Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020) /* KOM/2011/0834 endgültig - 2011/0394 (COD) */
BEGRÜNDUNG 1. HINTERGRUND DES VORGESCHLAGENEN
RECHTSAKTS Begründung des Vorschlags Unternehmen – und hierbei insbesondere kleine
und mittlere Unternehmen (KMU) – leisten einen beträchtlichen Beitrag zu
Wachstum und Beschäftigung in der EU. Wenn die EU die Prioritäten ihrer
Strategie Europa 2020, d. h. intelligentes, nachhaltiges und
integratives Wachstum, tatsächlich verwirklichen soll, muss die
Wettbewerbsfähigkeit im Mittelpunkt aller Anstrengungen stehen. Zwar stehen der EU Regulierungsinstrumente
z. B. für eine intelligente Rechtsetzung oder den Bürokratieabbau für in
der EU ansässige Unternehmen zur Verfügung, jedoch können bestimmte
Marktschwächen wirksam mittels öffentlicher Finanzierung auf EU-Ebene behoben
werden. Dieses Verfahren wird derzeit bereits
angewandt. Durch das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
(CIP – Competitiveness and
Innovation Framework Programme) werden Finanzmittel für
diesbezügliche Maßnahmen bereitgestellt. Die Notwendigkeit, eine finanzielle
Unterstützung dieser Art fortzuführen und weiterzuentwickeln, wurde in der
Mitteilung der Kommission „Ein Haushalt für Europa 2020“[1] anerkannt. Nun schlägt die
Kommission ein „Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für
KMU“ (COSME - „Programme for the Competitiveness of Enterprises and SMEs“) vor,
dessen Gesamtausstattung für den Zeitraum 2014 – 2020 2,5 Mrd. EUR
betragen soll. Allgemeiner Hintergrund Unternehmen aus der Europäischen Union
haben die Herausforderung angenommen, ihre Wettbewerbsfähigkeit weltweit unter
Beweis zu stellen. Gleichwohl werden sie durch Marktschwächen in ihrer
Fähigkeit behindert, mit weltweiten Konkurrenten in Wettbewerb zu treten.
Infolgedessen weisen KMU aus der Europäischen Union eine geringere
Arbeits- und Ressourcenproduktivität auf und verzeichnen ein geringeres
Wachstum, als dies bei ihren Konkurrenten beispielsweise in den
Vereinigten Staaten von Amerika der Fall ist; im Vergleich zu
größeren Unternehmen in Europa fällt es diesen KMU außerdem schwerer, sich
erfolgreich an sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen. Die jüngste
Wirtschafts- und Finanzkrise sowie Steigerungen von Waren- und Rohstoffpreisen
haben dabei zu einer Verschärfung der Schwierigkeiten für KMU beigetragen. Zwar fallen Maßnahmen zur Behebung dieser Marktschwächen
zunächst unter die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und Regionen, jedoch
besteht in einigen Bereichen ein eindeutiges Potenzial für einen noch größeren
Nutzen durch ein Tätigwerden auf EU-Ebene. So kann die EU beispielsweise
Beiträge leisten zur Stärkung des Binnenmarktes, zur Unterstützung von Kohärenz
und Kontinuität nationaler Maßnahmen und zur Erzielung von Katalysatoreffekten
bei der Verbreitung bewährter Verfahren oder von Skaleneffekten. Die Rolle der
EU geht über die Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des
Binnenmarktes hinaus; sie muss auch dazu beitragen, das wirtschaftliche Umfeld
zu verbessern, um starke und diversifizierte Unternehmen in der EU zu
ermöglichen, und sicherzustellen, dass KMU in der Lage sind, sich sowohl dem
weltweiten Wettbewerb zu stellen als auch auf eine kohlenstoffarme und
ressourceneffiziente Wirtschaft einzustellen. Dieses Programm ist als ein Instrument zu
verstehen, mit dem ernsthaften Marktschwächen, die das Wachstum von Unternehmen
- und insbesondere von KMU - in der EU behindern, entgegengewirkt werden soll.
In Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit und unternehmerische Initiative stehen
Unternehmen aus der Europäischen Union immer noch vor den folgenden
Herausforderungen: –
schwieriger Zugang zu Finanzmitteln für KMU; diese können nur unter großen Schwierigkeiten ihre Kreditwürdigkeit
nachweisen und Zugang zu Risikokapital erhalten; –
eine schwach ausgeprägte unternehmerische
Initiative; nur 45 % der europäischen
Bürgerinnen und Bürger wären gerne selbständig, im Vergleich zu 55 % in
den Vereinigten Staaten von Amerika; –
ein wirtschaftliches Umfeld, das nicht
förderlich für Unternehmensgründungen und Wachstum ist; dessen Hauptmerkmale sind regulatorische Fragmentierung und ein
Übermaß an bürokratischem Aufwand; –
die begrenzte Fähigkeit von KMU, sich an eine kohlenstoffarme, energie- und ressourceneffiziente
Wirtschaft und an Klimaveränderungen anzupassen, aufgrund nur begrenzt
vorhandener Finanzmittel und Fachkenntnisse; –
die begrenzte Fähigkeit von KMU, ihre Tätigkeiten auf Märkte jenseits ihres Heimatmarktes auszuweiten
(d. h. sowohl in den Binnenmarkt hinein- als auch über diesen
hinauszugehen). Diese Schwierigkeiten resultieren in einer zu
geringen Anzahl an Unternehmensgründungen bzw. in oftmals wirtschaftlich nicht
lebensfähigen oder, in Bezug auf die Produktivität, kaum rentablen
Neugründungen. Auf der makroökonomischen Ebene werden wir derzeit Zeugen einer
Erosion des Wettbewerbsvorsprungs der EU-Wirtschaft. Im Einklang mit der
Strategie Europa 2020 sollen mit dem Programm die Bedingungen
geschaffen werden, die es europäischen Unternehmen ermöglichen, profitabel zu
wirtschaften, die ferner sicherstellen, dass die KMU das enorme Potenzial des
Binnenmarktes so weit wie möglich ausschöpfen können und mit denen die KMU
gefördert werden, über die Grenzen des Binnenmarktes hinaus zu blicken. Es
bedarf besonderer Anstrengungen, um die Entwicklung von KMU, die maßgeblich zum
Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Union
beitragen, zu fördern; mehr als 67 % der Arbeitsplätze im privaten Bereich
und über 58 % des Gesamtumsatzes innerhalb der EU entfallen auf diese. Besondere Aufmerksamkeit wird der Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Tourismus zuteil, um die im Vertrag
von Lissabon vorgesehenen neuen Kompetenzen der Europäischen Union
umzusetzen; der Grund dafür liegt einerseits in dem beträchtlichen Beitrag, den
dieser Sektor zum BIP der Europäischen Union leistet und andererseits in
dem hohen Anteil von KMU, die in diesem Sektor tätig sind. Ziele des Vorschlags Die allgemeinen Zielsetzungen des Programms
lauten: ·
Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und
Nachhaltigkeit der Unternehmen einschließlich der Tourismusbranche in der
Europäischen Union; ·
Unterstützung eines unternehmerischen Umfelds und
Förderung der Neugründung und des Wachstums von KMU. Mit den durch das Programm finanzierten
Maßnahmen werden folgende Ziele verfolgt: ·
Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr
Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen, einschließlich der
Tourismusbranche in der Europäischen Union durch
eine Stärkung von Kohärenz und Konsistenz in der Umsetzung sowie durch
fundierte Entscheidungsfindungen auf EU-Ebene. Das wirtschaftliche und
ordnungspolitische Umfeld kann durch Benchmarking, den Austausch bewährter
Verfahren und sektorspezifische Initiativen verbessert werden. Die Ziele des
Small Business Act (SBA) und der Strategie Europa 2020
sollen dabei als Rahmen für die Entwicklung der KMU-Politik und die Förderung
der Wettbewerbsfähigkeit der KMU dienen. Die EU-Maßnahmen werden eine
verstärkte Anwendung des Grundsatzes „Vorfahrt für KMU“ im politischen Handeln
der EU und der Mitgliedstaaten enthalten, ferner eine Ermittlung von bewährten
Verfahren und den Austausch derselben, um zur Umsetzung des SBA beizutragen
sowie eine Unterstützung von KMU in Bezug auf eine bestmögliche Nutzung des
Potenzials, das der Binnenmarkt bietet. Unternehmen aus dem verarbeitenden
Gewerbe und dem Dienstleistungssektor sowie ausgewählte Wirtschaftszweige, die
einen hohen Anteil von KMU aufweisen, sollen gestärkt werden. ·
Förderung der unternehmerischen Initiative, auch
in Bezug auf spezifische Zielgruppen: Die Maßnahmen
enthalten eine Vereinfachung administrativer Verfahren, die Entwicklung
unternehmerischer Fähigkeiten und Sichtweisen, insbesondere bei
Jungunternehmern, jungen Menschen und Frauen sowie die Förderung einer zweiten
Chance für Unternehmer. ·
Verbesserung des Zugangs von KMU zu
Finanzmitteln in Form von Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmitteln: Finanzinstrumente für Wachstum, beispielsweise neue Eigen- bzw.
Fremdkapital-Plattformen zur Bereitstellung von Eigenkapital-Fazilität und
Kreditbürgschaften, werden es KMU ermöglichen, einen leichteren Zugang zu
Finanzmitteln zu erhalten. Die Eigenkapital-Fazilität ist für Investitionen in
der Wachstumsphase gedacht, in deren Rahmen den KMU auf kommerzielle Ziele
ausgerichtetes, rückzahlbares Beteiligungskapital – zumeist in Form
von Risikokapital – mit Hilfe von Finanzmittlern bereitgestellt wird.
Im Rahmen der Kreditfazilität werden Kredite für KMU durch direkte oder andere
Risikoteilungsvereinbarungen mit Finanzmittlern abgesichert. ·
Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb
und außerhalb der Union: Wachstumsorientierte
unterstützende Dienstleistungen für Unternehmen werden durch das
Enterprise Europe Network bereitgestellt, um die Ausweitung in den
Binnenmarkt hinein und darüber hinaus zu erleichtern. Mit diesem Programm
werden den KMU auch unternehmensnahe Dienstleistungen auf Märkten außerhalb der
EU zur Verfügung gestellt. Auch für die internationale industrielle
Zusammenarbeit soll Unterstützung verfügbar werden, insbesondere, um
Unterschiede in den ordnungspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
der EU und ihrer wichtigsten Handelspartner zu verringern. EU-Mehrwert Der Mehrwert aus dem Tätigwerden auf EU-Ebene
ergibt sich aus den fünf folgenden Hauptaspekten: ·
Stärkung des Binnenmarktes durch eine Überwindung
der Marktzersplitterung in Bereichen wie Risikokapitalinvestitionen, grenzübergreifende
Kreditvergabe und Bonitätsverbesserung sowie Abbau von Einschränkungen beim
Zugang zu Informationen und von organisatorischen Zwängen, die KMU daran
hindern, die Möglichkeiten zu nutzen, die der Binnenmarkt bietet.
Beispielsweise soll der Hauptzweck der Finanzinstrumente darin liegen, den
Zugang von KMU zu Finanzmitteln in solchen Marktsegmenten zu verbessern, die
nicht von jenen Maßnahmen der Mitgliedstaaten abgedeckt sind, die auf
Investitionen und Unterstützung innerhalb des jeweiligen Staates beschränkt
sind. Der Schwerpunkt soll sowohl auf der Finanzierung der Ausweitung jener
wachstumsorientierten Unternehmen liegen, die beabsichtigen, international zu
expandieren und grenzüberschreitend tätig zu werden, als auch auf der
Entwicklung eines grenzüberschreitenden KMU-Finanzmarktes. Nur ein Programm auf
EU-Ebene kann dieser Rolle gerecht werden. ·
Demonstrations- und Katalysatoreffekte durch die
Verbreitung bewährter Verfahren aus den Bereichen der Politik und der
Industrie. Im Rahmen des vorliegenden Programms können die besten Beispiele der
Förderung von unternehmerischer Initiative und KMU auf nationaler, regionaler
und lokaler Ebene für den Wettbewerb um die europäischen Unternehmerpreise
(„European Enterprise Awards“) ausgewählt werden. Mit diesen
Auszeichnungen sollen die besten von Behörden ergriffenen Maßnahmen gewürdigt
werden, z. B. im Bereich von Vereinfachungen und Verringerungen von
Verwaltungslasten. Jedes Jahr nehmen rund 400 Projekte an den nationalen
Wettbewerben teil, wovon durchschnittlich 56 Projekte vom jeweiligen
Mitgliedsstaat zur Teilnahme an dem Wettbewerb auf europäischer Ebene
ausgewählt werden; eine europäische Jury bestimmt dann die sechs Gewinner. Von
den 250 nationalen Kandidaten haben über 30 einen Preis gewonnen und diese
wurden europaweit mit ihren bewährten Praktiken vorgestellt. Die Weitergabe von
Kenntnissen und die Vermittlung von Fähigkeiten über Grenzen hinweg tragen dazu
bei, die Politik der Mitgliedstaaten anzugleichen, neue Partnerschaften zu
gründen und die Kluft zwischen den europäischen Volkswirtschaften zu
verringern. Auf der jedes Jahr von der Kommission und dem EU-Ratsvorsitz
durchgeführten SBA-Konferenz haben nationale und lokale Behörden aus der
Europäischen Union die Möglichkeit, ihre erfolgreichen Initiativen
vorzustellen. Diese Konferenz hat sich in der EU und darüber hinaus zur
wichtigsten Veranstaltung für die Förderung des Austauschs bewährter Verfahren
entwickelt. So zog beispielsweise die zuletzt in Budapest durchgeführte
SBA-Konferenz 340 Teilnehmer aus EU-Mitgliedstaaten und 30 Teilnehmer
aus Nicht-Mitgliedstaaten an. In den Workshops wurden 28 Beispiele
bewährter Verfahren vorgestellt. Bei den Finanzinstrumenten erleichtert der EIF
den ständigen Austausch bewährter Verfahren in Bereichen wie Bürgschaften und
Risikokapital; dabei wird allgemein anerkannt, dass der Katalysatoreffekt vor
allem in Bezug auf Risikokapital sehr ausgeprägt ist. ·
Skaleneffekte in Bereichen, in denen es
Mitgliedstaaten alleine schwerfallen würde, die erforderliche kritische Masse
zu erreichen. Beispielsweise wird im Bereich der Unterstützung von im Ausland
tätigen KMU der europäische Mehrwert erzielt, indem die nationalen
Anstrengungen gebündelt und solche Dienstleistungen bereitgestellt werden,
denen es an kritischer Masse fehlen würde, wenn sie nur auf nationaler Ebene
bereitstünden (z. B. durch Unterstützung bei der Durchsetzung der Rechte
am geistigen Eigentum, den „IPR“ – intellectual property rights). Der durch das
derzeitige Programm geförderte China-IPR-Helpdesk für KMU stellt Informationen
zur Verfügung, die für KMU aus kleineren Mitgliedstaaten anderweitig nicht
zugänglich wären[2].
Des Weiteren können Interventionen durch die EU-Ebene dazu beitragen,
Doppelarbeit zu vermeiden, die Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten zu
fördern und die Abstimmung mit wichtigen Nicht-Mitgliedstaaten zu unterstützen.
Beim Tourismus ist ein eindeutiger Mehrwert zu erzielen, wenn auf EU-Ebene
Maßnahmen vor allem in den folgenden Bereichen ergriffen werden: Konsolidierung
der Wissensbasis durch europaweite Erhebungen und Studien, um eine besseres
Verständnis von Angebot und Nachfrage zu erreichen; ohne eine solche Maßnahme
könnte weder die europaweite Vergleichbarkeit noch die Kohärenz von Daten
sichergestellt werden[3];
die Entwicklung gemeinsamer transnationaler Werbestrategien für Europa,
d. h. die Darstellung von Europa als einer Region, deren touristische
Ziele eine hohe Qualität mit Nachhaltigkeit verbinden [4]; die Ermittlung bewährter
Verfahren, von denen bestimmte Sektoren, beispielsweise der Meeres- und
Küstentourismus, profitieren können; eine Ausweitung der Tourismussaison ließe
sich durch eine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten besser erreichen, als durch
ein individuelles Vorgehen von Mitgliedstaaten. ·
Kohärenz und Konsistenz nationaler Maßnahmen durch den Austausch bewährter Verfahren auf
europäischer Ebene und durch Benchmarking. Eines der besten Beispiele für den
Erfolg von im Rahmen des derzeitigen Programms finanzierten
Benchmarkingmaßnahmen ist die Maßnahme zur Vereinfachung der Formalitäten für
Unternehmensgründungen. Seit 2008 werden jedes Jahr die Situation und der
Fortschritt in jedem einzelnen Land beobachtet und dabei drei
Vereinfachungsaspekte berücksichtigt (für die vom Rat „Wettbewerbsfähigkeit“
ein Leistungsvergleich angefordert worden war): durchschnittlicher Zeitaufwand,
administrative Kosten und Verfahren, die für eine Gründung einer Gesellschaft
mit beschränkter Haftung erforderlich sind. Die Maßnahme bestand aus
halbjährlichen Sitzungen Sachverständiger (das „Netz nationaler Koordinatoren
für Unternehmensgründungen“), die von den Mitgliedstaaten benannt wurden. Zweck
der Maßnahme war es, ein Messverfahren zu entwickeln, den Fortschritt zu
beobachten und ihn durch den Austausch von bewährten Verfahren und Informationen
zu flankieren. Seit 2002 hat sich der zeitliche Aufwand für die Zulassung um 70 %
verringert und die Kosten haben sich mehr als halbiert. Nach dem Erfolg dieser
Maßnahme wurden die Ziele in der im Februar 2011 durchgeführten
Überarbeitung des „Small Business Act“ (SBA) angepasst. ·
Das von EU-Institutionen erworbene einzigartige
Fachwissen: –
Das betrifft die EU-Finanzinstitutionen
(Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäischer Investitionsfonds
(EIF)), deren Erfahrung in der Ausgestaltung und Umsetzung von
KMU-freundlichen Finanzierungsprogrammen unübertroffen ist. Die vom EIF in mehr
als zehn Jahren gewonnenen Erfahrungen stellen ein einzigartiges, wertvolles
Kapital dar. Der EIF hat sich seit 2007 in 19 durch das CIP geförderten
Risikokapitalfonds als Investor betätigt ─ dabei war ihm häufig eine
tragende Rolle als (Cornerstone-)Investor zuteil ─ und hat
Gesamtinvestitionen in wachstumsorientierten KMU in einer Höhe von mehr als 1,4
Mrd. EUR eingesetzt. In Bezug auf die bisherigen Ergebnisse der
ersten Generation von EU-Risikokapital (die ETF-Startkapitalfazilität im Rahmen
der Wachstums- und Beschäftigungsinitiative 1998 - 2000) wurden
bereits mehr als 98 % der investierten Gelder zurückgezahlt bzw. werden
letztlich zurückgezahlt werden von Empfängern wie Skype (Voice-Over-Internet-Telefonie),
Vertaris (Recycling von Papier) und Solaire Direct (photovoltaische
Strukturen). –
Mit dem Enterprise Europe Network wurden
greifbare Ergebnisse erzielt, indem mit Nachdruck die Internationalisierung von
KMU (im Binnenmarkt und darüber hinaus) gefördert wurde; dies geschah durch
eine gezielte Informationsbereitstellung in Bezug auf EU-Themen und durch die
Möglichkeit, selbst zur Entscheidungsfindung beizutragen. Das
Enterprise Europe Network spielt eine besonders wichtige Rolle in der
Überwindung von Informationsasymmetrien, mit denen KMU konfrontiert sind, und
in der Reduzierung der Kosten grenzüberschreitender Tätigkeiten. Was das
Enterprise Europe Network zu einem wertvollen Funktionselement macht,
sind die gemeinsamen Methoden und Instrumente sowie die qualifizierten - und
von regionalen bzw. nationalen Behörden beauftragten und (ko-)finanzierten -
Dienstleistungserbringer. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und
Programmen Die besonderen Interessen und Bedürfnisse der
KMU sind bei der Ausarbeitung sämtlicher EU-Maßnahmen und Förderprogramme
unbedingt zu berücksichtigen. Der künftige Finanzrahmen ist daher so
konzipiert, dass kleinen Unternehmen die Teilnahme an Förderprogrammen
erleichtert wird, beispielsweise durch vereinfachte Vorschriften, geringere
Teilnahmekosten, beschleunigte Vergabeverfahren für Finanzhilfen sowie durch
die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für die Empfänger von
EU-Finanzhilfen. Da das Unternehmensumfeld von KMU wichtig für
die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 ist, findet dessen
Verbesserung in sechs von sieben Leitinitiativen der Strategie Erwähnung: „Eine
Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung”, „Innovationsunion”, „Jugend
in Bewegung“, „Eine Digitale Agenda für Europa“, „Ressourcenschonendes Europa”
sowie „Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“. Im
Zusammenhang mit dem neuen Programm kommt der Leitinitiative „Eine
Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung” eine besondere Bedeutung zu,
da in dieser ein neuer strategischer Ansatz entworfen wird, mit dem sowohl die
europäische Wettbewerbsfähigkeit als auch die Gründung und das Wachstum kleiner
und mittlerer Unternehmen sowie die Förderung einer unternehmerischen Kultur
verfolgt werden. Das vorgeschlagene neue Programm kann auch als
Instrument für die Verwirklichung anderer politischer Ziele eingesetzt werden.
Durch das Enterprise Europe Network sollen sich Verbindungen mit
anderen Programmen und Initiativen herstellen lassen und diese gefördert
werden: Dabei sollen mittels eines „Top-down-Konzepts“ Informationen von oben
nach unten verbreitet und mit einem „Bottom-up-Konzept“ Rückmeldungen von
unten, d. h. von den Interessenträgern, nach oben gesammelt werden. Es
wird den KMU auch weiterhin Informationen, Ratschläge und Unterstützung in
Bezug auf Umweltprogramme und die Einhaltung der Anforderungen zur Verfügung
stellen. Synergien mit anderen Programmen sollen so effizient wie möglich
genutzt werden. Beispielsweise sollen die im neuen Programm vorgeschlagenen
Tätigkeiten im Zusammenhang mit Garantien parallel zu den durch die
EU-Strukturfonds und das Progress-Mikrofinanzierungsinstrument finanzierten
Garantieoperationen angewandt werden. Die Risikokapitalinstrumente sollen jene
ergänzen, die im Programm „Horizont 2020 – das künftige
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation“ enthalten sind. Des Weiteren
werden mit dem Programm - vor allem in den Bereichen der Förderung von
unternehmerischer Initiative und Kompetenzen - Überlappungen mit anderen
Programmen vermieden. Eingehend berücksichtigt wird auch die Komplementarität
des neuen Programms mit dem vorgeschlagenen Partnerschaftsinstrument. Es ist
von wesentlicher Bedeutung, dass die EU-Maßnahmen im Außenbereich die in der
internen Agenda für nachhaltiges Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen in
Europa enthaltene externe Dimension ergänzen. Programmverwaltung Wie in der Mitteilung der Kommission „Ein
Haushalt für Europa 2020“[5]
angekündigt, werden Verwaltungsbereiche in großem Umfang ausgelagert. –
Die Finanzinstrumente werden im Namen der
Kommission von der Gruppe der Europäischen Investitionsbank verwaltet. –
Ausgehend von den positiven Erfahrungen[6], die mit der Exekutivagentur
für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI) im derzeitigen mehrjährigen
Finanzrahmen gemacht wurden, können weitere Maßnahmen von einer Exekutivagentur
verwaltet werden. Eine Kosten-Nutzen-Analyse soll durchgeführt werden. Die Auslagerung von Verwaltungsbereichen hat
sich für das CIP insbesondere in Bezug auf den Aspekt der Vereinfachung als
Erfolg erwiesen, da die EAWI infolge ihrer Spezialisierung KMU betreffende
Verfahren vereinfacht und im Sinne einer besseren Zweckmäßigkeit
weiterentwickelt hat. KMU-relevante Teile künftiger
Ausgabenprogramme könnten ebenfalls zum EAWI ausgelagert werden. Das könnte
Teile von „Horizont 2020“ betreffen, wodurch diese Agentur zu einer
zentralen Beratungsstelle für jene KMU würde, die beabsichtigen, EU-Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Die Nutzung
einer einzigen Exekutivagentur würde auch zu einer rationelleren Verwendung von
IT-Tools und elektronischen Portalen führen und auf diese Weise zu einem
einfacheren Zugang für KMU beitragen. Vereinfachung Die Vereinfachung des ordnungspolitischen
Umfelds und die Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für Unternehmen in
der EU - vor allem für KMU und im Rahmen des Machbaren - besitzen für die
Kommission in diesem Programm in der gleichen Weise Priorität, wie dies auch in
anderen Programmen im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen der Fall
ist. Dieser Ansatz kommt im Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von
Unternehmen und für KMU (COSME) zum Tragen und stützt sich ausschließlich und
ausnahmslos auf die Vorschriften der Haushaltsordnung. Auf diese Weise
entstehen einfache, aufeinander abgestimmte und standardisierte
Verwaltungsverfahren für den Zugang von Unternehmen zu finanzieller Förderung. Die Überarbeitung der Haushaltsordnung wird
dazu beitragen, die Teilnahme von kleinen Unternehmen an Förderprogrammen zu
erleichtern, z. B. durch vereinfachte Vorschriften, geringere
Teilnahmekosten, beschleunigte Vergabeverfahren für Finanzhilfen sowie durch
die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für die Empfänger von
EU-Finanzhilfen. Es wird ein neues System der Pauschalfinanzierung
vorgeschlagen. Diese Aspekte entsprechen dem Bedarf, den
beteiligte Interessenträger im Rahmen der öffentlichen Anhörung zur künftigen
Entwicklung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)
genannt haben: ·
Vereinfachung von Verwaltungsverfahren und der
Verfahren des Enterprise Europe Network durch eine vereinfachte
Vorbereitung von Vorschlägen, ·
häufigerer Gebrauch von Pauschalfinanzierungen und
Pauschalsätzen, ·
Streichung der Anforderung, das mit einem Projekt
befasste Personal namentlich zu benennen, ·
vereinfachte Verwaltungsformulare für die Vorlage
bei Verträgen, ·
Streichung der Anforderung für private Empfänger,
Bankbürgschaften vorzulegen. Das Programm berücksichtigt diese Anregungen,
indem so weit wie möglich die neue Haushaltsordnung angewendet wird; darüber
hinaus sollen auch die Meldepflichten vereinfacht werden, indem mehr als bisher
elektronische Verfahren zur Nutzung kommen. Ferner werden die Vorschriften
hinsichtlich der Teilnahme und der Förderfähigkeit in allen künftigen
EU-Förderprogrammen so weit wie möglich angeglichen, um für KMU einen
verbesserten Zugang zu Fördermitteln herzustellen. Für Unternehmen sind Finanzinstrumente an und
für sich einfach zu handhaben, da sie bei ihrer Bank oder ihrem
Risikokapitalfonds nur eine gewöhnliche Finanzierungsanfrage stellen ohne einen
Projektvorschlag machen zu müssen, wie dies bei einer Zuschussfinanzierung der
Fall wäre. In Bezug auf die administrativen Anforderungen, die für die vom
Europäischen Investitionsfonds (EIF) oder anderen geeigneten
Finanzinstituten umzusetzenden Finanzinstrumente gelten sollen, sind der
Vorschlag der Kommission über Eigen- bzw. Fremdkapital-Plattformen sowie die
überarbeitete Haushaltsordnung ausschlaggebend. Die Vorschriften werden so weit
wie möglich vereinfacht, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einerseits den
Meldepflichten zwischengeschalteter Stellen und Empfängern und andererseits
einer wirtschaftlichen Haushaltsführung - was Auditanforderungen einschließt -
zu gewährleisten. Außerdem werden die vereinfachten, von der
EAWI entwickelten Verfahren von der Kommission für ähnliche Projekte
übernommen. Bewährte Verfahren, beispielsweise in Bezug auf Vereinfachungen,
die von der Agentur für Finanzhilfevereinbarungen, Verträge und administrative
Abläufe eingeführt wurden, sollen verbreitet werden. Weitere Vereinfachungen
könnten aus flexibleren Umsetzungsmodalitäten für Finanzhilfevereinbarungen
bestehen, um die Notwendigkeit späterer Änderungen zu vermeiden. ERGEBNISSE DER BERATUNGEN MIT DEN INTERESSIERTEN
PARTEIEN UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN Anhörung der interessierten Parteien Das CIP läuft am 31. Dezember 2013 aus.
Im Rahmen der Folgenabschätzung in Bezug auf ein Nachfolgeprogramm hat die
Kommission eine öffentliche Anhörung durchgeführt, deren breiter
Adressatenkreis öffentliche und private Organisationen und Einzelpersonen
umfasste und die aus vier Stufen bestand: –
einer Online-Erhebung (einschließlich einer
spezifischen Erhebung zu Finanzinstrumenten[7]),
die vom 8. November 2010 bis 11. Februar 2011 dauerte; –
einer öffentlichen Konferenz am 25. Januar 2011;
–
Zusammenkünften mit den Vertretern der
Mitgliedstaaten im Verwaltungsausschuss des Programms für unternehmerische
Initiative und Innovation und in gemeinsamen Sitzungen der CIP-Ausschüsse; –
einer Sitzung des Strategischen Beratungsgremiums
des CIP am 2. Februar 2011. Es wurde bestätigt, dass das derzeitige
Programm in weiten Teilen gut funktioniert und dass die Aufrechterhaltung eines
EU-Programms zur Unterstützung von KMU und Herstellung eines günstigen
wirtschaftlichen Umfelds weithin befürwortet wird. Aspekte des Zugangs zu
Finanzmitteln für KMU wurden ebenfalls in den Sitzungen des KMU-Finanzforums im
September 2010 und März 2011 beraten. Evaluierung des derzeitigen Programms Im Rahmen des laufenden CIP werden
Evaluierungen sowohl auf der Ebene der Einzelprogramme als auch auf der Ebene
des Rahmenprogramms vorgenommen. Bei den meisten Maßnahmen des vorgeschlagenen
Programms handelt es sich um die Fortsetzung von Maßnahmen nach dem Programm
für unternehmerische Initiative und Innovation im Rahmen des CIP. Die wichtigsten Ergebnisse der Bewertungen des
EIP sind nachstehend zusammengefasst. Zwischenbewertung In der EIP-Zwischenbewertung[8] wurden die Anfangsergebnisse
des EIP beurteilt, und der Schwerpunkt lag dabei auf der Einrichtung des
Enterprise Europe Network und der Wirkung der Finanzinstrumente, die Teil des
EIP und seines Vorgängerprogramms waren. Die Bewertung ergab, dass die Ziele
des EIP einen effizienten Lösungsansatz für die wichtigsten Hindernisse und
Sachzwänge darstellten, mit denen europäische KMU konfrontiert sind, wie
z. B. hoher Regelungs- und Verwaltungsaufwand und begrenzter Zugang zu
Finanzmitteln. Die im Rahmen des EIP zur Verfügung stehenden Finanzinstrumente
werden gebraucht, weil es zu Marktversagen kommt; mit ihnen sollen die
Finanzierungsschwierigkeiten angegangen werden, vor den neugegründete und
wachsende KMU in der ganzen EU stehen. Die EIP-Finanzinstrumente wurden hierbei
als ein innovativer Ansatz zur Beseitigung von Marktmängeln bei der
KMU-Finanzierung betrachtet. Zu den Empfehlungen für weitere Verbesserungen
gehörten: ·
Entwicklung eines standardmäßigen Satzes von
Überwachungsindikatoren, mit deren Hilfe der Programmfortschritt festgehalten
und über ihn Bericht erstattet werden kann. ·
Verbesserung der Rückmeldefunktion des Enterprise
Europe Network. ·
Vereinfachung des Aufbaus des EIP, damit bessere
Verbindungen zwischen den Einzelmaßnahmen und den EIP-Oberzielen hergestellt
werden können. Abschließende Evaluierung Bei der abschließenden Evaluierung des EIP[9] wurden die Relevanz, Effizienz,
Wirksamkeit, Informations- und Sensibilisierungsaktivitäten, Nützlichkeit und
Nachhaltigkeit des Programms bewertet, wobei besonderes Augenmerk auf die
Hauptbestandteile Finanzinstrumente, Enterprise Europe Network und Innovation
gelegt wurde. Die Evaluierung schloss eine umfassende Anhörung interessierter
Kreise und von Empfängern von Finanzmitteln durch Umfragen und Interviews ein. Die Ergebnisse der Evaluierung waren positiv. Den
Befragten zufolge war das EIP auf dem richtigen Weg, die geplante Wirkung zu
erreichen; es habe in besonders wirkungsvoller Weise auf europäischer Ebene auf
die Bedürfnisse, Probleme und Themen abgezielt, für die es geschaffen worden
sei. Seine Ziele gelten als äußerst relevant für
die Bedürfnisse der Unternehmen und vereinbar mit der Strategie Europa 2020.
Es ergab sich, dass das Programm Endnutzern, insbesondere den KMU, auf
wirkungsvolle Weise genutzt hat. Die EIP-Maßnahmen, besonders die Finanzinstrumente,
hätten auf effektive Weise die Bedingungen für eine tatsächliche Marktumsetzung
geschaffen. Für die weitere Verbesserung der Durchführung
des EIP wurden folgende Empfehlungen gegeben: ·
Entwicklung eines systematischen
Verwaltungsprozesses, um Querschnittsziele innerhalb des Programms zu verfolgen
und übergeordnete Ziele mit einzelnen finanzierten Maßnahmen zu verknüpfen; ·
deutlichere Herausstellung von Verknüpfungen mit
anderen Elementen der Unternehmenspolitik, z. B. durch Verweise auf die
Prioritäten des Small Business Act oder einschlägige Leitinitiativen der
Strategie Europa 2020; ·
Weiterentwicklung des Überwachungssystems und der
Indikatoren, die zwar einen wertvollen Beitrag zur Bewertung der
Leistungsfähigkeit des Programms liefern, jedoch noch der Feinabstimmung
bedürfen. Im aktuellen Programm liegt bereits mehr der
Schwerpunkt auf der Messung der Leistungsfähigkeit und auf
Leistungsindikatoren; im neuen Programm wird dies eine herausragende Rolle
einnehmen. Dort werden die obengenannten Empfehlungen berücksichtigt;
insbesondere wird die Eingriffslogik des Programms gestärkt, indem es stärker
mit den strategischen Prioritäten der EU verknüpft wird. Folgenabschätzung Eine Folgenabschätzung zu den Instrumenten des
Programms wurde durchgeführt und liegt diesem Vorschlag der Kommission bei.
Dabei wurden vier Optionen untersucht: –
Option 1 (Business as Usual): Sämtliche Elemente im
Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit und KMU, die für 2013 für das EIP geplant
sind, werden beibehalten. –
Option 2: Sämtliche derzeitigen finanziellen
Maßnahmen werden beendet. –
Option 3b: Das derzeitige Ausmaß der Maßnahmen
bleibt mit einer ausgewogenen Aufstockung der Mittel bestehen. –
Option 3c: Es wird eine auf Schwerpunkte
konzentrierte Aufstockung der Mittel vorgenommen, wobei die finanzielle
Unterstützung auf die Finanzinstrumente und das Enterprise Europe Network
begrenzt bleibt. Die Folgenabschätzung ergab eine maßvolle
Aufstockung der Haushaltsmittel als vorzuziehende Option; sie bietet einen
ausgewogenen Ansatz zur Förderung von Effizienzsteigerungen, der kritischen
Masse, der Kohärenz und der Wirksamkeit sowie zur Behebung von Markt- und
Regulierungsmängeln. Aufgrund der Stellungnahme des Ausschusses für
Folgenabschätzung wurde der Bericht wie folgt verbessert: –
Die Ergebnisse der Evaluierung und die Meinungen
interessierter Kreise wurden im Text detaillierter ausgeführt; –
soziale Folgen wurden in stärkerem Maße
abgeschätzt; –
die Kohärenz der Politik und die Kohärenz mit
anderen EU-Programmen wurden eingehender bewertet und erläutert. RECHTLICHE ELEMENTE DES VORSCHLAGS Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage des Vorschlags sind die
Artikel 173 und 195 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union. Er enthält folgende Bestimmungen: –
Durch Artikel 1 wird das Programm aufgestellt; –
in Artikel 2werden die allgemeinen Ziele und in
Artikel 3 die Einzelziele bestimmt; –
in Artikel 4 wird die Mittelausstattung des
Programms beschrieben; –
Artikel 5 betrifft die Teilnahme von Drittländern; –
in den Artikeln 6, 7, 8 und 9 werden die Maßnahmenbereiche
des Programms erläutert; –
in Artikel 10 wird das Jahresarbeitsprogramm für
die Durchführung definiert; –
in Artikel 11 wird der Umfang unterstützender
Maßnahmen der Kommission festgelegt; –
in Artikel 12 werden Bestimmungen zur Überwachung
und Evaluierung beschrieben; –
in Artikel 13 die Formen der finanziellen
Unterstützung; –
Artikel 14 enthält Informationen über die
Durchführung der Finanzinstrumente; –
Artikel 15 betrifft den Schutz der finanziellen
Interessen der Union; –
Artikel 16 enthält Bestimmungen zum Ausschuss; –
in den Artikeln 17, 18 und 19 geht es um delegierte
Rechtsakte, die Ausübung übertragener Befugnisse und Bestimmungen zum
Dringlichkeitsverfahren; –
in Artikel 20 wird das Datum für das Inkrafttreten
der vorliegenden Verordnung festgelegt. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit Das vorgeschlagene Eingreifen der EU ist mit
dem Vertrag von Lissabon vereinbar; es werden gezielt politische Mängel wie
fehlende Abstimmung und fehlende wirkungsvolle Vernetzung sowie Mängel der Märkte
wie Informationsasymmetrien angegangen, wie es nur auf EU-Ebene möglich ist.
Eine abgestimmte und konsolidierte Politik gilt als sehr wertvolles Mittel, mit
dem wesentliche interessierte Parteien zusammengebracht und Wissen, Ideen und
Bedenken ausgetauscht werden können und das zur Sensibilisierung sowohl
innerhalb von Regierungen als auch regierungsübergreifend sowie generell bei
allen Betroffenen beitragen kann. Durch die Maßnahmen des künftigen Programms
wird in keinem Fall der Ersatz nationaler Initiativen durch solche auf EU-Ebene
oder verbindliche Beschlüsse auf EU-Ebene gefordert. Durch das Eingreifen der
EU sollen nationale Maßnahmen besser funktionieren, indem ihnen durch bessere
Abstimmung und die Beseitigung grenzüberschreitender Hindernisse für die
Zusammenarbeit entweder privater Akteure oder öffentlicher Stellen eine
EU-weite Dimension verliehen wird. Die Zusammenarbeit nationaler und regionaler
Akteure und Strukturen wird durch „horizontale“ Vernetzung anstatt „vertikaler“
Zentralisierung angeregt. EU-Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein,
d. h. die unternommenen Anstrengungen und eingesetzten Mittel müssen durch
die Ziele vollauf gerechtfertigt sein. In dieser Hinsicht dürften sich
angesichts der Herausforderungen für die EU-Wirtschaft der Umfang und das
Ausmaß von EU-Maßnahmen durch Verstärker- und Multiplikatoreffekte positiv
auswirken. Wegen der Haushaltszwänge wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen auf
EU-Ebene sorgsam ausgewählt, um den Mehrwert für die EU zu zeigen. Auf der Grundlage der vorstehenden Analyse
kann die Schlussfolgerung getroffen werden, dass das vorgeschlagene Eingreifen
auf EU-Ebene zur Förderung des Unternehmergeists und der Wettbewerbsfähigkeit
vollauf gerechtfertigt ist, insbesondere wenn die Bedürfnisse der KMU berücksichtigt
werden. AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT Für die Durchführung des Programms im Zeitraum
1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020 sind 2,522 Mrd. EUR
vorgesehen.[10] 2011/0394 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES über ein Programm für die
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen
(2014-2020) (Text von Bedeutung für den EWR) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 173 und 195, auf Vorschlag der
Europäischen Kommission, nach Übermittlung des Vorschlags an die
nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses der
Regionen, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,
in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Die Kommission nahm im März 2010 die Mitteilung
„Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und
integratives Wachstum“[11]
an (die „Strategie Europa 2020“). Diese Mitteilung wurde vom Europäischen
Rat im Juni 2010 begrüßt. Die Strategie Europa 2020 stellt eine Reaktion
auf die Wirtschaftskrise dar und soll Europa auf das nächste Jahrzehnt
vorbereiten. In ihr sind fünf ehrgeizige Ziele in den Bereichen Klima und
Energie, Beschäftigung, Innovation, Bildung sowie soziale Eingliederung
aufgeführt, die bis 2020 erreicht werden sollen, und es werden wesentliche
Wachstumsmotoren aufgezeigt, durch die Europa dynamischer und wettbewerbsfähiger
werden soll. Es wird außerdem betont, wie wichtig es ist, das Wachstum der
europäischen Wirtschaft zu stärken und zugleich für eine hohe Beschäftigung,
eine kohlenstoffemissionsarme und ressourcen- und energieeffiziente Wirtschaft
sowie sozialen Zusammenhalt zu sorgen. (2)
Um sicherzustellen, dass Unternehmen eine zentrale
Rolle für das Wirtschaftswachstum in Europa einnehmen, nahm die Kommission im
Oktober 2010 die Mitteilung „Eine integrierte Industriepolitik für das
Zeitalter der Globalisierung – Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und
Nachhaltigkeit“[12]
an, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2010
bekräftigt wurde. Hierbei handelt es sich um eine Leitinitiative der Strategie
Europa 2020. In der Mitteilung wird eine Strategie dargelegt, mit der das
Wachstum angetrieben und Beschäftigung geschaffen werden soll, indem eine
starke, diversifizierte und wettbewerbsfähige Industriebasis in Europa erhalten
bleibt und gestützt wird; dies soll insbesondere durch bessere Rahmenbedingungen
für Unternehmen erreicht werden, wie auch durch eine Stärkung bestimmter
Teilbereiche des Binnenmarkts wie z. B. der unternehmensbezogenen
Dienstleistungen. (3)
Im Juni 2008 nahm die Kommission die Mitteilung
„Vorfahrt für KMU in Europa – Der „Small Business Act“ für Europa”[13] an, die vom Europäischen Rat
im Dezember 2008 bekräftigt wurde. Mit dem Small Business Act (SBA) werden
umfassende politische Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) festgelegt, unternehmerische Initiative gefördert und der Grundsatz
„Vorfahrt für KMU“ in Gesetzgebung und Politik verankert, um die
Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu stärken. In ihm werden zehn Grundsätze
aufgestellt und politische und gesetzgeberische Maßnahmen dargestellt, mit
denen das Wachstums- und Beschäftigungspotenzial der KMU gefördert werden soll.
Die Umsetzung des SBA trägt dazu bei, die Ziele der Strategie Europa 2020
zu erreichen. In den Leitinitiativen sind bereits mehrere Maßnahmen für KMU
dargelegt. (4)
In der Mitteilung der Kommission „Überprüfung des
‚Small Business Act‘ für Europa“[14]
vom Februar 2011, die vom Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ im Mai 2011 bekräftigt
wurde, werden eine Bestandsaufnahme der Umsetzung des SBA und eine Einschätzung
der Bedürfnisse der KMU im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld vorgenommen, in
dem es ihnen zunehmend schwer fällt, Finanzmittel zu erhalten und Märkte zu
erschließen. In dieser Überprüfung wird ein Überblick über die Fortschritte in
den ersten beiden Jahren des SBA geboten, werden neue Maßnahmen dargestellt, um
den Herausforderungen zu begegnen, die sich den Betroffenen zufolge aus der
Wirtschaftskrise ergeben haben, und Wege vorgeschlagen, um Akzeptanz und
Umsetzung des SBA mit einer eindeutigen Aufgabe für die Betroffenen zu
verbessern, wobei Unternehmensverbänden eine prominente Rolle zukommt. (5)
Mit dem am 29. Juni 2011 angenommenen Vorschlag für
eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die
Jahre 2014-2020[15]
legte die Kommission eine Reihe von Legislativvorschlägen und Dokumenten für
den EU-Haushalt von 2014-2020 vor. Im mehrjährigen Finanzrahmen wird
beschrieben, wie die politischen Ziele, in Europa das Wachstum zu steigern und
mehr Beschäftigung zu schaffen sowie auf eine die Umwelt stärker
berücksichtigende, kohlenstoffarme Wirtschaftsweise umzustellen und ein
international herausragendes Niveau Europas zu erreichen, umgesetzt werden
können. (6)
Um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der
Unternehmen in der EU, insbesondere der KMU, zu stärken, die
Wissensgesellschaft voranzubringen und eine Entwicklung auf der Grundlage eines
ausgewogenen Wirtschaftswachstums zu fördern, sollte ein Programm für die
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU („das Programm“) aufgestellt
werden. (7)
Die Kommission hat sich verpflichtet, die
Bekämpfung des Klimawandels als Aspekt in Ausgabenprogrammen der Union zu
berücksichtigen und mindestens 20 % des Unionshaushalts klimabezogenen
Zielen zu widmen. Es muss sichergestellt werden, dass Maßnahmen zur Minderung
des Klimawandels und Anpassung an ihn sowie zur Risikovorbeugung bei der
Ausarbeitung, Konzeption und Durchführung des Programms gefördert werden.
Maßnahmen, die unter diese Verordnung fallen, sollten zum Übergang zu einer CO2-armen,
an Klimaveränderungen angepassten Wirtschaft und Gesellschaft beitragen. (8)
Mit der Wettbewerbsfähigkeitspolitik der Union
sollen die institutionellen und politischen Vereinbarungen umgesetzt werden,
mit denen Bedingungen geschaffen werden, unter denen Unternehmen auf
nachhaltige Weise wachsen können. Produktivitätszuwächse sind der beste Weg,
nachhaltige Einkommenssteigerungen zu erreichen, die wiederum zu einem höheren
Lebensstandard beitragen. Die Wettbewerbsfähigkeit hängt außerdem von der
Fähigkeit der Unternehmen ab, die Möglichkeiten, die z. B. der europäische
Binnenmarkt bietet, uneingeschränkt zu nutzen. Das ist besonders wichtig für
KMU, die 99 % der Unternehmen in der EU ausmachen und auf die zwei Drittel
der vorhandenen Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft und 80 % der neu
geschaffenen Arbeitsplätze sowie mehr als die Hälfte des insgesamt von
Unternehmen in der EU geschaffenen Mehrwerts entfallen. KMU sind ein
wesentlicher Motor für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und soziale
Integration. (9)
In den letzten Jahren lag das Augenmerk der Politik
der Union auf der Wettbewerbsfähigkeit, da das Scheitern der Märkte und die
politischen und institutionellen Mängel die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen in der EU, insbesondere der KMU, untergraben. (10)
Das Programm sollte daher auf die Beseitigung von
Mängeln der Märkte ausgerichtet sein, die die globale Wettbewerbsfähigkeit der
Wirtschaft der Union in erster Linie dadurch beeinträchtigen, dass Unternehmen
gegenüber ihren Konkurrenten in anderen Teilen der Welt nicht konkurrenzfähig
sind. (11)
Das Rahmenprogramm sollte speziell auf KMU
entsprechend ihrer Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai
2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und
mittleren Unternehmen[16]
ausgerichtet werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei Kleinstunternehmen,
Unternehmen des Handwerks und Sozialunternehmen zukommen. Außerdem sollten die
besonderen Voraussetzungen und Anforderungen von Jungunternehmern, neuen und
potenziellen Unternehmern sowie von Unternehmerinnen und ferner von besonderen
Zielgruppen wie Migranten und Unternehmern aus sozial benachteiligten und
gefährdeten Gruppen wie Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.
Außerdem sollten durch das Programm ältere Menschen dazu ermutigt werden,
Unternehmer zu werden und es zu bleiben, und es sollte eine zweite Chance für
Unternehmer gefördert werden. (12)
Viele der Probleme der EU im Zusammenhang mit der
Wettbewerbsfähigkeit haben mit dem schwierigen Zugang zu Finanzmitteln für KMU
zu tun; diese können nur unter großen Schwierigkeiten ihre Kreditwürdigkeit
nachweisen und Zugang zu Risikokapital erhalten. Dies wirkt sich negativ auf
das Niveau und die Qualität neu gegründeter Firmen und das Wachstum der
Unternehmen aus. Der Mehrwert der vorgeschlagenen Finanzinstrumente für die EU
liegt unter anderem darin, dass der europäische Binnenmarkt für Risikokapital
gestärkt und ein europaweiter Finanzmarkt für KMU entwickelt wird. Die
Maßnahmen der EU sollten den Einsatz von Finanzinstrumenten für KMU durch die
Mitgliedstaaten ergänzen. Die mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragten
Einheiten sollten die Zusätzlichkeit sicherstellen und eine Doppelfinanzierung
aus EU-Mitteln vermeiden. (13)
Das Enterprise Europe Network hat seinen Mehrwert
für europäische KMU als zentrale Anlaufstelle gezeigt, die Unternehmen dabei
unterstützt, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Geschäftschancen auf dem
europäischen Binnenmarkt und darüber hinaus zu nutzen. Die Straffung von
Methodik und Arbeitsmethoden sowie Bestimmungen europäischer Dimension für unterstützende
Dienstleistungen für Unternehmen sind nur auf Unionsebene zu erreichen.
Insbesondere hat das Network den KMU dabei geholfen, Kooperations- und
Technologietransferpartner zu finden, und sie zu Finanzierungsquellen,
geistigem Eigentum, Ökoinnovationen und nachhaltiger Produktion beraten.
Außerdem hat es Rückmeldungen zu den Rechtsvorschriften und Normen der EU
erhalten. Sein einzigartiges Fachwissen ist besonders wichtig für die
Überwindung von Informationsasymmetrien und die Reduzierung der Kosten
grenzüberschreitender Transaktionen. (14)
Die begrenzte Internationalisierung der KMU sowohl
innerhalb als auch außerhalb Europas beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit.
Aktuellen Schätzungen zufolge haben 25 % der KMU in der EU im Verlaufe der
letzten drei Jahre exportiert oder tun dies zurzeit, davon lediglich 13 %
regelmäßig in Drittländer außerhalb der EU, und nur 2 % haben außerhalb
ihres eigenen Landes investiert. Im Einklang mit dem Small Business Act, in dem
die EU und die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, KMU zu ermutigen, die
wachsenden Märkte jenseits der Union zu nutzen, und ihnen dabei zu helfen,
unterstützt die EU ein Netzwerk europäischer Wirtschaftsorganisationen in über 20
Märkten außerhalb der EU. Sie stellt dem Zentrum für industrielle
Zusammenarbeit EU-Japan, Unternehmenskammern in Hongkong, Malaysia und
Singapur, dem Europäischen Wirtschafts- und Technologiezentrum in Indien, den
EU-KMU-Zentren in China und Thailand und dem KMU-Helpdesk für Rechte an
geistigem Eigentum in China Finanzhilfen zur Verfügung. Ein Mehrwert für Europa
entsteht durch die Bündelung nationaler Anstrengungen in diesem Bereich, durch
die Doppelarbeit vermieden und die Zusammenarbeit gefördert wird, und durch das
Angebot von Diensten, denen es auf nationaler Ebene allein an kritischer Masse
fehlen würde. (15)
Um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer
Unternehmen, insbesondere der KMU, zu steigern, müssen die Mitgliedstaaten und
die Kommission ein für sie günstiges Umfeld schaffen. Auf die Belange der KMU
und die Branchen, in denen sie besonders stark tätig sind, muss dabei besondere
Aufmerksamkeit gerichtet werden. Es sind Initiativen auf Unionsebene notwendig,
damit gerechte Bedingungen für KMU geschaffen sowie Informationen und Wissen
auf europäischer Ebene ausgetauscht werden. (16)
Ein weiterer Faktor, der die Wettbewerbsfähigkeit
beeinträchtigt, ist der relativ schwach ausgeprägte Unternehmergeist in der EU.
Nur 45 % der Bürgerinnen und Bürger in der EU (bei den Frauen unter 40 %)
wären gerne selbständig; in den USA sind es dagegen 55 % und in China 71 %.[17] Demonstrations- und
Katalysatoreffekte (beispielsweise durch den Europäischen Unternehmerpreis und
Konferenzen) sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Kohärenz und Konsistenz wie
z. B. Benchmarking und der Austausch bewährter Verfahren bieten einen
hohen Mehrwert für Europa. (17)
Der globale Wettbewerb, demografische
Veränderungen, die Ressourcenknappheit und aufkommende soziale Entwicklungen
schaffen sowohl Herausforderungen als auch Gelegenheiten für einige Branchen.
So sind beispielsweise in Branchen, die auf individuellem Design aufbauen, vor
globalen Herausforderungen stehen und durch einen hohen KMU-Anteil
gekennzeichnet sind, Anpassungen notwendig, um von den Entwicklungen
profitieren zu können und das bisher nicht erschlossene Potenzial der hohen
Nachfrage nach personalisierten, alles einschließenden Produkten zu nutzen. Da
diese Herausforderungen für alle KMU in der EU in den betreffenden Branchen
gelten, ist ein abgestimmtes Vorgehen auf Unionsebene erforderlich. (18)
Wie in der Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2010
„Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den
europäischen Tourismus“[18]
dargelegt, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2010
bekräftigt wurde, ist der Tourismus eine wichtige Branche in der EU. Die
Unternehmen dieser Branche leisten einen erheblichen Beitrag zum
Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU und zur Schaffung von Arbeitsplätzen; sie
besitzen ein beträchtliches Potenzial für die Entwicklung unternehmerischer
Tätigkeit, da dort hauptsächlich KMU tätig sind. Im Vertrag von Lissabon werden
die Bedeutung des Tourismus anerkannt und der EU besondere Zuständigkeiten in
diesem Bereich verliehen, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen. Die
Tourismusinitiative auf Unionsebene bringt einen klaren Mehrwert mit sich –
insbesondere dadurch, dass Daten und Untersuchungen zur Verfügung stehen,
grenzüberschreitende Werbestrategien entwickelt und bewährte Verfahren
ausgetauscht werden. (19)
Das Programm sollte Maßnahmen aufzeigen, mit denen
die aufgestellten Ziele erreicht werden sollen, und es sollten die dafür zur
Verfügung stehende Gesamtmittelausstattung, verschiedene Arten von
Durchführungsmaßnahmen und die Vorkehrungen für die Überwachung und Evaluierung
und den Schutz der finanziellen Interessen der Union festgelegt werden. (20)
Das Programm sollte andere Programme der EU
ergänzen, wobei anerkannt werden sollte, dass jedes Instrument nach einem
eigenen, spezifischen Verfahren funktionieren sollte. Dieselben förderfähigen
Kosten sollten somit keine doppelte Förderung erhalten. Um einen Mehrwert und
eine substanzielle Wirkung der EU-Fördermittel zu erreichen, werden enge
Synergien zwischen diesem Programm, anderen EU-Programmen und den Strukturfonds
entwickelt. (21)
Den Grundsätzen der Transparenz und der
Chancengleichheit für Männer und Frauen sollte in allen vom Programm erfassten
Initiativen und Maßnahmen Rechnung getragen werden. Die Menschenrechte und
freiheitlichen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger sollten bei diesen
Initiativen und Tätigkeiten ebenfalls respektiert werden. (22)
In dieser Verordnung sollte für die gesamte
Laufzeit des Programms eine Finanzmittelausstattung festgelegt werden, die für
die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens die
vorrangige Bezugsgröße gemäß Nummer 17 der Interinstitutionellen
Vereinbarung vom XX/YY/201Z zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und
der Kommission über die Zusammenarbeit in Haushaltsfragen und über die
Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[19] bildet. (23)
Um sicherzustellen, dass die Finanzierung darauf
begrenzt bleibt, Mängel der Märkte sowie politische und institutionelle Mängel
zu beheben, und um Verzerrungen des Marktes zu vermeiden, sollte die
Finanzierung aus dem Programm mit den EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen
in Einklang stehen. (24)
Im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR) und in den Protokollen zu den Assoziationsabkommen ist die mögliche
Teilnahme der jeweiligen Länder an EU-Programmen vorgesehen. Die Beteiligung
anderer Drittländer sollte möglich sein, wenn Abkommen und Verfahren dies
zulassen. (25)
Das Programm sollte überwacht und evaluiert werden,
damit Anpassungen vorgenommen werden können. (26)
Die finanziellen Interessen der Union sollten
während des gesamten Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt
werden, darunter die Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von
Unregelmäßigkeiten, die Rückforderung entgangener, rechtsgrundlos gezahlter
oder nicht widmungsgemäß verwendeter Mittel und gegebenenfalls Sanktionen. (27)
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung
dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission
Durchführungsbefugnisse bezüglich der Annahme eines Jahresarbeitsprogramms zur
Durchführung des Programms übertragen werden. Diese Befugnisse sollten nach
Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. Februar 2011 über die Regeln und allgemeinen Grundsätze für
die Überwachung der Kommission bei Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse durch
die Mitgliedstaaten[20]
ausgeübt werden. (28)
Im Einklang mit Artikel 290 des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union sollte der Kommission die Befugnis zur
Annahme besonderer Regelungen über die Beteiligung an bestimmten und die
Auslagerung bestimmter Aufgaben übertragen werden. Es ist von besonderer
Wichtigkeit, dass die Kommission bei ihren vorbereitenden Arbeiten angemessene
Konsultationen – auch auf der Ebene von Sachverständigen – durchführt. (29)
Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter
Rechtsakte sollte die Kommission dafür sorgen, dass die einschlägigen Dokumente
dem Europäischen Parlament und dem Rat zeitgleich, rechtzeitig und
ordnungsgemäß übermittelt werden – HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: KAPITEL I
Gegenstand Artikel 1
Auflegung des Programms Für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis
zum 31. Dezember 2020 wird ein Programm für Maßnahmen der Union zur
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, mit besonderem
Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), aufgelegt („das
Programm“). Artikel 2
Allgemeine Ziele 1.
Das Programm soll zu den nachstehend beschriebenen
allgemeinen Zielen beitragen, wobei die Aufmerksamkeit hauptsächlich auf die
besonderen Bedürfnisse von KMU auf europäischer und weltweiter Ebene gelegt wird:
(a)
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und
Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der
Tourismusbranche; (b)
Unterstützung einer unternehmerischen Kultur und
Förderung der Neugründung und des Wachstums von KMU. 2.
Die Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele
wird anhand der folgenden Indikatoren gemessen: (c)
Wachstum der Industrie der Union in Prozent im
Vergleich zum Gesamtwachstum des BIP, (d)
Produktionszuwachs im Verarbeitenden Gewerbe der
Union im Bereich der Ökoindustrie, (e)
Änderungen bei den Verwaltungslasten für KMU, (f)
KMU-Wachstum hinsichtlich Wertschöpfung und Anzahl
der Beschäftigten sowie (g)
KMU-Fluktuationsrate. 3.
Das Programm dient der Unterstützung der Umsetzung
der Strategie Europa 2020 und trägt zur Erreichung des Ziels „intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum“ bei. Das Programm leistet insbesondere
einen Beitrag zur Verwirklichung des Kernziels hinsichtlich der Beschäftigung. KAPITEL II
Einzelziele und Aktionsbereiche Artikel 3
Einzelziele 1.
Die Einzelziele des Programms sind: (a)
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der
Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche; (b)
Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in
Bezug auf spezifische Zielgruppen; (c)
Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln
in Form von Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmitteln; (d)
Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und
außerhalb der Union. 2.
Die notwendige Anpassung der Unternehmen an eine
kohlenstoffarme, energie- und ressourceneffiziente Wirtschaft sowie an
Klimaveränderungen sollte bei der Umsetzung des Programms gefördert werden. 3.
Die Wirksamkeit des Programms bei der Erreichung
der spezifischen in Absatz 1 genannten Ziele wird anhand von
Leistungsindikatoren gemessen. Diese Indikatoren werden in Anhang I
aufgelistet. Artikel 4
Mittelausstattung 1.
Die Finanzausstattung für die Durchführung des
Programms beläuft sich auf 2,522 Milliarden EUR, wovon ungefähr 1,4 Milliarden EUR
auf Finanzierungsinstrumente entfallen. 2.
Die Finanzausstattung gemäß dieser Verordnung kann
auch Ausgaben abdecken, die im Zusammenhang stehen mit Vorbereitungs-,
Überwachungs-, Kontroll-, Audit- und Evaluierungsaktivitäten, die für die
Verwaltung des Programms und die Erreichung seiner Ziele erforderlich sind,
insbesondere Studien, Sachverständigensitzungen, Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen einschließlich der institutionellen Kommunikation über
die politischen Schwerpunkte der Union, soweit sie mit den allgemeinen Zielen
des Programms im Zusammenhang stehen, Ausgaben in Verbindung mit IT-Netzen,
deren Schwerpunkte Informationsverarbeitung und -austausch sind, zusammen mit
allen anderen Ausgaben für technische und administrative Unterstützung, die der
Kommission für die Verwaltung des Programms entstehen. 3.
Die Mittelausstattung kann auch Ausgaben für die
technische und administrative Unterstützung abdecken, die für die
Sicherstellung des Übergangs zwischen dem Programm und den gemäß dem Beschluss
Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[21] erlassenen Maßnahmen
erforderlich sind. Gegebenenfalls können nach 2020 Mittel zur Abdeckung
ähnlicher Ausgaben in den Haushalt eingestellt werden, um die Verwaltung der
bis zum 31. Dezember 2020 noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen zu ermöglichen. Artikel 5
Teilnahme von Drittländern 1.
Das Programm steht folgenden Ländern zur Teilnahme
offen: (a)
den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation
(EFTA), die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, gemäß den
Bedingungen des EWR-Abkommens, sowie anderen europäischen Ländern, wenn
Abkommen und Verfahren dies zulassen; (b)
Beitrittsländern, Kandidatenländern und
potenziellen Kandidatenländern gemäß den in den jeweiligen Rahmenabkommen und
Beschlüssen des Assoziationsrates oder in ähnlichen Übereinkünften festgelegten
allgemeinen Grundsätzen und allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme dieser
Länder an Programmen der Europäischen Union; (c)
den in die Europäische Nachbarschaftspolitik
einbezogenen Ländern - wenn Abkommen und Verfahren dies zulassen - gemäß den in
den jeweiligen Rahmenabkommen, Protokollen zu den Assoziationsabkommen und
Beschlüssen des Assoziationsrates festgelegten allgemeinen Grundsätzen und
allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an Programmen der
Europäischen Union. 2.
Organisationen mit Sitz in den in Absatz 1
genannten Ländern können an Maßnahmen im Rahmen des Programms teilnehmen, falls
die in jenem Absatz genannten Bedingungen nicht erfüllt sind oder wenn diese
Länder beschließen, nicht an dem Programm teilzunehmen; Organisationen mit Sitz
in anderen Drittländern können ebenfalls an Maßnahmen im Rahmen des Programms
teilnehmen. 3.
Solche Organisationen sind nicht berechtigt,
Finanzbeiträge von der EU zu erhalten, außer wenn dies für das Programm
unerlässlich ist, insbesondere unter den Aspekten der Wettbewerbsfähigkeit von
EU-Unternehmen und des Marktzugangs für EU-Unternehmen. Diese Ausnahme gilt
nicht für Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind. Artikel 6
Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen der Europäischen Union 1.
Die Kommission unterstützt Maßnahmen zur
Verbesserung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der
Unternehmen in der Union, insbesondere der KMU, mit denen die Wirksamkeit,
Kohärenz und Konsistenz der nationalen politischen Maßnahmen zur Förderung der
Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und des Wachstums von Unternehmen in
Europa vergrößert werden soll. 2.
Die Kommission kann Maßnahmen unterstützen, die der
Entwicklung neuer Strategien für Wettbewerbsfähigkeit dienen sollen. Derartige
Maßnahmen können Folgendes umfassen: (a)
Maßnahmen zur Verbesserung der Konzeption,
Umsetzung und Evaluierung politischer Strategien, die sich auf die
Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, einschließlich der
Katastrophenresistenz, auswirken, sowie zur Entwicklung von geeigneten
Infrastrukturen, Clustern von Weltrang und Unternehmensnetzen und ferner
Maßnahmen zur Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen und zur Entwicklung
nachhaltiger Produkte, Dienstleistungen und Prozesse; (b)
Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit in der
Politikgestaltung und zum Austausch bewährter Verfahren zwischen den
Mitgliedstaaten, anderen am Programm teilnehmenden Ländern und den wichtigsten
Wettbewerbern der Union sowie zum Umgang mit internationalen Aspekten der
Wettbewerbspolitik; (c)
Unterstützung der Weiterentwicklung der KMU-Politik
und der Zusammenarbeit der politischen Entscheidungsträger, insbesondere im
Hinblick auf eine Erleichterung des Zugangs von KMU zu Programmen und
Maßnahmen. 3.
Die Kommission kann Initiativen zur Beschleunigung
der Entstehung wettbewerbsfähiger Branchen unterstützen, die auf
sektorübergreifenden Aktivitäten in Wirtschaftszweigen beruhen, die einen hohen
KMU-Anteil aufweisen und einen hohen Beitrag zum BIP der Union leisten. Solche
Maßnahmen dienen der Beschleunigung der Entwicklung neuer Märkte und des
Angebots an Gütern und Dienstleistungen, die auf den wettbewerbsfähigsten
Geschäftsmodellen oder auf modifizierten wirtschaftlichen Wertschöpfungsketten
beruhen. Sie umfassen Initiativen zur Verbesserung der Produktivität, der
Ressourceneffizienz, der Nachhaltigkeit und der gesellschaftlichen
Verantwortung von Unternehmen. Artikel 7
Maßnahmen zur Förderung der unternehmerischen Initiative 1.
Die Kommission trägt zur Förderung der
unternehmerischen Initiative bei, indem sie die Rahmenbedingungen verbessert,
die die Entwicklung der unternehmerischen Initiative beeinflussen. Die
Kommission unterstützt ein wirtschaftliches Umfeld, das günstig für die
Weiterentwicklung und das Wachstum von Unternehmen ist. 2.
Dabei wird die Aufmerksamkeit vor allem auf
Jungunternehmer, neue und potenzielle Unternehmer sowie auf Unternehmerinnen
und ferner auf besondere Zielgruppen gerichtet. 3.
Die Kommission kann Maßnahmen der Mitgliedstaaten
unterstützen, mit denen eine unternehmerische Ausbildung sowie unternehmerische
Fähigkeiten und Sichtweisen, insbesondere bei potenziellen und neuen
Unternehmern, aufgebaut werden. Artikel 8
Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln 1.
Die Kommission unterstützt Maßnahmen, die der
Verbesserung der Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase
dienen und dabei die von den Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler
Ebene eingesetzten Finanzinstrumente für KMU ergänzen. Um die Komplementarität
zu gewährleisten, werden diese Maßnahmen eng auf die im Rahmen der
Kohäsionspolitik und auf nationaler Ebene durchgeführten Maßnahmen abgestimmt.
Durch solche Maßnahmen soll die Bereitstellung sowohl von Eigenkapital- als
auch von Fremdkapitalfinanzierungsmitteln angeregt werden. 2.
Im Rahmen der in Absatz 1 genannten Maßnahmen
entwickelt die Kommission, vorbehaltlich der Nachfrage auf dem Markt,
Maßnahmen, mit denen die grenzüberschreitende und mehrere Länder umfassende
Finanzierung verbessert wird, um so den KMU unter Beachtung der
EU-Rechtsvorschriften bei der Internationalisierung ihrer Geschäftstätigkeit
beizustehen. 3.
Einzelheiten zu den in Absatz 1 dieses
Artikels genannten Maßnahmen sind in Anhang II festgelegt. Artikel 9
Maßnahmen zur Verbesserung des Marktzugangs 1.
Um mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
von Unternehmen in der Union und ihres Marktzugangs fortzufahren, erhält die
Kommission ihre Unterstützung des „Enterprise Europe Network“ aufrecht. 2.
Die Kommission kann Maßnahmen zur Verbesserung des
Zugangs von KMU zum Binnenmarkt unterstützen, z. B. durch Bereitstellung
von Informationen und Sensibilisierungskampagnen. 3.
Spezifische Maßnahmen werden durchgeführt, um KMU
den Zugang zu Märkten außerhalb der Union zu erleichtern und um bestehende
Unterstützungsdienste in diesen Märkten zu stärken. KMU können im Rahmen des
Programms unterstützt werden, was Normen und Rechte an geistigem Eigentum in
vorrangigen Drittländern betrifft. 4.
Durch Maßnahmen im Rahmen des Programms kann darauf
abgezielt werden, die internationale industrielle Zusammenarbeit zu fördern,
u. a. durch den Industrie- und Regulierungsdialog mit Drittländern. Durch
gezielte Maßnahmen können die Unterschiede zwischen der Union und anderen
Ländern bei den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für Industrieprodukte,
bei der Industriepolitik und bei der Verbesserung des wirtschaftlichen Umfelds
verringert werden. KAPITEL III
Durchführung des Programms Artikel 10
Jährliches Arbeitsprogramm 1.
Um das Programm durchzuführen, beschließt die
Kommission ein Jahresarbeitsprogramm im Einklang mit dem in Artikel 16
Absatz 2 genannten Überprüfungsverfahren. Im Jahresarbeitsprogramm werden
die verfolgten Ziele, die erwarteten Ergebnisse, das Verfahren für die
Durchführung und der jeweilige Gesamtbetrag festgelegt. Ebenfalls enthalten ist
eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen, eine Angabe des jeder
Maßnahme zugeteilten Betrags und ein vorläufiger Zeitplan sowie geeignete
Indikatoren für die Überwachung der Wirksamkeit bei der Erzielung von
Ergebnissen und der Erreichung von Zielen. Bei Finanzhilfen werden die
Prioritäten, die wichtigsten Bewertungskriterien und der höchste
Kofinanzierungssatz angegeben. 2.
Bei der Durchführung des Programms beachtet die
Kommission die Bestimmungen der Haushaltsordnung (Verordnung (EU) Nr. XXX/2012
[neue Haushaltsordnung]). 3.
Das Programm wird so umgesetzt, dass gewährleistet
ist, dass bei den unterstützten Maßnahmen künftige Entwicklungen und
Erfordernisse berücksichtigt werden, insbesondere nach der in Artikel 12
Absatz 3 genannten Zwischenbewertung, und dass die Maßnahmen von Belang
für im Wandel befindliche Märkte, Volkswirtschaften und Gesellschaften sind. Artikel 11
Unterstützende Maßnahmen 1.
Zusätzlich zu den Maßnahmen, die in dem in
Artikel 10 genannten Arbeitsprogramm vorgesehen sind, ergreift die
Kommission regelmäßig unter anderem folgende unterstützende Maßnahmen: (a)
Analyse und Überwachung von branchenspezifischen
und branchenübergreifenden Wettbewerbsfragen; (b)
Ermittlung bewährter Verfahren und politischer
Konzepte und deren Weiterentwicklung; (c)
Folgenabschätzungen zu Unionsmaßnahmen von
besonderer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Hinblick
auf die Ermittlung von Bereichen in den bestehenden Rechtsvorschriften, die
vereinfacht werden müssen, oder von Bereichen, in denen neue
Legislativmaßnahmen vorgeschlagen werden müssen; (d)
Evaluierung der unternehmensrelevanten
Rechtsvorschriften, spezifischer industriepolitischer und auf die
Wettbewerbsfähigkeit bezogener Maßnahmen. 2.
Die in Absatz 1 genannten unterstützenden
Maßnahmen sind nicht notwendigerweise Teil des in Artikel 10 genannten
Jahresarbeitsprogramms. Artikel 12
Überwachung und Bewertung 1.
Die Kommission überwacht die Durchführung und
Verwaltung der Projekte im Rahmen des Programms. 2.
Die Kommission erstellt einen jährlichen
Überwachungsbericht, in dem die Effizienz und Wirksamkeit der unterstützten
Maßnahmen hinsichtlich ihrer finanziellen Abwicklung, Ergebnisse und, falls
möglich, ihrer Auswirkungen untersucht werden. Der Bericht enthält
Informationen über die Höhe der klimabezogenen Ausgaben und die Wirkung der
Förderung von Klimaschutzzielen, insofern als die Erhebung dieser Informationen
nicht zu einem ungerechtfertigten Verwaltungsaufwand für KMU führen. 3.
Bis spätestens 2018 erstellt die Kommission im
Hinblick auf einen Beschluss zur Verlängerung, Änderung oder Aussetzung der
Maßnahmen einen Bewertungsbericht über das Erreichen der Ziele aller Maßnahmen,
die im Rahmen des Programms gefördert werden (bezogen auf die Ergebnisse und
Auswirkungen), über die Effizienz des Ressourceneinsatzes und über den
europäischen Mehrwert. In dem Bewertungsbericht soll außerdem auf den Spielraum
für Vereinfachungen, auf die interne und externe Kohärenz, auf die Frage, ob
alle Ziele weiterhin relevant sind, und auf den Beitrag der Maßnahmen zu den
Unionsprioritäten intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
eingegangen werden. Zu berücksichtigen sind Bewertungsergebnisse zu den
langfristigen Auswirkungen der Vorgängermaßnahmen. 4.
Es wird ein Bewertungsbericht über die
längerfristigen Auswirkungen und Nachhaltigkeit der Auswirkungen der Maßnahmen
verfasst, der in einen Beschluss über eine mögliche Verlängerung, Änderung oder
Aussetzung einer Folgemaßnahme einfließt. 5.
Ein Satz wichtiger Leistungsindikatoren wird
erstellt, der als Grundlage für die Beurteilung dient, inwieweit die Ziele der
im Rahmen des Programms durchgeführten Maßnahmen erreicht worden sind. Sie
werden anhand zuvor festgelegter Bezugswerte gemessen, die die Situation vor
der Durchführung der Maßnahmen widerspiegeln. 6.
Alle beteiligten Parteien stellen der Kommission
alle Daten und Informationen zur Verfügung, die nötig sind, um die betreffenden
Maßnahmen zu überwachen und zu bewerten. KAPITEL IV
Finanzbestimmungen und Formen finanzieller Unterstützung Artikel 13
Formen der finanziellen Unterstützung Die finanzielle Unterstützung durch die Union
im Rahmen des Programms kann indirekt durch die Übertragung von Haushaltsdurchführungsaufgaben
an die in Artikel XX dieser Verordnung genannten Einrichtungen erfolgen. Artikel 14
Finanzinstrumente 1.
Die Finanzinstrumente im Rahmen des Programms
werden mit der Absicht gehandhabt, dass wachstumsorientierten KMU der Zugang zu
Finanzmitteln erleichtert wird. Zu den Finanzierungsinstrumenten gehören eine
Eigenkapitalfazilität und eine Kreditbürgschaftsfazilität. 2.
Die Finanzierungsinstrumente für
wachstumsorientierte KMU können gegebenenfalls mit anderen, von den
Mitgliedstaaten und deren Verwaltungsbehörden nach [Artikel 33
Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. XXX/201X [neue
Strukturfondsverordnung]] eingerichteten Finanzinstrumenten und mit
Finanzhilfen der Union, auch gemäß dieser Verordnung, kombiniert werden. 3.
Mit den Finanzierungsinstrumenten ist eine
Bewahrung des Werts der mit Haushaltsmitteln der Europäischen Union
bereitgestellten Aktiva anzustreben. Die Finanzierungsinstrumente können
annehmbare Renditen generieren, um die Ziele der anderen Partner oder
Investoren zu erfüllen. 4.
Im Einklang mit Artikel 18 Absatz 4 der
Verordnung (EU) Nr. XXX/2012 [neue Haushaltsordnung] werden Einnahmen und
Rückzahlungen, die durch ein Finanzierungsinstrument generiert werden, diesem
Finanzierungsinstrument zugeordnet. Bei Finanzierungsinstrumenten, die bereits
im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2007-2013 eingerichtet wurden,
werden durch in diesem Zeitraum begonnene Maßnahmen generierte Einnahmen und
Rückzahlungen dem Finanzierungsinstrument im Zeitraum 2014-2020 zugeordnet. Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Union 1.
Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung
der nach dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen
Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption
und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und – bei
Feststellung von Unregelmäßigkeiten – durch Wiedereinziehung zu Unrecht
gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame, angemessene und
abschreckende Sanktionen. 2.
Die Kommission oder ihre Vertreter und der
Rechnungshof sind befugt, bei allen Empfängern, bei Auftragnehmern und
Unterauftragnehmern und anderen Dritten, die Unionsmittel aus dem Programm
erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen und vor Ort durchzuführen.
3.
Gemäß der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96
darf das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bei allen direkt oder
indirekt von diesen Finanzierungen betroffenen Wirtschaftsbeteiligten
Überprüfungen vor Ort und Kontrollen durchführen, um festzustellen, ob im
Zusammenhang mit einer Finanzhilfevereinbarung, einem Finanzhilfebeschluss oder
einem Vertrag über eine Unionsfinanzierung ein Betrugs- oder Korruptionsdelikt
oder eine sonstige rechtswidrige Handlung vorliegt, die den finanziellen Interessen
der Union schadet. 4.
Unbeschadet der Unterabsätze 1 und 2 werden
die Kommission, der Rechnungshof und das OLAF in Kooperationsabkommen mit
Drittländern und internationalen Organisationen sowie in
Finanzhilfevereinbarungen, Finanzhilfebeschlüssen und Verträgen, die sich aus
der Durchführung dieser Verordnung ergeben, ausdrücklich ermächtigt, Audits,
Überprüfungen vor Ort und Kontrollen durchzuführen. KAPITEL V
Ausschuss und Schlussbestimmungen Artikel 16
Ausschuss 1.
Die Kommission wird von einem Ausschuss
unterstützt. Hierbei handelt es sich um einen Ausschuss im Sinne der Verordnung
(EU) Nr. 182/2011. 2.
Wenn auf diesen Absatz verwiesen wird, gilt
Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011. Artikel 17
Delegierte Rechtsakte 1.
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte
Rechtsakte gemäß Artikel 18 zu erlassen, um Änderungen an den in der Liste
in Anhang I zu dieser Verordnung aufgeführten Indikatoren vorzunehmen,
wenn diese sich als ungeeignet für die Messung des Fortschritts bei der
Erreichung der allgemeinen und der Einzelziele des Programms erweisen. 2.
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte
Rechtsakte gemäß Artikel 18 zu erlassen, um Änderungen an den Einzelheiten
der in Anhang II dieser Verordnung enthaltenen spezifischen Maßnahmen
vorzunehmen, falls Marktentwicklungen dies erfordern, oder abhängig von den
Ergebnissen der Kreditbürgschaftsfazilität (LGF) des Rahmenprogramms für
Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und des Risikoteilungsinstruments (RSI) der
Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis im Zuge des 7.
Rahmenprogramms. 3.
Wenn Gründe äußerster Dringlichkeit, z. B.
sich schnell ändernde wirtschaftliche Bedingungen, es zwingend erforderlich
machen, findet das in Artikel 19 genannte Verfahren auf die gemäß diesem
Artikel erlassenen delegierten Rechtsakte Anwendung. Artikel 18
Ausübung der Befugnisübertragung 1.
Die der Kommission übertragene Befugnis zum Erlass
delegierter Rechtsakte unterliegt den Bedingungen dieses Artikels. 2.
Die Befugnisübertragung an die Kommission gemäß
Artikel 17 ist unbefristet und gilt für einen Zeitraum von sieben Jahren
ab dem [Datum des Inkrafttretens des Basisrechtsakts]. 3.
Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 17 kann
vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der
Beschluss über den Widerruf beendet die Übertragung der darin angegebenen
Befugnis. Er wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der
Europäischen Union oder zu einem im Beschluss angegebenen späteren
Zeitpunkt wirksam. Er berührt nicht die Gültigkeit der bereits in Kraft
getretenen delegierten Rechtsakte. 4.
Sobald die Kommission einen delegierten Rechtsakt
erlässt, teilt sie dies dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig
mit. 5.
Ein gemäß Artikel 17 erlassener delegierter
Rechtsakt tritt nur in Kraft, wenn das Europäische Parlament und der Rat binnen
zwei Monaten ab dem Tag der Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat
keine Einwände gegen ihn erheben oder wenn sowohl das Europäische Parlament als
auch der Rat der Kommission vor Ablauf dieser Frist mitgeteilt haben, dass sie
nicht die Absicht haben, Einwände zu erheben. Auf Initiative des Europäischen
Parlaments oder des Rates wird diese Frist um zwei Monate verlängert. Artikel 19
Dringlichkeitsverfahren 1.
Gemäß diesem Artikel erlassene delegierte Rechtsakte
treten unverzüglich in Kraft und gelten, solange kein Einwand gemäß
Absatz 2 erhoben wird. In der Mitteilung des delegierten Rechtsakts an das
Europäische Parlament und den Rat werden die Gründe für die Anwendung des
Dringlichkeitsverfahrens genannt. 2.
Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß
Artikel 18 Absatz 5 gegen einen erlassenen delegierten Rechtsakt
Einwände erheben. In diesem Fall hebt die Kommission den Rechtsakt nach der
Zustellung des Widerspruchsbeschlusses des Europäischen Parlaments oder des
Rates unverzüglich auf. Artikel 20
Aufhebung und Übergangsbestimmungen 3.
Der Beschluss 1639/2006/EG wird mit Wirkung
vom 1. Januar 2014 aufgehoben. 4.
Im Rahmen des Beschlusses 1639/2006/EG
eingeleitete Maßnahmen und finanzielle Verpflichtungen daraus werden jedoch bis
zu deren Abschluss weiterhin von diesem Beschluss geregelt. 5.
Die Mittelausstattung gemäß Artikel 4 kann
auch Ausgaben für die technische und administrative Unterstützung abdecken, die
für die Sicherstellung des Übergangs zwischen dem Programm und den gemäß dem
Beschluss Nr. 1639/2006/EG erlassenen Maßnahmen erforderlich sind. Artikel 21
Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach
ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese
Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat. Geschehen zu Straßburg am Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der
Präsident Der Präsident ANHANG I
Indikatoren für allgemeine Ziele und Einzelziele Allgemeines Ziel: || 1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche Wirkungsindikator[22] || Derzeitige Situation || Langfristiges Ziel und Meilenstein (2020) Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie[23] Veränderungen bei den Verwaltungslasten für KMU (Dauer der Gründung eines neuen Unternehmens in Tagen) Produktionszuwachs im Verarbeitenden Gewerbe der EU im Bereich der Ökoindustrie im Vergleich zum Vorjahr || 2009: -3,1%, 2008: -0,3%, 2007: +0,7% 2009: -3,1% Anzahl Tage bis zur Gründung eines neuen KMU: 7 Arbeitstage Jahreswachstum von 6-7% in den letzten Jahren || Jahreswachstum von 1 % und 5 % im Jahr 2015 Reduzierung der Anzahl der Tage bis zur Gründung eines neuen KMU: 3 Arbeitstage im Jahr 2020. Jahreswachstum von durchschnittlich 8 % in den nächsten zehn Jahren; bis 2015 wird eine Steigerung der Produktion um 50 % angestrebt. Allgemeines Ziel: || 2. Unterstützung eines unternehmerischen Umfelds und Förderung der Neugründung und des Wachstums von KMU Wirkungsindikator || Derzeitige Situation || Langfristiges Ziel und Meilenstein (2020) KMU-Wachstum hinsichtlich Wertschöpfung und Beschäftigten Rückmeldungen von KMU und anderen Endempfängern zu Mehrwert, Nutzen und Relevanz des Programms (in den Programmevaluierungen zu messen) durch das Enterprise Europe Network und Online-Umfragen KMU-Fluktuationsrate (Neugründungen und Schließungen) || 2010 entfielen auf KMU über 58 % des Gesamtumsatzes in der EU (BWS); Gesamtzahl der Beschäftigten in KMU: 87,5 Mio. (67 % der Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft in der EU) 78 % Zufriedenheit mit und positive Rückmeldungen zum Mehrwert des EEN || Angestrebtes Ziel: Zunahme der Bruttowertschöpfung der KMU um 4 % pro Jahr; jährlicher Personalzuwachs bei KMU um 1 % Steigerung des Wertes der Zufriedenheit mit dem Mehrwert des EEN auf über 80 % Einzelziel: || Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche Ergebnisindikator || Letztes bekanntes Ergebnis || Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017 Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Zahl der ergriffenen Vereinfachungsmaßnahmen Zahl der Eignungsprüfungen zu Qualität und Mehrwert der Aktivitäten Ausmaß, in dem Unternehmen europäische Instrumente für die nachhaltige Produktion und nachhaltige Produkte in Anspruch nehmen (EMAS, Umweltzeichen und Ökodesign) || Das Vereinfachungsprogramm der Kommission wurde 2010 aktualisiert und ist auf einem guten Weg hin zu einem Bürokratieabbau um 25 % im Jahr 2012. Bis 2010 wurden pro Jahr 5 Vereinfachungsmaßnahmen durchgeführt. 2010 wurden unter Einbeziehung der Interessengruppen vier Eignungsprüfungen in den Bereichen Umwelt, Verkehr, Beschäftigung und Industriepolitik eingeleitet. Die Rückmeldungen umfassten Kommentare zu Rechtsvorschriften und dem Mehrwert der Aktivitäten. Ca. 35 000 ISO 14001 EMS-Zertifizierungen und 4500 EMAS-Registrierungen, 18 000 Lizenzen für das EU-Umweltzeichen || Ca. 7 Vereinfachungsmaßnahmen pro Jahr Der Rückmeldeansatz mit „Eignungsprüfungen“ wird auf andere Politikfelder ausgedehnt und wird zu Vereinfachungen mit positiven Auswirkungen auf die Industrie führen. Es sind bis zu zwölf „Eignungsprüfungen“ vorgesehen, Ziel ist eine bessere Rechtsetzung. Eine beträchtliche Zahl an Unternehmen kontrolliert ihr Ergebnis, wendet Umweltmanagementsysteme an und erreicht Verbesserungen der Ressourcenproduktivität und der Umweltverträglichkeit. Ein erheblicher Teil der Produkte ist ressourceneffizient und umweltverträglich. Entwicklung der KMU-Politik Anzahl der Mitgliedstaaten, die den KMU-Test durchführen Größerer EU-weiter Bekanntheitsgrad der European Enterprise Awards mit Medienveröffentlichungen/Zeitungssauschnitten in allen Mitgliedstaaten Reduzierung des zeitlichen Aufwands und der Komplexität bei Unternehmensgründungen || Anzahl der Mitgliedstaaten, die den KMU-Test durchführen: 15. Anzahl der Medienveröffentlichungen/Zeitungssauschnitte in allen Mitgliedstaaten: 60 im Jahr 2010 Reduzierung des zeitlichen Aufwands bei Unternehmensgründungen: 7 Arbeitstage || Anzahl der Mitgliedstaaten, die den KMU-Test durchführen: 21. Anzahl der Medienveröffentlichungen/Zeitungssauschnitte in allen Mitgliedstaaten: 80 Reduzierung des zeitlichen Aufwands bei Unternehmensgründungen: 5 Arbeitstage Neue Unternehmenskonzepte Anzahl von neuen Produkten/Diensten auf dem Markt Umfang der zusätzlichen Exporte und der entsprechenden Geldbeträge Rückmeldungen der Interessengruppe zu Qualität und Mehrwert der Aktivitäten || Bisher beschränkte sich diese Tätigkeit auf Analysen von begrenztem Umfang. || Ziel für die Gesamtzahl neuer Produkte/Dienste: 5 im Jahr 2017 (zu erhöhen auf 15 im Jahr 2018 und 25 im Jahr 2019) Bei den Exporten wird bis 2017 keine Wirkung erwartet. Der Anteil der Exporte der ersten Generation teilnehmender KMU soll bis 2018 um 20 % ansteigen. Mindestens 70 % der im Jahr 2014 teilnehmenden KMU sollen in einer Ende 2017 durchzuführenden Umfrage eine positive Wirkung auf ihren Umsatz angeben. Tourismus Anzahl der Anträge auf Finanzierung Prozentualer Anteil von KMU an den Anträgen auf Finanzierung von tourismusbezogenen Aktivitäten (und Trend) Anzahl der Organisationen, die das Europäische Tourismusgütesiegel übernehmen Anzahl der Reiseziele, die die Modelle zur Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus übernehmen, die von EDEN (European Destinations of Excellence - „Herausragende europäische Reiseziele“) gefördert werden || Gesamtzahl der Finanzierungsanträge (alle Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen): rund 75 pro Jahr (Durchschnitt für 2011) Bislang richteten sich noch keine Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen direkt an KMU. Bislang führt noch keine Organisation das Europäische Tourismusgütesiegel (Aktion ist in Arbeit). Anzahl der Reiseziele, denen die Bezeichnung EDEN verliehen wurde: insgesamt 98 (durchschnittlich 20 pro Jahr – 2007: 10, 2008: 20, 2009: 22, 2010: 25, 2011: 21) || Gesamtzahl der Finanzierungsanträge (alle Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen): mehr als 100 pro Jahr 30 % der Aufrufe direkt an KMU gerichtet Abdeckung von 50 % der Bewertungssysteme, die für die Teilnahme am Europäischen Tourismusgütesiegel in Frage kommen Mindestens 200 Reiseziele, die die Modelle zur Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus übernehmen, die von EDEN gefördert werden (bis zu 30 pro Jahr) Einzelziel: || Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen Ergebnisindikator || Letztes bekanntes Ergebnis || Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017 Förderung der unternehmerischen Initiative Rückmeldungen zur öffentlichen Wahrnehmung der unternehmerischen Initiative (Prozentsatz der EU-Bürger, die gern selbständig wären, gemessen mittels Eurobarometer) Anzahl der Länder, die Lösungen aus dem Bereich unternehmerische Initiative anwenden, die auf EU-Ebene entwickelt wurden Anzahl der national verwalteten Programme, die KMU aus anderen Mitgliedstaaten offenstehen Zahl der ergriffenen Vereinfachungsmaßnahmen für KMU || Werte aus den Jahren 2007 und 2009 liegen unverändert bei 45 %. Anzahl der Länder, die Lösungen aus dem Bereich unternehmerische Initiative anwenden, die auf EU-Ebene entwickelt wurden: 22 (2010) Anzahl der national verwalteten Programme, die KMU aus anderen Mitgliedstaaten offenstehen: 5 5 Vereinfachungsmaßnahmen pro Jahr (2010) || Erhöhung des Anteils der EU-Bürger, die gern selbständig wären, auf 50 % Anzahl der Länder, die Lösungen aus dem Bereich unternehmerische Initiative anwenden, die auf EU-Ebene entwickelt wurden: 25 Anzahl der national verwalteten Programme, die KMU aus anderen Mitgliedstaaten offenstehen: 10 Ca. 7 Vereinfachungsmaßnahmen pro Jahr Einzelziel: || Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmitteln Ergebnisindikator || Letztes bekanntes Ergebnis || Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017 Finanzinstrumente für Wachstum Anzahl der Unternehmen, die Anleihe- bzw. Kreditbürgschaften erhalten und Höhe der Kreditvergabe Anzahl der Unternehmen, die mit Risikokapital gestützt werden und Wert der Investitionen (sowie Anteil grenzüberschreitender Geschäfte) || Vorgeschlagene Instrumente werden noch nicht eingesetzt und entsprechen nicht den derzeitigen, weshalb Daten über die derzeitigen Instrumente eventuell nicht vergleichbar sind. || Anzahl der Unternehmen, die Anleihe- bzw. Kreditbürgschaften erhalten (+/- 95 000) und Höhe der Kreditvergabe (+/- 10,7 Mrd. EUR) Anzahl der RK-gestützten Unternehmen: (+/- 180) und Wert der Investitionen (+/- 220 Mio. EUR) Einzelziel: || Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union Ergebnisindikator || Letztes bekanntes Ergebnis || Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017 Enterprise Europe Network Anzahl der unterzeichneten Partnerschaftsvereinbarungen Verbesserung der Anerkennung des Netzes als „Marke“ und der Markenkultur (z. B. Markenbewusstsein der KMU-Population) Grad der Kundenzufriedenheit (prozentualer Anteil der KMU, die ihre Zufriedenheit bekunden, Mehrwert des spezifischen Dienstes) Anzahl der KMU, die Unterstützungsdienste erhalten Anzahl der KMU, die an Kontaktbörsen und Unternehmensreisen teilnehmen || Enterprise Europe Network Anzahl der unterzeichneten Partnerschaftsvereinbarungen: 1.950 (2010) Verbesserung der Anerkennung des Netzes als „Marke“ und der Markenkultur: noch nicht gemessen Grad der Kundenzufriedenheit (prozentualer Anteil der KMU, die ihre Zufriedenheit bekunden, Mehrwert des spezifischen Dienstes): 78 % Anzahl der KMU, die Unterstützungsdienste erhalten: 435 000 (2010) Anzahl der KMU, die an Kontaktbörsen und Unternehmensreisen teilnehmen: 45 000 (2010) || Enterprise Europe Network Anzahl der unterzeichneten Partnerschaftsvereinbarungen: 3 000/Jahr Verbesserung der Anerkennung des Netzes als „Marke“ und der Markenkultur: 30 % der KMU erreicht. Grad der Kundenzufriedenheit (prozentualer Anteil der KMU, die ihre Zufriedenheit bekunden, Mehrwert des spezifischen Dienstes): >80 % Anzahl der KMU, die von Unterstützungsdienstleistungen profitieren: 500 000/Jahr Anzahl der KMU, die an Kontaktbörsen und Unternehmensreisen teilnehmen: 60 000/Jahr Förderung der Tätigkeit von KMU auf Märkten außerhalb der EU Prozentualer Anteil der KMU, die an internationalen Aktivitäten (Exporte, Importe, FDI und andere Aktivitäten) außerhalb der EU beteiligt sind || 13 % (2009) || 17 % (2017) Internationale industrielle Zusammenarbeit Anzahl der Fälle einer verbesserten Abstimmung zwischen den EU-Vorschriften für Industrieprodukte und denen von Drittländern Anzahl der Bereiche und der bewährten Verfahren aus dem „Small Business Act“ der EU, die in Nachbarschafts- und Kandidatenländern übernommen wurden || Schätzungen zufolge gibt es bei der Zusammenarbeit in ordnungspolitischen Fragen mit den wichtigen Handelspartnern (USA, Japan, China, Brasilien, Russland, Kanada, Indien) im Schnitt 2 relevante Bereiche, in denen es zu einer bedeutenden Angleichung der technischen Vorschriften kommt. Schätzungen zufolge wurden im Schnitt in den drei politischen Regionen (Region Kandidatenländer, Region Nachbarschaft Ost und Region Nachbarschaft MED) mindestens 3 der 10 Politikbereiche des SBA in diesen Ländern reguliert. || 3 relevante Bereiche bedeutender Angleichung der technischen Vorschriften mit wichtigen Handelspartnern (USA, Japan, China, Brasilien, Russland, Kanada, Indien) (2017) 5 Politikbereiche des SBA in den drei politischen Regionen (Region Kandidatenländer, Region Nachbarschaft Ost und Region Nachbarschaft MED) (2017) ANHANG
II Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs
zu Finanzmitteln für KMU 1.
Zu den Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu
Finanzmitteln für KMU gehören eine Eigenkapital- und eine
Kreditbürgschafts-Fazilität. 2.
Die Eigenkapital-Fazilität des Programms für
Wettbewerbsfähigkeit und KMU, die „Eigenkapital-Fazilität für die
Wachstumsphase (EFG)“, wird als Teil eines einzigen EU-Eigenkapitalinstruments
umgesetzt, mit dem das Wachstum und FEI von Unternehmen in der EU von der
Anfangsphase (einschließlich Startkapital) bis zur Wachstumsphase unterstützt
werden und das finanziell von Horizont 2020 und diesem Programm getragen wird. Für die EFG gilt der gleiche
Durchführungsmechanismus wie für die Eigenkapital-Fazilität für FEI im Rahmen
von Horizont 2020, gemäß den untenstehenden Bedingungen. 3.
Die Kreditbürgschafts-Fazilität (LGF) wird als Teil
eines einzelnen EU-Darlehenfinanzierungsinstruments für das Wachstum und FEI
von Unternehmen in der EU umgesetzt; dabei wird der gleiche
Durchführungsmechanismus wie beim bedarfsorientierten KMU-Teil der
Darlehensfazilität im Rahmen von Horizont 2020 (RSI II) angewandt, gemäß den
untenstehenden Bedingungen. 4.
Die Eigenkapital- und die
Kreditbürgschaftsfazilität müssen den Bestimmungen hinsichtlich
Finanzinstrumenten in der Haushaltsordnung und im delegierten Rechtsakt, der an
die Stelle der Durchführungsbestimmungen tritt, und den in Leitlinien der
Kommission festzulegenden, detaillierteren spezifischen operationellen
Anforderungen genügen. 5.
Die Eigenkapital- und die
Kreditbürgschaftsfazilität ergänzen die Anwendung von Finanzinstrumenten für
KMU durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der Kohäsionspolitik. 6.
Bei der Eigenkapital- und der
Kreditbürgschaftsfazilität ist gegebenenfalls eine Bündelung der Finanzmittel
mit Mitgliedstaaten möglich, die bereit sind, einen Teil der ihnen zugeteilten
Strukturfondsmittel gemäß [Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a der
Strukturfondsverordnung] beizusteuern. 7.
Einnahmen und Rückzahlungen unter dem Rahmenprogramm
für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Zusammenhang mit GIF 2 (Beschluss
Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) werden dem
Programm für Wettbewerbsfähigkeit und KMU zugewiesen. 8.
Die Finanzinstrumente für wachstumsorientierte KMU werden
im Einklang mit den einschlägigen EU-Bestimmungen für staatliche Beihilfen
angewandt. Eigenkapital-Fazilität
für die Wachstumsphase (EFG) 1.
Der Schwerpunkt der EFG liegt auf Fonds, die
Unternehmen in der Expansions- und Wachstumsphase, insbesondere grenzüberschreitend
tätigen Unternehmen, Risiko- und Mezzaninekapital zur Verfügung stellen, wie
z. B. nachrangige oder Beteiligungsdarlehen; zugleich sind in Verbindung
mit der Eigenkapital-Fazilität für FEI im Rahmen von Horizont 2020
Investitionen in Unternehmen in der Anfangsphase möglich. Im letzteren Fall
überschreiten die Investitionen aus der EFG nicht 20 % der gesamten
EU-Investitionen, außer bei mehrstufigen Fonds, bei denen die Finanzierung aus
der EFG und der Eigenkapital-Fazilität für FEI anteilmäßig geleistet wird, je
nach der Investitionspolitik des Fonds. Bei der EFG werden Buy-out-Übernahmen
oder Ersatzfinanzierungen, die auf die Zerschlagung des übernommenen
Unternehmens abzielen, vermieden. Die Kommission kann beschließen, angesichts
sich ändernder Marktbedingungen die 20 %-Schwelle zu ändern. 2.
Die Unterstützung wird in Form einer der folgenden
Arten von Investitionen geleistet: (a)
direkt durch den Europäischen Investitionsfonds
(EIF) oder andere im Namen der Kommission mit der Durchführung beauftragten
Einheiten;oder (b)
durch grenzüberschreitend investierende Dachfonds
oder Investitionsinstrumente, die von der EIF oder anderen im Namen der
Kommission mit der Durchführung beauftragten Einheiten mit privaten Investoren
und/oder nationalen öffentlichen Finanzinstitutionen eingerichtet werden; Kreditbürgschafts-Fazilität
(LGF) 1.
Die LGF wird im Auftrag der Europäischen Kommission
vom EIF oder anderen im Namen der Kommission mit der Durchführung beauftragten
Einheiten verwaltet. Diese Fazilität bietet: ·
Rückbürgschaften und andere
Risikoteilungsvereinbarungen für Bürgschaftssysteme; ·
Direktbürgschaften und andere
Risikoteilungsvereinbarungen für sämtliche Finanzmittler, die die Kriterien für
die Förderfähigkeit erfüllen. 2.
Die LGF besteht aus zwei Maßnahmen: ·
Maßnahme a: Fremdfinanzierung durch Kredite
einschließlich nachrangiger oder Beteiligungsdarlehen oder Leasing für KMU, die
besondere Schwierigkeiten haben, an Finanzmittel zu gelangen, weil das mit
ihnen verbundene Risiko zu hoch eingeschätzt wird oder weil sie nicht genügend
Sicherheiten bieten können; ·
Maßnahme b: Verbriefung von KMU-Kredit-Portfolios,
um weitere Kredite an KMU zu mobilisieren, die von den fraglichen Instituten
bei angemessener Teilung der Risiken bereitgestellt werden. Voraussetzung für
die Unterstützung dieser Transaktionen ist die Verpflichtung der Kreditgeber,
einen erheblichen Teil der daraus entstehenden Liquidität oder des
mobilisierten Kapitals innerhalb eines vertretbaren Zeitraums für die Vergabe
neuer Kredite an KMU zu verwenden. Der Umfang dieser neuerlichen
Fremdkapitalfinanzierung wird im Verhältnis zum Umfang des gesicherten
Portfoliorisikos berechnet und zusammen mit der Laufzeit mit dem jeweiligen
Finanzinstitut einzeln ausgehandelt. 3.
Die LGF umfasst, außer bei Darlehen im verbrieften
Portfolio, Darlehen bis zur Höhe von 150 000 EUR, die frühestens nach
12 Monaten fällig werden. Die LGF wird so gestaltet, dass eine
Berichterstattung über die unterstützten innovativen KMU möglich ist, im
Hinblick auf sowohl die Anzahl als auch den Umfang der Darlehen. FINANZBOGEN
ZU VORSCHLÄGEN FÜR RECHTSAKTE 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER
INITIATIVE 1.1. Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative 1.2. Politikbereich(e)
in der ABM/ABB-Struktur 1.3. Art
des Vorschlags/der Initiative 1.4. Ziel(e)
1.5. Begründung
des Vorschlags/der Initiative 1.6. Dauer
der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen 1.7. Vorgeschlagene
Methode(n) der Mittelverwaltung 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Überwachung
und Berichterstattung 2.2. Verwaltungs-
und Kontrollsystem 2.3. Prävention
von Betrug und Unregelmäßigkeiten 3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene
Rubriken(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) 3.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die Ausgaben 3.2.1. Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die Ausgaben 3.2.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die operativen Mittel 3.2.3. Geschätzte
Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 3.2.4. Vereinbarkeit
mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen 3.2.5. Finanzierungsbeteiligung
Dritter 3.3. Geschätzte
Auswirkungen auf die Einnahmen FINANZBOGEN ZU VORSCHLÄGEN FÜR
RECHTSAKTE 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER
INITIATIVE 1.1. Bezeichnung
des Vorschlags/der Initiative Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Einführung eines Programms für die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020) 1.2. Politikbereich(e)
in der ABM/ABB-Struktur[24] Politikbereich: Unternehmen und Industrie Tätigkeiten: Wettbewerbsfähigkeit,
Industriepolitik, Innovation und unternehmerische Initiative Der Politikbereich entspricht derzeit der
aktuellen ABB-Struktur. Nach der Verabschiedung der interinstitutionellen
Vereinbarung über die Finanzielle Vorausschau 2014-2020 wird für das
Haushaltsjahr 2014 möglicherweise eine neue Haushaltsstruktur festgelegt. 1.3. Art
des Vorschlags/der Initiative ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine
neue Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine
neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme[25]. x Der Vorschlag/die Initiative betrifft die
Verlängerung einer bestehenden Maßnahme. ¨ Der Vorschlag / die Initiative betrifft eine
neu ausgerichtete Maßnahme. 1.4. Ziele 1.4.1. Mit
dem Vorschlag / der Initiative verfolgte(s) mehrjährige(s)
strategische(s) Ziel(e) der Kommission Das mit dem vorgeschlagenen Programm verfolgte
mehrjährige strategische Ziel ist die Umsetzung der Strategie Europa 2020,
in der durch Leitinitiativen für intelligentes, nachhaltiges und integratives
Wachstum Maßnahmen dargelegt werden, mit denen die Nachhaltigkeit und
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU langfristig gestärkt werden
soll. Außerdem wird mit ihm ein unternehmerisches Umfeld unterstützt und die
Neugründung und das Wachstum von KMU gefördert. Vor allem würde das Programm
einen Beitrag zur Verwirklichung des Beschäftigungskernziels leisten (75 %
der 20- bis 64-Jährigen in Beschäftigung). 1.4.2. Einzelziel(e)
und ABM/ABB-Tätigkeit(en) 1. Verbesserung der Rahmenbedingungen
für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der
Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche; 2. Förderung der unternehmerischen
Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen; 3. Maßnahmen zur Verbesserung des
Zugangs von KMU zu Finanzmitteln; 4. Verbesserung des Zugangs zu Märkten
innerhalb und außerhalb der Union. Die mittelfristigen Vorgaben für diese
Einzelziele sind in Anhang I der Verordnung dargelegt. ABM/ABB-Tätigkeit(en) Nach der Verabschiedung der
interinstitutionellen Vereinbarung über die Finanzielle Vorausschau 2014-2020
wird möglicherweise eine neue Haushaltsstruktur festgelegt. 1.4.3. Erwartete(s)
Ergebnis(se) und Auswirkung(en) Bitte geben Sie an, wie sich der
Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppen auswirken dürfte. Das Ziel des vorgeschlagenen Programms ist
letztlich eine positive Veränderung der wirtschaftlichen Lage der Europäischen
Union und ihrer Unternehmen durch beispielsweise ein höheres Wachstum, mehr
Beschäftigung und mehr Unternehmensgründungen. Die Bemühungen werden sich
darauf konzentrieren, einen Beitrag zu den Zielstellungen der Strategie
Europa 2020 und deren Kernzielen zu leisten, indem Tätigkeiten im Rahmen
der Leitinitiative „Eine integrierte Industriepolitik im Zeitalter der
Globalisierung” und der Überarbeitung des „Small Business Act“ unterstützt
werden. Hauptzweck und -funktion des Programms sind
die Unterstützung der Entwicklung, Abstimmung und Umsetzung einer modernen und
wirkungsvollen europäischen Politik im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit mit
besonderem Schwerpunkt auf KMU. Im Einzelnen werden die unter 1.4.2 genannten
Einzelziele erreicht durch: –
besseren Zugang zu Finanzmitteln für
wachstumsorientierte KMU und solche mit Internationalisierungspotenzial; –
bessere Unterstützung und Informationsdienste für
KMU im Hinblick auf den Binnenmarkt und darüber hinaus; –
besseren Austausch bewährter Verfahren und von
Informationen sowie besseres Benchmarking und Abstimmung der Politik auf
regionaler, nationaler und europäischer Ebene; –
höhere Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden
Branchen. Europäische Unternehmen sind von den Faktoren,
die dem Problem zugrunde liegen, dem mit dem neuen Programm begegnet werden
soll, am stärksten betroffen. KMU sind wegen ihrer Besonderheiten bei
Anteilseignerschaft, Management und Finanzierungsmethoden, die
maßgeschneidertes Eingreifen der Politik erfordern, stärker beeinträchtigt als
große Unternehmen. Da in der EU hauptsächlich KMU Beschäftigung schaffen, sind
die Arbeitskräfte von ihrer Entwicklung unmittelbar betroffen. Die Probleme der
KMU anzugehen, würde somit die Beschäftigungsaussichten in der EU erheblich
verbessern. 1.4.4. Leistungs-
und Erfolgsindikatoren Bitte geben Sie an, anhand welcher
Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative verfolgen
lässt. Der ergebnisbasierte Managementansatz, der für
das derzeitige Programm verwendet wird, und seine jährliche Leistungskontrolle
haben sich als zielführende Mittel erwiesen, mit denen die Errungenschaften des
Programms aufgezeigt werden und die Verantwortlichkeit der Union gestärkt wird.
Auf dieser Erfahrung aufbauend und unter Berücksichtigung der Empfehlungen aus
der Evaluierung verfügt das neue Programm über eine klare Eingriffslogik (nach
der die operativen SMART-Ziele zur Erreichung der allgemeinen Ziele beitragen)
und entsprechende Leistungs- und Ergebnisindikatoren. Da sich die erzielten
Ergebnisse nur mit zeitlicher Verzögerung auf die allgemeinen Ziele auswirken,
werden die Fortschritte bei den allgemeinen Zielen in der Regel alle drei Jahre
gemessen, bei den operativen Zielen dagegen jährlich. Anhang I des
Verordnungsvorschlags der Kommission enthält die gesamte Aufstellung der
Indikatoren. 1.5. Begründung
des Vorschlags/der Initiative 1.5.1. Kurz-
oder langfristig zu deckender Bedarf Das vorgeschlagene Programm soll die
Kommission, die Mitgliedstaaten und wichtige betroffene Akteure bei der
Ausarbeitung, Koordinierung und Umsetzung wirksamer politischer Maßnahmen im
Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit und unternehmerische Initiative unterstützen
und Tätigkeiten untermauern, mit denen auf folgende langfristige
Herausforderungen reagiert wird: –
Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln –
wenige Neugründungen von KMU –
Aspekte der industriellen Spezialisierung –
begrenzte Fähigkeit zur Anpassung an die
Herausforderungen der Nachhaltigkeit –
begrenzte Internationalisierung der KMU –
schwach ausgeprägter Unternehmergeist –
ungünstiges wirtschaftliches Umfeld Kurz- bis mittelfristig ist das neue Programm
auf die Behebung folgender politischer und institutioneller Mängel sowie
Marktschwächen ausgerichtet: –
mangelnde politische Abstimmung –
Informationsasymmetrien –
hohe Transaktionskosten –
Zersplitterung des ordnungspolitischen Umfelds 1.5.2. Mehrwert
durch das Eingreifen der EU Die Union ist in einer idealen Position, um
eine europäische Plattform für den politischen Austausch und das
Voneinanderlernen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeits- und KMU-Politik zu
bieten, die Beteiligte auf nationaler, regionaler und europäischer Ebene
einbezieht. EU-Maßnahmen haben einen Mehrwert für das Handeln auf nationaler
und regionaler Ebene, weil sie der Erhebung und Analyse von Daten, der
Entwicklung statistischer Werkzeuge und Methoden sowie gemeinsamer Indikatoren
eine europaweite Dimension verleihen. Derartiges europaweites Faktenmaterial
ist die Voraussetzung für eine fundierte Analyse der wichtigsten Faktoren, die
sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und KMU auswirken. 1.5.3. Aus
früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene Erkenntnisse Evaluierung der EIP Die Kommission hat eine Zwischenbewertung und
eine abschließende Bewertung des Programms für unternehmerische Initiative und
Innovation (EIP) durchgeführt, die im April 2009 bzw. April 2011 abgeschlossen
wurden, und eine Zwischenbewertung des CIP, die im März 2010 beendet wurde.
Diese Bewertungen haben ergeben, dass die Ziele des Programms Relevanz für die
strategischen Ziele der EU-Politik besitzen und mit ihnen in Einklang stehen.
Trotz begrenzter zur Verfügung stehender Mittel sind Fortschritte zu
verzeichnen, insbesondere im Hinblick auf die wichtigsten auf KMU
ausgerichteten Maßnahmen. Interviews und weitere Belege lassen einen deutlichen
Mehrwert für Europa erkennen. Evaluierung der EAWI Ein Teil der EIP-Mittel wurde auf die
Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI) übertragen. Eine
Evaluierung, die im Mai 2011 abgeschlossen wurde, ergab, dass die EAWI
leistungsfähig ist und für die Initiativen, für die sie operative Verantwortung
trägt, effizient und wirkungsvoll Ergebnisse liefert. Es wurde bestätigt, dass
der Haushalt zu fast 100 % vollzogen wurde. Öffentliche Anhörung Als Teil des Folgenabschätzungsverfahrens fand
eine öffentliche Anhörung zu einem möglichen Nachfolgeprogramm des CIP statt.
Sie war an öffentliche und private Organisationen oder Einzelpersonen
gerichtet, die dazu Stellung nehmen wollten, wie z. B. Unternehmen,
Wirtschaftsverbände, Anbieter von Unterstützungsdiensten im Bereich Forschung
und Innovation sowie nationale, regionale und öffentliche Verwaltungsstellen. Der Prozess der öffentlichen Anhörung bestand
aus einer Online-Erhebung, einer öffentlichen Konferenz, Sitzungen mit den
Vertretern der Mitgliedstaaten in den verschiedenen CIP-Verwaltungsausschüssen und
einer Sitzung des Strategischen Beratungsgremiums des CIP. Es wurde bestätigt,
dass das derzeitige Programm in weiten Teilen gut funktioniert und dass die
Aufrechterhaltung eines EU-Programms zur Unterstützung von KMU und Herstellung
eines günstigen wirtschaftlichen Umfelds weithin befürwortet wird. Aspekte des
Zugangs zu Finanzmitteln für KMU wurden ebenfalls in den Sitzungen des
KMU-Finanzforums im September 2010 und März 2011 beraten. 1.5.4. Kohärenz
mit anderen Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte Die Kommission stellt eine wirkungsvolle
Abstimmung einerseits zwischen den Initiativen der EU und der Mitgliedstaaten
sowie andererseits zwischen verschiedenen EU-Initiativen in miteinander
zusammenhängenden Bereichen sicher und legt dabei den Schwerpunkt darauf,
Mehrwert für Europa zu schaffen und Überschneidungen zu minimieren. Synergien mit anderen Programmen werden so
effizient wie möglich genutzt, insbesondere durch ein Instrument, das auch für
andere politische Ziele verwendet werden kann. Durch das
Enterprise Europe Network sollen sich Verbindungen mit anderen
Programmen und Initiativen herstellen lassen und diese gefördert werden: Dabei
sollen mittels eines „Top-down-Konzepts“ Informationen von oben nach unten
verbreitet und mit einem „Bottom-up-Konzept“ Rückmeldungen von unten,
d. h. von den Interessenträgern nach oben gesammelt werden. Bei dem neuen Programm würden Überschneidungen
mit anderen Programmen vermieden: Es umfasst keine Maßnahmen zur Behebung von
Mängeln der Märkte im Zusammenhang mit der Innovation; diese werden vom
Programm Horizont 2020 abgedeckt. Bei den in Horizont 2020 geplanten
Finanzinstrumenten läge der Schwerpunkt auf der Förderung von forschungs- und
innovationsbasierten Unternehmen, während das neue Programm auf KMU in ihrer
Wachstums- und in ihrer Internationalisierungsphase ausgerichtet wäre. Mit
dieser Zielgruppe würden beim neuen Programm zudem Überschneidungen mit dem
europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstrument vermieden. Das
Progress-Instrument wurde als Teil der Reaktion der EU auf die zunehmende
Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung durch die Krise eingerichtet. Sein
Ziel ist, den Zugang zu und die Verfügbarkeit von Mikrofinanzierungen für
sozial schwache Gruppen zu verbessern, insbesondere in der Sozialwirtschaft.
