2.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 296/114


Donnerstag, 7. April 2011
Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – südliche Dimension

P7_TA(2011)0154

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. April 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – südliche Dimension

2012/C 296 E/17

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Entwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) seit 2004 und insbesondere auf den Fortschrittsbericht der Kommission über deren Umsetzung,

unter Hinweis auf die gemeinsam mit Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, der Palästinensischen Behörde und Tunesien angenommenen Aktionspläne,

in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission vom 11. März 2003 mit dem Titel „Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ (KOM(2003)0104), vom 12. Mai 2004 mit dem Titel „Europäische Nachbarschaftspolitik – Strategiepapier“ (KOM(2004)0373), vom 4. Dezember 2006 über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (KOM(2006)0726), vom 5. Dezember 2007 mit dem Titel „Für eine starke Europäische Nachbarschaftspolitik“ (KOM(2007)0774) und vom 12. Mai 2010 mit dem Titel „Die Europäische Nachbarschaftspolitik – eine Bestandsaufnahme“ (KOM(2010)0207),

unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 8. März 2011 mit dem Titel „Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ (KOM(2011)0200),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 26. Juli 2010 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen vom 19. Januar 2006 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (1), vom 6. Juli 2006 zum Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (2), vom 15. November 2007 zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (3), vom 19. Februar 2009 zum Thema „Der Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ (4), vom 19. Februar 2009 zu der Überprüfung des Instruments der Europäischen Nachbarschaftspolitik (5), vom 20. Mai 2010 zur Union für den Mittelmeerraum (6) und vom 9. September 2010 zum Zustand des Jordan unter besonderer Berücksichtigung des Gebiets an seinem Unterlauf (7),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 3. Februar 2011 zur Lage in Tunesien (8), vom 17. Februar 2011 zur Lage in Ägypten (9) und vom 10. März 2011 zu den südlichen Nachbarländern der EU, insbesondere zu Libyen, einschließlich humanitärer Aspekte (10),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Assoziationsrates EU-Marokko vom 13. Oktober 2008, mit denen Marokko der fortgeschrittene Status gewährt wird,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Assoziationsrates EU-Jordanien vom 26. Oktober 2010, mit denen Jordanien der fortgeschrittene Status gewährt wird,

unter Hinweis darauf, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 13. und 14. März 2008 in Brüssel der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ zugestimmt hat,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2008 mit dem Titel: „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ (KOM(2008)0319,

unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Treffens der Außenminister der Union für den Mittelmeerraum, das am 3. und 4. November 2008 in Marseille stattgefunden hat,

unter Hinweis auf die Erklärung des Pariser Mittelmeergipfels vom 13. Juli 2008,

unter Hinweis auf die auf der Europa-Mittelmeer-Konferenz der Außenminister vom 27. und 28. November 1995 angenommene Erklärung von Barcelona, durch die eine Europa-Mittelmeer-Partnerschaft begründet wurde,

unter Hinweis auf die Erklärungen des Präsidiums der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM), die auf deren Treffen in Paris (12. Juli 2008), Kairo (20. November 2009), Rabat (22. Januar 2010), Palermo (18. Juni 2010) und Rom (12. November 2010) abgegeben wurden,

unter Hinweis auf die am 13. Oktober 2008 in Amman angenommene und dem Ersten Treffen der Außenminister der Initiative „Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum“ übermittelte Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer (PVEM),

unter Hinweis auf die Empfehlungen der Ausschüsse der PV-UfM, die auf der sechsten Plenartagung vom 13. und 14. März 2010 in Amman angenommen wurden,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der konstituierenden Sitzung der Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) vom 21. Januar 2010 in Barcelona,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) (11),

unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 13. Dezember 2010 zu den Verhandlungen über das Rahmenabkommen EU-Libyen,

gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die Achtung und Förderung von Demokratie und Menschenrechten, und insbesondere der Rechte von Frauen, die Rechtsstaatlichkeit, die Stärkung der Sicherheit, demokratische Stabilität, Wohlstand, die gerechte Verteilung des Einkommens, des Vermögens und der Chancen in der Gesellschaft und daher die Bekämpfung der Korruption und die Förderung verantwortungsvoller Staatsführung zu den Gründungsprinzipien und Zielen der Europäischen Union gehören und gemeinsame, mit den ENP-Partnerländern geteilte Werte darstellen und Hauptziele der ENP werden müssen,

B.

in der Erwägung, dass bei der Überprüfung der ENP die Demonstrationen für Freiheit, Demokratie und Reformen in mehreren Ländern in der südlichen Nachbarschaft der EU berücksichtigt werden sollten, da diese den starken Wunsch der Bevölkerung nach echter Demokratie und besseren Lebensbedingungen in der Region aufgezeigt haben,

C.

in der Erwägung, dass sich die Unruhen, die hauptsächlich durch die ungleiche Verteilung von Wohlstand und Wirtschaftswachstum sowie durch einen Mangel an Freiheiten bedingt sind und in denen die allgemeine Unzufriedenheit der Bevölkerung mit den herrschenden Regimen zum Ausdruck kommt, in der gesamten Region ausgeweitet haben,

D.

in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise die in den Partnerländern bereits bestehenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen verstärkt haben, insbesondere im Zusammenhang mit dem Problem der Arbeitslosigkeit und dem Anstieg der Preise, die zu den Aufständen in der Region geführt haben,

E.

in der Erwägung, dass es die Ereignisse in Tunesien, Ägypten, Libyen, Syrien, Algerien, Marokko, Jordanien und anderen Ländern, in denen der Ruf nach demokratischen Reformen laut wird, erforderlich machen, dass die EU die ENP in geeigneter Weise abändert, um den Prozess der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen wirksam zu unterstützen; gleichzeitig unter Hinweis darauf, dass es den Einsatz von Gewalt zur Unterdrückung friedlicher Demonstrationen einhellig verurteilt,

F.

in der Erwägung, dass sich die ENP seit ihrer Einführung im Jahr 2004 als unwirksam im Hinblick auf die Erreichung ihrer Ziele in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie erwiesen hat sowie als unfähig, die notwendigen politischen, sozialen und institutionellen Reformen herbeizuführen; in der Erwägung, dass die EU bei ihren Beziehungen mit der Region den Dialog mit den Zivilgesellschaften und den demokratischen Kräften in den Ländern des südlichen Mittelmeerraums vernachlässigt hat; in der Erwägung, dass es nach wie vor Unzulänglichkeiten und Herausforderungen gibt und die Umsetzung jetzt im Vordergrund stehen und dabei versucht werden sollte, mit wirklich repräsentativen Partnern der Zivilgesellschaft und kritischen Institutionen, die für den Aufbau der Demokratie von entscheidender Bedeutung sind, tätig zu werden, wobei es klar festgelegte Prioritäten für Maßnahmen, klare Benchmarks sowie eine Differenzierung auf der Grundlage der Leistung geben sollte,

