20.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 372/27


Schlussfolgerungen des Rates über Sprachenkompetenz zur Förderung der Mobilität

2011/C 372/07

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

IN ANBETRACHT

1.

der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Barcelona) vom 15./16. März 2002, in denen zu weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Aneignung von Grundkenntnissen, insbesondere durch Fremdsprachenunterricht in mindestens zwei Sprachen vom jüngsten Kindesalter an, aufgefordert wurde (1);

2.

der Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Mai 2006 zu dem Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz (2), in denen bekräftigt wurde, dass Fremdsprachenkenntnisse nicht nur dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis der Völker zu fördern, sondern auch eine Voraussetzung für die Mobilität der Arbeitskräfte darstellen und der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Europäischen Union zugute kommen;

3.

der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (3), in der die fremdsprachliche Kompetenz zu den Schlüsselkompetenzen gerechnet wird, die in einer Wissensgesellschaft für persönliche Entfaltung, aktive Bürgerschaft, sozialen Zusammenhalt und Beschäftigungsfähigkeit nötig sind;

4.

der Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Mai 2007 betreffend einen kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (4), in denen die Kommission ersucht wird, die Entwicklung von Indikatoren zu Sprachkenntnissen näher zu prüfen;

5.

der Empfehlung des Rates vom 20. November 2008 über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union (5), in der empfohlen wird, dass die Mitgliedstaaten das Bewusstsein junger Menschen für die Bedeutung interkultureller Fähigkeiten sowie des Erlernens von Fremdsprachen im Hinblick darauf schärfen, Barrieren für ihre grenzüberschreitende Mobilität zu verringern;

6.

der Entschließung des Rates vom 21. November 2008 zu einer europäischen Strategie für Mehrsprachigkeit (6), in der die Mitgliedstaaten ersucht werden, die Mehrsprachigkeit zu fördern, um den sozialen Zusammenhalt, den interkulturellen Dialog und das europäische Aufbauwerk, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sowie die Mobilität und Beschäftigungsfähigkeit der Menschen zu stärken, und die Sprachen der Europäischen Union in der Welt zu fördern;

7.

der Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (7), wonach es für den Zeitraum 2009-2011 vorrangig gilt, die Bürger zu befähigen, zusätzlich zu ihrer Muttersprache in zwei weiteren Sprachen zu kommunizieren, erforderlichenfalls den Sprachenunterricht in der Berufsbildung und in der Erwachsenenbildung zu fördern und Zuwanderern die Möglichkeit zu bieten, die Sprache des Aufnahmelandes zu erlernen;

8.

des Gemeinsamen Fortschrittsberichts 2010 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (8), in dem auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, die Schlüsselkompetenzen in der Berufs- und Erwachsenenbildung zu verbessern und in diesen Bereichen vor allem der fremdsprachlichen Kommunikation größere Aufmerksamkeit zu schenken;

9.

der vom Europäischen Rat am 17. Juni 2010 angenommenen Strategie „Europa 2020“ (9) und ihrer beiden Leitinitiativen „Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“ (10), in der der potenzielle Beitrag der Sprachenkompetenz für einen dynamischeren Arbeitsmarkt anerkannt wird und „Jugend in Bewegung (11), in der hervorgehoben wird, dass bessere Sprachenkenntnisse unverzichtbar sein werden, damit Mobilität möglich und interessant wird;

10.

der Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 (12) über die Förderung der Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken, in der die Bedeutung des frühen Erwerbs von Fremdsprachen und interkulturellen Kompetenzen durch die Förderung einer guten sprachlichen und kulturellen Vorbereitung der Mobilität sowohl in der allgemeinen als auch der beruflichen Bildung anerkannt wird;

