Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/021 IE/Baugewerbe 71, Irland) /* KOM/2011/0619 endgültig */
BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom
17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der
Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die
Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen
Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen
der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind
in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung[2]
niedergelegt. Am 9. Juni 2010 stellte Irland den
Antrag EGF/2010/021 IE/Baugewerbe 71 auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF
wegen Entlassungen in 230 Unternehmen im Wirtschaftszweig NACE Rev. 2
Abteilung 71 („Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische
und chemische Untersuchung“)[3]
in den NUTS-II-Regionen Border, Midland and Western (IE01) und Southern and
Eastern (IE02) in Irland. Diese beiden aneinandergrenzenden Regionen bilden den
Staat Irland. Der Antrag gehört zu einer Serie von drei
Anträgen, die alle das Baugewerbe in Irland betreffen. Die beiden anderen
Anträge sollen Arbeitskräfte unterstützen, die in den NACE-Rev.-2-Abteilungen
43 („Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges
Ausbaugewerbe“) und 41 („Hochbau“) entlassen wurden. Nach eingehender Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen
Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: || EGF-Aktenzeichen || EGF/2010/21 Mitgliedstaat || Irland Artikel 2 || Buchstabe b Betroffene Unternehmen || 230 NUTS-II-Regionen || Border, Midland and Western (IE01) Southern and Eastern (IE02) NACE-Rev.-2-Abteilung || 71 („Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung“) Bezugszeitraum || 1.7.2009 – 31.3.2010 Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 1.7.2009 Datum der Antragstellung || 9.6.2010 Entlassungen im Bezugszeitraum || 842 Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist || 554 Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 1 995 427,57 Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 139 679,75 Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 6,5 Gesamtkosten (EUR) || 2 135 107,32 EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 1 387 819 1.
Der Antrag wurde der Kommission am
9. Juni 2010 vorgelegt und bis zum 17. Juni 2011 durch
zusätzliche Informationen ergänzt. 2.
Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien
gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist
von zehn Wochen eingereicht. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge
der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 3.
Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den
Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise macht Irland
geltend, dass letztere mit der Subprime-Hypothekenkrise in den Vereinigten
Staaten Mitte des Jahres 2007 begann und schnell auf die Finanzmärkte
übergriff. Als kleine, exportorientierte Volkswirtschaft hatte Irland unter den
Auswirkungen der Kreditklemme auf seine wichtigsten Handelspartner zu leiden,
und das zu einer Zeit, in der die Weltwirtschaft ihre schwerste Rezession seit
dem Zweiten Weltkrieg erlebte. Die Kreditklemme traf die Banken in Irland hart,
die Auswirkungen waren auch bei den Hypothekendarlehen und der Bautätigkeit im
Land zu spüren. 4.
Die Beschäftigung im zuvor schnell wachsenden
Baugewerbe sank deutlich. Irland hatte einen Bauboom verzeichnet: Der Anteil
der Wohnungsbauinvestitionen am BIP erreichte 2006 mit 11 % seinen
Höchststand – gegenüber einem langfristigen EU‑Durchschnitt von 6 %.
Mit der Krise sank der Anteil der im irischen Baugewerbe Beschäftigten von
12,25 % in Q4/2007 auf 9,2 % in Q1/2009 und auf 6,25 % bis
Q3/2010. Viele der Entlassungen in der Branche erfolgten aufgrund der
Schließung des Unternehmens unter anderem wegen Liquidation, Zwangsverwaltung,
Schließung, Insolvenz, Ablauf des Vertrags und Bankrott. 5.
