Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Europäische Statistische Programm 2013-2017 /* KOM/2011/0928 endgültig - 2011/0459 (COD) */
BEGRÜNDUNG 1. HINTERGRUND DES VORGESCHLAGENEN
RECHTSAKTS 1.1. Gründe
und Ziele des Vorschlags Für die Umsetzung der politischen Maßnahmen
der EU werden vergleichbare und verlässliche statistische Informationen über
die wirtschaftliche, soziale und ökologische Lage in der EU insgesamt sowie auf
nationaler und regionaler Ebene benötigt. Darüber hinaus sind die europäischen
Statistiken unerlässlich für das Verständnis von Europa in der breiten
Öffentlichkeit und für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am
demokratischen Prozess und der Diskussion über Gegenwart und Zukunft der EU. In den letzten Jahren sah sich das Europäische
Statistische System (ESS) einer Reihe von Herausforderungen gegenüber. Erstens
ist der Bedarf an europäischen Statistiken ständig gestiegen, und diese
Entwicklung dürfte weiter anhalten. Zweitens hat sich die Art der Statistiken
verändert – für eine auf Fakten beruhende Entscheidungsfindung werden
Statistiken benötigt, die zweckgebundenen Qualitätskriterien genügen, und
außerdem besteht zunehmender Bedarf an komplexen mehrdimensionalen Statistiken
zur Unterstützung zusammenhängender politischer Bereiche. Drittens bildet
aufgrund des Auftretens neuer Akteure auf dem Informationsmarkt, die zum Teil
Informationen fast in Echtzeit liefern, künftig Qualität die Priorität für das
ESS, bei Konjunkturstatistiken insbesondere Aktualität. Viertens haben die
Herausforderungen aufgrund knapper Haushaltsmittel sowohl auf nationaler als
auch auf europäischer Ebene aufgrund der notwendigen weiteren Entlastung von
Unternehmen und Bürgern noch zugenommen. In der Mitteilung der Kommission an
das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von
EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt[1] und der ESS-Strategie für deren
Umsetzung[2]
werden all diese Herausforderungen angesprochen, wobei die Arbeitsweise im ESS
zur Steigerung seiner Effizienz und Flexibilität neu konzipiert werden soll.
Die Umsetzung dieser Mitteilung und die gemeinsame ESS-Strategie bilden den
Kern des Europäischen Statistischen Programms (ESP). Vor diesem Hintergrund soll mit dem Vorschlag
für das Europäische Statistische Programm ein umfassendes Programm aufgestellt
werden, das einen allgemeinen Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und
Verbreitung europäischer Statistiken im Zeitraum 2013-2017 bietet, wobei die
neue, in der obengenannten Mitteilung beschriebene Methode zur Erstellung
europäischer Statistiken eingeführt wird. 1.2. Allgemeiner
Kontext Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines
mehrjährigen Europäischen Statistischen Programms ist Artikel 13
Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen
Parlaments und des Rates über europäische Statistiken[3]. Gemäß dieser Verordnung muss
das Europäische Statistische Programm für einen Zeitraum von nicht mehr als
fünf Jahren den Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung
europäischer Statistiken sowie die Hauptbereiche und die Ziele der betreffenden
geplanten Maßnahmen bilden. In ihm werden Prioritäten bezüglich des Bedarfs an
Informationen für die Durchführung der Tätigkeiten der Europäischen Union
festgelegt. Der Bedarf ist den Ressourcen, die auf Ebene der Union und auf
nationaler Ebene zur Erstellung der erforderlichen Statistiken benötigt werden,
sowie dem Beantwortungsaufwand und den damit für die Auskunftgebenden
verbundenen Kosten gegenüberzustellen. Im Einzelnen werden die Ziele des ESP in
Jahresarbeitsprogrammen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/20093 festgelegt.
Zu diesen Programmen werden ein Zwischenbericht über die Fortschritte sowie
nach Ablauf des Programmzeitraums ein abschließender Bewertungsbericht
erstellt. 1.3. Bestehende
Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet Das derzeitige Statistische Programm der
Gemeinschaft, das durch einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des
Rates angenommen wurde und den Zeitraum 2008-2012 abdeckt[4], ist das siebte derartige
Programm. 1.4. Vereinbarkeit
mit anderen politischen Maßnahmen der Union Wesentlicher Zweck der europäischen
Statistiken ist, die Entwicklung, Überwachung und Bewertung der europäischen
politischen Maßnahmen mit zuverlässigen, verlässlichen, objektiven,
vergleichbaren und kohärenten Informationen zu unterstützen. Der vorliegende Vorschlag ist mit den
Prioritäten der Union vereinbar, da die gemäß diesem Programm entwickelten,
erstellten und verbreiteten Statistiken zur Durchführung der vorrangigen
politischen Maßnahmen der EU beitragen werden, wie z. B. der Strategie
Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum[5] sowie weiterer Maßnahmen im
Rahmen der strategischen Prioritäten der Kommission für den Zeitraum 2010-2014[6] (d. h. verstärkte und
integrierte verantwortliche Wirtschaftspolitik, Bekämpfung des Klimawandels,
Wachstum und sozialer Zusammenhalt, Europa der Bürger und Globalisierung). 2. ERGEBNISSE DER BERATUNGEN MIT DEN
INTERESSIERTEN PARTEIEN UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN 2.1. Beratungen
mit den interessierten Parteien Beratungsmethoden, angesprochene Sektoren
und allgemeines Profil der Auskunftgebenden Im Juli 2010 wurden im Vorfeld der Erarbeitung
dieses Vorschlags die Nutzer europäischer Statistiken (die Generaldirektionen
der Kommission, die Europäische Zentralbank und der Europäische Statistische
Beratende Ausschuss[7])
hinsichtlich ihres Bedarfs an europäischen Statistiken im Zeitraum 2013-2017
gehört. Die Mitgliedstaaten, die EFTA-Länder und die
Kandidatenländer waren an der Erarbeitung des Vorschlags unmittelbar beteiligt.
Die Beratungen wurden in folgender Weise durchgeführt: Zunächst wurden im Juli 2010 in verschiedenen
Statistikbereichen die Direktorengruppen, die die Produzenten europäischer
Statistiken auf verschiedenen Gebieten der Statistik vertreten, zu ihrem Bedarf
für den Zeitraum 2013-2017 gehört. Anschließend wurden die Leiter der nationalen
statistischen Ämter (DGINS)[8]
auf ihrer Sitzung am 29. und 30. September 2010 zu ihren Prioritäten für
den Zeitraum 2013-2017 gehört. Auf der Grundlage der Ergebnisse der
ESS-Beratungen mit den interessierten Parteien über deren statistischen Bedarf
für den Zeitraum 2013-2017 wurde der erste Entwurf des ESP 2013-2017 zur
internen und externen Konsultation ausgearbeitet. Er wurde dem Ausschuss für
das Europäische Statistische System (AESS) im Mai 2011 vorgelegt. Der
Europäische Beratende Ausschuss für Statistik (ESAC), der Ausschuss für die
Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken (AWFZ) und die Arbeitsgruppe
„Programmplanung und Koordinierung im ESS“ wurden parallel konsultiert. Zusammenfassung der Antworten und ihrer
Berücksichtigung Zusammenfassung der Antworten der Nutzer
europäischer Statistiken 14 Generaldirektionen der Kommission und
der Europäischen Zentralbank antworteten auf die Anfrage Eurostats nach
Informationen über ihren Bedarf an europäischen Statistiken für den Zeitraum
2013-2017. Die meisten von ihnen führten detailliert ihre Anforderungen
hinsichtlich Statistiken auf, die notwendig sind, damit die Politik auf
europäischer Ebene in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich untermauert werden
kann. All diese Anforderungen werden in dem Vorschlag zwar nicht ausdrücklich
erwähnt, sie wurden aber von Eurostat sorgfältig geprüft und bei der
Ausarbeitung der Ziele des Programms berücksichtigt. Zusammenfassung der Antworten der
Produzenten europäischer Statistiken Sechs Direktorengruppen antworteten auf die
Anfrage Eurostats nach Informationen über ihren Bedarf für den Zeitraum
2013-2017 (Direktorengruppe zur Methodik; IT-Direktorengruppe; Direktoren für
Sozialstatistik; Sitzung der für Regionalstatistik, raumbezogene Statistik,
Umweltstatistik und Umweltgesamtrechnungen zuständigen Direktoren; Ständiger
Agrarstatistischer Ausschuss und Gruppe der für Unternehmensstatistik
zuständigen Direktoren). Sie betonten die Notwendigkeit, den steigenden Bedarf
an neuen Statistiken gegen die gesunkenen verfügbaren Ressourcen abzuwägen. In
diesem Zusammenhang wurde empfohlen, die Verwendung bestehender Daten zu
maximieren, anstatt neue Datenerhebungen in Gang zu bringen, sich mit anderen
Datenlieferanten zusammenzuschließen, um die Nutzung bereits verfügbarer
Informationen zu optimieren, die erforderliche Gliederungstiefe der Daten zu
reduzieren, die Effizienz der Datenerhebung durch die Nutzung moderner
IKT-Technologien zu verbessern sowie die Kohärenz zwischen verschiedenen
Rechtsakten zu untersuchen und statistische Instrumente und Nutzer zu entkoppeln,
indem für verschiedene Zwecke einzelne Erhebungen durchgeführt werden. Es wurde
ebenfalls darauf hingewiesen, dass Eurostat in seiner koordinierenden Rolle bei
der Erstellung von Statistiken gestärkt werden müsse. Diese und weitere
konkrete Anmerkungen wurden soweit wie möglich bei der Aufstellung der Ziele
des ESP berücksichtigt. Auf ihrer Sitzung am 29. und 30. September
2010 bestätigte die DGINS den vorgeschlagenen Ansatz und die Prioritätsbereiche
des ESP und betonte dabei, dass das ESP ausreichend flexibel angelegt sein
müsse, damit konkrete Maßnahmen in den jährlichen Planungszyklus aufgenommen
werden könnten. Da die Mittel sowohl auf nationaler als auch auf europäischer
Ebene sehr knapp seien und der Verwaltungsaufwand weiter abgebaut werden müsse,
hob die DGINS hervor, dass es wichtig sei, die Festlegung der Prioritäten im
nächsten Mehrjahresprogramm strategiebasiert anzugehen. Zusammenfassung der wichtigsten Anmerkungen
zum ersten Entwurf des ESP 2013-2017 Auf der Sitzung des AESS im Mai 2011 wurde der
konzeptuelle Ansatz allgemein befürwortet. Mehrere Delegationen verwiesen auf den
ehrgeizigen Charakter des ESP und äußerten sich besorgt über die Kluft zwischen
den auf nationaler Ebene zur Verfügung stehenden Mitteln und der Zahl der im
ESP aufgeführten neuen Initiativen. Einige Delegationen erkannten zwar die
Notwendigkeit eines flexiblen Programms an, stellten aber den allgemeinen
Charakter und die mangelnde Detailliertheit des ESP in Frage und betonten, dass
es mit künftigen Jahresarbeitsprogrammen verknüpft sein müsse. Die Finanzierung neuer Initiativen durch
Effizienzsteigerungen bei der neuen Produktionsmethode europäischer Statistiken
wurde von einigen Delegationen angezweifelt. Einige Delegierte betonten die
Notwendigkeit, andere Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung in Betracht zu
ziehen (z. B. verstärkte Prioritätensetzung, verbesserte Effizienz,
bessere Nutzung von Verwaltungsdaten, zunehmender Technologieeinsatz und
Austausch bewährter Verfahren). Laut einiger Delegationen muss deutlicher
hervorgehoben werden, dass der Beantwortungsaufwand verringert werden muss, und
eine Delegation regte an, die Prioritätensetzung durch die Nennung konkreter
Maßnahmen zu stützen. Dass bei der Qualitätskennzeichnung behutsam
vorzugehen sei, brachten viele Delegationen zum Ausdruck; es wurde eine
gründliche Diskussion gefordert. Mehrere Delegationen begrüßten die Stärkung
der Partnerschaft innerhalb und außerhalb des ESS und betonten die Bedeutung
zunehmender Kooperation sowohl innerhalb des ESS als auch mit dem Europäischen
System der Zentralbanken sowie internationalen Organisationen. All diese Punkte waren auch das wichtigste
Ergebnis der Beratungen mit der Arbeitsgruppe „Programmplanung und
Koordinierung“. Die Mehrheit der nationalen statistischen
Ämter brachte allgemeine Unterstützung für das ESP zum Ausdruck; es wurden
jedoch Vorbehalte hinsichtlich der Formulierung der Ziele bei der neuen Methode
zur Erstellung europäischer Statistiken und im Hinblick auf die Rechtsetzung
angemeldet. Es gab spezielle Anmerkungen zu besonderen
statistischen Bereichen, und bei einigen Teilen des ESP wurde um Klärung
gebeten. Alle Anmerkungen zum ESP-Entwurf wurden von
Eurostat sorgfältig geprüft und bei der Erarbeitung einer überarbeiten Fassung
des ESP 2013-2017 berücksichtigt. Als allgemeines, flexibles Planungsinstrument,
das die Berücksichtigung neuer Entwicklungen zulässt, beschreibt das ESP im
Allgemeinen für den nächsten Planungszeitraum die zu erreichenden strategischen
Ziele und zu erstellenden Produkte. Im ESP findet sich der strategiebasierte
Ansatz für die Prioritätensetzung von Eurostat wieder. Nach diesem Ansatz sind
die Arbeiten zu negativen Prioritäten integraler Bestandteil der Vorbereitung
der Jahresarbeitsprogramme und werden somit während des ESP-Zeitraums
durchgeführt. Das ESP bildet den allgemeinen Rahmen für die Entwicklung,
Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken sowie die für die nächsten
fünf Jahre ins Auge gefassten Hauptbereiche und Ziele der geplanten Maßnahmen.
Diese Ziele werden in den Jahresarbeitsprogrammen festgelegt und genauer
geplant. Damit wird eine klare Verknüpfung zwischen dem ESP und den
Jahresarbeitsprogrammen hergestellt. Das ESP steht gänzlich in Einklang mit der
bereits vom AESS gebilligten gemeinsamen ESS-Strategie zum neuen
Produktionssystem; es wurden keine neuen Elemente eingeführt, und das ESP
spiegelt die Umsetzung der Strategie wieder. 2.2. Einholung
und Nutzung von Expertenwissen Bei der Ausarbeitung des ESP wurden auch
externe Sachverständige herangezogen. Insbesondere der Europäische Beratende
Ausschuss für Statistik (ESAC) und der Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und
Zahlungsbilanzstatistiken (AWFZ) wurden aufgefordert, zu dem Programmentwurf
Stellung zu nehmen. Der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik
sprach in seiner Stellungnahme die Mittelknappheit und die Notwendigkeit an,
weiterhin Prioritäten festzulegen, damit negative Prioritäten erkannt werden.
In diesem Zusammenhang hob der ESAC hervor, dass die Effizienz durch stärkere
Technologienutzung und die Verwendung von für andere Zwecke erhobenen Daten
gesteigert werden müsse, erkannte aber zugleich das Problem an, dass die
statistischen Systeme der Mitgliedstaaten unterschiedlich weit ausgereift
seien. Außerdem wies der ESAC auf die Bedeutung des Wissensaustauschs hin und
forderte, hier auch Entwicklungstätigkeiten einzubeziehen, damit die Kosten für
neue Forschung verringert werden. Außerdem betonte der ESAC, dass es wichtig
sei, die Datennutzung sowie die weitere Integration und die Verwendung vorhandener
Daten zu maximieren. Der Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und
Zahlungsbilanzstatistiken befürwortete in seiner Stellungnahme im Allgemeinen
den Programmentwurf des ESP sowie die wichtigsten Prioritäten und Ziele für die
Entwicklung und Abstimmung der Währungs-, Finanz- und
Zahlungsbilanzstatistiken. Er hob die Bedeutung der Integration über mehrere
statistische Bereiche sowie im gesamten ESS für die Erstellung von Statistiken
zur vielfältigen Nutzung hervor; außerdem unterstrich er, dass die Erarbeitung
statistischer Informationen zum Phänomen der Globalisierung ein Ziel sein müsse
und dass es wichtig sei, zunehmend Verwaltungsdaten zu verwenden und sich mehr
auf die Wirtschaftsbereiche zu konzentrieren, die am stärksten expandieren.
Darüber hinaus begrüßte der AWFZ die verstärkte Nutzung von statistischem
Matching und Datenverknüpfungstechniken sowie von Standard-IT-Hilfsmitteln.
