Vorschlag für BESCHLUSS DES RATES über das spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) /* KOM/2011/0811 endgültig - 2011/0402 (CNS) */
BEGRÜNDUNG 1. HINTERGRUND DES VORGESCHLAGENEN
RECHTSAKTS Das Paket von Vorschlägen für
Horizont 2020, die durchweg entsprechend der Kommissionsmitteilung „Ein
Haushalt für Europa 2020“[1]
erstellt wurden, dient uneingeschränkt der Verwirklichung der Strategie
Europa 2020, in der die zentrale Rolle von Forschung und Innovation bei
der Verwirklichung der Ziele eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen
Wachstums herausgestellt wird. Das Paket umfasst folgende Vorschläge: (1)
einen Vorschlag für das Rahmenprogramm
„Horizont 2020“ (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union –
AEUV) (2)
einen Vorschlag für einen einzigen Satz von
Beteiligungs- und Verbreitungsregeln (AEUV) (3)
einen Vorschlag für ein einziges spezifisches
Programm zur Durchführung von „Horizont 2020“ (AEUV) sowie (4)
einen einzigen Vorschlag für die Teile von
„Horizont 2020“, die dem Euratom-Vertrag entsprechen Die politischen Erläuterungen und der
Hintergrund zu diesen vorgeschlagenen Rechtsakten sind der zusammen mit diesen
Vorschlägen verabschiedeten Mitteilung der Kommission zu entnehmen, in der
einige wichtige bereichsübergreifende Elemente, wie beispielsweise die
Vereinfachung und die Stärkung des Innovationskonzepts dargelegt werden. „Horizont 2020“ trägt unmittelbar zur
Bewältigung der in der Strategie Europa 2020 und ihren Leitinitiativen
genannten großen gesellschaftlichen Herausforderungen bei. Außerdem unterstützt
es den Aufbau der Führungsrolle der Industrie in Europa. Ferner wird es die
Exzellenz der Wissenschaftsbasis erhöhen, die eine wesentliche Voraussetzung
für die Nachhaltigkeit und den langfristigen Wohlstand und das Wohlergehen in
Europa ist. Um diese Ziele zu erreichen, beinhalten die Vorschläge umfangreiche
Unterstützungsmaßnahmen, die sowohl in den Forschungs- als auch den
Innovationszyklus integriert sind. Damit bündelt und stärkt
„Horizont 2020“ Tätigkeiten, die derzeit auf der Grundlage des
7. Forschungsrahmenprogramms, der innovationsrelevanten Teile des
Rahmensprogramms Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und durch das Europäische
Innovations- und Technologieinstitut gefördert werden. Die Vorschläge sind also
so konzipiert, dass sie die Teilnahme erheblich vereinfachen. 2. ERGEBNISSE DER BERATUNGEN MIT DEN
INTERESSIERTEN PARTEIEN UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN Bei der Ausarbeitung der vier Vorschläge
wurden in vollem Umfang die Reaktionen auf eine breite öffentliche Konsultation
berücksichtigt, die mit dem Grünbuch „Entwicklung einer gemeinsamen Strategie
für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“ (KOM(2011) 48) eingeleitet
wurde. Stellungnahmen gingen vom Europäischen Rat, von den Mitgliedstaaten und
einem breiten Spektrum interessierter Kreise aus Industrie, Hochschulen und der
Zivilgesellschaft ein. Die Vorschläge berücksichtigen auch die
Ergebnisse zweier eingehender Folgenabschätzungen, in die die Konsultation der
interessierten Kreise, interne und externe Bewertungen sowie Beiträge
internationaler Experten einbezogen wurden. Die Bewertungen kamen zu dem
Ergebnis, dass die Option „Horizont 2020“ eine klarere Schwerpunktsetzung
haben wird, die besten Voraussetzungen bietet, bei den Anstrengungen auf
Programm- und Projektebene die notwendige kritische Masse zu erreichen, und die
größtmögliche Wirkung im Hinblick auf die politischen Ziele sowie nachgelagert
auf Wirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit und Gesellschaft entfalten wird.
Gleichzeitig wird diese Option durch einen geringeren Verwaltungsaufwand für
die Teilnehmer, eine Straffung der Regeln und Verfahren, eine größere Kohärenz
zwischen den Instrumenten und ein neues Gleichgewicht zwischen Risiko und
Vertrauen zu einer Vereinfachung beitragen. 3. RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGS 3.1. Rechtsgrundlage Der Vorschlag führt Forschungs- und
Innovationstätigkeiten im Hinblick auf die Erreichung der politischen Ziele
nahtlos zusammen. Das Rahmenprogramm „Horizont 2020“ wird
als solches auf den Titeln „Industrie“ sowie „Forschung, technologische
Entwicklung und Raumfahrt“ des AEUV (Artikel 173 bzw. 182) beruhen. Die
dazugehörigen Beteiligungs- und Verbreitungsregeln stützen sich auf dieselben
AEUV-Titel (Artikel 173, 183 und 188). In beiden Fällen bezieht sich der
Bereich „Industrie“ vor allem auf das Europäische Innovations- und
Technologieinstitut (EIT), das mit einem finanziellen Beitrag aus
„Horizont 2020“ gefördert wird. Das EIT wird auf Ebene des spezifischen
Programms nicht in Erscheinung treten. In den bisherigen Rahmenprogrammen auf der
Grundlage des AEUV-Titels „Forschung" wurden Innovationstätigkeiten
ausdrücklich aufgenommen, so enthalten die laufenden Rahmenprogramme denn auch
eine Reihe von Innovationstätigkeiten. Entsprechend basiert das spezifische
Programm zur Durchführung von „Horizont 2020“ auf dem AEUV-Titel
„Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt“ (Artikel 182), da
die darin vorgesehenen Tätigkeiten überwiegend unter diesen Titel fallen. Der Vorschlag des Pakets „Horizont 2020“
für das Euratom-Forschungs- und Ausbildungsprogramm stützt sich auf
Artikel 7 Euratom-Vertrag. 3.2. Subsidiaritätsprinzip und
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Die Vorschläge wurden im Hinblick auf einen
möglichst großen Mehrwert und Effekt auf EU-Ebene konzipiert und konzentrieren
sich folglich auf Ziele und Tätigkeiten, die von Mitgliedstaaten allein nicht
effizient realisiert werden könnten. Mit Maßnahmen auf EU-Ebene können der
Forschungs- und Innovationsrahmen insgesamt gestärkt und die
Forschungsanstrengungen der Mitgliedstaaten koordiniert werden, um
Überschneidungen zu vermeiden, eine kritische Masse in Schlüsselbereichen zu
erreichen und eine optimale Verwendung öffentlicher Mittel zu gewährleisten.
Maßnahmen auf EU-Ebene ermöglichen einen europaweiten Wettbewerb, bei dem die
besten Vorschläge ausgewählt werden, wodurch das Exzellenzniveau angehoben und
die Sichtbarkeit von Spitzenleistungen in Forschung und Innovation erhöht
werden. Die EU-Ebene bietet auch beste Voraussetzungen für die Förderung von
transnationaler Mobilität, was der Ausbildung und Laufbahnentwicklung der
Wissenschaftler zugute kommt. Ein Programm auf EU-Ebene ist besser in der Lage,
risikoreiche und langfristige FuE zu fördern, da es die Risiken verteilt und
eine Reichweite und größenbedingte Kosteneinsparungen erreicht, die sonst nicht
möglich wären. Maßnahmen auf EU-Ebene können zusätzliche öffentliche und
private Investitionen in die Forschung und Innovation mobilisieren, zum
Europäischen Forschungsraum beitragen, in dem Freizügigkeit für Forscher
herrscht und Wissen und Technologie frei ausgetauscht werden, und die
Vermarktung und Verbreitung von Innovationen im gesamten Binnenmarkt beschleunigen.
Ferner werden Programme auf EU-Ebene benötigt, um die politische
Entscheidungsfindung und die Ziele verschiedener Strategien zu unterstützen.
Eine ausführliche Darlegung ist der Folgenabschätzung zu entnehmen. 4. AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT Die Haushaltsmittel für alle Vorschläge sind
in jeweiligen Preisen 2011 angegeben. Der diesem Vorschlag beigefügte
„Finanzbogen für Rechtsakte“ erläutert die Auswirkungen auf Haushalt, Personal
und Verwaltung. Die Kommission kann auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse
für die Durchführung von „Horizont 2020“ gemäß der Verordnung (EG) Nr.
58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der
Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von
Unionsprogrammen beauftragt werden, auf vorhandene Exekutivagenturen
zurückgreifen. 2011/0402 (CNS) Vorschlag für BESCHLUSS DES RATES über das spezifische Programm zur
Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“
(2014-2020) (Text von Bedeutung für den EWR) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 182 Absatz 4, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Vorschlags an die
nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments[2], nach Stellungnahme des Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschusses[3], nach Stellungnahme des Ausschusses der
Regionen[4], gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Gemäß Artikel 182 Absatz 3 AEUV erfolgt
die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. […] des Europäischen Parlaments
und des Rates vom….. über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
„Horizont 2020“ (nachstehend „Horizont 2020“)[5] durch ein spezifisches Programm,
in dem die Einzelziele und Vorschriften für deren Verwirklichung, die Laufzeit
und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt werden. (2)
Mit „Horizont 2020“ werden drei Schwerpunkte
verfolgt – die Generierung von Wissenschaftsexzellenz („Wissenschaftsexzellenz“),
die führende Rolle der Industrie („Führende Rolle der Industrie“) und die
Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen („Gesellschaftliche
Herausforderungen“). Diese Schwerpunkte sollten durch ein spezifisches Programm
umgesetzt werden, das sich in drei Teile für indirekte Maßnahmen und einen Teil
für die direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) gliedert. (3)
„Horizont 2020“ erläutert die allgemeine
Zielstellung des Rahmenprogramms, die Schwerpunkte und Grundzüge der Einzelziele
und Tätigkeiten, während das spezifische Programm die für den jeweiligen Teil
geltenden Einzelziele und Grundzüge der Tätigkeiten festlegen sollte. Die in
„Horizont 2020“ dargelegten Durchführungsbestimmungen, auch in Bezug auf
die ethischen Grundsätze, gelten uneingeschränkt für dieses spezifische
Programm. (4)
Die einzelnen Teile des spezifischen Programms
sollten sich gegenseitig ergänzen und kohärent durchgeführt werden. (5)
Es besteht die dringende Notwendigkeit, die
Exzellenz der Wissenschaftsbasis der Union zu stärken und über im Weltmaßstab
erstklassige Forschung und Talente zu verfügen, um die langfristige
Wettbewerbsfähigkeit und das Wohlergehen Europas zu sichern. Teil I
„Wissenschaftsexzellenz“ sollte die Tätigkeiten des Europäischen Forschungsrats
auf den Gebieten Pionierforschung, künftige und neu entstehende Technologien,
Marie-Curie-Maßnahmen und europäische Forschungsinfrastrukturen fördern. Diese
Tätigkeiten sollten dem langfristigen Aufbau von Kompetenzen dienen, sich auf
die Wissenschaft, Systeme und Forscher der nächsten Generation konzentrieren
und Nachwuchstalente in der gesamten EU und in den assoziierten Ländern
fördern. EU-Tätigkeiten zur Unterstützung der „Wissenschaftsexzellenz“ sollten
dazu beitragen, den Europäischen Forschungsraum zu konsolidieren und das
Wissenschaftssystem der EU weltweit wettbewerbsfähiger und attraktiver zu
machen. (6)
Die im Rahmen von Teil I
„Wissenschaftsexzellenz“ durchgeführten Forschungstätigkeiten sollten ohne
vorab bestimmte thematische Prioritäten entsprechend den Erfordernissen und
Möglichkeiten in der Wissenschaft festgelegt werden. Die Forschungsagenda
sollte in enger Abstimmung mit der wissenschaftlichen Gemeinschaft festgelegt
werden. Grundlage für die Forschungsförderung sollte die Exzellenz sein. (7)
Der Europäische Forschungsrat sollte den mit dem
Kommissionsbeschluss 2007/134/EG[6]
eingerichteten Europäischen Forschungsrat ersetzen und diesem nachfolgen. Für
seine Tätigkeit sollten die bewährten Grundsätze der wissenschaftlichen
Exzellenz, Autonomie, Effizienz und Transparenz gelten. (8)
Es besteht die dringende Notwendigkeit, Anreize für
Investitionen des Privatsektors in Forschung, Entwicklung und Innovation zu
geben, Forschung und Innovation mit einer unternehmensorientierten Agenda zu
fördern und die Entwicklung neuer Technologien zu beschleunigen, die die
Grundlagen für die Unternehmen und das Wirtschaftswachstum von morgen bilden,
um die führende Rolle der Industrie in der Union aufrechtzuerhalten und
auszubauen. Teil II „Führende Rolle der Industrie“ sollte Investitionen in
exzellente Forschung und Innovation in Schlüsseltechnologien und anderen
industriellen Technologien unterstützen, den Zugang zur Risikofinanzierung für
innovative Unternehmen und Projekte erleichtern und die Innovation in kleinen
und mittleren Unternehmen unionsweit unterstützen. (9)
Forschung und Innovation auf dem Gebiet der
Raumfahrt, für die die EU eine geteilte Zuständigkeit hat, sollten aus Gründen
der Kohärenz in Teil II „Führende Rolle der Industrie“ aufgenommen werden,
um eine möglichst große wissenschaftliche, wirtschaftliche und
gesellschaftliche Wirkung zu erzielen und eine effiziente und kostengünstige
Durchführung zu gewährleisten. (10)
Die Bewältigung der in der Strategie
Europa 2020[7]
genannten gesellschaftlichen Herausforderungen erfordert beträchtliche
Investitionen in Forschung und Innovation, um neuartige und bahnbrechende
Lösungen im erforderlichen Ausmaß und Umfang zu entwickeln und einzusetzen.
Diese Herausforderungen stellen auch eine große wirtschaftliche Chance für
innovative Unternehmen dar und tragen damit zur Wettbewerbsfähigkeit und
Beschäftigung in der EU bei. (11)
Teil III „Gesellschaftliche Herausforderungen“
sollte die Wirksamkeit der Forschung und Innovation steigern, indem er auf
wichtige gesellschaftliche Herausforderungen eingeht und exzellente Forschung
und Innovation unterstützt. Bei der Durchführung dieser Tätigkeiten sollten,
abhängig von der jeweiligen Herausforderung, die in unterschiedlichsten
Gebieten, Technologien und Disziplinen vorhandenen Ressourcen und Kenntnisse
zusammengeführt werden. Die Sozial- und Geisteswissenschaften sind ein
wichtiger Aspekt zur Bewältigung all dieser Herausforderungen. Die Tätigkeiten
sollten sich auf die gesamte Bandbreite von Forschung und Innovation erstrecken
unter besonderer Berücksichtigung innovationsbezogener Tätigkeiten wie etwa
Pilot- und Demonstrationsprojekte, Testläufe, Unterstützung der öffentlichen
Auftragsvergabe, pränormative Forschung und Normung sowie Markteinführung von
Innovationen. Die Tätigkeiten sollten direkt die entsprechenden Zuständigkeiten
in den Politikbereichen auf EU- Ebene unterstützen. Alle Herausforderungen
sollten zu dem übergeordneten Ziel der nachhaltigen Entwicklung beitragen. (12)
Als integraler Bestandteil von „Horizont 2020“
wird die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) auch weiterhin unabhängige, am
Bedarf der Auftraggeber orientierte, wissenschaftliche und technische
Unterstützung für die Formulierung, Entwicklung, Durchführung und Überwachung
der EU-Politik bereitstellen. Im Rahmen ihres Auftrags sollte die Gemeinsame
Forschungsstelle Forschung von höchster Qualität durchführen. Bei der
Durchführung der direkten Maßnahmen entsprechend ihrem Auftrag sollte die
Gemeinsame Forschungsstelle sich auf Bereiche konzentrieren, die für die EU von
zentraler Bedeutung sind, nämlich intelligentes, integratives und nachhaltiges
Wachstum, Sicherheit und Unionsbürgerschaft sowie das Globale Europa. (13)
Die direkten Maßnahmen der Gemeinsamen
Forschungsstelle sollten auf flexible, effiziente und transparente Weise durchgeführt
werden, wobei den einschlägigen Erfordernissen der Nutzer der Gemeinsamen
Forschungsstelle und der EU-Politik sowie dem Schutz der finanziellen
Interessen der Europäischen Union Rechnung zu tragen ist. Die
Forschungsmaßnahmen sollten soweit angebracht diesen Erfordernissen sowie den
wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen angepasst werden und
wissenschaftliche Exzellenz anstreben. (14)
Die Gemeinsame Forschungsstelle sollte auch künftig
durch wettbewerbsorientierte Tätigkeiten zusätzliche Ressourcen erwirtschaften,
unter anderem durch die Beteiligung an indirekten Maßnahmen von „Horizont
2020“, die Erledigung von Aufträgen Dritter und – in geringerem Umfang – die
Nutzung geistigen Eigentums. (15)
Das spezifische Programm sollte die Maßnahmen in
den Mitgliedstaaten und andere EU-Maßnahmen im Rahmen der Gesamtstrategie
Europa 2020 sowie Maßnahmen in den Bereichen Kohäsion, Landwirtschaft und
ländliche Entwicklung, Bildung, Ausbildung, Industrie, öffentliche Gesundheit,
Verbraucherschutz, Beschäftigung, Sozialpolitik, Energie, Verkehr, Umwelt,
Klimaschutz, Sicherheit, Meerespolitik und Fischerei,
Entwicklungszusammenarbeit und Erweiterung sowie Nachbarschaftspolitik
ergänzen. (16)
Damit gewährleistet ist, dass die Bewertungen von
„Horizont 2020“ dem tatsächlichen Stand der Technik entsprechen und dass
die spezifischen Bedingungen für die Inanspruchnahme der
Finanzierungsfazilitäten den Marktbedingungen Rechnung tragen, sollten der
Kommission gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie entsprechend den
Einzelzielen des spezifischen Programms und den spezifischen Bedingungen für
die Inanspruchnahme der Finanzierungsfazilitäten die Leistungsindikatoren
anpassen oder weiterentwickeln kann. Dabei ist es besonders wichtig, dass die
Kommission während der Vorbereitungsarbeiten geeignete Konsultationen – auch
auf Sachverständigenebene – durchführt. Bei der Ausarbeitung
delegierter Rechtsakte sollte die Kommission dafür sorgen, dass die
entsprechenden Dokumente dem Rat rechtzeitig und ordnungsgemäß zugeleitet
werden. (17)
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung
des spezifischen Programms zu gewährleisten, sollten der Kommission
Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie Arbeitsprogramme für die
Durchführung des spezifischen Programms verabschieden kann. (18)
Mit Ausnahme der Maßnahmen des Europäischen
Forschungsrats und soweit die Kommission nicht von der Stellungnahme des
Wissenschaftlichen Rats abweicht, sollten die Durchführungsbefugnisse in Bezug
auf die Arbeitsprogramme für die Teile I, II und III gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze,
nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse
durch die Kommission kontrollieren[8],
ausgeübt werden. (19)
Der mit Beschluss 96/282/Euratom der Kommission vom
10. April 1996 über die Reorganisation der Gemeinsamen
Forschungsstelle eingesetzte Verwaltungsrat der Gemeinsamen Forschungsstelle[9] wurde zum wissenschaftlichen
und technologischen Inhalt der direkten Maßnahmen der Gemeinsamen
Forschungsstelle gehört. (20)
Aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarheit
sollten die Entscheidung 2006/971/EG des Rates vom 19. Dezember 2006
über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des Siebten
Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische
Entwicklung und Demonstration (2007-2013)[10],
die Entscheidung 2006/972/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das
spezifische Programm „Ideen“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der
Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und
Demonstration (2007-2013)[11],
die Entscheidung 2006/973/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das
spezifische Programm „Menschen“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms
der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und
Demonstration (2007-2013)[12],
die Entscheidung 2006/974/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das
spezifische Programm „Kapazitäten“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms
der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und
Demonstration (2007-2013)[13],
und die Entscheidung Nr. 2006/975/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das
von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des Siebten Rahmenprogramms der
Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und
Demonstration (2007-2013) durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische
Programm[14]
aufgehoben werden – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: TITEL I EINRICHTUNG
DES PROGRAMMS Artikel 1
Gegenstand Mit diesem Beschluss werden das spezifische
Programm zur Durchführung von Verordnung (EU) Nr. XX/2012 des Europäischen
Parlaments und des Rates sowie die Einzelziele der Unterstützung der EU für
Forschungs- und Innovationstätigkeiten gemäß Artikel 1 jener Verordnung
sowie die Durchführungsbestimmungen festgelegt. Artikel 2
Einrichtung des spezifischen Programms 1. Das spezifische Programm zur
Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation
„Horizont 2020“ (2014-2020) (nachstehend „das spezifische Programm“) wird
für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020
eingerichtet. 2. Gemäß der Verordnung (EU)
Nr. XX/2012 [„Horizont 2020“] Artikel 5 Absätze 2
und 3 besteht das spezifische Programm aus folgenden Teilen: (a)
Teil I – „Wissenschaftsexzellenz“ (b)
Teil II – „Führende Rolle der Industrie“ (c)
Teil III – „Gesellschaftliche
Herausforderungen“ (d)
Teil IV – „Maßnahmen der Gemeinsamen
Forschungsstelle (JRC) außerhalb des Nuklearbereichs“ Artikel 3
Einzelziele 1. Teil I
„Wissenschaftsexzellenz“ stärkt gemäß dem in Artikel 5 Absatz 2
Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. XX/2012 [„Horizont 2020“] festgelegten
Schwerpunkt „Wissenschaftsexzellenz“ die Exzellenz der europäischen Forschung
und verfolgt hierzu die nachstehenden Einzelziele: (e)
Stärkung der Pionierforschung durch Tätigkeiten des
Europäischen Forschungsrats (ERC) (f)
Stärkung der Erforschung künftiger und neu
entstehender Technologien (g)
Stärkung von Fertigkeiten, Ausbildung und
Laufbahnentwicklung durch Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen
(„Marie-Curie-Maßnahmen“) (h)
Stärkung der europäischen Forschungsinfrastrukturen
(einschließlich e-Infrastrukturen). Die Grundzüge der Tätigkeiten zu diesen
Einzelzielen sind Anhang I Teil I zu entnehmen. 2. Teil II „Führende Rolle
der Industrie“ stärkt gemäß dem in Artikel 5 Absatz 2
Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. XX/2012
[„Horizont 2020“] festgelegten Schwerpunkt „Führende Rolle der Industrie“
die führende Rolle der Industrie und die Wettbewerbsfähigkeit und verfolgt
hierzu die nachstehenden Einzelziele: (a)
Forschung, technologische Entwicklung,
Demonstration und Innovation zur Förderung der führenden Rolle der europäischen
Industrie in den folgenden grundlegenden und industriellen Technologien: i) Informations- und
Kommunikationstechnologien ii) Nanotechnologie iii) Fortgeschrittene Werkstoffe iv) Biotechnologie v) Fortgeschrittene Fertigung und
Verarbeitung vi) Raumfahrt (b)
Verbesserter Zugang zur Risikofinanzierung für Investitionen
in Forschung und Innovation (c)
Steigerung der Innovation in kleinen und mittleren
Unternehmen Die Grundzüge der Tätigkeiten zu diesen
Einzelzielen sind Anhang I Teil II zu entnehmen. Spezifische
Bedingungen gelten für die Inanspruchnahme von Finanzierungsfazilitäten im
Rahmen des spezifischen Ziels in Buchstabe b. Diese Bedingungen sind in
Anhang I Teil II Nummer 2 festgelegt. Die Kommission wird ermächtigt, delegierte
Rechtsakte gemäß Artikel 10 zu erlassen, um diese spezifischen Bedingungen
anzupassen, falls die wirtschaftlichen Marktbedingungen dies erfordern oder in
Abhängigkeit von den Ergebnissen der Kreditbürgschaftsfazilität (LGF) des
Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und des
Risikoteilungsinstruments (RSI) der Fazilität für Finanzierungen auf
Risikoteilungsbasis des 7. Rahmenprogramms. 3. Teil III
„Gesellschaftliche Herausforderungen“ trägt zu dem in Artikel 5
Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. XX/2012
[„Horizont 2020“] festgelegten Schwerpunkt „Gesellschaftliche
Herausforderungen“ durch Forschung, technologische Entwicklung, Demonstration
und Innovation bei und unterstützt damit die nachstehenden Einzelziele: (a)
Verbesserung im Hinblick auf lebenslange Gesundheit
und Wohlergehen; (b)
Sicherheit der Versorgung mit sicheren und
qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und anderen biogestützten Produkten durch
den Aufbau produktiver und ressourcenschonender Systeme der Primärproduktion
und Förderung der dazugehörigen Ökosystem-Leistungen nebst wettbewerbsfähigen
Versorgungsketten mit niedrigem CO2-Ausstoß; (c)
Übergang zu einem zuverlässigen, nachhaltigen und
wettbewerbsorientierten Energiesystem angesichts der immer größeren
Ressourcenknappheit, des steigenden Energiebedarfs und des Klimawandels; (d)
Verwirklichung eines ressourcenschonenden,
umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems zum
Nutzen der Bürger, der Wirtschaft und der Gesellschaft; (e)
Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen
den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung, um
die Bedürfnisse einer weltweit wachsenden Bevölkerung innerhalb der
Nachhaltigkeitsgrenzen der natürlichen Ressourcen der Erde zu befriedigen; (f)
Förderung integrativer, innovativer und sicherer
europäischer Gesellschaften vor dem Hintergrund eines beispiellosen Wandels und
wachsender globaler Interdependenzen; Die Grundzüge der Tätigkeiten zu diesen
Einzelzielen sind Anhang I Teil III zu entnehmen. 4. Teil IV „Maßnahmen der
JRC außerhalb des Nuklearbereichs“ trägt zu allen in Artikel 5 Absatz 2
der Verordnung (EU) Nr. XX/2012 [„Horizont 2020“] festgelegten
Schwerpunkten durch eine dem Bedarf der Auftraggeber entsprechende
wissenschaftlich-technische Unterstützung der EU-Politik bei. Die Grundzüge dieses Einzelziels sind
Anhang I Teil IV zu entnehmen. 5. Die Ergebnisse und
Auswirkungen des spezifischen Programms werden anhand von Leistungsindikatoren
bewertet; hierzu zählen gegebenenfalls Veröffentlichungen in von Fachkollegen
geprüften renommierten Publikationen, die Mobilität von Forschern, die
Zugänglichkeit von Forschungsinfrastrukturen, mit Hilfe von Kreditfinanzierung
und Risikokapital mobilisierte Investitionen, KMU, die Innovationen einführen,
die für das Unternehmen bzw. den Markt neu sind, Verweise auf einschlägige
Forschungstätigkeiten in Strategiedokumenten sowie greifbare Auswirkungen auf
die Politik. Weitere Einzelheiten zu den wichtigsten
Leistungsindikatoren, die den in den Absätzen 1 bis 4 genannten
Einzelzielen zugeordnet sind, sind Anhang II zu entnehmen. Die Kommission ist gemäß Artikel 10
ermächtigt, delegierte Rechtsakte zum Zweck der Anpassung dieser Indikatoren an
neue Entwicklungen und ihrer Weiterentwicklung zu verabschieden. Artikel 4
Haushalt 1. Gemäß Artikel 6
Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. XX/2012 [„Horizont 2020“] beläuft
sich der Finanzrahmen für die Durchführung des spezifischen Programms auf
86 198 Mrd. EUR. 2. Der in Absatz 1
genannte Betrag wird auf die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Teile
gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. XX/2012
[„Horizont 2020“] aufgeteilt. Die vorläufige Aufteilung der
Haushaltsmittel auf die in Artikel 3 genannten Einzelziele und der
Gesamthöchstbetrag zu den Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle sind
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. XX/2012 [„Horizont 2020“]
zu entnehmen. 3 Für die Verwaltungsausgaben
der Kommission gilt ein Höchstbetrag von 6 % der in Artikel 6
Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. XX/2012 [„Horizont 2020“]
für die Teile I, II und III des spezifischen Programms genannten
Beträge. 4. Gegebenenfalls können in den
Haushalt über 2020 Mittel hinaus für verwaltungstechnische Ausgaben eingestellt
werden, um die Tätigkeiten abwickeln zu können, die bis zum
31. Dezember 2020 noch nicht abgeschlossen sind. TITEL II DURCHFÜHRUNG Artikel 5
Arbeitsprogramme 1. Das spezifische Programm
wird auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen durchgeführt. 2. Die Kommission verabschiedet
gemeinsame oder getrennte Arbeitsprogramme für die Durchführung der in
Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben a, b und c aufgeführten
Teile I, II und III dieses spezifischen Programms, außer für die
Durchführung der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einzelziel „Stärkung der
Wissenschaftsbasis Europas in der Pionierforschung“. Diese
Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 9 Absatz 2 genannten
Prüfverfahren erlassen. 3. Das vom Wissenschaftlichen
Rat des Europäischen Forschungsrats gemäß Artikel 7 Absatz 2
Buchstabe b festgelegte Arbeitsprogramm für die Durchführung der Maßnahmen
im Zusammenhang mit dem Einzelziel „Stärkung der Wissenschaftsbasis Europas in
der Pionierforschung“ wird von der Kommission im Wege eines
Durchführungsrechtsakts verabschiedet. Die Kommission kann vom dem vom
Wissenschaftlichen Rat festgelegten Arbeitsprogramm nur dann abweichen, wenn
sie der Auffassung ist, das es den Bestimmungen dieses Beschlusses nicht
genügt. In diesem Fall verabschiedet die Kommission das Arbeitsprogramm im Wege
eines Durchführungsrechtsakts, der nach dem in Artikel 9 Absatz 2
genannten Prüfverfahren erlassen wird. Die Kommission begründet diese Maßnahme ordnungsgemäß. 4. Die Kommission verabschiedet
im Wege eines Durchführungsrechtsakts ein eigenes mehrjähriges Arbeitsprogramm
für den Teil IV des spezifischen Programms zu den in Artikel 2
Absatz 2 Buchstabe d genannten direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle
außerhalb des Nuklearbereichs. Bei diesem Arbeitsprogramm wird die Stellungnahme
des Verwaltungsrats der Gemeinsamen Forschungsstelle gemäß dem Beschluss
96/282/Euratom berücksichtigt. 5. Die Arbeitsprogramme
berücksichtigen den Stand von Wissenschaft, Technologie und Innovation auf
nationaler, EU- und internationaler Ebene sowie relevante Entwicklungen in
Politik, Märkten und Gesellschaft. Sie enthalten Informationen zur
Koordinierung mit Forschungs- und Innovationstätigkeiten, die von den Mitgliedstaaten
durchgeführt werden, auch zu den Bereichen, in denen gemeinsame Initiativen zur
Programmplanung bestehen. Sie werden gegebenenfalls aktualisiert. 6. In den Arbeitsprogrammen für
die Durchführung der in Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben a, b
und c genannten Teile I, II und III sind die angestrebten
Ziele, die erwarteten Ergebnisse, das Durchführungsverfahren und ihr
Gesamtbetrag sowie gegebenenfalls Richtwerte für den Betrag der klimabezogenen
Ausgaben anzugeben. Ferner enthalten sie eine Erläuterung der zu finanzierenden
Maßnahmen, Angaben zu dem jeder Maßnahme zugewiesenen Betrag, einen vorläufigen
Zeitplan für die Durchführung sowie ein mehrjähriges Konzept und die
strategische Ausrichtung für die nächsten Durchführungsjahre. Sie enthalten die
Schwerpunkte, wichtigsten Bewertungskriterien und den Höchstsatz der
Kofinanzierung für die Finanzhilfen. Sie ermöglichen Bottom-up-Konzepte, die
auf innovative Art und Weise an die Ziele herangehen. Darüber hinaus enthalten diese Arbeitsprogramme
einen Abschnitt, in dem die in Artikel 13 der Verordnung
(EU) Nr. XX/2012 [„Horizont 2020“] genannten
bereichsübergreifenden Maßnahmen aufgeführt werden, die zwei oder mehrere
Einzelziele innerhalb desselben Schwerpunkts oder mehrere Schwerpunkte
umfassen. Diese Maßnahmen werden in integrierter Art und Weise durchgeführt. Artikel 6
Europäischer Forschungsrat 1. Die Kommission errichtet
einen Europäischen Forschungsrat (ERC) für die Durchführung der Maßnahmen von
Teil I „Wissenschaftsexzellenz“, die sich auf das Einzelziel „Stärkung der
Wissenschaftsbasis Europas in der Pionierforschung“ beziehen. Der Europäische Forschungsrat ist Rechtsnachfolger
des mit Beschluss 2007/134/EG eingerichteten Europäischen Forschungsrats. 2. Der Europäische
Forschungsrat besteht aus einem unabhängigen Wissenschaftlichen Rat gemäß
Artikel 7 und einer eigenen Durchführungsstelle gemäß Artikel 8. 3. Den Vorsitz des ERC führt
ein Präsident, der unter erfahrenen und international anerkannten
Wissenschaftlern ausgewählt wird. Der Präsident wird für eine Amtszeit von vier
Jahren, die einmal verlängert werden kann, von der Kommission nach Abschluss
eines Einstellungsverfahrens benannt, das von einem eigens eingesetzten
Ausschuss durchgeführt wird. Das Einstellungsverfahren und der ausgewählte Kandidaten
werden vom Wissenschaftlichen Rat bestätigt. Der Präsident führt den Vorsitz des
Wissenschaftlichen Rates, gewährleistet dessen Leitung und die Verbindung mit
der Durchführungsstelle und repräsentiert den Wissenschaftlichen Rat in der
Welt der Wissenschaft. 4. Grundprinzipien der
Tätigkeit des Europäischen Forschungsrats sind wissenschaftliche Exzellenz,
Autonomie, Effizienz, Wirksamkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht. Er
gewährleistet die Fortführung der Maßnahmen des mit Beschluss 2006/972/EG des
Rates eingerichteten Europäischen Forschungsrats. 5. Der Europäische
Forschungsrat unterstützt die Forschungsarbeiten, die von einzelstaatlichen und
transnationalen europaweit im Wettbewerb stehenden Teams auf sämtlichen
Gebieten durchgeführt werden. Finanzhilfen für
die Pionierforschung werden vom Europäischen Forschungsrat nach dem alleinigen
Kriterium der Exzellenz gewährt. 6. Die Kommission gewährleistet
die Autonomie und Integrität des Europäischen Forschungsrates und sorgt für
eine ordnungsgemäße Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben. Die Kommission stellt sicher, dass die
Durchführung der Maßnahmen des Europäischen Forschungsrates im Einklang mit den
in Absatz 4 dieses Artikels festgelegten Grundsätzen und der in
Artikel 7 Absatz 2 genannten Gesamtstrategie des Wissenschaftlichen
Rates erfolgt. Artikel 7
Wissenschaftlicher Rat 1. Der Wissenschaftliche Rat
setzt sich aus Wissenschaftlern, Ingenieuren und Akademikern höchsten Ranges
zusammen, die über entsprechendes Fachwissen verfügen, eine Vielzahl von
Forschungsbereichen vertreten und unabhängig von Fremdinteressen ad personam
handeln. Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rats werden
von der Kommission nach einem unabhängigen und transparenten, mit dem
Wissenschaftlichen Rat vereinbarten Benennungsverfahren, das auch eine
Konsultation der wissenschaftlichen Gemeinschaft und einen Bericht an das
Europäische Parlament und den Rat umfasst, benannt. Sie werden für die Dauer von vier Jahren benannt;
eine Verlängerung auf der Grundlage eines Rotationssystems, das die Kontinuität
der Arbeit des Wissenschaftlichen Rates gewährleistet, ist einmal möglich. 2. Der Wissenschaftliche Rat (a)
legt die Gesamtstrategie des Europäischen
Forschungsrats fest; (b)
legt das Arbeitsprogramm für die Durchführung der
Tätigkeiten des Europäischen Forschungsrats fest; (c)
legt die Arbeits- und Verfahrensweisen für das
Gutachterverfahren („Peer Review“) und die Bewertung der Vorschläge fest, auf
deren Grundlage bestimmt wird, welche Vorschläge gefördert werden; (d)
nimmt zu jeder Frage Stellung, die aus
wissenschaftlicher Sicht einen positiven Beitrag zu Ergebnissen und
Auswirkungen des Europäischen Forschungsrats und zur Qualität der
Forschungstätigkeiten leisten kann; (e)
legt einen Verhaltenskodex fest, der unter anderem
die Vermeidung von Interessenkonflikten regelt. Die Kommission weicht von den Positionen des
Wissenschaftlichen Rates gemäß den
Buchstaben a, c, d und e nur dann ab, wenn sie der
Auffassung ist, dass die Bestimmungen dieses Beschlusses nicht eingehalten
wurden. In diesem Fall verabschiedet die Kommission Maßnahmen, um die
Kontinuität der Durchführung des spezifischen Programms und die Erreichung
seiner Ziele zu wahren, wobei sie die Punkte, in denen sie von der Position des
Wissenschaftlichen Rates abweicht, benennt und ordnungsgemäß begründet. 3. Der Wissenschaftliche Rat
handelt gemäß seinem Auftrag, der in Anhang I Teil I
Abschnitt 1.1 festgelegt ist. 4. Der Wissenschaftliche Rat
handelt gemäß den in Artikel 6 Absatz 4 genannten Grundsätzen
ausschließlich im Interesse der Ziele des Teils des spezifischen Programms, der
sich auf das Einzelziel „Stärkung der Wissenschaftsbasis Europas in der
Pionierforschung“ bezieht. Er handelt integer und redlich und arbeitet
effizient und mit größtmöglicher Transparenz. Artikel 8
Durchführungsstelle 1. Die dem ERC zugeordnete
Durchführungsstelle ist für alle Aspekte der administrativen und praktischen
Programmdurchführung gemäß Anhang I Teil 1 Abschnitt 1.2
zuständig und unterstützt den Wissenschaftlichen Rat bei der Wahrnehmung seiner
Aufgaben. 2. Die Kommission stellt
sicher, dass sich die Durchführungsstelle streng, effizient und mit der
erforderlichen Flexibilität allein an den Zielen und Anforderungen des
Europäischen Forschungsrats orientiert. TITEL III SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 9
Ausschussverfahren 1. Die Kommission wird von
einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der
Verordnung (EU) Nr. 182/2011[15]. 2. Wird auf diesen Absatz Bezug
genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011. 3. Wird die Stellungnahme des
in Absatz 2 genannten Ausschusses im Wege des schriftlichen Verfahrens
eingeholt, so wird das Verfahren ohne Ergebnis abgeschlossen, wenn der Vorsitz
dies innerhalb der Frist für die Abgabe der Stellungnahme beschließt oder eine
einfache Mehrheit der Ausschussmitglieder es verlangt. Artikel 10
Übertragung von Durchführungsbefugnissen 1. Vorbehaltlich der in diesem
Artikel festgelegten Bedingungen, wird der Kommission die Befugnis übertragen,
delegierte Rechtsakte zu erlassen. 2. Die Befugnis, delegierte
Rechtsakte zu erlassen, wird der Kommission ab Inkrafttreten dieses Beschlusses
für eine unbefristete Zeit übertragen. 3. Die Übertragung von
Durchführungsbefugnissen kann jederzeit vom Rat widerrufen werden. Die
Übertragung von Durchführungsbefugnissen endet mit einem Beschluss über den
Widerruf der Übertragung der in jenem Beschluss angegebenen Befugnis. Er tritt
an dem Tag nach der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt der
Europäischen Union oder zu einem späteren, im Beschluss angegebenen Zeitpunkt
in Kraft. Er hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit etwaiger delegierter
Rechtsakte, die bereits in Kraft sind. 4. Sobald die Kommission einen
delegierten Rechtsakt erlassen hat, übermittelt sie diesen dem Rat. 5. Ein delegierter Rechtsakt
tritt nur in Kraft, wenn innerhalb von zwei Monaten ab Übermittlung des
betreffenden Rechtsakts an den Rat dieser keine Einwände erhoben hat oder wenn
der Rat, vor Ablauf dieser Frist, der Kommission bereits mitgeteilt hat, dass
er keine Einwände erhebt. Diese Frist verlängert sich auf Initiative des Rats
um einen Monat. 6. Die Kommission unterrichtet
das Europäische Parlament über den Erlass von delegierten Rechtsakten, über
etwaige gegen diese Rechtsakte erhobene Einwände oder den Widerruf der Befugnisübertragung
durch den Rat. Artikel 11
Aufhebung und Übergangsbestimmungen 1. Die Entscheidungen
2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG werden mit
Wirkung vom 1. Januar 2014 aufgehoben. 2. Maßnahmen, die auf der
Grundlage der in Absatz 1 genannten Entscheidungen eingeleitet wurden und
finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die im Rahmen dieser
Entscheidungen durchgeführt werden, fallen bis zu ihrem Abschluss weiterhin
unter diese Entscheidungen. Etwaige noch bestehende Aufgaben von Ausschüssen,
die mit den in Absatz 1 genannten Entscheidungen eingesetzt worden waren,
werden von dem in Artikel 9 genannten Ausschuss wahrgenommen. 3. Die für das spezifische
Programm bereitgestellten finanziellen Mittel können sich auch auf Ausgaben für
die technische und verwaltungstechnische Hilfe erstrecken, die notwendig sind,
um den Übergang zwischen dem spezifischen Programm und den Maßnahmen zu
gewährleisten, die unter die Entscheidungen 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG,
2006/974/EG und 2006/975/EG fallen. Artikel 12
Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach
seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 13 Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten
gerichtet. Geschehen zu Im
Namen des Rates Der
Präsident ANHANG I
Grundzüge der Tätigkeiten Gemeinsamkeiten der indirekten Maßnahmen 1. Programmplanung 1.1. Allgemeines Die in der Verordnung (EU) Nr. XX/2012
(„Horizont 2020“) festgelegten Grundsätze dienen einem programmatischen
Ansatz mit einer strategischen und integrierten Ausrichtung der Tätigkeiten auf
die Ziele, mit der starke Komplementaritäten mit anderen verwandten
Politikfeldern und Programmen in der EU gewährleistet werden sollen. Die indirekten Maßnahmen von „Horizont 2020“
werden mit Hilfe der in der Haushaltsordnung festgelegten Finanzierungsformen –
insbesondere Finanzhilfen, Preisgelder, öffentliche Auftragsvergabe und
Finanzierungsinstrumente – durchgeführt. Alle Finanzierungsformen werden für
alle Gesamt- und Einzelziele von „Horizont 2020“ flexibel eingesetzt,
wobei ihr Einsatz von den Erfordernissen und den Besonderheiten des jeweiligen
Einzelziels abhängt. Insbesondere kommt es darauf an, ein breites
Innovationskonzept zu gewährleisten, das sich nicht nur auf die Entwicklung
neuer Produkte und Dienstleistungen beschränkt, denen
wissenschaftlich-technologische Durchbrüche zugrunde liegen, sondern das auch
Aspekte wie die Nutzung bereits vorhandener Technologien für neuartige
Anwendungen, kontinuierliche Verbesserungen sowie nichttechnologische und
gesellschaftliche Innovationen einbezieht. Nur ein ganzheitlicher
Innovationsansatz ist geeignet, gleichzeitig gesellschaftliche
Herausforderungen zu bewältigen und die Gründung neuer wettbewerbsfähiger
Unternehmen und Branchen zu fördern. Bei den gesellschaftlichen Herausforderungen
und vor allem den grundlegenden und industriellen Technologien gilt die
besondere Aufmerksamkeit unterstützenden Tätigkeiten, wie beispielsweise der
Demonstration, Pilotprojekten oder Konzeptnachweisen, die nahe am Endnutzer und
am Markt sind. Hierunter fallen gegebenenfalls Tätigkeiten zur Unterstützung
gesellschaftlicher Innovation und nachfragesseitiger Konzepte, wie Vornormung
oder vorkommerzielle öffentliche Auftragsvergabe, die öffentliche
Auftragsvergabe für innovative Lösungen, Normung und sonstige nutzerzentrierte
Maßnahmen, mit denen die Markteinführung und Verbreitung innovativer Produkte
und Dienstleistungen beschleunigt werden kann. Darüber hinaus wird für jede der
Herausforderungen und Technologien ein ausreichender Spielraum für
„Bottom-up“-Konzepte und offene, unaufwändige und zügige Verfahren gelassen,
damit Europas beste Forscher, Unternehmer und Unternehmen die Chance haben,
bahnbrechende Lösungen ihrer Wahl voranzubringen. Die detaillierte Festlegung der Schwerpunkte
während der Durchführung von „Horizont 2020“ wird ein Strategiekonzept für
die Programmplanung von Forschungstätigkeiten hervorbringen, das sich bei der
Abwicklung eng an die politische Entwicklung anlehnt und doch die Grenzen der
herkömmlichen Politikfelder überschreitet. Grundlage hierfür ist eine solide
Evidenz, Analyse und Prognose, wobei Fortschritte anhand belastbarer
Leistungsindikatoren gemessen werden. Dieser bereichsübergreifende Ansatz für
die Programmplanung und Governance ermöglicht eine wirksame Koordinierung
zwischen allen Einzelzielen von „Horizont 2020“ und die Beschäftigung mit
Herausforderungen, wie beispielsweise Nachhaltigkeit, Klimawandel oder
Meereswissenschaften und ‑technologien, die zielübergreifend sind. Ferner stützt sich die Festlegung der
Schwerpunkte auf eine große Bandbreite von Beiträgen und Beratung. Hierzu
werden bei Bedarf unabhängige Expertengremien eingesetzt, die sich speziell mit
der Durchführung von „Horizont 2020“ oder einem seiner Einzelziele
befassen. Diese Expertengremien verfügen unter Einbeziehung der Industrie und
der Zivilgesellschaft über ein geeignetes Niveau an Sachverstand und Wissen auf
dem jeweiligen Gebiet sowie über den professionellen Hintergrund. Bei der Festlegung der Schwerpunkte können
auch die strategischen Forschungsagenden der europäischen
Technologieplattformen oder Beiträge der europäischen
Innovationspartnerschaften berücksichtigt werden. Gegebenenfalls wird die
Festlegung der Schwerpunkte und deren Durchführung auch von
öffentlich-öffentlichen und öffentlich-privaten Partnerschaften, die im Rahmen
von „Horizont 2020“ gefördert werden, entsprechend den einschlägigen
Bestimmungen unterstützt. Ein wichtiger Pfeiler bei der Festlegung der Schwerpunkte
ist auch die regelmäßige Rückkopplung mit Endnutzern, Bürgern und
Organisationen der Zivilgesellschaft mittels geeigneter Methoden, wie
beispielsweise Konsens-Konferenzen, partizipative Technologieabschätzung oder
die direkte Einbindung in Forschungs- und Innovationsprozesse. Da das Programm „Horizont 2020“ auf
sieben Jahre ausgelegt ist, können sich die wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen während seiner Laufzeit
erheblich ändern. „Horizont 2020“ muss an diese Veränderungen angepasst
werden. Bei jedem Einzelziel ist es daher möglich, Tätigkeiten zu unterstützen,
die über die nachstehenden Erläuterungen hinausgehen, sofern dies zur
Bewältigung wichtiger Entwicklungen, politischer Erfordernisse oder
unvorhersehbarer Ereignisse gerechtfertigt ist. 1.2. Sozial- und
Geisteswissenschaften Die sozial- und geisteswissenschaftliche
Forschung wird in jedes der allgemeinen Ziele von „Horizont 2020“
uneingeschränkt einbezogen. Daraus ergeben sich weitreichende Möglichkeiten,
die Forschung im Rahmen der Einzelziele „Europäischer Forschungsrat“,
„Marie-Curie-Maßnahmen“ oder „Forschungsinfrastrukturen“ zu unterstützen. Auch werden die Sozial- und
Geisteswissenschaften als wesentliches Element bei den Tätigkeiten durchgehend
berücksichtigt, die zur Bewältigung der jeweiligen gesellschaftlichen
Herausforderungen benötigt werden, um ihre Wirkung zu verstärken. Dies umfasst
unter anderem: Erforschung der gesundheitsbestimmenden Faktoren und Optimierung
der Effizienz der Gesundheitssysteme, Unterstützung von Strategien zur
Befähigung ländlicher Gebiete und Förderung der Aufklärung der Verbraucher,
robuste Entscheidungsfindung in der Energiepolitik und Sicherung eines
verbraucherfreundlichen europäischen Stromnetzes, Unterstützung evidenzbasierter
Verkehrspolitik und Prognosen, Unterstützung der Eindämmung der Folgen des
Klimawandels und Anpassungsstrategien, ressourcenschonende Initiativen und
Maßnahmen mit Blick auf eine grüne und nachhaltige Wirtschaft. Darüber hinaus wird mit dem Einzelziel „Integrative,
innovative und sichere Gesellschaften“ die sozial- und geisteswissenschaftliche
Forschung zu Querschnittsfragen unterstützt, wie die Schaffung eines
intelligenten und nachhaltigen Wachstums, der soziale Wandel in den
europäischen Gesellschaften, soziale Innovation, Innovation im öffentlichen
Sektor oder die Stellung Europas als globaler Akteur. 1.3. Kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) „Horizont 2020“ fördert und unterstützt
die integrierte und zielübergreifende Einbeziehung von KMU in alle Einzelziele. Gemäß Artikel 18 von „Horizont 2020“
gelten die unter dem Einzelziel „Innovation in KMU“ (KMU-spezifisches
Instrument) angegebenen Maßnahmen auch für das Einzelziel „Führende Rolle bei
grundlegenden und industriellen Technologien“ und Teil III „Gesellschaftliche
Herausforderungen“. Es wird davon ausgegangen, dass dieser integrierte Ansatz
dazu führt, dass zusammengenommen etwa 15 % sämtlicher Haushaltsmittel
dieser Bereiche an KMU fließen. 1.4. Zugang zur Risikofinanzierung „Horizont 2020“ wird Unternehmen und
anderen Organisationsformen mit Hilfe von zwei Fazilitäten den Zugang zu
Darlehen, Garantien und Beteiligungsfinanzierung erleichtern. Über die Kreditfazilität können einzelne
Empfänger Darlehen für Investitionen in Forschung und Innovation erhalten,
Empfänger ihre Darlehen an andere Empfänger absichern, Darlehen und Garantien
kombiniert werden und nationalen und regionalen Kreditfinanzierungssystemen
Garantien oder Rückbürgschaften gewährt werden. Sie umfasst auch einen
KMU-Teil, der Forschungs- und Innovationsorientierte KMU mit Darlehensbeträgen
fördert, welche die KMU-Finanzierung durch die Kreditbürgschaftsfazilität des
Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU ergänzen. Über die Beteiligungskapitalfazilität wird einzelnen
Unternehmen in der Frühphase Risiko- und/oder Mezzanine-Kapital zur Verfügung
gestellt (Start-up-Fazilität). Außerdem bietet die Fazilität die Möglichkeit,
Expansions- und Wachstumsinvestitionen in Verbindung mit der
Wachstums-Beteiligungskapitalfazilität des Programms für die
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU einschließlich Dachfonds zu
unterstützen. Diese Fazilitäten bilden zwar den Kern des
Einzelziels „Zugang zur Risikofinanzierung“, können bei Bedarf aber auch für
alle anderen Einzelziele von „Horizont 2020“ genutzt werden. Die Beteiligungskapitalfazilität und der
KMU-Teil der Kreditfazilität werden als Teil der beiden
EU-Finanzierungsinstrumente umgesetzt, die Forschung, Innovation und Wachstum
der KMU mit Beteiligungskapital und Darlehen unterstützen, und zwar in
Verbindung mit der Beteiligungskapitalfazilität und der Kreditfazilität des
Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU. 1.5. Kommunikation und Verbreitung Auf EU-Ebene geförderte Forschung und Innovation
bietet den entscheidenden Mehrwert, dass die Ergebnisse europaweit verbreitet
und weitergegeben werden können und so noch größere Wirkung entfalten. Daher
enthält „Horizont 2020“ bei allen Einzelzielen auch eine gesonderte
Unterstützung von Verbreitungsmaßnahmen (einschließlich eines offenen Zugangs
zu Forschungsergebnissen) sowie Kommunikations- und Dialogmaßnahmen unter
besonderer Berücksichtigung der Weitergabe der Ergebnisse an Endnutzer, Bürger,
Organisationen der Zivilgesellschaft, die Industrie und politische
Entscheidungsträger. Hierzu kann „Horizont 2020“ auf Netze für die
Informationsweitergabe zurückgreifen. Mit den im Rahmen von
„Horizont 2020“ durchgeführten Kommunikationstätigkeiten sollen
Veröffentlichungen, Veranstaltungen, Archive, Datenbanken, Webseiten oder ein
gezielter Einsatz sozialer Medien auch dazu genutzt werden, das Bewusstsein der
Öffentlichkeit für die Bedeutung von Forschung und Innovation zu schärfen. 2. Internationale Zusammenarbeit Die internationale Zusammenarbeit mit Partnern
in Drittländern ist notwendig, um viele der in „Horizont 2020“
festgelegten Einzelzeile, vor allem die Ziele im Zusammenhang mit der
Außenpolitik und den internationalen Verpflichtungen der EU, effizient angehen
zu können. Dies gilt für alle in „Horizont 2020“ genannten globalen
gesellschaftlichen Herausforderungen. Die internationale Zusammenarbeit ist
auch für die Pionier- und Grundlagenforschung überaus wichtig, um die Vorteile
sich neu abzeichnender wissenschaftlicher und technologischer Möglichkeiten
nutzen zu können. Die Förderung der internationalen Mobilität von Forschungs-
und Innovationspersonal ist daher für die Verbesserung der weltweiten
Zusammenarbeit unerlässlich. Auch sind die Tätigkeiten auf internationaler
Ebene wichtig für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Industrie, indem durch die Entwicklung weltweiter Normen und
Interoperabilitätsleitlinien sowie durch die Förderung der Akzeptanz und des
Einsatzes europäischer Lösungen außerhalb Europas die Einführung von und der
Handel mit neuartigen Technologien unterstützt werden. Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit
im Rahmen von „Horizont 2020“ ist die Zusammenarbeit mit den drei
folgenden Ländergruppen: (1)
Industrie- und Schwellenländer (2)
unter die Erweiterung und die Nachbarschaftspolitik
fallende Länder und (3)
Entwicklungsländer Gegebenenfalls fördert „Horizont 2020“
die Zusammenarbeit auf regionaler oder multilateraler Ebene. Die internationale
Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation ist ein wesentlicher Aspekt der
globalen Verpflichtungen der EU und spielt eine wichtige Rolle bei den
EU-Partnerschaften mit Entwicklungsländern, etwa bei der Erreichung der
Milleniums-Entwicklungsziele. Artikel 21 von „Horizont 2020“ legt
die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme von Organisationen aus Drittländern
und internationalen Organisationen fest. Da Forschung und Innovation generell
einen großen Nutzen aus der Offenheit gegenüber Drittländern ziehen, wird
„Horizont 2020“ den Grundsatz der allgemeinen Offenheit beibehalten und
den gegenseitigen Zugang zu Drittlandprogrammen fördern. In einigen Bereichen
kann jedoch ein eher vorsichtiger Ansatz zur Sicherung der europäischen
Interessen ratsam sein. Ferner werden im Zuge eines strategischen
Konzepts für die internationale Zusammenarbeit, das sich auf ein gemeinsames
Interesse und gegenseitigen Nutzen stützt und die Koordination und Synergien
mit Tätigkeiten der Mitgliedstaaten fördert, gezielte Maßnahmen durchgeführt.
