7.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 377/23


Mittwoch, 11. Mai 2011
Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel

P7_TA(2011)0226

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Mai 2011 zu dem Grünbuch der Kommission über Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel (2010/2106(INI))

2012/C 377 E/05

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission „Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel“ (KOM(2010)0066),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Juni 2010 zur Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. März 2010 zum Thema „Biologische Vielfalt: die Zeit nach 2010“,

unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission mit dem Titel „Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen“ (KOM(2009)0147) und seine diesbezügliche Entschließung vom 6. Mai 2010 (1),

unter Hinweis auf FOREST EUROPE, die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE), sowie auf die von ihr verabschiedeten Resolutionen und die in Form von Leitlinien, Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung geleistete Arbeit der Sachverständigen,

unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 26. Februar 1999 über eine Forststrategie für die Europäische Union (2) und den Bericht der Kommission über die Durchführung der EU-Forststrategie (KOM(2005)0084),

unter Hinweis auf den EU-Forstaktionsplan (EU-FAP) 2006-2011 (KOM(2006)0302) und die Halbzeitbewertung der Durchführung dieses Aktionsplans (3),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (4), den Zusammenfassenden Bericht über den Erhaltungszustand von Arten und Lebensraumtypen gemäß Artikel 17 der Habitatrichtlinie (KOM(2009)0358) und die Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 21. September 2010 zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (5) und vom 3. Februar 2009 zu der Wildnis in Europa (6),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der 10. Konferenz der Vertragsstaaten (COP10) des UNEP über die biologische Vielfalt in Nagoya im Oktober 2010 und die in Aichi gesetzten Ziele für die biologische Vielfalt, insbesondere die Verpflichtung, 17 % der Land- und Binnengewässerflächen, eingebunden in größere Landschaften, durch wirksame Erhaltungsmaßnahmen zu schützen,

unter Hinweis auf die von der Kommission in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „Shaping forest communication in the European Union: public perceptions of forests and forestry“ (7),

unter Hinweis auf die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC), das Kyoto-Protokoll und den Bericht des Zwischenstaatlichen Sachverständigenrates für Klimafragen (IPCC) mit dem Titel „Leitfaden für die gute Praxis im Hinblick auf Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF)“,

unter Hinweis auf den Aktionsplan für Biomasse (KOM(2005)0628),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) (8), die Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (EHS-Richtlinie) (9), die Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 (Lastenteilungsentscheidung) (10), den Bericht der Kommission über Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung fester und gasförmiger Biomasse bei Stromerzeugung, Heizung und Kühlung (KOM(2010)0011), Kapitel 9: „Forstwirtschaft“ des 4. Bewertungsberichts des IPCC und die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur Ausarbeitung eines Berichts über ein Nachhaltigkeitskonzept für die energetische Nutzung von Biomasse,

unter Hinweis auf das Europäische Programm zur Klimaänderung und die von der Sachverständigengruppe für Klimapolitik im Bereich LULUCF geleistete Arbeit (11),

unter Hinweis auf seine Studien zur Bewertung des Grünbuchs mit dem Titel „Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel“ (PE 449.292), zur Forstwirtschaft und dem Emissionshandelssystem der EU (PE 440.329) und zu den europäischen Maßnahmen zum Schutz der Wälder vor Bränden (PE 449.237) sowie auf die Schlussfolgerungen der Untergruppe „Wald“ der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Klimawandel, Artenvielfalt und nachhaltige Entwicklung“, die am 13.7.2010 in Brüssel zusammentrat,

unter Hinweis auf das Europäische Landschaftsübereinkommen aus dem Jahr 2000 (Übereinkommen von Florenz),

unter Hinweis auf die Richtlinie 1999/105/EG des Rates über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut (12) und auf die Überprüfung der EG-Pflanzenschutzregelung,

unter Hinweis auf den TEEB-Bericht mit dem Titel „Die ökonomische Bedeutung der Natur in Entscheidungsprozesse integrieren – eine Synthese“ und den TEEB-Sachstandsbericht zum Klimawandel,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. April 2010 über die Prävention von Waldbränden in der Europäischen Union,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 8. und 9. November 2010 zu innovativen Lösungen für die Finanzierung von Maßnahmen zur Katastrophenverhütung,

unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (13),

unter Hinweis auf den Abschlussbericht über die Umsetzung des „Forest Focus“-Systems (KOM(2010)0430),

unter Hinweis auf den Technischen Bericht Nr. 9/2006 der Europäischen Umweltagentur (EUA) mit dem Titel „European forest types: Categories and types for sustainable forest management reporting and policy“ (Europäische Waldtypen: Klassifizierung von Wäldern für Berichte und Maßnahmen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung),

unter Hinweis auf den für die Generaldirektion der Kommission für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung erstellten Bericht mit dem Titel „Auswirkungen des Klimawandels auf europäische Wälder und Möglichkeiten der Anpassung“ (14),

unter Hinweis auf den Bericht für die Generaldirektion der Kommission für Umwelt aus dem Jahr 2009 mit dem Titel „Durchführung der EU-Forststrategie: Wie lassen sich die Wälder in der EU vor schädlichen Auswirkungen schützen?“ (15),

unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nr. 9/2004 über Forstmaßnahmen als Teil der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums (einschließlich der Antwort der Kommission),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen (16),

unter Hinweis auf die Empfehlungen des Expertennetzes der FAO/UNECE/ILO hinsichtlich der Umsetzung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung,

unter Hinweis auf die Helsinki-Resolution H1 der Europäischen Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE), in der NWB definiert wird als „die Pflege und Nutzung von Wald und Waldflächen in einer Art und Intensität, die deren biologische Vielfalt, Produktivität, Regenerationsfähigkeit, Vitalität und Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, erhält und anderen Ökosystemen keinen Schaden zufügt“,

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0113/2011),

A.

in der Erwägung, dass mehr als 42 % der Fläche der EU von Wäldern und Waldflächen bedeckt sind und die Holz- und Forstwirtschaft mit einem Umsatz von mehr als 300 Mrd. EUR über 2 Millionen Arbeitsplätze, meist in ländlichen Gebieten, stellt und somit durch die Bereitstellung von Holz und Angebote für den Fremdenverkehr einen Beitrag zum wirtschaftlichen Wachstum, zur Beschäftigung und zum Wohlstand leistet,

B.

in der Erwägung, dass die Wälder der EU umfassende Biosphären sind, die nicht nur aus Bäumen bestehen, und dass sie als Ökosysteme Leistungen von unschätzbarem Wert erbringen – unter anderem CO2-Speicherung, Regulierung des Pegels von Wasserläufen, Erhaltung von Landschaften, Bewahrung der Fruchtbarkeit des Bodens, Schutz vor Bodenerosion und Wüstenbildung und Schutz vor Naturkatastrophen –, die alle für die Landwirtschaft, die Entwicklung des ländlichen Raums und die Lebensqualität der europäischen Bürger von größter Bedeutung sind,

