ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Teil IZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG /* SEC/2011/1290 endg. */
Zusammenfassung Die Rechnungslegungsrichtlinien[1] (im
Folgenden „die Richtlinien“) regeln den Jahresabschluss und den konsolidierten
Abschluss von Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Europa. Bei den in den
vergangenen 30 Jahren an den Richtlinien vorgenommenen Änderungen wurde
generell der Vergleichbarkeit und der Benutzerfreundlichkeit von Abschlüssen zu
geringe Aufmerksamkeit geschenkt, wodurch Komplexität und Verwaltungsaufwand
für die Unternehmen, insbesondere für kleinere Unternehmen, immer mehr
zugenommen haben. In der vorliegenden Folgenabschätzung wird der
Kommissionsvorschlag zur Modernisierung und Vereinfachung der
Finanzberichterstattungspflichten für Gesellschaften mit beschränkter Haftung
in der EU vorgestellt, mit dem bezweckt wird, den Aufwand zu reduzieren und den
Bedürfnissen der Nutzer besser gerecht zu werden.
1.
Problemstellung
1.1.
Wo liegen die Hauptprobleme?
Die Erstellung von Abschlüssen ist erwiesenermaßen
eine der größten aus Regulierungsanforderungen erwachsenden Belastungen für Unternehmen.[2] Wie Konsultationen und Analysen zeigen, haben
Kleinst-/Kleinunternehmen im Vergleich zu mittleren/großen Unternehmen einen
höheren Verwaltungsaufwand. Gibt ein großes Unternehmen einen Euro pro
Beschäftigten aus, um einer Regulierungsanforderung nachzukommen, können es bei
einem mittleren Unternehmen bereits vier Euro und bei einem kleinen Unternehmen
sogar bis zu zehn Euro pro Beschäftigten sein. Häufig ist der Abschluss gar nicht die
Hauptinformationsquelle, die von Akteuren in kleineren Unternehmen genutzt
wird. Dennoch verlangen die Richtlinien, dass kleinere Unternehmen umfassende
Abschlüsse erstellen und eine Reihe weiterer Anforderungen erfüllen, und
hindern die Mitgliedstaaten somit daran, einfachere lokale Lösungen zu
entwickeln. Von kleineren Unternehmen wird bei der Erstellung ihrer Abschlüsse
ein Detaillierungsgrad verlangt, der eigentlich nur bei größeren Unternehmen
angemessen ist. Insbesondere gilt dies für die Verpflichtung, im Anhang zum
Abschluss ausführliche Informationen zu liefern. Zudem ist in den Richtlinien
kein allgemeiner Grundsatz der Wesentlichkeit niedergelegt, so dass in die
Abschlüsse unter Umständen belanglose Informationen allein deswegen aufgenommen
werden, um Regulierungsanforderungen nachzukommen. Derzeit verfügen die Mitgliedstaaten über eine
gewisse Flexibilität in Bezug auf die Definition der Unternehmensgröße. Dies
führt dazu, dass Unternehmen, die nach den Richtlinien als kleine Unternehmen
anzusehen sind, nach den nationalen Vorschriften vieler Mitgliedstaaten als
mittlere oder gar als große Unternehmen eingestuft werden. Dies bedeutet, dass
die EU-Unternehmen nicht unter gleichen Bedingungen in den Wettbewerb
eintreten. Schließlich lässt die Richtlinie über den
Jahresabschluss den Mitgliedstaaten in Bezug auf etwa 80 wesentliche Punkte die
Wahl, ob sie eine Bestimmung anwenden wollen oder nicht; bei der Richtlinie
über konsolidierte Abschlüsse sind es etwa 40 Punkte. Die Wahlmöglichkeiten
betreffen in der Regel Darstellung, Ansatz, Bewertung und Angabe in Abschlüssen
sowie das übergeordnete Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise
(„substance over form“). Für die Nutzer der Abschlüsse erwachsen daraus – bedingt
durch mangelnde Klarheit und Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattung
zwischen den Mitgliedstaaten –Probleme, die mit der Unternehmensgröße
(mittlere/große Unternehmen) noch zunehmen. Dies kann optimale
grenzübergreifende Investitionsentscheidungen verhindern und hat eine höhere
Belastung für Unternehmen mit Auslandstöchtern zur Folge.
1.2.
Ursachen der Probleme
Eine der Hauptursachen sind die Richtlinien.
Darüber hinaus sehen sich die Unternehmen in der EU auch lokalen Anforderungen
an die Finanzberichterstattung, etwa für steuerliche und statistische Zwecke,
gegenüber, die sich aus nationalen Regelungen ergeben.
1.3.
Auswirkungen der mikroökonomischen Probleme auf
Makroebene
Die unnötigen und unverhältnismäßig hohen
Verwaltungskosten, die kleine Unternehmen zu tragen haben, hemmen die
Wirtschaftstätigkeit und sind ein Hindernis für Wachstum und Beschäftigung.
