Empfehlung für EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm 2011 Bulgariensund Stellungnahme des Rateszum aktualisierten Konvergenzprogramm Bulgariens für 2011-2014 /* SEC/2011/0818 endg. */
Empfehlung für EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm 2011 Bulgariens
und Stellungnahme des Rates
zum aktualisierten Konvergenzprogramm Bulgariens für 2011-2014 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den
Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Wachstums- und
Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an; diese Strategie stützt sich
auf eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Schlüsselbereichen,
in denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Europas Potenzial für
nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2)
Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung
zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union
(2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien
für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[3] an, die zusammen die „integrierten
Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der
Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik den
integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3)
Am 12. Januar 2011 nahm die Kommission den
ersten Jahreswachstumsbericht an, mit dem ein neuer Zyklus
wirtschaftspolitischer Steuerung in der EU und gleichzeitig das erste
Europäische Semester einer in der Strategie Europa 2020 verankerten
integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurden. (4)
Am 25. März 2011 billigte der Europäische Rat
(im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar und
7. März 2011 und im Anschluss an den Jahreswachstumsbericht der
Kommission) die Prioritäten für Haushaltskonsolidierung und Strukturreform. Er
betonte die Notwendigkeit, der Wiederherstellung solider Staatshaushalte und
der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, dem Abbau der
Arbeitslosigkeit durch Reformen des Arbeitsmarkts sowie neuen Anstrengungen zur
Steigerung des Wachstums Priorität einzuräumen. Er forderte die Mitgliedstaaten
auf, diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen umzusetzen und sie in ihre
Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme
aufzunehmen. (5)
Am 25. März 2011 ersuchte der Europäische Rat
die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre
Verpflichtungen so zeitig vorzulegen, dass sie in ihre Stabilitäts- bzw.
Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können. (6)
Am 15. April 2011 legte Bulgarien seine
Konvergenzprogrammaktualisierung 2011 für den Zeitraum 2011-2014 und sein
nationales Reformprogramm für 2011 vor. Da beide Programme zusammenhängen,
wurden sie parallel bewertet. (7)
Die Wirtschaftskrise unterbrach eine Phase starken
Wachstums, das durch erhebliche direkte Investitionszuflüsse aus dem Ausland
und eine Kreditausweitung angeheizt wurde. Im zweiten Quartal 2010 stieg das
BIP wieder an, nachdem es von seinem Höchststand kumulativ um 7,1 % auf
einen Tiefstwert gefallen war, was real zu einem im Großen und Ganzen
unveränderten BIP für 2010 insgesamt führte. Die größten Impulse für das
Wachstum gingen von dem starken Anstieg der Exporte und der Bestandsaufstockung
aus. Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo, der vor der Krise noch einen
Überschuss auswies, verzeichnete 2009 ein Defizit von 4,7 % des BIP und
2010 von 3,3 % des BIP . Während Produktion und Beschäftigung in den
exportorientierten Unternehmen stiegen, bremste die gedämpfte Aktivität im Bau-
und Immobiliensektor sowie im Einzelhandel den Aufschwung im letzten Jahr. Von
der Produktionskorrektur waren vor allem die Beschäftigten betroffen, deren
Zahl seit dem Höchststand 2008 um etwa 358 000 zurückging. Damit dürfte
die Arbeitslosenquote, die 2010 um mehrere Prozentpunkte auf 10,2 % stieg,
mittelfristig nicht mehr auf das Vorkrisenniveau zurückfallen. (8)
Gestützt auf die Bewertung der
Konvergenzprogrammaktualisierung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des
Rates ist der Rat der Auffassung, dass sich das makroökonomische Szenario, das
den haushaltspolitischen Projektionen zugrunde liegt, auf Wachstumsprojektionen
stützt, die günstiger sind als die Prognosen der Kommissionsdienststellen. Nach
einer erheblichen vorgezogenen Haushaltsanpassung von strukturell über
2 Prozentpunkten 2010 liegt die haushaltspolitische Anstrengung 2011
deutlich unter der empfohlenen Anpassung von mindestens 0,75 % des BIP.
