Empfehlung für EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2011und Stellungnahme des Rateszum aktualisierten Stabilitätsprogramm Sloweniens für 2011-2014 /* SEC/2011/0816 endg. */
Empfehlung für EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2011
und Stellungnahme des Rates
zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Sloweniens für 2011-2014 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den
Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Wachstums- und
Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an; diese Strategie stützt sich
auf eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Schlüsselbereichen,
in denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Europas Potenzial für
nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2)
Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung
zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union
(2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien
für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[3] an, die zusammen die „integrierten
Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der
Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik den
integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3)
Am 12. Januar 2011 nahm die Kommission den
ersten Jahreswachstumsbericht an, mit dem ein neuer Zyklus
wirtschaftspolitischer Steuerung in der EU und gleichzeitig das erste
‚Europäische Semester‛ einer in der Strategie Europa 2020
verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurden. (4)
Am 25. März 2011 billigte der Europäische Rat
(im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar und
7. März 2011 und im Anschluss an den Jahreswachstumsbericht der
Kommission) die Prioritäten für Haushaltskonsolidierung und Strukturreform. Er
betonte die Notwendigkeit, der Wiederherstellung solider Staatshaushalte und
der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, dem Abbau der
Arbeitslosigkeit durch Reformen des Arbeitsmarkts sowie neuen Anstrengungen zur
Steigerung des Wachstums Priorität einzuräumen. Er forderte die Mitgliedstaaten
auf, diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen umzusetzen und sie in ihre
Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme
aufzunehmen. (5)
Am 25. März 2011 ersuchte der Europäische Rat
die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre
Verpflichtungen so zeitig vorzulegen, dass sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme
und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können. (6)
Am 18. und 19. April 2011 hat Slowenien
sein aktualisiertes Stabilitätsprogramm 2011 für den Zeitraum 2010-2014
sowie sein nationales Reformprogramm 2011 vorgelegt. Um den Verknüpfungen
zwischen den Programmen Rechnung zu tragen, wurden sie gleichzeitig bewertet. (7)
Slowenien erfreute sich in den Jahren vor der Krise
aufgrund boomender Exporte und Investitionen eines starken
Wirtschaftswachstums. Das Land hatte jedoch stark unter der Krise zu leiden;
sein BIP ging im Zeitraum 2008-2010 um fast 10 % zurück, wodurch der
vorherige Aufholprozess zum Teil zunichte gemacht wurde. Das gesamtstaatliche
Defizit erhöhte sich durch das Zusammenwirken von automatischen Stabilisatoren,
Konjunkturmaßnahmen und einer starken inhärenten Ausgabendynamik von 1,8 %
des BIP im Jahr 2008 auf 6,0 % des BIP im Jahr 2009 (bei einem
Bruttoschuldenstand von 21,9 % bzw. 35,2 % des BIP). Der Arbeitsmarkt
reagierte mit beträchtlicher Verzögerung, und bei der Beschäftigungslage ist
weiterhin ein Abwärtstrend zu verzeichnen. Die Arbeitslosenquote liegt zwar
nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt, stieg jedoch im Vergleich zu dem Stand
vor der Krise (4,4 %) bis 2010 stark an (7,3 %). Bisher ging die
wirtschaftliche Erholung relativ langsam vonstatten; mit einer Beschleunigung
wird erst 2012 gerechnet (BIP-Wachstum von 2,5 %). (8)
Auf der Grundlage einer Analyse des aktualisierten
Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates
ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des
Stabilitätsprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario kurzfristig
plausibel, für das Ende des Programmzeitraums jedoch zu günstig ist. Mit dem
Programm soll das gesamtstaatliche Defizit (5,6 % des BIP 2010) durch eine
breit angelegte Eindämmung der Primärausgaben bis 2013 auf einen Stand unter
dem Referenzwert von 3 % des BIP gesenkt werden. Im Anschluss an die
Korrektur des übermäßigen Defizits sieht das Programm kleine Fortschritte im
Hinblick auf das mittelfristige Ziel einer strukturell ausgewogenen
Haushaltsposition vor, ohne diese jedoch zu erreichen. Das mittelfristige Ziel
ist zwar ehrgeiziger als im vorherigen Programm, es kann jedoch zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als angemessen bezeichnet werden und es ist
unklar, ob dadurch ausreichend rasche Fortschritte im Hinblick auf eine
langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen erreicht werden. Die durchschnittlichen jährlichen
Konsolidierungsanstrengungen im Zeitraum 2011-2013 dürften nach der Berechnung
der Kommissionsdienststellen auf der Grundlage der Informationen des Programms
nach der gemeinsamen Methodik mit etwa 0,5 Prozentpunkten des BIP unter
dem vom Rat empfohlenen Satz liegen. Außerdem
könnten bei Defizit und Schuldenstand die Ziele nicht erreicht werden. Im Rahmen eines Nachtragshaushalts werden
zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung des Defizitziels für 2011 erwartet. Für den Zeitraum nach 2011 enthält das Programm
jedoch keine Maßnahmen zur Eindämmung der Ausgaben, und zusätzliche finanzpolitische
Rettungsmaßnahmen, die sich auf Defizit und Schuldenstand auswirken, können
nicht ausgeschlossen werden. (9)
Seit dem Höchststand im Jahr 2009 ist das
gesamtstaatliche Defizit zwar zurückgegangen, die weitere Konsolidierung im
Hinblick auf die Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2013 und die Erreichung
des mittelfristigen Ziels im Anschluss daran ist jedoch für Slowenien eine
wichtige Aufgabe. Im Einklang mit der Konsolidierungsstrategie der letzten
Jahre betreffen die im Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2011-2014
vorgesehenen weiteren Ausgabenkürzungen vor allem die Löhne im öffentlichen
Sektor, die Sozialleistungen (einschließlich Renten) und öffentliche
Investitionen. Das Programm enthält jedoch keine Einzelheiten zu den für den
Zeitraum nach 2011 geplanten Maßnahmen. Weitere Korrekturmaßnahmen zur
Erreichung des Defizitziels 2011 erscheinen notwendig. Die mittelfristige
Haushaltskonsolidierungsstrategie wäre glaubwürdiger, wenn stärker strukturell
ausgerichtete Maßnahmen zur Ausgabeneindämmung (im Gegensatz zu den zeitlich
begrenzten Interventionen in jüngster Zeit) und ein verbindlicherer
mittelfristiger Haushaltsrahmen verabschiedet würden. Das Stabilitätsprogramm
bestätigt die Einführung einer Ausgabenregel, wichtige Bestimmungen (z. B.
die Definition eines Verstoßes) sind jedoch noch auszuarbeiten. Schließlich
könnten sich Slowenien aufgrund einer vergleichsweise geringen
Ausgabeneffizienz (z. B. im Gesundheits- und Bildungswesen) zusätzliche
Möglichkeiten im Bereich der ausgabenorientierten Konsolidierung bieten, ohne
dass die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen beeinträchtigt würde. Das
Stabilitätsprogramm kündigt Initiativen zur Rationalisierung der öffentlichen
Dienste, Leistungen und Subventionen sowie zur Einführung eines einheitlichen
Systems der öffentlichen Auftragsvergabe an; einige Maßnahmen werden jedoch
nicht im Einzelnen ausgeführt. (10)
Die langfristigen Auswirkungen der
Bevölkerungsalterung auf den Haushalt sind in Slowenien weitaus stärker als im
EU-Durchschnitt. Ferner sind Erwerbsbeteiligung und Beschäftigungsquote für
ältere Arbeitnehmer sehr gering (36,5 % und 35 % im Vergleich zum
EU-Durchschnitt von 49,7 % und 46,3 %), vor allem aufgrund des
niedrigen Rentenalters und unzureichender Anreize für ein aktives Alter. Das
Parlament hat kürzlich eine Rentenreform verabschiedet, mit der das Rentenalter
angehoben werden soll, bei gleichzeitiger Gewährleistung angemessener Renten.
