Empfehlung für EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm 2011 der Slowakeiund Stellungnahme des Rateszum aktualisierten Stabilitätsprogramm der Slowakei für 2011-2014 /* SEC/2011/0815 endg. */
Empfehlung für EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm 2011 der
Slowakei
und Stellungnahme des Rates
zum aktualisierten Stabilitätsprogramm der Slowakei für 2011-2014 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat
den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Wachstums- und
Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an; diese Strategie stützt sich
auf eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Schlüsselbereichen,
in denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Europas Potenzial für
nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2)
Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine
Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der
Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über
Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[3] an, die zusammen die „integrierten
Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der
Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik den
integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3)
Am 12. Januar 2011 nahm die Kommission
den ersten Jahreswachstumsbericht an, mit dem ein neuer Zyklus
wirtschaftspolitischer Steuerung in der EU und gleichzeitig das erste
Europäische Semester einer in der Strategie Europa 2020 verankerten
integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurden. (4)
Am 25. März 2011 billigte der Europäische
Rat (im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar und
7. März 2011 und im Anschluss an den Jahreswachstumsbericht der
Kommission) die Prioritäten für Haushaltskonsolidierung und Strukturreform. Er
betonte die Notwendigkeit, der Wiederherstellung solider Staatshaushalte und
der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, dem Abbau der
Arbeitslosigkeit durch Reformen des Arbeitsmarkts sowie neuen Anstrengungen zur
Steigerung des Wachstums Priorität einzuräumen. Er forderte die Mitgliedstaaten
auf, diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen umzusetzen und sie in ihre
Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme
aufzunehmen. (5)
Am 25. März 2011 ersuchte der Europäische
Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre
Verpflichtungen so zeitig vorzulegen, dass sie in ihre Stabilitäts- bzw.
Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können. (6)
Am 28. April 2011 legte die Slowakei ihr
aktualisiertes Stabilitätsprogramm 2011 für den Zeitraum 2011-2104 und am
2. Mai 2011 ihr nationales Reformprogramm vor. Um den Verknüpfungen
zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden sie gleichzeitig
bewertet. (7)
Aufgrund ihrer starken Öffnung für den Handel und
ihrer Spezialisierung auf die Produktion langlebiger Verbrauchsgüter wurde die
slowakische Wirtschaft vom Einbruch des Welthandels und der aggregierten
Nachfrage infolge der Finanzkrise erheblich getroffen. Dies führte dazu, dass
das BIP im Jahr 2009 um 4,7 % schrumpfte und die Arbeitslosigkeit auf
12 % anstieg. Im Jahr 2010 hat sich – aufgrund der Erholung der externen
Nachfrage – die wirtschaftliche Lage in Bezug auf das Produktionswachstum
deutlich verbessert (Erhöhung des BIP um 4,1 %), in Bezug auf die Beschäftigung
aber weiter verschlechtert: Die Arbeitslosigkeit erreichte 14,5 %, womit
die Slowakei eine der höchsten Arbeitslosenquoten und einen der stärksten
Anstiege der Arbeitslosigkeit in der EU zu verzeichnen hat. Die Beschäftigung
