26.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 346/7


Bekanntmachung zu den geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren in die Union von Citronensäure mit Ursprung in der Volksrepublik China: Umfirmierung eines Unternehmens, für das ein unternehmensspezifischer Antidumpingzoll gilt

2011/C 346/04

Die Einfuhren von Citronensäure mit Ursprung in der Volksrepublik China unterliegen einem mit der Verordnung (EG) Nr. 1193/2008 des Rates vom 1. Dezember 2008 (1) eingeführten endgültigen Antidumpingzoll.

Anhui BBCA Biochemical Co. Ltd, ein Unternehmen in der Volksrepublik China, dessen Ausfuhren von Citronensäure in die Union einem nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1193/2008 eingeführten Antidumpingzoll von 35,7 % unterliegen, hat der Kommission mitgeteilt, dass es am 26. April 2011 seinen Namen in „COFCO Biochemical (Anhui) Co. Ltd“ geändert hat.

Dem Unternehmen zufolge berührt die Umfirmierung nicht das Recht des Unternehmens, weiterhin den unternehmensspezifischen Zollsatz in Anspruch zu nehmen, der für das Unternehmen unter seinem früheren Namen Anhui BBCA Biochemical Co. Ltd galt.

Die Kommission hat die vorgelegten Angaben geprüft und ist zu dem Schluss gelangt, dass die Umfirmierung die Feststellungen der Verordnung (EG) Nr. 1193/2008 in keiner Weise berührt. Daher ist in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1193/2008 der Verweis auf

Anhui BBCA Biochemical Co. Ltd

zu verstehen als Bezugnahme auf

COFCO Biochemical (Anhui) Co. Ltd.

Der ursprünglich Anhui BBCA Biochemical Co. Ltd — No 73, Daqing Road, Bengbu City 233010, Provinz Anhui, Volksrepublik China, zugewiesene TARIC-Zusatzcode A874 gilt künftig für COFCO Biochemical (Anhui) Co. Ltd — No 73, Daqing Road, Bengbu City 233010, Provinz Anhui, Volksrepublik China.


(1)  ABl. L 323 vom 3.12.2008, S. 1.