18.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 390/27


Donnerstag, 23. Juni 2011
Mehr Effektivität zwischen dem EFRE und den übrigen Strukturfonds

P7_TA(2011)0286

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2011 zu dem derzeitigen Stand und den künftigen Synergien für mehr Effektivität zwischen dem EFRE und den übrigen Strukturfonds (2010/2160(INI))

2012/C 390 E/04

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 174 Absatz 1 und Artikel 175 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (1), insbesondere deren Artikel 9 Absatz 4,

in Kenntnis der Entscheidung 2006/702/EG des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Oktober 2008 zu Governance und Partnerschaft auf nationaler und regionaler Ebene und die Grundlage für Vorhaben im Bereich der Regionalpolitik (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2009 zur Kohäsionspolitik: In die Realwirtschaft investieren (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2009 zur Komplementarität und Koordinierung der Kohäsionspolitik mit Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2009 zum Grünbuch zum territorialen Zusammenhalt und zum Stand der Diskussion über die künftige Reform der Kohäsionspolitik (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zur Verwirklichung der Synergien von für Forschung und Innovation in der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und im Siebten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung vorgesehenen Mitteln in Städten und Regionen sowie in den Mitgliedstaaten und der Union (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zu dem Beitrag der Kohäsionspolitik zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie und der EU-Strategie bis 2020 (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zur Schaffung eines Binnenmarktes für Verbraucher und Bürger (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2010 zur Kohäsions- und Regionalpolitik der EU nach 2013 (10),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2010 zu einem effizienten Regelungssystem („Good Governance“) für die Regionalpolitik der EU (11),

in Kenntnis des 20. Jahresberichts der Kommission über die Durchführung der Strukturfonds (2008) vom 21. Dezember 2009 (KOM(2009)0617/2),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 31. März 2010 mit dem Titel „Kohäsionspolitik: Strategiebericht 2010 über die Umsetzung der Programme 2007-2013“ (KOM(2010)0110),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2010 mit dem Titel „Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020“ (KOM(2010)0553),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2010 mit dem Titel „Überprüfung des EU-Haushalts“ (KOM(2010)0700),

in Kenntnis des Fünften Berichts der Kommission über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: die Zukunft der Kohäsionspolitik (der „Fünfte Kohäsionsbericht“) vom November 2010,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 9. November 2010 zu den Schlussfolgerungen aus dem Fünften Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (KOM(2010)0642),

in Kenntnis des Schreibens der für Regionalpolitik, für maritime Angelegenheiten und Fischerei, für Beschäftigung, Soziales und Integration sowie für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständigen Mitglieder der Kommission an den Präsidenten der Kommission,

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0141/2011),

A.

in der Erwägung, dass die Union gemäß Artikel 174 AEUV „weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts“ entwickelt und verfolgt, „um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern“,

B.

in der Erwägung, dass gemäß Erwägung 40 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates bei „der Programmplanung (…) eine Koordinierung der Fonds untereinander sowie mit den sonstigen vorhandenen Finanzinstrumenten, der EIB und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) gewährleistet sein“ sollte und dass diese „Koordinierung (…) auch die Ausarbeitung komplexer finanzieller Instrumente und die Vorbereitung von öffentlich-privaten Partnerschaften betreffen“ sollte,

C.

in der Erwägung, dass sich die Kommission in ihrer Strategie „Europa 2020“ im Zusammenhang mit der Leitinitiative mit dem Titel „Ressourcenschonendes Europa“ zur Mobilisierung der Finanzinstrumente der EU – und zwar unter anderem des Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes, der Strukturfonds, der FuE-Rahmenprogramme, der Transeuropäischen Netze (TEN), des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und der EIB – als Teil einer kohärenten Finanzierungsstrategie, die EU-Mittel sowie öffentliche und private nationale Mittel bündelt, verpflichtete, womit sie der Notwendigkeit einer Übereinstimmung von Politikbereichen und Instrumenten Rechnung trug,

D.

in der Erwägung, dass in dem Fünften Kohäsionsbericht eindeutig anerkannt wird, dass für eine effektive regionale Entwicklung eine enge Koordinierung der staatlichen Maßnahmen auf allen Ebenen erforderlich ist,

E.

