15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/156


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

2011/C 366/28

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „die Beobachtungsstelle“) mit Sitz in Lissabon wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates vom 8. Februar 1993 (1) geschaffen. Hauptaufgabe der Beobachtungsstelle ist das Sammeln von Daten über die Drogen- und Drogensuchtproblematik mit dem Ziel, auf europäischer Ebene objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Anhand dieser Informationen sollen die Drogennachfrage und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundenen Probleme analysiert werden (2).

2.

Der Haushalt 2010 der Beobachtungsstelle belief sich auf 16 Millionen Euro gegenüber 14,7 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende beschäftigte die Beobachtungsstelle wie im Vorjahr 78 Mitarbeiter.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Beobachtungsstelle bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Beobachtungsstelle eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Beobachtungsstelle sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Beobachtungsstelle ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 36 vom 12.2.1993, S. 1. Diese Verordnung und die diesbezüglichen Änderungen wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1) aufgehoben.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Beobachtungsstelle zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Beobachtungsstelle aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 20. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 7. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.emcdda.europa.eu/html.cfm/index115776EN.html.


ANHANG

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Lissabon)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 168 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen.

Zuständigkeiten der Beobachtungsstelle

(Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Parlaments und des Rates)

Ziele

Lieferung von sachlichen, objektiven, zuverlässigen und vergleichbaren Informationen auf europäischer Ebene über die Drogen- und Drogensuchtproblematik und ihre Folgen an die Union und ihre Mitgliedstaaten.

Die Beobachtungsstelle führt vorrangig folgende Tätigkeiten aus:

1.

Bestandsaufnahme der Drogenproblematik und Beobachtung neuer Tendenzen, vor allem im Zusammenhang mit dem Polykonsum;

2.

Überwachung der Maßnahmen zur Bewältigung von Drogenproblemen; Bereitstellung von Informationen über bewährte Methoden;

3.

Bewertung der Risiken durch neue psychoaktive Substanzen und Beibehaltung eines Frühwarnsystems;

4.

Entwicklung von Instrumenten, die den Mitgliedstaaten die Überwachung und Bewertung ihrer nationalen Maßnahmen und der Kommission die Überwachung und die Bewertung der Maßnahmen der Union erleichtern.

Aufgaben

Sammlung und Analyse von Daten;

methodische Verbesserung des Datenvergleichs;

Verbreitung der Daten;

Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Einrichtungen und Organisationen sowie mit Drittländern;

Erkennen neuer Entwicklungen und sich verändernder Trends.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission und zwei unabhängigen Sachverständigen zusammen, die das Europäische Parlament benennt.

Beschließt das Arbeitsprogramm, nimmt den Bericht über die Tätigkeit der Beobachtungsstelle an und stellt den Haushaltsplan fest.

2 —   Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3 —   Wissenschaftlicher Beirat

Gibt Stellungnahmen ab. Setzt sich aus maximal fünfzehn bekannten Wissenschaftlern zusammen, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen Leistungen vom Verwaltungsrat nach Veröffentlichung einer Aufforderung zur Interessenbekundung ernannt werden. Der Verwaltungsrat kann ferner zum Zwecke der Risikobewertung neuer psychoaktiver Substanzen Fachleute in den erweiterten Wissenschaftlichen Ausschuss benennen.

4 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

5 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Beobachtungsstelle für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Haushalt

15,9 Millionen Euro (14,7 Millionen Euro). Unionszuschuss: 94 % (97 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2010

Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 84 (82),

davon besetzt: 78 (78).

+ 27 (26) sonstiges Personal (Hilfskräfte, Vertragspersonal und Leiharbeitskräfte).

Personalbestand insgesamt: 105 (104),

davon entfallen auf

 

operative Tätigkeiten: 63,5 (62,5),

 

administrative und unterstützende IT-Tätigkeiten: 29,5 (30),

 

sonstige Tätigkeiten: 12 (11,5).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009)

Netz

Die Beobachtungsstelle verfügt über ein computergestütztes Netz für das Sammeln und den Austausch von Informationen, das sogenannte „Europäische Informationsnetz für Drogen und Drogensucht“ (Reitox); dieses Netz verbindet die einzelstaatlichen Drogeninformationsnetze, die in den Mitgliedstaaten bestehenden Fachzentren und die Informationssysteme der internationalen Organisationen, die mit der Beobachtungsstelle zusammenarbeiten.

Veröffentlichungen

Jahresbericht zum Stand der Drogenproblematik in Europa; 23 (23) Sprachen, Veröffentlichung und interaktive Website;

Veröffentlichungen zu ausgewählten Fragen: 3 (2);

statistisches Bulletin und interaktive Website mit mehr als 350 (350) Tabellen und 100 (100) Abbildungen;

allgemeiner Tätigkeitsbericht: jährlich 1 (1);

Newsletter „Drugnet Europe“: 4 (4) Ausgaben;

Drogen im Blickpunkt (Kurzinformationen zur Drogenpolitik): 0 (2) Ausgaben;

wissenschaftliche Monographien: 1 (1);

Ausgaben der Reihe EBDD Insights: 0 (1);

Themenpapiere: 1 (4);

gemeinsame Veröffentlichungen: 3 (1);

Drogenprofile: 3 (3) neue und 14 (11) aktualisierte;

technische und wissenschaftliche Studien, einschließlich Artikel und wissenschaftliche Zusammenfassungen: 26 (23);

wissenschaftliche Poster: 1 (22);

ein System zur Sammlung, Validierung, Speicherung und Abrufung von Daten (FONTE).

Sonstige Websites

Erstellung/Aktualisierung/Erweiterung des Inhalts der öffentlichen Website der Beobachtungsstelle:

Länderübersichten,

Übersicht über Drogenbehandlung, Präventionsprofile,

europäische Rechtsdatenbank zur Drogengesetzgebung,

Evaluierungsinstrumentarium,

Erfahrungsaustausch über Maßnahmen zur Nachfragereduktion, Schadensreduzierung und Behandlungsmodule,

Webseiten zu einzelnen Themenbereichen,

Datenbank für Veröffentlichungen.

Werbebroschüren:   1 (1);

Konferenzunterlagen: 1 (0);

Medienprodukte: 14 (12) Pressemitteilungen (5 in 23 Sprachen) und 9 (6) Lageberichte; 1 (0) PowerPoint-Präsentation in 23 Sprachen;

Beteiligung an internationalen Konferenzen/Tagungen:   183 (174).

Organisation von technischen und wissenschaftlichen Tagungen:   83 (29).

Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle.


ANTWORTEN DER BEOBACHTUNGSSTELLE

1.

Die Agentur nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.