52011PC0928

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Europäische Statistische Programm 2013-2017 /* KOM/2011/0928 endgültig - 2011/0459 (COD) */


BEGRÜNDUNG

1.           HINTERGRUND DES VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTS

1.1.      Gründe und Ziele des Vorschlags

Für die Umsetzung der politischen Maßnahmen der EU werden vergleichbare und verlässliche statistische Informationen über die wirtschaftliche, soziale und ökologische Lage in der EU insgesamt sowie auf nationaler und regionaler Ebene benötigt. Darüber hinaus sind die europäischen Statistiken unerlässlich für das Verständnis von Europa in der breiten Öffentlichkeit und für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am demokratischen Prozess und der Diskussion über Gegenwart und Zukunft der EU.

In den letzten Jahren sah sich das Europäische Statistische System (ESS) einer Reihe von Herausforderungen gegenüber. Erstens ist der Bedarf an europäischen Statistiken ständig gestiegen, und diese Entwicklung dürfte weiter anhalten. Zweitens hat sich die Art der Statistiken verändert – für eine auf Fakten beruhende Entscheidungsfindung werden Statistiken benötigt, die zweckgebundenen Qualitätskriterien genügen, und außerdem besteht zunehmender Bedarf an komplexen mehrdimensionalen Statistiken zur Unterstützung zusammenhängender politischer Bereiche. Drittens bildet aufgrund des Auftretens neuer Akteure auf dem Informationsmarkt, die zum Teil Informationen fast in Echtzeit liefern, künftig Qualität die Priorität für das ESS, bei Konjunkturstatistiken insbesondere Aktualität. Viertens haben die Herausforderungen aufgrund knapper Haushaltsmittel sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene aufgrund der notwendigen weiteren Entlastung von Unternehmen und Bürgern noch zugenommen. In der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt[1] und der ESS-Strategie für deren Umsetzung[2] werden all diese Herausforderungen angesprochen, wobei die Arbeitsweise im ESS zur Steigerung seiner Effizienz und Flexibilität neu konzipiert werden soll. Die Umsetzung dieser Mitteilung und die gemeinsame ESS-Strategie bilden den Kern des Europäischen Statistischen Programms (ESP).

Vor diesem Hintergrund soll mit dem Vorschlag für das Europäische Statistische Programm ein umfassendes Programm aufgestellt werden, das einen allgemeinen Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken im Zeitraum 2013-2017 bietet, wobei die neue, in der obengenannten Mitteilung beschriebene Methode zur Erstellung europäischer Statistiken eingeführt wird.

1.2.      Allgemeiner Kontext

Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines mehrjährigen Europäischen Statistischen Programms ist Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken[3]. Gemäß dieser Verordnung muss das Europäische Statistische Programm für einen Zeitraum von nicht mehr als fünf Jahren den Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken sowie die Hauptbereiche und die Ziele der betreffenden geplanten Maßnahmen bilden. In ihm werden Prioritäten bezüglich des Bedarfs an Informationen für die Durchführung der Tätigkeiten der Europäischen Union festgelegt. Der Bedarf ist den Ressourcen, die auf Ebene der Union und auf nationaler Ebene zur Erstellung der erforderlichen Statistiken benötigt werden, sowie dem Beantwortungsaufwand und den damit für die Auskunftgebenden verbundenen Kosten gegenüberzustellen.

Im Einzelnen werden die Ziele des ESP in Jahresarbeitsprogrammen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/20093 festgelegt. Zu diesen Programmen werden ein Zwischenbericht über die Fortschritte sowie nach Ablauf des Programmzeitraums ein abschließender Bewertungsbericht erstellt.

1.3.      Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Das derzeitige Statistische Programm der Gemeinschaft, das durch einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates angenommen wurde und den Zeitraum 2008-2012 abdeckt[4], ist das siebte derartige Programm.

1.4.      Vereinbarkeit mit anderen politischen Maßnahmen der Union

Wesentlicher Zweck der europäischen Statistiken ist, die Entwicklung, Überwachung und Bewertung der europäischen politischen Maßnahmen mit zuverlässigen, verlässlichen, objektiven, vergleichbaren und kohärenten Informationen zu unterstützen.

Der vorliegende Vorschlag ist mit den Prioritäten der Union vereinbar, da die gemäß diesem Programm entwickelten, erstellten und verbreiteten Statistiken zur Durchführung der vorrangigen politischen Maßnahmen der EU beitragen werden, wie z. B. der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum[5] sowie weiterer Maßnahmen im Rahmen der strategischen Prioritäten der Kommission für den Zeitraum 2010-2014[6] (d. h. verstärkte und integrierte verantwortliche Wirtschaftspolitik, Bekämpfung des Klimawandels, Wachstum und sozialer Zusammenhalt, Europa der Bürger und Globalisierung).

2.           ERGEBNISSE DER BERATUNGEN MIT DEN INTERESSIERTEN PARTEIEN UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN

2.1.      Beratungen mit den interessierten Parteien

Beratungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Auskunftgebenden

Im Juli 2010 wurden im Vorfeld der Erarbeitung dieses Vorschlags die Nutzer europäischer Statistiken (die Generaldirektionen der Kommission, die Europäische Zentralbank und der Europäische Statistische Beratende Ausschuss[7]) hinsichtlich ihres Bedarfs an europäischen Statistiken im Zeitraum 2013-2017 gehört.

Die Mitgliedstaaten, die EFTA-Länder und die Kandidatenländer waren an der Erarbeitung des Vorschlags unmittelbar beteiligt. Die Beratungen wurden in folgender Weise durchgeführt:

Zunächst wurden im Juli 2010 in verschiedenen Statistikbereichen die Direktorengruppen, die die Produzenten europäischer Statistiken auf verschiedenen Gebieten der Statistik vertreten, zu ihrem Bedarf für den Zeitraum 2013-2017 gehört.

Anschließend wurden die Leiter der nationalen statistischen Ämter (DGINS)[8] auf ihrer Sitzung am 29. und 30. September 2010 zu ihren Prioritäten für den Zeitraum 2013-2017 gehört.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der ESS-Beratungen mit den interessierten Parteien über deren statistischen Bedarf für den Zeitraum 2013-2017 wurde der erste Entwurf des ESP 2013-2017 zur internen und externen Konsultation ausgearbeitet. Er wurde dem Ausschuss für das Europäische Statistische System (AESS) im Mai 2011 vorgelegt. Der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik (ESAC), der Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken (AWFZ) und die Arbeitsgruppe „Programmplanung und Koordinierung im ESS“ wurden parallel konsultiert.

Zusammenfassung der Antworten und ihrer Berücksichtigung

Zusammenfassung der Antworten der Nutzer europäischer Statistiken

14 Generaldirektionen der Kommission und der Europäischen Zentralbank antworteten auf die Anfrage Eurostats nach Informationen über ihren Bedarf an europäischen Statistiken für den Zeitraum 2013-2017. Die meisten von ihnen führten detailliert ihre Anforderungen hinsichtlich Statistiken auf, die notwendig sind, damit die Politik auf europäischer Ebene in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich untermauert werden kann. All diese Anforderungen werden in dem Vorschlag zwar nicht ausdrücklich erwähnt, sie wurden aber von Eurostat sorgfältig geprüft und bei der Ausarbeitung der Ziele des Programms berücksichtigt.

Zusammenfassung der Antworten der Produzenten europäischer Statistiken

Sechs Direktorengruppen antworteten auf die Anfrage Eurostats nach Informationen über ihren Bedarf für den Zeitraum 2013-2017 (Direktorengruppe zur Methodik; IT-Direktorengruppe; Direktoren für Sozialstatistik; Sitzung der für Regionalstatistik, raumbezogene Statistik, Umweltstatistik und Umweltgesamtrechnungen zuständigen Direktoren; Ständiger Agrarstatistischer Ausschuss und Gruppe der für Unternehmensstatistik zuständigen Direktoren). Sie betonten die Notwendigkeit, den steigenden Bedarf an neuen Statistiken gegen die gesunkenen verfügbaren Ressourcen abzuwägen. In diesem Zusammenhang wurde empfohlen, die Verwendung bestehender Daten zu maximieren, anstatt neue Datenerhebungen in Gang zu bringen, sich mit anderen Datenlieferanten zusammenzuschließen, um die Nutzung bereits verfügbarer Informationen zu optimieren, die erforderliche Gliederungstiefe der Daten zu reduzieren, die Effizienz der Datenerhebung durch die Nutzung moderner IKT-Technologien zu verbessern sowie die Kohärenz zwischen verschiedenen Rechtsakten zu untersuchen und statistische Instrumente und Nutzer zu entkoppeln, indem für verschiedene Zwecke einzelne Erhebungen durchgeführt werden. Es wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass Eurostat in seiner koordinierenden Rolle bei der Erstellung von Statistiken gestärkt werden müsse. Diese und weitere konkrete Anmerkungen wurden soweit wie möglich bei der Aufstellung der Ziele des ESP berücksichtigt.

Auf ihrer Sitzung am 29. und 30. September 2010 bestätigte die DGINS den vorgeschlagenen Ansatz und die Prioritätsbereiche des ESP und betonte dabei, dass das ESP ausreichend flexibel angelegt sein müsse, damit konkrete Maßnahmen in den jährlichen Planungszyklus aufgenommen werden könnten. Da die Mittel sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene sehr knapp seien und der Verwaltungsaufwand weiter abgebaut werden müsse, hob die DGINS hervor, dass es wichtig sei, die Festlegung der Prioritäten im nächsten Mehrjahresprogramm strategiebasiert anzugehen.

Zusammenfassung der wichtigsten Anmerkungen zum ersten Entwurf des ESP 2013-2017

Auf der Sitzung des AESS im Mai 2011 wurde der konzeptuelle Ansatz allgemein befürwortet.

Mehrere Delegationen verwiesen auf den ehrgeizigen Charakter des ESP und äußerten sich besorgt über die Kluft zwischen den auf nationaler Ebene zur Verfügung stehenden Mitteln und der Zahl der im ESP aufgeführten neuen Initiativen.

Einige Delegationen erkannten zwar die Notwendigkeit eines flexiblen Programms an, stellten aber den allgemeinen Charakter und die mangelnde Detailliertheit des ESP in Frage und betonten, dass es mit künftigen Jahresarbeitsprogrammen verknüpft sein müsse.

Die Finanzierung neuer Initiativen durch Effizienzsteigerungen bei der neuen Produktionsmethode europäischer Statistiken wurde von einigen Delegationen angezweifelt. Einige Delegierte betonten die Notwendigkeit, andere Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung in Betracht zu ziehen (z. B. verstärkte Prioritätensetzung, verbesserte Effizienz, bessere Nutzung von Verwaltungsdaten, zunehmender Technologieeinsatz und Austausch bewährter Verfahren).

Laut einiger Delegationen muss deutlicher hervorgehoben werden, dass der Beantwortungsaufwand verringert werden muss, und eine Delegation regte an, die Prioritätensetzung durch die Nennung konkreter Maßnahmen zu stützen.

Dass bei der Qualitätskennzeichnung behutsam vorzugehen sei, brachten viele Delegationen zum Ausdruck; es wurde eine gründliche Diskussion gefordert.

Mehrere Delegationen begrüßten die Stärkung der Partnerschaft innerhalb und außerhalb des ESS und betonten die Bedeutung zunehmender Kooperation sowohl innerhalb des ESS als auch mit dem Europäischen System der Zentralbanken sowie internationalen Organisationen.

All diese Punkte waren auch das wichtigste Ergebnis der Beratungen mit der Arbeitsgruppe „Programmplanung und Koordinierung“.

Die Mehrheit der nationalen statistischen Ämter brachte allgemeine Unterstützung für das ESP zum Ausdruck; es wurden jedoch Vorbehalte hinsichtlich der Formulierung der Ziele bei der neuen Methode zur Erstellung europäischer Statistiken und im Hinblick auf die Rechtsetzung angemeldet.

Es gab spezielle Anmerkungen zu besonderen statistischen Bereichen, und bei einigen Teilen des ESP wurde um Klärung gebeten.

Alle Anmerkungen zum ESP-Entwurf wurden von Eurostat sorgfältig geprüft und bei der Erarbeitung einer überarbeiten Fassung des ESP 2013-2017 berücksichtigt.

Als allgemeines, flexibles Planungsinstrument, das die Berücksichtigung neuer Entwicklungen zulässt, beschreibt das ESP im Allgemeinen für den nächsten Planungszeitraum die zu erreichenden strategischen Ziele und zu erstellenden Produkte.

Im ESP findet sich der strategiebasierte Ansatz für die Prioritätensetzung von Eurostat wieder. Nach diesem Ansatz sind die Arbeiten zu negativen Prioritäten integraler Bestandteil der Vorbereitung der Jahresarbeitsprogramme und werden somit während des ESP-Zeitraums durchgeführt. Das ESP bildet den allgemeinen Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken sowie die für die nächsten fünf Jahre ins Auge gefassten Hauptbereiche und Ziele der geplanten Maßnahmen. Diese Ziele werden in den Jahresarbeitsprogrammen festgelegt und genauer geplant. Damit wird eine klare Verknüpfung zwischen dem ESP und den Jahresarbeitsprogrammen hergestellt.

Das ESP steht gänzlich in Einklang mit der bereits vom AESS gebilligten gemeinsamen ESS-Strategie zum neuen Produktionssystem; es wurden keine neuen Elemente eingeführt, und das ESP spiegelt die Umsetzung der Strategie wieder.

2.2.      Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Bei der Ausarbeitung des ESP wurden auch externe Sachverständige herangezogen. Insbesondere der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik (ESAC) und der Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken (AWFZ) wurden aufgefordert, zu dem Programmentwurf Stellung zu nehmen.

Der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik sprach in seiner Stellungnahme die Mittelknappheit und die Notwendigkeit an, weiterhin Prioritäten festzulegen, damit negative Prioritäten erkannt werden. In diesem Zusammenhang hob der ESAC hervor, dass die Effizienz durch stärkere Technologienutzung und die Verwendung von für andere Zwecke erhobenen Daten gesteigert werden müsse, erkannte aber zugleich das Problem an, dass die statistischen Systeme der Mitgliedstaaten unterschiedlich weit ausgereift seien. Außerdem wies der ESAC auf die Bedeutung des Wissensaustauschs hin und forderte, hier auch Entwicklungstätigkeiten einzubeziehen, damit die Kosten für neue Forschung verringert werden. Außerdem betonte der ESAC, dass es wichtig sei, die Datennutzung sowie die weitere Integration und die Verwendung vorhandener Daten zu maximieren.

Der Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken befürwortete in seiner Stellungnahme im Allgemeinen den Programmentwurf des ESP sowie die wichtigsten Prioritäten und Ziele für die Entwicklung und Abstimmung der Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken. Er hob die Bedeutung der Integration über mehrere statistische Bereiche sowie im gesamten ESS für die Erstellung von Statistiken zur vielfältigen Nutzung hervor; außerdem unterstrich er, dass die Erarbeitung statistischer Informationen zum Phänomen der Globalisierung ein Ziel sein müsse und dass es wichtig sei, zunehmend Verwaltungsdaten zu verwenden und sich mehr auf die Wirtschaftsbereiche zu konzentrieren, die am stärksten expandieren. Darüber hinaus begrüßte der AWFZ die verstärkte Nutzung von statistischem Matching und Datenverknüpfungstechniken sowie von Standard-IT-Hilfsmitteln. Schließlich betonte der AWFZ die Bedeutung einer stärkeren Zusammenarbeit mit dem ESZB sowie europäischen und internationalen Organisationen durch gemeinsame Projekte und abgestimmte Entwicklungen.

Alle Anmerkungen externer Sachverständiger zum ESP-Entwurf wurden von Eurostat sorgfältig geprüft und bei der Ausarbeitung einer überarbeiten Fassung des Programms berücksichtigt.

