52011SC0809

Empfehlung für EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Irlands 2011und Stellungnahme des Rateszum aktualisierten Stabilitätsprogramm Irlands für 2011-2014 /* SEC/2011/0809 endg. */


Empfehlung für

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Irlands 2011 und Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Irlands für 2011-2014

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION −

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

gestützt auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an; diese Strategie stützt sich auf eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Schlüsselbereichen, in denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[1] an, die zusammen die „integrierten Leitlinien” bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3) Am 7. Dezember 2010 verabschiedete der Rat der Europäischen Union (EU) den Durchführungsbeschluss 2011/77/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Irland für einen Zeitraum von drei Jahren auf der Grundlage der Bestimmungen des Vertrags und der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus. Das begleitende Memorandum of Understanding, das am 16. Dezember 2010 unterzeichnet wurde, und dessen erste Aktualisierung legen die wirtschaftspolitischen Auflagen fest, auf deren Grundlage der finanzielle Beistand gewährt wird. Der Durchführungsbeschluss des Rates wurde am 16. Mai 2011 geändert. Die erste Aktualisierung des Memorandum of Understanding wurde am 18. Mai 2011 unterzeichnet.

(4)             Am 12. Januar 2011 nahm die Kommission den ersten Jahreswachstumsbericht an, mit dem ein neuer Zyklus wirtschaftspolitischer Steuerung in der EU und gleichzeitig das erste Europäische Semester einer in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurden.

(5) Am 25. März 2011 billigte der Europäische Rat (im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar und 7. März 2011 und im Anschluss an den Jahreswachstumsbericht der Kommission) die Prioritäten für Haushaltskonsolidierung und Strukturreform. Er betonte die Notwendigkeit, der Wiederherstellung solider Staatshaushalte und der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, dem Abbau der Arbeitslosigkeit durch Reformen des Arbeitsmarkts sowie neuen Anstrengungen zur Steigerung des Wachstums Priorität einzuräumen. Er forderte die Mitgliedstaaten auf, diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen umzusetzen und sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufzunehmen.

(6) Am 25. März 2011 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre Verpflichtungen so zeitig vorzulegen, dass sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(7) Am 29. April 2011 legte Irland seine Stabilitätsprogrammaktualisierung 2011 für den Zeitraum 2011-2015 und sein nationales Reformprogramm 2011 vor. Um den Verknüpfungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden sie gleichzeitig bewertet.

(8) Die Krise führte zu einer wesentlichen Korrektur der schweren Ungleichgewichte, die sich in den vorausgegangenen Boomjahren aufgebaut hatten. Zwischen 2007 und 2010 sanken das reale BIP um 12 % und die Beschäftigung um nahezu 13 %, während die Arbeitslosigkeit von 4,6 % im Jahr 2007 auf 13,7 % im Jahr 2010 anstieg. Es kam auch zu einer dramatischen Verschlechterung der öffentlichen Finanzen, wobei die öffentliche Schuldenquote 2008 und 2009 zweistellige Werte erreichte. Im Jahr 2010 lag das gesamtstaatliche Defizit bei 32,4 % des BIP, einschließlich Stützungsmaßnahmen für den Finanzsektor im Umfang von 20,5 % des BIP. Die Schuldenquote stieg von 25 % im Jahr 2007 auf 96 % im Jahr 2010.

(9) Die Durchführung des EU-IWF-Programms für einen finanziellen Beistand verläuft weitgehend plangemäß. Die vereinbarten haushaltspolitischen Maßnahmen wurden durchgeführt, das Haushaltsziel 2010 wurde erreicht, und die Haushaltsergebnisse im ersten Quartal 2011 entsprachen ebenfalls den Programmzielen. Das gesamtstaatliche Defizit 2011 wird voraussichtlich unterhalb der im Programm festgelegten Obergrenze bleiben, trotz einer Abwärtskorrektur der Prognose für das nominale BIP im Jahr 2011. Bedeutende Fortschritte sind bei der Reform des Bankensystems zu verzeichnen; auch wurden Schritte unternommen, um die Ziele der Strukturreform zu erreichen.

(10) Ausgehend von der Bewertung des aktualisierten Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vertritt der Rat die Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Ziel der mittelfristigen Haushaltsstrategie des Programms ist es, das gesamtstaatliche Defizit unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken, wie in der Empfehlung des Rates vom 3. Dezember 2010 vorgesehen. Laut dem Programm werden folgende Defizitziele anstrebt: 10,0 % des BIP für 2011, 8,6 % für 2012, 7,2 % für 2013, 4,7 % für 2014 und 2,8 % bis zum Ende des Programmzeitraums 2015. Dieser Kurs wird unterstützt durch Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 3,75 % des BIP, die im Haushalt 2011 umgesetzt werden, breit angelegte Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 5,75 % des BIP im Zeitraum 2012-14 und eine weitere nicht näher spezifizierte Konsolidierungsanstrengung von über 1 % des BIP im Jahr 2015. Im Stabilitätsprogramm wird als mittelfristiges Haushaltsziel erneut ein Wert von -0,5 % des BIP vorgegeben, der aber innerhalb des Programmzeitraums nicht erreicht wird. Irland erscheint stark gefährdet im Hinblick auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Zur Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ist es erforderlich, mittelfristig ausreichende Primärüberschüsse zu erzielen und das irische System der sozialen Sicherheit weiter zu reformieren.

(11) Irland ist im Rahmen des Euro-Plus-Paktes eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen, die am 3. Mai 2011 vorgelegt wurden[2]. Sie umfassen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, einschließlich einer Reform der Lohn- und Gehaltsbildungsmechanismen, der Öffnung bestimmter freiberuflicher Dienstleistungen für den Wettbewerb, der Stärkung von Forschung und Innovation, der Verbesserung der Finanzstabilität, insbesondere Krisenbewältigungsmechanismen, und der Erhöhung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen durch einen mittelfristigen Haushaltsrahmen, einer Reform der Pensionen und einer Anhebung des Rentenalters.

(12) Die Kommission hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm, einschließlich der Verpflichtungen im Rahmen des Euro-Plus-Paktes, bewertet. [3] Sie hat dabei nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Irland berücksichtigt, sondern auch die Einhaltung der EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben, da es notwendig ist, die generelle wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu stärken. In diesem Zusammenhang betont die Kommission die Dringlichkeit der Durchführung der geplanten Maßnahmen, um dem Durchführungsbeschluss 2011/77/EU des Rates nachzukommen.

(13) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung, auch unter Berücksichtigung der Empfehlung des Rates gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV vom 7. Dezember 2010, hat der Rat die Stabilitätsprogrammaktualisierung 2011 von Irland geprüft und seine Stellungnahme vorgelegt[4]. Unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25. März 2011 hat der Rat das nationale Reformprogramm Irlands geprüft −

EMPFIEHLT Irland,

die Maßnahmen, die im Durchführungsbeschluss 2011/77/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Irland, geändert durch Beschluss vom 16. Mai 2011, festgelegt und im Memorandum of Understanding vom 16. Dezember 2010 und seiner Aktualisierung vom 18. Mai 2011 genauer dargelegt wurden, durchzuführen.

Geschehen zu

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

[1]               Für 2011 aufrechterhalten durch den Beschluss 2011/308/EU des Rates vom 19. Mai 2011.

[2]               Weitere Einzelheiten zu den Verpflichtungen im Rahmen des Euro-Plus-Paktes sind dem Dokument SEK(2011) 716 zu entnehmen.

[3]               SEK(2011) 716.

[4]               Vorgesehen aufgrund von Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.