Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/030 NL/Noord-Holland and Flevoland Division 18, Niederlande) /* KOM/2011/0389 endgültig */
BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom
17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der
Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit
vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von
500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen
Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind
in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung[2]
niedergelegt. Am 20. Dezember 2010 übermittelten
die Niederlande den Antrag EGF/2010/030 NL/Noord-Holland and Flevoland
Division 18 auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in
26 Unternehmen im Wirtschaftszweig NACE Revision 2 Abteilung 18
(Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild-
und Datenträgern)[3] in
den NUTS-II-Regionen Noord-Holland (NL32) und Flevoland (NL23). Dieser Antrag gehört zu einem Paket von vier
miteinander verbundenen Anträgen, die allesamt Entlassungen in sechs unterschiedlichen
NUTS-II-Regionen in den Niederlanden in Unternehmen betreffen, die Bereich der
Herstellung von Druckerzeugnissen und der Vervielfältigung von bespielten Ton-,
Bild- und Datenträgern tätig sind. Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte
die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu
dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser
Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: || EGF-Aktenzeichen || EGF/2010/030 Mitgliedstaat || Niederlande Artikel 2 || Buchstabe b Betroffene Unternehmen || 26 NUTS-II-Regionen || Noord-Holland (NL32) Flevoland (NL23) NACE-Revision-2-Abteilung || 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) Bezugszeitraum || 16.1.2010 – 16.10.2010 Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 16.1.2010 Datum der Antragstellung || 20.12.2010 Entlassungen im Bezugszeitraum || 551 Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist || 551 Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 2 730 959 Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 113 789 Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 4,0 Gesamtkosten (EUR) || 2 844 748 EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 1 849 086 1.
Der Antrag wurde der Kommission am
20. Dezember 2010 vorgelegt und bis zum 3. März 2011 durch
zusätzliche Informationen ergänzt. 2.
Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien
gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
und wurde innerhalb der in Artikel 5 der genannten Verordnung vorgesehenen
Frist von zehn Wochen eingereicht. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge
der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 3.
Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den
Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise machen die
Niederlande geltend, dass die Wirtschaftskrise zu einem erheblichen Rückgang
der Nachfrage nach grafischen Medien geführt hat. Die Folge war ein
Umsatzeinbruch in der Grafikbranche um 8,6 % im Jahr 2009. Die
Bestellungen aus anderen Wirtschaftssektoren für Werbedrucksachen, die
35 % des Gesamtumsatzes des Verlags- und Druckgewerbes ausmachen, gingen
zwischen 2008 und 2009 drastisch zurück, da infolge der Wirtschaftskrise die
Budgets für Medien- und Werbemaßnahmen geschrumpft sind. In dem Antrag werden
mehrere Beispiele aufgeführt. Im Baugewerbe wurde das Budget für
Informationsweitergabe und Werbung nach Beginn der Krise um 36,8 % gekürzt,
in der Finanzbranche um 33,2 % und im Bereich Unterhaltungselektronik um
30,6 %. Darüber hinaus wirkte sich die Wirtschaftskrise negativ auf die
Nachfrage nach verschiedenen Arten von Printmedien aus: 2009 sank die Nachfrage
nach Publikumszeitschriften um 25,7 %, nach Zeitungen um 24,4 %, nach
Gratisblättern um 10,54 % und nach Fachzeitschriften um 23,4 %. 4.
Die Kommission hat bei ihrer Bewertung eines
EGF-Antrags zur selben Branche und Region[5]
bereits die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf Unternehmen der
NACE-Revision-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen;
Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in der
NUTS-II-Region Noord-Holland dargelegt. Nachweis
der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2
Buchstabe b 5.
Die Niederlande beantragen eine Intervention nach
Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach
mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten in
Unternehmen erforderlich sind, die in der gleichen NACE-Revision-2-Abteilung in
einer NUTS-II-Region oder in zwei aneinandergrenzenden solchen Regionen in
einem Mitgliedstaat tätig sind. 6.
