12.4.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 114/7


Mitteilung der Kommission über die für das zweite Halbjahr 2011 im Rahmen bestimmter von der Europäischen Union eröffneter Kontingente verfügbare Menge an bestimmten Erzeugnissen des Sektors Milch und Milcherzeugnisse

2011/C 114/04

Bei der Erteilung von Einfuhrlizenzen für das erste Halbjahr 2011 für bestimmte in der Verordnung (EG) Nr. 2535/2001 der Kommission (1) genannte Kontingente lagen die Mengen, für die Lizenzen beantragt wurden, unter den für die betreffenden Erzeugnisse verfügbaren Mengen. Daher ist für jedes der betreffenden Kontingente die für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2011 verfügbare Menge zu berechnen, indem die nicht zugeteilten Mengen berücksichtigt werden, die sich aus den Anträgen auf Erteilung von Einfuhrlizenzen ergeben, die zwischen dem 20. und dem 30. November 2010 für Butter mit Ursprung in Neuseeland im Rahmen der Kontingentsnummern 09.4195 und 09.4182 und für Milcherzeugnisse mit Ursprung in der Republik Moldau im Rahmen der Kontingentsnummer 09.4210 gestellt worden sind.

Die Mengen, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2011 für den zweiten Halbjahreszeitraum des Einfuhrjahres bestimmter in der Verordnung (EG) Nr. 2535/2001 genannter Kontingente verfügbar sind, sind nachstehend aufgeführt.


(1)  ABl. L 341 vom 22.12.2001, S. 29.


ANHANG

Erzeugnisse mit Ursprung in der Republik Moldau

Nummer des Kontingents

Menge (in kg)

09.4210

1 500 000


Butter mit Ursprung in Neuseeland

Nummer des Kontingents

Menge (in kg)

09.4195

27 881 000

09.4182

33 612 000