G.

in der Erwägung, dass es erhebliche wirtschaftliche, soziale und demografische Ungleichheiten zwischen den europäischen Staaten und den Staaten der südlichen Dimension der ENP gibt, für die im gemeinsamen Interesse aller Partner eine Lösung gefunden werden muss,

H.

in der Erwägung, dass die EU ihre strategischen Ziele und Prioritäten bei ihren Partnerschaften mit den östlichen und südlichen Nachbarn klarer festlegen muss und den diesbezüglichen Punkten auf ihrer politischen Agenda und bei ihrer Haushaltsplanung die ihnen angemessene Bedeutung beimessen sollte,

I.

in der Erwägung, dass die ENP ehrgeizigere und wirksamere Instrumente zur Förderung und Unterstützung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Reformen in der Nachbarschaft der EU umfassen sollte,

J.

in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass die EU die Wirksamkeit und Kohärenz ihrer Maßnahmen und ihrer Funktionsweise verbessert, und zwar insbesondere im Bereich der Außenbeziehungen mit der Schaffung des Amtes eines Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HV) und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD); ferner in der Erwägung, dass die VP/HV dafür Sorge tragen sollte, dass die Stimme der EU auf der internationalen Bühne Gehör findet,

K.

in der Erwägung, dass die Artikeln 3 und 21 des Vertrags über die Europäische Union näher auf die Ziele der Außenpolitik der Union eingehen und die Förderung der Menschenrechte – insbesondere die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten – in den Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der Union stellen,

L.

in der Erwägung, dass die Union nach Artikel 8 EUV besondere Beziehungen zu den Ländern in ihrer Nachbarschaft entwickeln und dabei das Ziel verfolgen muss, einen Raum des Wohlstands und der guten Nachbarschaft zu schaffen, der auf den Werten der Union aufbaut und sich durch enge, friedliche Beziehungen auf der Grundlage der Zusammenarbeit auszeichnet,

M.

in der Erwägung, dass ungelöste Konflikte und Verletzungen der internationalen Menschenrechtsnormen ein Hemmnis für die Durchführung der ENP darstellen, da sie die wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Entwicklung sowie die regionale Zusammenarbeit, Stabilität und Sicherheit beeinträchtigen,

N.

in der Erwägung, dass in den Beziehungen der EU zu ihren südlichen Nachbarn in den letzten Jahren oftmals dem Streben nach kurzfristiger Stabilität vor den Werten der Demokratie, der sozialen Gerechtigkeit und der Menschenrechte der Vorrang gegeben wurde,

O.

in der Erwägung, dass die EU einen Bottom-up-Ansatz verfolgen sollte, und zwar durch eine stärkere Unterstützung des Aufbaus von Institutionen, der Zivilgesellschaft und des Willens zur Ingangsetzung des Demokratisierungsprozesses – insbesondere im Hinblick auf die Teilhabe von Frauen – sowie sozioökonomischer Entwicklungen, die Voraussetzungen für langfristige Stabilisierung darstellen,

P.

in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte, und insbesondere der Menschenrechte von Frauen, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – einschließlich der Bekämpfung von Folter sowie grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung – sowie die Ablehnung der Todesstrafe grundlegende Prinzipien der EU sind,

Q.

in der Erwägung, dass die Union für den Mittelmeerraum derzeit ausgesetzt ist, insbesondere nachdem das zweite Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Union für den Mittelmeerraum sowie Treffen der Minister auf unbestimmte Zeit verschoben wurden und der Generalsekretär zurückgetreten ist; in der Erwägung, dass der regionale Kontext, in dem die Union für den Mittelmeerraum Form annimmt, durch territoriale Konflikte, politische Krisen und eine Zunahme sozialer Spannungen gekennzeichnet ist und von den Volksaufständen in Tunesien, Ägypten und anderen Ländern des Mittelmeerraums und Nahen Ostens eingeholt wurde und dass dies alles das Funktionieren der Organe der Union für den Mittelmeerraum sowie den Beginn der von den Staats- und Regierungschefs auf dem Pariser Gipfeltreffen vom Juli 2008 und von den Außenministern der Union für den Mittelmeerraum auf ihrem Treffen vom 3. und 4. November 2008 in Marseille ermittelten wichtigsten regionalen Integrationsvorhaben beeinträchtigt; ferner in der Erwägung, dass sich die Union für den Mittelmeerraum, durch die die Politik der EU in der Region gestärkt werden sollte, als nicht fähig erwies, das wachsende Misstrauen abzuschwächen und die grundlegenden Bedürfnisse der betroffenen Menschen zu erfüllen,

R.

in der Erwägung, dass die Union für den Mittelmeerraum die Gelegenheit bietet, die Komplementarität zwischen den bilateralen Politiken einerseits und den Regionalpolitiken andererseits zu stärken, um die Ziele der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer wirksamer zu erreichen,

S.

in der Erwägung, dass andere globale Akteure, und insbesondere die BRIC-Staaten, ihre wirtschaftliche Präsenz und ihren politischen Einfluss in der südlichen Nachbarschaft der EU weiter verstärkt haben,

T.

in der Erwägung, dass die Auswirkungen der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Krise die in den südlichen ENP-Ländern bereits bestehenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen noch verstärkt haben; in der Erwägung, dass die Kosten der Reformen im Zusammenhang mit der Annäherung an den gemeinsamen Besitzstand und die Anpassung an die allmähliche Zunahme der wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen eine zusätzliche Herausforderung in der südlichen Nachbarschaft der EU darstellen; in der Erwägung, dass diese Faktoren in einigen Ländern wesentlich zu den Unruhen und den Forderungen nach Demokratisierung und Reformen beigetragen haben,

U.

in der Erwägung, dass die Frage der Wasserbewirtschaftung und insbesondere einer gerechten Wasserverteilung, die den Bedürfnissen aller in der Region lebenden Menschen gleichermaßen Rechnung trägt, für die Nachhaltigkeit des Friedens und der Stabilität im Nahen Osten von größter Bedeutung ist,

V.

in der Erwägung, dass die demografischen Trends zeigen, dass in den kommenden zwanzig Jahren die Bevölkerungszahl in den EU-Mitgliedstaaten stagnieren, das Durchschnittsalter der Bevölkerung jedoch zunehmen wird, während in den südlichen ENP-Ländern die Bevölkerungszahl, und insbesondere der Anteil der Personen im arbeitsfähigen Alter, zunehmen wird; in der Erwägung, dass das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen Ländern möglicherweise nicht mit der dortigen Bevölkerungszunahme Schritt halten werden, insbesondere da einige Länder bereits sehr hohe Arbeitslosenquoten, vor allem im Hinblick auf die Jugendarbeitslosigkeit, aufweisen,

