16.12.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 368/32 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2010 des gemeinsamen Unternehmens SESAR, zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens
2011/C 368/05
EINLEITUNG
1. |
Das gemeinsame Unternehmen SESAR mit Sitz in Brüssel wurde im Februar 2007 (1) gegründet, um die Tätigkeiten des SESAR-Projekts (Single European Sky Air Traffic Management Research) zu verwalten. |
2. |
Das SESAR-Projekt zielt auf eine Modernisierung des Flugverkehrsmanagements (ATM) in Europa ab. Es ist in drei Phasen unterteilt:
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3. |
Das gemeinsame Unternehmen ist als öffentlich-private Partnerschaft konzipiert. Gründungsmitglieder sind die Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, und die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol), vertreten durch ihre Agentur. Aufgrund eines Aufrufs zur Interessenbekundung sind 15 öffentliche und private Unternehmen der Luftfahrtindustrie Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens geworden. Dazu zählen Flugsicherungsorganisationen, Hersteller von Bodenkomponenten sowie Luft- und Raumfahrtindustrie, Flugzeughersteller, Flughafenbehörden und Hersteller von Flugzeugausrüstungen. |
4. |
Der Etat für die Entwicklungsphase des SESAR-Projekts beläuft sich auf 2,1 Milliarden Euro, die zu gleichen Teilen von der EU, von Eurocontrol und von den beteiligten öffentlichen und privaten Partnern aufzubringen sind. Der EU-Beitrag wird aus dem Siebten Forschungsrahmenprogramm und dem Programm für die transeuropäischen Verkehrsnetze finanziert. Eurocontrol und die anderen Akteure erbringen ihren Finanzierungsanteil zu rund 90 % in Form von Sachleistungen. |
5. |
Das gemeinsame Unternehmen SESAR arbeitet seit dem 10. August 2007 autonom. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
6. |
Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) des gemeinsamen Unternehmens SESAR bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrundeliegenden Vorgänge. |
7. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt. |
Verantwortung des Exekutivdirektors
8. |
In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens (7) eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (8). In den Verantwortungsbereich des Exekutivdirektors fällt außerdem die Einrichtung der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrundeliegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
Verantwortung des Hofes
9. |
Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des gemeinsamen Unternehmens sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrundeliegenden Vorgänge abzugeben. |
10. |
Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrundeliegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
11. |
Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrundeliegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses. |
12. |
Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
13. |
Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR seine Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzordnung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrundeliegenden Vorgänge
14. |
Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrundeliegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
15. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT
16. |
In dem vom Verwaltungsrat festgestellten endgültigen Haushaltsplan 2010 waren 135 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 143 Millionen Euro an Zahlungsermächtigungen ausgewiesen. Die Verwendungsrate für die Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen betrug 97,3 % bzw. 82,2 %. |
17. |
Im Jahr 2010 beliefen sich Mitgliedsbeiträge (55,6 Millionen Euro) und Vorjahresergebnis (86,5 Millionen Euro) auf insgesamt 142,1 Millionen Euro gegenüber Zahlungen in Höhe von 84,9 Millionen Euro und Mittelübertragungen in Höhe von 3,7 Millionen Euro. Dies führte zu einem Haushaltsüberschuss von 53,5 Millionen Euro und Bankeinlagen in Höhe von insgesamt 57,2 Millionen Euro am Jahresende, was im Widerspruch zum Grundsatz des Haushaltsausgleichs steht. |
18. |
Gemäß Artikel 6 der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens SESAR dürfen Ausgaben nur im Rahmen der bewilligten Mittel gebunden und angeordnet werden. Bei zwei Haushaltslinien — Verwaltungsausgaben sowie Studien und Entwicklungstätigkeiten — überstiegen die angeordneten Ausgaben die bewilligten Mittel um 11 % bzw. 9 %. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
Interne Kontrollsysteme
19. |
Im Jahr 2010 begann das gemeinsame Unternehmen mit dem Einsatz der auch von der Kommission genutzten Systeme für die Finanzberichterstattung (ABAC und SAP). Das vom gemeinsamen Unternehmen SESAR für die Verwaltung der operativen Programme verwendete System ist in diese Finanzberichterstattungssysteme allerdings nicht integriert. Ende 2010 waren die zugrundeliegenden Verfahrensabläufe vom Rechnungsführer nicht, wie in der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens vorgeschrieben, validiert worden. |
Verspätete Entrichtung der Mitgliedsbeiträge
20. |
Der Termin 1. Juli 2010 für die Entrichtung der Barbeiträge der Mitglieder an das gemeinsame Unternehmen für das Jahr wurde nicht eingehalten. Die Zahlungsverzögerungen reichten von 12 bis zu 113 Tagen. Zwei Mitglieder hatten bis Ende des Jahres 2010 keinerlei Beitrag entrichtet. |
Amt des internen Prüfers und Interner Auditdienst der Kommission
21. |
In seinem vorangegangenen Bericht wies der Hof auf die Notwendigkeit hin, die in der Satzung des gemeinsamen Unternehmens enthaltene Bestimmung zur Rolle des Internen Prüfers der Kommission klarzustellen. Wenngleich die Satzung nicht geändert wurde, nimmt der Hof zur Kenntnis, dass die Kommission und das gemeinsame Unternehmen Maßnahmen getroffen haben, mit denen eine klarere Definition der jeweiligen operativen Funktion des Internen Auditdienstes (IAS) der Kommission und des Amts des Internen Prüfers innerhalb des gemeinsamen Unternehmens gewährleistet wird. |
22. |
Im Einklang mit dem Standpunkt des Hofes bestätigte der Generaldirektor des IAS in einem Vermerk an alle gemeinsamen Unternehmen der EU, dass der IAS gemäß der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan das Amt des Internen Prüfers der gemeinsamen Unternehmen ausübt. Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Unternehmens SESAR hat seine Charta für das Amt des Internen Prüfers entsprechend geändert. |
Dieser Bericht wurde von Kammer II unter Vorsitz von Herrn Harald NOACK, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2011 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR) (ABl. L 64 vom 2.3.2007, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1361/2008 (ABl. L 352 vom 31.12.2008, S. 12).
