Empfehlung für EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Irlands 2011und Stellungnahme des Rateszum aktualisierten Stabilitätsprogramm Irlands für 2011-2014 /* SEC/2011/0809 endg. */
Empfehlung für EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Irlands 2011
und Stellungnahme des Rates
zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Irlands für 2011-2014 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
− gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97
des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung
und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, insbesondere
auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, gestützt auf die Schlussfolgerungen des
Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den
Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Wachstums- und
Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an; diese Strategie stützt sich auf
eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Schlüsselbereichen, in
denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Europas Potenzial für nachhaltiges
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2)
Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine
Empfehlung über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und
der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss
über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[1]
an, die zusammen die „integrierten Leitlinien” bilden. Die Mitgliedstaaten
wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3)
Am 7. Dezember 2010 verabschiedete der
Rat der Europäischen Union (EU) den Durchführungsbeschluss 2011/77/EU über einen
finanziellen Beistand der Union für Irland für einen Zeitraum von drei Jahren
auf der Grundlage der Bestimmungen des Vertrags und der Verordnung (EU)
Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines
europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus. Das begleitende Memorandum of
Understanding, das am 16. Dezember 2010 unterzeichnet wurde, und
dessen erste Aktualisierung legen die wirtschaftspolitischen Auflagen fest, auf
deren Grundlage der finanzielle Beistand gewährt wird. Der Durchführungsbeschluss
des Rates wurde am 16. Mai 2011 geändert. Die erste Aktualisierung
des Memorandum of Understanding wurde am 18. Mai 2011 unterzeichnet. (4)
Am 12. Januar 2011 nahm die
Kommission den ersten Jahreswachstumsbericht an, mit dem ein neuer Zyklus
wirtschaftspolitischer Steuerung in der EU und gleichzeitig das erste
Europäische Semester einer in der Strategie Europa 2020 verankerten
integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurden. (5)
Am 25. März 2011 billigte der Europäische Rat
(im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar und
7. März 2011 und im Anschluss an den Jahreswachstumsbericht der
Kommission) die Prioritäten für Haushaltskonsolidierung und Strukturreform. Er
betonte die Notwendigkeit, der Wiederherstellung solider Staatshaushalte und
der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, dem Abbau der
Arbeitslosigkeit durch Reformen des Arbeitsmarkts sowie neuen Anstrengungen zur
Steigerung des Wachstums Priorität einzuräumen. Er forderte die Mitgliedstaaten
auf, diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen umzusetzen und sie in ihre
Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme
aufzunehmen. (6)
Am 25. März 2011 ersuchte der Europäische Rat
die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre
Verpflichtungen so zeitig vorzulegen, dass sie in ihre Stabilitäts- bzw.
Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können. (7)
Am 29. April 2011 legte Irland seine
Stabilitätsprogrammaktualisierung 2011 für den Zeitraum 2011-2015 und sein
nationales Reformprogramm 2011 vor. Um den Verknüpfungen zwischen den beiden
Programmen Rechnung zu tragen, wurden sie gleichzeitig bewertet. (8)
Die Krise führte zu einer wesentlichen Korrektur
der schweren Ungleichgewichte, die sich in den vorausgegangenen Boomjahren
aufgebaut hatten. Zwischen 2007 und 2010 sanken das reale BIP um 12 % und
die Beschäftigung um nahezu 13 %, während die Arbeitslosigkeit von
4,6 % im Jahr 2007 auf 13,7 % im Jahr 2010 anstieg. Es kam auch zu
einer dramatischen Verschlechterung der öffentlichen Finanzen, wobei die
öffentliche Schuldenquote 2008 und 2009 zweistellige Werte erreichte. Im Jahr
2010 lag das gesamtstaatliche Defizit bei 32,4 % des BIP, einschließlich
Stützungsmaßnahmen für den Finanzsektor im Umfang von 20,5 % des BIP. Die
Schuldenquote stieg von 25 % im Jahr 2007 auf 96 % im Jahr 2010. (9)
Die Durchführung des EU-IWF-Programms für einen