wird in den Jahren 2011-2012 deutlich unter dem Vorkrisenniveau liegen. Die
Krise hat zu einer erheblichen Verschlechterung der Lage der öffentlichen
Finanzen geführt. Das gesamtstaatliche Defizit wuchs von 2 % des BIP im
Jahr 2008 auf 8 % des BIP in den Jahren 2009-2010. Die Schuldenquote ist –
wenngleich noch relativ niedrig – 2010 ebenfalls gestiegen, und zwar um 15 Prozentpunkte
auf 41 % des BIP. (8)
Ausgehend von der Bewertung des aktualisierten
Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vertritt
der Rat die Auffassung, dass das dem Programm zugrunde liegende
makroökonomische Szenario für die ersten beiden Programmjahre plausibel, für
die Jahre gegen Ende des Programmzeitraums jedoch zu günstig ist. Dem Programm
zufolge soll das Defizit 2013, also innerhalb der vom Rat gesetzten Frist,
unter 3 % des BIP und im Jahr 2014 weiter bis auf 2,8 % des BIP
gesenkt werden. Nach 2011 wird die Anpassung weitgehend ausgabenbasiert
erfolgen. Die Haushaltsziele sind mit Abwärtsrisiken behaftet, die in erster
Linie mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zusammenhängen. Die
Verwirklichung des mittelfristigen Haushaltsziels ist im Programm nicht
vorgesehen. Die Erfüllung der Haushaltsziele würde im Zeitraum 2011-2013 eine
durchschnittliche jährliche haushaltspolitische Anstrengung im Umfang von etwa
1,4 % des BIP erfordern. (9)
Es wird davon ausgegangen, dass das Defizit dank
der Konsolidierungsmaßnahmen, die sich den Schätzungen des slowakischen
Stabilitätsprogramms zufolge auf etwa 2,5 % des BIP belaufen werden, im
Jahr 2011 deutlich zurückgehen wird. Der Anpassungsprozess soll sich in den
Jahren 2012 und 2013 weiter fortsetzen mit einer durchschnittlichen Senkung des
Defizits um etwa einen Prozentpunkt des BIP pro Jahr. Die
Konsolidierungsanstrengungen setzen in erster Linie auf der Ausgabenseite an:
Angestrebt werden Einsparungen bei Waren und Dienstleistungen und bei den Lohn-
und Gehaltskosten; eine nachhaltige Fortsetzung dieser Anstrengungen könnte
sich jedoch als schwierig erweisen. Generell besteht die Herausforderung für die
Slowakei darin, sicherzustellen, dass im Zuge der Konsolidierung weiterhin in
wachstumsfördernde Bereiche, wie etwa ins Bildungswesen und in die
Verkehrsinfrastruktur, investiert wird und die entsprechenden Ausgaben
gegebenenfalls sogar noch erhöht werden. Sorge bereiten vor allem die geringen
staatlichen Bruttoanlageinvestitionen, die noch weiter zurückgehen dürften. Die
Möglichkeiten für eine Steigerung der Einnahmen aus Steuern, die sich am
wenigsten wachstumshemmend auswirken, wie Vermögens- und Ökosteuern, und für
eine Effizienzsteigerung beim Steuereinzug, insbesondere vor dem Hintergrund
der beträchtlichen Mehrwertsteuerlücke, sind noch nicht voll ausgeschöpft. (10)
Mit der Reform von 2005, durch die eine mehrjährige
Planung, eine Programmbudgetierung und verschiedene Haushaltsregeln eingeführt
wurden, hat die Slowakei ihren Haushaltsrahmen deutlich verbessert. Die
derzeitigen Rahmenbedingungen haben die Regierung jedoch nicht davon
abgehalten, selbst in Jahren starken Wirtschaftswachstums Defizite aufzubauen.
Einer der größten Schwachpunkte ist der Umstand, dass die Haushaltsziele für
die späteren Programmjahre ohne Weiteres geändert werden können und somit nicht
dem Zweck dienen, den Haushaltsprozess in den kommenden Jahren abzusichern. Die
in der Stabilitätsprogrammaktualisierung und im nationalen Reformprogramm
vorgeschlagenen Ausgabenobergrenzen könnten hier Abhilfe schaffen, sofern sie
für einen größtmöglichen Anteil der gesamtstaatlichen Ausgaben gelten. Das
derzeitige Fehlen rechtzeitig veröffentlichter Informationen, insbesondere zu
