52011SC1290

ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Teil IZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG /* SEC/2011/1290 endg. */


Zusammenfassung

Die Rechnungslegungsrichtlinien[1] (im Folgenden „die Richtlinien“) regeln den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Europa. Bei den in den vergangenen 30 Jahren an den Richtlinien vorgenommenen Änderungen wurde generell der Vergleichbarkeit und der Benutzerfreundlichkeit von Abschlüssen zu geringe Aufmerksamkeit geschenkt, wodurch Komplexität und Verwaltungsaufwand für die Unternehmen, insbesondere für kleinere Unternehmen, immer mehr zugenommen haben.

In der vorliegenden Folgenabschätzung wird der Kommissionsvorschlag zur Modernisierung und Vereinfachung der Finanzberichterstattungspflichten für Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der EU vorgestellt, mit dem bezweckt wird, den Aufwand zu reduzieren und den Bedürfnissen der Nutzer besser gerecht zu werden.

1. Problemstellung 1.1. Wo liegen die Hauptprobleme?

Die Erstellung von Abschlüssen ist erwiesenermaßen eine der größten aus Regulierungsanforderungen erwachsenden Belastungen für Unternehmen.[2]

Wie Konsultationen und Analysen zeigen, haben Kleinst-/Kleinunternehmen im Vergleich zu mittleren/großen Unternehmen einen höheren Verwaltungsaufwand. Gibt ein großes Unternehmen einen Euro pro Beschäftigten aus, um einer Regulierungsanforderung nachzukommen, können es bei einem mittleren Unternehmen bereits vier Euro und bei einem kleinen Unternehmen sogar bis zu zehn Euro pro Beschäftigten sein.

Häufig ist der Abschluss gar nicht die Hauptinformationsquelle, die von Akteuren in kleineren Unternehmen genutzt wird. Dennoch verlangen die Richtlinien, dass kleinere Unternehmen umfassende Abschlüsse erstellen und eine Reihe weiterer Anforderungen erfüllen, und hindern die Mitgliedstaaten somit daran, einfachere lokale Lösungen zu entwickeln. Von kleineren Unternehmen wird bei der Erstellung ihrer Abschlüsse ein Detaillierungsgrad verlangt, der eigentlich nur bei größeren Unternehmen angemessen ist. Insbesondere gilt dies für die Verpflichtung, im Anhang zum Abschluss ausführliche Informationen zu liefern. Zudem ist in den Richtlinien kein allgemeiner Grundsatz der Wesentlichkeit niedergelegt, so dass in die Abschlüsse unter Umständen belanglose Informationen allein deswegen aufgenommen werden, um Regulierungsanforderungen nachzukommen.

Derzeit verfügen die Mitgliedstaaten über eine gewisse Flexibilität in Bezug auf die Definition der Unternehmensgröße. Dies führt dazu, dass Unternehmen, die nach den Richtlinien als kleine Unternehmen anzusehen sind, nach den nationalen Vorschriften vieler Mitgliedstaaten als mittlere oder gar als große Unternehmen eingestuft werden. Dies bedeutet, dass die EU-Unternehmen nicht unter gleichen Bedingungen in den Wettbewerb eintreten.

Schließlich lässt die Richtlinie über den Jahresabschluss den Mitgliedstaaten in Bezug auf etwa 80 wesentliche Punkte die Wahl, ob sie eine Bestimmung anwenden wollen oder nicht; bei der Richtlinie über konsolidierte Abschlüsse sind es etwa 40 Punkte. Die Wahlmöglichkeiten betreffen in der Regel Darstellung, Ansatz, Bewertung und Angabe in Abschlüssen sowie das übergeordnete Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise („substance over form“). Für die Nutzer der Abschlüsse erwachsen daraus – bedingt durch mangelnde Klarheit und Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattung zwischen den Mitgliedstaaten –Probleme, die mit der Unternehmensgröße (mittlere/große Unternehmen) noch zunehmen. Dies kann optimale grenzübergreifende Investitionsentscheidungen verhindern und hat eine höhere Belastung für Unternehmen mit Auslandstöchtern zur Folge.

1.2. Ursachen der Probleme

Eine der Hauptursachen sind die Richtlinien. Darüber hinaus sehen sich die Unternehmen in der EU auch lokalen Anforderungen an die Finanzberichterstattung, etwa für steuerliche und statistische Zwecke, gegenüber, die sich aus nationalen Regelungen ergeben.

1.3. Auswirkungen der mikroökonomischen Probleme auf Makroebene

Die unnötigen und unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten, die kleine Unternehmen zu tragen haben, hemmen die Wirtschaftstätigkeit und sind ein Hindernis für Wachstum und Beschäftigung.