Der Antrag führt 551 Entlassungen in
26 Unternehmen in NACE-Revision 2, Abteilung 18 („Herstellung
von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und
Datenträgern“)[6] in
den NUTS-II-Regionen Noord-Holland (NL32) und Flevoland (NL23) während des
neunmonatigen Bezugszeitraums vom 16. Januar 2010 bis zum
16. Oktober 2010 an. 300 dieser Entlassungen erfolgten in acht
Unternehmen und wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 erster Gedankenstrich
der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Weitere 251 Entlassungen
wurden in 18 Unternehmen vorgenommen und gemäß dem zweiten Gedankenstrich
dieses Absatzes berechnet. Erläuterung des unvorhergesehenen
Charakters der Entlassungen 7.
Die niederländischen Behörden führen an, dass die
Finanz- und Wirtschaftskrise und ihre Folgen für die Branche nicht
vorhergesehen werden konnten. Aus dem Antrag geht hervor, dass das Verlags- und
Druckgewerbe in den Niederlanden vor der Krise kostenintensiv umstrukturiert
wurde, um im Wettbewerb mit anderen Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten zu
bestehen. Aus der nachfragegesteuerten Branche wurde eine angebotsorientierte –
dies bedeutet, dass große Anstrengungen unternommen werden mussten, um die
Beschäftigten auf die neue Arbeitsweise vorzubereiten. Infolge der
gegenwärtigen Krise könnten die Vorteile der beträchtlichen Investitionen und
Bemühungen der Branche zunichte gemacht werden. Benennung der Unternehmen, die
Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte 8.
Der Antrag betrifft insgesamt 551 entlassene
Arbeitskräfte (alle gezielt zu unterstützen) in den folgenden
26 Unternehmen: Unternehmen und Anzahl der Entlassungen Kwak, Van Daalen & Ronday te Zaandam || 25 || Onkenhout Almere || 3 AKS Grafische Afwerking & Drukveredeling, Amsterdam || 35 || Plantijn Casparie Almere || 85 Boekbinderij Mirenta BV, Amsterdam || 5 || Plantijn Casparie Beheer Almere || 9 Beursdrukkerij Costra, Diemen || 80 || Thieme Grafimedia Groep Flevoland || 24 Multiscreen Zwanenburg BV, Zwanenburg || 7 || Grey Amsterdam || 1 Noordhoek Offset BV, Aalsmeer || 13 || Joh. Enschede Amsterdam || 2 Rotatiedrukkerij Voorburgwal (TMG) Amsterdam || 42 || Persgroep Nederland, Amsterdam || 1 Thieme Rotatie BV Amsterdam || 48 || Remmert Dekker, Wormer || 1 Thieme Amsterdam BV || 70 || Sixtyseven BV, Beverwijk || 2 Thieme Print 4U Amsterdam || 24 || Stadtman BV, Hoorn || 1 Ten Klei DM, Amsterdam || 25 || Stolwijk Grafax BV, Diemen || 27 Drukkerij Raat & De Vries, Amsterdam || 15 || Uitgeverij Buijten & Schipperheijn, Amsterdam || 1 Grafisch Bedrijf W&E BV, Almere || 4 || Indrukwekkend BV, Heiloo || 1 Unternehmen insgesamt: 26 || Entlassungen insgesamt: 551 || 9.
Aufschlüsselung der zu unterstützenden
Arbeitskräfte: Gruppe || Anzahl || Prozent Männer || 358 || 65,0 Frauen || 193 || 35,0 EU-Bürger/-innen || 518 || 94,0 Nicht-EU-Bürger/-innen || 33 || 6,0 15-24 Jahre || 99 || 18,0 25-54 Jahre || 303 || 55,0 55-64 Jahre || 138 || 25,0 > 64 Jahre || 11 || 2,0 10.
22 der zu unterstützenden Arbeitnehmer haben eine
Behinderung. 11.
