23.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 54/18


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik“

2012/C 54/04

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

ist der Auffassung, dass durch eine stärkere Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Nachbarschaftspolitik diese deutlicher ins Bewusstsein der Bürger gerückt, ihre Mitwirkung und Unterstützung für deren Ziele verstärkt sowie der Vorstellung entgegengewirkt wird, europäische Angelegenheiten seien ausschließlich Sache der nationalstaatlichen Regierungen und der Institutionen in Brüssel; in diesem Sinne können die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch dabei helfen, gefährlichen Phänomenen wie einer Abschottung der EU oder der Renationalisierung entgegenzuwirken, die andernfalls die Stabilität von Ländern und Regionen inner- wie außerhalb der EU gefährden könnten;

würdigt in hohem Maße die Arbeit der Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM), die die Teilhabe der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften an der politischen Diskussion im Europa-Mittelmeer-Raum ermöglicht und Projekten, die vom Generalsekretariat der Union für den Mittelmeerraum (UfM) ausgewählt werden, eine territoriale Dimension verleiht. Zudem sorgt sie für den Austausch bewährter Verfahren und leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Europäischen Nachbarschaftspolitik;

unterstützt im gleichen Maße die Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Östlichen Partnerschaft (CORLEAP) als Netz für multilaterale Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der EU und der Länder der Östlichen Partnerschaft, durch das diese Gebietskörperschaften enger in die Umsetzung der ENP eingebunden werden sollen. Der AdR bekundet ferner die Absicht, gemeinsam mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der östlichen Partnerländer auf die Schaffung eines ständigen institutionellen Rahmens für die Zusammenarbeit hinzuwirken;

empfiehlt die Intensivierung der Nachbarschaftspolitik im gesamten Schwarzmeergebiet. Es ist hervorzuheben, dass diese Region nach wie vor für die EU von geopolitischer Bedeutung ist und sich daraus auch die Bedeutung der Schwarzmeersynergie ergibt. Die EU-Mitgliedstaaten, die an dieses Gebiet angrenzen, sollten für ihre nachbarschaftspolitischen Maßnahmen deutliche Unterstützung vonseiten der EU erhalten.

Berichterstatter

Jacek PROTAS (PL/EVP), Marschall der Woiwodschaft Ermland-Masuren

Referenzdokument

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel"

KOM(2011) 303 endg.

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Vorbemerkungen

1.

begrüßt den Kommissionsvorschlag und dessen allgemeines Ziel, das Streben nach vertiefter Demokratie und politischen Reformen in den Partnerländern zu unterstützen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union spielen eine unanfechtbare Rolle als demokratische und politische Institutionen und sind für den Aufbau demokratischer Strukturen von zentraler Bedeutung. Sie möchten deshalb gerne einen Beitrag zu diesen Bestrebungen der Nachbarschaftspolitik leisten;

2.

zeigt sich sehr erfreut über die bisherige Entwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik, die sich durch eine zunehmende Differenzierung und Anpassung an konkrete Bedürfnisse und Situationen auszeichnet. Der Ausschuss der Regionen sieht es als positiv an, dass das ursprüngliche Projekt (one suit for all) aus dem Jahr 2004 durch die Ausbildung von immer spezifischeren Instrumenten (tailor-made) erweitert wird;

3.

begrüßt die Weiterentwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik zur Östlichen Partnerschaft, der Union für den Mittelmeerraum und der sich herausbildenden Schwarzmeersynergie;

4.

ist der Auffassung, dass die Differenzierung der Europäischen Nachbarschaftspolitik weiter vorangetrieben werden sollte und die Nachbarschaftspolitik zu einem wesentlichen Bestandteil und zu einem immer stärker spezialisierten Instrument einer ehrgeizigen und kohärenten europäischen Außenpolitik werden sollte;

5.

unterstreicht, dass die in den Regionen und von den Regionen getragene Nachbarschaftspolitik ein erfolgreiches Instrument zur Förderung der Grundwerte der Europäischen Union – Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören – sein kann;

6.

ist der Auffassung, dass alle Regionen der EU zur Beteiligung an der Nachbarschaftspolitik aufgefordert und die Fachkenntnis und Erfahrung der Regionen und Kommunen im Bereich der Außenbeziehungen genutzt werden sollten;

7.

sieht es als besonders wichtig an, in den Regionen ein öffentliches Bewusstsein für die Nachbarschaftspolitik zu schaffen;