Das Gleiche gälte für das Nachfolgeprogramm für die Zeit nach 2013, das auf
Investitionen in Sozialunternehmen ausgedehnt wird. Außerdem werden die
Tätigkeiten im Zusammenhang mit Bürgschaften im vorgeschlagenen Programm neben
solchen Bürgschaftstätigkeiten angewandt, die durch die EU-Strukturfonds
finanziert werden. Der Schwerpunkt der Nachfolgeeinrichtung der SMEG liegt auf
Bürgschaften im Bereich grenzüberschreitender und von Gebern aus mehreren
Ländern bereitgestellter Kredite sowie auf der Verbriefung, im Einklang mit den
Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofes. Dadurch ergibt sich ein hohes Maß
an Komplementarität mit Programmen wie JEREMIE, die auf die nationale und
regionale Ebene ausgerichtet sind. Eingehend berücksichtigt wird auch die
Komplementarität des neuen Programms mit dem vorgeschlagenen
Partnerschaftsinstrument. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die
EU-Maßnahmen im Außenbereich die in der internen Agenda für nachhaltiges
Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa enthaltene externe
Dimension ergänzen. Um die Ziele des neuen Programms zu erreichen,
ist es von erheblicher Bedeutung, dass bei der Gestaltung aller politischen
Maßnahmen und Förderprogramme der EU die besonderen Interessen und Umstände der
KMU berücksichtigt werden, wie auch in der Mitteilung der Kommission zum
nächsten mehrjährigen Finanzrahmen hervorgehoben. Der künftige Finanzrahmen ist
daher so konzipiert, dass kleinen Unternehmen die Teilnahme an Förderprogrammen
erleichtert wird, beispielsweise durch vereinfachte Vorschriften, geringere
Teilnahmekosten, beschleunigte Vergabeverfahren für Finanzhilfen sowie durch
die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für die Empfänger von
EU-Finanzhilfen. 1.6. Dauer
der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen X Vorschlag/Initiative mit befristeter
Geltungsdauer –
X Geltungsdauer: 1.1.2014 bis 31.12.2020 –
X Finanzielle Auswirkungen
(Zahlungsermächtigungen) von 2014 bis 2020 (bezüglich Finanzierungsinstrumenten
bis 2035) ¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter
Geltungsdauer –
Umsetzung mit einer Anlaufphase von JJJJ bis JJJJ, –
Vollbetrieb wird angeschlossen. 1.7. Vorgeschlagene
Methoden der Mittelverwaltung[26] X Direkte zentrale Verwaltung durch die
Kommission X Indirekte zentrale Verwaltung durch
Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an: –
X Exekutivagenturen –
X von den Europäischen Gemeinschaften
geschaffene Einrichtungen[27]
–
¨ nationale öffentliche Einrichtungen beziehungsweise
privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden –
¨ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen
von Titel V des Vertrags über die Europäische Union betraut und in dem
maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der Haushaltsordnung
bezeichnet sind ¨ Mit den Mitgliedstaaten geteilte
Verwaltung ¨ Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten X Gemeinsame Verwaltung mit
internationalen Organisationen Anmerkungen: Geplant ist, dass die Maßnahme zum Teil direkt
von der Kommission und zum Teil indirekt durch Übertragung an Exekutivagenturen
verwaltet wird. Was andere Möglichkeiten zur indirekten
Verwaltung anbetrifft, so erwägt die Kommission angesichts der Art der
innerhalb des vorgeschlagenen Programms geplanten Maßnahmen und Projekte, auf
eine bestehende Exekutivagentur zurückzugreifen. Dies betrifft nur solche
Aufgaben, die keine politischen Entscheidungen erfordern. Eine gemeinsame Verwaltung mit internationalen
Organisationen wie dem Europarat, der OECD, der UNWTO
(Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen) und der Europäischen
Tourismuskommission (ETC) ist für bestimmte Analyse- und
Benchmarking-Tätigkeiten ebenfalls vorgesehen. Die Finanzinstrumente werden vom
Europäischen Investitionsfonds angewandt. 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Überwachung
und Berichterstattung Bitte geben Sie an, wie oft und unter
welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen. Eine
kontinuierliche Überwachung der Durchführung des künftigen Programms wird von
der Europäischen Kommission sichergestellt, direkt durch die Dienststellen der
Kommission oder indirekt durch zwischengeschaltete Stellen wie den EIF und die
Exekutivagenturen, die eventuell mit der Durchführung von Teilen des Programms
beauftragt werden. Die Kommission erstellt einen jährlichen
Überwachungsbericht, in dem die Effizienz und Wirksamkeit der unterstützten
Maßnahmen hinsichtlich ihrer finanziellen Abwicklung, Ergebnisse und, falls
möglich, ihrer Auswirkungen untersucht werden und auf dessen Grundlage die
politischen Prioritäten und die Finanzierungsschwerpunkte gegebenenfalls
angepasst werden. Die Leistungsmessung erfolgt nach Maßgabe eines einheitlichen
Indikatorensatzes. Das Überwachungs-
und Evaluierungssystem ist zum Großteil auf dem aktuellen Programm aufgebaut;
allerdings werden einige Verbesserungen beim Datenerhebungs- und -analysesystem
sowie beim Evaluierungs- und Überwachungsansatz vorgenommen (aufgrund der
Empfehlungen aus der Evaluierung des aktuellen Programms): –
Aufstellung einer neuen Reihe spezieller
Indikatoren und von Überwachungsmechanismen; –
Querverweise auf Kernindikatoren der Strategie
Europa 2020, um die Programmverwaltung zu steuern und um den
Überwachungsprozess auch für Europa 2020 zu nutzen; –
Anwendung kontrafaktischer Methodik, bei der
gegebenenfalls Stichproben von Empfängern mit einer ähnlichen Gruppe von
Nichtempfängern verglichen werden, um die Auswirkungen des Programms auf die
vorgeschlagenen Indikatoren von den Auswirkungen einer veränderten
Wirtschaftslage zu unterscheiden; –
gegebenenfalls Nutzung thematischer Evaluierungen
der verschiedenen Teile des künftigen Programms. Das neue Programm
wird einer Zwischenbewertung und einer Ex-post-Evaluierung unterzogen, um die
Fortschritte bei der Erreichung der Ziele und die Ergebnisse zu bewerten. Die
Zwischenbewertung wird bis Ende 2017 abgeschlossen, damit die Ergebnisse
in die Vorbereitung eines Nachfolgeinstruments für das Programm einfließen
können. Die Ex-post-Evaluierung findet innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss
des Programms statt. 2.2. Verwaltungs-
und Kontrollsystem 2.2.1. Ermittelte
Risiken Die im Programm vorgesehenen Mittel werden in
Form von Finanzinstrumenten, als Finanzhilfen oder im Rahmen des öffentlichen
Beschaffungswesens verwendet. Diese Ausgabenarten sind alle mit verschiedenen
Risiken verbunden. Bei Audits des Europäischen Rechnungshofs und Ex-post-Audits
der Kommission wurden folgende Hauptrisiken festgestellt, die auch für dieses
Programm relevant sein könnten: Bei Finanzierungsinstrumenten bestehen die
größten Risiken im Zusammenhang mit der Förderfähigkeit (von internationalen
Finanzmittlern (IFI) und Endempfängern), der Vertragstreue (mangelnde Übernahme
der Anforderungen der Kommission in die Vertragsunterlagen), der
Ordnungsmäßigkeit der Verfahren (Nichtbeachtung der von der Kommission
vorgesehenen Verfahren) und der Leistungserfüllung (vorbestimmte Ziele werden
nicht erreicht). Im Hinblick auf diese Risiken werden folgende
Faktoren berücksichtigt: ·
Wesentliche Aspekte des Verwaltungs- und
Kontrollprozesses werden von den IFI übernommen. ·
Die Kommission ist in erheblichem Maße auf die
Verwaltungskontrollsysteme der IFI angewiesen. ·
Es ist wichtig, entlang der gesamten
Durchführungskette ein angemessenes Kontrollniveau mit klaren Zuständigkeiten
für alle Beteiligten sicherzustellen. ·
Die zentrale Ex-ante-Überprüfung des Finanzreferats
der GD betrifft lediglich Haushaltsvorgänge mit den IFI und ist nicht
projektspezifisch. Bei Finanzhilfen besteht aufgrund der
komplexen Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben und der relativ
begrenzten Finanzverwaltungskenntnisse mancher Empfänger (KMU) möglicherweise
ein hohes Risiko falsch angegebener Ausgaben (z. B. Ausgaben für
geschäftsführende Eigentümer von KMU, die nicht tatsächlich entstanden sind). Da keine vollständige Datenbank mit
Informationen über Empfänger, Projekte und angegebene Ausgaben vorhanden ist,
könnte es schwierig sein, risikobehaftete Empfänger und mögliche
Mehrfachanträge auf Erstattung derselben Ausgaben oder andere
Unregelmäßigkeiten aufzudecken, so dass keine wirkungsvolle Betrugsbekämpfung
vorliegt. Im öffentlichen Beschaffungswesen könnten
nicht entdeckte Fehler oder nicht klargestellte Ungenauigkeiten in
Ausschreibungen und dazugehörigen Leistungsbeschreibungen zu einer schlechten
Vertragsausführung führen. 2.2.2. Vorgesehene
Kontrollen Für die obengenannten Risiken sind
verschiedene Kontrollmethoden geplant. 1. FINANZINSTRUMENTE Informationen zum Aufbau des internen
Kontrollsystems Für Finanzinstrumente ist ein Verwaltungs- und
Kontrollsystem vorgesehen, das auf folgenden Maßnahmen beruht: –
Ex-ante-Bewertung der IFI; –
risikobasierte Überwachung, auch auf der Grundlage
eines vereinheitlichten Berichterstattungsverfahrens; –
vorbeugende Maßnahmen durch geeignete Anforderungen
in Bezug auf Förderfähigkeit, Vertragstreue, Ordnungsmäßigkeit der Verfahren
und Leistungserfüllung; –
vertragliche Rechtsbehelfe, die bei fehlerhafter
Ausführung in Bezug auf Förderfähigkeit, Vertragstreue, Ordnungsmäßigkeit der
Verfahren und Leistungserfüllung Korrekturmaßnahmen zulassen; –
Ex-ante-Kontrollen bei Zahlungen der GD an das
Treuhandkonto eines IFI; –
Angleichung von Zinsmaßnahmen; –
Mitwirkung bei der Steuerung; –
Zugangsrechte zwecks Audits im Hinblick auf IFI,
nachgeordnete Mittler und Endempfänger; –
ein vollständiger Prüfpfad für die gesamte
Durchführungskette; –
Ordnungsmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsaudits
durch Bedienstete der Kommission; –
integrierte Testierung unter Berücksichtigung des
Systems interner Kontrollen und Audits der IFI und der nachgeordneten Mittler
im Hinblick auf die Anforderungen bezüglich Förderfähigkeit, Vertragstreue,
Ordnungsmäßigkeit der Verfahren und Leistungserfüllung; –
durch externe Auditoren kontrollierte
Jahresabschlüsse; –
jährlich abzugebende Zuverlässigkeitserklärungen
der IFI. Der planmäßige Ablauf der Verfahren wird durch
mehrere Informationskanäle gewährleistet: –
Kenntnis der Leitungsebene über die Beschaffenheit
der internen Kontrollsysteme der GD, beruhend auf den Erfahrungen aus der
täglichen Arbeit; –
die förmlichen Aufsichts-, Nachbereitungs- und
Überwachungsmaßnahmen der GD; –
die Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der
internen Kontrollsysteme („Mindestanforderungen voll erfüllt“); –
die Ergebnisse der Risikobewertung; –
die Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen einschließlich
gemeldeter Ausnahmen und Schwächen der internen Kontrollen; –
die Ergebnisse der externen Rechnungsprüfungen bei
der GD; –
die Audits und Beratungen durch die interne
Auditstelle der GD; –
Evaluierungen der Programme durch externe Bewerter. Audits durch die interne Auditstelle, den
Internen Auditdienst oder den Europäischen Rechnungshof ermöglichen weitere
Rückschlüsse auf die Eignung des Kontrollsystems. Abschätzung von Kosten und Nutzen im Rahmen
des Kontrollsystems Es wurde festgestellt, dass die vorgesehenen
Kontrollen im Allgemeinen mit der Definitionen interner Kontrollen gemäß dem
COSO-Modell als ein „Prozess, der ausreichende Gewähr für das Erreichen der
Ziele in den Bereichen Effektivität und Effizienz von Operationen,
Zuverlässigkeit der vorgelegten Abschlüsse sowie Einhaltung der geltenden
Gesetze und Vorschriften bieten soll“ vereinbar sind. Die Kosten der Kontrollen
beruhen auf umfassenden Schätzungen und decken sämtliche direkt oder indirekt
mit der Überprüfung der Rechte der IFI, der Finanzmittler und der Endempfänger
sowie der Rechtmäßigkeit der Ausgaben zusammenhängenden Aktivitäten ab. Wenn
möglich, werden sie entlang der verschiedenen Leitungsstufen und im Einklang
mit der Beschreibung des vorgesehenen Kontrollsystems detailliert aufgeführt. Anpassungen zur Berücksichtigung erwarteter
Änderungen am neuen Vorschlag schließen Daten für folgende wesentliche
Änderungen ein: a) Klarstellung der anwendbaren Regeln im
Rahmen der Eigenkapital- und der Verschuldungsplattform sowie verstärkte
Präventivmaßnahmen durch die Aufstellung geeigneter Anforderungen; b) Angleichung von Zinsmaßnahmen und anderen
vertraglichen Rechtsbehelfen, die bei fehlerhafter Erfüllung der Anforderungen
Korrekturmaßnahmen zulassen. Erwartetes Risiko der Nichteinhaltung der
anzuwendenden Vorschriften Beim vorgesehenen Kontrollsystem bleibt das
erwartete Risiko der Nichteinhaltung (das erwartete Risiko nicht rechtmäßiger
oder nicht ordnungsgemäßer Vorgänge bei den Transaktionen) auf Mehrjahresbasis
unter 2 %, allerdings mit geringeren Kosten, da die Häufigkeit und die
Auswirkungen durch die zusätzlichen Maßnahmen abgeschwächt werden. Die Fehlerquote dürfte durch die Klarstellung
der anwendbaren Regeln einschließlich der SMART-Anforderungen, die weitere
Stärkung vertraglicher Rechtsbehelfe und die zunehmende Zinsangleichung sinken. 2. FINANZHILFEN Es ist geplant, dass ein bedeutender Teil des
Haushalts dieses Programms auf dem Wege der zentralen indirekten Verwaltung
vollzogen wird, d. h. durch Exekutivagenturen. Informationen zum Aufbau des internen
Kontrollsystems Die derzeitige interne Kontrolle stützt sich
auf die Durchführung der internen Kontrollstandards der Kommission, die
Verfahren für die Auswahl der besten Projekte und deren Umsetzung in
Rechtsinstrumente, auf das Projekt- und Vertragsmanagement während des gesamten
Projektzyklus, Ex-ante-Prüfungen der Forderungen einschließlich des Empfangs
von Auditbescheinigungen, Ex-ante-Bescheinigungen der Kostenmethodik,
Ex-post-Audits und Korrekturen sowie Evaluierungen. Die Unterlagen zu Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen enthalten ausführliche Anweisungen zu
Förderfähigkeitsregeln, besonders zu den häufigsten Fehlern bei Personalkosten.
Die Empfänger sind aufgefordert, bereits bei der Einreichung eines Vorschlags
die vorgesehenen Kosten ausreichend detailliert anzugeben, so dass eine
Ex-ante-Überprüfung und die Aufdeckung möglicher Fehler oder Missverständnisse
und gegebenenfalls Änderungen bei der Durchführung oder eine Anpassung der
Finanzhilfevereinbarung möglich sind. Dadurch erhöht sich die Rechtssicherheit
der Empfänger beträchtlich und sinkt die Gefahr von Fehlern erheblich. Es werden Ex-post-Kontrollen durchgeführt, um
die repräsentative durchschnittliche Fehlerquote zu ermitteln, die trotz
Schulungen, Ex-ante-Prüfungen und Korrekturen bleibt. Die Strategie für die
Ex-post-Audits der Ausgaben unter dem Programm beruht auf der Buchprüfung der
Transaktionen entsprechen der Definition des wertbezogenen
Stichprobenverfahrens, ergänzt durch eine risikoabhängige Stichprobe. Die
Strategie für die Ex-post-Audits hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit
wird durch eine intensivere operative Evaluierung und eine
Betrugsbekämpfungsstrategie ergänzt (siehe Punkt 2.3). Abschätzung von Kosten und Nutzen im Rahmen
des Kontrollsystems Einerseits ist die Attraktivität des Programms
durch eine Reduzierung des mit Kontrollen verbundenen Aufwands für Empfänger zu
steigern (mehr Vertrauen und höheres Risiko durch Pauschalfinanzierungen,
Pauschalsätze und Einheitskosten), andererseits ist zu gewährleisten, dass die
Quote der nicht korrigierten Fehler so niedrig bleibt wie mit vertretbarem
Aufwand möglich; hier muss eine ausgewogene Lösung gefunden werden. Die GD ENTR richtet ein kostengünstiges
internes Kontrollsystem ein, bei dem das Fehlerrisiko im Verlaufe des
mehrjährigen Ausgabenzeitraums mit ausreichender Gewähr jährlich im Bereich von
2-5 % liegt; Ziel ist dabei letztlich, dass die Restfehlerquote am Ende
der mehrjährigen Programme so nah wie möglich an 2 % liegt, d. h.
sobald die finanziellen Auswirkungen sämtlicher Audits sowie Korrektur- und
Rückforderungsmaßnahmen berücksichtigt sind. Durch die Auditstrategie sollen das
Fehlerrisiko so redlich und zuverlässig wie möglich aufgezeigt und
Betrugsanzeichen effektiv und wirkungsvoll untersucht werden. Ex-ante-Prüfungen
der Vorschläge vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung und die
Klarstellung der Förderfähigkeitsregeln sollten die Zeit bis zur
Vertragsunterzeichnung nicht wesentlich verlängern. Die bevollmächtigten
Anweisungsbefugten berichten jährlich über die Kosten und den Nutzen der Kontrollen,
und die Kommission berichtet im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der
Rechtsetzungsbehörde über das erreichte Ausmaß der Nichteinhaltung. Erwartetes Risiko der Nichteinhaltung der
anzuwendenden Vorschriften A. Derzeitige Fehlerquellen Auf der Grundlage der bisherigen Ergebnisse
lassen sich wiederholt auftretende Fehler in Bezug auf die folgenden Aspekte
feststellen: ·
Personalkosten:
Anrechnung durchschnittlicher oder im Haushalt veranschlagter Kosten (anstelle
tatsächlicher Kosten), mangelnde Erfassung der auf das Programm verwendeten
Zeit, Anrechnung nicht zuschussfähiger Ausgaben (Ausgaben für geschäftsführende
Eigentümer von KMU); ·
sonstige direkte Kosten: regelmäßig auftretende Fehler sind die Vergabe von Unteraufträgen ohne
vorherige Genehmigung, die Nichtbeachtung von Bestimmungen hinsichtlich des
Kosten-/Nutzenverhältnisses usw.; ·
indirekte Kosten: in
einigen Fällen handelt es sich bei den indirekten Kosten um einen pauschalen
Prozentsatz direkter Kosten und das bedeutet, dass sich der in den indirekten
Kosten enthaltene Fehler proportional zu dem in den direkten Kosten enthaltenen
Fehler verhält. B. Vorgeschlagene Möglichkeiten für eine
Vereinfachung Die Vereinfachungsmaßnahmen, die in der alle
drei Jahre erfolgenden Überarbeitung der Haushaltsordnung vorgesehen sind,
werden sich für das Programm nutzbringend auswirken. In diesem Rahmen wird die
Kommission von der Möglichkeit Gebrauch machen, Vereinfachungsmaßnahmen zu
beschließen, beispielsweise die Anwendung von Einheitskosten für
geschäftsführende Eigentümer von KMU oder von Pauschalsätzen für Personalkosten
im Einklang mit den Rechnungsführungsgrundsätzen der Empfänger. C. Beitrag zur Kontrolle der Änderungen in
Bezug auf die Verringerung der erwarteten Nichteinhaltung Ausgangspunkt ist der Status quo auf der
Grundlage der bisher durchgeführten CIP‑Audits von Finanzzuschüssen. Die
Fehlerrate, die bei derzeit laufenden CIP-Audits festgestellt wurde, liegt bei
rund 5 %. Ausgehend von den Annahmen, dass –
die Empfänger von Zuschüssen im Rahmen des
künftigen Programms für die Wettbewerbsfähigkeit und für KMU die gleichen sind
wie jene, die am CIP-Programm teilgenommen haben, und dass –
bei einem Drittel der Fehlerquellen davon
ausgegangen werden kann, dass sie unter Punkt B fallen, wird erwartet, dass die in der
Haushaltsordnung enthaltenen Vereinfachungsmaßnahmen zu einer Verringerung der
Fehlerrate führen werden. Eine weitere Verringerung der Fehler wird von
der Ex-ante- Klärung der Förderfähigkeitsregeln erwartet. Fazit: Unter Berücksichtigung aller
oben genannten Maßnahmen besteht das eigentliche Ziel letztendlich darin, am
Ende des Programmzeitraums eine Restfehlerquote zu erreichen, die so nahe wie
möglich an 2 % herankommt. Diese Szenario stützt sich auf die Annahme,
dass die Vereinfachungsmaßnahmen im Verlauf der Beschlussfassung nicht
wesentlich geändert werden. 3. Öffentliches
VERGABEWESEN Durch die interne Kontrolle, die sich auf die
Durchführung der internen Kontrollstandards der Kommission, auf öffentliche
Beschaffungsverfahren für die Auswahl der besten Vorschläge und das
projektbegleitende Vertragsmanagement und auf Ex-ante-Prüfungen von Rechnungs-
und Zahlungsbescheinigungen stützt, sollen Restfehlerquoten von über 2 %
vermieden werden. 2.3. Prävention
von Betrug und Unregelmäßigkeiten Bitte geben Sie an, welche Präventions- und
Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind. Im Rahmen der Betrugsbekämpfungsstrategie der
Kommission[28]
hat die DG ENTR mit Hilfe von OLAF mittels Konsultierung und Teilnahme am
Betrugsverhütungs- und -aufdeckungsnetz von OLAF ihre eigene
Betrugsbekämpfungsstrategie entworfen, die Maßnahmen zur Verhütung und
Aufdeckung von Betrug und Unregelmäßigkeiten sowohl nach innen als auch
gegenüber Vertragspartnern und Begünstigten umfasst. Diese
Betrugsbekämpfungsstrategie wird jedes Jahr aktualisiert. Insbesondere im Hinblick auf Finanzhilfen
sieht der Aktionsplan der DG ENTR für die Betrugsbekämpfungsstrategie die
Schaffung eines Zentralregisters aller Begünstigen (Koordinatoren, Partner,
Unterauftragnehmer und andere Akteure) und Projekte (Berichte und
Kostenabrechnungen) vor. Diese Datenbank wird im Zusammenspiel mit dem
geplanten Erwerb wirkungsvoller Datenanalysetools zur Entdeckung von
Betrugsindikatoren oder „red flags“ („rote Flaggen“) ihre Kontrollaufgaben und
Auditkapazitäten erheblich stärken. Um das Know-how und die Kapazität zur
Durchführung von wirksamen präventiven Kontrollen zu verstärken, ist im
Aktionsplan der DG ENTR für die Betrugsbekämpfung vorgesehen, spezielle
Schulungen und Leitfäden anzubieten. Außerdem wird eine Kontrollstrategie zur
Bewertung der finanziellen und technischen Kapazität der Begünstigten
entwickelt und durchgeführt sowie eine Risikokategorisierung der Begünstigten
anhand von Betrugsindikatoren, der Erfassung in IT-Instrumenten und der Setzung
von Flags hinsichtlich Ex-ante- und Ex-post-Audits. Zusätzlich werden Auditverfahren und
-leitfäden für risikobasierte Ex-post-Audits entwickelt, die sich auf mögliche
Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten konzentrieren. Diese
Betrugsbekämpfungsstrategie wird ferner besser auf die Normen der internen
Kontrolle zugeschnitten - insbesondere im Zuge der Risikobewertung - sowie auf
die Betrugsbekämpfungsstrategien anderer GDs und nachgeschalteter
Organisationen. Bezüglich der Finanzinstrumente sorgt die
Kommission dafür, dass die Vertragsunterlagen mit den IFI Maßnahmen zur
Verhütung von Betrug, Korruption und anderen rechtswidrigen Handlungen und eine
Verpflichtung der IFI enthalten, diese Maßnahmen in ihre Verträge mit den
ausgewählten Finanzmittlern sowie in ihre Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu
übernehmen, z. B. durch Überwachungstätigkeiten, die sich auf zuvor
festgelegte Anforderungen der Kommission stützen. 3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene
Rubriken(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) ·
Neu zu schaffende Haushaltslinien (Richtwerte) In der Reihenfolge der Rubriken des
mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge Rubrik 1 || GM || von EFTA-Ländern || von Kandidatenländern || von Drittländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung [1] || Operative Ausgabenlinie: 02 02 01 Programm zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und für KMU || GM || ja || ja || ja || nein [1] || Verwaltungsausgabenlinie(n) || NGM || ja || ja || ja || nein 3.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die Ausgaben 3.2.1. Übersicht über die geschätzten
Auswirkungen auf die Ausgaben in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens 1 || Nummer || [Bezeichnung………..………………………………………………………….] GD: ENTR || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || Nach 2020 || INSGESAMT Operative Mittel || || || || || || || || || Nummer der Haushaltslinie || Verpflichtungen || (1) || 213,600 || 256,000 || 300,500 || 346,000 || 393,500 || 441,000 || 492,400 || || 2443,000 Zahlungen || (2) || 110,240 || 235,240 || 287,240 || 311,240 || 327,240 || 368,240 || 439,240 || 364,320 || 2443,000 Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[29] || 02.0104 || (3) || 11,000 || 11,000 || 11,000 || 11,000 || 11,000 || 12,000 || 12,000 || || 79,000 Mittel INSGESAMT für die GD ENTR || Verpflichtungen || =1+3 || 224,600 || 267,000 || 311,500 || 357,000 || 404,500 || 453,000 || 504,400 || || 2522,000 Zahlungen || =2 +3 || 121,240 || 246,240 || 298,240 || 322,240 || 338,240 || 380,240 || 451,240 || 364,320 || 2522,000 Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || 213,600 || 256,000 || 300,500 || 346,000 || 393,500 || 441,000 || 492,400 || || 2443,000 || Zahlungen || (5) || 110,240 || 235,240 || 287,240 || 311,240 || 327,240 || 368,240 || 439,240 || 364,320 || 2443,000 || Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || 11,000 || 11,000 || 11,000 || 11,000 || 11,000 || 12,000 || 12,000 || || 79,000 || Mittel INSGESAMT unter RUBRIK <1> des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+ 6 || 224,600 || 267,000 || 311,500 || 357,000 || 404,500 || 453,000 || 504,400 || || 2522,000 || Zahlungen || =5+ 6 || 121,240 || 246,240 || 298,240 || 322,240 || 338,240 || 380,240 || 451,240 || 364,320 || 2522,000 || || Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || 5 || „Verwaltungsausgaben“ in Mio. EUR (3
Dezimalstellen) || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGESAMT GD: ENTR || Personalausgaben || 18,764 || 19,140 || 19,522 || 19,913 || 20,311 || 20,717 || 21,131 || 139,498 Sonstige Verwaltungsausgaben || 0,086 || 0,088 || 0,089 || 0,091 || 0,093 || 0,095 || 0,097 || 0,639 || || || || || || || || || Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 GD ENTR[30] des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || 18,850 || 19,228 || 19,611 || 20,004 || 20,404 || 20,812 || 21,228 || 140,137 in Mio. EUR (3
Dezimalstellen) || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || Nach 2020 || INSGESAMT Mittel INSGESAMT unter Rubrik 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || 243,450 || 286,228 || 331,111 || 377,004 || 424,904 || 473,812 || 525,628 || || 2662,137 Zahlungen || 140,090 || 265,468 || 317,851 || 342,244 || 358,644 || 401,052 || 472,468 || 364,320 || 2662,137 3.2.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die operativen Mittel –
¨ Für den Vorschlag / die Initiative werden keine operativen Mittel
benötigt –
X Für den Vorschlag/die Initiative werden die
folgenden operativen Mittel benötigt: Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Ziele und Outputs[31] ò || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGESAMT || OUTPUT || Art der Outputs[32] || Durchschnittskosten der Outputs || Zahl der Outputs || Kosten || Zahl der Outputs || Kosten || Zahl der Outputs || Kosten || Zahl der Outputs || Kosten || Zahl der Outputs || Kosten || Zahl der Outputs || Kosten || Zahl der Outputs || Kosten || Gesamtanzahl der Outputs || insgesamt || EINZELZIEL 1: Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen in der EU || || || || || || || || || || || || || || || || || Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas || Studien, Folgenabschätzungen, Bewertungen, Konferenzen || 0,250 || 54 || 13,500 || 55 || 13,750 || 57 || 14,250 || 58 || 14,500 || 60 || 15,000 || 61 || 15,250 || 62 || 15,500 || 407 || 101,680 || Entwicklung der KMU-Politik und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU || Sitzungen, Berichte, Datenbanken || 0,075 || 98 || 7,350 || 98 || 7,350 || 122 || 9,150 || 124 || 9,300 || 128 || 9,600 || 138 || 10,350 || 152 || 11,400 || 860 || 64,480 || Tourismus || Projekte, Preise, Erhebungen, Veranstaltungen || 1,000 || 9 || 9,000 || 12 || 12,000 || 16 || 16,000 || 19 || 19,000 || 22 || 22,000 || 25 || 25,000 || 28 || 28,000 || 131 || 131,440 || Neue Unternehmenskonzepte für Verbrauchsgüter || Projekte zur Markteinführung || 1,000 || 8 || 8,000 || 9 || 9,000 || 11 || 11,000 || 13 || 13,000 || 14 || 14,000 || 15 || 15,000 || 17 || 17,000 || 87 || 86,800 || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || || || || || || || || || || || || || || || || 384,400 || EINZELZIEL 2: Förderung unternehmerischer Initiative || || || || || || || || || || || || || || || || || Förderung unternehmerischer Initiative || Studien, Kampagnen, Veranstaltungen || 0,5 || 5 || 2,500 || 6 || 3,000 || 5 || 2,500 || 6 || 3,000 || 6 || 3,000 || 6 || 3,000 || 7 || 3,500 || 41 || 20,720 || Anzahl der Austausche || 0,007 || 600 || 4,200 || 720 || 5,040 || 1300 || 9,100 || 1400 || 9,800 || 1650 || 11,550 || 1770 || 12,390 || 2000 || 14,000 || 9440 || 66,080 || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2 || || || || || || || || || || || || || || || || 86,800 || EINZELZIEL 3: Verbesserung des Zugangs zu Finanzen für die KMU || || || || || || || || || || || || || || || || Finanzinstrumente || Anzahl der Empfänger unter den KMU (Kreditbürgschaften) || 0,004 || 7500 || 30,000 || 17 000 || 68,000 || 27 000 || 108,000 || 31 000 || 124,000 || 31 000 || 124,000 || 31 000 || 124,000 || 42 000 || 168,000 || 186500 || 746,320 || Kreditvolumen (in Mio. EUR) || || 1 071 || || 2 201 || || 3 384 || || 3 995 || || 4 065 || || 4 119 || || 5 420 || || 24255 || || Anzahl der Empfänger unter den KMU (Risikokapital) || 1, 220 || 10 || 12,200 || 30 || 36,600 || 46 || 56,120 || 85 || 103,700 || 115 || 140,300 || 140 || 170,800 || 140 || 170,800 || 566 || 690,000 || Mio. EUR mobilisiert (Risikokapital) || || 103 || || 343 || || 686 || || 1 064 || || 1 445 || || 1 817 || || 1 869 || || 7 327 || || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 3 || || || || || || || || || || || || || || || || 1436,320 || EINZELZIEL 4: Verbesserung des Marktzugangs || || || || || || || || || || || || || || || || || Enterprise Europe Network || Vorschläge für Partnerschaften || 0,005 || 5732 || 28,660 || 5821 || 29,105 || 5923 || 29,615 || 6040 || 30,200 || 6106 || 30,530 || 6336 || 31,680 || 6540 || 32,700 || 42 498 || 212,500 || KMU, die Unterstützungsdienste erhalten (pro 1000 KMU) || 0,065 || 403 || 26,195 || 418 || 27,170 || 438 || 28,47 || 458 || 29,77 || 488 || 31,720 || 508 || 33,020 || 539 || 35,035 || 3252 || 211,380 || Unterstützung für KMU im Ausland || Studien || 0,250 || 10 || 2,500 || 12 || 3,000 || 15 || 3,750 || 14 || 3,500 || 15 || 3,750 || 18 || 4,500 || 20 || 5,000 || 104 || 25,951 || || KMU-Zentren, KMU-Helpdesks || 1,000 || 5 || 5,000 || 6 || 6,000 || 7 || 7,000 || 9 || 9,000 || 10 || 10,000 || 11 || 11,000 || 12 || 12,000 || 60 || 60,000 || || Plattformen, Veranstaltungen, Werbemaßnahmen || 0,200 || 6 || 1,200 || 6 || 1,300 || 8 || 1,600 || 10 || 1,900 || 10 || 2,000 || 12 || 2,400 || 13 || 2,600 || || 13,249 || Unterstützung für internationale industrielle Zusammenarbeit || Workshops, Sitzungen || 0,200 || 5 || 1,000 || 7 || 1,400 || 8 || 1,600 || 9 || 1,800 || 10 || 2,000 || 11 || 2,200 || 12 || 2,400 || 62 || 12,400 || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 4 || || || || || || || || || || || || || || || || 535,480 || GESAMTKOSTEN || || 213,600 || || 256,000 || || 300,500 || || 346,000 || || 393,500 || || 441,000 || || 492,400 || || 2443,000 3.2.3. Geschätzte
Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 3.2.3.1. Übersicht/Zusammenfassung
–
¨ Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel
benötigt. –
X Für den Vorschlag/die Initiative werden die
folgenden Verwaltungsmittel benötigt: in Mio. EUR (3
Dezimalstellen) || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INS-GESAMT RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Personalausgaben || 18,764 || 19,140 || 19,522 || 19,913 || 20,311 || 20,717 || 21,131 || 139,498 Sonstige Verwaltungsausgaben || 0,086 || 0,088 || 0,089 || 0,091 || 0,093 || 0,095 || 0,097 || 0,639 Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 18,850 || 19,228 || 19,611 || 20,004 || 20,404 || 20,812 || 21,228 || 140,137 Außerhalb der RUBRIK 5[33] des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Personalausgaben || || || || || || || || Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || || Zwischensumme der Mittel außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || INSGESAMT || 18,85050 || 19,228 || 19,611 || 20,004 || 20,404 || 20,812 || 21,228 || 140,137 3.2.3.2. Erwarteter
Personalbedarf –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt. –
X Für den Vorschlag/die Initiative wird das
folgende Personal benötigt: Schätzung in
Vollzeitäquivalenten || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamtinnen/Beamte und Bedienstete auf Zeit) || XX 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) || 110 || 110 || 110 || 110 || 110 || 110 || 110 XX 01 01 02 (in den Delegationen) || || || || || || || XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || || || || || || || 10 01 05 01 (direkte Forschung) || || || || || || || Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten: VZE)[34] || XX 01 02 01 (AC, INT, ANS der Globaldotation) || 58 || 58 || 58 || 58 || 58 || 58 || 58 XX 01 02 02 (CA, INT, JED, LA und SNE in den Delegationen) || || || || || || || XX 01 04 yy[35] || am Sitz[36] || || || || || || || || in den Delegationen || || || || || || || XX 01 05 02 (AC, INT, ANS der indirekten Forschung) || || || || || || || 10 01 05 02 (CA, INT, SNE der direkten Forschung) || || || || || || || Sonstige Haushaltslinie (bitte angeben) || || || || || || || INSGESAMT || 168 || 168 || 168 || 168 || 168 || 168 || 168 XX steht für den
jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich. Der Personalbedarf wird durch das der Maßnahme
bereits zugewiesene Personal der GD oder durch GD-interne Personalumsetzungen
gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für Personal, die der für die
Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im
Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden können. Die GD ENTR
beabsichtigt einen teilweisen Externalisierungsprozess in eine bestehende
Exekutivagentur. Die Beträge und Unterstellungen werden je nach den Ergebnissen
des Externalisierungsprozesses gegebenenfalls angepasst. Beschreibung der auszuführenden Aufgaben: Beamte und Zeitbedienstete || Externes Personal || 3.2.4. Vereinbarkeit
mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen –
X Der Vorschlag/die Initiative ist mit dem
Vorschlag der Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014-2020,
KOM(2011) 500 endg., vereinbar. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Anpassung der
betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens. Bitte
erläutern Sie die erforderliche Anpassung unter Angabe der einschlägigen
Haushaltslinien und der entsprechenden Beträge. […] –
¨ Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des
Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens[37]. Bitte
erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der einschlägigen Rubriken und
Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge. […] 3.2.5. Finanzierungsbeteiligung
Dritter [noch zu vervollständigen] –
Der Vorschlag/die Initiative sieht keine
Kofinanzierung durch Dritte vor. Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || insgesamt Nichtmitgliedstaaten der EU, die Teilnehmer des Programms sind[38] || || || || || || || || Kofinanzierung INSGESAMT || Pm || Pm || Pm || Pm || Pm || Pm || Pm || Pm 3.3. Geschätzte
Auswirkungen auf die Einnahmen –
X Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich
nicht auf die Einnahmen aus. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus,
und zwar –
¨ auf die Eigenmittel –
¨ auf die sonstigen Einnahmen in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Haushaltslinie || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[39] Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen Artikel …. || || || || || || || || Bitte geben Sie für die sonstigen
zweckgebundenen Einnahmen die einschlägige(n) Ausgabenlinie(n) an. […] Bitte geben Sie an, wie die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet
werden. [1] KOM(2011) 500 endg. [2] Mehr als 50 000 unterschiedliche Nutzer des
IPR-Webportals und der Dienste für elektronisches Lernen („E-Learning“) während
der ersten drei Jahre und mehr als 2 Mio. Zugriffe; über 30
Fortbildungsseminare und interaktive Workshops werden jährlich durchgeführt,
davon zwei Drittel in Europa, um den Bedürfnissen von KMU gerecht zu werden. [3] Von kleineren Mitgliedstaaten einzeln durchgeführte
Studien/Erhebungen hätten einen geringeren europäischen Mehrwert, würden dem
gesamteuropäischen Aspekt nicht Rechnung tragen und könnten zu Doppelarbeit in
der von anderen Ländern bereits betriebenen Forschung führen. [4] Maßnahmen dieser Art erzielen einen höheren Mehrwert und
Effekt, wenn sie auf der Grundlage eines unter den Mitgliedstaaten abgestimmten
und auf gegenseitiger Ergänzung beruhenden Ansatzes durchgeführt werden; ferner
stehen kleineren Mitgliedstaaten in der Regel geringere Ressourcen für die
Bewerbung ihrer touristischen Ziele und insbesondere für die Förderung
transnationaler Tourismusprodukte zur Verfügung. [5] KOM(2011) 500 endg., SEK(2011) 867 - 868 endg.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein
Haushalt für Europa 2020 – Teil II: Politikbereiche im Überblick. [6] Abschlussbericht: Bewertung der Exekutivagentur für
Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, 12. Mai 2011,
http://ec.europa.eu/cip/files/docs/evaluation-of-eaci-may-2011_en.pdf. [7] http://ec.europa.eu/cip/files/docs/public-consultation-annex2-to-final-report_en.pdf
[8] http://ec.europa.eu/enterprise/dg/files/evaluation/final_report_eip_interim_evaluation_04_2009_en.pdf
[9] http://ec.europa.eu/cip/files/docs/eip-final-evaluation-report_en.pdf
[10] Die Mittel des Programms sind im Vergleich zum in der
Mitteilung der Kommission „Ein Haushalt für Europa 2020“ (KOM(2011) 500)
genannten Betrag verringert worden, da Maßnahmen zur Unterstützung der Normung
bis zur Höhe von 182 Mio. EUR außerhalb des Programms finanziert
werden, um ihre erfolgreiche Gestaltung und wirkungsvolle Durchführung zu
bewahren. [11] KOM(2010) 2020 endg. [12] KOM(2010) 614 endg. [13] KOM(2008) 394 endg. [14] KOM(2011) 78 endg. [15] KOM(2011) 398 endg. [16] ABl. L 124 vom 20.5.2003,
S. 36. [17] Eurobarometer zum Unternehmertum 2009. [18] KOM(2010) 352 endg. [19] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [20] ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13. [21] ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15. [22] Diese Indikatoren beziehen sich auf Entwicklungen im
Bereich der Unternehmens- und Industriepolitik. Die Kommission ist nicht
alleinig für die Erreichung der betreffenden Ziele verantwortlich. Eine Reihe
von anderen Faktoren, auf die die Kommission keinen Einfluss hat, wirken sich
ebenfalls auf die Ergebnisse in diesem Bereich aus. [23] NEW/REW basierend auf den LSK, ohne Berücksichtigung von
Währungsschwankungen (NEW = nominaler effektiver Wechselkurs; REW = realer
effektiver Wechselkurs; LSK = Lohnstückkosten). [24] ABM: Activity Based Management: maßnahmenbezogenes
Management – ABB: Activity-Based Budgeting: maßnahmenbezogene Budgetierung. [25] Im Sinne von Artikel 49 Absatz 6
Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung. [26] Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und
Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in
französischer und englischer Sprache):
http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html [27] Einrichtungen im Sinne des Artikels 185 der
Haushaltsordnung. [28] KOM(2011) 376 vom 24.6.2011. [29] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung
und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der
EU (vormalige BA-Linien), Exekutivagenturen (ohne Berücksichtigung möglicher
zusätzlicher Externalisierungen), indirekte Forschung, direkte Forschung. [30] Die GD ENTR beabsichtigt einen teilweisen Externalisierungsprozess
in eine bestehende Exekutivagentur. Die Beträge und Unterstellungen werden je
nach den Ergebnissen des Externalisierungsprozesses gegebenenfalls angepasst. Die
“sonstigen Verwaltungsausgaben” decken die Finanzierung der vorgeschriebenen
Ausschusssitzungen. [31] Die Aufteilung (Richtwert) der operativen Mittel und die
sich daraus ergebende Verteilung der Haushaltsmittel auf die vorgeschlagenen
Maßnahmen hängt von der Art der vorgesehenen Maßnahmen ab: Beispielsweise
handelt es sich bei den Maßnahmen zur Entwicklung der KMU-Politik und zur
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU um politische Entwicklungen, die
sich auf Studien und Veranstaltungen stützen, die im Rahmen des öffentlichen
Beschaffungswesens umgesetzt werden und die vergleichsweise billiger sind als
die im Bereich des Tourismus und der Verbrauchsgüter beabsichtigten Maßnahmen,
für die Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen erforderlich werden. [32] Ergebnisse sind Produkte, die geliefert, und
Dienstleistungen, die erbracht werden (z.B.: Austausch von Studenten, gebaute
Straßenkilometer…) [33] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung
und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen/Maßnahmen der EU
(vormals BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [34] CA = Vertragsbediensteter (Contract Agent), INT
= Leiharbeitskräfte (“Intérimaire“),
JED = Delegations-Nachwuchsexperte (Jeune Expert en Délégation),
LA = Örtlicher Bediensteter (Local Agent),
SNE = Abgeordneter nationaler Sacherverständiger (Seconded National
Expert). [35] Teilobergrenze für aus den operativen Mitteln finanziertes
externes Personal (vormalige BA-Linien). [36] Insbesondere Strukturfonds, Europäischer
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und
Europäischer Fischereifonds (EFF). [37] Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen
Vereinbarung. [38] Das Programm steht unter bestimmten Bedingungen und gegen
Zahlung eines Finanzbeitrags in das Programm Ländern der Europäischen
Freihandelsassoziation (EFTA), die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) sind, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern und in die
Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogenen Ländern zur Teilnahme offen
(siehe Artikel 5). [39] Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben)
sind die Beträge netto, d. h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten,
anzugeben.