in der Erwägung, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Juni 2010 zum Strategiebericht 2010 der Kommission über die Umsetzung der kohäsionspolitischen Programme betonte, dass die Koordinierung der Kohäsionspolitik mit anderen Politikbereichen der EU und der Mitgliedstaaten erforderlichenfalls weiter verbessert werden müsse, um durch eine stärkere Koordinierung für mehr Effektivität bei der Verwirklichung gemeinsamer Ziele zu sorgen, und dass im allgemeinen Rahmen der Kohäsionspolitik mit einem einheitlichen strategischen Konzept und gemeinsamen Regeln für die Durchführung des EFRE, des Kohäsionsfonds und des ESF ein echter Zusatznutzen zu erzielen sei,

F.

in der Erwägung, dass die für Regionalpolitik, für maritime Angelegenheiten und Fischerei, für Beschäftigung, Soziales und Integration sowie für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständigen Mitglieder der Kommission in einem Schreiben an Präsident Barroso bestätigten, dass die unterschiedlichen EU-Politikbereiche stärker miteinander verknüpft werden müssten, um die nachhaltige und integrative Wirtschaftsentwicklung zu erreichen, die die Union verwirklichen müsse, und vorschlugen, einen gemeinsamen Strategierahmen auf EU-Ebene für den EFRE, den ESF, den Kohäsionsfonds, den ELER und den EFF für die Förderperiode nach 2013 zu erarbeiten,

G.

in der Erwägung, dass die Reform der Strukturpolitik für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 dazu führte, dass die Entwicklung des ländlichen Raums aus der allgemeinen Rahmenregelung für Strukturfonds herausgenommen wurde,

H.

in der Erwägung, dass die Rationalisierung der Ausgaben eine größere Effektivität und Effizienz der Politikbereiche auf EU-Ebene sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene erfordert und dass eine bessere Koordinierung und eine größere Komplementarität unverzichtbare Faktoren bei der Modernisierung der Kohäsionspolitik in der Zukunft sein werden,

I.

in der Erwägung, dass die tatsächlichen Synergien in Ermangelung eines unterstützenden politischen Rahmes in hohem Maße von der organisatorischen und strategischen Kompetenz der Empfänger abhängen, verschiedene EU-Förderinstrumente miteinander zu kombinieren,

J.

in der Erwägung, dass ein auf die lokale Entwicklung ausgerichteter Ansatz beträchtlich zur Effizienz und Effektivität der Kohäsionspolitik beitragen kann, und in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik das Schlüsselinstrument bleibt, um den für jedes Gebiet spezifischen Herausforderungen zu begegnen, wobei die Schwerpunktsetzung auf die städtische Dimension der Kohäsionspolitik, die auf größere funktionelle Gebiete ausgerichtet ist, mit ausgewogenen Bedingungen für die Erzeugung von Synergien in städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten einhergehen muss,

K.

in der Erwägung, dass ein akuter Bedarf und auch Druck besteht, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren, und dass dies mehr innovative Maßnahmen erfordert, um die Wirkung der verfügbaren Mittel zu steigern, und in der Erwägung, dass eine effektive Koordinierung der Politikbereiche und der Instrumente zu Einsparungen von Zeit und Ressourcen sowie zu echten Effizienz- und Effektivitätsgewinnen führen wird,

L.

in der Erwägung, dass eine Koordinierung und Synergien sowohl horizontal (durch die Kohärenz zwischen verschiedenen Politikbereichen) als auch vertikal (durch die Zusammenarbeit und Koordinierung verschiedener Verwaltungsebenen) anzustreben sind,

M.

in der Erwägung, dass ein fragmentierter Ansatz Unzulänglichkeiten der Politik, eine sich überschneidende oder sogar gegensätzliche Politik, widersprüchliche öffentliche Maßnahmen und Doppelaufwand zur Folge haben kann, was sowohl die regionale Effektivität der staatlichen Maßnahmen als auch ihre Wirkung auf nationaler Ebene beeinflusst, und in der Erwägung, dass das Konzept eines integrierten Ansatzes in den jüngsten Strategiepapieren der Kommission unzureichend herausgestellt wird,

N.