Nach einem Jahrzehnt mit niedrigen
Arbeitslosenquoten (4 bis 6 %) stieg diese Quote im Baugewerbe zwischen
Q2/2007 und Q2/2009 um mehr als das Sechsfache an. Mitte 2009 war jeder
dritte Arbeiter im Baugewerbe arbeitslos. Dies entspricht in etwa der damaligen
nationalen Gesamtarbeitslosenquote von 12,4 %. Nach Teilbereichen des
Baugewerbes aufgeschlüsselt wurde die höchste Arbeitslosigkeit in Q4/2009 im
Hochbau (NACE-Rev.-2-Abteilung 41) und im Bereich vorbereitende Baustellenarbeiten,
Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe (NACE-Rev.-2-Abteilung 43)
beobachtet. In Q2/2009 lagen die Arbeitslosenquoten in diesen Teilbereichen bei
knapp 40 %. Die Arbeitslosigkeit in NACE-Rev.-2-Abteilung 71
stieg schnell von ca. 3500 in Q1/2009 auf 5600 Ende Q3/2009, und war mit
4900 Ende Q3/2010 immer noch hoch. Nachweis der Zahl der Entlassungen und
Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe b 6.
Irland beantragte eine Intervention nach
Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006,
wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun
Monaten in Unternehmen erforderlich sind, die in der gleichen
NACE-Revision-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei
aneinandergrenzenden solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind. 7.
Der Antrag führt 842 Entlassungen in 230 Unternehmen
der NACE-Revision-2-Abteilung 71 („Architektur- und Ingenieurbüros;
technische, physikalische und chemische Untersuchung“)[5] in den NUTS-II-Regionen Border,
Midland and Western (IE01) und Southern and Eastern (IE02) während des
neunmonatigen Bezugszeitraums vom 1. Juli 2009 bis zum
31. März 2010 an. Alle Entlassungen wurden gemäß Artikel 2
Absatz 2 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
ermittelt. Erläuterung des unvorhergesehenen
Charakters der Entlassungen 8.
Die irischen Behörden führen an, dass die globale
Finanz- und Wirtschaftskrise von den Regierungen, Finanzinstituten und
Beobachtern rund um den Globus nicht vorhergesehen wurde und dass die vielen
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im irischen Baugewerbe nicht hätten
vorhersehen können, in welchem Umfang die Krise ihr eigenes Geschäft treffen
würde. Benennung der Unternehmen, die
Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte 9.
Der Antrag betrifft 842 Entlassungen in 230 Unternehmen
in den beiden aneinandergrenzen Regionen, die zusammen den Staat Irland bilden.
Nahezu 80 % der Unternehmen haben ihren Sitz in der Region Southern
and Eastern (IE02), die übrigen in Border, Midland and Western (IE01). Von den
842 entlassenen Arbeitskräften sind 554 für die nachstehend angeführten
Maßnahmen vorgesehen. Region || Zahl der Unternehmen || Zahl der Entlassungen Border, Midland and Western (IE01) || 42 || 85 Southern and Eastern (IE02) || 188 || 757 Insgesamt || 230 || 842 Die vollständige Auflistung der Unternehmen, die
mit dem irischen Antrag EGF/2010/021 IE/Baugewerbe 71 abgedeckt werden,
wird in der diesem Vorschlag beiliegenden Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen angeführt. 10.
Aufschlüsselung der zu unterstützenden
Arbeitskräfte: Gruppe || Anzahl || Prozent Männer || 384 || 69,31 Frauen || 170 || 30,69 EU-Bürger/-innen || 554 || 100,00 Nicht-EU-Bürger/-innen || 0 || 0,00 15-24 Jahre || 5 || 0,90 25-54 Jahre || 509 || 91,88 55-64 Jahre || 33 || 5,96 > 64 Jahre || 7 || 1,26 11.
Keine dieser Arbeitskräfte hat ein langfristiges
gesundheitliches Problem bzw. eine Behinderung. 12.