den lokalen Gebietskörperschaften und zur Sozialversicherung ist ein
zusätzliches Hindernis, das die Überwachung der Haushaltsentwicklungen im
Jahresvergleich und die Durchsetzung der Haushaltsregeln erschwert. Schließlich
fehlt es in der Slowakei an einer unabhängigen Einrichtung, die unmittelbar in
die vorbereitenden Arbeiten, die Überwachung und die Bewertungsmechanismen im
Zusammenhang mit dem Haushalt eingebunden werden könnte. (11)
Die Slowakei gehört zu den Mitgliedstaaten, die
sich im Hinblick auf die langfristige Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen
beträchtlichen Herausforderungen gegenübersehen. Den Projektionen zufolge
werden die alterungsbedingten Ausgaben in den kommenden Jahrzehnten in der
Slowakei rascher ansteigen als im EU‑Durchschnitt. Hauptursächlich
hierfür werden die Renten sein – trotz der in den Jahren 2004-2006
durchgeführten umfassenden Reform. Im Rahmen dieser Reform wurde jedoch der
prognostizierte künftige Anstieg der Lebenserwartung noch nicht systematisch
berücksichtigt. Die umlagefinanzierte Rentensäule kann künftig aufgrund der
starken Anspruchskomponente bei der Rentenberechung sowie aufgrund des
Indexierungssystems unter noch stärkeren Druck geraten. Die kapitalgedeckte
Säule wurde in ihrer Tragfähigkeit geschwächt durch die in den Jahren 2008-2009
eingeführten Änderungen, unter anderem durch die Verpflichtung für
Pensionsfonds, entstandene Verluste zu decken, und durch die Aufhebung der
Beteiligungspflicht für neue Marktteilnehmer. Das nationale Reformprogramm und
das Stabilitätsprogramm sehen verschiedene Anpassungen des Rentensystems vor,
um die derzeitigen Defizite zu beheben. (12)
Eine weitere große Herausforderung besteht darin,
gegen den beträchtlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit vorzugehen, bevor diese
zu einem strukturellen Problem wird. Derzeit liegt die Arbeitslosenquote bei
über 14 %. Die Langzeitarbeitslosenquote von 9,2 % ist nach wie vor
die höchste in der EU; gleichzeitig bestehen ausgeprägte regionale Unterschiede
und ein erhebliches Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und
Qualifikationsnachfrage. Wenngleich der Arbeitsmarkt in der Slowakei durch
relativ flexible Bedingungen gekennzeichnet ist, plant die Regierung, durch
arbeitsrechtliche Änderungen für noch mehr Flexibilität zu sorgen. Die
Arbeitslosenquote ist besonders hoch bei Geringqualifizierten; ihre
Beschäftigungsquote ist eine der niedrigsten in der EU. Dies kann an der bei
Geringverdienern (67 % des Durchschnittlohns) relativ hohen Steuer- und
Abgabenbelastung (34 %) liegen, die kaum Anreize für die Einstellung
geringqualifizierter Arbeitskräfte bietet. Darüber hinaus können gezielte und
gut konzipierte Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik eine wichtige Rolle
dabei spielen, Arbeitslose wieder in Arbeit zu bringen. Derzeit sind sowohl die
Ausgaben für solche Maßnahmen als auch die Beteiligung daran mit die geringsten
in der EU. Die Regierung beabsichtigt, bis Ende dieses Jahres eine Reform der
Arbeitsmarktverwaltung und eine aktive Arbeitsmarktpolitik auf den Weg zu
bringen. (13)
Angesichts der Bedeutung, die einer ausreichend
qualifizierten Erwerbsbevölkerung für die Verbesserung der nichtpreislichen
Wettbewerbsfähigkeit zukommt, hat die Slowakei sich das ehrgeizige Ziel
gesetzt, die Zahl der Hochschulabsolventen bis 2020 von derzeit 17,6 % auf
40 % zu erhöhen. Um das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und
Qualifikationsnachfrage zu beheben, reformiert die Slowakei derzeit
Schulausbildung und Berufsbildung, wie im nationalen Reformprogramm dargelegt.