Trotzdem sieht das aktualisierte Konvergenzprogramm eine Korrektur des
übermäßigen gesamtstaatlichen Defizits 2011 entsprechend den Empfehlungen des
Rates sowie danach weitere Reduzierungen vor. Die Aktualisierung enthält jedoch
nur unzureichende Angaben zu den geplanten haushaltspolitischen Maßnahmen, mit
denen die Haushaltsziele 2012-14 erreicht werden sollen. Das nach unten
korrigierte mittelfristige Ziel eines strukturellen Defizits von 0,6 % des
BIP, das 2014 erreicht werden soll, ist nach wie vor ehrgeiziger als das
geforderte Minimum. Es entspricht den Zielen des Stabilitäts- und
Wachstumspakts und soll zum Ende des Programmzeitraums (2014) erreicht werden.
Die nach der geplanten Korrektur des übermäßigen Defizits 2011 für 2012-14
vorgesehene durchschnittliche strukturelle haushaltspolitische Anstrengung pro
Jahr liegt jedoch deutlich unter der empfohlenen jährlichen strukturellen
Verbesserung von mindestens 0,5 % des BIP. Angesichts der sich nach und nach
verbessernden Wirtschaftsprognosen sollte das Programm schnellere Fortschritte
zur Erreichung der mittelfristigen Ziele anstreben. Bei einer vorsichtigen
Schätzung des mittelfristigen Potenzialwachstums erscheinen die Projektionen
für den Anstieg der Haushaltsausgaben 2012-13 zu optimistisch und stellen damit
mittelfristig ein Risiko für die strukturelle Haushaltsposition dar. (9)
Eine Korrektur des übermäßigen Defizits wie geplant
bis Ende 2011 wird dazu beitragen, Vertrauen zurückzugewinnen und die Glaubwürdigkeit
der Politik zu stärken. Mittelfristig ist die Erreichung des Ziels eines
geringen strukturellen Defizits von 0,6 % des BIP wichtig, um zu
gewährleisten, dass die derzeitige Währungspolitik durch die Haushaltspolitik
unterstützt wird. Die Konsolidierung des Haushalts wird jedoch durch
Ineffizienz im öffentlichen Sektor behindert, was zu einem erheblichen
Ausgabendruck führen kann, während die Haushaltseinnahmen strukturell niedriger
ausfallen dürften als in den Boom-Jahren vor der Krise. Notwendig sind daher
ehrgeizige Reformen der öffentlichen Finanzen, um die notwendige
haushaltspolitische Anpassung vorzunehmen und die Finanzierung der
erforderlichen strukturellen Reformen sowie die notwendige Kofinanzierung von
EU-geförderten Projekten zu sichern. (10)
Die Finanzlage Bulgariens war in dem günstigen
wirtschaftlichen Umfeld vor der Krise relativ gut. Die Haushaltsziele wurden
regelmäßig eingehalten und es wurden beachtliche Haushaltspuffer geschaffen.
2009 war der Haushalt unter dem Eindruck der Wirtschaftskrise erstmals seit
Jahren defizitär und die Haushaltsregeln, die einen ausgeglichenen Haushalt
oder ein Haushaltsplus sowie Haushaltsausgaben von unter 40 % des BIP
vorschreiben, wurden gebrochen. Dies war zum Teil auf Schwächen bei der
Ausgabenplanung und -kontrolle zurückzuführen. Auch zeigt sich hier, dass die
konjunkturellen Mehreinnahmen aus der lebhaften Wirtschaftstätigkeit vor der
Krise für relativ große Ad-hoc-Ausgabensteigerungen und für Senkungen bei den
Sozialversicherungssätzen genutzt wurden. Angesichts dieser Probleme hat die
Regierung mehrere Initiativen zur Verbesserung der Ausgabenkontrolle und der