8.

hebt hervor, dass in der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowohl die Ebene der Regierung als auch die der Gesellschaft (people to people) entwickelt werden müssen. Den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften kann beim Aufbau einer gezielten und verantwortungsbewussten Zusammenarbeit mit den Organisationen der Zivilgesellschaft eine besonders wichtige Rolle zukommen, doch als Behörden sollten sie auch zum Aufbau von Kontakten auf administrativer bzw. offizieller Ebene beitragen;

9.

ist der Auffassung, dass durch eine stärkere Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Nachbarschaftspolitik diese deutlicher ins Bewusstsein der Bürger gerückt, ihre Mitwirkung und Unterstützung für deren Ziele verstärkt sowie der Vorstellung entgegengewirkt wird, europäische Angelegenheiten seien ausschließlich Sache der nationalstaatlichen Regierungen und der Institutionen in Brüssel; in diesem Sinne können die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch dabei helfen, gefährlichen Phänomenen wie einer Abschottung der EU oder der Renationalisierung entgegenzuwirken, die andernfalls die Stabilität von Ländern und Regionen inner- wie außerhalb der EU gefährden könnten;

10.

unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit von EU- und Nicht-EU-Regionen, die nicht aneinander angrenzen;

11.

empfiehlt, nicht nur allein das Wirtschaftswachstum, sondern auch die nachhaltige Entwicklung in den Nachbarländern zu unterstützen und dabei insbesondere auf die Verringerung regionaler und sozialer Ungleichgewichte zu achten;

12.

befürwortet den Vorschlag der Kommission, Partnerschaften zu unterstützen und zu fördern. Langfristige Zusammenarbeit zwischen allen unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren fördert den Pluralismus und das Engagement auf mehreren Ebenen, wodurch wiederum die Voraussetzungen für eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und demokratische Entwicklung verbessert werden;

13.

ist der Meinung, dass die Arbeit und die Maßnahmen, die die Regionen durchführen, insofern in der Europäischen Nachbarschaftspolitik von besonderem Nutzen sein können, als sie deren Instrumente, wie etwa TAIEX, SIGMA, regionale Partnerschaften und Städtepartnerschaften (Twinning) und ENP-Aktionspläne, unterstützen;

14.

begrüßt nachdrücklich die Empfehlung der Kommission, effiziente regionale Partnerschaften in folgenden Bereichen aufzubauen: KMU, Umwelt, Bildung, Jugend, Kultur, Verkehr, Forschung, ländliche Entwicklung, Beschäftigung usw. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU verfügen über langjährige Erfahrungen und konkrete Kenntnisse bezüglich der Zusammenarbeit in den genannten Bereichen und würden sich gerne an solchen Partnerschaften beteiligen;

15.

hält an der grundlegenden Intention der AdR-Stellungnahme "Für eine starke Europäische Nachbarschaftspolitik" fest und weist auf deren Bedeutung und Aktualität hin;

16.

macht auf die Rolle der EU-Institutionen bei der effizienten Nutzung der verfügbaren Mittel durch die Partnerländer aufmerksam und plädiert dafür, sich auf die praktische Zusammenarbeit und die daraus resultierenden konkreten Ergebnisse zu konzentrieren;

17.

hebt deutlich hervor, dass im EU-Haushalt für den Zeitraum 2014-2020 ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik gewährleistet sein müssen;

18.

begrüßt, dass die Kommission die unterschiedlichen Finanzierungsinstrumente vereinfachen und besser koordinieren möchte, und verweist auf die mögliche Wirkung und den potenziellen Nutzen eines solchen Vorgehens;

Differenzierung der Nachbarschaftspolitik, Handlungsmethoden, die Rolle der Regionen

19.