Aufschlüsselung nach Berufsgruppen: Gruppe || Anzahl || Prozent Angehörige gesetzgebender Körperschaften, leitende Verwaltungsbedienstete und Führungskräfte in der Privatwirtschaft || 53 || 9,57 Akademische Berufe || 318 || 57,40 Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe || 60 || 10,83 Bürokräfte, kaufmännische Angestellte || 30 || 5,42 Dienstleistungsberufe, Verkäufer in Geschäften und auf Märkten || 1 || 0,18 Fachkräfte in der Landwirtschaft und Fischerei || 0 || 0,00 Handwerks- und verwandte Berufe || 37 || 6,68 Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer || 5 || 0,90 Hilfsarbeitskräfte || 20 || 3,61 Keine Angabe || 30 || 5,42 13.
Die Zahl der gezielt zu unterstützenden
Arbeitskräfte innerhalb der Gesamtzahl der entlassenen Arbeitskräfte kann sich
verändern, je nach dem Ergebnis der Gespräche mit den einzelnen entlassenen
Arbeitskräften. 14.
Irland hat bestätigt, dass im Einklang mit
Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der
Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt
wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und
insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird. Beschreibung des betreffenden Gebiets,
seiner Behörden und anderer Beteiligter 15.
Der Antrag deckt den gesamten Staat Irland ab, der
in zwei aneinandergrenzende NUTS-II-Regionen aufgeteilt ist.
Etwa 80 % der ehemaligen Arbeitgeber der betroffenen Personen hatten
ihren Sitz in der Region Southern and Eastern, in denen sich die beiden größten
Städte, Dublin und Cork, befinden. Zwar könnte dies zu dem Schluss verleiten,
dass die andere NUTS-II-Region (Border, Midland and Western) weniger betroffen
war, doch legen kurze Pendelzeiten und ‑entfernungen, die Bereitschaft
der Arbeitskräfte, längere Wege zurückzulegen, und das größere Aufkommen von
Bauprojekten in städtischen Zentren nahe, dass viele Arbeitskräfte, die in der
Region Border, Midland and Western wohnen, zu Arbeitgebern in der Region
Southern and Eastern ziehen bzw. täglich dorthin pendeln. 16.
Die Wirtschaft in Irland zählte mit ausgesprochen
starken Verbindungen in puncto Außenhandel und Investitionen bis etwa 2008
weltweit zu den am stärksten globalisierten und dynamischsten
Volkswirtschaften. Allerdings verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum ab dem
letzten Quartal 2008 und dem ersten Quartal 2009 erheblich – dieser
Prozess setzt sich selbst heute noch fort. Mit einem Rückgang des BIP von
3 % im Jahr 2008 war Irland stark von der weltweiten Finanz- und
Wirtschaftkrise in Mitleidenschaft gezogen. Die Struktur der gesamten irischen
Erwerbsbevölkerung verändert sich, hauptsächlich infolge des Zusammenbruchs der
Bau- und der Bankenbranche. 17.
Doch stieg die Beschäftigung 2009 in der
IKT-Branche an, und auch in den Bereichen Verkehr, Lebensmittel und Gesundheit
sind leichte Verbesserungen zu verzeichnen. Darüber hinaus wuchs die
Beschäftigung in der Energiebranche (Gas und Strom) infolge der Deregulierung
und des Wachstums im Bereich erneuerbare Energien. 18.
Während im Allgemeinen das Arbeitskräfteangebot die
Nachfrage übersteigt, herrscht für einige Stellen, die in der Regel mit
Spezialisten besetzt werden, in manchen Bereichen Fachkräftemangel (z. B.
Elektroingenieure mit Spezialisierung auf Hochspannungsnetze, Personal mit
Leitungsaufgaben wie IKT-Projektmanager, Nischenbereiche (z. B. Personal
im Telefonverkauf mit sehr guten Fremdsprachenkenntnissen) und spezifische
Kompetenzmischungen (z. B. IKT-Profis mit
Unternehmensentwicklungsfähigkeiten)). 19.
