22.3.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 90/9


Maßnahme der Französischen Republik, mit der Einzelunternehmen oder Zusammenschlüsse, die keinem anerkannten Branchenverband im Tabaksektor angeschlossen sind, zur Zahlung eines Beitrags verpflichtet werden

2011/C 90/08

Diese Veröffentlichung entspricht Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 709/2008 der Kommission vom 24. Juli 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Branchenverbände und -vereinbarungen im Tabaksektor (ABl. L 197 vom 25.7.2008, S. 23)

Image

Image