2.3.      Analyse der Auswirkungen und Folgen

Im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung wurde eine Ex-Ante-Bewertung ausgearbeitet, um das Programm auf das Erfordernis der Effizienz im Hinblick auf die zu erreichenden Ziele auszurichten und bereits ab dem Stadium der Programmkonzeption die knappen Haushaltsmittel zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Ex-Ante-Bewertung wurden vier Optionen aufgestellt:

Die erste Option für das ESP war, die Annahme eines weiteren Fünfjahresprogramms vorzuschlagen, d. h. von 2013 bis 2017.

Das aktuelle Statistische Programm der Gemeinschaft (SPG) 2008-2012 enthält in Bezug auf die Dauer des nächsten Mehrjahresprogramms den spezifischen Hinweis, dass beim abzudeckenden Zeitraum die Amtszeit des Europäischen Parlaments berücksichtigt werden sollte. Die derzeitige Amtszeit des Europäischen Parlaments läuft von Juli 2009 bis Juni 2014; die nächste Amtszeit von Juli 2014 bis Juni 2019. Da das SPG 2008-2012 bis Ende 2012 läuft, müsste dann entweder ein neues ESP für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren (2013/2014) ausgearbeitet oder die Dauer des SPG 2008-2012 bis 2014 erweitert werden.

Die dritte mögliche Option ist eine „Nulllösung“, d. h. keine Ausarbeitung und Annahme eines ESP 2013-2017, und bei der vierten Option werden die Informationen im Allgemeinen von anderen Quellen übernommen, d. h., sie kommen nicht notwendigerweise vom ESS.

Anschließend wurde im Rahmen der Folgenabschätzung nach gründlicher Erwägung und Analyse der verschiedenen Szenarien die Anzahl der Optionen auf drei reduziert, deren Auswirkungen und Konsequenzen eingehend untersucht wurden. Diese drei Optionen und ihre erwarteten Folgen sind hier aufgeführt:

Option 1: „Nulllösung“ – kein Europäisches Statistisches Programm

Ohne den rechtlichen Rahmen eines Europäischen Statistischen Programms würden europäische Statistiken von verschiedenen Dienststellen der Kommission unabhängig voneinander erhoben und/oder erstellt, mit ihren eigenen Mitteln und mit der Hilfe institutioneller Dienstleister im ESS und/oder privater Dienstleister. Wenn kein fünfjähriges statistisches Programm auf europäischer Ebene vorläge, würde es an langfristiger Planung mangeln, die für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung statistischer Informationen zwingend erforderlich ist. Ohne ein Europäisches Statistisches Programm wäre es unwahrscheinlich, dass die festgelegten Ziele erreicht werden. Es gäbe dann keinen rechtlichen Rahmen für die Erstellung europäischer Statistiken und keine operativen Haushaltsmittel. Die Nutzer von Statistiken (Generaldirektionen der Kommission, die EZB usw.) müssten dann selbst auf nicht abgestimmte und ineffiziente Weise Statistiken erstellen oder sich um diese bemühen, und es gäbe keine Übereinkunft über die Qualitätssicherung europäischer Statistiken. Ohne ein Europäisches Statistisches Programm gäbe es keine Haushaltsmittel und keine Gesamtplanung für die Erstellung von Statistiken. Dies trüge auch zu einem erhöhten Beantwortungsaufwand für Einzelpersonen, Haushalte, Unternehmen und institutionelle Statistikdienstleister im ESS bei.

Option 2: ESP 2013-17 als Neuauflage des SPG 2008-2012

Bei dieser Option gäbe es keine Änderungen gegenüber den durch das aktuelle Statistische Programm der Gemeinschaft abgedeckten Statistiken. Dies könnte als Basisszenario gelten, mit dem die anderen Optionen verglichen werden können. Die gelieferten Statistiken entsprächen dem politischen Bedarf des Zeitraums 2008-2012; neue Entwicklungen von und neuer Bedarf an vorrangigen politischen Maßnahmen der Europäischen Union wie z. B. der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und anderen in den strategischen Prioritäten der Kommission für 2010-2014 aufgeführten Aktionen würden nicht berücksichtigt. Außerdem würden diese Statistiken nach dem „Stovepipe“-Modell[9] erstellt, d. h., ohne die neue Methode der Erstellung europäischer Statistiken zu nutzen, mit der die Effizienz gesteigert und die Qualität verbessert werden sollen.

Option 3: Aufstellung eines neuen fünfjährigen Europäischen Statistischen Programms

Ein neues Europäisches Statistisches Programm für einen Zeitraum von fünf Jahren, d. h. von 2013 bis 2017, wird zur Annahme vorgeschlagen. Bei dieser Option entsprechen die europäischen Statistiken besser dem Nutzerbedarf. Es gibt eine einheitliche Qualitätssicherung, und durch die neue Produktionsmethode ist die Erstellung von Statistiken kostenwirksamer. Die Ziele für das ESP 2013-2017 stehen in Einklang mit den strategischen Prioritäten der Kommission und sind auf die Herausforderungen ausgerichtet, vor denen das Europäische Statistische System in den kommenden Jahren steht.

2.3.4.   Zusammenfassung der Risiken

Die Risiken bei Option 1 sind hoch, da es dann keinen rechtlichen Rahmen für die Erstellung europäischer Statistiken gäbe, so dass ihre Qualität und die Effizienz der Erstellung von Statistiken nicht gegeben wäre. In diesem Fall würden Statistiken auf nicht abgestimmte Weise von verschiedenen Produzenten erstellt.

Bei Option 2 hängen die Risiken damit zusammen, dass die gelieferten Statistiken teilweise überholten politischen Prioritäten entsprächen und nach der herkömmlichen Methode erstellt würden, d. h. ohne die neue Methode zur Erstellung europäischer Statistiken zu nutzen, mit der die Effizienz gesteigert und die Qualität verbessert werden sollen. Es würden erhebliche Kosten durch unzureichende Statistiken entstehen.

Die Risiken bei Option 3 schließlich gelten als relativ niedrig, da europäische Statistiken in diesem Fall nach einem festgelegten rechtlichen Rahmen erstellt würden, d. h. die Qualität der Statistiken und eine effiziente Produktionsmethode wären sichergestellt, da europäische Statistiken auf abgestimmte Weise entwickelt, erstellt und verbreitet würden.

2.3.5.   Bevorzugte Option

Option 3 (ein neues fünfjähriges ESP 2013-2017) scheint die beste Option zu sein, da nur mit dieser Option sichergestellt wäre, dass alle festgelegten Ziele erreicht werden, d. h. i) hochwertige Statistiken, die dem Nutzerbedarf im Hinblick auf Erfassungsbereich, Aktualität, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit entsprechen; ii) kostenwirksame Erstellung statistischer Informationen und iii) Verringerung des Beantwortungs- und Verwaltungsaufwands für die Auskunftgebenden. Folglich ist dies die einzige der drei Optionen, die eine zufriedenstellende Antwort auf alle Herausforderungen für das Europäische Statistische System bietet.

Diesem Szenario zufolge läuft das nächste ESP ab dem 1. Januar 2013 und endet am 31. Dezember 2017.

3.           RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGS

3.1.      Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Mit dem Vorschlag wird das Europäische Statistische Programm für den Zeitraum von 2013 bis 2017 festgelegt. Das Programm bildet während des Programmzeitraums den Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken, die Hauptbereiche und die Ziele der geplanten Maßnahmen.

3.2       Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für europäische Statistiken ist Artikel 338 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Das Europäische Parlament und der Rat beschließen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen für die Erstellung von Statistiken, wenn diese für die Ausübung der Tätigkeiten der Union erforderlich sind. In diesem Artikel sind auch die Anforderungen an die Erstellung von europäischen Statistiken festgelegt, nämlich die Wahrung der Unparteilichkeit, der Zuverlässigkeit, der Objektivität, der wissenschaftlichen Unabhängigkeit, der Kostenwirksamkeit und der statistischen Geheimhaltung.

3.3       Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip gelangt zur Anwendung, da der Vorschlag nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt.

Das Ziel der in Betracht gezogenen Maßnahmen, nämlich die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken unter dem ESP 2013-2017, kann auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht zufriedenstellend erreicht werden, sondern lässt sich besser auf EU-Ebene auf der Basis eines Rechtsaktes der Europäischen Union verwirklichen, da nur die Kommission in der Lage ist, die erforderliche Harmonisierung der statistischen Informationen auf europäischer Ebene in allen von diesem Rechtsakt erfassten Bereichen zu koordinieren, während die eigentliche Erhebung der Daten von den Mitgliedstaaten vorgenommen werden kann. Daher kann die Europäische Union in Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 5 des Vertrags entsprechende Maßnahmen treffen.

3.4       Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der Vorschlag entspricht aus folgendem Grund (aus folgenden Gründen) dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:

Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beschränkt sich diese Verordnung auf das zur Erreichung des Ziels notwendige Mindestmaß und geht nicht über das hierfür Erforderliche hinaus. In dem Vorschlag werden Ziele für den Fünfjahreszeitraum festgelegt. Diese Ziele werden in den statistischen Jahresarbeitsprogrammen der Kommission dargelegt und genauer geplant; die Jahresprogramme werden in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vorbereitet und angenommen, und zwar unter Berücksichtigung der Stellungnahme des ESS-Ausschusses. Darüber hinaus werden für neue statistische Anforderungen besondere Rechtsakte erlassen, an deren Vorbereitung die Mitgliedstaaten frühzeitig und unmittelbar beteiligt werden.

3.5       Wahl des Instruments

Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung

Andere Instrumente wären aus folgendem Grund (aus folgenden Gründen) nicht geeignet:

Angesichts des Ziels und des Gegenstands des Vorschlags ist eine Verordnung das angemessenste Instrument.

4.           AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Die Gesamtbelastung für den Haushalt der EU beträgt 299,4 Mio. EUR (in jeweiligen Preisen) für den Programmzeitraum 2013-2017; davon entfallen 57,3 Mio. EUR auf den Planungszeitraum 2007-2013 und 242,1 Mio. EUR auf den Planungszeitraum 2014-2017.

5.           FAKULTATIVE ANGABEN

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Der Vorschlag enthält eine Revisions- und eine Verfallsklausel.

Europäischer Wirtschaftsraum

Die vorgeschlagene Verordnung ist von Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum und sollte deshalb auf ihn ausgeweitet werden.

2011/0459 (COD)

Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über das Europäische Statistische Programm 2013-2017

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 338 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken[10] sollte ein mehrjähriges Europäisches Statistisches Programm erarbeitet werden, das den Rahmen für die Finanzierung von EU-Maßnahmen bietet.

(2) Im Sinne der Verordnung sollte das Europäische Statistische Programm für einen Zeitraum von nicht mehr als fünf Jahren den Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken, die Hauptbereiche und die Ziele der geplanten Maßnahmen bilden. Es sollte Prioritäten bezüglich des Bedarfs an Informationen festlegen, die für die Durchführung der Tätigkeiten der Europäischen Union erforderlich sind. Der Bedarf sollte den Ressourcen, die auf Ebene der Union und auf nationaler Ebene zur Erstellung der erforderlichen Statistiken benötigt werden, sowie dem Beantwortungsaufwand und den damit für die Auskunftgebenden verbundenen Kosten gegenübergestellt werden.

(3) Die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken innerhalb des Rechtsrahmens des Mehrjahresprogramms sollte in enger und koordinierter Zusammenarbeit im Europäischen Statistischen System (ESS) zwischen der statistischen Stelle der Europäischen Union, d. h. der Kommission (Eurostat), den nationalen statistischen Ämtern und anderen einzelstaatlichen Stellen erfolgen.[11]

(4) Im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum[12] und anderer für den Zeitraum von 2010 bis 2014 in den strategischen Prioritäten der Kommission aufgenommenen Politiken (stärkerer integrierter Ansatz einer verantwortlichen Wirtschaftspolitik, Bekämpfung des Klimawandels, Reform der Agrarpolitik, Wachstum und sozialer Zusammenhalt, „Europa der Bürger“ und Globalisierung[13]) sollten die im Rahmen dieses Programms entwickelten, erstellten und verbreiteten Statistiken zur Umsetzung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union beitragen; sie sollten durch unter diesem Programm finanzierte Maßnahmen gestützt werden, wenn die Europäische Union einen deutlichen Mehrwert leisten kann.

(5) In den letzten Jahren sah sich das Europäische Statistische System zahlreichen Herausforderungen gegenüber.

– Erstens ist der Bedarf an europäischen Statistiken ständig gestiegen, und diese Entwicklung dürfte weiter anhalten.

– Zweitens hat sich die Art der Statistiken verändert – für eine auf Fakten beruhende Entscheidungsfindung werden Statistiken benötigt, die zweckgebundenen Qualitätskriterien genügen, und außerdem besteht zunehmender Bedarf an komplexen mehrdimensionalen Statistiken zur Unterstützung zusammenhängender politischer Bereiche.

– Drittens bildet aufgrund des Auftretens neuer Akteure auf dem Informationsmarkt, die zum Teil Informationen fast in Echtzeit liefern, künftig hohe Qualität die Priorität für das ESS, bei Konjunkturstatistiken insbesondere Aktualität.

– Viertens haben die Herausforderungen aufgrund knapper Haushaltsmittel sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene aufgrund der notwendigen weiteren Entlastung von Unternehmen und Bürgern noch zugenommen.

In der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt[14] und der ESS-Strategie für deren Umsetzung[15] werden all diese Herausforderungen angesprochen, wobei die Arbeitsweise im ESS zur Steigerung seiner Effizienz und Flexibilität neu konzipiert werden soll. Die Umsetzung dieser Mitteilung bildet das Herzstück des Europäischen Statistischen Programms.

(6) Damit die zur Erstellung europäischer Statistiken vorhandenen, begrenzten Ressourcen nationaler und europäischer Produzenten mit dem zunehmenden Statistikbedarf besser in Einklang gebracht werden, sollte die Erarbeitung der statistischen Jahresarbeitsprogramme der Kommission, in denen dieses Mehrjahresprogramm im Einzelnen niedergelegt wird, eine Überprüfung der statistischen Prioritäten beinhalten, bei der weniger wichtige Anforderungen abgebaut und die vorhandenen Verfahren vereinfacht werden, worunter die hohen Qualitätsstandards amtlicher Statistiken jedoch nicht leiden dürfen. Der Aufwand für die Auskunftgebenden – Unternehmen, Stellen der zentralen, regionalen oder lokalen Verwaltung, Haushalte und Einzelpersonen – ist ebenfalls zu berücksichtigen.

(7) In diesem Zusammenhang ist eine angemessene finanzielle Lastenteilung zwischen den Haushalten der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten anzustreben. Neben dem in dieser Verordnung festgelegten Finanzrahmen sollten deshalb die nationalen statistischen Ämter oder andere einzelstaatliche Stellen auf nationaler Ebene Mittel in angemessener Höhe erhalten, um die einzelnen statistischen Maßnahmen durchführen zu können, die zwecks Durchführung dieses Programms beschlossen werden.

(8) Die nationalen und die europäischen Statistikstellen sollten bei der Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken im Sinne dieser Verordnung die Grundsätze des Verhaltenskodex für europäische Statistiken im Anhang der Empfehlung der Kommission zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft vom 25. Mai 2005 und die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 15. April 2011 über ein robustes Qualitätsmanagement für die europäischen Statistiken[16] beachten.

(9) Nach Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken sollte eine angemessene Finanzstruktur zur Unterstützung von Kooperationsnetzen geschaffen werden.

(10) Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, um den am Europäischen Wirtschaftsraum teilnehmenden Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation („EFTA/EWR-Länder“) die Teilnahme an dem Programm zu ermöglichen. Es sollten ebenfalls Vorkehrungen getroffen werden, damit andere Länder, insbesondere die Nachbarländer der Europäischen Union, die Bewerberländer, die Beitrittskandidaten und die der Europäischen Union beitretenden Länder an dem Programm teilnehmen können.