äußert die Überzeugung, dass die notwendige Differenzierung der Nachbarschaftspolitik nicht nur formalen Charakter haben und sich nicht nur in der geografischen Einteilung in eine südliche und eine östliche Dimension zeigen darf;

20.

empfiehlt eine Differenzierung der Nachbarschaftspolitik entsprechend dem Niveau der Demokratie (bzw. der Demokratisierungsprozesse), der Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte, der Rechtsstaatlichkeit sowie dem Verlauf der Transformationsprozesse in Staat und Wirtschaft in den jeweiligen Ländern (unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzung der Grundsätze des freien Marktes). Der Erfolg der Nachbarschaftspolitik wird sich daran bemessen, wie zielgerichtet sie ist;

21.

hält die Schaffung politischer Instrumente für angebracht, die es ermöglichen, Maßnahmen der Gesellschaft, Maßnahmen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und staatliche Maßnahmen entsprechend ihren Charakteristika und Möglichkeiten jeweils unterschiedlich zu behandeln. Maßnahmen in diesen verschiedenen Bereichen sollten koordiniert werden, aber ihre zeitgleiche Ausführung ist nicht erforderlich und in vielen Fällen auch nicht ratsam;

22.

ist der Auffassung, dass in der Nachbarschaftspolitik auf Regierungsebene der Grundsatz "mehr für mehr" erkennbar und gerechtfertigt ist;

23.

ist der Meinung, dass auf der Ebene der Gesellschaft der Grundsatz "mehr für mehr" kaum zu erkennen ist und seine allzu formale Anwendung sogar kontraproduktiv sein und bereits bestehende, von der Basis ausgehende Kontakte erschweren kann. Maßgeblich für den Erfolg sozialer Kontakte ist deren Kontinuität und ihr möglichst informeller Charakter;

24.

vertritt die Ansicht, dass die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Mitwirkung der Bürger und des dritten Sektors nicht ersetzen kann;

25.

hebt hervor, dass die Mitwirkung des dritten Sektors als wesentlicher Faktor der Nachbarschaftspolitik anzuerkennen ist und spezifische Instrumente erfordert;

26.

betont die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Ausbau von Handelskontakten und ist der Meinung, dass eine zunehmende wirtschaftliche Integration Katalysator für gesellschaftliche und politische Veränderungen sein kann. Er hält zudem die Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik zur Schaffung von Freihandelszonen an;

27.

würdigt in hohem Maße die Arbeit der Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM), die die Teilhabe der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften an der politischen Diskussion im Europa-Mittelmeer-Raum ermöglicht und Projekten, die vom Generalsekretariat der Union für den Mittelmeerraum (UfM) ausgewählt werden, eine territoriale Dimension verleiht. Zudem sorgt sie für den Austausch bewährter Verfahren und leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Europäischen Nachbarschaftspolitik;

28.

unterstützt im gleichen Maße die Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Östlichen Partnerschaft (CORLEAP) als Netz für multilaterale Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der EU und der Länder der Östlichen Partnerschaft, durch das diese Gebietskörperschaften enger in die Umsetzung der ENP eingebunden werden sollen. Der AdR bekundet ferner die Absicht, gemeinsam mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der östlichen Partnerländer auf die Schaffung eines ständigen institutionellen Rahmens für die Zusammenarbeit hinzuwirken;

29.

fordert die Europäische Union, die Union für den Mittelmeerraum, die nationalen Regierungen und die internationalen Akteure auf, die Zusammenarbeit mit der ARLEM fortzusetzen, da diese den Ausschuss der Regionen und die Verbände regionaler und lokaler Gebietskörperschaften im Hinblick auf ein besser abgestimmtes und wirksameres Vorgehen im Mittelmeerraum an einen Tisch bringt;

30.

empfiehlt, bei sozialen Kontakten darauf zu achten, dass sie in erster Linie auf der zwischenmenschlichen Ebene und unmittelbar stattfinden. Gefragt ist dabei das persönliche Engagement der Teilnehmer und nicht nur ihre Teilnahme als Vertreter einer Institution oder im Rahmen einer Maßnahme;

31.

ist der Auffassung, dass in den Städten und Regionen das Interesse an Kulturaustausch geweckt werden muss. In diesem Bereich kann die Tätigkeit des dritten Sektors besonders wirksam sein. Er braucht jedoch die ausdrückliche Unterstützung vonseiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der Regierungen;

32.

ist der Meinung, dass die verschiedenen Interessen der einzelnen Gruppen von Regionen, die sich aus ihrer unterschiedlichen geografischen Lage ergeben, ausgeglichen werden müssen. Durch die allgemeine Koordinierung der EU-Außenpolitik muss gewährleistet werden, dass eine solche Differenzierung keinen Wettbewerb zwischen dem Süden und dem Osten bedingt, und durch eine Spezialisierung der Regionen auf einzelne Bereiche der Nachbarschaftspolitik können mögliche unterschiedliche Interessen und Konkurrenzkampf vermieden bzw. abgemildert werden;

