Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/002 IT/Trentino-Alto Adige/Südtirol Hochbau) /* KOM/2011/0480 endgültig */
BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom
17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der
Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit
vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von
500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen
Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind
in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung[2]
niedergelegt. Am 7. Februar 2011 stellte Italien
den Antrag EGF/2011/002 IT/Trentino-Alto Adige/Südtirol Hochbau auf einen
Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in 323 Unternehmen im
Wirtschaftszweig NACE Rev. 2, Abteilung 41 („Hochbau“)[3] in der NUTS-II-Region Trentino-Alto
Adige/Südtirol (ITD1 und ITD2)[4] in
Italien. Nach eingehender Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen
Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: || EGF-Aktenzeichen || EGF/2011/002 Mitgliedstaat || Italien Artikel 2 || Buchstabe b Betroffene Unternehmen || 323 NUTS-II-Region || Trentino-Alto Adige/Südtirol (ITD1 und ITD2) NACE-Revision-2-Abteilung || 41 („Hochbau“) Bezugszeitraum || 1.3.2010 – 1.12.2010 Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 1.5.2011 Datum der Antragstellung || 7.2.2011 Entlassungen im Bezugszeitraum || 643 Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist || 528 Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 5 744 000 Kosten für die Durchführung des EGF[5] (EUR) || 285 000 Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 4,7 Gesamtkosten (EUR) || 6 029 000 EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 3 918 850 1.
Der Antrag wurde der Kommission am
7. Februar 2011 vorgelegt und bis zum 6. Juli 2011 durch
zusätzliche Informationen ergänzt. 2.
Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien
gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist
von zehn Wochen eingereicht. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge
der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 3.
Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den
Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise macht Italien
geltend, dass die Baubranche von der Krise stark in Mitleidenschaft gezogen
wird. Darlehen an die Baubranche oder an Einzelpersonen sind stark
zurückgegangen und die Nachfrage nach neuen Häusern hat aufgrund des sinkenden
Verbrauchervertrauens und fehlender Liquidität abgenommen. 4.
Die Kommission erkannte in ihrem Konjunkturprogramm
an[6], dass die Bauindustrie in der EU sich einem
krisenbedingten Nachfrageeinbruch gegenübersieht. Die vorhandenen Daten
bestätigen einen beträchtlichen Abschwung in der Baubranche, der in der EU-27
sieben Quartale nacheinander (Q1/2009 bis Q3/2010) im Vergleich zum selben
Zeitraum im Vorjahr spürbar war – vor allem aufgrund des Rückgangs privater
Investitionen in Wohngebäude. Die Bautätigkeit in Italien folgt diesem Trend: || || 2009 || || || 2010 || || Q1 || Q2 || Q3 || Q4 || Q1 || Q2 || Q3 EU-27 || -12,8 || -11,3 || -12,0 || -8,7 || -8,6 || -1,1 || -2,3 Italien || -12,6 || -11,2 || -13,6 || -8,1 || -8,0 || -4,8 || 1,3 Quelle: EUROSTAT 5.
Bei der Bewertung des Antrags EGF/2009/017
LT/Hochbau[7] hat
die Kommission bereits die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf
Unternehmen der NACE-Rev.-2-Abteilung 41 („Hochbau“) festgestellt. Nachweis der Zahl der Entlassungen und
Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe b 6.
Italien beantragt eine Intervention nach
Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006,
wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun
Monaten in Unternehmen erforderlich sind, die in der gleichen
NACE-Rev.-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei aneinandergrenzenden
solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind. 7.
Der Antrag führt 643 Entlassungen in
323 Unternehmen der NACE-Rev.-2-Abteilung 41 („Hochbau“)[8] in der NUTS-II-Region Trentino-Alto
Adige/Südtirol (ITD1 und ITD2) während des neunmonatigen Bezugszeitraums vom
1. März 2010 bis zum 1. Dezember 2010 an. Alle Entlassungen
wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung
(EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Erläuterung des unvorhergesehenen
Charakters der Entlassungen 8.
Die italienischen Behörden führen an, dass die
Finanz- und Wirtschaftskrise zu einem plötzlichen Zusammenbruch der
Weltwirtschaft mit enormen Auswirkungen auf viele Branchen geführt hat. Im Hinblick
auf die Baubranche gab es in der jüngeren Vergangenheit keine vergleichbare
Rezession mit plötzlicher Verschärfung der Bedingungen für den Zugang zu
Krediten und einem drastischen Rückgang bei Neuaufträgen. Darüber hinaus folgt
die Wirtschaftslage seit 2008 nicht den Trends der Vorjahre. Die
Entlassungen in der Baubranche konnten daher weder vorhergesehen noch leicht
verhindert werden. Bennennung der Unternehmen, die
Entlassungen vornehmen 9.