1.4. Umfang des Problems

In den Anwendungsbereich der Richtlinien fallen etwa 7,3 Millionen Unternehmen, darunter 1,1 Millionen kleine Unternehmen. Schätzungen zufolge belaufen sich die Gesamtkosten der Befolgung der Richtlinien für kleine Unternehmen auf jährlich 3,1 Mrd. EUR, wovon 1,7 Mrd. auf den potenziellen Verwaltungsaufwand entfallen.

1.5. Subsidiarität

Ein Tätigwerden auf EU-Ebene ist notwendig, da die Hauptursache des Problems die EU-Richtlinien sind. Die bevorzugte politische Option sollte sich auf das zur Erreichung der angestrebten Ziele erforderliche Maß beschränken und verhältnismäßig sein.

2. Ziele

Im Einklang mit dem übergeordneten Ziel der Verbesserung des Geschäftsumfelds für EU-Unternehmen zielt die Überprüfung der Richtlinien darauf ab, 1) den Verwaltungsaufwand für relativ kleine Unternehmen zu reduzieren und damit Ressourcen für die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung freizusetzen, 2) Effizienz, Relevanz und Verständlichkeit der Finanzberichterstattung zu verbessern und 3) den Nutzerbedürfnissen Rechnung zu tragen. Die Verbesserungen sollten das Funktionieren des EU-Binnenmarkts erleichtern, indem grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten gefördert werden.

3. Politische Optionen

Die Dienststellen der Kommission haben verschiedene politische Optionen zur Erreichung der genannten Ziele identifiziert und geprüft. Dabei wurden zunächst die Grundoptionen und anschließend – innerhalb der bevorzugten Grundoption – verschiedene Unteroptionen für die Überarbeitung der Richtlinien betrachtet. Die im vorliegenden Dokument analysierten Optionen sind als Ergänzung des am 26. Februar 2009 veröffentlichten Vorschlags zu sehen, mit dem bezweckt wird, den Mitgliedstaaten zu erlauben, Kleinstunternehmen von Rechungslegungspflichten auf EU-Ebene zu entlasten.[3]

3.1. Grundoptionen für die Reduzierung des Verwaltungsaufwands und die Verbesserung von Effizienz, Relevanz und Verständlichkeit der Finanzberichterstattung

Ausgehend vom Basisszenario (keine Veränderung) kommen folgende politische Grundoptionen und Rechtsinstrumente in Betracht:

(1) Basisszenario (keine Veränderung)

(2) Bessere Nutzung der in den Richtlinien vorgesehenen Optionen durch die Mitgliedstaaten

(3) Überarbeitung und Modernisierung bestimmter derzeit in den Richtlinien enthaltener Anforderungen mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand der Unternehmen in der EU, insbesondere der KMU, zu reduzieren

(4) Schaffung eines völlig neuen EU-Rechtsrahmens für die Rechnungslegung und Übernahme des „Internationalen Rechnungslegungsstandards für KMU“ innerhalb der EU

(5) Aufhebung der Richtlinien, um es den Mitgliedstaaten zu überlassen, ein Rechnungslegungssystem ihrer Wahl für nicht börsennotierte Unternehmen einzuführen

Die vorgenannten politischen Grundoptionen wurden einer vergleichenden Analyse unterzogen. Der Vorzug wurde Option 3 gegeben, also der Überarbeitung bestimmter derzeit in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltener Anforderungen im Rahmen einer neuen Richtlinie, die die Vierte und die Siebente Richtlinie des Rates ersetzt. Dies scheint mit Blick auf die Erreichung der Ziele die vernünftigste Option zu sein – unter Berücksichtigung der Aspekte Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von EU-Rechtsvorschriften, Zeithorizont und Akzeptanz aufseiten der beteiligten Akteure.

3.2. Vergleich verschiedener Optionen im Kontext der Überprüfung der Richtlinien

Im Rahmen einer Überprüfung der bestehenden Richtlinien kommen verschiedene Optionen in Betracht:

Optionen mit allgemeiner Geltung

(1) Harmonisierung der in den Richtlinien enthaltenen Definitionen der Unternehmensgröße und/oder

(2) Anhebung der verschiedenen Schwellenwerte für die Bestimmung der Unternehmensgröße und/oder

(3) Verpflichtung zur Erstellung von Abschlüssen in einem elektronischem Format wie XBRL