Die Verantwortung für die Erarbeitung nationaler
Beschäftigungs- und Schulungsstrategien und die nationale Finanzierung obliegt
dem Ministerium für Bildung und berufliche Qualifizierung. Die Verantwortung
auf operativer Ebene liegt bei der nationalen Berufsbildungs- und
Beschäftigungsbehörde, Foras Áiseanna Saothair (FÁS). Mit einem Netz von
66 Büros und 20 Schulungszentren führt die FÁS Schulungs- und
Beschäftigungsprogramme durch, auch in Ausbildungsberufen, und bietet
Arbeitsuchenden und Arbeitgebern Vermittlungsleistungen und der Industrie
Beratungsdienste; ferner unterstützt sie Unternehmen mit Sitz in der Gemeinde. Darüber hinaus ist das Ministerium für Bildung und
berufliche Qualifizierung für die Ausarbeitung von Strategien und die
Finanzierung des öffentlichen Bildungssystems (Weiterbildung und
Hochschulbildung) in Irland zuständig. Die operative Zuständigkeit für die
Weiterbildung (untere Abschlüsse) und für die Erwachsenenbildung liegt bei den
Vocational Education Committees (VEC, Berufsbildungsausschüsse). Das mit
öffentlichen Geldern finanzierte Hochschulsystem umfasst sieben Universitäten
und 13 Institutes of Technology. Finanziert werden diese Einrichtungen von
der Higher Education Authority (HEA), die dem Ministerium untersteht. Die
Institutes of Technology arbeiten bei den Ausbildungsberufen eng mit der FÁS
zusammen. 20.
Die 35 City und County Enterprise Boards (CEB), die
dem Ministerium für Unternehmen, Handel und Innovation unterstehen, bieten auf
lokaler Ebene Unterstützung für Kleinstunternehmen mit höchstens zehn
Arbeitskräften. 21.
Das Ministerium für Sozialschutz erarbeitet die
Sozialschutzpolitik und verwaltet und leitet die Bereitstellung der
gesetzlichen und anderen Systeme und Leistungen. Es hat auch eine
Arbeitsvermittlungs- und Beschäftigungsförderfunktion, unter anderem durch
Unterstützung für Unternehmen oder bei der Unternehmensgründung. 22.
Schließlich gibt es einige private Anbieter von
Hochschulbildung, die diesen vormals im Baugewerbe beschäftigten Personen
Bildungsmöglichkeiten anbieten können; die FÁS kann durch entsprechende
Zuschusssysteme die Finanzierung übernehmen. 23.
Zu den zahlreichen weiteren Interessenträgern
zählen Gewerkschaften, Branchenorganisationen, Lokalpolitiker, lokale und
regionale Entwicklungsstellen, lokale Partnerschaften und lokale Enterprise
Boards. Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 24.
Nach dem starken Rückgang der Bautätigkeiten in
Irland im Jahr 2008 nahm die Beschäftigung im Baugewerbe auch 2009 und
2010 weiter ab. Die Arbeitskräftestatistiken der OECD (wichtige Wirtschaftsindikatoren)
zeigen, dass Irland von Q3/2009 bis Q1/2010 im Baugewerbe einen
Beschäftigungsrückgang von 19 % hinnehmen musste – dies ist der stärkste
Beschäftigungsrückgang für diese Branche aller OECD-Länder[6]. 25.
Die Gesamtbeschäftigung im Baugewerbe (alle
Abteilungen von NACE Revision 2) als Anteil der nationalen Beschäftigung
insgesamt sank von 12,8 % Ende Q2/2007 auf 6,9 % Ende Q1/2010. Die
Arbeitslosigkeit in der NACE-Rev.-2-Abteilung 71 stieg von ca. 3500
in Q1/2009 auf 5600 Ende Q3/2009 und war mit 4900 Ende Q3/2010 immer noch hoch. 26.
In den letzten Jahren erwirtschaftete das
Baugewerbe mehr als 8 % des BIP; dies liegt deutlich über dem Durchschnitt
von 4 bis 6 % für OECD-Länder. Der Rückgang der Nachfrage nach
Bauleistungen und die daraus resultierenden Entlassungen haben naheliegende
negative Folgen: Verlust des direkten Lohneinkommens, geringere Einnahmen aus
der Einkommens- und Unternehmenssteuer, Anstieg der Ausgaben für
Sozialeistungen für die nun Arbeitslosen, weniger Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen
von Zulieferern der Branche, darunter die wichtige Gruppe der Einmannbetriebe,
geringere Investitionen in und/oder weniger Anmietung von neuen Maschinen und
Ausrüstungen. Darüber hinaus werden auch die geringeren sekundären
Verbrauchsausgaben ehemaliger Arbeitskräfte im Baugewerbe größere Auswirkungen
auf alle Wirtschaftszweige haben. Koordiniertes Paket der zu
finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür
geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 27.
Das von Irland vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur
Unterstützung der entlassenen Arbeitskräfte stützt sich auf fünf Säulen:
Berufsberatung, Schulungsprogramme und entsprechende Schulungszuschüsse,
Programme für Berufs-/Sekundärbildung und Schulungen sowie Einkommensstützung,
Unterstützung für Unternehmensgründung/Selbständigkeit sowie tertiäre Bildung
und Einkommensstützung. –
Berufsberatung: Geboten
wird individuelle Berufsberatung für die Mehrzahl der entlassenen
Arbeitskräfte; dabei sollen verschiedene Schritte zur Wiederbeschäftigung
vereinbart werden. Diese Schritte umfassen nicht nur Schulungen, sondern auch
Unterstützung durch Gruppenberatungen, Job-Clubs und Bildungsmöglichkeiten. –
Schulungsprogramme und entsprechende
Schulungszuschüsse: FÁS-Kurse decken eine breite
Palette relevanter Themen ab, unter anderem Energieeinsparung, grüne und
nachhaltige Energietechnologien und Strukturen sowie Umweltmanagement. Verfolgt
wird eine Strategie, mit der die Kompetenzen und Qualifizierungen der
arbeitslosen Arbeitskräfte aus dem Baugewerbe gesteigert werden sollen, damit
sie in den genannten expandierenden Bereichen beschäftigt werden können. Wer
einen Vollzeitkurs der FÁS belegt, hat statt Sozialleistungen Anspruch auf
einen Schulungszuschuss. Auch die Teilnahme an privat bereitgestellten
Schulungen oder allgemeinbildenden Kursen, die nicht von der bzw. über die
nationale Schulungsagentur abgehalten werden, wird gegebenenfalls bezuschusst.
Die Gestaltung spezifischer Praktika und gemeindeorientierter
Schulungsprogramme wird gegebenenfalls ein Merkmal der Schulungsinterventionen
sein. –
Programme für Berufs-/Sekundärbildung und
Schulungen sowie Einkommensstützung: Es wird immer
stärker anerkannt, dass in den nächsten Jahren die Verbesserung der Kompetenzen
der Schlüssel zur Sicherung des Arbeitsplatzes ist. Daher wird arbeitslosen
Arbeitskräften aus der Baubranche, die noch vor wenigen Jahren eine Bildungs-
oder Schulungsmaßnahme vielleicht gar nicht in Erwägung gezogen hätten, immer
mehr bewusst, dass sie ihre Kompetenzen steigern müssen, wenn sie die Chance
auf Wiederbeschäftigung wahren möchten. Es wurde festgestellt, dass entlassene
Arbeitskräfte aus der Baubranche, die oftmals über sehr gute technische
Fähigkeiten verfügen, ihre Situation realistisch einschätzen und alternativen
Laufbahnen außerhalb des Baugewerbes offen gegenüberstehen. Dabei kennen sie
die Lücken in ihrer (Aus‑)Bildung und lassen sich gern beraten, wie sich
diese Lücken schließen lassen. In diesem Zusammenhang werden mehrere Optionen
vorgeschlagen, unter anderem Berufsbildungsausschüsse, Kurse für Post Leaving