Nach dem Stabilitätsprogramm würden dadurch die alterungsbedingten Ausgaben bis
2030 stabilisiert, was ein wichtiger erster Schritt im Hinblick auf eine
langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems wäre. Am 5. Juni 2011 wurde
ein Referendum zur Reform abgehalten, bei dem diese abgelehnt wurde. Das
Problem der langfristigen Tragfähigkeit des Rentensystems besteht daher nach
wie vor, und es müssen andere Wege zu seiner Lösung gefunden werden. (11)
Der Arbeitsmarkt ist nach der Art der
Arbeitsverträge relativ stark segmentiert: Für Arbeiter mit unbefristeten
Verträgen gelten strenge Arbeitsschutzbestimmungen, was bei Arbeitern mit
befristeten Verträgen nicht der Fall ist. Der Anteil junger Arbeitnehmer
zwischen 15 und 24 Jahren mit befristeten Arbeitsverträgen ist EU-weit der
höchste (67 % im Jahr 2009); ein Wechsel von einem befristeten auf einen
unbefristeten Vertrag erscheint relativ schwierig. Frühere Bemühungen zur
Lösung dieses Problems waren nicht von Erfolg gekrönt. Die Regierung plant
Verhandlungen mit den Sozialpartnern über eine Änderung des Gesetzes über
Beschäftigungsverhältnisse, um Rechte und Pflichten im Rahmen unterschiedlicher
Arbeitsverträge einander anzugleichen. Ferner stellen ‚Studentenjobs‘ einen
beträchtlichen, weitgehend unregulierten und steuerrechtlich vorteilhaften
parallelen Arbeitsmarkt dar. Dieses wichtige Thema wird im nationalen
Reformprogramm nicht behandelt. (12)
Abgesehen von der Segmentierung sind die
strukturellen Probleme des slowenischen Arbeitsmarktes darauf zurückzuführen,
dass die angebotenen Qualifikationen nicht dem Bedarf des Arbeitsmarktes
entsprechen; dies wird im nationalen Reformprogramm anerkannt. Das NRP sieht
hohe Investitionen in die Ausbildung vor, um Kompetenzen und
Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Es enthält ferner Pläne zur weiteren
Erleichterung des Übergangs von der Ausbildung zum Arbeitsleben, wobei der
Schwerpunkt auf der Berufsberatung während der gesamten Ausbildungszeit liegt.
Geplant ist auch die Modernisierung der Arbeitsverwaltung mit dem Ziel, das
Qualifikationsangebot stärker am Bedarf des Arbeitsmarktes auszurichten. Sollen
diese Reformen erfolgreich umgesetzt werden, müsste jedoch das System zur
rechtzeitigen Erkennung der aktuellen und zu erwartenden Markterfordernisse
verbessert werden. (13)
Der Konjunkturrückgang wirkt sich verspätet auf die
Kreditbestände aus, und durch den immer größeren Anteil notleidender Kredite
steigen die Kosten der Banken für Wertminderung und Rückstellungen. Den beiden
wichtigsten staatseigenen Banken wurde Kapital zugeführt, was von
entscheidender Bedeutung war. Die Regierung hat ferner Maßnahmen vorgeschlagen,
um die Beitreibung von Forderungen zu beschleunigen und die Kreditvergabe für
Produktionstätigkeiten attraktiver zu gestalten; dies reicht möglicherweise
nicht ganz aus, um den Kreditfluss in die Realwirtschaft wiederherzustellen,
weshalb weitere Maßnahmen erforderlich sein könnten. (14)
Einige Segmente des Dienstleistungssektors sind vom
Wettbewerbsdruck abgeschirmt; sie sind gekennzeichnet durch hohe Handelsspannen
und eine starke Konzentration, wodurch die Kosten in der gesamten Wirtschaft in
die Höhe getrieben werden. Zusammen mit einer starken staatlichen Präsenz in
der Wirtschaft führt dies dazu, dass potenziell vorteilhafte ausländische
Direktinvestitionen relativ niedrig bleiben. Slowenien möchte die bisher stark
verzögerte Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie beschleunigen. Ferner soll
die slowenische Wettbewerbsbehörde volle Unabhängigkeit erhalten und staatliche
Kapitalanlagen ermitteln, die zum Verkauf geeignet sind. Diese Pläne werden
nicht im Einzelnen ausgeführt, und es bestehen Risiken im Zusammenhang mit der
Umsetzung. (15)
Slowenien ist dem Euro-Plus-Pakt beigetreten. Im
nationalen Reformprogramm Sloweniens werden potenzielle Verpflichtungen und
Ziele in den vier Bereichen des Euro-Plus-Pakts (Förderung der
Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung, Beitrag zur langfristigen
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, Stärkung der Finanzstabilität)
angegeben, der Kommission wurden jedoch bis zum 7. Juni noch keine festen
Verpflichtungen mitgeteilt. (16)
Die Kommission hat das Stabilitätsprogramm und das
nationale Reformprogramm bewertet[4].
