STELLUNGNAHME DER KOMMISSIONgemäß Artikel 294 Absatz 7 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESbetreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 und zur Aufhebung der Richtlinien 87/250/EWG, 90/496/EWG, 1999/10/EG, 2000/13/EG, 2002/67/EG, 2008/5/EG und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 /* KOM/2011/0475 endgültig - 2008/0028 (COD) */
2008/0028 (COD) STELLUNGNAHME DER KOMMISSION
gemäß Artikel 294 Absatz 7 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union
zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem
Standpunkt des Rates betreffend den
Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES
betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung
der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 und zur
Aufhebung der Richtlinien 87/250/EWG, 90/496/EWG, 1999/10/EG, 2000/13/EG,
2002/67/EG, 2008/5/EG und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 1. Einleitung Gemäß Artikel 294 Absatz 7
Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gibt
die Kommission eine Stellungnahme zu den vom Europäischen Parlament in zweiter
Lesung vorgeschlagenen Abänderungen ab. Im Folgenden legt die Kommission ihre
Stellungnahme zu den vom Parlament vorgeschlagenen Abänderungen dar. 2. Hintergrund Übermittlung des Vorschlags an das Europäische Parlament und an den Rat (Dok. KOM(2008) 40 endg. – 2008/0028 (COD)): || 1. Februar 2008 Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses: || 18. September 2008 Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung: || 16. Juni 2010 Übermittlung des geänderten Vorschlags: || - Festlegung des Standpunkts des Rates: || 21. Februar 2011 Stellungnahme des Europäischen Parlaments in zweiter Lesung: || 6. Juli 2011 3. Gegenstand des Vorschlags der Kommission
Mit dem Vorschlag
werden zwei wichtige Bereiche des Kennzeichnungsrechts konsolidiert und
aktualisiert: die allgemeine Lebensmittelkennzeichnung und die
Nährwertkennzeichnung, die bislang in den Richtlinien 2000/13/EG[1] bzw. 90/496/EWG[2] geregelt sind. Außerdem konsolidiert der
Vorschlag sechs weitere Richtlinien zur Kennzeichnung bestimmter
Lebensmittelkategorien. Der Vorschlag verfolgt u. a. die folgenden
Hauptziele: –
Schaffung eines einzigen Instruments zur Festlegung
der Grundsätze und Anforderungen für horizontale Vorschriften über die
allgemeine Kennzeichnung und die Nährwertkennzeichnung; –
Festlegung spezifischer Bestimmungen zur Regelung
der Verantwortlichkeiten innerhalb der gesamten Lebensmittelkette in Bezug auf
das Vorhandensein und die Richtigkeit der Informationen über die Lebensmittel; –
Aufstellung messbarer Kriterien für bestimmte
Aspekte der Lesbarkeit der Lebensmittelkennzeichnung; –
Klarstellung der für die Angabe des Ursprungslands
bzw. des Herkunftsorts von Lebensmitteln geltenden Regeln; –
Einführung einer Pflicht zur Anbringung der
Nährwertkennzeichnung im Hauptblickfeld für die meisten verarbeiteten
Lebensmittel. 4. Stellungnahme der Kommission zu den
Abänderungen des Europäischen Parlaments Das Europäische Parlament stimmte in zweiter
Lesung über einen konsolidierten Text ab, der eine Reihe von Abänderungen am
Wortlaut des Standpunkts des Rates in erster Lesung enthält. Der Text ist das
Ergebnis von Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Die
Kommission akzeptiert sämtliche Abänderungen, die das Europäische Parlament in
zweiter Lesung angenommen hat; diese Abänderungen sind das Ergebnis von
Verhandlungen zwischen den Organen, die eine Einigung in zweiter Lesung
ermöglichten. [1] Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung
hierfür (ABl. L 109 vom 6.5.2000, S. 29). [2] Richtlinie 90/496/EWG des Rates vom 24. September
1990 über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (ABl. L 276 vom 6.10.1990,
S. 40).