1.4.
Umfang des Problems
In den Anwendungsbereich der Richtlinien fallen
etwa 7,3 Millionen Unternehmen, darunter 1,1 Millionen kleine
Unternehmen. Schätzungen zufolge belaufen sich die Gesamtkosten der Befolgung
der Richtlinien für kleine Unternehmen auf jährlich 3,1 Mrd. EUR,
wovon 1,7 Mrd. auf den potenziellen Verwaltungsaufwand entfallen.
1.5.
Subsidiarität
Ein Tätigwerden auf EU-Ebene ist notwendig, da die
Hauptursache des Problems die EU-Richtlinien sind. Die bevorzugte politische
Option sollte sich auf das zur Erreichung der angestrebten Ziele erforderliche
Maß beschränken und verhältnismäßig sein.
2.
Ziele
Im Einklang mit dem übergeordneten Ziel der
Verbesserung des Geschäftsumfelds für EU-Unternehmen zielt die Überprüfung der
Richtlinien darauf ab, 1) den Verwaltungsaufwand für relativ kleine Unternehmen
zu reduzieren und damit Ressourcen für die Schaffung von Wachstum und
Beschäftigung freizusetzen, 2) Effizienz, Relevanz und Verständlichkeit der
Finanzberichterstattung zu verbessern und 3) den Nutzerbedürfnissen Rechnung zu
tragen. Die Verbesserungen sollten das Funktionieren des EU-Binnenmarkts
erleichtern, indem grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten gefördert werden.
3.
Politische Optionen
Die Dienststellen der Kommission haben
verschiedene politische Optionen zur Erreichung der genannten Ziele
identifiziert und geprüft. Dabei wurden zunächst die Grundoptionen und
anschließend – innerhalb der bevorzugten Grundoption – verschiedene
Unteroptionen für die Überarbeitung der Richtlinien betrachtet. Die im vorliegenden
Dokument analysierten Optionen sind als Ergänzung des am
26. Februar 2009 veröffentlichten Vorschlags zu sehen, mit dem
bezweckt wird, den Mitgliedstaaten zu erlauben, Kleinstunternehmen von
Rechungslegungspflichten auf EU-Ebene zu entlasten.[3]
3.1.
Grundoptionen für die Reduzierung des
Verwaltungsaufwands und die Verbesserung von Effizienz, Relevanz und
Verständlichkeit der Finanzberichterstattung
Ausgehend vom Basisszenario (keine Veränderung)
kommen folgende politische Grundoptionen und Rechtsinstrumente in Betracht: (1)
Basisszenario (keine Veränderung) (2)
Bessere Nutzung der in den Richtlinien vorgesehenen
Optionen durch die Mitgliedstaaten (3)
Überarbeitung und Modernisierung bestimmter derzeit
in den Richtlinien enthaltener Anforderungen mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand
der Unternehmen in der EU, insbesondere der KMU, zu reduzieren (4)
Schaffung eines völlig neuen EU-Rechtsrahmens für
die Rechnungslegung und Übernahme des „Internationalen
Rechnungslegungsstandards für KMU“ innerhalb der EU (5)
Aufhebung der Richtlinien, um es den
Mitgliedstaaten zu überlassen, ein Rechnungslegungssystem ihrer Wahl für nicht
börsennotierte Unternehmen einzuführen Die vorgenannten politischen Grundoptionen
wurden einer vergleichenden Analyse unterzogen. Der Vorzug wurde Option 3
gegeben, also der Überarbeitung bestimmter derzeit in den
Rechnungslegungsrichtlinien enthaltener Anforderungen im Rahmen einer neuen
Richtlinie, die die Vierte und die Siebente Richtlinie des Rates ersetzt. Dies
scheint mit Blick auf die Erreichung der Ziele die vernünftigste Option zu sein
– unter Berücksichtigung der Aspekte Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von
EU-Rechtsvorschriften, Zeithorizont und Akzeptanz aufseiten der beteiligten
Akteure.
3.2.
