7.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 199/192


Dienstag, 8. März 2011
Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Rechnungshofs (Harald Wögerbauer – AT)

P7_TA(2011)0078

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 8. März 2011 zur Ernennung von Harald Wögerbauer zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0029/2011 – 2011/0801(NLE))

2012/C 199 E/27

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0029/2011),

nach Anhörung des vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten für die Ausübung der Aufgaben eines Mitglieds des Rechnungshofs durch den Haushaltskontrollausschuss in dessen Sitzung vom 3. März 2011,

gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0048/2011),

A.

in der Erwägung, dass Harald Wögerbauer die Bedingungen gemäß Artikel 286 Absatz 1 des des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Unions erfüllt,

1.

gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Harald Wögerbauer zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.