Der Antrag betrifft insgesamt 643 entlassene
Arbeitskräfte (darunter 528 gezielt zu unterstützende Arbeitskräfte) in den
folgenden 323 Unternehmen: Unternehmen und Anzahl der Entlassungen A.S. TRENTO DI ANDREATTA SRL || 1 || POGORZELSKI ANDRZEJ || 1 A.T.B. TUNNEL BRENNERO || 3 || PRIMA COSTRUZIONI S.R.L. || 1 ABL COSTRUZIONI SRL || 4 || PRINCIPE SRL || 1 ADIGE BITUMI IMPRESA || 7 || PRO.GE.CI SAS || 1 ADLER COSTRUZIONI SAS DI BRUCCOLERI VIN. & C. || 1 || R. & G. SNC DI DIENER RENZO E SUKTHI AGIM || 2 ANDREATTI FRANCESCO || 1 || R.C. S.N.C. DI ROSSI CRISTIAN E DANIELE || 3 AQUAFORME SRL || 1 || RAVANELLI EDJ SRL || 2 AQUATEAM DI ZANDONAI SERGIO & C. SNC || 1 || RAVANELLI SERGIO || 2 ART DECOR DI PELLEGRINO ALEANDRO || 2 || RISSER CLAUDIO || 3 ART PITTURE SNC DI MASULLI MATTEO & C. || 2 || ROVIZZI ALESSIO || 1 ASCOM SRL || 2 || S. CHIARA SOCIETA' CONSORTILE || 1 AURORA COSTRUZIONI S.R.L. || 1 || SABBIA GHIAIA CALCESTRUZZI SNC || 1 B.L. ELETTROTECNICA S.R.L. || 1 || SACISS S.R.L. || 5 BALDO COSTRUZIONI SRL || 2 || SAFAB SPA || 1 BALDON NICOLA || 1 || SANTONI COSTRUZIONI SPA || 1 BAMPI LUCIANO || 1 || SARBA DI RIGO MICHELE || 1 BATTISTI RENATO || 1 || SCALIGERA GROUP S.R.L. || 1 BENASSAI GUIDO || 2 || SCRINZI DAMIANO || 1 BENEDETTI SRL || 1 || SHABA ARBEN || 7 BERTONI GILBERTO || 1 || STONE AGE PORFIDI SAS DI MANUARDI S. & C || 2 BIANCO PIETRO || 1 || STYLTHERM SRL || 1 BONETTI CLAUDIO || 1 || T.S.G. S.R.L. || 3 BONIATTI FABRIZIO || 1 || TECNOBASE SRL || 1 BONINSEGNA MARIO || 2 || TECNOSTILE SRL || 5 BUTTERINI ROBERTO & OLIMPIO SNC || 1 || TECO SERVICE SRL || 1 C.E.F. DI GALVAN ENRICO & C. SAS. || 1 || TEKNOEDILE SRL || 1 C.T. COSTRUZIONI SRL || 1 || TERMOIDRAULICA SAS DI CORELLI RAFFAELE LUCIANO || 1 CAGOL MARCO || 1 || THERMAE & POOL SRL || 1 CANNELLA SRL || 1 || TOFFANETTI RAUL || 1 CARNERI & HUELLER SRL || 4 || TOMELIN PAOLO || 1 CARTONGESSI VALSUGANA S.R.L || 4 || TORRE DEL GARDA SRL || 1 CARUSO MAC KAY ALDO EUGENIO || 2 || TREDIL SRL || 5 CAVAGNIS COSTRUZIONI S.R.L. || 1 || TRENTINI COSTRUZIONI SNC || 2 CENTRO POSA SRL || 1 || TRENTINI S.N.C. DI TRENTINI GILBERTO E C. || 1 CERADINI F.LLI SNC DI CERADINI G. & || 1 || TURRA EZIO & C. SNC || 1 CERRIKU VASJAR || 1 || TUTTINTONACI SRL DI FORTE PIETRO & C. || 3 CESI SRL || 1 || UEZ MICHELE || 4 CIGI COSTRUZIONI DI CUCCURULLO GIUSEPPINA || 2 || VERONESI FABRIZIO || 1 CIOLA ELIO SRL || 1 || VETTORI ROBERTO || 1 CITRONI CARLO || 2 || VINANTE COSTRUZIONI S.P.A. || 4 CIUFFI GUIDO || 1 || VISCOLOR SRL || 1 CLAUS CARLO,CLAUS ANDREA SNC || 4 || VO & MA SRL || 1 CO.EDIL.TIDONA S.R.L. || 2 || ZAMBIASI COSTRUZIONI SRL || 3 CONSORZIO LEONARDO || 1 || ZAMPICCOLI ROBERTO || 1 COPERTURE SNC DI GOTTARDI MATTEO & C. || 1 || ZENI ETTORE || 1 COSBAU SPA IN LIQUIDAZIONE || 22 || ZH GENERAL CONSTRUCTION COMPANY SPA || 1 COSTRUZIONI EDILI ANDRIGHETTONI SRL || 1 || ZUCAL COSTRUZIONI SRL || 1 COSTRUZIONI EDILI BOLZANO || 1 || ACQUAVIVA GIUSEPPE || 4 COSTRUZIONI EDILI FOCHER DI FOCHER