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25.3.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 93/22 |
Mitteilung des Ministers für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation des Königreichs der Niederlande gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen
2011/C 93/11
Der Minister für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation gibt bekannt, dass für ein als Ijsselmuiden bezeichnetes Gebiet eine Genehmigung zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen beantragt worden ist.
Das Gebiet liegt in der Provinz Overijssel und wird umgrenzt durch die Geraden, die die Punktepaare A-B, B-C, C-D, D-E, E-F, F-G und A-H verbinden, und durch die Provinzgrenze zwischen Overijssel und Gelderland zwischen den Punkten H und G.
Die Koordinaten dieser Punkte sind:
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Punkt |
X |
Y |
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A |
188000,00 |
512000,00 |
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B |
204982,97 |
512000,00 |
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C |
208443,86 |
507940,65 |
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D |
222164,41 |
507699,42 |
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E |
231525,76 |
500038,73 |
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F |
220500,00 |
500000,00 |
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G |
204662,32 |
490949,90 |
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H |
188000,00 |
503826,19 |
Die Position dieser Punkte wird in Form von geografischen Koordinaten angegeben, die nach dem System des niederländischen Katasteramts Rijksdreihoeksmeting (RD) berechnet werden.
Die Oberfläche beträgt gemäß dieser Gebietsbeschreibung 447,04 km2.
Der Minister für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation fordert hiermit zur Beantragung einer konkurrierenden Genehmigung zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen für das durch die vorstehend angegebenen Punkte und Koordinaten begrenzte Gebiet unter Verweis auf die oben genannte Richtlinie und Artikel 15 der Bergbauverordnung (Mijnbouwregeling) (Staatsblad 2002, Nr. 542) auf.
Für die Erteilung der Genehmigung ist das Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation zuständig. Die in Artikel 5 Absätze 1 und 2 und in Artikel 6 Absatz 2 der oben genannten Richtlinie festgelegten Kriterien, Bedingungen und Auflagen sind im Bergbaugesetz (Mijnbouwwet) (Staatsblad 2002, Nr. 542) näher ausgeführt.
Anträge können bis zu 13 Wochen nach Veröffentlichung dieser Aufforderung im Amtsblatt der Europäischen Union eingereicht werden und sind an folgende Anschrift zu richten:
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De minister van Economische Zaken, Landbouw en Innovatie |
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ter attentie van P. Jongerius, directie Energiemarkt |
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ALP A/562 |
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Bezuidenhoutseweg 30 |
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Postbus 20101 |
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2500 EC Den Haag |
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NEDERLAND |
Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Über die Anträge wird innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der genannten Frist entschieden.
Nähere Informationen sind erhältlich unter der Telefonnummer +31 703797088 (Kontaktperson: Herr E. J. Hoppel).