Der Anteil der Hochschulabsolventen liegt jedoch nach wie vor deutlich unter
dem EU-Durchschnitt, wobei auch die Qualität ein Problem darstellt, wie dies
verschiedene Indikatoren nahelegen. Das niedrige Bildungsniveau der
marginalisierten Roma-Gemeinschaften ist ein wichtiger Faktor, der mit
ursächlich für die Langzeitarbeitslosigkeit in der Slowakei ist. Die
Beteiligung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter am lebenslangen Lernen ist
immer noch im Vergleich zum EU-Durchschnitt sehr gering (2,8 %); dies scheint
sich negativ auf die Beschäftigungsfähigkeit auszuwirken und darüber hinaus die
Bemühungen um einen Abbau der aktuellen hohen Arbeitslosigkeit zu
unterminieren. (14)
Die Notwendigkeit, in der Slowakei ein stärker
wachstumsförderndes Unternehmensumfeld zu schaffen, wird im nationalen
Reformprogramm ebenso anerkannt wie die Notwendigkeit, die Leistungsfähigkeit
des Justizwesens zu verbessern, für mehr Transparenz bei der öffentlichen
Auftragsvergabe zu sorgen und die Korruption zu bekämpfen, wenngleich die Durchführung
mit gewissen Risiken behaftet ist. Das Problem der schwachen öffentlichen
Institutionen wird jedoch nicht in ausreichendem Maße behandelt, und es könnte
mehr unternommen werden, um eine evidenzbasierte Politik zu fördern. In der
öffentlichen Verwaltung führen unzureichende Kapazitäten und eine hohe
Personalfluktuation dazu, dass Effizienz und Transparenz geschmälert, die
analytischen Kapazitäten geschwächt und eine effektiver Einsatz von EU-Geldern
sowie generell eine effiziente Nutzung öffentlicher Mittel behindert werden.
Diese Faktoren beeinträchtigen das Wachstumspotenzial der Wirtschaft und ihre
Wettbewerbsfähigkeit. (15)
Im Rahmen des Euro-Plus-Pakts ist die Slowakei eine
Reihe von Verpflichtungen eingegangen.[4]
Diese Verpflichtungen betreffen die für die Slowakei relevanten Bereiche des
Pakts: Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, Beschäftigung und
Wettbewerbsfähigkeit. Im Haushaltsbereich verpflichtet sich die Slowakei, die
langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern und den
nationalen Haushaltsrahmen zu stärken durch Erlass einer neuen Rechtsvorschrift
über die haushaltspolitische Verantwortung. Die Beschäftigungsmaßnahmen
betreffen die geplante Überarbeitung des Arbeitsrechts, durch die der
Arbeitmarkt noch flexibler gestaltet werden soll. Ziele der Maßnahmen im
Bereich Wettbewerb sind die Verringerung des Verwaltungsaufwands, die
Bekämpfung von Korruption, die Erhöhung der Transparenz bei der öffentlichen
Auftragsvergabe und im Justizwesen sowie die Steigerung der Effizienz des
Steuersystems. Die genannten Verpflichtungen spiegeln die im
Stabilitätsprogramm und im nationalen Reformprogramm umrissene Reformagenda
wider. Sie untermauern die laufenden Reformvorhaben zur Verbesserung des
Unternehmensumfelds und der Rechtsdurchsetzung und bereiten den Weg für die
Auseinandersetzung mit den wichtigen Themen Renten und langfristige
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Verpflichtungen wurden einer
Bewertung unterzogen und bei der Formulierung der Empfehlungen berücksichtigt. (16)
Die Kommission hat das Stabilitätsprogramm und das
nationale Reformprogramm einschließlich der Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen für
die Slowakei bewertet.[5] Sie
hat dabei nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-,
Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Slowakei berücksichtigt, sondern auch die
Einhaltung der EU‑Vorschriften und -Richtungsvorgaben, da es notwendig
ist, die generelle wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union durch
auf EU‑Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen
zu stärken. Aufgrund dieser Bewertung ist die Kommission der Auffassung, dass
die Erreichung der Haushaltziele nach 2011 mit Abwärtsrisiken behaftet ist. Im
Zuge der Konsolidierungsanstrengungen sollten die Ausgaben für wachstumsfördernde
Maßnahmen aufrechterhalten und durch Maßnahmen zur Stärkung der