UNTER HINWEIS DARAUF, DASS

auf der Tagung des Europäisches Rates im Jahr 2002 in Barcelona die Sprachenkompetenz als wesentlicher Bestandteil eines wissensbasierten Wirtschaftsraums herausgestellt wurde. Fremdsprachenkenntnisse sind für das Leben aller Bürgerinnen und Bürger der EU eine Fähigkeit, die es ihnen gestattet, sowohl die wirtschaftlichen als auch die sozialen Vorteile der Freizügigkeit innerhalb der Union zu nutzen;

eines der wichtigsten strategischen Ziele der EU im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung darin besteht, allen Menschen, einschließlich benachteiligter Gruppen, einen möglichst ungehinderten Zugang zur Mobilität zu bieten und die verbleibenden Mobilitätshemmnisse abzubauen;

die Freizügigkeit der Arbeitnehmer im EU-Binnenmarkt dazu beitragen kann, die Qualifikationen der Arbeitnehmer und den Bedarf des Arbeitsmarkts besser aufeinander abzustimmen, dass die Lernmobilität und die berufliche Mobilität aber nach wie vor durch begrenzte Fremdsprachenkenntnisse erheblich beeinträchtigt werden;

UNTER BEKRÄFTIGUNG, DASS

die Verantwortung für die organisatorischen und inhaltlichen Aspekte der allgemeinen und beruflichen Bildung zwar bei den einzelnen Mitgliedstaaten liegt, dass die europäische Zusammenarbeit aber dennoch eine nützliche Rolle bei der Ermittlung der zu entwickelnden Sprachenkompetenz sowie der wirksamsten Methoden und der günstigsten Rahmenbedingungen für deren Entwicklung spielt;

SOWIE IN ANBETRACHT

der Konferenz des Vorsitzes zum Thema Sprachenkompetenz für den beruflichen und sozialen Erfolg in Europa, die im September 2011 in Warschau abgehalten wurde, und der Konferenz der EU-Minister mit Zuständigkeit für das Pflichtschulwesen, die im Oktober 2011 in Danzig stattfand —

NIMMT KENNTNIS VON

den Arbeiten, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode gegenwärtig mit Unterstützung der Kommission durchführen, um den Beitrag zu verstärken, den der Sprachenerwerb zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen in einem Arbeitsmarkt, in dem Fremdsprachenkenntnisse einen entscheidenden Vorteil bieten können, leisten kann;

den Tätigkeiten der von der Kommission eingerichteten Business Platform for Multilingualism, die darauf hinarbeitet, dass Sprachenkompetenz wirksamer zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, eingesetzt werden;

den Ergebnissen der Civil Society Platform on Multilingualism zur Frage, wie für alle Bürger Möglichkeiten zum lebenslangen Erlernen von Sprachen geschaffen werden können, um die soziale Einbeziehung von Menschen aus benachteiligten Verhältnissen zu verbessern und die Sprachenvielfalt und den interkulturellen Dialog zu fördern;

BEGRÜSST

den von der Kommission vorgelegten Bericht über die Umsetzung der Entschließung des Rates vom 21. November 2008 zu einer europäischen Strategie für Mehrsprachigkeit, in der die Initiativen zur Förderung des Fremdsprachenerwerbs und der Sprachenvielfalt und die in diesem Bereich erzielten Fortschritte im Detail dargelegt werden;

die Neufassung 2011 des Inventory of Community actions in the field of multilingualism, in der die Maßnahmen in diesem Bereich dargelegt werden, die die verschiedenen Kommissionsdienststellen in den letzten drei Jahren durchgeführt haben, und in der nachdrücklich betont wird, dass die Mehrsprachigkeitspolitik die Beschäftigungsfähigkeit der Unionsbürger und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen erhöht;

die Veröffentlichung des Handbuchs Language learning at pre-primary school level — making it efficient and sustainable — A policy handbook, die erheblich zur Verbreitung der Erkenntnis beiträgt, dass Fremdsprachen bereits vom frühesten Kindesalter an erlernt werden sollten;

die Veröffentlichung des Berichts Providing communication skills for the labour market als Ergebnis der Arbeiten der themenspezifischen Arbeitsgruppe „Sprachen für Beschäftigung“ im „ET 2020“-Rahmen;

IST SICH IN FOLGENDEN PUNKTEN EINIG:

1.

Die Mobilität zu Lernzwecken — also ein Auslandsaufenthalt mit dem Ziel, neues Wissen sowie neue Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben — ist eine der bedeutsamen Möglichkeiten, mit denen Bürgerinnen und Bürger ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöhen, ihr interkulturelles Bewusstsein, ihre Kreativität und ihre persönliche Entfaltung verbessern und aktiv an der Gesellschaft teilhaben können.

