52011PC0475

STELLUNGNAHME DER KOMMISSIONgemäß Artikel 294 Absatz 7 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESbetreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 und zur Aufhebung der Richtlinien 87/250/EWG, 90/496/EWG, 1999/10/EG, 2000/13/EG, 2002/67/EG, 2008/5/EG und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 /* KOM/2011/0475 endgültig - 2008/0028 (COD) */


2008/0028 (COD)

STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 294 Absatz 7 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 und zur Aufhebung der Richtlinien 87/250/EWG, 90/496/EWG, 1999/10/EG, 2000/13/EG, 2002/67/EG, 2008/5/EG und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004

1.           Einleitung

Gemäß Artikel 294 Absatz 7 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gibt die Kommission eine Stellungnahme zu den vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung vorgeschlagenen Abänderungen ab. Im Folgenden legt die Kommission ihre Stellungnahme zu den vom Parlament vorgeschlagenen Abänderungen dar.

2.           Hintergrund

Übermittlung des Vorschlags an das Europäische Parlament und an den Rat (Dok. KOM(2008) 40 endg. – 2008/0028 (COD)): || 1. Februar 2008

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses: || 18. September 2008

Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung: || 16. Juni 2010

Übermittlung des geänderten Vorschlags: || -

Festlegung des Standpunkts des Rates: || 21. Februar 2011

Stellungnahme des Europäischen Parlaments in zweiter Lesung: || 6. Juli 2011

3.           Gegenstand des Vorschlags der Kommission

Mit dem Vorschlag werden zwei wichtige Bereiche des Kennzeichnungsrechts konsolidiert und aktualisiert: die allgemeine Lebensmittelkennzeichnung und die Nährwertkennzeichnung, die bislang in den Richtlinien 2000/13/EG[1] bzw. 90/496/EWG[2] geregelt sind. Außerdem konsolidiert der Vorschlag sechs weitere Richtlinien zur Kennzeichnung bestimmter Lebensmittelkategorien. Der Vorschlag verfolgt u. a. die folgenden Hauptziele:

– Schaffung eines einzigen Instruments zur Festlegung der Grundsätze und Anforderungen für horizontale Vorschriften über die allgemeine Kennzeichnung und die Nährwertkennzeichnung;

– Festlegung spezifischer Bestimmungen zur Regelung der Verantwortlichkeiten innerhalb der gesamten Lebensmittelkette in Bezug auf das Vorhandensein und die Richtigkeit der Informationen über die Lebensmittel;

– Aufstellung messbarer Kriterien für bestimmte Aspekte der Lesbarkeit der Lebensmittelkennzeichnung;

– Klarstellung der für die Angabe des Ursprungslands bzw. des Herkunftsorts von Lebensmitteln geltenden Regeln;

– Einführung einer Pflicht zur Anbringung der Nährwertkennzeichnung im Hauptblickfeld für die meisten verarbeiteten Lebensmittel.

4.           Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament stimmte in zweiter Lesung über einen konsolidierten Text ab, der eine Reihe von Abänderungen am Wortlaut des Standpunkts des Rates in erster Lesung enthält. Der Text ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Die Kommission akzeptiert sämtliche Abänderungen, die das Europäische Parlament in zweiter Lesung angenommen hat; diese Abänderungen sind das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Organen, die eine Einigung in zweiter Lesung ermöglichten.

[1]               Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (ABl. L 109 vom 6.5.2000, S. 29).

[2]               Richtlinie 90/496/EWG des Rates vom 24. September 1990 über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (ABl. L 276 vom 6.10.1990, S. 40).