in der Erwägung, dass eine stärker integrierte, schlüssigere, effektivere und wirksamere Kohäsionspolitik größere Bemühungen um Anpassung der EU-Politik an die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten der verschiedenen Gebiete und Regionen der Union erfordert,

O.

in der Erwägung, dass die Strategischen Leitlinien – im Rahmen der allgemeinen Leitlinie für einen verbesserten Zugang zu Finanzmitteln – eine bessere Koordinierung zwischen den Fonds erfordern,

P.

in der Erwägung, dass in den Strategischen Leitlinien ausdrücklich gefordert wird, dass Synergien zwischen den strukturpolitischen Strategien, den beschäftigungspolitischen Strategien sowie den Strategien für die Entwicklung des ländlichen Raums gefördert werden sollen, wobei in diesem Zusammenhang hervorgehoben wird, dass die Mitgliedstaaten Synergien und Kohärenz zwischen den Maßnahmen gewährleisten sollten, die in einem bestimmten Gebiet und in einem bestimmten Tätigkeitsbereich aus dem EFRE, dem Kohäsionsfonds, dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Fischereifonds (EFF) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden sollen, und in der Erwägung, dass sie ferner vorsehen, dass die wichtigsten Leitprinzipien für die Abgrenzung und die Mechanismen für die Koordinierung der durch die verschiedenen Fonds geförderten Maßnahmen in nationalen strategischen Bezugsrahmen/nationalen Strategieplänen festgelegt werden sollten,

Q.

in der Erwägung, dass der Rat die Kommission in seinen Schlussfolgerungen vom 21. Februar 2011 zum Fünften Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt auffordert, die Möglichkeit ins Auge zu fassen, fondsübergreifende Programme aufzulegen,

R.

in der Erwägung, dass einige Regionen der Europäischen Union an Drittstaaten angrenzen, denen der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) zugute kommt, und in der Erwägung, dass die Finanzierungssynergien einiger Vorhaben besonders hervorgehoben werden sollten, so dass das Entwicklungspotenzial der europäischen Regionen, die sich in dieser Lage befinden, gesteigert werden kann,

S.

in der Erwägung, dass in der Halbzeitüberprüfung anerkannt wird, dass die Haushaltsflexibilität begrenzt ist und dass Hindernisse für eine Neugewichtung der Prioritäten sogar innerhalb der Programme bestehen, und auch festgestellt wird, dass die Effektivität durch Inkonsistenzen zwischen Programmen und hohe Verwaltungslasten behindert wird,

T.

in der Erwägung, dass es in der derzeitigen Situation nach der Krise wichtiger ist denn je, die Prozesse in den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten und die durch den Einsatz von EU-Mitteln erzielten Ergebnisse zu verstehen,

U.

in der Erwägung, dass es wichtig ist, die Sichtbarkeit und den „europäischen Zusatznutzen“ des EU-Beitrags sicherzustellen,

Zeit und Ort für eine bessere Koordinierung und größere Synergien

1.

fordert, dass rechtzeitig für den nächsten Finanzierungszeitraum nach 2013 ein einheitlicher Strategierahmen vorgeschlagen wird, um einen gemeinsamen Ansatz zu gewährleisten und die Synergien zwischen allen Maßnahmen zu nutzen, die vor Ort die Erreichung der Ziele der Kohäsionspolitik fördern, wie sie in den Verträgen festgelegt sind und aus dem EFRE, dem Kohäsionsfonds, dem ESF, dem ELER und dem EFF finanziert werden;

2.

weist darauf hin, dass es Sinn und Zweck der Kohäsionspolitik ist, ein nachhaltiges, intelligentes und integratives Wirtschaftswachstum zu fördern, das sich gleichmäßig auf die verschiedenen Gebiete und Gesellschaftsgruppen verteilt, das zwischen den einzelnen Regionen bestehende Entwicklungsgefälle zu verringern, Arbeitsplätze zu schaffen, die Lebensqualität zu erhöhen, die Arbeitskräfte für neue Arbeitsplätze, auch im Bereich der nachhaltigen Wirtschaft, zu schulen, den sozialen und territorialen Zusammenhalt zu fördern und das europäische Sozialmodell zu verwirklichen, das einen Faktor des Zusammenhalts und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft darstellt;

