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7.7.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 199/192 |
Dienstag, 8. März 2011
Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Rechnungshofs (Harald Wögerbauer – AT)
P7_TA(2011)0078
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 8. März 2011 zur Ernennung von Harald Wögerbauer zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0029/2011 – 2011/0801(NLE))
2012/C 199 E/27
(Konsultation)
Das Europäische Parlament,
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gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0029/2011), |
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nach Anhörung des vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten für die Ausübung der Aufgaben eines Mitglieds des Rechnungshofs durch den Haushaltskontrollausschuss in dessen Sitzung vom 3. März 2011, |
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gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0048/2011), |
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A. |
in der Erwägung, dass Harald Wögerbauer die Bedingungen gemäß Artikel 286 Absatz 1 des des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Unions erfüllt, |
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1. |
gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Harald Wögerbauer zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen; |
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2. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |