ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNGmit Ex-ante-Bewertungsanforderungen /* SEC/2011/1434 endg. */
1.
Hintergrund Das Europäische Innovations- und
Technologieinstitut (EIT) wurde errichtet, um eine Lücke in Europa zu
schließen. Es verfolgt einen klaren Zweck: die Förderung von Innovation durch
die umfassende Integration des Wissensdreiecks (Forschung, Innovation und
Bildung). Das EIT ist Ausdruck einer neuartigen EU-Initiative, die ausdrücklich
den gesamten Innovationszyklus verbindet – von Bildung und Wissensaufbau bis
hin zur Schaffung neuer Marktchancen und Unternehmensgründung. Das EIT baut auf
zwei wichtigen Grundsätzen auf: Es ist eine unabhängige Einrichtung
(weder die Kommission noch Vertreter der Mitgliedstaaten sitzen im
Verwaltungsrat des EIT), die sich um die Organisation des Auswahlverfahrens für
die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation
Communities – KIC), deren Koordinierung innerhalb eines flexiblen Rahmens und
die Verbreitung der besten Governance- und Finanzierungsmodelle der KIC
kümmert; daneben existieren autonome Wissens- und Innovationsgemeinschaften
(KIC), die ihre interne Organisation und Zusammensetzung sowie ihre
Programme und Arbeitsweisen selbst bestimmen. Das EIT ist eine Agentur, die anders als
Programme keine Maßnahmen verfolgt, sondern ihre Tätigkeit vor allem mit Hilfe
der KIC durchführt – integrierter langfristiger Partnerschaften, die auf sieben
bis fünfzehn Jahre angelegt sind und sich daher über mehrere Finanzrahmen
erstrecken. Die KIC haben Rechtsstatus. Die drei ersten KIC wurden in folgenden
Bereichen ausgewählt: Anpassung an den Klimawandel und Abschwächung seiner
Folgen (KIC Climate), künftige Informations- und
Kommunikationsgesellschaft (EIT ICT Labs) und erneuerbare
Energiequellen (KIC InnoEnergy). Sie werden in den Anlagen ausführlicher
behandelt. Für den Zeitraum 2008‑2013 erhält das EIT
309 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt. Die Mittelzuweisungen für 2009 und
2010 (5,6 Mio. EUR bzw. 26 Mio. EUR) wurden vom EIT
vollständig genutzt, und es wird erwartet, dass auch die für 2011
bereitgestellten Mittel von 55 Mio. EUR in vollem Umfang ausgeschöpft
werden. Angesichts der Höhe der operativen Mittel, die von EU-Agenturen
insbesondere in den ersten Jahren ihres Bestehens übertragen oder annulliert
werden (siehe Bericht des Rechnungshofs), ist dies ein wichtiger Meilenstein. Das EIT wird in
der Strategie Europa 2020 und in zentralen Leitinitiativen und Maßnahmen
erwähnt, etwa in ·
der Mitteilung über die Innovationsunion, ·
der Mitteilung „Jugend in Bewegung“, ·
der Agenda zur Modernisierung des Hochschulwesens, ·
der Mitteilung der Kommission „Regionalpolitik als
Beitrag zum intelligenten Wachstum“. 2.
Problemstellung Das Thema Innovation wurde aus gutem Grund an
die Spitze der politischen Agenda der EU gesetzt. Die europäische
Innovationskapazität wird noch immer durch eine Reihe von Problemen und
Hindernissen gebremst, die auch Europas Fähigkeit zur nachhaltigen Bewältigung
komplexer gesellschaftlicher Herausforderungen beeinträchtigen. Dies wirkt sich
auf die dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie Hochschul- und
Forschungseinrichtungen in der EU und letztlich auch auf die
Beschäftigungssituation und das gesellschaftliche, ökologische und ökonomische
Wohl der Bürger aus. Das EIT wurde geschaffen, um zur Bewältigung dieser
Herausforderungen beizutragen. Auf den Herausforderungen der Initiative „Horizont 2020“,
der ersten EIT-Folgenabschätzung und der Positionierung des EIT in der
Innovationslandschaft basierend, wurden folgende Ursachen ermittelt: ·
die schwache Bilanz bei der Gewinnung, Entwicklung
und Bindung von Talenten, ·
das fragmentierte Innovationssystem, ·
die unzureichende Nutzung der vorhandenen
Forschungsstärken in wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Hinsicht, ·
die geringe unternehmerische Initiative,
insbesondere was die Gründung von Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial und
die Nutzung der Forschungs- und Innovationsergebnisse betrifft. Kennzeichen des Talentproblems sind die
gravierenden Schwierigkeiten, die Europa damit hat, qualifizierte Mitarbeiter
zu gewinnen, zu halten und weiter zu qualifizieren. Erschwerend kommt hinzu,
dass der globale Wettbewerb um Doktoranden und Wissenschaftler zunimmt, da die
Schwellenländer in diesem Bereich eine immer wichtigere Rolle spielen. Die von der Europäischen Kommission
ausgerufene Innovationsunion unterstreicht die Notwendigkeit, ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis
zu erreichen und die Fragmentierung zu beseitigen. Hierzu ist es
wichtig, die Forschungs- und Innovationssysteme auf nationaler und europäischer
Ebene stärker miteinander zu verknüpfen und leistungsfähiger zu machen. Die europäische Forschungs- und
Innovationsstruktur weist hervorragendes Potenzial auf, und zwar in Form einer
Reihe neuer Exzellenzzentren. Allerdings muss die Nutzung der
Spitzenleistungen dieser Zentren verbessert werden. Europa mangelt es an der allgegenwärtigen
unternehmerischen Initiative, die die Vereinigten Staaten oder auch die
asiatischen Schwellenländer kennzeichnet. Ein wichtiger Grund dafür könnte die
unterschiedliche Risikobereitschaft sein, die als bestimmender Faktor für
unternehmerisches Handeln gilt. Darüber hinaus findet sich das Konzept des
unternehmerischen Denkens in Europa fast nur in Wirtschaftsakademien und
wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen. Bei der
unabhängigen Evaluierung des EIT wurden das Konzept und die Gesamtziele des
Instituts bestätigt; gleichzeitig wurden jedoch einige Probleme in Verbindung
mit der Errichtung des EIT nach seiner Konzipierung aufgezeigt. Die Prüfung,
inwieweit das EIT sein Ziel erreicht hat, die Innovationskapazität der
Mitgliedstaaten zu erhöhen, ergab, dass der Einfluss des Instituts auf die
Innovationsstrukturen in Europa aufgrund von Faktoren wie Mangel an kritischer
Masse, Ineffizienz der Verwaltung und unzureichende Skaleneffekte aufgrund des
begrenzten Tätigkeitsbereichs beschränkt ist. Es muss jedoch betont werden,
dass all dies die Einrichtungsphase des Instituts betrifft. 3.
Synergien, Komplementarität und Zusatznutzen
für die EU Das gemeinsame Rahmenprogramm für Forschung
und Innovation (Horizont 2020) der Kommission baut auf drei komplementären
und miteinander verbundenen Schwerpunkte auf: Exzellenz in Wissenschaft,
Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und führende Rolle der
Industrie und wettbewerbsfähige Rahmen. Eine unverwechselbare Dimension des EIT
ist die Förderung einer Innovationskultur in Bildung und Unternehmertum, die
auch als wichtigster Beitrag des Instituts zu den drei Schwerpunkten von
Horizont 2020 anzusehen ist. Aufgrund seiner Tätigkeit in den Bereichen
Innovation und Integration des Wissensdreiecks wurde das EIT im Rahmen von Horizont 2020
dem Schwerpunkt „Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen“ zugeordnet.
Angesichts der integrativen, bereichsübergreifenden Natur des EIT sollten
jedoch auch Synergien mit den anderen Schwerpunkten gesucht werden,
insbesondere dem Schwerpunkt „Wettbewerbsfähigkeit“. Auf Ebene der Wissens- und
Innovationsgemeinschaften (KIC) werden Verbindungen zu anderen Initiativen
hergestellt, die je nach KIC und Herausforderung unterschiedliche Gestalt
annehmen. Da
Horizont 2020 nicht auf Bildungsmaßnahmen jenseits der Tätigkeit des EIT
abgestellt ist, kann das Institut durch die innovative Erziehung zum
unternehmerischen Denken einen besonderen Beitrag zu den Zielen der Initiative
leisten und eine wichtige Brückenfunktion zwischen dem Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation sowie Bildungskonzepten und ‑programmen
übernehmen. Im Zusammenhang damit kann das EIT zum Erfolg des Europäischen
Hochschulraums beitragen. Das EIT ist vor allem durch seine neuen trans- und
interdisziplinären akademischen EIT-Grade und ‑Abschlüsse, die klare
Ausstrahlungseffekte auf die übergeordnete europäische Agenda zur
Modernisierung des Hochschulwesens zeigen, Vorreiter auf dem Weg zu einer
innovationsorientierten Bildung. Das EIT kann auch
einen Beitrag zum Kohäsionsrahmen leisten, indem es sich mit der Verbindung
zwischen lokalen und globalen Aspekten der Innovation befasst. Sogenannte
Kolokationszentren (Knotenpunkte) ermöglichen eine grenzüberschreitende
Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der KIC-Netze. Sie sind zudem gut
positioniert, um die verschiedenen Finanzierungsprogramme der jeweiligen Region
zu nutzen. Das EIT und die KIC haben über diese Kolokationszentren, die neben
der Entwicklung intelligenter Spezialisierung und Cluster auch einen wichtigen
europäischen Zusatznutzen bieten, starken Einfluss auf die betreffenden
Regionen. Der
europäische Charakter des EIT stellt ein wichtiges Element im Hinblick auf den
zusätzlichen Nutzen für die EU dar. Das EIT ist derzeit die einzige
EU-Initiative, die ausdrücklich den gesamten Innovationszyklus umfasst – von
Bildung und Wissensaufbau bis hin zu neuen Marktchancen und
Unternehmensgründungen. Die externe Evaluierung des EIT hat gezeigt, dass
dadurch erste Hinweise auf eine Reihe potenzieller Effizienzsteigerungen
auszumachen sind.[1]
Hinzu kommt, dass andere EU-Initiativen keine vergleichbare institutionelle
Dimension besitzen. Das EIT ist bestrebt, insbesondere durch
folgende Faktoren einen Zusatznutzen auf europäischer Ebene zu erzielen: ·
Schaffung neuer Innovationsmodelle durch
langfristig angelegte integrierte Partnerschaften von Weltrang; ·
Überwindung der Fragmentierung und EU-weite
Zusammenführung von Spitzenleistungen; ·
Förderung des Unternehmertums durch die Integration
des Wissensdreiecks; ·
grenzüberschreitende Talentförderung; ·
ergebnisorientiertes Handeln; ·
Experimenteller Charakter; ·
Hebelwirkung auf private Investitionen. 4.
Ziele Bei der externen Evaluierung des EIT wurden
das EIT-Konzept und das Institutsziel validiert, durch die Beteiligung von
Partnerorganisationen an integrierten Innovations-, Forschungs- und
Bildungsaktivitäten auf höchstem Niveau zur Verbesserung der
Innovationskapazität der EU beizutragen. Der Anspruch des Instituts, durch
Innovationen in wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Schlüsselbereichen zum
Modell für den integrierten europäischen Innovations-, Forschungs- und
Bildungsraum zu werden, ist weiterhin angemessen. Seit Errichtung des EIT hat
sich die Bedeutung der EU-Unterstützung zur Bewältigung gesellschaftlicher
Herausforderungen noch erhöht. Angesichts des Ausmaßes, in dem die Märkte hier
versagen, und der fehlenden Anreize für Unternehmen, sich an Innovationen zur
Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen zu beteiligen, ist ein
öffentliches Eingreifen gut begründet. Die Gesamtziele des EIT sind in vollem
Abgleich mit anderen EU-Initiativen folgendermaßen definiert: ·
Verbesserung der Innovationskapazität der
Mitgliedstaaten und der EU durch Förderung des Aufbaus integrierter
Partnerschaften in „Kolokationszentren“, die Innovations-, Forschungs- und
Bildungsaktivitäten verbinden und als weltweit anerkannte Vorreiter für neue
Innovationsmodelle dienen; ·
Erarbeitung von Maßnahmen zur Bewältigung zentraler
gesellschaftlicher Herausforderungen durch Entwicklung neuer Produkte,
Verfahren und Dienstleistungen von höchster internationaler Güte. Diese übergeordneten Ziele bauen auf folgenden
spezifischeren Zielen auf: ·
Integration des Wissensdreiecks (aus Forschung,
Innovation und Bildung), um einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Nutzen zu erzielen und die Erträge durch verstärkte Zusammenarbeit zu erhöhen; ·
Erhöhung der Attraktivität und wirtschaftlichen
Bedeutung der Graduiertenausbildung; Schaffung von Möglichkeiten, Menschen mit
geeigneten Fähigkeiten zu gewinnen, zu entwickeln und zu halten; ·
Nutzung des bislang nur unzureichend ausgeschöpften
Potenzials der Forschungsstärken der EU, um die Waren- und Arbeitsmärkte
ertragreicher zu gestalten; ·
Aufbau wirksamer Kooperation zwischen Exzellenzzentren,
um eine kritische Masse für fortgeschrittene Innovation und Bildung zu
erreichen; ·
Förderung der Entwicklung innovativer Produkte und
Verfahren in Bereichen, die aufgrund von Marktversagen unterversorgt sind; ·
Verstärkung der unternehmerischen Fähigkeiten in
der EU, um neue Geschäftstätigkeiten anzuregen und den potenziellen Nutzen der
Forschungs- und Bildungserfolge besser in die Praxis umzusetzen; ·
Stärkung vorhandener und potenzieller
EU-Spitzenzentren in den Bereichen Forschung, Innovation und Bildung, um
international wettbewerbsfähige Aktivitätszentren aufzubauen, die in aller Welt
für ihre Spitzenleistungen Anerkennung finden; ·
Abbau der Unterschiede bei den
Innovationskapazitäten in der EU durch Aufbau und Austausch von Kenntnissen
über den Nutzen neue Innovationsmethoden und Innovations-Governance-Modelle. Bei der Verfolgung dieser spezifischen Ziele
orientieren sich die operativen Ziele des EIT an der Notwendigkeit, durch
Konsolidierung und Expansion eine kritische Masse an Wissens- und
Innovationsgemeinschaften (KIC) aufzubauen, die Verwaltungseffizienz und ‑kapazität
durch unterstützende Dienste für die KIC sowie durch Vereinfachungen, gezielte
Dienstleistungen und eine Informationsstrategie, die auch auf
Internationalisierung ausgerichtet ist, zu optimieren sowie die
Tätigkeitsfelder des EIT, zu der auch die Verbreitung zählt, zu verbessern und
auszuweiten, um Skaleneffekte zu erzielen. 5.
Handlungsoptionen Vor der Schaffung des EIT im Jahr 2009 wurden
mehrere Optionen für die Entwicklung des Instituts erwogen und einer
Folgenabschätzung[2] unterzogen. Da sich der Kontext nicht wesentlich verändert hat, ist es
nicht nötig, die verworfenen Optionen wiederaufzugreifen, so dass diese in der
aktuellen Folgenabschätzung nicht weiter berücksichtigt werden.[3]
Stattdessen stützen sich die hier vorgestellten Optionen auf die Erfahrungen,
die in ersten beiden Jahren des Bestehens des Instituts gewonnen wurden. Die
Optionen orientieren sich an den oben beschriebenen Zielen. Es wurden drei Optionen untersucht: Option 1: Schließung Eine Möglichkeit wäre, das EIT aufzulösen. Bei
dieser „Ausstiegsoption“ müssten sämtliche Tätigkeiten des EIT eingestellt
werden. Die Weiterführung der Aktivitäten der KIC würde davon abhängen, ob es
diesen möglich wäre, die durch die Schließung des EIT verloren gegangenen
Mittel zu ersetzen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die drei KIC
weitermachen könnten, da die Evaluierung des EIT gezeigt hat, dass die KIC noch
keine finanzielle Unabhängigkeit erreicht haben. Möglicherweise könnten einige
Restaktivitäten aufrechterhalten werden, eine Annahme, die in die
Folgenabschätzung mit einbezogen wurde. Die langfristige Integration von
Forschung, Bildung und Innovation auf Spitzenniveau zur Bewältigung
gesellschaftlicher Herausforderungen würde durch keine andere bestehende
Initiative auf EU-Ebene gefördert. Darüber hinaus würde die Rolle, die das EIT
bei der Verbreitung bewährter Verfahren im Innovationsbereich spielen soll,
unausgefüllt bleiben. Option 2: Basisszenario Die Fortführung der drei bestehenden KIC würde
es dem EIT erlauben, seine Tätigkeit zu konsolidieren und sich auf eine
begrenzte Anzahl von Schwerpunktbereichen zu konzentrieren. Bei diesem
Basisszenario wird angenommen, dass das derzeitige Tätigkeitsmuster des EIT und
der KIC in ähnlichem Umfang beibehalten würde. Diese Option hätte keine
Erhöhung der Mittel für das EIT zur Folge; der bestehende Haushalt würde
unverändert weitergeführt. Eine Ausweitung der KIC-Aktivitäten wäre davon
abhängig, ob die KIC zusätzliche Mittel beschaffen können. Die Tätigkeit des EIT würde im derzeitigen
(geplanten) Umfang fortgesetzt, einschließlich der Maßnahmen zur Förderung der
unternehmerischen Initiative und der Workshops, die die KIC-Partner
zusammenbringen. Bei dieser Option könnten neue KIC nur dann eingerichtet
werden, sobald eine bestehende KIC keine Mittel mehr vom EIT erhält. Dadurch
wäre der Gesamthaushalt stabil, und es würden weiterhin drei von der EU
geförderte KIC betrieben. Das EIT und die KIC könnten der europäischen
Innovationslandschaft in Ermangelung der kritischen Masse, die für sichtbare
Erfolge nötig ist, nur begrenzt ihren Stempel aufdrücken (zwar besteht kein
Einvernehmen darüber, wie die kritische Masse aussehen müsste, jedoch waren die
meisten Befragten der Meinung, dass künftig sechs bis zehn KIC angemessen
wären). Option 3: Stetiges Wachstum und
Ausweitung der Tätigkeit Bei dieser Option würde das EIT mehrere neue
KIC einrichten, so dass eine größere Zahl an Schwerpunktbereichen abgedeckt
wäre. Der Haushalt für jede neu aufgebaute KIC wäre etwa derselbe wie bei den derzeit
bestehenden KIC. Auf Grundlage der Analyse der Skaleneffekte und der Vorschläge
des EIT für die Zukunft, die in der unterstützenden Studie zu dieser
Folgenabschätzung vorgenommen wurde, wird angenommen, dass die Gesamtzahl der
KIC bis 2020 bis auf neun ansteigen könnte. Dies würde es dem EIT
ermöglichen, die angestrebte Wirkung auf die Bereiche Innovation, Forschung und
Bildung zu entfalten. Die Analyse beruht auf der Vermutung, dass jede KIC aus
fünf bis sechs Exzellenzzentren (Kolokationszentren) bestehen würde und dass
sich diese Zentren an mehr als einer KIC beteiligen könnten, was auf eine
kritische Masse von ungefähr fünfzig über die EU verteilte Exzellenzzentren hinauslaufen
würde. Eine Erhöhung über neun KIC hinaus könnte den Grundsatz der Spitzenleistung
von Weltrang und damit einen Eckpfeiler des EIT-Modells gefährden. Die aktuellen und geplanten Tätigkeiten des
EIT würden fortgesetzt und ausgeweitet, um das Institut als lernende
Organisation zu festigen. Dies würde auch die Entwicklung von Verbreitungs- und
Informationsstrategien sowie der „Internationalisierungsagenda“ des EIT mit
Blick auf die Beziehungen des Instituts zu Drittländern umfassen. Bei dieser
Option würde das EIT außerdem zusätzliche Aktivitäten aufnehmen, um den durch
die KIC erzielten Nutzen auf Gruppen auszudehnen, die nicht unmittelbar an den
KIC beteiligt sind. Diese Zusatzaktivitäten würden dazu dienen, Verbindungen
zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen und
staatlichen Behörden in Gebieten mit relativ geringer Innovationskapazität
aufzubauen. Das EIT würde versuchen, die Entwicklung der Innovationskapazität
in diesen Gebieten zu fördern. Dies würde das bei der KIC-Auswahl angelegte „Exzellenz“-Kriterium
nicht verwässern, sondern die Rolle des EIT vertiefen. 6.
Folgenabschätzung Das EIT wurde eingerichtet, um die
Innovationskapazität der EU und der Mitgliedstaaten zu erhöhen, damit die
Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft verbessert und Innovationen zur
Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen entwickelt werden können. Das
EIT hat das Potenzial, eine hohe Diffusion sowie institutionelle Wirkung zu
erzielen, indem es bewährte Governance- und Finanzierungsmodelle der KIC
ermittelt und verbreitet und dafür sorgt, dass das in den KIC erzeugte Wissen
bewahrt, ausgebaut und innerhalb und außerhalb der Europäischen Union genutzt
wird. 6.1.
Die wichtigsten Auswirkungen auf Wirtschaft,
Gesellschaft und Umwelt Wirtschaftliche Auswirkungen: Die stärksten Auswirkungen sind rund um die
Forschungs- und Innovationstätigkeit und die Beeinflussung der
Investitionsströme festzustellen. Das für das EIT gewählte dezentrale Modell
unterstützt die Förderung grenzüberschreitender Ströme und die Entwicklung
eines gemeinsamen europäischen Bildungs-, Forschungs- und Innovationsraums. Gesellschaftliche Auswirkungen: Die Entwicklung von Innovationen zur Bewältigung gesellschaftlicher
Herausforderungen trägt zum Wohl der Menschen bei. Außerdem fördern die
Optionen die Modernisierung des Hochschulwesens, was weitere gesellschaftliche
Vorteile mit sich bringt. Auswirkungen auf die Umwelt: Diese sind im ungünstigsten Fall neutral; im günstigsten Fall können
bestimmte Tätigkeitsfelder die Entwicklung von Innovationen mit positiven
ökologischen Auswirkungen fördern. 6.2.
Qualitative Bewertung wichtiger Auswirkungen Innovation und Forschung: Alle Optionen erhöhen den Umfang von Forschung und Innovation und
verbessern die Effizienz der Innovationsbemühungen, und zwar durch die
Bereitstellung von Finanzmitteln für die Innovationstätigkeit. Option 3
bringt darüber hinaus auch indirekte Vorteile, indem sie die Entwicklung und
Verbreitung besserer Verfahren im Bereich der Innovationsförderung und ‑steuerung
unterstützt. Bildungssysteme: Die Optionen 2 und 3 verbessern die
Qualität des Bildungsangebots, insbesondere was die Beteiligung der Wirtschaft
angeht, sowie die Erziehung zum unternehmerischen Denken. Option 3 hat
zudem durch die Sensibilisierung für bewährte Verfahren positive Auswirkungen
in den Teilen der EU, die nicht unmittelbar am EIT beteiligt sind. Binnenmarkt und Wettbewerb: Es könnte sein, dass das EIT über die KIC
positiven Einfluss auf die Arbeitsmobilität, die Kapitalströme und die
Wahlmöglichkeiten für Verbraucher nimmt. Die Wirkung von Option 3 wäre
hier aufgrund des größeren Aktivitätsumfangs stärker als bei Option 2.
Option 1 hätte eine gewisse Restwirkung, die die Marktgegebenheiten jedoch
kaum beeinflussen dürfte. Wettbewerbsfähigkeit,
Wirtschaft und Investitionen: Die über die KIC
erzielte Produktivitätswirkung des EIT dürfte bei sämtlichen Optionen positiv
ausfallen. Die größte Wirkung dürfte von Option 3 ausgehen, die geringste
von Option 1. Außerdem ist wahrscheinlich, dass die Optionen 2 und 3
die globale Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen und Einrichtungen
erhöhen. Ferner ist davon auszugehen, dass die Tätigkeit des EIT infolge von
Geschäftsverlagerungen grenzüberschreitende Investitionen auslöst. Verbraucher und
Haushalte: Die Optionen 2 und 3 dürften
durch die Bereitstellung neuer Güter und Dienstleistungen positive, wenn auch
nur geringe Auswirkungen auf Verbraucher und Haushalte besitzen. Spezifische Branchen und Regionen:
Aufgrund der multi- und transdisziplinären Ansätze der KIC ist anzunehmen, dass
zahlreiche Branchen mit dem EIT in Kontakt kommen werden. Die regionalen
Auswirkungen des EIT dürften jedoch stärker sein. Regionen und Mitgliedstaaten,
in denen Kolokationszentren angesiedelt sind, werden möglicherweise von
Agglomerationseffekten und positiven externen Effekten profitieren. Dies gilt
jedoch nur für die Optionen 2 und 3. Da bei Option 3 die Tätigkeit
des EIT auf die Entwicklung neuer Modelle der Innovationssteuerung in der EU
ausgedehnt werden soll, besteht hier die Möglichkeit, dass alle EU-Regionen
Vorteile daraus ziehen werden. Drittländer/internationale
Beziehungen: Die Optionen 2 und 3
beeinflussen möglicherweise die Investitionsströme zwischen der EU und
Drittländern, indem sie ein günstigeres Umfeld für entsprechende Investitionen
schaffen. Beide Optionen dürften zudem den Zustrom von Studenten und Forschern
aus Drittländern erhöhen. Makroökonomische Bedingungen: Alle Optionen wirken sich positiv auf das Wirtschaftswachstum aus, und
zwar sowohl durch Nachfrageeffekte als auch durch angebotsseitige
Verbesserungen. Die größte Wirkung dürfte von Option 3 ausgehen, die
geringste von Option 1. Beschäftigung und Arbeitsmärkte: Alle Optionen erleichtern die Schaffung neuer Arbeitsplätze und
Unternehmensgründungen. Die größte Wirkung dürfte von Option 3 ausgehen,
die geringste von Option 1. Die Optionen 2 und 3 verbessern
vermutlich auch die Funktionsweise der EU-Arbeitsmärkte, indem sie die
vorübergehende Mobilität von Beschäftigten fördern, die am Wissensaustausch
teilhaben möchten. Auswirkungen auf
die Umwelt: Die Optionen 2 und 3 dürften
sich positiv auf Klima, Verkehr und Energieverbrauch, Luftqualität sowie
erneuerbare und nicht erneuerbare Ressourcen auswirken und umweltrelevante
Wirkungen auf Unternehmen und Verbraucher haben. 6.3.
Finanzielle Annahmen und
Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses Zur Bewertung der Auswirkungen der
verschiedenen Optionen werden Annahmen über die potenziellen Einnahmen und
Ausgaben des EIT und der KIC gemacht. Das Ausmaß der Auswirkungen hängt von den
vorhandenen Mitteln und der Art der Ausgaben ab. Die Planrechnungen basieren
auf dem Lebenszyklus der KIC[4]
und dem Grundsatz, dass eine KIC im Schnitt bis zu 25 % ihrer
Gesamtausgaben während ihres Bestehens (15 Jahre) finanziert erhält. Es
gelten folgende Annahmen: Option 1:
Keinerlei EU-Aufwendungen für die EIT-Zentrale oder die KIC. Die eigenen
Erträge und Aufwendungen der KIC in den Jahren 2014 bis 2020 werden auf rund
ein Drittel der KIC-Gesamttätigkeit im Jahr 2013 geschätzt. Die Aufwendungen
sind daher in den Anfangsjahren am höchsten und tendieren bis 2020 gegen null.
Die EIT-Zentrale verbucht keine Einnahmen oder Ausgaben. Option 2: Die
EU-Aufwendungen für drei KIC werden für die Jahre 2014 bis 2020 auf insgesamt
1,8 Mrd. EUR veranschlagt. Dieser Betrag beruht auf Annahmen über den
Haushalt, der zur Konsolidierung der bestehenden KIC benötigt wird, und den
Haushalt des EIT für Informations- und Verbreitungsmaßnahmen, die
bereichsübergreifende Unterstützung der KIC und eigene Verwaltungsausgaben. In
den Jahren 2014 bis 2020 deckt der Beitrag des EIT zugunsten der drei KIC die
letzten Jahre der Entwicklungsphase und die Normalbetriebsphase ab. Die aus
Eigenmitteln finanzierten Aufwendungen der KIC belaufen sich auf rund
4 Mrd. EUR. Im selben Zeitraum liegen die Einnahmen und Ausgaben der
EIT-Zentrale bei etwa 55 Mio. EUR. Option 3: Die
EU-Aufwendungen für neun KIC werden für die Jahre 2014 bis 2020 auf insgesamt
2,8 Mrd. EUR veranschlagt. Dieser Betrag beruht auf Annahmen über den
Mittelbedarf für die Konsolidierung der bestehenden KIC, den schrittweisen
Aufbau neuer KIC (jeweils drei neue KIC bis 2015 bzw. 2018) und den Haushalt
des EIT für Informations- und Verbreitungsmaßnahmen, die bereichsübergreifende
Unterstützung der KIC und eigene Verwaltungsausgaben. Dieser Haushalt
berücksichtigt die unterschiedlichen Entwicklungsphasen der neun KIC. Die
Aufwendungen sind gegen Ende des Zeitraums am höchsten, da die KIC zeitversetzt
eingerichtet werden. Die aus Eigenmitteln finanzierten Aufwendungen der KIC
belaufen sich auf rund
6,1 Mrd. EUR. Im selben Zeitraum liegen die Einnahmen und Ausgaben
der EIT-Zentrale bei etwa 100 Mio. EUR. 7.
Vergleich der verschiedenen Optionen Basierend auf der
(GD-intern sowie von einem externen Berater durchgeführten) Folgenabschätzung
wurden zu den einzelnen Optionen Schlussfolgerungen über ihre Stärken und
Schwächen sowie ihre Fähigkeit gezogen, die oben beschriebenen Ziele zu
erreichen. Darüber hinaus wurden die verschiedenen Optionen hinsichtlich ihrer Effizienz, Wirksamkeit und Kohärenz verglichen. Abschließend wurden
einige potenzielle Risiken untersucht, die den verschiedenen Optionen anhaften.
Die Ergebnisse sind nachstehend beschrieben. Option 1 kann die Ziele des EIT im Vergleich zum Basisszenario nicht erfüllen.
Ihr größter Vorteil besteht darin, dass sie keine Aufwendungen seitens der EU
erfordert, gleichzeitig jedoch die Früchte erntet, die durch frühere
Investitionen in die KIC erzielt wurden. Die Erträge werden über den Zeitraum
des anstehenden mehrjährigen Finanzrahmens hinweg allerdings verpuffen. Bei
Anzeichen nennenswerter Managementfehler in Bezug auf das EIT, etwa in Form von
Mitnahmeeffekten, der Verdrängung von Investitionen oder fehlgeleiteten
Investitionen, böten sich durch Option 1 weitere Vorteile. Allerdings
wurden bei der externen Evaluierung des EIT keine Hinweise auf derartige Fehler
festgestellt.
Die Verwaltungskosten sind bei dieser Option stark reduziert, da von der
Einstellung der Tätigkeit des EIT ausgegangen wird. Die Kosten für den
Verwaltungsaufwand, zu denen Personal-, Verwaltungs-, Infrastruktur- und
Betriebskosten bis zur Schließung des Instituts gehören, betragen maximal
1 % des EIT-Haushalts. Die Optionen 2 und 3 kommen
den Zielen des EIT am nächsten. Dabei erzielt Option 3 allein durch ihren
Umfang größere Auswirkungen als Option 2. Das Ausmaß der Option 3
bringt einen weiteren Vorteil mit sich, da die Bevorteilung der bestehenden
Netze, die als mögliche Schwäche gesehen werden kann, weniger auf sie zutrifft.
Option 2 ist im Vergleich dazu stärker betroffen. Option 2
bietet ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis als Option 1, da der
Tätigkeitsumfang des EIT unverändert bleibt. Außerdem sind die Aufbaukosten
proportional geringer, da sie sich auf die tatsächliche Anzahl der KIC
verteilen. Die Verwaltungskosten steigen bei dieser Option nicht nennenswert.
Die Kosten für den Verwaltungsaufwand, zu denen anfallende Personal-,
Verwaltungs-, Infrastruktur- und Betriebskosten gehören, betragen maximal
2 % des EIT-Haushalts. Option 3 hat den Vorteil, dass sie das internationale Profil des EIT erhöht und
– was besonders wichtig ist – die im EIT gewonnenen Kenntnisse an externe
Akteure weitergibt. Option 3 bietet zudem die Möglichkeit, einige der mit
Option 2 verbundenen territorialen Ungleichgewichte abzumildern. Das
Kosten-Nutzen-Verhältnis der Option 3 ist besser als das der
Option 2, da das EIT einen Betriebsumfang erreicht, der größere Effizienz
erlaubt. Außerdem sind die Aufbaukosten proportional geringer, da sie sich auf
eine größere Zahl an KIC verteilen. Die Kosten für den Verwaltungsaufwand, zu denen
Personal-, Verwaltungs-, Infrastruktur- und Betriebskosten gehören, betragen
maximal 2,16 % des EIT-Haushalts. Option 3 weist zwei Schwachstellen auf. Zum einen könnte ihr schieres Ausmaß zu
Marktverzerrungen führen. Bei Option 1 spielt dies keine Rolle, und bei
Option 2 ist die Wahrscheinlichkeit dafür geringer. Zum anderen stärkt sie
die bestehenden Spitzenzentren und riskiert damit, die zwischen den EU-Regionen
vorhandenen Unterschiede hinsichtlich ihrer relativen Innovationsleistung zu
vergrößern. Es wird jedoch angenommen, dass das EIT in der Lage sein wird,
diesen Effekten durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Aufgrund der Datenlage gilt Option 3
als bevorzugte Option. 8.
Überwachung und Evaluierung Bei der Evaluierung des
EIT[5] wurden mehrere nachdrückliche
Empfehlungen für die Beobachtung und Evaluierung des Instituts ausgesprochen,
die die Kommission in ihren Aktionsplan zur Evaluierung aufnehmen wird. In
diesen Empfehlungen wird die Bedeutung belastbarer Überwachungsverfahren
hervorgehoben, die in Zusammenarbeit mit den KIC eingeführt werden sollten.
Ferner wird das EIT aufgefordert, den KIC als „fordernder Partner“ zu begegnen
und eine Kultur der „Offenheit“ einzuführen. Das EIT sollte versuchen, eine
Kultur der ständigen Evaluierung im gesamten Institut zu entwickeln, um die
neuartigen Verfahren zu bewerten, die innerhalb und zwischen den KIC eingesetzt
werden, und um den Nutzen der getätigten Investitionen zu ermitteln. Das EIT
sollte gemeinsam mit den KIC eine kontinuierliche Leistungsverbesserung
anstreben und die Lehren daraus weitergeben, damit auch andernorts in der EU
Leistungssteigerungen möglich werden. Die Kommission hat
sich aufgrund ihrer Verantwortung uneingeschränkt dazu verpflichtet, das EIT
beim Aufbau eines soliden, ergebnisorientierten Überwachungssystems zu
unterstützen, dabei jedoch die vertraglichen Beziehungen zwischen dem EIT und
den KIC zu respektieren. Hierbei ist wichtig, bei der Konzipierung und
Einrichtung des Überwachungssystems mit dem EIT zumindest die folgenden vier
Schlüsselfaktoren zu beachten: ·
Europäische Politikebene: Es muss eine
Schnittstelle zwischen der EIT-Überwachung und dem übergeordneten
Überwachungssystem der Initiative „Horizont 2020“ sowie der Überwachung
der Innovationsunion eingerichtet werden. ·
EIT-Ebene: Die Fortschritte bei den
institutseigenen Verfahren und Tätigkeiten, etwa den Verbreitungs- und
Informationsmaßnahmen und der Entwicklung der Humanressourcen, sind anhand
festgelegter Indikatoren zu messen. Diese Indikatoren sollten die Ziele einer
effizienten und wirkungsvollen Einrichtung widerspiegeln. ·
KIC-übergreifende Ebene: Es
sind gemeinsame SMART-Indikatoren zu entwickeln, die für
alle KIC gelten, zum Beispiel durch die Weiterentwicklung des „EIT-Fortschrittsanzeigers“,
und die vom EIT zu verwalten und anzuwenden sind. Die SMART-Indikatoren sollten
die Ziele des EIT widerspiegeln. ·
Individuelle KIC-Ebene: Da die KIC verschiedene
Geschäftsmodelle verfolgen und unterschiedliche Märkte bedienen, sind ihre
„wichtigen Leistungsindikatoren“ (Key Performance Indicators – KPI)
branchenabhängig. Bei Ermittlung der Fortschritte in Bezug auf die in den
jährlichen Geschäftsplänen definierten Ziele muss das EIT die KIC-eigenen
wichtigen Leistungsindikatoren berücksichtigen. Die KIC-eigenen wichtigen Leistungsindikatoren
sollten die Ziele der KIC widerspiegeln. [1] http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/index_en.htm#educationHeader [2] http://eit.europa.eu/fileadmin/Content/Downloads/PDF/Official_documents/impact_en.pdf [3] Es standen fünf Optionen zur Diskussion: 1) Das
zentrale EIT unter zentraler Leitung, das direkt in den Bereichen Forschung,
Bildung und Innovation tätig werden und unmittelbar für die Verwaltung der
Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) verantwortlich sein sollte;
2) das dezentrale EIT, das als Förderstelle für autonome KIC fungieren
sollte, die unmittelbar in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation
tätig werden würden; 3) das integrierte EIT, eine Mischung aus den
Optionen 1 und 2, bei der der EIT-Verwaltungsrat die Gesamtstrategie
festlegen und die KIC auswählen, beurteilen und überwachen sollte, die KIC ihre
Tätigkeit jedoch eigenständig organisieren würden; 4) das EIT als
Förderstelle, die zugleich akademische Grade und Abschlüsse für
Spitzenleistungen verleihen würde; 5) die Beibehaltung des Status quo
(keine Einrichtung des EIT). Die beiden folgenden Optionen wurden ebenfalls bei
der ersten Folgenabschätzung verworfen: a) eine einzige Einrichtung „auf
der grünen Wiese“ und b) ein Netz aus verschiedenen Organisationen.
Option 3 erwies sich als die bevorzugte Option. Die Folgenabschätzung
gelangte zu dem Schluss, diese Option versuche, unter Beibehaltung der Vorteile
der Optionen 1 und 2 und Vermeidung ihrer Nachteile eine ausgewogene
Mischung zwischen den beiden Optionen herzustellen (S. 32). [4] Der Lebenszyklus der KIC umfasst folgende Phasen: a) Zweijährige „Einrichtungsphase“: in dieser Zeit organisiert sich
die KIC, schafft die notwendigen finanziellen und rechtlichen Strukturen und
wirbt Schlüsselpersonal an. Die eigentliche Tätigkeit der KIC beginnt vor allem
im zweiten Jahr ihrer Einrichtung. b) Dreijährige „Entwicklungsphase: es wird davon ausgegangen, dass
die KIC bereits gegründet wurde und begonnen hat, ihre Kernaufgaben
wahrzunehmen, aber die Bandbreite ihrer Aktivitäten und die Zahl der Partner
noch dynamisch ausweitet, was zu einer deutlichen Steigerung der
KIC-Haushaltsmittel führen wird. c) Sechsjährige „Normalbetriebsphase“: die KIC verfügt über eine
stabile Struktur mit klar definierter Palette an Aktivitäten. d) Vierjährige „Nachhaltigkeitsphase“: die Tätigkeit der KIC in
dieser Phase ist der Normalbetriebsphase vergleichbar, der EIT-Beitrag wird
schrittweise zurückgefahren, so dass die KIC andere Einnahmequellen erschließen
muss. [5] http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/index_en.htm#educationHeader