Vergleich verschiedener Optionen im Kontext der
Überprüfung der Richtlinien
Im Rahmen einer Überprüfung der bestehenden
Richtlinien kommen verschiedene Optionen in Betracht: Optionen mit allgemeiner Geltung (1)
Harmonisierung der in den Richtlinien enthaltenen
Definitionen der Unternehmensgröße und/oder (2)
Anhebung der verschiedenen Schwellenwerte für die
Bestimmung der Unternehmensgröße und/oder (3)
Verpflichtung zur Erstellung von Abschlüssen in
einem elektronischem Format wie XBRL (Einander ausschließende) Optionen mit
allgemeiner Geltung Entweder (4)
Harmonisierung und Präzisierung bestimmter
Grundprinzipien und/oder (5)
Reduzierung der Zahl der den Mitgliedstaaten zur
Verfügung stehenden Optionen oder (6)
Entwicklung eines europäischen
Rechnungslegungsstandards Spezifische (einander ausschließende)
Optionen für kleine Unternehmen (7)
Vereinfachung der Gliederung oder Beschränkung auf
grundlegende Finanzdaten anstelle einer festen Bilanz- und Gewinn- und
Verlustrechnungsstruktur oder (8)
Reduzierung des Umfangs der von kleinen Unternehmen
im Anhang bereitzustellenden Informationen und EU-weite Harmonisierung
(„Mini-Regelung“) Spezifische Optionen für mittlere/große
Unternehmen (9)
Einführung einer obligatorischen
Kapitalflussrechnung Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über
die Analyse der genannten Optionen: Option || Hauptsächlich betroffene Unternehmen || Auf die Unternehmensgröße zugeschnittene Anforderungen || Vereinfachung und Wegfall übermäßiger Anforderungen || Klarheit und Vergleichbarkeit (kleine/mittlere/große Unternehmen) || Aufrechterhaltung des Informationswerts von Abschlüssen (Relevanz der Informationen) || Bevorzugte Option (ja/nein/n. z.) 1. Harmonisierung der Definitionen der Unternehmensgröße || Kleine, mittlere und große Unternehmen || ++ || ++ || + || - || Ja 2. Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgröße || Kleine, mittlere und große Unternehmen || ++ || ++ || 0 || - || Ja 3. Verpflichtung zur Erstellung in elektronischem Format/XBRL || Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen || 0 || 0 || ++ || + || Nein 4. Harmonisierung und Präzisierung von Grundprinzipien || Kleine, mittlere und große Unternehmen || 0 || 0 || ++ || ++ || Ja 5. Reduzierung der Zahl der den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden Optionen || Kleine, mittlere und große Unternehmen || 0 || + || ++ || 0 || Ja 6. Entwicklung eines EU-Rechnungslegungsstandards || Kleine, mittlere und große Unternehmen || ? || + || ++ || ? || Nein 7. Vereinfachte Gliederung oder Beschränkung auf grundlegende Finanzdaten || Kleine Unternehmen || ++ || ++ || - || -- || Nein 8. Reduzierung des Umfangs der von kleinen Unternehmen im Anhang bereitzustellenden Informationen und EU-weite Harmonisierung || Kleine Unternehmen || ++ || ++ || + || - || Ja 9. Einführung einer Kapitalflussrechnung || Mittlere und große Unternehmen || + || n. z. || + || + || Nein „+“ positiv, „++“ sehr positiv, „-“ negativ, „--“ sehr negativ; „0“ neutral; „?“ keine Angabe; „n. z.“ nicht zutreffend Quelle : Analysen der Kommissionsdienststellen Aufgrund eines Vergleichs der vorstehenden
Optionen mit dem Basisszenario sind die Kommissionsdienststellen zu dem Schluss
gelangt, dass die Optionen 1, 2, 4, 5 und 8 in Betracht gezogen werden sollten.
Diese Optionen schließen einander nicht aus. Angesichts der oben genannten
Ziele, der potenziellen Auswirkungen und der zu erwartenden allgemeinen
Akzeptanz seitens der beteiligten Akteure wird ihnen der Vorzug gegeben. Auch
fügen sich die bevorzugten Optionen in das von der Europäischen Kommission
unterstützte Konzept „Vorfahrt für KMU“ („think small first“) ein.
4.
Analyse der Hauptauswirkungen
4.1.1.
Unternehmen
Die bevorzugten Optionen würden regelmäßige
jährliche Einsparungen von bis zu 1,7 Mrd. EUR bringen. Diese
Entlastung würde in erster Linie (1,5 Mrd. EUR) kleinen Unternehmen
zugutekommen bei einer Regelung, die die Offenlegungspflichten begrenzt, die
Definition der Unternehmensgrößen EU-weit harmonisiert und klarstellt, dass die
Richtlinien künftig keine Abschlussprüfung oder Konsolidierung kleiner Gruppen
mehr verlangen. Die Überarbeitung der Richtlinien könnte sich auch
auf Kleinstunternehmen auswirken. Die entsprechenden Einsparungen würden aber genauso
mit dem Vorschlag von 2009 erzielt, dessen Auswirkungen in einer separaten
Folgenabschätzung bewertet wurden. Die im vorliegenden Dokument umrissenen
politischen Optionen sind als Ergänzung des Vorschlags von 2009 zu verstehen. Zu den weiteren für Unternehmen zu erwartenden
positiven Auswirkungen zählen die größere Klarheit von Abschlüssen aufgrund
klarerer Grundsätze sowie eine bessere Vergleichbarkeit aufgrund der geringeren
Zahl von Optionen, insbesondere für mittlere und große Unternehmen.