(11) Bei der Durchführung des Programms sollte gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit nicht am Programm teilnehmenden Drittländern unter Berücksichtigung aller einschlägigen Vereinbarungen zwischen diesen Ländern und der Union gefördert werden.

(12)             Um als Finanzierungsbeschlüsse nach Artikel [] der Verordnung […] über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union [neue Haushaltsordnung] gelten zu können, müssen die von der Kommission zur Durchführung des Programms angenommen Jahresarbeitsprogramme die verfolgten Ziele, die erwarteten Ergebnisse, die Methode der Durchführung und den Gesamtbetrag des Programms nennen. Sie sollten außerdem eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen, Angaben zur Höhe der jeder Maßnahme zugewiesenen Beträge und einen vorläufigen Zeitplan für die Durchführung enthalten. In Bezug auf Finanzhilfen umfassen sie die Prioritäten, die wesentlichen Bewertungskriterien und den Höchstsatz für die Kofinanzierung.

(13) Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Aufstellung des Europäischen Statistischen Programms 2013-2017, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht und daher besser auf Ebene der Europäischen Union erreicht werden kann, kann die Europäische Union im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 5 des Vertrags tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Verhältnismäßigkeitsprinzip geht diese Verordnung nicht über das für die Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.

(14) Im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung wurde eine Ex-ante-Bewertung vorgenommen, um das durch diese Verordnung aufgestellte Programm auf das Erfordernis der Wirksamkeit im Hinblick auf die zu erreichenden Ziele auszurichten und bereits ab dem Stadium der Programmkonzeption die Knappheit der Haushaltsmittel zu berücksichtigen. Der Nutzen und die Wirksamkeit der im Rahmen des Programms ergriffenen Maßnahmen sollten auch durch unabhängige externe Prüfer regelmäßig überprüft und bewertet werden. Zur Bewertung des Programms wurden messbare Ziele formuliert und Indikatoren entwickelt.

(15) In dieser Verordnung wird für die gesamte Laufzeit des Programms der Finanzrahmen festgesetzt, der für die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens die vorrangige Bezugsgröße gemäß Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[17] bildet.

(16) Die finanziellen Interessen der Europäischen Union sollten während des gesamten Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden, darunter die Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, die Rückforderung entgangener, zu Unrecht gezahlter oder nicht widmungsgemäß verwendeter Mittel und gegebenenfalls Sanktionen.

(17) Nach der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wurde dem Ausschuss für das Europäische Statistische System, dem durch den Beschluss Nr. 234/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[18] eingesetzten Europäischen Statistischen Beratenden Ausschuss und dem durch den Beschluss 2006/856/EG des Rates[19] eingesetzten Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken der Entwurf des Europäischen Statistischen Programms zur vorherigen Prüfung vorgelegt –

HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Aufstellung des Europäischen Statistischen Programms

Hiermit wird das Europäische Statistische Programm für den Zeitraum von 2013 bis 2017 („das Programm“) aufgestellt.

Artikel 2

Mehrwert

Der Mehrwert des Programms besteht darin, dass mit ihm die europäischen Statistiken auf solche Informationen ausgerichtet sind, die zur Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Politik der Union erforderlich sind. Außerdem trägt es zur effizienten Ressourcennutzung bei, da mit ihm Maßnahmen gefördert werden, die einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung, Erstellung und Verbreitung harmonisierter, vergleichbarer und zuverlässiger statistischer Angaben leisten.

Artikel 3

Geltungsbereich

1. Mit dieser Verordnung werden der Planungsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken, die Hauptbereiche und die Ziele der für den Zeitraum von 2013 bis 2017 geplanten Maßnahmen nach den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken festgelegt.

2. Das Programm umfasst keine Maßnahmen des Programms zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik[20] („Programm MEETS“) bis zu dessen Auslaufen am 31. Dezember 2013, beinhaltet jedoch die Ziele im Bereich Unternehmens- und Handelsstatistik, deren Umsetzung im Zeitraum von 2014 bis 2017 geplant ist.

Artikel 4

Ziele

1. Allgemein wird mit dem Programm angestrebt, dem Europäischen Statistischen System die Rolle als führender Anbieter hochwertiger Statistiken über Europa zu sichern.

2. In allen statistischen Maßnahmen zum Zweck der Durchführung dieses Programms werden folgende Einzelziele verfolgt:

– Ziel 1: Bereitstellung hochwertiger statistischer Informationen zur Unterstützung der Entwicklung, Überwachung und Evaluierung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union, wobei Prioritäten entsprechend wiedergegeben werden;

– Ziel 2: Umsetzung neuer Methoden für die Erstellung europäischer Statistiken zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung;

– Ziel 3: Stärkung der Partnerschaft innerhalb und außerhalb des Europäischen Statistischen Systems Europäischen Statistischen Systems zur weiteren Steigerung seiner Produktivität und seiner weltweit führenden Rolle in der amtlichen Statistik.

3. Die in diesem Artikel genannten Ziele sind zusammen mit den Indikatoren für das Monitoring der Durchführung des Programms im Anhang genauer dargelegt. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 unterliegen sie einer detaillierten Jahresplanung, die als integralen Bestandteil einen Mechanismus zur Prioritätensetzung einschließt. Sie werden in enger und koordinierter Zusammenarbeit im Europäischen Statistischen System, der Partnerschaft zwischen der statistischen Stelle der Union sowie den nationalen statistischen Ämtern und anderen einzelstaatlichen Stellen, erreicht.

Artikel 5

Statistische Governance und Qualität

Das Programm wird nach den Grundsätzen des Verhaltenskodex für europäische Statistiken durchgeführt mit dem Ziel, hochwertige, harmonisierte europäische Statistiken zu erstellen und zu verbreiten und das reibungslose Funktionieren des Europäischen Statistischen Systems als Ganzes zu gewährleisten. Es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um eine gute Abstimmung und wirkungsvolle Prioritätensetzung innerhalb des ESS sicherzustellen und so zum Abbau des Verwaltungsaufwands für die Auskunftgebenden in der Statistik beizutragen. Einzelstaatliche Stellen und die statistische Stelle der Union gewährleisten, dass europäische Statistiken mit den europäischen Qualitätsstandards im Einklang stehen und dem Bedarf der institutionellen Nutzer in der Europäischen Union, der Regierungen, der regionalen Stellen, der Forschungseinrichtungen, der Organisationen der Zivilgesellschaft, der Unternehmen sowie der Öffentlichkeit gerecht werden.

Artikel 6

Finanzierung

1. Die Finanzausstattung für die Durchführung dieses Programms beläuft sich auf 299,4 Mio. EUR, von denen 57,3 Mio. EUR auf den Planungszeitraum von 2007 bis 2013 entfallen und 242,1 Mio. EUR auf den Planungszeitraum von 2014 bis 2017.

2. Die Kommission setzt die finanzielle Unterstützung durch die Union gemäß der Verordnung Nr. XX/2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union um.

3. Neben der in dieser Verordnung festgelegten Finanzausstattung werden für die einzelnen statistischen Maßnahmen zur Durchführung dieses Programms – insbesondere für solche auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen den nationalen statistischen Ämtern oder anderen einzelstaatlichen Stellen und der Kommission (Eurostat) – auf nationaler Ebene Mittel in angemessener Höhe zur Verfügung gestellt.

Artikel 7

Administrative und technische Unterstützung

Der Finanzrahmen des Programms kann auch Ausgaben im Zusammenhang mit Vorbereitungs-, Überwachungs-, Kontroll-, Audit- und Evaluierungstätigkeiten umfassen, die für die Verwaltung des Programms und das Erreichen von dessen Zielen erforderlich sind; insbesondere für Studien, Sachverständigensitzungen, die Vergütung von Statistikfachleuten, Informationsverbreitung und Öffentlichkeitsarbeit und IT-Netze für Informationsverarbeitung und -austausch sowie sämtliche anderen Ausgaben für technische und administrative Unterstützungsleistungen, die die Kommission für die Verwaltung des Programms tätigt.

Artikel 8

Jahresarbeitsprogramme

Die Kommission nimmt zur Durchführung des Programms Jahresarbeitsprogramme an, die den Anforderungen nach Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 genügen, und legt dort die verfolgten Ziele und die erwarteten Ergebnisse dar.

Artikel 9

Formen der Finanzierung

Finanzbeiträge der Union können entweder in Form von Finanzhilfen oder öffentlichen Aufträgen oder als jede andere Finanzierungsform geleistet werden, die für das Erreichen der in Artikel 2 genannten Ziele notwendig ist.

Artikel 10

Förderfähige Maßnahmen

1. Mit den Finanzbeiträgen der Union werden Maßnahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken unterstützt, die für das Erreichen der in Artikel 3 genannten Ziele notwendig sind. Vorrang wird dabei Maßnahmen mit einem hohen Mehrwert für die Europäische Union nach Artikel 2 eingeräumt.

2. Finanzbeiträge zur Unterstützung von Kooperationsnetzen nach Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 können als maßnahmenbezogene Finanzhilfen geleistet werden und bis zu 95 % der förderfähigen Kosten ausmachen.

3. Gegebenenfalls können Betriebskostenzuschüsse für die Arbeit von Organisationen nach Artikel 11 Absatz 3 gewährt werden, sofern sie 50 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

4. Als Beitrag zu den Ausgaben der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Maßnahmen auf der Grundlage von Erhebungen kann für die Übermittlung vollständiger Erhebungsergebnisse an die Kommission ein Pauschalbetrag pro Datensatz gezahlt werden, bis zu einer für jede Erhebung festzulegenden Höchstgrenze. Die jeweiligen Beträge werden von der Kommission festgelegt, wobei die Komplexität der Erhebung gebührend berücksichtigt wird.

Artikel 11

Förderfähige Empfänger von Finanzhilfen

1. Nach Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 können Finanzhilfen an darin genannte Empfänger ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt werden.

2. Kooperationsnetze können in Absatz 1 genannte Empfänger und andere Einrichtungen ohne eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nach der Haushaltsordnung einschließen.

3. Betriebskostenzuschüsse nach Artikel 10 Absatz 3 können Organisationen gewährt werden, die sämtliche folgenden Kriterien erfüllen:

(a) Sie sind nicht gewinnorientiert, unabhängig von wirtschaftlichen, kommerziellen und geschäftlichen Interessen und auch sonst frei von jedem Interessenskonflikt, und ihre vorrangigen Ziele und Tätigkeiten umfassen die Förderung und Unterstützung der Umsetzung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken sowie die Anwendung neuer Methoden für die Erstellung europäischer Statistiken zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung auf europäischer Ebene.

(b) Sie haben der Kommission ausreichend Rechenschaft über ihre Mitglieder, ihre internen Bestimmungen und ihre Finanzierungsquellen abgelegt.

Artikel 12

Schutz der finanziellen Interessen der Union

1. Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und – bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten – durch Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen.

2. Die Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen Empfängern, bei Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Mittel aus dieser Verordnung erhalten haben, Audits anhand von Unterlagen und vor Ort durchzuführen.

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann gemäß den in der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 geregelten Verfahren bei allen direkt oder indirekt durch Finanzierungen aus Unionsmitteln betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchführen, um festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer Finanzhilfevereinbarung, einem Finanzhilfebeschluss oder einem Vertrag über Finanzierung gemäß dieser Verordnung ein Betrugs- oder Korruptionsdelikt oder eine sonstige rechtswidrige Handlung zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union vorliegt.

Unbeschadet der Unterabsätze 1 und 2 ist der Kommission, dem Rechnungshof und dem OLAF in Kooperationsabkommen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen, in Finanzhilfevereinbarungen, Finanzhilfebeschlüssen und Verträgen, sofern sich diese Abkommen, Vereinbarungen, Beschlüsse oder Verträge aus der Durchführung dieser Verordnung ergeben, ausdrücklich die Befugnis zu erteilen, derartige Audits sowie Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchzuführen.

Artikel 13

Programmteilnahme von Drittländern

Für folgende Länder ist die Teilnahme am Europäischen Statistischen Programm möglich:

(a) die EFTA/EWR-Länder nach Maßgabe des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und

(b) Länder, die in die europäische Nachbarschaftspolitik einbezogen sind, EU-Bewerberländer, Beitrittskandidaten und beitretende Länder sowie die westlichen Balkanstaaten, die in den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess einbezogen sind, nach Maßgabe der jeweiligen bi- oder multilateralen Übereinkommen mit diesen Ländern zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze für deren Teilnahme an EU-Programmen.

Artikel 14

Berichte

1. Nach Anhörung des Ausschusses für das Europäische Statistische System legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens im Juni 2015 einen Zwischenbericht über die Fortschritte vor.

2. Nach Anhörung des Ausschusses für das Europäische Statistische System legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Ende 2018 einen abschließenden Bewertungsbericht über die Durchführung des Programms vor.

Artikel 15

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu […] am

Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Der Präsident

ANHANG

Statistische Infrastruktur und Ziele des Europäischen Statistischen Programms 2013-2017

Einleitung

Für die Umsetzung der politischen Maßnahmen der EU werden vergleichbare und verlässliche statistische Informationen über die wirtschaftliche, soziale und ökologische Lage in der EU insgesamt sowie auf nationaler und auf regionaler Ebene benötigt. Darüber hinaus sind die europäischen Statistiken unerlässlich für das Verständnis von Europa in der breiten Öffentlichkeit und für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am demokratischen Prozess und der Diskussion über Gegenwart und Zukunft der EU.

Das Europäische Statistische Programm liefert den Rechtsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken für den Zeitraum 2013-2017.

Europäische Statistiken werden nach diesem Rechtsrahmen in enger und koordinierter Zusammenarbeit im Europäischen Statistischen System entwickelt, erstellt und verbreitet.

Unter dem Programm entwickelte, erstellte und verbreitete Statistiken leisten einen Beitrag zur Umsetzung der politischen Maßnahmen der EU, entsprechend dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und ihren entsprechenden Leitinitiativen sowie anderen politischen Vorhaben, die in den strategischen Prioritäten der Kommission genannt werden.

Angesichts dessen, dass es sich beim ESP 2013-2017 um ein mehrjähriges Programm handelt, mit dem ein Zeitraum von fünf Jahren abgedeckt wird, und dass das Europäische Statistische System auf dem Gebiet der Statistik seine Rolle als wichtiger Akteure beibehalten will, ist das ESP 2013-2017 in Bezug auf Umfang und Ziele ehrgeizig, doch wird der Durchführung des Programms ein schrittweiser Ansatz zu Grunde liegen.

Statistische Infrastruktur

Mit dem ESP wird eine Infrastruktur der statistischen Informationen geschaffen. Diese Infrastruktur muss für eine umfangreiche und intensive Nutzung verschiedenster Anwendungen geeignet sein.

Die Politikgestaltung ist der Motor für die Erstellung europäischer Statistiken. Doch sollten die Statistiken auch anderen Entscheidungsträgern, Forschern, Unternehmen und den europäischen Bürgern allgemein zur Verfügung stehen, denn sie sind ein öffentliches Gut, das von den Bürgern und Unternehmen bezahlt wird, die gleichermaßen von den angebotenen Dienstleistungen profitieren sollten. Damit die Infrastruktur diese Aufgabe erfüllt, muss sie nach einem stimmigen konzeptuellen Rahmen entworfen werden, der einerseits sicherstellt, dass sie für vielfältige Zwecke geeignet ist, und andererseits die Möglichkeit bietet, sie in den kommenden Jahren an den sich wandelnden Nutzerbedarf anzupassen.

Die Infrastruktur der statistischen Informationen wird nachfolgend erläutert:

INFRASTRUKTUR STATISTISCHER INFORMATIONEN

Legende:

Daten: von statistischen Stellen anhand herkömmlicher statistischer Vorgehensweisen (Stichprobenerhebungen, Volkszählungen usw.) erhobene Informationen/für statistische Zwecke wiederverwendete Daten aus anderen Quellen. Diese Angaben werden genau an den Bedarf in spezifischen politischen Bereichen (z. B. Arbeitsmarkt, Migration, Landwirtschaft) angepasst.