3.

erklärt, dass die Kohäsionspolitik dazu dienen sollte, EU-weit ein nachhaltiges Wachstum zu verwirklichen und für eine gerechte und gleichmäßige Verteilung des Wohlstands zu sorgen, indem der Wettbewerb gefördert und darauf abgezielt wird, die zwischen den EU-Regionen bestehenden sozioökonomischen Ungleichgewichte zu verringern;

4.

vertritt die Auffassung, dass die Kohäsionspolitik einen der Pfeiler bildet, auf denen eine Wirtschaftspolitik der Union zugunsten einer langfristigen Investitionsstrategie und der sozialen Eingliederung beruht; ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik sicherstellt, dass die Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand und benachteiligte Gruppen unterstützt werden, damit es zu einer ausgewogenen und harmonischen Entwicklung in der Europäischen Union kommt; stellt fest, dass der europäische Mehrwert darin besteht, dass wirtschaftliche Erfolge der EU allen zugute kommen; setzt sich deshalb dafür ein, dass die Kohäsionspolitik als eigenständige Politik erhalten bleibt und über beträchtliche Finanzmittel verfügt;

5.

begrüßt den in der Mitteilung der Kommission betreffend die Überprüfung des EU-Haushalts enthaltenen Vorschlag für die Annahme eines gemeinsamen Strategierahmens durch die Kommission, um die EU-Politikbereiche im Hinblick auf den Erfolg der Strategie Europa 2020 stärker miteinander zu verknüpfen; fordert in diesem Zusammenhang, Synergien zwischen den Finanzierungsarten der Leitinitiativen der Strategie EU 2020 zu fördern; hebt jedoch hervor, dass die größeren Synergieeffekte zwischen den von den oben genannten fünf Fonds finanzierten Maßnahmen im Rahmen des gemeinsamen Strategierahmens nicht nur für die Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020, sondern auch und in erster Linie für die Erreichung der Ziele der Kohäsionspolitik, wie sie im Vertrag festgelegt sind, von ausschlaggebender Bedeutung sind;

6.

begrüßt den Fünften Kohäsionsbericht, dessen Schwerpunkt zwar darauf liegt, den Beitrag hervorzuheben, den die Regionen und die Kohäsionspolitik zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 leisten können, der jedoch einige Schlussfolgerungen enthält, die die Bedeutung aufzeigen, die größeren Synergieeffekten zwischen den Strukturfonds, einschließlich des Kohäsionsfonds, zukommt;

7.

ist der Auffassung, dass die Ausgaben im Bereich der Kohäsionspolitik rationalisiert werden müssen, indem die Fragmentierung der Finanzinstrumente und –kanäle verringert und eine größere Komplementarität zwischen den verschiedenen Finanzinstrumenten gefördert wird; begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine bessere Prioritätensetzung und eine thematische Konzentration von EU- und nationalen Mitteln auf einige Prioritäten, damit eine bessere Koordinierung zwischen den Fonds erzielt werden kann und Raum für die Verbesserung der Strategie dieser Politik bleibt; betont jedoch, dass die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften weiterhin eine hinreichende Flexibilität benötigen, um die Prioritäten an ihre spezifischen Entwicklungsbedürfnisse anzupassen;

8.

begrüßt den Vorschlag der Kommission für Entwicklungs- und Investitionspartnerschaftsverträge zur besseren Koordinierung zwischen den Gemeinschaftsfonds und den nationalen Finanzierungen der Ziele und Programme; betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Konzeption und Durchführung dieser Verträge einbezogen werden müssen; fordert eine Abstimmung dieser Verträge mit den einzelstaatlichen Reformen der sektoralen Politikbereiche mit territorialen Auswirkungen (u. a. Verkehr und FuE-Infrastrukturen);

9.

betont, dass viele Initiativen für die Wirtschaftsentwicklung im Rahmen der Kohäsionspolitik nicht einfach Chancen eröffnen, die gerne ergriffen werden, dass ihr tatsächlicher Erfolg vielmehr davon abhängt, ob sowohl dem Faktor Mensch als auch physischen Faktoren Rechnung getragen wird (beispielsweise führen Verbesserungen der Infrastruktur nicht automatisch zu einem höheren Wachstum, wenn sie nicht mit Investitionen in Bildung, Unternehmen und Innovationen kombiniert werden); ist daher der Auffassung, dass durch größere Synergieeffekte zwischen dem EFRE, dem ESF und dem Kohäsionsfonds die Auswirkungen dieser Fonds auf die Entwicklung maximiert werden;