Aufschlüsselung nach Berufsgruppen: Gruppe || Anzahl || Prozent Führungskräfte || 39 || 7,1 Akademische Berufe || 110 || 20,0 Techniker/-innen || 116 || 21,1 Bürokräfte || 66 || 12,0 Dienstleistungs- und Verkaufsberufe || 66 || 12,0 Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer || 154 || 27,9 12.
Die Niederlande haben bestätigt, dass im Einklang
mit Artikel 7 der Verordnung Nr. 1927/2006 eine Politik der
Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt
wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und
insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird. Beschreibung des betreffenden Gebiets,
seiner Behörden und anderer Beteiligter 13.
Betroffen sind die Provinzen Nordholland und
Flevoland. Nordholland liegt im Nordwesten der Niederlande. Mit mehr als
2,5 Mio. Einwohnern auf 2 670 km2 ist
Nordholland die am zweitdichtesten besiedelte Provinz des Landes. Flevoland,
die jüngste Provinz der Niederlande, besteht nahezu ausschließlich aus Poldern.
Mit Ausnahme der Inseln Urk und Schokland wurde Flevoland im letzten
Jahrhundert gebildet. Es grenzt an die Provinzen Friesland und Overijssel und
ist durch Brücken und Dämme mit Gelderland, Utrecht und Nordholland verbunden. 14.
Die wichtigsten beteiligten Behörden sind das
Ministerium für Soziales und Beschäftigung (SZW) und der Schulungsfonds für die
Grafik- und Medienbranche (A&O Fonds Grafimedia) im Auftrag des Rates für
Konsultation im Grafik- und Medienbereich (Raad voor Overleg in de
Grafimediabranche ROGB). Weitere relevante Interessenvertreter sind das
Institut für die Kreativbranche (GOC), die für Beihilfen zuständige öffentliche
Organisation (UWV werkbedrijf), das UWV-Mobilitätszentrum, das ROC van
Amsterdam (Regierungsberufsschulzentrum auf regionaler Ebene) und das Grafisch
Lyceum Rotterdam, die Organisation für KMU (MKB-ondernemingen) und die
Sozialpartnerorganisationen: FNV Kiem (Gewerkschaft), CNV Media (Gewerkschaft),
Koninklijk Verbond van Grafische Ondernemingen (KVGO, Arbeitgeberorganisation)
für das Gebiet Gelderland/Utrecht, Den Haag und Rotterdam und die NUV
(Arbeitgeberorganisation). Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 15.
Die Wirtschaftslage in beiden Provinzen
verschlechterte sich im Jahr 2009; verglichen mit dem Vorjahr war ein
negatives Wirtschaftswachstum (‑3,9 % in Nordholland und ‑2,8 %
in Flevoland) zu verzeichnen. Von den knapp 2000 Grafikmedienunternehmen in den
Niederlanden sind 20 % in Nordholland ansässig, d. h. 20 % der
Arbeitsplätze in der Grafikmedienbranche; in Flevoland gibt es
51 Grafikmedienunternehmen, die 2,3 % der Arbeitsplätze der Branche
bereitstellen. Während der Jahre 2008 und 2009 ging die Beschäftigung in
den Grafikmedienunternehmen in Nordholland um 15,5 % zurück. In der
Nachbarprovinz Flevoland lag der Stellenabbau bei 3,2 %. Die
niederländischen Behörden machen geltend, dass die Arbeitslosigkeit, die
infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise bereits gestiegen ist, durch die
Entlassungen in der Grafikbranche noch weiter zunehmen wird. So stieg zwischen
Februar 2009 und Februar 2010 die Zahl der Arbeitssuchenden in Nordholland
um 10,1 % und in Flevoland um 10,4 %. Da manche
Dienstleistungsunternehmen und Zulieferer stark von der Grafikmedienbranche
abhängen, ist darüber hinaus das Konkursrisiko hoch und könnte in der Zukunft,
selbst nach der Krise, zu weiteren Problemen führen. Koordiniertes Paket der zu
finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür
geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 16.