4.1.2.
Nutzer der Finanzberichterstattung
Was kleinere Unternehmen anbelangt, würde der
Bedarf der Gläubiger an Schlüsselinformationen weiterhin in gleicher Weise
befriedigt – in einigen Mitgliedstaaten würde der Informationsumfang sogar
ausgeweitet –, da die Offenlegung von „Bürgschaften und Garantien,
Eventualverbindlichkeiten, Vereinbarungen“ und „Geschäften mit nahestehenden
Unternehmen und Personen“ für diese Kategorie von Unternehmen obligatorisch
würde. Es dürfen positive Auswirkungen auf die den
Nutzern von Abschlüssen kleiner, mittlerer und großer Unternehmen zur Verfügung
gestellten Informationen erwartet werden, bedingt durch eine deutlich
verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse sowie eine größere Klarheit dank
harmonisierter Grundsätze.
4.1.3.
Behörden
Die Überarbeitung der Richtlinie dürfte für die
Behörden keine finanziellen Auswirkungen haben.
4.1.4.
Gesamtwirtschaft und Binnenmarkt
Ein Bürokratieabbau für kleinere Unternehmen
dürfte zur Schaffung eines Geschäftsklimas beitragen, das die Gründung von
Unternehmen und den Unternehmergeist fördert und Ressourcen bestehender
Unternehmen freisetzt, die produktiven Verwendungszwecken zugeführt werden
können. Eine Reduzierung der Wahlmöglichkeiten, eine Verbesserung der
Vergleichbarkeit der Abschlüsse größerer Unternehmen und eine Verlagerung des
Fokus auf Informationen, die tatsächlich in Entscheidungsprozessen von Nutzen
sind, können zu besseren Anlagenentscheidungen und einer besseren
Kapitalallokation führen und damit grenzüberschreitende Investitionen, den
grenzüberschreitenden Handel und den grenzüberschreitenden Wettbewerb fördern.
4.1.5.
Drittländer und internationale Beziehungen
Die Umsetzung der Initiative würde die
Wettbewerbsfähigkeit kleiner EU-Unternehmen gegenüber Unternehmen in anderen
Rechtsräumen stärken. Eine bessere Vergleichbarkeit und größere Klarheit der
Abschlüsse von EU-Unternehmen könnte zudem die EU attraktiver für ausländisches
Kapital und ausländische Unternehmer machen.
4.1.6.
Soziale Auswirkungen
Ein Geschäftsklima, das die Gründung von
Unternehmen und den Unternehmergeist fördert sowie eine Ressourcenreallokation
in Richtung der operativen Bereiche ermöglicht, dürfte sich positiv auf die
Schaffung von Arbeitsplätzen – verglichen mit der heutigen Situation –
auswirken.
5.
Überwachung und Bewertung
Die Gesamtstrategie
für die Überwachung der generellen Überarbeitung der Richtlinien wird die
Festlegung eines detaillierten Überwachungsplans einschließen. Im Rahmen der Bewertung wird unter anderen
beurteilt, ob die Hauptziele erreicht wurden. Darüber hinaus dürfte die
Bewertung es ermöglichen, weitere Lehren zu ziehen. [1] Vierte
Richtlinie des Rates vom 25. Juli 1978 über den Jahresabschluss von
Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (78/660/EWG) und Siebente Richtlinie des
Rates vom 13. Juni 1983 über den konsolidierten Abschluss
(83/349/EWG). [2] http://ec.europa.eu/enterprise/policies/better-regulation/administrative-burdens/high-level-group/index_en.htm
[3] Siehe Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über
den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen im Hinblick auf
Kleinstunternehmen (KOM(2009) 83 endg.) unter
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52009PC0083:DE:NOT. Kleinstunternehmen werden in dem Vorschlag definiert als Unternehmen,
die am Bilanzstichtag höchstens 10 Beschäftigte haben und deren
Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten. ZUSAMMENFASSUNG
1.
Einleitung
Multinationale Unternehmen sind weltweit tätig
und werden dabei von zahlreichen Tochtergesellschaften unterstützt. Bislang
werden sämtliche Tätigkeiten einer Gruppe jährlich in einem einzigen
konsolidierten Abschluss erfasst. Dies ermöglicht es Investoren und anderen
Nutzern von Abschlüssen, sich ein Bild von der Finanz- und Ertragslage der
Gruppe als Ganzes zu machen. Die länderspezifische Berichterstattung
(„Country-by-country reporting“, CBCR) ist ein alternatives Konzept der
Finanzberichterstattung, bei dem bestimmte Finanzdaten auf Länderebene anstatt
auf globaler Ebene präsentiert werden. Die länderspezifische Berichterstattung
ersetzt nicht den konsolidierten Abschluss, vielmehr ist sie ein ergänzendes
Berichtssystem.
