25.5.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 155/10


Schlussfolgerungen des Rates vom 7. März 2011 zum Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011-2020)

2011/C 155/02

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

UNTER HINWEIS AUF FOLGENDES:

1.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern zählt zu den in den Verträgen verankerten Grundwerten der Europäischen Union und zu ihren Zielen und Aufgaben; die Union hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass der Gleichstellungsaspekt in allen Bereichen ihres Handelns durchgängig berücksichtigt wird (1).

2.

Die Gleichstellung der Geschlechter ist in Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben.

3.

Zwar verfügt die Europäische Union über einen umfangreichen Bestand an Rechtsvorschriften, mit denen die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichstellung von Frauen und Männern etwa bei der Beschäftigung oder beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen gefördert wird (2), doch zeigen die alljährlichen Berichte der Europäischen Kommission zum Thema „Gleichstellung von Frauen und Männern“ (3), dass es nur langsam vorangeht und dass die Gleichstellung der Geschlechter de facto noch nicht erreicht ist.

4.

Mit Hilfe der neuen Strategie der Europäischen Union für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum „Europa 2020“ (4) dürfte es den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union gelingen, die Wettbewerbsfähigkeit, die Produktivität, das Wachstum, den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Konvergenz zu steigern.

5.

Eines der Kernziele der Strategie Europa 2020 besteht darin, bei den 20- bis 64-jährigen Frauen und Männern eine Beschäftigungsquote von 75 % zu erreichen, weshalb bei der Umsetzung der Strategie in erster Linie darauf geachtet werden sollte, Hindernisse für die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu beseitigen.

6.

In dieser Hinsicht wird mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien, die Bestandteil der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 (5) sind und innerhalb des Gemeinsamen Bewertungsrahmens (6) überwacht werden, unterstrichen, wie wichtig es ist, dass beschäftigungspolitische Strategien zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben umgesetzt und bewertet werden und dass Nachfolgestrategien entwickelt werden.

7.

Aus dem Jahreswachstumsbericht (7) der Europäischen Kommission geht hervor, dass unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor ein Thema ist und dass sich Frauen, die ins Erwerbsleben zurückkehren möchten, weiterhin mit Hindernissen konfrontiert sehen.

8.

Die Strategie der Europäischen Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2010-2015) schließt an den Fahrplan der Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-2010) (8), der Gegenstand einer Halbzeitbilanz (9) war, und an die von der Europäischen Kommission am 5. März 2010 angenommene Frauen-Charta (10) an.

9.

Die Strategie der Europäischen Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2010-2015) konzentriert sich auf die folgenden fünf Aktionsschwerpunkte: gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit, gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit, Gleichstellung in Entscheidungsprozessen, Schutz der Würde und Unversehrtheit und Ende der Gewalt aufgrund des Geschlechts sowie Gleichstellung in der Außenpolitik; überdies befasst sie sich mit einigen wichtigen Querschnittsfragen in Bezug auf Geschlechterrollen, Rechtsvorschriften, Governance und Instrumente der Gleichstellung.

10.

Im Jahr 2006 hat der Europäische Rat den ersten Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter angenommen (11) und im März 2010 hat der Dreiervorsitz dazu aufgerufen, den fünften Jahrestag dieses Pakts zu begehen;

EINGEDENK FOLGENDER TATSACHEN:

11.

Am 6. Dezember 2010 hat der Rat Schlussfolgerungen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der Europäischen Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2010-2015) (12) sowie Schlussfolgerungen zur Verstärkung des Engagements und der Maßnahmen zum Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und zur Überprüfung der Umsetzung der Aktionsplattform von Beijing (13) verabschiedet; darin hat er den Europäischen Rat ersucht, den Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter im Frühjahr 2011 im Lichte der neuen Strategie der Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2010-2015), der Strategie Europa 2020 und der genannten Schlussfolgerungen anzupassen und zu verbessern.

12.

Es bedarf geeigneter Maßnahmen gegen alle Formen der Diskriminierung von Frauen; zudem muss untersucht werden, wo die Ursachen für Mehrfachdiskriminierungen liegen und wie sie am besten beseitigt werden können —

13.