33.

ist der Auffassung, dass durch die Institutionalisierung der Nachbarschaftspolitik eine Einbeziehung und ein Tätigwerden der Regionen "auf Distanz" ermöglicht und gefördert werden sollte (z.B. die Zusammenarbeit mitteleuropäischer Regionen mit dem Mittelmeerraum oder westeuropäischer Regionen mit Osteuropa). Hierdurch würde das Gefühl der gemeinsamen Verantwortung der Regionen für die gesamte Europäische Nachbarschaftspolitik gestärkt;

34.

vertritt die Meinung, dass die besondere Rolle der Regionen an sensiblen Grenzen der EU im Osten und im Süden gestärkt werden muss. Gerade diese Regionen sind unmittelbar von den Problemen in Zusammenhang mit der EU-Nachbarschaft betroffen. Die Europäische Nachbarschaftspolitik darf auf keinen Fall über die Köpfe dieser Regionen hinweg durchgeführt werden und sollte deren spezifischen Interessen Rechnung tragen;

35.

schlägt vor, dass die Grenzregionen der Europäischen Union im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik besondere Unterstützung erhalten;

36.

weist darauf hin, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik den bestehenden Beziehungen zu Drittstaaten, und hier vor allem zu Russland, insbesondere im östlichen Raum Rechnung tragen sollte. Die Regionen sollten für diesen Aspekt der Europäischen Nachbarschaftspolitik sensibilisiert und angemessene Formen der Zusammenarbeit mit sämtlichen betroffenen Drittstaaten gefördert werden;

37.

erklärt, dass er die Demokratisierungsprozesse in einzelnen EU-Nachbarländern zu unterstützen beabsichtigt, indem er weiterhin zusammen mit dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas des Europarates Wahlbeobachtungsmissionen durchführt;

Bedingungen für die Nachbarschaftspolitik in einzelnen Ländern

38.

ist der Auffassung, dass die besonderen Umstände der Östlichen Partnerschaft und der Nachbarschaftspolitik im Kaukasus zu berücksichtigen sind;

39.

stellt fest, dass Georgien im Rahmen der Östlichen Partnerschaft hinsichtlich einiger Folgen des Konfliktes im Jahr 2008 einer ständigen und systematischen Unterstützung bedarf;

40.

empfiehlt die Intensivierung der Nachbarschaftspolitik im gesamten Schwarzmeergebiet. Es ist hervorzuheben, dass diese Region nach wie vor für die EU von geopolitischer Bedeutung ist und sich daraus auch die Bedeutung der Schwarzmeersynergie ergibt. Die EU-Mitgliedstaaten, die an dieses Gebiet angrenzen, sollten für ihre nachbarschaftspolitischen Maßnahmen deutliche Unterstützung vonseiten der EU erhalten;

41.

sieht die Republik Moldau als einen Sonderfall an. Angesichts der Tatsache, dass mit der Nachbarschaftspolitik und der Politik der Östlichen Partnerschaft dort beträchtliche Fortschritte erzielt werden konnten, sollte ein größtmögliches Interesse für die Entwicklung in diesem Land geweckt werden. Wird hier zumindest ein Teilerfolg erzielt, kann dies sowohl für die Förderung der Nachbarschaftspolitik als auch für die europäische Außenpolitik von großer Bedeutung sein;

42.

empfiehlt, den Besonderheiten des Kaliningrader Gebiets, das trotz seiner besonderen Lage nicht von der Nachbarschaftspolitik erfasst ist, besonderes Augenmerk zu schenken. Dieses Gebiet ist jedoch insofern besonders wichtig und sensibel, als es nicht nur an die EU angrenzt, sondern von allen Seiten von EU-Grenzen umgeben ist. Die Besonderheiten dieser Region dürfen bei der Nachbarschaftspolitik in der näheren Umgebung nicht ignoriert werden;

43.

vertritt die Meinung, dass trotz der Enttäuschung über die nach wie vor schwierige Situation in Weißrussland die Nachbarschaftspolitik in diesem Land unterstützt werden muss;

44.

sieht die konsequente Unterstützung der demokratischen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Transformationsprozesse in der Ukraine als unbedingt notwendig an;

45.