PIETRO || 1 || ADLER BAU OHG DES ALIJA ENVER || 1 COSTRUZIONI ELETTRICHE GIOVANELLA SRL || 2 || ALBERTI TERMOSANITARI DI ALBERTI UGO || 1 COSTRUZIONI PAISOLI NICOLA SRL || 9 || ALOIS OBERHOFER GMBH || 1 COSTRUZIONI POJER SRL || 1 || ALPENBAU GMBH || 5 COSTRUZIONI VALENTINI & C. SAS || 1 || ASTER HOLZBAU GMBH || 3 COSTRUZIONI Z.R. SRL || 3 || ATB - TUNNEL BRENNERO || 20 D.F. COSTRUZIONI SRL || 3 || AUER KONRAD & CO. OHG || 1 DEGA DI GASPERINI MIRIAM E C. SAS || 2 || AUSSERHOFER GUENTHER || 1 DEMATTE' ROBERTO || 1 || BERBENNI G. & CO. KG || 1 DF SRL || 1 || BERTAGNOLL ANTON || 2 DHIMA THANAS || 1 || BETONSCHNEIDEN OHG || 1 DOBROZI GENTJAN || 2 || BOLZANO COSTRUZIONI GMBH || 1 DOMI S.R.L. || 1 || BONEDIL G.M.B.H. || 4 DOMOFENSTER SRL || 1 || BRUMAR GMBH || 12 EDIL O.R. DI ORSINGHER RUGGERO & C. SNC || 1 || C.& G. IMPIANTI S.R.L. || 1 EDIL 2 SNC DI LO CASCIO F. E DI PIE || 2 || C.A.E. DI CREPALDI CLAUDIO || 1 EDIL 3 SRL || 1 || CICERO EMANUELE || 1 EDIL ANTEMA SNC DI A E P. DI SARNO || 1 || COSBAU S.P.A. || 1 EDIL C.R. TRENTINE DI VALENTE ANDREA || 4 || COSTRUZIONI EDILI DI CAPPELLO NICODEMO & OLIVO SALVATORE SNC || 2 EDIL D.F. S.R.L. || 1 || COSTRUZIONI EDILI ZANELLA GMBH || 1 EDILBATTISTI SNC DI BATTISTI RENATO || 4 || D.F. COSTRUZIONI SOCIETA' A RESPONSABILITA' LIMITATA || 1 EDILBERTOLDI SRL || 1 || D.S.G.M. KG DES DE SARRO MICHELE & C. || 1 EDILBRESCIA S.R.L. DI COTTI COMETTI FABIO || 1 || PEDROLLI F.LLI DI ROBERTO & VALENTINO SNC || 1 EDILBUSOLLI SNC || 3 || DAITEC G.M.B.H. || 1 EDILCASA 2000 S.R.L. || 1 || DELTA GMBH TECNOLOGIE IMPERMEABILI || 1 EDILCASA DI GRAIFENBERG SNC || 2 || DZ GMBH || 1 EDILE ZORTEA SRL || 4 || D.F. SRL || 1 EDILGIOVANNI SNC || 1 || E.T.S. G.M.B.H. || 5 EDILKOS DI BULLIQI HAMIT || 2 || E.T.S. S.P.A. IN LINGUA TEDESCA E.T.S. A.G. || 2 EDILPIAZZA SNC DI PIAZZA LINO & C. || 1 || EDIL COSTRUZIONI DI TORCASIO ANTONIO || 1 EDILSERVICE SRL || 1 || EDIL ECO MERANO DES PORTOGALLO MAURO & CO. KG || 1 EDILSIMI SNC DI SHEHAJ ISUF E MUNTEAN IURIE || 1 || EDILIZIA 2M SOCIETA' A RESPONSABILITA' LIMITATA || 1 EDILVALORZI S.R.L. || 2 || EISENKEIL MARTIN DES BUBOLA MIRCO || 2 EDIPENASA SNC || 2 || ELEKTROTEL DES MORGANTI GIANCARLO || 1 EL QABLY ABDENNBI || 1 || ELO-TEC DES IVAN MUFFATO || 1 EL.IM Srl || 1 || EUROSYSTEMBAU DES GJEPALI GENC UND CO. KG || 1 ELETTRIC DOMO SRL || 1 || FEDERBAU DER GIAIER F. & CO. KG || 1 ELETTRO TECNICA DI FRANZOI ROBERTO || 1 || FEUERSTEIN S.R.L. || 1 EMLAND S.R.L. || 1 || FLIESENLAND HITTER KG DES HITTER J. & C. || 1 EMME - VI DI VALENTINI MASSIMO || 1 || FRANCESCHINI GEOM. MARCO || 1 ESPOSITO MARIO || 1 || GABRIELI LUCIANO KG DES GABRIELI R. & CO. || 1 ETN S.R.L. || 1 || GASSER AUGUSTIN & CO. K.G.