8.3.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 74/2


Schlussfolgerungen des Rates „In Europas Arbeitskräfte des Gesundheitswesens von morgen investieren — Möglichkeiten für Innovation und Zusammenarbeit“

2011/C 74/02

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

1.

ERINNERT daran, dass nach Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Tätigkeit der Union im Gesundheitswesen die Politik der Mitgliedstaaten ergänzen und auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung gerichtet sein soll; sie soll außerdem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Gesundheitswesen fördern und deren Tätigkeit erforderlichenfalls unterstützen, wobei die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung in vollem Umfang gewahrt wird;

2.

ERINNERT daran, dass nach Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Mitgliedstaaten untereinander im Benehmen mit der Kommission ihre Politiken und Programme koordinieren;

3.

ERINNERT an die Schlussfolgerungen des Rates vom 2. Juni 2006 zu gemeinsamen Werten und Prinzipien in den EU-Gesundheitssystemen, in denen insbesondere auf das Erfordernis hingewiesen wird, Zugänglichkeit für alle und eine sichere und wissensbasierte Gesundheitsversorgung von hoher Qualität zu gewährleisten;

4.

ERINNERT an das Grünbuch der Kommission über Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa vom 10. Dezember 2008 und den Bericht über die öffentliche Anhörung zu dem Grünbuch über Arbeitskräfte des Gesundheitswesens vom 15. Dezember 2009, in denen auf das dringliche Problem des aktuellen und künftigen Mangels an diesen Arbeitskräften, insbesondere an Fachärzten und Fachpflegekräften, hingewiesen wird;

5.

ERINNERT an die Mitteilung der Kommission „Europa 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ vom 3. März 2010, in der sieben Leitinitiativen vorgeschlagen werden, einschließlich der Leitinitiative „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“, mit der die Voraussetzungen für eine Modernisierung der Arbeitsmärkte geschaffen werden sollen, um das Beschäftigungsniveau anzuheben und die Nachhaltigkeit unserer Sozialmodelle zu gewährleisten, und der Leitinitiative „Jugend in Bewegung“;

6.

ERINNERT an den auf der Weltgesundheitsversammlung vom 21. Mai 2010 angenommenen Internationalen Verhaltenskodex der WHO, der den Mitgliedstaaten bei der Anwerbung von Arbeitskräften des Gesundheitswesens als ethischer Orientierungsrahmen dienen soll;

7.

BEGRÜSST die Ministerkonferenz zum Thema „In Europas Arbeitskräfte des Gesundheitswesens von morgen investieren: Möglichkeiten für Innovation und Zusammenarbeit“ vom 9./10. September 2010 in La Hulpe (Belgien), auf der hervorgehoben wurde, dass geeignete Initiativen im Hinblick auf die Investition in ausreichende, motivierte und gut qualifizierte Fachkräfte des Gesundheitswesens ausgearbeitet werden müssen, um die Tragfähigkeit und die Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgungssysteme zu wahren;

8.

UNTERSTREICHT, dass die wachsende Zahl schwerer und chronischer Krankheiten, die Alterung der Bevölkerung und der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens, die sich wandelnden Bedürfnisse der Patienten und der Gesundheitsversorgungssysteme, die zunehmende Mobilität von Patienten und Fachkräften des Gesundheitswesens, der wissenschaftliche Fortschritt und das Aufkommen neuer Technologien alle Mitgliedstaaten vor enorme Herausforderungen stellen und innovative Konzepte für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens von morgen erfordern;

9.

IST SICH der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Strategien in Bezug auf die Personalkapazitäten im Gesundheitswesen BEWUSST, insbesondere was die Mobilität von Fachkräften im Gesundheitswesen anbelangt;

10.

ERSUCHT die Mitgliedstaaten,

die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren, einschließlich bezüglich der Erfassung vergleichbarer Daten von hoher Qualität, zu verstärken sowie die Entwicklung von Zukunftsstrategien der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Arbeitskräfte im Gesundheitswesen besser zu unterstützen und damit einen Beitrag zum gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle zu leisten, wobei der Prognose des künftigen Arbeitskräftebedarfs im Gesundheitswesen und einer wirksamen Arbeitskräfteplanung im Gesundheitswesen in der ganzen Europäischen Union besondere Beachtung zu schenken ist;

das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass attraktiven Arbeitsumfeldern, Arbeitsbedingungen und Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung große Bedeutung für die Motivation der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen und für die Gewährleistung der Qualität und der Sicherheit der geleisteten Gesundheitsversorgung zukommt;

Anreize für die allgemeine und berufliche Bildung der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens zur weiteren Förderung der Qualität und der Sicherheit der Gesundheitsversorgung zu schaffen sowie zu prüfen, wie die Instrumente der EU am besten zur Finanzierung dieser Aufgaben genutzt werden können, ohne dem künftigen Finanzrahmen vorzugreifen;

dem Internationalen Verhaltenskodex der WHO über die grenzüberschreitende Anwerbung von Gesundheitsfachkräften beizutreten;

11.

ERSUCHT die Mitgliedstaaten und die Kommission,

einen Aktionsplan zu entwickeln, in dem Optionen für die Unterstützung der Weiterentwicklung der Strategien der Mitgliedstaaten in Bezug auf Arbeitskräfte des Gesundheitswesens aufgezeigt werden, wobei die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, insbesondere in den Bereichen der Bewertung von Befähigungsprofilen, der Verbesserung von Planungsmethoden unter Berücksichtigung des ermittelten Gesundheitsversorgungsbedarfserfordernisse und der Strategien für die berufliche Fortbildung, die Personalbeschaffung und Personalbindung, anerkannt werden; ebenso sind Optionen für die Bewältigung der wichtigsten mittel- und langfristigen Herausforderungen für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in der gesamten EU aufzuzeigen,

bei der Ausarbeitung dieses Aktionsplans Patientenvertreter und Fachkräfte des Gesundheitswesens sowie andere wichtige Akteure aus dem Gesundheitssektor einzubeziehen;

bei der Ausarbeitung dieses Aktionsplans den potenziellen Beitrag anderer Politikbereiche, insbesondere der Bereiche Bildung, Arbeit, Soziales und Binnenmarkt, zu berücksichtigen;

12.

ERSUCHT die Kommission,

die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und die Ausarbeitung des Aktionsplans bis 2012 zu unterstützen;

die allgemeine und berufliche Bildung der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens als prioritären Bereich aufzunehmen und zu prüfen, wie die Instrumente der EU am besten zur Finanzierung dieser Aufgaben eingesetzt werden können, ohne dem künftigen Finanzrahmen vorzugreifen, und zwar im Einklang mit den Leitinitiativen „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ und „Jugend in Bewegung“ innerhalb der Strategie „Europa 2020“;

sicherzustellen, dass der für 2011 vorgesehene Arbeitsplan des Gesundheitsprogramms eine gemeinsame Maßnahme beinhalten kann, die eine Plattform für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Prognose des Arbeitskräftebedarfs im Gesundheitswesen und der Arbeitskräfteplanung im Gesundheitswesen in enger Zusammenarbeit mit Eurostat, der OECD und der WHO bietet.