(2) Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.
(4) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.
(5) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(6) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(7) SESAR-Finanzordnung, vom Verwaltungsrat am 28. Juli 2009 angenommen.
(8) Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).
(9) Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der EU-Einrichtungen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens SESAR aufgenommen wurden.
(10) ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).
ANHANG
Gemeinsames Unternehmen SESAR (Brüssel)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 187) |
Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt Ordnungsgemäße Durchführung der Programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Union. |
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Zuständigkeiten des gemeinsamen Unternehmens (Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1361/2008 des Rates) |
Wichtigste Ziele Gewährleistung der Modernisierung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems, indem alle einschlägigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Union koordiniert und gebündelt werden; Durchführung des ATM-Generalplans und insbesondere folgender Aufgaben:
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Leitungsstruktur |
1 — Verwaltungsrat Aufgaben des Verwaltungsrats:
2 — Exekutivdirektor Der Exekutivdirektor nimmt seine Aufgaben in vollständiger Unabhängigkeit im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben wahr. Der Exekutivdirektor leitet die Durchführung des SESAR-Projekts im Rahmen der Leitlinien, die vom Verwaltungsrat vorgegeben wurden, dem er verantwortlich ist. Er stellt dem Verwaltungsrat alle zur Wahrnehmung von dessen Aufgaben nötigen Informationen bereit. Der Exekutivdirektor hat insbesondere die Aufgabe,
3 — Interne Prüfung Interner Auditdienst der Kommission. 4 — Externe Kontrolle Rechnungshof. 5 — Entlastungsbehörde Parlament, Rat und Verwaltungsrat des gemeinsamen Unternehmens. |
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Dem gemeinsamen Unternehmen für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009) |
Haushalt 134,7 Millionen Euro (325,1 Millionen Euro) Personalbestand am 31. Dezember 2010 Der Verwaltungshaushalt 2010 umfasst einen Stellenplan mit 39 Bediensteten und 3 abgeordneten nationalen Sachverständigen (ANS). Daraus ergeben sich insgesamt 42 Dienstposten, von denen am Jahresende 2010 37 (gegenüber 18 im Jahr 2009) besetzt waren:
Davon entfallen auf
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Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 |
Seit Beginn der Tätigkeiten im Rahmen des SESAR-Projekts im Juni 2009 wurden folgende Ergebnisse erzielt:
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Quelle: Angaben des gemeinsamen Unternehmens SESAR. |
ANTWORTEN DES GEMEINSAMEN UNTERNEHMENS
17. |
Das gemeinsame Unternehmen weist darauf hin, dass es in Bezug auf den Grundsatz des Haushaltsausgleichs eindeutige Fortschritte erzielt hat. Der Barsaldo in Höhe von 57,2 Mio. EUR am Ende des Jahres 2010 hat sich gegenüber dem Vorjahr um 34 % verringert. Von den Mitgliedsbeiträgen in Höhe von 55,6 Mio. EUR gingen 43,8 Mio. EUR in den letzten Wochen des Jahres ein, um die Finanzierung der Aktivitäten im Jahr 2011 sicherzustellen. |
18. |
Das gemeinsame Unternehmen stimmt der Bemerkung des Hofs, dass das gemeinsame Unternehmen eine begrenzte Laufzeit hat, zu und weist darauf hin, dass es sämtliche Zahlungsermächtigungen nur auf einmal in den Gesamthaushaltsplan für 2007-2016 einstellen kann, um ein Überschreiten der Obergrenze des Gesamthaushaltsplans zum Ende der Entwicklungsphase des gemeinsamen Unternehmens SESAR im Jahr 2016 zu vermeiden. |
19. |
Das gemeinsame Unternehmen hat ein Verwaltungssystem für das Betriebsprogramm entwickelt, das die Finanz- und Haushaltsinformationen ergänzt, und merkt an, dass es seine Systeme so weit integriert hat, wie dies angesichts der Einschränkungen, denen es bei der Anwendung der ABAC- und SAP-Systeme unterliegt, möglich ist. Das gemeinsame Unternehmen plant, bis Ende 2011 ABAC Assets und ABAC Contract einzuführen. Der Bericht des Rechnungsführers des gemeinsamen Unternehmens über die Validierung der lokalen Systeme wird 2011 fertiggestellt werden. |
20. |
Die Beiträge der zwei Mitglieder, die bis Ende des Jahres 2010 keine Beiträge entrichtet hatten, belaufen sich insgesamt auf 18 000 EUR. Die Zahlungsverzögerungen sind auf Kommunikationsfehler innerhalb des Konsortiums der Mitglieder zurückzuführen. Diese Beiträge gingen Anfang 2011 ein. |