2.

Die gute Beherrschung von Fremdsprachen zählt zu den Schlüsselkompetenzen, die ausschlaggebend dafür sind, in der modernen Welt und auf dem Arbeitsmarkt seinen Weg zu finden. Mehrsprachigkeit ist nicht nur Teil des europäischen Kulturerbes, sondern bietet auch die Chance, dass sich eine Gesellschaft entwickelt, die offen ist, kulturelle Vielfalt achtet und zur Zusammenarbeit bereit ist.

3.

Der Pflege und Entwicklung — im Rahmen der verfügbaren Ressourcen — von europäischen Instrumenten und Programmen, die den Sprachenerwerb sowohl in formalen als auch nichtformalen Bildungskontexten unterstützen, kommt eine nützliche Rolle bei der Förderung der Lernmobilität und der beruflichen Mobilität zu.

4.

Während allgemeine Sprachenprogramme dabei helfen, die grundlegenden Kommunikationsfertigkeiten für den Alltagsgebrauch zu verbessern, können Methoden wie integriertes Lernen von Inhalten und Sprache (CLIL) sowohl in der allgemeinen als auch in der beruflichen Bildung bei der Förderung der Mobilität und der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer besonders wirksam sein.

5.

Um das integrierte Lernen von Inhalten und Sprache zu fördern, sollten Lehrkräfte und Ausbilder, insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung, ermutigt werden, eine hohe Sprachenkompetenz zu erwerben, und Zugang zu hochwertigen Lehrressourcen erhalten.

6.

Eine breitere Sprachenpalette, die auch weniger verbreitete Sprachen sowie die Sprachen der Nachbarländer umfasst, sollte — soweit möglich und angebracht — auf allen Ebenen der Bildung in einer Perspektive des lebenslangen Lernens angeboten werden; diesbezüglich sollte von den entsprechenden Sprach- und Kulturinstituten mehr Information und Orientierung angeboten werden.

7.

Der Ausbau der Sprachenkompetenz von Menschen, insbesondere Kindern, aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen, mit Migrationshintergrund oder aus Roma-Gemeinschaften sowie von Menschen mit Bedarf an sonderpädagogischer Förderung kann dazu beitragen, eine bessere soziale Einbeziehung und künftige berufliche Entwicklung zu gewährleisten.

8.

Vermittlung und Erwerb von Sprachenkenntnissen auf hohem Qualitätsniveau — beispielsweise von beschäftigungsbezogener Fachsprache — sind für die Internationalisierung der Hochschulen und die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit ihrer Absolventen unerlässlich.

9.

Die Möglichkeit des Fremdsprachenerwerbs für Menschen jeden Alters, auch Senioren, ist zudem in Anbetracht der gegenwärtigen demographischen Entwicklungen und der Notwendigkeit wichtig, einem wachsenden Anteil älterer EU-Bürger gleiche Chancen zu eröffnen.

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN,

1.

ihre Bemühungen zur Verwirklichung des Ziels von Barcelona zu intensivieren, z. B. indem sie den Fremdsprachenunterricht ausweiten und dessen Qualität und Relevanz in der allgemeinen Bildung, der beruflichen Bildung, der Hochschulbildung sowie im Kontext des lebenslangen Lernens verbessern;

2.

anzuerkennen, dass die Beurteilung des Leistungsstands beim Unterrichten und Erlernen von Sprachen ein wichtiger Aspekt der Qualitätssicherung ist;

3.

die Ausbildung und berufsbegleitende Schulung der Sprachlehrer und die fremdsprachenbezogene Schulung von Lehrkräften anderer Unterrichtsfächer zu verbessern und ihre Mobilität zu fördern und zu erleichtern und dabei administrative Hemmnisse möglichst weitgehend abzubauen;

4.

innovative Formen der europäischen Zusammenarbeit sowie experimentelle und neue Ansätze beim Unterrichten und Erlernen von Sprachen zu ermutigen, wie das integrierte Lernen von Inhalten und Sprachen (auch in zweisprachigen Schulen), Möglichkeiten der Mobilität zwecks Language Immersion und gegebenenfalls eine stärkere Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) auch in kreativen Umfeldern zum Erlernen von Sprachen;