10.

verweist auf die Rolle, die dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bei der effektiven Inanspruchnahme des Europäischen Sozialfonds zukommt, da der EFRE für die Schaffung der Bedingungen wie angemessene Infrastruktur und ausreichende Zugänglichkeit, ohne die beschäftigungsbezogene Investitionen nicht effizient sein können, verantwortlich ist;

11.

betont, dass die Wirtschaftskrise Interventionen in Sektoren, die in den Zuständigkeitsbereich des Europäischen Sozialfonds fallen, noch dringlicher gemacht hat, insbesondere Interventionen zur Förderung der Beschäftigung, der beruflichen Umschulung, der sozialen Eingliederung und der Armutsverringerung;

12.

betont, dass der ESF als Instrument zur Unterstützung der Weiterbildung, des Erwerbs von Qualifikationen und der Umschulung als eine unverzichtbares Ressource betrachtet werden muss, deren Potenzial im Hinblick auf die Förderung eines integrativen und effizienten Wachstums und eines Europas, dessen Wettbewerbsfähigkeit auf Wissen basiert, bisher nicht vollständig ausgeschöpft wird;

13.

betont, dass eine gezielte und koordinierte Politikgestaltung die Priorisierung derjenigen Investitionen mit den größten Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Wirtschaftsentwicklung in den Regionen gewährleisten würde;

14.

ist der Ansicht, dass die Maßnahmen für die ländliche Entwicklung im Rahmen des ELER und die Maßnahmen für die nachhaltige Entwicklung von Fischereigebieten im Rahmen des EFF in einen einzigen Rahmen mit den anderen Strukturfonds, insbesondere dem EFRE, dem Kohäsionsfonds und dem ESF, integriert werden sollten; fordert die Kommission daher auf zu bewerten, inwieweit ein umfassender Ansatz für die Entwicklung der ländlichen Gemeinden und der fischwirtschaftlichen Gemeinschaften im Einklang mit dem Ziel des territorialen Zusammenhalts dadurch garantiert werden könnte, dass die Maßnahmen für die lokale Entwicklung im Rahmen der beiden in Rede stehenden Fonds unter den „Kohäsionsschirm“ gestellt werden, oder dadurch, dass wenigstens klarere Synergieeffekte zwischen allen Fonds erzielt werden; ist der Ansicht, dass ein derartiger Ansatz den Kontext wichtiger Politikbereiche, die territoriale Auswirkungen haben, berücksichtigen würde, und es den aktiv an den Entwicklungsprozessen auf regionaler und lokaler Ebene Beteiligten ermöglichen würde, eine effektiv an den Gegebenheiten vor Ort ausgerichtete Politik zu betreiben, die den territorialen Bedürfnissen von ländlichen Räumen, Fischereigebieten und kleinen Inseln gerecht wird;

15.

betont, dass die Koordinierung nicht nur zwischen den Instrumenten der Kohäsionspolitik als solchen (EFRE, ESF und Kohäsionsfonds), sondern auch zwischen den von diesen Instrumenten finanzierten Maßnahmen und den im Rahmen der Transeuropäischen Netze (TEN), des siebten Rahmenprogramms und des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) durchgeführten Tätigkeiten weiter verbessert werden sollte;

16.

ist der Ansicht, dass im Rahmen grenzübergreifender Vorhaben Synergien für das Ziel der territorialen Zusammenarbeit zwischen dem EFRE und dem Heranführungs- und dem Nachbarschaftsinstrument zweckdienlich sein können; fordert die Kommission auf zu prüfen, in welchen Fällen auch eine Koordinierung mit anderen Instrumenten der externen Aspekte der EU-Politikbereiche wie dem EEF angestrebt werden könnte;

17.

