|
8.3.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 74/2 |
Schlussfolgerungen des Rates „In Europas Arbeitskräfte des Gesundheitswesens von morgen investieren — Möglichkeiten für Innovation und Zusammenarbeit“
2011/C 74/02
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
|
1. |
ERINNERT daran, dass nach Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Tätigkeit der Union im Gesundheitswesen die Politik der Mitgliedstaaten ergänzen und auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung gerichtet sein soll; sie soll außerdem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Gesundheitswesen fördern und deren Tätigkeit erforderlichenfalls unterstützen, wobei die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung in vollem Umfang gewahrt wird; |
|
2. |
ERINNERT daran, dass nach Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Mitgliedstaaten untereinander im Benehmen mit der Kommission ihre Politiken und Programme koordinieren; |
|
3. |
ERINNERT an die Schlussfolgerungen des Rates vom 2. Juni 2006 zu gemeinsamen Werten und Prinzipien in den EU-Gesundheitssystemen, in denen insbesondere auf das Erfordernis hingewiesen wird, Zugänglichkeit für alle und eine sichere und wissensbasierte Gesundheitsversorgung von hoher Qualität zu gewährleisten; |
|
4. |
ERINNERT an das Grünbuch der Kommission über Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa vom 10. Dezember 2008 und den Bericht über die öffentliche Anhörung zu dem Grünbuch über Arbeitskräfte des Gesundheitswesens vom 15. Dezember 2009, in denen auf das dringliche Problem des aktuellen und künftigen Mangels an diesen Arbeitskräften, insbesondere an Fachärzten und Fachpflegekräften, hingewiesen wird; |
|
5. |
ERINNERT an die Mitteilung der Kommission „Europa 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ vom 3. März 2010, in der sieben Leitinitiativen vorgeschlagen werden, einschließlich der Leitinitiative „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“, mit der die Voraussetzungen für eine Modernisierung der Arbeitsmärkte geschaffen werden sollen, um das Beschäftigungsniveau anzuheben und die Nachhaltigkeit unserer Sozialmodelle zu gewährleisten, und der Leitinitiative „Jugend in Bewegung“; |
|
6. |
ERINNERT an den auf der Weltgesundheitsversammlung vom 21. Mai 2010 angenommenen Internationalen Verhaltenskodex der WHO, der den Mitgliedstaaten bei der Anwerbung von Arbeitskräften des Gesundheitswesens als ethischer Orientierungsrahmen dienen soll; |
|
7. |
BEGRÜSST die Ministerkonferenz zum Thema „In Europas Arbeitskräfte des Gesundheitswesens von morgen investieren: Möglichkeiten für Innovation und Zusammenarbeit“ vom 9./10. September 2010 in La Hulpe (Belgien), auf der hervorgehoben wurde, dass geeignete Initiativen im Hinblick auf die Investition in ausreichende, motivierte und gut qualifizierte Fachkräfte des Gesundheitswesens ausgearbeitet werden müssen, um die Tragfähigkeit und die Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgungssysteme zu wahren; |
|
8. |
UNTERSTREICHT, dass die wachsende Zahl schwerer und chronischer Krankheiten, die Alterung der Bevölkerung und der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens, die sich wandelnden Bedürfnisse der Patienten und der Gesundheitsversorgungssysteme, die zunehmende Mobilität von Patienten und Fachkräften des Gesundheitswesens, der wissenschaftliche Fortschritt und das Aufkommen neuer Technologien alle Mitgliedstaaten vor enorme Herausforderungen stellen und innovative Konzepte für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens von morgen erfordern; |
|
9. |
IST SICH der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Strategien in Bezug auf die Personalkapazitäten im Gesundheitswesen BEWUSST, insbesondere was die Mobilität von Fachkräften im Gesundheitswesen anbelangt; |
|
10. |
ERSUCHT die Mitgliedstaaten,
|
|
11. |
ERSUCHT die Mitgliedstaaten und die Kommission,
|
|
12. |
ERSUCHT die Kommission,
|