Hierunter fallen Mechanismen für die Unterstützung gemeinsamer Aufforderungen
und etwaige gemeinsame Kofinanzierungsprogramme mit Drittländern oder
internationalen Organisationen. Nachstehend einige Beispiele von Bereichen,
die für eine solche strategische internationale Zusammenarbeit in Frage kommen: (a)
die Fortsetzung der Partnerschaft der
Europäischen Länder und Entwicklungsländer für klinische Studien (EDCTP2)
zur Bekämpfung von HIV, Malaria und Tuberkulose; (b)
Unterstützung durch eine jährliche Mitgliedschaft
im Human Frontier Science Programme (HSFP), damit EU-Mitgliedstaaten,
die nicht der G-7-Runde angehören, vollen Nutzen aus dem Programm zu ziehen
können; (c)
das internationale Konsortium zu seltenen
Krankheiten, an dem einige EU-Mitgliedstaaten und Drittländer beteiligt
sind. Ziel dieser Initiative ist die Entwicklung von Diagnosetests für
seltenste Krankheiten und 200 neuer Therapien für seltene Krankheiten; (d)
Unterstützung der Tätigkeiten des Internationalen
Forums zur wissensgestützten Biowirtschaft und der EU-US-Task Force
zur biotechnologischen Forschung sowie Verbindungen zur Zusammenarbeit mit
einschlägigen internationalen Organisationen und Initiativen (wie weltweite
Forschungsallianzen zu Treibhausgasen aus der Landwirtschaft und zur
Tiergesundheit); (e)
Beitrag zu multilateralen Verfahren und
Initiativen, wie dem Weltklimarat (IPCC), der zwischenstaatlichen Plattform
für biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen (IPBES) sowie der Gruppe für
Erdbeobachtung (GEO); (f)
Die Raumfahrt-Dialoge zwischen der EU und
den USA und Russland, den beiden führenden Raumfahrtnationen, sind äußerst
wertvoll und bilden die Grundlage für den Aufbau einer strategischen
Zusammenarbeit bei Raumfahrtpartnerschaften, etwa bei der Internationalen
Weltraumstation oder bei Trägerraketen, sowie für die Zusammenarbeit bei
modernsten FTD-Raumfahrtprojekten. 3. Komplementaritäten und
bereichsübergreifende Maßnahmen Der Aufbau von „Horizont 2020“ orientiert
sich an den für die drei Hauptteile festgelegten Zielen: Generierung
exzellenter Wissenschaft, Aufbau einer führenden Rolle der Industrie und die
Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. Besondere Aufmerksamkeit gilt
der Gewährleistung einer angemessenen Koordinierung zwischen diesen Teilen und
der vollständigen Ausschöpfung der Synergien, die sich aus allen Einzelzielen
ergeben, um deren Gesamtwirkung auf die politischen Ziele auf höherer EU-Ebene
zu maximieren. Die Herangehensweise an die Ziele von „Horizont 2020“
zeichnet sich daher durch eine starke Betonung der Erforschung effizienter
Lösungen aus, die weit über ein rein auf die herkömmlichen wissenschaftlichen
und technologischen Disziplinen und Wirtschaftssektoren gestütztes Konzept
hinausgehen. Zwischen Bereichen „Wissenschaftsexzellenz“,
„Gesellschaftliche Herausforderungen“ und „grundlegende und industrielle
Technologien“ werden bereichsübergreifende Maßnahmen gefördert, um gemeinsam
neues Wissen, künftige und sich abzeichnende Technologien sowie
Forschungsinfrastrukturen und Schlüsselkompetenzen zu entwickeln. Forschungsinfrastrukturen werden auch für eine
breitere Anwendung in der Gesellschaft mobilisiert, etwa für öffentliche
Dienste, Wissenschaftsförderung, Zivilschutz und Kultur. Darüber hinaus wird während der Durchführung die Festlegung der
Schwerpunkte für die direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle und
die Tätigkeiten des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT)
angemessen mit anderen Teilen von „Horizont 2020“ koordiniert. Im Hinblick auf eine effiziente Verwirklichung
der Ziele der Strategie Europa 2020 und der Innovationsunion bedarf es
außerdem häufig interdisziplinärer Lösungen, die mehrere Einzelziele von
„Horizont 2020“ umfassen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der
verantwortbaren Forschung und Innovation. Bereichsübergreifend werden Fragen
der Gleichbehandlung der Geschlechter behandelt, um Ungleichgewichte zwischen
Männern und Frauen zu korrigieren und um die Geschlechterdimension in die
Programmplanung und die Inhalte von Forschung und Innovation aufzunehmen.
„Horizont 2020“ enthält entsprechende Bestimmungen, um – auch durch eine
effiziente Bündelung der Haushaltsmittel – Anreize für derartige
bereichsübergreifende Maßnahmen zu geben. Dies beinhaltet beispielsweise auch
die Möglichkeit, bei den gesellschaftlichen Herausforderungen und den
grundlegenden und industriellen Technologien auf die Finanzierungsinstrumente
und das KMU-spezifische Instrument zurückgreifen zu können. Bereichsübergreifende Maßnahmen sind auch ein
wichtiger Anreiz für Wechselwirkungen zwischen den gesellschaftlichen
Herausforderungen und grundlegenden und industriellen Technologien, die für
entscheidende technologische Durchbrüche benötigt werden. Beispiele für
derartige Wechselwirkungen sind elektronische Gesundheitsdienste, intelligente
Stromnetze, intelligente Verkehrssysteme, Klimaschutzmaßnahmen, Nanomedizin,
fortgeschrittene Werkstoffe für leichte Fahrzeuge oder die Entwicklung
biogestützter industrieller Prozesse und Produkte. Daher werden Synergien
zwischen den gesellschaftlichen Herausforderungen und der Entwicklung
generischer grundlegender und industrieller Technologien unterstützt. Dies wird
auch ausdrücklich bei der Ausarbeitung der mehrjährigen Strategien und der
Festlegung von Schwerpunkten für jedes dieser Einzelziele unterstützt. Daher
müssen die unterschiedliche Sichtweisen repräsentierenden interessierten Kreise
in die Durchführung vollständig einbezogen werden, und in vielen Fällen sind
Maßnahmen erforderlich, die die Mittel aus den grundlegenden und industriellen
Technologien sowie den jeweiligen gesellschaftlichen Herausforderungen bündeln. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der
Koordinierung der Tätigkeiten, die auf der Grundlage von „Horizont 2020“
und solcher, die auf der Grundlage anderer EU-Förderprogramme finanziert
werden, wie beispielsweise der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik, von Erasmus
für alle: das EU-Programm für Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport oder des
Programms Gesundheit für Wachstum. Dies beinhaltet eine angemessene Abstimmung
mit den Fonds der Kohäsionspolitik. Dabei kann die Unterstützung des
Kapazitätsaufbaus für Forschung und Innovation auf regionaler Ebene die
Funktion der „Stufenleiter auf dem Weg zur Exzellenz“ erfüllen, der Aufbau
regionaler Exzellenzzentren dazu beitragen, die Innovationslücke in Europa zu
schließen, und die Unterstützung großmaßstäblicher Demonstrations- und
Pilotprojekte die Erreichung des Ziels der führenden Rolle der europäischen
Industrie untermauern. 4. Partnerschaften Um das Ziel eines nachhaltigen Wachstums in
Europa zu erreichen, müssen die öffentlichen und privaten Akteure ihren Beitrag
optimieren. Dies ist für die Konsolidierung des Europäischen Forschungsraums
sowie für die Verwirklichung der Innovationsunion, der digitalen Agenda und
anderer Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 unerlässlich. Eine
verantwortbare Forschung und Innovation bedingt zudem, dass aus dem
Zusammenspiel zwischen den Partnern, die zwar gemeinsame Interessen verfolgen,
jedoch unterschiedliche Sichtweisen haben, die bestmöglichen Lösungen
hervorgehen. „Horizont 2020“ enthält genügend
Spielraum und klare Kriterien für die Einrichtung öffentlich-öffentlicher und
öffentlich-privater Partnerschaften. Öffentlich-private Partnerschaften können
zwischen öffentlichen und privaten Akteuren vertraglich vereinbart werden,
wobei es sich in einigen Fällen auch um institutionelle öffentlich-private
Partnerschaften handeln kann (wie gemeinsamen Technologieinitiativen und andere
gemeinsame Unternehmen). Bereits vorhandene öffentlich-öffentliche und
öffentlich-private Partnerschaften können im Rahmen von „Horizont 2020“
unterstützt werden, sofern sie Ziele von „Horizont 2020“ verfolgen, die in
„Horizont 2020“ festgelegten Kriterien erfüllen und im Rahmen des siebten
Forschungsrahmenprogramms für Forschung und Innovation nachweislich deutliche
Fortschritte erzielt haben. Folgende Initiativen werden u. a. auf der
Grundlage von Artikel 185 AEUV im Rahmen des RP6 bzw. RP7 unterstützt und
können zu den vorstehenden Bedingungen möglicherweise weiter gefördert werden:
die Partnerschaft der Europäischen Länder und Entwicklungsländer für klinische
Studien (EDCTP), umgebungsunterstütztes Leben (AAL), das Forschungs- und
Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS), Eurostars und das europäische
Metrologie-Forschungsprogramm. Weitere Unterstützung ist auch für das
europäische Energieforschungsbündnis (EERA), das im Zusammenhang mit dem
SET-Plan gegründet wurde, möglich. Folgende gemeinsamen Unternehmen, die auf der
Grundlage von Artikel 187 AEUV im Rahmen des RP7 gegründet wurden, können
zu den vorstehenden Bedingungen möglicherweise weiter gefördert werden: die
Initiative zur Innovativen Medizin (IMI), Clean Sky, Forschung zum
Flugverkehrsmanagement im einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR),
Brennstoffzellen und Wasserstoff (FCH), eingebettete Computersysteme (ARTEMIS)
und Nanoelektronik (ENIAC). Die beiden Letzteren können zu einer einzigen
Initiative zusammengelegt werden. Sonstige öffentlich-privaten Partnerschaften,
die im Rahmen des RP7 unterstützt werden und zu den vorstehenden Bedingungen
möglicherweise weiter gefördert werden können sind: Fabriken der Zukunft,
Energieeffiziente Gebäude, die europäische Initiative für umweltgerechte
Kraftfahrzeuge und Internet der Zukunft. Auch können die europäischen
Industrie-Initiativen (EII) des SET-Plans weiter unterstützt werden. Weitere öffentlich-öffentliche und
öffentlich-private Partnerschaften können im Rahmen von „Horizont 2020“
gegründet werden, sofern sie die festgelegten Kriterien erfüllen. Hierbei kann
es sich beispielsweise um Partnerschaften zu Informations- und
Kommunikationstechnologien auf dem Gebiet der Photonik und Robotik, zu
tragfähigen Verarbeitungsindustrien, zu biogestützten Industrien sowie zu
Sicherheitstechnologien für die Überwachung der Seegrenzen handeln. Teil I Wissenschaftsexzellenz 1. Europäischer Forschungsrat Der Europäische
Forschungsrat (ERC) fördert „Pionierforschung“ auf Weltniveau. Die Forschung an
und jenseits der Grenze unseres heutigen Wissens ist von entscheidender
Bedeutung für wirtschaftliches und soziales Wohlergehen; gleichzeitig ist sie
ein inhärent riskantes Unterfangen, bei dem neue und sehr schwierige
Forschungsgebiete betreten werden und das sich dadurch auszeichnet, dass die
einzelnen Disziplinen nicht klar voneinander abgegrenzt sind. Zur Anregung
wesentlicher Fortschritte an den Grenzen des Wissens wird der ERC einzelne
Teams bei der Forschung auf allen Gebieten der wissenschaftlichen und
technologischen Grundlagenforschung unterstützen, die in den Anwendungsbereich
von „Horizont 2020“ fallen, einschließlich Ingenieurwesen sowie Sozial-
und Geisteswissenschaften. Gegebenenfalls können je nach Zielstellung des ERC
im Interesse einer effizienten Durchführung spezifische Forschungsthemen oder
Zielgruppen (z. B. Nachwuchsforscher, neu gebildete Teams)
berücksichtigt werden. Besondere Aufmerksamkeit wird neu aufkommenden und
schnell wachsenden Gebieten an den Grenzen des Wissens und an der Schnittstelle
zwischen verschiedenen Disziplinen gewidmet. Unabhängige
Forscher jeden Alters aus allen Ländern der Welt, auch Nachwuchsforscher, die
dabei sind, sich als unabhängige Spitzenforscher zu etablieren, werden bei der
Durchführung ihrer Forschungstätigkeit in Europa unterstützt. Das Konzept der
„Anregung durch die Forscher“ bedeutet, dass der ERC Projekte unterstützt, die
Forscher zu Themen ihrer Wahl innerhalb des Geltungsbereichs der Aufforderungen
zur Einreichung von Vorschlägen durchführen. Die Vorschläge werden
ausschließlich anhand des Kriteriums der im Rahmen einer Gutachterprüfung
festgestellten Exzellenz bewertet, wobei die Leistung in neuen Gruppen, bei Nachwuchsforschern
sowie in etablierten Teams berücksichtigt wird und Vorschlägen mit hohem
Potenzial für bahnbrechende Ergebnisse und entsprechend hohem
wissenschaftlichem Risiko besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Der ERC wird die Aufgabe eines wissenschaftsorientierten
Finanzierungsgremiums wahrnehmen, bestehend aus einem unabhängigen
Wissenschaftlichen Rat und einer ihn unterstützenden überschaubaren und
kosteneffizienten Durchführungsstelle. Der Wissenschaftliche Rat des ERC wird die
wissenschaftliche Gesamtstrategie festlegen und umfassende Entscheidungsgewalt
über die Art der zu fördernden Forschung haben. Der Wissenschaftliche Rat legt das
Arbeitsprogramm im Hinblick auf die Ziele des ERC fest, die sich auf seine
nachstehende wissenschaftliche Strategie stützen. Im Einklang mit seiner
wissenschaftlichen Strategie ergreift er die nötigen Initiativen für eine
internationale Zusammenarbeit, was auch die Öffentlichkeitsarbeit zur Erhöhung
der Sichtbarkeit des ERC gegenüber den besten Forschern aus aller Welt
einschließt. Der Wissenschaftliche Rat wird die Tätigkeit
des ERC ständig überwachen und Überlegungen darüber anstellen, wie die
übergeordneten Ziele des ERC am besten erreicht werden können. Ferner wird er
die ERC-Unterstützungsmaßnahmen entsprechend den neu entstehenden
Erfordernissen zusammenstellen. Der ERC strebt Exzellenz auch in seiner
eigenen Tätigkeit an. Die für den Wissenschaftlichen Rat und seine
Durchführungsstelle anfallenden Verwaltungs- und Personalkosten des ERC
entsprechen einer straffen und kosteneffizienten Verwaltung. Die
Verwaltungsausgaben werden so niedrig gehalten, wie es mit der Sicherstellung
der für eine Durchführung auf höchstem Qualitätsniveau notwendigen Ressourcen
vereinbar ist, damit ein größtmöglicher Betrag für die Pionierforschung zur
Verfügung steht. Der ERC verleiht Auszeichnungen und gewährt
Finanzhilfen nach einfachen Verfahren, die Spitzenleistungen in den Mittelpunkt
stellen, den Unternehmungsgeist anregen und Flexibilität mit Verantwortlichkeit
verbinden. Der ERC wird ständig nach weiteren Möglichkeiten zur Vereinfachung
und Verbesserung seiner Verfahren suchen, um die Einhaltung dieser Grundsätze
sicherzustellen. Angesichts der einzigartigen Struktur und
Rolle des ERC als wissenschaftsorientiertes Finanzierungsgremium, werden die
Durchführung und Verwaltung seiner Maßnahmen laufend unter vollständiger
Einbeziehung des Wissenschaftlichen Rates überprüft und bewertet, um ihre
Erfolge zu beurteilen und die Verfahren anhand der Erfahrungen anzupassen und
zu verbessern. 1.1. Der Wissenschaftliche Rat Der Wissenschaftliche Rat nimmt seine in
Artikel 7 festgelegten Aufgaben wie folgt wahr: (1) Wissenschaftliche
Strategie: – Er legt die wissenschaftliche Gesamtstrategie für den ERC unter
Berücksichtigung der wissenschaftlichen Möglichkeiten und des
wissenschaftlichen Bedarfs in Europa fest. – Er sorgt kontinuierlich für die Ausarbeitung des Arbeitsprogramms in
Übereinstimmung mit der wissenschaftlichen Strategie und für die notwendigen
Änderungen, auch für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und die
Kriterien, sowie erforderlichenfalls für die Festlegung besonderer Themen oder
Zielgruppen (z.B. Nachwuchsteams/neu gebildete Teams). (2) Wissenschaftliche
Abwicklung, Überwachung und Qualitätskontrolle: – Sofern aus wissenschaftlicher Sicht angebracht, nimmt er Stellung zur
Durchführung und Abwicklung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen,
zu Bewertungskriterien, Gutachterverfahren, einschließlich Auswahl der
Sachverständigen und Verfahren für Prüfung und Bewertung der Vorschläge, und zu
den notwendigen Durchführungsvorschriften und Leitlinien, auf deren Grundlage
unter Aufsicht des Wissenschaftlichen Rates entschieden wird, ob ein Vorschlag
finanziert werden soll. Ferner nimmt er Stellung zu sonstigen Angelegenheiten
mit Einfluss auf Ergebnisse und Auswirkungen der Tätigkeiten des ERC und die
Qualität der durchgeführten Forschungstätigkeiten, auch zu den wichtigsten
Bestimmungen der ERC-Musterfinanzhilfevereinbarung. – Er überwacht die Qualität der durchgeführten Tätigkeiten, bewertet die
Durchführung und Ergebnisse und empfiehlt korrigierende oder künftige
Maßnahmen. (3) Kommunikation
und Verbreitung: – Er sichert die Kommunikation mit der Wissenschaftsgemeinschaft und den
wichtigsten interessierten Kreisen hinsichtlich der Tätigkeiten und Ergebnisse
des ERC. – Er erstattet der Kommission regelmäßig Bericht über seine Tätigkeiten. Der Wissenschaftliche Rat hat umfassende
Entscheidungsgewalt über die Art der zu finanzierenden Forschung und ist ein
Garant für die wissenschaftliche Qualität der Tätigkeit. Der Wissenschaftliche Rat konsultiert
gegebenenfalls die wissenschaftliche, technische und akademische Gemeinschaft. Die Mitglieder des Wissenschaftlichen
Ausschusses enthalten eine Vergütung in Form eines Honorars und gegebenenfalls
eine Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten. Der ERC-Präsident wird für die Dauer seiner
Ernennung in Brüssel ansässig sein und seine Zeit überwiegend[16] der ERC-Tätigkeit widmen. Die
Höhe seines Honorars orientiert sich an den Vergütungen für leitende Positionen
in der Kommission. Der Wissenschaftliche Rat wählt aus seinen
Mitgliedern drei stellvertretende Vorsitzende, die den Präsidenten bei seinen
repräsentativen und organisatorischen Aufgaben unterstützen. Die
stellvertretenden Vorsitzenden können sich auch „Vizepräsidenten“ des
Europäischen Forschungsrates nennen. Die drei stellvertretenden Vorsitzenden werden
unterstützt, um eine angemessene verwaltungstechnische Hilfe am Standort ihres
Heimatinstituts zu gewährleisten. 1.2. Durchführungsstelle Die Durchführungsstelle ist für alle Aspekte
der administrativen und praktischen Programmdurchführung gemäß dem
Arbeitsprogramm zuständig. Sie wird insbesondere das Bewertungs-, Gutachter-
und Auswahlverfahren gemäß der vom Wissenschaftlichen Rat festgelegten
Strategie durchführen und die finanzielle und wissenschaftliche Abwicklung der
Finanzhilfen sicherstellen. Die Durchführungsstelle unterstützt den
Wissenschaftlichen Rat bei der Wahrnehmung seiner vorstehend genannten
Aufgaben, sorgt für die Zugänglichkeit der notwendigen Dokumente und Daten in
ihrem Besitz und hält den Wissenschaftlichen Rat über seine Tätigkeiten auf dem
Laufenden. Um eine effiziente Zusammenarbeit mit der
Durchführungsstelle in strategischen und betrieblichen Fragen zu gewährleisten,
halten die Leitung des Wissenschaftlichen Rates und der Direktor der
Durchführungsstelle regelmäßige Koordinierungssitzungen ab. Die Verwaltung des ERC wird von einem eigens
hierfür eingestellten Personal geführt, dem auch gegebenenfalls Beamte der
EU-Organe angehören und das ausschließlich Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, um
die für eine effiziente Verwaltung notwendige Stabilität und Kontinuität zu
gewährleisten. 1.3. Rolle der Kommission Um ihrer in den Artikeln 6, 7
und 8 erläuterten Verantwortung nachzukommen, wird die Kommission: –
die Kontinuität und die Erneuerung des
Wissenschaftlichen Rates sicherstellen und einen ständigen Ausschuss für die
Benennung künftiger Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates unterstützen; –
die Kontinuität der Durchführungsstelle und die
Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten an diese Durchführungsstelle unter
Berücksichtigung der Standpunkte des Wissenschaftlichen Rates gewährleisten; –
unter Berücksichtigung der Standpunkte des
Wissenschaftlichen Rates den Direktor und das leitende Personal der
Durchführungsstelle benennen; –
unter Berücksichtigung der Standpunkte des
Wissenschaftlichen Rates die fristgerechte Annahme des Arbeitsprogramms, der
Stellungnahmen zur Durchführungsmethodik und der notwendigen Durchführungsvorschriften
gemäß den ERC-Regeln für das Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen und der
ERC-Musterfinanzhilfevereinbarung gewährleisten; –
den Programmausschuss regelmäßig über die
Durchführung der ERC-Tätigkeiten informieren. 2. Künftige und neu entstehende
Technologien Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit den
künftigen und neu entstehenden Technologien (Future and Emerging Technologies –
„FET“) folgen einer jeweils unterschiedlichen Logik – Themen, Gemeinschaften
und Finanzierung reichen von einer vollständig offenen Struktur bis zu einer in
unterschiedlichem Maße abgestuften Strukturierung, gegliedert in drei Säulen: 2.1. FET (offener Bereich):
Förderung neuartiger Ideen Die Unterstützung einer Vielzahl hoch
riskanter visionärer wissenschaftlich-technologischer kooperativer
Forschungsprojekte in einem sehr frühen Stadium ist für die erfolgreiche
Erkundung neuer Wege für grundlegend neue Technologien notwendig. Da für diese
Tätigkeit ausdrücklich keine Themen vorgegeben und auch keine sonstigen Vorgaben
gemacht werden, besteht innerhalb eines größtmöglichen Spektrums von Themen und
Disziplinen Raum für neue Ideen, wann immer und wo auch immer sie entstehen.
Die Förderung dieser noch instabilen Ideen erfordert einen geschickten,
risikofreundlichen und höchst interdisziplinären Forschungsansatz, der über den
rein technologischen Bereich weit hinausgeht. Für die künftige
wissenschaftlich-industrielle Führung kommt es auch darauf an, Anreize für die
Teilnahme neuer hoch qualifizierter Akteure in Forschung und Innovation – wie
beispielsweise für Nachwuchswissenschaftler und Hightech-KMU – zu schaffen. 2.2. FET - Proaktiver Bereich:
Förderung sich neu abzeichnender Themen und Gemeinschaften Neuartige Gebiete und Themen müssen reifen,
indem auf eine Strukturierung der neu entstehenden Gemeinschaften hingewirkt
wird sowie Konzeption und Entwicklung transformativer Forschungsthemen
unterstützt werden. Der größte Vorteil dieses strukturierenden, wenngleich
sondierenden Konzepts liegt darin, dass sich neuartige Bereiche abzeichnen, die
noch zu unausgereift sind, um in die Forschungspläne der Industrie aufgenommen
zu werden, und dass sich um diese Bereiche Forschungsgemeinschaften bilden und
Struktur annehmen. Dieses Konzept vollzieht den Schritt von der Zusammenarbeit
einer kleinen Zahl von Forschern hin zu einem Cluster von Projekten, die sich
jeweils mit bestimmten Aspekten eines Forschungsthemas befassen und die
Ergebnisse austauschen. 2.3. FET -Leitinitiativen:
Bewältigung großer interdisziplinärer Herausforderungen in Wissenschaft und
Technologie Die Forschungsinitiativen innerhalb dieser
Herausforderung sind wissenschaftsorientiert, großmaßstäblich, multidisziplinär
und gruppieren sich um ein visionäres gemeinsames Ziel. Sie befassen sich mit
großen wissenschaftlich-technologischen Herausforderungen, die die
Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Disziplinen, Gemeinschaften und
Programmen erfordert. Der wissenschaftliche Fortschritt dürfte eine solide und
breite Grundlage für künftige technologische Innovationen und deren
wirtschaftliche Nutzung schaffen und der Gesellschaft neuartige Möglichkeiten
eröffnen. Angesichts ihres bereichsübergreifenden Charakters und ihrer
Größenordnung können sie nur im Zuge einer gemeinsamen und anhaltenden
Anstrengung (über eine Zeitspanne von etwa 10 Jahren) realisiert werden. Die Tätigkeiten innerhalb der drei FET-Pfeiler
werden durch eine große Bandbreite von Vernetzungs- und
Gemeinschaftstätigkeiten ergänzt, um eine fruchtbare und lebendige europäische
Grundlage für die wissenschaftsorientierte Erforschung künftiger Technologien
zu schaffen. Sie unterstützen die künftigen Entwicklungen im Rahmen der
FET-Tätigkeiten, fördern die Diskussionen über die Folgen neuer Technologien
und beschleunigen deren Wirkung. 2.4. Besondere Aspekte der
Durchführung Ein FET-Beratungsausschuss wird es
interessierten Kreisen ermöglichen, bei der wissenschaftlichen Gesamtstrategie
und bei der Festlegung des Arbeitsprogramms mitzuwirken. Die künftigen und neu entstehenden
Technologien werden nach wie vor wissenschaftsorientiert sein, unterstützt von
einer schlanken und effizienten Durchführungsstruktur. Um die Exzellenz bei der
wissenschaftsorientierten technologischen Innovation zu wahren, den
Unternehmungsgeist anzuregen und Flexibilität mit Verantwortung zu verbinden,
werden einfache Verwaltungsverfahren festgelegt. Die am besten geeigneten
Konzepte werden genutzt, um die Forschungslandschaft auf dem Gebiet der
künftigen und neu entstehenden Technologien (etwa durch Portfolio-Analysen) zu
sondieren und um Gemeinschaften interessierter Kreise einzubeziehen (z. B.
für Konsultationen). Ziel ist die ständige Verbesserung und die Suche
nach weiteren Möglichkeiten zur Vereinfachung und Verbesserung der Verfahren,
um die Anwendung dieser Grundsätze sicherzustellen. Die FET-Tätigkeiten werden
ergänzend zu den Bewertungen auf Programmebene hinsichtlich ihrer Effizienz und
Wirkung bewertet. Im Hinblick darauf, die
wissenschaftsorientierte Erforschung künftiger Technologien zu fördern, sollen
für dieses Einzelziel Akteure aus Wissenschaft, Technologie und Innovation
zusammengebracht werden. Die künftigen und neu entstehenden Technologien
sollten daher eine aktive und katalytische Rolle dabei spielen, Anstöße für
neues Denken, neue Praktiken und neue Kooperationen zu geben. Im offenen Bereich („FET-offener Bereich“)
werden Tätigkeiten zusammengefasst, mit denen vielversprechende, vollständig
neue Ideen von der Basis aus aufgespürt werden sollen. Das mit jeder dieser
Ideen verbundene hohe Risiko wird durch das Aufspüren vieler dieser Ideen
aufgefangen. Die wichtigsten Merkmale dieser Tätigkeiten sind Effizienz im
Hinblick auf Zeit, Ressourcen, geringen Opportunitätskosten für Antragsteller
und eine unbestrittene Offenheit für unkonventionelle und interdisziplinäre
Ideen. Mit unaufwändigen, schnellen und dauerhaft offenen Einreichungsverfahren
sollen hoch riskante und vielversprechende neue Forschungsideen aufgespürt
werden. Sie eröffnen Fördermöglichkeiten für Innovationsakteure, die –
beispielsweise als Nachwuchswissenschaftler und Hightech-KMU – über neues und
hohes Potenzial verfügen. Der Bereich wird durch Tätigkeiten ergänzt, die
Anstöße für aktives kreatives Denken „über den Tellerrand hinweg“ geben. FET-proaktiver Bereich: Im Rahmen dieser
Tätigkeit werden regelmäßig offene Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen zu verschiedenen hochriskanten innovativen Themen mit großem
Potenzial durchgeführt, die in einem Umfang finanziert werden, der die Auswahl
mehrerer Projekte ermöglicht. Diese Projekte werden durch Maßnahmen für den
Aufbau von Gemeinschaften unterstützt, die Tätigkeiten wie gemeinsame
Veranstaltungen sowie die Ausarbeitung neuer Lehr- und Forschungspläne fördern.
Bei der Themenauswahl werden Exzellenz in der von der Wissenschaft angeregten
Erforschung künftiger Technologien, das Potenzial für die Schaffung einer
kritischen Masse und die Auswirkungen auf Wissenschaft und Technologie
berücksichtigt. Durchgeführt werden einige großmaßstäbliche,
zielgerichtete Initiativen („FET-Leitinitiativen“). Sie stützen sich auf
Partnerschaften, die die Zusammenführung von Beiträgen der EU, nationalen und
privaten Beiträgen mit einer ausgewogenen Governance ermöglichen, die den
Programmverantwortlichen einen angemessenen Einfluss sichert, sowie ein hohes
Maß an Autonomie und Flexibilität bei der Durchführung aufweisen und dafür
sorgen, dass die Leitinitiative einen breit unterstützten Forschungsplan genau
einhalten kann. Bei der Auswahl werden das gemeinsame Ziel, die Wirkung,
die Einbeziehung interessierter Kreise und Ressourcen im Rahmen eines
kohärenten Forschungsplans und die Unterstützung interessierter Kreise sowie
nationaler bzw. regionaler Forschungsprogramme berücksichtigt. 3. Marie-Curie-Maßnahmen 3.1. Förderung neuer Fähigkeiten
durch eine exzellente Erstausbildung von Forschern Europa braucht eine starke und kreative
Grundlage an Humanressourcen mit länder- und branchenübergreifender Mobilität
und der nötigen Zusammensetzung von Fähigkeiten, um zum Nutzen von Wirtschaft
und Gesellschaft Innovationen hervorzubringen und Wissen und Ideen in Produkte
und Dienstleistungen zu verwandeln. Hierzu gilt es insbesondere, in allen
Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern bei einem beträchtlichen Teil der
Erstausbildung von Forschern und Doktoranden in einem frühen Stadium die Exzellenz
zu strukturieren und zu verbessern. Erwerben Forscher zu einem frühen Zeitpunkt
unterschiedlichste Fähigkeiten, mit denen sie aktuelle und künftige
Herausforderungen angehen können, wird die nächste Generation von Forschern von
den verbesserten Laufbahnperspektiven im privaten und öffentlichen Sektor
profitieren und so auch die Attraktivität von wissenschaftlichen Laufbahnen für
junge Menschen erhöhen. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt durch
Unterstützung von EU-weit in einem Wettbewerb ausgewählten
Ausbildungsprogrammen für Wissenschaftler, die im Rahmen von Partnerschaften
von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, KMU und anderen
sozioökonomischen Akteuren aus verschiedenen europäischen Ländern und darüber
hinaus umgesetzt werden. Unterstützt werden auch einzelne Einrichtungen, die in
der Lage sind, das gleiche bereichernde Umfeld zu bieten. Um den
unterschiedlichen Erfordernissen gerecht zu werden, sind die Ziele flexibel
umzusetzen. Erfolgreiche Partnerschaften bestehen in der Regel in
wissenschaftlichen Ausbildungsnetzen oder Doktoraten in der Industrie, während
sich einzelne Einrichtungen meist an innovativen Promotionsprogrammen
beteiligen. In diesem Rahmen soll die Teilnahme der besten
Nachwuchswissenschaftler an diesen Exzellenzprogrammen unabhängig von ihrem
Herkunftsland unterstützt werden. Diese Ausbildungsprogramme befassen sich mit
der Entwicklung und Generierung von wissenschaftlichen Kernkompetenzen, indem
sie mit Blick auf die künftigen Bedürfnisse des Arbeitsmarkts Kreativität,
Unternehmergeist und innovative Fähigkeiten bei Forschern fördern.
Programminhalt ist auch die Ausbildung in übertragbaren Kompetenzen, wie
Teamarbeit, Risikobereitschaft, Projektmanagement, Normung, Unternehmertum,
Ethik, Rechte am geistigen Eigentum, Kommunikation und gesellschaftliche
Belange, die für die Generierung, Entwicklung, Vermarktung und Verbreitung von
Innovation entscheidend sind. 3.2. Förderung von Exzellenz durch
grenz- und sektorübergreifende Mobilität Europa muss für die besten europäischen und
nichteuropäischen Wissenschaftler attraktiv sein. Hierzu gilt es vor allem,
attraktive Laufbahnmöglichkeiten für erfahrene Forscher des öffentlichen und
privaten Sektors zu unterstützen und ihnen Anreize für die länder-, sektor- und
fachübergreifende Mobilität zu geben, um ihre Kreativität und ihr
Innovationspotenzial zu erhöhen. Finanziert werden die besten oder
vielversprechendsten erfahrenen Forscher, unabhängig von ihrer
Staatangehörigkeit, die ihre Fähigkeiten im Rahmen einer transnationalen oder
internationalen Mobilitätserfahrung ausbauen wollen. Sie können in jeder Phase
ihrer Laufbahn, auch ganz zu Beginn unmittelbar nach ihrer Promotion oder einem
vergleichbaren Abschluss unterstützt werden. Die Forscher werden unter der
Bedingung gefördert, dass sie in ein anderes Land gehen, um ihre Kompetenzen an
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, in Unternehmen, KMU oder bei sonstigen
sozioökonomischen Akteuren ihrer Wahl auszubauen und zu vertiefen, indem sie an
Forschungs- und Innovationsprojekten mitarbeiten, die ihren persönlichen
Bedürfnissen und Interessen entsprechen. Begrüßt wird auch ein Wechsel zwischen
dem öffentlichen und dem privaten Sektor oder in umgekehrter Richtung, weshalb
eine zeitlich befristete Entsendung unterstützt wird. Unterstützt wird auch
eine Teilzeitaufteilung zwischen öffentlichem und privatem Sektor, um die
Weitergabe von Wissen zwischen den Sektoren zu verbessern und die Schaffung von
Start-ups zu fördern. Solche maßgeschneiderten Forschungsmöglichkeiten helfen vielversprechenden
Wissenschaftlern, vollständig unabhängig zu werden, und erleichtern die
Fortsetzung von Laufbahnen zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor. Um das bereits vorhandene Potenzial von
Forschern vollständig auszuschöpfen, werden auch Möglichkeiten für den
Wiedereinstieg in eine Forscherlaufbahn nach einer Unterbrechung unterstützt. 3.3. Innovationsanreize durch die
gegenseitige Bereicherung mit Wissen Angesichts der immer globaler werdenden
gesellschaftlichen Herausforderungen ist zu ihrer erfolgreichen Bewältigung
eine grenz- und sektorübergreifende Zusammenarbeit unerlässlich. Die Weitergabe
von Wissen und Ideen von der Forschung bis zur Vermarktung ist daher
entscheidend und kann nur durch die Verbindungen zwischen Menschen erreicht werden.
Hierzu wird der flexible Austausch von hoch qualifiziertem Forschungs- und
Innovationspersonal zwischen Sektoren, Ländern und Disziplinen gefördert. Die EU-Finanzierung unterstützt den
kurzfristigen Austausch von Forschungs- und Innovationspersonal im Rahmen von
Partnerschaften zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, KMU
und anderen sozioökonomischen Akteuren in Europa und zwischen Europa und
Drittländern, um die internationale Zusammenarbeit zu stärken. Sie steht
Forschungs- und Innovationspersonal in allen Phasen der Laufbahn offen, vom
gerade eben erst postgraduierten bis zum erfahrensten (leitenden)
Wissenschaftler sowie verwaltungstechnischem Personal. 3.4. Steigerung der strukturellen
Auswirkungen durch die Kofinanzierung von Tätigkeiten Quantitativ und strukturell lassen sich die
Auswirkungen von Marie-Curie-Maßnahmen noch verbessern, wenn Anreize für
regionale, nationale oder internationale Programme gegeben werden, mit denen
Exzellenz und bewährte Verfahren der Marie-Curie-Maßnahmen im Hinblick auf
europaweite Mobilitätsmöglichkeiten für die Ausbildung, Laufbahnentwicklung und
den Austausch von Forschern weiter gefördert werden. Dies erhöht auch die
Attraktivität der europäischen Exzellenzzentren. Hierzu werden neue oder bereits bestehende
regionale, nationale, private und internationale Programme, die eine
internationale, intersektorale und interdisziplinäre Ausbildung von
Wissenschaftlern ermöglichen, sowie die grenz- und sektorübergreifende
Mobilität von Forschungs- und Innovationspersonal in allen Laufbahnphasen
kofinanziert. Damit können Synergien zwischen EU-Maßnahmen
und Maßnahmen auf regionaler und nationaler Ebene genutzt und die
Fragmentierung im Hinblick auf Ziele, Bewertungsverfahren und
Arbeitsbedingungen für die Wissenschaftler vermieden werden. 3.5. Besondere Unterstützung und
politische Maßnahmen Die Überwachung der Fortschritte ist für eine
effiziente Bewältigung der Herausforderung unerlässlich. Unterstützt wird die
Entwicklung von Indikatoren und die Auswertung von Daten zu Mobilität,
Fähigkeiten und Laufbahnen von Wissenschaftlern, um feststellen zu können, wo
Marie-Curie-Maßnahmen Lücken aufweisen, und um die Wirkung dieser Maßnahmen
weiter zu erhöhen. Bei der Durchführung dieser Tätigkeiten werden Synergien und
eine enge Abstimmung mit den Unterstützungsmaßnahmen angestrebt, die im Rahmen
der Herausforderung „Integrative, innovative und sichere Gesellschaften“ für
Forscher, ihre Arbeitgeber und Geldgeber durchgeführt werden. Finanziert werden
besondere Maßnahmen zur Unterstützung von Initiativen, mit denen das
Bewusstsein für die Bedeutung von wissenschaftlichen Laufbahnen geschärft und
Forschungs- und Innovationsergebnisse verbreitet werden, die aus den
Marie-Curie-Maßnahmen hervorgehen. Um die Wirkung von Marie-Curie-Maßnahmen noch
weiter zu erhöhen, wird die Vernetzung von bisherigen und aktuellen
Marie-Curie-Forschern durch Alumni-Dienste verbessert. Dies reicht von der
Unterstützung eines Forums, über das Forscher sich über Möglichkeiten der
Zusammenarbeit und über Arbeitsplatzangebote austauschen können, bis zur
Organisation von gemeinsamen Veranstaltungen und die Einbeziehung von
Ehemaligen in öffentlichkeitswirksame Tätigkeiten als Botschafter für
Marie-Curie-Maßnahmen und für den Europäischen Forschungsraum. 3.6. Besondere Aspekte der
Durchführung Marie-Curie-Maßnahmen stehen allen Tätigkeiten
der Ausbildung und Laufbahnentwicklung in allen im AEUV genannten Forschungs-
und Innovationsbereichen offen – von der Grundlagenforschung bis zur
Markteinführung und innovativen Diensten. Die Forschungs- und Innovationsfelder
sowie die Sektoren können von den Antragstellern frei gewählt werden. Zum Nutzen der weltweiten Wissensbasis werden
die Marie-Curie-Maßnahmen Forschern und Innovationspersonal, Hochschulen, Forschungseinrichtungen,
Unternehmen und anderen sozioökonomischen Akteuren aus allen Ländern, auch aus
Drittländern, zu den Bedingungen offen stehen, die in der Verordnung (EU)
Nr. XX/2012 (Beteiligungsregeln) festgelegt sind. Bei allen vorstehend genannten Tätigkeiten
wird darauf geachtet, im Hinblick auf eine erfolgreiche Durchführung und
Auswirkung der Marie-Curie-Maßnahmen eine starke Beteiligung von Unternehmen,
vor allem von KMU, sowie anderer sozioökonomischer Akteure zu erzielen. Eine
langfristige Zusammenarbeit zwischen Hochschulbildung, Forschungsorganisationen
und dem Privatsektor wird unter Berücksichtigung des Schutzes der Rechte an
geistigem Eigentum über alle Marie-Curie-Maßnahmen hinweg gefördert. Bei besonderem Bedarf besteht nach wie vor die
Möglichkeit, einige Programmtätigkeiten gezielt auf bestimmte gesellschaftliche
Herausforderungen, Arten von Forschungs- und Innovationseinrichtungen oder
geografische Standorte auszurichten, um auf die veränderten Anforderungen
Europas an Fähigkeiten, Forscherausbildung, Laufbahnentwicklung und
Wissensweitergabe reagieren zu können. Damit die Marie-Curie-Maßnahmen allen Talenten
offen stehen, wird mit allgemeinen Maßnahmen sichergestellt, dass Verzerrungen
beim Zugang zu den Finanzhilfen ausgeglichen werden, indem beispielsweise die
Chancengleichheit gefördert und Benchmarks für die geschlechterspezifische
Beteiligung festgelegt werden. Darüber hinaus werden die Marie-Curie-Maßnahmen
so konzipiert sein, dass die Forscher bei der Verstetigung ihrer Laufbahn
unterstützt werden und dass sie Beruf und Privatleben unter
Berücksichtigung ihrer Familiensituation angemessen miteinander vereinbaren und
nach einer Berufspause leichter wieder in die Forschung einsteigen können. Alle
unterstützten Teilnehmer müssen die Grundsätze der Europäischen Charta für
Forscher und des Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern, mit denen
eine offene Einstellung und attraktive Arbeitsbedingungen gefördert werden,
akzeptieren und anwenden. Um die Verbreitung und das öffentliche
Engagement weiter zu verbessern, sind Empfänger von Marie-Curie-Maßnahmen
gehalten, eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit vorzusehen. Die Planung für die
Öffentlichkeitsarbeit wird während des Bewertungsverfahrens und im Nachgang zu
dem Projekt begutachtet. 4. Forschungsinfrastrukturen Ziel der Tätigkeiten ist der Aufbau
europäischer Forschungsinfrastrukturen bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus,
die Förderung ihres Innovationspotenzials und Humankapitals und die Stärkung
der europäischen Politik. Um bei der Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen
Synergien und Kohärenz zu gewährleisten, werden die Maßnahmen mit den
Kohäsionsfonds koordiniert. 4.1. Ausbau der europäischen
Forschungsinfrastrukturen bis 2020 und darüber hinaus 4.1.1. Schaffung von neuen Forschungsinfrastrukturen
von Weltniveau[17] Ziele sind Umsetzung, langfristige
Tragfähigkeit und effizienter Betrieb der vom Europäischen Strategieforum für
Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) aufgeführten Infrastrukturen sowie anderer
Forschungsinfrastrukturen von Weltrang, die Europa bei der Bewältigung der
großen Herausforderungen in Wissenschaft, Industrie und Gesellschaft
unterstützen werden. Hierbei geht es speziell um die Infrastrukturen, die auf
der Grundlage des Europäischen Forschungsinfrastruktur-Konsortiums oder einer
ähnlichen Struktur auf europäischer oder internationaler Ebene eine Governance
aufbauen oder bereits über eine Governance verfügen. Die EU leistet je nach Bedarf einen Beitrag zu
folgenden Phasen: (a)
zur Vorbereitungsphase künftiger Infrastrukturen
(z. B. detaillierte Baupläne, rechtliche Vorkehrungen, Mehrjahresplanung); (b)
zur Durchführungsphase (z. B.
gemeinsame FuE sowie technische Arbeiten mit Industrie und Nutzern, Entwicklung
regionaler Partnereinrichtungen im Hinblick auf eine ausgewogenere Entwicklung
des Europäischen Forschungsraums); und/oder (c)
zur operativen Phase (z. B. Zugang,
Datenverwaltung, Information, Ausbildung und internationale Zusammenarbeit). Unter diese Tätigkeit fallen auch
Konzeptstudien für neue Forschungsinfrastrukturen im Zuge eines
Bottom-up-Ansatzes. 4.1.2. Integration und Öffnung
bestehender nationaler Forschungsinfrastrukturen von europaweitem Interesse Ziel ist die Öffnung wichtiger (akademischer
und industrieller) nationaler Forschungsinfrastrukturen für alle europäischen
Wissenschaftlicher sowie deren optimale Nutzung und eine gemeinsame
Entwicklung. Die EU unterstützt Netze, über die europaweit
wichtige nationale Forschungsinfrastrukturen zusammengebracht und integriert
werden. Finanziert wird insbesondere die Unterstützung des transnationalen und
virtuellen Zugangs von Wissenschaftlern und die Harmonisierung und Verbesserung
der von den Infrastrukturen angebotenen Dienste. Etwa hundert
Infrastrukturnetze auf allen Wissenschafts- und Technologiegebieten kämen für diese
Unterstützung in Frage, was bis zu 20 000 Wissenschaftlern pro Jahr den
Zugang zu diesen Einrichtungen ermöglichte. 4.1.3. Entwicklung, Einsatz und
Betrieb von IKT-gestützten elektronischen Infrastrukturen[18]: Bis 2020 soll ein einziger und offener europäischer
Raum für Online-Recherchen entstehen, in dem Wissenschaftler modernste, überall
verfügbare und zuverlässige Vernetzungs- und Rechendienste nutzen können und
einen nahtlosen und offenen Zugang zum e-Wissenschaftsumfeld und zu globalen
Datenressourcen haben. Zur Erreichung dieses Ziels wird Folgendes
unterstützt: globale Forschungs- und Bildungsnetze für abrufbare
fortgeschrittene, standardisierte und skalierbare bereichsübergreifende
Dienste; Grid- und Cloud-Infrastrukturen mit virtuell unbegrenzter Rechner- und
Datenverarbeitungskapazität; ein Ökosystem von Hochleistungsrechenanlagen im
Exa-Maßstab entwickeln, eine Software- und Diensteinfrastruktur, z. B. für
die Simulierung und Visualisierung; Echtzeit-Kooperationswerkzeuge;
interoperable, offene und vertrauenswürdige wissenschaftliche
Dateninfrastruktur. 4.2. Steigerung des
Innovationspotenzials der Forschungsinfrastrukturen und ihres Personals 4.2.1. Nutzung des
Innovationspotenzials von Forschungsinfrastrukturen Ziel ist es, Anreize für Innovationen sowohl
innerhalb der Infrastrukturen selbst als auch bei deren industriellen Anbietern
und Nutzern zu geben. Zur Erreichung dieses Ziels wird Folgendes
unterstützt: (a)
FuE-Partnerschaften mit der Industrie für den
Ausbau der EU-Kapazitäten und des industriellen Angebots auf Hightech-Gebieten,
wie wissenschaftliche Instrumente oder IKT; (b)
die vorkommerzielle öffentliche Auftragsvergabe
durch Forschungsinfrastrukturen als Motor für Innovation und als frühe Anwender
von Technologien; (c)
Anstöße für die Nutzung von
Forschungsinfrastrukturen durch die Industrie, z. B. als Testeinrichtung
oder Wissenszentren; und (d)
Förderung der Integration von
Forschungsinfrastrukturen in lokale, regionale und globale
Innovations-Ökosysteme. Die Europäische Union wird auch die Nutzung
von Forschungsinfrastrukturen, vor allem e-Infrastrukturen, für öffentliche
Dienste, gesellschaftliche Innovation, Kultur und Bildung fördern. 4.2.2. Stärkung des Humankapitals von
Forschungsinfrastrukturen Die Komplexität der Forschungsinfrastrukturen
und die vollständige Ausschöpfung ihres Potenzials erfordern entsprechende
Fähigkeiten ihrer Leiter, Ingenieure und Techniker sowie der Nutzer. Mit der EU-Förderung wird die Ausbildung von
Personal unterstützt, das für die Leitung und den Betrieb von Forschungsinfrastrukturen
von europaweitem Interesse zuständig ist, sowie der Austausch von Personal und
bewährten Verfahren zwischen den Einrichtungen und die angemessene Ausstattung
mit Humanressourcen in wichtigen Fachgebieten, einschließlich der Lehrpläne für
bestimmte neu entstandene Bildungsinhalte. 4.3. Stärkung der europäischen
Infrastrukturpolitik und der internationalen Zusammenarbeit 4.3.1. Stärkung der europäischen
Politik auf dem Gebiet von Forschungsinfrastrukturen. Ziel ist die Nutzung von Synergien zwischen
nationalen und EU-Initiativen durch Partnerschaften zwischen den einschlägigen
politischen Entscheidungsträgern und Finanzierungsgremien (z. B. ESFRI,
Reflexionsgruppe zu e-Infrastrukturen (e-IRG), EIROforum-Organisationen,
nationale öffentliche Stellen), zur Entwicklung von Komplementaritäten und für
die Kooperation zwischen Forschungsinfrastrukturen und Tätigkeiten zur
Umsetzung anderer EU-Strategien (wie Regional- und Kohäsionspolitik,
Industrie-, Gesundheits-, Beschäftigungs- oder Entwicklungspolitik) sowie zur
Gewährleistung der Koordinierung zwischen verschiedenen
EU-Finanzierungsquellen. EU-Maßnahmen unterstützen auch Umfragen, Überwachung
und Bewertung von Forschungsinfrastrukturen auf EU-Ebene sowie entsprechende
Studien und Kommunikationsaufgaben. 4.3.2. Erleichterung der
strategischen internationalen Zusammenarbeit. Der Aufbau globaler Forschungsinfrastrukturen,
d. h. solcher Infrastrukturen, die eine weltweite Finanzierung und
Vereinbarungen erfordern, soll erleichtert werden. Auch soll die
Zusammenarbeit europäischer Forschungsinfrastrukturen mit entsprechenden
nichteuropäischen Einrichtungen erleichtert werden, um ihre globale
Interoperabilität und Reichweite zu gewährleisten und um internationale
Vereinbarungen über gegenseitigen Nutzen, Offenheit oder eine Kofinanzierung
von Infrastrukturen zu erreichen. Hierbei werden die Empfehlungen der „Carnegie
Group of Senior Officials on Global Research Infrastructures“ berücksichtigt.
Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der angemessenen Beteiligung der
Europäischen Union an der Koordinierung mit internationalen Gremien wie der UN
oder der OECD. 4.4. Besondere Aspekte der
Durchführung Während der Durchführung werden zur Beratung
unabhängige Expertengruppen und interessierte Kreise sowie Gremien wie das
ESFRI und e-IRG gehört. Die Durchführung erfolgt nach einem dreifachen
Ansatz: „Bottom-up“, wenn der genaue Inhalt und die Partnerschaft von Projekten
nicht bekannt sind; gezielt, wenn bestimmte Forschungsinfrastrukturen bzw.
Gemeinschaften genau festgelegt sind; und namentlich bekannt Empfänger, wenn
beispielsweise ein Konsortium von Infrastrukturbetreibern einen Beitrag zu den
Betriebskosten erhält. Für die Ziele der letzten beiden Tätigkeiten
werden eigene Maßnahmen durchgeführt und gegebenenfalls Maßnahmen im Rahmen der
ersten Tätigkeit. Teil II Führende Rolle der Industrie 1. Führende Rolle bei grundlegenden und
industriellen Technologien Allgemeines Die Beherrschung und der erfolgreiche Einsatz
von grundlegenden Technologien durch die europäische Industrie ist ein
entscheidender Faktor für die Stärkung der Produktivität und
Innovationsfähigkeit Europas und die Gewährleistung, dass Europas Wirtschaft
modern, tragfähig und wettbewerbsfähig ist, seine Hightech-Anwendungssektoren
weltweit führend sind und es einzigartige Lösungen zur Bewältigung der
gesellschaftlichen Herausforderungen entwickeln kann. Als vollwertiger Teil der
Förderung werden dazu Innovationstätigkeiten mit Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten kombiniert. Ein
integrierter Ansatz für Schlüsseltechnologien Einen
wichtigen Teil des Einzelziels „Führende Rolle bei grundlegenden Technologien
und industriellen Technologien“ bilden die Schlüsseltechnologien, nämlich die
Mikro- und Nanoelektronik, Photonik, Nanotechnologie, Biotechnologie sowie
fortgeschrittene Werkstoffe und Herstellungssysteme[19]. Viele innovative Produkte
enthalten als einzelne oder integrierte Bestandteile gleich mehrere dieser
Technologien gleichzeitig. Jede dieser Technologien stellt zwar für sich schon
eine technologische Innovation dar, der akkumulierte Nutzen, der sich aus einer
Kombination mehrerer Schlüsseltechnologien ergibt, kann aber zudem einen
Technologiesprung bedeuten. Durch den
Einsatz übergreifender Schlüsseltechnologien wird die Wettbewerbsfähigkeit und
Wirkung der Produkte gesteigert. Die zahlreichen Wechselwirkungen dieser
Technologien werden daher genutzt werden. Zugunsten größerer Pilot- und
Demonstrationsprojekte werden gezielte Unterstützungstätigkeiten durchgeführt. Dazu gehören
übergreifende Tätigkeiten, die mehrere Einzeltechnologien zusammenbringen und
integrieren, was eine Technologievalidierung im industriellen Umfeld bis hin zu
einem marktreifen, vollständigen und qualifizierten System bedeutet.
Voraussetzung ist eine starke Einbeziehung des Privatsektors in solche
Aktivitäten, weshalb die Durchführung vor allem durch öffentlich-private
Partnerschaften erfolgen wird. Insofern wird durch eine besondere
Lenkungsstruktur ein gemeinsames Arbeitsprogramm für übergreifende Tätigkeiten
im Zusammenhang mit Schlüsseltechnologien aufgestellt. Unter Berücksichtigung
der Markterfordernisse und der aus den gesellschaftlichen Herausforderungen
erwachsenen Anforderungen dient es der Bereitstellung generischer
Schlüsseltechnologie-Komponenten für verschiedene Anwendungsbereiche, darunter
auch für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen. Besondere Aspekte der Durchführung Zu den Innovationstätigkeiten zählen die
Integration von Einzeltechnologien, die Demonstration von Fähigkeiten zur
Herstellung bzw. Erbringung innovativer Produkte und Dienste, Pilotprojekte mit
Nutzern und Auftraggebern zur Erprobung der Machbarkeit und des Mehrwerts sowie
groß angelegte Demonstrationsprojekte zur Erleichterung der Übernahme der
Forschungsergebnisse in den Markt. Es werden verschiedene Einzeltechnologien
integriert, was eine Technologievalidierung im industriellen Umfeld bis hin zu
einem marktreifen, vollständigen und qualifizierten System bedeutet.
Voraussetzung ist eine starke Einbeziehung des Privatsektors in solche
Aktivitäten, vor allem durch öffentlich-private Partnerschaften. Nachfrageseitige Maßnahmen werden den
Technologieschub der Forschungs- und Innovationsinitiativen ergänzen. Diese
umfassen eine bestmögliche Nutzung öffentlicher Innovationsaufträge, die
Entwicklung geeigneter technischer Normen, die Privatnachfrage und die
Einbindung der Nutzer in die Schaffung innovationsfreundlicherer Märkte. Insbesondere in der Nanotechnologie und der
Biotechnologie wird die Einbeziehung der Akteure und der allgemeinen
Öffentlichkeit darauf abzielen, ein Bewusstsein für die Vorteile und Risiken zu
schaffen. Die Einführung dieser Technologien wird systematisch durch eine
Sicherheitsbewertung und das Management des Gesamtrisikos begleitet. Diese Tätigkeiten werden die Unterstützung für
Forschung und Innovation bei grundlegenden Technologien ergänzen, die von
nationalen oder regionalen Stellen im Rahmen der intelligenten
Spezialisierungsstrategien der Kohäsionsfondspolitik geleistet wird. Gemeinsam mit führenden Partnerländern werden
internationale strategische Kooperationsinitiativen in Bereichen durchgeführt,
die von gemeinsamem Interesse und gegenseitigem Nutzen sind. Von besonderem
(aber nicht ausschließlichem) Interesse für grundlegende und industrielle
Technologien sind folgende Gebiete: –
die Entwicklung weltweiter Normen; –
die Beseitigung von Engpässen in der industriellen
Nutzung und bei Handelsbedingungen; –
die Sicherheit nanotechnologischer und
biotechnologischer Produkte; –
die Entwicklung von Werkstoffen und Methoden zur
Senkung des Energie- und Ressourcenverbrauchs; –
von der Industrie ausgehende internationale
kooperative Initiativen der Fertigungsbranchen; –
die Interoperabilität der Systeme. 1.1. Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT) Einige Tätigkeitsbereiche werden auf Herausforderungen
für die industrielle und technologische Führung in den Informations- und
Kommunikationstechnologien ausgerichtet sein und sich auf generische
IKT-Forschungs- und Innovationspläne erstrecken, wie beispielsweise Folgende: 1.1.1. Eine neue Generation von
Komponenten und Systemen: Entwicklung fortgeschrittener und intelligenter
eingebetteter Komponenten und Systeme Ziel ist es, die europäische Führungsrolle bei
Technologien, die im Zusammenhang mit intelligenten eingebetteten Komponenten
und Systemen stehen, zu behaupten und auszubauen. Dies umfasst auch Bereiche
wie Mikro-Nano-Biosysteme, organische Elektronik, Integration großer Gebiete,
grundlegende Technologien für das Internet der Dinge (IoT)[20], einschließlich Plattformen für
die Unterstützung der Erbringung fortgeschrittener Dienste, intelligente
integrierte Systeme, Systeme aus Systemen und Entwicklung komplexer Systeme. 1.1.2. Rechner der nächsten
Generation: Fortgeschrittene Rechnersysteme und ‑technologien Ziel ist die Nutzung vorhandener europäischer
Kapazitäten in der Prozessor- und Systemarchitektur, Zusammenschaltungs- und
Datenlokalisierungstechniken, Cloud-Computing, Parallelrechentechnik und
Simulationssoftware für alle Marktsegmente der Rechentechnik. 1.1.3. Internet der Zukunft:
Infrastrukturen, Technologien und Dienstleistungen Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
der europäischen Industrie bei der Entwicklung, Beherrschung und Gestaltung des
Internet der nächsten Generation, das das heutige Web sowie die heutigen
Festnetze, Mobilfunknetze und Dienstinfrastrukturen ablösen und die
Zusammenschaltung von Billionen von Geräten („IoT“) über zahlreiche Betreiber
und Domänen hinweg ermöglichen wird, wodurch sich die Art und Weise verändern
wird, wie wir kommunizieren, auf Wissen zugreifen und dieses nutzen. Dazu
gehören Gebiete wie Forschung und Innovation in Bezug auf Netze, Software und
Dienste, Computer- und Netzsicherheit, Datenschutz und Vertrauen, drahtlose
Kommunikation[21]
und sämtliche Glasfasernetze, immersive interaktive Multimedia-Dienste und das
vernetzte Unternehmen der Zukunft. 1.1.4. Inhaltstechnologien und
Informationsmanagement: IKT für digitale Inhalte und Kreativität Ziel ist es, beruflichen Anwendern und Bürgern
neue Werkzeuge für die Schaffung, Nutzung und Bewahrung aller Arten digitaler
Inhalte in allen Sprachen und für die Modellierung, Analyse und Visualisierung
riesiger Datenmengen einschließlich verknüpfter Daten zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehören neue Technologien für Sprache, Lernen, Interaktion, digitale
Bewahrung, Zugang zu Inhalten und Analyse, aber auch intelligente
Informationsmanagementsysteme, die auf fortgeschrittenem Datamining,
maschinellem Lernen, statistischen Analysen und Bildinformatik beruhen. 1.1.5. Fortgeschrittene Schnittstellen
und Roboter: Robotik und intelligente Räume Ziel ist die Stärkung der wissenschaftlichen
und industriellen Führungsrolle Europas auf den Gebieten Industrie- und
Servicerobotik, kognitive Systeme, fortgeschrittene Schnittstellen und
intelligente Räume sowie empfindsame Maschinen, aufbauend auf der gestiegenen
Rechen- und Vernetzungsleistung und auf Fortschritten beim Bau von lern-,
anpassungs- und reaktionsfähigen Systemen. 1.1.6. Mikro- und Nanoelektronik und
Photonik Ziel ist es, Vorteil aus der europäischen
Exzellenz bei dieser Schlüsseltechnologie zu ziehen und die
Wettbewerbsfähigkeit und führende Marktposition der europäischen Industrie zu
fördern. Dazu gehören die Forschung und Innovation in Bezug auf Entwurf,
hochentwickelte Prozesse, Pilotlinien für die Fertigung, zugehörige
Produktionstechnologien und Demonstrationsmaßnahmen zur Validierung
technologischer Neuentwicklungen und innovativer Geschäftsmodelle. Es wird davon ausgegangen, dass diese sechs
übergeordneten Tätigkeitsbereiche den gesamten Bedarf decken. Sie beinhalten
die industrielle Führung bei generischen IKT-gestützten Lösungen, Produkten und
Dienstleistungen, die zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen
Herausforderungen benötigt werden, sowie anwendungsorientierte IKT-Forschungs‑
und Innovationspläne, die im Rahmen der jeweiligen gesellschaftlichen
Herausforderung unterstützt werden. Jeder der sechs großen Tätigkeitsbereiche
umfasst auch IKT-spezifische Forschungsinfrastrukturen wie
beispielsweise Living Labs für eine großmaßstäbliche Erprobung und Infrastrukturen
für die zugrundeliegenden Schlüsseltechnologien und deren Integration in
fortgeschrittene Produkte und innovative intelligente Systeme wie
beispielsweise Geräte, Werkzeuge, Unterstützungsdienste, Reinräume und Zugang
zu Gießereien für die Herstellung von Prototypen. 1.2. Nanotechnologien 1.2.1. Entwicklung von
Nanowerkstoffen, Nanogeräten und Nanosystemen der nächsten Generation Es geht um die Entwicklung und Integration von
Wissen am Schnittpunkt unterschiedlicher Wissenschaftsdisziplinen, um
grundlegend neue Produkte hervorzubringen, die tragfähige Lösungen in einem
breiten Spektrum von Sektoren ermöglichen. 1.2.2. Gewährleistung der sicheren
Entwicklung und Anwendung von Nanotechnologien Es geht um die Gewinnung wissenschaftlicher
Erkenntnisse über ihre potenziellen Gesundheits- oder Umweltauswirkungen im
Hinblick auf eine proaktive, wissenschaftlich fundierte Lenkung der
Nanotechnologien und die Bereitstellung validierter wissenschaftlicher
Werkzeuge und Plattformen für die Abschätzung und das Management der Gefahren,
Expositionen und Risiken über den gesamten Lebenszyklus von Nanowerkstoffen und
Nanosystemen hinweg. 1.2.3. Entwicklung der
gesellschaftlichen Dimension der Nanotechnologie Es geht um die menschlichen und physikalischen
Infrastrukturanforderungen bei der Einführung von Nanotechnologien und die
gezielte Lenkung der Nanotechnologieentwicklung zum Nutzen der Gesellschaft. 1.2.4. Effiziente Synthese und
Herstellung von Nanowerkstoffen, Komponenten und Systemen Schwerpunkt sind neue flexible, skalierbare
und wiederholbare Abläufe, die intelligente Integration neuer und vorhandener
Prozesse sowie die Maßstabsvergrößerung im Hinblick auf die Massenherstellung
von Produkten und Mehrzweckanlagen, so dass Erkenntnisse effizient in
industrielle Innovationen einfließen. 1.2.5. Entwicklung
kapazitätssteigernder Techniken, Messverfahren und Geräte Schwerpunkt sind die zugrundeliegenden
Technologien für die Entwicklung und Markteinführung komplexer Nanowerkstoffe
und Nanosysteme, die Merkmalsbeschreibung und Handhabung von Materie auf
Nanoebene, Modellierung, Computerentwurf und fortgeschrittene Ingenieurstechnik
auf Atomebene. 1.3. Fortgeschrittene Werkstoffe 1.3.1 Übergreifende und grundlegende
Werkstofftechnologien Es geht um die Erforschung funktionaler und
multifunktionaler Werkstoffe, z. B. selbstreparierender oder
biokompatibler und struktureller Werkstoffe, für Innovationen in allen
Industriesektoren, vor allem für Märkte mit besonders hohem Mehrwert. 1.3.2. Entwicklung und Transformation
von Werkstoffen Es geht um Forschung und Entwicklung im
Hinblick auf künftige Produkte, die effizient und tragfähig in industriellem
Maßstab hergestellt werden können, z. B. in der metallverarbeitenden oder
chemischen Industrie. 1.3.3. Verwaltung von
Werkstoffkomponenten Es geht um Forschung und Entwicklung für neue
und innovative Techniken und Systeme, Zusammenfügung, Haftung, Trennung,
Montage, Selbstmontage und Demontage, Zersetzung und Abbau. 1.3.4. Werkstoffe für eine nachhaltige
Industrie Es geht um die Entwicklung neuer
energiesparender Produkte und Anwendungen und Verhaltensweisen der Verbraucher,
um die Förderung einer Produktion mit niedrigem CO2-Ausstoß sowie
Prozessverstärkung, stoffliche Verwertung, Schadstoffbeseitigung und um
Werkstoffe mit hohem Mehrwert aus Abfall und Wiederaufarbeitung. 1.3.5. Werkstoffe für kreative
Branchen Anwendung von Entwurf und Entwicklung
konvergierender Technologien zur Eröffnung neuer Geschäftsmöglichkeiten,
einschließlich Bewahrung europäischer Werkstoffe, die von historischem oder
kulturellem Wert sind. 1.3.6. Metrologie,
Merkmalsbeschreibung, Normung und Qualitätskontrolle Förderung von Technologien wie
Merkmalsbeschreibung, nichtdestruktive Bewertung und Modelle für
Leistungsprognosen für den Fortschritt in der Werkstoffwissenschaft und ‑technik. 1.3.7. Optimierung des
Werkstoffeinsatzes Es geht um Forschung und Entwicklung in Bezug
auf Alternativen für den Einsatz von Werkstoffen und innovative Ansätze für
Geschäftsmodelle. 1.4. Biotechnologie 1.4.1. Unterstützung der
Spitzenforschung in der Biotechnologie als künftiger Innovationsmotor Ziel ist die Schaffung der Grundlagen, damit
die europäische Industrie – auch mittel- und langfristig – bei der Innovation
weiterhin an vorderster Front stehen kann. Dies umfasst die Entwicklung
neuartiger Werkzeuge, z. B. dank der synthetischen Biologie, Bioinformatik
und Systembiologie, und die Nutzung der Konvergenz mit anderen grundlegenden
Technologien wie Nanotechnologie (z. B. Bionanotechnologie) und IKT
(Bioelektronik). In diesen und anderen Spitzenforschungsgebieten sind geeignete
Maßnahmen zugunsten der Forschung und Entwicklung geboten, um den effektiven
Transfer und die Umsetzung in neue Anwendungen zu erleichtern
(Arzneimittelverabreichung, Biosensoren, Biochips usw.). 1.4.2. Biotechnologische
Industrieprozesse Es werden zwei Ziele verfolgt: Einerseits soll
die europäische Industrie (z. B. Chemie, Gesundheit, Mineralgewinnung,
Energie, Zellstoff und Papier, Textil, Stärke, Lebensmittelverarbeitung) in die
Lage versetzt werden, neue Industrieprodukte und ‑prozesse entsprechend
der Nachfrage aus Industrie und Gesellschaft zu entwickeln sowie
wettbewerbsfähige und verbesserte biotechnologische Alternativen zu schaffen,
die die vorhandene Verfahren ablösen. Andererseits geht es um die Ausschöpfung
des Potenzials der Biotechnologie für die Erkennung, Überwachung, Vermeidung
und Beseitigung von Schadstoffen. Dies umfasst die Forschung und Innovation in
Bezug auf enzymatische und metabolische Übertragungswege, Entwicklung von
Bioprozessen, hochentwickelte Fermentation, Upstream-/Downstream-Processing,
die Gewinnung von Einblicken in die Dynamik mikrobieller Gemeinschaften. Dazu
gehört auch die Herstellung von Prototypen für die Bewertung der technisch-wirtschaftlichen
Machbarkeit der entwickelten Produkte und Prozesse. 1.4.3. Innovative und
wettbewerbsfähige Plattformtechnologien Ziel ist die Entwicklung von
Plattformtechnologien (z. B. Genomik, Metagenomik, Proteomik, molekulare
Werkzeuge) als Grundlage für eine Führungsrolle und Wettbewerbsvorteile in
einem breiteren Spektrum von Wirtschaftszweigen. Dazu gehören Aspekte wie die
Untermauerung der Entwicklung von Bioressourcen mit optimierten Eigenschaften
und Anwendungen, die konventionelle Alternativen übertreffen, die Schaffung der
Voraussetzungen für Erkundung, Verständnis und nachhaltige Nutzung der
terrestrischen und marinen biologischen Vielfalt für neuartige Anwendungen
sowie die Unterstützung der Entwicklung biotechnologischer Gesundheitslösungen
(z. B. Diagnose, Biologika, biomedizinische Geräte). 1.5. Fortgeschrittene Fertigung
und Verarbeitung 1.5.1. Technologien für Fabriken der
Zukunft Förderung eines tragfähigen Wachstums der
Industrie durch Erleichterung einer strategischen Verlagerung in Europa von der
kostenorientierten Fertigung zu einem Konzept, das auf die Erzielung eines
hohen Mehrwerts ausgerichtet ist. Dafür ist es erforderlich, mit weniger
Materialeinsatz und geringerem Energieverbrauch mehr zu produzieren und dabei
weniger Abfall und Verschmutzung zu verursachen. Schwerpunkt ist die
Entwicklung und Integration anpassungsfähiger Produktionssysteme der Zukunft
unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der europäischen KMU, damit
hochmoderne und nachhaltige Fertigungssysteme und ‑prozesse entstehen. 1.5.2. Technologien für
energieeffziente Gebäude Es geht um die Reduzierung des
Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen durch Entwicklung und
Einsatz nachhaltiger Bautechnologien, Einführung und Nachahmung von Maßnahmen
für einen vermehrten Einbau energieeffizienter Systeme und Materialien in neue,
sanierte und nachgerüstete Gebäude. Lebenszyklusbetrachtungen und die wachsende
Bedeutung von Entwurf-Bau-Betrieb-Konzepten sind der Schlüssel zur Bewältigung
des schwierigen Übergangs zu nahezu energieautarken Gebäuden in Europa bis 2020
und der Verwirklichung energieeffizienter Stadtviertel unter breiter Mitwirkung
aller interessierten Kreise. 1.5.3. Nachhaltige und emissionsarme
Technologien für energieintensive Verarbeitungsindustrien Ziel ist die Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit der verarbeitenden Industrien (z. B. Chemie,
Zellstoff und Papier, Glas, Nichteisen-Metalle oder Stahl) durch eine
drastische Erhöhung der Ressourcen- und Energieeffizienz und eine Verringerung
der Umweltauswirkungen solcher Industrietätigkeiten. Schwerpunkte sind die
Entwicklung und Validierung von grundlegenden Technologien für innovative
Substanzen, Werkstoffe und technologische Lösungen für Produkte mit geringer CO2-Intensität
sowie weniger energieintensive Prozesse und Dienste entlang der
Wertschöpfungskette wie auch die Einführung von Produktionstechnologien und ‑techniken
mit extrem niedrigem CO2-Ausstoß, damit bestimmte Ziele im Hinblick
auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionsintensität erreicht werden. 1.5.4. Neue tragfähige
Geschäftsmodelle Sektorübergreifende Zusammenarbeit in Bezug
auf Konzepte und Methoden einer „wissensgestützten“, spezialisierten
Produktionsweise, die die Kreativität und Innovation beflügeln kann, mit
Schwerpunkt auf Geschäftsmodellen für individuelle Ansätze, die an die
Anforderungen globalisierter Wertschöpfungsketten und Netze, sich wandelnder
Märkte sowie neu entstehender und künftiger Industriezweige angepasst werden
können. 1.6. Raumfahrt 1.6.1. Grundlagen für die europäische
Wettbewerbsfähigkeit, Unabhängigkeit und Innovation im Weltraumsektor Ziel ist die Behauptung einer weltweit
führenden Rolle im Weltraum durch die Erhaltung bzw. Entwicklung einer
wettbewerbsfähigen Raumfahrtindustrie und Weltraumforschung und durch Förderung
der weltraumgestützten Innovation. 1.6.1.1. Erhaltung einer
wettbewerbsfähigen Raumfahrtindustrie und Weltraumforschung Europa spielt eine führende Rolle in der
Weltraumforschung und bei der Entwicklung von Weltraumtechnologien und hat
seine eigenen Weltrauminfrastrukturen aufgebaut (z. B. Galileo). Die
europäische Industrie hat sich sogar als Exporteur erstklassiger Satelliten
etabliert. Diese Position wird allerdings bedroht durch die Fragmentierung der
europäischen Märkte und Forschungseinrichtungen, durch den Wettbewerb mit
großen Raumfahrtmächten, die über große Inlandsmärkte verfügen, und durch
begrenzte systematische Investitionen in Weltraumforschung,
Technologieentwicklung und Kapazitätsaufbau. Es geht um die Entwicklung einer
Forschungsbasis durch Sicherung der Kontinuität der
Weltraumforschungsprogramme, z. B. mit einer Reihe kleinerer und
häufigerer Demonstrationsprojekte im Weltraum. Dadurch wird Europa in die Lage
versetzt, seine eigene industrielle Basis und Weltraumforschung zu entwickeln
und somit unabhängiger von Importen kritischer Technologien zu werden. 1.6.1.2. Steigerung der Innovation
zwischen Weltraumsektor und anderen Sektoren Für eine Reihe von Herausforderungen in den
Weltraumtechnologien gibt es entsprechende Herausforderungen auf der Erde,
beispielsweise auf den Gebieten Energie, Telekommunikation, Einsatz natürlicher
Ressourcen, Robotik, Sicherheit und Gesundheit. Aus diesen Gemeinsamkeiten
ergeben sich Chancen für eine frühzeitige partnerschaftliche Technologieentwicklung
– insbesondere unter Beteiligung von KMU – durch Raumfahrt- und
Nichtraumfahrtkreise, die schneller zu bahnbrechenden Innovationen führen kann,
als es durch spätere Unternehmensausgliederungen möglich ist. Die Nutzung
bestehender europäischer Weltrauminfrastrukturen sollte durch die Förderung der
Entwicklung innovativer, auf Fernerkundung und Ortung basierender Produkte und
Dienste angeregt werden. Darüber hinaus sollte Europa die einsetzende
Entwicklung eines unternehmerischen Raumfahrtsektors mit gezielten Maßnahmen
unterstützen. 1.6.2. Grundlagen für Fortschritte in
den Weltraumtechnologien Ziel ist die Sicherstellung der notwendigen
Fähigkeiten für den Zugang zum Weltraum und den Betrieb von Weltraumsystemen
zum Nutzen der europäischen Gesellschaft in den kommenden Jahrzehnten. Die Zugangsmöglichkeit zum Weltraum sowie die
Aufrechterhaltung und der Betrieb europäischer oder internationaler
Weltraumsysteme in der Erdumlaufbahn und darüber hinaus sind für die Zukunft
der europäischen Gesellschaft lebenswichtig. Die dafür notwendigen Fähigkeiten
erfordern ständige Investitionen in eine Vielzahl von Weltraumtechnologien
(z. B. Trägerraketen, Satelliten, Robotik, Instrumente und Sensoren) sowie
in operative Konzepte von der Idee bis zur Demonstration im Weltraum. Europa
ist gegenwärtig zwar eine der drei führenden Raumfahrtmächte, aber im Vergleich
zu den weltraumbezogenen Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in den
Vereinigten Staaten von Amerika (z. B. ca. 20 % des Gesamtbudgets der
NASA) reichen die europäischen Investitionen in künftige Weltraumtechnologien
nicht aus (weniger als 10 % der gesamten Weltraumausgaben) und müssen über
die gesamte Wertschöpfungskette erhöht werden: (a)
technologische Grundlagenforschung, häufig mit Schwerpunkt auf Schlüsseltechnologien, kann bahnbrechende
Technologien mit Anwendungsmöglichkeiten auf der Erde hervorbringen; (b)
Verbesserung vorhandener Technologien, z. B. durch Miniaturisierung, höhere Energieeffizienz und
empfindlichere Sensoren; (c)
Demonstration und Validierung neuer Technologien und Konzepte im Weltraum und in analogen
Erdumfeldern; (d)
Raumfahrtmissionen,
z. B. Analysen der Weltraumumgebung, Bodenstationen, Schutz der
Weltraumsysteme vor Zusammenstößen mit Weltraummüll oder vor den Folgen von
Sonneneruptionen (Weltraumlageerfassung, SSA), Förderung innovativer Daten- und
Probenarchivierungsinfrastrukturen; (e)
Fortgeschrittene Navigations- und
Fernerkundungstechnologien einschließlich wesentlicher Forschungsarbeiten für
künftige Generationen der Weltraumsysteme der Union (z. B. Galileo). 1.6.3. Grundlagen für die Nutzung von
Weltraumdaten Ziel ist eine breitere Nutzung von
Weltraumdaten aus bestehenden und künftigen europäischen Raumfahrtmissionen im
wissenschaftlichen, öffentlichen und gewerblichen Bereich. Weltraumsysteme bringen Informationen hervor,
die oft auf andere Weise nicht zu erfassen sind. Trotz europäischer
Weltklasse-Raumfahrtmissionen zeigen die Veröffentlichungsdaten, dass eine
Verwendung europäischer Missionsdaten weniger wahrscheinlich ist als die
Verwendung von Daten, die von US-amerikanischen Missionen stammen. Die
Datennutzung ließe sich deutlich erhöhen, wenn konzertierte Anstrengungen
unternommen würden, um die Verarbeitung, Validierung und Normung der von
europäischen Missionen stammenden Weltraumdaten zu organisieren und zu
koordinieren. Durch Innovationen bei der Datenerfassung, ‑verarbeitung, ‑zusammenführung
und ‑verbreitung unter Einsatz innovativer IKT-gestützter Formen der
Zusammenarbeit kann bei Weltrauminfrastrukturinvestitionen eine höhere Rendite
erreicht werden. Die Kalibrierung und Validierung von Weltraumdaten (für
einzelne Instrumente, zwischen Instrumenten und Missionen sowie in Bezug auf
Objekte vor Ort) ist eine Voraussetzung für deren effiziente Nutzung in allen
Bereichen, wird aber behindert, weil auf Unionsebene Gremien oder Einrichtungen
fehlen, die den Auftrag hätten, für die Normung von Weltraumdaten und für
Referenzrahmen sorgen. Der Zugang zu den Daten der Raumfahrtmissionen und ihre
Nutzung sind eine Angelegenheit, die eine weltweite Koordinierung erfordert.
Für Erdbeobachtungsdaten werden harmonisierte Ansätze und bewährte Verfahren
zum Teil in Koordinierung mit der zwischenstaatlichen Gruppe für Erdbeobachtung
(GEO) erreicht, die ein Globales Überwachungssystem für Erdbeobachtungssysteme
unterstützen soll und in der die Union mitarbeitet. 1.6.4. Beitrag und Zugang der
europäischen Forschung zu internationalen Weltraumpartnerschaften Ziel ist die Förderung des Beitrags der
europäischen Forschung und Innovation zu langfristigen internationalen
Weltraumpartnerschaften. Informationen aus dem Weltraum bewirken zwar
einen großen lokalen Nutzen, Weltraumunternehmungen haben aber einen
grundlegend globalen Charakter. Das wird vor allem bei kosmischen Bedrohungen
für die Erde und für Weltraumsysteme deutlich. Der Verlust von Satelliten
aufgrund von Weltraumwetter und Weltraummüll dürfte in einer Größenordnung von
schätzungsweise 100 Mio. EUR pro Jahr liegen. Ebenfalls globaler
Natur sind Tätigkeiten wie die von Europa, den USA, Kanada, Japan und Russland
gebaute und betriebene Internationale Weltraumstation (ISS), aber auch die
Robotik und Weltraumwissenschaft und die Weltraumerkundung. Die Entwicklung
modernster Weltraumtechnologien findet zunehmend innerhalb solcher
internationalen Rahmen statt, weshalb der Zugang zu solchen internationalen
Projekten ein wichtiger Erfolgsfaktor für die europäische Forschung und
Industrie ist. Der Beitrag der Union zu derartigen Weltraumunternehmungen muss
in langfristigen strategischen Fahrplänen (über mindestens 10 Jahre) festgelegt
werden, und zwar in Abstimmung mit den Prioritäten der Weltraumpolitik der
Union sowie in Koordinierung mit internen europäischen Partnern wie der ESA und
internationalen Partnern wie COSPAR, UNOOSA, aber auch mit den Weltraumbehörden
der Raumfahrtnationen wie NASA und ROSCOSMOS. 1.6.5. Besondere Aspekte der
Durchführung Die Durchführungsprioritäten für die
Weltraumforschung und Innovation im Rahmen von Horizont 2020 stehen im
Einklang mit den vom ESA-Weltraumrat festgelegten Prioritäten der
Weltraumpolitik der Union und mit der Mitteilung „Auf dem Weg zu einer
Weltraumstrategie der Europäischen Union im Dienst der Bürgerinnen und Bürger“[22]. Die Durchführungsplanung
erfolgt in Konsultation mit den Beteiligten aus der europäischen Raumfahrtindustrie,
KMU, Wissenschaftskreisen und Technologieinstituten, die in der beratenden
Gruppe für Raumfahrt (SAG) vertreten sind, und mit wichtigen Partnern wie der
Europäische Weltraumorganisation und nationalen Raumfahrtbehörden. Hinsichtlich
der Beteiligung an internationalen Unternehmungen erfolgt die Forschungs- und
Innovationsplanung in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern (z. B.
NASA, ROSCOSMOS, JAXA). 2. Zugang zur Risikofinanzierung „Horizont 2020“ richtet zwei Fazilitäten
ein (die „Beteiligungskapitalfazilität“ und die „Kreditfazilität“), die aus
verschiedenen Teilen bestehen. Die Beteiligungskapitalfazilität
und der KMU-Teil der Kreditfazilität werden als Teil der beiden
EU-Finanzierungsinstrumente umgesetzt, die Forschung, Innovation und Wachstum
der KMU mit Beteiligungskapital und Darlehen unterstützen. Die Beteiligungskapitalfazilität und die
Kreditfazilität können gegebenenfalls eine Bündelung der finanziellen Mittel
mit Mitgliedstaaten erlauben, die bereit sind, gemäß Artikel 31 Absatz 1
Buchstabe a der Strukturfonds-Verordnung des Rates hierzu einen Teil der
ihnen zugewiesenen Strukturfondsmittel beizutragen. Statt den Endempfängern Darlehen, Garantien
oder Beteiligungskapital direkt zur Verfügung zu stellen, wird die Kommission Finanzinstitute
beauftragen, vor allem in Form von Risikoteilung, Bürgschaften sowie
Beteiligungskapital bzw. Quasibeteiligungskapital Unterstützung zu leisten. 2.1. Kreditfazilität Über die Kreditfazilität können einzelne
Empfänger Darlehen für Investitionen in Forschung und Innovation erhalten,
Finanzintermediären Garantien für ihre Darlehen an Empfänger gegeben, Darlehen
und Garantien kombiniert und nationalen und regionalen
Kreditfinanzierungssystemen Garantien oder Rückbürgschaften gewährt werden. Die
Kreditfazilität unterstützt die Verlängerung der Laufzeiten sowie das
KMU-spezifische Instrument (siehe Teil II Abschnitt 3 „Innovation in
KMU“). Beiträge der Kreditfazilität können mit Beiträgen der Instrumente für
die Beteiligungsfinanzierung in einem oder mehreren integrierten Programmen
kombiniert und unter Umständen mit Finanzhilfen (einschließlich Pauschalen)
aufgestockt werden. Möglich sind auch zinsgünstige Darlehen und konvertible
Anleihen. Neben der Bereitstellung von Darlehen und
Garantien zu Marktbedingungen in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge ist
die Kreditfazilität in verschiedenen Compartments auf bestimmte Strategien und
Sektoren ausgerichtet. Zu diesem Zweck können klar abgegrenzte
Haushaltsbeiträge wie folgt einbezogen werden: (a)
aus anderen Teilen von „Horizont 2020“,
insbesondere aus dem Teil III „Gesellschaftliche Herausforderungen“; (b)
aus anderen Rechtsgrundlagen, Programmen und
Haushaltslinien des EU-Haushalts; (c)
aus bestimmten Regionen und Mitgliedstaaten, die
Ressourcen aus den Fonds der Kohäsionspolitik einbringen möchten; (d)
von besonderen Rechtspersonen (wie Eureka oder
Gemeinsame Technologieinitiativen) oder sonstigen Initiativen Die Haushaltsbeiträge können zu jedem
Zeitpunkt während der Laufzeit von „Horizont 2020“ eingebracht oder
aufgestockt werden. Risikoteilungs- und sonstige Parameter können
innerhalb der einzelnen strategie- oder sektorbezogenen Compartments
unterschiedlich ausfallen, sofern sie hinsichtlich ihres Werts und Status den
allgemeinen Vorschriften für Instrumente für die Kreditfinanzierung genügen.
Ferner können Compartments innerhalb der für die Kreditfazilität insgesamt
durchgeführten Marketingkampagne unterschiedliche Kommunikationsstrategien
verfolgen. Darüber hinaus kann auf nationaler Ebene auf spezialisierte Intermediäre
zurückgegriffen werden, wenn zur Bewertung prospektiver Darlehen auf dem Gebiet
eines bestimmten Compartments bestimmte Fachkenntnisse benötigt werden. Der KMU-Teil der Kreditfazilität richtet sich
mit Darlehensbeträgen von mehr als 150 000 EUR an Forschungs- und
Innovations-orientierte KMU und Unternehmen mittlerer Größe und ergänzt somit
die KMU-Finanzierung durch die Kreditbürgschaftsfazilität des Programms für die
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU. Die Hebelwirkung der Kreditfazilität –
definiert als die Gesamtfinanzierung (d. h. die EU-Finanzierung zuzüglich
des Beitrags anderer Finanzinstitute) dividiert durch den EU-Finanzbeitrag –
wird sich voraussichtlich in einer Größenordnung von durchschnittlich 1,5 bis
6,5 bewegen und ist abhängig von der Art des betreffenden Vorgangs (Höhe des
Risikos, angestrebte Empfänger und jeweilige Fazilität des Instruments für die
Kreditfinanzierung). Der Multiplikatoreffekt –
definiert als die Gesamtinvestition der unterstützten Empfänger dividiert durch
den EU-Finanzbeitrag – wird sich voraussichtlich in einer Größenordnung von 5
bis 20 bewegen, wiederum abhängig von dem betreffenden Vorgang. 2.2. Beteiligungskapitalfazilität Schwerpunkt der Beteiligungskapitalfazilität
sind Risikokapitalfonds für die Gründungsphase, die einzelnen
Portfoliounternehmen Risiko- und/oder Mezzanine-Kapital zur Verfügung stellen.
Diese Unternehmen können darüber hinaus auch eine Kreditfinanzierung durch
Finanzintermediären auf der Grundlage der Kreditfazilität anstreben. Ferner wird die Fazilität die Möglichkeit
haben, Expansions- und Wachstumsinvestitionen in Verbindung mit der
Wachstums-Beteiligungskapitalfazilität (EFG) des Programms für die
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU zu tätigen (was auch Investitionen
in Dachfonds mit breiter Investorenbasis sowie private, institutionelle und
strategische Investoren sowie staatliche und halbstaatliche Finanzinstitute
einschließt). Im letzteren Fall darf die Investition aus der
Beteiligungskapitalfazilität von „Horizont 2020“ 20 % der gesamten
EU-Investition nicht übersteigen, außer bei mehrstufigen Fonds, bei denen die
Finanzierung aus der EFG und der Beteiligungskapitalfazilität für FEI
anteilmäßig geleistet wird, je nach der Investitionspolitik des Fonds. Wie die
EFG soll auch die Beteiligungskapitalfazilität Buy-outs oder
Ersatzfinanzierungen zur Zerlegung übernommener Unternehmen vermeiden. Die
Kommission kann angesichts sich ändernder Marktbedingungen eine Änderung der
20-%-Schwelle beschließen. Die Anlageparameter werden so gewählt, dass
bestimmte politische Ziele, etwa die Ausrichtung auf bestimmte Gruppen
potenzieller Empfänger, erreicht werden können, auch wenn das Instrument seinen
markt- und nachfrageabhängigen Charakter bewahrt. Die Beteiligungskapitalfazilität kann durch
Beiträge aus dem Haushalt unterstützt werden, die aus anderen Teilen von
„Horizont 2020“, anderen Rechtsgrundlagen, Programmen und Haushaltslinien
des EU-Haushalts, aus bestimmten Regionen und Mitgliedstaaten sowie von besonderen
Rechtspersonen oder Initiativen stammen. Die Hebelwirkung der
Beteiligungskapitalfazilität – definiert als die Gesamtfinanzierung (d. h.
die EU-Finanzierung zuzüglich des Beitrags anderer Finanzinstitute) dividiert
durch den EU-Finanzbeitrag – wird sich voraussichtlich in einer Größenordnung
von 6 bewegen und ist abhängig von Besonderheiten des Marktes, mit einem
erwarteten Multiplikatoreffekt – definiert als die Gesamtinvestition der
unterstützten Empfänger dividiert durch den EU-Finanzbeitrag – von durchschnittlich
18. 2.3. Besondere Aspekte der
Durchführung Die Durchführung der beiden Fazilitäten wird
im Einklang mit der Haushaltsordnung der Europäischen Investitionsbankgruppe
(EIB, EIF) bzw. anderen Finanzinstituten, die mit der Umsetzung der
Finanzierungsinstrumente beauftragt werden können, übertragen. Ihre Ausgestaltung und Durchführung werden an die
in der Haushaltsordnung festgelegten allgemeinen Bestimmungen für
Finanzierungsinstrumente angepasst sowie an speziellere operative
Anforderungen, die in Leitlinien der Kommission festzulegen sind. Ihre Merkmale können, möglicherweise
aufgestockt durch Finanzhilfen (einschließlich Pauschalen), in einem oder
mehreren integrierten Programmen zusammengelegt werden, die bestimmte
Empfängerkategorien oder zweckbestimmte Projekte, wie beispielsweise KMU und
Unternehmen mittlerer Größe oder großmaßstäbliche Demonstration innovativer
Technologien, unterstützen. Ihre Durchführung wird von flankierenden
Maßnahmen unterstützt. Hierunter fallen
Maßnahmen, wie beispielsweise die technische Hilfe für Finanzintermediäre, die
an der Beurteilung der Zulässigkeit von Darlehensanträgen oder des Werts von
Vermögen in Form von Wissen mitwirken; Programme zur Feststellung der
Innovationsbereitschaft, die sich auf Starthilfe, Coaching und Mentoring von
KMU erstrecken, und deren Interaktionen mit potenziellen Investoren fördern;
Maßnahmen zur Sensibilisierung von Risikokapitalfirmen und „Business-Angels“
für das Wachstumspotenzial innovativer KMU, die sich an EU-Förderprogrammen
beteiligen; Programme mit Anreizen für private Investoren, das Wachstum
innovativer KMU und Unternehmen mittlerer Größe zu unterstützen; Programme mit
Anreizen für gemeinnützige Stiftungen und Einzelpersonen, FuI zu unterstützen,
sowie Programme zur Förderung des Corporate Venturing und der Tätigkeiten von
„Family Offices“ und „Business Angels“. Die Komplementarität mit den Fazilitäten des
Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU wird
gewährleistet. 3. Innovation in KMU 3.1. Straffung der KMU-Förderung KMU werden im Rahmen von „Horizont 2020“
bereichsübergreifend unterstützt. Im Hinblick darauf richtet sich ein
KMU-spezifisches Instrument an alle Arten innovativer KMU, die deutlich und
erkennbar das Ziel verfolgen, sich zu entwickeln, zu wachsen und international
tätig zu werden. Es ist für alle Arten von Innovation gedacht, auch für nicht
technologische Innovationen und Dienstleistungen. Ziele sind die Leistung eines
Beitrags zur Überbrückung der Förderlücke bei hoch riskanter Forschung und
Innovation in einer frühen Phase, die Lieferung von Anreizen für bahnbrechende
Innovationen und die Stärkung der Vermarktung von Forschungsergebnissen durch
den Privatsektor. Bei allen gesellschaftlichen Herausforderungen
sowie den Grundlagen- und industriellen Technologien wird das KMU-spezifische
Instrument angewendet, dem ein Betrag zugewiesen wird. Nur KMU dürfen eine Förderung und
Unterstützung beantragen. Sie können sich entsprechend ihrem Bedarf zur
Kooperation zusammenschließen, auch zur Untervergabe von Forschungs- und
Entwicklungsarbeiten. Die Projekte müssen eindeutig von Interesse und
potenziellem Nutzen für die KMU sein und eine deutlich europäische Dimension
aufweisen. Das KMU-spezifische Instrument gilt für alle
Bereiche von Wissenschaft, Technologie und Innovation wendet im Rahmen einer
gesellschaftlichen Herausforderung oder Grundlagentechnologie ein
„Bottom-up“-Konzept an, so dass alle Arten vielversprechender Ideen
(insbesondere bereichsübergreifende und interdisziplinäre Projekte) gefördert
werden können. Das KMU-spezifische Instrument bietet eine
vereinfachte und abgestufte Unterstützung in drei Phasen, die den gesamten
Innovationszyklus umfassen. Der Übergang von einer Phase zur nächsten findet
nahtlos statt, wenn sich das jeweilige KMU-Projekt in der vorhergehenden Phase
als weiterhin förderungswürdig erwiesen hat. Jede einzelne Phase steht jedoch
allen KMU offen. –
Phase 1: Bewertung von Konzept und
Durchführbarkeit: Die KMU erhalten Fördermittel zur Prüfung der
wissenschaftlichen bzw. technischen Durchführbarkeit und des kommerziellen
Potenzials einer neuen Idee („proof of concept“), damit sie ein
Innovationsprojekt entwickeln können. Fällt diese Prüfung positiv aus, können
Fördermittel für die nächste(n) Phase(n) gewährt werden. –
Phase 2: FuE, Demonstration, Markteinführung: Unterstützt werden Forschungs- und
Entwicklungsarbeiten, mit besonderem Schwerpunkt auf Demonstrationstätigkeiten
(Erprobung, Prototypen, Skalierungsstudien, Auslegung, Pilotprojekte für
innovative Verfahren, Produkte und Dienste, Leistungsüberprüfung u. a.)
und Markteinführung. –
Phase 3: Vermarktung: In dieser Phase wird - abgesehen von
Unterstützungstätigkeiten - keine direkte Förderung gewährt, sondern der Zugang
zu Privatkapital und innovationsfördernden Rahmenbedingungen erleichtert. Es
sind Verbindungen zu den Finanzierungsinstrumenten vorgesehen (siehe
Teil II, Abschnitt 2 „Zugang zur Risikofinanzierung“), u. a. dadurch,
dass KMU, die die Phasen 1 und/oder 2 erfolgreich abgeschlossen haben, im
Rahmen eines begrenzten Finanzvolumens vorrangig behandelt werden.