-S.A.S. || 1 EUROEDIL COSTRUZIONI SRL || 1 || GERHARD ARTUR & HELLRIGL OTHMAR - O.H.G. || 2 EUROPA COSTRUZIONI S.N.C. DI CASTROVILLI BRUNO E FRATELLI || 1 || GERVASI S.P.A. || 1 F.LLI GIOVANELLA SNC || 1 || GRAF & SOEHNE OHG DES GRAF ROLAND & CO. || 1 F.P. RISTRUTTURAZIONI S.N.C. DI PIFFER PAOLO || 4 || GRANDE ANNUNZIATO || 1 FERRUZZI IMMOBILIARE S.A.S. DI ANTONELLA FERRUZZI & C. IN SIGLA FERRUZZI IMMOBILIARE S.A.S. || 3 || HALITI BESIM || 1 FIEMME PORFIDI SNC DI DELLAGIACOMA E GILMOZZI || 1 || HEROKAL GMBH || 1 FIETTA GIANNI || 1 || HM TSCHIGG DES TSCHIGG MIRCO || 1 GENTILINI COSTRUZIONI SRL || 2 || I.T. GMBH || 1 GHARSALLIA SAADIA || 1 || IMPRESA COSTRUZIONI LAZZAROTTO SRL - GMBH || 1 GI.ZETA DI ZOMER GIUSEPPE || 1 || TERMOIDRAULICA SAS DI CORELLI RAFFAELE LUCIANO || 1 GIOVANNINI DONATO || 1 || KOFLER FRANZ || 1 GLOBAL CONTRACTOR S.R.L. || 1 || KRAUS GMBH || 1 GYPSO EVOLUTION S.R.L. || 1 || L.E.A. COSTRUZIONI S.R.L. || 1 HI.TECO S.R.L. || 1 || LECHNER FRANZ GMBH || 1 HYDRONEW SAS DI ZENI JURI E C. || 1 || LINARD BAU GMBH || 1 IDROSERVICE ITALIA SRL || 1 || M.M.-MALER-MAURER DI MULAJ MUHARREM || 1 IDROSERVICE S.N.C. DI ARNOLDI LUCIANO E MENEGHINI RENZO || 1 || MALLOTH JOSEF. || 2 IMPRESA COSTRUZIONE STRADE E SCAVI MARZADRO GIOVANNI E GIORGIO SNC || 3 || MALTECH GMBH || 1 IMPRESA COSTRUZIONI F.LLI CASTELLAN SNC DI CASTELLAN MARCO & C || 1 || MARMI DECOR SAS DI SCOLA MARIO & C. || 1 IMPRESA EDILE LORENZONI CESARE & C. S.N.C. || 1 || MAX BOEGL BAU COSTRUZIONE GMBH || 1 INES COSTRUZIONI DI GIARRACA FRANCO E C. S.A.S. || 1 || MAYRGUENDTER BODENBELAEGE G.M.B.H. || 1 INTOEDIL SRL || 1 || MULTISERVIZI EDILI DI NICOLA GEOM. ALBERTO || 1 IOB LUCA || 1 || MUTO ADRIANO || 1 IPSA COSTRUZIONI SRL || 8 || NEU ALBA LIFT DER PETALLI MIRELA || 2 IUCULANO ANTONINO || 4 || NEXITEC S.P.A. IN LIQUIDAZIONE || 2 JALILI IDRISSI LAHBIB || 2 || NOVA KG DES ANTON OCHSENREITER & C. || 1 LA SOTTOFONDI S.N.C. DI FEDELE ROBERTO & C. || 1 || OBEROSLER S.F. DES OBEROSLER GEOM. WILLI || 1 LACOS SPA || 1 || OBERSCHMIED HOCH- UND TIEFBAU GMBH || 1 LADURNER ACQUE SRL || 1 || PALMABAU DES PALMA JOSEF-BAUUNTERNEHMEN UND GERUESTBAU || 1 LANER RENZO & C. SNC || 1 || PARROTTINO FRANCO || 1 LAZZARA EMANUELE || 2 || PICHLER ARNOLD || 1 LEGNO COSTRUZIONI SNC DI LUCIANER || 4 || PLATTNER KARL OHG DES PLATTNER KARL || 1 LEVICO SCAVI DI BEBER ERWIN & C. SNC || 2 || PLATTNER PUTZ OHG DES PLATTNER PATRICK UND DAGOBERT || 1 LIPOVAC SRL || 2 || PORFIDCOOP SOCIETA' COOPERATIVA || 1 LIVELMAS SNC DI FAVAZZO ANTONIO & SALVATORE || 1 || PROGETTO EDILE DI GAETANO GUARNACCIA || 1 LONGHI GIANLUCA || 3 || PSENNER & KOFLER DES KOFLER KURT & CO. K.G || 1 LOPEZ MARIO FACUNDO || 1 || RAMMLMAIR JAKOB SRL || 12 LORENZI GIORGIO || 1 || RAMOSER RICHARD U.CO. KG || 6 M.S.C. EDILIZIA SRL || 1 || RELLA ENRICO & CO. EINFACHE KOMMANDITGESELLSCHAFT DES RELLA ENRICO & CO. || 2 MAK COSTRUZIONI S.R.L. || 1 || ROBERT OHG DES LEITNER ROBERT & CO. || 1 MANDREJA NIKOLIN || 1 || SACISS S.R.L. || 13 MARIAN SERGIU DAVID || 1 || SCHENK ALOIS || 12 MATAJ SKENDER || 4 || SCHILLACI PAOLO || 3 MAUTEC SNC DI CAINELLI M. & C. || 2 || SCUMACI FRANCESCO || 1 MAZZONELLI ALESSANDRO || 1 || SEELAUS KURT || 1 MENAPACE CARLO || 1 || SEESTE BAU AG || 1 MERLER STEFANO || 1 || STAGIS