5.2.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 33/180


Donnerstag, 7. Juli 2011
Vorbereitungen für die Wahlen zur Russischen Staatsduma im Dezember

P7_TA(2011)0335

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2011 zu den Vorbereitungen auf die Wahlen zur russischen Staatsduma im Dezember 2011

2013/C 33 E/18

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation, das 1997 in Kraft getreten ist und solange verlängert wird, bis es durch ein neues Abkommen ersetzt wird,

unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen über ein neues Abkommen, mit dem ein neuer umfassender Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Russland geschaffen werden soll, sowie auf die 2010 in Gang gesetzte „Partnerschaft für Modernisierung“,

unter Hinweis auf seine früheren Berichte und Entschließungen zu Russland und zu den Beziehungen EU-Russland, insbesondere auf seine Entschließungen vom 9. Juni 2011 zum Gipfeltreffen EU-Russland (1), vom 17. Februar 2011 zur Rechtsstaatlichkeit in Russland (2), vom 17. Juni 2010 zu den Ergebnissen des Gipfeltreffens EU-Russland (3), vom 12. November 2009 (4) zu den Vorbereitungen auf das Gipfeltreffen EU-Russland am 18. November 2009 in Stockholm, sowie auf seine Entschließungen vom 17. September 2009 zur Ermordung von Menschenrechtsaktivisten in Russland (5) und zu externen Aspekten der Energieversorgungssicherheit (6),

unter Hinweis auf die Konsultationen zwischen der EU und Russland über Menschenrechtsthemen und die jüngste Tagung in diesem Rahmen, die am 4. Mai 2011 stattgefunden hat,

unter Hinweis auf den Beschluss des russischen Justizministeriums vom 22. Juni 2011, den Antrag der Partei der Volksfreiheit (PARNAS) auf ihre offizielle Registrierung abzulehnen, und auf frühere ähnliche Fälle, wodurch die Teilnahme dieser Parteien an den Wahlen verhindert wird,

unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, vom 22. Juni 2011 zur Parteienregistrierung in Russland,

unter Hinweis auf die Verpflichtung zur Achtung demokratischer Grundsätze, die sich aus der Mitgliedschaft Russlands im Europarat und als Unterzeichnerstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt,

unter Hinweis auf die Ergebnisse des Gipfeltreffens EU-Russland in Nischni Nowgorod am 9. und 10. Juni 2011,

gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass der politische Pluralismus eine der Säulen der Demokratie und der modernen Gesellschaft sowie die Grundlage politischer Legitimität ist,

B.

in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 12. April 2011 Kritik daran geübt hat, dass die Verfahren für die Registrierung politischer Parteien in Russland umständlich sind und nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang stehen,

C.

in der Erwägung, dass Wahlbeobachter des BDIMR sich während der Parlamentswahlen 2003 in Russland aufgehalten und empfohlen haben, dass eine Standardwahlbeobachtungsmission der OSZE sechs Wochen vor den Wahlen ihre Arbeit aufnehmen und 60 Wahlbeobachter über einen längeren und 400 Wahlbeobachter über einen kurzen Zeitraum dort tätig werden sollten,

D.

in der Erwägung, dass in Bezug auf die Achtung und den Schutz der Menschenrechte sowie die Achtung gemeinsam vereinbarter demokratischer Grundsätze, Regeln und Verfahren weiterhin Besorgnis über die Entwicklungen in der Russischen Föderation besteht, und in der Erwägung, dass die Russische Föderation Vollmitglied des Europarats, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Vereinten Nationen ist und sich damit den Grundsätzen der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte, wie sie von diesen Organisationen verfochten werden, verpflichtet hat,

1.

bekräftigt seine Überzeugung, dass Russland weiterhin einer der wichtigsten Partner der Europäischen Union beim Aufbau einer strategischen Zusammenarbeit ist, mit dem die EU nicht nur Wirtschafts- und Handelsinteressen gemeinsam hat, sondern auch das Ziel, in der gemeinsamen Nachbarschaft und auf internationaler Bühne eng zusammenzuarbeiten;

2.

bekräftigt seine Entschließung vom 9. Juni 2011 zum Gipfeltreffen EU-Russland in Nischni Nowgorod;

3.

bedauert den Beschluss der staatlichen Stellen Russlands, der Partei der Volksfreiheit (PARNAS) die Registrierung für die bevorstehenden Wahlen zur Duma im Dezember 2011 zu verweigern; fordert die staatlichen Stellen Russlands auf, freie und faire Wahlen zu gewährleisten und alle Beschlüsse und Regelungen zurückzunehmen, die im Widerspruch zu diesem Grundsatz stehen;

4.

bekräftigt seine Besorgnis angesichts der Schwierigkeiten, mit denen politische Parteien bei der Registrierung für Wahlen konfrontiert sind und durch die der politische Wettstreit in Russland wirksam eingeschränkt wird, die Wahlmöglichkeiten der Wählerschaft verringert werden und verdeutlicht wird, dass für den politischen Pluralismus des Landes immer noch wirkliche Hindernisse bestehen,

5.

betont, dass die Wahlen zur Staatsduma auf der Umsetzung der Wahlstandards des Europarats und der OSZE beruhen sollten; fordert die staatlichen Stellen Russlands auf, eine langfristige Wahlbeobachtungsmission der OSZE und des Europarats zuzulassen und von Anfang an umfassend mit ihr zusammenzuarbeiten, und fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission auf, sich nachdrücklich für die Einrichtung einer solchen Mission einzusetzen; fordert, dass diese Beobachtungsmission eng mit Gruppen der Zivilgesellschaft und den Überwachungsgruppen zusammenarbeitet;

6.

bedauert das gegen Boris Nemtsov am 5. Juli 2011 verhängte sechsmonatige Reiseverbot und fordert dessen umgehende Aufhebung;

7.

erklärt sich besorgt über den Entwurf eines Gesetzes, das noch in der Duma zu erörtern ist und es russischen Gerichten ermöglichen würde, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in bestimmten Bereichen zu ignorieren, zumal eine solche Initiative im Widerspruch zu den Grundsätzen der Europäischen Menschenrechtskonvention steht; begrüßt die vor kurzem getroffene Entscheidung der russischen Duma, sich mit diesem Gesetzesentwurf derzeit nicht zu befassen und hofft, dass sie letztendlich auf diese Initiative verzichten wird.

8.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der OSZE, dem Europarat sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0268.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0066.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0234.

(4)  ABl. C 271 E vom 7.10.2010, S. 2.

(5)  ABl. C 224 E vom 19.8.2010, S. 27.

(6)  ABl. C 224 E vom 19.8.2010, S. 23.