5.

sofern machbar und sinnvoll, das Sprachenangebot bei der Aus- und Fortbildung auszuweiten und die Vermittlung von weniger verbreiteten Sprachen (insbesondere in Grenzregionen) und der Sprachen der Nachbarländer zu fördern, um den Kultur-, Sozial- und Wirtschaftsaustausch zu erleichtern;

6.

zu erwägen, gegebenenfalls in die Fremdsprachencurricula eine kulturelle Dimension einzubeziehen, da diese für das spätere Lernen und die berufliche Mobilität wichtig ist;

7.

Maßnahmen zu fördern, die sowohl Kindern als auch Erwachsenen mit Migrationshintergrund oder aus Roma-Gemeinschaften helfen sollen, die Amtssprache (oder -sprachen) des Aufnahmelandes und gegebenenfalls die Unterrichtssprache zu erlernen, wenn diese nicht identisch sind; zudem zu prüfen, wie es Kindern mit einem solchen Hintergrund ermöglicht werden kann, den Kenntnisstand in ihrer Muttersprache zu halten und ihre Kenntnisse weiterzuentwickeln;

8.

Möglichkeiten zu sondieren, wie die muttersprachlichen Kenntnisse von Kindern und Erwachsenen mit Migrationshintergrund anerkannt und validiert werden können;

9.

Schulen, Berufsbildungseinrichtungen und Hochschulen zu ermutigen, zu integrierten Herangehensweisen an Sprachenlehren und -lernen überzugehen;

10.

das Zusammenspiel zwischen dem Bildungswesen und der Arbeitswelt zu fördern, indem dem Sprachenbedarf auf dem Arbeitsmarkt stärker Rechnung getragen, Schülern und Studierenden über den gesamten Bildungsweg hinweg eine regelmäßige Beratung angeboten und das Sprachenlernen am Arbeitsplatz unterstützt wird;

11.

Möglichkeiten für öffentlich-private Partnerschaften auszuloten, die zum Ziel haben, die Vermittlung der für den Arbeitsmarkt sinnvollen Sprachkenntnisse zu gewährleisten, insbesondere als vorbereitende Maßnahme für Mobilität und Auslandspraktika;

12.

die Förderung von Initiativen zum Erlernen von Fremdsprachen und von einem den Fremdsprachenerwerb begünstigenden Umfeld zu unterstützen;

ERSUCHT DIE KOMMISSION,

1.

die Anstrengungen der Mitgliedstaaten im Bereich des Sprachenlehrens und -lernens unter umfassender Nutzung der EU-Programme und europäischen Instrumente im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu unterstützen;

2.

die Arbeiten zur Sprachenpolitik, die während des ersten Arbeitszyklus der „ET 2020“ in der mit dem frühzeitigen Sprachenerwerb befassten themenspezifischen Arbeitsgruppe initiiert wurden, auf andere Stufen des Bildungsweges auszuweiten (Grundschule, Sekundarstufe, usw.), und gleichzeitig besonderes Augenmerk auf die Berufs- und Erwachsenenbildung zu richten;

3.

ausgehend von den Ergebnissen der für 2012 erwarteten europäischen Studie über Sprachenkompetenz und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen zu erwägen, einen Vorschlag für einen eventuellen Referenzwert (Benchmark) für Sprachenkompetenz zu unterbreiten, um die ständige Verbesserung der Sprachenausbildung voranzutreiben;

4.

europaweite Studien und Erhebungen über Methoden und Instrumente für den Sprachenerwerb zu initiieren und zu verbreiten, wobei qualitative Aspekte zu berücksichtigen und zusätzliche administrative Belastungen und Kosten zu vermeiden sind, und die Ergebnisse den Praktikern und den nationalen Entscheidungsträgern zur Verfügung zu stellen;

5.

den Informationsaustausch über die verfügbaren Ressourcen für den Sprachenerwerb zu unterstützen und die Mitgliedstaaten zu ermutigen, die im Rahmen der EU-Sprachenpolitik ausgearbeiteten Leitlinien und Instrumente in der Praxis zu nutzen;

6.

die Business Platform for Multilingualism und ähnliche Initiativen von Interessengruppen weiterhin zu unterstützen;

FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF,

1.

die Mobilität zum Zweck des Sprachenerwerbs zu fördern, um den Lernenden die Überwindung anfänglicher Sprachbarrieren zu erleichtern und sie dazu anzuregen, Kompetenzen in mindestens zwei Fremdsprachen zu erwerben;

2.