W.

in der Erwägung, dass die Korruption in den südlichen ENP-Ländern nach wie vor ein ernstes Problem darstellt und in weiten Bereichen der Gesellschaft sowie in den staatlichen Institutionen vorhanden ist,

X.

in der Erwägung, dass das ENPI dazu beigetragen hat, die Finanzierung der ENP zu vereinfachen; in der Erwägung, dass bei der Ausarbeitung des Nachfolge-Instruments die jüngsten Entwicklungen in der Region – insbesondere das legitime Streben der Bevölkerung nach Demokratie – und die Schlussfolgerungen der Strategischen Überprüfung der ENP zum Tragen kommen und dabei Konsultationen mit allen Beteiligten, und insbesondere mit den Akteuren vor Ort, durchgeführt werden sollten,

Überprüfung der ENP – Allgemeines

1.

bekräftigt die Werte, Grundsätze und Verpflichtungen, auf denen die ENP aufgebaut ist, und zu denen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die Achtung der Frauenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung, Marktwirtschaft und eine nachhaltige Entwicklung gehören, und betont erneut, dass die ENP ein sinnvoller Rahmen zur Vertiefung und Stärkung der Beziehungen zu unseren engsten Partnern werden muss, um deren politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Reformen zu unterstützen, mit denen Demokratie, Fortschritt sowie soziale und wirtschaftliche Chancen für alle geschaffen und gefestigt werden sollen; betont, wie wichtig es ist, bei der Gestaltung und Umsetzung der ENP-Programme die Grundsätze der gemeinsamen Verantwortung und der gemeinsamen Trägerschaft aufrechtzuerhalten; ist der Auffassung, dass die ENP seit ihrer Einführung im Jahr 2004 als einheitlicher politischer Rahmen und durch ihre leistungsbezogene Differenzierung und maßgeschneiderte Unterstützung greifbare Vorteile sowohl für die ENP-Partner als auch für die EU gebracht hat;

2.

erinnert angesichts der gegenwärtigen Ereignisse im südlichen Mittelmeerraum, insbesondere in Tunesien, Ägypten, Libyen, Syrien, Algerien, Marokko, Jordanien und anderen Ländern, in denen der Ruf nach demokratischen Reformen laut wird, daran, dass es der ENP nicht gelungen ist, die Menschenrechte in Drittstaaten zu fördern und zu gewährleisten; fordert die EU mit Nachdruck auf, die Lehren aus diesen Entwicklungen zu ziehen und ihre Politik zur Förderung der Demokratie und der Menschenrechte zu überprüfen sowie einen Mechanismus einzurichten, der die Durchsetzung der Menschenrechtsklauseln in allen Abkommen mit Drittstaaten ermöglicht; weist mit Nachdruck darauf hin, dass bei der Überprüfung der ENP den Kriterien Unabhängigkeit der Justiz, Achtung der Grundfreiheiten, Pluralismus, Pressefreiheit und Bekämpfung der Korruption Vorrang eingeräumt werden muss; fordert eine bessere Koordinierung mit den anderen Politiken der Union in Bezug auf diese Drittstaaten;

3.

fordert die EU auf, den Prozess politischer und wirtschaftlicher Reformen in der Region entschieden zu unterstützen, indem sie alle verfügbaren Instrumente im Rahmen der ENP einsetzt und, wo erforderlich, neue Instrumente schafft, um den Prozess des Übergangs zur Demokratie so wirksam wie möglich zu begleiten, wobei der Achtung der Grundfreiheiten, einer verantwortungsvollen Regierungsführung, der Unabhängigkeit der Justiz und der Bekämpfung der Korruption besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, um den Bedürfnissen und Erwartungen der Bevölkerung der südlichen Nachbarländer der EU gerecht zu werden;

4.

betont, dass die Mittel, die der ENP im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens für die Zeit nach 2013 zugewiesen werden, aufgestockt werden müssen, wobei – im Lichte der jüngsten Ereignisse – der Schwerpunkt auf der südlichen Dimension der ENP liegen sollte; ist der Auffassung, dass der neue mehrjährige Finanzrahmen die besonderen Merkmale und Bedürfnisse jedes Landes berücksichtigen sollte;

5.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass den Nachbarländern der EU ein konkretes Angebot für eine engere politische Partnerschaft und wirtschaftliche Integration vorgelegt werden muss, das sich auf den Grundsätzen der Offenheit, der gemeinsamen Trägerschaft und der Konditionalität stützt; fordert, dass dieses Angebot eigens auf die unterschiedlichen Bedürfnisse spezifischer Länder und Regionen zugeschnitten ist, damit den am weitesten fortgeschrittenen Partnern ein schnellerer Weg hin zur Anpassung an die Normen und Werte der EU angeboten werden kann;

6.

fordert, dass der Zusammenarbeit mit den Organisationen der Zivilgesellschaft mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, da diese die wichtigsten treibenden Kräfte hinter den Volksaufständen in der Region gewesen sind;

7.

hält es für unbedingt notwendig, für die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern EU-Mittel in angemessener Höhe bereitzustellen, und bekräftigt die Bedeutung des ENPI als wichtigstes Finanzierungsinstrument der ENP, das weiter entwickelt werden sollte, damit es flexibler auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nachbarländer und -regionen reagieren, die direkte Verbindung zwischen den Zielen der ENP-Politik und der ENPI-Planung sicherstellen und den leistungsbezogenen Charakter der künftigen ENP widerspiegeln kann; betont jedoch, dass eine gezieltere Unterstützung insbesondere der Zivilgesellschaft und der lokalen Gemeinschaften – gemäß dem Bottom-up-Ansatz – gewährleistet werden muss; unterstreicht, wie wichtig die Überwachung der Verwaltung und Durchführung der einzelnen ENPI-Programme ist;

8.

betont, dass sämtliche erforderlichen Maßnahmen ergriffen und angemessene finanzielle, personelle und technische Mittel bereitgestellt werden müssen, damit die EU gemäß Artikel 80 AEUV angemessen auf einen möglichen massiven Flüchtlingsstrom reagieren kann;

9.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass bei der Strategischen Überprüfung der ENP die Defizite dieser Politik richtig angegangen, ein verstärktes politisches Engagement aller Partner befürwortet und gleichzeitig die leistungsbasierte Differenzierung anhand klar definierter Benchmarks gestärkt werden sollte; fordert, dass im Zuge der Überprüfung auch der Tatsache große Aufmerksamkeit geschenkt wird, dass die multilaterale Dimension dringend entwickelt werden muss, um zu einem verstärkten, ständigen und gehaltvollen politischen Dialog mit den Partnerländern zu gelangen;

10.