Vorgeschlagen werden folgende Arten von Maßnahmen,
die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur
Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden. Das
Mobilitätszentrum Centrum Creatieve Carrières (C3) bietet den entlassenen
Arbeitskräften diese Maßnahmen an. Vorbereitungsmaßnahmen –
Aufnahme und Registrierung: Erstes Gespräch zur Registrierung der entlassenen Arbeitskräfte und
zur Ermittlung der am besten passenden Maßnahmenarten. –
Information und Unterstützung: Gemeinsame Sitzungen und unterstützende Stelle, um die entlassenen
Arbeitskräfte über die verfügbaren Maßnahmen zu informieren. Beratung –
Beratung beim Arbeitsplatzwechsel: Individualisiertes Programm mit Screening, Karriere- und
Berufsplanung, Arbeitsmarktorientierung und erster Beratung am neuen
Arbeitsplatz. –
Outplacement: Aktive
Unterstützung für entlassene Arbeitskräfte beim Ausloten neuer
Arbeitsmöglichkeiten. –
Schulungen für Vorstellungsgespräche: Analyse der verfügbaren freien Stellen, Unterstützung beim Erstellen
eines Lebenslaufs und eines Bewerbungsschreibens sowie Vorbereitung auf
Vorstellungsgespräche. –
Unterstützung bei der Unternehmensgründung: Mit der Begleitung beim Schritt in die Selbständigkeit sollen
entlassene Arbeitskräfte unterstützt werden, die ein eigenes Unternehmen
gründen wollen. Dazu zählen Rechtsberatung, Hilfestellung bei der Ausarbeitung
eines Geschäftsplans und Unterstützung bei verwaltungstechnischen
Anforderungen. Schulungsmaßnahmen –
„Bildung“: Berufliche
Bildung und Umschulungen, Schulungen zu Management und Sozialkompetenz sowie
spezifische fachliche Weiterbildung für Arbeitskräfte, deren Fachkenntnisse
veraltet sind. –
Anerkennung der bisherigen Berufserfahrung: Evaluierung der bisherigen Qualifikation und Erfahrung der einzelnen
Arbeitskräfte und die Ermittlung der Bereiche, in denen eine weitere Schulung
erforderlich ist. 17.
Die im Antrag aufgeführten Kosten für die
Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 betreffen Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie
Informations- und Werbemaßnahmen. 18.
Die von den niederländischen Behörden
vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach
Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die
niederländischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten für diese
Dienstleistungen mit 2 730 959 EUR und die Kosten für die
Durchführung des EGF auf 113 789 EUR (4 % der Gesamtkosten).
Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von
1 849 086 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR)* Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Aufnahme und Registrierung || 551 || 193 || 106 456 Information und Unterstützung || 551 || 86 || 47 314 Beratung beim Arbeitsplatzwechsel || 207 || 3 606 || 746 355 Outplacement || 165 || 4 479 || 738 981 Schulungen für Vorstellungsgespräche || 165 || 1 419 || 234 203 Unterstützung bei der Unternehmensgründung || 28 || 4 578 || 128 191 Bildung || 231 || 2 495 || 576 281 Anerkennung der bisherigen Berufserfahrung: || 55 || 2 785 || 153 178 Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 2 730 959 Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Verwaltungsmaßnahmen || || 28 447 Informations- und Werbemaßnahmen || || 28 447 Kontrolltätigkeiten || || 56 895 Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 113 789 Veranschlagte Gesamtkosten || || 2 844 748 EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 1 849 086 * Rundungsbedingte Differenz. 19.
Die Niederlande bestätigen, dass die oben
beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert
werden, komplementär sind. Die ESF-Maßnahmen stehen nur Arbeitskräften zur
Verfügung, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden; die
EGF-Maßnahmen hingegen haben zum Ziel, bereits entlassenen Arbeitskräften
wieder zu einer Stelle zu verhelfen. Die Verwaltungsbehörde für den EGF,
gleichzeitig Verwaltungsbehörde für den ESF, hat die notwendigen
Kontrollverfahren festgelegt, um jegliches Risiko der Doppelförderung
auszuschalten. Datum oder Daten, ab dem/denen
personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen
wurden oder geplant sind 20.