ist der Auffassung, dass durch diese gegenseitige Verstärkung und Koordinierung der EU-Politikbereiche zweifellos gewährleistet wird, dass sich die bestmöglichen Ergebnisse mit den Haushaltsmitteln der EU erzielen lassen; fordert Initiativen für die Entwicklung von Finanzierungstechniken wie die von der EIB finanzierten Instrumente sowie eine größere Nutzung dieser Instrumente;

18.

hebt jedoch hervor, dass viele Mitgliedstaaten mit Schwierigkeiten bei der Koordinierung zwischen den verschiedenen Fonds zu kämpfen haben und offenbar Befürchtungen in Bezug auf mangelnde Synergieeffekte und in einigen Fällen sogar in Bezug auf Überschneidungen zwischen den Fonds geäußert haben; unterstreicht in dieser Hinsicht, dass die komplexen Verwaltungsvorschriften für die Fonds zu große institutionelle Kapazitäten erfordern, damit Hindernisse überwunden werden können und die Durchführung der Fonds zufriedenstellend koordiniert werden kann; betont die Bedeutung der Kofinanzierung und die erforderliche Vereinfachung ihrer Vorschriften, damit die Synergien zwischen den Strukturfonds verstärkt werden können;

19.

unterstreicht, dass Vereinfachung, als die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Kohäsionspolitik, sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene stattfinden muss, um zu verbesserten Ergebnissen führen zu können; fordert die Kommission auf, eine vereinfachte Architektur für die künftige Politik vorzuschlagen, basierend auf mehr Flexibilität, Verhältnismäßigkeit und Sichtbarkeit bei der Nutzung der Fonds, um deren vollumfängliche und rasche Inanspruchnahme zu erleichtern;

20.

weist darauf hin, dass einer der wichtigsten Gründe für die Schwierigkeiten des EFRE und der anderen Strukturfonds bei der wirksamen Zuweisung von Fördermitteln für Vorhaben, die ein größeres Potenzial für die Generierung von Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen haben, die unverhältnismäßige Betonung der Aufnahmefähigkeit anstatt der Ergebnisse ist;

21.

tritt ein für eine stärker am Ergebnis orientierte Kohäsionspolitik, die weniger auf der Regelmäßigkeit von Ausgaben und auf Verfahren gründet, sondern eine effektive Ausgewogenheit zwischen der Qualität der Interventionen und finanzieller und verwaltungstechnischer Kontrolle herstellt; empfiehlt die Einführung angemessener Evaluierungsmaßnahmen, um die institutionellen und administrativen Kapazitäten der für Programmverwaltung zuständigen Stellen zu verbessern, was dazu beitragen wird, die Qualität der Mittelbindung zu verbessern und die Fehlerquote zu reduzieren;

22.

befürwortet eine einfachere und flexiblere Architektur der künftigen Kohäsionspolitik, die in der Lage ist, die bestmögliche Aufnahme und Effizienz der Mittel zu fördern;

23.

betont, dass der europäische Mehrwert durch größere Synergien zwischen den Finanzinstrumenten der Kohäsionspolitik und durch eine bessere Koordinierung zwischen diesen und anderen Finanzinstrumenten erreicht werden kann und muss;

Ein Ziel – Zusammenhalt; ein Instrumentarium, um es zu erreichen

24.

ist der Auffassung, dass gemeinsame Vorschriften für die Verwaltung, die Förderfähigkeit, die Rechnungsprüfung und das Berichtswesen betreffend Vorhaben, die aus dem EFRE, dem ESF, dem Kohäsionsfonds, dem ELER und dem EFF finanziert werden (insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Diversifizierung ländlicher Gebiete und Fischereigebiete), nicht nur eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung und Erleichterung der effektiven Durchführung kohäsionspolitischer Programme spielen würden, sondern auch die Bemühungen um Vereinfachungen maßgeblich unterstützen würden; ist ferner der Auffassung, dass dies sowohl die Nutzung der Mittel durch die Empfänger als auch die Verwaltung der Fonds durch die nationalen staatlichen Stellen vereinfachen, das Fehlerrisiko verringern und für eine Differenzierung sorgen würde, die erforderlich ist, um die Besonderheiten der Maßnahmen, Instrumente und Empfänger zu berücksichtigen, und auch die Teilnahme von kleinen Interessengruppen an kohäsionspolitischen Programmen sowie eine einfachere Aufnahme der verfügbaren Mittel ermöglichen würde, vorausgesetzt, dass diese Vereinfachung mit einer ausreichenden Mittelzuweisung für die technische Hilfe einhergeht;