Schließlich betonte der AWFZ die Bedeutung einer stärkeren Zusammenarbeit mit
dem ESZB sowie europäischen und internationalen Organisationen durch gemeinsame
Projekte und abgestimmte Entwicklungen. Alle Anmerkungen externer Sachverständiger zum
ESP-Entwurf wurden von Eurostat sorgfältig geprüft und bei der Ausarbeitung
einer überarbeiten Fassung des Programms berücksichtigt. 2.3. Analyse
der Auswirkungen und Folgen Im Einklang mit dem Grundsatz der
wirtschaftlichen Haushaltsführung wurde eine Ex-Ante-Bewertung ausgearbeitet,
um das Programm auf das Erfordernis der Effizienz im Hinblick auf die zu
erreichenden Ziele auszurichten und bereits ab dem Stadium der
Programmkonzeption die knappen Haushaltsmittel zu berücksichtigen. Im Rahmen der Ex-Ante-Bewertung wurden
vier Optionen aufgestellt: Die erste Option für das ESP war, die Annahme
eines weiteren Fünfjahresprogramms vorzuschlagen, d. h. von 2013 bis 2017. Das aktuelle Statistische Programm der
Gemeinschaft (SPG) 2008-2012 enthält in Bezug auf die Dauer des nächsten
Mehrjahresprogramms den spezifischen Hinweis, dass beim abzudeckenden Zeitraum
die Amtszeit des Europäischen Parlaments berücksichtigt werden sollte. Die
derzeitige Amtszeit des Europäischen Parlaments läuft von Juli 2009 bis Juni
2014; die nächste Amtszeit von Juli 2014 bis Juni 2019. Da das SPG 2008-2012
bis Ende 2012 läuft, müsste dann entweder ein neues ESP für einen
Übergangszeitraum von zwei Jahren (2013/2014) ausgearbeitet oder die Dauer des
SPG 2008-2012 bis 2014 erweitert werden. Die dritte mögliche Option ist eine
„Nulllösung“, d. h. keine Ausarbeitung und Annahme eines ESP 2013-2017,
und bei der vierten Option werden die Informationen im Allgemeinen von anderen
Quellen übernommen, d. h., sie kommen nicht notwendigerweise vom ESS. Anschließend wurde im Rahmen der Folgenabschätzung
nach gründlicher Erwägung und Analyse der verschiedenen Szenarien die Anzahl
der Optionen auf drei reduziert, deren Auswirkungen und Konsequenzen eingehend
untersucht wurden. Diese drei Optionen und ihre erwarteten Folgen sind hier
aufgeführt: Option 1: „Nulllösung“ – kein
Europäisches Statistisches Programm Ohne den rechtlichen Rahmen eines Europäischen
Statistischen Programms würden europäische Statistiken von verschiedenen
Dienststellen der Kommission unabhängig voneinander erhoben und/oder erstellt,
mit ihren eigenen Mitteln und mit der Hilfe institutioneller Dienstleister im
ESS und/oder privater Dienstleister. Wenn kein fünfjähriges statistisches
Programm auf europäischer Ebene vorläge, würde es an langfristiger Planung
mangeln, die für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung statistischer
Informationen zwingend erforderlich ist. Ohne ein Europäisches Statistisches
Programm wäre es unwahrscheinlich, dass die festgelegten Ziele erreicht werden.
Es gäbe dann keinen rechtlichen Rahmen für die Erstellung europäischer
Statistiken und keine operativen Haushaltsmittel. Die Nutzer von Statistiken
(Generaldirektionen der Kommission, die EZB usw.) müssten dann selbst auf nicht
abgestimmte und ineffiziente Weise Statistiken erstellen oder sich um diese
bemühen, und es gäbe keine Übereinkunft über die Qualitätssicherung europäischer
Statistiken. Ohne ein Europäisches Statistisches Programm gäbe es keine
Haushaltsmittel und keine Gesamtplanung für die Erstellung von Statistiken.
Dies trüge auch zu einem erhöhten Beantwortungsaufwand für Einzelpersonen,
Haushalte, Unternehmen und institutionelle Statistikdienstleister im ESS bei. Option 2: ESP 2013-17 als
Neuauflage des SPG 2008-2012 Bei dieser Option gäbe es keine Änderungen
gegenüber den durch das aktuelle Statistische Programm der Gemeinschaft
abgedeckten Statistiken. Dies könnte als Basisszenario gelten, mit dem die
anderen Optionen verglichen werden können. Die gelieferten Statistiken
entsprächen dem politischen Bedarf des Zeitraums 2008-2012; neue Entwicklungen
von und neuer Bedarf an vorrangigen politischen Maßnahmen der Europäischen
Union wie z. B. der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges
und integratives Wachstum und anderen in den strategischen Prioritäten der
Kommission für 2010-2014 aufgeführten Aktionen würden nicht berücksichtigt.
Außerdem würden diese Statistiken nach dem „Stovepipe“-Modell[9] erstellt, d. h., ohne die
neue Methode der Erstellung europäischer Statistiken zu nutzen, mit der die
Effizienz gesteigert und die Qualität verbessert werden sollen. Option 3: Aufstellung eines neuen
fünfjährigen Europäischen Statistischen Programms Ein neues Europäisches Statistisches Programm
für einen Zeitraum von fünf Jahren, d. h. von 2013 bis 2017, wird zur
Annahme vorgeschlagen. Bei dieser Option entsprechen die europäischen
Statistiken besser dem Nutzerbedarf. Es gibt eine einheitliche
Qualitätssicherung, und durch die neue Produktionsmethode ist die Erstellung
von Statistiken kostenwirksamer. Die Ziele für das ESP 2013-2017 stehen in
Einklang mit den strategischen Prioritäten der Kommission und sind auf die Herausforderungen
ausgerichtet, vor denen das Europäische Statistische System in den kommenden
Jahren steht. 2.3.4. Zusammenfassung der Risiken Die Risiken bei Option 1 sind hoch, da es dann
keinen rechtlichen Rahmen für die Erstellung europäischer Statistiken gäbe, so
dass ihre Qualität und die Effizienz der Erstellung von Statistiken nicht
gegeben wäre. In diesem Fall würden Statistiken auf nicht abgestimmte Weise von
verschiedenen Produzenten erstellt. Bei Option 2 hängen die Risiken damit
zusammen, dass die gelieferten Statistiken teilweise überholten politischen
Prioritäten entsprächen und nach der herkömmlichen Methode erstellt würden,
d. h. ohne die neue Methode zur Erstellung europäischer Statistiken zu
nutzen, mit der die Effizienz gesteigert und die Qualität verbessert werden
sollen. Es würden erhebliche Kosten durch unzureichende Statistiken entstehen. Die Risiken bei Option 3 schließlich gelten
als relativ niedrig, da europäische Statistiken in diesem Fall nach einem
festgelegten rechtlichen Rahmen erstellt würden, d. h. die Qualität der
Statistiken und eine effiziente Produktionsmethode wären sichergestellt, da
europäische Statistiken auf abgestimmte Weise entwickelt, erstellt und
verbreitet würden. 2.3.5. Bevorzugte Option Option 3 (ein neues fünfjähriges ESP
2013-2017) scheint die beste Option zu sein, da nur mit dieser Option
sichergestellt wäre, dass alle festgelegten Ziele erreicht werden, d. h.
i) hochwertige Statistiken, die dem Nutzerbedarf im Hinblick auf
Erfassungsbereich, Aktualität, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit
entsprechen; ii) kostenwirksame Erstellung statistischer Informationen und iii)
Verringerung des Beantwortungs- und Verwaltungsaufwands für die
Auskunftgebenden. Folglich ist dies die einzige der drei Optionen, die eine zufriedenstellende
Antwort auf alle Herausforderungen für das Europäische Statistische System
bietet. Diesem Szenario zufolge läuft das nächste ESP
ab dem 1. Januar 2013 und endet am 31. Dezember 2017. 3. RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGS 3.1. Zusammenfassung
der vorgeschlagenen Maßnahme Mit dem Vorschlag wird das Europäische
Statistische Programm für den Zeitraum von 2013 bis 2017 festgelegt. Das
Programm bildet während des Programmzeitraums den Rahmen für die Entwicklung,
Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken, die Hauptbereiche und die
Ziele der geplanten Maßnahmen. 3.2 Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für europäische Statistiken
ist Artikel 338 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Das Europäische Parlament und der Rat beschließen gemäß dem ordentlichen
Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen für die Erstellung von Statistiken, wenn diese
für die Ausübung der Tätigkeiten der Union erforderlich sind. In diesem Artikel
sind auch die Anforderungen an die Erstellung von europäischen Statistiken
festgelegt, nämlich die Wahrung der Unparteilichkeit, der Zuverlässigkeit, der
Objektivität, der wissenschaftlichen Unabhängigkeit, der Kostenwirksamkeit und
der statistischen Geheimhaltung. 3.3 Subsidiaritätsprinzip Das Subsidiaritätsprinzip gelangt zur
Anwendung, da der Vorschlag nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit der
EU fällt. Das Ziel der in Betracht gezogenen Maßnahmen,
nämlich die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken
unter dem ESP 2013-2017, kann auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht
zufriedenstellend erreicht werden, sondern lässt sich besser auf EU-Ebene auf
der Basis eines Rechtsaktes der Europäischen Union verwirklichen, da nur die
Kommission in der Lage ist, die erforderliche Harmonisierung der statistischen
Informationen auf europäischer Ebene in allen von diesem Rechtsakt erfassten
Bereichen zu koordinieren, während die eigentliche Erhebung der Daten von den
Mitgliedstaaten vorgenommen werden kann. Daher kann die Europäische Union in
Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 5 des Vertrags
entsprechende Maßnahmen treffen. 3.4 Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit Der Vorschlag entspricht aus folgendem Grund
(aus folgenden Gründen) dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
beschränkt sich diese Verordnung auf das zur Erreichung des Ziels notwendige
Mindestmaß und geht nicht über das hierfür Erforderliche hinaus. In dem
Vorschlag werden Ziele für den Fünfjahreszeitraum festgelegt. Diese Ziele
werden in den statistischen Jahresarbeitsprogrammen der Kommission dargelegt
und genauer geplant; die Jahresprogramme werden in enger Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten vorbereitet und angenommen, und zwar unter Berücksichtigung der
Stellungnahme des ESS-Ausschusses. Darüber hinaus werden für neue statistische
Anforderungen besondere Rechtsakte erlassen, an deren Vorbereitung die
Mitgliedstaaten frühzeitig und unmittelbar beteiligt werden. 3.5 Wahl
des Instruments Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung Andere Instrumente wären aus folgendem Grund
(aus folgenden Gründen) nicht geeignet: Angesichts des Ziels und des Gegenstands des
Vorschlags ist eine Verordnung das angemessenste Instrument. 4. AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT Die Gesamtbelastung für den Haushalt der EU beträgt
299,4 Mio. EUR (in jeweiligen Preisen) für den Programmzeitraum
2013-2017; davon entfallen 57,3 Mio. EUR auf den Planungszeitraum
2007-2013 und 242,1 Mio. EUR auf den Planungszeitraum 2014-2017. 5. FAKULTATIVE ANGABEN Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel Der Vorschlag enthält eine Revisions- und eine
Verfallsklausel. Europäischer Wirtschaftsraum Die vorgeschlagene Verordnung ist von
Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum und sollte deshalb auf ihn
ausgeweitet werden. 2011/0459 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES über das Europäische Statistische Programm
2013-2017 (Text von Bedeutung für den EWR) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 338 Absatz 1, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des
Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Nach der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des
Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken[10] sollte ein mehrjähriges
Europäisches Statistisches Programm erarbeitet werden, das den Rahmen für die
Finanzierung von EU-Maßnahmen bietet. (2)
Im Sinne der Verordnung sollte das Europäische
Statistische Programm für einen Zeitraum von nicht mehr als fünf Jahren den
Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer
Statistiken, die Hauptbereiche und die Ziele der geplanten Maßnahmen bilden. Es
sollte Prioritäten bezüglich des Bedarfs an Informationen festlegen, die für
die Durchführung der Tätigkeiten der Europäischen Union erforderlich sind. Der
Bedarf sollte den Ressourcen, die auf Ebene der Union und auf nationaler Ebene
zur Erstellung der erforderlichen Statistiken benötigt werden, sowie dem
Beantwortungsaufwand und den damit für die Auskunftgebenden verbundenen Kosten
gegenübergestellt werden. (3)
Die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung
europäischer Statistiken innerhalb des Rechtsrahmens des Mehrjahresprogramms
sollte in enger und koordinierter Zusammenarbeit im Europäischen Statistischen
System (ESS) zwischen der statistischen Stelle der Europäischen Union,
d. h. der Kommission (Eurostat), den nationalen statistischen Ämtern und
anderen einzelstaatlichen Stellen erfolgen.[11] (4)
Im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union, der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges
und integratives Wachstum[12]
und anderer für den Zeitraum von 2010 bis 2014 in den strategischen Prioritäten
der Kommission aufgenommenen Politiken (stärkerer integrierter Ansatz einer
verantwortlichen Wirtschaftspolitik, Bekämpfung des Klimawandels, Reform der
Agrarpolitik, Wachstum und sozialer Zusammenhalt, „Europa der Bürger“ und
Globalisierung[13])
sollten die im Rahmen dieses Programms entwickelten, erstellten und
verbreiteten Statistiken zur Umsetzung der politischen Maßnahmen der
Europäischen Union beitragen; sie sollten durch unter diesem Programm
finanzierte Maßnahmen gestützt werden, wenn die Europäische Union einen
deutlichen Mehrwert leisten kann. (5)
In den letzten Jahren sah sich das Europäische
Statistische System zahlreichen Herausforderungen gegenüber. –
Erstens ist der Bedarf an europäischen Statistiken
ständig gestiegen, und diese Entwicklung dürfte weiter anhalten. –
Zweitens hat sich die Art der Statistiken verändert
– für eine auf Fakten beruhende Entscheidungsfindung werden Statistiken
benötigt, die zweckgebundenen Qualitätskriterien genügen, und außerdem besteht
zunehmender Bedarf an komplexen mehrdimensionalen Statistiken zur Unterstützung
zusammenhängender politischer Bereiche. –
Drittens bildet aufgrund des Auftretens neuer
Akteure auf dem Informationsmarkt, die zum Teil Informationen fast in Echtzeit
liefern, künftig hohe Qualität die Priorität für das ESS, bei
Konjunkturstatistiken insbesondere Aktualität. –
Viertens haben die Herausforderungen aufgrund
knapper Haushaltsmittel sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene
aufgrund der notwendigen weiteren Entlastung von Unternehmen und Bürgern noch
zugenommen. In der Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von
EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt[14] und der ESS-Strategie für
deren Umsetzung[15]
werden all diese Herausforderungen angesprochen, wobei die Arbeitsweise im ESS
zur Steigerung seiner Effizienz und Flexibilität neu konzipiert werden soll.
Die Umsetzung dieser Mitteilung bildet das Herzstück des Europäischen
Statistischen Programms. (6)
Damit die zur Erstellung europäischer Statistiken
vorhandenen, begrenzten Ressourcen nationaler und europäischer Produzenten mit
dem zunehmenden Statistikbedarf besser in Einklang gebracht werden, sollte die
Erarbeitung der statistischen Jahresarbeitsprogramme der Kommission, in denen
dieses Mehrjahresprogramm im Einzelnen niedergelegt wird, eine Überprüfung der
statistischen Prioritäten beinhalten, bei der weniger wichtige Anforderungen
abgebaut und die vorhandenen Verfahren vereinfacht werden, worunter die hohen
Qualitätsstandards amtlicher Statistiken jedoch nicht leiden dürfen. Der
Aufwand für die Auskunftgebenden – Unternehmen, Stellen der zentralen,
regionalen oder lokalen Verwaltung, Haushalte und Einzelpersonen – ist
ebenfalls zu berücksichtigen. (7)
In diesem Zusammenhang ist eine angemessene
finanzielle Lastenteilung zwischen den Haushalten der Europäischen Union und
der Mitgliedstaaten anzustreben. Neben dem in dieser Verordnung festgelegten
Finanzrahmen sollten deshalb die nationalen statistischen Ämter oder andere
einzelstaatliche Stellen auf nationaler Ebene Mittel in angemessener Höhe
erhalten, um die einzelnen statistischen Maßnahmen durchführen zu können, die
zwecks Durchführung dieses Programms beschlossen werden. (8)
Die nationalen und die europäischen
Statistikstellen sollten bei der Entwicklung, Erstellung und Verbreitung
europäischer Statistiken im Sinne dieser Verordnung die Grundsätze des
Verhaltenskodex für europäische Statistiken im Anhang der Empfehlung der
Kommission zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der
statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft vom 25. Mai
2005 und die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat
vom 15. April 2011 über ein robustes Qualitätsmanagement für die
europäischen Statistiken[16]
beachten. (9)
Nach Artikel 15 der Verordnung (EG)
Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische
Statistiken sollte eine angemessene Finanzstruktur zur Unterstützung von
Kooperationsnetzen geschaffen werden. (10)
Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, um den am
Europäischen Wirtschaftsraum teilnehmenden Ländern der Europäischen
Freihandelsassoziation („EFTA/EWR-Länder“) die Teilnahme an dem Programm zu
ermöglichen. Es sollten ebenfalls Vorkehrungen getroffen werden, damit andere
Länder, insbesondere die Nachbarländer der Europäischen Union, die
Bewerberländer, die Beitrittskandidaten und die der Europäischen Union
beitretenden Länder an dem Programm teilnehmen können. (11)
Bei der Durchführung des Programms sollte gegebenenfalls
die Zusammenarbeit mit nicht am Programm teilnehmenden Drittländern unter
Berücksichtigung aller einschlägigen Vereinbarungen zwischen diesen Ländern und
der Union gefördert werden. (12)
Um als Finanzierungsbeschlüsse nach
Artikel [] der Verordnung […] über die Haushaltsordnung für den
Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union [neue Haushaltsordnung] gelten zu
können, müssen die von der Kommission zur Durchführung des Programms angenommen
Jahresarbeitsprogramme die verfolgten Ziele, die erwarteten Ergebnisse, die
Methode der Durchführung und den Gesamtbetrag des Programms nennen. Sie sollten
außerdem eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen, Angaben zur Höhe
der jeder Maßnahme zugewiesenen Beträge und einen vorläufigen Zeitplan für die Durchführung
enthalten. In Bezug auf Finanzhilfen umfassen sie die Prioritäten, die
wesentlichen Bewertungskriterien und den Höchstsatz für die Kofinanzierung. (13)
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die
Aufstellung des Europäischen Statistischen Programms 2013-2017, auf Ebene der
Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht und daher besser auf Ebene der
Europäischen Union erreicht werden kann, kann die Europäische Union im Einklang
mit dem Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 5 des Vertrags tätig werden.
Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Verhältnismäßigkeitsprinzip
geht diese Verordnung nicht über das für die Erreichung dieses Ziels
erforderliche Maß hinaus. (14)
Im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen
Haushaltsführung wurde eine Ex-ante-Bewertung vorgenommen, um das durch diese
Verordnung aufgestellte Programm auf das Erfordernis der Wirksamkeit im
Hinblick auf die zu erreichenden Ziele auszurichten und bereits ab dem Stadium
der Programmkonzeption die Knappheit der Haushaltsmittel zu berücksichtigen.
Der Nutzen und die Wirksamkeit der im Rahmen des Programms ergriffenen
Maßnahmen sollten auch durch unabhängige externe Prüfer regelmäßig überprüft
und bewertet werden. Zur Bewertung des Programms wurden messbare Ziele
formuliert und Indikatoren entwickelt. (15)
In dieser Verordnung wird für die gesamte Laufzeit
des Programms der Finanzrahmen festgesetzt, der für die Haushaltsbehörde im
Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens die vorrangige Bezugsgröße gemäß
Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006
zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die
Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[17] bildet. (16)
Die finanziellen Interessen der Europäischen Union
sollten während des gesamten Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen
geschützt werden, darunter die Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von
Unregelmäßigkeiten, die Rückforderung entgangener, zu Unrecht gezahlter oder
nicht widmungsgemäß verwendeter Mittel und gegebenenfalls Sanktionen. (17)
Nach der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wurde
dem Ausschuss für das Europäische Statistische System, dem durch den Beschluss
Nr. 234/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[18] eingesetzten Europäischen
Statistischen Beratenden Ausschuss und dem durch den Beschluss 2006/856/EG des
Rates[19]
eingesetzten Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken
der Entwurf des Europäischen Statistischen Programms zur vorherigen Prüfung
vorgelegt – HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Aufstellung
des Europäischen Statistischen Programms Hiermit wird das Europäische Statistische
Programm für den Zeitraum von 2013 bis 2017 („das Programm“) aufgestellt. Artikel 2 Mehrwert Der Mehrwert des Programms besteht darin, dass
mit ihm die europäischen Statistiken auf solche Informationen ausgerichtet
sind, die zur Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Politik der
Union erforderlich sind. Außerdem trägt es zur effizienten Ressourcennutzung
bei, da mit ihm Maßnahmen gefördert werden, die einen wesentlichen Beitrag zur
Entwicklung, Erstellung und Verbreitung harmonisierter, vergleichbarer und
zuverlässiger statistischer Angaben leisten. Artikel 3 Geltungsbereich 1.
Mit dieser Verordnung werden der Planungsrahmen für
die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken, die
Hauptbereiche und die Ziele der für den Zeitraum von 2013 bis 2017 geplanten
Maßnahmen nach den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EG)
Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken
festgelegt. 2.
Das Programm umfasst keine Maßnahmen des Programms
zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik[20] („Programm MEETS“) bis zu
dessen Auslaufen am 31. Dezember 2013, beinhaltet jedoch die Ziele im
Bereich Unternehmens- und Handelsstatistik, deren Umsetzung im Zeitraum von
2014 bis 2017 geplant ist. Artikel 4 Ziele 1.
Allgemein wird mit dem Programm angestrebt, dem
Europäischen Statistischen System die Rolle als führender Anbieter hochwertiger
Statistiken über Europa zu sichern. 2.
In allen statistischen Maßnahmen zum Zweck der
Durchführung dieses Programms werden folgende Einzelziele verfolgt: –
Ziel 1: Bereitstellung hochwertiger
statistischer Informationen zur Unterstützung der Entwicklung, Überwachung und
Evaluierung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union, wobei Prioritäten
entsprechend wiedergegeben werden; –
Ziel 2: Umsetzung neuer Methoden für die
Erstellung europäischer Statistiken zur Effizienzsteigerung und
Qualitätsverbesserung; –
Ziel 3: Stärkung der Partnerschaft innerhalb
und außerhalb des Europäischen Statistischen Systems Europäischen Statistischen
Systems zur weiteren Steigerung seiner Produktivität und seiner weltweit
führenden Rolle in der amtlichen Statistik. 3.
Die in diesem Artikel genannten Ziele sind zusammen
mit den Indikatoren für das Monitoring der Durchführung des Programms im Anhang
genauer dargelegt. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 unterliegen sie
einer detaillierten Jahresplanung, die als integralen Bestandteil einen
Mechanismus zur Prioritätensetzung einschließt. Sie werden in enger und
koordinierter Zusammenarbeit im Europäischen Statistischen System, der
Partnerschaft zwischen der statistischen Stelle der Union sowie den nationalen
statistischen Ämtern und anderen einzelstaatlichen Stellen, erreicht. Artikel 5 Statistische
Governance und Qualität Das Programm wird
nach den Grundsätzen des Verhaltenskodex für europäische Statistiken
durchgeführt mit dem Ziel, hochwertige, harmonisierte europäische Statistiken
zu erstellen und zu verbreiten und das reibungslose Funktionieren des
Europäischen Statistischen Systems als Ganzes zu gewährleisten. Es werden
geeignete Maßnahmen ergriffen, um eine gute Abstimmung und wirkungsvolle
Prioritätensetzung innerhalb des ESS sicherzustellen und so zum Abbau des
Verwaltungsaufwands für die Auskunftgebenden in der Statistik beizutragen.
Einzelstaatliche Stellen und die statistische Stelle der Union gewährleisten,
dass europäische Statistiken mit den europäischen Qualitätsstandards im
Einklang stehen und dem Bedarf der institutionellen Nutzer in der Europäischen
Union, der Regierungen, der regionalen Stellen, der Forschungseinrichtungen,
der Organisationen der Zivilgesellschaft, der Unternehmen sowie der
Öffentlichkeit gerecht werden. Artikel 6 Finanzierung 1.
Die Finanzausstattung für die Durchführung dieses
Programms beläuft sich auf 299,4 Mio. EUR, von denen
57,3 Mio. EUR auf den Planungszeitraum von 2007 bis 2013 entfallen
und 242,1 Mio. EUR auf den Planungszeitraum von 2014 bis 2017. 2.
Die Kommission setzt die finanzielle Unterstützung
durch die Union gemäß der Verordnung Nr. XX/2012 über die Haushaltsordnung für
den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union um. 3.
Neben der in dieser Verordnung festgelegten
Finanzausstattung werden für die einzelnen statistischen Maßnahmen zur
Durchführung dieses Programms – insbesondere für solche auf der Grundlage von
Vereinbarungen zwischen den nationalen statistischen Ämtern oder anderen
einzelstaatlichen Stellen und der Kommission (Eurostat) – auf nationaler Ebene
Mittel in angemessener Höhe zur Verfügung gestellt. Artikel 7 Administrative
und technische Unterstützung Der Finanzrahmen
des Programms kann auch Ausgaben im Zusammenhang mit Vorbereitungs-,
Überwachungs-, Kontroll-, Audit- und Evaluierungstätigkeiten umfassen, die für
die Verwaltung des Programms und das Erreichen von dessen Zielen erforderlich
sind; insbesondere für Studien, Sachverständigensitzungen, die Vergütung von
Statistikfachleuten, Informationsverbreitung und Öffentlichkeitsarbeit und
IT-Netze für Informationsverarbeitung und -austausch sowie sämtliche anderen
Ausgaben für technische und administrative Unterstützungsleistungen, die die
Kommission für die Verwaltung des Programms tätigt. Artikel 8 Jahresarbeitsprogramme Die Kommission
nimmt zur Durchführung des Programms Jahresarbeitsprogramme an, die den
Anforderungen nach Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 genügen,
und legt dort die verfolgten Ziele und die erwarteten Ergebnisse dar. Artikel 9 Formen
der Finanzierung Finanzbeiträge der
Union können entweder in Form von Finanzhilfen oder öffentlichen Aufträgen oder
als jede andere Finanzierungsform geleistet werden, die für das Erreichen der
in Artikel 2 genannten Ziele notwendig ist. Artikel 10 Förderfähige
Maßnahmen 1.
Mit den Finanzbeiträgen der Union werden Maßnahmen
für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken
unterstützt, die für das Erreichen der in Artikel 3 genannten Ziele notwendig
sind. Vorrang wird dabei Maßnahmen mit einem hohen Mehrwert für die Europäische
Union nach Artikel 2 eingeräumt. 2.
Finanzbeiträge zur Unterstützung von
Kooperationsnetzen nach Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 können
als maßnahmenbezogene Finanzhilfen geleistet werden und bis zu 95 % der
förderfähigen Kosten ausmachen. 3.
Gegebenenfalls können Betriebskostenzuschüsse für
die Arbeit von Organisationen nach Artikel 11 Absatz 3 gewährt
werden, sofern sie 50 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. 4.
Als Beitrag zu den Ausgaben der Mitgliedstaaten bei
der Durchführung von Maßnahmen auf der Grundlage von Erhebungen kann für die
Übermittlung vollständiger Erhebungsergebnisse an die Kommission ein
Pauschalbetrag pro Datensatz gezahlt werden, bis zu einer für jede Erhebung
festzulegenden Höchstgrenze. Die jeweiligen Beträge werden von der Kommission
festgelegt, wobei die Komplexität der Erhebung gebührend berücksichtigt wird. Artikel 11 Förderfähige
Empfänger von Finanzhilfen 1.
Nach Artikel 5 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 223/2009 können Finanzhilfen an darin genannte
Empfänger ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt werden. 2.
Kooperationsnetze können in Absatz 1 genannte
Empfänger und andere Einrichtungen ohne eine Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen nach der Haushaltsordnung einschließen. 3.
Betriebskostenzuschüsse nach Artikel 10 Absatz 3
können Organisationen gewährt werden, die sämtliche folgenden Kriterien
erfüllen: (a)
Sie sind nicht gewinnorientiert, unabhängig von
wirtschaftlichen, kommerziellen und geschäftlichen Interessen und auch sonst
frei von jedem Interessenskonflikt, und ihre vorrangigen Ziele und Tätigkeiten
umfassen die Förderung und Unterstützung der Umsetzung des Verhaltenskodex für
europäische Statistiken sowie die Anwendung neuer Methoden für die Erstellung
europäischer Statistiken zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung auf
europäischer Ebene. (b)
Sie haben der Kommission ausreichend Rechenschaft
über ihre Mitglieder, ihre internen Bestimmungen und ihre Finanzierungsquellen
abgelegt. Artikel 12 Schutz
der finanziellen Interessen der Union 1.
Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung
der nach dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen
Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug,
Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und
– bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten – durch Rückforderung zu Unrecht
gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame, verhältnismäßige und
abschreckende Sanktionen. 2.
Die Kommission oder ihre Vertreter und der
Rechnungshof sind befugt, bei allen Empfängern, bei Auftragnehmern und
Unterauftragnehmern, die Mittel aus dieser Verordnung erhalten haben, Audits
anhand von Unterlagen und vor Ort durchzuführen. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
kann gemäß den in der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 geregelten Verfahren
bei allen direkt oder indirekt durch Finanzierungen aus Unionsmitteln
betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Kontrollen und Überprüfungen vor Ort
durchführen, um festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer Finanzhilfevereinbarung,
einem Finanzhilfebeschluss oder einem Vertrag über Finanzierung gemäß dieser
Verordnung ein Betrugs- oder Korruptionsdelikt oder eine sonstige rechtswidrige
Handlung zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union vorliegt. Unbeschadet der Unterabsätze 1 und 2 ist der
Kommission, dem Rechnungshof und dem OLAF in Kooperationsabkommen mit
Drittstaaten und internationalen Organisationen, in Finanzhilfevereinbarungen,
Finanzhilfebeschlüssen und Verträgen, sofern sich diese Abkommen, Vereinbarungen,
Beschlüsse oder Verträge aus der Durchführung dieser Verordnung ergeben,
ausdrücklich die Befugnis zu erteilen, derartige Audits sowie Kontrollen und
Überprüfungen vor Ort durchzuführen. Artikel 13 Programmteilnahme
von Drittländern Für folgende Länder ist die Teilnahme am
Europäischen Statistischen Programm möglich: (a)
die EFTA/EWR-Länder nach Maßgabe des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum und (b)
Länder, die in die europäische
Nachbarschaftspolitik einbezogen sind, EU-Bewerberländer, Beitrittskandidaten
und beitretende Länder sowie die westlichen Balkanstaaten, die in den
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess einbezogen sind, nach Maßgabe der
jeweiligen bi- oder multilateralen Übereinkommen mit diesen Ländern zur
Festlegung der allgemeinen Grundsätze für deren Teilnahme an EU-Programmen. Artikel 14 Berichte 1.
Nach Anhörung des Ausschusses für das Europäische
Statistische System legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat
spätestens im Juni 2015 einen Zwischenbericht über die Fortschritte vor. 2.
Nach Anhörung des Ausschusses für das Europäische
Statistische System legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat
Ende 2018 einen abschließenden Bewertungsbericht über die Durchführung des
Programms vor. Artikel 15 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu […] am Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der Präsident Der
Präsident ANHANG Statistische Infrastruktur und Ziele des Europäischen
Statistischen Programms 2013-2017 Einleitung Für die Umsetzung der politischen Maßnahmen
der EU werden vergleichbare und verlässliche statistische Informationen über
die wirtschaftliche, soziale und ökologische Lage in der EU insgesamt sowie auf
nationaler und auf regionaler Ebene benötigt. Darüber hinaus sind die
europäischen Statistiken unerlässlich für das Verständnis von Europa in der
breiten Öffentlichkeit und für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am
demokratischen Prozess und der Diskussion über Gegenwart und Zukunft der EU. Das Europäische Statistische Programm liefert
den Rechtsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer
Statistiken für den Zeitraum 2013-2017. Europäische Statistiken werden nach diesem
Rechtsrahmen in enger und koordinierter Zusammenarbeit im Europäischen
Statistischen System entwickelt, erstellt und verbreitet. Unter dem Programm entwickelte, erstellte und
verbreitete Statistiken leisten einen Beitrag zur Umsetzung der politischen
Maßnahmen der EU, entsprechend dem Vertrag über die Arbeitsweise der
Europäischen Union, der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges
und integratives Wachstum und ihren entsprechenden Leitinitiativen sowie
anderen politischen Vorhaben, die in den strategischen Prioritäten der
Kommission genannt werden. Angesichts dessen, dass es sich beim ESP
2013-2017 um ein mehrjähriges Programm handelt, mit dem ein Zeitraum von fünf
Jahren abgedeckt wird, und dass das Europäische Statistische System auf dem
Gebiet der Statistik seine Rolle als wichtiger Akteure beibehalten will, ist
das ESP 2013-2017 in Bezug auf Umfang und Ziele ehrgeizig, doch wird der
Durchführung des Programms ein schrittweiser Ansatz zu Grunde liegen. Statistische Infrastruktur Mit dem ESP wird eine Infrastruktur der
statistischen Informationen geschaffen. Diese Infrastruktur muss für eine
umfangreiche und intensive Nutzung verschiedenster Anwendungen geeignet sein. Die Politikgestaltung ist der Motor für die
Erstellung europäischer Statistiken. Doch sollten die Statistiken auch anderen
Entscheidungsträgern, Forschern, Unternehmen und den europäischen Bürgern
allgemein zur Verfügung stehen, denn sie sind ein öffentliches Gut, das von den
Bürgern und Unternehmen bezahlt wird, die gleichermaßen von den angebotenen
Dienstleistungen profitieren sollten. Damit die Infrastruktur diese Aufgabe
erfüllt, muss sie nach einem stimmigen konzeptuellen Rahmen entworfen werden,
der einerseits sicherstellt, dass sie für vielfältige Zwecke geeignet ist, und
andererseits die Möglichkeit bietet, sie in den kommenden Jahren an den sich
wandelnden Nutzerbedarf anzupassen. Die Infrastruktur der statistischen
Informationen wird nachfolgend erläutert: INFRASTRUKTUR
STATISTISCHER INFORMATIONEN Legende: Daten: von statistischen
Stellen anhand herkömmlicher statistischer Vorgehensweisen
(Stichprobenerhebungen, Volkszählungen usw.) erhobene Informationen/für
statistische Zwecke wiederverwendete Daten aus anderen Quellen. Diese Angaben
werden genau an den Bedarf in spezifischen politischen Bereichen (z. B.