Die Niederlande begannen am
16. Januar 2010 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den
personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein
Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des
Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der
Sozialpartner 21.
Die Anhörung der Sozialpartner erfolgte durch den
Arbeits- und Schulungsfonds für die Grafik- und Medienbranche (Arbeids &
Opleidingsfonds Grafimedia branche); dabei einigte man sich angesichts der
Krise auf die Einrichtung des brancheneigenen Mobilitätszentrums C3 (Centrum
Creatieve Carrières). Ziel dieses Mobilitätszentrums ist die Koordinierung der
verschiedenen aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen im Benehmen mit den Sozialpartnern. 22.
Die niederländischen Behörden haben bestätigt, dass
die nationalen und EU‑Rechtsvorschriften über Massenentlassungen
eingehalten wurden. Informationen über Maßnahmen, die
aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen
obligatorisch sind 23.
Zu den Kriterien nach Artikel 6 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der
niederländischen Behörden folgende Angaben: · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle
von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen
Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind; · es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte
unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen; · es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen
keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 24.
Die Niederlande haben der Kommission mitgeteilt,
dass der Finanzbeitrag von den Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die
auch die ESF-Mittel in den Niederlanden verwalten und kontrollieren. Die
Agentur für Soziales und Beschäftigung (Agentschap SZW) wird als
zwischengeschaltete Stelle für die Verwaltungsbehörde fungieren. Finanzierung 25.
Auf der Grundlage des Antrags der Niederlande wird
der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket
personalisierter Dienstleistungen auf 1 849 086 EUR, d. h.
65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene
finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben der
Niederlande. 26.
Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des
Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal
möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen
vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF
bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen. 27.
Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen
Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF
zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs
verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 gefordert. 28.
Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur
Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in
vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde
zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag
einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der
Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine
Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere
Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der
beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung
einzuberufen. 29.
Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter
Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006
vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die
entsprechenden Mittel für Zahlungen in den Haushaltsplan 2011 eingesetzt
werden. Herkunft der Mittel für Zahlungen 30.
Nach Erlass von drei Beschlüssen im Gesamtwert von
10 371 321 EUR durch beide Teile der Haushaltsbehörde und
Berücksichtigung der acht derzeit der Haushaltsbehörde vorliegenden Fälle im
Gesamtwert von 34 580 464 EUR bleibt in der EGF-Haushaltslinie
04 05 01 ein Betrag von 2 657 165 EUR verfügbar.
Dieser wird zur Deckung der für diesen Antrag benötigten
1 849 086 EUR herangezogen. Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin
und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/030
NL/Noord-Holland and Flevoland Division 18, Niederlande) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament,
dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsführung[7],
insbesondere auf Nummer 28, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung[8],
insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission,[9] in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die
infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der
Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. (2) Der Anwendungsbereich des EGF
wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und
beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar
infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind. (3) Die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur
jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden
kann. (4) Die Niederlande beantragten
am 20. Dezember 2010 einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen
Entlassungen in 26 Unternehmen, die in der NACE-Revision-2-Abteilung 18
(Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild-
und Datenträgern) in den NUTS-II-Regionen Noord-Holland (NL32) und Flevoland
(NL23) tätig sind, und ergänzten diesen Antrag bis zum 3. März 2011
durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10
der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die
Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag
von 1 849 086 EUR bereitzustellen. (5) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag der
Niederlande bereitgestellt werden kann – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 wird der Europäische Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der
Betrag von 1 849 086 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und
Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu [Brüssel/Straßburg] am … Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen
des Rates Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen
der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1). [4] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. [5] KOM(2010) 530. Vorschlag für einen Beschluss des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung [...], Antrag EGF/2009/026
NL/Noord-Holland and Utrecht Division 18. [6] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom
30.12.2006, S. 1). [7] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [8] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [9] ABl. C […] vom […], S. […].