finanziellen Beistand verläuft weitgehend plangemäß. Die vereinbarten
haushaltspolitischen Maßnahmen wurden durchgeführt, das Haushaltsziel 2010
wurde erreicht, und die Haushaltsergebnisse im ersten Quartal 2011
entsprachen ebenfalls den Programmzielen. Das gesamtstaatliche Defizit 2011
wird voraussichtlich unterhalb der im Programm festgelegten Obergrenze bleiben,
trotz einer Abwärtskorrektur der Prognose für das nominale BIP im Jahr 2011. Bedeutende
Fortschritte sind bei der Reform des Bankensystems zu verzeichnen; auch wurden
Schritte unternommen, um die Ziele der Strukturreform zu erreichen. (10)
Ausgehend von der Bewertung des aktualisierten
Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates
vertritt der Rat die Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des
Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Ziel der
mittelfristigen Haushaltsstrategie des Programms ist es, das gesamtstaatliche
Defizit unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken, wie in der
Empfehlung des Rates vom 3. Dezember 2010 vorgesehen. Laut dem
Programm werden folgende Defizitziele anstrebt: 10,0 % des BIP für 2011,
8,6 % für 2012, 7,2 % für 2013, 4,7 % für 2014 und 2,8 %
bis zum Ende des Programmzeitraums 2015. Dieser Kurs wird unterstützt durch
Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 3,75 % des BIP, die im Haushalt
2011 umgesetzt werden, breit angelegte Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von
5,75 % des BIP im Zeitraum 2012-14 und eine weitere nicht näher
spezifizierte Konsolidierungsanstrengung von über 1 % des BIP im Jahr
2015. Im Stabilitätsprogramm wird als mittelfristiges Haushaltsziel erneut ein
Wert von -0,5 % des BIP vorgegeben, der aber innerhalb des
Programmzeitraums nicht erreicht wird. Irland erscheint stark gefährdet im
Hinblick auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Zur
Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ist es erforderlich,
mittelfristig ausreichende Primärüberschüsse zu erzielen und das irische System
der sozialen Sicherheit weiter zu reformieren. (11)
Irland ist im Rahmen des Euro-Plus-Paktes eine
Reihe von Verpflichtungen eingegangen, die am 3. Mai 2011 vorgelegt
wurden[2]. Sie umfassen konkrete
Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, einschließlich einer
Reform der Lohn- und Gehaltsbildungsmechanismen, der Öffnung bestimmter
freiberuflicher Dienstleistungen für den Wettbewerb, der Stärkung von Forschung
und Innovation, der Verbesserung der Finanzstabilität, insbesondere
Krisenbewältigungsmechanismen, und der Erhöhung der Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen durch einen mittelfristigen Haushaltsrahmen, einer Reform
der Pensionen und einer Anhebung des Rentenalters. (12)
Die Kommission hat das Stabilitätsprogramm und das
nationale Reformprogramm, einschließlich der Verpflichtungen im Rahmen des
Euro-Plus-Paktes, bewertet. [3]
Sie hat dabei nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige
Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Irland berücksichtigt, sondern
auch die Einhaltung der EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben, da es notwendig
ist, die generelle wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union durch
auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu
stärken. In diesem Zusammenhang betont die Kommission die Dringlichkeit der
Durchführung der geplanten Maßnahmen, um dem Durchführungsbeschluss 2011/77/EU
des Rates nachzukommen. (13)
Vor dem Hintergrund dieser Bewertung, auch unter
Berücksichtigung der Empfehlung des Rates gemäß Artikel 126 Absatz 7
AEUV vom 7. Dezember 2010, hat der Rat die
Stabilitätsprogrammaktualisierung 2011 von Irland geprüft und seine
Stellungnahme vorgelegt[4]. Unter Berücksichtigung
der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25. März 2011 hat der
Rat das nationale Reformprogramm Irlands geprüft − EMPFIEHLT Irland, die Maßnahmen, die im Durchführungsbeschluss 2011/77/EU über einen
finanziellen Beistand der Union für Irland, geändert durch Beschluss vom
16. Mai 2011, festgelegt und im Memorandum of Understanding vom
16. Dezember 2010 und seiner Aktualisierung vom
18. Mai 2011 genauer dargelegt wurden, durchzuführen. Geschehen zu Im
Namen des Rates Der Präsident [1] Für 2011 aufrechterhalten durch den Beschluss
2011/308/EU des Rates vom 19. Mai 2011. [2] Weitere Einzelheiten zu den Verpflichtungen im Rahmen
des Euro-Plus-Paktes sind dem Dokument SEK(2011) 716 zu entnehmen. [3] SEK(2011) 716. [4] Vorgesehen aufgrund von Artikel 5 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1466/97.