Überwachungs- und Berichtssysteme ergriffen und u. a. ein umfassendes
Gesetzespaket verabschiedet, um die Haushaltsvorschriften und den mittelfristigen
Haushaltsrahmen zu stärken. Damit dürften sich Haushaltsdisziplin und
Berechenbarkeit der Politik verbessern, auch ist davon auszugehen, dass sich
die makroökonomische Volatilität verringert und eine weniger prozyklische
Haushaltspolitik sichergestellt ist. (11)
In den Boom-Jahren vor der Krise war eine
erhebliche Anspannung auf dem Arbeitsmarkt zu verzeichnen, wobei Löhne und
Gehälter schneller stiegen als die Produktivität. Der Anstieg der Löhne und
Gehälter erreichte mit einer Jahresrate von nahezu 20 % im vierten Quartal
2007 seinen Höhenpunkt. Mit dem Abschwung stiegen Löhne und Gehälter weniger
schnell, auch wenn 2010 der Anstieg mit fast 10 % für Beschäftigte mit
Arbeitsverträgen (etwa 65 % der Arbeitskräfte) nach wie vor relativ hoch
war. Die Angleichung des Wachstums bei Löhnen und Gehältern an das
Produktivitätswachstum wird die interne Umstrukturierung der Wirtschaft hin zu
produktiven und exportorientierten Sektoren erleichtern. (12)
Die Hindernisse für die Partizipation am
Arbeitsmarkt liegen zum Teil darin, dass sorgfältig abgestimmte und
maßgeschneiderte aktive Arbeitsmarktstrategien nur unzureichend vorhanden sind,
sowie in ineffizienten und unterfinanzierten öffentlichen Arbeitsämtern. Die
Qualität der öffentlichen Dienste, die für Aktivierung, Arbeitsplatzsuche und
Umschulung zuständig sind, ist ebenso niedrig wie die Finanzierung durch die
öffentliche Hand. Auch erreichen die Arbeitsmarktstrategien nur wenige – nur
12 % der Arbeitsplatzsuchenden nehmen an Aktivierungsmaßnahmen teil. Die
Einführung eher regional ausgerichteter Beschäftigungsprogramme und die
umfangreichen Ausbildungsprogramme der Europäischen Strukturfonds werden sich
kurzfristig positiv auswirken. Allerdings behindern die nur wenig vorhandenen
Kapazitäten zur Überwachung und Bewertung der Programmergebnisse die politische
Planung. Einem jüngsten Bericht zufolge, der vom öffentlichen Dienst für
Beschäftigung in Auftrag gegeben worden war („Bewertung der Nettoeffekte der
Aktivierungsmaßnahmen in Bulgarien“) würden individuellere und qualitativ
bessere Dienstleistungen sowie eine bessere Infrastruktur der Arbeitsämter die
Arbeitslosen effizienter bei der Arbeitsplatzsuche unterstützen. (13)
Die Wirtschaftskrise ist nach wie vor auf dem
Arbeitsmarkt spürbar. Die Arbeitslosenquote stieg von 2008 bis 2010 von
5,4 % auf 10,2 %, wobei sie 2010 bei den 15-24-Jährigen 23,2 %
erreichte. Die Krise traf insbesondere Geringqualifizierte (einschließlich
einen großen Anteil der Roma-Minderheit), die nahezu 70 % der Arbeitslosen
bilden. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen (46 % im Jahr 2010) liegt über
dem EU-Durchschnitt (2010: 40 %), so dass möglicherweise das Risiko
besteht, dass sich dieser Anteil strukturell verfestigt. Die Aktivierungsrate
bei jungen Arbeitslosen verharrte bei weniger als zwei Dritteln des
EU-Durchschnitts (2009: 29,5 %, EU: 43,8 %). Ihre Beschäftigungsrate
bei jungen Menschen lag im Jahr 2009 bei 24,8 % (EU: 35,2 %).
