Vorschlag für BESCHLUSS DES RATES über ein zusätzliches Forschungsprogramm für das ITER-Projekt (2014-2018) /* KOM/2011/0931 endgültig - 2011/0460 (NLE) */
BEGRÜNDUNG
1.
HINTERGRUND DES VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTS
Mit dem beigefügten Vorschlag für einen
Beschluss des Rates sollen die Finanzierungsmodalitäten für den EU-Beitrag zum
ITER-Projekt für den Zeitraum 2014-2018 durch ein „zusätzliches
Forschungsprogramm“ im Rahmen des Euratom-Vertrags geregelt werden. Hauptzweck des ITER-Projekts[1] sind Bau und Betrieb eines
experimentellen Fusionsreaktors. Der ITER ist ein bedeutender Schritt hin zur
Demonstration der Nutzbarkeit der Kernfusion als nachhaltige Energiequelle. Da
die Kernfusion wichtige Vorteile aufweist (Verfügbarkeit großer
Brennstoffvorräte, keine CO2-Emissionen), könnte sie einen
wesentlichen Beitrag zur langfristigen Energiestrategie der EU leisten. Die
Kernfusion verfügt außerdem im Unterschied zur herkömmlichen Kernenergie über
inhärente Sicherheitsmerkmale. Der ITER ist Teil des Strategieplans für
Energietechnologie (SET-Plan) und trägt zur Strategie Europa 2020 bei, da die
Beteiligung der europäischen Hochtechnologieindustrie der EU weltweit einen
Wettbewerbsvorteil in diesem vielversprechenden Industriesektor verschaffen
dürfte. Das
ITER-Projekt wird auf der Grundlage des Übereinkommens über die Gründung der
Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung
des ITER-Projekts („ITER-Übereinkommen”)[2]
zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft („Euratom“) und sechs weiteren
Parteien (China, Indien, Japan, Korea, Russland und USA) durchgeführt. Mit
diesem rechtsverbindlichen Übereinkommen wurde die ITER-Organisation, die für
die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts zuständig ist, mit
uneingeschränkter Völkerrechtspersönlichkeit gegründet. Die Kommission vertritt
Euratom in den verschiedenen ITER-Gremien, insbesondere im ITER-Rat, dem
wichtigsten Leitungsorgan des Projekts. Im Rahmen der Verhandlungen, mit denen die
Unterstützung der anderen ITER-Parteien für einen ITER-Standort in Europa
gewonnen werden sollte, schlossen Euratom und Japan ein bilaterales Abkommen
über ergänzende gemeinsame Forschungstätigkeiten im Bereich der Kernfusion
(„Tätigkeiten im Rahmen des breiter angelegten Konzepts“)[3]. Euratom hat als Gastgeberpartei, die den
größten Beitrag zur Bauphase leistet (5/11 bzw. rund 45 % der
Gesamtkosten), eine besondere Verantwortung und besondere Verpflichtungen,
u. a. ist ein einseitiger Rücktritt vom ITER-Übereinkommen nicht möglich. Der EU-Beitrag zum ITER-Projekt wird durch das
europäische gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der
Fusionsenergie („Fusion for Energy“) verwaltet, das mit der Entscheidung des
Rates vom 27. März 2007[4] errichtet wurde. Alle Mitglieder des
gemeinsamen Unternehmens (Euratom, die 27 Mitgliedstaaten und die Schweiz) sind
im Vorstand vertreten. Der EU-Beitrag zum ITER-Projekt besteht vor allem aus
großen Systemen und Bauteilen, die von „Fusion for Energy“ beschafft und der
ITER-Organisation in der Bauphase als Sachleistungen zur Verfügung gestellt
werden. Die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen
Unternehmens wird vom Europäischen Parlament erteilt. Ein wichtiger Aspekt des ITER-Baus ist die
extreme technische Herausforderung. Aufgrund seiner Größenordnung und
Komplexität ist der Bau ein bedeutendes Unterfangen, zu dem Beiträge aus den
Bereichen Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik und Kerntechnik
erforderlich sind. Einige Aspekte sind dem ITER und anderen für
die EU interessanten Großprojekten gemeinsam: Sie können im Vergleich zu den
begrenzten EU-Haushaltsmitteln unverhältnismäßig teuer sein und ihre Kosten
übersteigen häufig die ursprünglichen Kostenvoranschläge. Daher sind
zusätzliche Finanzmittel notwendig, was entweder die Umschichtung bereits für
andere Prioritäten vorgesehener Mittel oder die Nichteinhaltung der durch den
mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) festgelegten Höchstgrenzen zur Folge hat. Die
genannten Folgen wurden auch vom Europäischen Parlament bemängelt.
Mittelumschichtungen können außerdem nur nach einem langen und komplizierten
interinstitutionellen Verfahren beschlossen werden, woraus sich Risiken für die
Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der EU ergeben. Eine solche Vorgehensweise wäre nicht
tragfähig. Es wird ein neues Konzept benötigt, das für dieses ehrgeizige
Projekt eine langfristig sichere Basis schafft. Daher schlug die Kommission in
ihrer Mitteilung vom 29. Juni 2011 „Ein Haushalt für Europa 2020“[5] vor, den EU-Beitrag zum
ITER-Projekt nach 2013 außerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens (MFF) zu
finanzieren. Es wird vorgeschlagen, im Rahmen des Euratom-Vertrags ein
zusätzliches Forschungsprogramm für den EU-Beitrag zum ITER-Projekt im Zeitraum
2014-2018 einzurichten. Gemäß dem Euratom-Vertrag ist die Dauer von
Forschungsprogrammen auf fünf Jahre begrenzt. Entsprechend dem
ITER-Übereinkommen beträgt die anfängliche Laufzeit des ITER-Projekts
35 Jahre (bis 2041). Somit werden weitere Ratsbeschlüsse erforderlich
sein, um den EU-Beitrag zu diesem Projekt auch in Zukunft zu finanzieren. 2. ANWENDUNGSBEREICH DES
VORSCHLAGS Gegenstand des vorgeschlagenen zusätzlichen
Forschungsprogramms sind die Beiträge zum Bau der ITER-Anlage (Beschaffung
von Ausrüstungen und Komponenten sowie allgemeine technische und administrative
Unterstützung des Projekts in der Bauphase), die Beteiligung an der
Inbetriebnahme und am anfänglichen Betrieb sowie sonstige Tätigkeiten im
Zusammenhang mit dem ITER (z. B. im Rahmen des Abkommens über das breiter
angelegte Konzept). Euratom wird weiterhin an der Leitung,
Verwaltung und personellen Besetzung der ITER-Organisation und des gemeinsamen
Unternehmens „Fusion for Energy“ beteiligt sein, wie es den Bestimmungen des
Übereinkommens über die Gründung der ITER-Organisation und der Ratsentscheidung
zur Errichtung des gemeinsamen Unternehmens entspricht. 3. ERGEBNISSE DER BERATUNGEN
MIT DEN INTERESSIERTEN PARTEIEN UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN Bei der Ausarbeitung dieses Vorschlags wurden
in vollem Umfang die Reaktionen auf eine breite öffentliche Konsultation
berücksichtigt, die mit dem Grünbuch „Von Herausforderungen zu Chancen:
Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung
und Innovation“[6]
eingeleitet wurde und im Rahmen der Vorbereitung des Euratom-Programms für
Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für
Forschung und Innovation „Horizont 2020“ stattfand. Der ITER war eines der Themen dieser Konsultation sowie der internen
und externen Bewertungen im Vorfeld der Erstellung der Folgenabschätzung. Bei
der Folgenabschätzung kam man zu dem Ergebnis, dass die Vorteile des ITER, die
langfristig in der kommerziellen Nutzung der Fusionsenergie und kurzfristig in
der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie bestehen, die
wissenschaftlichen, technischen und finanziellen Risiken aufwiegen. Auf der Grundlage der Mitteilung vom
29. Juni 2011 wurden mehrere Optionen geprüft, wie das ITER-Projekt
außerhalb des MFF finanziert werden könnte. Durch
die Einrichtung eines durch Beiträge der Mitgliedstaaten finanzierten
zusätzlichen Forschungsprogramms kann Kontinuität für das Projekt hergestellt
werden, insbesondere gegenüber unseren internationalen Partnern. So wird auch vermieden, dass Verhandlungen über
eine Änderung des ITER-Übereinkommens aufgenommen werden müssen, was ein
kompliziertes Verfahren voller Unsicherheiten implizieren würde. 4. RECHTLICHE ASPEKTE DES
VORSCHLAGS Die Rechtsgrundlage für das zusätzliche
Forschungsprogramm ist Artikel 7 Euratom-Vertrag.
Das zusätzliche Forschungsprogramm hat eine Laufzeit von 5 Jahren und
wird durch einen eigenen Ratsbeschluss verabschiedet.
5. AUSWIRKUNGEN AUF DEN
HAUSHALT Der diesem Vorschlag für einen Beschluss des
Rates beigefügte Finanzbogen zu Rechtsakten erläutert die finanziellen
Auswirkungen des zusätzlichen Forschungsprogramms und den Bedarf an personellen
und administrativen Ressourcen für seine Durchführung. 2011/0460 (NLE) Vorschlag für BESCHLUSS DES RATES über ein zusätzliches Forschungsprogramm
für das ITER-Projekt (2014-2018) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der
Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 7, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments[7], nach Stellungnahme des Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschusses[8], in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Das Übereinkommen über die Gründung der
Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung
des ITER-Projekts[9]
(„ITER-Übereinkommen”) wurde am 21. November 2006 von der Europäischen
Atomgemeinschaft (Euratom), der Volksrepublik China, der Republik Indien,
Japan, der Republik Korea, der Russischen Föderation und den Vereinigten
Staaten von Amerika unterzeichnet. Mit dem ITER-Übereinkommen wird die
Internationale ITER-Fusionsenergieorganisation („ITER-Organisation“) gegründet,
die umfassend für den Bau, den Betrieb, die Nutzung und die Deaktivierung der ITER-Anlagen
verantwortlich ist. (2)
dem ITER-Übereinkommen leisten alle Parteien über
eine entsprechende juristische Person, die „Mitgliedsstelle“, ihren Beitrag zur
ITER-Organisation. Die europäische Mitgliedsstelle, die die Verpflichtungen von
Euratom gegenüber der ITER-Organisation wahrnimmt, wurde mit der Entscheidung
2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des
europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der
Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür[10] geschaffen. (3)
Im Rahmen der Verhandlungen, mit denen die
Unterstützung der anderen ITER-Parteien für einen ITER-Standort in Europa
gewonnen werden sollte, wurde 2007 das Abkommen zwischen der Europäischen
Atomgemeinschaft und der Regierung Japans zur gemeinsamen Durchführung der
Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts im Bereich der
Fusionsenergieforschung[11]
abgeschlossen, in dem ergänzende gemeinsame Fusionsforschungstätigkeiten auf
dem Hoheitsgebiet Japans festgelegt wurden, um den raschen Beginn des
ITER-Betriebs bei hoher Leistung sicherzustellen. Die Tätigkeiten des breiter
angelegten Konzepts und sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem ITER
werden durch das europäische gemeinsame Unternehmen für den ITER und die
Entwicklung der Fusionsenergie verwaltet. Die Tätigkeiten des breiter
angelegten Konzepts werden im Wesentlichen durch Sachleistungen einiger
Mitglieder des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die
Entwicklung der Fusionsenergie unterstützt, der Rest des Euratom-Beitrags wird
vom Euratom-Budget getragen. (4)
Gegenüber der ursprünglichen Schätzung im Jahr
2001, auf deren Grundlage das ITER-Übereinkommen abgeschlossen wurde, sind die
für den Bau des ITER veranschlagten Kosten gestiegen. In seinen
Schlussfolgerungen vom 12. Juli 2010 zum aktuellen Stand und den
Zukunftsperspektiven des ITER-Projekts legte der Rat der Europäischen Union für
den europäischen Beitrag zur ITER-Bauphase eine Höchstgrenze von 6,6 Mrd.
EUR (Preise des Jahres 2008) fest. Gemäß diesen Schlussfolgerungen wird der
europäische Beitrag von Euratom (80 %) und Frankreich (20 %)
finanziert und umfasst Baukosten, laufende Kosten und unvorhersehbare Ausgaben.
Auf der Grundlage dieser Schlussfolgerungen schlug die Kommission eine Änderung
der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die
Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[12] in Bezug auf den mehrjährigen
Finanzrahmen (MFF) für den Zeitraum 2007-2013 vor, um für die Jahre 2012/2013
zusätzliche Mittel für den ITER bereitzustellen. (5)
Die Kommission schlug in ihrer Mitteilung „Ein
Haushalt für Europa 2020“[13]
vor, das ITER-Projekt nach 2013 außerhalb des MFF zu finanzieren. Daher sollte
für den Zeitraum 2014-2018 ein zusätzliches Forschungsprogramm für das
ITER-Projekt eingerichtet werden. (6)
Das zusätzliche Forschungsprogramm für das
ITER-Projekt sollte durch Beiträge der Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines
Abrufsatzes finanziert werden, der auf das Bruttonationaleinkommen (BNE) der
einzelnen Mitgliedstaaten angewendet wird und dem Satz entspricht, der für die
Berechnung der BNE-Eigenmittelbeiträge zum Gesamthaushalt der Europäischen
Union vorgegeben ist. Diese Beiträge werden zum Gesamthaushaltsplan der
Europäischen Union geleistet und dem Programm zugewiesen. Drittländer, die mit
Euratom ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kontrollierten
Kernfusion geschlossen haben, durch das ihre jeweiligen Forschungsprogramme mit
den Euratom-Programmen assoziiert sind, sollten ebenfalls einen Beitrag zu dem
Programm leisten können. (7)
Die finanziellen Interessen der Union sollten
während des ganzen Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden,
darunter Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten,
Rückforderung entgangener, zu Unrecht gezahlter oder nicht widmungsgemäß
verwendeter Mittel und gegebenenfalls Sanktionen. (8)
Der Ausschuss für Wissenschaft und Technik
übermittelte der Kommission seine Stellungnahme zum Euratom-Programm für
Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für
Forschung und Innovation „Horizont 2020“. Der wissenschaftliche und der
technische Inhalt der ITER-Tätigkeiten werden mit diesem zusätzlichen
Forschungsprogramm nicht verändert – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Das zusätzliche Forschungsprogramm für das
ITER-Projekt („das Programm“) wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis
zum 31. Dezember 2018 eingerichtet. Mit dem Programm werden Tätigkeiten
finanziert, die für die Leistung des Beitrags der Europäischen Atomgemeinschaft
(Euratom) an die ITER-Organisation erforderlich sind, einschließlich der
Tätigkeiten, die für Bau, Betrieb und Nutzung der ITER-Anlagen notwendig sind, sowie
Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem ITER . Das wissenschaftliche und
technologische Ziel, die Begründung und die Tätigkeiten des Programms sind dem
Anhang zu entnehmen. Artikel 2 Das Programm wird durch einen Höchstbeitrag
von 2 573 Mio. EUR (in jeweiligen Preisen) gemäß Artikel 3
finanziert. Artikel 3 Das Programm wird durch Beiträge der
Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines Abrufsatzes finanziert, der auf das
Bruttonationaleinkommen (BNE) der einzelnen Mitgliedstaaten angewendet wird und
dem Satz entspricht, der für die Berechnung der BNE-Eigenmittelbeiträge zum
Gesamthaushalt der Europäischen Union vorgegeben ist. Diese Beiträge gelten als
externe zweckgebundene Einnahmen des Programms im Einklang mit [Artikel XX
der Verordnung (EU) Nr. XX/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
[Neue Haushaltsordnung]][14]. Artikel 4 Drittländer, die mit Euratom ein Abkommen über
die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion geschlossen
haben, durch das ihre jeweiligen Forschungsprogramme mit den Euratom-Programmen
assoziiert sind („assoziierte Länder“), können ebenfalls einen Beitrag zu dem Programm
leisten. Der Beitrag der assoziierten Länder wird in
den jeweiligen Kooperationsabkommen mit Euratom auf dem Gebiet der
kontrollierten Kernfusion festgelegt. Artikel 5 Das Programm wird von der Kommission im
Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. XXXX/2012 [Neue Haushaltsordnung]
durchgeführt. Im Einklang mit Artikel XX der Verordnung
(EU) Nr. XXXX/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates [Neue
Haushaltsordnung] kann die Kommission das europäische gemeinsame Unternehmen
für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie[15] mit der Durchführung betrauen. Artikel 6 1. Die Kommission gewährleistet bei der
Durchführung der nach diesem Beschluss finanzierten Maßnahmen den Schutz
der finanziellen Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen gegen
Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame
Kontrollen und – bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten – durch Rückforderung
zu Unrecht gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame, verhältnismäßige
und abschreckende Sanktionen. 2. Die Kommission oder ihre Vertreter und der
Rechnungshof sind befugt, bei allen Empfängern, bei Auftragnehmern,
Unterauftragnehmern und sonstigen Dritten, die Unionsmittel aus diesem
Beschluss erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen und vor Ort
durchzuführen. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung
(OLAF) kann gemäß den in der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 geregelten
Verfahren bei allen direkt oder indirekt durch Finanzierungen aus Unionsmitteln
betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Kontrollen und Überprüfungen vor Ort
durchführen, um festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer
Finanzhilfevereinbarung, einem Finanzhilfebeschluss oder einem Vertrag über
Finanzierung aus Unionsmitteln ein Betrugs- oder Korruptionsdelikt oder eine
sonstige rechtswidrige Handlung zum Nachteil der finanziellen Interessen der
Union vorliegt. Unbeschadet der Unterabsätze 1 und 2
ist der Kommission, dem Rechnungshof und dem OLAF in Kooperationsabkommen mit
Drittstaaten und internationalen Organisationen, in Finanzhilfevereinbarungen,
Finanzhilfebeschlüssen und Verträgen, sofern sich diese Abkommen,
Vereinbarungen, Beschlüsse oder Verträge aus der Durchführung dieses
Beschlusses ergeben, ausdrücklich die Befugnis zu erteilen, Rechnungsprüfungen
sowie Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchzuführen. Artikel 7 Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach
seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2014. Artikel 8 Dieser
Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident ANHANG wissenschaftliches
und technologisches Ziel, Begründung und Tätigkeiten des zusätzlichen
Forschungsprogramms für das ITER-Projekt Wissenschaftliches und technologisches
Ziel Ziel des zusätzlichen Forschungsprogramms für
das ITER-Projekt ist die Realisierung des ITER als wichtige Voraussetzung für
den Bau von Reaktorprototypen für Fusionskraftwerke, die sicher, zukunftsfähig,
umweltverträglich und wirtschaftlich sind. Im Rahmen der Strategie zur Verwirklichung
dieses Ziels ist die erste Priorität der Bau des ITER (einer Versuchsanlage in
großem Maßstab, mit der die wissenschaftliche und technische Durchführbarkeit
der Erzeugung von Fusionsenergie demonstriert wird); im Anschluss daran soll
ein Demonstrations-Fusionskraftwerk gebaut werden. Begründung Die Kernfusion verfügt über das Potenzial, in
einigen Jahrzehnten einen bedeutenden Beitrag zu einer nachhaltigen und
sicheren Energieversorgung der Union zu leisten. Ist man bei der Entwicklung
der Fusionstechnologie erfolgreich, könnte sichere, nachhaltig produzierte und
umweltfreundliche Energie bereitgestellt werden. Die globale Dimension der FuE im Bereich der
Kernfusion spiegelt sich in dem Übereinkommen über die Gründung der
Internationalen Fusionsenergieorganisation für das ITER-Projekt und in dem
Abkommen zwischen Euratom und der Regierung Japans über Tätigkeiten des breiter
angelegten Konzepts im Bereich der Fusionsenergieforschung wider, die die
Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem ITER ergänzen. Tätigkeiten Das zusätzliche Forschungsprogramm für das
ITER-Projekt leistet den Euratom-Beitrag zu den Tätigkeiten des europäischen
gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie
(Fusion for Energy) entsprechend der Entscheidung des Rates vom 27. März
2007 (2007/198/Euratom). Für den Zeitraum 2014-2018 sind folgende
Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens „Fusion for Energy“ vorgesehen: a) Leistung des Euratom-Beitrags zur
Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation, einschließlich der
FuE-Tätigkeiten, die für die Entwicklung der Grundlagen für die Beschaffung der
ITER-Komponenten und der ITER-Test-Blanket-Module erforderlich sind; b) Leistung des Euratom-Beitrags zu den
Tätigkeiten im Rahmen des breiter angelegten Konzepts mit Japan; c) gegebenenfalls sonstige Tätigkeiten zur
Schaffung der Grundlagen für die Auslegung eines Demonstrationsreaktors und der
damit zusammenhängenden Anlagen. Der Betrieb von „Fusion for Energy“, seine
Leitung und personelle Besetzung sowie die allgemeine technische und
administrative Unterstützung werden ebenfalls von dem zusätzlichen
Forschungsprogramm für das ITER-Projekt abgedeckt. Die detaillierten Arbeitsprogramme für die
genannten Tätigkeiten werden jährlich vom Vorstand des gemeinsamen Unternehmens
beschlossen. FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 1.1. Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative 1.2. Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur 1.3. Art des Vorschlags/der Initiative 1.4. Ziel(e) 1.5. Begründung des Vorschlags/der Initiative 1.6. Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen
Auswirkung(en) 1.7. Vorgeschlagene Methode(n) der
Mittelverwaltung 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Monitoring und Berichterstattung 2.2. Verwaltungs- und Kontrollsystem 2.3. Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten 3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene Rubriken(en) des mehrjährigen
Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) 3.2. Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben 3.2.1. Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die Ausgaben 3.2.2. Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel 3.2.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 3.2.4. Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen 3.2.5. Finanzierungsbeteiligung Dritter 3.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen FINANZBOGEN
FÜR RECHTSAKTE
1.
RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
1.1.
Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative
Beschluss
des Rates über ein zusätzliches Forschungsprogramm für das ITER-Projekt
(2014-2018)
1.2.
Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur[16]
-
XX XX ITER
1.3.
Art des Vorschlags/der Initiative
¨ Der Vorschlag / die Initiative betrifft eine neue Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die
Initiative betrifft eine
neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme[17]. ý Der Vorschlag/die
Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme. ¨ Der
Vorschlag / die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme.
1.4.
Ziele
1.4.1.
Mit dem Vorschlag / der Initiative
verfolgte(s) mehrjährige(s) strategische(s) Ziel(e) der Kommission
Allgemeines
Ziel des zusätzlichen Forschungsprogramms für das ITER-Projekt („das Programm“)
ist es, einen Beitrag zur langfristigen sicheren und effizienten Senkung der CO2-Emissionen
des Energiesystems zu leisten. Das Programm wird ferner zur Strategie
Europa 2020 und zur Leitinitiative „Innovationsunion“ beitragen, indem die
Mobilisierung der europäischen Hochtechnologieindustrie unterstützt wird. Diese
wird durch die Beteiligung an den Beschaffungsaufträgen von „Fusion for Energy“
(F4E) neue Kompetenzen und Fertigungskapazitäten erwerben.
1.4.2.
Einzelziel(e) und ABM/ABB-Tätigkeit(en) für indirekte
Maßnahmen
Leistung
des Euratom-Beitrags zur ITER-Organisation für Bau, Betrieb und Nutzung der
ITER-Anlagen und für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem ITER. ABM/ABB-Tätigkeit(en):
1.4.3.
Einzelziel(e) und ABM/ABB-Tätigkeit(en) für indirekte
Maßnahmen der JRC
entfällt
1.4.4.
Erwartete(s) Ergebnis(se) und Auswirkung(en)
Bitte geben Sie an, wie
sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppe auswirken
dürfte. Mit
dem zusätzlichen Forschungsprogramm leistet Europa seinen Beitrag zum
erfolgreichen Bau der ITER-Anlage im Rahmen eines internationalen
Kooperationsprojekts. Da Europa den umfangreichsten Beitrag zu dem Projekt
leistet (45 % der Baukosten), wird sich das Programm in Europa am
stärksten auswirken. Hierbei handelt es sich sowohl um kurzfristige
(Wettbewerbsvorteile für die europäische Industrie) als auch um langfristige
Auswirkungen (führende Rolle Europas bei der kommerziellen Nutzung der
Fusionsenergie). Das
Projekt hat bereits heute positive Folgen für die industrielle
Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Dies ist auf die Art
der ITER-Tätigkeiten (Beschaffung von Hochtechnologiekomponenten und Bauten)
zurückzuführen, die Beiträge der Industrie aus den Bereichen Bauingenieurwesen,
Maschinenbau, Elektrotechnik, Werkstofftechnik und Kerntechnik notwendig
machen, die unter völlig neuartigen Bedingungen miteinander kombiniert werden.
Mehr als drei Viertel des Euratom-Gesamtbeitrags zum ITER-Projekt werden zu
Verträgen mit Privatunternehmen führen. Unmittelbar als Folge der
ITER-Tätigkeiten werden in Europa neue Arbeitsplätze in großem Umfang geschaffen
werden, denn ein Großteil der Ausgaben ist für FuE und technische Arbeiten
vorgesehen, die arbeitsintensiver sind als die herkömmliche Fertigung. Langfristig
ist das ITER-Projekt eine einzigartige Chance für die europäischen
Hochtechnologieindustrie- und Bauunternehmen, sich einen globalen
Wettbewerbsvorteil zu verschaffen und bei der Auslegung der ersten Generation
von Fusionskraftwerken und der anschließenden internationalen
Kommerzialisierung führende Akteure zu sein.
1.4.5.
Leistungs- und Erfolgsindikatoren
Bitte geben Sie an,
anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative
verfolgen lässt. Indikator
für die Fortschritte bei den europäischen Beiträgen zum ITER-Bau wird das
Erreichen von Zwischenzielen durch F4E sein, das europäische gemeinsame
Unternehmen, das für die Beschaffung von Komponenten und ihre Bereitstellung
als ITER-Beiträge in Form von Sachleistungen während der Bauphase des Projekts
zuständig ist. F4E
hat in seinem Projektplan wichtige Zwischenziele festgelegt, die alle
Beschaffungstätigkeiten während des ITER-Baus abdecken. In der Gesamtplanung
und dem jährlichen Arbeitsprogramm von F4E wird der Zeitplan für diese
Zwischenziele festgelegt. In regelmäßigen Berichten an das Leitungsorgan (den
Vorstand) und den Rat der EU werden Informationen über die Fortschritte
weitergegeben.
1.5.
Begründung des Vorschlags/der Initiative
1.5.1.
Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf
Die
Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 29. Juni 2011 „Ein Haushalt für
Europa 2020“ vorgeschlagen, den EU-Beitrag zum ITER-Projekt nach 2013 außerhalb
des mehrjährigen Finanzrahmens (MFF) zu finanzieren. Mit dem zusätzlichen
Forschungsprogramm wird dieser Vorschlag umgesetzt.
1.5.2.
Mehrwert durch die Intervention der EU
Risiken,
Kosten und der langfristige Charakter eines Projekts wie des ITER bedeuten,
dass es nicht von einzelnen Mitgliedstaaten und nicht einmal von der EU allein
getragen werden kann. Daher wurde für seine Durchführung ein globaler Rahmen
für notwendig erachtet. Bei der Beteiligung an diesem internationalen Projekt
werden durch Maßnahmen auf EU-Ebene die Risiken geteilt und es werden eine
Reichweite und größenbedingte Kosteneinsparungen erreicht, die sonst nicht
möglich wären.
1.5.3.
Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene
wesentliche Erkenntnisse
Durch
das Projekt JET (Joint European Torus) wurde demonstriert, dass die
Koordinierung von Bau und Betrieb einer Großinfrastruktur für die
Fusionsforschung durch Euratom effizient ist und den Nutzen für Wissenschaft
und Industrie maximiert. Der für den Bau des ITER erforderliche Aufwand ist
jedoch bisher ohne Beispiel und setzt eine globale Zusammenarbeit voraus, wie
es sie in der Vergangenheit noch nicht gab.
1.5.4.
Kohärenz mit anderen Finanzierungsinstrumenten
sowie mögliche Synergieeffekte
Mit
dem Programm werden Synergien und Komplementarität mit anderen
Fusionsforschungstätigkeiten und dem neuen Euratom-Forschungsprogramm in
Ergänzung des Rahmenprogramms „Horizont 2020“ (2014-2018) hergestellt.
Insbesondere wird durch die in diesem Rahmen ergriffenen Maßnahmen ein
wichtiger wissenschaftlicher Beitrag zu Bau und Betrieb des ITER geleistet und
die Risiken werden beträchtlich vermindert. Die Ergebnisse der Fusionsforschung
des Euratom-Forschungsrahmenprogramms für die Jahre 2012-2013 werden zu den
Tätigkeiten des Programms einen signifikanten Beitrag leisten.
1.6.
Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen
Auswirkung(en)
ý Vorschlag/Initiative
mit befristeter Geltungsdauer ý Geltungsdauer: 1.1.2014
bis 31.12.2018 –
ý Finanzielle
Auswirkungen von 2014 bis 2026 ¨ Vorschlag/Initiative
mit unbefristeter Geltungsdauer –
Umsetzung mit einer Anlaufphase von [Jahr] bis
[Jahr] –
Vollbetrieb wird angeschlossen.
1.7.
Vorgeschlagene Methoden der Mittelverwaltung[18]
ý Direkte zentrale
Verwaltung durch die Kommission ý Indirekte zentrale
Verwaltung durch Übertragung von
Haushaltsvollzugsaufgaben an: –
¨ Exekutivagenturen –
ý von den Europäischen
Gemeinschaften geschaffene Einrichtungen[19] –
¨ nationale öffentliche
Einrichtungen bzw. privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag
tätig werden –
¨ Personen, die mit
der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen von Titel V des Vertrags
über die Europäische Union betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt nach
Artikel 49 der Haushaltsordnung bezeichnet sind ¨ Geteilte Verwaltung mit Mitgliedstaaten ¨ Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten ¨ Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen (bitte auflisten) Falls
mehrere Methoden der Mittelverwaltung zum Einsatz kommen, ist dies unter
„Bemerkungen“ näher zu erläutern. Bemerkungen Die
Verwaltung übernehmen die Kommissionsdienststellen und das europäische
gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie
(„Fusion for Energy“ – F4E). Die Kommission vertritt Euratom in den höchsten
Instanzen der ITER-Organisation (IO) und des F4E.
2.
VERWALTUNGSMASSNAHMEN
Das
Programm wird von F4E durchgeführt, das den Euratom-Beitrag für das
ITER-Projekt und den Euratom-Beitrag zu den anderen Tätigkeiten im Zusammenhang
mit dem ITER, z. B. den Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts mit
Japan, weiterleitet. Die
Kommission ist in den Entscheidungsgremien von F4E und der ITER-Organisation
vertreten. Auf
internationaler Ebene vertritt die Kommission Euratom im Entscheidungsgremium
der IO, dem ITER-Rat; sie ist Mitglied des Wissenschaftlich-technischen
beratenden Ausschusses (STAC) und des Beratenden Verwaltungsausschusses des
ITER-Rats (MAC). Im
Hinblick auf die Leitung und Verwaltung von „Fusion for Energy“ ist die
Kommission als F4E-Mitglied im Namen von Euratom in den Leitungsgremien dieses
gemeinsamen Unternehmens (Vorstand, Exekutivausschuss, technischer Beirat,
Verwaltungs- und Finanzausschuss und „Büro“) vertreten.
2.1.
Monitoring und Berichterstattung
Es
existiert ein Überwachungssystem, das eine optimale Qualität der Ergebnisse und
eine optimale Nutzung der Ressourcen gewährleisten soll. Überwachung und
Berichterstattung beruhen auf den von F4E und IO angewandten Verwaltungs- und
Berichterstattungsvorschriften, wonach alle wichtigen Dokumente von den
Leitungsgremien genehmigt werden müssen. Über diese Gremien überwacht und
überarbeitet die Kommission die Dokumente für die Tätigkeiten zur Durchführung
des ITER-Projekts, u. a. Arbeitsprogramme, jährliche Tätigkeitsberichte,
Projektpläne, Ressourcenvoranschläge, Personalentwicklungspläne, Haushalte und
Abschlüsse. F4E
richtet ein Projektmanagement- und Berichterstattungsverfahren ein, bei dem
unterschiedliche Aspekte des Systems für die Berichterstattung an den Vorstand
in vollem Umfang einbezogen werden. Jedes
Jahr berichtet das gemeinsame Unternehmen im Einklang mit den
Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Juli 2010 (Entwurf: 11902/10 RECH 255
ATO 38 BUDGET 45; verabschiedet: 11821/10 ADD 1) dem Rat über die Fortschritte
bei der Umsetzung des Plans zur Kostenreduzierung und –eindämmung sowie über
die Leistung und die Verwaltung des gemeinsamen Unternehmens und des
ITER-Projekts, einschließlich der Durchführung der geplanten Tätigkeiten im
Rahmen des Jahreshaushalts. Als
Reaktion auf die Schlussfolgerungen des Rates hat „Fusion for Energy“ einen
unabhängigen Sachverständigen benannt, der die Projektfortschritte auf der
Grundlage vorliegender Berichte analysieren und seine Stellungnahme einmal
jährlich dem F4E-Vorstand und dem Rat (Wettbewerbsfähigkeit) vorlegen wird. F4E
und die Kommission haben ferner eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, in
der die Modalitäten und Bedingungen für die Übertragung des
Euratom-Finanzbeitrags durch die Kommission an das gemeinsame Unternehmen
festgelegt sind.
2.2.