S.N.C. DI GIOCONDO ACHILLE & C. || 1 MOCELLINI S.R.L || 2 || STEINER BAU GMBH || 1 MODICA CLAUDIO COSTRUZIONI EDILI || 3 || STILE CASA GMBH || 1 MOGGIMPIANTI SAS DI MOGGIO P.I.IVAN || 1 || STUDIO LIGNO ART S.R.L. || 2 MONTICOSTRUZIONI SRL UNIPERSOANLE || 4 || STYLE GIPS G.M.B.H. || 1 MOSCA COSTRUZIONI SNC DI MOSCA DANIELE || 1 || TECNOARREDO DI BRUNO POVOLI || 1 MOSNA E FERRARI SNC DI MOSNA MICHEL || 6 || TECNOSPORT SYSTEM KG DES BAMPI LUIGI & CO. || 1 MUCAJ ENKELJAN || 1 || TEKNOMAG GMBH || 4 N.D. S.N.C. DI SALIHI E IDRIZI || 1 || TERMOSAN SAS DI SARTORI EZIO E PAOLO || 1 NARDELLI SRL || 7 || THALER CHRISTIAN || 1 NARDON ADRIANO || 1 || THALER WERNER & C. KG || 1 NEROBUTTO TIZIANO & FRANCESCO SNC || 1 || THERMO ASSISTENZA S.N.C. DI GANZ SILVANO E GIGLIOTTI BERNARDINA || 1 NEW OBI SRL || 1 || TRENTINI KARL || 1 NEXITEC S.P.A. IN LIQUIDAZIONE || 27 || UNTERKOFLER JOSEF & CO. OHG || 1 NICOLODI COSTRUZIONI S.R.L. IN FORMA ABBREVIATA NICOLODI S.R.L. || 1 || VERMATEC DES UNGERICHT ERWIN || 2 OBEROSLER CAV. PIETRO SPA || 3 || VERONESE ANDREA || 1 OEM S.R.L. || 1 || VI.GI. COSTRUZIONI GMBH || 18 OSSITAGLIO S.R.L. UNIPERSONALE || 2 || VIMAHAUS DI VINCENZO MATERA || 1 OSTI STEFANO E MASSIMO S.N.C. || 1 || VITA GMBH || 1 PALLANCH EMANUELE || 1 || WOLF SYSTEM GMBH - SRL || 1 PANADA FABRIZIO || 2 || ZA.FA. SNC DI ZANCARLI FRANCA & CO || 1 PANTALEO GIROLAMO || 1 || ZH - GENERAL CONSTRUCTION COMPANY A.G. || 4 PASTORESSA LUCA || 1 || ZIMMEREI GRUNSER OHG DES GRUNSER JOSEF & CO. || 1 PEDROLLI F.LLI DI ROBERTO & VALENTINO SNC || 1 || ZOEGGELER BAU GMBH || 1 PEDRON COSTRUZIONI S.R.L. || 1 || ZORZI S.R.L. || 1 PERINI MARCO || 1 || || Unternehmen insgesamt: 323 || Entlassungen insgesamt: 643 || 10.
Aufschlüsselung der zu unterstützenden
Arbeitskräfte: Gruppe || Anzahl || Prozent Männer || 483 || 91,48 Frauen || 45 || 8,52 EU-Bürger/-innen || 401 || 75,95 Nicht-EU-Bürger/-innen || 127 || 24,05 15-24 Jahre || 41 || 7,77 25-54 Jahre || 434 || 82,20 55-64 Jahre || 52 || 9,85 > 64 Jahre || 1 || 0,19 11.
Aufschlüsselung nach Berufsgruppen: Gruppe || Anzahl || Prozent Spezialisierte Vorarbeiter/‑innen || 25 || 4,0 Vorarbeiter/‑innen || 10 || 1,6 Hochspezialisierte Handwerker/‑innen || 43 || 6,7 Spezialisierte Handwerker/‑innen || 170 || 26,4 Handwerker/‑innen || 163 || 25,3 Hilfsarbeitskräfte || 179 || 27,8 Auszubildende || 53 || 8,2 12.
Aufschlüsselung nach Bildungskategorien: Kategorie || Anzahl || Prozent Grundbildung || 38 || 7,22 Sekundarstufe I oder zweite Stufe der Grundbildung || 316 || 59,85 Sekundarstufe II || 161 || 30,49 Tertiäre Bildung – erste Stufe || 13 || 2,46 13.
Italien hat bestätigt, dass im Einklang mit
Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der
Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt
wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und
insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird. Beschreibung des betreffenden Gebiets,
seiner Behörden und anderer Beteiligter 14.