2.
Problemstellung
2.1.
Wo liegt das Problem?
Multinationale
Unternehmen operieren in vielen verschiedenen Rechtsordnungen. Häufig sind
allerdings keine detaillierten Informationen über ihre Tätigkeiten in den
Ländern, in denen sie agieren, öffentlich verfügbar. Die fehlende Transparenz
bezüglich länderspezifischer Finanzdaten steht einer größeren
Rechenschaftspflicht der Regierungen im Wege, insbesondere was die Einkünfte
einiger ressourcenreicher Entwicklungsländer aus der Ausbeutung natürlicher
Ressourcen wie Erdöl, Erdgas, Mineralien und Wäldern betrifft. Befürworter
einer länderspezifischen Berichterstattung machen geltend, dass es, wenn
bekannt wäre, welche Zahlungen von multinationalen Unternehmen an staatliche
Stellen geleistet werden, für Bürger und andere interessierte Parteien leichter
wäre, von den Regierungen Rechenschaft darüber zu verlangen, wie diese
Einkünfte verwendet werden, was wiederum dem Wirtschaftswachstum und der
Bekämpfung von Armut, Korruption und internen Konflikten zugutekommen kann.
2.2.
Ursachen des Problems
Derzeit besteht
keine Verpflichtung, Finanzinformationen auf Länderbasis vorzulegen. Multinationale
Unternehmen könnten länderspezifische Informationen freiwillig veröffentlichen,
was sie aber nur in wenigen Fällen tun. Im Übrigen gibt es eine Initiative für
Transparenz in der Rohstoffwirtschaft („Extractive Industry Transparency
Initiative“, EITI), der sich nationale Regierungen auf freiwilliger Basis
anschließen können und die für die Beteiligten aus der mineralgewinnenden
Industrie durchaus von Interesse ist. Allerdings halten sich derzeit lediglich
neun von fünfzig Ländern, die vom IWF als reich an Kohlenwasserstoffen oder
Mineralien eingestuft werden, an die EITI. Nur ein Land erstattet Bericht über
Zahlungen, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten der Forstwirtschaft an
staatliche Stellen geleistet werden.
2.3.
Umfang des Problems
Da es eine Pflicht zur länderspezifischen
Finanzberichterstattung nicht gibt, fehlt es an zuverlässigen Informationen
über die derzeitige Höhe der Zahlungen, die von Unternehmen der
mineralgewinnenden Industrie und der Forstwirtschaftsindustrie an staatliche
Stellen der Gastländer geleistet werden. In einer Untersuchung, die 11 Länderberichte
zum Gegenstand hatte, stellte die EITI fest, dass die befragten staatlichen Stellen
der Gastländer jährlich insgesamt 43,5 Mrd. USD von Erdöl-, Erdgas-,
Bergwerk- und Holzindustrie erhalten.[1]
Damit machen die betreffenden Zahlungen im Durchschnitt 11,5 % des BIP
dieser Länder aus. Die Kommissionsdienststellen gehen davon aus,
dass börsennotierte Öl- und Gasunternehmen im Jahr 2009 insgesamt Zahlungen in
Höhe von 362 Mrd. EUR (einschließlich Steuern, Boni und Gebühren) an
staatliche Stellen weltweit geleistet haben dürften. Liberia gab in seinem
EITI-Bericht 2009 an, dass in seine Staatskasse Zahlungen in Höhe von
1,9 Mio. USD aus der Forstwirtschaftsindustrie geflossen sind, was
5,7 % der staatlichen Einnahmen aus der Nutzung natürlicher Ressourcen
entsprach.
2.4.
Subsidiarität
Einer gesetzlichen Regelung auf EU-Ebene ist
der Vorzug zu geben, wenn sichergestellt werden soll, dass alle multinationalen
EU-Unternehmen, die Kohlenwasserstoffe, Mineralien und Primärwälder[2]
ausbeuten, EU-weit gleich behandelt werden.
3.
Ziele
Primäres Ziel ist es, durch Offenlegung
umfassenderer länderspezifischer Informationen eine größere Transparenz der
Geschäfte multinationaler Unternehmen zu erreichen. Auf diese Weise dürften
einschlägige Informationen für die Zivilgesellschaft bereitgestellt werden, so
dass diese von den Regierungen Rechenschaft über die Einnahmen verlangen kann,
die durch Erteilung von Genehmigungen für die Nutzung natürlicher Ressourcen
erzielt werden.
4.