Erfahrungen und bewährte Verfahren auszutauschen, um die Wirksamkeit der Sprachenausbildung zu verbessern und jungen Menschen die geeignete Kombination sprachlicher Kompetenzen und die Fähigkeit zu vermitteln, weiterhin neue Kompetenzen entsprechend künftigen Erfordernissen und Interessen zu erwerben, indem Fremdsprachen über bestehende und künftige Plattformen und Netze für Lehrer und Ausbilder gefördert werden;

3.

zur Geltung zu bringen, dass es zur Förderung von Mobilität und Beschäftigungsfähigkeit spezieller sprachlicher Inhalte für berufliche Zwecke, insbesondere in der beruflichen und der Hochschulbildung, bedarf;

4.

weiter Instrumente zur Beobachtung der Fortschritte auf dem Gebiet des Sprachenerwerbs — im Rahmen der verfügbaren Ressourcen und bei geringstmöglicher administrativer Belastung — zu entwickeln, mit denen sich sowohl quantitative als auch qualitative Daten gewinnen lassen, damit auf diese Weise die effizientesten Praktiken und verbesserungswürdige Bereiche ermittelt werden können;

5.

unter Berücksichtigung der bestehenden bewährten Verfahren zu prüfen, wie die Anerkennung und Validierung von Sprachenkompetenz, die im Wege nichtformaler und informeller Bildung erworben wurde, ausgeweitet werden kann;

6.

die Nutzung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Europarates für Sprachen in Erwägung zu ziehen, um

auf eine engere Verzahnung zwischen diesem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen und den Europäischen Qualifikationsrahmen hinzuwirken und

die Möglichkeiten für die Zertifizierung der von Schülern und Studierenden am Ende ihrer pflichtschulischen Bildung bzw. ihrer Hochschulbildung erworbenen Sprachenkompetenz zu erweitern;

7.

Verbindungen zwischen den Qualifikationen aus der beruflichen Bildung, einschließlich Sprachkenntnissen, und dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen zu schaffen, und dabei die Ressourcen und Erfahrungen aller einschlägigen europäischen Institutionen und Akteure, insbesondere des Europarates und seines Europäischen Fremdsprachenzentrums, sinnvoll zu nutzen;

8.

über die EU-Programme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendpolitik weiterhin die Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen sowie die Austauschprogramme für Schüler und Studierende, auch diejenigen in der beruflichen Bildung, zu unterstützen, um ihnen beim Ausbau ihrer Sprachenkompetenz zu helfen;

9.

gegebenenfalls sowohl auf nationaler Ebene als auch durch europaweite Zusammenarbeit die Konzipierung von Materialien für das Lehren und Lernen von seltener unterrichteten Sprachen zu unterstützen;

10.

unbeschadet der anstehenden Verhandlungen in Betracht zu ziehen, dass der Sprachenerwerb zu einem vorrangigen Bereich in der nächsten Generation von EU-Programmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung wird.


(1)  Dok. SN 100/02, Nummer 44 zweiter Gedankenstrich, S. 19.

(2)  ABl. C 172 vom 25.7.2006, S. 1.

(3)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

(4)  ABl. C 311 vom 21.12.2007, S. 13.

(5)  ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 8.

(6)  ABl. C 320 vom 16.12.2008, S. 1.

(7)  ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.

(8)  ABl. C 117 vom 6.5.2010, S. 1.

(9)  Dok. EUCO 13/10.

(10)  Dok. 17066/1/10 REV 1.

(11)  Dok. 13729/1/10 REV 1.

(12)  ABl. C 199 vom 7.7.2011, S. 1.