legt großen Wert auf eine fortlaufende Bewertung nicht nur der bisher im Rahmen der durchgeführten Programme erzielten Ergebnisse, sondern auch der Angemessenheit der im Rahmen der Partnerschaft verwendeten Mittel; ist der Ansicht, dass dieses Verfahren in Zukunft die Korrektur eventueller Mängel und falscher Entscheidungen ermöglichen wird;

11.

fordert den Rat und die Kommission auf, die ENP für die südlichen Nachbarn zu überprüfen, um so die erforderlichen Ressourcen und die nötige Unterstützung für einen wirklich demokratischen Übergang zu liefern und die Grundlage für weitreichende politische, soziale und institutionelle Reformen zu schaffen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass bei der Überprüfung der Nachbarschaftspolitik den Kriterien im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit der Justiz, der Achtung der Grundfreiheiten – einschließlich der Freiheit der Medien – und der Bekämpfung der Korruption Vorrang eingeräumt werden muss;

12.

anerkennt und betont den Unterschied zwischen den „europäischen Nachbarn“, also Ländern, die der EU offiziell beitreten können, wenn sie die Kopenhagener Kriterien erfüllt haben, und den „Nachbarn Europas“, also Ländern, die aufgrund ihrer geografischen Lage nicht der EU beitreten können;

13.

vertritt die Auffassung, dass es daher äußerst wichtig und dringend ist, die Strategie der EU gegenüber dem Mittelmeerraum zu überdenken und zu überarbeiten, und dass diese neue Strategie der Verstärkung des politischen Dialogs und der Unterstützung aller demokratischen und gesellschaftlichen Kräfte, einschließlich der Akteure der Zivilgesellschaft, dienen sollte; fordert den Rat auf, in diesem Zusammenhang politische Kriterien vorzugeben, die ENP-Länder erfüllen müssen, damit ihnen ein „fortgeschrittener Status“ eingeräumt wird;

14.

hält es für unbedingt notwendig, die Änderungen, die der Vertrag von Lissabon mit sich gebracht hat, zur Kenntnis zu nehmen und zu nutzen – insbesondere die verstärkte Rolle des VP/HV, die Schaffung des EAD und die neuen Befugnisse des Parlaments –, um der Außenpolitik der EU eine größere Kohärenz zu verleihen und die Effizienz und Legitimität ihrer externen Dimension und Tätigkeit zu erhöhen; ist der Auffassung, dass die EU nur dann in der Lage sein wird, eine glaubwürdige und wirksame Politik gegenüber ihren Partnern im Mittelmeerraum zu entwickeln, wenn der Rat und die Kommission die Lehren aus den vergangenen und derzeitigen Ereignissen ziehen und eine gründliche und umfassende Analyse der Defizite der aktuellen ENP durchführen können;

15.

weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig die Partnerschaft zwischen der EU und den südlichen Nachbarländern ist, und betont, dass diese enge Zusammenarbeit im Interesse beider Seiten liegt;

16.

ist der Auffassung, dass die EU aus den jüngsten Ereignissen in der südlichen Nachbarschaft lernen sollte und dass die ENP vor diesem Hintergrund überprüft werden sollte, wobei eine Partnerschaft mit Gesellschaften und nicht nur mit Staaten angestrebt werden sollte;

Südliche Dimension

17.

weist darauf hin, wie wichtig die Einsetzung einer Task-Force unter Einbeziehung des Europäischen Parlaments ist, und zwar als Reaktion auf die von den Akteuren des demokratischen Wandels erhobene Forderung nach Begleitung des Übergangsprozesses zur Demokratie, insbesondere was freie und demokratische Wahlen und den Institutionenaufbau einschließlich einer unabhängigen Justiz betrifft;

18.

unterstützt vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen in der Region nachdrücklich das legitime Streben nach Demokratie, das die Bevölkerung in mehreren Ländern der südlichen Nachbarschaft der EU zum Ausdruck gebracht hat, und fordert die Behörden in diesen Ländern auf, schnellstmöglich für einen friedlichen Übergang zu echter Demokratie zu sorgen; betont, dass die Strategische Überprüfung der ENP diese Entwicklungen umfassend berücksichtigen und widerspiegeln muss;

19.

fordert in diesem Zusammenhang eine deutliche Unterstützung der EU für den demokratischen Umbau bei den südlichen Nachbarn, und zwar in Partnerschaft mit den betroffenen Gesellschaften, indem die bestehenden Instrumente zur Unterstützung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Reformen mobilisiert, überprüft und angepasst werden; fordert den Rat und die Kommission in diesem Zusammenhang auf, denjenigen Ländern, die aufgrund des raschen demokratischen Wandels und eines besonders starken Rückgangs der Liquidität diesbezüglichen Bedarf anmelden, kurzfristige finanzielle Übergangsmechanismen zur Unterstützung, einschließlich Darlehen, zur Verfügung zu stellen; fordert außerdem die Kommission auf, so schnell wie möglich das Nationale Richtprogramm für Tunesien und Ägypten für den Zeitraum 2011–2013 zu überprüfen, um die neuen dringenden Bedürfnisse dieser Partner im Bereich des Demokratieaufbaus zu berücksichtigen;

20.

betont, wie wichtig es ist, den politischen Dialog mit den südlichen Nachbarn der EU zu verstärken; weist erneut nachdrücklich darauf hin, dass die Stärkung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, eine verantwortungsvolle Regierungsführung, die Bekämpfung der Korruption und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten wesentliche Elemente dieses Dialogs sind; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, dass die Gewissens-, Religions- und Gedankenfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung, die Freiheit von Presse und Medien, die Vereinigungsfreiheit, die Frauenrechte und die Gleichheit von Frauen und Männern sowie der Minderheitenschutz geachtet und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung bekämpft werden;

21.

stellt fest, dass einigen Partnerländern bereits der fortgeschrittene Status gewährt wurde bzw. mit einigen Partnerländern derzeit darüber verhandelt wird; betont, wie wichtig es ist, einen transparenteren und kohärenteren Ansatz im Hinblick auf diese Differenzierung zu verfolgen, um einen gehaltvollen Prozess zu schaffen, der die Erwartungen erfüllt, sowie eindeutige Benchmarks festzulegen, damit vermieden wird, dass hinsichtlich der Kriterien, die erfüllt werden müssen, damit der fortgeschrittene Status gewährt wird, mit zweierlei Maß gemessen wird;

22.

betont, dass die Kopenhagener Kriterien an die Bedingungen, die für die Gewährung des fortgeschrittenen Status gelten, angepasst werden müssen; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass Drittstaaten der fortgeschrittene Status gewährt wird, wenn sie diese Kriterien erfüllen;

23.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Bekämpfung der Korruption, insbesondere im Justizapparat und bei der Polizei, für die EU bei der Entwicklung ihrer Beziehungen zu den südlichen Partnern an erster Stelle stehen sollte;

24.