Von den Entlassungen betroffen ist die Region
Trentino-Südtirol. Auf NUTS-II-Ebene besteht sie aus zwei autonomen Provinzen:
Trient und Bozen. Im Norden grenzt die Region an Österreich, im Nordwesten an
die Schweiz und im Westen bzw. Süden an die italienischen Regionen Lombardei
und Venetien. Sie ist 13 607 km2 groß und äußerst bergig,
da sie einen großen Teil der Dolomiten und der Südalpen umfasst.
Trentino-Südtirol hat ca. 1 017 000 Einwohner
(498 000 in der Provinz Bozen und 519 000 in der Provinz
Trient). Die Bevölkerungsdichte der Region (74,7 Einwohner pro km2)
ist verglichen mit Italien oder dem EU-Durchschnitt (198,8 bzw.
112 Einwohner pro km2) niedrig. Schätzungen des italienischen
nationalen Instituts für Statistik ISTAT zufolge leben 70 834 im
Ausland geborene Zuwanderinnen und Zuwanderer in Trentino-Südtirol – das
entspricht 6,9 % der Gesamtbevölkerung der Region. Auf den
Dienstleistungssektor entfallen 69 % der Gesamtbeschäftigung, während auf
die Industrie 25 % und auf den Primärsektor 5 % der Arbeitsplätze
entfallen. 15.
Die wichtigsten beteiligten Behörden sind die Agenzia
di Lavoro della Provincia Autonoma di Trento (Arbeitsagentur der Autonomen
Provinz Trient), die Provincia Autonoma di Bolzano/Bozen – Ufficio Politiche
del Lavoro a Finanziamento Europeo (Autonome Provinz Bozen), Rete dei
Centri per l'impiego della Provincia Autonoma di Trento e della Provincia di
Bolzano/Bozen (Netz der Beschäftigungszentren in beiden Provinzen), die
Gewerkschaften Confederazione Generale Italiana del Lavoro – CGIL – del
Trentino, Confederazione Italiana Sindacati dei Lavoratori – CISL – del
Trentino, Unione Italiana del Lavoro – UIL – del Trentino, Südtiroler
Gewerkschaftsbund, CISL dell'Alto Adige und UIL dell'Alto Adige, die
Arbeitgeberorganisationen Associazione Artigiani e Piccole Imprese
(CONFARTIGIANATO), Associazione degli Industriali della Provincia di Trento
(CONFINDUSTRIA), Unione Commercio e Turismo e Attivitá di Servizio del
Trentino, Landesverband der Handwerker/Associazione per l'Artigianato – LVH-APA
(Provinz Bozen), Südtiroler Unternehmerverband/Associazione degli Industriali
della Provincia di Bolzano (CONFINDUSTRIA) und Südtiroler Bauernbund. Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 16.
Im Jahr 2009 verschlechterte sich die
Wirtschaftslage in beiden Provinzen – verglichen mit dem Vorjahr verzeichneten
sie ein negatives Wirtschaftswachstum (‑3,0 % in der Provinz Trient
und ‑2,6 % in der Provinz Bozen). Im Vergleich zu 2009 stieg die
Arbeitslosigkeit in der Provinz Trient im Jahr 2010 um 117 %. Die
Arbeitslosenquote der Provinz Bozen war in Q3/2010 um 43 % höher als im
selben Quartal des Vorjahres. Darüber hinaus kamen 9,3% der zwischen März und
Dezember 2010 in der Provinz Trient entlassenen Arbeitskräfte aus der
Baubranche. In der Provinz Bozen machen Entlassungen in der Baubranche während
desselben Zeitraums 11 % der Kündigungen insgesamt aus. In beiden
Provinzen ist die Baubranche ein wichtiger Arbeitgeber, da auf sie im Trentino
8,6 % und in der Provinz Bozen 8 % der Arbeitsplätze entfallen. Auch
trägt sie mit 15 % zum regionalen BIP bei. Aus diesen Gründen geht Italien
davon aus, dass sich die Entlassungen auf lokaler Ebene erheblich auswirken. Koordiniertes
Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und
Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität
des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 17.