Certificates, Programme für Berufsbildungsmöglichkeiten, Intensivtutorien in
der Basiserwachsenenbildung und die Initiative Back to Education. Viele dieser
Programme werden für die Erlangung national und international anerkannter
Zertifizierungen angerechnet. –
Unterstützung für
Unternehmensgründung/Selbständigkeit: Gremien zur
Unterstützung von Unternehmen wie die City and County Enterprise Boards (CEBs)
werden für die Palette an Unterstützungsleistungen werben, die entlassenen
Arbeitskräften zur Verfügung steht, wenn sie den Schritt in die Selbständigkeit
wagen wollen, u. a. durch Informationsworkshops, Messen und Roadshows und
andere Werbemaßnahmen. Zuschussleistungen erfolgen, wenn die
Geschäftsvorschläge mit den Förderkriterien übereinstimmen. Eine derartige
Unterstützung umfasst auch Förder- und Beschäftigungszuschüsse, die von den
CEBs gezahlt werden, um Personen, die sich selbständig machen, oder kleinen
neugegründeten Unternehmen bei den Anlaufkosten und der Rekrutierung von
Personal zu helfen. Die Begünstigten sind in der Regel Einzelunternehmer oder
Kleinstunternehmen für Fertigung oder international gehandelte Dienstleistungen.
Das Ministerium für Sozialschutz führt eine Reihe von Programmen durch, mit
denen Empfängern von Sozialleistungen für die Aufnahme einer selbständigen
Tätigkeit eine Einkommensstützung gewährt wird. Dazu gehören die Back to Work
Enterprise Allowance und die Short Term Enterprise Allowance – dabei kann sich
eine arbeitslose Person mit einer Geschäftsidee selbständig machen, die von
einem Arbeitsvermittler des Ministeriums oder einer lokalen Firma für
integrierte Entwicklung genehmigt wurde. Es besteht keine Einschränkung
hinsichtlich der Art der selbständigen Tätigkeit, doch muss der
Arbeitsvermittler sie als existenzfähig und nachhaltig einstufen. –
Programme für die tertiäre Bildung und
Einkommensstützung: Im Bereich der Hochschulbildung
sind tausende von Modulen und Programmen verfügbar, die – je nach
Bildungshintergrund und Kompetenzniveau – für die entlassenen Arbeitskräfte aus
der Baubrache in Frage kommen. Manche dieser Programme fallen in den Bereich
der grünen Technologien und sind unter Umständen für Personen aus dem
Baugewerbe besonders interessant. Zu Beginn wird das Hauptaugenmerk darauf
liegen, zu ermitteln, wer sich für Hochschulprogramme interessiert, welche
Kompetenzen diese Personen mitbringen und ob sie für bestimmte Kurse oder eher
für Vorbereitungskurse oder alternative Optionen in anderen
Unterstützungsbereichen geeignet sind. In der Hochschulbildung können
Übergangsprogramme, Vollzeitprogramme mit kurzer oder mittlerer Laufzeit sowie
Teilzeitprogramme angeboten werden. In allen Tertiärbildungseinrichtungen kann
der Einstieg direkt in die Programme oder – je nach bereits vorhandenen
Kompetenzen und Berufserfahrung – in weiter fortgeschrittene Programme
erfolgen. Da die Kurse immer flexibler belegt werden können, können sich
Studenten zunächst auch für Module oder kleinere Scheine mit kürzerer Kursdauer
entscheiden und diese später zu einer höheren Qualifikation ausbauen. Auch gibt
es für Personen mit einer abgeschlossenen handwerklichen Ausbildung die
Möglichkeit, an den Institutes of Technology für einige spezifische Abschlüsse
in höhere Programme einzusteigen. Dass der EGF-Durchführungszeitraum zeitlich
begrenzt ist, erleichtert im Allgemeinen allerdings nicht gerade die
Unterstützung für die Dauer eines vollständigen Studiengangs. Diverse Arten der
Einkommensstützung stehen zur Verfügung, damit die entlassenen Arbeitskräfte
aus der Baubranche leichter an Programmen der Tertiärbildung teilnehmen können. 28.
Die im Antrag aufgeführten Kosten für die
Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung
(EG) Nr. 1927/2006 betreffen Vorbereitungsarbeiten,
Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und
Werbemaßnahmen. Da der Antrag den gesamten Staat Irland abdeckt, haben die
irischen Behörden den Großteil der Ausgaben für die Verwaltung und Überwachung
vorgesehen, ferner für Kontrolltätigkeiten einschließlich Audits. Information
und Werbung werden für alle aus dem EGF geförderten Maßnahmen auf nationaler,
regionaler und lokaler Ebene großgeschrieben, um so sicherzustellen, dass die
Unterstützung durch den EGF deutlich wird. Dies geschieht u. a. mit
Werbematerialien, Logos, Briefköpfen, Postern, Broschüren und Werbung in den
Medien. Die Regierung – hauptsächlich das Ministerium für Bildung und
berufliche Qualifizierung – sowie alle relevanten staatlichen Agenturen und
Bildungseinrichtungen werden bei entsprechender Gelegenheit auch weiterhin die
Unterstützung der Union betonen, z. B. in Pressebriefings,
parlamentarischen Anfragen, Debatten und Medienveranstaltungen. 29.
Die von den irischen Behörden vorgeschlagenen
personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die
zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr.
1927/2006 zählen. Die irischen Behörden schätzen die Gesamtkosten für diese
Dienstleistungen auf 1 995 427,57 EUR und die Kosten für die
Durchführung des EGF auf 139 679,75 EUR (6,5 % der
Gesamtkosten). Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von
1 387 819 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR) Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Berufsberatung || 453 || 122,08 || 55 302,24 Schulungsprogramme || 159 || 1 017,43 || 161 771,37 Schulungszuschüsse || 53 || 5 192,98 || 275 227,94 Programme für Berufs-/Sekundärbildung und Schulungen || 130 || 2 920,00 || 379 600,00 Programme für Berufs-/Sekundärbildung und Schulungsunterstützung || 15 || 10 946,03 || 164 190,45 Unternehmensgründung/Selbständigkeit || 135 || 1 625,59 || 219 454,65 Programme für die tertiäre Bildung || 35 || 13 737,14 || 480 799,90 Unterstützung für die tertiäre Bildung || 18 || 14 393,39 || 259 081,02 Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 1 995 427,57 Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Vorbereitungsmaßnahmen || || 12 696,89 Verwaltungsmaßnahmen || || 73 010,60 Informations- und Werbemaßnahmen || || 25 393,78 Kontrolltätigkeiten || || 28 578,48 Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 139 679,75 Veranschlagte Gesamtkosten || || 2 135 107,32 EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 1 387 819 30.
Irland bestätigt, dass die oben beschriebenen
Maßnahmen andere Maßnahmen ergänzen, die aus den Strukturfonds finanziert
werden. Die irischen Behörden haben auf der Grundlage des nationalen
strategischen Rahmenplans einen Überwachungsausschuss für die Koordinierung der
EU-Fonds eingesetzt. Das Finanzministerium hat den Vorsitz in dem Ausschuss
inne, in dem alle relevanten Punkte diskutiert werden, einschließlich der
Mittelabgrenzung in operationellen Programmen, möglicherweise auftretender
Fragen zur Durchführung und etwaiger Pläne für neue Programme, um so
sicherzustellen, dass sich hinsichtlich der Fonds keine Überschneidungen
entstehen. Darüber hinaus wurde im Zuge des Durchführungsprozesses für den ESF
und den EFRE eine Gruppe eingesetzt – Vorsitz und Koordinierung hat das
Finanzministerium inne –, die sich mit allen Fragen zur Durchführung der
Strukturfonds für den Programmplanungszeitraum 2007‑2013 befasst.
