52011PC0618

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/020 IE/Baugewerbe 43, Irland) /* KOM/2011/0618 endgültig */


BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

Am 9. Juni 2010 stellte Irland den Antrag EGF/2010/20 IE/Bauegewerbe 43 auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in 1560 Unternehmen im Wirtschaftszweig NACE Rev. 2 Abteilung 43 („Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe“)[3] in den NUTS-II-Regionen Border, Midland and Western (IE01) und Southern and Eastern (IE02) in Irland. Diese beiden aneinandergrenzenden Regionen bilden den Staat Irland.

Der Antrag gehört zu einer Serie von drei Anträgen, die alle das Baugewerbe in Irland betreffen. Die beiden anderen Anträge sollen Arbeitskräfte unterstützen, die in den NACE-Rev.-2-Abteilungen 41 („Hochbau“) und 71 („Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung“) entlassen wurden.

Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

Eckdaten: ||

EGF-Aktenzeichen || EGF/2010/020

Mitgliedstaat || Irland

Artikel 2 || b

Betroffene Unternehmen || 1560

NUTS-II-Regionen || Border, Midland and Western (IE01) Southern and Eastern (IE02)

NACE-Rev.-2-Abteilung || 43 („Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe“)

Bezugszeitraum || 1.7.2009 – 31.3.2010

Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 1.7.2009

Datum der Antragstellung || 9.6.2010

Entlassungen im Bezugszeitraum || 3382

Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist || 2228

Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 31 149 027,78

Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 2 180 431,53

Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 6,5

Gesamtkosten (EUR) || 33 329 459,31

EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 21 664 148

1. Der Antrag wurde der Kommission am 9. Juni 2010 vorgelegt und bis zum 17. Juni 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

2. Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

3. Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise macht Irland geltend, dass letztere mit der Subprime-Hypothekenkrise in den Vereinigten Staaten Mitte des Jahres 2007 begann und schnell auf die Finanzmärkte übergriff. Als kleine, exportorientierte Volkswirtschaft hatte Irland unter den Auswirkungen der Kreditklemme auf seine wichtigsten Handelspartner zu leiden, und das zu einer Zeit, in der die Weltwirtschaft ihre schwerste Rezession seit dem Zweiten Weltkrieg erlebte. Die Kreditklemme traf die Banken in Irland hart, die Auswirkungen waren auch bei den Hypothekendarlehen und der Bautätigkeit im Land zu spüren.

4. Die Beschäftigung im zuvor schnell wachsenden Baugewerbe sank deutlich. Irland hatte einen Bauboom verzeichnet: Der Anteil der Wohnungsbauinvestitionen am BIP erreichte 2006 mit 11 % seinen Höchststand – gegenüber einem langfristigen EU‑Durchschnitt von 6 %. Mit der Krise sank der Anteil der im irischen Baugewerbe Beschäftigten von 12,25 % in Q4/2007 auf 9,2 % in Q1/2009 und auf 6,25 % bis Q3/2010. Viele der Entlassungen in der Branche erfolgten aufgrund der Schließung des Unternehmens unter anderem wegen Liquidation, Zwangsverwaltung, Schließung, Insolvenz, Ablauf des Vertrags und Bankrott.

5. Nach einem Jahrzehnt mit niedrigen Arbeitslosenquoten (4 bis 6 %) stieg diese Quote im Baugewerbe zwischen Q2/2007 und Q2/2009 um mehr als das Sechsfache an. Mitte 2009 war jeder dritte Arbeiter im Baugewerbe arbeitslos. Dies entspricht in etwa der damaligen nationalen Gesamtarbeitslosenquote von 12,4 %. Nach Teilbereichen des Baugewerbes aufgeschlüsselt wurde die höchste Arbeitslosigkeit in Q4/2009 im Hochbau (NACE-Rev.-2-Abteilung 41) und im Bereich vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe (NACE-Rev.-2-Abteilung 43) beobachtet. In Q2/2009 lagen die Arbeitslosenquoten in diesen Teilbereichen bei knapp 40 %.

Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe b

6. Irland beantragte eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten in Unternehmen erforderlich sind, die in der gleichen NACE-Revision-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei aneinandergrenzenden solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind.