Bulgarien hat auch den höchsten Anteil an jungen Menschen, die weder in
Ausbildung noch beschäftigt sind (19,5 % der 15-24-Jährigen). Einer der
Hauptgründe, weshalb junge Menschen nur schwer am Arbeitsmarkt partizipieren,
ist der Mangel an Möglichkeiten, Ausbildung und Arbeit, insbesondere durch
Praktika und eine fachliche Ausbildung, miteinander zu verbinden, was den
Übergang zum Arbeitsmarkt erleichtern würde. (14)
Trotz eines überdurchschnittlichen Bildungsniveaus
liegt in Bulgarien der Anteil derjenigen mit geringen Kenntnissen im Lesen und
Rechnen bei 40 %. Hier zeigt sich, dass im Bildungswesen noch Spielraum für
Verbesserungen im Sinne einer besseren Abstimmung mit den Bedürfnissen des
Arbeitsmarktes besteht. Ausgehend von den positiven Ergebnissen der jüngsten
Reform zur Dezentralisierung des Schulwesens dürfte das anstehende Gesetz zur
Vorschul- und Schulbildung einige noch ausbaufähige Lösungen bereithalten (etwa
hinsichtlich der finanziellen Autonomie, der Quoten des Vorschulbesuchs, der
externen Bewertung sowie der Rechenschaftspflicht). Die Schulabbrecherquote
(14,7 % im Jahr 2009) liegt nahe dem EU-Durchschnitt, ist jedoch besonders
hoch bei den Roma (dort wurde der Anteil 2008 auf 43 % geschätzt). Der
Anteil der Hochschulabschlüsse (27,9 % im Jahr 2009) liegt weiterhin unter
EU-Durchschnitt (32,2 %). Bulgarien ist mit seiner Hochschulreform
deutlich in Verzug. Das bereits 2010 vorgelegte, jedoch wieder zurückgezogene
neue Hochschulgesetz wäre ein hilfreicher Schritt, um den Reformbedarf
anzugehen. (15)
Die 2010 beschlossene Rentenreform ist weder an die
Lebenserwartung noch an die Situation im Gesundheitswesen und beim System der
Langzeitpflege gekoppelt. Da die meisten Maßnahmen in der zweiten Hälfe des
Umsetzungszeitraums (2011 bis 2026) wirksam werden, könnten sowohl die
Umsetzung als auch die Tragfähigkeit der ersten Säule des Rentensystems
gefährdet werden. (16)
In Bulgarien ist die Armutsrate sehr viel höher als
im EU-Durchschnitt (41,9 % der Bevölkerung leiden unter schwerer
materieller Benachteilung verglichen mit 8,1 % für die EU). Das
Armutsrisiko der Älteren liegt bei etwa 66 % und damit erheblich über dem
EU-Durchschnitt. In den letzten Jahren hat es Anzeichen einer Verschlechterung
der Lebensbedingungen gegeben. Angesichts der demografischen Situation hängt
die Erreichung der NRP-Ziele für die Armutsbekämpfung weitestgehend von einem
fundierten politischen Konzept für ältere Arbeitnehmer und Benachteiligte sowie
von angemessenen sozialen Transferleistungen ab. Im NRP wird die Entwicklung
einer praktischen Strategie für die Integration von Roma angekündigt (etwa
10 % der Bevölkerung), um die verschiedenen Hindernisse in den Bereichen
Beschäftigung, Bildung, Gesundheit und Wohnen mit einem einzigen umfassenden
Plan angehen zu können. (17)
Die geringe Effizienz des öffentlichen Dienstes ist
weiterhin ein Wachstumshemmnis. Mit der jüngsten Reform wurde die öffentliche
Verwaltung zwar gestrafft, Fragen der Qualifikation des Personals oder der
Qualität der Kernfunktionen wurden jedoch nicht angegangen. Die Versorgung mit
Breitband-Festnetzen ist in Bulgarien mit 14,9 %, dem zweitniedrigsten
Anteil in der EU, sehr gering, was auch die Verbreitung sämtlicher elektronisch
bereitgestellter Dienste behindert. (18)
Der Anteil der Unregelmäßigkeiten bei der
öffentlichen Auftragsvergabe erreicht 60 % aller überprüften Verfahren und
liegt sogar noch höher bei öffentlichen Infrastrukturprojekten, bei denen die
Behörden zu einer nachträglichen Kontrolle verpflichtet sind. Die Kapazität der
Agentur für die Überprüfung der öffentlichen Finanzen wurde deutlich
verringert, so dass die Agentur 2009 nur 12 % sämtlicher Vergabeverfahren
nachträglich kontrollierte. (19)
Die Energieintensität der bulgarischen Wirtschaft
zählt zu den höchsten in der EU. Ein eklatantes Beispiel hierfür sind die
Heizungen in Privathaushalten, wobei die schlecht instandgehaltenen Wohnblocks
den größten Teil des Problems darstellen. Neueste Veränderungen bei den
Fördervorschriften schaffen die Möglichkeit, EU-Strukturfonds für Investitionen
in die Energieeffizienz zu nutzen. Bei fallenden Einnahmen aus Energie- und
Verkehrssteuern im Verhältnis zum BIP und zur deutlich über dem EU-Durchschnitt
liegenden Besteuerung von Arbeit wurden bislang nur wenige Investitionen
getätigt. Der Zugang zum Energiemarkt wurde durch einen geringeren Wettbewerb
und undurchsichtige Preisfestsetzungsmechanismen behindert. (20)
Bulgarien ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts[4] eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen.
