Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/026 PT/Rohde, Portugal) /* KOM/2011/0491 endgültig */
BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom
17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der
Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die
Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen
Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen
der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind
in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung[2]
niedergelegt. Am 26. November 2010 stellte Portugal den
Antrag EGF/2010/026 PT/Rohde auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Massenentlassungen
beim Unternehmen Rohde Sociedade Industrial de Calçado Luso-Alemã, Lda („Rohde“)
in Portugal. Nach eingehender Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen
Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: || EGF-Aktenzeichen || EGF/2010/026 Mitgliedstaat || Portugal Artikel 2 || Buchstabe a Hauptunternehmen || Rohde - Sociedade Industrial de Calçado Luso-Alemã, Lda. Zulieferer und nachgeschaltete Hersteller || 0 Bezugszeitraum || 19.5.2010 – 19.9.2010 Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 20.5.2010 Datum der Antragstellung || 26.11.2010 Entlassungen im Bezugszeitraum || 974 Entlassungen vor und nach dem Bezugszeitraum || 0 Zu berücksichtigende Entlassungen insgesamt || 974 Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist || 680 Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 2 135 000 Kosten für die Durchführung des EGF[3] (EUR) || 95 000 Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 4,26 Gesamtkosten (EUR) || 2 230 000 EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 1 449 500 1.
Der Antrag wurde der Kommission am 26. November
2010 vorgelegt und bis zum 19. Mai 2011 durch zusätzliche Informationen
ergänzt. 2.
Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien
gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist
von zehn Wochen eingereicht. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge
der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 3.
Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den
Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise macht Portugal geltend,
dass die Bekleidungs- und die Schuhindustrie von der Krise schwer getroffen
wurden. Diese Branchen spüren externe Faktoren, etwa einen Kaufkraftverlust bei
den Verbrauchern, besonders stark. Der Wirtschaftsabschwung wirkte sich negativ
auf den Arbeitsmarkt aus, die Arbeitslosigkeit stieg, und dies beeinträchtigte das
Verbrauchervertrauen. In der Folge kam es in der verarbeitenden Industrie zu
einem Einbruch der Verkaufszahlen und der Produktion. Die portugiesischen
Behörden führen aus, dass Portugal in den letzten beiden Quartalen des Jahres 2008
und im Jahr 2009 einen Rückgang des BIP verzeichnet hat (laut Banco de Portugal
um 4 %). Sowohl in der Bekleidungs- als auch in der Schuhindustrie gingen
die Ausfuhren zurück (um 24 Mio. EUR in der Bekleidungsindustrie und
um 6 Mio. EUR in der Schuhindustrie). Die portugiesischen
Schuhexporte sanken 2009 auf 1 207 000 000 EUR, das sind 6,4 %
weniger als im Vorjahr. 4.
Die Firma Rohde konnte ihre Marktposition zunächst halten,
trotz wachsender Schwierigkeiten wegen des zunehmenden Wettbewerbs einerseits durch
China, das in der Branche eine weltweit führende Stellung erlangte, andererseits
durch Vietnam, Indien und Indonesien, die in der Branche an Bedeutung gewannen.
Doch die Lage der Firma Rohde verschlechterte sich wegen des Rückgangs der
Verkaufszahlen, und ihre Position auf dem europäischen Markt wurde schwächer.
Als Folge der Krise und der gesunkenen Investitionsfähigkeit musste das in Schwalmstadt
(Deutschland) ansässige Mutterunternehmen schließlich Insolvenz anmelden. 5.
Für die Rohde Gruppe wurde ein Sanierungsplan aufgelegt:
Das Unternehmen wurde von einem Joint Venture aus Square Four und Morgan
Stanley Merchant Bank gekauft, wobei man versuchte, Rohde mit dem bisherigen
Produktionsniveau zu retten. Auch im portugiesischen Werk sollte die Produktion
weitergehen. Letztendlich wurde die Gruppe jedoch erheblich verkleinert. Diese
Umstände wirkten sich, zusammen mit den rückläufigen Bestellungen aus dem
Mutterunternehmen, negativ auf die Lage des Rohde-Werks in Santa Maria da Feira
(Portugal) aus, so dass im September 2009 das Insolvenzverfahren eingeleitet
wurde. Schließlich wurde das Werk geschlossen, und die Beschäftigten wurden
entlassen. Nachweis der Zahl der Entlassungen und
Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe a 6.
Portugal beantragt eine Intervention nach
Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006,
wonach innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten mindestens 500 Entlassungen
in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat erfolgt sein müssen; dazu zählen
auch arbeitslos gewordene Beschäftigte bei Zulieferern oder nachgeschalteten
Herstellern. 7.
Der Antrag betrifft 974 Entlassungen[4] bei Rohde während des
viermonatigen Bezugszeitraums vom 19. Mai 2010 bis zum 19. September
2010. Alle Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter
Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Erläuterung des unvorhergesehenen
Charakters der Entlassungen 8.
Die portugiesischen Behörden machen geltend, dass
die Finanz- und Wirtschaftskrise und ihre Auswirkungen nicht vorhersehbar waren.
Mit den Entlassungen bei Rohde wurde trotz der zunehmenden Schwierigkeiten des
Unternehmens, die auf den stärker werdenden Wettbewerb, die anschließende
Zunahme der Importe und den Rückgang des Verbrauchs zurückzuführen waren, nicht
gerechnet. Das Unternehmen hatte eine stabile Marktposition inne, bis diese von
der Krise unterminiert wurde. Darüber hinaus wurde die Insolvenz des
Mutterunternehmens in Deutschland zu Anfang nicht als schwerwiegende Gefahr angesehen,
da für das Unternehmen 2008/2009 ein Sanierungsplan aufgelegt wurde. Benennung der Unternehmen, die
Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte 9.
Der Antrag betrifft insgesamt 974 Entlassungen
bei Rohde während des viermonatigen Bezugszeitraums. Von dieser Gesamtzahl sind
680 Personen gezielt zu unterstützen: Nach Schätzungen der portugiesischen
Behörden werden rund 70 % der Entlassenen an den EGF-kofinanzierten
Maßnahmen teilnehmen, während die übrigen selbst einen anderen Arbeitsplatz
finden, sich ins Ausland begeben, in den Ruhestand treten oder an anderen,
nicht EGF-kofinanzierten Maßnahmen teilnehmen werden. 10.
Aufschlüsselung der zu unterstützenden
Arbeitskräfte: Gruppe || Anzahl || Prozent Männer || 88 || 13,00 Frauen || 592 || 87,00 EU-Bürger/-innen || 680 || 100,00 Nicht-EU-Bürger/-innen || 0 || 0,00 15-24 Jahre || 1 || 0,15 25-54 Jahre || 632 || 92,94 55-64 Jahre || 45 || 6,62 > 64 Jahre || 2 || 0,29 Es sei darauf hingewiesen, dass 78,5 % dieser
Arbeitskräfte nicht über eine abgeschlossene Grundbildung (9 Jahre)
verfügen; lediglich 17,8 % haben die Pflichtschule, 1,2 % eine höhere
Schule abgeschlossen. In den genannten Gruppen inbegriffen sind 7 Personen,
die ein langfristiges gesundheitliches Problem bzw. eine Behinderung haben. 11.
Aufschlüsselung nach Berufsgruppen: Gruppe || Anzahl || Prozent Angehörige gesetzgebender Körperschaften, leitende Verwaltungsbedienstete und Führungskräfte in der Privatwirtschaft || 2 || 0,29 Akademische Berufe || 1 || 0,15 Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe || 17 || 2,50 Bürokräfte || 34 || 5,00 Dienstleistungsberufe, Verkäufer in Geschäften und auf Märkten || 3 || 0,44 Handwerks- und verwandte Berufe || 537 || 78,97 Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer || 20 || 2,94 Hilfsarbeitskräfte || 66 || 9,71 12.
Portugal hat bestätigt, dass im Einklang mit
Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der
Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt
wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und
insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird. Beschreibung des betreffenden Gebiets,
seiner Behörden und anderer Beteiligter 13.
Betroffen ist in erster Linie die Gemeinde Santa
Maria Da Feira, wo Rohde seinen Sitz hatte. Die Entlassungen wirken sich aber
auch auf die Nachbargemeinde Ovar aus. Die Gemeinden liegen in zwei NUTS-II-Regionen:
Norte und Centro. 14.
Die Region Norte ist die am dichtesten besiedelte
und am stärksten industrialisierte Region Portugals, mit einem starken
Übergewicht traditioneller Industriezweige (Textil, Bekleidung, Schuhe, Holz).
In der letzten Zeit entwickelte sich auch der Dienstleistungssektor. In allen
Branchen dominieren kleine und mittlere Unternehmen. Die Region leidet nach wie
vor unter einem niedrigen Bildungsniveau, insbesondere der älteren Generation,
und unter Langzeitarbeitslosigkeit. 15.
Die Region Centro ist charakterisiert durch geringe
Bevölkerungsdichte und ausgeprägte demografische Unausgewogenheit, in erster
Linie das Ergebnis kontinuierlicher Entvölkerung und fortschreitender Alterung der
Bevölkerung. Die Produktionsstruktur ist diversifiziert, aber in der Industrie
herrschen traditionelle Branchen vor. Ähnlich wie die Region Norte ist auch die
Region Centro durch ein niedriges Bildungsniveau gekennzeichnet. Wegen des
Rückgangs der Grundstoffindustrie und der traditionellen Wirtschaftszweige
wurde die Arbeitslosigkeit zu einem Problem. 16.
Beide Regionen sind charakterisiert durch die
Verwundbarkeit ihrer Beschäftigungsstruktur und die Probleme, die die geringe
Qualifikation der Arbeitskräfte, niedrige Löhne und prekäre Beschäftigung mit
sich bringen. 17.
Hauptbeteiligte sind das Instituto do Emprego e
Formação Profissional (IEFP, I.P.), eine Behörde mit dezentralisierten Jobcentern
und Berufsbildungszentren, und die Sozialpartner (zu den
Arbeitgeberorganisationen gehört der portugiesischer Verband der Schuh- und
Lederindustrie mit den verschiedenen Unterorganisationen, zu den
Arbeitnehmerorganisationen der portugiesische Gewerkschaftsbund der
Beschäftigten der Textil-, Woll-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie). Eine
wichtige Rolle spielten auch die Gemeinden und Gemeindeverbände (in erster
Linie die Stadtregion Porto), die Universitäten und Fachhochschulen sowie das
Schuhtechnologiezentrum. Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 18.
Laut Angaben des nationalen Statistikinstituts INE
lag die Arbeitslosigkeit in Portugal im dritten Quartal 2010 bei 10,9 %
und damit um 1,1 % höher als im gleichen Zeitraum 2009. In der Region
Norte stieg die Arbeitslosenquote von 11,6 % im dritten Quartal 2009 auf
13,2 % im gleichen Zeitraum des Jahres 2010 und war damit die höchste im
ganzen Land. Die Region Centro verzeichnete eine leichte Erhöhung der
Arbeitslosenquote (von 7,2 % auf 7,4 % im genannten Zeitraum). Die Gemeinde Santa Maria da Feira, wo Rohde seinen
Sitz hatte, wies die höchste Arbeitslosenquote der NUTS-III-Region Entre Douro
e Vouga auf. In der Gemeinde Ovar in der Region Centro liegen die
Arbeitslosenquoten über dem nationalen Durchschnitt. Vor diesem Hintergrund kam es durch die Schließung
von Rohde zur Entlassung von rund 980 Beschäftigten, wovon die Gemeinden,
die bereits höhere Arbeitslosenquoten als der Landesdurchschnitt aufwiesen,
schwer getroffen wurden. 19.
Die portugiesischen Behörden führen aus, dass die
Arbeitslosenpopulation der traditionellen Industriezweige, darunter der
Schuhbranche, durch besonders niedrigen Bildungsstand gekennzeichnet ist,
weshalb sich eine Umschulung auf andere Tätigkeiten als besonders schwierig erweist.
Koordiniertes Paket der zu
finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür
geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 20.
Vorgeschlagen werden folgende Arten von Maßnahmen,
die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur
Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden. (1)
Information und Beratung: Die Informationstätigkeit besteht darin, dass alle potenziellen
Begünstigten auf die verfügbaren Maßnahmen hingewiesen werden, dass die
Arbeitskräfte ermutigt werden, aktiv daran teilzunehmen, dass Informationen
über den Arbeitsmarkt bereitgestellt werden und dass die jeweiligen
persönlichen Beschäftigungspläne festgelegt und angepasst werden, in denen die
Maßnahmen zu beschreiben sind, an denen die Arbeitskräfte teilzunehmen
beabsichtigen. Dieses Profiling erledigen die Jobcenter; es wird nicht vom EGF
mitfinanziert. Man rechnet damit, dass 250 der für eine Unterstützung in Frage
kommenden Arbeitskräfte umfassendere Beratungssitzungen in Anspruch nehmen
werden. Dabei sollen sie zu einer Berufsausbildung, zu beruflicher Umschulung
und zu persönlicher Weiterentwicklung ermutigt werden, wozu auch die Förderung
des Selbstwertgefühls und die Vermittlung von Arbeitsuchmethoden gehören. Während
dieser Maßnahmen erhalten die Arbeitskräfte Zuschüsse für Verpflegungs- und
Fahrtkosten. (2)
Anerkennung, Bewertung und Zertifizierung der
Kompetenzen: Mit Hilfe der „Zentren für neue Chancen“
werden die Arbeitskräfte ermitteln, welche Kenntnisse und Kompetenzen sie in
ihrem Leben formell und informell erworben haben. Im Laufe von Einzel- und
Gruppensitzungen werden sie gemeinsam mit professionellen Ausbildern eine Mappe
zusammenstellen, mit deren Inhalt sie ihren Lernprozess dokumentieren können.
Für diejenigen Arbeitskräfte, die bestimmte Kompetenzen benötigen, um einen
Schul- oder Berufsabschluss zu erlangen, werden besondere Gruppen eingerichtet.
Die „Zentren für neue Chancen“ werden von den Berufsbildungszentren in
gemeinsamer Verwaltung gefördert. (3)
Berufsbildung: Die
Arbeitskräfte werden an denjenigen Schulungsmaßnahmen teilnehmen, die am besten
ihrem Bildungsstand und ihren Kompetenzen entsprechen; so soll ihnen beim
raschen Wiedereinstieg ins Arbeitsleben geholfen werden. Angeboten werden Kurse
der Erwachsenenbildung, die zu einem doppelten Abschluss führen (allgemeine und
berufliche Bildung), manche auf modularer Basis (flexible Schulungen in kurzen
Lehreinheiten, wie in den Ausbildungsbenchmarks des nationalen
Qualifikationskatalogs vorgesehen) und manche als spezifische Schulung,
orientiert am konkreten Bedarf auf dem Arbeitsmarkt (nicht im nationalen
Qualifikationskatalog vorgesehene Maßnahmen). Die Schulungen werden von den
Berufsbildungszentren und anderen vom IEFP ermittelten anerkannten
Einrichtungen durchgeführt. Zuschüsse für Kurse, Verpflegung, Transport,
Unfallversicherung und Unterkunft werden streng begrenzt und unter strikten
Bedingungen gewährt. (4)
Zuschuss für Ausbildungsmaßnahmen auf
persönliche Initiative: Damit soll den Arbeitskräften
die Teilnahme an geeigneten Schulungen ermöglicht werden, die mit ihnen im
Rahmen ihres persönlichen Beschäftigungsplans vereinbart wurden und von
zugelassenen Ausbildungseinrichtungen angeboten werden. Den Teilnehmern an
Schulungen dieser Art wird unter strengen Bedingungen ein Zuschuss gewährt. Sie
können nacheinander oder gleichzeitig auch mehr als einen Kurs absolvieren,
vorausgesetzt, sie halten die festgelegten Fristen ein. (5)
Unterstützung bei der eigenständigen Arbeitsuche: Dieser Zuschuss wird Arbeitskräften gewährt, die während der
Durchführung des EGF-Maßnahmenpakets selbst eine neue Arbeitsstelle finden,
entweder unbefristet oder für mindestens sechs Monate.
Die Höhe variiert je nach Dauer des angebotenen Vertrags, und der Zuschuss kann
erhöht werden, wenn der Arbeitsplatz mehr als 100 km vom Wohnort der
unterstützten Person entfernt ist. (6)
Einstellungsanreiz: Zur
Förderung der Schaffung neuer Arbeitsplätze kann Arbeitgebern ein Zuschuss
gewährt werden, wenn sie mit einer vom EGF unterstützten Arbeitskraft einen
Vollzeitvertrag schließen. Die Mindestvertragsdauer beträgt zwölf Monate;
Arbeitgeber, die unbefristete Verträge abschließen, erhalten einen höheren
Zuschuss. (7)
Unterstützung angehender Unternehmer: Für Arbeitskräfte, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen, werden
Schulungen zum Erwerb bestimmter Kenntnisse und Kompetenzen organisiert, die
für die Gründung und Führung kleiner Unternehmen notwendig sind. Die Teilnahme
an einer solchen Schulung ist Voraussetzung für die Unterstützung bei der
Unternehmensgründung, außer in Fällen, in denen eine entsprechende Ausbildung
oder Berufserfahrung nachgewiesen wird. Die fachliche Unterstützung für die
Unternehmensgründung umfasst Maßnahmen zur Entwicklung der Geschäftsidee, die
Ausarbeitung des Geschäftsplans, die Gesellschaftsgründung und die Begleitung
des Projekts während des ersten Betriebsjahrs. (8)
Unterstützung bei der Unternehmensgründung: Die Arbeitskräfte, die ein Unternehmen gründen, werden mit einem nicht
rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 20 000 EUR für jeden neu
geschaffenen Arbeitsplatz (maximal drei) einschließlich desjenigen des Gründers
unterstützt. Bei den neu geschaffenen Arbeitsplätzen sollte es sich um
Vollzeitarbeitsplätze für mindestens zwei Jahre handeln, die mit anderen
EGF-Begünstigten oder mit Arbeitslosen, die in den Jobcentern der Region
gemeldet sind, besetzt werden. Zuschüsse für Verpflegung, Transport und
Unfallversicherung werden streng begrenzt und unter strikten Bedingungen
gewährt. (9)
Eingliederungsplan: Mit
dem Eingliederungsplan erhalten die Arbeitskräfte die Gelegenheit, in einem
Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten praktische Arbeitserfahrung von mindestens
30 Stunden pro Woche zu sammeln. Das Programm soll sicherstellen, dass
diese Arbeitskräfte nicht den Kontakt zu anderen Arbeitskräften verlieren, sie
vor Isolation und Demotivierung schützen und ihnen die Möglichkeit bieten, neue
Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben und damit ihre Beschäftigungsfähigkeit
im Anschluss an die Eingliederungsphase zu verbessern. Sie werden befristet bei
gemeinnützigen Arbeitgebern beschäftigt; damit haben sie Anrecht auf Zuschüsse
für Verpflegungs- und Fahrkosten, auf Versicherung und Lohnersatzzahlung. 21.
Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung
des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
betreffen Vorbereitungsmaßnahmen, Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten
sowie Informations- und Werbemaßnahmen. 22.
Die von den portugiesischen Behörden
vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach
Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die
portugiesischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten für diese
Dienstleistungen mit 2 135 000 EUR und die Kosten für die
Durchführung des EGF mit 95 000 EUR (4,26 % der Gesamtkosten).
Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 1 449 500 EUR
(65 % der Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR) Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Information und Beratung || 250 || 160 || 40 000 Anerkennung, Bewertung und Zertifizierung der Kompetenzen || 250 || 640 || 160 000 Berufsbildung || 150 || 6 000 || 900 000 Zuschuss für Ausbildungsmaßnahmen auf persönliche Initiative || 20 || 4 000 || 80 000 Unterstützung bei der eigenständigen Arbeitsuche || 80 || 1 000 || 80 000 Einstellungsanreiz || 50 || 2 300 || 115 000 Unterstützung angehender Unternehmer || 30 || 2 000 || 60 000 Unterstützung bei der Unternehmensgründung || 20 || 20 000 || 400 000 Eingliederungsplan || 100 || 3 000 || 300 000 Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 2 135 000 Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Vorbereitungsmaßnahmen || || 2 000 Verwaltungsmaßnahmen || || 90 000 Informations- und Werbemaßnahmen || || 2 000 Kontrolltätigkeiten || || 1 000 Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 95 000 Veranschlagte Gesamtkosten || || 2 230 000 EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 1 449 500 23.
Portugal bestätigt, dass die oben beschriebenen
Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden,
komplementär sind. Portugal stellt darüber hinaus einen klar nachvollziehbaren
Prüfpfad für die aus dem EGF finanzierten Maßnahmen sicher und bestätigt, dass
für diese keine anderen EU-Mittel beantragt oder verwendet werden. Datum oder Daten, ab dem/denen
personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen
wurden oder geplant sind 24.
Portugal begann am 20. Mai 2010 zugunsten
der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des
koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses
Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den
EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der
Sozialpartner 25.