empfiehlt, der Nachbarschaftspolitik vor dem Hintergrund des "arabischen Frühlings" eine bedeutende Rolle beim Ausbau der Kontakte zwischen den Gesellschaften beizumessen. Diese Region sollte in nächster Zeit besonders und sehr intensiv in Augenschein genommen werden. Das Engagement dort sollte als Prüfstein für das Verantwortungsgefühl aller Mitglieder der EU, seien es Staaten, Regionen oder Gesellschaften, gesehen werden;

46.

weist darauf hin, dass jedes Land im südlichen Mittelmeerraum anders ist und der Ansatz der EU maßgeschneidert und der jeweiligen Lage angepasst sein muss. Nichtsdestotrotz sind demokratischer Aufbau und Übergang universelle Prozesse, die von der Basis ausgehen und nicht von oben verordnet werden können, sofern sie stabil und in der Gesellschaft fest verwurzelt sein sollen;

Die Bedeutung der territorialen Zusammenarbeit als Instrument der Nachbarschaftspolitik

47.

ist der Meinung, dass die Euroregionen Erfahrungen beisteuern, die für die Nachbarschaftspolitik von zentraler Bedeutung sind. Im Falle der Länder Mitteleuropas waren sie ein wichtiges Hilfsmittel im Beitrittsprozess und nach dem Beitritt ein wichtiges Mittel zur Regelung der Beziehungen zu Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind;

48.

bietet daher an, die Schaffung dauerhafter dezentraler Strukturen in Politik und Verwaltung in Anbetracht dessen zu unterstützen, dass durch administrative und institutionelle Kapazitäten lokaler und regionaler Gebietskörperschaften die Zusammenarbeit auf subnationaler Ebene erleichtert, die Effizienz verbessert und auf eine verantwortungsvollere Staatsführung hingewirkt wird, was für den Demokratisierungsprozess von grundlegender Bedeutung ist;

49.

schlägt vor auszuloten, inwieweit die bestehenden Euroregionen durch die Nutzung des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) gestärkt werden können, da die Beteiligten durch dieses Instrument mehr Rechtssicherheit erhielten und die geschaffenen Strukturen transparenter würden; erneuert seine Forderung, bilaterale EVTZ mit Drittstaaten zu ermöglichen, und appelliert an die Mitgliedstaaten, die dies bislang versäumt haben, die zur Erleichterung der Gründung und Umsetzung von EVTZ notwendigen Schritte einzuleiten;

50.

unterstreicht die praktische Zweckmäßigkeit von Kapazitätsaufbauprogrammen im Kontext der Erweiterungspolitik und der Europäischen Nachbarschaftspolitik und regt – ausgehend von dem konkreten Beispiel des Pilotprogramms der "Fazilität für Kommunal- und Regionalverwaltungen (LAF)" (1) – erneut an, vergleichbare Initiativen für die südlichen Mittelmeerländer zu entwickeln, um deren Kapazitätsaufbau auf lokaler und regionaler Ebene zu unterstützen;

51.

erkennt an, dass die Euroregion als Institution ein breites Maßnahmenspektrum, angefangen von der Wirtschaft bis hin zur Kultur, ermöglicht. Sie macht spontane Kooperationen unter Teilnahme des dritten Sektors möglich. Die Euroregion hat sich an der mittel- und osteuropäischen EU-Außengrenze als flexibles und besonders wirkungsvolles Maßnahmeninstrument bewährt;

52.

spricht sich für die Förderung geplanter und die Schaffung weiterer Euroregionen aus (unter Rückgriff auf die Erfahrungen schon länger bestehender Euroregionen), insbesondere solcher, die Regionen in Algerien, Tunesien, Libyen und Ägypten mit entsprechenden Regionen in Südeuropa verbinden;

53.

ist der Auffassung, dass die Besonderheit der im Meer verlaufenden südlichen Grenze der Europäischen Union nicht als Hindernis für die Schaffung von Euroregionen angesehen werden sollte. Obwohl sie noch in der Anfangsphase stecken, ist hier die Bedeutung der Initiative zur Schaffung der Euroregionen Andalusien-Gibraltar-Marokko, Südliche Ägais-Türkei, Nördliche Ägais-Türkei und Polis-TrakiaKent hervorzuheben;

54.

vertritt die Meinung, dass dringend eine funktionierende Euroregion "Schwarzmeer" eingerichtet werden muss;

55.

ist der Überzeugung, dass Euroregionen eine wirksame Unterstützung für die Programme des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI), wie etwa TAIEX, SIGMA, Partnerschaften (Twinning) und ENP-Aktionspläne, darstellen können;