Arbeitsmarkt, Migration, Landwirtschaft) angepasst. Der Begriff
beinhaltet ebenfalls für Verwaltungszwecke erfasste Daten, die jedoch von
statistischen Stellen für statistische Zwecke verwendet werden (in der Regel
als Daten aus Verwaltungsquellen bezeichnet). Kontensysteme:
kohärenter und integrierter Kontensatz, Bilanzen und Tabellen auf der Basis
international vereinbarter Regeln. Mit einem Kontenrahmen wird ein hohes Maß an
Konsistenz und Vergleichbarkeit gewährleistet; statistische Daten können
zusammengestellt und in einem Format präsentiert werden, das für Analysen und
politische Entscheidungen geeignet ist. Indikatoren: Ein
Indikator ist ein zusammenfassendes Maß für einen Schlüsselbereich oder ein
Phänomen, das aus beobachteten Fakten abgeleitet wurde. Mit Indikatoren können
relative Positionen aufgezeigt oder positive oder negative Veränderungen
dargestellt werden. Indikatoren fließen häufig direkt in die Gestaltung
politischer Maßnahmen auf EU- und auf globaler Ebene ein. In strategischen
Politikbereichen spielen sie eine wichtige Rolle bei der Festsetzung und
Überwachung von Zielen. Innerhalb dieses umfassenden Systems wird im
ESP weiter zwischen drei Gruppen von statistischen Angaben unterschieden:
Unternehmen, Europa der Bürger sowie raumbezogene, Umwelt-, Agrar- und andere
sektorale Statistiken. Politische Maßnahmen auf EU-Ebene und
entsprechende Maßnahmen auf globaler Ebene sind die
Instrumente, mit denen die statistischen Anforderungen definiert werden, auf die
das ESP mit der neu konzipierten Struktur und entsprechenden
Produktionsprozessen reagiert. Daher schlägt sich jede einzelne Maßnahme auf
EU- und auf globaler Ebene in den unterschiedlichen Komponenten der
statistischen Infrastruktur nieder und fällt unter spezifische Maßnahmen im
ESP. Neue politische Maßnahmen, die in den kommenden Jahren festgelegt werden,
werden durch neue Wege zur Ableitung von Indikatoren/Konten auf der Grundlage
statistischer Angaben abgedeckt, die innerhalb der drei Säulen produziert
werden. STATISTISCHE
INFORMATIONEN – STRUKTUR UND DYNAMIK Ziele Allgemein wird mit dem Programm
angestrebt, dem Europäischen Statistischen System die Rolle als führender
Anbieter hochwertiger Statistiken über Europa zu sichern. Dies wird durch
folgende Einzelziele erreicht: –
Ziel 1: Bereitstellung hochwertiger statistischer
Informationen zur Unterstützung der Entwicklung, Überwachung und Bewertung der
politischen Maßnahmen der Europäischen Union, wobei die Prioritäten
entsprechend widergegeben werden; –
Ziel 2: Umsetzung neuer Methoden für die Erstellung
europäischer Statistiken zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung; –
Ziel 3: Stärkung der Partnerschaft innerhalb und
außerhalb des Europäischen Statistischen Systems zur weiteren Steigerung seiner
Produktivität und Stärkung seiner weltweit führenden Rolle in der amtlichen
Statistik. Diese Einzelziele gliedern sich in die
nachfolgend beschriebenen Prioritätsbereiche: Ziel 1 entspricht „I.
Statistische Produkte“, Ziel 2 „II. Produktionsmethode der EU-Statistik“
und Ziel 3 „III. Partnerschaft“. I. STATISTISCHE PRODUKTE INDIKATOREN 1.1. EUROPA 2020 Durch die Annahme der Strategie Europa 2020 für ein
„intelligentes, nachhaltiges und integratives“ Wachstum durch den Europäischen
Rat im Juni 2010 wurde die strategische Agenda für die Europäische Union und
die nationale Politik der kommenden Jahre weitgehend vorgegeben: In dieser
Agenda wird eine Vielzahl von Kernzielen und Leitinitiativen festgelegt, für
die vom ESS statistische Indikatoren für eine Reihe von Gebieten zu liefern
sind (Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung,
Förderung der Beschäftigung, Verwirklichung der EU-Ziele in den Bereichen
Klimawandel und Energie, Ressourceneffizienz, Verbesserung der Bildungsabschlüsse,
einschließlich der Lernmobilität, aktives und gesundes Altern sowie Förderung
der sozialen Integration durch Armutsbekämpfung usw.). Ziel: Bereitstellung
hochwertiger statistischer Informationen zur Überwachung der Umsetzung der
Strategie EUROPA 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives
Wachstum. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
Aktualisierung der auf der Eurostat-Website
verfügbaren Kernzielindikatoren für EUROPA 2020 (in den Bereichen
Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Innovation, Energie/Klimawandel,
Bildung, Umwelt, Sozialschutz und soziale Integration); ·
Bereitstellung von Statistiken zur Unterstützung
und Überwachung der Durchführung der EUROPA 2020-Leitinitiativen; ·
Bereitstellung zusätzlicher Indikatoren als Input
für die Ex-ante- und die Ex-post-Evaluierung der Wirtschafts-, Sozial- und
Umweltpolitik der Kommission. 1.2. VERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPOLITIK Die Krise und die Spannungen der Finanzmärkte
haben gezeigt, dass die verantwortliche Wirtschaftspolitik der Union ausgebaut
werden muss. Die EU hat bereits entscheidende Schritte für eine verantwortliche
Wirtschaftspolitik und für Koordinationsmaßnahmen unternommen, die sich
zusätzlich zu den laufenden statistischen Arbeiten zum Teil erheblich auf die
Statistik auswirken werden. Ziel: Entwicklung neuer
und Verbesserung bestehender statistischer, für die EU-Entscheidungsträger und
die breite Öffentlichkeit relevanter Informationen über eine gestärkte und
integrierte verantwortliche Wirtschaftspolitik der EU und den Überwachungszyklus
unter Einbindung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und der
Wirtschaftspolitik. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
Bereitstellung von statistischem Input für den
Anzeiger von makroökonomischen Ungleichgewichten und entsprechender Analyse; ·
Bereitstellung von statistischem Input für einen
verbesserten Stabilitäts- und Wachstumspakt; ·
Entwicklung und Produktion von Indikatoren zur
Messung der Wettbewerbsfähigkeit; ·
robustes Qualitätsmanagement für die
Produktionskette unter Berücksichtigung von im Vorhinein gemeldeten Daten über
die öffentlichen Finanzen und der entsprechenden Workflows in den
Mitgliedstaaten. Ziel: Bereitstellung
zuverlässiger Statistiken und Indikatoren für Verwaltungs- und
Regulierungszwecke und zur Überwachung spezifischer politischer Verpflichtungen
der EU für die europäischen Entscheidungsträger. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
Festlegung des Anwendungsbereichs der Statistiken
für Verwaltungs- und Regulierungszwecke in Absprache mit den Nutzern, was auch
die Überwachung der Statistiken zu BNE und MwSt.-Eigenmitteln umfasst, ferner
der Strukturfonds sowie der Anforderungen an die Dienst- und Versorgungsbezüge
und der zweijährlichen Berechnung der Dienstreisetagegelder in Zusammenhang mit
dem Statut der EU-Beamten; ·
Definition, Umsetzung und Erläuterung eines
robusten Qualitätsmanagement-Rahmens für diese Indikatoren. 1.3 WIRTSCHAFTLICHE GLOBALISIERUNG Durch die Auswirkungen der Finanzkrise, die
Zunahme grenzüberschreitender Ströme und die Fragmentierung der Produktionsprozesse
ist deutlich geworden, dass es eines kohärenteren Rahmens und einer besseren
Messung der globalisierten Produktion bedarf. Ziel: Verbesserung der Indikatoren und der
statistischen Informationen, die den Entscheidungsträgern der EU und der Öffentlichkeit
über die wirtschaftliche Globalisierung und die globalen Wertschöpfungsketten
zur Verfügung stehen. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
Aktualisierung bestehender und Erarbeitung neuer
Indikatoren zur wirtschaftlichen Globalisierung und zu globalen
Wertschöpfungsketten, was auch die Ströme natürliche Ressourcen und die
Abhängigkeit von ihnen umfasst (verfügbar auf der Eurostat-Website); ·
Analyse der globalen Wertschöpfungsketten,
möglicherweise anhand geeigneter Input-Output-Tabellen sowie Außenhandels- und
Unternehmensstatistiken, was auch die Verknüpfung von Mikrodaten umfasst. KONTENRAHMEN Von der Mitteilung der Kommission „Das BIP und
mehr“ und der Veröffentlichung des Stiglitz-Sen-Fitoussi-Berichts gingen neue
Impulse für die zentrale Herausforderung für das statistische System aus: Dabei
geht es um die Frage, wie über die traditionellen Messgrößen des
wirtschaftlichen Outputs hinausgehende bessere Statistiken über
Querschnittsfragen und besser integrierte Statistiken zur Beschreibung komplexer
sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Phänomene erstellt werden können.
Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen bietet einen
integrierten und konsistenten Rahmen für alle Wirtschaftsstatistiken, die durch
andere Indikatoren ergänzt werden sollten, damit für den politischen
Entscheidungsprozess umfassendere Informationen vorgelegt werden können. 2.1 WIRTSCHAFTLICHE UND SOZIALE
LEISTUNG Die Wirtschaftskrise hat dazu geführt, dass
hochwertige makroökonomische Indikatoren in noch stärkerem Maße benötigt
werden, damit Konjunkturschwankungen besser nachvollzogen und analysiert werden
können und so der Prozess der Entscheidungsfindung erleichtert wird. Aufgrund
der zunehmend globalisierten Produktion ist die Erarbeitung eines konsistenten
Rahmens erforderlich, der die Auslegung und Integration von Statistiken aus den
verschiedensten Bereichen erleichtert. Ziel: Ergänzende Messung der Wirtschaftsleistung
durch unterschiedliche Dimensionen der Globalisierung, der Lebensqualität, der
ökologischen Nachhaltigkeit, der Gesundheit, des Wohlergehens und des sozialen
Zusammenhalts. Erarbeitung eines Rahmens für die Analyse der globalisierten
Produktion. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
Erstellung von Indikatoren zur Einkommens-/Verbrauchsverteilung
in den Haushalten (durch Abgleich der Aggregate der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechungen (VGR) mit Daten aus den Haushaltserhebungen); ·
Verwendung und Zusammenstellung jährlicher,
vierteljährlicher und regionaler Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen nach
dem ESVG 1995/2010; ·
Zusammenstellung aktueller und hochwertiger
Preisstatistiken, insbesondere harmonisierter Verbraucherpreisindizes; ·
Erarbeitung von Satellitenkonten für mindestens
zwei neue Bereiche (z. B. Forschung und Entwicklung, Gesundheit,
Sozialkonten); ·
Einrichtung einer Datenbank zur Messung von
Wachstum und Produktivität; ·
Erarbeitung eines konzeptuellen Rahmens für die
Analyse der globalisierten Produktion. Ziel: Bereitstellung zentraler makroökonomischer und
sozialer Indikatoren und WEWI (wichtigste europäische Wirtschaftsindikatoren)
in Form eines kohärenten Satzes von Indikatoren zur Bewältigung der
Anforderungen an statistische Daten auf EU- und globaler Ebene sowie Anpassung
der WEWI an den sich wandelnden Nutzerbedarf. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
Koordinierte Entwicklung der „Dashboards“ zentraler
makroökonomischer und sozialer Indikatoren und zentraler Indikatoren für
nachhaltige Entwicklung; ·
eine harmonisierte Methodik für zentrale
makroökonomische und soziale Indikatoren und WEWI; ·
verbesserte Vergleichbarkeit der Indikatoren auf
internationaler Ebene; ·
verbesserte Instrumente für eine einfachere
Auslegung und Vermittlung der Indikatoren; ·
Bereitstellung von harmonisierten
Wohnungsstatistiken und damit verbundenen Statistiken für alle Mitgliedstaaten. 2.2 ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT Der Schutz, die Erhaltung und die Verbesserung
der Umwelt für die jetzige Generation und für künftige Generationen, aber auch
die Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels stehen ganz oben auf der
europäischen Agenda und sind Ziel der EU-Verträge. Für effiziente
politische Maßnahmen in diesen Bereichen werden statistische Informationen aus
verschiedenen Gebieten benötigt. Ziel: Bereitstellung von Umweltkonten und
Statistiken zum Klimawandel unter Berücksichtigung einschlägiger
internationaler Entwicklungen. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
ein kohärentes Umweltkontensystem als
„Satellitenkonten“ zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, das über
atmosphärische Emissionen, Energieverbrauch, Ströme und Reserven materieller
natürlicher Ressourcen und Wasser, Grundstoffhandel und Handel mit kritischen
Rohstoffen, Umweltbesteuerung, Umweltschutzausgaben sowie möglicherweise
umweltverträgliches Wachstum/Beschaffungswesen Aufschluss gibt; ·
Aufwertung, Entwicklung, Erstellung und Verbreitung
von Indikatoren, die sekundäre durch den Klimawandel bedingte Belastungen und
Auswirkungen aufzeigen, auch in Bezug auf Gesundheit, Schwachstellen und
Anpassungsfortschritt. DATEN 3.1 UNTERNEHMEN Europäische Unternehmen stehen im Zentrum
einer Vielzahl politischer Maßnahmen auf EU-Ebene. Außerdem sind sie für die
Bereitstellung von Basisdaten verantwortlich. Entsprechend werden
Unternehmensstatistiken im weiteren Sinn für die Entscheidungsfindung stark
nachgefragt. Sie helfen jedoch auch den europäischen Bürgern und Unternehmen
dabei, die Auswirkungen der politischen Maßnahmen zu verstehen, wobei zwischen
großen Unternehmen, Unternehmen mit mittlerer Kapitaldeckung („Mid
Cap“-Unternehmen) und KMU unterschieden wird, bei denen der Bedarf an
detaillierten, harmonisierten Statistiken zunimmt. Gleichzeitig muss der
Verwaltungs- und Erhebungsaufwand verringert werden. Ziel: Erhöhung der Effizienz und Effektivität der
Produktionsprozesse. Bereitstellung hochwertiger Statistiken zu zentralen
Bereichen, in denen Unternehmen im Mittelpunkt des Interesses stehen
(z. B. Unternehmensstatistiken, Konjunkturindikatoren, Investitionen in
Humankapital und Qualifizierung, internationale Transaktionen, Globalisierung,
Binnenmarktüberwachung, FuE und Innovation sowie Tourismus). Besondere
Aufmerksamkeit sollte der Verfügbarkeit von Daten aus Industrie- und
Dienstleistungsbranchen mit hoher Wertschöpfung gewidmet werden. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
Wiederverwendung von im statistischen System oder
in der Gesellschaft verfügbaren Daten und Erstellung einer gemeinsamen
Infrastruktur und gemeinsamer Instrumente; ·
Bereitstellung statistischer Informationen und
Indikatoren über Unternehmen auf jährlicher und unterjähriger Basis; ·
Bereitstellung statistischer Informationen zur
Beschreibung der Stellung Europas in der Welt und der Beziehungen der EU zur
übrigen Welt; ·
Bereitstellung statistischer Informationen für die
Analyse globaler Wertschöpfungsketten und Entwicklung des EuroGroups-Registers
(EGR) als zentrales Element der Erfassung bereichsübergreifender Informationen
zur Globalisierung; ·
Neugewichtung des Handels mit Waren und
Dienstleistungen durch eine bessere Verfügbarkeit der Daten zu Dienstleistungen
und Maßnahmen zur Neugewichtung der statistischen Angaben zu Dienstleistungen
und Waren; ·
Entwicklung von Instrumenten (z. B. das
Instrument für die Überwachung der Lebensmittelpreise und verbundene
Indikatoren) zur Binnenmarktüberwachung; ·
Bereitstellung hochwertiger Statistiken zu
zentralen Bereichen der Innovation und FuE-Leistung durch eine verstärkte
Nutzung von Patentregistern und eine intensivere Forschung und statistische
Nutzung individueller Mikrodaten; ·
Bereitstellung hochwertiger Statistiken zu Angebot
und Nachfrage im Tourismus durch eine verbesserte Datenerfassung und bessere
Verknüpfung von Daten aus dem Tourismus mit anderen Bereichen; ·
Straffung der Datensammlung zur betrieblichen
Weiterbildung (CVT) in Unternehmen. 3.2 EUROPA DER BÜRGER Die europäischen Bürger stehen im Mittelpunkt
einer Vielzahl politischer Maßnahmen auf EU-Ebene. Folglich gibt es eine starke
Nachfrage nach Sozialstatistiken im weiteren Sinn, die in den Prozess der
Entscheidungsfindung einfließen und die europäischen Bürger dabei unterstützen
sollen, die Auswirkungen der politischen Maßnahmen auf ihr Leben zu bewerten. Ziel: Bereitstellung hochwertiger Statistiken zu
zentralen Bereichen der Sozialpolitik, in denen der Bürger im Mittelpunkt des
Interesses steht; dazu gehören sozialer Zusammenhalt, Armut, demografische
Herausforderungen (insbesondere ältere Menschen und Migration), Arbeitsmarkt,
Bildung und Ausbildung, einschließlich Lernmobilität junger Menschen, Kultur,
körperliche Betätigung, Lebensqualität, Sicherheit, Gesundheit, Behinderung,
Verbrauch, Freizügigkeit und Binnenmarkt, Mobilität junger Menschen,
technologische Innovation und neue Lebensentwürfe. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
Konsolidierung der Basisinfrastruktur der
europäischen Sozialstatistik; dies schließt ein Spektrum an vorhandenen
erhebungs- und verwaltungsbasierten Datensammlungen ein; ·
Modernisierung der Arbeitskräfteerhebung (AKE) und
der Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (SILC), wobei Inhalt, Design
und Datenerfassungsaspekte (insbesondere die Art der Datenerfassung) aller
Sozialerhebungen, insbesondere der AKE und der SILC, überarbeitet werden; ·
Bereitstellung von Bildungs- und
Ausbildungsstatistiken, was auch die Rationalisierung und Modernisierung der
Erhebung über Erwachsenenbildung anhand regelmäßiger Module umfasst, die am
Bedarf an Bildungs- und Ausbildungsdaten ausgerichtet sind; ·
Bereitstellung von Statistiken zu körperlicher
Betätigung und Kultur; ·
Bereitstellung von Statistiken zu Sicherheit[21], Gesundheit[22] und Behinderung; ·
Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsprogramms zur
Einbindung der Migrationsstatistik; ·
Bereitstellung von Indikatoren für Lebensqualität
zur Messung des gesellschaftlichen Fortschritts. 3.3 RAUMBEZOGENE, UMWELT-, AGRAR- UND
ANDERE SEKTORALE STATISTIKEN Die Kombination aus Statistiken mit
georeferenzierten Daten und raumbezogener Analyse wird neue und weitreichende
Möglichkeiten bieten, mit denen sich das ESS weiter befassen wird. Auf
bestimmte Themen wie Vertraulichkeit und statistische Validität kleinräumiger
Schätzungen muss besonderes Augenmerk gerichtet werden. Hochwertige Energie- und Verkehrsstatistiken
zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 und der Klimapolitik werden
künftig große Bedeutung haben. Der Landwirtschaft wird bei den politischen
Maßnahmen auf EU-Ebene von 2013 bis 2017 weiterhin große Bedeutung beigemessen.
Die statistische Arbeit wird von den Ergebnissen der Überlegungen zur
Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 stark beeinflusst werden. Der Schwerpunkt
wird auf den Themen Umwelt, Artenvielfalt/Ökosystem, Wirtschaft, menschliche
Gesundheit und Sicherheit sowie auf Soziales liegen. Ziel: Unterstützung von auf Fakten beruhenden
politischen Maßnahmen durch flexiblere und verstärkte Anwendung raumbezogener
Informationen in Verbindung mit sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen
statistischen Informationen. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
Weiterentwicklung, Wartung und Betrieb der
Raumdateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (Inspire) insbesondere
durch das EU-Geo-Portal; ·
Bereitstellung umfassender geografischer
Informationen durch eine Kooperation mit EU-Programmen für
Bodennutzungserhebungen und Fernerkundung; ·
sofern relevant, Kombination statistischer Daten,
wodurch eine flexible Infrastruktur aus verschiedenen Quellen für die
Bereitstellung gezielter Raum-Zeit-Analysen entsteht. Ziel: Bereitstellung hochwertiger Umweltstatistiken
für den Entscheidungsfindungsprozess in der EU. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
einen Satz zentraler Umweltstatistiken zu
Ressourcen, wie Abfall und Recycling, Wasser, Rohstofflager,
Ökosystemdienstleistungen und Artenvielfalt auf nationaler und, sofern möglich,
auf regionaler Ebene sowie einen Satz zentraler auf den Klimawandel bezogener
Statistiken für Reduktions- und Anpassungsmaßnahmen sowie Politiken auf allen
relevanten Ebenen – von der Kommune bis zur EU. Ziel: Bereitstellung hochwertiger Energie- und
Verkehrsstatistiken zur Unterstützung der politischen Maßnahmen der EU. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
Erstellung und Verbreitung von Statistiken über
erneuerbare Energien; ·
Erstellung und Verbreitung von Statistiken über
Energieeinsparungen/Energieeffizienz; ·
Erstellung und Verbreitung von Statistiken über
Verkehrssicherheit, Mobilität im Personenverkehr, Straßenverkehrsmessung und
intermodalen Güterverkehr. Ziel: Bereitstellung hochwertiger Agrar-, Fischerei-
und Forststatistiken für die Entwicklung und Überwachung der Gemeinsamen Agrar-
und Fischereipolitik, in der sich zentrale europäische Strategieziele in
Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und ländlicher Entwicklung widerspiegeln, durch
regelmäßige Maßnahmen für Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von
Statistiken. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
Überarbeitung und Vereinfachung der
Agrardatensammlung im Einklang mit der Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik
nach 2013; ·
Neukonzipierung der Verfahren zur
Agrardatenerfassung, insbesondere mit dem Ziel der Verbesserung von Qualität
und Aktualität der bereitgestellten Daten; ·
Ausarbeitung und Umsetzung des Managementsystems für
die Daten über Bodennutzung und Bodenbedeckung; ·
Umsetzung eines Datenerfassungssystems für
kohärente Agrarumweltindikatoren; ·
Bereitstellung geeigneter Untergliederungen nach
Region; ·
Umsetzung und Verbreitung eines Satzes zentraler
forstwirtschaftlicher Daten aus der Integrierten Volkswirtschaftlichen und
Umweltgesamtrechnung für Wälder (IEEAF), wie bewaldete Fläche, Volumen und Wert
des stehenden Holzes sowie Gesamtrechnung für Forstwirtschaft und
Holzeinschlag. II. PRODUKTIONSMETHODEN
FÜR EU-STATISTIKEN Das ESS sieht sich derzeit zahlreichen
Herausforderungen gegenüber: steigende Nachfrage nach hochwertigen Statistiken,
zunehmender Bedarf an komplexen mehrdimensionalen Statistiken, neue Akteure auf
dem Informationsmarkt, Ressourcenknappheit, notwendige weitere Verringerung des
Beantwortungsaufwands sowie Diversifizierung der Kommunikationsinstrumente.
Dies bedeutet, dass die Produktions- und Verbreitungsmethoden der europäischen
amtlichen Statistiken fortschrittlich angepasst werden müssen. 1. ESS-QUALITÄTSMANAGEMENT Ziele: Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems
innerhalb des ESS auf Basis des überarbeiteten Verhaltenskodex für europäische
Statistiken, Einführung neuer Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung des
Verhaltenskodex auf der Grundlage von Verpflichtungen zur Zuverlässigkeit von
Statistiken, die mit den Mitgliedstaaten vereinbart wurden. Verstärkter Austausch bewährter Verfahren bei
der Umsetzung des Verhaltenskodex und Gewährleistung einer
Qualitätsberichterstattung, die auf den unterschiedlichen Nutzerbedarf abzielt. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
vollständige Umsetzung des Verhaltenskodex; ·
Verpflichtung zur Zuverlässigkeit von Statistiken,
die mit den Mitgliedstaaten vereinbart wurden; ·
Abstimmung der Qualitätssicherungsrahmen von ESS
und ESZB; ·
Deckung des Nutzerbedarfs im Bereich der
Qualitätsberichterstattung. 2. PRIORITÄTENSETZUNG UND VEREINFACHUNG Das Europäische Statistische System sieht sich
einer großen Herausforderung gegenüber: Wie können angesichts in erheblichem
Maße gekürzter Haushalte der Mitgliedstaaten und eines Nullwachstums bei der
Personalpolitik der Kommission und der Mitgliedstaaten hochwertige europäische
Statistiken bereitgestellt werden, mit denen der wachsende Statistikbedarf
gedeckt werden soll? Aufgrund dieser Ressourcenknappheit auf europäischer und
auf nationaler Ebene müssen Prioritätensetzung und Vereinfachungsmaßnahmen
vorangetrieben werden, was das Engagement aller ESS-Partner erfordert. Es wurde
ein Mechanismus zur Prioritätensetzung als integraler Bestandteil der
Vorbereitung der Jahresarbeitsprogramme eingeführt, der während der gesamten
Laufzeit des ESP 2013-2017 angewandt wird. Dazu gehört die jährliche
Überprüfung bestehender statistischer Anforderungen, wobei ein administrativer
Mechanismus unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer, Produzenten und
Befragten durch einen strategischen Ansatz ersetzt wird. Ziel: Umsetzung eines
Mechanismus zur Prioritätensetzung für das ESS zur Vereinfachung der
statistischen Meldeanforderungen und zur Stärkung der Flexibilität des ESS,
damit dem neuen Statistikbedarf unter Berücksichtigung der für die Produzenten
bestehenden Einschränkungen und des Beantwortungsaufwands Rechnung getragen
werden kann. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
Festlegung der Prioritäten und entsprechende
Zuteilung der Ressourcen; ·
Festlegung der Prioritäten für das ESS als Teil des
Jahresarbeitsprogramms (JAP); ·
Berücksichtigung der Ergebnisse der Nutzer- und
Produzentenkonsultationen im JAP; ·
Vereinfachung statistischer Bereiche und
Verkleinerung/Einstellung von Datensammlungen mit entsprechenden Erklärungen
für die Nutzer. 3. STATISTIKEN ZUR VIELFÄLTIGEN NUTZUNG UND EFFIZIENZGEWINNE
BEI DER PRODUKTION Ziele: Schrittweise Einführung einer
ESS-Geschäftsarchitektur, die eine stärker integrierte Produktion von
EU-Statistiken ermöglicht; Harmonisierung und Standardisierung statistischer
Produktionsmethoden und Metadaten; Förderung der horizontalen (alle
Statistikbereiche betreffenden) und der vertikalen (auf alle ESS-Partner ausgedehnten)
Integration statistischer Produktionsprozesse im ESS unter Berücksichtigung des
Subsidiaritätsprinzips; Verwendung und Kombination vielfältiger Datenquellen;
Produktion von Statistiken zur vielfältigen Nutzung. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
Verstärkte Nutzung geeigneter Verwaltungsdaten in
allen statistischen Bereichen; ·
Ermittlung und Nutzung neuer Datenquellen für
europäische Statistiken; ·
größere Einbindung europäischer und nationaler
statistischer Stellen bei der Konzipierung von Verwaltungsdatensätzen; ·
umfassendere Nutzung von Techniken für
Datenverknüpfung und statistisches Matching zur Vergrößerung des Angebots an
EU-Statistiken; ·
Anwendung des europäischen Statistikansatzes für
eine rasche Reaktion auf politischen Bedarf; ·
vermehrte Verknüpfung der Produktionsverfahren für
EU-Statistiken anhand ESS-koordinierter Maßnahmen; ·
weitere Harmonsierung statistischer Konzepte aller
statistischen Bereiche; ·
Entwicklung und Anwendung einer flexiblen
IT-Referenz-Infrastruktur und technischer Standards zur Verbesserung der
Interoperabilität, der gemeinsamen Nutzung von Daten und Metadaten und der
gemeinsamen Datenmodellierung; ·
Einsatz von Standard-IT-Tools für alle
statistischen Geschäftsvorgänge; ·
verstärkte Nutzung und Bereitstellung
harmonisierter Methodiken (auch „Mixed-Mode-Ansätze“ für Datenerfassung) und
harmonisierter Metadaten; ·
Stärkung der statistischen Unternehmensregister in
ihrer Rolle als Erfassungsstelle statistischer Einheiten für alle
unternehmensbezogenen Statistiken und als Quelle für für die Sektoren der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Ziel: Gewährleistung eines reibungslosen und
kohärenten Funktionierens des ESS durch eine effiziente Zusammenarbeit und
Kommunikation. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
effektive und effiziente Unterstützung für
Partnerschaften im ESS; ·
Festlegung und Umsetzung von Verfahren zur
Aufteilung der Belastung und der Arbeiten innerhalb des ESS; ·
Weiterentwicklung und Gewährleistung der
Einsatzfähigkeit von Kooperationsnetzen. 4. VERBREITUNG UND KOMMUNIKATION Ziele: Ausbau des ESS zur ersten Datenquelle für
EU-Statistiken für alle Nutzer und insbesondere für öffentliche und private
Entscheidungsträger durch Bereitstellung eines hochwertigen statistischen
Informationsdienstes auf der Basis des Grundsatzes eines freien Zugangs zu
europäischen Statistiken. Intensivierung und Ausbau des Dialogs zwischen
Nutzern und Produzenten von Statistiken, um den Bedarf der Nutzer an
hochwertigen Statistiken zu decken. Eine frühzeitige Einbindung der Nutzer in
neue Entwicklungen ist von zentraler Bedeutung für die Verbesserung der
Effektivität und Effizienz des ESS. Erweiterung und Rationalisierung der Palette
der Verbreitungsprodukte anhand neuer Technologien zur Deckung des
Nutzerbedarfs. Einrichtung einer kosteneffizienten und
integrierten sicheren Infrastruktur innerhalb des ESS für den Zugang zu
vertraulichen amtlichen Statistiken für wissenschaftliche Zwecke. Beginn der Produktion von Dateien zur
öffentlichen Verwendung („public use files“). Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
Bestätigung des ESS als Hauptansprechpartner für
die Nutzer europäischer Statistiken; ·
Einführung einer integrierten sicheren
Infrastruktur für den Zugang zu EU-Mikrodaten; ·
Schaffung eines Systems zur Bearbeitung von
Nutzeranträgen auf direkten Zugang und zur Beratung bei der Interpretation
statistischer Informationen; ·
Anpassung der Verbreitungsprodukte an den
Nutzerbedarf durch den Einsatz neuer Technologien; ·
Steigerung der Zahl themenübergreifender
statistischer Produkte; ·
stärkere Nutzung neuer (z. B. SDMX-basierter)
Kommunikations- und Verbreitungstechnologien; ·
größeres Angebot an Mikrodatensätzen für
statistische Forschungszwecke. 5. BILDUNG, INNOVATION UND FORSCHUNG Ziele: Deckung des Lern-
und Entwicklungsbedarfs im ESS auf Basis einer Kombination aus
Fortbildungskursen und Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten. Verbesserung der
Zusammenarbeit zwischen den ESS-Mitgliedern für den Wissenstransfer sowie den
Austausch und die Umsetzung bewährter Verfahren und gemeinsamer innovativer
Ansätze bei der Statistikproduktion. Organisatorische
Tätigkeiten in Zusammenhang mit den Aktivitäten, der Mitwirkung und der
Beteiligung der Forschungsgemeinschaften an der Verbesserung der statistischen
Produktionsketten und der Qualität der amtlichen statistischen Informationen. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
Entwicklung eines postakademischen Abschlusses
(z. B. Master in amtlicher Statistik); ·
auf den Nutzerbedarf zugeschnittene
Fortbildungsprogramme; ·
Berücksichtigung der Ergebnisse von
Forschungsprojekten bei der statistischen Produktion und Verbreitung; ·
Bestätigung des ESS als Ansprechpartner für die
Forschungsgemeinschaften in der Statistik; ·
umfassende Einbindung der Forschungsgemeinschaften
in Forschungsaktivitäten im Bereich der amtlichen Statistik; ·
Einführung von geeigneten Instrumenten für den
Austausch bewährter Verfahren und die Umsetzung gemeinsamer Lösungen im ESS. III. PARTNERSCHAFT PARTNERSCHAFT INNERHALB UND AUSSERHALB DES ESS Ziel: Umsetzung des verbesserten Rahmens für die
statistische Governance des ESS. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
Umsetzung des überarbeiteten Statistikgesetzes, des
Beschlusses über die Rolle von Eurostat; ·
Annahme der Rahmenverordnungen für ganze
statistische Bereiche. Ziel: Förderung der
Koordinierungsrolle von Eurostat als statistisches Amt der Europäischen Union. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
in einem frühen Stadium Einbindung von Eurostat in
alle Kommissionsinitiativen in Bezug auf statistische Aspekte; ·
Durchführung regelmäßiger Dialoge mit Interessenvertretern
auf höchster Führungsebene. Ziel: Stärkung der Zusammenarbeit mit dem
Europäischen System der Zentralbanken sowie europäischen und internationalen
Organisationen, die an der Produktion von Daten für statistische oder
Verwaltungszwecke beteiligt sind, durch gemeinsame Projekte und aufeinander
abgestimmte Entwicklungen. Gewährleistung der Konsistenz europäischer und
internationaler Standards. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
Umsetzung eines gemeinsamen Qualitätsrahmens für
ESS und ESZB; ·
stärkere Beteiligung von Eurostat an
internationalen beratenden Gruppen; ·
Festlegung und Umsetzung neuer Kooperationsarten; ·
Umsetzung der neuen Handbücher für SNA[23]/ESVG[24], SEEA[25]/EEEA[26] und Zahlungsbilanz. Ziel: Förderung und Durchführung statistischer
Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Ländern außerhalb der EU im Einklang
mit den Prioritäten der Außenpolitik der EU mit besonderer Ausrichtung auf die
Erweiterung und die Europäische Nachbarschaftspolitik. Das Ziel
wird durch Folgendes erreicht: ·
Übernahme einer Führungsrolle auf internationalem
Parkett durch das ESS; ·
Vorlage hochwertiger Daten für die Zwecke der
EU-Außenpolitik; ·
Unterstützung der Kommissionsdienststellen bei der
Durchführung der Entwicklung und politischer Maßnahmen auf dem Gebiet der internationalen
Zusammenarbeit, bei ihren Beziehungen zu internationalen Organisationen und in
Bereichen von allgemeinem statistischem Interesse in Bezug auf nichteuropäische
Regionen oder Länder; ·
Verbreitung statistischer Daten zur Unterstützung
des Erweiterungsprozesses und der entsprechenden Verhandlungen; ·
Beschränkung der Anträge auf Ausnahmeregelungen,
die von neuen Mitgliedstaaten gestellt werden und zur Nichtverfügbarkeit von
Daten führen; ·
Unterzeichnung von
Vereinbarungen/Absichtserklärungen mit Ländern außerhalb der EU; ·
Gestaltung und Umsetzung von Programmen zur
technischen Zusammenarbeit; ·
Gewährleistung der technischen Unterstützung mit
Schwerpunkt Datenharmonisierung und -lieferung. FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 1.1. Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative 1.2. Politikbereich(e)
in der ABM/ABB-Struktur 1.3. Art
des Vorschlags/der Initiative 1.4. Ziele 1.5. Begründung
des Vorschlags/der Initiative 1.6. Dauer
der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen 1.7. Vorgeschlagene
Methode(n) der Mittelverwaltung 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Monitoring
und Berichterstattung 2.2. Verwaltungs-
und Kontrollsystem 2.3. Prävention
von Betrug und Unregelmäßigkeiten 3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES
VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene
Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) 3.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die Ausgaben 3.2.1. Übersicht 3.2.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die operativen Mittel 3.2.3. Geschätzte
Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 3.2.4. Vereinbarkeit mit
dem mehrjährigen Finanzrahmen 3.2.5. Finanzierungsbeteiligung
Dritter 3.3. Geschätzte Auswirkungen auf die
Einnahmen FINANZBOGEN
ZU RECHTSAKTEN
1.
RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
1.1.
Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative
Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das
Europäische Statistische Programm der Gemeinschaft 2013 bis 2017
1.2.
Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur[27]
Statistiken
(3403 – Erstellung statistischer Informationen, 3480 – Administrative
Unterstützung für Eurostat, 3481 – Strategieplanung und Koordinierung von
Eurostat)
1.3.
Art des Vorschlags/der Initiative
þ Der
Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die
Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine
vorbereitende Maßnahme.[28] ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft die Verlängerung einer
bestehenden Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die
Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme.
1.4.
Ziele
1.4.1.
Mit dem Vorschlag/der Initiative verfolgte
mehrjährige strategische Ziele der Kommission
Der
vorliegende Vorschlag ist mit den Prioritäten der Europäischen Union vereinbar,
da die gemäß diesem Programm entwickelten, erstellten und verbreiteten
Statistiken zur Durchführung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union
beitragen werden, wie z. B. der Strategie Europa 2020 für „intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum“ sowie weiterer Maßnahmen im Rahmen der
strategischen Prioritäten der Kommission für den Zeitraum 2010-2014 (d. h.
verstärkte und integrierte verantwortliche Wirtschaftspolitik, Bekämpfung des
Klimawandels, Wachstum und sozialer Zusammenhalt, ein Europa der Bürger und
Globalisierung).
1.4.2.
Einzelziel(e) und ABM/ABB-Tätigkeit(en)
Einzelziel Nr. 1: Bereitstellung
hochwertiger statistischer Informationen zur Unterstützung der Entwicklung,
Überwachung und Bewertung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union ABM/ABB-Tätigkeiten 3403
– Erstellung statistischer Informationen Einzelziel Nr. 2: Umsetzung der neuen
Methode für die Erstellung europäischer Statistiken ABM/ABB-Tätigkeiten 3403
– Erstellung statistischer Informationen, 3480 – Administrative Unterstützung
für Eurostat, 3481 – Strategieplanung und Koordinierung von Eurostat Einzelziel Nr. 3: Stärkung der
Partnerschaft innerhalb und außerhalb des ESS 3481
– Strategieplanung und Koordinierung von Eurostat Detailliertere
Ziele werden in den statistischen Jahresarbeitsprogrammen der Kommission
vorgelegt.
1.4.3.
Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen
Bitte geben Sie an,
wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppe auswirken
dürfte. Auswirkungen auf das Europäische Parlament und den Rat: positiv, da das ESP im Einklang steht mit den Verträgen, der
finanziellen Vorausschau und den politischen Prioritäten der Europäischen
Union; der Bedarf an statistischen Informationen zur Unterstützung der
politischen Maßnahmen der EU ist im ESP wiedergegeben; das ESP beinhaltet einen
Mechanismus zur Verbesserung der Prioritätensetzung und zur Verringerung des
Beantwortungsaufwands für Unternehmen und Bürger. Die Mitgliedstaaten sind an
der Erarbeitung des ESP beteiligt. Bei der Durchführung des ESP wird das
Subsidiaritätsprinzip berücksichtigt. Auswirkungen auf das Kollegium der Kommissionsmitglieder und die
Kommissionsdienststellen: positiv, da das ESP im
Einklang steht mit den Verträgen und der finanziellen Vorausschau; der Bedarf
an statistischen Informationen zur Unterstützung der politischen Maßnahmen der
EU ist im ESP wiedergegeben und als Teil des ESP wird ein robustes
Qualitätsmanagement umgesetzt. Zur Verteilung der Ressourcen wird das ESP einer
wirkungsvollen Bewertung und einem ABB-gerechten Rahmen unterworfen. Auswirkungen auf die nationalen statistischen Ämter (einschl. DGINS, ESS-Ausschuss, Partnerschaftsgruppe, Direktorengruppen) und ander
nationale Produzenten: positiv, da das ESP einen Mechanismus zur Verbesserung
der Prioritätensetzung und zur Verringerung des Beantwortungsaufwands für
Unternehmen und Bürger beinhaltet. In ihm spiegelt sich die gemeinsame
ESS-Strategie zur Umsetzung der Mitteilung wider. Die Mitgliedstaaten sind an
der Erarbeitung des ESP beteiligt. Bei der Durchführung des ESP wird das
Subsidiaritätsprinzip berücksichtigt. Auswirkungen auf den Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik,
die Europäische Zentralbank, den Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und
Zahlungsbilanzstatistiken (AWFZ) und andere nichtinstitutionelle Nutzer: positiv, da der Bedarf an statistischen Informationen zur
Unterstützung der politischen Maßnahmen der EU im ESP widergegeben wird und für
die Nutzer gewährleistet ist, dass die Statistiken für den jeweiligen Zweck
geeignet („fit for purpose“) sind, d. h. rechtzeitig und dem politischen
Bedarf und den politischen Anforderungen entsprechend). Auswirkungen auf Eurostat: positiv, da sich im
ESP die Mitteilung über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken
widerspiegelt; als Teil des ESP wird ein robustes Qualitätsmanagement
umgesetzt; das ESP bietet einen stabilen Rahmen für kohärente, strukturierte
jährliche Planung und Mittelzuteilung sowie ein klares Bild von der
Entwicklungsrichtung Eurostats; das ESP wird einer wirkungsvollen Bewertung
unterzogen.
1.4.4.
Leistungs- und Erfolgsindikatoren
Bitte geben Sie an,
anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative
verfolgen lässt. Für
alle im ESP 2013-2017 genannten Ziele werden die wichtigsten Maßnahmen und
Indikatoren aufgelistet. Die Ziele des ESP 2013-2017 unterliegen einer
detaillierteren Planung in den Jahresarbeitsprogrammen und die Ergebnisse
werden während des gesamten Planungszeitraums überwacht. Das
allgemeine Ziel des Programms, dem Europäischen Statistischen System die Rolle
als führender Anbieter hochwertiger Statistiken über Europa zu sichern, wird
überwacht anhand: –
der Anwenderzufriedenheitsbefragung von Eurostat, insbesondere des
Prozentsatzes der Nutzer, die die Gesamtqualität der europäischen Statistiken
als „sehr gut“ oder „gut“ einstufen.
1.5.
Begründung des Vorschlags/der Initiative
1.5.1.
Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf
Die
Erarbeitung eines mehrjährigen Europäischen Statistischen Programms beruht auf
Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des
Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken3,
wonach das Europäische Statistische Programm für einen Zeitraum von nicht mehr
als fünf Jahren den Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung
europäischer Statistiken, die Hauptbereiche und die Ziele der geplanten
Maßnahmen bildet. Es muss die Prioritäten bezüglich des Bedarfs an
Informationen festlegen, die für die Durchführung der Tätigkeiten der
Europäischen Union erforderlich sind. Die Zielgruppen, die von dem Vorschlag
profitieren, sind die Nutzer und die Produzenten europäischer Statistiken,
d. h. das Europäische Parlament und der Rat, die Generaldirektionen der
Kommission, die Europäische Zentralbank, die nationalen statistischen Ämter und
andere nationale Produzenten europäischer Statistiken, der Europäische
Beratende Ausschuss für Statistik, der Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und
Zahlungsbilanzstatistiken (AWFZ) und andere nichtinstitutionelle Nutzer sowie
natürlich die breite Öffentlichkeit.
1.5.2.
Mehrwert durch die Intervention der EU
Die
politischen Entscheidungsträger und die Marktteilnehmer benötigen ständig Statistiken,
um Entscheidungen treffen und deren Umsetzung überwachen und beurteilen zu
können. Statistiken bieten eine wichtige Infrastruktur für das stimmige und
effiziente Funktionieren von Demokratien und modernen Volkswirtschaften. Damit
sie ihren Auftrag erfüllen kann, benötigt die Europäische Union einen
hochwertigen statistischen Informationsdienst. Europäische Statistiken müssen
zuverlässig, aktuell und gegenüber politischer Einflussnahme unabhängig sein
und in einer benutzerfreundlichen Form vorliegen. Außerdem sollte ihre
Erstellung keine übermäßige Belastung der Datenlieferanten bedeuten, und ihre
Erhebung muss im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und
Verhältnismäßigkeit erfolgen. Gemeinsam
mit den nationalen statistischen Stellen und anderen nationalen Stellen, die in
den einzelnen Mitgliedstaaten für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung
europäischer Statistiken zuständig sind, hat Eurostat eine Partnerschaft, das
sogenannte ESS, eingeführt. Zu dieser Partnerschaft gehören auch die
EWR-Länder. Die Mitgliedstaaten erheben Daten und erstellen Statistiken sowohl
für eigene als auch für EU-Zwecke. Das Europäische Statistische System arbeitet als Netzwerk,
in dem Eurostat in enger Zusammenarbeit mit den nationalen statistischen
Stellen die Leitfunktion bei der Harmonisierung der Statistiken wahrnimmt. Die
Arbeiten des ESS sind hauptsächlich auf Politikbereiche der EU konzentriert,
und mit der Ausweitung der politischen Maßnahmen der EU wurden fast alle
statistischen Bereiche in die Harmonisierung einbezogen. Mit
dem ESS vereinfacht sich der Austausch von Wissen und „bewährten Verfahren“
über die Mitgliedstaaten hinweg, aber auch die Entwicklung neuer Technologien,
gemeinsamer Instrumente und Kooperationsnetze mit Blick auf die Nutzung möglicher
Synergien und die Vermeidung von Doppelarbeit, wodurch der Weg geebnet wird für
ein modernes Produktionssystem, das künftigen Herausforderungen gewachsen ist. Bemühungen
um Harmonisierung, Rationalisierung und Regelung werden am besten auf Ebene der
Europäischen Union eingeleitet, auf der sich solche Projekte am effizientesten
durchführen lassen.
1.5.3.
Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene
Erkenntnisse
Eine
größere Einschränkung ist dadurch gegeben, dass das laufende Statistische
Programm der Gemeinschaft 2008-20124 für einen Zeitraum von fünf
Jahren eine festgelegte Struktur hat und die Ziele detailliert beschrieben
sind. Seit der Annahme des laufenden Programms haben zahlreiche wichtige
Entwicklungen stattgefunden. Der grundlegende Rechtsrahmen für die Erstellung
europäischer Statistiken hat sich verändert. Die Mitteilung über die Methode
zur Erstellung von EU-Statistiken wurde angenommen, gefolgt von einer
gemeinsamen ESS-Strategie; der Vertrag von Lissabon trat in Kraft; eine neue
Europäische Kommission nahm ihre Arbeit auf (von Januar 2010 bis Dezember
2014); mehrere neue politische Initiativen (wie Europa 20205) wurden
auf den Weg gebracht und die ESS-Governancestruktur wurde gestärkt. Keine
dieser Entwicklungen findet im laufenden Programm ihren Niederschlag; Teile des
Programms sind veraltet und geplante und tatsächliche Maßnahmen klaffen weit
auseinander. Dadurch verringert sich die Relevanz der Berichterstattung über
die Durchführung des Programms, weil viele relevante Tätigkeiten nicht im Programm
wiedergegeben sind und über einige im Programm aufgeführte Maßnahmen berichtet
werden muss, die nicht mehr durchgeführt werden. In
Bezug auf den Vorbereitungsprozess des Europäischen Statistischen Programms
schlug die Partnerschaftsgruppe[29]
Taskforce 3 für 2013-2017 einen mehrjährigen Planungszyklus vor. Es wurde
vorgeschlagen, die Rolle der ESS-Partner (ESS-Ausschuss, DGINS,
Direktorengruppen und Europäischer Beratender Ausschuss für Statistik) im
Programmvorbereitungsprozess zu stärken. Ferner
sollte erwähnt werden, dass der Bericht der Kommission an das Europäische
Parlament und den Rat über die Ex-post-Bewertung des Statistischen Programms
der Gemeinschaft 2003-2007[30]
in Bezug auf künftige Mehrjahresprogramme folgende Empfehlungen enthielt: Verknüpfung zwischen dem SPG und den Jahresarbeitsprogrammen
verbessern. Das SPG ist als Rahmenprogramm konzipiert,
das eine strategische Vision für fünf Jahre formuliert und zusammen mit den
Jahresarbeitsprogrammen die Flexibilität und Relevanz des SPG während des
gesamten Zeitraums gewährleisten soll. Unter Verwendung des SPG als Referenz
sollten die Jahresarbeitsprogramme explizit das SPG erwähnen und auf dem
jeweiligen SPG basieren. Überwachung der SPG-Durchführung verbessern.
Eine übergeordnete Überwachung des SPG sollte durchgeführt werden, indem ein
Satz von wesentlichen Indikatoren definiert wird, die ausreichende
Informationen über die Erreichung der operativen und strategischen Ziele
während des Programmzeitraums liefern. Im
Kommissionsbericht an das Europäische Parlament und den Rat über die
Halbzeitbewertung des SPG 2008-2012 wurden folgende künftig zu
berücksichtigende Punkte hervorgehoben: – Festlegung
des neuen statistischen Informationsbedarfs. Es wird ein stärker
integriertes Ansatz benötigt, bei dem in Verbindung mit einer Harmonisierung
der Methodiken, Konzepte und Definitionen auf unterschiedliche miteinander
verknüpfte Datenquellen zurückgegriffen wird. – Stärkung der Partnerschaft im ESS. Die
Schaffung von mehr und von unterschiedlichen Modellen zur Integration und
Kooperation mit den Mitgliedstaaten wurde unterstrichen. – Überlegungen
zu einem konzeptionellen Ansatz zur Neufestsetzung der Prioritäten von
Tätigkeiten und Verfügbarkeit von Ressourcen zur Durchführung des SPG zur
Verringerung des Beantwortungsaufwands und der Produktionskosten wurden für
notwendig erachtet. Es
sei darauf hingewiesen, dass das laufende SPG 2008-2012 Gegenstand des
Audit-Berichts der internen Eurostat-Auditstelle über die Bewertungsfunktion[31] war, in dem auf das Fehlen einer
Ex-ante-Bewertung im laufenden Programm hingewiesen und empfohlen wird, für
zukünftige Programme in Einklang mit der Haushaltsordnung[32] (Artikel 27) und ihren
Durchführungsbestimmungen[33]
(Artikel 21) eine solche Bewertung vorzunehmen. Um
die Einschränkungen eines zu detaillierten Programms zu vermeiden und so
Anpassungen an neue oder sich wandelnde politische Prioritäten und
Entwicklungen vornehmen zu können, ist das ESP 2013-2017 als allgemeines
Planungsinstrument konzipiert, in dem die Ziele und zu egreifenden Maßnahmen
allgemein beschrieben werden. Dadurch wird für die Erarbeitung statistischer
Jahresarbeitsprogramme mit detaillierten Zielen und Maßnahmen ein umfassender
Rahmen geschaffen. Durch
die Entwicklungen im ESS sowie die Umsetzung der Mitteilung über die Methode
zur Erstellung von EU-Statistiken ist es notwendig, dass mit dem Europäischen
Statistischen Programm 2013-2017 ein besonderer Schwerpunkt darauf gesetzt
wird, künftigen Herausforderungen zu begegnen und ein Gleichgewicht zwischen
Nachfrage und Ressourcen zu finden. Ein starke ESS-Partnerschaft ist von
zentraler Bedeutung und eine umfassendere Konsultation interessierter Parteien
wurde deshalb in den Fahrplan für die Vorbereitung dieses Programms integriert. Auf
der Grundlage gesammelter Erfahrungen werden Mechanismen eingerichtet, die
Konsistenz bei der Planung und Bericherstattung gewährleisten, indem die
Programmziele besser mit den Jahresarbeitsprogrammen verknüpft und die
Überwachung und Bewertung der Programmdurchführung verbessert werden. Bei
der Ausarbeitung der Ziele und Indikatoren des ESP 2013-2017 wurden die
Empfehlungen der Halbzeitbewertung des SPG 2008-2012 berücksichtigt. Mit
Blick auf die Neufestsetzung der Prioritäten für die statistischen
Anforderungen zur Verringerung des Beantwortungsaufwands und der
Produktionskosten wurde insbesondere die am 18. November 2010 dem
ESS-Ausschuss vorgelegte Umsetzung des Mechanismus zur Prioritätensetzung[34] vorgesehen. Schließlich
wurde die Ex-ante-Bewertung im Einklang mit der Haushaltsordnung[35] (Artikel 27) und ihren
Durchführungsbestimmungen[36]
(Artikel 21) vorbereitet.
1.5.4.
Kohärenz mit anderen Finanzierungsinstrumenten
sowie mögliche Synergieeffekte
Parallel
zum laufenden SPG 2008-2012 wird von 2009 bis 2013 ein anderes mehrjähriges
Programm, das Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und
Handelsstatistik (MEETS), durchgeführt. Im Sinne einer besseren
Effizienz der Programmverwaltung entschied Eurostat, künftig anstelle von zwei
Mehrjahresprogrammen nur ein derartiges Programm zu erarbeiten. Dies bedeutet,
dass die Ziele im Bereich Unternehmens- und Handelsstatistik nach 2013 sowie
Maßnahmen zur Modernisierung der Sozialstatistik Teil des ESP 2013-2017 sind. Ferner
übernimmt Eurostat im Einklang mit dem Beschluss 97/281/EG der Kommission vom
21. April 1997 bei der Erstellung europäischer Statistiken eine
koordinierende Rolle. Die Generaldirektionen der Kommission und andere
Dienststellen beteiligen Eurostat zu einem frühen Zeitpunkt an der Entwicklung
ihrer mit Statistik in Zusammenhang stehenden Programme.
1.6.
Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen
Auswirkungen
þ Vorschlag/Initiative mit
befristeter Geltungsdauer –
þ Geltungsdauer:
[01.01.]2013 bis [31.12.]2017 –
þ Finanzielle Auswirkungen
von 2013 bis 2017 für Mittel für Verpflichtungen und von 2013 bis 2021 für
Mittel für Zahlungen ¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter
Geltungsdauer –
Umsetzung mit einer Anlaufphase von [Jahr] bis
[Jahr], –
Vollbetrieb wird angeschlossen.
1.7.
Vorgeschlagene Methoden der Mittelverwaltung[37]
þ Direkte zentrale Verwaltung durch die Kommission ¨ Indirekte zentrale Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an: –
¨ Exekutivagenturen –
¨ von den Gemeinschaften geschaffene Einrichtungen[38] –
¨ nationale öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche Einrichtungen,
die im öffentlichen Auftrag tätig werden –
¨ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen des
Titels V des Vertrags über die Europäische Union betraut und in dem
maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der Haushaltsordnung
bezeichnet sind ¨ Mit den Mitgliedstaaten geteilte
Verwaltung ¨ Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten þ Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen, insbesondere mit der OECD, den
Vereinten Nationen und der Weltbank Falls mehrere Methoden der
Mittelverwaltung zum Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu
erläutern. Bemerkungen Auf der
Grundlage der Erfahrungen mit dem Statistisches Programm der Gemeinschaft
2008-2012 wird der eingeschränkte Einsatz gemeinsamer Verwaltung mit internationalen
Organisationen zur Unterstützung bei der Verwirklichung der Ziele des
Europäischen Statistischen Programms 2013–2017 gegebenenfalls in Betracht
gezogen.
2.
VERWALTUNGSMASSNAHMEN
2.1.
Überwachung und Berichterstattung
Bitte geben Sie an,
wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen. Die
Ex-ante-Bewertung des ESP 2013-2017 wurde auf der Grundlage der Bestimmungen
der Haushaltsordnung für Ausgabenprogramme von Oktober 2010 bis April 2011 vom
Eurostat-Referat für strategische Planung mit Unterstützung der Referate für
Finanzen und für gesetzliche Angelegenheiten durchgeführt. Sie wurde der
internen Eurostat-Taskforce für die Ausarbeitung des ESP 2013-2017, die aus
Vertretern aller Eurostat-Direktionen auf Referatsleiterebene besteht, zur
Anhörung vorgelegt und anschließend auf der Sitzung der Eurostat-Direktoren am
12. April 2011 gebilligt. Die
wichtigsten Ergebnisse der Ex-ante-Bewertung wurden in die Begründung und den
Finanzbogen zu Rechtsakten aufgenommen. Die Erfahrungen, die bei der
Aufstellung des ESP berücksichtigt wurden, finden ihren Niederschlag im
Finanzbogen zu Rechtsakten, Abschnitt 1.5.3 („Aus früheren ähnlichen Maßnahmen
gewonnene wesentliche Erkenntnisse“). Die Ziele des ESP werden im Vorschlag
selbst dargelegt. Die Bewertungsergebnisse aus den Anhörungen interessierter
Parteien, alternative Liefermechanismen sowie eine Analyse der
Kostenwirksamkeit und der Risiken werden in Abschnitt 2 der Begründung
(„Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen“)
beschrieben. In
Artikel 2 des Vorschlags ist festgelegt, dass das ESP entsprechend der
Verordnung (EG) Nr. 223/2009 einer jährlichen Planung anhand der statistischen
Jahresarbeitsprogramme der Kommission unterliegt. Diese Programme und ihre
Finanzierung sind Gegenstand von Beschlüssen der Kommission, in denen die
Produkte (Ziele und Indikatoren), die im jeweiligen Zeitraum erstellt werden
sollen, im Einzelnen dargelegt werden. Das Monitoring erfolgt auf der Grundlage
regelmäßiger Berichte über den Mittelverbrauch und die auf dem Weg zu den
Zielen erreichten Fortschritte. Hinsichtlich
der Berichterstattung ist vorgesehen, dass im Sinne der Verordnung über
europäische Statistiken ein Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten
erstellt und nach Anhörung des ESS-Ausschusses spätestens im Juni 2015 dem
Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt wird. Am
Ende des Programmzeitraums wird das ESP einer Ex-post-Bewertung unterzogen. Der
Bewertungsbericht wird dem ESS-Ausschuss zur Anhörung vorgelegt und bis Ende
2018 dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt.
2.2.
Verwaltungs- und Kontrollsystem
2.2.1.
Ermittelte Risiken
Das
vorgeschlagene Programm wird direkt und zentral von der Kommission sowie in
begrenztem Umfang gemeinsam mit internationalen Organisationen verwaltet. In
finanzieller Hinsicht wird das Programm durch die Vergabe von Aufträgen –
insbesondere an Unternehmen, die in Statistik- oder Informatikdienstleistungen
spezialisiert sind – und Finanzhilfen, die hauptsächlich an nationale statistische
Stellen gehen, durchgeführt. Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über
europäische Statistiken lässt direkte Finanzhilfen für solche Stellen zu. Die
Hauptrisiken für die Durchführung des Programms liegen in der Verwaltung der
Finanzhilfeverfahren. Nach den Erfahrungen bei der Durchführung des
Statistischen Programms der Gemeinschaft 2008-2012 hatten einige
Zahlungsempfänger fortlaufend Schwierigkeiten, die erforderlichen Unterlagen
für die Prüfung der Förderfähigkeit der angefallen Kosten vorzulegen.
2.2.2.
Vorgesehene Kontrollen
Die
Hauptbestandteile des internen Kontrollsystems sind Ex-ante-Überprüfungen der operativen
und finanziellen Aspekte jeder einzelnen Finanztransaktion (Rechtmäßigkeit,
Ordnungsmäßigkeit und wirtschaftliche Haushaltsführung) nach Artikel 47 Absatz
3 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung. Ex-ante-Kontrollen decken
den gesamten Ausgabenzyklus ab, von der Programmplanung bis zu den
Mittelbindungen und Zahlungen. Deshalb muss jeder einzelne Akteur im Rahmen der
Finanzströme bei jeder Finanztransaktion Kontrollen nach speziellen Prüflisten
durchführen. Nicht
nur die Finanzströme, sondern auch eine angemessene Kontrolle, finanz- und
leistungsorientierte Berichterstattung, Audits und Evaluierungen tragen dazu
bei, dass die Mittel des Programms in Einklang mit dem Grundsatz der
wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie recht- und ordnungsgemäß eingesetzt
werden. Es wird sichergestellt, dass diese Sicherheitsgrundlagen sich
gegenseitig ergänzen, damit Doppelarbeit vermieden wird und kostenwirksame
Kontrollen durchgeführt werden können. Vor
dem Hintergrund der umfassenden und verpflichtenden Kontrollen jeder
Finanztransaktion im Rahmen des Programms wird die Verwaltung der
Finanzhilfeverfahren folgenden zusätzlichen Kontrollmaßnahmen unterzogen. Neben
den oben beschriebenen Ex-ante-Kontrollen, auf der Grundlage einer jährlichen
Risikoanalyse, werden verstärkte Ex-ante- und
Ex-post-Überprüfungen vorgenommen. Die verstärkten Ex-ante-Überprüfungen
werden auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt, d. h. durch
eingehende Kontrollen zusätzlicher Unterlagen, bevor die Zahlungen für
kofinanzierte Finanzhilfemaßnahmen endgültig ausgeführt werden. Darüber hinaus
werden auf der Grundlage der seit 2005 gewonnenen Erfahrungen Ex-post-Kontrollen
vorgenommen, um zu prüfen, ob die aus den Mitteln finanzierten Operationen
korrekt durchgeführt werden – insbesondere, ob die für die Ex-ante-Überprüfung
festgelegten Kriterien erfüllt werden. Besonders wird darauf geachtet, die
Verwaltungsabläufe weniger komplex zu gestalten und so die
Fehlerwahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit der Verwaltung von Finanzhilfen zu
verringern. Erreicht wird dies insbesondere durch die Konzentration auf größere
Projekte (und die Begrenzung kleiner Finanzhilfen), das Erfordernis spezieller
Auditbescheinigungen und nicht zuletzt durch die Einführung von Alternativen zu
Zahlungen auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten, d. h. auf
der Basis von Pauschalsätzen und Einheitskosten. Kosten und Nutzen der Kontrollen: Durch die
Programmkontrollstrategie dürfte das Risiko der Nichteinhaltung unter 2 %
bleiben; dies entspricht der Einschätzung, die im Rahmen des jährlichen
Tätigkeitsberichts 2010 erfolgte. Angesichts der Tatsache, dass es das interne
Kontrollziel für das neue Programm ist, eine durchschnittliche Restfehlerquote
von 2 % für den gesamten Programmplanungszeitraum von 2013-2017 nicht zu
überschreiten, werden sowohl das interne Kontrollsystem als auch dessen Kosten
als angemessen für das Erreichen dieses Ziels beurteilt. Nach Einschätzung der
GD ESTAT bleiben die Kosten der zusätzlichen verstärkten Ex-ante- und
Ex-post-Kontrollen auf ca. 1 % der Mittel des Programms beschränkt – etwa
der gleiche Prozentwert wie im vorigen Programm. Was die Art und Intensität der
Kontrollen angeht, werden 100 % der Finanztransaktionen (also 100 %
der Mittel) verpflichtenden Ex-ante-Kontrollen nach der Haushaltsordnung
unterzogen. Wie oben dargelegt, werden Kontrollen auf der Grundlage einer
gründlichen Untersuchung der jeweiligen Unterlagen und nach einer jährlichen
Risikoanalyse vorgenommen. Sie können 4-6 % der Mittel abdecken.
2.3.
Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten
Bitte geben Sie an, welche Präventions- und Schutzmaßnahmen vorhanden
oder vorgesehen sind. Neben
der Anwendung aller vorgeschriebenen Kontrollmechanismen wird – ausgehend von
der neuen, am 24. Juni 2011 angenommenen Betrugsbekämpfungsstrategie der
Kommission (CAFS) – eine Betrugsbekämpfungsstrategie für dieses Programm
ausgearbeitet, unter anderem um zu gewährleisten, dass die internen
Betrugskontrollen voll und ganz mit der CAFS in Einklang stehen und um das
Vorgehen im Zusammenhang mit Betrugsrisiken auf die Ermittlung von
Risikobereichen und geeigneten Reaktionen auszurichten. Bei Bedarf werden
Netzwerkgruppen und geeignete IT-Hilfsmittel für die Untersuchung von
Betrugsfällen in Verbindung mit dem Europäischen Statistischen Programm
eingerichtet. Eurostat
hat für das ESP eine programmbegleitende Kontrollstrategie 2013-2017
entwickelt. Mit weniger komplexen Abläufen, kostenwirksamen Monitoringverfahren
und risikobasierten Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen sollen die
Betrugswahrscheinlichkeit reduziert und die Betrugsprävention verbessert
werden. Die Kontrollstrategie schließt besondere Maßnahmen zur Sensibilisierung
und entsprechende Schulungen im Hinblick auf die Betrugsprävention ein.
3.
GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
3.1.
Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen
Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)
–
Bestehende Haushaltslinien In der Reihenfolge der
Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien. Rubrik des mehr-jährigen Finanz-rahmens || Haushaltslinie || Art der Mittel || Finanzierungsbeiträge Nummer [Beschreibung ………………………...……….] || GM/NGM ([39]) || von EFTA-Ländern[40] || von Bewerber-ländern[41] || von Dritt-ländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung || || GM/NGM || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN –
Neue Haushaltslinien erforderlich In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens
und der Haushaltslinien. Rubrik des mehr-jährigen Finanz-rahmens || Haushaltslinie || Art der Mittel || Finanzierungsbeiträge Nummer [Bezeichnung…………………………...……] || GM/NGM || von EFTA-Ländern || von Bewerber-ländern || von Dritt-ländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung 1A || 29.0205 Europäisches Statistisches Programm 2013-2017 || GM || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN 1A || 29.010405 Politik der statistischen Information – Verwaltungsausgaben || NGM || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN
3.2.
Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben
3.2.1.