25.

fordert, dass der Europäische Sozialfonds auch weiterhin im Rahmen der Verordnung über die allgemeinen Bestimmungen über die Fonds zur Umsetzung der Kohäsionspolitik bleibt; betont daher, dass das Konzept einer einzigen allgemeinen Verordnung, die die Verwaltung, die Förderfähigkeit, die Rechnungsprüfung sowie Vorschriften für die Kontrolle und das Berichtswesen umfasst, kombiniert mit kurzen und fondsspezifischen Verordnungen, die den besonderen politischen Zielen jedes Fonds Rechnung tragen, aufrechterhalten und verstärkt werden muss; betont ferner, dass die Koordinierung auf allen Ebenen der Politikgestaltung durchgeführt werden muss, angefangen bei der strategischen Planung über die konkrete Bereitstellung und die Auszahlungen bis hin zum Abschluss, zur Rechnungsprüfung, Kontrolle und Bewertung;

26.

fordert die Kommission auf, die effektivsten Mittel zur Verstärkung der Synergien vor Ort zu untersuchen; regt in dieser Hinsicht an, in Betracht zu ziehen, es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, sich für ein einziges operationelles Programm je Region oder ein operationelles Programm für mehrere Regionen im Rahmen von Strategien für Makroregionen zu entscheiden, an dem verschiedene Fonds (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, ELER und EFF) und eine einzige Verwaltungsbehörde beteiligt sind, wobei den Beiträgen der Regionen zu einem dezentralen Vorgehen sowie der Gewährleistung einer größeren Autonomie und Flexibilität der Regionen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, damit sie sich an der Ausarbeitung ihrer eigenen Strategien beteiligen können und die regionalen und lokalen Verwaltungsebenen aufgewertet werden; regt an, dass die nationalen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten die künftigen operationellen Programme ausarbeiten, die bestmöglich an die lokalen und regionalen Ziele angepasst sind;

27.

fordert die Kommission auf, fondsübergreifende Programme für die Mitgliedstaaten und die Regionen, die sie nutzen möchten, in Betracht zu ziehen; ist der Auffassung, dass dies zu einem integrierteren und flexibleren Vorgehen beitragen und die Effektivität zwischen den verschiedenen Fonds (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, ELER, EEF und dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung) erhöhen würde;

28.

fordert die Kommission auf, Vorschläge für eine Überprüfung der Bestimmungen über die Querfinanzierung und den Abbau der Hindernisse für ihre Anwendung auf der Grundlage verlässlicher und umfassender Daten über ihre Verwendung und ihre Auswirkungen vorzulegen, um ausgehend von der derzeit zu beobachtenden Lage für Vereinfachungen und größere Rechtssicherheit bei ihrer Anwendung zu sorgen;

29.

fordert eine Klarstellung der territorialen Reichweite und eine Vereinheitlichung der Regeln für die Zuschussfähigkeit zwischen EFRE und ELER in den ländlichen und stadtnahen Gebieten, um unnötige Überschneidungen zwischen den beiden Fonds zu vermeiden; bekräftigt, dass eine enge Zusammenarbeit bei der Auswahl und der Überwachung der in einem bestimmten Gebiet aus den beiden Fonds finanzierten Vorhaben erforderlich ist;

30.

betont den Mehrwert von Querfinanzierungen zwischen dem EFRE und dem ESF in Bezug auf die Flexibilität für Vorhaben zur sozialen Eingliederung und Strategien für die integrierte Entwicklung; fordert die Kommission auf, ein System der einzigen Anlaufstelle einzurichten, um den Betroffenen praktische Hinweise zu geben, sie zu informieren und zu beraten, damit sichergestellt ist, dass die Öffentlichkeit über die Querfinanzierung und Synergien zwischen den Fonds im Allgemeinen in angemessener Weise auf dem Laufenden gehalten wird; fordert nachdrücklich, dass dieses Bemühen um Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger zu erkennen sein und darauf abzielen muss, die verlangten Informationen auf das strikte Minimum zu beschränken;