C.

in der Erwägung, dass etwa 40 % der Wälder der EU Staatseigentum und etwa 60 % Eigentum von mehr als 10 Millionen privaten Waldbesitzern sind, so dass sowohl private als auch öffentliche Akteure durch die Umsetzung der NWB vor Ort für den Schutz der Wälder und die nachhaltige Nutzung der Wälder verantwortlich sind,

D.

in der Erwägung, dass trotz besorgniserregender Entwaldungsraten in manchen Teilen der Welt der langfristige Entwicklungstrend, was die Zunahme der Waldflächen in der Europäischen Union betrifft, stabil ist und Schätzungen zufolge immer mehr Kohlenstoff in Holzbiomasse gebunden wird, doch in der Erwägung, dass trotz der im Wesentlichen positiven Tendenz die CO2-Speicherung in ganz Europa weit hinter der natürlichen Speicherkapazität der Wälder zurückbleibt und die Wälder sogar zu einer Kohlenstoffquelle werden könnten, da der Druck nach einer Erhöhung der Einschlagmengen zunimmt und ungefähr 500 000 Hektar Wald pro Jahr in der EU durch Waldbrände und illegalen Holzeinschlag zerstört werden,

E.

in der Erwägung, dass 30 % der NATURA-2000-Gebiete Waldgebiete und andere bewaldete Lebensräume sind und für die Biotopvernetzung eine wichtige Funktion als Trittsteine erfüllen, sowie in der Erwägung, dass der Erhaltungszustand von 66 % der Waldökotypen von gemeinschaftlichem Interesse als „ungünstig“ bewertet wird,

F.

in der Erwägung, dass Bergwälder ein Drittel der gesamten bewaldeten Fläche der EU ausmachen und ein wesentlicher Bestandteil der Naturlandschaft sind, da sie zum Schutz des Bodens und zur Regulierung der Wasserversorgung beitragen, und dass diese Wälder im Hinblick auf die lokalen Wirtschaftstätigkeiten eine wesentliche Rolle spielen,

G.

in der Erwägung, dass der Schutz der letzten Wildnisgebiete dazu beitragen kann, dem voranschreitenden Verlust an biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen in der EU bis 2020 Einhalt zu gebieten,

H.

in der Erwägung, dass Hochrechnungen zufolge bis 2020 58 % der aus erneuerbaren Quellen erzeugten Energie der EU aus fester Biomasse und Bioabfall stammen werden und dass davon ausgegangen wird, dass der Anteil der forstwirtschaftlichen Biomasse im Verhältnis dazu zwar zurückgehen wird, die Nachfrage nach Holz als Energiequelle jedoch stetig steigen wird, und in der Erwägung, dass daher Wachsamkeit gefordert ist, um illegalen Holzeinschlag und eine Intensivierung der forstwirtschaftlichen Produktionsverfahren zu verhindern, durch die das Verhältnis von Holzeinschlag zu Holznachwuchs in einigen Mitgliedstaaten die 100-Prozent-Marke überschreiten könnte, was den Klimaschutz- und Artenschutzzielen abträglich wäre, und dass die Energieerzeugung aus Biomasse weniger von forstwirtschaftlicher Biomasse abhängig sein sollte,

I.

in der Erwägung, dass der Schutz der Wälder und ihrer Funktionen generell in alle politischen Maßnahmen der EU, die einen Bezug zu Wäldern haben, einbezogen werden sollte,

J.

in der Erwägung, dass Wälder lebende, im Zuge der Evolution entstandene Ökosysteme sind, die oft über die Landesgrenzen hinausreichen und unterschiedlich klassifiziert werden können, unter anderem nach bioklimatischer Zone und Waldtyp, und in der Erwägung, dass die EUA als Orientierungshilfe für politische Entscheidungen der EU eine eigene Nomenklatur für Wälder entwickelt hat, sowie in der Erwägung, dass in der EU-Forstpolitik die jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse in allen Bereichen berücksichtigt werden sollten, etwa hinsichtlich der europäischen Wasserscheide, und diese Politik nicht so weit gefasst werden darf, dass sie nicht mehr sinnvoll ist,

K.

in der Erwägung, dass die unterschiedlichen Waldtypen und der Forstsektor aufgrund des Klimawandels von einer Reihe unvorhersehbarer biotischer und abiotischer Gefahren bedroht sein können, wie etwa Schädlinge, Stürme, Dürreperioden und Brände, und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder bei den Bemühungen um ihren Schutz folglich eine tragende Rolle spielt,

L.

in der Erwägung, dass fundierte und vergleichbare Informationen über den Zustand der Wälder in der EU, die Folgen des Klimawandels und die Produktionsmuster in den Wäldern sowie auch über den Beitrag der Wälder zur Abschwächung der Folgen sowie zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels, eine wichtige Voraussetzung für die Politik und die Planung sind,

M.

in der Erwägung, dass Waldbrände und Brandstiftung, die oft mit Hintergedanken begangen wird, jährlich mehr als 400 000 Hektar Waldfläche insbesondere, aber nicht ausschließlich in der Mittelmeerregion vernichten und viele Menschenleben fordern sowie Besitz, Arbeitsplätze, die biologische Vielfalt und die Schutzfunktionen von Wäldern zerstören, sowie in der Erwägung, dass die Regeneration nach Bränden in allen Wäldern äußerst schwierig ist und im Fall von Natura-2000-Netzen die Verwirklichung von deren Zielen verhindert,

N.

in der Erwägung, dass Wälder im oben genannten Weißbuch zur Anpassung an den Klimawandel als eines der wichtigsten Handlungsfelder genannt werden und dort auch hervorgehoben wird, dass die EU-Forststrategie in Bezug auf Aspekte im Zusammenhang mit dem Klimawandel aktualisiert werden sollte,

O.

in der Erwägung, dass nur 5 % der europäischen Waldgebiete Primärwälder und von menschlicher Tätigkeit unberührt sind, und in der Erwägung, dass der geringe Anteil dieser Waldtypen in Verbindung mit der zunehmenden Fragmentierung des verbleibenden Bestands an allen Waldtypen die Wälder gegenüber klimabedingten Bedrohungen anfälliger macht und zum Teil den weiterhin schlechten Erhaltungszustand vieler Waldpflanzenarten, die aus europäischer Sicht schützenswert sind, erklärt,

P.

in der Erwägung, dass der Ausbau der Schutzfunktionen von Wäldern – vor allem angesichts klimatisch bedingter extremer Erscheinungen wie Brände und Überschwemmungen – Teil der Strategie sein sollte, die die EU und die Mitgliedstaaten im Katastrophenschutz verfolgen,