Vorgeschlagen werden folgende Arten von Maßnahmen,
die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur
Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden. –
Begrüßungstreffen, Aufnahme und Registrierung: Die erste Maßnahme, die allen Teilnehmern angeboten wird, umfasst die
Information über verfügbare Leistungen und Schulungsprogramme und über
geforderte Kompetenzen und Ausbildungen. Darüber hinaus haben hier die
Arbeitskräfte, die an den Maßnahmen teilnehmen möchten, die Möglichkeit, eine
Teilnahme- und Interessenvereinbarung zu formalisieren. –
Einzelberatung: Zu
Beginn ihrer individuellen Strategie zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt
werden den Arbeitskräften Beratungsdienste angeboten. Sie können die
Beratungsdienste auf Anfrage auch zu jedem anderen Zeitpunkt in Anspruch nehmen
(z. B. bei schwierigen Entscheidungen, bei Motivationsschwächen oder
einfach wenn Unterstützung benötigt wird). Die Berater bieten den entlassenen
Arbeitskräften Berufsberatung und geben Orientierungshilfen für spezifische
Stellenangebote. –
Bewertung der Kompetenzen und Outplacement: Damit sollen Arbeitskräfte dabei unterstützt werden, ihre eigenen
Kompetenzen zu ermitteln, die Möglichkeiten in Bezug auf ihre eigenen
Interessen auszuloten und eine realistische Laufbahn zu planen. Die Maßnahme
umfasst intensive und personalisierte Beratung und wird als sechsstufiges
Modell aufgebaut, in dem die Arbeitskräfte und die Berater Themen ausarbeiten
(u. a. Möglichkeiten, Interessen, Analyse der Motivationsgründe und
Erwartungen). Nach diesen Bewertungen wird eine Zusammenfassung aufgesetzt, in
der – in Kurzform – die Kompetenzen der Arbeitskraft, ihr individuelles Projekt
und ein Aktionsplan dargelegt werden. –
Allgemeine Aus- und Weiterbildung: Mit dieser Maßnahme sollen Arbeitskräfte in vier Kompetenzen geschult
werden, die in der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom
18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes
Lernen[9] als
Schlüsselkompetenzen gelten: 1. muttersprachliche Kompetenz,
2. fremdsprachliche Kompetenz, 3. mathematische Kompetenz und
grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz und
4. Computerkompetenz. Diese Kurse umfassen sowohl Präsenzzeiten als auch
Fernunterricht, um unliebsame Erinnerungen an die Schulzeit zu vermeiden. Die
Teilnahme an mindestens einem der Kurse ist für jeden, der an dem Programm für
aktive Arbeitsmarktmaßnahmen im Rahmen des EGF teilnimmt, verpflichtend. –
Coaching: Hierbei
werden die Arbeitskräfte in den vier Schlüsselkompetenzen für
lebensbegleitendes Lernen geschult, die nicht in der Maßnahme „Allgemeine Aus-
und Weiterbildung“ abgedeckt werden: 1. Lernkompetenz, 2. soziale
Kompetenz und Bürgerkompetenz, 3. Eigeninitiative und unternehmerische
Kompetenz und 4. Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit.
Diese Schulung gliedert sich in zwei Einzeltermine und vier Gruppensitzungen
(Teamcoaching) und besteht aus einem Schlüsselkompetenzen-Doppelpack:
„Lernkompetenz“ plus eine der drei verbleibenden Schlüsselkompetenzen. –
Individuelle berufliche Bildung: Dies deckt spezifischen Umschulungsbedarf bei entlassenen
Arbeitskräften ab, die nun in einer anderen Branche oder einer anderen Funktion
arbeiten möchten. Als Dauer der Schulung werden 40 bis 200 Stunden
vorgeschlagen. –
Mentoring nach der Wiedereingliederung: Um Probleme zu vermeiden, die sich an der neuen Arbeitsstelle ergeben
können, und um den Arbeitskräften bei der Einarbeitung zu helfen, unterstützen
Mentoren die Arbeitskräfte, die wieder eine Beschäftigung aufgenommen haben. –
Teilnahmezuschuss: Zur
Deckung der während der Teilnahme an den Maßnahmen entstehenden Kosten erhalten
die Arbeitskräfte pro Monat bis zu 400 EUR. Die Summe wird entweder auf
Tagesbasis (20 EUR pro Tag) berechnet oder als Pauschalbetrag gezahlt. –
Tagegeld: Für jeden
Tag, den die Arbeitskräfte an EGF-Maßnahmen teilnehmen, erhalten sie ein
Tagegeld, das in der Höhe dem Tagessatz des italienischen Mobilitätsgelds indemnità
di mobilità entspricht. . 18.
Die im Antrag aufgeführten Kosten für die
Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 betreffen Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie
Informations- und Werbemaßnahmen. 19.
Die von den italienischen Behörden vorgeschlagenen
personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die
zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die italienischen Behörden
veranschlagen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen mit
5 744 000 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF auf
285 000 EUR (4,7 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein
Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 3 918 850 EUR (65 % der
Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR)* Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Begrüßungstreffen, Aufnahme und Registrierung (Sensibilizzazione orientativa) || 528 || 95 || 50 200 Einzelberatung (Counselling) || 528 || 909 || 480 000 Bewertung der Kompetenzen und Outplacement (Bilancio delle competenze) || 230 || 1 500 || 345 000 Allgemeine Aus- und Weiterbildung (Formazione di base) || 528 || 4 924 || 2 600 000 Coaching (Coaching) || 110 || 1 000 || 110 000 Individuelle berufliche Bildung (Formazione specialistica) || 120 || 3 067 || 368 000 Mentoring nach der Wiedereingliederung (Accompagnamento all'inserimento) || 420 || 238 || 100 000 Teilnahmezuschuss (Indemnità di partecipazione) || 528 || 380 || 200 800 Tagegeld (Indemnità di mobilità) || 528 || 2 822 || 1 490 000 Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 5 744 000 Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Verwaltungsmaßnahmen || || 104 000 Informations- und Werbemaßnahmen || || 77 000 Kontrolltätigkeiten || || 104 000 Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 285 000 Veranschlagte Gesamtkosten || || 6 029 000 EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 3 918 850 * Rundungsbedingte Differenz. 20.