NIMMT den als Anlage beigefügten Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011-2020) AN;

14.

ERSUCHT den Europäischen Rat, den Pakt in den Schlussfolgerungen seiner Frühjahrstagung zu billigen, damit die bestehenden Herausforderungen im Bereich der Gleichstellungspolitik in Angriff genommen werden können und der Gleichstellungsaspekt in allen Politikbereichen – insbesondere im Rahmen der Strategie Europa 2020 – durchgängig berücksichtigt wird;

15.

EMPFIEHLT dem Europäischen Rat, das Thema Gleichstellung der Geschlechter noch vor Ablauf des Zeitraums, den die Strategie der Europäischen Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2010-2015) abdeckt, auf seine Tagesordnung zu setzen.


(1)  Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 EUV sowie Artikel 8 AEUV.

(2)  Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (ABl. L 348 vom 28.11.1992, S. 1); Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (ABl. L 373 vom 21.12.2004, S. 37); Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23); Richtlinie 2010/18/EU des Rates vom 8. März 2010 zur Durchführung der von BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB geschlossenen überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub und zur Aufhebung der Richtlinie 96/34/EG (ABl. L 68 vom 18.3.2010, S. 13); Richtlinie 2010/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG des Rates (ABl. L 180 vom 15.7.2010, S. 1).

(3)  Der jüngste Bericht ist in Dokument 6571/11 enthalten. Die in den Fußnoten 3-4 und 6-12 genannten Dokumente können im öffentlichen Register des Rates aufgerufen werden: http://register.consilium.eu.int/

(4)  Dok. EUCO 13/1/10 REV 1.

(5)  ABl. L 308 vom 24.11.2010, S. 46.

(6)  Dok. 16984/10 + ADD 1.

(7)  Dok. 18066/10 + ADD 1-3.

(8)  Dok. 7034/06.

(9)  Dok. 17495/08.

(10)  Dok. 7370/10.

(11)  Dok. 7775/1/06 REV 1.

(12)  Dok. 16880/10.

(13)  ABl. C 345 vom 18.12.2010, S. 1.


ANHANG

Europäischer Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011-2020)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION ist sich bewusst, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern zu den Grundwerten der Europäischen Union zählt und dass eine Geschlechtergleichstellungspolitik für Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit von wesentlicher Bedeutung ist. Fünf Jahre nach Annahme des ersten Europäischen Pakts für die Gleichstellung der Geschlechter bedarf es neuer Anstöße, wobei insbesondere der enge Zusammenhang zwischen der Strategie der Europäischen Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2010-2015) und der Strategie der Europäischen Union für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum „Europa 2020“ bekräftigt und untermauert werden muss. DER RAT erklärt daher erneut, dass er entschlossen ist, die Bestrebungen der EU in Bezug auf die im Vertrag verankerte Gleichstellung der Geschlechter zu verwirklichen und insbesondere

1.

die geschlechtsspezifischen Unterschiede in den Bereichen Beschäftigung und Sozialschutz, einschließlich des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, abzubauen, damit die Ziele der Strategie Europa 2020 erreicht werden können, und zwar vor allem in drei Bereichen, die für die Gleichstellung der Geschlechter sehr wichtig sind, nämlich Beschäftigung, Bildung und Förderung der sozialen Inklusion, vornehmlich durch Armutsbekämpfung, und auf diese Weise das Wachstumspotenzial der europäischen Erwerbsbevölkerung zu fördern,

2.

sich dafür einzusetzen, dass Frauen und Männer Beruf und Privatleben in allen Lebensphasen besser vereinbaren können, und auf diese Weise die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu steigern und einen Beitrag zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen zu leisten und

3.

alle Formen der Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, um sicherzustellen, dass Frauen ihre Menschenrechte uneingeschränkt wahrnehmen, und um die Gleichstellung der Geschlechter zu verwirklichen, auch im Hinblick auf integratives Wachstum.

