8.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 358/2


Mitteilung der Kommission — Erstellung des Arbeitsplans mit einer als Anhaltspunkt dienenden Liste der Branchen für die Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 358/02

1.   EINLEITUNG

Am 16. Juli 2008 hat die Kommission den Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik (1) angenommen. In diesem Plan wurde die Forderung nach einer Überarbeitung des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) erhoben, ein wichtiges Instrument zur Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele bei Verbrauch und Produktion.

Die überarbeitete EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 vom 25. November 2009 (2) trat am 10. Januar 2010 in Kraft. Ziel von EMAS ist es, die ständige Verbesserung der Umweltleistung von Organisationen durch folgende Maßnahmen zu fördern:

Errichtung und Anwendung von Umweltmanagementsystemen durch Organisationen;

systematische, objektive und regelmäßige Bewertung der Leistung dieser Systeme;

Bereitstellung von Informationen über die Umweltleistung;

offener Dialog mit der Öffentlichkeit und anderen interessierten Kreisen;

aktive Beteiligung der Arbeitnehmer der Organisationen und angemessene Schulung.

Zu den Neuerungen der überarbeiteten Verordnung gehört auch das Konzept der branchenspezifischen Referenzdokumente mit bewährten Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren und festen Leistungsrichtwerten sowie erforderlichenfalls Systemen zur Bewertung des Umweltleistungsniveaus.

Zwar besteht das Hauptziel bei der Erarbeitung der branchenspezifischen Referenzdokumente darin, den EMAS-Unternehmen in einer bestimmten Branche zu helfen und Anleitungen zu geben, um hierdurch zu einer einheitlichen und besseren Anwendung der EMAS-Verordnung beizutragen, die Hilfen und Anleitungen in diesen Dokumenten können aber auch unabhängig von einer EMAS-Registrierung dazu dienen, die Umweltleistung zu verbessern.

Die branchenspezifischen EMAS-Referenzdokumente werden, durch die Festlegung branchenspezifischer Leistungsrichtwerte und –indikatoren auch dazu beitragen, die Grundlage für mehr Ressourceneffizienz zu schaffen.

Laut der überarbeiteten EMAS-Verordnung soll ein Arbeitsplan mit einer als Anhaltspunkt dienenden indikativen Liste derjenigen Branchen erarbeitet werden, die bei der Ausarbeitung der branchenspezifischen Referenzdokumente in diesem Zusammenhang Vorrang haben.

2.   ALS ANHALTSPUNKT DIENENDE LISTE DER BRANCHEN

Die im Anhang festgelegte als Anhaltspunkt dienende indikative Branchenliste wurde anhand verschiedener Angaben und Datenquellen erstellt, die ihrerseits auch verschiedene Faktoren und Ansätze berücksichtigten. Dabei wurden insbesondere folgende Kriterien zugrunde gelegt:

1.

Umweltauswirkungen der Branche in der Gemeinschaft;

2.

Umfang der Anwendung von EMAS in der Branche;

3.

Möglichkeiten zur Verbesserung der Umwelt in der Wertschöpfungskette der Branche.

2.1   Umweltauswirkungen der Branche in der Gemeinschaft

Ein Aspekt der Analyse war ein Vergleich zwischen den Umweltauswirkungen der verschiedenen Branchen, die in Referenzdokumenten erfasst werden könnten. Es wurden Daten verwendet, die vom Europäischen Zentrum für Umweltdaten über natürliche Ressourcen und Produkte (Eurostat) validiert worden waren. Das Ergebnis dieser Arbeiten war eine „Top 20“-Liste der Branchen in der Rangfolge ihrer gesamten Umweltauswirkungen (3), die anhand der Indikatoren Treibhauspotenzial (GWP), Versäuerungspotenzial (AP), Potenzial zur photochemischen Ozonbildung (POCP) und Meereseutrophierungspotenzial (MEP) berechnet wurden.

Die Schlussfolgerungen des Berichts „Environmental Impact of Products (EIPRO) — Analysis of the Life Cycle Environmental Impacts related to the final Consumption of the EU-25“ (Umweltauswirkungen von Produkten — Analyse der Lebenszyklus- und Umweltauswirkungen bezogen auf den Endverbrauch in der EU-25) vom Mai 2006 (4) wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Ergebnisse dieser Studie stützen sich auf die Lebenszyklusanalyse, einschließlich der Lebenszyklusphasen Gewinnung, Transport, Herstellung, Verwendung und Abfallbewirtschaftung der in der EU von Privathaushalten und dem öffentlichen Sektor verbrauchten Produkten.

Berücksichtigt wurde außerdem der Bericht „Key messages on material resource use and efficiency in Europe: Insights from environmental extended input-output analysis and material flow accounts“ (Die Hauptschlussfolgerungen zu Einsatz und Effizienz von Materialressourcen in Europa: Ergebnisse der erweiterten Input-/Output-Umweltanalyse und der Materialrechnungen) des ETC/SCP — Europäisches Themenzentrum für nachhaltigen Verbrauch und nachhaltige Produktion der Europäischen Umweltagentur (5). In diesem Bericht wird anhand von Materialflussrechnungen ermittelt, bei welchen Endverbrauchsgruppen der Anteil am Gesamtressourcenverbrauch aufgrund des nationalen Gesamtverbrauchs höher ist.

Nach dieser Bewertung ist das Kriterium Umweltauswirkungen für folgende Branchen von besonderer Bedeutung: Landwirtschaft, Bauwirtschaft, Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung, Abfallbewirtschaftung und Herstellung elektrischer und elektronischer Geräte.

2.2   Anwendung von EMAS

Als ein wichtiger Faktor für die Prioritätensetzung wurden auch die Daten zur Anwendung von EMAS in den verschiedenen Branchen berücksichtigt. Die Begründung für die Ausarbeitung der Referenzdokumente ist laut 25. Erwägungsgrund der EMAS-Verordnung „die einheitliche Anwendung dieser Verordnung“. Um die einheitliche Anwendung der Verordnung zu beschleunigen, sollten die branchenspezifischen Referenzdokumente diejenigen Branchen abdecken, in denen EMAS verstärkt angewandt wird. Für die Prioritätensetzung gilt EMAS dann als „verstärkt angewendet“, wenn in einer Branche innerhalb der EU mehr als 100 EMAS-registrierte Organisationen tätig sind.

In folgenden Branchen sind mehr als 100 Unternehmen nach EMAS registriert: Bauwirtschaft, Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung, öffentliche Verwaltung, Tourismus, Abfallbewirtschaftung und Herstellung von Metallerzeugnissen.

2.3   Möglichkeiten zur Verbesserung der Umwelt in der Wertschöpfungskette der Branche

Als Wertschöpfungskette gilt in der Regel eine Aufeinanderfolge zusammenhängender Tätigkeiten von Entwurf und Entwicklung über Herstellung, Vermarktung, Verkauf bis hin zu Kundendienst, Entsorgung und Recycling eines Produkts bzw. einer Dienstleistung.

EMAS bietet bereits eine gute Plattform für das Lebenszyklus-Konzept, weil sowohl direkte als auch indirekte Aspekte berücksichtigt werden und so ein umfassenderer Ansatz für das Umweltmanagement bereitgestellt wird, mit dem die gesamte Wertschöpfungskette umfasst werden kann.

Deshalb wurden die Branchen berücksichtigt, die über ihre Wertschöpfungskette gute Möglichkeiten zur Initiierung von Umweltverbesserungen bieten, da dies auch dazu beitragen wird, auf Nachhaltigkeit im weiteren Sinn hinzuwirken und dabei mögliche direkte und indirekte Auswirkungen in unterschiedlichen Branchen zu berücksichtigen.

Insbesondere Großunternehmen und öffentliche Verwaltungen verfügen über gute Voraussetzungen, um den Markt durch die Anwendung von Umweltmanagementsystemen in der Wertschöpfungskette zu beeinflussen; daher bieten für die hier erörterten Maßnahmen folgende Branchen in der Wertschöpfungskette gute Möglichkeiten zur Verbesserung der Umwelt: Pkw-Herstellung, Telekommunikation, Groß- und Einzelhandel, Tourismus und öffentliche Verwaltung.

3.   SCHLUSSFOLGERUNG

Die Auswahl der Branchen, die bei der Ausarbeitung der Referenzdokumente vorrangig berücksichtigt werden, wurde anhand der Umweltauswirkungen der jeweiligen Branche, des Umfangs der Anwendung von EMAS und der Möglichkeiten zur Verbesserung der Umwelt über die Wertschöpfungskette vorgenommen.

Dies führte zu der im Anhang aufgeführten Vorauswahl der indikativen Liste der Branchen, in denen Referenzdokumente von zusätzlichen Nutzen sein können, zur Minimierung der Umweltauswirkungen beitragen, für die einheitliche Anwendung der EMAS-Verordnung sorgen, positive Synergien mit vorhandenen Instrumenten und Maßnahmen unterstützen und als treibende Kraft zur Verbesserung der Nachhaltigkeit im weiteren Sinn wirken können.

Da einige dieser Branchen durch zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gekennzeichnet sind, werden die branchenspezifischen Referenzdokumente auch die Struktur und Arbeitsweise von Klein- und Kleinstunternehmen berücksichtigen, die in der Regel nicht so förmlich und gut dokumentiert sind wie in Großunternehmen, um dazu beizutragen, dass KMU EMAS entsprechend ihrer Größe, finanziellen Ausstattung und Organisationskultur anwenden können.

In diesem Arbeitsplan sind die Branchen angegeben, für die die Kommission in den kommenden fünf Jahren branchenspezifische Referenzdokumente erarbeiten wird. Die Kommission kann diese Liste anhand der Erfahrungen bei der Anwendung jederzeit überarbeiten. Außerdem wird dieser Arbeitsplan gemäß Artikel 46 Absatz 3 der Verordnung regelmäßig aktualisiert und öffentlich zugänglich gemacht.


(1)  KOM(2008) 397 endgültig.

(2)  ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 1.

(3)  http://www.eu-smr.eu/infohub/documents/IH_2010-004_Reply_Environmental-pressure-by-NACE-Code_15112010.pdf

(4)  http://ec.europa.eu/environment/ipp/pdf/eipro_report.pdf

(5)  http://scp.eionet.europa.eu/publications/1234


ANHANG

Als Anhaltspunkt dienende Liste der prioritären Branchen  (1)

Groß- und Einzelhandel

Tourismus

Bauindustrie

öffentliche Verwaltung

Landwirtschaft — pflanzliche und tierische Erzeugung

Herstellung elektronischer und elektrischer Geräte

Pkw-Herstellung

Herstellung von Metallerzeugnissen mit Ausnahme von Maschinen und Geräten

Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung

Abfallbewirtschaftung

Telekommunikation.


(1)  Diese Liste soll gemäß Artikel 46 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 als Anhaltspunkt dienen. Sie kann von der Kommission jederzeit aktualisiert werden.