Empfehlung für EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Litauens 2011und Stellungnahme des Rateszum aktualisierten Konvergenzprogramm Litauens für 2011-2014 /* SEC/2011/0823 endg. */
Empfehlung für EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Litauens 2011
und Stellungnahme des Rates
zum aktualisierten Konvergenzprogramm Litauens für 2011-2014 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf Artikel 9
Absatz 3, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den
Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Wachstums- und
Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an; diese Strategie stützt sich
auf eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Schlüsselbereichen,
in denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Europas Potenzial für
nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2)
Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung
zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union
(2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien
für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[3] an, die zusammen die „integrierten
Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der
Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik den
integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3)
Am 12. Januar 2011 nahm die Kommission den
ersten Jahreswachstumsbericht an, mit dem ein neuer Zyklus
wirtschaftspolitischer Steuerung in der EU und gleichzeitig das erste
Europäische Semester einer in der Strategie Europa 2020 verankerten
integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurden. (4)
Am 25. März 2011 billigte der Europäische Rat
(im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar und
7. März 2011 und im Anschluss an den Jahreswachstumsbericht der
Kommission) die Prioritäten für Haushaltskonsolidierung und Strukturreform. Er
betonte die Notwendigkeit, der Wiederherstellung solider Staatshaushalte und
der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, dem Abbau der
Arbeitslosigkeit durch Reformen des Arbeitsmarkts sowie neuen Anstrengungen zur
Steigerung des Wachstums Priorität einzuräumen. Er forderte die Mitgliedstaaten
auf, diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen umzusetzen und sie in ihre
Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme
aufzunehmen. (5)
Am 25. März 2011 ersuchte der Europäische Rat
die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre
Verpflichtungen so zeitig vorzulegen, dass sie in ihre Stabilitäts- bzw.
Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können. (6)
Am 28. April 2011 hat Litauen sein
aktualisiertes Konvergenzprogramm 2011 für den Zeitraum 2011-2014 sowie sein
nationales Reformprogramm 2011 vorgelegt. Um den Verknüpfungen zwischen den
Programmen Rechnung zu tragen, wurden sie gleichzeitig bewertet. (7)
Die litauische Wirtschaft erholt sich zurzeit von
einer schweren Wirtschaftskrise, in deren Verlauf das BIP infolge des Einbruchs
der Binnennachfrage, dessen Wirkung durch einen Rückgang des Welthandels
verstärkt wurde, insgesamt um 17 % schrumpfte. Der Arbeitsmarkt reagierte
rasch auf die Krise, und die Arbeitslosenzahlen erreichten Rekordhöhe. Nachdem
die Arbeitslosenquote Anfang 2008 4,2 % betragen hatte, wurde Mitte 2010
mit 18,3 % ein Höchststand erreicht. Eine kontinuierliche Einhaltung der
Currency-Board-Regelung und eine umfangreiche Haushaltskonsolidierung trugen
neben der Anpassung der Löhne und Gehälter im Privatsektor und Maßnahmen zur
Stärkung der Stabilität des Finanzsystems zur wirtschaftlichen Stabilisierung
bei. Mit der Erholung der Weltwirtschaft und einer wiedererlangten
Wettbewerbsfähigkeit nahmen die Exporte stark zu, und 2010 war erneut ein
Wachstum der Wirtschaft zu verzeichnen. 2011 beschleunigte sich die
wirtschaftliche Erholung durch die Wiederbelebung der Binnennachfrage. Die
Arbeitslosigkeit dürfte zwar rasch zurückgehen, wird sich jedoch weiterhin im
zweistelligen Bereich bewegen. (8)
Auf der Grundlage der Bewertung des aktualisierten
Konvergenzprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates
ist der Rat der Auffassung, dass das dem Konvergenzprogramm 2011 zugrunde
liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Es legt zwar etwas günstigere
Wachstumsannahmen für 2011 zugrunde, entspricht aber weitgehend den jüngsten
Prognosen der Kommission für 2012. Ziel des Programms ist es, das Defizit bis
2012 – die vom Rat gesetzte Frist – unter den Referenzwert von 3 % zu senken;
dies wird jedoch nicht ausreichend durch Maßnahmen für das Jahr 2012
untermauert. Durch die Beschleunigung der wirtschaftlichen Dynamik könnten 2011
bessere Haushaltsergebnisse erreicht werden als im Programm prognostiziert.