fordert, dass es – im Einklang mit seiner neuen Rolle nach dem Vertrag von Lissabon – in allen Phasen des Prozesseskonsultiert wird, wenn es darum geht, Partnerländern den fortgeschrittenen Status zu gewähren und ENP-Aktionspläne auszuarbeiten; fordert den Rat und den EAD auf, das Parlament durch die Schaffung eines klaren Konsultationsmechanismus, der in allen Phasen der Verhandlungen angewandt werden muss, in den Entscheidungsprozess hinsichtlich der Gewährung des fortgeschrittenen Status – einschließlich was die zu erfüllenden Kriterien anbelangt – sowie in die Festlegung der in die Aktionspläne aufzunehmenden Prioritäten und Leitlinien einzubeziehen;

25.

betont, dass eine wirksame Partnerschaft zwischen der EU und ihren südlichen Nachbarn nur auf einer Synergie zwischen den miteinander verknüpften bilateralen und multilateralen Dimensionen dieser Zusammenarbeit beruhen kann, und bedauert daher, dass die ENP die Notwendigkeit der Stärkung der multilateralen Dimension nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt;

26.

zollt den Menschen in Tunesien, Ägypten und Libyen Anerkennung, die sich mutig erhoben haben, um Demokratie und Freiheit zu fordern, und ruft die EU-Organe auf, den Prozess des Übergangs zur Demokratie mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen;

27.

bedauert den Verlust an Menschenleben im Zuge der friedlichen Demonstrationen in Tunesien und Ägypten und fordert die Behörden auf, diese Vorfälle ordnungsgemäß zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen;

28.

ist der Ansicht, dass der Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern die Ursache für die politischen Spannungen im Nahen Osten und im Mittelmeerraum insgesamt ist;

29.

fordert die VP/HV auf, sich aktiv für eine Lösung der Konflikte und vertrauensbildende Maßnahmen in der Region einzusetzen und zu gewährleisten, dass die EU eine aktive Rolle als Akteurin und nicht nur als Geldgeberin, insbesondere in Bezug auf den zentralen Nahost-Friedensprozess sowie den Westsahara-Konflikt, spielt; vertritt die Ansicht, dass die Lösung der Konflikte unerlässlich für die politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung in der Region und für Fortschritte in Bezug auf die regionale Dimension der ENP und deren multilaterale Formen der Zusammenarbeit ist, wie sie beispielsweise in der Union für den Mittelmeerraum zum Ausdruck kommt; stellt fest, dass die ENP nur dann ein voller Erfolg werden kann, wenn eine umfassende Lösung – in Einklang mit den Vorschriften des Völkerrechts – für die verschiedenen Konflikte, und insbesondere den arabisch-israelischen Konflikt, in der südlichen Nachbarschaft der EU gefunden werden kann;

30.

ist der Ansicht, dass der interkulturelle Dialog im Mittelmeerraum von grundlegender Bedeutung für die Förderung des gegenseitigen Verständnisses, der Solidarität, der Toleranz und des Wohlergehens der Bevölkerung dieses Raums ist; erwartet, dass die Überprüfung die Entwicklung von Instrumenten zu diesem Zweck in Betracht ziehen wird;

31.

ist tief besorgt darüber, dass das zweite Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Union für den Mittelmeerraum sowie die Ministertreffen weiterhin auf unbestimmte Zeit vertagt sind, da dies ein negatives Signal an die Bevölkerung und die Institutionen in der Region aussendet; ist der Ansicht, dass der Rücktritt ihres Generalsekretärs deutlich macht, wie wichtig es ist, die Verfahren und Institutionen der Union für den Mittelmeerraum klar festzulegen; weist darauf hin, dass die politischen Spannungen und regionalen Konflikte im Mittelmeerraum nicht die konkreten Fortschritte in Richtung einer sektorbezogenen und multilateralen Zusammenarbeit behindern sollten, und dass die Union für den Mittelmeerraum durch die Verwirklichung der großen Vorhaben im Bereich der Integration und durch einen offenen politischen Dialogs dazu beitragen kann, im Geiste der Solidarität und des Friedens ein Klima des Vertrauens zu schaffen, das sich gedeihlich auf die Erreichung der gemeinsamen Ziele der Gerechtigkeit und der Sicherheit auswirkt;

32.

bedauert die unzureichenden Finanzmittel, die der Union für den Mittelmeerraum zugewiesen werden, und das sehr geringe Engagement der Mitgliedstaaten auf beiden Seiten des Mittelmeers; bedauert den undefinierten Ansatz der EU in Bezug auf die Mittelmeerpolitik und fordert die EU auf, eine langfristige strategische Vision für die Entwicklung und Stabilisierung der Region zu entwickeln; fordert mit Nachdruck, dass der Integrationsprozess Europa-Mittelmeer eine politische Priorität auf der Tagesordnung der EU werden muss;

33.

ist überzeugt, dass die Union für den Mittelmeerraum wiederbelebt werden sollte, um den neuen Entwicklungen in der Region Rechnung zu tragen; vertritt die Ansicht, dass diese neue Union für den Mittelmeerraum die gesunde wirtschaftliche, soziale und demokratische Entwicklung fördern und eine tragfähige gemeinsame Grundlage für enge Beziehungen zwischen der EU und ihren südlichen Nachbarn schaffen sollte; ist der Ansicht, dass diese neue Gemeinschaft auch neue Aussichten auf einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten bieten würde, der in den unterschiedlichen Gesellschaften der Region verankert wäre und nicht nur vom schwankenden politischen Willen ihrer autoritären Führer abhängen würde;

34.

weist darauf hin, dass sich die Überprüfung mit der Tatsache befassen sollte, dass die Union für den Mittelmeerraum die Erwartungen nicht erfüllt hat, sowie die Herausforderungen der Zukunft analysieren und neue Mittel und Wege zur Stärkung der bilateralen Instrumente innerhalb der ENP prüfen sollte; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass umfangreichere Mittel Bereichen zugewiesen werden sollten, in denen greifbare Fortschritte erzielt werden können;

35.

ist besorgt über den Mangel an Fortschritten bei der Schaffung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer; fordert dass gemeinsame Verhandlungen geführt werden, sobald die Voraussetzungen für weitreichende und umfassende Freihandelszonen, die die Grundlage einer Freihandelszone Europa-Mittelmeer bilden sollen, erfüllt sind, wobei den sozioökonomischen Gegebenheiten in jedem Partnerland Rechnung getragen werden muss und als Voraussetzung gilt, dass die sozialen und ökologischen Auswirkungen dieser Abkommen rechtzeitig umfassend bewertet werden; bedauert, dass die verschiedenen Akteure keine echten Fortschritte erzielt haben, um die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen; ermutigt ferner zur Entwicklung einer verstärkten bilateralen und multilateralen Süd-Süd-Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem Gebiet, die konkrete Vorteile für die Bürger der betroffenen Länder mit sich bringen und das politische Klima in der Region verbessern würde;