Q.

in der Erwägung, dass der TEEB-Bericht in Bezug auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis öffentlicher Investitionen in ökosystembasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel und zu dessen Abschwächung zwingende Argumente enthält, gerade was grüne Infrastruktur wie die Wiederherstellung und Erhaltung von Wäldern betrifft,

R.

in der Erwägung, dass die verschiedenen einzelstaatlichen, regionalen und lokalen Waldbewirtschaftungssysteme ebenso geachtet wie unterstützt werden müssen, wenn die Anpassungsfähigkeit dieser Systeme erhöht werden soll,

S.

in Erwägung, dass die Fähigkeit der europäischen Wälder, als wirksame Senken für CO2, NH3 und NOX zu fungieren, noch nicht voll ausgeschöpft wird und die Nutzung von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern einen langfristigen Beitrag zum Klimaschutz leisten dürfte, da es als wiederverwendbarer, kohlenstoffreicher Ersatz für weithin in der Bauindustrie und anderen Industriebranchen genutzte energieintensive Materialien wie Metalllegierungen, Kunststoffe und Beton dient,

T.

in der Erwägung, dass die von der Kommission erfassten Daten belegen, dass die Sommertemperaturen in Südeuropa doppelt so schnell steigen werden wie im übrigen Europa und die sommerlichen Niederschläge im Süden pro Jahrzehnt um 5 % zurückgehen werden,

U.

in der Erwägung, dass der EU-FAP auf vier Ziele ausgerichtet ist: die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, die Umwelt zu schützen, die Lebensqualität zu erhöhen und für eine bessere Abstimmung zu sorgen, und dass gerade im Hinblick auf die erste Zielsetzung große Fortschritte erzielt wurden,

V.

in der Erwägung, dass in Europa im Rahmen des FOREST EUROPE-Prozesses in der Frage der nachhaltigen Waldbewirtschaftung Einigkeit auf freiwilliger Basis erzielt wurde, und in der Erwägung, dass der bestehende Rahmen der NWB weder uneingeschränkt anerkannt noch konsequent umgesetzt wird,

W.

in Erwägung, dass im FOREST-EUROPE-Prozess umfassende Vorarbeiten für Verhandlungen zu einem rechtsverbindlichen Instrument durchgeführt wurden und bei der nächsten Konferenz in Oslo im Juni 2011 diesbezügliche Beschlüsse zu erwarten sind,

X.

in der Erwägung, dass die Verordnung zum Schutze des Waldes gegen Brände (17) und die Verordnung für das Monitoring von Wäldern (Forest Focus) (18) nicht mehr in Kraft sind und infolgedessen keine systematische Berichterstattung und Finanzierung stattfindet,

Y.

in der Erwägung, dass die genetische Auswahl darauf abzielen sollte, die Adaptionsmerkmale des Waldökosystems zu verbessern,

Z.

in der Erwägung, dass mehr Informationen über den Einfluss der Wälder auf die Wetterlagen auf europäischer Ebene benötigt werden,

AA.

in der Erwägung, dass in dem oben genannten Bericht an die Kommission aus dem Jahr 2009 mit dem Titel „Durchführung der EU-Forststrategie: Wie lassen sich die Wälder in der EU vor schädlichen Auswirkungen schützen?“ vier Optionen ausgemacht und untersucht werden, nämlich die Weiterverfolgung der derzeitigen Strategie, die offene Koordinierungsmethode, eine verstärkte Überwachung und die Einführung einer Wald-Rahmenrichtlinie,

1.

begrüßt das Grünbuch der Kommission „Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel“; vertritt die Auffassung, dass die Forststrategie der EU nach dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf eine Verbesserung der nachhaltigen Bewirtschaftung und Erhaltung der Wälder ausgebaut werden muss;

2.

weist jedoch darauf hin, dass nach Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union die EU in den Bereichen tätig werden kann, in denen die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahme von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können;

3.

begrüßt die Auffassung der Kommission, dass die Wälder als ein maßgeblicher Faktor, der zur Lösung der Klimakrise beiträgt, angesehen werden sollten; hebt mit Nachdruck hervor, dass eine nachhaltige Waldbewirtschaftung von ganz entscheidender Bedeutung dafür ist, dass die EU ihre Klimaschutzziele verwirklicht und die erforderlichen Ökosystemleistungen, wie biologische Vielfalt, Schutz vor Naturkatastrophen und Bindung von CO2 aus der Atmosphäre, gewährleistet werden;

4.

weist darauf hin, dass die Wälder Biosphären bilden, die mehr als nur Bäume umfassen, und ihre Widerstandsfähigkeit daher nicht nur von der biologischen Vielfalt der Bäume, sondern aller im Wald lebenden Organismen, insbesondere der im Wald lebenden Wildtiere, abhängig ist und dass die Wälder für die Anpassungsfähigkeit der europäischen Gesellschaften an den Klimawandel eine entscheidende Rolle spielen;

5.

hebt hervor, dass die Wälder die wichtigste Kohlenstoffsenke darstellen und somit eine herausragende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels spielen; hält es daher für äußerst wichtig, dass die Europäische Union ihre Strategie zur Bekämpfung der Phänomene, die die Waldflächen schädigen, wie Waldbrände und Luftverschmutzung, verstärkt;

6.

ist davon überzeugt, dass ökologische Nachhaltigkeit die Voraussetzung dafür ist, dass die Wälder der EU auch weiterhin ihre Funktionen für Wirtschaft und Gesellschaft erfüllen können;

7.

hebt die Rolle hervor, die der biologischen Vielfalt der Wälder bei der Anpassung an den Klimawandel zukommt, und betont, dass die Kenntnisse in Bezug auf die Indikatoren für die biologische Vielfalt der Wälder und insbesondere auch für die genetische Vielfalt der Wälder im Hinblick auf eine bessere Anpassung verbessert werden müssen;

8.

spricht der Kommission seine Anerkennung für die umfassende Analyse der biotischen und abiotischen Gefahren aus, die sie im Rahmen des Grünbuchs vorgenommen hat, und macht sie auf die Notwendigkeit aufmerksam, auch andere Faktoren zu untersuchen, die unmittelbar mit den Auswirkungen des Klimawandels auf die Wälder zusammenhängen, wie das Phänomen des Blatt- bzw. Nadelverlusts, das dazu geführt hat, dass sich die Fläche mit entlaubten bzw. entnadelten Baumkronen in den Wäldern Südeuropas in den letzten 20 Jahren verdoppelt hat, und zu dessen unmittelbaren Folgen ein Rückgang der Kapazität und Effizienz der Kohlenstoffbindung und eine verminderte Temperaturausgleichsfunktion der Wälder bei Dürren oder Hitzewellen infolge des frühzeitigen Blatt- bzw. Nadelverlusts der Bäume gehören;

9.

ist sich der wichtigen Beiträge bewusst, die bestehende internationale Zertifizierungssysteme, wie der Forest Stewardship Council (FSC) und das Zertifizierungsprogramm für nachhaltige Waldbewirtschaftung (PEFC), zu einer nachhaltigen Forstwirtschaft leisten;

Die Europäische Forststrategie und der Forstaktionsplan

10.

betont, dass die oben genannte EU-Forststrategie und der Forstaktionsplan um die Aspekte des Klimawandels und eines umfassenderen Waldschutzes ergänzt werden sollten; weist darauf hin, dass vor einer solchen Überarbeitung eine umfassende forstpolitische Debatte mit den Mitgliedstaaten und allen von der Umsetzung der Maßnahmenvorschläge betroffenen Akteuren geführt werden muss;

11.

begrüßt, dass die Bemühungen der EU, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Holz- und Forstwirtschaft auf internationales Niveau zu bringen, erfolgreich waren;

12.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich nachdrücklicher für die im EU-FAP verankerten Ziele in den Bereichen Umweltschutz und Lebensqualität einzusetzen, da deren Umsetzung zurzeit hinter dem Zeitplan zurückbleibt;

13.

fordert die Kommission auf, eine Analyse der Auswirkungen der Maßnahmen der EU auf die Wälder in der EU vorzunehmen, um zu prüfen, ob diese Maßnahmen kohärent sind und den Schutz der Wälder gewährleisten;

14.

fordert die Kommission auf, eine Analyse der gegenwärtig für die Wälder und die Forstwirtschaft verfügbaren Finanzmittel durchzuführen und eine Neuzuweisung bestehender Finanzmittel, die negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt der Wälder haben, gemäß den oben genannten Schlussfolgerungen des Rates vom März 2010 vorzunehmen;

15.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Durchführung der Maßnahmen zu beschleunigen, die in der Mitteilung der Kommission vom 27. Februar 2008 über eine innovative und nachhaltige forstbasierte Industrie in der EU (KOM(2008)0113)) vorgesehen sind, und dabei zu berücksichtigen, dass durch eine übermäßige Regulierung die Wettbewerbsfähigkeit von Holzerzeugnissen gegenüber nicht erneuerbaren und energieintensiven Materialien verringert wird;

16.

betont, dass bei Maßnahmen zum Schutz des Waldes berücksichtigt werden sollte, dass biotische und abiotische Gefahren je nach Art und bioklimatischer Zone und regionalen Bedingungen grenzüberschreitend auftreten; betont zudem, dass auf der Grundlage der von der EUA entwickelten Nomenklatur für Wälder Maßnahmen getroffen werden sollten, um die politischen Initiativen der Mitgliedstaaten und Regionen zu unterstützen, zu koordinieren und zu ergänzen, wenn die EU einen zusätzlichen Nutzen schafft;

17.

unterstreicht, dass der Schutz der Wälder vom langfristigen Engagement der Mitgliedstaaten, der Regionen, der Holz- und Forstwirtschaft sowie der öffentlichen und privaten Waldbesitzer abhängig ist;

18.

ist der Ansicht, dass die nördlichen borealen Wälder (Taiga) und die mediterranen Wälder von unermesslichem Wert im Hinblick auf die europäische biologische Vielfalt und auch als Senken für die Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre sind und ihnen ein verstärkter Schutz zuteil werden sollte;

19.

vertritt die Ansicht, dass die langfristige Waldplanung flexibel, anpassungsfähig und partizipativer Natur sein sollte, wobei alle denkbaren Szenarien berücksichtigt, die Prüfung verschiedener Optionen für die künftige Entwicklung ermöglicht und eine realistische und verlässliche Grundlage zur Unterstützung der Entscheidungsfindung für die Bewirtschaftung geschaffen werden sollten; ist zudem der Ansicht, dass dies auf der Ebene der EU in Form eines ständigen „Forstforums“ geschehen sollte, um einen langfristigen Schutz der Wälder zu gewährleisten;

Nachhaltige Waldbewirtschaftung

20.

begrüßt, dass es mit FOREST EUROPE gelungen ist, die nachhaltige Waldbewirtschaftung auszudehnen und über die Leitlinien, Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in Europa Einigkeit zu erzielen; stellt jedoch fest, dass der bestehende Rahmen der NWB nicht konsequent umgesetzt wird;

21.

weist darauf hin, dass die NWB darauf abzielt, die Aspekte Produktion und Schutz miteinander in Einklang zu bringen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Wälder, in Abhängigkeit von den nationalen, regionalen oder lokalen Prioritäten, auch weiterhin ihre wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Funktionen erfüllen; stellt mit Besorgnis fest, dass die zunehmende Tendenz, die Wälder nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu sehen und ihre ökologischen und sozialen Aspekte außer Acht zu lassen, nicht mit den Grundsätzen der NWB vereinbar ist;

22.

fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Ergänzung der oben genannten Verordnung (EU) Nr. 995/2010 gegen illegal geschlagenes Holz vorzulegen, um sicherzustellen, dass sämtliches Holz bzw. alle Holzerzeugnisse, die in Europa in Verkehr gebracht werden, aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen;

23.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des Handels mit daraus gewonnenem Holz fortzusetzen und auf diese Weise einen Beitrag zur Bekämpfung der Entwaldung, der Waldschädigung und des Rückgangs der biologischen Vielfalt zu leisten;

24.

fordert, dass die Verbindung zwischen den nationalen Forstprogrammen (NFP) und dem Forstaktionsplan (FAP) durch eine strukturierte Berichterstattung an den Ständigen Forstausschuss verstärkt wird;

25.

ist der Ansicht, dass die NWB eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die Wälder der EU auch weiterhin ihre Funktionen für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft erfüllen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für den Forest-Europe-Prozess dadurch deutlich zu machen, dass sie der Umsetzung der NWB verbindlichen Charakter in der Europäischen Union verleihen; ist zudem der Auffassung, dass eine solche Verpflichtung dazu beitragen würde, Nachhaltigkeitsgrundsätze in die Forstwirtschaft zu übernehmen, und als bestmögliche Unterstützung für den Forest-Europe-Prozess und die rechtsverbindlichen Vereinbarungen im Rahmen von Forest Europe und des Waldforums der Vereinten Nationen dienen würde;

26.

setzt sich dafür ein, dass die aktive NWB im Kontext langfristiger NFP, die die nationalen und regionalen Prioritäten, messbare Ziele sowie Bewertungskriterien umfassen und den zunehmenden Bedrohungen der Wälder durch den Klimawandel Rechnung tragen, vollständig umgesetzt wird;

27.

betont, dass die Entwicklungspläne für den ländlichen Raum oder die Operationellen Programme nicht als den NFP gleichwertig angesehen werden sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die NFP den in den Studien über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserressourcen, Ökosysteme und die biologische Vielfalt enthaltenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen Rechnung tragen und dass die Strategien und Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums mit den Forstprogrammen, den Strategien für die biologische Vielfalt und den Aktionsplänen für erneuerbare Energieträger in Einklang stehen;

28.

weist darauf hin, dass allen bioklimatischen Zonen, nachhaltigen Bewirtschaftungssystemen und Waldtypen die genetische Vielfalt, die natürliche Regeneration und die Vielfalt der Strukturen und der Artenmischung aller im Wald lebenden Organismen gemeinsam sind und dass die Wälder aufgrund dieser Merkmale zur Anpassung an den Klimawandel fähig sind; stellt ferner fest, dass die NWB die Wirtschaftlichkeit von Wirtschaftswäldern gewährleistet, diese jedoch Wäldern mit anderen Primärfunktionen als der Holzproduktion nicht aufzwingt;

29.

ist der Auffassung, dass der langfristige Waldschutz von der Schaffung bzw. Erhaltung von Waldökosystemen abhängt, die eine hohe Vielfalt hinsichtlich der Zusammensetzung, des Alters und der Struktur der Bäume aufweisen;

30.

fordert die Kommission auf, Empfehlungen vorzulegen, wie die nationalen Katastrophenschutzsysteme angepasst werden können, um die Folgen des Klimawandels für die Wälder zu bewältigen; fordert die Kommission insbesondere eindringlich auf, Maßnahmen zu treffen, um die Ressourcen und Kapazitäten der europäischen taktischen Reserve zur Waldbrandbekämpfung (European Forest Fire Tactical Reserve) auszubauen;

31.

warnt vor einer uneingeschränkten kommerziellen Nutzung von Waldbeständen, die, insbesondere im Falle natürlicher Wälder, sehr oft zu deren irreversibler Zerstörung führt;

32.

ist der Auffassung, dass bei der Bekämpfung des Klimawandels der landwirtschaftlich genutzte Baumbestand auf Grund seiner Bedeutung für die CO2-Speicherung in gleicher Weise wie herkömmliche Wälder, die nicht der Erzeugung dienen, bewertet werden sollte;

Allgemeine Vorschläge

33.

fordert die Kommission auf, weiter an der Erstellung eines Weißbuchs über den Waldschutz in der EU zu arbeiten und dabei den Ergebnissen der Konsultation der Öffentlichkeit zum Grünbuch, der allgemein empfundenen Notwendigkeit, auf den Klimawandel vorbereitet zu sein, der Studie über die Durchführung der EU-Forststrategie und der Studie über die Anpassungsoptionen Rechnung zu tragen; ist der Ansicht, dass das Weißbuch, das den Beitrag der Wälder zur Wirtschaft durch Holzprodukte, Waldnebenerzeugnisse und Dienstleistungen des Waldes bekräftigt, auch einen Schwerpunkt auf die Erhaltung und Ausweitung der europäischen Wälder legen sollte, da diese den europäischen Gesellschaften helfen, die Folgen des Klimawandels abzuschwächen und sich an seine Auswirkungen anzupassen; ist zudem der Auffassung, dass ein größerer Schutz von hochwertigen Lebensräumen und Schutzwäldern, die Schutz vor Hochwasser, Erdrutschen, Bränden, Wüstenbildung, Verlust an biologischer Vielfalt und schweren Wetterkatastrophen bieten sollen, gewährleistet werden muss; hält angemessene Finanzmittel, den Wissensaustausch und die Förderung der Forschung und Information für wesentliche Aspekte der Vorschläge der Kommission;

34.

bekräftigt seinen Standpunkt betreffend die Notwendigkeit einer umfassenderen Finanzierung der EU-Maßnahmen zum Schutz des Waldes im Rahmen der Säule „ländliche Entwicklung“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP); weist darauf hin, dass angesichts der neuen Herausforderungen infolge des Klimawandels deutlich wird, dass mehr Mittel und neue Förderinstrumente für den Waldschutz benötigt werden könnten;

35.

fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten im Hinblick auf Zahlungen für Leistungen des Ökosystems als Anerkennung ihres wirtschaftlichen Werts und als Belohnung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt der Wälder und die Wiederherstellung von Waldökosystemen eingehend zu prüfen und das Parlament und den Rat darüber zu unterrichten; weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass sich die Unternehmen der Vorteile bewusst werden, die ihnen aufgrund ihres Engagements für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und den Waldschutz im Hinblick auf ihre Glaubwürdigkeit, Öffentlichkeitswirkung und auch in finanzieller Hinsicht entstehen;

36.

fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für einen Rechtsakt zur Verhütung von Waldbränden vorzulegen, in dem Mittel für Schutzpläne und die Risikobewertung, das europäische Waldbrandinformationssystem (EFFIS), die Brandentdeckung, Infrastrukturen und Ausbildungsangebote sowie für die Walderneuerung nach Bränden vorgesehen werden, und die Einführung eines Verbots zu prüfen, wonach auf Böden, die einem Waldbrand zum Opfer gefallen sind, 30 Jahre lang nicht mehr gebaut werden darf;

37.

fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, im dem ein Bauverbot für Flächen vorgesehen ist, die infolge von nachweislich durch Brandstiftung verursachten Bränden brachliegen;

38.

fordert, dass rechtliche Hindernisse bei nachhaltiger Bewirtschaftung abgebaut werden;

39.

weist darauf hin, dass ein angemessener Finanzrahmen für die Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Waldbränden geschaffen werden muss, und fordert gleichzeitig mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds;

40.

fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für einen Rechtsakt zu Informationen über Wälder vorzulegen, der den Bedrohungen durch den Klimawandel und der Notwendigkeit Rechnung trägt, im Rahmen des UNFCCC und des CBD sowie im Zusammenhang mit den Umweltkonten maßgebliche harmonisierte und vergleichbare Daten über die Waldfläche, die biologische Vielfalt, biotischen und abiotische Gefahren und die Flächennutzung zu erheben und zu verbreiten; fordert die Kommission zudem auf, Indikatoren im Zusammenhang mit den Schutzfunktionen von Wäldern wie etwa die Erhaltung der Humusschicht und Feldkapazität zu sammeln und zu überwachen;

41.

fordert die Kommission auf, die Erforschung des Einflusses der Wälder auf regionale Wetterlagen in der EU zu unterstützen, damit die Forstbewirtschaftungsstrategien im Hinblick auf Änderungen in Bezug auf die Größe, die Zusammensetzung und die Lage von Wäldern und die Auswirkungen dieser Änderungen angepasst werden können;

42.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Leitlinien für bewährte Verfahren zu entwickeln und zu verbreiten, die auf den Grundsätzen der nachhaltigen Bewirtschaftung beruhen und an die Bedürfnisse privater und öffentlicher Eigentümer und der lokalen Gemeinden angepasst sind, um die Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel zu gewährleisten; weist ferner auf die Bedeutung hin, die dem Austausch bewährter Verfahren darüber zukommt, wie Unternehmen und Industriezweige zu den Zielsetzungen für die biologische Vielfalt beitragen und das Lebenszykluskonzept verbessern können und wie sie die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Erwirtschaftung von Erlösen miteinander verbinden können; weist auf die Notwendigkeit hin, die Kommunikations- und Informationspolitik zu verstärken, um die nachhaltige Waldbewirtschaftung zu gewährleisten, die Öffentlichkeit zu informieren und die Nutzung von nachhaltig produziertem Holz zu fördern;

43.

unterstreicht die Notwendigkeit, die Koordinierungs- und Informationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Waldschutz zu verbessern; ist der Ansicht, dass stärkere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Kohärenz der internen Maßnahmen der EU mit den externen Standpunkten in Bezug auf den Wald zu gewährleisten;

44.

ist der Ansicht, dass Wälder Teil des kulturellen und ökologischen Welterbes der Menschheit sind und dass außergewöhnliche Bäume geschützt werden sollten, unabhängig davon, ob sie sich in einem Wald oder außerhalb eines Waldes befinden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, angemessene Strategien zu ihrem Schutz auszuarbeiten, einschließlich der Prüfung von „Beobachtungsstellen für den Waldbestand“; legt den Mitgliedstaaten zudem nahe, im Rahmen ihrer nationalen Politiken den gleichen und allgemeinen Zugang zu Wäldern und Naturgebieten zu fördern, indem sie anerkennen, dass das Recht auf allgemeinen Zugang zu Wäldern und Naturgebieten (allemansrätten) wie es in manchen Mitgliedstaaten umgesetzt wird, mit vielen Vorteilen in Bezug auf den demokratischen Zugang zu Erholungsgebieten, die Wertschätzung von Ökosystemen und die Achtung des Naturerbes verbunden ist;

45.

fordert im Hinblick auf das Erreichen der Ziele der Strategie EU2020 in Bezug auf die nationalen Forstaktionspläne, dass jeder Mitgliedstaat bzw. jede Region eine Forststrategie entwickelt, die folgende Aspekte umfasst: Wiederaufforstung von Flussufern, Sammlung von Regenwasser, landwirtschaftliche Tätigkeiten und Forschungsergebnisse in Bezug auf die Auswahl der herkömmlichen Pflanzen- oder Baumsorten, die am besten an Dürre angepasst sind;

Waldforschung

46.

unterstreicht, dass Europa zwar über ein unbestreitbares forstwirtschaftliches Know-how verfügt, das das Ergebnis einer langen Tradition an forstwirtschaftlicher Praxis ist, die Mittel für die Erforschung der Auswirkungen des Klimawandels auf Wälder jedoch aufgestockt werden müssen; ist der Ansicht, dass in Anbetracht der wissenschaftlichen Unsicherheit, die in Bezug auf die zeitliche Dimension und das Ausmaß der Bedrohung der Wälder in den jeweiligen Gebieten besteht, je nach den besonderen Erfordernissen und spezifischen Lösungen für die verschiedenen bioklimatischen Zonen finanzielle Mittel für die Klimaforschung bereitgestellt werden müssen, um die Wissensgrundlage zu verbessern;

47.

fordert die Mitgliedstaaten auf, gemeinsame langfristige Forschungsprojekte zu verfolgen, um die Auswirkungen und Risiken besser zu verstehen und Anpassungsmaßnahmen im Forstsektor zu fördern; fordert die Kommission auf, die Aufnahme von Projekten im Zusammenhang mit Kenntnissen über Waldökosysteme und die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels in den Mehrjahresrahmen für Forschung und technologische Entwicklung zu fördern;

48.

fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan zum Schutz der Wälder in der Europäischen Union auszuarbeiten, um den negativen Auswirkungen der durch den Klimawandel hervorgerufenen Vermehrung von Insekten und Krankheiten vorzubeugen;

49.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Forschung über den Klimawandel und seine Folgen für den Wald voranzutreiben, breite Bewusstseinsbildung über die vielfältige Bedeutung des Waldes und die Wichtigkeit seiner nachhaltigen Bewirtschaftung zu fördern, die Aus- und Weiterbildung der in der Forstwirtschaft Beschäftigten zu unterstützen, mit besonderem Augenmerk auf den Fachgebieten, die voraussichtlich infolge des Klimawandels benötigt werden (Förderung der Vielfalt, Schadensvorbeugung und Schadensbewältigung), und den Austausch von Wissen und Erfahrungen zu fördern;

50.

ist der Ansicht, dass eine Koordinierung und Finanzierung von Forschungstätigkeiten auf Unionsebene erforderlich ist, da die Forschungstätigkeiten zum „Widerstandspotenzial“ der Waldökosysteme effizient durchgeführt werden müssen, Prognoseforschung betrieben werden muss und Strategien zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels auf den gesamten Sektor der Holz- und Forstwirtschaft erforscht werden müssen;

Die zweite Säule der GAP

51.

weist darauf hin, dass bei den Debatten um die Zukunft der GAP nach 2013 der Tatsache Rechnung zu tragen ist, dass Wälder wesentliche Umweltfunktionen erfüllen und zur Verwirklichung der sozialen und wirtschaftlichen Ziele der Entwicklung des ländlichen Raums und der nationalen Volkswirtschaften beitragen; fordert die Mitgliedstaaten und die Regionen daher auf, bei der Erarbeitung von Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums umfassend mit den Forstbehörden und der allgemeinen Öffentlichkeit zusammenzuarbeiten, um die Kohärenz zwischen den Politikbereichen der EU sicherzustellen, und dabei zu berücksichtigen, dass die Forstwirtschaft in manchen Fällen ein eigenständiger Wirtschaftssektor in ländlichen Gebieten ist;

52.

weist darauf hin, dass Wälder für die Bereitstellung sozioökonomischer und ökologischer öffentlicher Güter zum Wohl der Gesellschaft und der Entwicklung, insbesondere in ländlichen Gebieten, eine Schlüsselrolle spielen; fordert die Kommission auf, eine Strategie auszuarbeiten, in deren Rahmen diese Rolle anerkannt wird und gleichzeitig die Eigentumsrechte der Eigentümer gewahrt werden;

53.

begrüßt in diesem Zusammenhang, dass in der letzten Mitteilung der Kommission zur Reform der GAP (19) die wichtige Rolle der Landwirte als unentbehrliche Akteure für die Verhütung von Waldbränden, als Verwalter der Waldbestände, als Garanten für deren Schutz vor Bedrohungen der biologischen Vielfalt – wie Schädlingsbefall – und vor allem als Protagonisten der territorialen Entwicklung anerkannt wird, da die Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit die beste Garantie gegen Entvölkerung ist;

54.

weist darauf hin, dass von ländlichen Erzeugern, Erzeugergemeinschaften und öffentlichen Stellen durchgeführte forstwirtschaftliche Maßnahmen der zweiten Säule der GAP förderfähig sein sollten; vertritt die Ansicht, dass die EU das Anpflanzen von Wäldern im Rahmen nationaler Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums weiterhin unterstützen und gleichzeitig dafür Sorge tragen sollte, dass diese Initiativen den Markt nicht beeinträchtigen und die Aufforstungsmaßnahmen mit lokalen Materialien betrieben werden, die gegen Schädlinge und Brände widerstandsfähig sind, und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen; betont ferner, dass bei den Aufforstungsbemühungen Baumarten der Vorzug zu geben ist, die die Qualität des Bodens und die biologische Vielfalt erheblich verbessern und gleichzeitig den Besonderheiten des aufzuforstenden Gebiets, heimischen Arten und dem Erfordernis, gemischte Wälder zu schaffen, Rechnung trägt;

55.

weist wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 11. Juni 2010 darauf hin, dass ernsthafte Probleme entstehen können, wenn die Waldbewirtschaftung aufgegeben wird, da die Wälder möglicherweise nicht mehr ihre Aufgaben erfüllen können;

56.

hält die Förderung und Unterstützung der Einrichtung von Erzeugergemeinschaften und Stellen für die Waldbewirtschaftung, die NWB betreiben, für erforderlich, insbesondere in Gebieten mit kleinen Wäldern, da dies dazu beitragen wird, die Bereitstellung vieler Güter und Dienstleistungen, die Wälder erbringen können, ausgewogen zu gestalten; ist der Ansicht, dass derartige Zusammenschlüsse und Stellen die Verhandlungsmacht der Erzeuger in der Holzlieferkette stäken würden, da sie zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle und gleichzeitig zur Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise, dem internationalen Wettbewerb und dem Klimawandel sowie zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags beitragen würden;

57.

weist darauf hin, dass öffentliche und private Akteure, die sich für den Erhalt der biologischen Vielfalt der Arten, der Lebensräume und der Leistungen des Ökosystems einsetzen, mehr Unterstützung erhalten müssen und dass auch freiwillige Schutzmethoden sowie die Gebiete förderfähig sein müssen, die die NATURA-2000-Gebiete miteinander verbinden, da die Artenvielfalt für die Erhaltung, Entwicklung und Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion von wesentlicher Bedeutung ist;

58.

fordert, dass das Vergütungssystem nicht länger auf Rechnungsstellung basieren sollte, sondern die Berechnung auf Standardkosten oder gebietsspezifische Kosten umgestellt wird;

59.

fordert, dass ein Standard für gute forstwirtschaftliche Praxis ausgearbeitet wird, der als Referenz für die Unterstützung im Rahmen aller Maßnahmen für den Wald dient;

60.

fordert die obligatorische Aufnahme von Waldumwelt- und Natura-2000-Maßnahmen in die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie eine gebietsabhängige Unterstützung für das Natura-2000-Netz bei den Direktzahlungen;

61.

fordert die Einführung einer neuen GAP-Maßnahme für die Erhaltung herkunftsgesicherter Gen-Ressourcen von Wäldern in-situ und ex-situ;

62.

spricht sich entschieden gegen die Anwendung der Rechte des geistigen Eigentums auf die genetischen Ressourcen des Waldes aus;

63.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei allen mit EU-Geldern geförderten Vorhaben in den Bereichen Forstwirtschaft und Schutz der Wälder für langfristige Perspektiven zu sorgen;

Zivilschutz und Brandverhütung

64.

ist davon überzeugt, dass die Verhütung von Waldbränden viel kosteneffizienter ist als deren Bekämpfung;

65.

weist darauf hin, dass es dringend notwendig ist, die Empfehlungen zur Verhütung von natürlichen und anthropogenen Katastrophen, die es vor kurzem angenommen hat (20), umzusetzen, besonders die Empfehlungen zur Unterstützung von Projekten zur Aufforstung bzw. Wiederaufforstung unter Bevorzugung von lokalen Arten und Mischwald im Interesse der biologischen Vielfalt und der größeren Widerstandsfähigkeit gegenüber Bränden, Stürmen und Schädlingen; weist ferner auf die zusätzlichen Schwierigkeiten hin, vor denen Inseln und Gebiete in äußerster Randlage bei der Abwehr von Waldbränden stehen; fordert für diese Regionen eine Sonderbehandlung im Rahmen der unterschiedlichen zur Verfügung stehenden Finanzinstrumente einschließlich des Solidaritätsfonds;

66.

ist der Auffassung, dass die Verhütung von Waldbränden durch Landschaftsplanung und die räumliche Verbindung zwischen Landschaften, Infrastrukturen und Ausbildung fest in den Maßnahmen der EU zum Schutz des Waldes, zur Anpassung an den Klimawandel und zum Zivilschutz verankert sein sollte;

67.

weist darauf hin, dass in Trockengebieten und von Versteppung bedrohten Gebieten die Wiederaufforstung mit produktiven Arten der Bevölkerung zugute kommen würde und deren Einbeziehung in die Walderhaltungs- und Brandbekämpfungsaufgaben ermöglichen würde;

68.

unterstreicht die unbestrittene Bedeutung von Wäldern für die öffentliche Sicherheit als Schutz menschlicher Siedlungen vor negativen Umwelteinwirkungen;

Berichterstattung und Buchführung über Emissionen

69.

vertritt die Ansicht, dass das Emissionshandelssystem der EU (EHS) in seiner gegenwärtigen Form nicht mit der Buchführung im Bereich LULUCF vereinbar ist, da nach dem EHS für Industrieanlagen jährliche Vorgaben gelten, während mehr Zeit verstreichen muss, bevor bei Landbesitz Kohlenstoffbestandsänderungen eintreten und feststellbar sind, und dass daher keine Verbindung zwischen diesen Bereichen hergestellt werden sollte; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, erneut zu prüfen, in welcher Form Finanzmittel für Kohlenstoffeinsparungen infolge von LULUCF-Tätigkeiten am besten bereitgestellt werden sollten;

70.

ist sich der Herausforderungen bewusst, die mit allen Überlegungen hinsichtlich der Aufnahme von LULUCF unter die Ziele der Mitgliedstaaten im Rahmen der Entscheidung über die Verteilung der Anstrengungen verbunden sind; ist insbesondere besorgt darüber, dass Unterschiede bei der Genauigkeit der Buchführung sowie große natürliche Unterschiede die Einhaltung dieser Entscheidung unterminieren könnten; fordert daher eigene Ziele für den Bereich der LULUCF;

71.

verpflichtet sich zur Einhaltung der EU-2020-Ziele im Bereich erneuerbare Energieträger und des Ziels in Bezug auf die Klimaänderung, wonach der weltweite Temperaturanstieg auf maximal 2° Celsius begrenzt werden muss; ist jedoch besorgt, dass die kurzen Fristen, die bei der gegenwärtigen Methode zur Berechnung der Emissionen von Treibhausgasen (THG) zur Anwendung kommen, und die daraus resultierende Annahme, dass Holzbiomasse CO2-neutral ist, die Verwirklichung dieser Ziele behindern könnten; fordert die Kommission auf, den IPCC zu konsultieren und eine neue Methode zur Berechnung der THG-Emissionen einzuführen, mit der die mit der Flächennutzung, der Flächennutzungsänderung und der Waldbewirtschaftung verbundenen Biomasse-Emissionen auf lange Sicht überwacht werden, wobei der Kohlenstoffdurchsatz auf nationaler Ebene bewertet wird und die verschiedenen Phasen in der Forstwirtschaft (Pflanzung, Ausdünnen und Holzeinschlag) einbezogen werden;

72.

stellt fest, dass die derzeitigen von der Kommission entwickelten „Biokraftstoff-Kriterien“ für Biomasse nicht anwendbar sind, und fordert die Ausarbeitung neuer rechtsverbindlicher Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse, die für die energetischen Nutzung gefördert wird; weist darauf hin, dass sich die Kommission bei der Entwicklung von Kriterien auf die Arbeiten und Erkenntnisse von Forest Europe stützen sollte, damit diese die möglichen Risiken einer Marktverzerrung im Bereich erneuerbare Energien berücksichtigen, nicht von der Annahme ausgehen, dass Holzbiomasse CO2-neutral ist, indirekten Emissionen Rechnung tragen und die Verwirklichung der EU-2020-Ziele in den Bereichen erneuerbare Energien und biologische Vielfalt nicht beeinträchtigen; stellt fest, dass die konkrete Umsetzung der Kriterien der lokalen Ebene überlassen werden sollte und den spezifischen Standortbedingungen Rechnung tragen sollte;

73.

fordert, dass Definitionen des Begriffs „Wald“ auf der Grundlage einer ökologischen Waldklassifizierung wie etwa der von der EUA im Jahr 2007 vorgeschlagnen Definition verwendet werden, damit in Abhängigkeit von Biomen und den jeweiligen Stadien der Sukzession zwischen alten Wäldern mit hoher Kohlenstoffspeicherkapazität, intensiv bewirtschafteten Monokulturwäldern und anderen Waldtypen einschließlich Strauchwäldern im Mittelmeerraum unterschieden werden kann;

74.

betont, dass die Vielfalt der Wälder in allen Stadien der Sukzession in der EU geschützt werden muss, um die biologische Vielfalt der Wälder und in den Wäldern zu gewährleisten, da jedes Sukzessionsstadium die Bedingungen für das darauffolgende Stadium schafft und ohne koordinierten Schutz aller Stadien die Sukzession in den späteren Stadien erheblich gefährdet ist;

Externe Dimension

75.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf internationaler Ebene darauf hinzuarbeiten, dass eine neue EU-Definition von Wäldern festgelegt wird, durch die die Definitionen von natürlichen Wäldern je nach Biomen präzisiert werden und die zwischen Urwäldern und Monokulturwäldern und Wäldern nichtheimischer Arten unterscheiden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die EU der größte Geber öffentlicher Hilfe in Entwicklungsländern ist (wobei 2003 über 600 Millionen EUR für den Forstsektor bereitgestellt wurden) und diese Definition die Kohärenz der Maßnahmen und das Kosten-Nutzen-Verhältnis erheblich verbessern würde; bedauert es, dass im Grünbuch die Fortschritte in Bezug auf die notwendige Koordinierung der Gemeinschaftsmaßnahmen innerhalb und außerhalb der Union und die Notwendigkeit, ein weltweit rechtlich bindendes Abkommen im Rahmen des Waldforums der Vereinten Nationen zu erreichen, außer Acht gelassen werden;

76.

weist auf die Bedeutung hin, die der weltweiten Zusammenarbeit – sowohl auf administrativer Ebene als auch auf Forschungsebene – im Bereich der Festlegung von Normen, der vorbildlichen Verfahren und des Transfers von Technologien und von wissenschaftlichem Know-how, insbesondere im Rahmen des Systems REDD (Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Waldschädigung in Entwicklungsländern), zukommt; weist ferner darauf hin, dass eine gerechte Nutzung der Vorteile des REDD-Systems nicht ohne eine aktive Zusammenarbeit und den Austausch vorbildlicher Verfahren zu erreichen ist; betont die Bedeutung des Programms GMES (Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung) für die kartografische Erfassung, Überwachung und Registrierung der Waldgebiete auf europäischer und internationaler Ebene sowie des Beitrags, der mit den dadurch gewonnenen Daten zu den UN-Verhandlungen über den Klimaschutz geleistet werden kann;

*

* *

77.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 81 E vom 15.3.2011, S. 115.

(2)  ABl. C 56 vom 26.2.1999, S. 1.

(3)  Dienstleistungsvertrag Nr. 30-CE-0227729/00-59.

(4)  ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0325.

(6)  ABl. C 67 E vom 18.3.2010, S. 1.

(7)  Ausschreibung Nr. AGRI-2008-EVAL-10, Referenz des Rahmenvertrags: 30-CE-0101908/00-50.

(8)  ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16.

(9)  ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 63.

(10)  ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 136.

(11)  Bericht vom 16.9.2010.

(12)  ABl. L 11 vom 15.1.2000, S. 17.

(13)  ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 28.

(14)  AGRI-2007-G4-06.

(15)  ENV.B.1/ETU/2008/0049.

(16)  ABl. L 295 vom 12.11.2010, S. 23.

(17)  Verordnung (EWG) Nr. 2158/92 des Rates vom 23. Juli 1992 zum Schutze des Waldes in der Gemeinschaft gegen Brände (ABl. L 217 vom 31.7.1992, S. 3)

(18)  Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (Forest Focus) (ABl. L 324 vom 11.12.2003, S. 1)

(19)  Mitteilung der Kommission vom 18. November 2010 mit dem Titel „Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“; (KOM(2010)0672).

(20)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. September 2010 zur Mitteilung der Kommission: Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen (P7_TA(2010)0326).