56.

unterstreicht den Nutzen der Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) und der makroregionalen Strategie als innovativer Instrumente der territorialen Zusammenarbeit auf überregionaler und transnationaler Ebene, da sie im weiteren Mittelmeer- und Schwarzmeerraum den Zusammenhalt und die Koordinierung der politischen Maßnahmen auf verschiedenen Gebieten stärken können, indem die Aufteilung der Mittel rationalisiert wird und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Einklang mit dem Grundsatz der Multi-Level-Governance durch die breite Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft aufgewertet werden;

Die bürgerschaftliche Dimension der Nachbarschaftspolitik und die Unterstützung durch die Tätigkeit der Regionen

57.

empfiehlt, die Kontakte auf der Ebene der nationalen Regierungen oder auch der Gebietskörperschaften nicht zu einem Ersatz für weitere und intensivere Kontakte zwischen den Gesellschaften werden zu lassen. Alle Mittelmeerländer sollten Euroregionen bilden, die dem dritten Sektor und den Bürgern Kontakte ermöglichen;

58.

empfiehlt die für Euroregionen typischen Maßnahmen als wirksames Gegenmittel gegen viele Stereotypen und Befürchtungen hinsichtlich der Migration an den EU-Grenzen und geht davon aus, dass unmittelbare Kooperations- und Austauscherfahrungen auch zur Beseitigung der stereotypen Bilder von Europa und dem Westen beitragen können, die in vielen EU-Nachbarländern gängig sind;

59.

sieht in einer aktiven Nachbarschaftspolitik ein Mittel zur Aufhaltung unkontrollierter Migrantenströme;

60.

ist der Meinung, dass eine Nachbarschaftspolitik, die darauf beruht, die engagiertesten Personen und Gruppen in den an die EU angrenzenden Regionen und Ländern zu unterstützen, den politischen und wirtschaftlichen Wandel fördert;

61.

bekräftigt, dass die Unterstützung von Personen und Gruppen, die sich für den demokratischen Wandel und wirtschaftliche Reformen einsetzen, die Wirksamkeit aller Maßnahmen verbessert;

62.

unterstreicht, wie wichtig es ist, dass im Rahmen der Nachbarschaftspolitik verschiedene Formen des Jugend- und Studentenaustauschs sowie der wissenschaftlichen Zusammenarbeit organisiert werden;

63.

betont, wie wichtig die Verbesserung der Verwaltungskapazität in den Partnerländern ist, und begrüßt daher den Ausbau nationaler Programme, wie etwa das Estnische Zentrum der Östlichen Partnerschaft mit Schwerpunkt auf der Verwaltungskapazität und die Akademie der öffentlichen Verwaltung der Östlichen Partnerschaft in Warschau; ruft die Partnerländer auf, Verwaltungsreformen und den Aufbau administrativer Kapazitäten auch auf lokaler und regionaler Ebene zu fördern;

Interregionale Zusammenarbeit in der Nachbarschaftspolitik

64.

plädiert dafür, dass die Euroregionen im Süden Partnerregionen in anderen Teilen des Kontinents haben (ähnlich wie die Regionen). Insbesondere sollten solche Kontakte zwischen den Euroregionen an der südlichen Grenze der EU und den an Osteuropa angrenzenden Euroregionen in Mittel- und Nordeuropa hergestellt werden. Die EU-Regionalpolitik sollte verhindern, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik in voneinander getrennte Bereiche zerfällt. Ein geeignetes Instrument für die Schaffung solcher Kontakte ist der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit;

65.

ist der Auffassung, dass die Visumpolitik der EU einer systematischen Prüfung unterzogen werden sollte, um eventuell für Bürger aus Ländern, die von der Östlichen Nachbarschaftspolitik erfasst werden, Visaerleichterungen zu ermöglichen und so den Dialog zwischen den Gesellschaften zu erleichtern;

66.

unterstreicht den möglichen Nutzen, der sich aus der Einführung des kleinen Grenzverkehrs an einigen EU-Grenzen ergeben würde.

Brüssel, den 14. Dezember 2011

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  Der AdR arbeitet bereits eng mit der Europäischen Kommission bei der Unterstützung dieses Pilotprogramms zusammen, das zurzeit auf Bewerberländer und mögliche Bewerberländer beschränkt ist.