36.

unterstreicht, dass die wichtigsten spezifischen Probleme in jedem der betroffenen Länder gezielt angegangen werden müssen; betont aber erneut, dass die sozio-ökonomische Lage, insbesondere der jungen Generation, von besonderer Bedeutung für die ENP sein muss;

37.

ist der Auffassung, dass eine verstärkte subregionale Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und ENP-Ländern mit spezifischen gemeinsamen Interessen, Werten und Anliegen eine positive Dynamik für den gesamten Mittelmeerraum auslösen könnte; ermutigt die Mitgliedstaaten zu ermitteln, welches Potenzial eine variable Geometrie als Modell der Zusammenarbeit hätte, und betont, dass die künftige ENP diesen Ansatz erleichtern und fördern sollte, insbesondere durch ihre Mittel für die regionale Finanzierung;

38.

ist der Auffassung, dass das Problem der irregulären Einwanderung im Rahmen der südlichen Nachbarschaftspolitik angegangen werden muss; ersucht den Rat und die Kommission, die Durchführung der Abkommen mit allen südlichen Nachbarländern und der bestehenden bilateralen Abkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und allen regionalen Akteuren im Hinblick auf den Bereich der Einwanderung und insbesondere der Rückübernahme zu überwachen;

39.

bedauert den von der EU verfolgten asymmetrischen Ansatz gegenüber ihren östlichen und südlichen Nachbarn, was die Mobilitäts- und die Visapolitik angeht; setzt sich – im Hinblick auf Mobilität – für die Erleichterung der Visaverfahren für die südlichen ENP-Länder – insbesondere für Studenten, Forscher und Geschäftsleute – und die Annahme einer Europa-Mittelmeer-Partnerschaft für Mobilität ein; betont, welche wichtige Rolle einige ENP-Länder bei der Steuerung von Migrationsströmen spielen können; unterstreicht, dass die Zusammenarbeit bei der Steuerung der Migrationsströme den Werten der EU und den internationalen rechtlichen Verpflichtung in vollem Umfang Rechnung tragen muss; betont, dass Rückübernahmeabkommen mit Partnerländern nur in Bezug auf irreguläre Einwanderer in Frage kommen sollten und daher nicht diejenigen betreffen sollten, die sich als Asylanten, Flüchtlinge oder schutzbedürftige Personen ausgeben, und weist erneut darauf hin, dass der Grundsatz der Nichtzurückweisung auf alle Personen Anwendung findet, denen die Todesstrafe, unmenschliche Behandlung oder Folter drohen; fordert eine engere Zusammenarbeit, um den Menschenhandel zu unterbinden und die Bedingungen, unter denen Wanderarbeitnehmer sowohl in der EU als auch in den südlichen ENP-Ländern leben, zu verbessern;

40.

fordert die HV/VP, den EAD und die Kommission auf, bei ihren Gesprächen mit den südlichen ENP-Ländern die politischen Prioritäten der EU – Abschaffung der Todesstrafe, Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Menschenrechte von Frauen, Achtung der Grundfreiheiten, einschließlich der Gewissens- und Religionsfreiheit, der Vereinigungsfreiheit sowie der Freiheit der Medien, Achtung der Rechtstaatlichkeit, Unabhängigkeit der Justiz, Bekämpfung von Folter sowie grausamer und unmenschlicher Behandlung, Bekämpfung der Straffreiheit und Ratifizierung einer Reihe von Instrumenten des Völkerrechts, einschließlich des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge aus dem Jahr 1951, – ganz oben auf ihre Tagesordnung zu setzen;

41.

fordert, dass im Rahmen der Überprüfung der Abkommen mit den südlichen ENP-Ländern erneut Augenmerk auf die uneingeschränkte Achtung der Religionsfreiheit – insbesondere aller religiöser Minderheiten – in den betroffenen Ländern gelegt wird; unterstreicht, dass die Religionsfreiheit die Freiheit mit einschließt, entweder allein oder in Gemeinschaft mit anderen, sowohl öffentlich wie privat, seinen Glauben durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten auszudrücken, und dass diese Freiheit auch das Recht umfassen muss, die Religion zu wechseln;

42.

betont, dass die vertraglichen Beziehungen der EU zu allen ENP-Ländern Bestimmungen hinsichtlich regelmäßig tagender Foren enthalten, auf denen in Form von Unterausschüssen für Menschenrechte Menschenrechtsthemen behandelt werden sollen; fordert den EAD auf, diese Bestimmungen umfassend zu nutzen und auf die bestehenden Unterausschüsse zurückzugreifen; fordert ihn ferner auf, bei allen Verhandlungen darauf zu drängen, diese Ausschüsse effizienter und ergebnisorientierter zu machen, sowie die Beteiligung von Organisationen der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidigern sicherzustellen; empfiehlt, die informelle Arbeitsgruppe EU-Israel zu Menschenrechtsfragen im Hinblick auf ihren Status zu einem normalen Unterausschuss aufzuwerten; fordert, dass der EAD auch an einer strukturierten Zusammenarbeit zwischen der Arbeitsgruppe für Menschenrechte des Rates (COHOM) und dem Unterausschuss für Menschenrechte des Europäischen Parlaments mitwirkt;

43.

fordert die VP/HV, den EAD und die Kommission auf, sich aktiv für die Förderung und den Schutz der Freiheit der Kommunikation und des Zugangs zu Information, einschließlich des Internet, einzusetzen;

44.

fordert die VP/HV, den EAD und die Kommission auf, die Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft – insbesondere der Menschenrechtsorganisationen und Frauenorganisationen – bei der Politiküberwachung sowie bei der Planung und Durchführung der Hilfe zu stärken, und zwar durch eine spezifische Fazilität für den Aufbau von Kapazitäten; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Übernahme von Verantwortung durch Frauen gestärkt werden muss, und ruft den EAD und die Kommission auf, die geschlechtsbezogenen Auswirkungen ihrer Projekte und Programme systematisch zu analysieren und für die Berücksichtigung der Rechte der Frauen und der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Überprüfung von Verfassungen, des Strafgesetzbuches, des Familienrechts und anderer zivilrechtlicher Bereiche sowie in den Menschenrechtsdialogen mit den ENP-Partnerländern einzutreten; besteht darauf, dass die VP/HV, der EAD und die Kommission die Beziehungen zwischen Drittländern und der EU nicht vertiefen sollten, wenn diese Länder Organisationen der Zivilgesellschaft nicht in ausreichender Weise in ihre Maßnahmen einbeziehen; stellt fest, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft die treusten und mächtigsten Verbündeten der EU sind, wenn es darum geht, die demokratischen Werte, eine verantwortungsvolle Staatsführung und die Menschenrechte in Partnerländern zu fördern; fordert eine verstärkte Beteiligung der regionalen und lokalen Behörden sowie der Berufsorganisationen und Sozialpartner an der Zusammenarbeit der EU mit ihren südlichen Nachbarn; fordert den Rat und die Kommission auf, das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte in diesem Zusammenhang weiter zu stärken und wirksamer zu nutzen;