Übersicht über die erwarteten Auswirkungen auf die
Ausgaben
In Mio. EUR (3 Dezimalstellen). Alle Zahlen
in jeweiligen Preisen. Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || Nummer || TEILRUBRIK 1A – Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung (2013) RUBRIK 1 – Intelligentes und integratives Wachstum (ab 2014) GD: ESTAT || || || Jahr 2013[42] || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folge-jahre || || INSGESAMT Operative Mittel || || || || || || || || 29.0205 || Verpflichtungen || (1) || 53,800 || 54,876 || 55,974 || 57,115 || 58,235 || || || 280,000 Zahlungen || (2) || 5,380 || 24,856 || 39,879 || 51,439 || 56,239 || 102,207 || || 280,000 Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[43] || || || || || || || || 29.010405 || || (3) || 3,500 || 3,841 || 3,919 || 3,998 || 4,076 || || || 19,334 Mittel INSGESAMT für GD ESTAT || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 57,300 || 58,717 || 59,893 || 61,113 || 62,311 || || || 299,334 Zahlungen || =2+2a +3 || 8,880 || 28,697 || 43,798 || 55,437 || 60,315 || 102,207 || || 299,334 Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || 53,800 || 54,876 || 55,974 || 57,115 || 58,235 || || || 280,000 Zahlungen || (5) || 5,380 || 24,856 || 39,879 || 51,439 || 56,239 || 102,207 || || 280,000 Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || 3,500 || 3,841 || 3,919 || 3,998 || 4,076 || || || 19,334 Mittel INSGESAMT unter TEILRubrik 1a des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+ 6 || 57,300 || 58,717 || 59,893 || 61,113 || 62,311 || || || 299,334 Zahlungen || =5+ 6 || 8,880 || 28,697 || 43,798 || 55,437 || 60,315 || 102,207 || || 299,334 Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || 5 || „Verwaltungsausgaben“ In Mio. EUR (3 Dezimalstellen). Alle Zahlen
in jeweiligen Preisen. || || || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || INSGESAMT GD: ESTAT || Personalausgaben || 91,306 || 91,306 || 91,306 || 91,306 || 91,306 || || 456,530 Sonstige Verwaltungsausgaben || 4,038 || 4,118 || 4,201 || 4,285 || 4,371 || || 21,013 GD ESTAT INSGESAMT || Mittel || 95,344 || 95,424 || 95,507 || 95,591 || 95,677 || || 477,543 Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || 95,344 || 95,424 || 95,507 || 95,591 || 95,677 || || 477,543 in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || || || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || INSGESAMT Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || 152,644 || 154,141 || 155,400 || 156,704 || 157,988 || || 776,877 Zahlungen || 104,224 || 124,121 || 139,305 || 151,305 || 155,992 || 102,207 || 776,877 Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || Nummer || TEILRUBRIK 1A – Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung (2013) RUBRIK 1 – Intelligentes und integratives Wachstum (ab 2014) GD: ESTAT || || || Jahr 2013[44] || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || || INSGESAMT Operative Mittel || || || || || || || || 29.0205 || Verpflichtungen || (1) || 53,800 || 54,876 || 55,974 || 57,115 || 58,235 || || || 280,000 Zahlungen || (2) || 5,380 || 24,856 || 39,879 || 51,439 || 56,239 || 102,207 || || 280,000 Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[45] || || || || || || || || 29.010405 || || (3) || 3,500 || 3,841 || 3,919 || 3,998 || 4,076 || || || 19,334 Mittel INSGESAMT für GD ESTAT || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 57,300 || 58,717 || 59,893 || 61,113 || 62,311 || || || 299,334 Zahlungen || =2+2a +3 || 8,880 || 28,697 || 43,798 || 55,437 || 60,315 || 102,207 || || 299,334 Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || 53,800 || 54,876 || 55,974 || 57,115 || 58,235 || || || 280,000 Zahlungen || (5) || 5,380 || 24,856 || 39,879 || 51,439 || 56,239 || 102,207 || || 280,000 Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || 3,500 || 3,841 || 3,919 || 3,998 || 4,076 || || || 19,334 Mittel INSGESAMT unter TEILRubrik 1a des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+ 6 || 57,300 || 58,717 || 59,893 || 61,113 || 62,311 || || || 299,334 Zahlungen || =5+ 6 || 8,880 || 28,697 || 43,798 || 55,437 || 60,315 || 102,207 || || 299,334 Wenn der
Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken betrifft: Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || || Zahlungen || (5) || || || || || || || || Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || || Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 4 des mehrjährigen Finanzrahmens (Referenzbetrag) || Verpflichtungen || =4+ 6 || || || || || || || || Zahlungen || =5+ 6 || || || || || || || || Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || 5 || „Verwaltungsausgaben“ in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || || || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || INSGESAMT GD: ESTAT || Personalausgaben || 91,306 || 91,306 || 91,306 || 91,306 || 91,306 || || 456,530 Sonstige Verwaltungsausgaben || 4,038 || 4,118 || 4,201 || 4,285 || 4,371 || || 21,013 GD ESTAT INSGESAMT || Mittel || 95,344 || 95,424 || 95,507 || 95,591 || 95,677 || || 477,543 Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || 95,344 || 95,424 || 95,507 || 95,591 || 95,677 || || 477,543 in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || || || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || INSGESAMT Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || 152,644 || 154,141 || 155,400 || 156,704 || 157,988 || || 776,877 Zahlungen || 104,224 || 124,121 || 139,305 || 151,028 || 155,992 || 102,207 || 776,877
3.2.2.
Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel
–
¨ Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel
benötigt. –
þ Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen
Mittel benötigt: Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || INSGESAMT || ERGEBNISSE || Ziele und Ergebnisse || Art der Ergebnisse[46] || Durchschnittskosten des Ergebnisses || Anzahl der Ergebnisse: || Kosten || Anzahl der Ergebnisse: || Kosten || Anzahl der Ergebnisse: || Kosten || Anzahl der Ergebnisse: || Kosten || Anzahl der Ergebnisse: || Kosten || Gesamtzahl der Ergebnisse || Gesamtkosten || EINZELZIEL Nr. 1[47] Bereitstellung hochwertiger statistischer Informationen zur Unterstützung der Entwicklung, des Monitoring und der Bewertung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union || - Ergebnis || Statistische Projekte || 0,315 || 90 || 24,210 || 85 || 24,694 || 67 || 21,270 || 62 || 21,704 || 58 || 22,129 || 362 || 114,007 || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || 90 || 24,210 || 85 || 24,694 || 67 || 21,270 || 62 || 21,704 || 58 || 22,129 || 362 || 114,007 || EINZELZIEL Nr. 2 Umsetzung der neuen Methode für die Erstellung europäischer Statistiken || - Ergebnis || Statistische Projekte || 0,322 || 90 || 24,210 || 84 || 24,694 || 100 || 31,906 || 94 || 32,555 || 87 || 33,194 || 455 || 146,559 || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2 || 90 || 24,210 || 84 || 24,694 || 100 || 31,906 || 94 || 32,555 || 87 || 33,194 || 455 || 146,559 || EINZELZIEL Nr. 3 Stärkung der Partnerschaft innerhalb und außerhalb des ESS || - Ergebnis || Statistische Projekte || 0,308 || 20 || 5,380 || 19 || 5,488 || 9 || 2,798 || 8 || 2,856 || 7 || 2,912 || 63 || 19,434 || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 3 || 20 || 5,380 || 19 || 5,488 || 9 || 2,798 || 8 || 2,856 || 7 || 2,912 || 63 || 19,434 || GESAMTKOSTEN || 200 || 53,800 || 188 || 54,876 || 176 || 55,974 || 164 || 57,115 || 152 || 58,235 || 880 || 280,000
3.2.3.
Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel
3.2.3.1.
Zusammenfassung
–
¨ Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel
benötigt. –
þ Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden
Verwaltungsmittel benötigt: in Mio. EUR (3
Dezimalstellen) || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || INSGESAMT RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || Personalausgaben || 91,306 || 91,306 || 91,306 || 91,306 || 91,306 || || 456,530 Sonstige Verwaltungsausgaben || 4,038 || 4,118 || 4,201 || 4,285 || 4,371 || || 21,013 Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 95,344 || 95,424 || 95,507 || 95,591 || 95,677 || || 477,543 Außerhalb der RUBRIK 5[48] des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || Personalausgaben || 2,752 || 2,752 || 2,752 || 2,752 || 2,752 || || 13,760 Sonstige Verwaltungsausgaben (IT, Sitzungen, Studien, Dienstreisen, Abonnements und Anschlussgebühren(?) || 0,748 || 1,089 || 1,167 || 1,246 || 1,324 || || 5,574 Zwischensumme der Mittel außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 3,500 || 3,841 || 3,919 || 3,998 || 4,076 || || 19,334 INSGESAMT || 98,844 || 99,265 || 99,426 || 99,589 || 99,753 || || 496,877
3.2.3.2.
Geschätzter Personalbedarf
–
¨ Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt. –
r Für
den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt: Schätzung in Vollzeitäquivalenten || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) 29 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) || 655 || 655 || 655 || 655 || 655 XX 01 01 02 (in den Delegationen) || - || - || - || - || - XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || - || - || - || - || - 10 01 05 01 (direkte Forschung) || - || - || - || - || - Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten) 29 01 02 01 (AC, INT, ANS der Globaldotation) || 118 || 118 || 118 || 118 || 118 XX 01 02 02 (AC, INT, JED, AL und ANS in den Delegationen) || - || - || - || - || - XX 01 04 yy || - am Sitz || || || || || - in den Delegationen || || || || || XX 01 05 02 (AC, INT, ANS der indirekten Forschung) || || || || || 10 01 05 02 (AC, INT, ANS der direkten Forschung) || || || || || Sonstige Haushaltslinien (29 01 04 01) || 43 || 43 || 43 || 43 || 43 INSGESAMT || 816 || 816 || 816 || 816 || 816 29 steht für den
jeweiligen Haushaltstitel oder Politikbereich. Der Personalbedarf wird
durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne
Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für
Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe
der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt
werden. Beschreibung der auszuführenden
Aufgaben: Beamte und Zeitbedienstete || Die wesentlichen Aufgaben betreffen zum einen Methodikarbeiten, zum anderen die Erfassung, Validierung, Verarbeitung und Verbreitung der statistischen Informationen über die in den Anhängen der vorgeschlagenen Verordnung aufgeführten Bereiche. Weitere Arbeiten sind im Rahmen der beiden horizontalen ABB-Tätigkeiten von Eurostat („Administrative Unterstützung für Eurostat“ und „Strategieplanung und Koordinierung von Eurostat“) durchzuführen. || Externes Personal || Unterstützung der Beamten und Zeitbediensteten bei der Ausführung der obengenannten Aufgaben ||
3.2.4.
Vereinbarkeit mit dem aktuellen mehrjährigen
Finanzrahmen
–
þ Der Vorschlag/die Initiative ist bezüglich der Mittel für das Jahr
2013 mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen sowie bezüglich der Mittel
für 2014 bis 2017 mit dem mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 vereinbar. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Anpassung der
betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens. Im derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen sind für 2013
53,8 Mio. EUR für Gemeinschaftsstatistiken vorgesehen. Die
Durchführung des Programms im Jahr 2013 ist mit diesem Betrag vereinbar. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des
Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens.[49] Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der
einschlägigen Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge.
3.2.5.
Finanzierungsbeteiligung Dritter
–
¨ Der Vorschlag/die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte
vor. –
þ Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende Kofinanzierung vor: Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Insgesamt Beitrag der Schweiz || 4,755 || 4,851 || 4,948 || 5,047 || 5,147 || 24,748 Kofinanzierung INSGESAMT || 4,755 || 4,851 || 4,948 || 5,047 || 5,147 || 24,748
3.3.
Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen
–
þ Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und
zwar (a)
¨ auf die Eigenmittel ¨ auf die sonstigen Einnahmen in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Einnahmenlinie: || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[50] Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6) bitte weitere Spalten einfügen Artikel …………. || || || || || || || || Bitte geben Sie für die
sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an. Bitte geben Sie an, wie
die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden. [1] KOM(2009) 404 endg. vom 10.8.2009. [2] Vorgelegt auf der AESS-Sitzung am 20.5.2010 (Dok. Nr.
2010/05/6/EN). [3] ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164. [4] Beschluss Nr. 1578/2007/EG, ABl. L 344 vom
28.12.2007, S. 15. [5] KOM(2010) 2020 endg. [6] http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/president/pdf/press_20090903_de.pdf vom 3.9.2009. [7] Festgelegt durch den Beschluss Nr. 234/2008/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates. [8] Die Amtsleiterkonferenz (DGINS) findet einmal jährlich
statt, damit Themen im Zusammenhang mit dem Statistischen Programm und den
Methoden und Verfahren zur Erstellung europäischer Statistiken erörtert werden
können. Sie wird jedes Jahr in einem anderen Mitgliedstaat abgehalten, und der
Leiter des Amtes des gastgebenden Landes führt den Konferenzvorsitz. [9] Nach dem „Stovepipe“-Modell (Ofenrohrmodell) werden
Statistiken auf herkömmliche Weise in zahlreichen parallelen Prozessen
erstellt, in jedem Land (manchmal sogar in jeder Region) und in jedem Bereich
für sich. Bei einem derartigen Modell entspricht jedes einzelne produktbezogene
„Stovepipe“ zusammen mit dem entsprechenden Produktionssystem einem bestimmten
Statistikbereich. Für jeden Bereich erfolgt der gesamte Produktionsprozess vom
Erhebungsdesign über die Datenerhebung und -verarbeitung bis hin zur
Verbreitung unabhängig von anderen Bereichen und mit jeweils eigenen
Datenlieferanten und Nutzergruppen. Das „Stovepipe“-Modell spiegelt sich auch
darin wider, wie statistische Bereiche auf europäischer Ebene geregelt sind. [10] ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164. [11] Unbeschadet des Artikels 5 des Protokolls über die
Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen
Zentralbank. [12] KOM(2010) 2020 endg. [13] http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/president/pdf/press_20090903_de.pdf
vom 3.9.2009. [14] KOM(2009) 404 endg. vom 10.8.2009. [15] Vorgelegt auf der AESS-Sitzung am 20.5.2010 (Dok. Nr.
2010/05/6/EN). [16] KOM(2011) 211 endg. [17] Der Bezug zur Rechtsgrundlage wird aktualisiert, sobald
die neue Vereinbarung mit dem Europäischen Parlament angenommen ist. [18] ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 13. [19] ABl. L 332 vom 30.11.2006, S. 21. [20] ABl. L 340 vom 19.12.2008, S. 76. [21] In
diesem Kontext sollte Eurostat die Ergebnisse von durch die EU finanzierten
Projekten heranziehen, z. B. Joint Action on Monitoring Injuries in Europe
(JAMIE) und Injury Database (IDB). [22] Wie im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zu
Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz
und Sicherheit am Arbeitsplatz vereinbart (Gesundheitszustand und
Gesundheitsdeterminanten, Gesundheitsversorgung, Todesursachen, Arbeitsunfälle,
Berufskrankheiten). [23] System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen der
Vereinten Nationen. [24] Europäisches System Volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnungen. [25] Integrierte Volkswirtschaftliche und Umweltgesamtrechnung der
Vereinten Nationen. Annahme 2012 zu erwarten. [26] Europäische Umweltgesamtrechnung. [27] ABM: Activity
Based Management (maßnahmenbezogenes Management) – ABB: Activity Based
Budgeting (maßnahmenbezogene Budgetierung). [28] Im Sinne von Artikel 49
Absatz 6 Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung. [29] Die Partnerschaftsgruppe setzt sich aus Leitern der
nationalen statistischen Ämter des ESS zusammen, deren Aufgabe darin besteht,
die Entwicklung des ESS in erster Linie durch Unterstützung des ESS-Ausschusses
zu fördern. [30] KOM(2009) 1 endg. [31] Internal Audit Capacity’s Audit Report
ESTAT-2009-ESTAT-002, 19.2.2010. [32] Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG, Euratom)
Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung
für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften. [33] Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG, Euratom)
Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des
Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen
Gemeinschaften. [34] Vorgelegt auf der AESS-Sitzung vom 18. November 2010
(Dok. Nr. 2010/07/08b). [35] Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG, Euratom)
Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung
für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften. [36] Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG, Euratom)
Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des
Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen
Gemeinschaften. [37] Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und
Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in
französischer und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html. [38] Einrichtungen im Sinne des Artikels 185 der
Haushaltsordnung. [39] GM= Getrennte Mittel / NGM= Nicht getrennte Mittel. [40] EFTA: Europäische Freihandelsassoziation. [41] Bewerberländer sowie gegebenenfalls potenzielle
Bewerberländer des Westbalkans. [42] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [43] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung
und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der
EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [44] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [45] Ausgaben für technische und/oder administrative
Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Durchführung von Programmen
bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte
Forschung. [46] Ergebnisse sind Produkte, die geliefert, und
Dienstleistungen, die erbracht werden (z. B.: Austausch von Studierenden,
gebaute Straßenkilometer…). [47] Wie unter Ziffer 1.4.2 („Einzelziele...“) beschrieben. [48] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung
und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der
EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [49] Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen
Vereinbarung. [50] Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben)
sind die Beträge netto, d. h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten,
anzugeben.