(Einander ausschließende) Optionen mit allgemeiner Geltung

Entweder

(4) Harmonisierung und Präzisierung bestimmter Grundprinzipien und/oder

(5) Reduzierung der Zahl der den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden Optionen

oder

(6) Entwicklung eines europäischen Rechnungslegungsstandards

Spezifische (einander ausschließende) Optionen für kleine Unternehmen

(7) Vereinfachung der Gliederung oder Beschränkung auf grundlegende Finanzdaten anstelle einer festen Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungsstruktur oder

(8) Reduzierung des Umfangs der von kleinen Unternehmen im Anhang bereitzustellenden Informationen und EU-weite Harmonisierung („Mini-Regelung“)

Spezifische Optionen für mittlere/große Unternehmen

(9) Einführung einer obligatorischen Kapitalflussrechnung

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Analyse der genannten Optionen:

Option || Hauptsäch­lich betrof­fene Unter­nehmen || Auf die Unter­nehmensgröße zugeschnittene Anforderungen || Vereinfachung und Wegfall übermäßiger Anforderungen || Klarheit und Vergleichbar­keit (kleine/mitt­lere/große Unternehmen) || Aufrechterhal­tung des Infor­mationswerts von Abschlüs­sen (Relevanz der Informa­tionen) || Bevorzugte Option (ja/nein/n. z.)

1. Harmonisierung der Definitionen der Unternehmensgröße || Kleine, mittlere und große Unter­nehmen || ++ || ++ || + || - || Ja

2. Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgröße || Kleine, mittlere und große Unter­nehmen || ++ || ++ || 0 || - || Ja

3. Verpflichtung zur Erstellung in elektroni­schem Format/XBRL || Kleinstunter­nehmen, kleine, mittlere und große Unter­nehmen || 0 || 0 || ++ || + || Nein

4. Harmonisierung und Präzisierung von Grund­prinzipien || Kleine, mittlere und große Unter­nehmen || 0 || 0 || ++ || ++ || Ja

5. Reduzierung der Zahl der den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden Optionen || Kleine, mittlere und große Unter­nehmen || 0 || + || ++ || 0 || Ja

6. Entwicklung eines EU-Rechnungslegungsstandards || Kleine, mittlere und große Unter­nehmen || ? || + || ++ || ? || Nein

7. Vereinfachte Gliederung oder Beschränkung auf grundlegende Finanzdaten || Kleine Unter­nehmen || ++ || ++ || - || -- || Nein

8. Reduzierung des Umfangs der von kleinen Unternehmen im Anhang bereitzustellenden Informationen und EU-weite Harmonisierung || Kleine Unter­nehmen || ++ || ++ || + || - || Ja

9. Einführung einer Kapitalflussrechnung                || Mittlere und große Unter­nehmen || + || n. z. || + || + || Nein

„+“ positiv, „++“ sehr positiv, „-“ negativ, „--“ sehr negativ; „0“ neutral; „?“ keine Angabe; „n. z.“ nicht zutreffend Quelle : Analysen der Kommissionsdienststellen

Aufgrund eines Vergleichs der vorstehenden Optionen mit dem Basisszenario sind die Kommissionsdienststellen zu dem Schluss gelangt, dass die Optionen 1, 2, 4, 5 und 8 in Betracht gezogen werden sollten. Diese Optionen schließen einander nicht aus. Angesichts der oben genannten Ziele, der potenziellen Auswirkungen und der zu erwartenden allgemeinen Akzeptanz seitens der beteiligten Akteure wird ihnen der Vorzug gegeben. Auch fügen sich die bevorzugten Optionen in das von der Europäischen Kommission unterstützte Konzept „Vorfahrt für KMU“ („think small first“) ein.

4. Analyse der Hauptauswirkungen 4.1.1. Unternehmen

Die bevorzugten Optionen würden regelmäßige jährliche Einsparungen von bis zu 1,7 Mrd. EUR bringen. Diese Entlastung würde in erster Linie (1,5 Mrd. EUR) kleinen Unternehmen zugutekommen bei einer Regelung, die die Offenlegungspflichten begrenzt, die Definition der Unternehmensgrößen EU-weit harmonisiert und klarstellt, dass die Richtlinien künftig keine Abschlussprüfung oder Konsolidierung kleiner Gruppen mehr verlangen.

Die Überarbeitung der Richtlinien könnte sich auch auf Kleinstunternehmen auswirken. Die entsprechenden Einsparungen würden aber genauso mit dem Vorschlag von 2009 erzielt, dessen Auswirkungen in einer separaten Folgenabschätzung bewertet wurden. Die im vorliegenden Dokument umrissenen politischen Optionen sind als Ergänzung des Vorschlags von 2009 zu verstehen.