Bei den haushaltspolitischen Verpflichtungen soll die Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen durch Maßnahmen der Rentenreform, Maßnahmen zur
Gewährleistung einer leistungsabhängigen Bezahlung im öffentlichen Sektor,
indem Renten und Gehälter bis 2013 eingefroren werden, und durch die Stärkung
des Haushaltsrahmens untermauert werden, wofür ein Finanzstabilitätspakt
verabschiedet wird, der verbindliche Zahlen für die Haushaltsvorgaben enthält.
Zur Förderung der Beschäftigung werden Maßnahmen ergriffen, um den Anteil
undeklarierter Beschäftigung zu verringern und die Beteiligung am Arbeitsmarkt
zu erhöhen. Wettbewerbsfördernde Maßnahmen dienen der Reduzierung des
Verwaltungsaufwands und der Erhöhung der eGovernance sowie der Verbesserung des
Zugangs zu Bildung und der Leistungssteigerung des Bildungssystems. Die
genannten Verpflichtungen beziehen sich auf drei der vier Bereiche des Pakts,
der Finanzsektor ist ausgespart. Sie sind eine Fortsetzung der breiteren
Reformagenda, die im Konvergenzprogramm und im nationalen Reformprogramm
dargelegt wurde, und beschleunigen laufende Reformprojekte in den Bereichen
Haushaltspolitik, öffentliche Verwaltung und Bildung. Die Verpflichtungen des
Euro-Plus-Pakts wurden bewertet und bei den Empfehlungen berücksichtigt. (21)
Die Kommission hat das Konvergenzprogramm und das
nationale Reformprogramm sowie die Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen[5] bewertet. Sie hat dabei nicht nur deren
Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und
Wirtschaftspolitik in Bulgarien berücksichtigt, sondern auch die Einhaltung der
EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben, da es notwendig ist, die generelle
wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union durch auf EU-Ebene entwickelte
Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu stärken. Nach einer
erheblichen vorgezogenen Haushaltsanpassung 2010 ist sie der Auffassung, dass
die Pläne für die Haushaltskonsolidierung 2011 wie geplant umgesetzt werden
sollten und das Defizit entsprechend der Ratsempfehlung unter den Referenzwert
von 3 % zurückgeführt werden sollte. Die Aktualisierung enthält jedoch nur
unzureichende Angaben zu den geplanten Haushaltsmaßnahmen, mit denen die
Haushaltsziele 2012-14 erreicht werden sollen, auch hätten schnellere
Fortschritte bei den ausgewählten mittelfristigen Zielen sichergestellt werden
können. Die Stärkung des Haushaltsrahmens wird die Haushaltsdisziplin verankern
und mittelfristig die Regierungspolitik berechenbar und glaubwürdig machen. Weitere
Schritte sollten unternommen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken,
Menschen bei der Arbeitsplatzsuche zu unterstützen, die schwächsten Gruppen
angesichts vielseitiger Hindernisse zu schützen, die Kapazität der öffentlichen
Verwaltung und des Gesetzgebers zu verbessern, die Ressourceneffizienz zu
erhöhen und mehr Möglichkeiten für Investitionen und Wachstum zu eröffnen. (22)
Angesichts dieser Bewertung und unter
Berücksichtigung der Empfehlung des Rates gemäß Artikel 126 Absatz 7
AEUV vom 2. Juni 2010 hat der Rat die
Konvergenzprogrammaktualisierung 2011 Bulgariens geprüft; seine Stellungnahme[6] findet sich insbesondere in seinen
nachstehenden Empfehlungen unter den Punkten 1 und 2. Unter Berücksichtigung
der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25. März 2011 hat
