15.12.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 366/140 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2010 von Eurojust, zusammen mit den Antworten von Eurojust
2011/C 366/25
EINLEITUNG
1. |
Mit Beschluss 2002/187/JI des Rates (1) wurde Eurojust mit Sitz in Den Haag zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren organisierten Kriminalität errichtet. Eurojust verfolgt das Ziel einer verbesserten Koordinierung der laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, die das Gebiet mehrerer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und auch von Drittländern betreffen (2). |
2. |
Nach Annahme des Berichtigungshaushaltplans belief sich der Haushalt 2010 von Eurojust auf 32,3 Millionen Euro gegenüber 28,2 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende beschäftigte Eurojust 295 Mitarbeiter gegenüber 248 im Vorjahr. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) von Eurojust bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge. |
4. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt. |
Verantwortung des Verwaltungsdirektors
5. |
In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Verwaltungsdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung von Eurojust eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Verwaltungsdirektors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
Verantwortung des Hofes
6. |
Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung von Eurojust sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
7. |
Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
8. |
Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses. |
9. |
Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
10. |
Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) von Eurojust seine Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
11. |
Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss von Eurojust für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
12. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT
13. |
Die aus Titel III „Operative Ausgaben“ auf das Jahr 2011 übertragenen Mittel machten 38 % des Gesamtbudgets dieses Haushaltstitels aus. Der Umfang der Mittelübertragungen war übermäßig hoch, was einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit darstellt. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
14. |
Der Verwaltungsdirektor von Eurojust ist gegenüber der Entlastungsbehörde für alle unter Ziffer 5 „Verantwortung des Verwaltungsdirektors“ aufgeführten Aufgaben rechenschaftspflichtig. Allerdings ist er de facto nicht für die Mehrzahl der Entscheidungen im Zusammenhang mit der laufenden Verwaltung zuständig, da diese vom Kollegium von Eurojust auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen der Gründungsverordnung (12) getroffen werden. Eine Neudefinierung der jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten der beteiligten Akteure sollte in Betracht gezogen werden, um eine wirksame Lösung für diese Überschneidungen bei der Rechenschaftspflicht zu finden. |
15. |
Bei den öffentlichen Vergabeverfahren versäumte es der Bewertungsausschuss in einem Fall, die in der Leistungsbeschreibung veröffentlichte Gewichtung anzuwenden. |
16. |
Obwohl bei Einstellungen keine abgelaufenen Reservelisten herangezogen werden dürfen, wurde im Jahr 2010 ein Beamter von einer im Januar 2009 abgelaufenen Reserveliste eingestellt. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
17. |
Der Anteil unbesetzter Dienststellen bei Eurojust von 24 % am Ende des Jahres 2009 hatte sich zum Jahresende 2010 auf 13 % verringert. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) Beschluss des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust (ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1).
(2) Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten von Eurojust zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.
(4) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.
(5) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(6) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(7) Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).
(8) Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.
(9) Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung von Eurojust aufgenommen wurden.
(10) ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).
(11) Die endgültige Jahresrechnung wurde am 17. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 5. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://eurojust.europa.eu.
(12) Artikel 28, 29, 30 und 36 des Beschlusses 2002/187/JI des Rates, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 44) und den Beschluss 2009/426/JI des Rates (ABl. L 138 vom 4.6.2009, S. 14).
ANHANG
Eurojust (Den Haag)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 85 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Eurojust hat den Auftrag, die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden zu unterstützen und zu verstärken, die für die Ermittlung und Verfolgung von schwerer Kriminalität zuständig sind, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind oder eine Verfolgung auf gemeinsamer Grundlage erforderlich ist; Eurojust stützt sich dabei auf die von den Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol durchgeführten Operationen und gelieferten Informationen. |
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Zuständigkeiten von Eurojust (Beschluss 2002/187/JI des Rates) |
Ziele
Aufgaben Zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen nationalen Behörden handelt Eurojust je nach Fall:
Entscheiden die zuständigen Behörden des betroffenen Mitgliedstaats, einem Ersuchen des Kollegiums von Eurojust nicht stattzugeben, so setzen sie Eurojust von der Begründung in Kenntnis. |
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Leitungsstruktur |
1. Das Kollegium ist verantwortlich für die Organisation und die Funktionsweise von Eurojust. 2. Das Kollegium setzt sich aus jeweils einem nationalen Mitglied zusammen, das von jedem Mitgliedstaat gemäß seiner Rechtsordnung entsandt wird und das die Eigenschaft eines Staatsanwalts, Richters oder Polizeibeamten mit gleichwertigen Befugnissen besitzt. 3. Das Kollegium wählt aus dem Kreis der nationalen Mitglieder einen Präsidenten. 4. Die Gemeinsame Kontrollinstanz prüft die Bearbeitung personenbezogener Daten. 5. Der Verwaltungsdirektor wird vom Kollegium einstimmig ernannt. 6. Externe Kontrolle Rechnungshof. 7. Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates. |
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Eurojust für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009) |
Haushalt 32,3 (28,2) Millionen Euro einschließlich zweckgebundener Einnahmen, 2 Millionen Euro (Projekt „Gemeinsame Ermittlungsgruppen“). Personalbestand am 31. Dezember 2010 Mitglieder des Kollegiums und gleichwertige Mitarbeiter: 58 (47), davon: 27 nationale Mitglieder, 3 Verbindungsstaatsanwälte, 16 Stellvertreter und 12 assistierende Mitglieder. 185 (185) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 162 (141). Sonstige Dienstposten: 75 (60), davon: 36 Vertragsbedienstete, 17 abgeordnete nationale Sachverständige, 22 Leiharbeitskräfte. Personalbestand insgesamt: 295 (248), davon entfallen auf
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Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009) |
Anzahl der Koordinationssitzungen 141 (131) Gesamtzahl der Fälle 1 424 (1 193) Betrug: 631 (612) Drogenhandel: 254 (230) Terrorismus: 25 (19) Mordtaten: 83 (90) Menschenhandel: 87 (74) |
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Quelle: Angaben von Eurojust. |
ANTWORTEN VON EUROJUST
13. |
Die verstärkte Tätigkeit für 2010 resultierte in einem im Vergleich zum Vorjahr höheren Umfang der automatischen Mittelübertragung, was hauptsächlich auf die Bestandsaufnahme der Organisationsstruktur sowie die Kosten der neuen Computerinfrastruktur und der Datenverarbeitung zurückzuführen war. Unter Ausklammerung dieser Posten lag die Mittelübertragung unter dem Vergleichswert des Vorjahres. |
14. |
Das Kollegium muss diese Besonderheit ausräumen oder dieser Strukturfehler ist mittels einer neuen Regelung zu beheben. |
15. |
Zur Vermeidung weiterer solcher Fehler stellt Eurojust sicher, dass die für Angebotsverfahren der Union benutzten Qualitätskontrollverfahren eingehalten werden und die Gutachter bei der Teilnahme an gemeinsamen Verfahren mit anderen Organisationen hinsichtlich ihrer Verantwortung sensibilisiert werden. |
16. |
Trotz der Unvollständigkeit der relevanten Personalakten bestätigte der amtierende kommissarische Verwaltungsdirektor die Entscheidung bezüglich der Erweiterung der besagten Reserveliste. Zur Verhinderung der Wiederholung einer solchen Situation unternimmt Eurojust Maßnahmen zur angemessenen Dokumentierung aller Personalentscheidungen. |
17. |
Eurojust bemüht sich um die weitere Verbesserung der Situation. |