Italien bestätigt, dass die oben beschriebenen
Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden,
komplementär sind und Doppelfinanzierungen verhindert werden. Datum oder Daten, ab dem/denen
personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen
wurden oder geplant sind 21.
Italien begann am 1. Mai 2011 zugunsten
der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des
koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses
Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den
EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der
Sozialpartner 22.
Die Maßnahmen wurden beim Gremium der „Agenzia
di Lavoro della Provincia Autonoma di Trento“ (Arbeitsagentur der Autonomen
Provinz Trient) diskutiert, in dem auch die Sozialpartner vertreten sind, da
ein Drittel der Gremiumsmitglieder von den Gewerkschaften nominiert und ein
weiteres Drittel von den Arbeitgebern benannt wird. In der Autonomen Provinz
Bozen wurden Maßnahmen in der „Landeskommission für den Europäischen
Sozialfonds“ erörtert. In dieser Kommission sind die Sozialpartner
ebenfalls vertreten. 23.
Die italienischen Behörden haben bestätigt, dass
die nationalen und EU‑Rechtsvorschriften über Massenentlassungen
eingehalten wurden. Informationen über Maßnahmen, die
aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen
obligatorisch sind 24.
Zu den Kriterien nach Artikel 6 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der italienischen
Behörden folgende Angaben: · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle
von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen
Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind; · es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte
unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren
dienen; · es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen
keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs-
und Kontrollsysteme 25.
Italien hat der Kommission mitgeteilt, dass der
Finanzbeitrag des EGF von den gleichen Stellen wie der Europäische Sozialfonds
verwaltet und kontrolliert wird. Zwischengeschaltete Stellen für die
Verwaltungsbehörde werden die Agenzia di Lavoro della Provincia Autonoma di
Trento (Arbeitsagentur der Autonomen Provinz Trient) und die Autonome
Provinz Bozen – Ufficio Politiche del Lavoro a Finanziamento Europeo sein. Finanzierung 26.
Auf der Grundlage des Antrags Italiens wird der aus
dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter
Dienstleistungen mit 3 918 850 EGF (einschließlich Ausgaben zur
Durchführung des EGF), d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die
von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds
basiert auf den Angaben Italiens. 27.
Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des
Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal
möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen,
schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF
bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen. 28.
Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen
Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF
zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs
verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 gefordert. 29.
Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur
Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in
vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde
zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen
Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der
Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine
Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere
Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der
beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung
einzuberufen. 30.
Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter
Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung,
mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen in den
Haushaltsplan 2011 eingesetzt werden. Herkunft der Mittel für Zahlungen 31.
Im Berichtigungshaushaltsplan 3/2011 wurde die EGF-Haushaltslinie
04 05 01 um 50 000 000 EUR in Mitteln für Zahlungen
aufgestockt. Die Mittel aus dieser Haushaltslinie werden zur Deckung der für
den vorliegenden Antrag benötigten 3 915 850 EUR herangezogen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin
und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/002
IT/Trentino-Alto Adige/Südtirol Hochbau) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament,
dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsführung[10],
insbesondere auf Nummer 28, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung[11],
insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission[12], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die
infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der
Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. (2) Der Anwendungsbereich des EGF
wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und
beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar
infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind. (3) Die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur
jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden
kann. (4) Italien hat am
7. Februar 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF
gestellt wegen Entlassungen in 323 Unternehmen, die in der
NACE-Rev.-2-Abteilung 41 (Hochbau) in der NUTS-II-Region Trentino-Alto
Adige/Südtirol (ITD1 und ITD2), tätig sind, und diesen Antrag bis zum 6. Juli 2011
durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß
Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden
Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt
daher vor, den Betrag von 3 918 850 EUR bereitzustellen. (5) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Italiens
bereitgestellt werden kann – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 wird der Europäische Fonds für
die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der
Betrag von 3 918 850 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und
Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu [Brüssel/Straßburg] am … Im Namen des Europäischen
Parlaments Im Namen des Rates Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom
30.12.2006, S. 1). [4] In der Verordnung (EG) Nr. 105/2007 der Kommission
vom 1. Februar 2007 zur Änderung der Anhänge der Verordnung (EG)
Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung
einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)
(ABl. L 39 vom 10.2.2007, S. 1‑37) wird Trentino/Alto Adige mit
folgender Erklärung ein dualer NUTS-II-Regionencode zugeteilt: „Die Autonome
Provinz Bolzano/Bozen und die Autonome Provinz Trento bilden die Region
Trentino-Alto Adige/Südtirol.“ [5] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. [6] KOM(2008) 800. „Europäisches Konjunkturprogramm“. [7] SEK(2010) 021 Mitteilung an die Kommission über
Litauens Antrag EGF/2009/017 LT/Hochbau auf einen Finanzbeitrag des
Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung. [8] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom
30.12.2006, S. 1). [9] ABl. L 394/10 vom 30.12.2006. [10] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [11] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [12] ABl. C […] vom […], S. […].