17.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 369/15


Gemeinsame Politische Erklärung vom 27. Oktober 2011 des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu Erläuternde Dokumente

2011/C 369/03

Die Organe sind sich der Tatsache bewusst, dass die Informationen, die die Mitgliedstaaten der Kommission hinsichtlich der Umsetzung von Richtlinien in innerstaatliches Recht erteilen, „klar und genau sein müssen“ (1), um der Kommission die Erfüllung ihrer Aufgabe, die Anwendung des Unionsrechts zu überwachen, zu erleichtern.

Vor diesem Hintergrund begrüßen das Europäische Parlament und der Rat die Gemeinsame Politische Erklärung der Mitgliedstaaten und der Kommission zu erläuternde Dokumente vom 28. September 2011.

Die Organe kommen daher wie folgt überein: Wenn die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit der Übermittlung derartiger Dokumente gemäß der Gemeinsamen Politischen Erklärung der Mitgliedstaaten und der Kommission zu erläuternde Dokumente vom 28. September 2011 gerechtfertigt sind, wird der folgende Erwägungsgrund in die betreffende Richtlinie aufgenommen:

„Gemäß der Gemeinsamen Politischen Erklärung der Mitgliedstaaten und der Kommission zu erläuternde Dokumente vom 28. September 2011 haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, in begründeten Fällen zusätzlich zur Mitteilung ihrer Umsetzungsmaßnahmen ein oder mehrere Dokument(e) zu übermitteln, in dem bzw. denen der Zusammenhang zwischen den Bestandteilen einer Richtlinie und den entsprechenden Teilen einzelstaatlicher Umsetzungsinstrumente erläutert wird. In Bezug auf diese Richtlinie hält der Gesetzgeber die Übermittlung derartiger Dokumente für gerechtfertigt.“

Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. November 2013 über die Umsetzung der beiden Gemeinsamen Politischen Erklärungen zu erläuternde Dokumente Bericht erstatten.

Die Organe verpflichten sich, diese Grundsätze ab dem 1. November 2011 auf neue und anhängige Richtlinienvorschläge anzuwenden; davon ausgenommen sind die Vorschläge, über die das Europäische Parlament und der Rat bereits eine Einigung erzielt haben.


(1)  Siehe Urteil des Gerichtshofs vom 16. Juli 2009 in der Rechtssache C-427/07, Randnummer 107, und die dort zitierte Rechtsprechung.