Verwaltungs- und Kontrollsystem
Die
Kommission ist in den Entscheidungsgremien der IO und den Leitungsgremien von
F4E vertreten. Auf
Kommissionsebene werden die Dienststellen der für das gemeinsame Unternehmen
zuständigen Generaldirektion alle für eine effiziente Durchführung des
ITER-Projekts notwendigen Initiativen verfolgen und überprüfen, insbesondere
finanzielle Maßnahmen. Ferner
wird der interne Auditdienst der Kommission (IAS) ab 2012 auf der Grundlage der
zwischen der für den IAS zuständigen Generaldirektion und dem gemeinsamen
Unternehmen vereinbarten Modalitäten die interne Prüfung von F4E vornehmen. Das
Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) verfügt gegenüber dem gemeinsamen
Unternehmen und seinen Bediensteten über dieselben Befugnisse wie gegenüber den
Kommissionsdienststellen. Ende
Mai 2011 verabschiedete der F4E-Vorstand auf Initiative der Kommission eine
Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung von Leitung und Verwaltung des gemeinsamen
Unternehmens. Hierzu gehört die Einrichtung des Verwaltungs- und
Finanzausschusses, der dem Vorstand Stellungnahmen und Empfehlungen zu
administrativen und finanziellen Fragen vorlegen soll, ein „Büro“ für die
Vorbereitung der Arbeit und der Entscheidungen des Vorstands sowie die
Überprüfung der Rolle des Exekutivausschusses, der sich auf die vorgelagerten
Beschaffungstätigkeiten des F4E konzentrieren soll. Außerdem
hat der neu ernannte Direktor mit Wirkung vom 1. Januar 2011 den
organisatorischen Aufbau des gemeinsamen Unternehmens verändert, damit dieses
projektorientierter arbeitet und über einen starken Dienst für
Finanzangelegenheiten verfügt. Die
F4E-Finanzordnung ist der Haushaltsordnung der Kommission ähnlich; sie umfasst
Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge entsprechend den von der
Kommission anerkannten Standards. Die F4E-Verträge enthalten entsprechend der
Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens die erforderlichen Bestimmungen für
die Überwachung und Kontrolle der Verwendung der F4E-Haushaltsmittel.Im
Anschluss an Stellungnahmen des Rechnungshofes hat F4E seine Finanzordnung
entsprechend den Hauptempfehlungen des Rechnungshofes angepasst. F4E
ist seinem Vorstand und dem Europäischen Parlament rechenschaftspflichtig. Das
Parlament erteilt jährlich auf Empfehlung des Rates die Entlastung für die
Ausführung des Haushaltsplans. Außerdem führt der Europäische Rechnungshof
zweimal jährlich ein Audit von F4E durch und legt der Kommission, dem Rat und
dem Parlament im Rahmen des jährlichen Entlastungsverfahrens einen Bericht vor.
Bei gemeinsamen Verwaltungsmaßnahmen von F4E und ITER wird die Kommission (wie
bei gemeinsamen Beschaffungsmaßnahmen) auch in Zukunft sicherstellen, dass bei
Rechnungsführungs-, Innenrevisions-, Audit- und Vergabeverfahren der Partner
die EU-Vorschriften und –Normen eingehalten werden. Empfehlungen früherer Audits
des Rechnungshofes werden berücksichtigt.
2.2.1.
Interne Kontrolle
Die
interne Kontrolle stützt sich auf 1.
die Normen der Kommission für die interne Kontrolle, die die für das
ITER-Projekt zuständige Generaldirektion bei allen Entscheidungen im
Zusammenhang mit F4E anwendet, insbesondere bei Finanzentscheidungen; 2.
die Normen für die interne Kontrolle, die das F4E derzeit einführt, um
systematische Überprüfungen durchzuführen und die Umsetzung der sich daraus
ergebenden Empfehlungen zu überwachen. Abgestellte Kommissionsbedienstete haben
F4E bereits bei der Anwendung des Aktionsplans für die interne Kontrolle, der
Erstellung von Checklisten, der Einführung eines regelmäßigen
Überwachungsmechanismus und der Mittelverwaltung unterstützt; 3.
die technische, finanzielle und politische Überprüfung der Tätigkeiten von F4E
und ITER durch die Kommission in jedem Stadium des Projekts; 4.
Ex-ante-Kontrollen bei der Beschaffung und Ex-post-Überprüfungen. Anhand von
definierten Zielen und Indikatoren werden die Risiken regelmäßig überprüft und
die Fortschritte bei der Ausführung der Arbeiten sowie der Ressourcenverbrauch
regelmäßig überwacht. 2.2.2. Erwartetes Risiko von
Verstößen Für
F4E besteht aufgrund der Art seiner Tätigkeiten (umfangreiche und komplexe
Beschaffungsmaßnahmen mit hohem technischem Risiko) ein inhärentes finanzielles
Risiko. Es wurden Maßnahmen zur Überwachung und besseren Kontrolle der
Arbeitsweise des F4E eingeführt. Die Umstrukturierung des F4E dürfte sich
ebenfalls positiv auswirken. Die
Kommission wird auch in Zukunft die mit der Durchführung dieses Projekts
verbundenen Risiken – insbesondere in Bezug auf die Kosten – ermitteln und die
zu ihrer Bewältigung und Eindämmung am besten geeigneten Maßnahmen ergreifen. 2.3. Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten Die Generaldirektion der Kommission,
die das ITER-Projekt durchführt und die für den ITER vorgesehenen
Haushaltsmittel verwendet, ist entschlossen, Betrug
in allen Phasen der Projektdurchführung im Einklang mit der Betrugsbekämpfungsstrategie
der Kommission (KOM(2011) 376 vom 24. Juni 2011) zu bekämpfen. Für
die administrative Kontrolle der Verträge, Finanzhilfen und damit
zusammenhängenden Zahlungen ist F4E zuständig. Die Kommission und das
gemeinsame Unternehmen achten besonders auf die Eindämmung der Kosten. Sie
berücksichtigen die finanziellen Interessen der Europäischen Union,
insbesondere auf der Grundlage der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des
Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der
Europäischen Gemeinschaften und Artikel 53 Buchstabe a der
Haushaltsordnung. Sie
gewährleisten bei der Durchführung der nach diesem Beschluss finanzierten
Maßnahmen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch geeignete
Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige
Handlungen, durch wirksame Kontrollen und – bei Feststellung von
Unregelmäßigkeiten – durch Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie
gegebenenfalls durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen. „Fusion
for Energy” hat mit der Entwicklung einer Ex-post-Auditstrategie begonnen, die
ab 2012 umgesetzt werden soll. Mit dieser wichtigen Kontrollstrategie sollen
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Transaktionen beurteilt werden. Das
Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) verfügt gegenüber dem gemeinsamen
Unternehmen und seinen Bediensteten über dieselben Befugnisse wie gegenüber den
Kommissionsdienststellen. OLAF
kann gemäß den in der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 vom
11. November 1996 geregelten Verfahren bei allen direkt oder indirekt durch
Finanzierungen aus Unionsmitteln betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Kontrollen
und Überprüfungen vor Ort durchführen, um festzustellen, ob im Zusammenhang mit
einer Finanzhilfevereinbarung, einem Finanzhilfebeschluss oder einem Vertrag
über Finanzierung aus Unionsmitteln ein Betrugs- oder Korruptionsdelikt oder
eine sonstige rechtswidrige Handlung vorliegt. 3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene Rubriken(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und
Ausgabenlinie(n) –
Bestehende Haushaltslinien
In der Reihenfolge der
Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien. Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Beitrag Nummer 08 01 xx || GM/NGM ([20]) || von EFTA-Ländern[21] || von Kandidatenländern[22] || von Drittländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung außerhalb des MFF || 08 01 04 40 „Fusion For Energy” || NGM || NEIN || NEIN || JA || JA –
Neu zu schaffende Haushaltslinien In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens
und der Haushaltslinien. Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Beitrag außerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens || GM/NGM || von EFTA-Ländern || von Kandidatenländern || von Drittländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung H1/außerhalb des MFF || 08 01 XX 01 Personalausgaben* 08 01 XX 02 Ausgaben für externes Personal* 08 01 XX 03 sonstige Verwaltungsausgaben* 08 06 01 xx Ausgaben im Zusammenhang mit dem ITER || GM/NGM || NEIN || NEIN || JA || JA *- Die Nummern der
Haushaltslinien werden zu einem späteren Zeitpunkt genau festgelegt. 3.2. Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben 3.2.1. Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die Ausgaben Jeweilige Preise - in Mio. EUR
(3 Dezimalstellen) || || Außerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens || || || Jahr 2014[23] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || >2018 || INSGESAMT || Operative Mittel außerhalb des MFF || || || || || || || || Nummer der Haushaltslinie 08 06 01 xx ITER || Verpflichtungen || (1) || 897,230 || 631,578 || 285,383 || 282,081 || 253,262 || - || 2 349,534 || Zahlungen || (2) || 107,000 || 306,140 || 405,263 || 304,368 || 353,455 || 873,308 || 2 349,534 || Aus der Dotation des ITER-Programms finanzierte Verwaltungsausgaben[24] || || || || || || || || Nummer der Haushaltslinie 08 01 04 40 F4E-Personal || || (3) || 43,000 || 43,860 || 44,737 || 45,632 || 46,545 || - || 223,774 || Mittel INSGESAMT außerhalb des MFF || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 940,230 || 675,438 || 330,120 || 327,713 || 299,807 || || 2 573,308 || Zahlungen || =2+2a +3 || 150,000 || 350,000 || 450,000 || 350,000 || 400,000 || 873,308 || 2 573,308 || || || Rubrik 1 GD || || || Jahr 2014[25] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || >2018 || INSGESAMT Operative Mittel || || || || || || || Nummer der Haushaltslinie || Verpflichtungen || (1) || || || || || || || Zahlungen || (2) || || || || || || || Nummer der Haushaltslinie || Verpflichtungen || (1a) || || || || || || || Zahlungen || (2a) || || || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[26] || || || || || || || Nummer der Haushaltslinie 08 01 XX 01 08 01 XX 02 08 01 XX 03 || || (3) || 6,350 0,960 2,559 || 6,477 0,979 2,610 || 6,606 0,999 2,662 || 6,738 1,019 2,715 || 6,874 1,039 2,769 || || 33,045 4,996 13,315 Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 9,869 || 10,066 || 10,267 || 10,472 || 10,682 || || 51,356 Zahlungen || =2+2a +3 || 9,869 || 10,066 || 10,267 || 10,472 || 10,682 || || 51,356 Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || || 0 Zahlungen || (5) || || || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 1 a des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || || || || || || || || Zahlungen || || || || || || || || Wenn der Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken
betrifft: entfällt in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || || || Jahr 2014[27] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || >2018 || INSGESAMT Mittel INSGESAMT unter Rubrik 1/AUSSERHALB DES MFF || Verpflichtungen || 950,099 || 685,504 || 340,387 || 338,185 || 310,489 || || 2 624,664 Zahlungen || 159,869 || 360,066 || 460,267 || 360,472 || 410,682 || 873,308 || 2 624,664 3.2.2. Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel –
¨ Für den Vorschlag/die
Initiative werden keine operativen Mittel benötigt. –
ý Für den Vorschlag/die
Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt: Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR
(3 Dezimalstellen) Ziele und Ergebnisse ò || || || 2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2017+2018 || 2019 || 2020 || INSGESAMT ERGEBNISSE Art der Ergebnisse[28] || Durchschnittskosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Gesamtzahl || Gesamtkosten EINZELZIEL Nr. 1[29] … || || || || || || || || || || || || || || || || Ergebnis* || || || 1 || 897,230 || 1 || 631,578 || 1 || 285,383 || 1 || 282,081 || 1 || 253,262 || || || || || 5 || 2 349,534 Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || || || || || || || || || || || || || || || || GESAMTKOSTEN || 1 || 897,230 || 1 || 631,578 || 1 || 285,383 || 1 || 282,081 || 1 || 253,262 || || || || || 5 || 2 349,534 * Das Ergebnis des ITER-Projekts wird der
jährliche Tätigkeitsbericht von F4E (Mitgliedsstelle Barcelona) sein, in dem
die Fortschritte des Projekts beschrieben werden. 3.2.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 3.2.3.1. Übersicht –
¨ Für den Vorschlag/die
Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt. –
ý Für den Vorschlag/die
Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt: in Mio. EUR (3
Dezimalstellen) || Jahr 2014[30] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || INSGESAMT RUBRIK 1 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || Ausgaben für mit der Durchführung des Programms befasstes Personal || 7,310 || 7,456 || 7,605 || 7,757 || 7,913 || 38,041 Sonstige Verwaltungsausgaben || 2,559 || 2,610 || 2,662 || 2,715 || 2,769 || 13,315 Zwischensumme RUBRIK 1 des mehrjährigen Finanzrahmens || 9,869 || 10,066 || 10,267 || 10,472 || 10,682 || 51,356 Außerhalb des MFF || || || || || || Personalausgaben || 33,996 || 34,676 || 35,369 || 36,077 || 36,798 || 176,916 Sonstige Verwaltungsausgaben* || 9,004 || 9,184 || 9,368 || 9,555 || 9,747 || 46,858 || || || || || || * Schätzwerte INSGESAMT || 52,869 || 53,926 || 55,004 || 56,104 || 57,227 || 275,130 3.2.3.2. Geschätzter Personalbedarf –
¨ Für den Vorschlag/die
Initiative wird kein Personal benötigt. –
ýFür den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt: Schätzung in ganzzahligen
Werten (oder mit höchstens einer Dezimalstelle) || Jahr 2014[31] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || INSGESAMT Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) für das ITER-Projekt, die in einen eigenen Stellenplan für den ITER (Rubrik 1) aufzunehmen sind. am Sitz || 50 || 50 || 50 || 50 || 50 || 50 || || || || || || || || || || || || || || || || || || Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten =FTE)[32], ITER, Rubrik 1 || AC, INT, ANS || 15 || 15 || 15 || 15 || 15 || 15 || || || || || || 08 01 04 40[33] || am Sitz[34] || || || || || || Gemeinsames Unternehmen ITER „F4E“ (Barcelona) (*) || 422 || 422 || 422 || 422 || 422 || 422 XX 01 05 02 (AC, INT, ANS der indirekten Forschung) || || || || || || 10 01 05 02 (AC, INT, ANS der direkten Forschung) || || || || || || Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) || || || || || || INSGESAMT || 487 || 487 || 487 || 487 || 487 || 487 XX steht für den
jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich Die Kosten der benötigten Humanressourcen
werden aus den Mitteln gedeckt, die bereits für die Verwaltung der Maßnahme gewährt
wurden bzw. innerhalb der GD RTD umgeschichtet wurden; unter Umständen
können diese Mittel durch zusätzliche Mittel ergänzt werden, die der
zuständigen GD unter Berücksichtigung der Hauhaltszwänge im Rahmen des
jährlichen Zuweisungsverfahrens gewährt werden. Die
Verwaltungsausgaben (einschließlich Personalkosten) für die Durchführung des
ITER-Programms (außerhalb der dem gemeinsamen Unternehmen für den ITER (F4E)
gewährten Mittel für die Betriebskosten) sollten den operativen Mitteln für das
ITER-Programm entsprechen. (*) 422 FTE, im Haushalt 2012 unter der Haushaltslinie
08 01 04 40 finanziert. Beschreibung der
auszuführenden Aufgaben: Beamte und Zeitbedienstete || Das Personal am Sitz ist für die Festlegung und Begleitung der Tätigkeiten der Mitgliedsstelle in Barcelona (F4E) und des ITER-Projekts zuständig, bei dem die Kommission die europäischen Partner vertritt. Das Personal der Mitgliedsstelle in Barcelona (F4E) ist im Einklang mit der Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über den ITER für den europäischen Beitrag zu Beschaffung, Auftragsvergabe und finanzieller Durchführung des Arbeitsplans der Internationalen ITER-Organisation zuständig. Externes Personal 3.2.4. Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen
–
¨ Der Vorschlag / die
Initiative ist mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar. –
¨ Der Vorschlag/Die
Initiative erfordert eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen
Finanzrahmens. Bitte erläutern Sie die erforderliche Anpassung unter
Angabe der einschlägigen Haushaltslinien und der entsprechenden Beträge. –
¨ Der
Vorschlag / Die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des
Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens[35]. Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der
einschlägigen Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge. 3.2.5. Finanzierungsbeteiligung Dritter –
Der Vorschlag/die Initiative sieht keine
Kofinanzierung durch Dritte vor. –
ý Der Vorschlag/die Initiative
sieht folgende Kofinanzierung vor*: Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6) bitte weitere Spalten einfügen || insgesamt Geldgeber / kofinanzierende Organisation || || || || || || || || Kofinanzierung INSGESAMT || || || || || || || || * - Drittländer können Beiträge zu dem
Programm leisten (auf der Grundlage von Kooperationsabkommen zwischen den
Drittländern und Euratom), die zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt
sind. 3.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen –
¨ Der Vorschlag/die
Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus. –
ý Der Vorschlag/die
Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar ¨ auf die Eigenmittel ý auf die sonstigen Einnahmen in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Einnahmenlinie: || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[36] Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6) bitte weitere Spalten einfügen Artikel XXXX || || || || || || || || Bitte geben Sie für die
sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an. 08 01 04 40, 08 06 01: Bitte geben Sie an, wie
die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden. Das
Programm wird durch Beiträge der Mitgliedstaaten auf der Grundlage des
Abrufsatzes finanziert, der auf das Bruttonationaleinkommen (BNE) der einzelnen
Mitgliedstaaten angewendet wird und dem Satz entspricht, der für die Berechnung
der BNE-Eigenmittelbeiträge zum Gesamthaushalt der Europäischen Union
vorgegeben ist. Diese Beiträge werden zum Gesamthaushalt der Europäischen Union
geleistet und gelten als externe zweckgebundene Einnahmen des Programms im
Einklang mit Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. XX/2012 des
Europäischen Parlaments und des Rates [Neue Haushaltsordnung] für den
Gesamthaushalt der Europäischen Union. [1] Ursprüngliche
Bezeichnung: „Internationaler thermonuklearer Versuchsreaktor“ (International
Thermonuclear Experimental Reactor). [2] ABl. L 358 vom
16.12.2006. [3] ABl.
L 246 vom 21.9.2007. [4] ABl.
L 90 vom 30.3.2007. [5] KOM(2011)
500 endg. vom 29.6.2011. [6] KOM(2011) 48. [7] ABl. C
[…] vom […], S. […]. [8] ABl. C
[…] vom […], S. […]. [9] ABl. L 358
vom 16.12.2006, S. 62. [10] ABl. L 90
vom 30.3.2007, S. 58. [11] ABl. L 246
vom 21.9.2007, S. 34. [12] ABl.
C 139 vom 14.6.2006, S.1. [13] KOM(2011) 500
endg. [14] ABl.
L … [15] Entscheidung
2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des
europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der
Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür. [16] ABM: Activity Based Management: maßnahmenbezogenes Management – ABB:
Activity Based Budgeting: maßnahmenbezogene Budgetierung. [17] Im
Sinne von Artikel 49 Absatz 6 Buchstaben a oder b der
Haushaltsordnung. [18] Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und Verweise auf die
Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb: http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html [19] Einrichtungen
im Sinne von Artikel 185 der Haushaltsordnung. [20] GM=Getrennte
Mittel / NGM=Nicht getrennte Mittel [21] EFTA:
Europäische Freihandelsassoziation. [22] Kandidatenländer
und gegebenenfalls potenzielle Kandidatenländer des Westbalkans. [23] Das
Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags / der Initiative begonnen wird. [24] Ausgaben
für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung
der Umsetzung von Programmen/Maßnahmen der EU (vormals BA-Linien), indirekte
Forschung, direkte Forschung. [25] Das
Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags / der Initiative begonnen wird. [26] Ausgaben
für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung
der Umsetzung von Programmen/Maßnahmen der EU (vormals BA-Linien), indirekte
Forschung, direkte Forschung. [27] Das
Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags / der Initiative begonnen wird. [28] Ergebnisse
sind Produkte, die geliefert, und Dienstleistungen, die erbracht werden
(z. B.: Austausch von Studenten, gebaute Straßenkilometer…) [29] Wie
in Ziffer 1.4.2. („Einzelziele…“) beschrieben. [30] Das
Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags / der Initiative begonnen wird. [31] Das
Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags / der Initiative begonnen wird. [32] AC
= Vertragsbediensteter, INT = Leiharbeitskraft („Intérimaire“),
JED = Junger Sachverständiger in Delegationen, AL= örtlich
Bediensteter, ANS= Abgeordneter Nationaler Sacherverständiger. [33] Teilobergrenze
für aus den operativen Mitteln finanziertes externes Personal (vormalige
BA-Linien). [34] Insbesondere
für Strukturfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums (ELER) und Europäischer Fischereifonds (EFF). [35] Siehe
Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung. [36] Bei
den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben) sind die Beträge netto,
d.h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten, anzugeben.