31.

ist der Ansicht, dass die Entwicklung der Humanressourcen und eine bessere Informationsverbreitung Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausschöpfung der Mittel und die sorgfältige Durchführung unterschiedlicher Projekte sind;

32.

betont gleichzeitig, wie wichtig es ist, die Verwaltungskapazitäten in den Mitgliedstaaten auf regionaler und lokaler Ebene sowie bei den Interessengruppen zu erhöhen, um Hindernisse für effektive Synergien zwischen den Strukturfonds und anderen Fonds zu überwinden und die effektive Gestaltung und Umsetzung der Politik zu unterstützen; verweist nachdrücklich darauf, dass die Kommission in dieser Hinsicht eine wesentliche Rolle spielen muss;

33.

fordert die Kommission auf, sowohl die technische Hilfe als auch die Schulung nationaler, regionaler und lokaler Verwaltungen zu verstärken, um die Kapazitäten und die Kenntnis der mit den Durchführungsvorschriften verbundenen Probleme zu erhöhen;

34.

fordert die Mitgliedstaaten auf, den Investitionen in die institutionellen Kapazitäten Vorrang einzuräumen und ihre nationalen Vorschriften zu vereinfachen, um den bürokratischen Aufwand zu verringern und die Aufnahmefähigkeit zu erhöhen;

35.

verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass durch die Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität und des Grundsatzes des Regierens auf mehreren Ebenen ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Abstimmung zwischen verschiedenen Entscheidungsorganen und zur Verstärkung von Synergien zwischen den verschiedenen Finanzinstrumenten geleistet wird;

36.

hält es für eine bessere Verwendung der Fonds für äußerst wichtig, die Sozialpartner mittels einer nicht nur zeitweiligen Praxis des sozialen und territorialen Dialogs einzubeziehen;

37.

räumt ein, dass sich die Wirtschaftskrise ungleich auf die verschiedenen Gebiete und die Bevölkerung der EU auswirkt; ist der Ansicht, dass die neue Strategie für die Nutzung der Fonds effektiver sein wird, wenn die regionale Regierungsebene und die lokale Regierungsebene einbezogen werden, die die strategischen Ziele, auch über einen strukturierten Dialog mit allen Interessengruppen, Organisationen, die sich für die Geschlechtergleichstellung einsetzen, den Sozialpartnern und nichtstaatlichen Organisationen, aber auch mit Finanzinstituten und Banken, den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten anpassen können; fordert, dass bei der Formulierung der politischen Ziele genug Spielraum für regionale und lokale Bedürfnisse bleibt;

38.

fordert die Kommission auf, einen europäischen Leitfaden zum Regieren auf mehreren Ebenen auszuarbeiten und die Mitgliedstaaten zu ermuntern, ihn entsprechend den spezifischen lokalen und regionalen Zielen anzuwenden und die Verwaltungsverfahren der Kohäsionspolitik (d. h. Programmierung, Mittelausstattung und Durchführung in Partnerschaft mit der nationalen, regionalen und lokalen Ebene) auf diejenigen Fonds auszuweiten, die unter den geplanten gemeinsamen Strategierahmen fallen, um die Effizienz und Effektivität der öffentlichen Ausgaben zu steigern;

39.

fordert die Kommission auf, bei der Erstellung des neuen gemeinsamen Strategierahmens und der Vorlage von Vorschlägen für Verordnungen Bestimmungen aufzunehmen, die es den lokalen und regionalen Partnerschaften (Städten, funktionalen Regionen, Gruppen von Gebietskörperschaften) ermöglichen, die verschiedenen EU-Finanzierungsströme in einen schlüssigen und integrierten Rahmen in deren jeweiligen Gebieten zu integrieren;

*

* *

40.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.

(2)  ABl. L 291 vom 21.10.2006, S. 11.

(3)  ABl. C 15 E vom 21.1.2010, S. 10.

(4)  ABl. C 87 E vom 1.4.2010, S. 113.

(5)  ABl. C 117 E vom 6.5.2010, S. 46.

(6)  ABl. C 117 E vom 6.5.2010, S. 65.

(7)  ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 104.

(8)  ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 120.

(9)  ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 84.

(10)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0356.

(11)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0468.