Werden jedoch die befristeten Konsolidierungsmaßnahmen, die Ende 2011
auslaufen, nicht verlängert und durch umfangreiche dauerhafte Maßnahmen
ergänzt, besteht die Gefahr, dass die Haushaltsziele des Programms für 2012
trotz der besseren makroökonomischen Prognosen nicht erreicht werden. Die
durchschnittlichen jährlichen Konsolidierungsanstrengungen im Zeitraum
2010-2012 liegen weit unter den vom Rat im Rahmen des Defizitverfahrens
empfohlenen 2,25 % des BIP (16. Februar 2010). Da Wirtschaftswachstum und
Steueraufkommen wesentlich höher sind, als zum Zeitpunkt der Empfehlung des
Rates im Rahmen des Defizitverfahrens angenommen, dürfte die Umsetzung der
erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen eine schnellere Defizitverringerung und
raschere Fortschritte im Hinblick auf das mittelfristige Ziel möglich machen.
Es wird nicht damit gerechnet, dass das mittelfristige Ziel eines strukturellen
Überschusses von 0,5 % des BIP innerhalb des Programmzeitraums erreicht
wird. (9)
Angesichts der umfangreichen Anpassungen, die für
die Einhaltung des im Defizitverfahren für 2012 festgelegten Ziels und
Fortschritte im Hinblick auf das mittelfristige Ziel erforderlich sind, sowie
der Notwendigkeit, die erforderlichen Kofinanzierungsmittel für die vorgezogene
Inanspruchnahme der EU-Strukturfondsförderung und die Erhöhung der produktiven
Investitionen in die Wirtschaft bereitzustellen, wird es eine Herausforderung
darstellen, weitere Konsolidierungsmaßnahmen zu ermitteln. Durch die Erhöhung
der Effizienz des öffentlichen Sektors könnten zusätzliche Möglichkeiten für
Ausgabenanpassungen geschaffen werden, ohne die Qualität der öffentlichen
Dienste zu beeinträchtigen. Werden keine weiteren Reformen durchgeführt, werden
die alterungsbedingten Ausgaben in den kommenden Jahrzehnten stärker als im
EU-Durchschnitt steigen. Im Juni 2010 verabschiedete die Regierung den groben
Entwurf einer umfassenden Reform des Sozialversicherungs- und Rentensystems. Der
Vorschlag umfasste beträchtliche Erhöhungen des Rentenalters, neue
Berechnungsweisen für die Renten und die Einbeziehung der staatlich
finanzierten Renten in das allgemeine Sozialversicherungssystem. Die endgültige
Verabschiedung und die erfolgreiche Umsetzung aller Aspekte dieser Vorschläge
werden für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen entscheidend
sein; hierdurch könnte sich auch das Arbeitskräfteangebot erweitern, indem für
ältere Arbeitnehmer stärkere Arbeitsanreize geschaffen werden, bei
gleichzeitiger Gewährleistung angemessener Renten. Voraussetzung für
langfristig tragfähige öffentliche Finanzen wäre ferner ein stabilerer
haushaltspolitischer Rahmen. Der bisherige Rahmen ließ im Vorfeld der Krise
u. a. wiederholt beträchtliche Korrekturen der Ausgabenziele und einen
prozyklischen Anstieg der Ausgaben zu, finanziert durch unerwartete Mehreinnahmen.
Ein übermäßiges, durch aufschwungsbedingte Einnahmen finanziertes Wachstum der
Ausgaben war der Grund für die während der Krise deutlich gewordenen
beträchtlichen Haushaltsungleichgewichte. Hierdurch wurde auch eine Überhitzung
der Konjunktur befördert. (10)
Litauen verzeichnet eine der höchsten
Arbeitslosenquoten in der EU. Die dringlichste Aufgabe ist es, sicherzustellen,
dass der rasche Anstieg dieser Quote kein strukturelles Problem wird. Ein sehr
strenges Arbeitsrecht und negative Arbeitsanreize des Sozialhilfesystems wirken
dem Funktionieren des Arbeitsmarktes entgegen. Zusammen mit einer finanziell
ausreichend ausgestatteten aktiven Arbeitsmarktpolitik würden Maßnahmen in
diesen Bereichen zur Verringerung des Risikos beitragen, dass die hohe Arbeitslosigkeit
strukturellen Charakter annimmt, und die umfangreiche Schattenwirtschaft
eindämmen. (11)
In Litauen entfallen auf Unternehmen in
Staatsbesitz etwa 18 % des BIP. Bei diesen ist nach wie vor eine gewisse
Ineffizienz festzustellen und die Erträge sind nicht zufriedenstellend. Eine
erfolgreiche Reform der staatseigenen Unternehmen wäre auch für den Wettbewerb
und die Rahmenbedingungen für Unternehmen förderlich. 2010 wurden in Litauen
Reformen in fünf wichtigen Sektoren eingeleitet. In diesem Rahmen wurden Transparenzleitlinien
für staatseigene Unternehmen formuliert, die als Grundlage für die