finanzpolitischen Steuerung sowie der langfristigen Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen ergänzt werden. Weitere Schritte in den Jahren 2011-2012
sollten auf die Stärkung der inländischen Wachstumsquellen abstellen, wobei dem
jüngsten Anstieg der Arbeitslosigkeit insbesondere durch eine Verringerung der
Steuer- und Abgabenlast bei Geringverdienern sowie durch eine Reform der
aktiven Arbeitsmarktpolitik entgegengewirkt, das Missverhältnis zwischen
Qualifikationsangebot und ‑nachfrage angegangen, die Qualität der
allgemeinen und beruflichen Bildung und die Rahmenbedingungen für Unternehmen
verbessert und die öffentlichen Institutionen und ihre Governance gestärkt
werden sollten. (17)
In Anbetracht der vorstehenden Bewertung und im
Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 2. Juni 2010 gemäß
Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union vom 2. Dezember 2009 hat der Rat das aktualisierte
Stabilitätsprogramm 2011 der Slowakei geprüft und seine Auffassung[6] insbesondere in seinen Empfehlungen unter
den folgenden Nummern 1, 2 und 3 dargelegt. Unter Berücksichtigung der
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25. März 2011 hat der
Rat das nationale Reformprogramm der Slowakei geprüft – EMPFIEHLT, dass die Slowakei im
Zeitraum 2011-2012 folgende Maßnahmen ergreifen sollte. Die Slowakei sollte (1)
den Haushalt 2011 wie geplant ausführen und in den
Jahren 2012 und 2013 die ins Auge gefassten spezifischen Maßnahmen dauerhafter
Natur einführen, um das Defizit bis 2013 nachhaltig unter 3 % des BIP
abzusenken; wachstumsfördernde Ausgaben aufrechterhalten und vorhandene
Spielräume für Einnahmenerhöhungen durch eine Effizienzsteigerung beim
Mehrwertsteuereinzug nutzen; (2)
die finanzpolitische Steuerung stärken durch
Festlegung verbindlicher mehrjähriger Ausgabenobergrenzen sowohl für den
Zentralstaat als auch für das System der sozialen Sicherheit im Jahr 2011 und
deren Anwendung ab 2012; darüber hinaus einen unabhängigen Finanzrat einsetzen
und für die rechtzeitige Veröffentlichung von Haushaltsdaten auf allen
Regierungsebenen sorgen; (3)
die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen verbessern, indem sie die umlagefinanzierte Säule des Rentensystems
weiter anpasst, insbesondere durch Koppelung des Rentenalters an die
Lebenserwartung und durch Schaffung von Anreizen zur Gewährleistung der
Tragfähigkeit der kapitalgedeckten Rentensäule, um Fortschritte in Richtung
finanzielle Nachhaltigkeit zu erzielen und gleichzeitig ein angemessenes
Rentenniveau sicherzustellen; (4)
Schritte einleiten, um die Nachfrage nach
geringqualifizierten Arbeitskräften zu stützen, indem sie die Steuer- und
Abgabenlast für Geringverdiener senkt; zusätzliche Maßnahmen treffen, um die
Kapazitäten der staatlichen Arbeitsverwaltung auszubauen mit dem Ziel,
Ausrichtung, Konzeption und Bewertung der aktiven Arbeitsmarktpolitik,
insbesondere für junge Menschen und Langzeitarbeitslose, zu verbessern; (5)
die Umsetzung der geplanten Reformen im Bereich der
allgemeinen und beruflichen Billdung beschleunigen und Maßnahmen zur
Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung, auch im Hinblick auf ihre
Relevanz für den Arbeitsmarkt, auf den Weg bringen; einen Rahmen schaffen, der
Anreize sowohl für den Einzelnen als auch für Arbeitgeber setzt, die
Beteiligung Geringqualifizierter an Maßnahmen des lebenslangen Lernens zu
steigern; (6)
die Umsetzung der geplanten Maßnahmen
sicherstellen, die auf eine effektivere Anwendung der Vorschriften für die
öffentliche Auftragsvergabe und auf eine höhere Leistungsfähigkeit und
Transparenz des Justizwesens abzielen. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. C vom , S. . [3] Für 2011 aufrechterhalten durch den Beschluss
2011/308/EU des Rates vom 19. Mai 2011 [4] Nähere Einzelheiten zu den im Rahmen des Euro-Plus-Pakts
eingegangenen Verpflichtungen finden sich im Dokument SEK(2011) 733. [5] Siehe SEK(2011) 733. [6] Gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates.