52011PC0491

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/026 PT/Rohde, Portugal) /* KOM/2011/0491 endgültig */


BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

Am 26. November 2010 stellte Portugal den Antrag EGF/2010/026 PT/Rohde auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Massenentlassungen beim Unternehmen Rohde Sociedade Industrial de Calçado Luso-Alemã, Lda („Rohde“) in Portugal.

Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

Eckdaten: ||

EGF-Aktenzeichen || EGF/2010/026

Mitgliedstaat || Portugal

Artikel 2 || Buchstabe a

Hauptunternehmen || Rohde - Sociedade Industrial de Calçado Luso-Alemã, Lda.

Zulieferer und nachgeschaltete Hersteller || 0

Bezugszeitraum || 19.5.2010 – 19.9.2010

Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 20.5.2010

Datum der Antragstellung || 26.11.2010

Entlassungen im Bezugszeitraum || 974

Entlassungen vor und nach dem Bezugszeitraum || 0

Zu berücksichtigende Entlassungen insgesamt || 974

Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist || 680

Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 2 135 000

Kosten für die Durchführung des EGF[3] (EUR) || 95 000

Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 4,26

Gesamtkosten (EUR) || 2 230 000

EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 1 449 500

1. Der Antrag wurde der Kommission am 26. November 2010 vorgelegt und bis zum 19. Mai 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

2. Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

3. Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise macht Portugal geltend, dass die Bekleidungs- und die Schuhindustrie von der Krise schwer getroffen wurden. Diese Branchen spüren externe Faktoren, etwa einen Kaufkraftverlust bei den Verbrauchern, besonders stark. Der Wirtschaftsabschwung wirkte sich negativ auf den Arbeitsmarkt aus, die Arbeitslosigkeit stieg, und dies beeinträchtigte das Verbrauchervertrauen. In der Folge kam es in der verarbeitenden Industrie zu einem Einbruch der Verkaufszahlen und der Produktion. Die portugiesischen Behörden führen aus, dass Portugal in den letzten beiden Quartalen des Jahres 2008 und im Jahr 2009 einen Rückgang des BIP verzeichnet hat (laut Banco de Portugal um 4 %). Sowohl in der Bekleidungs- als auch in der Schuhindustrie gingen die Ausfuhren zurück (um 24 Mio. EUR in der Bekleidungsindustrie und um 6 Mio. EUR in der Schuhindustrie). Die portugiesischen Schuhexporte sanken 2009 auf 1 207 000 000 EUR, das sind 6,4 % weniger als im Vorjahr.

4. Die Firma Rohde konnte ihre Marktposition zunächst halten, trotz wachsender Schwierigkeiten wegen des zunehmenden Wettbewerbs einerseits durch China, das in der Branche eine weltweit führende Stellung erlangte, andererseits durch Vietnam, Indien und Indonesien, die in der Branche an Bedeutung gewannen. Doch die Lage der Firma Rohde verschlechterte sich wegen des Rückgangs der Verkaufszahlen, und ihre Position auf dem europäischen Markt wurde schwächer. Als Folge der Krise und der gesunkenen Investitionsfähigkeit musste das in Schwalmstadt (Deutschland) ansässige Mutterunternehmen schließlich Insolvenz anmelden.

5. Für die Rohde Gruppe wurde ein Sanierungsplan aufgelegt: Das Unternehmen wurde von einem Joint Venture aus Square Four und Morgan Stanley Merchant Bank gekauft, wobei man versuchte, Rohde mit dem bisherigen Produktionsniveau zu retten. Auch im portugiesischen Werk sollte die Produktion weitergehen. Letztendlich wurde die Gruppe jedoch erheblich verkleinert. Diese Umstände wirkten sich, zusammen mit den rückläufigen Bestellungen aus dem Mutterunternehmen, negativ auf die Lage des Rohde-Werks in Santa Maria da Feira (Portugal) aus, so dass im September 2009 das Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. Schließlich wurde das Werk geschlossen, und die Beschäftigten wurden entlassen.

Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe a

6. Portugal beantragt eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten mindestens 500 Entlassungen in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat erfolgt sein müssen; dazu zählen auch arbeitslos gewordene Beschäftigte bei Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern.

7. Der Antrag betrifft 974 Entlassungen[4] bei Rohde während des viermonatigen Bezugszeitraums vom 19. Mai 2010 bis zum 19. September 2010. Alle Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.

Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

8. Die portugiesischen Behörden machen geltend, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise und ihre Auswirkungen nicht vorhersehbar waren. Mit den Entlassungen bei Rohde wurde trotz der zunehmenden Schwierigkeiten des Unternehmens, die auf den stärker werdenden Wettbewerb, die anschließende Zunahme der Importe und den Rückgang des Verbrauchs zurückzuführen waren, nicht gerechnet. Das Unternehmen hatte eine stabile Marktposition inne, bis diese von der Krise unterminiert wurde. Darüber hinaus wurde die Insolvenz des Mutterunternehmens in Deutschland zu Anfang nicht als schwerwiegende Gefahr angesehen, da für das Unternehmen 2008/2009 ein Sanierungsplan aufgelegt wurde.

Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte

9. Der Antrag betrifft insgesamt 974 Entlassungen bei Rohde während des viermonatigen Bezugszeitraums. Von dieser Gesamtzahl sind 680 Personen gezielt zu unterstützen: Nach Schätzungen der portugiesischen Behörden werden rund 70 % der Entlassenen an den EGF-kofinanzierten Maßnahmen teilnehmen, während die übrigen selbst einen anderen Arbeitsplatz finden, sich ins Ausland begeben, in den Ruhestand treten oder an anderen, nicht EGF-kofinanzierten Maßnahmen teilnehmen werden.

10. Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Männer || 88 || 13,00

Frauen || 592 || 87,00

EU-Bürger/-innen || 680 || 100,00

Nicht-EU-Bürger/-innen || 0 || 0,00

15-24 Jahre || 1 || 0,15

25-54 Jahre || 632 || 92,94

55-64 Jahre || 45 || 6,62

> 64 Jahre || 2 || 0,29

Es sei darauf hingewiesen, dass 78,5 % dieser Arbeitskräfte nicht über eine abgeschlossene Grundbildung (9 Jahre) verfügen; lediglich 17,8 % haben die Pflichtschule, 1,2 % eine höhere Schule abgeschlossen. In den genannten Gruppen inbegriffen sind 7 Personen, die ein langfristiges gesundheitliches Problem bzw. eine Behinderung haben.

11. Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Angehörige gesetzgebender Körperschaf­ten, leitende Verwaltungsbedienstete und Führungskräfte in der Privatwirtschaft || 2 || 0,29

Akademische Berufe || 1 || 0,15

Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe || 17 || 2,50

Bürokräfte || 34 || 5,00

Dienstleistungsberufe, Verkäufer in Geschäften und auf Märkten || 3 || 0,44

Handwerks- und verwandte Berufe || 537 || 78,97

Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer || 20 || 2,94

Hilfsarbeitskräfte || 66 || 9,71

12. Portugal hat bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird.

Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

13. Betroffen ist in erster Linie die Gemeinde Santa Maria Da Feira, wo Rohde seinen Sitz hatte. Die Entlassungen wirken sich aber auch auf die Nachbargemeinde Ovar aus. Die Gemeinden liegen in zwei NUTS-II-Regionen: Norte und Centro.

14. Die Region Norte ist die am dichtesten besiedelte und am stärksten industrialisierte Region Portugals, mit einem starken Übergewicht traditioneller Industriezweige (Textil, Bekleidung, Schuhe, Holz). In der letzten Zeit entwickelte sich auch der Dienstleistungssektor. In allen Branchen dominieren kleine und mittlere Unternehmen. Die Region leidet nach wie vor unter einem niedrigen Bildungsniveau, insbesondere der älteren Generation, und unter Langzeitarbeitslosigkeit.

15. Die Region Centro ist charakterisiert durch geringe Bevölkerungsdichte und ausgeprägte demografische Unausgewogenheit, in erster Linie das Ergebnis kontinuierlicher Entvölkerung und fortschreitender Alterung der Bevölkerung. Die Produktionsstruktur ist diversifiziert, aber in der Industrie herrschen traditionelle Branchen vor. Ähnlich wie die Region Norte ist auch die Region Centro durch ein niedriges Bildungsniveau gekennzeichnet. Wegen des Rückgangs der Grundstoff­industrie und der traditionellen Wirtschaftszweige wurde die Arbeitslosigkeit zu einem Problem.

16. Beide Regionen sind charakterisiert durch die Verwundbarkeit ihrer Beschäftigungs­struktur und die Probleme, die die geringe Qualifikation der Arbeitskräfte, niedrige Löhne und prekäre Beschäftigung mit sich bringen.

17. Hauptbeteiligte sind das Instituto do Emprego e Formação Profissional (IEFP, I.P.), eine Behörde mit dezentralisierten Jobcentern und Berufsbildungszentren, und die Sozialpartner (zu den Arbeitgeberorganisationen gehört der portugiesischer Verband der Schuh- und Lederindustrie mit den verschiedenen Unterorganisationen, zu den Arbeitnehmerorganisationen der portugiesische Gewerkschaftsbund der Beschäftigten der Textil-, Woll-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie). Eine wichtige Rolle spielten auch die Gemeinden und Gemeindeverbände (in erster Linie die Stadtregion Porto), die Universitäten und Fachhochschulen sowie das Schuhtechnologiezentrum.

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

18. Laut Angaben des nationalen Statistikinstituts INE lag die Arbeitslosigkeit in Portugal im dritten Quartal 2010 bei 10,9 % und damit um 1,1 % höher als im gleichen Zeitraum 2009. In der Region Norte stieg die Arbeitslosenquote von 11,6 % im dritten Quartal 2009 auf 13,2 % im gleichen Zeitraum des Jahres 2010 und war damit die höchste im ganzen Land. Die Region Centro verzeichnete eine leichte Erhöhung der Arbeitslosenquote (von 7,2 % auf 7,4 % im genannten Zeitraum).

Die Gemeinde Santa Maria da Feira, wo Rohde seinen Sitz hatte, wies die höchste Arbeitslosenquote der NUTS-III-Region Entre Douro e Vouga auf. In der Gemeinde Ovar in der Region Centro liegen die Arbeitslosenquoten über dem nationalen Durchschnitt.

Vor diesem Hintergrund kam es durch die Schließung von Rohde zur Entlassung von rund 980 Beschäftigten, wovon die Gemeinden, die bereits höhere Arbeitslosenquoten als der Landesdurchschnitt aufwiesen, schwer getroffen wurden.

19. Die portugiesischen Behörden führen aus, dass die Arbeitslosenpopulation der traditionellen Industriezweige, darunter der Schuhbranche, durch besonders niedrigen Bildungsstand gekennzeichnet ist, weshalb sich eine Umschulung auf andere Tätigkeiten als besonders schwierig erweist.

Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

20. Vorgeschlagen werden folgende Arten von Maßnahmen, die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden.

(1) Information und Beratung: Die Informationstätigkeit besteht darin, dass alle potenziellen Begünstigten auf die verfügbaren Maßnahmen hingewiesen werden, dass die Arbeitskräfte ermutigt werden, aktiv daran teilzunehmen, dass Informationen über den Arbeitsmarkt bereitgestellt werden und dass die jeweiligen persönlichen Beschäftigungspläne festgelegt und angepasst werden, in denen die Maßnahmen zu beschreiben sind, an denen die Arbeitskräfte teilzunehmen beabsichtigen. Dieses Profiling erledigen die Jobcenter; es wird nicht vom EGF mitfinanziert. Man rechnet damit, dass 250 der für eine Unterstützung in Frage kommenden Arbeitskräfte umfassendere Beratungssitzungen in Anspruch nehmen werden. Dabei sollen sie zu einer Berufsausbildung, zu beruflicher Umschulung und zu persönlicher Weiterentwicklung ermutigt werden, wozu auch die Förderung des Selbstwertgefühls und die Vermittlung von Arbeitsuchmethoden gehören. Während dieser Maßnahmen erhalten die Arbeitskräfte Zuschüsse für Verpflegungs- und Fahrtkosten.

(2) Anerkennung, Bewertung und Zertifizierung der Kompetenzen: Mit Hilfe der „Zentren für neue Chancen“ werden die Arbeitskräfte ermitteln, welche Kenntnisse und Kompetenzen sie in ihrem Leben formell und informell erworben haben. Im Laufe von Einzel- und Gruppensitzungen werden sie gemeinsam mit professionellen Ausbildern eine Mappe zusammenstellen, mit deren Inhalt sie ihren Lernprozess dokumentieren können. Für diejenigen Arbeitskräfte, die bestimmte Kompetenzen benötigen, um einen Schul- oder Berufsabschluss zu erlangen, werden besondere Gruppen eingerichtet. Die „Zentren für neue Chancen“ werden von den Berufsbildungszentren in gemeinsamer Verwaltung gefördert.

(3) Berufsbildung: Die Arbeitskräfte werden an denjenigen Schulungsmaßnahmen teilnehmen, die am besten ihrem Bildungsstand und ihren Kompetenzen entsprechen; so soll ihnen beim raschen Wiedereinstieg ins Arbeitsleben geholfen werden. Angeboten werden Kurse der Erwachsenenbildung, die zu einem doppelten Abschluss führen (allgemeine und berufliche Bildung), manche auf modularer Basis (flexible Schulungen in kurzen Lehreinheiten, wie in den Ausbildungsbenchmarks des nationalen Qualifikationskatalogs vorgesehen) und manche als spezifische Schulung, orientiert am konkreten Bedarf auf dem Arbeitsmarkt (nicht im nationalen Qualifikationskatalog vorgesehene Maßnahmen). Die Schulungen werden von den Berufsbildungszentren und anderen vom IEFP ermittelten anerkannten Einrichtungen durchgeführt. Zuschüsse für Kurse, Verpflegung, Transport, Unfallversicherung und Unterkunft werden streng begrenzt und unter strikten Bedingungen gewährt.