45.

betont, wie wichtig es ist, Gender Mainstreaming durchzuführen und spezifische Maßnahmen zu unterstützen, um einen wirksamen und systematischen Ansatz in Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in den ENP-Ländern zu erreichen; fordert die Regierungen und die Zivilgesellschaft dringend auf, die soziale Integration von Frauen zu verbessern, den Analphabetismus bei Frauen zu bekämpfen und die Beschäftigung von Frauen zu fördern, um eine adäquate Vertretung von Frauen auf allen Ebenen zu gewährleisten;

46.

betont, wie wichtig – neben Maßnahmen gegen die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte – eine strukturierte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochschulbildung und Forschung ist, damit die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen und Bildungssystemen gefördert wird, womit insbesondere die Mobilität von Studenten, Forschern und Lehrern gesteigert werden soll; begrüßt in diesem Zusammenhang die durch das Programm TEMPUS bereitgestellte Unterstützung für die Hochschulbildung und den durch das Programm Erasmus Mundus Aktion 2 ermöglichten Austausch sowie die Gründung der Europa-Mittelmeer-Universität (EMUNI), die als ein Europa-Mittelmeer-Netzwerk von Universitäten auf beiden Seiten des Mittelmeers eingerichtet wurde;

47.

unterstreicht die wichtige Rolle, die lokale Behörden im Hinblick auf die demokratische Entwicklung unserer Partnerländer spielen, und ermuntert zum Ausbau der Partnerschaftsprogramme zwischen den lokalen Behörden der EU und denen der Partnerländer;

48.

betont die Bedeutung der Gewerkschaften und des sozialen Dialogs als Teil der demokratischen Entwicklung der südlichen Partner; ermutigt diese Länder, die Arbeits- und Gewerkschaftsrechte zu stärken; weist auf die wichtige Rolle hin, die der soziale Dialog in Bezug auf die sozioökonomischen Herausforderungen in der Region spielen kann;

49.

betont, wie wichtig es ist, Investitionen, Ausbildung, Forschung und Innovation einander anzunähern, wobei ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden sollte, dass die Ausbildung den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes angepasst ist, damit die sozioökonomischen Herausforderungen in der Region gemeistert werden können; fordert, dass besonderes Augenmerk auf Frauen und benachteiligte Gruppen, wie Jugendliche, gelegt wird; betont gleichzeitig, wie überaus wichtig die weitere Förderung lokaler Entwicklungsprojekte ist, um einen Beitrag zur Revitalisierung der am meisten gefährdeten Städte und Regionen zu leisten;

50.

betont, dass ein richtig funktionierendes, wirksames und sicheres multimodales Verkehrssystem eine Voraussetzung für Wirtschaftswachstum und Entwicklung darstellt und den Handel sowie die Integration zwischen der Europäischen Union und ihren südlichen Mittelmeer-Partnern fördert; fordert die Kommission auf, eine Halbzeitbewertung des regionalen Verkehrsaktionsplans (2007 - 2013) für den Mittelmeerraum vorzulegen und die Ergebnisse bei jedem künftigen Verkehrsaktionsplan zu berücksichtigen;

51.

ist der Ansicht, dass nachhaltige Entwicklung ein Querschnittskriterium bei der Überprüfung der ENP sein sollte und der Schwerpunkt dabei insbesondere auf die Verbesserung des Umweltschutzes, die Entwicklung des reichen Potenzials erneuerbarer Energiequellen in der Region und die Förderung von Maßnahmen und Projekten zugunsten einer besseren Nutzung der knappen Wasserressourcen gelegt werden sollte;

52.

fordert den Rat, die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten erneut auf, auf einen umfassenden Plan zur Behebung der schwerwiegenden Schädigung des Jordan zu drängen und diesen zu unterstützen sowie weiterhin finanzielle und technische Unterstützung im Hinblick auf die Sanierung des Flusses – und insbesondere des Unterlaufs des Jordan – bereitzustellen, auch im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum;

53.

verweist auf das hohe Potenzial der Zusammenarbeit auf dem Gebiet von Energie und erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Sonne und Wellen; unterstützt die koordinierte Umsetzung des Mittelmeer-Solarplans und von Wirtschaftsinitiativen, die auf die Abdeckung des Grundbedarfs der Partnerländer ausgerichtet sein sollten, sowie die Annahme einer Europa-Mittelmeer-Strategie für Energieeffizienz; betont, wie wichtig die Förderung der Trans-Europa-Mittelmeer-Verbundnetze für Strom, Erdgas und Erdöl ist, damit die Sicherheit der Energieversorgung mittels Schaffung intelligenter Energienetze, die die gesamte Europa-Mittelmeer-Region verbinden, gestärkt wird;

54.

erinnert daran, wie wichtig eine Landwirtschaft, die die Landwirte vor Ort begünstigt, ländliche Entwicklung, Ernährungssicherheit und Nahrungsmittelsouveränität, Anpassung an den Klimawandel, Zugang zu Wasser und dessen sparsamer Verbrauch sowie Zugang zu Energie sind; empfiehlt, die Zusammenarbeit im Bereich der Landwirtschaft zu einem vorrangigen Ziel der ENP zu machen und damit den Europa-Mittelmeer-Fahrplan für die Landwirtschaft zu unterstützen und die Stabilität der Nahrungsmittelpreise auf nationaler, regionaler und globaler Ebene zu fördern;

55.

bekräftigt erneut seine Forderung nach der Schaffung einer Katastrophenschutztruppe Europa-Mittelmeer, da die Tatsache, dass das Ausmaß und die Zahl der Naturkatastrophen zunehmen, die Zuweisung angemessener Mittel notwendig macht und eine solche Initiative die Solidarität zwischen den Menschen im Raum Europa-Mittelmeer stärken würde;

56.

unterstreicht, wie wichtig eine engere Zusammenarbeit mit multilateralen regionalen Organisationen aus dem Süden, insbesondere der Arabischen Liga, und der Afrikanischen Union ist, um die Herausforderungen in den genannten Gebieten erfolgreich zu bewältigen; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit eines neuen strukturierten Dialogs mit diesen Foren im Zuge der Überprüfung der ENP zu prüfen;

57.