Rechenschaftspflicht der Regierung dienen können. Die Entschließung der
Regierung zur Effizienzsteigerung vom Dezember 2010 ist eine weitere
glaubwürdige Grundlage für die Reform. Es handelt sich jedoch nur um
Rahmenbedingungen und Leitlinien, und in der Entschließung werden einige
wichtige Maßnahmen nicht genannt, die ursprünglich vorgeschlagen worden waren
und die Trennung regulatorischer und eigentumsrechtlicher Funktionen
gewährleistet hätten. (12)
Die Energieintensität der litauischen Wirtschaft
ist eine der höchsten in der EU. In beträchtlichem Umfang ist dies auf die
Heizung in Privathaushalten zurückzuführen; schlecht unterhaltene Wohnblocks
haben den größten Anteil an dem Problem. Obwohl bereits 2004 diesbezüglich eine
Strategie beschlossen wurde, wurden nur wenige Investitionen getätigt. Zudem
nahm die Anzahl der Fahrzeugeigentümer rasch zu, während die Einnahmen aus
Energie- und Verkehrssteuern im Vergleich zum BIP und zu den Steuern auf Arbeit
(die weit über dem EU-Durchschnitt liegen) gesunken sind. Durch eine Anhebung
der Energiesteuersätze, auch für die Registrierung und den Besitz von
Fahrzeugen, würde kurzfristig die Haushaltskonsolidierung unterstützt und gleichzeitig
eine effizientere Energienutzung gefördert. (13)
Die Regulierungsbedingungen für Unternehmen sind in
Litauen zwar insgesamt günstig, in Bezug auf Unternehmensneugründungen, Fristen
und Kosten der Erteilung von Baugenehmigungen und Investorenschutz lassen die
Bedingungen jedoch im Vergleich zu wünschen übrig. Eine Verbesserung der
einschlägigen Vorschriften würde der Arbeitsplatzbeschaffung und dem Wachstum
dienen. Eine Reform der Wettbewerbspolitik würde die Bedingungen zusätzlich
verbessern. Fortschritte sind jedoch nur langsam sichtbar, insbesondere in den
Bereichen Energie und Lebensmitteleinzelhandel. Die endgültige Verabschiedung
der überarbeiteten nationalen Strategie für eine unabhängige Energieversorgung
wird zur Bewältigung von Problemen der Versorgungssicherheit beitragen und
einen stärkeren Wettbewerb bei der Stromerzeugung unterstützen. Gleichzeitig
würde die Umsetzung des dritten EU-Legislativpakets für den Elektrizitäts- und
Erdgasmarkt den Wettbewerb auf dem Endkundenenergiemarkt verbessern. 2009 wurde
in Litauen ein Gesetz für den Lebensmitteleinzelhandel verabschiedet, mit dem
unlautere Praktiken in Einzelhandelsunternehmen verboten werden. In diesem
Sektor ist der Wettbewerb jedoch nach wie vor unzureichend, was zum Teil auf
seine Struktur und Unzulänglichkeiten bei der Marktregulierung zurückzuführen
ist. Die Konzentration bei den Lebensmitteleinzelhandelsketten nimmt zu; der
Anteil der vier größten Unternehmen am Gesamtumsatz 2008 betrug 72 %. (14)
Im Rahmen des Euro-Plus-Pakts[4] ist Litauen eine Reihe von Verpflichtungen
eingegangen. Im Interesse der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen wird Litauen Rechtsvorschriften zur Erleichterung der Reservebildung
für wirtschaftlich schwierige Zeiten durch das Finanzministerium und zur
Förderung einer verantwortlichen antiinflationären Haushaltspolitik
verabschieden. Ferner wurden einige wichtige Maßnahmen zur Reform des
Sozialversicherungs- und Rentensystems angekündigt. Der Schwerpunkt der
beschäftigungspolitischen Maßnahmen liegt auf der Arbeitsplatzbeschaffung, der
Bekämpfung von illegaler Arbeit und Schwarzarbeit sowie der Unterstützung
flexibler Beschäftigungsvereinbarungen. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen
für Unternehmen wurden Zusagen gemacht, die Unternehmensinspektion zu stärken,
die Transparenz zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu
verringern. Die Verpflichtungen betreffen alle vier Bereiche des Pakts.
Zusammengenommen entsprechen sie der Reformagenda des Konvergenzprogramms und
des nationalen Reformprogramms. Durch die Gesamtheit der Maßnahmen im Bereich
Beschäftigung würde – sofern die Maßnahmen umgesetzt werden – ein willkommener
Beitrag zur Steigerung der Nachfrage nach Arbeitskräften geleistet. Diese
Zusagen wurden bewertet und bei den Empfehlungen berücksichtigt. (15)
Die Kommission hat das Konvergenzprogramm und das
nationale Reformprogramm einschließlich der Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen
bewertet[5].