der Rat das nationale Reformprogramm Bulgariens geprüft. EMPFIEHLT, dass Bulgarien im Zeitraum
2011-2012 folgende Maßnahmen ergreift: (1)
Bulgarien sollte die effiziente Haushaltsausführung
fortsetzen, um das übermäßige Defizit 2011 zu korrigieren. Bulgarien sollte die
Maßnahmen zur Untermauerung der Haushaltsstrategie für den Zeitraum 2012-2014
festlegen und die gegenwärtige wirtschaftliche Erholung zur Beschleunigung der
Haushaltsanpassung mit Blick auf das mittelfristige Haushaltsziel nutzen, indem
es vor allem das mittelfristige Potenzialwachstum beim Ausgabenanstieg
berücksichtigt und den Anteil wachstumsfördernder öffentlicher Ausgaben erhöht. (2)
Bulgarien sollte Maßnahmen zur Verbesserung der
Berechenbarkeit der Haushaltsplanung und ihrer Ausführung ergreifen, indem es
insbesondere die Haushaltsführung stärkt. Hierzu sollten verbindliche
Haushaltsregeln und ein gut definierter mittelfristiger Haushaltsrahmen
konzipiert und eingeführt werden, um die Transparenz auf allen Verwaltungsebenen
zu gewährleisten. Es sollten Maßnahmen für eine periodengerechte
Haushaltsberichterstattung eingeführt werden. (3)
Bulgarien sollte Maßnahmen ergreifen, um die
laufende Reform des Rentensystems zu beschleunigen und um es älteren
Arbeitnehmern zu ermöglichen, länger beschäftigt zu bleiben. (4)
Im Einvernehmen mit den Sozialpartnern und gemäß
der nationalen Praxis sollten Strategien gefördert werden, damit das Wachstum
der Löhne und Gehälter die Entwicklungen bei der Produktivität besser
widerspiegelt und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. (5)
Zur Bekämpfung der Armut und zur Förderung der
gesellschaftlichen Partizipation sollten unter besonderer Berücksichtigung
sensibler Gruppen, die mehrere Hemmnisse zu bewältigen haben, Schritte
unternommen werden, um den Markt für private Arbeitsvermittler weiter zu öffnen
und um die öffentlichen Arbeitsämter zu modernisieren, damit sie besser in der
Lage sind, Befähigungsprofile mit der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt
abzugleichen und junge Menschen mit geringer Qualifikation stärker zu
unterstützen. Die Bildungsreform sollte durch Verabschiedung eines Gesetzes für
die Vorschul- und Schulbildung sowie ein neues Hochschulgesetz bis Mitte 2012
vorangebracht werden. (6)
Die Anstrengungen zur Steigerung der
Verwaltungskapazität in Kernfunktionen der Regierung und Behörden sollten
beschleunigt werden, damit der öffentliche Dienst effizienter bei der
Bearbeitung von Anfragen der Bürger und Unternehmen wird. Bulgarien sollte
Maßnahmen einführen, um öffentliche Vergabeverfahren auf der Grundlage von
Risikoabschätzungen zu überprüfen und die Verwaltungskapazität zu erhöhen,
damit Unregelmäßigkeiten vermieden und sanktioniert werden, um so die Qualität
und den Nutzen öffentlicher Gelder zu verbessern. (7)
Um den Strom- und Gasmarkt für einen größeren
Wettbewerb zu öffnen, sollten Hemmnisse für den Zugang, Gewinngarantien und
Preiskontrollen abgeschafft und die Unabhängigkeit der bulgarischen
Energieregulierungsbehörden gewährleistet werden. Zur Erhöhung der
Energieeffizienz von Gebäuden sollten Anreize geschaffen werden. Geschehen zu Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. C vom … , S. . [3] Für 2011 aufrechterhalten durch den Beschluss
2011/308/EU vom 19. Mai 2011. [4] Näheres zu den Verpflichtungen im Rahmen des Euro-Plus-Pakts
in SEK(2011)711. [5] SEK(2011) 711. [6] Gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates.