22.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 182/16


Donnerstag, 3. Februar 2011
Verstärkte Koordinierung der Krebsforschung in der Europäischen Union

P7_TA(2011)0042

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2011 zur Notwendigkeit einer verstärkten Koordinierung der Krebsforschung in der Europäischen Union

2012/C 182 E/05

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass Krebs nach wie vor eine der Haupttodesursachen in Europa ist und dass die Krebsforschung in der EU im Wesentlichen auf der nationalen Ebene stattfindet, stark fragmentiert ist und große Abweichungen aufweist und es folglich keine Abstimmung auf EU-Ebene gibt,

B.

in der Erkenntnis, dass es dringend geboten ist, eine sich selbst tragende Zusammenarbeit und Koordinierung in der Forschung zu fördern,

1.

fordert die Kommission auf, die Koordinierung, die Zusammenarbeit und die Kohärenz der Krebsforschung auf gesamteuropäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu verbessern, Doppelarbeit zu vermeiden und sich auf die noch bestehenden Lücken in der Krebsbehandlung zu konzentrieren,

2.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Aktivitäten im Bereich der Krebsforschung angemessen erfasst und mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden und dass eine verstärkte Zusammenarbeit stattfindet;

3.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gestützt auf eine Matrixstruktur eine ganzheitlich ausgerichtete Krebsforschungsstrategie zu entwickeln, deren horizontale Dimensionen beispielsweise die länderübergreifende Forschung und Diagnose sind und deren vertikale Dimensionen u. a. in der Präventionsforschung, der Forschung in den Bereichen Screening sowie Lebensqualität und Betreuung bestehen;

4.

fordert die Kommission auf, bei der Organisation der einzelnen Forschungsarbeitsgruppen auf die Europäische Partnerschaft für Maßnahmen zur Krebsbekämpfung zurückzugreifen;

5.

fordert die Kommission auf, Partnerschaften mit Patientengruppen zu fördern und deren Sachverstand und Fachwissen sinnvoll zu nutzen, damit in der Forschung raschere Fortschritte gemacht werden können;

6.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung zusammen mit den Namen der Unterzeichner (1) den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  Die Liste der Unterzeichner wird in Anlage 4 des Protokolls vom 3. Februar 2011 veröffentlicht (P7_PV(2011)02-03(ANN4)).