26.3.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 94/21


Veröffentlichung betreffend die Irish nationwide Building Society gemäss der Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten

2011/C 94/14

IN DER ANGELENHEIT IRISH NATIONWIDE BUILDING SOCIETY UND DES CREDIT INSTITUTIONS (STABILISATION) ACT, 2010 („DAS GESETZ“)

Erließ der High Court of Ireland am 8. Februar 2011 gemäß Paragraph 9 des Gesetzes folgende Anordnung („die Anordnung“), die am 11. Februar 2011 geändert wurde und u. a. Folgendes vorsieht:

1.

Die Irish Nationwide Building Society („INBS“) ergreift bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit einer von der National Treasury Management Agency durchzuführenden Auktion im Hinblick auf die Übertragung bestimmter INBS-Einlagen und -Vermögenswerte mit sofortiger Wirkung.

2.

INBS leitet bestimmte Verfahrensschritte gemäß dem Joint EC Restructuring and Work Out Plan für Anglo und INBS ein (und sorgt dafür, dass ihre verbundenen Unternehmen dies ebenfalls tun), der der Europäischen Kommission am 31. Januar 2011 übermittelt wurde, einschließlich der von ihr angeordneten und gutgeheißenen Änderungen.

Der High Court of Ireland erklärt, dass es sich bei dieser Anordnung um eine Sanierungsmaßnahme im Sinne der Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 handelt.

Gemäß Paragraph 11 des Gesetzes kann innerhalb von fünf Werktagen nach Erlass der Anordnung und nach Maßgabe der darin festgelegten Bedingungen beim High Court of Ireland, Four Courts, Inns Quay, Dublin 7, Irland, ein Antrag nach Benachrichtigung aufgrund eidesstattlicher Versicherung gestellt werden, um die Außerkraftsetzung der Anordnung zu erwirken.

Gemäß Paragraph 64 Absatz 2 des Gesetzes kann die Anordnung vor dem Supreme Court nicht ohne Zustimmung des High Court angefochten werden.

Der vollständige Wortlaut der Anordnung kann per E-Mail bei der Zentrale des High Courts angefordert werden unter: listroomhighcourt@courts.ie