deren Überarbeitung; |
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9a. |
rufen die Europäische Kommission auf, Vorschläge zu adäquaten Anforderungen an die Versicherung von Nuklearanlagen zu unterbreiten, sodass diese ausreichend gegen die finanziellen Risiken eines Reaktorunfalls, der zur Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt führen kann, versichert sind; |
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10. |
befürworten die hohen Sicherheitsanforderungen, die in dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle 2010/0306 (NLE) festgelegt sind, um die sichere Entsorgung hochradioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente zu gewährleisten, und fordern, auch die betroffenen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einzubinden; |
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11. |
erklären sich bereit, in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen und europäischen Stellen die in ihrer Verantwortung liegenden Bereiche (z. B. im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren, Katastrophenschutzplänen usw.) zu überprüfen und ggf. den aus der japanischen Katastrophe zu ziehenden Lehren und den neuesten Forschungsergebnissen anzupassen; |
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12. |
fordern die Europäische Kommission auf, mehr Finanzmittel für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei der Verhütung und der Vorbereitung auf natürliche und menschgemachte Katastrophen bereitzustellen; |
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13. |
rufen dazu auf, die notwendigen Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur deutlichen Erhöhung der Energieeffizienz und zur Umstellung der Energieversorgung in der Europäischen Union auf sichere, nachhaltige und bezahlbare erneuerbare Energiequellen mit noch größerer Entschiedenheit voranzutreiben, und befürworten insbesondere die so genannte „dritte industrielle Revolution“ bzw. die Demokratisierung der Energieproduktion, die auf eine Dezentralisierung der Energieproduktion, -speicherung und -verteilung abstellt, wodurch die Energieversorgungssicherheit sichergestellt und eine erneuerbare Energiewirtschaft geschaffen werden können und den Bürgerinnen und Bürgern sowie den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Möglichkeit unmittelbarer Einflussnahme gegeben wird; sind bereit, den zur Schaffung offener und intelligenter Stromnetze notwendigen Infrastrukturwandel zu unterstützen, und fordern die Europäische Kommission dazu auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die relevanten Interessenträger so rasch wie möglich zusammenzubringen, um den Umbau der europäischen Energieproduktion in Angriff zu nehmen; |
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14. |
fordern alle Atomkraftwerkbetreiber dazu auf, in ihrer Kommunikationspolitik offen und fair vorzugehen und mit den EU-Mitgliedstaaten und den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften wirksame Partnerschaften einzugehen; |
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14a. |
befürwortet vor allem in der erneuerbaren Energiewirtschaft eine verstärkte Dezentralisierung der Energieproduktion und -verteilung, wodurch die Produktion auf regionaler und lokaler Ebene verstärkt, die Wege zwischen Produzenten und Konsumenten verkürzt, die Abhängigkeit von großen globalen Energieversorgern verringert, die dezentrale Wertschöpfung erhöht und vor allem die Sicherheit der Energieversorgung bei Katastrophen vergrößert werden; fordert die Europäische Kommission auf, nicht zuletzt mit Blick auf die Strategie Europa 2020 die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in ihren bereits erheblichen Bemühungen im Bereich der erneuerbaren Energie und zur Erreichung weitgehender eigenständiger Energieversorgung verstärkt zu unterstützen; |
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15. |
vertreten angesichts der Klimaschutzziele und der Tatsache, dass derzeit 30 % des in der EU produzierten Stroms aus der Kernkraft stammen, die Auffassung, dass realistisch zu überlegen ist, welchen Energiemix die EU künftig braucht; fordert daher die Europäische Kommission auf, erneuerbare und effizientere Energieformen mit dem Ziel zu fördern, die Unabhängigkeit Europas in der Energieversorgung zu stärken und die Abhängigkeit von der Kernkraft schrittweise zu verringern; |
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16. |
beauftragen die Präsidentin des Ausschusses der Regionen, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem ungarischen EU-Ratsvorsitz, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den zuständigen japanischen Behörden vorzulegen. |
Brüssel, den 1. April 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO
(1) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Auf dem Weg zu einer verstärkten Katastrophenabwehr: die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe“, KOM(2010) 600 endg.