Zu den weiteren für Unternehmen zu erwartenden positiven Auswirkungen zählen die größere Klarheit von Abschlüssen aufgrund klarerer Grundsätze sowie eine bessere Vergleichbarkeit aufgrund der geringeren Zahl von Optionen, insbesondere für mittlere und große Unternehmen.

4.1.2. Nutzer der Finanzberichterstattung

Was kleinere Unternehmen anbelangt, würde der Bedarf der Gläubiger an Schlüsselinformationen weiterhin in gleicher Weise befriedigt – in einigen Mitgliedstaaten würde der Informationsumfang sogar ausgeweitet –, da die Offenlegung von „Bürgschaften und Garantien, Eventualverbindlichkeiten, Vereinbarungen“ und „Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen“ für diese Kategorie von Unternehmen obligatorisch würde.

Es dürfen positive Auswirkungen auf die den Nutzern von Abschlüssen kleiner, mittlerer und großer Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen erwartet werden, bedingt durch eine deutlich verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse sowie eine größere Klarheit dank harmonisierter Grundsätze.

4.1.3. Behörden

Die Überarbeitung der Richtlinie dürfte für die Behörden keine finanziellen Auswirkungen haben.

4.1.4. Gesamtwirtschaft und Binnenmarkt

Ein Bürokratieabbau für kleinere Unternehmen dürfte zur Schaffung eines Geschäftsklimas beitragen, das die Gründung von Unternehmen und den Unternehmergeist fördert und Ressourcen bestehender Unternehmen freisetzt, die produktiven Verwendungszwecken zugeführt werden können. Eine Reduzierung der Wahlmöglichkeiten, eine Verbesserung der Vergleichbarkeit der Abschlüsse größerer Unternehmen und eine Verlagerung des Fokus auf Informationen, die tatsächlich in Entscheidungsprozessen von Nutzen sind, können zu besseren Anlagenentscheidungen und einer besseren Kapitalallokation führen und damit grenzüberschreitende Investitionen, den grenzüberschreitenden Handel und den grenzüberschreitenden Wettbewerb fördern.

4.1.5. Drittländer und internationale Beziehungen

Die Umsetzung der Initiative würde die Wettbewerbsfähigkeit kleiner EU-Unternehmen gegenüber Unternehmen in anderen Rechtsräumen stärken. Eine bessere Vergleichbarkeit und größere Klarheit der Abschlüsse von EU-Unternehmen könnte zudem die EU attraktiver für ausländisches Kapital und ausländische Unternehmer machen.

4.1.6. Soziale Auswirkungen

Ein Geschäftsklima, das die Gründung von Unternehmen und den Unternehmergeist fördert sowie eine Ressourcenreallokation in Richtung der operativen Bereiche ermöglicht, dürfte sich positiv auf die Schaffung von Arbeitsplätzen – verglichen mit der heutigen Situation – auswirken.

5. Überwachung und Bewertung

Die Gesamtstrategie für die Überwachung der generellen Überarbeitung der Richtlinien wird die Festlegung eines detaillierten Überwachungsplans einschließen.

Im Rahmen der Bewertung wird unter anderen beurteilt, ob die Hauptziele erreicht wurden. Darüber hinaus dürfte die Bewertung es ermöglichen, weitere Lehren zu ziehen.

[1]               Vierte Richtlinie des Rates vom 25. Juli 1978 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (78/660/EWG) und Siebente Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1983 über den konsolidierten Abschluss (83/349/EWG).

[2]               http://ec.europa.eu/enterprise/policies/better-regulation/administrative-burdens/high-level-group/index_en.htm

[3]               Siehe Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen im Hinblick auf Kleinstunternehmen (KOM(2009) 83 endg.) unter       http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52009PC0083:DE:NOT. Kleinstunternehmen werden in dem Vorschlag definiert als Unternehmen, die am Bilanzstichtag höchstens 10 Beschäftigte haben und deren Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten.

ZUSAMMENFASSUNG

1. Einleitung

Multinationale Unternehmen sind weltweit tätig und werden dabei von zahlreichen Tochtergesellschaften unterstützt. Bislang werden sämtliche Tätigkeiten einer Gruppe jährlich in einem einzigen konsolidierten Abschluss erfasst. Dies ermöglicht es Investoren und anderen Nutzern von Abschlüssen, sich ein Bild von der Finanz- und Ertragslage der Gruppe als Ganzes zu machen.

Die länderspezifische Berichterstattung („Country-by-country reporting“, CBCR) ist ein alternatives Konzept der Finanzberichterstattung, bei dem bestimmte Finanzdaten auf Länderebene anstatt auf globaler Ebene präsentiert werden. Die länderspezifische Berichterstattung ersetzt nicht den konsolidierten Abschluss, vielmehr ist sie ein ergänzendes Berichtssystem.