Seit 2010 ist der EGF in diesen Prozess eingebunden. Datum oder Daten, ab dem/denen
personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen
wurden oder geplant sind 31.
Irland begann am 1. Juli 2009 zugunsten
der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des
koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses
Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den
EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der
Sozialpartner 32.
Nach Eingang der Benachrichtigung seitens des
Ministeriums für Unternehmen, Handel und Innovation über bevorstehende
Massenentlassungen kontaktiert die FÁS das Management des betroffenen
Unternehmens, um zu besprechen, welche Dienstleistungen zur Verfügung stehen
und was die Beschäftigten unter Umständen benötigen. Gegebenenfalls werden auch
die Gewerkschaften konsultiert. 33.
Die irischen Behörden haben bestätigt, dass die
nationalen und EU-Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten
wurden. Informationen über Maßnahmen, die
aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen
obligatorisch sind 34.
Zu den Kriterien nach Artikel 6 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der irischen
Behörden folgende Angaben: · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle
von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen
Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind; · es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte
unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren
dienen; · es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen
keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 35.
Irland hat der Kommission mitgeteilt, dass der
Finanzbeitrag von den Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch die
ESF-Mittel in Irland verwalten und kontrollieren. Finanzierung 36.
Auf der Grundlage des Antrags Irlands wird der aus
dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter
Dienstleistungen (einschließlich Ausgaben für die Inanspruchnahme des EGF) mit
1 387 819 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten,
veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung
aus dem Fonds basiert auf den Angaben Irlands. 37.
Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des
Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal
möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen
vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF
bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen. 38.
Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen
Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF
zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs
verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 gefordert. 39.
Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme
des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein,
um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer
Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die
Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst
auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur
Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über
seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der
Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen. 40.
Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter
Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung,
mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen in den
Haushaltsplan 2011 eingesetzt werden. Herkunft der Mittel für Zahlungen 41.
Die ursprünglich in die Haushaltslinie
04 05 01 eingesetzten Mittel für Zahlungen werden mit Annahme der
bislang eingereichten Vorschläge zur Inanspruchnahme des EGF durch beide Teile
der Haushaltsbehörde vollständig aufgebraucht. 42.
Da im Jahr 2011 in der Haushaltslinie
04 02 01 „Abschluss des Europäischen Sozialfonds (ESF) – Ziel 1
(2000 bis 2006)“ Mittel für Zahlungen verfügbar sind, können daher die für den
vorliegenden Antrag benötigten 1 387 819 EUR zur Übertragung
bereitgestellt werden. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin
und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/021
IE/Baugewerbe 71, Irland) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament,
dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsführung[7],
insbesondere auf Nummer 28, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung[8],
insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission[9], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die
infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der
Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. (2) Der Anwendungsbereich des EGF
wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und
beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar
infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind. (3) Die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur
jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden
kann. (4) Irland beantragte am
9. Juni 2010 einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in
230 Unternehmen, die in der NACE-Revision-2-Abteilung 71
(Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische
Untersuchung) in den NUTS-II-Regionen Border, Midland and Western (IE01) und
Southern and Eastern (IE02) tätig sind, und ergänzte diesen Antrag bis zum
17. Juni 2011 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die
gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden
Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt
daher vor, den Betrag von 1 387 819 EUR bereitzustellen. (5) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Irlands
bereitgestellt werden kann – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 wird der Europäische Fonds für
die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der
Betrag von 1 387 819 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen
bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu [Brüssel/Straßburg] am … Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom
30.12.2006, S. 1). [4] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. [5] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom
30.12.2006, S. 1). [6] OECD Labour Force Statistics (MEI), Q1/2010. [7] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [8] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [9] ABl. C […] vom […], S. […].