Der EGF-Antrag wurde am 29. November 2010 auf
der Sitzung des Verwaltungsrats des IEFP, I.P., vorgestellt. Das IEFP, I.P.,
das auch als Verwaltungsbehörde und Zahlstelle für den EGF in Portugal
fungiert, ist selbst tripartistisch zusammengesetzt. 26.
Die portugiesischen Behörden haben bestätigt, dass
die nationalen und EU‑Rechtsvorschriften über Massenentlassungen
eingehalten wurden. Informationen über Maßnahmen, die
aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen
obligatorisch sind 27.
Zu den Kriterien nach Artikel 6 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der portugiesischen
Behörden folgende Angaben: · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle
von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften
oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind; · es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte
unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren
dienen; · es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen
keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 28.
Portugal hat der Kommission mitgeteilt, dass der
Finanzbeitrag des EGF von der öffentlichen Arbeitsverwaltung Instituto do
Emprego e Formação Profissional, I.P., verwaltet und kontrolliert wird. Für das
allgemeine Management ist die Abteilung für Beschäftigung zuständig, und zwar
mit Unterstützung der Abteilung Berufsbildung, der Abteilung Finanz- und
Verwaltungskontrolle sowie der Regionalbüros für die Regionen Norte und Centro.
Für die allgemeine finanzielle Verwaltung ist die Abteilung Finanz- und
Verwaltungskontrolle zuständig. Genehmigung und Auszahlung von Beihilfen
obliegen den Regionalbüros für die Regionen Norte und Centro. Die Jobcenter und
Partnereinrichtungen, insbesondere die Berufsbildungszentren der am stärksten
betroffenen Gemeinden, werden den Großteil der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen
durchführen. Portugal hat bestätigt, dass der Grundsatz der Aufgabentrennung
sowohl zwischen den als auch innerhalb der relevanten Einrichtungen eingehalten
wird. Das Institut für die Verwaltung des Europäischen
Sozialfonds (Instituto de Gestão do Fundo Social Europeu, IGFSE, I.P.) wird
beim vorliegenden EGF-Antrag für Prüfung und Kontrolle zuständig sein. Finanzierung 29.
Auf der Grundlage des Antrags Portugals wird der
aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket
personalisierter Dienstleistungen mit 1 449 500 EUR
(einschließlich Ausgaben zur Durchführung des EGF), d. h. 65 % der
Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle
Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Portugals. 30.
Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des
Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal
möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen
vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF
bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen. 31.
Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen
Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF
zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs
verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 gefordert. 32.
Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur
Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in
vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde
zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen
Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der
Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine
Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere
Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der
beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung
einzuberufen 33.
Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter
Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung,
mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den
Haushaltsplan 2011 eingesetzt werden. Herkunft der Mittel für Zahlungen 34.
Mit dem Berichtigungshaushaltsplan 2/2011 wurde die
EGF-Haushaltslinie 04 05 01 um 50 000 000 EUR in
Mitteln für Zahlungen aufgestockt. Die Mittel aus dieser Haushaltslinie werden zur
Deckung der für den vorliegenden Antrag benötigten 1 449 500 EUR herangezogen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen
Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die
wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/026 PT/Rohde, Portugal) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament,
dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsführung[5],
insbesondere auf Nummer 28, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung[6],
insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission[7], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die
infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der
Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. (2) Der Anwendungsbereich des EGF
wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und
beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar
infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind. (3) Die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur
jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden
kann. (4) Portugal hat am
26. November 2010 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen
Entlassungen beim Unternehmen Rohde gestellt und diesen Antrag bis zum 19. Mai
2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß
Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden
Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt
daher vor, den Betrag von 1 449 500 EUR bereitzustellen. (5) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Portugals
bereitgestellt werden kann – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 wird der Europäische Fonds für
die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der
Betrag von 1 449 500 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und
Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu [Brüssel/Straßburg] am … Im
Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. [4] Die portugiesischen Behörden erläuterten, im
Bezugszeitraum seien 983 Arbeitskräfte entlassen worden, aber neun von ihnen
hätten sich nicht bei den Jobcentern angemeldet und könnten daher für den
vorliegenden Antrag nicht berücksichtigt werden. [5] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [6] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [7] ABl. C […] vom […], S. […].