2. Problemstellung 2.1. Wo liegt das Problem?

Multinationale Unternehmen operieren in vielen verschiedenen Rechtsordnungen. Häufig sind allerdings keine detaillierten Informationen über ihre Tätigkeiten in den Ländern, in denen sie agieren, öffentlich verfügbar. Die fehlende Transparenz bezüglich länderspezifischer Finanzdaten steht einer größeren Rechenschaftspflicht der Regierungen im Wege, insbesondere was die Einkünfte einiger ressourcenreicher Entwicklungsländer aus der Ausbeutung natürlicher Ressourcen wie Erdöl, Erdgas, Mineralien und Wäldern betrifft. Befürworter einer länderspezifischen Berichterstattung machen geltend, dass es, wenn bekannt wäre, welche Zahlungen von multinationalen Unternehmen an staatliche Stellen geleistet werden, für Bürger und andere interessierte Parteien leichter wäre, von den Regierungen Rechenschaft darüber zu verlangen, wie diese Einkünfte verwendet werden, was wiederum dem Wirtschaftswachstum und der Bekämpfung von Armut, Korruption und internen Konflikten zugutekommen kann.

2.2. Ursachen des Problems

Derzeit besteht keine Verpflichtung, Finanzinformationen auf Länderbasis vorzulegen.

Multinationale Unternehmen könnten länderspezifische Informationen freiwillig veröffentlichen, was sie aber nur in wenigen Fällen tun. Im Übrigen gibt es eine Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft („Extractive Industry Transparency Initiative“, EITI), der sich nationale Regierungen auf freiwilliger Basis anschließen können und die für die Beteiligten aus der mineralgewinnenden Industrie durchaus von Interesse ist. Allerdings halten sich derzeit lediglich neun von fünfzig Ländern, die vom IWF als reich an Kohlenwasserstoffen oder Mineralien eingestuft werden, an die EITI. Nur ein Land erstattet Bericht über Zahlungen, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten der Forstwirtschaft an staatliche Stellen geleistet werden.

2.3. Umfang des Problems

Da es eine Pflicht zur länderspezifischen Finanzberichterstattung nicht gibt, fehlt es an zuverlässigen Informationen über die derzeitige Höhe der Zahlungen, die von Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Forstwirtschaftsindustrie an staatliche Stellen der Gastländer geleistet werden.

In einer Untersuchung, die 11 Länderberichte zum Gegenstand hatte, stellte die EITI fest, dass die befragten staatlichen Stellen der Gastländer jährlich insgesamt 43,5 Mrd. USD von Erdöl-, Erdgas-, Bergwerk- und Holzindustrie erhalten.[1] Damit machen die betreffenden Zahlungen im Durchschnitt 11,5 % des BIP dieser Länder aus.

Die Kommissionsdienststellen gehen davon aus, dass börsennotierte Öl- und Gasunternehmen im Jahr 2009 insgesamt Zahlungen in Höhe von 362 Mrd. EUR (einschließlich Steuern, Boni und Gebühren) an staatliche Stellen weltweit geleistet haben dürften. Liberia gab in seinem EITI-Bericht 2009 an, dass in seine Staatskasse Zahlungen in Höhe von 1,9 Mio. USD aus der Forstwirtschaftsindustrie geflossen sind, was 5,7 % der staatlichen Einnahmen aus der Nutzung natürlicher Ressourcen entsprach.

2.4. Subsidiarität

Einer gesetzlichen Regelung auf EU-Ebene ist der Vorzug zu geben, wenn sichergestellt werden soll, dass alle multinationalen EU-Unternehmen, die Kohlenwasserstoffe, Mineralien und Primärwälder[2] ausbeuten, EU-weit gleich behandelt werden.

3. Ziele

Primäres Ziel ist es, durch Offenlegung umfassenderer länderspezifischer Informationen eine größere Transparenz der Geschäfte multinationaler Unternehmen zu erreichen. Auf diese Weise dürften einschlägige Informationen für die Zivilgesellschaft bereitgestellt werden, so dass diese von den Regierungen Rechenschaft über die Einnahmen verlangen kann, die durch Erteilung von Genehmigungen für die Nutzung natürlicher Ressourcen erzielt werden.

4. Politische Optionen

Die Dienststellen der Kommission haben zur Erreichung der genannten Ziele verschiedene politische Optionen identifiziert und geprüft:

(1) Keine Veränderung

(2) Unterstützung einer internationalen Initiative, in deren Rahmen länderspezifische Angaben seitens der in der Mineralgewinnung und im Holzeinschlag in Primärwäldern tätigen multinationalen Unternehmen verlangt werden; bei dieser Option würden alle multinationalen (EU- und Nicht-EU-)Unternehmen neuen Offenlegungspflichten unterworfen.