(4) Zuschuss für Ausbildungsmaßnahmen auf persönliche Initiative: Damit soll den Arbeitskräften die Teilnahme an geeigneten Schulungen ermöglicht werden, die mit ihnen im Rahmen ihres persönlichen Beschäftigungsplans vereinbart wurden und von zugelassenen Ausbildungseinrichtungen angeboten werden. Den Teilnehmern an Schulungen dieser Art wird unter strengen Bedingungen ein Zuschuss gewährt. Sie können nacheinander oder gleichzeitig auch mehr als einen Kurs absolvieren, vorausgesetzt, sie halten die festgelegten Fristen ein.

(5) Unterstützung bei der eigenständigen Arbeitsuche: Dieser Zuschuss wird Arbeitskräften gewährt, die während der Durchführung des EGF-Maßnahmenpakets selbst eine neue Arbeitsstelle finden, entweder unbefristet oder für mindestens sechs Monate. Die Höhe variiert je nach Dauer des angebotenen Vertrags, und der Zuschuss kann erhöht werden, wenn der Arbeitsplatz mehr als 100 km vom Wohnort der unterstützten Person entfernt ist.

(6) Einstellungsanreiz: Zur Förderung der Schaffung neuer Arbeitsplätze kann Arbeitgebern ein Zuschuss gewährt werden, wenn sie mit einer vom EGF unterstützten Arbeitskraft einen Vollzeitvertrag schließen. Die Mindestvertragsdauer beträgt zwölf Monate; Arbeitgeber, die unbefristete Verträge abschließen, erhalten einen höheren Zuschuss.

(7) Unterstützung angehender Unternehmer: Für Arbeitskräfte, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen, werden Schulungen zum Erwerb bestimmter Kenntnisse und Kompetenzen organisiert, die für die Gründung und Führung kleiner Unternehmen notwendig sind. Die Teilnahme an einer solchen Schulung ist Voraussetzung für die Unterstützung bei der Unternehmensgründung, außer in Fällen, in denen eine entsprechende Ausbildung oder Berufserfahrung nachgewiesen wird. Die fachliche Unterstützung für die Unternehmensgründung umfasst Maßnahmen zur Entwicklung der Geschäftsidee, die Ausarbeitung des Geschäftsplans, die Gesellschaftsgründung und die Begleitung des Projekts während des ersten Betriebsjahrs.

(8) Unterstützung bei der Unternehmensgründung: Die Arbeitskräfte, die ein Unternehmen gründen, werden mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 20 000 EUR für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz (maximal drei) einschließlich desjenigen des Gründers unterstützt. Bei den neu geschaffenen Arbeitsplätzen sollte es sich um Vollzeitarbeitsplätze für mindestens zwei Jahre handeln, die mit anderen EGF-Begünstigten oder mit Arbeitslosen, die in den Jobcentern der Region gemeldet sind, besetzt werden. Zuschüsse für Verpflegung, Transport und Unfallversicherung werden streng begrenzt und unter strikten Bedingungen gewährt.

(9) Eingliederungsplan: Mit dem Eingliederungsplan erhalten die Arbeitskräfte die Gelegenheit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten praktische Arbeitserfahrung von mindestens 30 Stunden pro Woche zu sammeln. Das Programm soll sicherstellen, dass diese Arbeitskräfte nicht den Kontakt zu anderen Arbeitskräften verlieren, sie vor Isolation und Demotivierung schützen und ihnen die Möglichkeit bieten, neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben und damit ihre Beschäftigungsfähigkeit im Anschluss an die Eingliederungsphase zu verbessern. Sie werden befristet bei gemeinnützigen Arbeitgebern beschäftigt; damit haben sie Anrecht auf Zuschüsse für Verpflegungs- und Fahrkosten, auf Versicherung und Lohnersatzzahlung.

21. Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Vorbereitungsmaßnahmen, Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen.

22. Die von den portugiesischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die portugiesischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen mit 2 135 000 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF mit 95 000 EUR (4,26 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 1 449 500 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR)

Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Information und Beratung || 250 || 160 || 40 000

Anerkennung, Bewertung und Zertifizierung der Kompetenzen || 250 || 640 || 160 000

Berufsbildung || 150 || 6 000 || 900 000

Zuschuss für Ausbildungsmaßnahmen auf persönliche Initiative || 20 || 4 000 || 80 000

Unterstützung bei der eigenständigen Arbeitsuche || 80 || 1 000 || 80 000

Einstellungsanreiz || 50 || 2 300 || 115 000

Unterstützung angehender Unternehmer || 30 || 2 000 || 60 000

Unterstützung bei der Unternehmens­gründung || 20 || 20 000 || 400 000

Eingliederungsplan || 100 || 3 000 || 300 000

Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 2 135 000

Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Vorbereitungsmaßnahmen || || 2 000

Verwaltungsmaßnahmen || || 90 000

Informations- und Werbemaßnahmen || || 2 000

Kontrolltätigkeiten || || 1 000

Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 95 000

Veranschlagte Gesamtkosten || || 2 230 000

EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 1 449 500

23. Portugal bestätigt, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind. Portugal stellt darüber hinaus einen klar nachvollziehbaren Prüfpfad für die aus dem EGF finanzierten Maßnahmen sicher und bestätigt, dass für diese keine anderen EU-Mittel beantragt oder verwendet werden.

Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

24. Portugal begann am 20. Mai 2010 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

25. Der EGF-Antrag wurde am 29. November 2010 auf der Sitzung des Verwaltungsrats des IEFP, I.P., vorgestellt. Das IEFP, I.P., das auch als Verwaltungsbehörde und Zahlstelle für den EGF in Portugal fungiert, ist selbst tripartistisch zusammengesetzt.

26. Die portugiesischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und EU‑Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

27. Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der portugiesischen Behörden folgende Angaben:

· Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind;

· es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen;

· es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

28. Portugal hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag des EGF von der öffentlichen Arbeitsverwaltung Instituto do Emprego e Formação Profissional, I.P., verwaltet und kontrolliert wird. Für das allgemeine Management ist die Abteilung für Beschäftigung zuständig, und zwar mit Unterstützung der Abteilung Berufsbildung, der Abteilung Finanz- und Verwaltungskontrolle sowie der Regionalbüros für die Regionen Norte und Centro. Für die allgemeine finanzielle Verwaltung ist die Abteilung Finanz- und Verwaltungskontrolle zuständig. Genehmigung und Auszahlung von Beihilfen obliegen den Regionalbüros für die Regionen Norte und Centro. Die Jobcenter und Partnereinrichtungen, insbesondere die Berufsbildungszentren der am stärksten betroffenen Gemeinden, werden den Großteil der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen durchführen. Portugal hat bestätigt, dass der Grundsatz der Aufgabentrennung sowohl zwischen den als auch innerhalb der relevanten Einrichtungen eingehalten wird.

Das Institut für die Verwaltung des Europäischen Sozialfonds (Instituto de Gestão do Fundo Social Europeu, IGFSE, I.P.) wird beim vorliegenden EGF-Antrag für Prüfung und Kontrolle zuständig sein.

Finanzierung

29. Auf der Grundlage des Antrags Portugals wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen mit 1 449 500 EUR (einschließlich Ausgaben zur Durchführung des EGF), d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Portugals.

30. Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

31. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 gefordert.

32. Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen

33. Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2011 eingesetzt werden.

Herkunft der Mittel für Zahlungen

34. Mit dem Berichtigungshaushaltsplan 2/2011 wurde die EGF-Haushaltslinie 04 05 01 um 50 000 000 EUR in Mitteln für Zahlungen aufgestockt. Die Mittel aus dieser Haushaltslinie werden zur Deckung der für den vorliegenden Antrag benötigten 1 449 500 EUR herangezogen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/026 PT/Rohde, Portugal)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[5], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[6], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission[7],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2)       Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3)       Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4)       Portugal hat am 26. November 2010 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen beim Unternehmen Rohde gestellt und diesen Antrag bis zum 19. Mai 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 1 449 500 EUR bereitzustellen.

(5)       Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Portugals bereitgestellt werden kann –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 1 449 500 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu [Brüssel/Straßburg] am …

Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Der Präsident

[1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[3]               Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

[4]               Die portugiesischen Behörden erläuterten, im Bezugszeitraum seien 983 Arbeitskräfte entlassen worden, aber neun von ihnen hätten sich nicht bei den Jobcentern angemeldet und könnten daher für den vorliegenden Antrag nicht berücksichtigt werden.

[5]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[6]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[7]               ABl. C […] vom […], S. […].