Der Begriff beinhaltet ebenfalls für Verwaltungszwecke erfasste Daten, die jedoch von statistischen Stellen für statistische Zwecke verwendet werden (in der Regel als Daten aus Verwaltungsquellen bezeichnet).

Kontensysteme: kohärenter und integrierter Kontensatz, Bilanzen und Tabellen auf der Basis international vereinbarter Regeln. Mit einem Kontenrahmen wird ein hohes Maß an Konsistenz und Vergleichbarkeit gewährleistet; statistische Daten können zusammengestellt und in einem Format präsentiert werden, das für Analysen und politische Entscheidungen geeignet ist.

Indikatoren: Ein Indikator ist ein zusammenfassendes Maß für einen Schlüsselbereich oder ein Phänomen, das aus beobachteten Fakten abgeleitet wurde. Mit Indikatoren können relative Positionen aufgezeigt oder positive oder negative Veränderungen dargestellt werden. Indikatoren fließen häufig direkt in die Gestaltung politischer Maßnahmen auf EU- und auf globaler Ebene ein. In strategischen Politikbereichen spielen sie eine wichtige Rolle bei der Festsetzung und Überwachung von Zielen.

Innerhalb dieses umfassenden Systems wird im ESP weiter zwischen drei Gruppen von statistischen Angaben unterschieden: Unternehmen, Europa der Bürger sowie raumbezogene, Umwelt-, Agrar- und andere sektorale Statistiken.

Politische Maßnahmen auf EU-Ebene und entsprechende Maßnahmen auf globaler Ebene sind die Instrumente, mit denen die statistischen Anforderungen definiert werden, auf die das ESP mit der neu konzipierten Struktur und entsprechenden Produktionsprozessen reagiert. Daher schlägt sich jede einzelne Maßnahme auf EU- und auf globaler Ebene in den unterschiedlichen Komponenten der statistischen Infrastruktur nieder und fällt unter spezifische Maßnahmen im ESP. Neue politische Maßnahmen, die in den kommenden Jahren festgelegt werden, werden durch neue Wege zur Ableitung von Indikatoren/Konten auf der Grundlage statistischer Angaben abgedeckt, die innerhalb der drei Säulen produziert werden.

STATISTISCHE INFORMATIONEN – STRUKTUR UND DYNAMIK

Ziele

Allgemein wird mit dem Programm angestrebt, dem Europäischen Statistischen System die Rolle als führender Anbieter hochwertiger Statistiken über Europa zu sichern. Dies wird durch folgende Einzelziele erreicht:

– Ziel 1: Bereitstellung hochwertiger statistischer Informationen zur Unterstützung der Entwicklung, Überwachung und Bewertung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union, wobei die Prioritäten entsprechend widergegeben werden;

– Ziel 2: Umsetzung neuer Methoden für die Erstellung europäischer Statistiken zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung;

– Ziel 3: Stärkung der Partnerschaft innerhalb und außerhalb des Europäischen Statistischen Systems zur weiteren Steigerung seiner Produktivität und Stärkung seiner weltweit führenden Rolle in der amtlichen Statistik.

Diese Einzelziele gliedern sich in die nachfolgend beschriebenen Prioritätsbereiche: Ziel 1 entspricht „I. Statistische Produkte“, Ziel 2 „II. Produktionsmethode der EU-Statistik“ und Ziel 3 „III. Partnerschaft“.

I.          STATISTISCHE PRODUKTE

INDIKATOREN

1.1.      EUROPA 2020

Durch die Annahme der Strategie Europa 2020 für ein „intelligentes, nachhaltiges und integratives“ Wachstum durch den Europäischen Rat im Juni 2010 wurde die strategische Agenda für die Europäische Union und die nationale Politik der kommenden Jahre weitgehend vorgegeben: In dieser Agenda wird eine Vielzahl von Kernzielen und Leitinitiativen festgelegt, für die vom ESS statistische Indikatoren für eine Reihe von Gebieten zu liefern sind (Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung, Förderung der Beschäftigung, Verwirklichung der EU-Ziele in den Bereichen Klimawandel und Energie, Ressourceneffizienz, Verbesserung der Bildungsabschlüsse, einschließlich der Lernmobilität, aktives und gesundes Altern sowie Förderung der sozialen Integration durch Armutsbekämpfung usw.).

Ziel:

Bereitstellung hochwertiger statistischer Informationen zur Überwachung der Umsetzung der Strategie EUROPA 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· Aktualisierung der auf der Eurostat-Website verfügbaren Kernzielindikatoren für EUROPA 2020 (in den Bereichen Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Innovation, Energie/Klimawandel, Bildung, Umwelt, Sozialschutz und soziale Integration);

· Bereitstellung von Statistiken zur Unterstützung und Überwachung der Durchführung der EUROPA 2020-Leitinitiativen;

· Bereitstellung zusätzlicher Indikatoren als Input für die Ex-ante- und die Ex-post-Evaluierung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik der Kommission.

1.2.      VERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPOLITIK

Die Krise und die Spannungen der Finanzmärkte haben gezeigt, dass die verantwortliche Wirtschaftspolitik der Union ausgebaut werden muss. Die EU hat bereits entscheidende Schritte für eine verantwortliche Wirtschaftspolitik und für Koordinationsmaßnahmen unternommen, die sich zusätzlich zu den laufenden statistischen Arbeiten zum Teil erheblich auf die Statistik auswirken werden.

Ziel:

Entwicklung neuer und Verbesserung bestehender statistischer, für die EU-Entscheidungsträger und die breite Öffentlichkeit relevanter Informationen über eine gestärkte und integrierte verantwortliche Wirtschaftspolitik der EU und den Überwachungszyklus unter Einbindung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und der Wirtschaftspolitik.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· Bereitstellung von statistischem Input für den Anzeiger von makroökonomischen Ungleichgewichten und entsprechender Analyse;

· Bereitstellung von statistischem Input für einen verbesserten Stabilitäts- und Wachstumspakt;

· Entwicklung und Produktion von Indikatoren zur Messung der Wettbewerbsfähigkeit;

· robustes Qualitätsmanagement für die Produktionskette unter Berücksichtigung von im Vorhinein gemeldeten Daten über die öffentlichen Finanzen und der entsprechenden Workflows in den Mitgliedstaaten.

Ziel:

Bereitstellung zuverlässiger Statistiken und Indikatoren für Verwaltungs- und Regulierungszwecke und zur Überwachung spezifischer politischer Verpflichtungen der EU für die europäischen Entscheidungsträger.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· Festlegung des Anwendungsbereichs der Statistiken für Verwaltungs- und Regulierungszwecke in Absprache mit den Nutzern, was auch die Überwachung der Statistiken zu BNE und MwSt.-Eigenmitteln umfasst, ferner der Strukturfonds sowie der Anforderungen an die Dienst- und Versorgungsbezüge und der zweijährlichen Berechnung der Dienstreisetagegelder in Zusammenhang mit dem Statut der EU-Beamten;

· Definition, Umsetzung und Erläuterung eines robusten Qualitätsmanagement-Rahmens für diese Indikatoren.

1.3       WIRTSCHAFTLICHE GLOBALISIERUNG

Durch die Auswirkungen der Finanzkrise, die Zunahme grenzüberschreitender Ströme und die Fragmentierung der Produktionsprozesse ist deutlich geworden, dass es eines kohärenteren Rahmens und einer besseren Messung der globalisierten Produktion bedarf.

Ziel:

Verbesserung der Indikatoren und der statistischen Informationen, die den Entscheidungsträgern der EU und der Öffentlichkeit über die wirtschaftliche Globalisierung und die globalen Wertschöpfungsketten zur Verfügung stehen.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· Aktualisierung bestehender und Erarbeitung neuer Indikatoren zur wirtschaftlichen Globalisierung und zu globalen Wertschöpfungsketten, was auch die Ströme natürliche Ressourcen und die Abhängigkeit von ihnen umfasst (verfügbar auf der Eurostat-Website);

· Analyse der globalen Wertschöpfungsketten, möglicherweise anhand geeigneter Input-Output-Tabellen sowie Außenhandels- und Unternehmensstatistiken, was auch die Verknüpfung von Mikrodaten umfasst.

KONTENRAHMEN

Von der Mitteilung der Kommission „Das BIP und mehr“ und der Veröffentlichung des Stiglitz-Sen-Fitoussi-Berichts gingen neue Impulse für die zentrale Herausforderung für das statistische System aus: Dabei geht es um die Frage, wie über die traditionellen Messgrößen des wirtschaftlichen Outputs hinausgehende bessere Statistiken über Querschnittsfragen und besser integrierte Statistiken zur Beschreibung komplexer sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Phänomene erstellt werden können. Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen bietet einen integrierten und konsistenten Rahmen für alle Wirtschaftsstatistiken, die durch andere Indikatoren ergänzt werden sollten, damit für den politischen Entscheidungsprozess umfassendere Informationen vorgelegt werden können.

2.1       WIRTSCHAFTLICHE UND SOZIALE LEISTUNG

Die Wirtschaftskrise hat dazu geführt, dass hochwertige makroökonomische Indikatoren in noch stärkerem Maße benötigt werden, damit Konjunkturschwankungen besser nachvollzogen und analysiert werden können und so der Prozess der Entscheidungsfindung erleichtert wird. Aufgrund der zunehmend globalisierten Produktion ist die Erarbeitung eines konsistenten Rahmens erforderlich, der die Auslegung und Integration von Statistiken aus den verschiedensten Bereichen erleichtert.

Ziel:

Ergänzende Messung der Wirtschaftsleistung durch unterschiedliche Dimensionen der Globalisierung, der Lebensqualität, der ökologischen Nachhaltigkeit, der Gesundheit, des Wohlergehens und des sozialen Zusammenhalts. Erarbeitung eines Rahmens für die Analyse der globalisierten Produktion.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· Erstellung von Indikatoren zur Einkommens-/Verbrauchsverteilung in den Haushalten (durch Abgleich der Aggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechungen (VGR) mit Daten aus den Haushaltserhebungen);

· Verwendung und Zusammenstellung jährlicher, vierteljährlicher und regionaler Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen nach dem ESVG 1995/2010;

· Zusammenstellung aktueller und hochwertiger Preisstatistiken, insbesondere harmonisierter Verbraucherpreisindizes;

· Erarbeitung von Satellitenkonten für mindestens zwei neue Bereiche (z. B. Forschung und Entwicklung, Gesundheit, Sozialkonten);

· Einrichtung einer Datenbank zur Messung von Wachstum und Produktivität;

· Erarbeitung eines konzeptuellen Rahmens für die Analyse der globalisierten Produktion.

Ziel:

Bereitstellung zentraler makroökonomischer und sozialer Indikatoren und WEWI (wichtigste europäische Wirtschaftsindikatoren) in Form eines kohärenten Satzes von Indikatoren zur Bewältigung der Anforderungen an statistische Daten auf EU- und globaler Ebene sowie Anpassung der WEWI an den sich wandelnden Nutzerbedarf.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· Koordinierte Entwicklung der „Dashboards“ zentraler makroökonomischer und sozialer Indikatoren und zentraler Indikatoren für nachhaltige Entwicklung;

· eine harmonisierte Methodik für zentrale makroökonomische und soziale Indikatoren und WEWI;

· verbesserte Vergleichbarkeit der Indikatoren auf internationaler Ebene;

· verbesserte Instrumente für eine einfachere Auslegung und Vermittlung der Indikatoren;

· Bereitstellung von harmonisierten Wohnungsstatistiken und damit verbundenen Statistiken für alle Mitgliedstaaten.

2.2       ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT

Der Schutz, die Erhaltung und die Verbesserung der Umwelt für die jetzige Generation und für künftige Generationen, aber auch die Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels stehen ganz oben auf der europäischen Agenda und sind Ziel der EU-Verträge. Für effiziente politische Maßnahmen in diesen Bereichen werden statistische Informationen aus verschiedenen Gebieten benötigt.

Ziel:

Bereitstellung von Umweltkonten und Statistiken zum Klimawandel unter Berücksichtigung einschlägiger internationaler Entwicklungen.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· ein kohärentes Umweltkontensystem als „Satellitenkonten“ zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, das über atmosphärische Emissionen, Energieverbrauch, Ströme und Reserven materieller natürlicher Ressourcen und Wasser, Grundstoffhandel und Handel mit kritischen Rohstoffen, Umweltbesteuerung, Umweltschutzausgaben sowie möglicherweise umweltverträgliches Wachstum/Beschaffungswesen Aufschluss gibt;

· Aufwertung, Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von Indikatoren, die sekundäre durch den Klimawandel bedingte Belastungen und Auswirkungen aufzeigen, auch in Bezug auf Gesundheit, Schwachstellen und Anpassungsfortschritt.

DATEN

3.1       UNTERNEHMEN

Europäische Unternehmen stehen im Zentrum einer Vielzahl politischer Maßnahmen auf EU-Ebene. Außerdem sind sie für die Bereitstellung von Basisdaten verantwortlich. Entsprechend werden Unternehmensstatistiken im weiteren Sinn für die Entscheidungsfindung stark nachgefragt. Sie helfen jedoch auch den europäischen Bürgern und Unternehmen dabei, die Auswirkungen der politischen Maßnahmen zu verstehen, wobei zwischen großen Unternehmen, Unternehmen mit mittlerer Kapitaldeckung („Mid Cap“-Unternehmen) und KMU unterschieden wird, bei denen der Bedarf an detaillierten, harmonisierten Statistiken zunimmt. Gleichzeitig muss der Verwaltungs- und Erhebungsaufwand verringert werden.

Ziel:

Erhöhung der Effizienz und Effektivität der Produktionsprozesse. Bereitstellung hochwertiger Statistiken zu zentralen Bereichen, in denen Unternehmen im Mittelpunkt des Interesses stehen (z. B. Unternehmensstatistiken, Konjunkturindikatoren, Investitionen in Humankapital und Qualifizierung, internationale Transaktionen, Globalisierung, Binnenmarktüberwachung, FuE und Innovation sowie Tourismus). Besondere Aufmerksamkeit sollte der Verfügbarkeit von Daten aus Industrie- und Dienstleistungsbranchen mit hoher Wertschöpfung gewidmet werden.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· Wiederverwendung von im statistischen System oder in der Gesellschaft verfügbaren Daten und Erstellung einer gemeinsamen Infrastruktur und gemeinsamer Instrumente;

· Bereitstellung statistischer Informationen und Indikatoren über Unternehmen auf jährlicher und unterjähriger Basis;

· Bereitstellung statistischer Informationen zur Beschreibung der Stellung Europas in der Welt und der Beziehungen der EU zur übrigen Welt;

· Bereitstellung statistischer Informationen für die Analyse globaler Wertschöpfungsketten und Entwicklung des EuroGroups-Registers (EGR) als zentrales Element der Erfassung bereichsübergreifender Informationen zur Globalisierung;

· Neugewichtung des Handels mit Waren und Dienstleistungen durch eine bessere Verfügbarkeit der Daten zu Dienstleistungen und Maßnahmen zur Neugewichtung der statistischen Angaben zu Dienstleistungen und Waren;

· Entwicklung von Instrumenten (z. B. das Instrument für die Überwachung der Lebensmittelpreise und verbundene Indikatoren) zur Binnenmarktüberwachung;

· Bereitstellung hochwertiger Statistiken zu zentralen Bereichen der Innovation und FuE-Leistung durch eine verstärkte Nutzung von Patentregistern und eine intensivere Forschung und statistische Nutzung individueller Mikrodaten;

· Bereitstellung hochwertiger Statistiken zu Angebot und Nachfrage im Tourismus durch eine verbesserte Datenerfassung und bessere Verknüpfung von Daten aus dem Tourismus mit anderen Bereichen;

· Straffung der Datensammlung zur betrieblichen Weiterbildung (CVT) in Unternehmen.

3.2       EUROPA DER BÜRGER

Die europäischen Bürger stehen im Mittelpunkt einer Vielzahl politischer Maßnahmen auf EU-Ebene. Folglich gibt es eine starke Nachfrage nach Sozialstatistiken im weiteren Sinn, die in den Prozess der Entscheidungsfindung einfließen und die europäischen Bürger dabei unterstützen sollen, die Auswirkungen der politischen Maßnahmen auf ihr Leben zu bewerten.

Ziel:

Bereitstellung hochwertiger Statistiken zu zentralen Bereichen der Sozialpolitik, in denen der Bürger im Mittelpunkt des Interesses steht; dazu gehören sozialer Zusammenhalt, Armut, demografische Herausforderungen (insbesondere ältere Menschen und Migration), Arbeitsmarkt, Bildung und Ausbildung, einschließlich Lernmobilität junger Menschen, Kultur, körperliche Betätigung, Lebensqualität, Sicherheit, Gesundheit, Behinderung, Verbrauch, Freizügigkeit und Binnenmarkt, Mobilität junger Menschen, technologische Innovation und neue Lebensentwürfe.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· Konsolidierung der Basisinfrastruktur der europäischen Sozialstatistik; dies schließt ein Spektrum an vorhandenen erhebungs- und verwaltungsbasierten Datensammlungen ein;

· Modernisierung der Arbeitskräfteerhebung (AKE) und der Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (SILC), wobei Inhalt, Design und Datenerfassungsaspekte (insbesondere die Art der Datenerfassung) aller Sozialerhebungen, insbesondere der AKE und der SILC, überarbeitet werden;

· Bereitstellung von Bildungs- und Ausbildungsstatistiken, was auch die Rationalisierung und Modernisierung der Erhebung über Erwachsenenbildung anhand regelmäßiger Module umfasst, die am Bedarf an Bildungs- und Ausbildungsdaten ausgerichtet sind;

· Bereitstellung von Statistiken zu körperlicher Betätigung und Kultur;

· Bereitstellung von Statistiken zu Sicherheit[21], Gesundheit[22] und Behinderung;

· Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsprogramms zur Einbindung der Migrationsstatistik;

· Bereitstellung von Indikatoren für Lebensqualität zur Messung des gesellschaftlichen Fortschritts.

3.3       RAUMBEZOGENE, UMWELT-, AGRAR- UND ANDERE SEKTORALE STATISTIKEN

Die Kombination aus Statistiken mit georeferenzierten Daten und raumbezogener Analyse wird neue und weitreichende Möglichkeiten bieten, mit denen sich das ESS weiter befassen wird. Auf bestimmte Themen wie Vertraulichkeit und statistische Validität kleinräumiger Schätzungen muss besonderes Augenmerk gerichtet werden.

Hochwertige Energie- und Verkehrsstatistiken zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 und der Klimapolitik werden künftig große Bedeutung haben.

Der Landwirtschaft wird bei den politischen Maßnahmen auf EU-Ebene von 2013 bis 2017 weiterhin große Bedeutung beigemessen. Die statistische Arbeit wird von den Ergebnissen der Überlegungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 stark beeinflusst werden. Der Schwerpunkt wird auf den Themen Umwelt, Artenvielfalt/Ökosystem, Wirtschaft, menschliche Gesundheit und Sicherheit sowie auf Soziales liegen.

Ziel:

Unterstützung von auf Fakten beruhenden politischen Maßnahmen durch flexiblere und verstärkte Anwendung raumbezogener Informationen in Verbindung mit sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen statistischen Informationen.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· Weiterentwicklung, Wartung und Betrieb der Raumdateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (Inspire) insbesondere durch das EU-Geo-Portal;

· Bereitstellung umfassender geografischer Informationen durch eine Kooperation mit EU-Programmen für Bodennutzungserhebungen und Fernerkundung;

· sofern relevant, Kombination statistischer Daten, wodurch eine flexible Infrastruktur aus verschiedenen Quellen für die Bereitstellung gezielter Raum-Zeit-Analysen entsteht.

Ziel:

Bereitstellung hochwertiger Umweltstatistiken für den Entscheidungsfindungsprozess in der EU.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· einen Satz zentraler Umweltstatistiken zu Ressourcen, wie Abfall und Recycling, Wasser, Rohstofflager, Ökosystemdienstleistungen und Artenvielfalt auf nationaler und, sofern möglich, auf regionaler Ebene sowie einen Satz zentraler auf den Klimawandel bezogener Statistiken für Reduktions- und Anpassungsmaßnahmen sowie Politiken auf allen relevanten Ebenen – von der Kommune bis zur EU.

Ziel:

Bereitstellung hochwertiger Energie- und Verkehrsstatistiken zur Unterstützung der politischen Maßnahmen der EU.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· Erstellung und Verbreitung von Statistiken über erneuerbare Energien;

· Erstellung und Verbreitung von Statistiken über Energieeinsparungen/Energieeffizienz;

· Erstellung und Verbreitung von Statistiken über Verkehrssicherheit, Mobilität im Personenverkehr, Straßenverkehrsmessung und intermodalen Güterverkehr.

Ziel:

Bereitstellung hochwertiger Agrar-, Fischerei- und Forststatistiken für die Entwicklung und Überwachung der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik, in der sich zentrale europäische Strategieziele in Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und ländlicher Entwicklung widerspiegeln, durch regelmäßige Maßnahmen für Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von Statistiken.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· Überarbeitung und Vereinfachung der Agrardatensammlung im Einklang mit der Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013;

· Neukonzipierung der Verfahren zur Agrardatenerfassung, insbesondere mit dem Ziel der Verbesserung von Qualität und Aktualität der bereitgestellten Daten;

· Ausarbeitung und Umsetzung des Managementsystems für die Daten über Bodennutzung und Bodenbedeckung;

· Umsetzung eines Datenerfassungssystems für kohärente Agrarumweltindikatoren;

· Bereitstellung geeigneter Untergliederungen nach Region;

· Umsetzung und Verbreitung eines Satzes zentraler forstwirtschaftlicher Daten aus der Integrierten Volkswirtschaftlichen und Umweltgesamtrechnung für Wälder (IEEAF), wie bewaldete Fläche, Volumen und Wert des stehenden Holzes sowie Gesamtrechnung für Forstwirtschaft und Holzeinschlag.

II.        PRODUKTIONSMETHODEN FÜR EU-STATISTIKEN

Das ESS sieht sich derzeit zahlreichen Herausforderungen gegenüber: steigende Nachfrage nach hochwertigen Statistiken, zunehmender Bedarf an komplexen mehrdimensionalen Statistiken, neue Akteure auf dem Informationsmarkt, Ressourcenknappheit, notwendige weitere Verringerung des Beantwortungsaufwands sowie Diversifizierung der Kommunikationsinstrumente. Dies bedeutet, dass die Produktions- und Verbreitungsmethoden der europäischen amtlichen Statistiken fortschrittlich angepasst werden müssen.

1.         ESS-QUALITÄTSMANAGEMENT

Ziele:

Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems innerhalb des ESS auf Basis des überarbeiteten Verhaltenskodex für europäische Statistiken, Einführung neuer Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung des Verhaltenskodex auf der Grundlage von Verpflichtungen zur Zuverlässigkeit von Statistiken, die mit den Mitgliedstaaten vereinbart wurden.

Verstärkter Austausch bewährter Verfahren bei der Umsetzung des Verhaltenskodex und Gewährleistung einer Qualitätsberichterstattung, die auf den unterschiedlichen Nutzerbedarf abzielt.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· vollständige Umsetzung des Verhaltenskodex;

· Verpflichtung zur Zuverlässigkeit von Statistiken, die mit den Mitgliedstaaten vereinbart wurden;

· Abstimmung der Qualitätssicherungsrahmen von ESS und ESZB;

· Deckung des Nutzerbedarfs im Bereich der Qualitätsberichterstattung.

2.         PRIORITÄTENSETZUNG UND VEREINFACHUNG

Das Europäische Statistische System sieht sich einer großen Herausforderung gegenüber: Wie können angesichts in erheblichem Maße gekürzter Haushalte der Mitgliedstaaten und eines Nullwachstums bei der Personalpolitik der Kommission und der Mitgliedstaaten hochwertige europäische Statistiken bereitgestellt werden, mit denen der wachsende Statistikbedarf gedeckt werden soll? Aufgrund dieser Ressourcenknappheit auf europäischer und auf nationaler Ebene müssen Prioritätensetzung und Vereinfachungsmaßnahmen vorangetrieben werden, was das Engagement aller ESS-Partner erfordert. Es wurde ein Mechanismus zur Prioritätensetzung als integraler Bestandteil der Vorbereitung der Jahresarbeitsprogramme eingeführt, der während der gesamten Laufzeit des ESP 2013-2017 angewandt wird. Dazu gehört die jährliche Überprüfung bestehender statistischer Anforderungen, wobei ein administrativer Mechanismus unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer, Produzenten und Befragten durch einen strategischen Ansatz ersetzt wird.

Ziel:

Umsetzung eines Mechanismus zur Prioritätensetzung für das ESS zur Vereinfachung der statistischen Meldeanforderungen und zur Stärkung der Flexibilität des ESS, damit dem neuen Statistikbedarf unter Berücksichtigung der für die Produzenten bestehenden Einschränkungen und des Beantwortungsaufwands Rechnung getragen werden kann.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· Festlegung der Prioritäten und entsprechende Zuteilung der Ressourcen;

· Festlegung der Prioritäten für das ESS als Teil des Jahresarbeitsprogramms (JAP);

· Berücksichtigung der Ergebnisse der Nutzer- und Produzentenkonsultationen im JAP;

· Vereinfachung statistischer Bereiche und Verkleinerung/Einstellung von Datensammlungen mit entsprechenden Erklärungen für die Nutzer.

3.         STATISTIKEN ZUR VIELFÄLTIGEN NUTZUNG UND EFFIZIENZGEWINNE BEI DER PRODUKTION

Ziele:

Schrittweise Einführung einer ESS-Geschäftsarchitektur, die eine stärker integrierte Produktion von EU-Statistiken ermöglicht; Harmonisierung und Standardisierung statistischer Produktionsmethoden und Metadaten; Förderung der horizontalen (alle Statistikbereiche betreffenden) und der vertikalen (auf alle ESS-Partner ausgedehnten) Integration statistischer Produktionsprozesse im ESS unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips; Verwendung und Kombination vielfältiger Datenquellen; Produktion von Statistiken zur vielfältigen Nutzung.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· Verstärkte Nutzung geeigneter Verwaltungsdaten in allen statistischen Bereichen;

· Ermittlung und Nutzung neuer Datenquellen für europäische Statistiken;

· größere Einbindung europäischer und nationaler statistischer Stellen bei der Konzipierung von Verwaltungsdatensätzen;

· umfassendere Nutzung von Techniken für Datenverknüpfung und statistisches Matching zur Vergrößerung des Angebots an EU-Statistiken;

· Anwendung des europäischen Statistikansatzes für eine rasche Reaktion auf politischen Bedarf;

· vermehrte Verknüpfung der Produktionsverfahren für EU-Statistiken anhand ESS-koordinierter Maßnahmen;

· weitere Harmonsierung statistischer Konzepte aller statistischen Bereiche;

· Entwicklung und Anwendung einer flexiblen IT-Referenz-Infrastruktur und technischer Standards zur Verbesserung der Interoperabilität, der gemeinsamen Nutzung von Daten und Metadaten und der gemeinsamen Datenmodellierung;

· Einsatz von Standard-IT-Tools für alle statistischen Geschäftsvorgänge;

· verstärkte Nutzung und Bereitstellung harmonisierter Methodiken (auch „Mixed-Mode-Ansätze“ für Datenerfassung) und harmonisierter Metadaten;

· Stärkung der statistischen Unternehmensregister in ihrer Rolle als Erfassungsstelle statistischer Einheiten für alle unternehmensbezogenen Statistiken und als Quelle für für die Sektoren der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

Ziel:

Gewährleistung eines reibungslosen und kohärenten Funktionierens des ESS durch eine effiziente Zusammenarbeit und Kommunikation.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· effektive und effiziente Unterstützung für Partnerschaften im ESS;

· Festlegung und Umsetzung von Verfahren zur Aufteilung der Belastung und der Arbeiten innerhalb des ESS;

· Weiterentwicklung und Gewährleistung der Einsatzfähigkeit von Kooperationsnetzen.

4.         VERBREITUNG UND KOMMUNIKATION

Ziele:

Ausbau des ESS zur ersten Datenquelle für EU-Statistiken für alle Nutzer und insbesondere für öffentliche und private Entscheidungsträger durch Bereitstellung eines hochwertigen statistischen Informationsdienstes auf der Basis des Grundsatzes eines freien Zugangs zu europäischen Statistiken.

Intensivierung und Ausbau des Dialogs zwischen Nutzern und Produzenten von Statistiken, um den Bedarf der Nutzer an hochwertigen Statistiken zu decken. Eine frühzeitige Einbindung der Nutzer in neue Entwicklungen ist von zentraler Bedeutung für die Verbesserung der Effektivität und Effizienz des ESS.

Erweiterung und Rationalisierung der Palette der Verbreitungsprodukte anhand neuer Technologien zur Deckung des Nutzerbedarfs.

Einrichtung einer kosteneffizienten und integrierten sicheren Infrastruktur innerhalb des ESS für den Zugang zu vertraulichen amtlichen Statistiken für wissenschaftliche Zwecke.

Beginn der Produktion von Dateien zur öffentlichen Verwendung („public use files“).

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· Bestätigung des ESS als Hauptansprechpartner für die Nutzer europäischer Statistiken;

· Einführung einer integrierten sicheren Infrastruktur für den Zugang zu EU-Mikrodaten;

· Schaffung eines Systems zur Bearbeitung von Nutzeranträgen auf direkten Zugang und zur Beratung bei der Interpretation statistischer Informationen;

· Anpassung der Verbreitungsprodukte an den Nutzerbedarf durch den Einsatz neuer Technologien;

· Steigerung der Zahl themenübergreifender statistischer Produkte;

· stärkere Nutzung neuer (z. B. SDMX-basierter) Kommunikations- und Verbreitungstechnologien;

· größeres Angebot an Mikrodatensätzen für statistische Forschungszwecke.

5.         BILDUNG, INNOVATION UND FORSCHUNG

Ziele:

Deckung des Lern- und Entwicklungsbedarfs im ESS auf Basis einer Kombination aus Fortbildungskursen und Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den ESS-Mitgliedern für den Wissenstransfer sowie den Austausch und die Umsetzung bewährter Verfahren und gemeinsamer innovativer Ansätze bei der Statistikproduktion.

Organisatorische Tätigkeiten in Zusammenhang mit den Aktivitäten, der Mitwirkung und der Beteiligung der Forschungsgemeinschaften an der Verbesserung der statistischen Produktionsketten und der Qualität der amtlichen statistischen Informationen.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· Entwicklung eines postakademischen Abschlusses (z. B. Master in amtlicher Statistik);

· auf den Nutzerbedarf zugeschnittene Fortbildungsprogramme;

· Berücksichtigung der Ergebnisse von Forschungsprojekten bei der statistischen Produktion und Verbreitung;

· Bestätigung des ESS als Ansprechpartner für die Forschungsgemeinschaften in der Statistik;

· umfassende Einbindung der Forschungsgemeinschaften in Forschungsaktivitäten im Bereich der amtlichen Statistik;

· Einführung von geeigneten Instrumenten für den Austausch bewährter Verfahren und die Umsetzung gemeinsamer Lösungen im ESS.

III.       PARTNERSCHAFT

PARTNERSCHAFT INNERHALB UND AUSSERHALB DES ESS

Ziel:

Umsetzung des verbesserten Rahmens für die statistische Governance des ESS.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· Umsetzung des überarbeiteten Statistikgesetzes, des Beschlusses über die Rolle von Eurostat;

· Annahme der Rahmenverordnungen für ganze statistische Bereiche.

Ziel:

Förderung der Koordinierungsrolle von Eurostat als statistisches Amt der Europäischen Union.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· in einem frühen Stadium Einbindung von Eurostat in alle Kommissionsinitiativen in Bezug auf statistische Aspekte;

· Durchführung regelmäßiger Dialoge mit Interessenvertretern auf höchster Führungsebene.

Ziel:

Stärkung der Zusammenarbeit mit dem Europäischen System der Zentralbanken sowie europäischen und internationalen Organisationen, die an der Produktion von Daten für statistische oder Verwaltungszwecke beteiligt sind, durch gemeinsame Projekte und aufeinander abgestimmte Entwicklungen. Gewährleistung der Konsistenz europäischer und internationaler Standards.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· Umsetzung eines gemeinsamen Qualitätsrahmens für ESS und ESZB;

· stärkere Beteiligung von Eurostat an internationalen beratenden Gruppen;

· Festlegung und Umsetzung neuer Kooperationsarten;

· Umsetzung der neuen Handbücher für SNA[23]/ESVG[24], SEEA[25]/EEEA[26] und Zahlungsbilanz.

Ziel:

Förderung und Durchführung statistischer Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Ländern außerhalb der EU im Einklang mit den Prioritäten der Außenpolitik der EU mit besonderer Ausrichtung auf die Erweiterung und die Europäische Nachbarschaftspolitik.

Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

· Übernahme einer Führungsrolle auf internationalem Parkett durch das ESS;

· Vorlage hochwertiger Daten für die Zwecke der EU-Außenpolitik;

· Unterstützung der Kommissionsdienststellen bei der Durchführung der Entwicklung und politischer Maßnahmen auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit, bei ihren Beziehungen zu internationalen Organisationen und in Bereichen von allgemeinem statistischem Interesse in Bezug auf nichteuropäische Regionen oder Länder;

· Verbreitung statistischer Daten zur Unterstützung des Erweiterungsprozesses und der entsprechenden Verhandlungen;

· Beschränkung der Anträge auf Ausnahmeregelungen, die von neuen Mitgliedstaaten gestellt werden und zur Nichtverfügbarkeit von Daten führen;

· Unterzeichnung von Vereinbarungen/Absichtserklärungen mit Ländern außerhalb der EU;

· Gestaltung und Umsetzung von Programmen zur technischen Zusammenarbeit;

· Gewährleistung der technischen Unterstützung mit Schwerpunkt Datenharmonisierung und -lieferung.

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

1.           RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

              1.1.    Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

              1.2.    Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur

              1.3.    Art des Vorschlags/der Initiative

              1.4.    Ziele

              1.5.    Begründung des Vorschlags/der Initiative

              1.6.    Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen

              1.7.    Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung

2.           VERWALTUNGSMASSNAHMEN

              2.1.    Monitoring und Berichterstattung

              2.2.    Verwaltungs- und Kontrollsystem

              2.3.    Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

3.           GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

              3.1.    Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)

              3.2.    Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

              3.2.1. Übersicht

              3.2.2. Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel

              3.2.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

              3.2.4. Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen

              3.2.5. Finanzierungsbeteiligung Dritter

              3.3.    Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 1.1. Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Statistische Programm der Gemeinschaft 2013 bis 2017

1.2. Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur[27]

Statistiken (3403 – Erstellung statistischer Informationen, 3480 – Administrative Unterstützung für Eurostat, 3481 – Strategieplanung und Koordinierung von Eurostat)

1.3. Art des Vorschlags/der Initiative

þ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme.

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme.[28]

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme.

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme.

1.4. Ziele 1.4.1. Mit dem Vorschlag/der Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission

Der vorliegende Vorschlag ist mit den Prioritäten der Europäischen Union vereinbar, da die gemäß diesem Programm entwickelten, erstellten und verbreiteten Statistiken zur Durchführung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union beitragen werden, wie z. B. der Strategie Europa 2020 für „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ sowie weiterer Maßnahmen im Rahmen der strategischen Prioritäten der Kommission für den Zeitraum 2010-2014 (d. h. verstärkte und integrierte verantwortliche Wirtschaftspolitik, Bekämpfung des Klimawandels, Wachstum und sozialer Zusammenhalt, ein Europa der Bürger und Globalisierung).

1.4.2. Einzelziel(e) und ABM/ABB-Tätigkeit(en)

Einzelziel Nr. 1: Bereitstellung hochwertiger statistischer Informationen zur Unterstützung der Entwicklung, Überwachung und Bewertung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union

ABM/ABB-Tätigkeiten

3403 – Erstellung statistischer Informationen

Einzelziel Nr. 2: Umsetzung der neuen Methode für die Erstellung europäischer Statistiken

ABM/ABB-Tätigkeiten

3403 – Erstellung statistischer Informationen, 3480 – Administrative Unterstützung für Eurostat, 3481 – Strategieplanung und Koordinierung von Eurostat

Einzelziel Nr. 3: Stärkung der Partnerschaft innerhalb und außerhalb des ESS

3481 – Strategieplanung und Koordinierung von Eurostat

Detailliertere Ziele werden in den statistischen Jahresarbeitsprogrammen der Kommission vorgelegt.

1.4.3. Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen

Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppe auswirken dürfte.

Auswirkungen auf das Europäische Parlament und den Rat: positiv, da das ESP im Einklang steht mit den Verträgen, der finanziellen Vorausschau und den politischen Prioritäten der Europäischen Union; der Bedarf an statistischen Informationen zur Unterstützung der politischen Maßnahmen der EU ist im ESP wiedergegeben; das ESP beinhaltet einen Mechanismus zur Verbesserung der Prioritätensetzung und zur Verringerung des Beantwortungsaufwands für Unternehmen und Bürger. Die Mitgliedstaaten sind an der Erarbeitung des ESP beteiligt. Bei der Durchführung des ESP wird das Subsidiaritätsprinzip berücksichtigt.

Auswirkungen auf das Kollegium der Kommissionsmitglieder und die Kommissionsdienststellen: positiv, da das ESP im Einklang steht mit den Verträgen und der finanziellen Vorausschau; der Bedarf an statistischen Informationen zur Unterstützung der politischen Maßnahmen der EU ist im ESP wiedergegeben und als Teil des ESP wird ein robustes Qualitätsmanagement umgesetzt. Zur Verteilung der Ressourcen wird das ESP einer wirkungsvollen Bewertung und einem ABB-gerechten Rahmen unterworfen.

Auswirkungen auf die nationalen statistischen Ämter (einschl. DGINS, ESS-Ausschuss, Partnerschaftsgruppe, Direktorengruppen) und ander nationale Produzenten: positiv, da das ESP einen Mechanismus zur Verbesserung der Prioritätensetzung und zur Verringerung des Beantwortungsaufwands für Unternehmen und Bürger beinhaltet. In ihm spiegelt sich die gemeinsame ESS-Strategie zur Umsetzung der Mitteilung wider. Die Mitgliedstaaten sind an der Erarbeitung des ESP beteiligt. Bei der Durchführung des ESP wird das Subsidiaritätsprinzip berücksichtigt.

Auswirkungen auf den Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik, die Europäische Zentralbank, den Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken (AWFZ) und andere nichtinstitutionelle Nutzer: positiv, da der Bedarf an statistischen Informationen zur Unterstützung der politischen Maßnahmen der EU im ESP widergegeben wird und für die Nutzer gewährleistet ist, dass die Statistiken für den jeweiligen Zweck geeignet („fit for purpose“) sind, d. h. rechtzeitig und dem politischen Bedarf und den politischen Anforderungen entsprechend).

Auswirkungen auf Eurostat: positiv, da sich im ESP die Mitteilung über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken widerspiegelt; als Teil des ESP wird ein robustes Qualitätsmanagement umgesetzt; das ESP bietet einen stabilen Rahmen für kohärente, strukturierte jährliche Planung und Mittelzuteilung sowie ein klares Bild von der Entwicklungsrichtung Eurostats; das ESP wird einer wirkungsvollen Bewertung unterzogen.

1.4.4. Leistungs- und Erfolgsindikatoren

Bitte geben Sie an, anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative verfolgen lässt.

Für alle im ESP 2013-2017 genannten Ziele werden die wichtigsten Maßnahmen und Indikatoren aufgelistet. Die Ziele des ESP 2013-2017 unterliegen einer detaillierteren Planung in den Jahresarbeitsprogrammen und die Ergebnisse werden während des gesamten Planungszeitraums überwacht.

Das allgemeine Ziel des Programms, dem Europäischen Statistischen System die Rolle als führender Anbieter hochwertiger Statistiken über Europa zu sichern, wird überwacht anhand:

– der Anwenderzufriedenheitsbefragung von Eurostat, insbesondere des Prozentsatzes der Nutzer, die die Gesamtqualität der europäischen Statistiken als „sehr gut“ oder „gut“ einstufen.

1.5. Begründung des Vorschlags/der Initiative 1.5.1. Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf

Die Erarbeitung eines mehrjährigen Europäischen Statistischen Programms beruht auf Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken3, wonach das Europäische Statistische Programm für einen Zeitraum von nicht mehr als fünf Jahren den Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken, die Hauptbereiche und die Ziele der geplanten Maßnahmen bildet. Es muss die Prioritäten bezüglich des Bedarfs an Informationen festlegen, die für die Durchführung der Tätigkeiten der Europäischen Union erforderlich sind. Die Zielgruppen, die von dem Vorschlag profitieren, sind die Nutzer und die Produzenten europäischer Statistiken, d. h. das Europäische Parlament und der Rat, die Generaldirektionen der Kommission, die Europäische Zentralbank, die nationalen statistischen Ämter und andere nationale Produzenten europäischer Statistiken, der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik, der Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken (AWFZ) und andere nichtinstitutionelle Nutzer sowie natürlich die breite Öffentlichkeit.

1.5.2. Mehrwert durch die Intervention der EU

Die politischen Entscheidungsträger und die Marktteilnehmer benötigen ständig Statistiken, um Entscheidungen treffen und deren Umsetzung überwachen und beurteilen zu können. Statistiken bieten eine wichtige Infrastruktur für das stimmige und effiziente Funktionieren von Demokratien und modernen Volkswirtschaften. Damit sie ihren Auftrag erfüllen kann, benötigt die Europäische Union einen hochwertigen statistischen Informationsdienst. Europäische Statistiken müssen zuverlässig, aktuell und gegenüber politischer Einflussnahme unabhängig sein und in einer benutzerfreundlichen Form vorliegen. Außerdem sollte ihre Erstellung keine übermäßige Belastung der Datenlieferanten bedeuten, und ihre Erhebung muss im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit erfolgen.

Gemeinsam mit den nationalen statistischen Stellen und anderen nationalen Stellen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken zuständig sind, hat Eurostat eine Partnerschaft, das sogenannte ESS, eingeführt. Zu dieser Partnerschaft gehören auch die EWR-Länder. Die Mitgliedstaaten erheben Daten und erstellen Statistiken sowohl für eigene als auch für EU-Zwecke.

Das Europäische Statistische System arbeitet als Netzwerk, in dem Eurostat in enger Zusammenarbeit mit den nationalen statistischen Stellen die Leitfunktion bei der Harmonisierung der Statistiken wahrnimmt. Die Arbeiten des ESS sind hauptsächlich auf Politikbereiche der EU konzentriert, und mit der Ausweitung der politischen Maßnahmen der EU wurden fast alle statistischen Bereiche in die Harmonisierung einbezogen.

Mit dem ESS vereinfacht sich der Austausch von Wissen und „bewährten Verfahren“ über die Mitgliedstaaten hinweg, aber auch die Entwicklung neuer Technologien, gemeinsamer Instrumente und Kooperationsnetze mit Blick auf die Nutzung möglicher Synergien und die Vermeidung von Doppelarbeit, wodurch der Weg geebnet wird für ein modernes Produktionssystem, das künftigen Herausforderungen gewachsen ist.

Bemühungen um Harmonisierung, Rationalisierung und Regelung werden am besten auf Ebene der Europäischen Union eingeleitet, auf der sich solche Projekte am effizientesten durchführen lassen.

1.5.3. Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene Erkenntnisse

Eine größere Einschränkung ist dadurch gegeben, dass das laufende Statistische Programm der Gemeinschaft 2008-20124 für einen Zeitraum von fünf Jahren eine festgelegte Struktur hat und die Ziele detailliert beschrieben sind. Seit der Annahme des laufenden Programms haben zahlreiche wichtige Entwicklungen stattgefunden. Der grundlegende Rechtsrahmen für die Erstellung europäischer Statistiken hat sich verändert. Die Mitteilung über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken wurde angenommen, gefolgt von einer gemeinsamen ESS-Strategie; der Vertrag von Lissabon trat in Kraft; eine neue Europäische Kommission nahm ihre Arbeit auf (von Januar 2010 bis Dezember 2014); mehrere neue politische Initiativen (wie Europa 20205) wurden auf den Weg gebracht und die ESS-Governancestruktur wurde gestärkt. Keine dieser Entwicklungen findet im laufenden Programm ihren Niederschlag; Teile des Programms sind veraltet und geplante und tatsächliche Maßnahmen klaffen weit auseinander. Dadurch verringert sich die Relevanz der Berichterstattung über die Durchführung des Programms, weil viele relevante Tätigkeiten nicht im Programm wiedergegeben sind und über einige im Programm aufgeführte Maßnahmen berichtet werden muss, die nicht mehr durchgeführt werden.

In Bezug auf den Vorbereitungsprozess des Europäischen Statistischen Programms schlug die Partnerschaftsgruppe[29] Taskforce 3 für 2013-2017 einen mehrjährigen Planungszyklus vor. Es wurde vorgeschlagen, die Rolle der ESS-Partner (ESS-Ausschuss, DGINS, Direktorengruppen und Europäischer Beratender Ausschuss für Statistik) im Programmvorbereitungsprozess zu stärken.

Ferner sollte erwähnt werden, dass der Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Ex-post-Bewertung des Statistischen Programms der Gemeinschaft 2003-2007[30] in Bezug auf künftige Mehrjahresprogramme folgende Empfehlungen enthielt:

Verknüpfung zwischen dem SPG und den Jahresarbeitsprogrammen verbessern. Das SPG ist als Rahmenprogramm konzipiert, das eine strategische Vision für fünf Jahre formuliert und zusammen mit den Jahresarbeitsprogrammen die Flexibilität und Relevanz des SPG während des gesamten Zeitraums gewährleisten soll. Unter Verwendung des SPG als Referenz sollten die Jahresarbeitsprogramme explizit das SPG erwähnen und auf dem jeweiligen SPG basieren.

Überwachung der SPG-Durchführung verbessern. Eine übergeordnete Überwachung des SPG sollte durchgeführt werden, indem ein Satz von wesentlichen Indikatoren definiert wird, die ausreichende Informationen über die Erreichung der operativen und strategischen Ziele während des Programmzeitraums liefern.

Im Kommissionsbericht an das Europäische Parlament und den Rat über die Halbzeitbewertung des SPG 2008-2012 wurden folgende künftig zu berücksichtigende Punkte hervorgehoben:

– Festlegung des neuen statistischen Informationsbedarfs. Es wird ein stärker integriertes Ansatz benötigt, bei dem in Verbindung mit einer Harmonisierung der Methodiken, Konzepte und Definitionen auf unterschiedliche miteinander verknüpfte Datenquellen zurückgegriffen wird.

– Stärkung der Partnerschaft im ESS. Die Schaffung von mehr und von unterschiedlichen Modellen zur Integration und Kooperation mit den Mitgliedstaaten wurde unterstrichen.

– Überlegungen zu einem konzeptionellen Ansatz zur Neufestsetzung der Prioritäten von Tätigkeiten und Verfügbarkeit von Ressourcen zur Durchführung des SPG zur Verringerung des Beantwortungsaufwands und der Produktionskosten wurden für notwendig erachtet.