7. Der Antrag führt 3382 Entlassungen in 1560 Unternehmen der NACE-Rev.-2-Abteilung 43 („Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe“)[5] in den NUTS-II-Regionen Border, Midland and Western (IE01) und Southern and Eastern (IE02) während des neunmonatigen Bezugszeitraums vom 1. Juli 2009 bis zum 31. März 2010 an. Alle Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.

Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

8. Die irischen Behörden führen an, dass die globale Finanz- und Wirtschaftskrise von den Regierungen, Finanzinstituten und Beobachtern rund um den Globus nicht vorhergesehen wurde und dass die vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im irischen Baugewerbe nicht hätten vorhersehen können, in welchem Umfang die Krise ihr eigenes Geschäft treffen würde.

Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte

9. Der Antrag betrifft 3382 Entlassungen in 1560 Unternehmen in den beiden aneinandergrenzen Regionen, die zusammen den Staat Irland bilden. Nahezu 80 % der Unternehmen haben ihren Sitz in der Region Southern and Eastern (IE02), die übrigen 20 % in Border, Midland and Western (IE01). Von den 3382 entlassenen Arbeitskräften sind 2228 für die nachstehend angeführten Maßnahmen vorgesehen.

Region || Zahl der Unternehmen || Zahl der Entlassungen

Border, Midland and Western (IE01) || 369 || 634

Southern and Eastern (IE02) || 1 191 || 2 748

Insgesamt || 1 560 || 3 382

Die vollständige Auflistung der Unternehmen, die mit dem irischen Antrag EGF/2010/020 IE/Baugewerbe 43 abgedeckt werden, wird in der diesem Vorschlag beiliegenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen angeführt.

10. Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Männer || 2 132 || 95,69

Frauen || 96 || 4,31

EU-Bürger/-innen || 2 228 || 100,00

Nicht-EU-Bürger/-innen || 0 || 0,00

15-24 Jahre || 821 || 36,85

25-54 Jahre || 1 276 || 57,27

55-64 Jahre || 109 || 4,89

> 64 Jahre || 22 || 0,99

11. Keine dieser Arbeitskräfte hat ein langfristiges gesundheitliches Problem bzw. eine Behinderung.

12. Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Angehörige gesetzgebender Körperschaften, leitende Verwaltungsbedienstete und Führungskräfte in der Privatwirtschaft || 60 || 2,69

Akademische Berufe || 41 || 1,84

Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe || 69 || 3,10

Bürokräfte, kaufmännische Angestellte || 27 || 1,21

Dienstleistungsberufe, Verkäufer in Geschäften und auf Märkten || 1 || 0,04

Fachkräfte in der Landwirtschaft und Fischerei || 0 || 0,00

Handwerks- und verwandte Berufe || 1 702 || 76,39

Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer || 32 || 1,44

Hilfsarbeitskräfte || 203 || 9,11

Keine Angabe || 93 || 4,17

13. Die Zahl der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte innerhalb der Gesamtzahl der entlassenen Arbeitskräfte kann sich verändern, je nach dem Ergebnis der Gespräche mit den einzelnen entlassenen Arbeitskräften. Unter den zu unterstützenden Arbeitskräften sind 1589 entlassene Auszubildende – hauptsächlich junge Männer bis 25 –, bei denen die Gefahr, mittel- oder sogar langfristig arbeitslos zu werden, besonders hoch ist.

14. Irland hat bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird.

Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

15. Der Antrag deckt den gesamten Staat Irland ab, der in zwei aneinandergrenzende NUTS-II-Regionen aufgeteilt ist. Etwa 80 % der ehemaligen Arbeitgeber der betroffenen Personen hatten ihren Sitz in der Region Southern and Eastern, in denen sich die beiden größten Städte, Dublin und Cork, befinden. Zwar könnte dies zu dem Schluss verleiten, dass die andere NUTS-II-Region (Border, Midland and Western) weniger betroffen war, doch legen kurze Pendelzeiten und ‑entfernungen, die Bereitschaft der Arbeitskräfte, längere Wege zurückzulegen, und das größere Aufkommen von Bauprojekten in städtischen Zentren nahe, dass viele Arbeitskräfte, die in der Region Border, Midland and Western wohnen, zu Arbeitgebern in der Region Southern and Eastern ziehen bzw. täglich dorthin pendeln.