Politische Optionen
Die Dienststellen der Kommission haben zur
Erreichung der genannten Ziele verschiedene politische Optionen identifiziert
und geprüft: (1)
Keine Veränderung (2)
Unterstützung einer internationalen Initiative, in
deren Rahmen länderspezifische Angaben seitens der in der Mineralgewinnung und
im Holzeinschlag in Primärwäldern tätigen multinationalen Unternehmen verlangt
werden; bei dieser Option würden alle multinationalen (EU- und
Nicht-EU-)Unternehmen neuen Offenlegungspflichten unterworfen. (3)
Pflicht zur Offenlegung – aufgeschlüsselt nach
Ländern – von Zahlungen multinationaler EU-Unternehmen der mineralgewinnenden
Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern an staatliche
Stellen (4)
Pflicht zur Offenlegung – aufgeschlüsselt nach
Ländern und Projekten – von Zahlungen multinationaler EU-Unternehmen der
mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern
an staatliche Stellen (5)
Pflicht zur vollständigen länderspezifischen Berichterstattung
(Zahlungen an Regierungen, Einnahmen, Kosten, Gewinne, Steuerschuld und
Steuerzahlungen, Vermögenswerte und gruppeninterne Geschäfte) durch
multinationale EU-Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der
Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern Die nachstehenden Tabellen geben einen
Überblick über die Analyse der politischen Optionen. Tabelle 1: Bewertung der politischen
Optionen Option || Auswirkungen auf die Transparenz || Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Wettbewerbsgleichheit || Potenzielle Auswirkungen auf die Kosten || Schätzung der Befolgungskosten im ersten Jahr 0. Keine Veränderung || 0 || 0 || 0 || 0 1. Internationale Maßnahme || + || ++ || - || Siehe Anmerkung 2. Pflicht zur CBCR über Zahlungen multinationaler EU-Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern an staatliche Stellen || + || - || - || 573 Mio. EUR 3. Pflicht zur CBCR auf Länder- und Projektbasis über Zahlungen multinationaler EU-Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern || ++ || - || - || 1 145 Mio. EUR 4. Pflicht zur vollständigen CBCR für multinationale EU-Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern || ++ || -- || -- || 2 887 Mio. EUR „+“ positiv, „++“ sehr positiv, „-“ negativ, „--“ sehr negativ, „0“ neutral Anmerkung: Die Kosten dieser Option würden letztlich von der konkreten Ausgestaltung der international vereinbarten CBCR abhängen. XXXXX Quelle: Analysen der Kommissionsdienststellen || Tabelle 2: Akzeptanz aufseiten der
beteiligten Akteure Option || AKTEURE Ersteller || Nutzer || Rechnungs-/ Wirtschaftsprüfer || Behörden || Sonstige 0. Keine Veränderung || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 1. Internationale Maßnahme || ++ || + || + || + || + 2. Pflicht zur CBCR über Zahlungen multinationaler EU-Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern an staatliche Stellen || + || + || - || ++ || ++ 3. Pflicht zur CBCR auf Länder- und Projektbasis über Zahlungen multinationaler EU-Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern || + || ++ || - || + || ++ 4. Pflicht zur vollständigen CBCR für multinationale EU-Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern || -- || ++ || -- || - || + „+“ positiv, „++“ sehr positiv, „-“ negativ, „--“ sehr negativ, „0“ neutral Ersteller: multinationale Unternehmen, sonstige Unternehmen, Unternehmensverbände Nutzer: Nichtstaatliche Organisationen (NRO), Investoren Behörden: Normungseinrichtungen für die Festlegung von Rechnungslegungsstandards Sonstige: Politische Parteien, Rechtsinstitute, Privatpersonen XXXXX Quelle: Analysen der Kommissionsdienststellen Die Alternative, die aufgrund eines Vergleichs
der oben genannten politischen Grundoptionen – mit Blick auf die Aspekte
Wettbewerbsfähigkeit, Transparenz und Akzeptanz seitens der beteiligten Akteure
– die beste zu sein scheint, ist die Unterstützung einer weltweiten Initiative,
mit der die Offenlegung der Zahlungsflüsse von der mineralgewinnenden Industrie
und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern an staatliche Stellen
angestrebt wird. Es gibt jedoch keinerlei Gewissheit, dass eine internationale
Vereinbarung über eine CBCR in Bezug auf Zahlungen an Regierungen überhaupt
erreicht werden kann. Die bevorzugte politische Option besteht somit
darin, von den multinationalen EU-Unternehmen, die in der Mineralgewinnung oder
im Holzeinschlag in Primärwäldern tätig sind, zu verlangen, dass sie Zahlungen
an staatliche Stellen auf Länder- und Projektbasis offenlegen. Diese Strategie
würde auf in der Mineralgewinnung oder im Holzeinschlag in Primärwäldern
tätige, an regulierten EU-Börsen notierte multinationale Unternehmen und nicht
börsennotierte große Unternehmen abstellen und hätte zum Ziel, gleiche
Wettbewerbsbedingungen zwischen diesen beiden Kategorien von Unternehmen sicherzustellen. Der Entwicklung und Unterstützung einer
internationalen Initiative zur CBCR wird auch künftig zentrale Bedeutung
zukommen, da eine reine EU-Maßnahme zur CBCR nicht ausreichen wird, um sich ein
vollständiges Bild der Einnahmen zu machen, die staatliche Stellen aus der
Nutzung natürlicher Ressourcen erzielen. Insbesondere wird eine EU-Maßnahme allein
nicht ermöglichen, die Aktivitäten derjenigen nationalen Ölgesellschaften zu
ermitteln, die weltweit den Großteil der Öl- und Gasvorkommen und der Öl- und
Gasgewinnung kontrollieren.
5.
Analyse der Hauptauswirkungen der bevorzugten
politischen Option
5.1.1.
Erhöhung der Transparenz
Generell dürfte eine CBCR auf Länder- und
Projektbasis über Zahlungen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie
des Holzeinschlags in Primärwäldern an staatliche Stellen Investoren und
Zivilgesellschaft deutlich mehr einschlägige Informationen als heute darüber
liefern, welche Zahlungen multinationale EU-Unternehmen an die Regierungen der
Gastländer als Gegenleistung für die Gewährung des Rechts auf Ausbeutung
natürlicher Ressourcen der betreffenden Länder entrichten. Die Veröffentlichung
dieser Informationen dürfte dazu beitragen, die Rechenschaftspflicht der
Regierungen zu stärken. Bei einem projektbasierten Ansatz würde die
Zivilgesellschaft in der Umgebung eines Bergwerks, eines Ölfelds, eines Walds
o. Ä. erfahren, welche Einnahmen staatliche Stellen aus der Vergabe von
Nutzungsrechten an solchen lokalen Ressourcen erzielen.
5.1.2.
Potenzielle Stärkung der
Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft
Werden mehr Daten über die an staatliche
Stellen der Gastländer geleisteten Zahlungen öffentlich bekannt gemacht, wird
ein größerer Druck seitens der Zivilgesellschaft auf die nationalen Regierungen
ausgeübt, Rechenschaft über die Verwendung der Einnahmen abzulegen, die sie
aufgrund der Zahlungen multinationaler Unternehmen der mineralgewinnenden
Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern erzielen. Manche
Regierungen werden möglicherweise so reagieren, dass sie die
Transparenzinitiative für die Rohstoffwirtschaft auf lokaler Ebene umsetzen.
Dies würde bedeuten, dass sich potenziell mehr Länder der Initiative
anschließen. Schließlich könnten bei einer deutlichen Erhöhung der Zahl der im
Rahmen der EITI Bericht erstattenden Länder auch staatseigene
Nicht-EU-Unternehmen erfasst werden, so dass etwaige negative Wettbewerbseffekte
für multinationale EU-Unternehmen gegenüber der Wettbewerbsposition
staatseigener Unternehmen reduziert würden.
5.1.3.
Verbesserung des Geschäftsumfelds für die
mineralgewinnende Industrie und die Industrie des Holzeinschlags in
Primärwäldern
Eine verantwortungsvollere Governance in
ressourcenreichen Ländern würde zu mehr politischer Stabilität führen, wodurch
wiederum ein stabileres Geschäftsumfeld für multinationale Unternehmen
geschaffen würde, die erhebliche lokale Investitionen vor Ort tätigen.
5.1.4.
Erhöhung der Verwaltungskosten
Die bevorzugte politische Option wird höhere
Verwaltungskosten zur Folge haben. Die Kostenschätzungen der
Kommissionsdienststellen sehen wie folgt aus: Tabelle 3: Verwaltungskosten im Falle der vorgeschlagenen Maßnahme || Geschätzte Anzahl von Unternehmen || Kosten im Jahr 1 (in Mio. €) || Kosten in den Folgejahren (in Mio. €) Börsennotierte multinationale Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie || 171 || 740 || 192 Nicht börsennotierte große multinationale Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie || 419 || 397 || 103 Forstwirtschaftsindustrie (börsennotierte und nicht börsennotierte große multinationale Unternehmen) || 26 || 8 || 2 Insgesamt || 616 || 1 145 || 297 Die angegebenen Kosten gelten für den Fall,
das die Informationen nicht überprüft werden. Wird eine Prüfung vorgeschrieben,
würden sich die jährlichen wiederkehrenden Kosten schätzungsweise um etwa
90 Mio. EUR erhöhen. Im Übrigen basieren die Kostenschätzungen auf
der Annahme (der befragten Unternehmen), dass Informationen nur offengelegt
werden, wenn sie von wesentlicher Bedeutung sind.
5.1.5.
Wettbewerbsnachteil
Die Offenlegung der an staatliche Stellen
geleisteten Zahlungen würde zwar keinen direkten Einblick in Umsätze, Kosten
und Gewinne geben, die ein multinationales Unternehmen in einem Rechtsraum
generiert, doch sind Fälle denkbar, in denen vertrauliche Geschäftsdaten
offengelegt werden oder sich aus den CBCR-Daten ableiten lassen. Auch hätten
multinationale EU-Unternehmen, die natürliche Ressourcen nutzen, im Vergleich
zu staatseigenen Nicht-EU-Unternehmen in Bezug auf die Offenlegungspflichten keine
gleichen Wettbewerbsbedingungen, was sich negativ auf ihre Möglichkeiten
auswirken kann, bestehende Verträge zu erfüllen und neue Verträge zu
abzuschließen. Der finanzielle Wert einer Verschlechterung
der Wettbewerbsposition lässt sich nicht beziffern. Verschiedene Betreiber im
Bereich der mineralgewinnenden Industrie haben allerdings auf freiwilliger
Basis beschlossen, bestimmte länderspezifische Informationen offenzulegen, und
im Rahmen der öffentlichen Konsultation sprach sich eine Mehrheit der
Branchenakteure, die sich beteiligt haben, für eine länderspezifische
Offenlegung der Zahlungen an staatliche Stellen aus, mit dem Ziel, die
Rechenschaftspflicht der Regierungen zu stärken. Die im Falle einer solchen
Politik zu erwartende Verschlechterung der Wettbewerbsposition dürfte begrenzt
sein. Außerdem wird die Wettbewerbsposition der in der Mineralgewinnung tätigen
multinationalen EU-Unternehmen durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst,
namentlich durch den Stand des technischen Know-how und durch technische
Effizienz. Im Übrigen würde die Stärkung der EITI einer
etwaigen kurzfristigen Verschlechterung der Wettbewerbsposition entgegenwirken,
da sie eine weltweit breitere Beteiligung zur Folge haben und dem Image der
teilnehmenden Unternehmen förderlich sein kann.
5.1.6.
Behörden
Die Überarbeitung der Richtlinie dürfte für
die Behörden keine finanziellen Auswirkungen haben.
5.1.7.
Internationale Beziehungen
Hätte ein multinationales EU-Unternehmen
Zahlungsinformationen bereitzustellen, deren Offenlegung nach dem nationalen
Recht eines Landes untersagt ist, könnten die betreffenden Regierungen dies als
Verletzung der nationalen Souveränität ansehen. Dieser Punkt ist nach wie vor
ungeklärt und immer noch Gegenstand von Diskussionen zwischen der Wirtschaft
und nichtstaatlichen Organisationen.
5.1.8.
Energieversorgungssicherheit
Lehnt ein Land die Berichterstattung über
Zahlungen an staatliche Stellen ab, kann es sich für Betreiber der
mineralgewinnenden EU-Industrie als schwieriger erweisen, vor Ort tätig zu
werden, was mit entsprechenden Konsequenzen für die Öl- und Gasversorgung
einhergehen kann. In der Praxis war dies jedoch bislang nicht der Fall, zumal
einige Unternehmen bereits jetzt die an staatliche Stellen geleisteten
Zahlungen nach Ländern aufgeschlüsselt offenlegen, ohne dass sie dies in
irgendeiner Weise in ihren Aktivitäten eingeschränkt hat.
5.1.9.
Soziale Auswirkungen
Innerhalb der EU ist lediglich mit begrenzten
sozialen Auswirkungen zu rechnen, da die EU-Regierungen ohnehin
volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen veröffentlichen, die Informationen zu den
Staatseinnahmen liefern. In anderen Teilen der Welt jedoch verfügen die Bürger
unter Umständen nur über begrenzte Informationen über die staatlichen
Einnahmen. Die größten sozialen Auswirkungen hätte die vorgeschlagene
Richtlinie somit außerhalb der EU.
6.
Überwachung und Bewertung
Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten die Umsetzung der CBCR-Verpflichtungen überwachen. Die
Auswirkungen der bevorzugten politischen Option werden einer Bewertung
unterzogen, um zu prüfen, inwieweit sich die erwarteten Auswirkungen (Erhöhung
der Transparenz in Bezug auf Zahlungen, Stärkung der EITI, Verbesserung des
Geschäftsumfelds, Anstieg der Verwaltungskosten und Verschärfung des
Wettbewerbsdrucks) tatsächlich einstellen. [1] Overview of EITI Reports 2009: http://eiti.org/files/Overview%20EITI%20Reports.pdf. [2] In der
Richtlinie 2009/28/EG definiert als sich natürlich regenerierende bewaldete
Flächen „mit einheimischen Arten, in denen es kein deutlich sichtbares
Anzeichen für menschliche Aktivität gibt und die ökologischen Prozesse nicht
wesentlich gestört sind“.