Es sei darauf hingewiesen, dass das laufende SPG 2008-2012 Gegenstand des Audit-Berichts der internen Eurostat-Auditstelle über die Bewertungsfunktion[31] war, in dem auf das Fehlen einer Ex-ante-Bewertung im laufenden Programm hingewiesen und empfohlen wird, für zukünftige Programme in Einklang mit der Haushaltsordnung[32] (Artikel 27) und ihren Durchführungsbestimmungen[33] (Artikel 21) eine solche Bewertung vorzunehmen.

Um die Einschränkungen eines zu detaillierten Programms zu vermeiden und so Anpassungen an neue oder sich wandelnde politische Prioritäten und Entwicklungen vornehmen zu können, ist das ESP 2013-2017 als allgemeines Planungsinstrument konzipiert, in dem die Ziele und zu egreifenden Maßnahmen allgemein beschrieben werden. Dadurch wird für die Erarbeitung statistischer Jahresarbeitsprogramme mit detaillierten Zielen und Maßnahmen ein umfassender Rahmen geschaffen.

Durch die Entwicklungen im ESS sowie die Umsetzung der Mitteilung über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken ist es notwendig, dass mit dem Europäischen Statistischen Programm 2013-2017 ein besonderer Schwerpunkt darauf gesetzt wird, künftigen Herausforderungen zu begegnen und ein Gleichgewicht zwischen Nachfrage und Ressourcen zu finden. Ein starke ESS-Partnerschaft ist von zentraler Bedeutung und eine umfassendere Konsultation interessierter Parteien wurde deshalb in den Fahrplan für die Vorbereitung dieses Programms integriert.

Auf der Grundlage gesammelter Erfahrungen werden Mechanismen eingerichtet, die Konsistenz bei der Planung und Bericherstattung gewährleisten, indem die Programmziele besser mit den Jahresarbeitsprogrammen verknüpft und die Überwachung und Bewertung der Programmdurchführung verbessert werden.

Bei der Ausarbeitung der Ziele und Indikatoren des ESP 2013-2017 wurden die Empfehlungen der Halbzeitbewertung des SPG 2008-2012 berücksichtigt. Mit Blick auf die Neufestsetzung der Prioritäten für die statistischen Anforderungen zur Verringerung des Beantwortungsaufwands und der Produktionskosten wurde insbesondere die am 18. November 2010 dem ESS-Ausschuss vorgelegte Umsetzung des Mechanismus zur Prioritätensetzung[34] vorgesehen.

Schließlich wurde die Ex-ante-Bewertung im Einklang mit der Haushaltsordnung[35] (Artikel 27) und ihren Durchführungsbestimmungen[36] (Artikel 21) vorbereitet.

1.5.4. Kohärenz mit anderen Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte

Parallel zum laufenden SPG 2008-2012 wird von 2009 bis 2013 ein anderes mehrjähriges Programm, das Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS), durchgeführt. Im Sinne einer besseren Effizienz der Programmverwaltung entschied Eurostat, künftig anstelle von zwei Mehrjahresprogrammen nur ein derartiges Programm zu erarbeiten. Dies bedeutet, dass die Ziele im Bereich Unternehmens- und Handelsstatistik nach 2013 sowie Maßnahmen zur Modernisierung der Sozialstatistik Teil des ESP 2013-2017 sind.

Ferner übernimmt Eurostat im Einklang mit dem Beschluss 97/281/EG der Kommission vom 21. April 1997 bei der Erstellung europäischer Statistiken eine koordinierende Rolle. Die Generaldirektionen der Kommission und andere Dienststellen beteiligen Eurostat zu einem frühen Zeitpunkt an der Entwicklung ihrer mit Statistik in Zusammenhang stehenden Programme.

1.6. Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen

þ Vorschlag/Initiative mit befristeter Geltungsdauer

– þ Geltungsdauer: [01.01.]2013 bis [31.12.]2017

– þ Finanzielle Auswirkungen von 2013 bis 2017 für Mittel für Verpflichtungen und von 2013 bis 2021 für Mittel für Zahlungen

¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter Geltungsdauer

– Umsetzung mit einer Anlaufphase von [Jahr] bis [Jahr],

– Vollbetrieb wird angeschlossen.

1.7. Vorgeschlagene Methoden der Mittelverwaltung[37]

þ Direkte zentrale Verwaltung durch die Kommission

¨ Indirekte zentrale Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an:

– ¨  Exekutivagenturen

– ¨  von den Gemeinschaften geschaffene Einrichtungen[38]

– ¨  nationale öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden

– ¨  Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen des Titels V des Vertrags über die Europäische Union betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der Haushaltsordnung bezeichnet sind

¨ Mit den Mitgliedstaaten geteilte Verwaltung

¨ Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten

þ Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen, insbesondere mit der OECD, den Vereinten Nationen und der Weltbank

Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung zum Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern.

Bemerkungen

Auf der Grundlage der Erfahrungen mit dem Statistisches Programm der Gemeinschaft 2008-2012 wird der eingeschränkte Einsatz gemeinsamer Verwaltung mit internationalen Organisationen zur Unterstützung bei der Verwirklichung der Ziele des Europäischen Statistischen Programms 2013–2017 gegebenenfalls in Betracht gezogen.

2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Überwachung und Berichterstattung

Bitte geben Sie an, wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen.

Die Ex-ante-Bewertung des ESP 2013-2017 wurde auf der Grundlage der Bestimmungen der Haushaltsordnung für Ausgabenprogramme von Oktober 2010 bis April 2011 vom Eurostat-Referat für strategische Planung mit Unterstützung der Referate für Finanzen und für gesetzliche Angelegenheiten durchgeführt. Sie wurde der internen Eurostat-Taskforce für die Ausarbeitung des ESP 2013-2017, die aus Vertretern aller Eurostat-Direktionen auf Referatsleiterebene besteht, zur Anhörung vorgelegt und anschließend auf der Sitzung der Eurostat-Direktoren am 12. April 2011 gebilligt.

Die wichtigsten Ergebnisse der Ex-ante-Bewertung wurden in die Begründung und den Finanzbogen zu Rechtsakten aufgenommen. Die Erfahrungen, die bei der Aufstellung des ESP berücksichtigt wurden, finden ihren Niederschlag im Finanzbogen zu Rechtsakten, Abschnitt 1.5.3 („Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene wesentliche Erkenntnisse“). Die Ziele des ESP werden im Vorschlag selbst dargelegt. Die Bewertungsergebnisse aus den Anhörungen interessierter Parteien, alternative Liefermechanismen sowie eine Analyse der Kostenwirksamkeit und der Risiken werden in Abschnitt 2 der Begründung („Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen“) beschrieben.

In Artikel 2 des Vorschlags ist festgelegt, dass das ESP entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 einer jährlichen Planung anhand der statistischen Jahresarbeitsprogramme der Kommission unterliegt. Diese Programme und ihre Finanzierung sind Gegenstand von Beschlüssen der Kommission, in denen die Produkte (Ziele und Indikatoren), die im jeweiligen Zeitraum erstellt werden sollen, im Einzelnen dargelegt werden. Das Monitoring erfolgt auf der Grundlage regelmäßiger Berichte über den Mittelverbrauch und die auf dem Weg zu den Zielen erreichten Fortschritte.

Hinsichtlich der Berichterstattung ist vorgesehen, dass im Sinne der Verordnung über europäische Statistiken ein Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten erstellt und nach Anhörung des ESS-Ausschusses spätestens im Juni 2015 dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt wird.

Am Ende des Programmzeitraums wird das ESP einer Ex-post-Bewertung unterzogen. Der Bewertungsbericht wird dem ESS-Ausschuss zur Anhörung vorgelegt und bis Ende 2018 dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt.

2.2. Verwaltungs- und Kontrollsystem 2.2.1. Ermittelte Risiken

Das vorgeschlagene Programm wird direkt und zentral von der Kommission sowie in begrenztem Umfang gemeinsam mit internationalen Organisationen verwaltet. In finanzieller Hinsicht wird das Programm durch die Vergabe von Aufträgen – insbesondere an Unternehmen, die in Statistik- oder Informatikdienstleistungen spezialisiert sind – und Finanzhilfen, die hauptsächlich an nationale statistische Stellen gehen, durchgeführt. Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken lässt direkte Finanzhilfen für solche Stellen zu.

Die Hauptrisiken für die Durchführung des Programms liegen in der Verwaltung der Finanzhilfeverfahren. Nach den Erfahrungen bei der Durchführung des Statistischen Programms der Gemeinschaft 2008-2012 hatten einige Zahlungsempfänger fortlaufend Schwierigkeiten, die erforderlichen Unterlagen für die Prüfung der Förderfähigkeit der angefallen Kosten vorzulegen.

2.2.2. Vorgesehene Kontrollen

Die Hauptbestandteile des internen Kontrollsystems sind Ex-ante-Überprüfungen der operativen und finanziellen Aspekte jeder einzelnen Finanztransaktion (Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und wirtschaftliche Haushaltsführung) nach Artikel 47 Absatz 3 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung. Ex-ante-Kontrollen decken den gesamten Ausgabenzyklus ab, von der Programmplanung bis zu den Mittelbindungen und Zahlungen. Deshalb muss jeder einzelne Akteur im Rahmen der Finanzströme bei jeder Finanztransaktion Kontrollen nach speziellen Prüflisten durchführen.

Nicht nur die Finanzströme, sondern auch eine angemessene Kontrolle, finanz- und leistungsorientierte Berichterstattung, Audits und Evaluierungen tragen dazu bei, dass die Mittel des Programms in Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie recht- und ordnungsgemäß eingesetzt werden. Es wird sichergestellt, dass diese Sicherheitsgrundlagen sich gegenseitig ergänzen, damit Doppelarbeit vermieden wird und kostenwirksame Kontrollen durchgeführt werden können.

Vor dem Hintergrund der umfassenden und verpflichtenden Kontrollen jeder Finanztransaktion im Rahmen des Programms wird die Verwaltung der Finanzhilfeverfahren folgenden zusätzlichen Kontrollmaßnahmen unterzogen. Neben den oben beschriebenen Ex-ante-Kontrollen, auf der Grundlage einer jährlichen Risikoanalyse, werden verstärkte Ex-ante- und Ex-post-Überprüfungen vorgenommen. Die verstärkten Ex-ante-Überprüfungen werden auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt, d. h. durch eingehende Kontrollen zusätzlicher Unterlagen, bevor die Zahlungen für kofinanzierte Finanzhilfemaßnahmen endgültig ausgeführt werden. Darüber hinaus werden auf der Grundlage der seit 2005 gewonnenen Erfahrungen Ex-post-Kontrollen vorgenommen, um zu prüfen, ob die aus den Mitteln finanzierten Operationen korrekt durchgeführt werden – insbesondere, ob die für die Ex-ante-Überprüfung festgelegten Kriterien erfüllt werden. Besonders wird darauf geachtet, die Verwaltungsabläufe weniger komplex zu gestalten und so die Fehlerwahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit der Verwaltung von Finanzhilfen zu verringern. Erreicht wird dies insbesondere durch die Konzentration auf größere Projekte (und die Begrenzung kleiner Finanzhilfen), das Erfordernis spezieller Auditbescheinigungen und nicht zuletzt durch die Einführung von Alternativen zu Zahlungen auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten, d. h. auf der Basis von Pauschalsätzen und Einheitskosten.

Kosten und Nutzen der Kontrollen: Durch die Programmkontrollstrategie dürfte das Risiko der Nichteinhaltung unter 2 % bleiben; dies entspricht der Einschätzung, die im Rahmen des jährlichen Tätigkeitsberichts 2010 erfolgte. Angesichts der Tatsache, dass es das interne Kontrollziel für das neue Programm ist, eine durchschnittliche Restfehlerquote von 2 % für den gesamten Programmplanungszeitraum von 2013-2017 nicht zu überschreiten, werden sowohl das interne Kontrollsystem als auch dessen Kosten als angemessen für das Erreichen dieses Ziels beurteilt. Nach Einschätzung der GD ESTAT bleiben die Kosten der zusätzlichen verstärkten Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen auf ca. 1 % der Mittel des Programms beschränkt – etwa der gleiche Prozentwert wie im vorigen Programm. Was die Art und Intensität der Kontrollen angeht, werden 100 % der Finanztransaktionen (also 100 % der Mittel) verpflichtenden Ex-ante-Kontrollen nach der Haushaltsordnung unterzogen. Wie oben dargelegt, werden Kontrollen auf der Grundlage einer gründlichen Untersuchung der jeweiligen Unterlagen und nach einer jährlichen Risikoanalyse vorgenommen. Sie können 4-6 % der Mittel abdecken.

2.3. Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

Bitte geben Sie an, welche Präventions- und Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind.

Neben der Anwendung aller vorgeschriebenen Kontrollmechanismen wird – ausgehend von der neuen, am 24. Juni 2011 angenommenen Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission (CAFS) – eine Betrugsbekämpfungsstrategie für dieses Programm ausgearbeitet, unter anderem um zu gewährleisten, dass die internen Betrugskontrollen voll und ganz mit der CAFS in Einklang stehen und um das Vorgehen im Zusammenhang mit Betrugsrisiken auf die Ermittlung von Risikobereichen und geeigneten Reaktionen auszurichten. Bei Bedarf werden Netzwerkgruppen und geeignete IT-Hilfsmittel für die Untersuchung von Betrugsfällen in Verbindung mit dem Europäischen Statistischen Programm eingerichtet.

Eurostat hat für das ESP eine programmbegleitende Kontrollstrategie 2013-2017 entwickelt. Mit weniger komplexen Abläufen, kostenwirksamen Monitoringverfahren und risikobasierten Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen sollen die Betrugswahrscheinlichkeit reduziert und die Betrugsprävention verbessert werden. Die Kontrollstrategie schließt besondere Maßnahmen zur Sensibilisierung und entsprechende Schulungen im Hinblick auf die Betrugsprävention ein.

3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)

– Bestehende Haushaltslinien

In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

Rubrik des mehr-jährigen Finanz-rahmens || Haushaltslinie || Art der Mittel || Finanzierungsbeiträge

Nummer [Beschreibung ………………………...……….] || GM/NGM ([39]) || von EFTA-Ländern[40] || von Bewerber-ländern[41] || von Dritt-ländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung

|| || GM/NGM || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN

– Neue Haushaltslinien erforderlich

In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

Rubrik des mehr-jährigen Finanz-rahmens || Haushaltslinie || Art der Mittel || Finanzierungsbeiträge

Nummer [Bezeichnung…………………………...……] || GM/NGM || von EFTA-Ländern || von Bewerber-ländern || von Dritt-ländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung

1A || 29.0205 Europäisches Statistisches Programm 2013-2017 || GM || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN

1A || 29.010405 Politik der statistischen Information – Verwaltungsausgaben || NGM || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN

3.2. Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben 3.2.1. Übersicht über die erwarteten Auswirkungen auf die Ausgaben

In Mio. EUR (3 Dezimalstellen). Alle Zahlen in jeweiligen Preisen.

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || Nummer || TEILRUBRIK 1A – Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung (2013) RUBRIK 1 – Intelligentes und integratives Wachstum (ab 2014)

GD: ESTAT || || || Jahr 2013[42] || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folge-jahre || || INSGESAMT

Ÿ Operative Mittel || || || || || || || ||

29.0205 || Verpflichtungen || (1) || 53,800 || 54,876 || 55,974 || 57,115 || 58,235 || || || 280,000

Zahlungen || (2) || 5,380 || 24,856 || 39,879 || 51,439 || 56,239 || 102,207 || || 280,000

Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[43] || || || || || || || ||

29.010405 || || (3) || 3,500 || 3,841 || 3,919 || 3,998 || 4,076 || || || 19,334

Mittel INSGESAMT für GD ESTAT || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 57,300 || 58,717 || 59,893 || 61,113 || 62,311 || || || 299,334

Zahlungen || =2+2a +3 || 8,880 || 28,697 || 43,798 || 55,437 || 60,315 || 102,207 || || 299,334

Ÿ Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || 53,800 || 54,876 || 55,974 || 57,115 || 58,235 || || || 280,000

Zahlungen || (5) || 5,380 || 24,856 || 39,879 || 51,439 || 56,239 || 102,207 || || 280,000

Ÿ Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || 3,500 || 3,841 || 3,919 || 3,998 || 4,076 || || || 19,334

Mittel INSGESAMT unter TEILRubrik 1a des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+ 6 || 57,300 || 58,717 || 59,893 || 61,113 || 62,311 || || || 299,334

Zahlungen || =5+ 6 || 8,880 || 28,697 || 43,798 || 55,437 || 60,315 || 102,207 || || 299,334

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || 5 || „Verwaltungsausgaben“

In Mio. EUR (3 Dezimalstellen). Alle Zahlen in jeweiligen Preisen.

|| || || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || INSGESAMT

GD: ESTAT ||

Ÿ Personalausgaben || 91,306 || 91,306 || 91,306 || 91,306 || 91,306 || || 456,530

Ÿ Sonstige Verwaltungsausgaben || 4,038 || 4,118 || 4,201 || 4,285 || 4,371 || || 21,013

GD ESTAT INSGESAMT || Mittel || 95,344 || 95,424 || 95,507 || 95,591 || 95,677 || || 477,543

Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || 95,344 || 95,424 || 95,507 || 95,591 || 95,677 || || 477,543

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| || || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || INSGESAMT

Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || 152,644 || 154,141 || 155,400 || 156,704 || 157,988 || || 776,877

Zahlungen || 104,224 || 124,121 || 139,305 || 151,305 || 155,992 || 102,207 || 776,877

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || Nummer || TEILRUBRIK 1A – Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung (2013) RUBRIK 1 – Intelligentes und integratives Wachstum (ab 2014)

GD: ESTAT || || || Jahr 2013[44] || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || || INSGESAMT

Ÿ Operative Mittel || || || || || || || ||

29.0205 || Verpflichtungen || (1) || 53,800 || 54,876 || 55,974 || 57,115 || 58,235 || || || 280,000

Zahlungen || (2) || 5,380 || 24,856 || 39,879 || 51,439 || 56,239 || 102,207 || || 280,000

Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[45] || || || || || || || ||

29.010405 || || (3) || 3,500 || 3,841 || 3,919 || 3,998 || 4,076 || || || 19,334

Mittel INSGESAMT für GD ESTAT || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 57,300 || 58,717 || 59,893 || 61,113 || 62,311 || || || 299,334

Zahlungen || =2+2a +3 || 8,880 || 28,697 || 43,798 || 55,437 || 60,315 || 102,207 || || 299,334

Ÿ Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || 53,800 || 54,876 || 55,974 || 57,115 || 58,235 || || || 280,000

Zahlungen || (5) || 5,380 || 24,856 || 39,879 || 51,439 || 56,239 || 102,207 || || 280,000

Ÿ Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || 3,500 || 3,841 || 3,919 || 3,998 || 4,076 || || || 19,334

Mittel INSGESAMT unter TEILRubrik 1a des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+ 6 || 57,300 || 58,717 || 59,893 || 61,113 || 62,311 || || || 299,334

Zahlungen || =5+ 6 || 8,880 || 28,697 || 43,798 || 55,437 || 60,315 || 102,207 || || 299,334

Wenn der Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken betrifft:

Ÿ Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || ||

Zahlungen || (5) || || || || || || || ||

Ÿ Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || ||

Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 4 des mehrjährigen Finanzrahmens (Referenzbetrag) || Verpflichtungen || =4+ 6 || || || || || || || ||

Zahlungen || =5+ 6 || || || || || || || ||

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || 5 || „Verwaltungsausgaben“

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| || || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || INSGESAMT

GD: ESTAT ||

Ÿ Personalausgaben || 91,306 || 91,306 || 91,306 || 91,306 || 91,306 || || 456,530

Ÿ Sonstige Verwaltungsausgaben || 4,038 || 4,118 || 4,201 || 4,285 || 4,371 || || 21,013

GD ESTAT INSGESAMT || Mittel || 95,344 || 95,424 || 95,507 || 95,591 || 95,677 || || 477,543

Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || 95,344 || 95,424 || 95,507 || 95,591 || 95,677 || || 477,543

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| || || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || INSGESAMT

Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || 152,644 || 154,141 || 155,400 || 156,704 || 157,988 || || 776,877

Zahlungen || 104,224 || 124,121 || 139,305 || 151,028 || 155,992 || 102,207 || 776,877

3.2.2. Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel

– ¨  Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel benötigt.

– þ  Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt:

Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || INSGESAMT ||

ERGEBNISSE ||

Ziele und Ergebnisse || Art der Ergebnisse[46] || Durchschnittskosten des Ergebnisses || Anzahl der Ergebnisse: || Kosten || Anzahl der Ergebnisse: || Kosten || Anzahl der Ergebnisse: || Kosten || Anzahl der Ergebnisse: || Kosten || Anzahl der Ergebnisse: || Kosten || Gesamtzahl der Ergebnisse || Gesamtkosten ||

EINZELZIEL Nr. 1[47] Bereitstellung hochwertiger statistischer Informationen zur Unterstützung der Entwicklung, des Monitoring und der Bewertung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union ||

- Ergebnis || Statistische Projekte || 0,315 || 90 || 24,210 || 85 || 24,694 || 67 || 21,270 || 62 || 21,704 || 58 || 22,129 || 362 || 114,007

|| Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || 90 || 24,210 || 85 || 24,694 || 67 || 21,270 || 62 || 21,704 || 58 || 22,129 || 362 || 114,007

|| EINZELZIEL Nr. 2 Umsetzung der neuen Methode für die Erstellung europäischer Statistiken ||

- Ergebnis || Statistische Projekte || 0,322 || 90 || 24,210 || 84 || 24,694 || 100 || 31,906 || 94 || 32,555 || 87 || 33,194 || 455 || 146,559

|| Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2 || 90 || 24,210 || 84 || 24,694 || 100 || 31,906 || 94 || 32,555 || 87 || 33,194 || 455 || 146,559

|| EINZELZIEL Nr. 3 Stärkung der Partnerschaft innerhalb und außerhalb des ESS ||

- Ergebnis || Statistische Projekte || 0,308 || 20 || 5,380 || 19 || 5,488 || 9 || 2,798 || 8 || 2,856 || 7 || 2,912 || 63 || 19,434

|| Zwischensumme für Einzelziel Nr. 3 || 20 || 5,380 || 19 || 5,488 || 9 || 2,798 || 8 || 2,856 || 7 || 2,912 || 63 || 19,434

|| GESAMTKOSTEN || 200 || 53,800 || 188 || 54,876 || 176 || 55,974 || 164 || 57,115 || 152 || 58,235 || 880 || 280,000

3.2.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 3.2.3.1. Zusammenfassung

– ¨  Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt.

– þ  Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || INSGESAMT

RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || ||

Personalausgaben || 91,306 || 91,306 || 91,306 || 91,306 || 91,306 || || 456,530

Sonstige Verwaltungs­ausgaben || 4,038 || 4,118 || 4,201 || 4,285 || 4,371 || || 21,013

Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 95,344 || 95,424 || 95,507 || 95,591 || 95,677 || || 477,543

Außerhalb der RUBRIK 5[48] des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || ||

Personalausgaben || 2,752 || 2,752 || 2,752 || 2,752 || 2,752 || || 13,760

Sonstige Verwal­tungsausgaben (IT, Sitzungen, Studien, Dienstreisen, Abonnements und An­schlussgebühren(?) || 0,748 || 1,089 || 1,167 || 1,246 || 1,324 || || 5,574

Zwischensumme der Mittel außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 3,500 || 3,841 || 3,919 || 3,998 || 4,076 || || 19,334

INSGESAMT || 98,844 || 99,265 || 99,426 || 99,589 || 99,753 || || 496,877

3.2.3.2.  Geschätzter Personalbedarf

– ¨  Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt.

– r Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt:

Schätzung in Vollzeitäquivalenten

|| Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017

Ÿ Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit)

29 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) || 655 || 655 || 655 || 655 || 655

XX 01 01 02 (in den Delegationen) || - || - || - || - || -

XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || - || - || - || - || -

10 01 05 01 (direkte Forschung) || - || - || - || - || -

Ÿ Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten)

29 01 02 01 (AC, INT, ANS der Globaldotation) || 118 || 118 || 118 || 118 || 118

XX 01 02 02 (AC, INT, JED, AL und ANS in den Delegationen) || - || - || - || - || -

XX 01 04 yy || - am Sitz || || || || ||

- in den Delegationen || || || || ||

XX 01 05 02 (AC, INT, ANS der indirekten Forschung) || || || || ||

10 01 05 02 (AC, INT, ANS der direkten Forschung) || || || || ||

Sonstige Haushaltslinien (29 01 04 01) || 43 || 43 || 43 || 43 || 43

INSGESAMT || 816 || 816 || 816 || 816 || 816

29 steht für den jeweiligen Haushaltstitel oder Politikbereich.

Der Personalbedarf wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

Beschreibung der auszuführenden Aufgaben:

Beamte und Zeitbe­dienstete || Die wesentlichen Aufgaben betreffen zum einen Methodikarbeiten, zum anderen die Erfassung, Validierung, Verarbeitung und Verbreitung der statistischen Informationen über die in den Anhängen der vorgeschlagenen Verordnung aufgeführten Bereiche. Weitere Arbeiten sind im Rahmen der beiden horizontalen ABB-Tätigkeiten von Eurostat („Administrative Unterstützung für Eurostat“ und „Strategieplanung und Koordinierung von Eurostat“) durchzuführen. ||

Externes Personal || Unterstützung der Beamten und Zeitbediensteten bei der Ausführung der obengenannten Aufgaben ||

3.2.4. Vereinbarkeit mit dem aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen

– þ  Der Vorschlag/die Initiative ist bezüglich der Mittel für das Jahr 2013 mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen sowie bezüglich der Mittel für 2014 bis 2017 mit dem mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 vereinbar.

– ¨  Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens.

Im derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen sind für 2013 53,8 Mio. EUR für Gemeinschaftsstatistiken vorgesehen. Die Durchführung des Programms im Jahr 2013 ist mit diesem Betrag vereinbar.

– ¨  Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens.[49]

Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der einschlägigen Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge.

3.2.5. Finanzierungsbeteiligung Dritter

– ¨  Der Vorschlag/die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor.

– þ  Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende Kofinanzierung vor:

Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Insgesamt

Beitrag der Schweiz || 4,755 || 4,851 || 4,948 || 5,047 || 5,147 || 24,748

Kofinanzierung INSGESAMT || 4,755 || 4,851 || 4,948 || 5,047 || 5,147 || 24,748

3.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

– þ  Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus.

– ¨  Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar

(a) ¨       auf die Eigenmittel

¨         auf die sonstigen Einnahmen

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Einnahmenlinie: || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[50]

Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6) bitte weitere Spalten einfügen

Artikel …………. || || || || || || || ||

Bitte geben Sie für die sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an.

Bitte geben Sie an, wie die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden.

[1]               KOM(2009) 404 endg. vom 10.8.2009.

[2]               Vorgelegt auf der AESS-Sitzung am 20.5.2010 (Dok. Nr. 2010/05/6/EN).

[3]               ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164.

[4]               Beschluss Nr. 1578/2007/EG, ABl. L 344 vom 28.12.2007, S. 15.

[5]               KOM(2010) 2020 endg.

[6]               http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/president/pdf/press_20090903_de.pdf vom 3.9.2009.

[7]               Festgelegt durch den Beschluss Nr. 234/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

[8]               Die Amtsleiterkonferenz (DGINS) findet einmal jährlich statt, damit Themen im Zusammenhang mit dem Statistischen Programm und den Methoden und Verfahren zur Erstellung europäischer Statistiken erörtert werden können. Sie wird jedes Jahr in einem anderen Mitgliedstaat abgehalten, und der Leiter des Amtes des gastgebenden Landes führt den Konferenzvorsitz.

[9]               Nach dem „Stovepipe“-Modell (Ofenrohrmodell) werden Statistiken auf herkömmliche Weise in zahlreichen parallelen Prozessen erstellt, in jedem Land (manchmal sogar in jeder Region) und in jedem Bereich für sich. Bei einem derartigen Modell entspricht jedes einzelne produktbezogene „Stovepipe“ zusammen mit dem entsprechenden Produktionssystem einem bestimmten Statistikbereich. Für jeden Bereich erfolgt der gesamte Produktionsprozess vom Erhebungsdesign über die Datenerhebung und -verarbeitung bis hin zur Verbreitung unabhängig von anderen Bereichen und mit jeweils eigenen Datenlieferanten und Nutzergruppen. Das „Stovepipe“-Modell spiegelt sich auch darin wider, wie statistische Bereiche auf europäischer Ebene geregelt sind.

[10]             ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164.

[11]             Unbeschadet des Artikels 5 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank.

[12]             KOM(2010) 2020 endg.

[13]             http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/president/pdf/press_20090903_de.pdf vom 3.9.2009.

[14]             KOM(2009) 404 endg. vom 10.8.2009.

[15]             Vorgelegt auf der AESS-Sitzung am 20.5.2010 (Dok. Nr. 2010/05/6/EN).

[16]             KOM(2011) 211 endg.

[17]             Der Bezug zur Rechtsgrundlage wird aktualisiert, sobald die neue Vereinbarung mit dem Europäischen Parlament angenommen ist.

[18]             ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 13.

[19]             ABl. L 332 vom 30.11.2006, S. 21.

[20]             ABl. L 340 vom 19.12.2008, S. 76.

[21]             In diesem Kontext sollte Eurostat die Ergebnisse von durch die EU finanzierten Projekten heranziehen, z. B. Joint Action on Monitoring Injuries in Europe (JAMIE) und Injury Database (IDB).

[22]             Wie im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz vereinbart (Gesundheitszustand und Gesundheitsdeterminanten, Gesundheitsversorgung, Todesursachen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten).

[23]             System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen der Vereinten Nationen.

[24]             Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen.

[25]             Integrierte Volkswirtschaftliche und Umweltgesamtrechnung der Vereinten Nationen. Annahme 2012 zu erwarten.

[26]             Europäische Umweltgesamtrechnung.

[27]             ABM: Activity Based Management (maßnahmenbezogenes Management) – ABB: Activity Based Budgeting (maßnahmenbezogene Budgetierung).

[28]             Im Sinne von Artikel 49 Absatz 6 Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung.

[29]             Die Partnerschaftsgruppe setzt sich aus Leitern der nationalen statistischen Ämter des ESS zusammen, deren Aufgabe darin besteht, die Entwicklung des ESS in erster Linie durch Unterstützung des ESS-Ausschusses zu fördern.

[30]             KOM(2009) 1 endg.

[31]             Internal Audit Capacity’s Audit Report ESTAT-2009-ESTAT-002, 19.2.2010.

[32]             Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften.

[33]             Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften.

[34]             Vorgelegt auf der AESS-Sitzung vom 18. November 2010 (Dok. Nr. 2010/07/08b).

[35]             Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften.

[36]             Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften.

[37]             Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in französischer und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html.

[38]             Einrichtungen im Sinne des Artikels 185 der Haushaltsordnung.

[39]             GM= Getrennte Mittel / NGM= Nicht getrennte Mittel.

[40]             EFTA: Europäische Freihandelsassoziation.

[41]             Bewerberländer sowie gegebenenfalls potenzielle Bewerberländer des Westbalkans.

[42]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[43]             Ausgaben für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.

[44]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[45]             Ausgaben für technische und/oder administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Durchführung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.

[46]             Ergebnisse sind Produkte, die geliefert, und Dienstleistungen, die erbracht werden (z. B.: Austausch von Studierenden, gebaute Straßenkilometer…).

[47]             Wie unter Ziffer 1.4.2 („Einzelziele...“) beschrieben.

[48]             Ausgaben für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.

[49]             Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung.

[50]             Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben) sind die Beträge netto, d. h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten, anzugeben.