DER RAT fordert mit Nachdruck, dass auf Ebene der Mitgliedstaaten und — nach Bedarf — auf Ebene der Union Maßnahmen in folgenden Bereichen ergriffen werden:

 

Maßnahmen zum Abbau geschlechtsspezifischer Unterschiede und zur Bekämpfung der Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt:

a)

Förderung der Beschäftigung von Frauen aller Altersgruppen und Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt, einschließlich der Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung,

b)

Beseitigung geschlechtsspezifischer Stereotypen und Förderung der Geschlechtergleichstellung auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie im Erwerbsleben, um der Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken,

c)

Gewährleistung eines gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit,

d)

Förderung der Teilhabe von Frauen an politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen sowie des Unternehmergeists von Frauen,

e)

Aufforderung an die Sozialpartner und Unternehmen, Initiativen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung zu entwickeln und auch tatsächlich umzusetzen und Pläne für die Gleichstellung am Arbeitsplatz zu unterstützen, und

f)

Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen und in allen Bereichen, damit keine Talente brachliegen;

 

Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die sich an Frauen und Männer richten:

a)

Verbesserung des Angebots an angemessenen, bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter nach Maßgabe der Nachfrage nach Kinderbetreuungseinrichtungen und im Einklang mit den einzelstaatlichen Strukturen für die Kinderbetreuung, damit die Zielvorgaben des Europäischen Rates (Barcelona, März 2002) erfüllt werden können;

b)

Verbesserungen in Bezug auf die Bereitstellung von Einrichtungen für andere betreuungsbedürftige Personen und

c)

Förderung flexibler Arbeitsregelungen und verschiedener Formen von Urlaub sowohl für Frauen als auch für Männer;

 

Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen der Gewalt gegen Frauen:

a)

Annahme, Umsetzung und Überwachung von nationalen Strategien und Unionsstrategien zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen,

b)

Verbesserung der Prävention von Gewalt gegen Frauen und des Schutzes der Opfer oder potenziellen Opfer, einschließlich Frauen aus allen benachteiligten Gruppen, und

c)

Hervorhebung der Rolle und Verantwortung von Männern und Jungen bei der Beseitigung der Gewalt gegen Frauen.

 

Politische Orientierung, Durchführung und Überwachung:

Die relevanten Aspekte dieses Pakts und der Jahresberichte der Kommission zum Thema „Gleichstellung von Frauen und Männern“ sollten bei den Mechanismen der Strategie Europa 2020 gegebenenfalls berücksichtigt werden.

DER RAT bekräftigt, dass er entschlossen ist, mehr politische Orientierung zu bieten, indem er dem Gleichstellungsaspekt in allen Bereichen der Politik, auch beim außenpolitischen Handeln der EU, durchgängig Rechnung trägt und dabei auch die entscheidende Rolle der Männer und Jungen bei der Förderung der Geschlechtergleichstellung in Betracht zieht und indem er sicherstellt, dass die Auswirkungen der Geschlechtergleichstellung in den Folgenabschätzungen für neue EU-Strategien berücksichtigt werden. DER RAT fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, insbesondere mit Hilfe von Eurostat die nach Geschlechtszugehörigkeit aufgeschlüsselten vorliegenden Statistiken und Indikatoren weiterzuentwickeln und die Kapazitäten des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen umfassend zu nutzen.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bei der Ausarbeitung und Durchführung ihrer nationalen Reformprogramme einer Perspektive der Geschlechtergleichstellung Geltung zu verschaffen und Gleichstellungsstrategien insbesondere im Hinblick auf die beschäftigungspolitischen Leitlinien zu fördern; sie werden ferner ersucht, die vereinbarten Indikatoren der Geschlechtergleichstellung, die innerhalb des Gemeinsamen Bewertungsrahmens und der Folgemaßnahmen zur Aktionsplattform von Beijing entwickelt wurden, in allen einschlägigen politischen Bereichen und Prozessen angemessen zu nutzen.

Die Kommission und der Rat werden ferner ersucht, in den Jahreswachstumsbericht, in die Stellungnahmen zu den einzelnen Ländern und in die länderspezifischen Empfehlungen eine Perspektive der Geschlechtergleichstellung einzubeziehen. Die Fortschritte bei der Umsetzung des Europäischen Pakts für die Gleichstellung der Geschlechter sollten von den Ministern jährlich auf Ebene des Rates erörtert werden.