Sie hat dabei die Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial-
und Wirtschaftspolitik in Slowenien sowie die Einhaltung der EU-Vorschriften
und ‑Richtungsvorgaben berücksichtigt, da es notwendig ist, die generelle
wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union durch auf EU-Ebene
entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu stärken. Daher
ist die Kommission der Auffassung, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden
müssen, wenn das im Stabilitätsprogramm genannte Defizitziel für 2011 erreicht
werden soll. Nach 2011 sind die Ziele für Defizit und Schuldenstand
beträchtlich gefährdet, da im Stabilitätsprogramm keine auf Dauer tragfähigen
Maßnahmen zur Ausgabeneindämmung enthalten sind. Das nationale Reformprogramm
sieht Maßnahmen zur Sanierung des Finanzsektors vor, diese sind jedoch
möglicherweise nicht ehrgeizig genug. Die Prüfung ergab ferner, dass die
inländischen Wachstumsmöglichkeiten ausgebaut werden müssen, insbesondere über
die Steigerung der Erwerbsbeteiligung junger und älterer Arbeitnehmer durch
eine geringere Arbeitsmarktsegmentierung und eine stärkere Ausrichtung des
Qualifikationsangebots am Qualifikationsbedarf. Schließlich muss der Wettbewerb
gestärkt werden, und es müssen Möglichkeiten für Investitionen und Wachstum im
Dienstleistungssektor und in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen geschaffen
werden. (17)
In Anbetracht dieser Bewertung und unter
Berücksichtigung der Empfehlung des Rates nach Artikel 126 Absatz 7
des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vom 2. Dezember
2009 hat der Rat die Aktualisierung 2011 des slowenischen Stabilitätsprogramms
geprüft; seine Stellungnahme[5] ist
insbesondere in den nachstehenden Empfehlungen 1 und 2 enthalten. Unter
Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom
25. März 2011 hat der Rat ferner das nationale Reformprogramm Sloweniens
geprüft – EMPFIEHLT, dass Slowenien im Zeitraum
2011-2012 folgende Maßnahmen ergreift: (1)
Das Defizitziel 2011 sollte erreicht werden, das
Defizitziel 2012 sollte durch konkrete Maßnahmen unterstützt und die
erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen sollten konsequent durchgeführt werden;
Slowenien sollte bereit sein, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um
Zielverfehlungen zu vermeiden. Diese notwendige Anpassung während des
Programmzeitraums im Hinblick auf die Erreichung eines geeigneten
mittelfristigen Ziels sollte durch strukturelle Maßnahmen zur
Ausgabeneindämmung gestützt werden; den ermittelten Effizienzschwächen sollte
durch einen verbindlicheren mittelfristigen Haushaltsrahmen begegnet werden. (2)
Es sollten Schritte zur Sicherstellung der
langfristigen Tragfähigkeit des Rentensystems unternommen werden, wobei die
Angemessenheit der Renten gewährleistet wird. Die Beschäftigungsquote für ältere
Arbeitnehmer sollte erhöht werden, indem Anreize geschaffen werden, später in
den Ruhestand zu treten, und indem eine aktive Arbeitsmarktpolitik betrieben
und Maßnahmen für ein lebenslanges Lernen ergriffen werden. (3)
Slowenien sollte weitere Maßnahmen ergreifen, um in
ausreichendem Maße eine Erfassung der Kreditverluste und die Bereinigung der
Bilanzen im gesamten Bankensektor sicherzustellen.
(4)
Es sollten in Abstimmung mit den Sozialpartnern und
im Einklang mit der landesüblichen Praxis Maßnahmen ergriffen werden, um
Asymmetrien bei Rechten und Pflichten im Rahmen unbefristeter und befristeter
Verträge zu verringern. Slowenien sollte erneut Anstrengungen unternehmen, um
den parallelen Arbeitsmarkt der ‚Studentenjobs‘ anzugehen. (5)
Es sollte ein System zur Prognostizierung des
Bedarfs an Fähigkeiten und Kompetenzen im Hinblick auf einen
reaktionsfreudigeren Arbeitsmarkt entwickelt werden. Die Effektivität der
Arbeitsverwaltung, insbesondere bei der Berufsberatung, sollte bewertet werden,
um das Qualifikationsangebot stärker am Bedarf des Arbeitsmarktes auszurichten.
(6)
Der Rahmen für reglementierte Berufe sollte
gestrafft und die administrativen Kapazitäten der Wettbewerbsbehörde sollten
ausgebaut werden, um die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und
Investitionen anzuziehen. Geschehen zu Brüssel am … Im Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. C vom .. , S. .. . [3] Für 2011 aufrechterhalten durch den Beschluss
2011/308/EU des Rates vom 19. Mai 2011. [4] SEK(2011) 732. [5] Vorgesehen in Artikel 5 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1466/97.