bekräftigt die Bedeutung des ENPI als Finanzierungsinstrument der ENP; betont jedoch, dass eine umfassendere Flexibilität gewährleistet und sichergestellt werden muss, dass die Unterstützung wirksamer insbesondere auf die Zivilgesellschaft und die lokalen Gemeinschaften – gemäß dem Bottom-up-Ansatz – ausgerichtet ist; fordert ferner eine umfassende Analyse der Wirksamkeit des ENPI im Hinblick auf das Ziel, die verfügbaren Finanzierungsinstrumente und Geldmittel im Rahmen der Beziehungen der EU zu ihren südlichen Nachbarn besser zu nutzen und sicherzustellen, dass die Entwicklungshilfe und die Unterstützung in den begünstigten Ländern ordnungsgemäß eingesetzt werden; ist der Ansicht, dass die Transparenz der Finanzierung und die Aufnahme von Mechanismen zur Korruptionsbekämpfung in die Finanzierungsinstrumente von ausschlaggebender Bedeutung sind; unterstreicht, wie wichtig die Überwachung der Verwaltung und Durchführung der einzelnen ENPI-Programme ist; betont, wie wichtig es ist, grenzübergreifende Projekte zu stärken, Programme zur Förderung der Kontakte zwischen den Menschen auszubauen und Anreize für die regionale Zusammenarbeit zu schaffen; fordert die Kommission und den EAD auf, das Europäische Parlament und die Akteure der Zivilgesellschaft frühzeitig zu der bevorstehenden Ausarbeitung des Nachfolgeinstruments zu konsultieren;

58.

fordert den Rat auf, den von der Kommission im Mai 2008 vorgelegten und vom Parlament am 8. Juli 2008 gebilligten Vorschlag für einen Rechtsetzungsakt zur Änderung von Artikel 23 der ENPI-Verordnung zu billigen, der es ermöglichen würde, Mittelrückflüsse aus früheren Maßnahmen zu reinvestieren, und der EU somit ein dringend benötigtes Mittel an die Hand geben würde, mit dem die Auswirkungen der derzeitigen Finanzkrise auf die Realwirtschaft und die Auswirkungen des starken Anstiegs der Nahrungsmittelpreise auf die Nachbarschaftsregion und insbesondere die südlichen ENP-Länder abgeschwächt würden;

59.

betont, dass das ENPI nicht das einzige Instrument ist, das zur Finanzierung von Programmen und Aktionen im Rahmen der ENP zur Verfügung steht, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass folglich ein kohärenter Ansatz, dem die Nutzung aller Finanzierungsinstrumente zugrunde liegt, notwendig ist; fordert daher den EAD und die Kommission auf, einen klaren Überblick über die jedem Empfängerland zugewiesenen Beträge, aufgeschlüsselt nach Instrument, vorzulegen;

60.

betont, dass die Mittel für die südliche Dimension der ENP im Rahmen des kommenden mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2014 bis 2020 aufgestockt werden müssen, um zu gewährleisten, dass die Mittel den politischen Zielen entsprechen, und um die Bestimmungen betreffend den fortgeschrittenen Status umsetzen zu können, ohne die anderen Prioritäten der ENP zu beeinträchtigen; betont mit Nachdruck, dass die Vereinbarung, die im Anschluss an die Erklärung der Kommission vor dem Ausschuss der Ständigen Vertreter im Jahr 2006 erzielt wurde und die vorsieht, dass zwei Drittel der Gesamtmittel des ENPI den südlichen Ländern und ein Drittel den östlichen Ländern – entsprechend demografischer Gewichtung – zugewiesen werden, unbedingt einzuhalten ist;

61.

betont jedoch, dass sich jede Aufstockung der zugewiesenen Mittel auf eine genaue Bewertung der Bedürfnisse stützen sollte und mit der Steigerung der Wirksamkeit der Programme Hand in Hand gehen sollte, welche mit Blick auf die Bedürfnisse jedes Empfängerlandes maßgeschneidert durchgeführt und nach Prioritäten geordnet sein sollten;

62.

begrüßt die Arbeit der von der EIB eingerichteten Fazilität für europäisch-mediterrane Investitionen und Partnerschaft (FEMIP) und betont, dass umfangreichere Synergien mit anderen internationalen Finanzierungsinstitutionen, die ebenfalls in der Region tätig sind, geschaffen werden müssen; schlägt erneut vor, eine Finanzierungsinstitution für die Ko-Entwicklung Europa-Mittelmeer, deren Mehrheitsaktionär weiterhin die EIB wäre, einzurichten; befürwortet die Anhebung der Obergrenze für die EIB-Garantie, damit die EIB ihre Operationen in der Region in den nächsten Jahren in der bisherigen Intensität weiterführen kann; ersucht die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), ihr Statut zu ändern und sich ebenfalls an diesem Finanzhilfeprozess zu beteiligen;

Rolle des Europäischen Parlaments

63.

betont die entscheidende Bedeutung, die dem Europäischen Parlament im Hinblick auf die Sicherstellung, dass die Stabilität Europas und sein Wohlstand eng mit der demokratischen Staatsführung sowie dem wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in seinen südlichen ENP-Nachbarländern verbunden sind, sowie im Hinblick auf die Förderung der politischen Diskussion zukommt, und unterstreicht, welch wichtige Rolle es bei der Stärkung uneingeschränkter Freiheiten, demokratischer Reformen und der Rechtstaatlichkeit in seinen ENP-Partnerländern spielt, insbesondere durch die interparlamentarischen Delegationen und die PV-UfM;

64.

bekräftigt seine Zusage, das Recht der parlamentarischen Kontrolle bei der Umsetzung der ENP auch weiterhin wahrzunehmen, und zwar auch im Wege regelmäßiger Aussprachen mit der Kommission über die Anwendung des ENPI; begrüßt die umfassenden Konsultationen durch Kommission und EAD zur Überprüfung der ENP und hofft, dass die Kommission und der EAD auch bei der Vorbereitung einschlägiger Dokumente, wie etwa der ENP-Aktionspläne, für eine umfassende und systematische Konsultation des Parlaments Sorge tragen werden; fordert ferner, dass dem Europäischen Parlament Zugang zu den Verhandlungsmandaten aller internationalen Abkommen, die derzeit mit den ENP-Partnerländern ausgehandelt werden, gewährt wird, und zwar im Einklang mit Artikel 218 Absatz 10 AEUV, nach dem das Parlament in allen Phasen des Verfahrens unverzüglich und umfassend unterrichtet werden muss;

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65.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der ENP-Länder sowie dem Generalsekretär der Union für den Mittelmeerraum zu übermitteln.


(1)  ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 312.

(2)  ABl. C 303 E vom 13.12.2006, S. 760.

(3)  ABl. C 282 E vom 6.11.2008, S. 443.

(4)  ABl. C 76 E vom 25.3.2010, S. 76.

(5)  ABl. C 76 E vom 25.3.2010, S. 83.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0192.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0314.

(8)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0038.

(9)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0064.

(10)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0095.

(11)  ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 1.