8.7.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 202/4 |
Schlussfolgerungen des Rates zum Impfschutz von Kindern: Erfolge und Herausforderungen beim Impfschutz von Kindern in Europa und künftiges Vorgehen
2011/C 202/02
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
1. |
ERINNERT DARAN, dass nach Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Tätigkeit der Union im Gesundheitswesen die Politik der Mitgliedstaaten ergänzen und auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung gerichtet sein soll, insbesondere bei der Bekämpfung der weitverbreiteten schwerwiegenden Krankheiten; sie soll außerdem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Gesundheitswesen fördern und deren Tätigkeit erforderlichenfalls unterstützen, wobei die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung gewahrt wird; |
2. |
ERINNERT DARAN, dass nach Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Mitgliedstaaten untereinander im Benehmen mit der Kommission ihre Politiken und Programme koordinieren; |
3. |
ERINNERT AN die Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft (1), die zeitnahe wissenschaftliche Analysen fordert, damit wirksame Gemeinschaftsmaßnahmen getroffen werden können; |
4. |
ERINNERT AN die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (2), das laufende Aktivitäten wie die einschlägigen Aktionsprogramme der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Bezug auf die Prävention und die Kontrolle von übertragbaren Krankheiten, die epidemiologische Überwachung, Schulungsprogramme und Frühwarn- und Reaktionsmechanismen unterstützt und den Austausch von vorbildlichen Verfahren und Erfahrungen im Hinblick auf Impfprogramme fördern sollte; |
5. |
ERKENNT AN, dass der Impfschutz von Kindern in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten liegt und in der EU bereits verschiedene Impfprogramme existieren, dass es im Hinblick auf ihren fachlichen Inhalt, ihren obligatorischen oder freiwilligen Charakter oder ihre Finanzierung allerdings von zusätzlichem Nutzen ist, diese Frage auf europäischer Ebene anzugehen; |
6. |
ERKENNT AN, dass mögliche gemeinsame Bestrebungen, den Impfschutz von Kinder zu verbessern, auch von verstärkten Synergien mit anderen Politikbereichen der EU profitieren könnten, insbesondere im Hinblick auf schwächere Gruppen, wie etwa die Roma in bestimmten Mitgliedstaaten; |
7. |
BEGRÜSST die Ergebnisse der Expertenkonferenz zum Impfschutz von Kindern („Für eine gesunde Zukunft unserer Kinder“) vom 3./4. März 2011 in Budapest, auf der die Teilnehmer die Erfolge und Herausforderungen bei der Kinderschutzimpfung in der Europäischen Union geprüft und hervorgehoben haben, dass eine rechtzeitige, hohe Durchimpfung von Kindern sowohl in der Allgemeinbevölkerung als auch in Bevölkerungsgruppen mit Impflücken erreicht und aufrechterhalten werden muss, dass zur Beobachtung und Überwachung der Durchimpfung gegen durch Impfungen verhütbare Krankheiten auf subnationaler, nationaler und europäischer Ebene zuverlässige Daten zur Verfügung stehen müssen und dass laufende Kommunikationsstrategien koordiniert und genauer darauf ausgerichtet werden müssen, Bevölkerungsgruppen mit Impflücken oder Vorbehalten gegenüber Impfungen zu erreichen; |
8. |
STELLT FEST, dass Impfschutzprogramme für Kinder wesentlich dazu beigetragen haben, Infektionskrankheiten in Europa unter Kontrolle zu bringen, dass aber noch viele Herausforderungen zu bewältigen sind; |
9. |
ERINNERT DARAN, dass Impfungen, wo sie zur Verfügung stehen, die wirksamste und kostengünstigste Möglichkeit darstellen, Infektionskrankheiten zu verhüten; |
10. |
STELLT FEST, dass mit zunehmender Mobilität und Migration eine Reihe gesundheitsrelevanter Fragen auftreten, die auch für den Impfschutz von Kindern von Bedeutung sind; |
11. |
HEBT HERVOR, dass Impfungen zur Kontrolle, Verringerung der Häufigkeit und sogar Ausrottung von Krankheiten in Europa geführt haben, durch die in der Vergangenheit Millionen von Menschen zu Tode gekommen sind oder bleibende gesundheitliche Schäden davongetragen haben, und dass die weltweite Ausrottung von Pocken und die Eradikation von Poliomyelitis in den meisten Ländern der Welt hervorragende Beispiele für erfolgreiche Impfprogramme sind; |
12. |
STELLT FEST, dass in vielen europäischen Ländern immer noch Masern- und Röteln-Epidemien auftreten, HEBT HERVOR, dass Europa das Ziel verfehlt hat, Masern und Röteln bis 2010 auszurotten, weil die Durchimpfungsrate auf subnationaler Ebene hinter den Anforderungen zurückbleibt, und ERINNERT in diesem Zusammenhang an die Resolution der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 16. September 2010 über ein erneuertes Engagement für die Eliminierung von Masern und Röteln und die Prävention der Rötelnembryopathie bis zum Jahr 2015 und die nachhaltige Unterstützung für den poliofreien Status in der Europäischen Region der WHO; |
13. |
UNTERSTREICHT, wie wichtig es ist festzustellen, in welchen Bevölkerungsgruppen durch Impfung verhütbare Krankheiten eine erhöhte Gefahr darstellen, und diese Gruppen zu erreichen, STELLT FEST, dass die Tatsache, dass besonders anfällige Bevölkerungsgruppen von Land zu Land und von Region zu Region anders aussehen, in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung ist; |
14. |
ERSUCHT die Mitgliedstaaten,
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15. |
ERSUCHT die Mitgliedstaaten und die Kommission,
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16. |
ERSUCHT die Kommission,
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(1) ABl. L 268 vom 3.10.1998, S. 1.
(2) ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.