16. Die Wirtschaft in Irland zählte mit ausgesprochen starken Verbindungen bei Außenhandel und Investitionen bis etwa 2008 weltweit zu den am stärksten globalisierten und dynamischsten Volkswirtschaften. Allerdings verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum ab dem letzten Quartal 2008 und dem ersten Quartal 2009 erheblich – dieser Prozess setzt sich selbst heute noch fort. Mit einem Rückgang des BIP von 3 % im Jahr 2008 war Irland stark von der weltweiten Finanz- und Wirtschaftkrise in Mitleidenschaft gezogen. Die Struktur der gesamten irischen Erwerbsbevölkerung verändert sich, hauptsächlich infolge des Zusammenbruchs der Bau- und der Bankenbranche.

17. Doch stieg die Beschäftigung 2009 in der IKT-Branche an, und auch in den Bereichen Verkehr, Lebensmittel und Gesundheit sind leichte Verbesserungen zu verzeichnen. Darüber hinaus wuchs die Beschäftigung in der Energiebranche (Gas und Strom) infolge der Deregulierung und des Wachstums im Bereich erneuerbare Energien.

18. Während im Allgemeinen das Arbeitskräfteangebot die Nachfrage übersteigt, herrscht für einige Stellen, die in der Regel mit Spezialisten besetzt werden, in manchen Bereichen Fachkräftemangel (z. B. Elektroingenieure mit Spezialisierung auf Hochspannungsnetze, Personal mit Leitungsaufgaben wie IKT-Projektmanager, Nischenbereiche (z. B. Personal im Telefonverkauf mit sehr guten Fremdsprachenkenntnissen) und spezifische Kompetenzmischungen (z. B. IKT-Profis mit Unternehmensentwicklungsfähigkeiten)).

19. Die Verantwortung für die Erarbeitung nationaler Beschäftigungs- und Schulungsstrategien und die nationale Finanzierung obliegt dem Ministerium für Bildung und berufliche Qualifizierung. Die Verantwortung auf operativer Ebene liegt bei der nationalen Berufsbildungs- und Beschäftigungsbehörde, Foras Áiseanna Saothair (FÁS). Mit einem Netz von 66 Büros und 20 Schulungszentren führt die FÁS Schulungs- und Beschäftigungsprogramme durch, auch in Ausbildungsberufen, und bietet Arbeitsuchenden und Arbeitgebern Vermittlungsleistungen und der Industrie Beratungsdienste; ferner unterstützt sie Unternehmen mit Sitz in der Gemeinde.

Darüber hinaus ist das Ministerium für Bildung und berufliche Qualifizierung für die Ausarbeitung von Strategien und die Finanzierung des öffentlichen Bildungssystems (Weiterbildung und Hochschulbildung) in Irland zuständig. Die operative Zuständigkeit für die Weiterbildung (untere Abschlüsse) und für die Erwachsenenbildung liegt bei den Vocational Education Committees (VEC, Berufsbildungsausschüsse). Das mit öffentlichen Geldern finanzierte Hochschulsystem umfasst sieben Universitäten und 13 Institutes of Technology. Finanziert werden diese Einrichtungen von der Higher Education Authority (HEA), die dem Ministerium untersteht. Die Institutes of Technology arbeiten bei den Ausbildungsberufen eng mit der FÁS zusammen.

20. Die 35 City und County Enterprise Boards (CEB), die dem Ministerium für Unternehmen, Handel und Innovation unterstehen, bieten auf lokaler Ebene Unterstützung für Kleinstunternehmen mit höchstens zehn Arbeitskräften.

21. Das Ministerium für Sozialschutz erarbeitet die Sozialschutzpolitik und verwaltet und leitet die Bereitstellung der gesetzlichen und anderen Systeme und Leistungen. Es hat auch eine Arbeitsvermittlungs- und Beschäftigungsförderfunktion, unter anderem durch Unterstützung für Unternehmen oder bei der Unternehmensgründung.

22. Schließlich gibt es einige private Anbieter von Hochschulbildung, die diesen vormals im Baugewerbe beschäftigten Personen Bildungsmöglichkeiten anbieten können; die FÁS kann durch entsprechende Zuschusssysteme die Finanzierung übernehmen.

23. Zu den zahlreichen weiteren Interessenträgern zählen Gewerkschaften, Branchenorganisationen, Lokalpolitiker, lokale und regionale Entwicklungsstellen, lokale Partnerschaften und lokale Enterprise Boards.

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

24. Nach dem starken Rückgang der Bautätigkeiten in Irland im Jahr 2008 nahm die Beschäftigung im Baugewerbe auch 2009 und 2010 weiter ab. Die Arbeitskräftestatistiken der OECD (wichtige Wirtschaftsindikatoren) zeigen, dass Irland von Q3/2009 bis Q1/2010 im Baugewerbe einen Beschäftigungsrückgang von 19 % hinnehmen musste – dies ist der stärkste Beschäftigungsrückgang für diese Branche aller OECD-Länder[6].

25. Die Gesamtbeschäftigung im Baugewerbe (alle Abteilungen von NACE Revision 2) als Anteil der nationalen Beschäftigung insgesamt sank von 12,8 % Ende Q2/2007 auf 6,9 % Ende Q1/2010. Die Beschäftigung in der NACE-Rev.-2-Abteilung 43 ging von Ende Q2/2009 bis Ende Q1/2010 um 12 200 (16,1 %) zurück. Ende Q1/2010 lag die Gesamtarbeitslosenquote der NACE-Rev.-2-Abteilung 43 bei 39,8 % und war damit dreimal so hoch wie die nationale Arbeitslosenquote von 12,9 %. Die Arbeitslosigkeit in der NACE-Rev.-2-Abteilung 43 stieg dramatisch von 34 100 Ende Q1/2009 auf 42 100 am Ende des Bezugszeitraums (Q1/2010), was einer Zunahme von 19 % entspricht.

26. In den letzten Jahren erwirtschaftete das Baugewerbe mehr als 8 % des BIP; dies liegt deutlich über dem Durchschnitt von 4 bis 6 % für OECD-Länder. Der Rückgang der Nachfrage nach Bauleistungen und die daraus resultierenden Entlassungen haben naheliegende negative Folgen: Verlust des direkten Lohneinkommens, geringere Einnahmen aus der Einkommens- und Unternehmenssteuer, Anstieg der Ausgaben für Sozialeistungen für die nun Arbeitslosen, weniger Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen von Zulieferern der Branche, darunter die wichtige Gruppe der Einmannbetriebe, geringere Investitionen in und/oder weniger Anmietung von neuen Maschinen und Ausrüstungen. Darüber hinaus werden auch die geringeren sekundären Verbrauchsausgaben ehemaliger Arbeitskräfte im Baugewerbe größere Auswirkungen auf alle Wirtschaftszweige haben.

Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

27. Das von Irland vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur Unterstützung der entlassenen Arbeitskräfte stützt sich auf sechs Säulen: Berufsberatung, Schulungsprogramme und entsprechende Schulungszuschüsse, betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung entlassener Auszubildender mit entsprechender Unterstützung, Programme für Berufs-/Sekundärbildung und Schulungen sowie Einkommensstützung, Unterstützung für Unternehmensgründung/Selbständigkeit sowie tertiäre Bildung und Einkommensstützung.

– Berufsberatung: Geboten wird individuelle Berufsberatung für die Mehrzahl der entlassenen Arbeitskräfte; dabei sollen verschiedene Schritte zur Wiederbeschäftigung vereinbart werden. Diese Schritte umfassen nicht nur Schulungen, sondern auch Unterstützung durch Gruppenberatungen, Job-Clubs und Bildungsmöglichkeiten.

– Schulungsprogramme und entsprechende Schulungszuschüsse: FÁS-Kurse decken eine breite Palette relevanter Themen ab, unter anderem Energieeinsparung, grüne und nachhaltige Energietechnologien und Strukturen sowie Umweltmanagement. Verfolgt wird eine Strategie, mit der die Kompetenzen und Qualifizierungen der arbeitslosen Arbeitskräfte aus dem Baugewerbe gesteigert werden sollen, damit sie in den genannten expandierenden Bereichen beschäftigt werden können. Wer einen Vollzeitkurs der FÁS belegt, hat statt Sozialleistungen Anspruch auf einen Schulungszuschuss. Auch die Teilnahme an privat bereitgestellten Schulungen oder allgemeinbildenden Kursen, die nicht von der bzw. über die nationale Schulungsagentur abgehalten werden, wird gegebenenfalls bezuschusst. Die Gestaltung spezifischer Praktika und gemeindeorientierter Schulungsprogramme wird gegebenenfalls ein Merkmal der Schulungsinterventionen sein.

– Betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung entlassener Auszubildender mit entsprechender Unterstützung: Diese Maßnahme dient dazu, den 1589 Auszubildenden den Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Das normenbasierte Lehrlingsausbildungssystem umfasst sieben sich abwechselnde Phasen betrieblicher (ungerade Zahlen) und außerbetrieblicher (gerade Zahlen) Ausbildung. Die Beschäftigung entlassener Auszubildender wird während der vorgeschriebenen betrieblichen Ausbildungsphasen 3, 5 und 7 bezuschusst. Während der Phasen 2, 4 und 6 wird im Rahmen der Maßnahme für die Ausbildung und Einkommenssicherung gesorgt, ferner – als teilweiser Ersatz der abschließenden betrieblichen Ausbildungsphase 7 – für Ausbildung im Schulungszentrum, Bewertung und Einkommenssicherung.

– Programme für Berufs-/Sekundärbildung und Schulungen sowie Einkommensstützung: Es wird immer stärker anerkannt, dass in den nächsten Jahren die Verbesserung der Kompetenzen der Schlüssel zur Sicherung des Arbeitsplatzes ist. Daher wird arbeitslosen Arbeitskräften aus der Baubranche, die noch vor wenigen Jahren eine Bildungs- oder Schulungsmaßnahme vielleicht gar nicht in Erwägung gezogen hätten, immer mehr bewusst, dass sie ihre Kompetenzen steigern müssen, wenn sie die Chance auf Wiederbeschäftigung wahren möchten. Es wurde festgestellt, dass entlassene Arbeitskräfte aus der Baubranche, die oftmals über sehr gute technische Fähigkeiten verfügen, ihre Situation realistisch einschätzen und alternativen Laufbahnen außerhalb des Baugewerbes offen gegenüberstehen. Dabei kennen sie die Lücken in ihrer (Aus‑)Bildung und lassen sich gern beraten, wie sich diese Lücken schließen lassen. In diesem Zusammenhang werden mehrere Optionen vorgeschlagen, unter anderem Berufsbildungsausschüsse, Kurse für Post Leaving Certificates, Programme für Berufsbildungsmöglichkeiten, Intensivtutorien in der Basiserwachsenenbildung und die Initiative Back to Education. Viele dieser Programme werden für die Erlangung national und international anerkannter Zertifizierungen angerechnet.

– Unterstützung für Unternehmensgründung/Selbständigkeit: Gremien zur Unterstützung von Unternehmen wie die City and County Enterprise Boards (CEBs) werden für die Palette an Unterstützungsleistungen werben, die entlassenen Arbeitskräften zur Verfügung steht, wenn sie den Schritt in die Selbständigkeit wagen wollen, u. a. durch Informationsworkshops, Messen und Roadshows und andere Werbemaßnahmen. Zuschussleistungen erfolgen, wenn die Geschäftsvorschläge mit den Förderkriterien übereinstimmen. Eine derartige Unterstützung umfasst auch Förder- und Beschäftigungszuschüsse, die von den CEBs gezahlt werden, um Personen, die sich selbständig machen, oder kleinen neugegründeten Unternehmen bei den Anlaufkosten und der Rekrutierung von Personal zu helfen. Die Begünstigten sind in der Regel Einzelunternehmer oder Kleinstunternehmen für Fertigung oder international gehandelte Dienstleistungen. Das Ministerium für Sozialschutz führt eine Reihe von Programmen durch, mit denen Empfängern von Sozialleistungen für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit eine Einkommensstützung gewährt wird. Dazu gehören die Back to Work Enterprise Allowance und die Short Term Enterprise Allowance – dabei kann sich eine arbeitslose Person mit einer Geschäftsidee selbständig machen, die von einem Arbeitsvermittler des Ministeriums oder einer lokalen Firma für integrierte Entwicklung genehmigt wurde. Es besteht keine Einschränkung hinsichtlich der Art der selbständigen Tätigkeit, doch muss der Arbeitsvermittler sie als existenzfähig und nachhaltig einstufen.

– Programme für die tertiäre Bildung und Einkommensstützung: Im Bereich der Hochschulbildung sind tausende von Modulen und Programmen verfügbar, die – je nach Bildungshintergrund und Kompetenzniveau – für die entlassenen Arbeitskräfte aus der Baubrache in Frage kommen. Manche dieser Programme fallen in den Bereich der grünen Technologien und sind unter Umständen für Personen aus dem Baugewerbe besonders interessant. Zu Beginn wird das Hauptaugenmerk darauf liegen, zu ermitteln, wer sich für Hochschulprogramme interessiert, welche Kompetenzen diese Personen mitbringen und ob sie für bestimmte Kurse oder eher für Vorbereitungskurse oder alternative Optionen in anderen Unterstützungsbereichen geeignet sind. In der Hochschulbildung können Übergangsprogramme, Vollzeitprogramme mit kurzer oder mittlerer Laufzeit sowie Teilzeitprogramme angeboten werden. In allen Tertiärbildungseinrichtungen kann der Einstieg direkt in die Programme oder – je nach bereits vorhandenen Kompetenzen und Berufserfahrung – in weiter fortgeschrittene Programme erfolgen. Da die Kurse immer flexibler belegt werden können, können sich Studenten zunächst für Module oder kleinere Scheine mit kürzerer Kursdauer entscheiden und diese später zu einer höheren Qualifikation ausbauen. Auch gibt es für Personen mit einer abgeschlossenen handwerklichen Ausbildung die Möglichkeit, an den Institutes of Technology für einige spezifische Abschlüsse in höhere Programme einzusteigen. Dass der EGF-Durchführungszeitraum zeitlich begrenzt ist, erleichtert im Allgemeinen allerdings nicht gerade die Unterstützung für die Dauer eines vollständigen Studiengangs. Diverse Arten der Einkommensstützung stehen zur Verfügung, damit die entlassenen Arbeitskräfte aus der Baubranche leichter an Programmen der Tertiärbildung teilnehmen können.

28. Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Vorbereitungsarbeiten, Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen. Da der Antrag den gesamten Staat Irland abdeckt, haben die irischen Behörden den Großteil der Ausgaben für die Verwaltung und Überwachung vorgesehen, ferner für Kontrolltätigkeiten einschließlich Audits. Information und Werbung werden für alle aus dem EGF geförderten Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene großgeschrieben, um so sicherzustellen, dass die Unterstützung durch den EGF deutlich wird. Dies geschieht u. a. mit Werbematerialien, Logos, Briefköpfen, Postern, Broschüren und Werbung in den Medien. Die Regierung – hauptsächlich das Ministerium für Bildung und berufliche Qualifizierung – sowie alle relevanten staatlichen Agenturen und Bildungseinrichtungen werden bei entsprechender Gelegenheit auch weiterhin die Unterstützung der Union betonen, z. B. in Pressebriefings, parlamentarischen Anfragen, Debatten und Medienveranstaltungen.

29. Die von den irischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die irischen Behörden schätzen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen auf 31 149 027,78 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF auf 2 180 431,53 EUR (6,5 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 21 664 148 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR)

Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Berufsberatung || 1 620 || 112,35 || 182 007,00

Schulungsprogramme || 644 || 1 022,51 || 658 496,44

Schulungszuschüsse || 212 || 5 192,98 || 1 100 911,76

Betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung entlassener Auszubildender mit entsprechender Unterstützung || 3 146 || 7 719,93 || 24 286 899,78

Programme für Berufs-/Sekundär­bildung und Schulungsprogramme || 525 || 2 916,72 || 1 531 278,00

Programme für Berufs-/Sekundär­bildung und Schulungsunterstützung || 61 || 10 941,39 || 667 424,79

Unternehmensgründung/Selbständigkeit || 541 || 1 533,99 || 829 888,59

Programme für tertiäre Bildung || 85 || 14 978,89 || 1 273 205,65

Unterstützung für tertiäre Bildung || 43 || 14 393,39 || 618 915,77

Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 31 149 027,78

Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Vorbereitungsmaßnahmen || || 198 201,23

Verwaltungsmaßnahmen || || 1 139 711,56

Informations- und Werbemaßnahmen || || 396 402,45

Kontrolltätigkeiten || || 446 116,29

Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 2 180 431,53

Veranschlagte Gesamtkosten || || 33 329 459,31

EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 21 664 148

30. Irland bestätigt, dass die oben beschriebenen Maßnahmen andere Maßnahmen ergänzen, die aus den Strukturfonds finanziert werden. Die irischen Behörden haben auf der Grundlage des nationalen strategischen Rahmenplans einen Überwachungsausschuss für die Koordinierung der EU-Fonds eingesetzt. Das Finanzministerium hat den Vorsitz in dem Ausschuss inne, in dem alle relevanten Punkte diskutiert werden, einschließlich der Mittelabgrenzung in operationellen Programmen, möglicherweise auftretender Fragen zur Durchführung und etwaiger Pläne für neue Programme, um so sicherzustellen, dass hinsichtlich der Fonds keine Überschneidungen entstehen. Darüber hinaus wurde im Zuge des Durchführungsprozesses für den ESF und den EFRE eine Gruppe eingesetzt – Vorsitz und Koordinierung hat das Finanzministerium inne –, die sich mit allen Fragen zur Durchführung der Strukturfonds für den Programmplanungszeitraum 2007‑2013 befasst. Seit 2010 ist der EGF in diesen Prozess eingebunden.

Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

31. Irland begann am 1. Juli 2009 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

32. Nach Eingang der Benachrichtigung seitens des Ministeriums für Unternehmen, Handel und Innovation über bevorstehende Massenentlassungen kontaktiert die FÁS das Management des betroffenen Unternehmens, um zu besprechen, welche Dienstleistungen zur Verfügung stehen und was die Beschäftigten unter Umständen benötigen. Gegebenenfalls werden auch die Gewerkschaften konsultiert.

33. Die irischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und EU-Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

34. Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der irischen Behörden folgende Angaben:

· Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind;

· es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen;

· es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

35. Irland hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von den Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch die ESF-Mittel in Irland verwalten und kontrollieren.

Finanzierung

36. Auf der Grundlage des Antrags Irlands wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen (einschließlich Ausgaben für die Inanspruchnahme des EGF) mit 21 664 148 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Irlands.

37. Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

38. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 gefordert.

39. Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

40. Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen in den Haushaltsplan 2011 eingesetzt werden.

Herkunft der Mittel für Zahlungen

41. Die ursprünglich in die Haushaltslinie 04 05 01 eingesetzten Mittel für Zahlungen werden mit Annahme der bislang eingereichten Vorschläge zur Inanspruchnahme des EGF durch beide Teile der Haushaltsbehörde vollständig aufgebraucht.

42. Da im Jahr 2011 in der Haushaltslinie 04 02 01 „Abschluss des Europäischen Sozialfonds (ESF) – Ziel 1 (2000 bis 2006)“ Mittel für Zahlungen verfügbar sind, können daher die für den vorliegenden Antrag benötigten 21 664 148 EUR zur Übertragung bereitgestellt werden.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/020 IE/Baugewerbe 43, Irland)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[7], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[8], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission[9],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2)       Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3)       Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4)       Irland beantragte am 9. Juni 2010 einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in 1560 Unternehmen, die in der NACE-Revision-2-Abteilung 43 („Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe“) in den NUTS-II-Regionen Border, Midland and Western (IE01) und Southern and Eastern (IE02) tätig sind, und ergänzte diesen Antrag bis zum 17. Juni 2011 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 21 664 148 EUR bereitzustellen.

(5)       Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Irlands bereitgestellt werden kann –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 21 664 148 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu [Brüssel/Straßburg] am …

Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Der Präsident

[1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[3]               Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

[4]               Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

[5]               Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

[6]               OECD Labour Force Statistics (MEI), Q1/2010.

[7]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[8]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[9]               ABl. C […] vom […], S. […].