Sie hat dabei nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige
Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Litauen berücksichtigt, sondern
auch die Einhaltung der EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben, da es notwendig
ist, die generelle wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union durch
auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu
stärken. Vor diesem Hintergrund ist die Kommission der Ansicht, dass Maßnahmen
festgelegt werden müssen, die die Einhaltung der Haushaltsziele für 2012
sicherstellen. Weitere Maßnahmen sollten zur Reform des Rentensystems (im Hinblick
auf tragfähigere öffentliche Finanzen und zur Förderung einer Verlängerung des
Erwerbslebens), zur Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarktes, zur
Umsetzung des Reformpakets für staatseigene Unternehmen, zur Steigerung der
Energieeffizienz und zur Anhebung der Energiesteuern sowie zur Stärkung des
Wettbewerbs in einigen Sektoren ergriffen werden. (16)
In Anbetracht dieser Bewertung und unter
Berücksichtigung der Empfehlung des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vom 2. Juni 2010 hat
der Rat die Aktualisierung 2011 des litauischen Konvergenzprogramms geprüft;
seine Stellungnahme[6] ist
insbesondere in den nachstehenden Empfehlungen 1 und 2 enthalten. Unter
Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom
25. März 2011 hat der Rat ferner das nationale Reformprogramm Litauens
geprüft – EMPFIEHLT, dass Litauen im Zeitraum
2011-2012 folgende Maßnahmen ergreift: (1)
Es sollten bis zur Verabschiedung des Haushalts
2012 zusätzlich dauerhafte haushaltspolitische Maßnahmen ergriffen werden, um
das übermäßige Defizit zu korrigieren. Zur Beschleunigung der
Defizitverringerung und zur Gewährleistung von Fortschritten im Hinblick auf
das mittelfristige Ziel in Höhe von mindestens 0,5 % des BIP jährlich
sollte die Einhaltung der Steuervorschriften verbessert und der wirtschaftliche
Wiederaufschwung voll genutzt werden. Der haushaltspolitische Rahmen sollte
stabilisiert werden, insbesondere durch die Einführung durchsetzbarer und
verbindlicher Ausgabenplafonds bei den mittelfristigen Haushaltsvorgaben. (2)
Die vorgeschlagenen Durchführungsbestimmungen zur
Reform des Rentensystems sollten verabschiedet werden. Negative steuerliche
Arbeitsanreize für Arbeitnehmer im Rentenalter (oder kurz davor) sollten im
Interesse einer stärkeren Erwerbsbeteiligung aufgehoben werden. (3)
Die Flexibilität des Arbeitsmarktes sollte dadurch
erhöht werden, dass im Arbeitsrecht eine größere Flexibilität und eine bessere
Nutzung von Zeitverträgen vorgesehen wird. Die entsprechenden Rechtsvorschriften,
insbesondere das Sozialhilfegesetz (Law on Cash Social Assistance), sollten
dahingehend angepasst werden, dass das Sozialhilfesystem keine negativen
Arbeitsanreize enthält. (4)
Alle Aspekte des Reformpakets für staatseigene
Unternehmen sollten bis Ende 2011 umgesetzt werden, wobei die Trennung
regulatorischer und eigentumsrechtlicher Funktionen, klare
Unternehmenszielsetzungen, eine erhöhte Transparenz und die Trennung
kommerzieller und nicht kommerzieller Tätigkeiten sicherzustellen sind. (5)
Die Energieeffizienz von Gebäuden sollte durch eine
rasche Verwendung der Mittel des Holdingfonds erhöht werden; die Besteuerung
sollte stärker auf die Energienutzung ausgerichtet werden, zunächst bei der
Besteuerung der Registrierung und des Besitzes von Personenfahrzeugen. (6)
Es sollten Maßnahmen zur Verbesserung der
Bedingungen für Unternehmensneugründungen, der Erteilung von Baugenehmigungen
und des Wettbewerbs im Energiesektor und im Einzelhandel ergriffen werden. Geschehen zu Brüssel am … Im Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. C ..vom …, S. .. . [3] Für 2011 aufrechterhalten durch den Beschluss
2011/308/EU des Rates vom 19. Mai 2011. [4] Weitere Einzelheiten zu den im Rahmen des
Euro-Plus-Pakts eingegangenen Verpflichtungen: siehe SEK(2011) 723. [5] SEK(2011) 723. [6] Vorgesehen in Artikel 9 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.