Unterstützungsmaßnahmen wie Vernetzung, Aus- und Fortbildung, Coaching und
Beratung kommen KMU ebenfalls zugute. Ferner kann gegebenenfalls ein
Zusammenhang zu Maßnahmen zur Förderung der vorkommerziellen Auftragsvergabe
oder der Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen hergestellt
werden. Eine einheitliche Unterstützung, Umsetzung und
Überwachung des KMU-spezifischen Instruments im Rahmen von „Horizont 2020“ wird
für KMU einen leichten Zugang garantieren. Unter Rückgriff auf bestehende Netze
zur Unterstützung von KMU wird eine Mentoring-Regelung für Empfänger-KMU
eingeführt, um die Wirkung der Förderung zu beschleunigen. Ein eigenes Gremium aus Akteuren und Experten
für KMU-Forschung und –Innovation wird eingerichtet, um die KMU-spezifischen
Maßnahmen von „Horizont 2020“ zu unterstützen und zu begleiten. 3.2. Gezielte Unterstützung 3.2.1. Unterstützung
forschungsintensiver KMU Eine gezielte Maßnahme wird der Förderung
marktorientierter Innovation durch KMU dienen, die auf dem Gebiet der FuE tätig
sind. Sie richtet sich an forschungsintensive KMU in Hochtechnologiesektoren,
die ihre Fähigkeit nachweisen müssen, die Projektergebnisse kommerziell zu
nutzen. Die Maßnahme gilt für alle Bereiche von Wissenschaft
und Technologie und verfolgt ein „Bottom-up“-Konzept, um den Bedürfnissen der
Forschung treibenden KMU gerecht zu werden. Sie wird mittels einer Initiative gemäß
Artikel 185 AEUV durchgeführt, die auf dem gemeinsamen Programm
„Eurostars“ aufbaut und dieses auf der Grundlage der Zwischenbewertung neu
ausrichtet. 3.2.2. Stärkung der
Innovationskapazität von KMU Tätigkeiten zur Umsetzung und Ergänzung
KMU-spezifischer Maßnahmen werden in allen Bereichen von „Horizont 2020“
unterstützt, insbesondere zur Erhöhung der Innovationskapazität von KMU. Die
Tätigkeiten können Folgendes umfassen: Sensibilisierung, Information und
Verbreitung, Aus- bzw. Fortbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen, Vernetzung und
Austausch bewährter Praktiken, Entwicklung hochwertiger Mechanismen und Dienste
zur Innovationsförderung mit einem hohen EU-Mehrwert für KMU (z. B.
Management von geistigem Eigentum und Innovationen, Wissenstransfer,
innovativer Einsatz von IKT und digitale Fähigkeiten in KMU), sowie die
Unterstützung der KMU, unionsweit Kontakte zu Forschungs- und
Innovationspartnern zu knüpfen, wodurch sie in die Lage versetzt werden,
Technologien einzubinden und ihre Innovationskapazität auszubauen.
Vermittlerorganisationen, die Gruppen innovativer KMU vertreten, werden zur Durchführung
sektorübergreifender interregionaler Innovationstätigkeiten mit KMU
aufgefordert, die über sich gegenseitig unterstützende Kompetenzen verfügen, um
neue industrielle Wertschöpfungsketten zu entwickeln. Im Zusammenhang mit nationalen und regionalen
Innovationsstrategien für intelligente Spezialisierung werden Synergien mit der
Kohäsionspolitik der Union angestrebt. Geplant ist die Verstärkung der Verbindung zum
„Enterprise Europe Network“ (im Rahmen des Programms für die
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU). Die Unterstützung kann von
besseren Informations- und Beratungsdiensten durch Mentoring, Coaching und
Partnersuche für KMU, die grenzüberschreitende Innovationsprojekte entwickeln
möchten, bis zu Dienstleistungen zur Unterstützung von Innovation reichen.
Hiermit wird das Konzept einer einzigen Kontaktstelle für die KMU-Unterstützung
des „Enterprise Europe Network“ konsolidiert, wobei das Netz gleichzeitig auch
regional und lokal stark präsent ist. 3.2.3. Unterstützung marktorientierter
Innovation Unterstützt wird marktorientierte Innovation
mit dem Ziel, die Innovationskapazität der Unternehmen durch die Verbesserung
der Rahmenbedingungen für Innovation und die Beseitigung der spezifischen
Hemmnisse zu stärken, die dem Wachstum innovativer Unternehmen, insbesondere
von KMU und Unternehmen mittlerer Größe mit einem Potenzial für rasches
Wachstum, entgegenstehen. Spezialisierte Dienste zur Innovationsförderung
(z. B. im Zusammenhang mit der Nutzung geistigen Eigentums, Netzen öffentlicher
Auftraggeber, der Unterstützung von Technologietransferbüros, strategischer
Gestaltung) und die Überprüfung staatlicher Innovationspolitik werden ebenfalls
gefördert. TEIL III Gesellschaftliche Herausforderungen 1. Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen Eine wirksame Gesundheitsfürsorge, unterstützt
durch eine robuste Evidenzbasis, verhindert Krankheiten, verbessert das
Wohlergehen und ist kosteneffizient. Gesundheitsfürsorge und Prävention hängen
auch vom Verständnis der gesundheitsbestimmenden Faktoren, von wirksamen
Instrumenten für die Prävention (wie Impfstoffe), von einer effizienten
Gesundheits- und Krankheitsüberwachung und Vorbereitung sowie von wirksamen
Screeningprogrammen ab. Erfolgreiche Bemühungen zur Verhütung,
Verwaltung, Behandlung und Heilung von Krankheiten, Invalidität und
verminderter Funktionalität werden unterstützt durch die grundlegende
Erforschung ihrer Ursachen, Prozesse und Auswirkungen sowie der Faktoren, die
einer guten Gesundheit und dem Wohlergehen zugrunde liegen. Die effiziente
Weitergabe von Daten und die Verknüpfung dieser Daten mit realen
großmaßstäblichen Kohortenstudien ist genauso wichtig wie die Umsetzung der
Forschungsergebnisse in klinische Anwendungen, vor allem durch klinische
Studien. Die steigende Belastung durch Krankheit und
Invalidität vor dem Hintergrund einer älter werdenden Bevölkerung stellt an die
Gesundheits- und Pflegesektoren noch größere Anforderungen. Wenn für jedes
Alter effiziente Gesundheits- und Pflegedienste aufrechterhalten werden sollen,
sind Anstrengungen notwendig, um die Entscheidungsfindung in der Prävention und
Behandlung zu verbessern, bewährte Verfahren im Gesundheitswesen zu ermitteln
und weiterzugeben sowie die integrierte Pflege und die Einführung
technologischer, organisatorischer und gesellschaftlicher Innovationen zu
unterstützen, die es insbesondere älteren und behinderten Menschen ermöglichen,
aktiv und unabhängig zu bleiben. Dies wird dazu beitragen, ihr physisches,
soziales und mentales Wohlergehen zu verbessern und zu verlängern. Diese Tätigkeiten werden so durchgeführt, dass
über den gesamten Forschungs- und Innovationszyklus hinweg Unterstützung
gewährt wird, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit der in der EU ansässigen
Unternehmen und die Entwicklung neuer Marktchancen gestärkt werden. Nachstehend werden spezifische Tätigkeiten
beschrieben. 1.1. Erforschung der
gesundheitsbestimmenden Faktoren, Verbesserung der Gesundheitsfürsorge und
Prävention Die gesundheitsbestimmenden Faktoren müssen
besser verstanden werden, damit die wissenschaftlichen Grundlagen für eine
wirksame Gesundheitsfürsorge und Prävention vorhanden sind; so können auch
umfassende EU-Indikatoren für Gesundheit und Wohlergehen entwickelt werden. Es
werden umweltbezogene, verhaltensbezogene (einschließlich Lebensstil),
sozioökonomische und genetische Faktoren im weitesten Sinne untersucht.
Hierunter fallen langfristige Kohortenstudien und ihre Verknüpfung mit Daten
aus „-omik“-Studien sowie andere Methoden. Insbesondere werden für ein besseres
Verständnis der Umwelt als gesundheitsbestimmendem Faktor integrierte
molekularbiologische, epidemiologische und toxikologische Konzepte zur
Untersuchung der Beziehung zwischen Gesundheit und Umwelt erforderlich sein,
einschließlich Studien zur Wirkungsweise von Chemikalien, zur gleichzeitigen
Exposition gegenüber Umweltverschmutzung und anderen umwelt- und klimabedingten
Stressfaktoren, zu integrierten Toxikologietests und zu Alternativen zu
Tierversuchen. Notwendig sind innovative Konzepte für die Expositionsbewertung
auf der Grundlage von Biomarkern der neuen Generation („-omik“- und
epigenetikbasiert), der biologischen Überwachung des Menschen, der
Expositionsbewertung für Einzelpersonen und von Modellen, anhand derer
Mehrfach-, kumulative und neue Expositionen unter Einbeziehung
sozioökonomischer und verhaltensbezogener Faktoren untersucht werden. Es wird
ein besserer Zugang zu Umweltdaten mittels fortgeschrittener
Informationssysteme unterstützt. So können bestehende und geplante Strategien
und Programme bewertet und die Politik kann unterstützt werden. Ebenso können
bessere verhaltenstherapeutische Maßnahmen, Präventions- und
Aufklärungsprogramme entwickelt werden, u. a. für die Gesundheitserziehung
in den Bereichen Ernährung und Impfung und im Zusammenhang mit anderen
Maßnahmen der primären Gesundheitsfürsorge. 1.2. Entwicklung effizienter
Screeningprogramme und Verbesserung der Einschätzung der Krankheitsanfälligkeit Die Entwicklung von Screeningprogrammen setzt
die Ermittlung von Biomarkern für die Früherkennung von Risiken und des Beginns
von Krankheiten voraus. Vor ihrer Umsetzung müssen Screeningmethoden und ‑programme
erprobt und validiert werden. Die Ermittlung von Einzelpersonen und
Bevölkerungsgruppen mit hohem Krankheitsrisiko ermöglicht die Entwicklung individueller,
stratifizierter und kollektiver Strategien für eine effiziente und
kostenwirksame Krankheitsvorbeugung. 1.3. Verbesserung der Überwachung
und Vorbereitung Der Mensch ist gefährdet durch neue und neu
entstehende Infektionen (auch aufgrund des Klimawandels), durch die Resistenz
existierender Pathogene gegenüber Arzneimitteln und durch andere direkte und
indirekte Folgen des Klimawandels. Für die Modellierung von Epidemien, eine
wirksame Reaktion auf Pandemien und den Umgang mit durch den Klimawandel
verursachten nicht infektiösen Krankheiten müssen Überwachungsmethoden und
Frühwarnsysteme, die Organisation des Gesundheitswesens und die
Vorbereitungskampagnen verbessert werden, außerdem Bemühungen um
Aufrechterhaltung und Ausbau der Kapazitäten zur Bekämpfung
arzneimittelresistenter Infektionen. 1.4. Erforschung
von Krankheitsprozessen Gesundheit und Krankheit müssen für alle
Altersstufen der Bevölkerung besser erforscht werden, so dass neue und bessere
Vorsorgemaßnahmen, Diagnosemethoden und Therapien entwickelt werden können.
Interdisziplinäre translationale Forschungsarbeiten zur Pathophysiologie von
Krankheiten sind grundlegend für ein besseres Verständnis aller Aspekte von
Krankheitsprozessen, einschließlich der Neubestimmung der Grenzen zwischen normalen
Variationen und „Krankheit“ auf der Grundlage molekularer Daten, und für die
Validierung und Nutzung von Forschungsergebnissen im Rahmen von klinischen
Anwendungen. Gegenstand der unterstützenden
Forschungsarbeiten sind die Entwicklung und Nutzung neuer Instrumente und
Konzepte für die Generierung biomedizinischer Daten – und die Förderung ihrer
Entwicklung und Nutzung – u. a. durch „-omik“-Konzepte, Konzepte mit hohem
Durchsatz und systemmedizinische Konzepte. Für diese Tätigkeiten ist eine enge
Verknüpfung von Grundlagenforschung, klinischer Forschung und langfristigen
Kohortenstudien (s.o.) sowie der entsprechenden Forschungsbereiche notwendig.
Eine enge Verbindung zu Forschungsinfrastrukturen und medizinischen
Infrastrukturen (Datenbanken, Bio-Banken u. a.) ist im Interesse der
Datenstandardisierung und -speicherung und des Datenaustauschs und -zugangs
ebenfalls erforderlich, da Letztere für die Maximierung des Nutzens der Daten
und im Hinblick auf noch innovativere und wirksamere Möglichkeiten der
Datenanalyse und ‑kombination grundlegend sind. 1.5. Entwicklung besserer
präventiver Impfstoffe Es werden wirksamere präventive Impfstoffe
(oder alternative Präventivmaßnahmen) sowie evidenzbasierte Impfprogramme für
ein größeres Spektrum von Krankheiten benötigt. Hierfür müssen Krankheiten und
Krankheitsprozesse und die entsprechenden Epidemien weiter erforscht und
klinische Versuche und die dazugehörigen Studien unternommen werden. 1.6. Bessere Diagnosen Gesundheit, Krankheit und Krankheitsprozesse
müssen für jede Altersstufe besser verstanden werden, um neue und wirksamere
Diagnoseverfahren zu entwickeln. Innovative und bestehende Technologien werden
entwickelt bzw. weiterentwickelt, mit dem Ziel, durch frühere und bessere
Diagnosen und eine stärker an die Patienten angepasste Behandlung einen
wesentlich günstigeren Krankheitsverlauf zu bewirken. 1.7. Nutzung von
In-Silico-Arzneimitteln zur Verbesserung des Krankheitsmanagements und der
Vorhersage Computersimulationen mit patientenspezifischen
Daten auf der Grundlage systemmedizinischer Konzepte und physiologischer
Modelle können für die Vorhersage der Krankheitsanfälligkeit, des
Krankheitsverlaufs und des wahrscheinlichen Erfolgs von Behandlungsmethoden
eingesetzt werden. Die modellgestützte Simulation kann zur Unterstützung
klinischer Versuche, der Vorhersagbarkeit von Behandlungserfolgen und der
Personalisierung und Optimierung der Behandlung eingesetzt werden. 1.8. Behandlung von Krankheiten Die Verbesserung bereichsübergreifender
unterstützender Technologien für Arzneimittel, Impfstoffe und andere Therapien
(einschließlich Transplantationen, Gentherapie und Zelltherapie) ist zu
unterstützen, die Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen muss
erfolgreicher werden (auch durch alternative Verfahren, die die herkömmlichen
Sicherheits- und Wirksamkeitsprüfungen ersetzen, d. h. durch die
Entwicklung neuer Methoden), es müssen (auch stammzellbasierte) Konzepte für
die regenerative Medizin und bessere medizinische (Hilfs-)Geräte und –Systeme
entwickelt werden, unsere Fähigkeit, übertragbare, seltene, schwere und
chronische Krankheiten zu bekämpfen und medizinische Maßnahmen zu ergreifen,
die von der Verfügbarkeit wirksamer antimikrobiell wirkender Arzneimittel
abhängen, muss aufrechterhalten und verbessert werden, es müssen umfassende
Konzepte für die Behandlung von Komorbiditäten auf jeder Altersstufe entwickelt
werden und der Überkonsum von Arzneimitteln ist zu vermeiden. Durch diese
Verbesserungen wird die Entwicklung neuer, effizienterer, wirksamerer und
nachhaltigerer Methoden für die Behandlung von Krankheiten und den Umgang mit
Behinderungen erleichtert. 1.9. Übertragung von Wissen in die
klinische Praxis und skalierbare Innovationsmaßnahmen Klinische Versuche, bei denen biomedizinische
Kenntnisse in Anwendungen am Patienten umgesetzt werden, werden – ebenso wie
die Verbesserung ihrer Durchführung – unterstützt. Hierunter fallen die
Entwicklung besserer Methoden (damit bei den Versuchen eine Konzentration auf
die relevanten Bevölkerungsgruppen möglich ist, u. a. auf diejenigen, die
unter gleichzeitig auftretenden Krankheiten leiden und/oder bereits behandelt
werden), die vergleichende Bestimmung der Effektivität von Maßnahmen und
Lösungen sowie der verstärkte Einsatz von Datenbanken und elektronischen Patientenakten
als Datenquellen für Versuche und Wissenstransfer. Ferner wird der Transfer
anderer Arten von Maßnahmen (z. B. im Zusammenhang mit einer unabhängigen
Lebensführung) in ein reales Umfeld unterstützt. 1.10. Bessere Nutzung von
Gesundheitsdaten Damit Gesundheitsdaten entsprechend genutzt
werden können, werden die Integration von Infrastrukturen und
Informationsstrukturen und –quellen (auch Kohortenstudien, Protokolle,
Datensammlungen, Indikatoren u. a.) sowie die Datenstandardisierung, ‑interoperabilität
und ‑speicherung sowie der Datenaustausch und der Zugang zu Daten
unterstützt. Datenverarbeitung, Wissensmanagement, Modellierung und
Visualisierung sind zu beachtende Aspekte. 1.11. Verbesserung der
wissenschaftlichen Instrumente und Verfahren zur Unterstützung der politischen
Entscheidungsfindung und des Regulierungsbedarfs Zu unterstützen ist die Entwicklung
wissenschaftlicher Instrumente, Methoden und Statistiken für eine rasche,
genaue und prädiktive Bewertung der Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität
medizinischer Technologien, einschließlich neuer Arzneimittel, Biologika,
fortgeschrittener Therapien und medizinischer Geräte. Dies ist von besonderer
Bedeutung für Neuentwicklungen in Bereichen wie Impfstoffe,
Zell-/Gewebetherapien und Gentherapien, Organe und Transplantationen,
spezialisierte Herstellung, Biobanken, neue medizinische Geräte, Diagnose- und
Therapieverfahren, Gentests, Interoperabilität und elektronische
Gesundheitsdienste, einschließlich der Datenschutzaspekte. Weiter ist Unterstützung
notwendig für bessere Risikobewertungsmethoden, Prüfungskonzepte und Strategien
zum Thema Umwelt und Gesundheit. Die Entwicklung von Methoden zur Unterstützung
der Bewertung ethischer Aspekte in den oben genannten Bereichen muss gefördert
werden. 1.12. Aktive, unabhängige und
unterstützte Lebensführung Fortgeschrittene multidisziplinäre Arbeiten im
Bereich angewandte Forschung und Innovation unter Einbeziehung der
Verhaltenswissenschaften, der Gerontologie, der Informatik und anderer
Wissenschaften sind notwendig, damit kostenwirksame, nutzerfreundliche Lösungen
für eine aktive, unabhängige und unterstützte Lebensführung älterer Menschen
und Behinderter (zuhause, am Arbeitsplatz usw.) gefunden werden. Dies gilt für
unterschiedliche Umfelder sowie Technologien, Systeme und Dienste, die die
Lebensqualität und die menschlichen Funktionen - einschließlich der Mobilität –
verbessern: intelligente, personalisierte Unterstützungstechnologien, Service-
und soziale Robotik sowie umgebungsunterstützter Umfelder. Pilotprojekte im
Bereich Forschung und Innovation werden unterstützt, die die Einführung und
allgemeinen Nutzung der Lösungen bewerten. 1.13. Individuelle Befähigung zur
selbständigen Gesundheitsfürsorge Werden die Menschen in die Lage versetzt, ihre
Gesundheit selbst zu verbessern und ihre Gesundheitsfürsorge das ganze Leben
hindurch selbst zu verwalten, werden dadurch die Kosten für das
Gesundheitswesen gesenkt, denn chronische Krankheiten können außerhalb
medizinischer Einrichtungen behandelt werden und die Krankheitsverläufe bzw.
die Gesundheit der Menschen werden positiv beeinflusst. Hierfür müssen
verhaltensbezogene und gesellschaftliche Modelle, gesellschaftliche
Einstellungen und Erwartungen in Bezug auf personalisierte
Gesundheitstechnologien, mobile und/oder tragbare Geräte, neue
Diagnoseverfahren und personalisierte Dienste untersucht werden, die einer
gesunden Lebensführung, dem Wohlergehen, der Selbsthilfe, einer besseren
Interaktion zwischen dem Bürger und der medizinischen Fachkraft, personalisierten
Programmen für den Umgang mit Krankheiten und Behinderungen sowie der
Unterstützung von Wissensinfrastrukturen dienen. 1.14. Förderung einer integrierten
Gesundheitsfürsorge Voraussetzung für die Unterstützung des
Managements chronischer Krankheiten außerhalb medizinischer Einrichtungen ist
auch eine bessere Zusammenarbeit zwischen medizinischem Personal und
Sozialdiensten bzw. informellen Betreuern. Forschungs- und
Innovationsanwendungen werden im Hinblick auf die Entscheidungsfindung auf der
Grundlage verteilter Informationen und die Lieferung der Grundlagen für die
großmaßstäbliche Einführung und Vermarktung innovativer Lösungen
(einschließlich interoperabler elektronischer Gesundheitsdienste und
Fernversorgung) gefördert. Forschung und Innovation zur Verbesserung der
Organisation der Langzeitpflege werden ebenfalls unterstützt. 1.15. Optimierung der Effizienz und
Wirksamkeit der Gesundheitssysteme und Verringerung von Ungleichheiten durch
evidenzbasierte Entscheidungen und Verbreitung bewährter Verfahren sowie
innovativer Technologien und Konzepte Zu unterstützen sind die Entwicklung der
Bewertung von Gesundheitstechnologien und der Gesundheitsökonomie, die
Informationssammlung und die Verbreitung bewährter Praktiken sowie innovativer
Technologien und Konzepte im Gesundheitswesen, einschließlich IKT und
elektronischer Gesundheitsfürsorge. Gefördert werden ferner vergleichende
Untersuchungen zur Reform der staatlichen Gesundheitssysteme in Europa und in
Drittländern und zu ihren mittel- bis langfristigen wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Auswirkungen. Außerdem werden Analysen des künftigen Bedarfs
an medizinischem Personal (Anzahl und Kompetenzen) im Zusammenhang mit neuen
Mustern der Gesundheitsfürsorge unterstützt. Gefördert werden auch Forschungsarbeiten
zur Entwicklung gesundheitlicher Ungleichheiten und ihrer Wechselwirkung mit
wirtschaftlichen und sozialen Unterschieden sowie zur Wirksamkeit von
Strategien, die diese in Europa und darüber hinaus verringern sollen.
Schließlich muss die Beurteilung von Verfahren für die Patientensicherheit und
von Qualitätssicherungssystemen gefördert werden, einschließlich der Rolle von
Patienten bei der Sicherheit und Qualität der Gesundheitsfürsorge. 1.16. Besondere Aspekte der
Durchführung Die Unterstützung gilt dem gesamten Spektrum
der Tätigkeiten vom Wissens- und Technologietransfer bis zu großmaßstäblichen
Demonstrationsmaßnahmen, die skalierbare Lösungen für Europa und darüber hinaus
liefern. 2. Ernährungssicherheit, nachhaltige
Landwirtschaft, marine und maritime Forschung und Biowirtschaft 2.1. Nachhaltige Land- und
Forstwirtschaft Es werden geeignete Kenntnisse, Instrumente,
Dienste und Innovationen zur Unterstützung produktiverer,
ressourcenschonenderer und widerstandsfähigerer agrar- und forstwirtschaftlicher
Systeme benötigt, die ausreichend Lebens- und Futtermittel, Biomasse und andere
Rohstoffe liefern und Ökosystemdienste erbringen und gleichzeitig die
Entwicklung der wirtschaftlichen Existenzen in ländlichen Gebieten
unterstützen. Forschung und Innovation werden Optionen für die Integration
agronomischer und ökologischer Ziele in eine nachhaltige Produktion bieten und
so Produktivität und Ressourceneffizienz der Landwirtschaft erhöhen, die
Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft reduzieren, den Eintrag von
Nährstoffen aus bebauten Flächen in die terrestrische und aquatische Umgebung
verringern, die Abhängigkeit Europas von Importen pflanzlicher Proteine
vermindern und die biologische Vielfalt in primären Produktionssystemen
erhöhen. 2.1.1. Erhöhung der
Produktionseffizienz und Bewältigung der Folgen des Klimawandels bei
gleichzeitiger Gewährleistung von Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit Durch die Tätigkeiten wird die Produktivität
sowie die Anpassungsfähigkeit von Pflanzen, Tieren und Produktionssystemen im
Hinblick darauf verbessert, den sich rasch wandelnden Umwelt- und
Klimabedingungen sowie der zunehmenden Verknappung natürlicher Ressourcen
gerecht zu werden. Die sich aus den Tätigkeiten ergebenden Innovationen werden
zum Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem Energieverbrauch, niedrigen
Emissionen und geringem Abfallaufkommen in der gesamten Lebens- und
Futtermittelkette beitragen. Neben dem Beitrag zur Ernährungssicherheit werden
neue Möglichkeiten für den Einsatz von Biomasse und von Nebenerzeugnissen aus
Land- und Forstwirtschaft in einem breiten Spektrum von Anwendungen außerhalb
des Lebensmittelbereichs geschaffen. Für die Verbesserung der Leistung von
Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen werden multidisziplinäre Konzepte angestrebt,
wobei gleichzeitig eine effiziente Ressourcennutzung (Wasser, Nährstoffe,
Energie) und die ökologische Unversehrtheit des ländlichen Raums zu
gewährleisten ist. Der Schwerpunkt liegt auf unterschiedlichen integrierten
Produktionssystemen und agronomischen Praktiken, u. a. auf dem Einsatz von
Technologien mit hoher Präzision und Verfahren zur ökologischen Intensivierung,
die sowohl der herkömmlichen als auch der ökologischen Landwirtschaft dienen.
Die genetische Verbesserung von Pflanzen und Tieren im Hinblick auf Anpassungs-
und Produktivitätsmerkmale stützt sich auf alle herkömmlichen und modernen
Zuchtmethoden und eine bessere Nutzung der genetischen Ressourcen. Die
Bodenbewirtschaftung in den Betrieben wird ebenfalls behandelt, um die
Fruchtbarkeit der Böden als Grundlage für die Produktivität der Nutzpflanzen zu
verbessern. Tier- und Pflanzengesundheit werden gefördert und integrierte
Maßnahmen zur Krankheits- und Schädlingsbekämpfung weiter entwickelt.
Forschungsgegenstand sind ferner Strategien für die Ausrottung von
Tierkrankheiten (einschließlich Zoonosen) und die Mikrobenresistenz. Die
Untersuchung der Auswirkungen verschiedener Praktiken auf das Wohlergehen der
Tiere wird einem gesellschaftlichen Anliegen gerecht. Die genannten
Arbeitsbereiche werden unterstützt durch grundlegendere Forschungsarbeiten, mit
denen biologische Fragen geklärt und die Ausarbeitung und Umsetzung der
Unionsstrategien unterstützt werden sollen. 2.1.2. Bereitstellung von
Ökosystemleistungen und öffentlichen Gütern Land- und Forstwirtschaft sind einzigartige
Systeme, die kommerzielle Güter, aber auch öffentliche Güter (z. B.
kultureller Wert und Erholungswert) und wichtige ökologische Dienste
bereitstellen (u. a. funktionelle Biodiversität und „Biodiversität vor
Ort“, Bestäubung, Wasserregulierung, Landschaften, Erosionsverringerung und CO2-Abscheidung/Eindämmung
der Folgen von Treibhausgasemissionen). Durch die Forschungstätigkeiten wird
die Bereitstellung dieser öffentlichen Güter und Dienste unterstützt, indem
Lösungen für die Bewirtschaftung, Entscheidungshilfeinstrumente und eine
Bewertung ihres nicht kommerziellen Wertes geliefert werden. Ein spezifisches
Thema in diesem Zusammenhang ist z. B. die Ermittlung von
Bewirtschaftungs- bzw. Waldsystemen und Landschaftsmustern, die diese Ziele
erreichen dürften. Veränderungen bei der aktiven Bewirtschaftung
landwirtschaftlicher Systeme, u. a. durch den Einsatz von Technologien und
neue Praktiken, können die Eindämmung der Folgen von Treibhausgasemissionen und
die Anpassungsfähigkeit der Landwirtschaft an die negativen Auswirkungen des
Klimawandels verbessern. 2.1.3. Stärkung ländlicher Gebiete,
Unterstützung der Politik und der Innovation im ländlichen Raum In ländlichen Gemeinden werden
Entwicklungsmöglichkeiten konkretisiert, indem ihre Kapazitäten für
Primärproduktion und Ökosystemdienste gestärkt und Möglichkeiten der Produktion
neuer und vielseitiger Produkte (Lebens- und Futtermittel, Materialien,
Energie) eröffnet werden, die der wachsenden Nachfrage nach kurzen Lieferketten
mit geringen CO2-Emissionen gerecht werden. Ferner sind
sozioökonomische Forschungsarbeiten sowie neue Konzepte und institutionelle
Neuerungen erforderlich, um den Zusammenhalt der ländlichen Gebiete
sicherzustellen und die wirtschaftliche und soziale Marginalisierung zu
vermeiden, die Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten zu fördern (auch im
Dienstleistungssektor), angemessene Beziehungen zwischen ländlichen und
städtischen Gebieten zu gewährleisten, Wissensaustausch, Demonstration,
Innovation und Informationsverbreitung zu erleichtern und ein partizipatives
Ressourcenmanagement zu fördern. Außerdem muss untersucht werden, wie in
ländlichen Gebieten vorhandene öffentliche Güter auf lokaler/regionaler Ebene
sozioökonomisch genutzt werden können. Auf regionaler und lokaler Ebene
ermittelter Innovationsbedarf wird durch sektorübergreifende
Forschungsmaßnahmen auf interregionaler und europäischer Ebene ergänzt. Indem sie die erforderlichen Analyseinstrumente,
Indikatoren, Modelle und Zukunftsforschungstätigkeiten bereitstellen,
unterstützen die Forschungsprojekte die politisch Verantwortlichen und
sonstigen Akteure bei der Umsetzung, Überwachung und Bewertung der
einschlägigen Strategien, Maßnahmen und Rechtsvorschriften, nicht nur im
ländlichen Raum, sondern für die gesamte Biowirtschaft. Instrumente und Daten
werden auch für die korrekte Einschätzung möglicher Kompromisse zwischen
unterschiedlichen Verwendungszwecken von Ressourcen (Land, Wasser, sonstige)
und der Produkte der Biowirtschaft benötigt. Land- und forstwirtschaftliche
Systeme und ihre Nachhaltigkeit werden nach sozioökonomischen Kriterien und
vergleichend untersucht. 2.2. Eine nachhaltige und
wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie für sichere und gesunde
Ernährung Der Bedarf der Bürger an sicheren, gesunden
und erschwinglichen Lebensmitteln ist zu behandeln, ebenso sind die Folgen des
Ernährungsverhaltens und der Lebens- und Futtermittelproduktion auf die
menschliche Gesundheit und das Ökosystem insgesamt zu untersuchen. Lebens- und
Futtermittelsicherheit und ‑versorgungssicherheit, die
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Agrar- und Lebensmittelindustrie und die
Nachhaltigkeit von Lebensmittelproduktion und ‑versorgung sind ebenfalls
Forschungsgegenstand, wobei die gesamte Lebensmittelkette und die damit
zusammenhängenden Dienste (konventionelle und ökologische Produktion) von der
Primärproduktion bis zum Verbrauch behandelt werden. Hierdurch wird ein Beitrag
geleistet a) zur Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit aller Europäer und zur
Beseitigung des Hungers in der Welt, b) zur Verringerung der Belastung durch
lebensmittel- und ernährungsbedingte Krankheiten mittels Förderung einer
gesunden und nachhaltigen Ernährung durch Aufklärung der Verbraucher und
Innovationen in der Lebensmittelindustrie, c) zur Senkung des Wasser- und
Energieverbrauchs bei Verarbeitung, Transport und Vertrieb von Lebensmitteln
und d) zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle um 50 % bis 2030. 2.2.1. Fundierte
Verbraucherentscheidungen Behandelt werden Präferenzen, Einstellungen,
Bedürfnisse, Verhalten, Lebensweise und Bildung der Verbraucher. Die
Kommunikation zwischen den Verbrauchern und den Akteuren der Lebensmittelkette
sowie den zum Thema „Lebensmittelkette“ Forschenden soll verbessert werden,
damit die Verbraucher eine fundiertere Wahl treffen und nachhaltiger
konsumieren können und weniger negative Folgen für Produktion, integratives
Wachstum und Lebensqualität (insbesondere der benachteiligten
Bevölkerungsgruppen) entstehen. Gesellschaftliche Innovation ist eine Antwort
auf gesellschaftliche Herausforderungen. Innovative Modelle und Methoden der
Verbraucherwissenschaften werden vergleichbare Daten liefern und die Grundlagen
für die Deckung des Informationsbedarfs der Unionspolitik legen. 2.2.2. Gesunde und sichere
Lebensmittel und Ernährungsweisen für alle Behandelt werden Ernährungsbedürfnisse und die
Auswirkungen der Ernährung auf physiologische Funktionen sowie die körperliche
und geistige Leistungsfähigkeit, außerdem die Zusammenhänge zwischen dem Altern,
chronischen Krankheiten und Dysfunktionen sowie Ernährungsgewohnheiten. Es
sollen Lösungen und Innovationen auf dem Gebiet der Ernährung ermittelt werden,
die der Steigerung von Gesundheit und Wohlbefinden dienen. Chemische und
mikrobielle Lebens- und Futtermittelkontaminierung sowie entsprechende Risiken
und Expositionen werden in der gesamten Lebensmittel- und Trinkwasserkette
evaluiert, überwacht, kontrolliert und verfolgt, von Produktion und Lagerung
bis zu Verarbeitung, Verpackung, Vertrieb, Verpflegungsvorgängen und der
Zubereitung in Privathaushalten. Innovationen für die Lebensmittelsicherheit,
bessere Instrumente für die Risikokommunikation und strengere
Lebensmittelsicherheitsnormen werden das Vertrauen der europäischen Verbraucher
und deren Schutz erhöhen. Bessere Lebensmittelnormen auf internationaler Ebene
werden auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Lebensmittelindustrie
stärken. 2.2.3. Eine nachhaltige und
wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie Die Lebens- und Futtermittelindustrie muss
gesellschaftlichen, umwelt- und klimabezogenen und wirtschaftlichen Änderungen
von der lokalen bis zur globalen Ebene Rechnung tragen. Dieses Thema wird für
sämtliche Stadien der Lebens- und Futtermittelproduktion behandelt, einschließlich
Food Design, Verarbeitung, Verpackung, Prozesskontrolle, Abfallminderung,
Nutzung von Nebenerzeugnissen und sicherer Verwendung oder Beseitigung
tierischer Nebenerzeugnisse. Innovative und nachhaltige ressourceneffiziente
Prozesse sowie unterschiedlichste sichere und erschwingliche hochwertige
Produkte sollen entwickelt werden. Dies stärkt das Innovationspotenzial für die
europäische Lebensmittelkette, verbessert deren Wettbewerbsfähigkeit, schafft
Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze und ermöglicht der europäischen
Lebensmittelindustrie die Anpassung an Veränderungen. Weiter zu behandeln sind
folgende Aspekte: Rückverfolgbarkeit, Logistik und Dienstleistungen,
sozioökonomische Faktoren, die Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelkette
gegenüber Umwelt- und Klimarisiken sowie die Eindämmung negativer Auswirkungen
der Tätigkeiten im Rahmen der Lebensmittelkette und sich ändernder
Ernährungsweisen und Produktionssysteme auf die Umwelt. 2.3. Erschließung des Potenzials
aquatischer Bioressourcen Eines der Hauptmerkmale aquatischer Bioressourcen ist ihre Erneuerbarkeit.
Eine nachhaltige Nutzung setzt ein gründliches Verständnis der aquatischen
Ökosysteme und eine hohe Qualität und Produktivität dieser Systeme voraus. Übergreifendes Ziel ist die nachhaltige Nutzung
aquatischer Bioressourcen, um den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Nutzen der europäischen Meere und Ozeane zu maximieren.
Hierfür muss der nachhaltige Beitrag von Fischerei und Aquakultur zur
Ernährungssicherheit im Rahmen der Weltwirtschaft optimiert werden und die
starke Abhängigkeit der Union von Fischereierzeugniseinfuhren (etwa 60 %
des gesamten europäischen Verbrauchs an diesen Erzeugnissen ist importabhängig,
die Union ist der weltweit größte Importeur) muss sich verringern. Außerdem müssen
marine Biotechnologien als Motor für ein „blaues“ Wachstum gefördert werden. Im
Einklang mit dem geltenden politischen Rahmen werden durch die
Forschungstätigkeiten der Ökosystem-Ansatz bei Bewirtschaftung und Nutzung der
natürlichen Ressourcen sowie eine umweltgerechtere Gestaltung der beteiligten
Sektoren unterstützt. 2.3.1. Entwicklung einer nachhaltigen
und umweltfreundlichen Fischerei Gemäß der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik,
der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der Strategie der Union zum Schutz der
biologischen Vielfalt soll die Fischerei in Europa nachhaltiger,
wettbewerbsfähiger und umweltverträglicher werden. Soll in der
Fischereiwirtschaft in Zukunft ein Ökosystem-Ansatz verfolgt werden, müssen die
marinen Ökosysteme eingehend erforscht sein. Es sollen neue Erkenntnisse
gewonnen und neue Instrumente und Modelle entwickelt werden, um besser zu
verstehen, warum marine Ökosysteme gesund und produktiv sind, und um die Folgen
der Fischereitätigkeit auf marine Ökosysteme (auch in der Tiefsee)
einzuschätzen, zu bewerten und einzudämmen. Neue Fangstrategien werden
entwickelt, damit die Fischerei weiterhin für die Gesellschaft von Nutzen ist
und gleichzeitig die Gesundheit der marinen Ökosysteme erhalten bleibt. Die
sozioökonomischen Auswirkungen der Bewirtschaftungsoptionen werden gemessen.
Die Auswirkungen von Umweltveränderungen (einschließlich Klimawandel) und die
Anpassung daran sowie neue Managementinstrumente für den Umgang mit Risiken und
Unsicherheiten werden ebenfalls untersucht. Im Rahmen der Tätigkeiten werden
Forschungsarbeiten zu biologischen und genetischen Aspekten und zur Dynamik der
Fischbestände, zur Rolle wichtiger Arten in den Ökosystemen, zu
Fischereitätigkeiten und ihrer Überwachung, zu Verhaltensweisen im
Fischereisektor und zur Anpassung an neue Märkte (Umweltzeichen) sowie zur
Beteiligung der Fischereiindustrie an Entscheidungen unterstützt. Außerdem
werden die gemeinsame Nutzung des Meeresraums auch für andere Zwecke,
insbesondere im Küstenbereich, sowie deren sozioökonomische Auswirkungen
behandelt. 2.3.2. Entwicklung einer
wettbewerbsfähigen europäischen Aquakultur Die Aquakultur hat ein großes Potenzial für
die Entwicklung gesunder, sicherer und wettbewerbsfähiger Produkte entsprechend
dem Bedarf und den Präferenzen der Verbraucher, aber auch für
Umweltdienstleistungen (biologische Sanierung, Boden- und Wasserbewirtschaftung
u. a.) und Energieerzeugung. Sie wird in Europa jedoch noch nicht in
vollem Umfang genutzt. Bei allen Aspekten der Domestikation verbreiteter Arten
und der Diversifizierung durch neue Arten wird es um Wissenserwerb und
Technologien gehen, wobei die Wechselwirkungen zwischen Aquakulturen und
aquatischen Ökosystemen sowie die Auswirkungen des Klimawandels und die
Anpassungsmöglichkeiten des Sektors berücksichtigt werden. Ferner werden
Innovationen für nachhaltige Produktionssysteme an Land, im Küstenbereich und
auf See gefördert. Ein Schwerpunkt ist auch die Erforschung der sozialen und
wirtschaftlichen Dimension des Sektors zur Stützung einer kosten- und
energieeffizienten Produktion, die den Bedürfnissen des Marktes und der
Verbraucher entspricht, wobei gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und
Attraktivität für Investoren und Produzenten sicherzustellen sind. 2.3.3. Förderung mariner Innovationen
mit Hilfe der Biotechnologie Über 90 % der marinen Artenvielfalt sind
noch nicht erschlossen. Das Potenzial für die Entdeckung neuer Arten und
Anwendungen im Bereich der marinen Biotechnologie ist enorm und dürfte
10 % des jährlichen Wachstums in diesem Sektor bewirken. Unterstützt
werden ferner die weitere Erforschung und Nutzung des großen Potenzials der
marinen Artenvielfalt und der aquatischen Biomasse für innovative Prozesse,
Produkte und Dienste mit möglichen Anwendungen in Sektoren wie der chemischen
und der Werkstoffindustrie, der pharmazeutischen Industrie, der Fischerei und
Aquakultur, der Energieversorgung und der Kosmetikindustrie. 2.4. Tragfähige und
wettbewerbsfähige biogestützte Industrien Gesamtziel ist die Beschleunigung der
Umstellung der auf fossilen Brennstoffen beruhenden europäischen Industrie auf
eine ressourcenschonende, nachhaltige Industrie mit niedrigen CO2-Emissionen.
Forschung und Innovation werden die Verringerung der Abhängigkeit der Union von
fossilen Brennstoffen ermöglichen und zu den energie- und
klimaschutzpolitischen Zielen der Union für 2020 beitragen (10 % der
Kraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen, Verringerung der
Treibhausgasemissionen um 20 %). Man geht davon aus, dass durch eine
Umstellung auf biologische Rohstoffe und biologische Verarbeitungsverfahren bis
2030 bis zu 2,5 Mrd. t CO2-Äquivalent jährlich eingespart
werden können, wodurch sich die Märkte für Bio-Rohstoffe und neue Konsumgüter
um ein Mehrfaches vergrößern würden. Die Nutzung dieses Potenzials erfordert
den Aufbau einer breiten Wissensgrundlage und die Entwicklung der
erforderlichen (Bio-)Technologien, wobei der Schwerpunkt auf drei wichtigen
Aspekten liegt: a) Umstellung von auf fossilen Brennstoffen beruhenden
Prozessen auf ressourcen- und energieeffiziente biotechnologiegestützte
Prozesse, b) Schaffung zuverlässiger, geeigneter Lieferketten für Biomasse und
Abfallströme sowie eines weiten Netzes von Bio-Raffinerien in ganz Europa und
c) Unterstützung der Marktentwicklung für Bio-Produkte und ‑Prozesse. Es
werden Synergien mit dem Einzelziel „Führende Rolle bei grundlegenden und
industriellen Technologien“ angestrebt. 2.4.1. Förderung der Bio-Wirtschaft
für Bio-Industrien Bedeutende Fortschritte hin zu einer
ressourcenschonenden und nachhaltigen Industrie mit niedrigen CO2-Emissionen
werden erleichtert durch die Entdeckung und Nutzung terrestrischer und
aquatischer Bioressourcen, wodurch gleichzeitig negative Umweltauswirkungen
minimiert werden. Mögliche Kompromisse zwischen den unterschiedlichen
Verwendungszwecken von Biomasse sind zu prüfen. Die Entwicklung von
nachhaltigeren Bioprodukten und biologisch wirksamen Stoffen mit neuen
Eigenschaften und Funktionen für Industrie und Verbraucher wird angestrebt. Der
wirtschaftliche Wert von erneuerbaren Ressourcen, Bioabfällen und
Nebenerzeugnissen wird durch neue, ressourceneffiziente Prozesse maximal
ausgeschöpft. 2.4.2. Entwicklung integrierter
Bioraffinerien Es werden Tätigkeiten zur Förderung
nachhaltiger Bioprodukte, Zwischenprodukte und Biokraftstoffe bzw. von Bioenergie
unterstützt, wobei vor allem ein „Kaskadenansatz“ verfolgt werden soll, bei dem
der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Produkten mit hohem Mehrwert liegt. Es
werden Technologien und Strategien für die Gewährleistung der
Rohstoffversorgung entwickelt. Die Erweiterung der Bandbreite von
Biomassearten, die in Bioraffinerien der zweiten und dritten Generation genutzt
werden können, einschließlich forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, Bioabfällen
und industrieller Nebenerzeugnisse, wird dazu beitragen, dass Konflikte
bezüglich der Verwendung von Biomasse für Lebensmittelzwecke oder als
Brennstoff vermieden werden, und die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen
Gebiete und Küstengebiete der Union unterstützen. 2.4.3. Unterstützung der
Marktentwicklung für Bio-Produkte und ‑Prozesse Nachfrageseitige Maßnahmen werden der
biotechnologischen Innovation neue Märkte eröffnen. Auf Unionsebene und
weltweit sind Normen erforderlich, u. a. für die Festlegung der
Inhaltsstoffe von Bioprodukten, ihrer Funktionen und der biologischen
Abbaubarkeit. Methoden und Konzepte für die Lebenszyklusanalyse müssen weiter
entwickelt und fortlaufend an den wissenschaftlichen und industriellen
Fortschritt angepasst werden. Forschungstätigkeiten zur Unterstützung der
Standardisierung von Produkten und Verfahren sowie Regulierungstätigkeiten im
Bereich der Biotechnologie sind grundlegend für die Schaffung neuer Märkte und
die Nutzung von Handelsmöglichkeiten. 2.5. Besondere
Durchführungsmaßnahmen Über die allgemeine externe Beratung hinaus
werden spezifische Ratschläge von dem ständigen Agrarforschungsausschuss (SCAR)
eingeholt, etwa zu strategischen Aspekten über dessen
Zukunftsforschungstätigkeit sowie zur Koordinierung der Agrarforschung zwischen
den Mitgliedstaaten und der Union. Mit den Maßnahmen der europäischen
Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der
Landwirtschaft“ werden geeignete Verbindungen hergestellt. Auswirkungen und
Verbreitung der Forschungsergebnisse werden durch besondere Maßnahmen für die Kommunikation
und den Wissensaustausch sowie die Einbeziehung verschiedener Akteure über die
gesamte Projektdauer aktiv unterstützt. Bei der Durchführung werden
unterschiedlichste Tätigkeiten miteinander kombiniert, wie beispielsweise
umfangreiche Demonstrations- und Pilottätigkeiten. Der leichte und offene
Zugang zu Forschungsergebnissen und bewährten Verfahren wird, gegebenenfalls
mit Hilfe von Datenbanken, gefördert. Die spezifische Unterstützung für KMU wird
eine stärkere Beteiligung von landwirtschaftlichen Betrieben, Fischern und
anderen Mikrounternehmen an Forschungs- und Demonstrationstätigkeiten
ermöglichen. Die spezifischen Bedürfnisse des Sektors der Primärproduktion in
Bezug auf Dienstleistungen zur Unterstützung von Innovationen sowie auf Informationsstrukturen
werden berücksichtigt. Die Umsetzung wird ein breites Spektrum von Tätigkeiten
umfassen, u. a. Maßnahmen zum Wissensaustausch, bei denen die Beteiligung
von Landwirten und Informationsvermittlern sichergestellt wird, um den
Forschungsbedarf der Endnutzer zu erfassen. Unterstützt wird ein einfacher,
offener Zugang zu Forschungsergebnissen und bewährten Praktiken. Durch die Unterstützung der Normung wird zur
Beschleunigung der Markteinführung neuartiger Bioprodukte und –dienste
beigetragen. Es kann erwogen werden, die Initiativen zur
gemeinsamen Programmplanung zu unterstützen, z. B. „Landwirtschaft,
Ernährungssicherheit und Klimawandel“, „Gesunde Ernährung für ein gesundes
Leben“ und „Intakte und fruchtbare Meere und Ozeane“, und gegebenenfalls
öffentlich-private Partnerschaften im Bereich der Bioindustrie zu
verwirklichen. Man wird sich um Synergien mit anderen
Finanzierungsinstrumenten der Union im Zusammenhang mit dieser
gesellschaftlichen Herausforderung bemühen, z. B. mit dem Fonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums und dem Fischereifonds, sowie um einen
stärkeren Einsatz dieser Fonds. In allen Sektoren der Biowirtschaft werden
vorausschauende Tätigkeiten durchgeführt, einschließlich der Einrichtung von
Datenbanken und der Entwicklung von Indikatoren und Modellen für die globale,
die europäische, die nationale und die regionale Dimension. Es wird ein
europäisches Observatorium für die Biowirtschaft zur Kartierung und Überwachung
der Forschung und Innovation in der Union und weltweit, zur Entwicklung
zentraler Leistungsindikatoren und zur Beobachtung der Innovationsstrategien
der Biowirtschaft entwickelt. 3. Sichere, saubere und effiziente Energie 3.1. Verringerung des
Energieverbrauchs und des CO2-Fußabdrucks durch intelligente und
nachhaltige Nutzung Energiequellen und Verbrauchsmuster der
europäischen Industriezweige, des Verkehrs, der Gebäude und Städte sind
weitgehend nicht nachhaltig und haben beträchtliche negative Auswirkungen für
Umwelt und Klimawandel. Die Auslegung nahezu
emissionsfreier Gebäude, hocheffiziente Industrien und der Einsatz
energieeffizienter Lösungen in großem Maßstab durch Unternehmen,
Privatpersonen, Gemeinden und Städte erfordert nicht nur technologische
Fortschritte, sondern auch nicht technologische Leistungen wie neue Beratungs-,
Finanzierungs- und Nachfragemanagementdienste. Energieeffizientes
Verhalten könnte so eine der kostengünstigsten Möglichkeiten zur Verringerung
der Energienachfrage sein, was im Interesse der Energieversorgungssicherheit
läge, die Folgen für Umwelt und Klima reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit
fördern würde. 3.1.1. Massenmarktfähigkeit von
Technologien und Diensten für eine intelligente und effiziente Energienutzung Die Reduzierung des Energieverbrauchs und die
Vermeidung von Energieverschwendung, ohne dass Gesellschaft und Wirtschaft auf
die notwendigen Dienste verzichten müssen, erfordert zum einen, dass mehr
effiziente, wettbewerbsfähige, umweltfreundliche und intelligente Produkte und
Dienstleistungen auf den Massenmarkt gebracht werden, zum anderen die
Integration von Komponenten und Geräten in einer Weise, durch die der
Gesamtenergieverbrauch von Gebäuden, Diensten und Industrie optimiert wird. Um sicherzustellen, dass die Verbraucher diese
Dienste und Technologien in vollem Umfang annehmen und den vollen Nutzen daraus
ziehen (einschließlich der Möglichkeit der Überwachung ihres eigenen
Verbrauchs), muss ihre Energieleistung an ihr Anwendungsumfeld angepasst und
hierfür optimiert werden. Dazu sind nicht nur Forschungs‑, Entwicklungs-
und Erprobungsmaßnahmen für innovative Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT) sowie Überwachungs- und Kontrollverfahren,
sondern auch großmaßstäbliche Demonstrationsprojekte und vorkommerzielle
Tätigkeiten im Hinblick auf die Einführung erforderlich, um Interoperabilität
und Skalierbarkeit sicherzustellen. Bei solchen Projekten sollten gemeinsame
Verfahren für die Sammlung, Sichtung und Analyse von Energieverbrauchs- und
Emissionsdaten entwickelt werden, um die Messbarkeit, Transparenz, gesellschaftliche
Akzeptanz, Planung und Sichtbarkeit des Energieverbrauchs und seiner
Umweltfolgen zu verbessern. 3.1.2. Nutzung des Potenzials
effizienter Heiz- und Kühlsysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien Ein beträchtlicher Anteil der Energie wird in
der Union für Heiz- und Kühlzwecke verwendet. Die Entwicklung kostenwirksamer
effizienter Technologien und von Systemintegrationstechniken (z. B.
Netzanbindung mit Standardsprachen und –diensten) würde die Energienachfrage
beträchtlich senken. Dies erfordert Forschungs- und Demonstrationsarbeiten zu
neuen Systemen und Komponenten für Anwendungen in Industrie und
Privathaushalten, zum Beispiel für die dezentrale Versorgung und die
Fernversorgung mit Warmwasser, Wärme und Kälte. Folgende Technologien sind
u. a. einzubeziehen: Solarwärme, Erdwärme, Biomasse, Wärmepumpen,
Kraft-Wärme-Kopplung. Nahezu emissionsfreie Gebäude und Energiebezirke sind zu
erreichen. Weitere Durchbrüche sind erforderlich, sowohl für zentrale als auch
für dezentrale Anwendungen, insbesondere zur Wärmespeicherung bei erneuerbaren
Energiequellen und zur Entwicklung und Einführung effizienter Kombinationen
hybrider Wärme- und Kältesysteme. 3.1.3. Förderung der europäischen
„Intelligenten Städte und Gemeinden“ Stadtgebiete gehören zu den größten
Energieverbrauchern in der Union und emittieren daher auch einen entsprechend
großen Anteil an Treibhausgasen und eine beträchtliche Menge von
Luftschadstoffen. Die Luftqualität geht zurück, der Klimawandel macht sich
bemerkbar und die Städte müssen ihre eigenen Eindämmungs- und
Anpassungsstrategien entwickeln. Die Ermittlung innovativer Lösungen für den
Energiebereich (Energieeffizienz, Strom-, Wärme- und Kälteversorgung), die mit
dem Verkehrssystem und der Abfall- und Abwasserbehandlung integriert sind,
sowie von IKT-Lösungen für das städtische Umfeld ist daher für den Übergang zu
einer Gesellschaft mit niedrigen CO2-Emissionen entscheidend. Zur
Unterstützung der Konvergenz von industriellen Wertschöpfungsketten im Energie,
Verkehrs- und IKT-Sektor für intelligente urbane Anwendungen gilt es, gezielte
Initiativen vorzusehen. Gleichzeitig müssen neue Technologie-, Organisations-,
Planungs- und Geschäftsmodelle – entsprechend dem Bedarf und den Mitteln der
Städte und Gemeinden - entwickelt und im realen Maßstab erprobt werden. Ferner
sind Forschungsarbeiten zu gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen
Fragen im Zusammenhang mit diesem Übergang notwendig. 3.2. Kostengünstige
Stromversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen Der Bereich Elektrizität wird beim Übergang zu
einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft mit niedrigen CO2-Emissionen
eine entscheidende Rolle spielen. Die
Stromerzeugung mit niedrigen CO2-Emissionen verbreitet sich aufgrund
der hohen Kosten zu langsam. Es müssen
dringend leistungsstärkere und nachhaltigere Lösungen gefunden werden, bei
denen die Kosten deutlich geringer sind, damit die CO2-arme
Stromerzeugung auf dem Markt rascher zum Durchbruch kommt. Insbesondere ist Folgendes notwendig: 3.2.1. Vollständige Nutzung des Potenzials
der Windenergie Bei der Windenergie ist das Ziel, die Kosten
der Stromerzeugung für Onshore- und Offshore-Windenergie bis 2020 um bis zu
etwa 20 % zu verringern (im Vergleich zu 2010), immer mehr
Offshore-Windanlagen zu bauen und eine echte Integration in das
Elektrizitätsnetz zu ermöglichen. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung,
Erprobung und Demonstration von Windenergieumwandlungssystemen der nächsten
Generation in größerem Maßstab, mit höherem Umwandlungsgrad und besserer
Verfügbarkeit, sowohl für Onshore- als auch für Offshore-Windenergie (auch an
entlegenen Standorten und bei extremen Wetterbedingungen), außerdem auf neuen
Serienfertigungsprozessen. 3.2.2. Entwicklung effizienter,
zuverlässiger und wettbewerbsfähiger Solaranlagen Die Kosten der Solarenergie, einschließlich
Photovoltaik (PV) und Solarthermie (CSP), sollten bis 2020 im Vergleich zu 2010
halbiert werden, wenn sie einen signifikanten Anteil am Elektrizitätsmarkt
erhalten soll. Bei der Photovoltaik sind hierfür langfristige
Forschungsarbeiten zu neuartigen Konzepten und Systemen sowie die Demonstration
und Erprobung der Massenproduktion im Hinblick auf eine breite Einführung
erforderlich. Bei CSP liegt der Schwerpunkt auf der
Entwicklung von Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung bei gleichzeitiger
Verringerung der Kosten und der Umweltauswirkungen sowie auf der Schaffung der
Grundlagen für demonstrierte Technologien, damit diese durch den Bau von
Prototyp-Kraftwerken auf einen industriellen Maßstab gebracht werden können. Es
werden Möglichkeiten der effizienten Kombination von Solarstromerzeugung und
Wasserentsalzung erprobt. 3.2.3. Entwicklung wettbewerbsfähiger
und umweltverträglicher Technologien für die CO2-Abscheidung,
-Verbringung und -Speicherung Die CO2-Abscheidung und –Speicherung
(CCS) ist eine wichtige technologische Option, die weltweit in kommerziellem
Maßstab umfassend genutzt werden sollte, um das Ziel der Stromerzeugung und
Industrietätigkeit mit niedrigen CO2-Emissionen bis 2050 zu
erreichen. Im Stromerzeugungssektor sollen die zusätzlichen Kosten der CCS für
Kohle- und Erdgaskraftwerke im Vergleich zu Anlagen ohne CCS und
energieintensiven Industrieanlagen so gering wie möglich gehalten werden. Es wird insbesondere die Demonstration der
vollständigen CCS-Kette für eine repräsentative Bandbreite unterschiedlicher
technologischer Abscheidungs-, Transport- und Speicheroptionen unterstützt.
Begleitend werden Forschungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung dieser Technologien
und zur Entwicklung wettbewerbsfähigerer Abscheidungstechnologien, besserer
Komponenten, integrierter Systeme und Prozesse, einer sicheren geologischen
Lagerung und sinnvoller Lösungen für die Wiederverwendung des abgeschiedenen CO2
in großem Maßstab durchgeführt, um die kommerzielle Einführung von CCS-Technologien
für mit fossilen Brennstoffen betriebene Kraftwerke und andere CO2-intensive
Industrieanlagen zu ermöglichen, die nach 2020 den Betrieb aufnehmen. 3.2.4. Entwicklung von Erdwärme,
Wasserkraft, Meeresenergie und anderer erneuerbarer Energien Erdwärme, Wasserkraft, Meeresenergie und
andere erneuerbare Energien können zu einer Energieversorgung Europas mit
geringeren CO2-Emissionen beitragen und gleichzeitig deren
Flexibilität in Bezug auf eine variable Produktion und Nutzung von Energie
erhöhen. Kosteneffiziente und nachhaltige Technologien sollen zur kommerziellen
Reife gebracht werden, so dass eine großmaßstäbliche Einführung in der
Industrie mit Netzanschluss möglich wird. Die Energie der Ozeane – wie
Gezeiten-, Strömungs- oder Wellenenergie – bietet eine wirklich emissionsfreie,
planbare Energie. Die Forschungstätigkeiten sollten die innovative Erforschung
(im Labormaßstab) von kostengünstigen und zuverlässigen Komponenten und
Werkstoffen, die einer hoch korrosiven Umgebung und biologischem Bewuchs („bio
fouling“) standhalten, sowie Demonstrationen unter unterschiedlichsten
Bedingungen, wie sie in europäischen Gewässern herrschen, beinhalten. 3.3. Alternative Brennstoffe und
mobile Energiequellen Die Einhaltung der EU-Ziele für den
Energiesektor und die Verringerung der CO2-Emissionen erfordert
außerdem die Entwicklung neuer Brennstoffe und mobiler Energiequellen. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf die
Notwendigkeit der Schaffung eines intelligenten, umweltfreundlichen und
integrierten Verkehrssektors. Die
Wertschöpfungsketten für die entsprechenden Technologien und alternativen
Brennstoffe sind noch nicht ausreichend entwickelt und müssen auf
Demonstrationsniveau gebracht werden. 3.3.1. Wettbewerbsfähigkeit und
Nachhaltigkeit der Bioenergie Die vielversprechendsten Technologien im
Bereich der Bioenergie sollen Marktreife erreichen, um die nachhaltige
Produktion fortgeschrittener Biokraftstoffe der zweiten Generation in großem
Maßstab für den Verkehr (unterschiedliche Wertschöpfungsketten) sowie eine
hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung mit Biomasse (einschließlich CCS) zu
ermöglichen. Die Technologien sollen für unterschiedliche Bioenergiepfade in
unterschiedlichen Größenordnungen entwickelt und demonstriert werden, wobei die
verschiedenen geografischen und klimatischen Bedingungen sowie logistische
Einschränkungen berücksichtigt werden. Mit längerfristigen Forschungsarbeiten
wird die Entstehung einer nachhaltigen Bioenergieindustrie für die Zeit nach
2020 unterstützt. Durch diese Tätigkeiten werden vorgelagerte (Ausgangsstoffe,
Bioressourcen) und nachgelagerte (Integration in Fahrzeugflotten)
Forschungstätigkeiten im Rahmen anderer „gesellschaftlicher Herausforderungen“
ergänzt. 3.3.2. Verringerung der Zeit bis zur
Marktreife bei Wasserstoff- und Brennstoffzelltechnologien Das Potenzial von Brennstoffzellen und
Wasserstoff für die Bewältigung der energiepolitischen Herausforderungen
Europas ist groß. Damit diese Technologien auf dem Markt wettbewerbsfähig
werden, müssen die Kosten jedoch beträchtlich sinken. So werden sich die Kosten
von Brennstoffzellsystemen für den Verkehr in den nächsten zehn Jahren um den
Faktor 10 verringern müssen. Um dies zu erreichen, werden großmaßstäbliche
Demonstrationsprojekte und vorkommerzielle Tätigkeiten für mobile, ortsfeste
und verkehrsbezogene Anwendungen sowie die damit zusammenhängenden Dienste
unterstützt, ebenso langfristige Arbeiten in Forschung und technologischer
Entwicklung, die darauf abzielen, EU-weit eine wettbewerbsfähige
Brennstoffzellenkette und eine nachhaltige Wasserstoffproduktion und ‑infrastruktur
zu schaffen. Es ist eine enge nationale und internationale Zusammenarbeit
erforderlich, um einen Durchbruch am Markt in ausreichendem Umfang zu
erreichen, auch im Bereich der Entwicklung geeigneter Normen. 3.3.3. Neue alternative
Brennstoffe/Kraftstoffe Es existieren mehrere neue Optionen mit
langfristigem Potenzial, z. B. Metallpulverbrennstoffe, Brennstoffe aus
photosynthetischen Mikroorganismen (aus aquatischer und terrestrischer
Umgebung) und Brennstoffe aus der künstlichen Nachahmung der Photosynthese.
Diese neuen Pfade können Möglichkeiten für eine effizientere Energieumwandlung,
wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Technologien sowie in Bezug auf die
Emission von Treibhausgasen fast neutrale Prozesse bieten, bei denen kein
Agrarland aufgegeben werden muss. Die Unterstützung dient insbesondere dazu,
diese neuen und andere potenzielle Technologien vom Labor auf
Demonstrationsmaßstab zu bringen, mit dem Ziel der vorkommerziellen
Demonstration bis 2020. 3.4. Ein intelligentes
europäisches Stromgesamtnetz Elektrizitätsnetze müssen drei miteinander in
Zusammenhang stehende Bedingungen erfüllen, wenn ein verbraucherfreundliches
und CO2-ärmeres Elektrizitätssystem erreicht werden soll: Es muss ein europaweiter Markt entstehen, ein enormer Zuwachs an erneuerbaren Energien muss
integriert werden, und es müssen die
Interaktionen zwischen Millionen von Lieferanten und Kunden verwaltet werden
(die Haushalte werden in immer größerem Umfang beiden Kategorien angehören),
einschließlich der Besitzer von Elektrofahrzeugen. Künftige
Elektrizitätsnetze werden für den Übergang zu einem Elektrizitätssystem ganz
ohne CO2 eine zentrale Rolle spielen und den Verbrauchern
zusätzliche Flexibilität und Kostenvorteile bieten. Hauptziel
bis 2020 ist ein Anteil von etwa 35 % an übertragenem und verteiltem Strom
aus erneuerbaren Energieträgen (zentrale und dezentrale Quellen). Die Entwicklung neuer Komponenten und
Technologien, die den Besonderheiten sowohl der Übertragung als auch des
Verteilung entsprechen, sowie die Speicherung werden durch eine stark
integrierte Forschungs- und Demonstrationsmaßnahme unterstützt. Alle Optionen für einen erfolgreichen
Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage sind im Hinblick auf die Minimierung
von Emissionen und Kosten zu berücksichtigen. Neue Technologien für
Elektrizitätssysteme und eine bidirektionale digitale
Kommunikationsinfrastruktur sind zu untersuchen und in das Stromnetz zu
integrieren. So können Netze unter normalen Bedingungen und in Notfällen besser
geplant, überwacht und kontrolliert und sicherer betrieben werden, und es wird
ein Beitrag geleistet zum Management der Interaktionen zwischen Lieferanten und
Kunden sowie zur Weiterleitung und Verwaltung der Energieflüsse und zum Handel mit
ihnen. Bei der Einführung künftiger Infrastrukturen sollten Indikatoren und
Kosten-Nutzen-Analyse Erwägungen berücksichtigen, die für das gesamte
Energiesystem gelten. Daneben werden die Synergien zwischen intelligenten
Netzen und Telekommunikationsnetzen soweit wie möglich ausgeschöpft, um
Doppelinvestitionen zu vermeiden und die Nutzung intelligenter Energiedienste
zu beschleunigen. Neuartige
Energiespeicher (auch in großem Maßstab und Batterien) und Fahrzeugsysteme
werden die erforderliche Flexibilität zur Anpassung von Produktion und
Nachfrage bieten. Verbesserte IKT-Technologien
sorgen ferner für mehr Anpassungsfähigkeit bei der Elektrizitätsnachfrage,
indem sie den Kunden (Industriekunden, Geschäftskunden, Haushalte) die
erforderlichen Automatisierungsinstrumente an die Hand geben. Eine neuartige
Planung, Marktorganisation und Regulierung muss die Gesamteffizienz und
Kostenwirksamkeit der Stromlieferkette, die Interoperabilität der
Infrastrukturen sowie das Entstehen eines offenen und wettbewerbsorientierten
Marktes für intelligente Netztechnologien, Produkte und Dienste vorantreiben.
Für die Prüfung und Validierung von Lösungen und die Einschätzung ihrer
Vorteile für das System und die einzelnen Akteure sind großmaßstäbliche
Demonstrationsprojekte durchzuführen, bevor sie in ganz Europa eingeführt
werden. Begleitend sollten Forschungsarbeiten durchgeführt werden, um die
Reaktionen von Kunden und Unternehmen auf wirtschaftliche Anreize,
Verhaltensänderungen, Informationsdienste und andere innovative Leistungen
intelligenter Netze zu erforschen. 3.5. Neue Erkenntnisse und
Technologien Langfristig sind neuartige, effizientere und
wettbewerbsfähige Technologien notwendig. Fortschritte
sollten durch multidisziplinäre Forschung im Hinblick auf wissenschaftliche
Durchbrüche in Bezug auf Energiekonzepte und Grundlagentechnologien
beschleunigt werden (z. B. Nanowissenschaften, Werkstoffwissenschaften,
Festkörperphysik, IKT, Biowissenschaften, Computerwissenschaften,
Weltraumwissenschaften), ferner sollten Innovationen im Bereich neuer und
künftiger Technologien entwickelt werden. Fortgeschrittene Forschungsarbeiten sind
außerdem erforderlich, um Lösungen für die Anpassung der Energiesysteme an sich
wandelnde klimatische Bedingungen zu ermitteln. Die
Prioritäten können gegebenenfalls an neue wissenschaftliche und technologische
Notwendigkeiten und Möglichkeiten oder neu beobachtete Phänomene angepasst
werden, die auf vielversprechende Entwicklungen oder Risiken für die
Gesellschaft hinweisen und im Verlauf der Durchführung von „Horizont 2020“
auftreten. 3.6 Robuste Entscheidungsfindung
und Einbeziehung der Öffentlichkeit Die Energieforschung sollte die Energiepolitik
unterstützen und eng mit ihr abgestimmt sein. Um
den politisch Verantwortlichen robuste Analysen zur Verfügung stellen zu
können, sind umfassende Kenntnisse über Energietechnologien und -dienste,
Infrastrukturen, Märkte (einschließlich Regulierungsrahmen) und
Verbraucherverhalten erforderlich. Unterstützt
werden, insbesondere im Rahmen des Informationssystems des SET-Plans der
Europäischen Kommission, die Entwicklung robuster und transparenter Werkzeuge,
Methoden und Modelle zur Einschätzung der wichtigsten wirtschaftlichen und
sozialen Fragen im Bereich Energie, der Aufbau
von Datenbanken und Szenarios für eine erweiterte EU und die Bewertung der
Folgen der Energiepolitik und damit verbundener Politikbereiche auf die
Versorgungssicherheit, die Umwelt und den Klimawandel, die Gesellschaft und die
Wettbewerbsfähigkeit der Energieindustrie sowie
die Durchführung sozioökonomischer Forschung. Unter Nutzung der Möglichkeiten der
Internet-Technologien und der sozialen Technologien werden das
Verbraucherverhalten (einschließlich des Verhaltens schutzbedürftiger
Verbrauchergruppen wie Behinderter) und Verhaltensänderungen im Rahmen offener
Innovationsplattformen wie „Living Labs“ und großmaßstäblicher
Demonstrationsprojekte für die Diensteinnovation untersucht. 3.7. Übernahme von
Energieinnovationen auf dem Markt und robuste Entscheidungsfindung Innovative Lösungen für die Markteinführung
und Nachahmung sind grundlegend für die rechtzeitige und kosteneffektive
Einführung neuer Energietechnologien. Neben der technologieorientierten
Forschung und Demonstration sind hier Maßnahmen mit einem eindeutigen
EU-Mehrwert erforderlich, die darauf abzielen, nicht technologische
Innovationen mit einer starken Hebelwirkung auf den EU-Märkten für nachhaltige
Energie disziplin- und regierungsebenenübergreifend zu entwickeln, anzuwenden,
auszutauschen und nachzuahmen. Der Schwerpunkt solcher Innovationen wird auf
der Schaffung günstiger Marktbedingungen auf Regulierungs-, Verwaltungs- und
Finanzierungsebene für CO2-emissionsarme, erneuerbare und
energieeffiziente Technologien und Lösungen liegen. Unterstützung
erhalten Maßnahmen, die die Umsetzung der Energiepolitik erleichtern, breit
angelegte Investitionen vorbereiten, den Kapazitätsaufbau fördern und die
öffentliche Akzeptanz steigern. Aus Forschung und Analyse ergibt sich immer
wieder, wie wichtig der menschliche Faktor für Erfolg oder Misserfolg einer
nachhaltigen Energiepolitik ist. Daher werden
innovative Organisationsstrukturen, die Verbreitung und der Austausch bewährter
Praktiken sowie spezifische Maßnahmen für Ausbildung und Kapazitätsaufbau
gefördert. Die Energieforschung sollte die Energiepolitik
unterstützen und eng mit ihr abgestimmt sein. Um
den politisch Verantwortlichen robuste Analysen zur Verfügung stellen zu
können, sind umfassende Kenntnisse über Energietechnologien und -dienste,
Infrastrukturen, Märkte (einschließlich Regulierungsrahmen) und
Verbraucherverhalten erforderlich. Unterstützt
werden, insbesondere im Rahmen des Informationssystems des SET-Plans der
Europäischen Kommission, die Entwicklung robuster und transparenter Werkzeuge,
Methoden und Modelle zur Einschätzung der wichtigsten wirtschaftlichen und
sozialen Fragen im Bereich Energie, der Aufbau
von Datenbanken und Szenarios für eine erweiterte EU und die Bewertung der
Folgen der Energiepolitik und damit verbundener Politikbereiche auf die
Versorgungssicherheit, die Umwelt und den Klimawandel, die Gesellschaft und die
Wettbewerbsfähigkeit der Energieindustrie sowie
die Durchführung sozioökonomischer Forschung, insbesondere zum Engagement der
Bevölkerung, zu Verhaltensfaktoren, zur öffentlichen Akzeptanz neuer
Technologien, zur Einbeziehung der Nutzer und zur wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit. 3.8. Besondere Aspekte der
Durchführung Die Priorisierung der Tätigkeiten im Rahmen
dieser Herausforderung stützt sich auf die Notwendigkeit, die europäische
Dimension im Bereich Forschung und Innovation auszubauen. Ein wichtiges Ziel
ist die Unterstützung der Umsetzung der Forschungs- und Innovationsagenda des
Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan)[23] im Hinblick auf die Ziele der
Energie- und Klimaschutzpolitik der Union. Die Fahrpläne des SET-Plans und die
Durchführungspläne werden daher einen wertvollen Beitrag zur Abfassung der
Arbeitsprogramme leisten. Die Governance-Struktur des SET-Plans wird die
Basis für die strategische Priorisierung und die EU-weite Koordinierung von
Forschung und Innovation im Energiebereich bilden. Für die nicht
technologischen Aspekte sind die Energiepolitik der Union und die
entsprechenden Rechtsvorschriften maßgeblich. Es wird ein Umfeld unterstützt,
das die breite, EU-weite Einführung demonstrierter technologischer und
dienstleistungsbezogener Lösungen, Prozesse und politischer Initiativen für
Technologien mit geringen CO2-Emissionen und Energieeffizienz
ermöglicht. Hierunter kann die Unterstützung technischer
Hilfe für die Entwicklung und Tätigung von Investitionen in Energieeffizienz
und erneuerbare Energien fallen. Partnerschaften mit europäischen Akteuren sind
wichtig im Hinblick auf die Zusammenlegung der Ressourcen und eine gemeinsame
Durchführung. In Einzelfällen kann gegebenenfalls erwogen werden, bestehende
europäische Industrieinitiativen des SET-Plans in förmliche öffentlich-private
Partnerschaften umzuwandeln, um Höhe und Kohärenz der nationalen Förderung zu
steigern und gemeinsame Forschungs- und Innovationsmaßnahmen der
Mitgliedsstaaten anzuregen. Ebenfalls in Betracht gezogen wird die
Unterstützung – auch gemeinsam mit den Mitgliedstaaten – von Zusammenschlüssen
öffentlicher Forschungsakteure, insbesondere des europäischen Energieforschungsbündnisses
des SET-Plans, um öffentliche Forschungsressourcen und -infrastrukturen zur
Forschung in kritischen Bereichen von europäischem Interesse zu bündeln. Die
Prioritäten des SET-Plans werden durch internationale Koordinierungsmaßnahmen
nach dem Prinzip der „variablen Geometrie“ unterstützt, wobei die Kapazitäten
und Besonderheiten der jeweiligen Länder berücksichtigt werden. Das Informationssystem des SET-Plans der
Europäischen Kommission wird dafür eingesetzt, um gemeinsam mit den Akteuren
zentrale Leistungsindikatoren für die Überwachung der Fortschritte bei der
Durchführung zu entwickeln, die regelmäßig an die jüngsten Entwicklungen
angepasst werden. Insgesamt soll mit der
Umsetzung der Tätigkeiten im Rahmen dieser Herausforderung eine bessere Koordinierung
der relevanten Unionsprogramme, ‑initiativen und ‑strategien
(z. B. der Kohäsionspolitik) erreicht werden, insbesondere durch nationale
und regionale Strategien für eine intelligente Spezialisierung und die
Mechanismen des Emissionshandelssystems (z. B. im Zusammenhang mit der
Unterstützung von Demonstrationsprojekten). 4. Intelligenter, umweltfreundlicher und
integrierter Verkehr 4.1. Ressourcenschonender
umweltfreundlicher Verkehr Europa hat sich das politische Ziel gesetzt,
bis 2050 die CO2-Emissionen um 60 % zu verringern. Bis 2030
sollen der Einsatz von mit herkömmlichen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen in
Städten auf die Hälfte reduziert und in wichtigen Stadtzentren eine praktisch
CO2-freie Logistik erreicht werden. Der Anteil CO2-emissionsarmer
Flugkraftstoffe sollte bis 2050 bei 40 % liegen, die CO2-Emissionen
von Bunkerölen für die Seeschifffahrt sollten bis dahin um 40 % gesenkt
werden. Forschung und Innovation werden einen
bedeutenden Beitrag zur Entwicklung und Anwendung der notwendigen Konzepte für
alle Verkehrsträger leisten, durch die die umweltschädlichen Emissionen des
Verkehrssektors (wie CO2, NOx und SOx)
drastisch gesenkt und die Abhängigkeit des Sektors von fossilen Brennstoffen
und somit die Folgen des Verkehrswesens für die biologische Vielfalt und den
Erhalt der natürlichen Ressourcen verringert werden. Dies geschieht durch folgende spezifischen
Tätigkeiten: 4.1.1. Umweltfreundlichere und
leisere Luftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Schiffe für eine bessere
Umweltleistung und eine geringere Wahrnehmung von Lärm und Vibrationen Der Schwerpunkt der Tätigkeiten in diesem
Bereich liegt auf den Endprodukten, es werden jedoch auch Fragen der
gewichtssparenden, umweltfreundlichen Auslegung und Herstellung behandelt,
wobei in der Auslegungsphase die Rezyklierfähigkeit berücksichtigt wird. (a)
Die Entwicklung umweltfreundlicherer
Antriebstechnologien und die Beschleunigung ihrer Einführung ist zur
Verringerung bzw. Beseitigung der CO2-Emissionen und der
Umweltverschmutzung im Verkehrssektor wichtig. Es sind neue, innovative
Lösungen notwendig, die sich auf Elektromotoren und Batterien, Brennstoffzellen
oder hybride Antriebssysteme stützen. Technologische Durchbrüche werden ferner
zu einer besseren Umweltleistung herkömmlicher Antriebssysteme beitragen. (b)
Die Prüfung von Möglichkeiten für den Einsatz
alternativer Energiequellen mit geringen Emissionen wird zur Verringerung des
Verbrauchs fossiler Brennstoffe beitragen. Hierzu gehören die Nutzung
nachhaltiger Kraftstoffe und von Strom aus erneuerbaren Energiequellen bei
allen Verkehrsträgern einschließlich der Luftfahrt, die Verringerung des
Kraftstoffverbrauchs durch „Energy Harvesting“ (Energiegewinnung aus der
Umwelt) sowie eine diversifizierte Energieversorgung und andere innovative Lösungen.
Es werden neue ganzheitliche Konzepte für Fahrzeuge, Energiespeicherung und
Energieversorgungsinfrastrukturen verfolgt, einschließlich Schnittstellen für
die Netzintegration von Elektrofahrzeugen und innovativer Lösungen für den
Einsatz alternativer Kraftstoffe. (c)
Die Verringerung des Gewichts von Luftfahrzeugen,
Schiffen und Kraftfahrzeugen und die Senkung ihres aerodynamischen,
hydrodynamischen bzw. Rollwiderstands durch Verwendung leichterer Werkstoffe,
gewichtssparende Strukturen und innovative Auslegung werden zu einem geringeren
Kraftstoffverbrauch beitragen. 4.1.2. Entwicklung intelligenter
Ausrüstung, Infrastrukturen und Dienste Hierdurch können Beförderungen optimiert und
der Ressourcenverbrauch verringert werden. Der Schwerpunkt liegt auf der effizienten
Nutzung und dem effizienten Management von Flughäfen, Häfen, logistischen
Plattformen und Landverkehrsinfrastruktur, ferner auf autonomen und effizienten
Wartungs- und Inspektionssystemen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der
Klimabeständigkeit von Infrastrukturen, kosteneffizienten Lösungen auf der
Grundlage eines Lebenszykluskonzepts und der allgemeinen Einführung neuer
Werkstoffe im Hinblick auf eine effizientere und kostengünstigere Wartung.
Zugänglichkeit und soziale Integration werden ebenfalls berücksichtigt. 4.1.3. Verbesserung von Verkehr und
Mobilität in Städten Diese Tätigkeit kommt einem großen und weiter
zunehmenden Teil der Bevölkerung zugute, der in Städten lebt und arbeitet oder
diese zum Erwerb von Dienstleistungen oder in der Freizeit nutzt. Es müssen
neue Mobilitätskonzepte und Lösungen für die Verkehrsorganisation, ‑logistik
und ‑planung entwickelt und geprüft werden, die zur Verringerung der
Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie zur Steigerung der Effizienz
beitragen. Öffentliche und nicht überwachte Verkehrsmittel sowie andere
ressourceneffiziente Beförderungsoptionen sollten als echte Alternativen zur
Nutzung privater Kraftfahrzeuge ausgebaut werden, was durch einen breiteren
Einsatz intelligenter Verkehrssysteme und durch ein innovatives
Nachfragemanagement zu unterstützen ist. 4.2. Größere Mobilität, geringeres
Verkehrsaufkommen, größere Sicherheit Mit den entsprechenden Zielen der europäischen
Verkehrspolitik wird die Optimierung von Leistung und Effizienz angesichts
eines wachsenden Mobilitätsbedarfs angestrebt, damit bis 2050 Europa die
sicherste Region für den Luftverkehr wird und im Straßenverkehr Fortschritte
bei der Senkung der Zahl der Unfalltoten auf nahe Null erreicht werden. Bis
2030 sollten 30% des Straßengüterverkehrs auf Strecken über 300 km auf die
Schiene bzw. auf Wasserwege verlagert werden. Für ein nahtloses, effizientes
europaweites Beförderungssystem für Menschen und Güter, das die externen Kosten
internalisiert, ist ein neues europäisches Verkehrsmanagement-, Informations-
und Zahlungssystem für alle Verkehrsträger erforderlich. Forschung und Innovation werden durch die
folgenden spezifischen Tätigkeiten wichtige Beiträge zu diesen ehrgeizigen
politischen Zielen leisten: 4.2.1. Bedeutend geringere
Verkehrsüberlastung Dies kann erreicht werden durch die Einführung
eines vollständig intermodalen Beförderungssystems von Tür zu Tür und durch
Vermeidung der unnötigen Nutzung von Verkehrsmitteln. Daher müssen eine
stärkere Integration der Verkehrsträger, die Optimierung der Transportketten
und besser integrierte Verkehrsdienste gefördert werden. Solche innovativen
Lösungen erleichtern auch die Zugänglichkeit, u. a. für die älteren und
gefährdeten Verkehrsteilnehmer. 4.2.2. Deutliche Verbesserung der
Mobilität von Personen und Gütern Diese kann durch die Entwicklung und den
allgemeinen Einsatz intelligenter Verkehrsanwendungen und
Verkehrsmanagementsysteme erreicht werden. Hierzu gehört unter anderem:
Planung, Nachfragemanagement, europaweit interoperable Informations- und
Zahlungssysteme sowie die vollständige Integration der Informationsflüsse,
Managementsysteme, Infrastrukturnetze und Mobilitätsdienste in einem neuen
gemeinsamen multimodalen Rahmen auf der Grundlage offener Plattformen.
Hierdurch sind Flexibilität und rasche Reaktionen in Krisensituationen und bei
extremen Wetterbedingungen gesichert, denn Reiserouten können
verkehrsträgerübergreifend neu gestaltet werden. Die durch die
Satelliten-Navigationssysteme Galileo und EGNOS ermöglichten neuen Ortungs-,
Navigations- und Zeitgebungsanwendungen sind im Hinblick auf dieses Ziel von
zentraler Bedeutung. (a)
Vor dem Hintergrund einer rasch wachsenden
Nachfrage werden innovative Technologien für das Luftverkehrsmanagement zu
einer entscheidenden Verbesserung bei Sicherheit und Effizienz führen, damit
Flüge pünktlicher werden, die Zeit für flugbezogene Verfahren in Flughäfen
verkürzt und das Luftverkehrssystem widerstandsfähiger wird. Verwirklichung und
Ausbau des „einheitlichen europäischen Luftraums“ werden unterstützt durch
Lösungen für eine stärkere Automatisierung und Autonomie des
Luftverkehrsmanagements und der Flugzeugkontrolle, eine bessere Integration der
luft- und bodengestützten Komponenten sowie neuartige Lösungen für die
effiziente und nahtlose Abfertigung von Fluggästen und Fracht im gesamten
Verkehrssystem. (b)
In der Schifffahrt werden bessere und integrierte
Planungs- und Managementtechnologien zum Entstehen eines „Blauen Gürtels“ in
den Europa umgebenden Meeren und damit zur Erleichterung des Hafenbetriebs
beitragen, außerdem zu einem angemessenen Rahmen für die Binnenschifffahrt. (c)
Im Bereich Schiene und Straße werden durch die
Optimierung des Netzmanagements die effiziente Nutzung von Infrastrukturen und
der grenzübergreifende Verkehr erleichtert. Es werden umfassende kooperative
Straßenverkehrsmanagement- und ‑Informationssysteme entwickelt, die auf
der Kommunikation zwischen Fahrzeugen sowie zwischen Fahrzeugen und
Infrastrukturen beruhen. 4.2.3. Entwicklung und Anwendung
neuer Konzepte für Gütertransport und Güterlogistik Hierdurch können der Druck auf das
Verkehrssystem verringert sowie Sicherheit und Frachtkapazitäten erhöht werden.
Leistungsstarke, umweltfreundliche Fahrzeuge können z. B. mit
intelligenten und sicheren Bordsystemen und infrastrukturgestützten Systemen
ausgestattet sein (z. B. Lastzüge). Im Rahmen der Tätigkeiten wird auch die
Entwicklung von „E-Freight“ im Hinblick auf einen papierlosen Güterverkehr
unterstützt, bei dem die elektronischen Informationsflüsse, Dienste und
Zahlungen mit den physischen Güterströmen über alle Verkehrsträger hinweg
verbunden sind. 4.2.4. Verringerung der
Verkehrsunfälle und der Verkehrstoten, Verbesserung der Sicherheit Dies wird erreicht durch die Behandlung von
Aspekten der Organisation, des Managements und der Beobachtung von Leistung und
Risiken der Verkehrssysteme sowie die schwerpunktmäßige Behandlung der
Auslegung und des Betriebs von Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen, Schiffen,
Infrastrukturen und Terminals. Es geht vor allem um passive und aktive
Sicherheit, Prävention sowie eine stärkere Automatisierung und eine bessere
Ausbildung, um die Folgen menschlichen Irrtums gering zu halten. Es werden
spezielle Instrumente und Techniken entwickelt, um die Auswirkungen
wetterbedingter und anderer natürlicher Gefahren besser vorhersehen, beurteilen
und eindämmen zu können. Weitere Schwerpunkte werden sein: die Integration von
Sicherheitsaspekten in Planung und Management von Passagier- und Güterflüssen,
die Auslegung von Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen und Schiffen, das Verkehrs-
und Systemmanagement sowie die Auslegung von Terminals. 4.3. Weltweit führende Rolle der
europäischen Verkehrsindustrie Forschung und Innovation werden – vor dem
Hintergrund wachsender Konkurrenz – durch den Erhalt der Führungsposition bei
neuen Technologien und die Verringerung der Kosten bestehender
Fertigungsprozesse einen Beitrag zum Wachstum und zur hochqualifizierten
Beschäftigung in der europäischen Verkehrsindustrie leisten. Es geht um die
Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit eines wichtigen Wirtschaftssektors,
der 6,3 % des BIP der Union ausmacht und fast 13 Mio. Menschen in
Europa beschäftigt. Spezifische Ziele sind die Entwicklung der nächsten
Generation innovativer Verkehrsmittel und die Vorbereitung auf die darauffolgende
Generation durch Arbeiten zu neuartigen Konzepten und Entwürfen, intelligenten
Steuerungssystemen und effizienten Produktionsprozessen. Europa strebt an, in
Bezug auf Effizienz und Sicherheit bei allen Verkehrsträgern weltweit führend
zu werden. Bei Forschung und Innovation liegen die
Schwerpunkte daher auf folgenden spezifischen Tätigkeiten: 4.3.1. Entwicklung der nächsten
Generation innovativer Verkehrsmittel zur Sicherung der Marktanteile in der
Zukunft Diese Tätigkeiten stärken die europäische
Führungsrolle bei Luftfahrzeugen, Hochgeschwindigkeitszügen, dem
(vor)städtischen Schienenverkehr, Straßenfahrzeugen, Elektromobilität,
Kreuzfahrt-Passagierschiffen, Fähren und spezialisierten, mit Hochtechnologie
ausgerüsteten Schiffen und Hochseeplattformen. Sie werden ferner die
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie bei künftigen Technologien und
Systemen erhöhen und die Erschließung neuer Märkte – auch in anderen Sektoren
als dem Verkehrssektor – unterstützen. Hierunter fällt die Entwicklung
innovativer, sicherer Luftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Schiffe, die über
effiziente Antriebssysteme, eine hohe Leistungsfähigkeit und intelligente
Steuerungssysteme verfügen. 4.3.2. Intelligente fahrzeugseitige
Steuerungssysteme Diese sind für höhere Leistungen und eine stärkere
Systemintegration im Verkehrswesen erforderlich. Es werden geeignete
Schnittstellen für die Kommunikation zwischen Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen,
Schiffen und Infrastrukturen in jeder relevanten Kombination entwickelt, wobei
gemeinsame Betriebsstandards festgelegt werden sollen. 4.3.3. Fortgeschrittene
Produktionsprozesse Diese werden die individuelle Anpassung,
niedrigere Lebenszykluskosten und kürzere Entwicklungszeiten ermöglichen und
die Normung und Zertifizierung von Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen und Schiffen
sowie von damit verbundenen Infrastrukturen erleichtern. Im Rahmen der
Tätigkeiten werden schnelle und kostengünstige Design- und Produktionstechniken
(einschließlich Montage, Bau, Wartung und Recycling) entwickelt, bei denen
digitale Werkzeuge und Automatisierung eingesetzt werden und die über die
Kapazität zur Integration komplexer Systeme verfügen. So werden
wettbewerbsfähige Lieferketten unterstützt, bei denen die Fristen bis zur
Markteinführung kurz und die Kosten gering sind. 4.3.4. Prüfung völlig neuer
Verkehrskonzepte Dies wird längerfristig zu einem
Wettbewerbsvorteil Europas beitragen. Bei der strategischen Forschung und den
Tätigkeiten zum Konzeptnachweis (proof of concept) werden innovative
Verkehrsysteme und ‑dienste im Mittelpunkt stehen, einschließlich
vollautomatisierter oder sonstiger neuartiger Luftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und
Schiffe mit langfristigem Potenzial. 4.4. Sozioökonomische Forschung
und vorausschauende Tätigkeiten für die politische Entscheidungsfindung Es sind Maßnahmen zur Unterstützung der
Analyse und Entwicklung von Strategien (einschließlich sozioökonomischer
Aspekte des Verkehrs) erforderlich, um die Innovation zu fördern und die
Herausforderungen im Verkehrsbereich zu bewältigen. Die Tätigkeiten gelten der
Entwicklung und Durchführung der EU-Forschungs- und Innovationsstrategien für
den Verkehr, prospektiven Studien und der technologischen Zukunftsforschung
sowie der Stärkung des Europäischen Forschungsraums. Das Verständnis des Benutzerverhaltens, die soziale
Akzeptanz, die Auswirkungen politischer Maßnahmen, Mobilitätsmuster und
Geschäftsmodelle und ihre Auswirkungen sind entscheidend für die
Weiterentwicklung des europäischen Verkehrssystems. Es werden Szenarios bis zum
Jahr 2050 erstellt, die gesellschaftliche Trends, politische Ziele und
technologische Prognosen berücksichtigen. Für ein besseres Verständnis der
Verbindungen zwischen der territorialen Entwicklung und dem europäischen
Verkehrssystem sind robuste Modelle als Basis für solide politische Entscheidungen
erforderlich. Der Schwerpunkt der Forschung liegt auf der
Vermeidung sozial bedingter Unterschiede beim Zugang zur Mobilität und auf der
Verbesserung der Lage gefährdeter Straßenverkehrsteilnehmer. Auf
wirtschaftliche Fragen ist ebenfalls einzugehen, wobei der Schwerpunkt auf
Möglichkeiten der Internalisierung externer Verkehrskosten bei allen
Verkehrsträgern sowie auf Besteuerungs- und Tarifmodellen liegt. Zur
Einschätzung des künftigen Bedarfs in Bezug auf Kompetenzen und Arbeitsplätze
sind prospektive Forschungsarbeiten notwendig. 4.5. Besondere Aspekte der
Durchführung Bei der Festlegung der Prioritäten im
Arbeitsprogramm werden neben dem unabhängigen externen Rat und den Beiträgen
der verschiedenen Europäischen Technologieplattformen die Arbeiten im Rahmen
des Strategieplans für Verkehrstechnologie berücksichtigt. 5. Klimaschutz, Ressourceneffizienz und
Rohstoffe 5.1. Klimaschutz und Anpassung an
den Klimawandel Derzeit liegen die CO2-Konzentrationen
in der Atmosphäre fast um 40 % höher als zu Beginn der industriellen
Revolution und befinden sich auf dem höchsten Niveau der vergangenen
2 Millionen Jahre. Andere Treibhausgase als CO2 tragen
ebenfalls zum Klimawandel bei und gewinnen an Bedeutung. Ohne drastische
Maßnahmen könnte uns der Klimawandel global gesehen mindestens 5 % des BIP
jährlich kosten, nach einigen Prognosen bis zu 20 %. Wird frühzeitig und
effektiv eingegriffen, könnte sich der Netto-Schaden auf etwa 1 % des BIP
jährlich beschränken. Sollen das 2-°C-Ziel erreicht und die schlimmsten Folgen
des Klimawandels vermieden werden, müssen die Industrieländer bis 2050 im
Vergleich zu 1990 ihre Treibhausgasemissionen um 80–95 % senken. Ziel dieser Tätigkeit ist daher die
Entwicklung und Bewertung innovativer, kostenwirksamer und nachhaltiger
Anpassungs- und Abhilfemaßnahmen, die auf Treibhausgase mit und ohne CO2
ausgerichtet sind und sowohl technologische als auch nichttechnologische
umweltfreundliche Lösungen untermauern, indem Daten generiert werden, die es
ermöglichen, in Kenntnis der Sachlage frühzeitige und wirksame Maßnahmen zu
treffen und die notwendigen Kompetenzen zu vernetzen. Bei Forschung
und Innovation sind die Schwerpunkte daher folgende: 5.1.1. Besseres Verständnis des
Klimawandels und Bereitstellung zuverlässiger Klimaprojektionen Ein besseres Verständnis der Ursachen und der
Entwicklung des Klimawandels sowie genauere Klimavorhersagen sind die
Voraussetzung dafür, dass die Gesellschaft das Leben der Menschen, Güter und
Infrastrukturen schützen und eine effektive Entscheidungsfindung gewährleisten
kann. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Klimafaktoren, ‑prozessen, ‑mechanismen
und ‑wechselwirkungen im Zusammenhang mit der Funktionsweise von Meeren,
terrestrischen Ökosystemen und der Atmosphäre müssen erweitert werden. Bessere,
zeitlich und räumlich stärker relevante Klimaprognosen werden durch die
Entwicklung genauerer Szenarios und Modelle, einschließlich vollständig
verkoppelter Modelle des Erdsystems, unterstützt. 5.1.2. Bewertung der Folgen und
Anfälligkeiten, Entwicklung innovativer und kostenwirksamer Anpassungs- und
Risikovermeidungsmaßnahmen Die Kenntnisse über die Fähigkeit von
Gesellschaft und Wirtschaft, sich an den Klimawandel anzupassen, sind
unzureichend. Effektive, gerechte und gesellschaftlich akzeptable Maßnahmen im
Hinblick auf eine Umwelt und eine Gesellschaft, die gegen den Klimawandel
gewappnet sind, setzen voraus, dass eine integrierte Analyse aktueller und
künftiger Auswirkungen, Anfälligkeiten, Belastungen der Bevölkerung, Risiken,
Kosten und Möglichkeiten im Zusammenhang mit Klimawandel und Klimaschwankungen
stattfindet, wobei extreme Ereignisse und damit zusammenhängende klimatisch
bedingte Gefahren sowie die Häufigkeit ihres Auftretens zu berücksichtigen
sind. Eine solche Analyse wird auch bezüglich der nachteiligen Folgen des
Klimawandels für die biologische Vielfalt, die Ökosysteme und
Ökosystemleistungen, Infrastrukturen sowie die wirtschaftlichen und natürlichen
Ressourcen stattfinden. Der Schwerpunkt wird auf den wertvollsten natürlichen
Ökosystemen und Teilen der bebauten Umwelt sowie auf den zentralen
gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Sektoren Europas liegen.
Im Rahmen der Maßnahmen werden die Folgen und die wachsenden Risiken für die
menschliche Gesundheit aufgrund des Klimawandels und erhöhter
Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre untersucht. Die
Forschungsarbeiten werden innovative, kostenwirksame Lösungen für eine
Anpassung an den Klimawandel auf der Grundlage einer gerechten Verteilung
bewerten, um Erkenntnisse für ihre Entwicklung und Umsetzung auf allen Ebenen
und in jeder Größenordnung zu gewinnen und sie zu unterstützen. Hierbei geht es
auch um den Schutz und die Anpassung natürlicher Ressourcen und Ökosysteme und
die damit verbundenen Auswirkungen. Gegenstand sind auch die potenziellen
Folgen, Kosten und Risiken geotechnischer Optionen. Es werden die komplexen
Wechselbeziehungen, Konflikte und Synergien der politischen Optionen für
Anpassung und Risikovermeidung und anderer klimapolitischer und sonstiger politischer
Strategien untersucht, u. a. auch die Folgen für Beschäftigung und
Lebensstandard gefährdeter Bevölkerungsgruppen. 5.1.3. Unterstützung von
Abhilfestrategien Der Übergang der Union zu einer
wettbewerbsfähigen, ressourceneffizienten und klimaresistenten Wirtschaft bis
2050 setzt voraus, dass effektive langfristige Strategien für die
Emissionsminderung konzipiert und im Hinblick auf unsere Innovationskapazität
bedeutende Fortschritte gemacht werden. Im Rahmen der Forschung werden die
ökologischen und sozioökonomischen Risiken, Möglichkeiten und Folgen der
Optionen zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels geprüft. Durch die
Forschungsarbeiten wird die Entwicklung und Validierung neuer
Klima-Energie-Wirtschaftsmodelle unterstützt, wobei Wirtschaftsinstrumente und
relevante Externalitäten berücksichtigt werden; dies dient der Prüfung
politischer Optionen zur Schadensbegrenzung und von Konzepten, die auf
Technologien mit geringen CO2-Emissionen in unterschiedlicher
Größenordnung beruhen, für die zentralen wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Sektoren auf Unionsebene und weltweit. Durch die Maßnahmen
wird die technologische, institutionelle und sozioökonomische Innovation durch
Verbesserung der Verbindungen zwischen Forschung und Anwendung sowie zwischen Unternehmen,
Endnutzern, Forschern und Wissenseinrichtungen erleichtert. 5.2. Nachhaltiges Management
natürlicher Ressourcen und Ökosysteme Die Staaten sehen sich einer großen
Herausforderung gegenüber, da sie ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen den
Bedürfnissen der Menschen und der Umwelt herstellen müssen. Umweltressourcen
einschließlich Wasser, Luft, Biomasse, fruchtbare Böden, biologische Vielfalt,
Ökosysteme und ihre Leistungen sind die Grundlage der europäischen Wirtschaft
und der Weltwirtschaft sowie unserer Lebensqualität. Die weltweiten
Geschäftsmöglichkeiten auf der Grundlage natürlicher Ressourcen dürften sich
bis 2050 auf über 2 Billionen EUR belaufen[24]. Die Ökosysteme werden jedoch
in Europa und weltweit über die Regenerationsmöglichkeiten der Natur hinaus
geschädigt, und die Umweltressourcen werden übermäßig ausgebeutet. So gehen
jährlich in der Union 1000 km² äußerst fruchtbaren Bodens sowie wertvolle
Ökosysteme verloren, und ein Viertel des Trinkwassers wird verschwendet. So
kann es nicht weitergehen. Die Forschungsarbeiten müssen dazu beitragen, die
umweltschädlichen Trends umzukehren, damit die Ökosysteme auch weiterhin die
Ressourcen, Güter und Leistungen liefern können, die für unser Wohlergehen und
den wirtschaftlichen Wohlstand erforderlich sind. Ziel dieser Tätigkeit ist daher die
Bereitstellung von Wissen für die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, durch
das ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen den begrenzten Ressourcen und den
Bedürfnissen von Gesellschaft und Wirtschaft erreicht wird. Bei Forschung und Innovation sind die
Schwerpunkte daher folgende: 5.2.1. Vertiefung der Erkenntnisse
über die Funktionsweise von Ökosystemen, deren Wechselwirkungen mit sozialen
Systemen und ihre Aufgabe zur Sicherung der Wirtschaft und des menschlichen
Wohlergehens Gesellschaftliches Handeln kann Veränderungen
der Umwelt bewirken, die irreversibel sind und die Natur der Ökosysteme
verändern. Diese Risiken müssen durch Evaluierung, Überwachung und Prognose der
Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Umwelt sowie der Auswirkungen von
Umweltveränderungen auf das Wohlergehen des Menschen vorhergesehen werden.
Forschungsarbeiten zu marinen (Küstengewässer bis Tiefsee), Süßwasser-,
terrestrischen und städtischen Ökosystemen, einschließlich grundwasserabhängiger
Ökosysteme, werden unser Verständnis der komplexen Wechselwirkungen zwischen
natürlichen Ressourcen und gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und
ökologischen Systemen verbessern, auch im Zusammenhang mit „Kipp-Punkten“ der
Natur und der Widerstandsfähigkeit bzw. Anfälligkeit menschlicher und
biologischer Systeme. Untersucht wird, wie die Ökosysteme funktionieren und auf
anthropogene Einflüsse reagieren, wie sie wiederhergestellt werden können und
wie dies die Wirtschaftssysteme und das Wohlbefinden des Menschen beeinflusst.
Ferner werden Lösungen für die Ressourcenprobleme gesucht, und es wird ein
Beitrag zu Strategien und Verfahren geleistet, die sicherstellen, dass
Gesellschaft und Wirtschaft innerhalb der Grenzen der Nachhaltigkeit und der
Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen und biologischer Vielfalt tätig sind. 5.2.2. Bereitstellung von Wissen und
Instrumenten für eine wirksame Entscheidungsfindung und öffentliches Engagement Gesellschafts-, Wirtschafts- und
Regierungssysteme tragen der Ressourcenerschöpfung und der Schädigung der
Ökosysteme noch nicht ausreichend Rechnung. Forschung und Innovation werden
politische Entscheidungen unterstützen, die für den Umgang mit natürlichen
Ressourcen und Ökosystemen erforderlich sind, damit störende Klima- und
Umweltveränderungen verhindert werden können bzw. eine Anpassung an sie möglich
ist und nachhaltigkeitsfördernde institutionelle, wirtschaftliche,
verhaltensbezogene und technologische Veränderungen auf den Weg gebracht
werden. Der Schwerpunkt liegt auf politikrelevanten kritischen Ökosystemen und
Ökosystemleistungen (u. a. Süßwasser, Meere und Ozeane, Luftqualität,
biologische Vielfalt, Landnutzung und Böden). Die Widerstandsfähigkeit von
Gesellschaften und Ökosystemen gegenüber Katastrophen (einschließlich
natürlicher Gefahren) wird durch den Ausbau der Kapazitäten für Prognose,
Frühwarnung und die Einschätzung von Anfälligkeit und Folgen unterstützt,
einschließlich Mehrfachrisiken. Forschung und Innovation werden daher die
Politik im Interesse der Umwelt und der Ressourceneffizienz unterstützen und
Optionen für ein effektives, faktengestütztes Regierungshandeln innerhalb
sicherer Grenzen liefern. Es werden innovative Möglichkeiten entwickelt, um die
Kohärenz der Politik zu erhöhen, sinnvolle Kompromisse zu erreichen und
Interessenkonflikte zu bewältigen, ferner, um Forschungsergebnisse in der
Öffentlichkeit stärker bekannt zu machen und die Bürger stärker in die
Entscheidungsfindung einzubeziehen. 5.3. Gewährleistung einer
nachhaltigen Versorgung mit nicht-energetischen und nicht-landwirtschaftlichen
Rohstoffen Wirtschaftszweige wie der Bau-, der Chemie-,
der Automobil-, der Luftfahrt-, der Maschinenbau- und der Ausrüstungssektor mit
einer gemeinsamen Wertschöpfung von mehr als 1000 Mrd. EUR und etwa
30 Millionen Arbeitsplätzen sind sämtlich abhängig vom Zugang zu
Rohstoffen. In Bezug auf Baurohstoffe ist die Union autark. Dennoch ist sie
zwar einer der weltweit größten Produzenten für bestimmte Industriemineralien,
bei den meisten ist sie jedoch Netto-Importeur. Außerdem ist die Union in hohem
Maße abhängig von Importen metallischer Minerale und vollkommenen
importabhängig bei einigen kritischen Rohstoffen. Jüngste Trends zeigen, dass die Nachfrage nach
Rohstoffen durch die Entwicklung der Schwellenländer und die rasche Verbreitung
wichtiger Grundlagentechnologien zunehmen wird. Europa muss für alle Sektoren,
die vom Zugang zu Rohstoffen abhängig sind, die nachhaltige Bewirtschaftung der
Rohstoffe und eine sichere, nachhaltige Versorgung mit Rohstoffen aus Ländern
innerhalb und außerhalb der EU sicherstellen. Die politischen Ziele für
kritische Rohstoffe sind in der Rohstoff-Initiative der Kommission[25] dargelegt. Ziel dieser Tätigkeit ist daher die
Verbesserung der Wissensbasis über Rohstoffe und die Entwicklung innovativer
Lösungen für die kosteneffiziente und umweltfreundliche Exploration, Gewinnung,
Verarbeitung, Verwertung und Rückgewinnung von Rohstoffen und für deren Ersatz
durch wirtschaftlich interessante Alternativen mit einer besseren Umweltbilanz. Bei Forschung und Innovation sind die
Schwerpunkte daher folgende: 5.3.1. Verbesserung der Wissensbasis
über die Verfügbarkeit von Rohstoffen Die Evaluierung der langfristigen
Verfügbarkeit von Ressourcen weltweit und auf Unionsebene, einschließlich des
Zugangs zu „städtischen Minen“ (Deponien und Bergbauabfälle), der Ressourcen
der Tiefsee (z. B. Tiefseeabbau von Seltenerden) und der Unsicherheiten in
diesem Zusammenhang, wird verbessert. Dieses Wissen wird dazu beitragen, dass
Verwendung, Verwertung und Wiederverwendung seltener oder umweltschädlicher
Rohstoffe effizienter werden. Ferner werden globale Regeln, Verfahren und
Standards für eine wirtschaftliche, umweltverträgliche und gesellschaftlich
akzeptable Exploration, Gewinnung und Verarbeitung von Ressourcen entwickelt,
einschließlich Verfahren für die Landnutzungs- und Meeresraumplanung. 5.3.2. Förderung einer nachhaltigen
Rohstoffversorgung und ‑verwendung (Exploration, Gewinnung, Verarbeitung,
Verwertung und Rückgewinnung) Forschung und Innovation sind für den gesamten
Lebenszyklus der Stoffe erforderlich, um eine erschwingliche, zuverlässige und
nachhaltige Versorgung mit und Bewirtschaftung von für europäische
Industriezweige wichtigen Rohstoffen zu gewährleisten. Die Entwicklung und
Einführung wirtschaftlicher, gesellschaftlich akzeptabler und
umweltverträglicher Explorations-, Gewinnungs- und Verarbeitungstechnologien
wird die effiziente Nutzung der Ressourcen fördern. Hierdurch kann auch das
Potenzial der „städtischen Minen“ genutzt werden. Neue, wirtschaftliche
Verwertungs- und Rückgewinnungstechnologien für Rohstoffe, Geschäftsmodelle und
Prozesse werden zur Verringerung der Abhängigkeit der Union von der Versorgung
mit primären Rohstoffen beitragen. Hierzu gehört auch die Notwendigkeit einer
längeren Nutzung, einer hochwertigen Verwertung und Rückgewinnung und der
drastischen Eindämmung der Ressourcenverschwendung. Das Konzept umfasst den
gesamten Lebenszyklus – von der Lieferung der verfügbaren Rohstoffe bis zum
Ende des Lebenszyklus – wobei der Energie- und Ressourceneinsatz minimiert
wird. 5.3.3. Identifizierung von
Alternativen für kritische Rohstoffe Im Vorgriff auf eine möglicherweise geringere
weltweite Verfügbarkeit bestimmter Rohstoffe, z. B. aufgrund von
Handelsbeschränkungen, werden nachhaltige Ersatzstoffe und Alternativen für
kritische Rohstoffe mit ähnlicher funktioneller Leistung geprüft und
entwickelt. Dies wird zur Verringerung der Abhängigkeit der Union von primären
Rohstoffen beitragen und die Umweltbelastung senken. 5.3.4. Schärfung des
gesellschaftlichen Bewusstseins und Verbesserung der Fähigkeiten im Hinblick
auf Rohstoffe Die notwendige Entwicklung hin zu einer sich
selbst tragenden und ressourceneffizienten Wirtschaft erfordert kulturelle,
verhaltensbezogene, sozioökonomische und institutionelle Veränderungen. Um das
wachsende Problem des Kompetenzdefizits im Rohstoffsektor der Union anzugehen
(einschließlich der Bergbauindustrie), werden effektivere Partnerschaften
zwischen Hochschulen, geologischen Diensten und der Industrie gefördert. Die
Entwicklung innovativer Umweltkompetenzen muss ebenfalls unterstützt werden. Im
Übrigen ist in der Öffentlichkeit noch kein ausreichendes Bewusstsein für die
Bedeutung der inländischen Rohstoffe für die europäische Wirtschaft vorhanden.
Um die erforderlichen strukturellen Veränderungen zu erleichtern, werden
Forschung und Innovation darauf abzielen, Bürgern, politisch Verantwortlichen,
Akteuren der Praxis und Institutionen die entsprechenden Grundlagen zu
vermitteln. 5.4. Grundlagen für den Übergang
zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft durch Ökoinnovation In einer Welt, die von einem ständig
wachsenden Ressourcenverbrauch, zunehmender Umweltschädigung und einem
ständigen Rückgang der Artenvielfalt geprägt ist, kann die EU nicht aufblühen.
Eine Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Verbrauch natürlicher Ressourcen
erfordert strukturelle Veränderungen in Bezug auf die Verwendung,
Wiederverwendung und Bewirtschaftung dieser Ressourcen, bei gleichzeitigem
Schutz der Umwelt. Ökoinnovationen werden uns in die Lage versetzen, den Druck
auf die Umwelt zu verringern, die Ressourceneffizienz zu steigern und die Union
auf den Weg zu einer ressourcen- und energieeffizienten Wirtschaftsform zu
bringen. Die Ökoinnovation wird auch wichtige Chancen für Wachstum und
Beschäftigung eröffnen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft
auf dem Weltmarkt erhöhen, der nach 2015 auf Billionenhöhe (EUR) ansteigen
dürfte[26].
Bereits 45 % der Unternehmen haben Formen der Ökoinnovation eingeführt. Es
wird geschätzt, dass etwa 4 % der Öko-Innovationen zu einer über
40 %-igen Verringerung des Materialverbrauchs pro produzierter Einheit
geführt haben[27],
worin sich das hohe Potenzial für die Zukunft zeigt. Ziel dieser Tätigkeit ist daher die Förderung
sämtlicher Formen von Ökoinnovation, die den Übergang zu einer
umweltfreundlichen Wirtschaft ermöglichen. Bei Forschung und Innovation sind die
Schwerpunkte daher folgende: 5.4.1. Stärkung von ökoinnovativen
Technologien, Verfahren, Dienstleistungen und Produkten und ihrer
Markteinführung Alle Formen der Innovation (inkrementelle und
radikale), die technologische, organisatorische, gesellschaftliche,
verhaltensbezogene, unternehmerische und politische Innovationen verbinden und
die Zivilgesellschaft verstärkt einbeziehen, werden unterstützt. Dies
unterstützt eine Kreislaufwirtschaft, verringert die Umweltauswirkungen und
trägt Nebeneffekten auf die Umwelt Rechnung. Hierzu gehören Geschäftsmodelle,
industrielle Symbiosen, Produktdienstleistungssysteme, Produktauslegung und
Konzepte, die den gesamten Lebenszyklus einbeziehen (auch „cradle-to-cradle“).
Eine Verbesserung der Ressourceneffizienz durch Verringerung (der absoluten
Mengen) von Inputs, Abfällen und freigesetzten schädlichen Stoffen im Verlauf
der Wertschöpfungskette sowie die Förderung von Wiederverwendung, Verwertung
und Ersatz der Ressourcen werden angestrebt. Der Schwerpunkt liegt auf der
Erleichterung des Übergangs von der Forschung zur Vermarktung, unter
Einbeziehung der Industrie und insbesondere der KMU, bzw. von der Entwicklung
der Prototypen bis zu ihrer Einführung auf dem Markt und ihrer Nachahmung.
Durch die Vernetzung von Ökoinnovatoren werden ferner eine bessere
Wissensverbreitung und eine bessere Verbindung zwischen Angebot und Nachfrage angestrebt. 5.4.2. Unterstützung innovativer
Strategien und gesellschaftlicher Veränderungen Für den Übergang zu einer umweltfreundlichen
Wirtschaft sind strukturelle und institutionelle Veränderungen notwendig. Im
Rahmen von Forschung und Innovation werden die Haupthemmnisse für Veränderungen
der Gesellschaft und der Märkte behandelt; Verbraucher, führende Unternehmer
und politisch Verantwortliche sollen in die Lage versetzt werden, innovativ und
nachhaltig zu handeln. Es werden robuste und transparente Werkzeuge, Methoden
und Modelle zur Einschätzung und Ermöglichung der wichtigsten wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen und institutionellen Veränderungen entwickelt, die für einen
Paradigmenwechsel hin zu einer umweltfreundlichen Wirtschaftsform notwendig sind.
Im Rahmen der Forschung wird untersucht, wie nachhaltige Verbrauchsmuster
gefördert werden können; geplant sind Forschungsarbeiten in den Bereichen
Sozioökonomie, Verhaltenswissenschaften, Engagement der Nutzer und öffentliche
Akzeptanz der Innovation sowie Tätigkeiten zur Verbesserung der Kommunikation
und Information der Öffentlichkeit. Demonstrationsmaßnahmen werden umfassend
eingesetzt. 5.4.3. Messung und Bewertung von
Fortschritten auf dem Weg zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft Ergänzend zum BIP müssen weitere robuste
Indikatoren für alle sinnvollen räumlichen Maßstäbe entwickelt werden, sowie
Methoden und Systeme zur Unterstützung und Bewertung des Übergangs zu einer
umweltfreundlichen Wirtschaftsform und der Effektivität relevanter Politikoptionen.
Auf der Grundlage eines Lebenszykluskonzepts werden durch Forschung und
Innovation die Qualität und Verfügbarkeit von Daten, Messmethoden und Systemen
verbessert, die für Ressourceneffizienz und Ökoinnovation relevant sind, und
die Entwicklung innovativer Kompensationsregelungen wird erleichtert. Durch die
sozioökonomische Forschung werden die Ursachen des Produzenten- und des
Verbraucherverhaltens erforscht; so wird ein Beitrag geleistet zur Konzipierung
wirksamerer politischer Instrumente für den Übergang zu einer
ressourceneffizienten und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft. Ferner
werden Technologiebewertungsmethoden und integrierte Modelle entwickelt, um die
Ressourceneffizienz- und Ökoinnovationspolitik auf allen Ebenen zu unterstützen
und gleichzeitig die Kohärenz der Politik zu erhöhen und sinnvolle Kompromisse
zu erreichen. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird es möglich sein, Material-
und Energieflüsse im Rahmen von Produktion und Verbrauch zu überwachen, zu
bewerten und zu verringern, und politisch Verantwortliche wie Unternehmen
werden in die Lage versetzt, Umweltkosten und sonstige Externalitäten in ihre
Maßnahmen und Entscheidungen einzubeziehen. 5.4.4. Förderung der
Ressourceneffizienz durch digitale Systeme Innovationen in den Innovations- und
Kommunikationstechnologien können ein wichtiges Instrument im Hinblick auf
Ressourceneffizienz sein. Moderne und innovative IKT werden zu signifikanten
Produktivitätsgewinnen beitragen, insbesondere durch automatisierte Prozesse,
Echtzeitüberwachung und entscheidungsunterstützende Systeme. Durch den Einsatz
der IKT soll die progressive Entmaterialisierung der Wirtschaft beschleunigt
werden, indem die Umstellung auf digitale Dienstleistungen vorangetrieben und
der Wechsel zwischen verschiedenen Verbrauchsmustern und Geschäftsmodellen
durch Verwendung der IKT der Zukunft erleichtert wird. 5.5. Entwicklung einer umfassenden
und andauernden globalen Umweltüberwachung und entsprechender
Informationssysteme Umfassende Umweltbeobachtungs- und ‑informationssysteme
sind unbedingt notwendig, um die Bereitstellung der zur Bewältigung dieser
Herausforderung notwendigen langfristigen Daten und Informationen zu
gewährleisten. Diese Systeme werden zur Einschätzung und Vorhersage von
Zustand, Status und Trends bei Klima, natürlichen Ressourcen einschließlich
Rohstoffen, Ökosystemen und Ökosystemleistungen eingesetzt, ebenso zur
Bewertung von Strategien und Optionen zur Erreichung geringer CO2-Emissionen
und zur Eindämmung der Folgen das Klimawandels in allen Wirtschaftssektoren. In
diesen Systemen gespeicherte Informationen und Kenntnisse werden eingesetzt zur
Förderung der intelligenten Nutzung strategischer Ressourcen, der Entwicklung
faktengestützter Strategien und neuer ökologischer und klimabezogener Dienstleistungen
sowie zur Eröffnung neuer Möglichkeiten auf dem Weltmarkt. Fähigkeiten, Technologien und
Dateninfrastrukturen für die Erdbeobachtung und ‑überwachung müssen sich
auf Fortschritte bei IKT, Weltraumtechnologien und entsprechend ausgestattete
Netze, Fernerkundungsdaten, neuartige In-situ-Sensoren, Mobilfunkdienste,
Kommunikationsnetze, partizipative Webinstrumente und verbesserte Rechen- und
Modellierungsinfrastrukturen stützen, um kontinuierlich zeitnahe und präzise
Daten, Prognosen und Projektionen zu liefern. Gefördert wird der freie, offene
und unbeschränkte Zugang zu interoperablen Daten und Informationen, ebenso die
effektive Speicherung, Verwaltung und Verbreitung von Forschungsergebnissen. 5.6. Besondere Aspekte der
Durchführung Die Tätigkeiten unterstützen die
EU-Beteiligung an multilateralen Verfahren und Initiativen, wie dem
Weltklimarat (IPCC), der zwischenstaatlichen Plattform für biologische Vielfalt
und Ökosystemleistungen (IPBES) sowie der Gruppe für Erdbeobachtung (GEO), und
die finanzielle Beteiligung daran. Die Zusammenarbeit mit anderen wichtigen
öffentlichen und privaten Forschungsfördereinrichtungen wird die Effizienz der
Forschung weltweit und in der EU verbessern und zu einer weltweiten
Forschungspolitik beitragen. Die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
leistet einen Beitrag zum internationalen Technologiemechanismus der UNFCCC und
erleichtert Technologieentwicklung, -innovation und -transfer im Interesse der
Anpassung an den Klimawandel und der Eindämmung der Folgen der Treibhausgasemissionen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der
UN-Konferenz „Rio+20“ wird ein Mechanismus für die systematische Sammlung,
Sichtung und Analyse wissenschaftlicher und technologischer Kenntnisse zu
zentralen Fragen der nachhaltigen Entwicklung und einer umweltfreundlichen
Wirtschaft geprüft werden, der einen Rahmen für die Messung der Fortschritte
enthält. Dies geschieht in Ergänzung der Arbeit bestehender wissenschaftlicher
Gremien, wobei man sich um Synergien bemüht. Die Forschungsmaßnahmen im Rahmen dieser
Herausforderung tragen zu den operativen Diensten der Globalen Umwelt- und
Sicherheitsüberwachung (GMES) bei, indem sie eine Entwicklungsdatenbank für
GMES bereitstellen. Durch spezifische Maßnahmen wird
sichergestellt, dass die Ergebnisse der EU-Forschung und ‑Innovation in
den Bereichen Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe auch durch andere
Unionsprogramme genutzt werden (z. B. LIFE +, Regional- und
Strukturfonds, externe Kooperationsprogramme). Ein Netz aus beratenden Einrichtungen kann
aufgebaut werden, um Folgendes bereitzustellen: fortlaufende Analyse der
wissenschaftlichen und technologischen Fortschritte in der Union und ihren
wichtigsten Partnerländern und ‑regionen, frühzeitige Prüfung von
Vermarktungsmöglichkeiten für neue Umwelttechnologien und ‑Verfahren,
Prognosen für Forschung und Innovation und die Politik. 6. Integrative, innovative und sichere
Gesellschaften 6.1. Integrative Gesellschaften Die derzeitigen Trends in den europäischen
Gesellschaften beinhalten Möglichkeiten für ein stärker geeintes Europa, aber
auch Risiken. Diese Möglichkeiten und Risiken müssen vorhergesehen und
verstanden werden, damit sich Europa vor dem Hintergrund einer immer stärker
vernetzten Welt auf gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, politischer und
kultureller Ebene mit der notwendigen Solidarität und Abstimmung
weiterentwickelt. In diesem Kontext sollen durch Unterstützung
von interdisziplinärer Forschung, Indikatoren, technologischem Fortschritt,
organisatorischen Lösungen und neuen Formen der Zusammenarbeit und des
gemeinsamen Schaffens die gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische
Integration, die Armutsbekämpfung, die Achtung der Menschrechte, die digitale
Integration der Bürger, die Gleichberechtigung, die Solidarität und die interkulturelle
Dynamik verstärkt werden. Die Forschungstätigkeiten und sonstigen Tätigkeiten
unterstützen die Durchführung der Strategie Europa 2020 und andere
relevante Bereiche der Außenpolitik der Union. Die sozial- und
geisteswissenschaftliche Forschung kann in diesem Zusammenhang eine wichtige
Rolle spielen. Die Festlegung, Überwachung und Beurteilung der Ziele von
EU-Strategien und Maßnahmen erfordern gezielte Forschungsarbeiten zu
hochwertigen statistischen Informationssystemen sowie die Entwicklung geeigneter
Instrumente, anhand derer die politisch Verantwortlichen die Wirkung und
Effektivität geplanter Maßnahmen einschätzen können, insbesondere solcher
zugunsten der sozialen Integration. Folgende Einzelziele werden verfolgt: 6.1.1. Förderung eines intelligenten,
nachhaltigen und integrativen Wachstums Das permanente Streben nach
Wirtschaftswachstum verursacht bedeutende menschliche, gesellschaftliche,
ökologische und wirtschaftliche Kosten. Intelligentes, nachhaltiges und
integratives Wachstum in Europa setzt voraus, dass wir Wachstum und Wohlergehen
auf ganz neue Weise definieren, messen (auch durch die Messung von
Fortschritten über den gemeinhin verwendeten BIP-Indikator hinaus), schaffen
und erhalten. Im Rahmen der Forschung wird die Entwicklung nachhaltiger
Lebensweisen und sozioökonomischer Verhaltensformen und Werte analysiert und
untersucht, in welchem Zusammenhang sie zu Paradigmen, Strategien und zur
Funktionsweise von Institutionen, Märkten, Unternehmen sowie zu
Regierungshandeln und Weltanschauungen in Europa stehen. Entwickelt werden
Instrumente für eine bessere Evaluierung solcher Entwicklungen und politischen
Optionen im jeweiligen Zusammenhang sowie ihrer Wechselwirkungen in Bereichen
wie Beschäftigung, Steuern, Ungleichheiten, Armut, soziale Integration, Bildung
und Qualifikationen, Aufbau von Gemeinschaften, Wettbewerbsfähigkeit und
Binnenmarkt. Ferner wird analysiert, wie sich die nationalen Volkswirtschaften
weiterentwickeln und welche Formen des Regierens auf europäischer und internationaler
Ebene dazu beitragen könnten, makroökonomische Ungleichgewichte, monetäre
Schwierigkeiten, Steuerwettbewerb, Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsprobleme
sowie sonstige wirtschaftliche und finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden.
Die zunehmenden gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen der Union und der
Weltwirtschaft sowie den globalen Märkten und Finanzsystemen werden dabei
berücksichtigt. 6.1.2. Aufbau widerstandsfähiger und
integrativer Gesellschaften in Europa Um die gesellschaftlichen Veränderungen in
Europa zu verstehen, müssen die sich wandelnden demokratischen Praktiken und
Erwartungen sowie die historische Entwicklung der Identitäten, Unterschiede,
Gebiete, Religionen, Kulturen und Werte analysiert werden. Hierfür muss die
Geschichte der europäischen Integration gut bekannt sein. Daneben ist es
wichtig, die Belastungen und Möglichkeiten aufgrund der Nutzung von IKT sowohl
auf der Ebene des Einzelnen als auch auf Ebene der Gesellschaft zu verstehen,
um neue Wege einer integrativen Innovation zu eröffnen. Es müssen unbedingt
Mittel gefunden werden, um die europäischen Sozialsysteme, die öffentlichen
Dienstleistungen und insgesamt den Aspekt der sozialen Sicherung in der Politik
im Interesse des Zusammenhalts und einer größeren sozialen und wirtschaftlichen
Gleichstellung und der Solidarität zwischen den Generationen anzupassen und zu
verbessern. Im Rahmen der Forschung wird analysiert, wie Gesellschaft und
Politik durch die Weiterentwicklung von Identitäten, Kulturen und Werten, die
Verbreitung von Ideen und Anschauungen und die Verbindung der Grundsätze von
Gegenseitigkeit, Gemeinsamkeit und Gleichheit und ihrer Umsetzung in einem
weitere Sinne europäischer werden. Es wird untersucht, wie benachteiligte
Bevölkerungsgruppen voll am gesellschaftlichen und demokratischen Leben
teilnehmen können, insbesondere durch den Erwerb von Fertigkeiten und den
Schutz der Menschenrechte. Daher ist die Analyse der Art und Weise, wie
politische Systeme auf solche gesellschaftlichen Entwicklungen reagieren (oder
auch nicht) und wie sie sich selbst weiterentwickeln, von zentraler Bedeutung.
Im Rahmen der Forschungsarbeiten wird auch die Weiterentwicklung der für
soziale Bindungen grundlegenden Systeme (Familie, Arbeitsstelle, Ausbildung und
Beschäftigung) behandelt und ein Beitrag zur Bekämpfung der Armut geleistet.
Die Bedeutung von Migration und demografischen Gegebenheiten für die künftige
Entwicklung von EU-Strategien wird ebenfalls berücksichtigt Angesichts der zunehmenden sozioökonomischen
Bedeutung der digitalen Integration werden im Rahmen von Forschungsmaßnahmen
und großen Innovationsmaßnahmen integrative IKT-Lösungen und der effektive
Erwerb digitaler Fertigkeiten gefördert, die den Bürgern eine Teilhabe
ermöglichen und wettbewerbsfähige Arbeitskräfte hervorbringen. Der Schwerpunkt
liegt auf technologischen Fortschritten, die drastische Verbesserungen in Bezug
auf Personalisierung, Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit ermöglichen und
die auf einem besseren Verständnis von Verhalten und Werten der Bürger, Verbraucher
und Benutzer (einschließlich Personen mit Behinderungen) beruhen. Voraussetzung
ist ein Forschungs- und Innovationskonzept, das die Integrationsaspekte in die
Ausgestaltung einbezieht („inclusion by design“). 6.1.3. Stärkung der Rolle Europas als
globaler Akteur Die besonderen historischen, politischen,
gesellschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten in Europa sind in verstärktem
Maße globalen Veränderungen ausgesetzt. Europa muss seine Kapazitäten zur
Festlegung, Priorisierung, Begründung, Beurteilung und Bekanntmachung seiner
politischen Ziele gegenüber anderen Weltregionen und Gesellschaften im
Interesse einer besseren Zusammenarbeit und der Konfliktvermeidung bzw. ‑lösung
erweitern, damit es seine Politik in Bezug auf die Nachbarländer und darüber
hinaus und seine Rolle als globaler Akteur ausbauen kann. In diesem
Zusammenhang muss Europa auch seine Kapazitäten in Bezug auf die Vorhersage der
Entwicklung und der Auswirkungen der Globalisierung sowie für seine Reaktion
darauf erweitern. Hierfür ist ein besseres Verständnis der Geschichte, der
Kulturen und der politisch-ökonomischen Systeme anderer Weltregionen sowie der
Rolle und des Einflusses transnationaler Akteure erforderlich. Schließlich muss
Europa auch einen effektiven Beitrag zu weltweiten Entscheidungsprozessen in
zentralen Bereichen wie Handel, Entwicklung, Beschäftigung, wirtschaftliche
Zusammenarbeit, Menschenrechte, Verteidigung und Sicherheit leisten. Dies
schließt die Fähigkeit ein, neue Kapazitäten aufzubauen, zum Beispiel in Form von
Analysewerkzeugen, ‑systemen und ‑instrumenten oder in Form von
formellem und informellem diplomatischem Vorgehen auf der internationalen Bühne
bei Akteuren auf Regierungsebene und auf Nichtregierungsebene. 6.1.4. Überbrückung der Forschungs-
und Innovationskluft in Europa Es gibt in Europa beträchtliche regionale
Unterschiede bei den Forschungs- und Innovationsleistungen, die verringert
werden müssen. Mit den Maßnahmen soll Exzellenz- und Innovationspotenzial
freigesetzt werden. Sie sollen sich von den Strategien und Maßnahmen im Rahmen
des Kohäsionsfonds unterscheiden, diese ergänzen und mit ihnen zusammenwirken.
Die Maßnahmen umfassen u. a.: –
Zusammenführung von aufstrebenden Einrichtungen,
Exzellenzzentren und innovativen Regionen in weniger entwickelten
Mitgliedstaaten und international führenden Partnern in Europa in einem
Wettbewerb. Hierzu gehören die Teambildung von Einrichtungen der
Spitzenforschung mit weniger entwickelten Regionen, Partnerschaften durch
Personalaustausch, fachliche Beratung und Unterstützung sowie die Entwicklung
gemeinsamer Strategien für die Einrichtung von Exzellenzzentren, die in weniger
entwickelten Regionen durch Mittel der Kohäsionspolitik unterstützt werden
könnten. In Erwägung gezogen werden der Aufbau von Verbindungen mit innovativen
Clustern und die Anerkennung von Exzellenz in weniger entwickelten Regionen,
u. a. durch Fachgutachten und die Verleihung von Auszeichnungen für
Exzellenz an Einrichtungen, die internationalen Standards entsprechen. –
Einrichtung von EFR-Lehrstühlen, um herausragende
Wissenschaftler für Einrichtungen mit einem eindeutigen Potenzial für Exzellenz
in der Forschung zu interessieren, damit diese Einrichtungen ihr Potenzial in
vollem Umfang freisetzen können und so im Europäischen Forschungsraum gleichberechtigte
Bedingungen für Forschung und Innovation entstehen. Hierunter fällt die
institutionelle Unterstützung für die Schaffung eines wettbewerbsorientierten
Forschungsumfelds und der notwendigen Rahmenbedingungen, um Spitzentalente der
Forschung für die Einrichtungen zu interessieren, sie dort zu halten und zu
fördern. –
Unterstützung des Zugangs herausragender Forscher
und Innovatoren zu internationalen Netzen, die sich an solchen – europäischen
und internationalen – Netzen nicht ausreichend beteiligen. Hierunter fällt auch
die Unterstützung durch COST und die nationalen Kontaktstellen. –
Unterstützung der Entwicklung und Überwachung von
Strategien für eine intelligente Spezialisierung. Es wird eine Fazilität für
Politikunterstützung entwickelt; der politikbezogene Lernprozess auf regionaler
Ebene wird durch international anerkannte Fachgutachten und den Austausch
bester Praktiken erleichtert. 6.2. Innovative Gesellschaften Der schrumpfende Anteil der Union an der
weltweiten Wissensproduktion macht deutlich, dass die sozioökonomischen
Auswirkungen und die Effizienz der Forschungs- und Innovationsstrategien
maximiert und transnationale Synergien und Kohärenz in der Politik beträchtlich
gesteigert werden müssen. Gegenstand der Maßnahmen ist die Innovation im
weiteren Sinne, auch die Innovation in großem Maßstab, die durch die Politik,
die Nutzer und den Markt angeregt wird. Diese Tätigkeiten unterstützen die
Verwirklichung und das Funktionieren des Europäischen Forschungsraums,
insbesondere die Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 für eine
„Innovationsunion“ und „Eine digitale Agenda für Europa“. Folgende Einzelziele werden verfolgt: 6.2.1. Stärkung der Evidenzbasis und
Unterstützung der Innovationsunion und des Europäischen Forschungsraums Zur Bewertung und Priorisierung der
Investitionen und zur Stärkung der Innovationsunion und des Europäischen
Forschungsraums werden die Analyse von Forschungs- und Innovationsstrategien, ‑systemen
und ‑akteuren in Europa und Drittländern sowie die Entwicklung von Indikatoren,
Daten und Informationsinfrastrukturen unterstützt. Außerdem erforderlich sind
vorausschauende Tätigkeiten und Pilotinitiativen, wirtschaftliche Analysen,
Überwachung der Maßnahmen, gegenseitiges Lernen, Koordinierungsinstrumente und ‑tätigkeiten
sowie die Entwicklung von Methoden für Folgenabschätzungen und Bewertungen,
wobei auf unmittelbare Rückmeldungen der Forschungsakteure, Unternehmen,
Behörden und Bürger zurückgegriffen wird. Im Interesse des Binnenmarktes für Forschung
und Innovation werden Anreize für ein mit dem EFR zu vereinbarendes Verhalten
geschaffen. Es werden Tätigkeiten zur Unterstützung der Strategien zugunsten
der Qualität der Forscherausbildung, der Mobilität der Forscher und ihrer
Laufbahnentwicklung gefördert, einschließlich Initiativen für
Mobilitätsdienste, offene Einstellungsverfahren, Rechte der Forscher und
Verbindungen mit der weltweiten Wissenschaftlergemeinde. Diese Tätigkeiten
werden im Hinblick auf Synergien und eine enge Abstimmung mit den
Marie-Curie-Maßnahmen im Rahmen des Ziels „Wissenschaftsexzellenz“
durchgeführt. Einrichtungen, die innovative Konzepte für die rasche
Verwirklichung des EFR vorlegen, einschließlich der Europäischen Charta für
Forscher und des Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern, werden
unterstützt. Mit Blick auf die Koordinierung der Politik
wird eine Fazilität für Politikunterstützung eingerichtet, die den nationalen
Behörden bei der Festlegung ihrer nationalen Reformprogramme und Forschungs-
und Innovationsstrategien fachliche Beratung bietet. Für die Umsetzung der Leitinitiative
„Innovationsunion“ muss auch die durch den Markt angeregte Innovation im
Privatsektor und im öffentlichen Sektor gefördert werden, um die
Innovationskapazität der Unternehmen und die europäische Wettbewerbsfähigkeit
zu stärken. Dies setzt voraus, dass die Rahmenbedingungen für Innovation
insgesamt verbessert und die spezifischen Hemmnisse angegangen werden, die dem
Wachstum innovativer Unternehmen entgegenstehen. Es werden leistungsstarke
Mechanismen der Innovationsförderung (z. B. ein besseres
Clustermanagement, öffentlich-private Partnerschaften und Zusammenarbeit in
Netzen), hochspezialisierte Dienste zur Innovationsförderung (z.B. für den
Umgang und die Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums oder Innovationsmanagement,
Netze öffentlicher Auftraggeber) und die Überprüfung staatlicher Politik im
Hinblick auf Innovation unterstützt. KMU-spezifische Themen werden im Rahmen
des Einzelziels „Innovation in KMU“ gefördert. 6.2.2. Prüfung neuer
Innovationsformen, einschließlich sozialer Innovation und Kreativität Soziale Innovation schafft neue Waren,
Dienstleistungen, Prozesse und Modelle, die dem gesellschaftlichen Bedarf
entsprechen und durch die neue gesellschaftliche Beziehungen entstehen. Es ist
wichtig zu verstehen, auf welche Weise soziale Innovation und Kreativität
bestehende Strukturen und Strategien verändern können und wie beide gefördert
und verstärkt werden können. Basis-orientierte Online-Plattformen und verteilte
Plattformen, die die Bürger vernetzen und es ihnen ermöglichen,
zusammenzuarbeiten und auf der Grundlage eines erweiterten Bewusstseins für den
sozialen, politischen und ökologischen Kontext gemeinsam Lösungen zu finden,
können die Ziele von Europa 2020 äußerst wirksam unterstützen. Die Vernetzung
und der experimentelle Einsatz von IKT zur Verbesserung von Lernprozessen sowie
Netze sozialer Innovatoren und Sozialunternehmer werden ebenfalls gefördert. Grundlegend ist die Förderung der Innovation
zur Unterstützung effizienter, offener und bürgernaher öffentlicher
Dienstleistungen (elektronische Behördendienste/eGovernment). Hierfür
sind multidisziplinäre Forschungsarbeiten zu neuen Technologien und
Innovationen in großem Maßstab insbesondere in folgenden Bereichen erforderlich
(auch in den Sozial- und Geisteswissenschaften): Schutz der Privatsphäre im
digitalen Umfeld, Interoperabilität, personalisierte elektronische
Identifizierung, offene Daten, dynamische Nutzerschnittstellen, bürgernahe
Gestaltung und Integration öffentlicher Dienstleistungen sowie von den Nutzern
angeregte Innovationen. Gegenstand dieser Maßnahmen sind auch die Dynamik
sozialer Netze, Crowd-Sourcing und Smart-Sourcing für die gemeinsame
Erarbeitung von Lösungen für soziale Probleme auf der Grundlage offener Daten.
Mit diesen sollen komplexe Entscheidungsfindungsprozesse erleichtert werden,
insbesondere die Handhabung und Analyse riesiger Datenmengen für die
kooperative Politikmodellierung, die Simulation der Entscheidungsfindung,
Visualisierungsverfahren, die Prozessmodellierung und partizipative Systeme,
außerdem die Analyse der sich wandelnden Beziehungen zwischen Bürger und Staat. 6.2.3. Gewährleistung
gesellschaftlichen Engagements in Forschung und Innovation Werden alle Akteure der Gesellschaft in die
Lage versetzt, im Innovationskreislauf zu interagieren, werden dadurch
Qualität, Relevanz, Akzeptanz und Nachhaltigkeit der Innovationen verbessert,
da die Interessen und Werte der Gesellschaft zusammengeführt werden. Hierfür
müssen auf der Ebene des Einzelnen, der Organisationen, der Staaten und
grenzübergreifend spezifische Fertigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen erworben
werden. Eine wissenschaftlich informierte, verantwortungsbewusste und kreative
Gesellschaft beruht auf der Förderung angemessener wissenschaftlicher Bildungs-
bzw. Ausbildungsmethoden sowie auf der Forschung zu solchen Methoden. Die
Gleichbehandlung der Geschlechter wird insbesondere dadurch unterstützt, dass
Veränderungen beim Aufbau von Forschungseinrichtungen sowie bei Inhalt und
Gestaltung von Forschungstätigkeiten gefördert werden. Damit Wissen unter den
Wissenschaftlern und in einem breiteren Publikum schneller verbreitet wird,
sollten Zugänglichkeit und Nutzung der Ergebnisse öffentlich geförderter
Forschung weiter verbessert werden. In Abstimmungen mit den zuständigen
internationalen Organisationen wird ein Ethikrahmen für Forschung und
Innovation unterstützt, der auf den ethischen Grundprinzipien beruht,
einschließlich der Grundsätze der Grundrechtecharta und des relevanten
EU-Rechts und internationaler Übereinkommen. 6.2.4. Förderung einer kohärenten und
wirksamen Zusammenarbeit mit Drittländern Durch horizontale Tätigkeiten wird die
strategische Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit im gesamten
Programm „Horizont 2020“ erreicht, und es werden bereichsübergreifende
Politikziele behandelt. Durch Tätigkeiten zur Unterstützung des bilateralen,
multilateralen, und biregionalen politischen Dialogs im Bereich Forschung und
Innovation mit Drittländern, Regionen, internationalen Foren und Organisationen
werden der politische Austausch, das Lernen voneinander und die Setzung von
Prioritäten erleichtert, der wechselseitige Zugang zu Programmen gefördert und
die Wirkung der Zusammenarbeit verfolgt. Vernetzung und Partnerschaften
erleichtern ein optimales Zusammenwirken zwischen den Akteuren der Forschung
und Innovation auf beiden Seiten und erweitern die Kompetenzen und die
Kooperationskapazität in weniger entwickelten Drittländern. Im Interesse einer
erhöhten Gesamtwirkung werden die Koordinierung der Kooperationspolitik und der
Kooperationsprogramme der Union und der Mitgliedstaaten sowie gemeinsame
Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der assoziierten Länder mit Drittländern
gefördert. Schließlich wird die Präsenz der EU im Zusammenhang mit Forschung und
Innovation in Drittländern konsolidiert und ausgebaut, insbesondere durch die
Förderung der Einrichtung europäischer „Wissenschafts- und Innovationszentren“
(science and innovation houses), von Dienstleistungen für europäische
Organisationen, die auch in Drittländern tätig werden, sowie der Öffnung von
gemeinsam mit Drittländern eingerichteten Forschungszentren für Organisationen
und Forscher anderer Mitgliedstaaten und assoziierter Länder. 6.3. Sichere Gesellschaften Die Europäische Union, ihre Bürger und ihre
internationalen Partner sehen sich einer Reihe von Sicherheitsbedrohungen
gegenüber, darunter u. a. Kriminalität, Terrorismus und Massennotfälle
(aufgrund von Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachter Katastrophen).
Diese Bedrohungen können grenzüberschreitend und sowohl auf physische als auch
auf virtuelle Ziele (Cyberspace) gerichtet sein. Angriffe auf Internetseiten
von Behörden und auf private Webseiten schaden nicht nur dem Vertrauen der
Bürger, sondern können wichtige Sektoren wie Energie, Verkehr,
Gesundheitswesen, Finanzen oder Telekommunikation ernsthaft beeinträchtigen. Um solche Bedrohungen vorherzusehen, zu
vermeiden und zu bewältigen, müssen innovative Technologien, Lösungen,
Prognoseinstrumente und Erkenntnisse entwickelt und angewendet werden, die
Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Nutzern gefördert, Lösungen für die
Sicherheit der Bürger gefunden, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Sicherheits-, IKT- und Dienstleistungsindustrie verbessert und Verletzungen der
Privatsphäre und der Menschenrechte im Internet verhindert und bekämpft werden. Die Koordinierung und Verbesserung der
Sicherheitsforschung ist daher ein zentraler Aspekt und dient der
Bestandsaufnahme der derzeitigen Forschungsanstrengungen, einschließlich der
Vorausschau, sowie der Verbesserung der einschlägigen rechtlichen Bedingungen
und Verfahren für die Koordinierung, einschließlich pränormativer Tätigkeiten. Die Tätigkeiten folgen einem
auftragsorientierten Konzept und tragen der entsprechenden gesellschaftlichen
Dimension Rechnung. Sie unterstützen die Unionsstrategien für die interne und
externe Sicherheit und die Verteidigung sowie die relevante neue Bestimmung des
Vertrags von Lissabon und dienen der Cybersicherheit, dem Vertrauen und dem
Schutz personenbezogener Daten auf dem digitalen Binnenmarkt. Folgende
Einzelziele werden verfolgt: 6.3.1. Bekämpfung von Kriminalität
und Terrorismus Es sollen sowohl Vorfälle verhindert als auch
mögliche Konsequenzen abgemildert werden können. Hierfür sind neue Technologien
und Kompetenzen (auch im Zusammenhang mit Cyberkriminalität und ‑terrorismus)
zur Unterstützung der Sicherheit in den Bereichen Gesundheit, Lebensmittel,
Wasser und Umwelt – unerlässlich für das Funktionieren von Gesellschaft und
Wirtschaft – erforderlich. Neue Technologien und spezifische Kompetenzen dienen
dem Schutz kritischer Infrastrukturen, Systeme und Dienste (einschließlich
Kommunikation, Verkehr, Gesundheitswesen, Lebensmittel, Wasser Energie,
Logistik und Lieferkette, Umwelt). Hierzu gehört die Analyse und Sicherung
öffentlicher und privater vernetzter kritischer Infrastrukturen und Dienste
gegen jede Art der Bedrohung. 6.3.2. Erhöhung der Sicherheit durch
Grenzüberwachung Technologien und Kompetenzen sind ferner
erforderlich, um Systeme, Ausrüstung, Werkzeuge, Prozesse und Methoden zur
raschen Identifizierung und damit die Sicherheit der Grenzen zu verbessern,
wobei es auch um Fragen der Kontrolle und Überwachung geht. Das Potenzial von
EUROSUR soll in vollem Umfang genutzt werden. Die Technologien und Kompetenzen
werden im Hinblick auf ihre Wirksamkeit, die Übereinstimmung mit rechtlichen
und ethischen Grundsätzen, Verhältnismäßigkeit, soziale Akzeptanz und
Einhaltung der Grundrechte entwickelt und geprüft. Die Forschung dient ferner
der Verbesserung der integrierten Verwaltung der europäischen Außengrenzen,
u. a. durch verstärkte Zusammenarbeit mit Kandidatenländern, potenziellen
Kandidatenländern und Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik. 6.3.3. Stärkung der Computer- und
Netzsicherheit Die Computer- und Netzsicherheit ist für
Bürger, Unternehmen und Behörden die Voraussetzung, um die Möglichkeiten des
Internets zu nutzen. Dies beinhaltet, Sicherheit für Systeme, Netze,
Zugangsgeräte, Software und Dienste, einschließlich Cloud-Computing, zu
gewährleisten, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Interoperabilität
vielfältiger Technologien. Durch die Forschung sollen Cyberangriffe auf
zahlreichen Gebieten und in zahlreichen Zuständigkeitsbereichen in Echtzeit
verhindert, ermittelt und bewältigt und kritische IKT-Infrastrukturen geschützt
werden. Die Entwicklung der digitalen Gesellschaft ist in vollem Gange, wobei
Nutzung und Missbrauch des Internets sich ständig verändern, die soziale
Interaktion immer neue Wege geht, neue mobile und standortgestützte Dienste
entstehen und das „Internet der Dinge“ in Erscheinung tritt. Daher ist eine
neue Art von Forschungsarbeiten notwendig, die sich auf die neuen Anwendungen,
Verwendungsarten und gesellschaftlichen Tendenzen stützen sollte. Zur schnellen
Reaktion auf neue Entwicklungen im Zusammenhang mit Vertrauen und Sicherheit
sollte es flexible Forschungsinitiativen geben, einschließlich proaktiver
Forschung und Entwicklung. 6.3.4. Stärkung der
Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen Diese erfordert die Entwicklung spezifischer
Technologien und Kompetenzen für unterschiedliche Arten von Notfallmaßnahmen
(Katastrophenschutz, Brandbekämpfung, Meeresverschmutzung, humanitäre Hilfe,
Zivilschutz, Konfliktvermeidung, Aufbau von medizinischen
Informationsinfrastrukturen, Rettungsmaßnahmen und Stabilisierung nach der
Krise) und die Durchsetzung der Vorschriften. Gegenstand der Forschung ist die
gesamte Krisenbewältigung und die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft; die
Einrichtung einer Europäischen Notfallabwehrkapazität wird unterstützt. Bei den Tätigkeiten in allen
Gegenstandsbereichen werden auch Integration und Interoperabilität der Systeme
und Dienste behandelt, einschließlich Aspekten wie Kommunikation, verteilte
Architekturen und „der Faktor Mensch“. Hierfür müssen bei Aufgaben wie
Katastrophenschutz, humanitäre Hilfe, Grenzschutz oder Friedensmissionen auch
zivile und militärische Kompetenzen vereint werden. Hierzu gehören auch
technologische Entwicklungen in dem sensiblen Bereich der Technologien mit
doppeltem Verwendungszweck, um die Interoperabilität zwischen
Katastrophenschutzpersonal und militärischem Personal sowie zwischen
Katastrophenschutzkräften weltweit sicherzustellen, und die Behandlung von
Fragen der Zuverlässigkeit, organisatorischen, rechtlichen und ethischen
Aspekten, Fragen des Handels, des Schutzes der Vertraulichkeit und der
Integrität der Informationen sowie der Rückverfolgbarkeit aller Transaktionen
und Verarbeitungsvorgänge. 6.3.5. Gewährleistung der Privatsphäre
und der Freiheit im Internet und Stärkung der gesellschaftlichen Dimension von
Sicherheit Um dem Recht auf Schutz der Privatsphäre in
der digitalen Gesellschaft Rechnung zu tragen, müssen Rahmen und Technologien
für einen von der Konzipierung der Produkte und Dienste an vorgesehenen,
„eingebauten“ Datenschutz entwickelt werden. Es werden Technologien entwickelt,
anhand derer die Nutzer ihre personenbezogenen Daten und deren Verwendung durch
Dritte kontrollieren können, außerdem Instrumente für die Ermittlung und das
Blockieren von illegalen Inhalten und Verletzungen des Schutzes
personenbezogener Daten sowie zum Schutz der Menschenrechte im Internet, um zu
verhindern, dass das individuelle Verhalten oder das Gruppenverhalten von
Personen durch unrechtmäßige Internetsuche und Profilerstellung beeinträchtigt
wird. Jede neue Lösung bzw. Technologie zur Erhöhung
der Sicherheit muss für die Gesellschaft akzeptabel sein, dem EU-Recht und dem
internationalen Recht entsprechen und im Hinblick auf die Ermittlung und
Bewältigung der Sicherheitsbedrohung wirksam und verhältnismäßig sein. Daher
ist ein besseres Verständnis der sozioökonomischen, kulturellen und
anthropologischen Dimension der Sicherheit, der Ursachen von
Sicherheitsbedrohungen, der Rolle der Medien und der Kommunikation sowie der
Wahrnehmung in der Öffentlichkeit grundlegend. Ferner werden ethische Fragen
sowie der Schutz menschlicher Grundwerte und Grundrechte behandelt. 6.3.6. Besondere Aspekte der
Durchführung Die Forschung ist an der Sicherheit der Bürger
ausgerichtet und soll aktiv mit der Tätigkeit der Europäischen
Verteidigungsagentur (EDA) koordiniert werden, um die Zusammenarbeit mit dieser
auszubauen, insbesondere über die bereits bestehende Rahmenvereinbarung für
Zusammenarbeit, wobei anerkannt wird, dass es Technologien gibt, die sowohl für
zivile als auch für militärische Anwendungen relevant sind (Technologien mit
doppeltem Verwendungszweck). Die Koordinierungsmechanismen mit den
entsprechenden EU-Agenturen (wie FRONTEX, EMSA und Europol) werden weiter
ausgebaut, um eine bessere Koordinierung der Unionsprogramme und ‑strategien
für interne und äußere Sicherheit sowie anderer Unionsinitiativen zu erreichen. Angesichts der besonderen Stellung der
Sicherheit werden besondere Vorkehrungen hinsichtlich Programmplanung und
Governance getroffen, u. a. mit dem in Artikel 9 genannten Ausschuss.
Verschlusssachen und andere sensible sicherheitsrelevante Informationen werden
geschützt; in den Arbeitsprogrammen können besondere Anforderungen und
Kriterien für die internationale Zusammenarbeit festgelegt werden. Dieser
Aspekt wird sich auch in der Programmplanung und Führungsvorgaben für „sichere
Gesellschaften“ niederschlagen (einschließlich Komitologieaspekte). Teil IV Direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle
(JRC) außerhalb des Nuklearbereichs 1. Wissenschaftsexzellenz Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) wird
Forschungsarbeiten ausführen, um die wissenschaftlichen Grundlagen der
politischen Entscheidungsfindung zu verbessern, über die gesellschaftlichen
Veränderungen zugrunde liegenden natürlichen Prozesse aufzuklären und neue
Wissenschafts- und Technologiebereiche zu untersuchen (u. a. durch ein
Sondierungsforschungsprogramm). 2. Führende Rolle der Industrie Die JRC wird wie folgt zu Innovation und
Wettbewerbsfähigkeit beitragen: (a)
Sie wird auch in Zukunft zur strategischen
Ausrichtung und zur Forschungsagenda der relevanten Instrumente indirekter
Forschungsmaßnahmen beitragen (u. a. europäische
Innovationspartnerschaften, öffentlich-private Partnerschaften,
öffentlich-öffentliche Partnerschaften). (b)
Sie wird den Wissens- und Technologietransfer durch
Festlegung geeigneter Rahmenbedingungen für den Schutz des geistigen Eigentums
für verschiedene Forschungs- und Innovationsinstrumente unterstützen und die
Zusammenarbeit beim Wissens- und Technologietransfer zwischen großen
öffentlichen Forschungseinrichtungen fördern. (c)
Sie wird die Nutzung, Normung und Validierung von
Weltraumtechnologien und ‑daten erleichtern, insbesondere im Hinblick auf
die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. 3. Gesellschaftliche Herausforderungen 3.1. Gesundheit, demografischer
Wandel und Wohlergehen Die JRC wird zur Unterstützung von
EU-Rechtsvorschriften zum Gesundheits- und Verbraucherschutz folgendermaßen an
der Harmonisierung von Methoden, Normen und Verfahren mitwirken: (a)
Prüfung der Risiken und Möglichkeiten neuer
Technologien und Chemikalien, einschließlich Nanowerkstoffen, für Lebens- und
Futtermittel sowie Konsumgüter, Entwicklung und Validierung harmonisierter
Mess-, Nachweis- und Quantifizierungsmethoden, integrierter Prüfstrategien und
von Instrumenten nach dem neuesten Stand der Technik für die Analyse
toxikologischer Gefahren, einschließlich Alternativen zu Tierversuchen,
Untersuchung der gesundheitlichen Folgen der Umweltverschmutzung; (b)
Entwicklung medizinischer Untersuchungs- und
Reihenuntersuchungsverfahren, einschließlich Gentests und Krebsvorsorge, sowie
entsprechende Qualitätssicherung. 3.2. Ernährungssicherheit,
nachhaltige Landwirtschaft, marine und maritime Forschung und Biowirtschaft Die JRC wird die Konzipierung, Umsetzung und
Überwachung der Landwirtschafts- und Fischereipolitik der EU (einschließlich
Ernährungssicherheit und Entwicklung der Biowirtschaft) wie folgt unterstützen: (a)
Schaffung eines globalen Systems und von
Instrumenten für die Erntevorhersage und die Überwachung der Produktivität von
Feldfrüchten; Unterstützung, um die kurz- bis mittelfristigen Perspektiven für
Agrargüter zu verbessern, unter Berücksichtigung der erwarteten Auswirkungen
des Klimawandels; (b)
Beitrag zur biotechnologischen Innovation und zu
einer höheren Ressourceneffizienz („mehr mit weniger produzieren“) mittels
technisch-wirtschaftlicher Analysen und Modelle; (c)
Erstellung von Szenarios für die
Entscheidungsfindung in der Agrarpolitik und Analysen der Auswirkungen von
Maßnahmen auf Makroebene, regionaler Ebene und Mikroebene; Untersuchung der
Auswirkungen der Mitteilung „Die GAP bis 2020“ auf Entwicklungsländer bzw.
Schwellenländer; (d)
Weiterentwicklung von Methoden für die Kontrolle
und Durchsetzung von Fischereivorschriften sowie die Rückverfolgbarkeit von
Fisch und Fischprodukten; Erstellung robuster Indikatoren für die Gesundheit
der Ökosysteme sowie bioökonomischer Modelle zur Erforschung der direkten
Auswirkungen (z. B. Fischerei) und der indirekten Auswirkungen
(Klimawandel) menschlicher Tätigkeiten auf die Dynamik der Fischbestände und
die Meeresumwelt sowie für Wirtschaft und Gesellschaft. 3.3. Sichere, saubere und
effiziente Energie Die JRC wird den Schwerpunkt auf die 20-20-20-Klima-
und Energieziele und den Übergang der EU zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen
Wirtschaft bis zum Jahr 2050 legen, wobei sie Forschungsarbeiten zu folgenden
technologischen und sozioökonomischen Aspekten durchführt: (a)
Sicherheit der Energieversorgung, insbesondere im
Hinblick auf Verbindungen zu und gegenseitigen Abhängigkeiten von
außereuropäischen Energielieferanten und ‑transportsystemen; Kartierung
einheimischer Primärenergiequellen und externer Energiequellen sowie
grundlegender Infrastrukturen, von denen Europa abhängig ist; (b)
Energietransport-/Elektrizitätsübertragungsnetze,
insbesondere Modellierung und Simulation transeuropäischer Energienetze,
Analyse intelligenter Technologien bzw. von „Supernetz“-Technologien,
Echtzeitsimulation von Stromsystemen; (c)
Energieeffizienz, insbesondere Methoden zur
Überwachung und Beurteilung der Wirkung politischer Instrumente zur
Energieeffizienzförderung, technisch-wirtschaftliche Analyse des Einsatzes
energieeffizienter Technologien und Instrumente sowie von intelligenten Netzen; (d)
Technologien mit geringen CO2-Emissionen
(einschließlich der Sicherheit der Kernenergie im Rahmen des
Euratom-Programms), insbesondere Leistungsbewertung sowie pränormative
Forschungsarbeiten zu möglichen künftigen CO2-emissionsarmen
Technologien; Analyse und Modellierung von Triebkräften und Hemmnissen für ihre
Entwicklung und Einführung; Beurteilung der erneuerbaren Energiequellen sowie
der Engpässe (zum Beispiel bei grundlegenden Rohstoffen) in der Lieferkette CO2-emissionsarmer
Technologien; Fortsetzung der Entwicklung des SETIS (Strategic Energy
Technology Plan Information System – Informationssystem des Europäischen
Strategieplans für Energietechnologie) und damit zusammenhängende Tätigkeiten. 3.4. Intelligenter,
umweltfreundlicher und integrierter Verkehr Die JRC wird das für 2050 angestrebte Ziel
eines wettbewerbsorientierten, intelligenten, ressourcenschonenden und
integrierten Verkehrssystems für die sichere Beförderung von Menschen und
Gütern durch Laboruntersuchungen, Modellierungstätigkeiten und
Überwachungskonzepte zu folgenden Aspekten unterstützen: (a)
Strategische CO2-emissionsarme
Technologien für alle Verkehrsträger (einschließlich Umstellung des
Straßenverkehrs auf Elektroantriebe, mit alternativen Kraftstoffen betriebene
Flugzeuge, Schiffe und Fahrzeuge) sowie Weiterentwicklung einer
kommissionsinternen Informationsstelle, die Informationen über relevante
Technologien sammelt und verbreitet; Verfügbarkeit und Kosten nicht fossiler
Kraftstoffe und Energiequellen, einschließlich der Auswirkungen eines
elektrifizierten Straßenverkehrs auf die Stromnetze und die Stromerzeugung; (b)
Umweltfreundliche und effiziente Fahrzeuge,
insbesondere Festlegung harmonisierter Prüfverfahren sowie Bewertung
innovativer Technologien im Hinblick auf Emissionen, Kraftstoffeffizienz
(konventionelle und alternative Kraftstoffe) und Sicherheit; Entwicklung
besserer Methoden für die Emissionserfassung und die Berechnung von
Umweltbelastungen; Koordinierung und Harmonisierung der Aktivitäten zur Bestandsaufnahme
und Überwachung von Emissionen auf EU-Ebene; (c)
Intelligente Mobilitätssysteme für eine sichere,
intelligente und integrierte Mobilität, einschließlich einer
technisch-wirtschaftlichen Beurteilung neuer Verkehrssysteme und -komponenten,
Anwendungen für ein besseres Verkehrsmanagement und Beitrag zur Entwicklung
eines integrierten Konzepts für Verkehrsnachfrage und ‑management; (d)
Integriertes Verkehrsicherheitskonzept,
insbesondere Bereitstellung von Instrumenten und Diensten für die Sammlung,
Verbreitung und Analyse von Daten über Vorfälle und Unfälle im Flug-, See- und
Landverkehr; bessere Unfallverhütung durch Analysen und sicherheitstechnische
Erkenntnisse für alle Verkehrsträger bei gleichzeitiger Kosteneindämmung und
Effizienzsteigerung. 3.5. Klimaschutz,
Ressourceneffizienz und Rohstoffe Die JRC wird zu einem umweltfreundlicheren
Europa, zu einer sicheren Versorgung mit Ressourcen und zu einem insgesamt
nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen durch folgende Maßnahmen
beitragen: (a)
Ermöglichung des Zugangs zu interoperablen
Umweltdaten- und -informationen durch die Weiterentwicklung von Standards und
Interoperabilitätsvereinbarungen, Geodateninstrumenten und innovativen
kommunikationstechnologischen Infrastrukturen wie der Geodateninfrastruktur der
EU (INSPIRE – Infrastructure for Spatial Information in the European Union)
sowie anderer Unionsinitiativen und internationaler Initiativen; (b)
Erfassung und Überwachung zentraler Umweltvariablen
sowie Beurteilung der Lage bei den natürlichen Ressourcen und deren Veränderung
durch Weiterentwicklung von Indikatoren und Informationssystemen als Beitrag zu
Umweltinfrastrukturen; Bewertung der Ökosystemleistungen (einschließlich
Wertbestimmung und Auswirkungen auf den Klimawandel); (c)
Entwicklung eines integrierten Modellierungsrahmens
für die Nachhaltigkeitsanalyse anhand thematischer Modelle (Boden, Landnutzung,
Wasser, Luftqualität, Treibhausgasemissionen, Forstwirtschaft, Landwirtschaft,
Energie und Verkehr), wobei auch die Auswirkungen des Klimawandels sowie die
Reaktion darauf behandelt werden; (d)
Unterstützung der Ziele der EU-Entwicklungspolitik
durch Förderung des Technologietransfers, Überwachung grundlegender Ressourcen
(Wälder, Böden, Nahrungsmittelversorgung) und Forschungsarbeiten zur Begrenzung
der Folgen des Klimawandels sowie der ökologischen Folgen der Ressourcennutzung
und im Interesse sinnvoller Kompromisse beim Wettbewerb um Land für
Nahrungsmittelerzeugung und Energiegewinnung einerseits oder z. B. den
Erhalt der biologischen Vielfalt andererseits; (e)
Integrierte Bewertung im Zusammenhang mit
politischen Maßnahmen für eine nachhaltige Produktion und einen nachhaltigen
Verbrauch, u. a. zu folgenden Aspekten: Sicherheit der Versorgung mit
strategischen Rohstoffen, Ressourceneffizienz, umweltfreundliche Produktionsprozesse
und ‑technologien mit niedrigen CO2-Emissionen, Entwicklung von Produkten
und Dienstleistungen, Verbrauchsmuster und Handel; Weiterentwicklung der
Lebenszyklusanalyse und ihre Einbeziehung in die Analyse politischer Maßnahmen. (f)
Integrierte Folgenabschätzung bei Optionen für
Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und/oder zur Anpassung daran,
ausgehend von der Entwicklung quantitativer Instrumente (regionale und globale
Modelle), die von der Sektorenebene bis zur makroökonomischen Ebene reichen. 3.6. Integrative, innovative und
sichere Gesellschaften Die JRC trägt zu den Zielen der Prioritäten
„Innovationsunion“, „Sicherheit und EU-Bürgerschaft“ und „globales Europa“ im
Rahmen folgender Tätigkeiten bei: (a)
Umfassende Analyse von Triebkräften und Hemmnissen
für Forschung und Innovation, Entwicklung einer Modellierungsplattform für die
Bewertung ihrer mikro- und makroökonomischen Auswirkungen; (b)
Beiträge zur Überwachung der Verwirklichung der
Innovationsunion (Scoreboards, Entwicklung von Indikatoren usw., Betrieb
eines öffentlichen Systems für die Ermittlung und Bereitstellung relevanter
Informationen); (c)
Betrieb einer öffentlichen Plattform für die
Ermittlung und Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung nationaler
und regionaler Behörden bei der intelligenten Spezialisierung; quantitative
ökonomische Analyse der räumlichen Muster der Wirtschaftstätigkeit,
insbesondere Behandlung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen
Unterschiede und der Veränderungen der Muster infolge technologischer
Entwicklungen; (d)
Ökonometrie und makroökonomische Analyse der Reform
des Finanzsystems als Beitrag zur Aufrechterhaltung eines effizienten
EU-Rahmens für die Bewältigung von Finanzkrisen; Fortsetzung der methodischen
Hilfe bei der Überwachung der Haushaltssalden der Mitgliedstaaten im
Zusammenhang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt; (e)
Überwachung der Funktionsweise des europäischen
Forschungsraums (EFR) und Analyse von Triebkräften und Hemmnissen für einige
seiner zentralen Aspekte (z. B. Mobilität der Forscher, Öffnung nationaler
Forschungsprogramme) sowie Vorschlag relevanter politischer Optionen; auch in
Zukunft Übernahme einer wichtigen Rolle im EFR durch Vernetzungstätigkeit,
Ausbildungsmaßnahmen, Öffnung der Anlagen und Datenbanken für Nutzer in den
Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und assoziierten Ländern; (f)
Entwicklung quantitativer wirtschaftlicher
Analysemethoden für die digitale Wirtschaft; Forschungsarbeiten über die
Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien für die Ziele der
digitalen Gesellschaft; Untersuchung der Folgen sensibler Sicherheitsfragen für
das Leben des Einzelnen („digitales Leben“); (g)
Schwerpunktmäßige Ermittlung und Bewertung der
Anfälligkeit kritischer Infrastrukturen (einschließlich globaler Navigationssysteme
und der Finanzmärkte); Verbesserung der Instrumente zur Bekämpfung des Betrugs
zu Lasten des EU-Haushalts sowie zur Überwachung der Meere; Bewertung der
konkreten Leistung von Technologien zur Identifizierung von Personen bzw. die
Identität von Personen betreffend („digitale Identität“); (h)
Ausbau der EU-Kapazitäten für die Verringerung des
Katastrophenrisikos und den Umgang mit natürlichen und vom Menschen
verursachten Katastrophen, insbesondere durch die Entwicklung globaler
Informationssysteme für die frühzeitige Warnung und das Risikomanagement bei
unterschiedlichen Gefahren, unter Einbeziehung der Erdbeobachtungstechnologien; (i)
Auch in Zukunft Bereitstellung von Instrumenten für
die Beurteilung und Bewältigung globaler Sicherheitsfragen wie Terrorismus und
Nichtweiterverbreitung (chemisch, biologisch, Strahlung, Kernmaterial
(Euratom-Programm)), von Bedrohungen aufgrund soziopolitischer Instabilität und
von übertragbaren Krankheiten. Neu zu behandelnde Bereiche sind u. a. die
Anfälligkeit bzw. Widerstandsfähigkeit gegenüber neuen Bedrohungen oder
Mehrfachbedrohungen, bei denen es z. B. um den Zugang zu Rohstoffen,
Piraterie, Ressourcenknappheit/Wettbewerb um Ressourcen sowie um die
Auswirkungen des Klimawandels auf das Eintreten von Naturkatastrophen geht. 4. Besondere Aspekte der Durchführung Entsprechend den Prioritäten der Strategie für
das „globale Europa“ wird die JRC die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit
wichtigen internationalen Organisationen und Drittländern (u. a.
UN-Organisationen, OECD, Vereinigte Staaten von Amerika, Japan, Russland,
China, Brasilien, Indien) in Bereichen ausbauen, die eine starke globale
Dimension aufweisen (z. B. Klimawandel, Ernährungssicherheit,
Nanotechnologie). Um die politische Entscheidungsfindung noch
besser zu unterstützen, wird die JRC ihre Kapazitäten zur Analyse und
Bereitstellung sektorübergreifender Strategieoptionen und zur Ausführung der
entsprechenden Folgenabschätzungen erweitern. Dies geschieht im Wesentlichen
durch verstärkte Tätigkeit in folgenden Bereichen: (a)
Modellierung für zentrale Bereiche (u. a.
Energie und Verkehr, Landwirtschaft, Klima, Umwelt, Wirtschaft). Der
Schwerpunkt liegt auf sektorbezogenen und integrierten Modellen
(Nachhaltigkeitsbewertung), es werden wissenschaftlich-technische und ökonomische
Aspekte abgedeckt; (b)
Vorausschauende Untersuchungen mit Analysen von
Trends und Ereignissen in Wissenschaft, Technologie und Gesellschaft und deren
möglicher Wirkung auf Politikgestaltung, Innovation, die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit und ein nachhaltiges Wachstum. So kann die JRC auf Fragen
aufmerksam machen, bei denen ein politisches Eingreifen erforderlich sein
könnte, und den Bedarf der Auftraggeber im Voraus ermitteln. Die JRC wird den Normungsprozess und Normen
als horizontale Komponente der Wettbewerbsfähigkeit Europas verstärkt
unterstützen. Zu diesen Tätigkeiten gehören die pränormative Forschung, die
Entwicklung von Referenzmaterialien und ‑messungen sowie die Angleichung
von Methoden. Es wurden fünf zentrale Themen ermittelt (Energie, Verkehr,
digitale Agenda, Sicherheit und Sicherungsmaßnahmen (auch im Nuklearbereich,
s. Euratom-Programm), Verbraucherschutz). Die JRC wird auch in Zukunft die
Verbreitung ihrer Ergebnisse betreiben und die EU-Institutionen und ‑Gremien
beim Umgang mit den Rechten des geistigen Eigentums unterstützen. Die JRC wird im Hinblick auf die Unterstützung
der Formulierung wirksamerer Vorschriften verhaltenswissenschaftliche
Kapazitäten schaffen und so ihre Tätigkeit in ausgewählten Bereichen wie
Ernährungs-, Energieeffizienz- und Produktstrategien ergänzen. Sozioökonomische Forschungsarbeiten sind Teil
der Tätigkeit zu wichtigen Themen wie der digitalen Agenda, einer nachhaltigen
Produktion und eines nachhaltigen Verbrauchs und des Gesundheitswesens. Um Ihren Auftrag als Referenzzentrum für die
EU erfüllen, weiterhin eine wichtige Rolle im EFR spielen und in neuen
Forschungsbereichen tätig sein zu können, muss die JRC über Infrastrukturen
verfügen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Die JRC wird mit ihrem
Renovierungsprogramm fortfahren, um die geltenden Umwelt- und
Sicherheitsvorschriften einzuhalten, und in wissenschaftliche Infrastrukturen
investieren (u. a. Entwicklung von Modellierungsplattformen, Anlagen für
neue Forschungsbereiche wie Gentests). Diese Investitionen werden in enger
Abstimmung mit dem Fahrplan des Europäischen Strategieforums für
Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) getätigt, wobei bestehende Anlagen in den
Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Anhang II
Leistungsindikatoren Die folgende Tabelle enthält eine begrenzte
Anzahl von Schlüsselindikatoren für die Bewertung der Ergebnisse und
Auswirkungen entsprechend den Einzelzielen von „Horizont 2020“. 1. Teil I – Schwerpunkt
„Wissenschaftsexzellenz“ Einzelziele: ·
Europäischer Forschungsrat (ERC) –
Anteil der Veröffentlichungen aus im Rahmen des ERC
geförderten Projekten, die zu dem 1 % der meist zitierten
Veröffentlichungen zählen –
Zahl der durch die ERC-Förderung angeregten
institutionellen, nationalen oder regionalen politischen Maßnahmen ·
Künftige und neu entstehende Technologien –
Veröffentlichungen in von Fachgutachtern geprüften
renommierten Publikationen –
Patentanmeldungen für künftige und neu entstehende
Technologien ·
Marie-Curie-Maßnahmen zu Fähigkeiten, Ausbildung
und Laufbahnentwicklung –
Bereichs- und länderübergreifende Mobilität von
Forschern, auch von Doktoranden ·
Europäische Forschungsinfrastrukturen
(einschließlich eInfrastrukturen) –
Forschungsinfrastrukturen, die allen Forschern in
Europa und darüber hinaus mit EU-Unterstützung zur Verfügung gestellt werden 2. Teil II – Schwerpunkt „Führende
rolle der Industrie“ Einzelziele: ·
Führende Rolle bei grundlegenden und
industriellen Technologien (IKT, Nanotechnologien,
fortgeschrittene Werkstoffe, Biotechnologie, fortgeschrittene Fertigung und Raumfahrt) –
Patentanmeldungen für verschiedene wichtige
Grundlagen- und industrielle Technologien ·
Zugang zur Risikofinanzierung –
Insgesamt mobilisierte Investitionen mit Hilfe von
Kreditfinanzierung und Risikokapitalinvestitionen ·
Innovation in KMU –
Anteil der teilnehmenden KMU, die Innovationen
einbringen, die für das Unternehmen bzw. den Markt neu sind (für den Zeitraum
der Projektlaufzeit und der drei darauffolgenden Jahre) 3. Teil III – Schwerpunkt
„Gesellschaftliche Herausforderungen“ Einzelziele: Für jede der Herausforderungen werden die
Fortschritte anhand des Beitrags zu den nachstehenden Einzelzielen überprüft.
Diese werden in Anhang I von „Horizont 2020“ eingehend beschrieben, ebenso
wie die im Hinblick auf die Herausforderungen notwendigen deutlichen Fortschritte
und politikrelevanten Indikatoren. –
Verbesserung für alle im Hinblick auf lebenslange
Gesundheit und Wohlergehen; –
Sicherheit der Versorgung mit hochwertigen
Lebensmitteln und anderen Bio-Produkten durch den Aufbau produktiver und
ressourcenschonender Systeme der Primärproduktion zur Unterstützung der
dazugehörigen Ökosystemleistungen sowie wettbewerbsfähige Lieferketten mit
niedrigen CO2-Emissionen; –
Übergang zu einem zuverlässigen, nachhaltigen und
wettbewerbsorientierten Energiesystem angesichts der immer knapperen
Ressourcen, des steigenden Energiebedarfs und des Klimawandels; –
Ein ressourcenschonendes, umweltfreundliches,
sicheres und nahtloses europäisches Verkehrssystem zum Nutzen der Bürger, der
Wirtschaft und der Gesellschaft; –
Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen
den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung, um
die Bedürfnisse einer weltweit wachsenden Bevölkerung innerhalb der
Nachhaltigkeitsgrenzen der natürlichen Ressourcen der Erde zu befriedigen; –
Förderung integrativer, innovativer und sicherer
europäischer Gesellschaften vor dem Hintergrund nie dagewesener Veränderungen
und wachsender globaler Interdependenzen. Weitere Leistungsindikatoren: Veröffentlichungen in von Fachgutachtern
geprüften renommierten Publikationen auf dem Gebiet verschiedener
gesellschaftlicher Herausforderungen –
Patentanmeldungen auf dem Gebiet der verschiedenen
gesellschaftlichen Herausforderungen; –
Zahl der EU-Rechtsvorschriften, die sich auf
Tätigkeiten beziehen, die auf dem Gebiet der verschiedenen gesellschaftlichen
Herausforderungen unterstützt wurden. 4. Teil IV – Direkte Maßnahmen der JRC
außerhalb des Nuklearbereichs Einzelziele: ·
Bereitstellung auftraggeberorientierter
wissenschaftlich-technischer Unterstützung für die Unionspolitik –
Zahl der greifbaren Auswirkungen auf die
europäische Politik, die speziell auf die technische und wissenschaftliche
Unterstützung der Gemeinsamen Forschungsstelle zurückzuführen sind; –
Anzahl der von Fachgutachtern geprüften
Publikationen. FINANZBOGEN FÜR RECHTSAKTE 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 1.1. Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative 1.2. Politikbereich(e)
in der ABM/ABB-Struktur 1.3. Art
des Vorschlags/der Initiative 1.4. Ziel(e) 1.5. Begründung
des Vorschlags/der Initiative 1.6. Dauer
der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkung(en) 1.7. Vorgeschlagene
Methode(n) der Mittelverwaltung 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Monitoring
und Berichterstattung 2.2. Verwaltungs-
und Kontrollsystem 2.3. Prävention
von Betrug und Unregelmäßigkeiten 3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES
VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene
Rubriken(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) 3.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die Ausgaben 3.2.1. Übersicht über die
geschätzten Auswirkungen auf die Ausgaben 3.2.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die operativen Mittel 3.2.3. Geschätzte
Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 3.2.4. Vereinbarkeit mit
dem mehrjährigen Finanzrahmen 3.2.5. Finanzierungsbeteiligung
Dritter 3.3. Geschätzte Auswirkungen auf
die Einnahmen FINANZBOGEN
FÜR RECHTSAKTE
1.
RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
1.1.
Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative
Spezifisches
Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation
„Horizont 2020“ (2014-2020)
1.2.
Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur[28]
-
08 - Forschung und Innovation -
09 - Informationsgesellschaft und Medien -
02 - Unternehmen und Industrie -
05 - Landwirtschaft -
32 - Energie -
06 - Mobilität und Verkehr -
15 - Bildung und Kultur -
07 – Umwelt und Klimaschutz -
10 - Gemeinsame Forschungsstelle
1.3.
Art des Vorschlags/der Initiative
ý Der Vorschlag / die
Initiative betrifft eine neue Maßnahme. ¨ Der Vorschlag / die
Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine
vorbereitende Maßnahme[29]. ¨ Der Vorschlag / die Initiative betrifft die Verlängerung einer
bestehenden Maßnahme. ¨ Der Vorschlag / die
Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme.
1.4.
Ziele
1.4.1.
Mit dem Vorschlag / der Initiative
verfolgte(s) mehrjährige(s) strategische(s) Ziel(e) der Kommission
Das
spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und
Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) („SP“) verfolgt das übergeordnete Ziel
des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020)
(„Horizont 2020“), durch Anreize für ein intelligentes, tragfähiges und
integratives Wachstum zur Strategie „Europa 2020“, einschließlich der
Vollendung des Europäischen Forschungsraums, beizutragen: -
Intelligentes Wachstum – Aufbau einer auf Wissen und Innovation gestützten
Wirtschaft (Durchführung der Leitinitiative „Innovationsunion“). -
Tragfähiges Wachstum – Förderung einer ressourceneffizienten,
umweltfreundlicheren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft -
Integratives Wachstum – Förderung einer Wirtschaft mit hoher Beschäftigung und
wirtschaftlichem, sozialem und territorialem Zusammenhalt
1.4.2.
Einzelziel(e) und ABM/ABB-Tätigkeit(en)
-
Teil I: Schwerpunkt „Wissenschaftsexzellenz“ -
Teil II: Schwerpunkt „Führende Rolle der Industrie“ -
Teil III: Schwerpunkt „Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen“ -
Teil IV: Maßnahmen der JRC außerhalb des Nuklearbereichs ABM/ABB-Tätigkeiten -
08 - Forschung und Innovation -
09 - Informationsgesellschaft und Medien -
02 - Unternehmen und Industrie -
05 - Landwirtschaft -
32 - Energie -
06 - Mobilität und Verkehr -
15 - Bildung und Kultur -
07 - Umwelt und Klimaschutz -
10 - Gemeinsame Forschungsstelle
1.4.3.
Erwartete(s) Ergebnis(se) und Auswirkung(en)
Bitte geben Sie
an, wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppe
auswirken dürfte. Das
SP deckt den größten Teil des Programms „Horizont 2020“ ab. Es wird davon
ausgegangen, dass „Horizont 2020“ bis 2030 das BIP um 0,92 Prozent
erhöhen, die Exporte um 1,37 % steigern, die Importe um 0,15 % verringern
und die Beschäftigung um 0,40 % anheben wird. Einzelheiten
sind dem diesem Legislativvorschlag beiliegenden Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen zur Folgenabschätzung von „Horizont 2020“ zu
entnehmen.
1.4.4.
Leistungs- und Erfolgsindikatoren
Bitte geben Sie
an, anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der
Initiative verfolgen lässt. Die
nachfolgende Tabelle enthält dem allgemeinen Ziel und den Einzelzielen des SP
zugeordnete Schlüsselindikatoren für die Bewertung der Ergebnisse und
Auswirkungen. Zur
Erfassung der unterschiedlichen Arten von Ergebnissen und Auswirkungen der
einzelnen Tätigkeiten werden zusätzliche, auch neu entwickelte Indikatoren
verwendet. Allgemeines Ziel: Beitrag
zu den Zielen der Strategie „Europa 2020“ und zur Verwirklichung des
Europäischen Forschungsraums -
FuE-Ziel im Rahmen von „Europa 2020“ (3 % des BIP) Jetziger
Stand: 2,01 % des BIP (EU-27, 2009) Ziel: 3 %
des BIP (2020). -
Innovationsleitindikator für „Europa 2020“ Jetziger
Stand: Neues Konzept Ziel: beträchtliches
Gewicht schnell expandierender innovativer Unternehmen in der Wirtschaft. - Teil I: Schwerpunkt „Wissenschaftsexzellenz“ Einzelziele * Europäischer
Forschungsrat -
Anteil der Veröffentlichungen aus im Rahmen des ERC geförderten Projekten, die
zu dem 1 % der meist zitierten Veröffentlichungen zählen Jetziger
Stand: 0,8 % (Veröffentlichungen in der EU von 2004 bis 2006,
zitiert bis 2008) Ziel: 1,6 %
(ERC-Veröffentlichungen 2014–2020). -
Zahl der durch eine ERC-Förderung angeregten institutionellen, nationalen oder
regionalen politischen Maßnahmen Jetziger
Stand: 20 (geschätzt 2007–2013) Ziel: 100
(2014–2020). * Künftige
und neu entstehende Technologien -
Veröffentlichungen in von Fachgutachtern geprüften renommierten Publikationen Jetziger
Stand: Neues Konzept Ziel: 25
Veröffentlichungen je 10 Millionen EUR Fördermittel (2014–2020). -
Patentanmeldungen bei künftigen und neu entstehenden Technologien Jetziger
Stand: Neues Konzept Ziel: 1
Patentanmeldung je 10 Millionen EUR Fördermittel (2014–2020). * Marie-Curie-Maßnahmen
zu Fähigkeiten, Ausbildung und Laufbahnentwicklung -
Bereichs- und länderübergreifende Mobilität von Forschern, auch von Doktoranden Jetziger
Stand: 50 000, etwa 20 % Doktoranden (2007–2013) Ziel: 65 000,
etwa 40 % Doktoranden (2014–2020). * Europäische Forschungsinfrastrukturen (einschließlich eInfrastrukturen) -
Forschungsinfrastrukturen, die allen Forschern in Europa und darüber hinaus mit
EU-Unterstützung zur Verfügung gestellt werden Jetziger
Stand: 650 (2012) Ziel: 1000
(2020). Teil II: Schwerpunkt „Führende Rolle der Industrie“ Einzelziele * Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien (IKT, Nanotechnologien, fortgeschrittene Werkstoffe, Biotechnologie,
fortgeschrittene Fertigung und Raumfahrt) -
Patentanmeldungen für verschiedene wichtige Grundlagen- und industrielle
Technologien Jetziger
Stand: Neues Konzept Ziel: 3
Patentanmeldungen je 10 Millionen EUR Fördermittel (2014–2020). * Zugang
zur Risikofinanzierung -
Insgesamt mit Hilfe von Kreditfinanzierung und Risikokapitalinvestitionen
mobilisierte Investitionen Jetziger
Stand: Neues Konzept Ziel: 100 Mio. EUR
Gesamtinvestitionen je 10 Mio. EUR Unionsbeitrag (2014–2020). * Innovation
in KMU -
Anteil der teilnehmenden KMU, die Innovationen einführen, die für das
Unternehmen bzw. den Markt neu sind (für den Zeitraum der Projektlaufzeit und
der drei darauffolgenden Jahre) Jetziger
Stand: Neues Konzept Ziel: 50 %. Teil III: Schwerpunkt „Bewältigung gesellschaftlicher
Herausforderungen“ Einzelziele Für
jede der Herausforderungen werden die Fortschritte anhand des Beitrags zu den
nachstehenden Einzelzielen überprüft. Diese werden in Anhang I von
„Horizont 2020“ eingehend beschrieben, ebenso wie die im Hinblick auf die
Herausforderungen notwendigen deutlichen Fortschritte und politikrelevanten
Indikatoren. -
Verbesserung für alle im Hinblick auf lebenslange Gesundheit und Wohlergehen -
Sicherheit der Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln und anderen
Bio-Produkten durch den Aufbau produktiver und ressourcenschonender Systeme der
Primärproduktion zur Unterstützung der dazugehörigen Ökosystemleistungen sowie
wettbewerbsfähige Lieferketten mit niedrigen CO2-Emissionen; -
Übergang zu einem zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsorientierten
Energiesystem angesichts der immer knapperen Ressourcen, des steigenden
Energiebedarfs und des Klimawandels; -
Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und
nahtlosen europäischen Verkehrssystems zum Nutzen der Bürger, der Wirtschaft
und der Gesellschaft -
Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten
Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung, um die Bedürfnisse einer
weltweit wachsenden Bevölkerung innerhalb der Nachhaltigkeitsgrenzen der
natürlichen Ressourcen der Erde zu befriedigen -
Förderung integrativer, innovativer und sicherer europäischer Gesellschaften
vor dem Hintergrund eines beispiellosen Wandels und wachsender globaler
Interdependenzen Weitere
Leistungsindikatoren: -
Veröffentlichungen in von Fachgutachtern geprüften renommierten Publikationen
auf dem Gebiet verschiedener gesellschaftlicher Herausforderungen Jetziger
Stand: Neues Konzept (für das RP7 (2007–2010) waren es 8149
Veröffentlichungen – vorläufige Zahl) Ziel: Durchschnittlich
20 Veröffentlichungen je 10 Mio. EUR Fördermittel (2014–2020). -
Patentanmeldungen auf dem Gebiet der verschiedenen gesellschaftlichen
Herausforderungen Jetziger
Stand: 153 (Programm „Zusammenarbeit“ 2007–2010 des RP7, vorläufige
Zahlen) Ziel: durchschnittlich
2 Patentanmeldungen je 10 Mio. EUR Fördermittel (2014–2020). -
Zahl der EU-Rechtsvorschriften, die sich auf Tätigkeiten beziehen, die auf dem
Gebiet der verschiedenen gesellschaftlichen Herausforderungen unterstützt
wurden Jetziger
Stand: Neues Konzept Ziel: durchschnittlich
eine je 10 Millionen EUR Fördermittel (2014–2020). Teil IV: Maßnahmen der JRC außerhalb des Nuklearbereichs Bereitstellung
auftraggeberorientierter wissenschaftlich-technologischer Unterstützung der
EU-Politik -
Zahl der konkreten Auswirkungen auf die europäische Politik, die speziell auf
die technische und wissenschaftliche Politikunterstützung der Gemeinsamen
Forschungsstelle zurückzuführen sind Jetziger
Stand: 175 (2010) Ziel: 230
(2020). -
Anzahl der von Fachgutachtern geprüften Publikationen. Jetziger
Stand: 430 (2010) Ziel: 500
(2020).
1.5.
Begründung des Vorschlags/der Initiative
1.5.1.
Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf
-
größerer Beitrag von Forschung und Innovation zur Bewältigung zentraler
gesellschaftlicher Herausforderungen -
Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas durch Förderung der
technologischen Führung und Vermarktung guter Ideen -
Stärkung der Wissenschaftsbasis Europas -
Vollendung des Europäischen Forschungsraums und Erhöhung seiner Wirkung
(bereichsübergreifende Ziele) -
Einzelheiten sind dem diesem Legislativvorschlag beiliegenden Arbeitsdokument
der Kommissionsdienststellen zur Folgenabschätzung von „Horizont 2020“ zu
entnehmen.
1.5.2.
Mehrwert durch die Intervention der EU
Die
Bewältigung der unter 1.5.1 genannten Probleme erfordert zweifellos Maßnahmen
der öffentlichen Hand. Die Märkte allein werden nicht in der Lage sein, Europa
eine führende Rolle in dem neuen technisch-ökonomischen Paradigma zu
verschaffen. Um das mit der systemischen Verlagerung bei den Grundlagentechnologien
verbundene Marktversagen zu überwinden, muss die öffentliche Hand sowohl
angebots- als auch nachfrageseitig in großem Maßstab tätig werden. Die
einzelnen Mitgliedstaaten sind jedoch außerstande, Maßnahmen im notwendigen
Umfang zu ergreifen. Ihre Investitionen in Forschung und Innovation sind
relativ niedrig, leiden unter Fragmentierung und sind z. T. ineffizient. Hierin
besteht ein entscheidendes Hindernis für den technologischen Paradigmenwechsel.
Für die Mitgliedstaaten allein ist es schwierig, die technologische Entwicklung
über eine ausreichend große Bandbreite von Technologien zu beschleunigen oder
das Problem der mangelnden transnationalen Koordinierung anzugehen. Wie
bereits in dem Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen dargelegt,
ist die EU gut positioniert, einen Mehrwert zu erbringen: durch
Großinvestitionen in „Blue Sky“-Pionierforschung, gezielte angewandte FuE sowie
die damit zusammenhängenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Infrastrukturen,
durch die unsere Leistung im Bereich thematisch ausgewählter Forschungs- und
Entwicklungsarbeiten und grundlegender Technologien gesteigert wird, durch die
Unterstützung der Bemühungen der Unternehmen, Forschungsergebnisse zu nutzen
und sie in vermarktbare Produkte, Prozesse und Dienste umzuwandeln, und durch
die Förderung der Übernahme dieser Innovationen. Einige grenzüberschreitende
Maßnahmen (zur Koordinierung der nationalen Forschungsförderung, mit
unionsweitem Wettbewerb um Forschungsmittel, für Mobilität und Ausbildung der
Forscher, zur Koordinierung von Forschungsinfrastrukturen, für transnationale
Kooperationsforschung und Innovation sowie zur Innovationsförderung) können am
effizientesten und wirksamsten auf europäischer Ebene organisiert werden. Aus
der Ex-post-Evaluierung ergibt sich eindeutig, dass die Forschungs- und
Innovationsprogramme der Union Forschungsarbeiten und andere Tätigkeiten
unterstützen, die für die Teilnehmer von großer strategischer Bedeutung sind
und – gäbe es die Unterstützung der Union nicht – nicht stattfinden würden.
Dies bedeutet, dass es keinen Ersatz für die EU-Unterstützung gibt. Der
europäische Mehrwert der Unterstützungsmaßnahmen hat sich ebenfalls gezeigt. Er
ergibt sich aus der Zusammenführung von Wissen und Erfahrungen aus
unterschiedlichen Kontexten, aus der Unterstützung von länderübergreifenden
Vergleichen innovationspolitischer Instrumente und Erfahrungen und aus den
Möglichkeiten zur Ermittlung, Bekanntmachung und Erprobung bewährter Praktiken
unterschiedlichster Herkunft. Die
direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle „JRC“ bringen aufgrund
ihrer einzigartigen europäischen Dimension einen Mehrwert auf europäischer
Ebene. Die Vorteile reichen vom entsprechenden Bedarf der Kommission an einem
eigenen, von einzelstaatlichen und privaten Interessen unabhängigen Zugang zu
wissenschaftlichen Erkenntnissen bis hin zum unmittelbaren Nutzen für die
Unionsbürger, da Strategien unterstützt werden, die zu besseren
wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Bedingungen führen. Einzelheiten
sind dem diesem Legislativvorschlag beiliegenden Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen zur Folgenabschätzung von „Horizont 2020“ zu
entnehmen.
1.5.3.
Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene
wesentliche Erkenntnisse
Das
Programm stützt sich auf die Erfahrungen, die mit dem bisherigen
Rahmenprogrammen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration
(RP), dem Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und dem
Europäischen Technologie- und Innovationsinstitut (EIT) gewonnen werden
konnten. Über
einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten haben die Programme der Union: -
erfolgreich die besten Forscher und Forschungseinrichtungen Europas für die
Teilnahme gewinnen können, -
sich in großem Umfang strukturierend ausgewirkt, hatten Einfluss auf
Wissenschaft, Technologie und Innovation, waren von mikroökonomischem Nutzen
und hatten nachgelagert in allen Mitgliedstaaten makroökonomische,
gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen. Abgesehen
vom Erfolg lassen sich aus der Vergangenheit wichtige Lehren ziehen: -
Forschung, Innovation und Bildung erfordern eine besser koordinierte
Herangehensweise; -
Forschungsergebnisse müssen besser verbreitet und durch ihre Verwendung in
neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen eine Wertschöpfung erfahren; -
Maßnahmen müssen gezielter, konkreter, detaillierter und transparenter werden; -
der Programmzugang sollte verbessert und die Beteiligung von Start-ups, KMU,
der Industrie, leistungsschwächeren Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern erhöht
werden; -
die Programmüberwachung und -bewertung muss verbessert werden. In
jüngsten Bewertungsberichten wird für die direkten Maßnahmen empfohlen, dass
die JRC -
eine stärkere Integration bei der Generierung von Wissen in der Union fördern, -
Folgenabschätzungen und Kosten-Nutzen-Studien für bestimmte Arbeiten einführen
und -
die Zusammenarbeit mit der Industrie verbessern könnte, um eine größere Wirkung
zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu
erzielen. Einzelheiten
sind dem diesem Legislativvorschlag beiliegenden Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen über die Folgenabschätzung von „Horizont 2020“ zu
entnehmen.
1.5.4.
Kohärenz mit anderen Finanzierungsinstrumenten
sowie mögliche Synergieeffekte
Im
Hinblick auf die Ziele von „Europa 2020“ werden Synergien mit anderen
Unionsprogrammen wie dem Gemeinsamen strategischen Rahmen für den
wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie mit dem
Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU angestrebt
und ausgebaut.
1.6.
Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen
Auswirkung(en)
ý Vorschlag/Initiative mit befristeter
Geltungsdauer –
ý Geltungsdauer: 1.1.2014 bis 31.12.2020 –
ý Finanzielle Auswirkungen von 2014 bis 2026 ¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter
Geltungsdauer –
Umsetzung mit einer Anlaufphase von [Jahr] bis
[Jahr] –
Vollbetrieb wird angeschlossen.
1.7.
Vorgeschlagene Methoden der Mittelverwaltung[30]
ý Direkte zentrale Verwaltung durch die Kommission ý Indirekte zentrale Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an: –
ý Exekutivagenturen –
ý von den Europäischen Gemeinschaften geschaffene Einrichtungen[31] –
ý nationale öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche
Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden –
¨ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen von
Titel V des Vertrags über die Europäische Union betraut und in dem
maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der Haushaltsordnung
bezeichnet sind ¨ Geteilte Verwaltung
mit Mitgliedstaaten ¨ Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten ý Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen, u. a. der Europäischen
Weltraumorganisation Falls mehrere
Methoden der Mittelverwaltung zum Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“
näher zu erläutern. Bemerkungen Die
Kommission beabsichtigt, für die Durchführung dieser Tätigkeit verschiedene
Methoden der Mittelverwaltung einzusetzen, die sich auf die für die laufende
finanzielle Vorausschau verwendeten Methoden stützen und die zentrale
Verwaltung sowie die gemeinsame Verwaltung beinhalten. Die
Verwaltung wird von den Dienststellen der Kommission wahrgenommen, die hierfür
auf bereits bestehende Exekutivagenturen der Kommission (durch ausgewogene
Verlängerung und Erweiterung ihrer Mandate) sowie auf andere externe Gremien
zurückgreifen, beispielsweise auf Rechtspersonen, die auf der Grundlage von
Artikel 187 (z. B. gemeinsame Unternehmen, deren Auftrag nach
Überprüfung verlängert wird oder die in Zusammenhang mit der Durchführung des
Teils „Gesellschaftliche Herausforderungen“ neu gegründet werden) und von
Artikel 185 (von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführte
Programme, bei denen nationale Einrichtungen des öffentlichen Sektors bzw.
öffentliche Aufgaben wahrnehmende Einrichtungen eine Rolle spielen) des
Vertrags von Lissabon geschaffen wurden, sowie auf Finanzinstrumente. Bei
Tätigkeiten, die bereits im Rahmen der laufenden finanziellen Vorausschau
externalisiert wurden (z. B. Pionierforschung, Marie-Curie-Maßnahmen,
KMU-Maßnahmen) und unter diesem SP weitergeführt werden, wird die jetzige Form
der Externalisierung beibehalten. Dies kann zu einer größeren Spezialisierung
und zu einer Vereinfachung der Verwaltung der jeweiligen externalisierten
Gremien führen und dazu, dass diese eine vergleichbare Betriebsgröße erhalten. Weitere
Tätigkeiten des SP sollen vor allem durch Rückgriff auf bereits vorhandene
Exekutivagenturen der Kommission in dem Maße externalisiert werden, wie dies
mit dem Verbleib der Kernkompetenz bei den Kommissionsdienststellen vereinbar
ist. Die Externalisierungsmittel zur Durchführung dieser Tätigkeiten werden
anhand ihrer nachweislichen Wirkung und Effizienz ausgewählt. Gleichzeitig wird
die Anzahl der den Exekutivagenturen der Kommission zugewiesenen Mitarbeiter
unter Berücksichtigung der von der Kommission eingegangenen
Personalverpflichtungen („Ein Haushalt für Europa 2020“, KOM(2011) 500)
proportional zum Anteil der externen Tätigkeiten am Haushalt zunehmen müssen. Wenn
dadurch stärkere Hebeleffekte bewirkt werden können, kann die Europäische
Weltraumorganisation an der Durchführung weltraumbezogener Tätigkeiten von
„Horizont 2020“ beteiligt werden.
2.
VERWALTUNGSMASSNAHMEN
Vereinfachung Das
SP muss Anreize für die besten Forscher und die innovativsten Unternehmen
Europas bieten. Dies lässt sich nur mit einem Programm erreichen, das sich
durch einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand für die Teilnehmer und durch
angemessene Förderbedingungen auszeichnet. Mit der für das SP geplanten Vereinfachung
sollen drei übergeordnete Ziele erreicht werden: weniger
Verwaltungskosten für die Teilnehmer, schnellere Verfahren vom Vorschlag bis
zur Verwaltung der Fördermittel und weniger Fehler bei der Finanzierung.
Darüber hinaus werden sich auch aus der Überarbeitung der Haushaltsordnung
Vereinfachungen für die Forschungs- und Innovationsförderung ergeben
(z. B. keine zinstragenden Konten für die Vorfinanzierung, Geltendmachung
der MwSt., Begrenzung der Extrapolation systematischer Fehler). Das
SP soll in mehrfacher Hinsicht einfacher gestaltet werden. Strukturelle Vereinfachung: -
Integration der EU-Finanzierungsinstrumente für Forschung und Innovation in
dieses SP, -
dieses eine spezifische Programm zur Durchführung von „Horizont 2020“, -
einheitliche Regeln für die Beteiligung für alle Teile von
„Horizont 2020“. Die
deutliche Vereinfachung der Regeln für die Forschungsförderung
erleichtert die Ausarbeitung der Vorschläge und die Verwaltung der Projekte.
Gleichzeitig verringert sich die Fehlerhäufigkeit bei der Finanzierung.
Vorgeschlagen wird Folgendes: Für
die Finanzhilfen gilt im Wesentlichen folgendes Muster: -
vereinfachte Erstattung tatsächlich entstandener direkter Kosten mit einer
größeren Akzeptanz der üblichen Rechnungsführung des Empfängers, einschließlich
der Möglichkeit, bestimmte Steuern und Gebühren geltend zu machen; -
Möglichkeit der Berechnung von Personalkosten anhand von Stückkostensätzen
(durchschnittliche Personalkosten) für Empfänger, bei denen dies ihrer üblichen
Rechnungsführung entspricht, sowie für KMU-Eigentümer ohne Gehalt; -
Vereinfachung der Zeiterfassung durch klare und einfache Mindestbedingungen,
insbesondere durch die Abschaffung der Zeiterfassungspflicht für Personal, das
ausschließlich für ein EU-Projekt tätig ist; -
eine einheitliche Erstattungsrate für alle Teilnehmer anstelle dreier
verschiedener Raten je nach Art der Teilnehmer; -
die grundsätzliche Anwendung einer einheitlichen Pauschale zur Deckung der
indirekten Kosten anstelle von vier Verfahren zur Berechnung der indirekten
Kosten; -
Fortführung des Systems der Stückkosten und Pauschalen für Mobilitäts- und
Ausbildungsmaßnahmen (Marie Curie); -
ergebnisabhängige Pauschalförderung für Gesamtprojekte in bestimmten Bereichen. Eine
überarbeitete Kontrollstrategie (siehe Abschnitt 2.2.2), um das
Verhältnis zwischen Vertrauen und Kontrolle neu auszutarieren und die
Verwaltungskosten für die Teilnehmer weiter zu reduzieren. Neben
vereinfachten Regeln und Kontrollen werden alle Verfahren und Abläufe
für die Projektdurchführung rationalisiert. Hierunter fallen auch die einzelnen
Bestimmungen für Inhalt und Form der Vorschläge, die Verfahren für die
Weiterentwicklung der Vorschläge zu Projekten, die Anforderungen an die
Berichterstattung und Überwachung sowie die entsprechenden Leitlinien und
Unterstützungsdienste. Ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der
Verwaltungskosten für Teilnehmer wird durch eine zentrale nutzerfreundliche
IT-Plattform geleistet, die sich an das Portal für Teilnehmer des Siebten
EU-Rahmenprogramms anlehnt.
2.1.
Monitoring und Berichterstattung
Bitte geben Sie
an, wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen. Für
die Bewertung und Überwachung der indirekten Maßnahmen des SP wird ein neues
System entwickelt, das auf einer umfassenden, zeitlich gut abgestimmten und
harmonisierten Strategie basiert, bei der Durchsatz, Ergebnis, Resultate und
Folgen im Vordergrund stehen. Unterstützt wird es durch ein geeignetes
Datenarchiv, Experten, eine eigene Forschungstätigkeit und eine intensivere
Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten. Durch eine
entsprechende Verbreitung und Berichterstattung wird es bekannt gemacht. Für
die direkten Maßnahmen wird die JRC die Überwachung weiter verbessern und
hierfür ihre Indikatoren zur Messung von Ergebnissen und Auswirkungen weiter
anpassen. Dieses
System beinhaltet Informationen über bereichsübergreifende Themen wie
Nachhaltigkeit und Klimawandel. Klimabezogene Ausgaben werden gemäß dem auf
„Rio-Markern“ gestützten System der Rückverfolgbarkeit berechnet.
2.2.
Verwaltungs- und Kontrollsystem
Für
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit bei den Finanzhilfen für die Forschung
wurde als Hauptindikator eine Fehlergrenze von 2 % festgelegt. Dies hatte
jedoch unerwartete bzw. unerwünschte Nebeneffekte. Sowohl bei den
Finanzhilfeempfängern als auch beim Gesetzgeber entstand inzwischen der
Eindruck, dass der Kontrollaufwand zu groß ist. Hierdurch entsteht die Gefahr,
dass die Forschungsprogramme der Union weniger attraktiv und so Forschung und
Innovation in der EU beeinträchtigt werden. In
den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4. Februar 2011
heißt es: „Es ist entscheidend, dass die EU-Instrumente für die Förderung von
Forschung, Entwicklung und Innovation vereinfacht werden, damit die besten
Wissenschaftler und innovativsten Unternehmen diese Instrumente leichter in
Anspruch nehmen können; dafür sollte insbesondere zwischen den einschlägigen
Institutionen ein neues ausgewogenes Verhältnis zwischen Vertrauen und
Kontrolle und zwischen Risikofreudigkeit und Risikovermeidung vereinbart
werden.“ (siehe EUCO 2/1/11 REV1, Brüssel, 8. März 2011). In
seiner Entschließung vom 11. November 2010 (P7_TA(2010) 0401)
zur Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen bringt das
Europäische Parlament ausdrücklich seine Unterstützung für die Akzeptanz eines
höheren Fehlerrisikos bei der Forschungsförderung und „seine Besorgnis darüber
zum Ausdruck, dass das gegenwärtige System und die Art und Weise der Verwaltung
des RP7 in hohem Maße kontrollorientiert sind, was zu einer Verschwendung von
Ressourcen, einer geringeren Teilnahme und weniger attraktiven
Forschungslandschaften führt; stellt mit Besorgnis fest, dass das gegenwärtige
Verwaltungssystem mit seiner Null-Risikotoleranz eher versucht, Risiken zu
vermeiden als Risikomanagement zu betreiben“. Die
drastische Zunahme der Audits und die Extrapolation der Ergebnisse führte
ferner zu einer Fülle von Beschwerden aus dem Forschungssektor (u. a. der
Initiative „Trust Researchers“[32],
die bisher 13 800 Unterschriften gesammelt hat). Daher
sind sich Akteure und Institutionen einig, dass das derzeitige Konzept
überarbeitet werden muss. Andere Ziele und Interessen, insbesondere der Erfolg
der Forschungspolitik, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die
wissenschaftliche Exzellenz, sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die Haushaltsmittel
müssen jedoch effizient und wirksam verwaltet werden, und Betrug und
Mittelverschwendung sind zu vermeiden. Dies sind die Herausforderungen für das
SP. Endziel
der Kommission ist nach wie vor eine Restfehlerquote von weniger als 2 %
der Gesamtausgaben über die gesamte Programmlaufzeit. Im Hinblick auf dieses
Ziel wird eine Reihe von Vereinfachungsmaßnahmen eingeführt. Andere Ziele und
Interessen wie Attraktivität und Erfolg der EU-Forschungspolitik,
internationale Wettbewerbsfähigkeit und wissenschaftliche Exzellenz sowie
insbesondere die Kosten der Kontrollen (siehe Punkt 2.2.2) sind jedoch
ebenfalls zu berücksichtigen. Unter
ausgewogener Berücksichtigung dieser Aspekte wird vorgeschlagen, dass die
Generaldirektionen der Kommission, die die für Forschung und Innovation
vorgesehenen Haushaltsmittel verwenden, ein kosteneffizientes internes
Kontrollsystem einrichten, das hinreichende Gewähr dafür bietet, dass sich die
Fehlermarge über den gesamten mehrjährigen Ausgabenzeitraum zwischen 2 und 5 %
jährlich bewegt. Endziel ist eine Restfehlerquote, die bei Abschluss der
Mehrjahresprogramme nach Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen
sämtlicher Audits sowie Korrektur- und Wiedereinziehungsmaßnahmen so nahe wie
möglich bei 2 % liegt. Dies wird die Grundlage für die Beteiligungsregeln
des Programms „Horizont 2020“, das interne Kontrollsystem und die
Audit-Strategie sein. 2.2.1. Interne Kontrolle Die
interne Kontrolle der Finanzhilfen stützt sich auf: -
die Anwendung der internen Kontrollstandards der Kommission, -
Verfahren für die Auswahl der besten Projekte und deren Umsetzung in
Rechtsinstrumente, -
das projektbegleitende Projekt- und Vertragsmanagement, -
Ex-ante-Prüfungen sämtlicher Anträge, einschließlich Berücksichtigung der
Rechnungsprüfungsbescheinigungen und der Ex-ante-Bescheinigungen der
Kostenmethodik, -
Ex-post-Rechnungsprüfungen einer Stichprobe von Anträgen -
die wissenschaftliche Bewertung der Projektergebnisse. Bei
direkten Maßnahmen sind Ex-ante-Prüfungen der öffentlichen Auftragsvergabe und
Ex-post-Prüfungen im Rahmen der Haushaltsabläufe vorgesehen. Anhand von
definierten Zielen und Indikatoren werden die Risiken jährlich überprüft und
die Fortschritte bei der Ausführung der Arbeiten sowie der Ressourcenverbrauch
regelmäßig überwacht. 2.2.2. Kosten und Nutzen der
Kontrollen Die
Kosten des internen Kontrollsystems für die Generaldirektionen der Kommission,
die die für Forschung und Innovation vorgesehenen Haushaltsmittel verwenden,
werden auf 267 Mio. EUR jährlich veranschlagt (auf der Grundlage der
Überlegungen zum tolerierbaren Fehlerrisiko im Jahr 2009). Das System hat auch
zu einer erheblichen Belastung der Empfänger und der Kommissionsdienststellen
geführt. 43 %
der Kontrollkosten der Kommissionsdienststellen insgesamt (ausschließlich der
Kosten für den Empfänger) fallen im Stadium des Projektmanagements an,
18 % bei der Auswahl der Vorschläge und 16 % bei den
Vertragsverhandlungen. Ex-Post-Audits und die Umsetzung ihrer Ergebnisse
machten 23 % (61 Mio. EUR) der Gesamtkosten aus. Trotz
dieser beträchtlichen Anstrengungen wurde das Ziel nicht vollständig erreicht.
Die Restfehlerquote für das RP6 dürfte, unter Einbeziehung sämtlicher
Wiedereinziehungen und Korrekturen, die vorgenommen wurden bzw. werden, über
2 % liegen. Die derzeitige Fehlerquote für das RP7 beläuft sich auf der
Grundlage von Audits der Generaldirektion Forschung und Innovation auf 5%.
Diese Quote wird zwar infolge der Audits noch sinken und ist nicht unbedingt
repräsentativ, da der Schwerpunkt auf zuvor nicht überprüften Empfängern liegt,
es ist jedoch unwahrscheinlich, dass eine 2 %-ige Restfehlerquote erreicht
wird. Der Europäische Rechnungshof kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. 2.2.3. Erwartetes Risiko von
Verstößen Ausgangspunkt
ist der Status Quo auf der Grundlage der bisher im Rahmen des RP7
durchgeführten Audits. Die vorläufige repräsentative Fehlerquote liegt bei
knapp 5 % (GD Forschung und Innovation). Die festgestellten Fehler sind
überwiegend auf das derzeitige System der Forschungsförderung zurückzuführen,
das sich auf die Erstattung der vom Teilnehmer angegebenen, tatsächlich
entstandenen Kosten von Forschungsprojekten stützt. Dieses System erschwert
erheblich die Bewertung, welche Kosten geltend gemacht werden können. Eine
Analyse der Fehlerquoten bei den von der GD Forschung und Innovation bisher für
das RP7 durchgeführten Audits zeigt Folgendes: -
Etwa 27 % (Anzahl) bzw. 35 % (Höhe der Mittel) entfallen auf Fehler
bei der Angabe der Personalkosten. Häufig festgestellte Probleme sind: Angabe
von Durchschnittskosten bzw. veranschlagten Kosten (anstelle tatsächlich
angefallener Kosten), Fehlen einer angemessenen Erfassung der für Arbeiten im
Rahmen des Programms aufgewendeten Zeit, Angabe nicht förderfähiger Ausgaben. -
Etwa 40 % (Anzahl) bzw. 37 % (Höhe der Mittel) entfallen auf die
Angabe anderer direkter Kosten als Personalkosten. Häufig festgestellte
Probleme sind: die Einbeziehung der Mehrwertsteuer, das Fehlen einer
eindeutigen Verbindung zum Projekt, das Fehlen von Rechnungen oder
Zahlungsbelegen, der falsche Umgang mit Abschreibungen (Angabe des vollen
Preises einer Ausrüstung anstelle des abgeschriebenen Betrags),
Unterauftragsvergabe ohne vorherige Genehmigung oder ohne Berücksichtigung der
Vorschrift eines entsprechenden Kosten-Nutzen-Verhältnisses usw. -
Etwa 33 % (Anzahl) bzw. 28 % (Höhe der Mittel) entfallen auf Fehler
bei den indirekten Kosten. Hier ist das gleiche Risiko gegeben wie bei
Personalkosten, außerdem können Gemeinkosten auf ungenaue oder
ungerechtfertigte Weise EU-Projekten zugerechnet werden. In
einigen Fällen handelt es sich bei den indirekten Kosten um einen pauschalen
Anteil der direkten Kosten, womit der Fehler bei den indirekten Kosten dem
Fehler bei den direkten Kosten entspricht. Mit
„Horizont 2020“ werden zahlreiche wichtige Vereinfachungsmaßnahmen
eingeführt (siehe Punkt 2), die auch für dieses SP gelten, die die Fehlerquote
bei allen Fehlerkategorien verringern werden. Die Konsultation interessierter
Kreise und der Institutionen zur weiteren Vereinfachung sowie die Folgenabschätzung
zu „Horizont 2020“ ergaben allerdings eine eindeutige Präferenz dafür, ein
Fördermodell beizubehalten, das sich auf die Erstattung der tatsächlich
entstandenen Kosten stützt. Die systematische Anwendung einer
ergebnisabhängigen Förderung, von Pauschalsätzen oder Pauschalbeträgen
erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht, da ein solches System in
vorherigen Programmen noch nicht erprobt wurde. Die Beibehaltung eines auf der
Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten basierenden Systems bedeutet
jedoch auch, dass es weiterhin zu Fehlern kommen wird. Die
Auswertung der während der Rechnungsprüfungen des RP7 festgestellten Fehler
lässt darauf schließen, dass etwa 25 – 35 % der Fehler mit den
vorgeschlagenen Vereinfachungsmaßnahmen vermieden werden könnten. Es kann davon
ausgegangen werden, dass mit diesen Maßnahmen die Fehlerquote von fast 5 %
um 1,5 % auf etwa 3,5 % fallen wird, einen Wert, der in der Mitteilung der
Kommission „Die richtige Balance zwischen Kontrollkosten und Fehlerrisiko“ genannt
wird. Die
Kommission hält daher für die Forschungsausgaben im Rahmen von
„Horizont 2020“ ein Fehlerrisiko von jährlich etwa 2–5 % unter
Berücksichtigung der Kontrollkosten und der vorgeschlagenen
Vereinfachungsmaßnahmen für realistisch, mit denen die Komplexität der
Vorschriften und die Risiken in Verbindung mit der Erstattung der Kosten für
ein Forschungsprojekt verringert werden sollen. Für die Restfehlerquote zum
Abschluss der Programme wird nach Berücksichtigung der finanziellen
Auswirkungen aller Audits sowie der Korrektur- und Erstattungsmaßnahmen
letztlich eine Marge von möglichst 2 % angestrebt. Die
Strategie für die nachträgliche Rechnungsprüfung der Ausgaben im Rahmen von
„Horizont 2020“ trägt diesem Ziel Rechnung. Sie wird sich auf die Rechnungsprüfung
einer einzigen Ausgaben-Stichprobe stützen, die für das gesamte Programm
repräsentativ ist, ergänzt durch eine Auswahl anhand einer Risikoanalyse. Die
Gesamtzahl der nachträglichen Rechnungsprüfungen wird sich auf eine Zahl
beschränken, die zur Erreichung dieses Ziels und zur Umsetzung der Strategie
unbedingt notwendig ist. Die nachträglichen Rechnungsprüfungen werden so
abgewickelt, dass die hieraus für die Teilnehmer entstehenden Belastungen so
niedrig wie möglich gehalten werden. Als Richtschnur geht die Kommission davon
aus, dass über die gesamte Programmlaufzeit hinweg bei höchstens 7 % der
Teilnehmern an „Horizont 2020“ eine Rechnungsprüfung durchgeführt wird.
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass damit ein wesentlich höherer
Anteil der Ausgaben einer Rechnungsprüfung unterzogen wird. Die
Strategie für die nachträgliche Rechnungsprüfung wird hinsichtlich der
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit durch eine intensivere wissenschaftliche
Bewertung und eine Betrugsbekämpfungsstrategie ergänzt (siehe Punkt 2.3). Dieses
Szenario stützt sich auf die Annahme, dass die Vereinfachungsmaßnahmen im
Verlauf der Beschlussfassung nicht wesentlich geändert werden. Anmerkung:
Dieser Abschnitt bezieht sich nur auf die Verwaltung der Finanzhilfen, für
Verwaltungs- und Betriebsausgaben, die im Rahmen von öffentlichen
Auftragsvergaben anfallen, gilt ein Fehlerrisiko von höchstens 2 % als
tolerierbar.
2.3.
Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten
Bitte geben Sie an, welche Präventions-
und Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind. Die
für die Ausführung des Haushalts für Forschung und Innovation zuständigen
Generaldirektionen sind entschlossen, Betrug in allen Phasen der Verwaltung der
Fördermittel zu bekämpfen. Die von ihnen entwickelten und eingesetzten
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen umfassen einen intensiveren Einsatz von
Ermittlungsmethoden, vor allem mit Hilfe innovativer IT-Werkzeuge, sowie von
Ausbildung und Information des Personals. Zur Abschreckung wurden Sanktionen
entwickelt. Bei Feststellung von Betrug werden geeignete Strafen verhängt.
Diese Anstrengungen werden fortgesetzt. Die Vorschläge für „Horizont 2020“
wurden einer Prüfung auf Betrugsanfälligkeit und einer Folgenabschätzung
unterzogen. Insgesamt dürften sich die vorgeschlagenen Maßnahmen – vor allem
die stärkere Ausrichtung auf eine risikoabhängige Rechnungsprüfung und eine
intensivere wissenschaftliche Bewertung – positiv auf die Betrugsbekämpfung
auswirken. Wenngleich
die Zahl der festgestellten Betrugsfälle gemessen an den Gesamtausgaben sehr
gering war, sind die mit der Ausführung des Forschungsbudgets betrauten
Generaldirektionen nach wie vor entschlossen, Betrug zu bekämpfen. Die
Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach dieser Verordnung
finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch
geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige
rechtswidrige Handlungen durch wirksame Kontrollen und – bei Feststellung von
Unregelmäßigkeiten – durch Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge sowie
gegebenenfalls durch wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen. Die
Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen
Empfängern, Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Unionsmittel aus dem
Programm erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen und vor Ort
durchzuführen. Das
Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann gemäß der
Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates bei direkt oder
indirekt betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Kontrollen und Überprüfungen vor
Ort durchzuführen, um festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer
Finanzhilfevereinbarung, einem Finanzhilfebeschluss oder einem
EU-Finanzierungsvertrag ein Betrugs- oder Korruptionsdelikt oder eine sonstige
rechtswidrige Handlung zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
vorliegt. Unbeschadet
der vorstehenden Absätze ist der Kommission, dem Rechnungshof und OLAF in
Kooperationsabkommen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen, in
Finanzhilfevereinbarungen, Finanzhilfebeschlüssen und Verträgen, sofern sich
diese Abkommen, Vereinbarungen, Beschlüsse oder Verträge aus der Durchführung
dieser Verordnung ergeben, ausdrücklich die Befugnis zu erteilen, derartige
Rechnungsprüfungen sowie Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchzuführen.
3.
GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS / DER
INITIATIVE
3.1.
Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen
Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)
· Bestehende Haushaltslinien (nicht zutreffend) In der Reihenfolge der
Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien. Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Beitrag Nummer [Bezeichnung………………………………] || GM/NGM[33] || von EFTA-Ländern[34] || von Kandidatenländern[35] || von Drittländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung || [XX.YY.YY.YY] || GM/NGM || Ja/Nein || Ja/Nein || Ja/Nein || Ja/Nein · Neu zu schaffende Haushaltslinien In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens
und der Haushaltslinien. Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Beitrag Nummer [Rubrik 1 – Intelligentes und integratives Wachstum] || GM/NGM || von EFTA-Ländern || von Kandidatenländern || von Drittländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung || Verwaltungsausgaben Indirekte Forschung: XX 01 05 01 Ausgaben für Forschungspersonal XX 01 05 02 Externes Forschungspersonal XX 01 05 03 Sonstige Verwaltungsausgaben für den Forschungsbereich Direkte Forschung: 10 01 05 01 Ausgaben für Forschungspersonal 10 01 05 02 Externes Forschungspersonal 10 01 05 03 Sonstige Verwaltungsausgaben für den Forschungsbereich 10 01 05 04 Sonstige Ausgabe für große Forschungsinfrastrukturen[36] || NGM || Ja || Ja || Ja || Ja || Operative Mittel XX 02 01 01 Horizontale Maßnahmen Wissenschaftsexzellenz 08 02 02 01 Europäischer Forschungsrat 15 02 02 00 Marie-Curie-Maßnahmen zu Fähigkeiten, Ausbildung und Laufbahnentwicklung 08 02 02 02 Europäische Forschungsinfrastrukturen (einschließlich eInfrastrukturen) 09 02 02 02 Europäische Forschungsinfrastrukturen (einschließlich eInfrastrukturen) 08 02 02 03 Künftige und neu entstehende Technologien 09 02 02 02 Künftige und neu entstehende Technologien Führende Rolle der Industrie 08 02 03 01 Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien 09 02 03 00 Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien 02 02 02 01 Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien 08 02 03 02 Zugang zur Risikofinanzierung 02 02 02 02 Zugang zur Risikofinanzierung 08 02 03 03 Innovation in KMU 02 02 02 03 Innovation in KMU Gesellschaftliche Herausforderungen 08 02 04 01 Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen 08 02 04 02 Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, marine und maritime Forschung und Biowirtschaft 05 02 01 00 Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, marine und maritime Forschung und Biowirtschaft 08 02 04 03 Sichere, saubere und effiziente Energie 32 02 02 00 Sichere, saubere und effiziente Energie 08 02 04 04 Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr 06 02 02 00 Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr 08 02 04 05 Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe 07 02 02 00 Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe 02 02 03 01 Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe 08 02 04 06 Integrative, innovative und sichere Gesellschaften 02 02 03 02 Integrative, innovative und sichere Gesellschaften 09 02 04 00 Integrative, innovative und sichere Gesellschaften 10 02 01 00 Maßnahmen der JRC außerhalb des Nuklearbereichs || GM || Ja || Ja || Ja || Ja 3.2. Geschätzte Auswirkungen auf
die Ausgaben 3.2.1. Übersicht in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || Nummer || [Rubrik 1 – Intelligentes und integratives Wachstum] Generaldirektionen: Forschung und Innovation/ Informationsgesellschaft und Medien/ Bildung und Kultur/ Unternehmen und Industrie/ Energie/ Mobilität und Verkehr/ Landwirtschaft und ländliche Entwicklung/ JRC direkte Forschung/ Umwelt || 2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2018 || 2019 || 2020 || ≥2021 || TOTAL Operative Mittel || Horizontale Maßnahmen XX 02 01 01 || Verpflichtungen || (1a) || pm || pm || pm || pm || pm || pm || pm || pm || Zahlungen || (2a) || pm || pm || pm || pm || pm || pm || pm || pm || 08 02 02 01 Europäischer Forschungsrat || Verpflichtungen || (1b) || 1640,417 || 1753,575 || 1879,819 || 2009,349 || 2144,525 || 2284,826 || 2427,130 || || 14139,641 Zahlungen || (2b) || 204,154 || 1055,485 || 1335,717 || 1661,563 || 1868,955 || 2063,161 || 2199,449 || 3751,158 || 14139,641 08 02 02 02 Europäische Forschungsinfrastrukturen (einschließlich eInfrastrukturen) || Verpflichtungen || (1c) || 199,794 || 211,723 || 225,177 || 238,964 || 253,364 || 268,311 || 283,451 || || 1680,784 Zahlungen || (2c) || 24,865 || 128,015 || 161,107 || 199,448 || 223,066 || 244,699 || 259,212 || 440,372 || 1680,784 08 02 02 03 Künftige und neu entstehende Technologien** 09 02 02 02 Künftige und neu entstehende Technologien** || Verpflichtungen || (1d) || 283,318 || 300,310 || 320,217 || 469,448 || 606,917 || 642,722 || 678,989 || || 3301,921 Zahlungen || (2d) || 48,847 || 251,487 || 316,496 || 391,819 || 438,217 || 480,715 || 509,225 || 865,115 || 3301,921 08 02 03 01 Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien || Verpflichtungen || (1e) || 545,193 || 577,744 || 614,457 || 652,078 || 691,372 || 732,159 || 773,472 || || 4586,474 Zahlungen || (2e) || 67,851 || 349,323 || 439,624 || 544,249 || 608,697 || 667,728 || 707,329 || 1201,673 || 4586,474 08 02 03 02 Zugang zur Risikofinanzierung** 02 02 02 02 Zugang zur Risikofinanzierung** || Verpflichtungen || (1f) || 447,955 || 474,700 || 504,865 || 535,776 || 568,062 || 601,574 || 635,520 || || 3768,450 Zahlungen || (2f) || 447,955 || 474,700 || 504,865 || 535,776 || 568,062 || 601,574 || 635,520 || 0 || 3768,450 08 02 03 03 Innovation in KMU** 02 02 02 03 Innovation in KMU** || Verpflichtungen || (1g) || 78,373 || 83,053 || 88,330 || 93,738 || 99,387 || 105,250 || 111,189 || || 659,320 Zahlungen || (2g) || 9,754 || 50,216 || 63,197 || 78,238 || 87,502 || 95,988 || 101,681 || 172,744 || 659,320 08 02 04 01 Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen || Verpflichtungen || (1h) || 1030,952 || 1051,848 || 1073,128 || 950,146 || 1398,959 || 1481,491 || 1565,088 || || 8551,612 Zahlungen || (2h) || 126,578 || 651,675 || 820,134 || 1015,317 || 1135,546 || 1245,671 || 1319,549 || 2237,142 || 8551,612 08 02 04 02 Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, marine und maritime Forschung und Biowirtschaft** 05 02 01 00 Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, marine und maritime Forschung und Biowirtschaft** || Verpflichtungen || (1i) || 525,695 || 557,082 || 592,481 || 628,757 || 666,645 || 705,974 || 745,810 || || 4422,444 Zahlungen || (2i) || 65,424 || 336,830 || 423,901 || 524,785 || 586,927 || 643,848 || 682,032 || 1158,697 || 4422,444 08 02 04 03 Sichere, saubere und effiziente Energie** 32 02 02 00 Sichere, saubere und effiziente Energie** || Verpflichtungen || (1j) || 732,073 || 775,781 || 825,079 || 875,596 || 928,359 || 983,126 || 1038,601 || || 6158,614 Zahlungen || (2j) || 91,108 || 469,063 || 590,317 || 730,805 || 817,344 || 896,610 || 949,786 || 1613,580 || 6158,614 08 02 04 04 Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr** 06 02 02 00 Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr** || Verpflichtungen || (1k) || 861,218 || 912,637 || 970,631 || 1030,059 || 1092,129 || 1156,559 || 1221,820 || || 7245,052 Zahlungen || (2k) || 107,180 || 551,811 || 694,454 || 859,727 || 961,532 || 1054,781 || 1117,337 || 1898,231 || 7245,052 08 02 04 05 Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe** 02 02 03 01 Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe** 07 02 02 00 Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe** || Verpflichtungen || (1l) || 400,096 || 423,983 || 450,925 || 478,534 || 507,370 || 537,302 || 567,620 || || 3365,830 Zahlungen || (2l) || 49,793 || 256,354 || 322,622 || 399,403 || 446,698 || 490,019 || 519,081 || 881,860 || 3365,830 08 02 04 06 Integrative, innovative und sichere Gesellschaften** 09 02 04 00 Integrative, innovative und sichere Gesellschaften** 02 02 03 02 Integrative, innovative und sichere Gesellschaften** || Verpflichtungen || (1m) || 483,533 || 512,402 || 544,963 || 578,329 || 613,179 || 649,353 || 685,994 || || 4067,754 Zahlungen || (2m) || 60,177 || 309,815 || 389,903 || 482,696 || 539,855 || 592,210 || 627,332 || 1065,767 || 4067,754 09 02 02 02 Europäische Forschungsinfrastrukturen (einschließlich eInfrastrukturen) || Verpflichtungen || (1n) || 113,951 || 120,755 || 128,428 || 136,291 || 144,504 || 153,029 || 161,664 || || 958,622 Zahlungen || (2n) || 14,181 || 73,012 || 91,886 || 113,754 || 127,224 || 139,562 || 147,839 || 251,163 || 958,622 09 02 03 00 Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien || Verpflichtungen || (1o) || 1005,176 || 1065,189 || 1132,878 || 1202,241 || 1274,686 || 1349,886 || 1426,056 || || 8456,112 Zahlungen || (2o) || 125,096 || 644,049 || 810,537 || 1003,436 || 1122,258 || 1231,095 || 1304,108 || 2215,533 || 8456,112 02 02 02 01 Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien || Verpflichtungen || (1p) || 194,477 || 206,088 || 219,184 || 232,604 || 246,620 || 261,169 || 275,907 || || 1636,048 Zahlungen || (2p) || 24,203 || 124,608 || 156,819 || 194,140 || 217,129 || 238,186 || 252,313 || 428,651 || 1636,048 15 02 02 00 Marie-Curie-Maßnahmen zu Fähigkeiten, Ausbildung und Laufbahnentwicklung || Verpflichtungen || (1q) || 728,274 || 771,756 || 820,798 || 871,052 || 923,542 || 978,025 || 1033,212 || || 6126,659 Zahlungen || (2q) || 90,635 || 466,629 || 587,254 || 727,013 || 813,103 || 891,958 || 944,858 || 1605,208 || 6126,659 10 02 01 00 Maßnahmen der JRC außerhalb des Nuklearbereichs || Verpflichtungen || (1r) || 32,459 || 33,108 || 33,771 || 34,445 || 35,134 || 35,838 || 36,554 || || 241,311 Zahlungen || (2r) || 12,325 || 27,672 || 31,582 || 33,891 || 34,568 || 35,261 || 35,965 || 30,048 || 241,311 * Ein zusätzlicher Betrag von
1 628 002 Mio. EUR wird anteilig aus den Haushaltsmitteln
für „Gesellschaftliche Herausforderungen“ und „Führende Rollen in grundlegenden
und industriellen Technologien“ auf vorläufiger Basis und vorbehaltlich der in
Artikel 26 Absatz 1 festgelegten Überprüfung für die Jahre 2018–2020
bereitgestellt. ** Die Aufteilung zwischen den
Generaldirektionen steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. || 2014 || 2015 || 2016 || 2017 || 2018 || 2019 || 2020 || ≥2021 || TOTAL Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || 9302,954 || 9831,734 || 10425,13 || 11017,41 || 12194,75 || 12926,59 || 13668,08 || 0 || 79366,65 Zahlungen || (5) || 1570,126 || 6220,744 || 7740,415 || 9496,06 || 10596,68 || 11613,07 || 12312,62 || 19816,94 || 79366,65 Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || XX 01 05 01 Ausgaben für Forschungspersonal* || (6a) || 225,330 || 229,437 || 234,401 || 239,375 || 244,140 || 249,023 || 254,004 || || 1675,710 XX 01 05 02 Externes Forschungspersonal* || (6b) || 163,655 || 226,831 || 250,789 || 281,464 || 307,748 || 333,028 || 367,472 || || 1930,987 XX 01 05 03 Sonstige Verwaltungsausgaben für den Forschungsbereich* || (6c) || 136,441 || 160,039 || 170,285 || 182,771 || 193,866 || 204,350 || 218,071 || || 1265,823 10 01 05 01 Ausgaben für Forschungspersonal || (6d) || 151,686 || 156,996 || 162,490 || 168,178 || 174,064 || 180,156 || 186,461 || || 1180,031 10 01 05 02 Externes Forschungspersonal || (6e) || 34,280 || 35,052 || 35,840 || 36,647 || 37,471 || 38,314 || 39,176 || || 256,781 10 01 05 03 Sonstige Verwaltungsausgaben für den Forschungsbereich || (6f) || 65,312 || 66,618 || 67,950 || 69,309 || 70,695 || 72,109 || 73,551 || || 485,545 10 01 05 04 Sonstige Ausgabe für große Forschungsinfrastrukturen || (6g) || 6,551 || 6,682 || 6,816 || 6,952 || 7,091 || 7,233 || 7,378 || || 48,703 Verwaltungsmittel INSGESAMT || (6) || 783,255 || 881,655 || 928,571 || 984,696 || 1035,075 || 1084,213 || 1146,113 || || 6843,58 Mittel INSGESAMT unter Rubrik 1 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || 10086,21 || 10086,21 || 10713,39 || 11353,70 || 12002,11 || 13229,83 || 14010,8 || 14814,19 || || 86210,23 Zahlungen || 2353,381 || 2353,381 || 7102,399 || 8668,986 || 10480,76 || 11631,76 || 12697,28 || 13458,73 || 19816,94 || 86210,23 * Diese Zahlen stützen sich auf eine fast vollständige
Ausschöpfung des in der Rechtsgrundlage festgelegten zulässigen Höchstbetrags
für Verwaltungsausgaben. Sie dienen nur zur Veranschaulichung der mit diesen
Beträgen möglichen Personalstärke. Wenn der Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken
betrifft: Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt Zahlungen || (5) || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 4 des mehrjährigen Finanzrahmens (Referenzbetrag) || Verpflichtungen || =4+ 6 || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt Zahlungen || =5+ 6 || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || 5 || „Verwaltungsausgaben“ in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || || || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT GD <…….> || Personalausgaben || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt Sonstige Verwaltungsausgaben || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt GD <….> INSGESAMT || Mittel || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || Jahr ≥2021 || INSGESAMT Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || 10086,21 || 10713,39 || 11353,7 || 12002,11 || 13229,83 || 14010,80 || 14814,19 || 0 || 86210,23 Zahlungen || 2353,381 || 7102,399 || 8668,986 || 10480,76 || 11631,76 || 12697,28 || 13458,73 || 19816,94 || 86210,23 || || || || || || || || || || 3.2.2. Geschätzte Auswirkungen auf
die operativen Mittel –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel
benötigt. –
þ Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen
Mittel benötigt: Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR
(3 Dezimalstellen)/ aktuelle Preise Ziele und Ergebnisse ò || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGESAMT ERGEBNISSE Art der Ergebnisse[37] || Durchschnittskosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Gesamtanzahl || Gesamtkosten EINZELZIEL Nr. 1[38] Wissenschaftsexzellenz || Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || || Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || || Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 Wissenschaftsexzellenz || || 2965,755 || || 3158,119 || || 3374,440 || || 3725,105 || || 4072,852 || || 4326,913 || || 4584,446 || || 26207,628 EINZELZIEL Nr. 2 Führende Rolle der Industrie || || || || || || || || || || || || || || || || Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2 Führende Rolle der Industrie || || 2271,175 || || 2406,774 || || 2559,714 || || 2716,437 || || 2880,127 || || 3050,036 || || 3222,143 || || 19106,407 EINZELZIEL Nr. 3 Gesellschaftliche Herausforderungen || || || || || || || || || || || || || || || || Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 Gesellschaftliche Herausforderungen || || 4033,565 || || 4233,731 || || 4457,207 || || 4541,423 || || 5206,640 || || 5513,803 || || 5824,934 || || 33811,304 EINZELZIEL Nr. 4 Integrierte und zeitnahe wissenschaftlich-technische Unterstützung der europäischen politischen Entscheidungsprozesse: Gemeinsame Forschungsstelle || || || || || || || || || || || || || || || || Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 4 Integrierte und zeitnahe wissenschaftlich-technische Unterstützung der europäischen politischen Entscheidungsprozesse: Gemeinsame Forschungsstelle || || 32,459 || || 33,108 || || 33,771 || || 34,445 || || 35,134 || || 35,838 || || 36,554 || || 241,311 GESAMTKOSTEN || || 9302,954 || 0 || 9831,732 || 0 || 10425,13 || 0 || 11017,41 || 0 || 12194,75 || 0 || 12926,59 || 0 || 13668,08 || 0 || 79366,65 3.2.3. Geschätzte Auswirkungen auf
die Verwaltungsmittel 3.2.3.1. Übersicht –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel
benötigt. –
þ Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden
Verwaltungsmittel benötigt: in Mio. EUR (3
Dezimalstellen) || Jahr 2014 [39] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGESAMT RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt Personalausgaben || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt Sonstige Verwaltungsausgaben || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt Außerhalb der RUBRIK 5[40] des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Personalausgaben* || 574,951 || 648,316 || 683,520 || 725,664 || 763,423 || 800,521 || 847,113 || 5043,509 Sonstige Verwaltungsausgaben* || 208,304 || 233,339 || 245,051 || 259,032 || 271,652 || 283,692 || 299 || 1800,071 Zwischensumme der Mittel außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 783,255 || 881,655 || 928,571 || 984,696 || 1035,075 || 1084,213 || 1146,113 || 6843,58 INSGESAMT** || 783,255 || 881,655 || 928,571 || 984,696 || 1035,075 || 1084,213 || 1146,113 || 6843,58 * Diese Zahlen stützen sich auf eine fast vollständige
Ausschöpfung des in der Rechtsgrundlage festgelegten zulässigen Höchstbetrags
für Verwaltungsausgaben. Sie dienen nur zur Veranschaulichung der mit diesen
Beträgen möglichen Personalstärke. ** Diese Zahlen werden möglicherweise infolge des
geplanten Externalisierungsverfahrens angepasst. 3.2.3.2. Geschätzter Personalbedarf –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt. –
þ Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Kommissionspersonal
benötigt: Schätzung in ganzzahligen Werten (oder mit
höchstens einer Dezimalstelle) || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr ≥2016 || Jahr ≥2017 || Jahr ≥2018 || Jahr ≥2019 || Jahr ≥2020 Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) || || XX 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) || 100 || 100 || 100 || 100 || 100 || 100 || 100 || XX 01 01 02 (in den Delegationen) || || || || || || || || XX 01 05 01 (indirekte Forschung)** || 1677.5 || 1677.5 || 1677.5 || 1677.5 || 1677.5 || 1677.5 || 1677.5 || 10 01 05 01 (direkte Forschung) || 1390 || 1390 || 1390 || 1390 || 1390 || 1390 || 1390 || Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten = FTE)[41] || || XX 01 02 01 (AC, INT, ANS der Globaldotation) || || || || || || || || XX 01 02 02 (AC, AL, JED, INT und ANS in den Delegationen) || || || || || || || || XX 01 04 yy[42] || - am Sitz[43] || || || || || || || || || - in den Delegationen || || || || || || || || XX 01 05 02 (AC, INT, ANS der indirekten Forschung)* || 865 || 865 || 865 || 865 || 865 || 865 || 865 || 10 01 05 02 (AC, INT, ANS der direkten Forschung) || 593 || 593 || 593 || 593 || 593 || 593 || 593 || Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) || || || || || || || || INSGESAMT || 4625.5 || 4625.5 || 4625.5 || 4625.5 || 4625.5 || 4625.5 || 4625.5 * Die vorstehenden Zahlen werden abhängig von den
Ergebnissen des geplanten Externalisierungsverfahrens angepasst. ** Die Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit der
Umsetzung des EIT und der Innovation wird auf etwa 100 Planstellen der
Kommission veranschlagt. Die Mittelzuweisung für die 100 Stellen ist noch
festzulegen. XX steht für den
jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich Der Personalbedarf wird
durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne
Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für
Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe
der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt
werden. Beschreibung der
auszuführenden Aufgaben: Beamte und Zeitbedienstete || Die Gesamtzahl an Beamten und Bediensteten auf Zeit ist im Hinblick auf die Erreichung der Ziele von „Horizont 2020“ für das gesamte Verfahren, von der Ausarbeitung der Arbeitsprogramme bis zur Verbreitung der endgültigen Ergebnisse in den Jahren 2014–2020, angesetzt. Das Personal umfasst den gesamten Bedarf der verschiedenen, in Punkt 1.7 der Arbeitskräfteerhebung (AKE) angegebenen Verwaltungsverfahren. Externes Personal || Die Gesamtzahl des externen Personals wird die Beamten und Bediensteten auf Zeit im Hinblick auf die Erreichung der Ziele von „Horizont 2020“ für das gesamte Verfahren, von der Ausarbeitung der Arbeitsprogramme bis zur Verbreitung der endgültigen Ergebnisse in den Jahren 2014-2020, unterstützen. Das Personal umfasst den gesamten Bedarf der verschiedenen, in Punkt 1.7 der Arbeitskräfteerhebung (AKE) angegebenen Verwaltungsverfahren. 3.2.4. Vereinbarkeit mit dem
mehrjährigen Finanzrahmen –
þ Der Vorschlag / die Initiative ist mit dem derzeitigen
mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar. –
¨ Der Vorschlag/Die Initiative macht eine Anpassung der betreffenden
Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens erforderlich. Entfällt. –
¨ Der Vorschlag / Die Initiative erfordert eine
Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des
mehrjährigen Finanzrahmens[44]. Entfällt. 3.2.5. Finanzierungsbeteiligung
Dritter –
Der Vorschlag / die Initiative sieht
folgende Kofinanzierung vor: Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || Insgesamt Geldgeber / kofinanzierende Organisation || Mit dem Programm assoziierte Drittländer || Kofinanzierte Mittel INSGESAMT* || pm * Da bislang noch keine bilateralen
Assoziierungsabkommen beschlossen wurden, werden sie zu einem späteren
Zeitpunkt hinzugefügt. 3.3. Geschätzte Auswirkungen auf
die Einnahmen –
¨ Der Vorschlag / die Initiative wirkt sich nicht auf die
Einnahmen aus. –
þ Der Vorschlag / die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen
aus, und zwar –
¨ auf die Eigenmittel –
þ auf die sonstigen Einnahmen in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Einnahmenlinie: || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative*[45] Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 Position 6011 Position 6012 Position 6013 Position 6031 || || pm || pm || pm || pm || pm || pm || pm * Da bislang noch keine bilateralen
Assoziierungsabkommen beschlossen wurden, werden sie zu einem späteren
Zeitpunkt hinzugefügt. Bitte geben Sie für die
sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an. 02 03 01
Einnahmen aus den Beiträgen Dritter 05 03 01
Einnahmen aus den Beiträgen Dritter 06 03 01
Einnahmen aus den Beiträgen Dritter 07 03 01
Einnahmen aus den Beiträgen Dritter 08 04 01
Einnahmen aus den Beiträgen Dritter 09 03 01
Einnahmen aus den Beiträgen Dritter 10 02 02
Einnahmen aus den Beiträgen Dritter 15 03 01
Einnahmen aus den Beiträgen Dritter 32 03 01
Einnahmen aus den Beiträgen Dritter Bitte geben Sie an, wie
die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden. Einige
der assoziierten Staaten können sich im Wege von Assoziierungsabkommen an einer
Zusatzförderung des Rahmenprogramms beteiligen. Das Berechnungsverfahren ist in
diesen Assoziierungsabkommen festzulegen und ist nicht notwendigerweise für
alle Abkommen gleich. Die Berechnung stützt sich meist auf das BIP des
assoziierten Landes im Verhältnis zum BIP der Mitgliedstaaten, wobei dieser
Prozentsatz auf den verabschiedeten Gesamthaushalt angewandt wird. [1] KOM(2011) 500 endgültig [2] ABl. C […] vom […], S. […]. [3] ABl. C […] vom […], S. […]. [4] ABl. C […] vom […], S. […]. [5] ABl.
C […] vom […], S. […]. [6] ABl. L 57 vom 24.2.2007, S. 14. [7] KOM(2010)
2020. [8] ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13. [9] ABl. L 107 vom 30.4.1996, S. 12. [10] ABl.
L 400 vom 30.12.2006, S. 86. [11] ABl.
L 400 vom 30.12.2006, S. 243. [12] ABl.
L 400 vom 30.12.2006, S. 272. [13] ABl.
L 400 vom 30.12.2006, S. 299. [14] ABl.
L 400 vom 30.12.2006, S. 368. [15] ABl.
L 55 vom 28.2.2011, S. 13. [16] Grundsätzlich
mindestens 80 %. [17] Der
ESFRI-Fahrplan umfasst fünfzig Infrastruktren von größter Bedeutung für Europa
(mit jährlichen Betriebskosten von schätzungsweise zwei Milliarden Euro), die
sich auf alle wissenschaftlichen Fachgebiete erstrecken. Zu den sonstigen
europäischen Infrastrukturen von Weltrang zählen das GÉANT oder die in der
Europäischen CERN-Strategie für Teilchenphysik genannten Einrichtungen. Sie
benötigen alle eine Partnerschaft zwischen Mitgliedstaaten und eine
langfristige Zusage für ihre Umsetzung. [18] Die
Rechner- und Datenintensität der gesamten Forschung macht es für alle
Wissenschaftler notwendig, Zugang zu modernsten elektronischen Infrastrukturen
zu haben. So verbindet GÉANT 40 Millionen Nutzer in über 8 000
Einrichtungen in 40 Ländern, während die europäische GRID-Infrastruktur
mit 290 Standorten in 50 Ländern die weltweit größte Infrastruktur für die
verteilte Datenverarbeitung ist. Die unablässig fortschreitenden IKT und die
wachsenden Ansprüche der Wissenschaft an die Berechnung und Verarbeitung einer
gewaltigen Menge von Daten macht die nahtlose Bereitstellung von
Dienstleistungen für Wissenschaftler finanziell und organisatorisch immer
schwieriger. [19] KOM(2009) 512. [20] Das
„Internet der Dinge“ wird als übergreifendes Thema koordiniert. [21] Einschließlich
weltraumgestützter Netze. [22] KOM(2011) 152. [23] KOM(2007) 723. [24] Schätzungen
von PricewaterhouseCoopers für nachhaltigkeitsbezogene globale
Geschäftsmöglichkeiten im Zusammenhang mit natürlichen Ressourcen (Energie,
Forstwirtschaft, Lebensmittel- und Agrarwirtschaft, Wasser und Metalle) und
WBCSD (2010) („Vision 2050: The New Agenda for Business“, World
Business Council for Sustainable Development, Genf, URL:
http://www.wbcsd.org/web/projects/BZrole/Vision2050-FullReport_Final.pdf). [25] KOM(2008) 699. [26] Europäisches
Parlament: „Policy Department Economic and Scientific Policy, Eco-innovation –
putting the EU on the path to a resource and energy efficient economy, Study
and briefing notes“, März 2009. [27] Öko-Innovationsbeobachtungsstelle:
„The Eco-Innovation Challenge – Pathways to a resource-efficient Europe -
Annual Report 2010“, Mai 2011. [28] ABM:
Activity Based Management: maßnahmenbezogenes Management – ABB: Activity Based
Budgeting: maßnahmenbezogene Budgetierung. [29] Im
Sinne von Artikel 49 Absatz 6 Buchstaben a oder b der
Haushaltsordnung. [30] Erläuterungen
zu den Methoden der Mittelverwaltung und Verweise auf die Haushaltsordnung
enthält die Website BudgWeb: http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html [31] Einrichtungen
im Sinne von Artikel 185 der Haushaltsordnung. [32] http://www.trust-researchers.eu/. [33] GM
= Getrennte Mittel / NGM = Nicht getrennte Mittel. [34] EFTA:
Europäische Freihandelsassoziation. [35] Kandidatenländer
und gegebenenfalls potenzielle Kandidatenländer des Westbalkans. [36] Die
JRC benötigt eine neue Haushaltslinie für Infrastrukturinvestitionen. Die
Einrichtungen der JRC stammen überwiegend aus den 60er und 70er Jahren und
entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Damit die JRC ihr mehrjähriges
Arbeitsprogramm im Einklang mit den EU-Sicherheitsnormen sowie mit den
Umweltzielen der Strategie EU/20/20/20 durchführen kann, benötigt die JRC neue
Einrichtungen und die Modernisierung vorhandener Infrastuktur. Die JRC hat in
ihrem „Plan für die Infrastrukturentwicklung 2014–2020" für alle
JRC-Standorte den Investitionsbedarf bis 2020 dargelegt, wie er auch der neuen
vorgeschlagenen Haushaltslinie zu entnehmen ist. [37] Ergebnisse
sind Produkte, die geliefert, und Dienstleistungen, die erbracht werden
(z. B.: Austausch von Studenten, gebaute Straßenkilometer…). [38] Wie
in Ziffer 1.4.2 („Einzelziele …“) beschrieben. [39] Das
Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags / der
Initiative begonnen wird. [40] Ausgaben
für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung
der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien),
indirekte Forschung, direkte Forschung. [41] AC=
Vertragsbediensteter, INT = Leiharbeitskraft („Intérimaire“),
JED = Junger Sachverständiger in Delegationen, AL= örtlicher
Bediensteter, ANS= Abgeordneter Nationaler Sacherverständiger. [42] Teilobergrenze
für aus den operativen Mitteln finanziertes externes Personal (vormalige
BA-Linien). [43] Insbesondere
für Strukturfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischer Fischereifonds (EFF). [44] Siehe
Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung. [45] Bei
den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben) sind die Beträge netto,
d.h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten, anzugeben.