(3) Pflicht zur Offenlegung – aufgeschlüsselt nach Ländern – von Zahlungen multinationaler EU-Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern an staatliche Stellen

(4) Pflicht zur Offenlegung – aufgeschlüsselt nach Ländern und Projekten – von Zahlungen multinationaler EU-Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern an staatliche Stellen

(5) Pflicht zur vollständigen länderspezifischen Berichterstattung (Zahlungen an Regierungen, Einnahmen, Kosten, Gewinne, Steuerschuld und Steuerzahlungen, Vermögenswerte und gruppeninterne Geschäfte) durch multinationale EU-Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern

Die nachstehenden Tabellen geben einen Überblick über die Analyse der politischen Optionen.

Tabelle 1: Bewertung der politischen Optionen

Option || Auswirkungen auf die Transparenz || Auswirkungen auf Wettbewerbs­fähigkeit und Wettbewerbs­gleichheit || Potenzielle Auswirkungen auf die Kosten || Schätzung der Befolgungs­kosten im ersten Jahr

0. Keine Veränderung || 0 || 0 || 0 || 0

1. Internationale Maßnahme || + || ++ || - || Siehe Anmerkung

2. Pflicht zur CBCR über Zahlungen multinationaler EU-Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern an staatliche Stellen || + || - || - || 573 Mio. EUR

3. Pflicht zur CBCR auf Länder- und Projektbasis über Zahlungen multinationaler EU-Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern || ++ || - || - || 1 145 Mio. EUR

4. Pflicht zur vollständigen CBCR für multinationale EU-Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern || ++ || -- || -- || 2 887 Mio. EUR

„+“ positiv, „++“ sehr positiv, „-“ negativ, „--“ sehr negativ, „0“ neutral Anmerkung: Die Kosten dieser Option würden letztlich von der konkreten Ausgestaltung der international vereinbarten CBCR abhängen. XXXXX Quelle: Analysen der Kommissionsdienststellen ||

Tabelle 2: Akzeptanz aufseiten der beteiligten Akteure

Option || AKTEURE

Ersteller || Nutzer || Rechnungs-/ Wirtschafts­prüfer || Behörden || Son­stige

0. Keine Veränderung || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

1. Internationale Maßnahme || ++ || + || + || + || +

2. Pflicht zur CBCR über Zahlungen multinationaler EU-Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern an staatliche Stellen || + || + || - || ++ || ++

3. Pflicht zur CBCR auf Länder- und Projektbasis über Zahlungen multinationaler EU-Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern || + || ++ || - || + || ++

4. Pflicht zur vollständigen CBCR für multinationale EU-Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern || -- || ++ || -- || - || +

„+“ positiv, „++“ sehr positiv, „-“ negativ, „--“ sehr negativ, „0“ neutral Ersteller: multinationale Unternehmen, sonstige Unternehmen, Unternehmensverbände Nutzer: Nichtstaatliche Organisationen (NRO), Investoren Behörden: Normungseinrichtungen für die Festlegung von Rechnungslegungsstandards Sonstige: Politische Parteien, Rechtsinstitute, Privatpersonen XXXXX Quelle: Analysen der Kommissionsdienststellen

Die Alternative, die aufgrund eines Vergleichs der oben genannten politischen Grundoptionen – mit Blick auf die Aspekte Wettbewerbsfähigkeit, Transparenz und Akzeptanz seitens der beteiligten Akteure – die beste zu sein scheint, ist die Unterstützung einer weltweiten Initiative, mit der die Offenlegung der Zahlungsflüsse von der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern an staatliche Stellen angestrebt wird. Es gibt jedoch keinerlei Gewissheit, dass eine internationale Vereinbarung über eine CBCR in Bezug auf Zahlungen an Regierungen überhaupt erreicht werden kann.

Die bevorzugte politische Option besteht somit darin, von den multinationalen EU-Unternehmen, die in der Mineralgewinnung oder im Holzeinschlag in Primärwäldern tätig sind, zu verlangen, dass sie Zahlungen an staatliche Stellen auf Länder- und Projektbasis offenlegen. Diese Strategie würde auf in der Mineralgewinnung oder im Holzeinschlag in Primärwäldern tätige, an regulierten EU-Börsen notierte multinationale Unternehmen und nicht börsennotierte große Unternehmen abstellen und hätte zum Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen diesen beiden Kategorien von Unternehmen sicherzustellen.

Der Entwicklung und Unterstützung einer internationalen Initiative zur CBCR wird auch künftig zentrale Bedeutung zukommen, da eine reine EU-Maßnahme zur CBCR nicht ausreichen wird, um sich ein vollständiges Bild der Einnahmen zu machen, die staatliche Stellen aus der Nutzung natürlicher Ressourcen erzielen. Insbesondere wird eine EU-Maßnahme allein nicht ermöglichen, die Aktivitäten derjenigen nationalen Ölgesellschaften zu ermitteln, die weltweit den Großteil der Öl- und Gasvorkommen und der Öl- und Gasgewinnung kontrollieren.

5. Analyse der Hauptauswirkungen der bevorzugten politischen Option 5.1.1. Erhöhung der Transparenz

Generell dürfte eine CBCR auf Länder- und Projektbasis über Zahlungen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern an staatliche Stellen Investoren und Zivilgesellschaft deutlich mehr einschlägige Informationen als heute darüber liefern, welche Zahlungen multinationale EU-Unternehmen an die Regierungen der Gastländer als Gegenleistung für die Gewährung des Rechts auf Ausbeutung natürlicher Ressourcen der betreffenden Länder entrichten. Die Veröffentlichung dieser Informationen dürfte dazu beitragen, die Rechenschaftspflicht der Regierungen zu stärken. Bei einem projektbasierten Ansatz würde die Zivilgesellschaft in der Umgebung eines Bergwerks, eines Ölfelds, eines Walds o. Ä. erfahren, welche Einnahmen staatliche Stellen aus der Vergabe von Nutzungsrechten an solchen lokalen Ressourcen erzielen.

5.1.2. Potenzielle Stärkung der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft

Werden mehr Daten über die an staatliche Stellen der Gastländer geleisteten Zahlungen öffentlich bekannt gemacht, wird ein größerer Druck seitens der Zivilgesellschaft auf die nationalen Regierungen ausgeübt, Rechenschaft über die Verwendung der Einnahmen abzulegen, die sie aufgrund der Zahlungen multinationaler Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern erzielen. Manche Regierungen werden möglicherweise so reagieren, dass sie die Transparenzinitiative für die Rohstoffwirtschaft auf lokaler Ebene umsetzen. Dies würde bedeuten, dass sich potenziell mehr Länder der Initiative anschließen. Schließlich könnten bei einer deutlichen Erhöhung der Zahl der im Rahmen der EITI Bericht erstattenden Länder auch staatseigene Nicht-EU-Unternehmen erfasst werden, so dass etwaige negative Wettbewerbseffekte für multinationale EU-Unternehmen gegenüber der Wettbewerbsposition staatseigener Unternehmen reduziert würden.

5.1.3. Verbesserung des Geschäftsumfelds für die mineralgewinnende Industrie und die Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern

Eine verantwortungsvollere Governance in ressourcenreichen Ländern würde zu mehr politischer Stabilität führen, wodurch wiederum ein stabileres Geschäftsumfeld für multinationale Unternehmen geschaffen würde, die erhebliche lokale Investitionen vor Ort tätigen.

5.1.4. Erhöhung der Verwaltungskosten

Die bevorzugte politische Option wird höhere Verwaltungskosten zur Folge haben. Die Kostenschätzungen der Kommissionsdienststellen sehen wie folgt aus:

Tabelle 3: Verwaltungskosten im Falle der vorgeschlagenen Maßnahme

|| Geschätzte Anzahl von Unterneh­men || Kosten im Jahr 1 (in Mio. €) || Kosten in den Folgejahren (in Mio. €)

Börsennotierte multinationale Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie || 171 || 740 || 192

Nicht börsennotierte große multinationale Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie || 419 || 397 || 103

Forstwirtschaftsindustrie (börsennotierte und nicht börsennotierte große multinationale Unternehmen) || 26 || 8 || 2

Insgesamt || 616 || 1 145 || 297

Die angegebenen Kosten gelten für den Fall, das die Informationen nicht überprüft werden. Wird eine Prüfung vorgeschrieben, würden sich die jährlichen wiederkehrenden Kosten schätzungsweise um etwa 90 Mio. EUR erhöhen. Im Übrigen basieren die Kostenschätzungen auf der Annahme (der befragten Unternehmen), dass Informationen nur offengelegt werden, wenn sie von wesentlicher Bedeutung sind.

5.1.5. Wettbewerbsnachteil

Die Offenlegung der an staatliche Stellen geleisteten Zahlungen würde zwar keinen direkten Einblick in Umsätze, Kosten und Gewinne geben, die ein multinationales Unternehmen in einem Rechtsraum generiert, doch sind Fälle denkbar, in denen vertrauliche Geschäftsdaten offengelegt werden oder sich aus den CBCR-Daten ableiten lassen. Auch hätten multinationale EU-Unternehmen, die natürliche Ressourcen nutzen, im Vergleich zu staatseigenen Nicht-EU-Unternehmen in Bezug auf die Offenlegungspflichten keine gleichen Wettbewerbsbedingungen, was sich negativ auf ihre Möglichkeiten auswirken kann, bestehende Verträge zu erfüllen und neue Verträge zu abzuschließen.

Der finanzielle Wert einer Verschlechterung der Wettbewerbsposition lässt sich nicht beziffern. Verschiedene Betreiber im Bereich der mineralgewinnenden Industrie haben allerdings auf freiwilliger Basis beschlossen, bestimmte länderspezifische Informationen offenzulegen, und im Rahmen der öffentlichen Konsultation sprach sich eine Mehrheit der Branchenakteure, die sich beteiligt haben, für eine länderspezifische Offenlegung der Zahlungen an staatliche Stellen aus, mit dem Ziel, die Rechenschaftspflicht der Regierungen zu stärken. Die im Falle einer solchen Politik zu erwartende Verschlechterung der Wettbewerbsposition dürfte begrenzt sein. Außerdem wird die Wettbewerbsposition der in der Mineralgewinnung tätigen multinationalen EU-Unternehmen durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst, namentlich durch den Stand des technischen Know-how und durch technische Effizienz.

Im Übrigen würde die Stärkung der EITI einer etwaigen kurzfristigen Verschlechterung der Wettbewerbsposition entgegenwirken, da sie eine weltweit breitere Beteiligung zur Folge haben und dem Image der teilnehmenden Unternehmen förderlich sein kann.

5.1.6. Behörden

Die Überarbeitung der Richtlinie dürfte für die Behörden keine finanziellen Auswirkungen haben.

5.1.7. Internationale Beziehungen

Hätte ein multinationales EU-Unternehmen Zahlungsinformationen bereitzustellen, deren Offenlegung nach dem nationalen Recht eines Landes untersagt ist, könnten die betreffenden Regierungen dies als Verletzung der nationalen Souveränität ansehen. Dieser Punkt ist nach wie vor ungeklärt und immer noch Gegenstand von Diskussionen zwischen der Wirtschaft und nichtstaatlichen Organisationen.

5.1.8. Energieversorgungssicherheit

Lehnt ein Land die Berichterstattung über Zahlungen an staatliche Stellen ab, kann es sich für Betreiber der mineralgewinnenden EU-Industrie als schwieriger erweisen, vor Ort tätig zu werden, was mit entsprechenden Konsequenzen für die Öl- und Gasversorgung einhergehen kann. In der Praxis war dies jedoch bislang nicht der Fall, zumal einige Unternehmen bereits jetzt die an staatliche Stellen geleisteten Zahlungen nach Ländern aufgeschlüsselt offenlegen, ohne dass sie dies in irgendeiner Weise in ihren Aktivitäten eingeschränkt hat.

5.1.9. Soziale Auswirkungen

Innerhalb der EU ist lediglich mit begrenzten sozialen Auswirkungen zu rechnen, da die EU-Regierungen ohnehin volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen veröffentlichen, die Informationen zu den Staatseinnahmen liefern. In anderen Teilen der Welt jedoch verfügen die Bürger unter Umständen nur über begrenzte Informationen über die staatlichen Einnahmen. Die größten sozialen Auswirkungen hätte die vorgeschlagene Richtlinie somit außerhalb der EU.

6. Überwachung und Bewertung

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Umsetzung der CBCR-Verpflichtungen überwachen. Die Auswirkungen der bevorzugten politischen Option werden einer Bewertung unterzogen, um zu prüfen, inwieweit sich die erwarteten Auswirkungen (Erhöhung der Transparenz in Bezug auf Zahlungen, Stärkung der EITI, Verbesserung des Geschäftsumfelds, Anstieg der Verwaltungskosten und Verschärfung des Wettbewerbsdrucks) tatsächlich einstellen.

[1]               Overview of EITI Reports 2009: http://eiti.org/files/Overview%20EITI%20Reports.pdf.

[2]               In der Richtlinie 2009/28/EG definiert als sich natürlich regenerierende bewaldete Flächen „mit einheimischen Arten, in denen es kein deutlich sichtbares Anzeichen für menschliche Aktivität gibt und die ökologischen Prozesse nicht wesentlich gestört sind“.