2.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 296/89


Donnerstag, 7. April 2011
Fortschrittsbericht 2010 über Island

P7_TA(2011)0150

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. April 2011 zu dem Fortschrittsbericht 2010 über Island

2012/C 296 E/13

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2010, mit der Island in die Liste der für EU-Heranführungshilfe in Betracht kommenden Länder übernommen wurde, die dazu dient, die Bewerberländer bei der Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an das EU-Recht zu unterstützen,

in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission zum Antrag Islands vom 24. Februar 2010 auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (SEK(2010)0153),

in Kenntnis des Beschlusses des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010, Beitrittsverhandlungen mit Island aufzunehmen,

in Kenntnis der allgemeinen Haltung der EU und der allgemeinen Haltung der Regierung Islands, die auf der Ministertagung zur Eröffnung der Regierungskonferenz über den Beitritt Islands zur Europäischen Union am 27. Juli 2010 angenommen wurden,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2010 – 2011“ (KOM(2010)0660) und des Fortschrittsberichts 2010 über Island vom 9. November 2010,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2009 zu dem Strategiepapier 2009 zur Erweiterung betreffend die Länder des westlichen Balkans, Island und die Türkei (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2010 zum Antrag Islands auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (2),

unter Hinweis auf die im Oktober 2010 auf der ersten Sitzung des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Island angenommenen Empfehlungen,

gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass Island die Kriterien von Kopenhagen erfüllt und die Beitrittsverhandlungen mit Island nach Billigung durch den Rat am 27. Juli 2010 eröffnet wurden,

B.

in der Erwägung, dass die Prüfung des Besitzstands am 15. November 2010 begonnen hat und bis zum 17. Juni 2011 dauern soll,

C.

in der Erwägung, dass – wie von dem erneuerten Konsens über die Frage der Erweiterung hervorgehoben – die Fortschritte jedes Landes auf dem Weg zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union auf Leistungen beruhen,

D.

in der Erwägung, dass Island als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schengener Übereinkommen und der Dublin-Verordnung bereits eng mit der EU zusammenarbeitet und daher schon einen erheblichen Teil des gemeinschaftlichen Besitzstands angenommen hat,

E.

in der Erwägung, dass Island über den Finanzierungsmechanismus des EWR einen Beitrag zur europäischen Kohäsion und Solidarität leistet und mit der EU bei friedenserhaltenden Maßnahmen und Krisenbewältigungsoperationen zusammenarbeitet,

1.

begrüßt den Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Island im Juli 2010; betrachtet es als wesentlich, die Voraussetzungen zu schaffen, um den Beitrittsprozess mit Island abzuschließen und sicherzustellen, dass Islands Beitritt von Erfolg gekrönt sein wird;

Politische Kriterien

2.

begrüßt die Aussicht darauf, dass ein Land mit einer starken demokratischen Tradition und staatsbürgerlichen Kultur neuer Mitgliedstaat der EU wird; betont, dass der Beitritt Islands zur EU die Rolle der Union als ein weltweiter Förderer und Verteidiger der Menschenrechte und Grundfreiheiten weiter stärken wird;

3.

lobt Island für seine guten Ergebnisse im Bereich des Schutzes der Menschenrechte und das hohe Niveau der Zusammenarbeit mit internationalen Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte;

4.

unterstützt die gegenwärtig stattfindenden Arbeiten zur Stärkung des legislativen Umfelds im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit und dem Zugang zu Informationen; begrüßt in diesem Zusammenhang das neue isländische Mediengesetz (Icelandic Modern Media Initiative), das es sowohl Island als auch der EU ermöglicht, sich im Hinblick auf den rechtlichen Schutz der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit stark zu positionieren;

5.

begrüßt die Einrichtung des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Island im Oktober 2010 und ist überzeugt, dass dieses Forum zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem Alþingi und dem Europäischen Parlament während des Beitrittsprozesses beitragen wird;

6.

empfiehlt den isländischen Behörden dringend, das Recht der EU-Bürger in Bezug auf ihr Wahlrecht bei Kommunalwahlen in Island zu harmonisieren;

7.

nimmt die guten Fortschritte bei der Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz zur Kenntnis und begrüßt die von den isländischen Behörden im Mai 2010 ergriffenen Maßnahmen, um die ausschlaggebende Rolle des Ministers für Justiz für Ernennungen im Bereich der Justiz anzugehen, und die Änderungen des Gesetzes über das Gerichtswesen, die die Unabhängigkeit der Justiz stärken, wobei die Notwendigkeit der genauen Umsetzung dieser Maßnahmen betont wird;

8.

begrüßt die Arbeit der Sonderstaatsanwaltschaft und den Bericht der im Dezember 2008 durch das isländische Parlament gegründeten Sonderermittlungskommission zur Untersuchung und Analyse der Vorgänge, die zum Zusammenbruch des Bankensystems führten; begrüßt ferner die Fortschritte im Umgang mit den politischen, institutionellen und administrativen Folgen des Zusammenbruchs des isländischen Bankensystems, wobei festzustellen ist, dass die Umsetzung seiner Empfehlungen noch andauert und mit nicht nachlassenden Anstrengungen fortgesetzt werden muss;

Wirtschaftliche Kriterien

9.

begrüßt Islands allgemein zufriedenstellende Bilanz in Bezug auf die Umsetzung seiner sich aus dem EWR ergebenden Verpflichtungen und seine Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten;

10.

stellt jedoch fest, dass der letzte EFTA-Anzeiger zeigte, dass das Umsetzungsdefizit Islands leicht gestiegen und Island 1,3 % über dem Zwischenziel von 1 % geblieben ist, obwohl die Umsetzungsverzögerung reduziert worden ist;

11.

begrüßt die zwischen den Vertretern der Regierungen Islands, der Niederlande und des Vereinigten Königreichs erzielte Vereinbarung zur Icesave-Frage, insbesondere zur Garantie der Rückzahlung der Kosten im Zusammenhang mit den Mindestgarantien für die Einleger bei Zweigstellen der Landsbanki Islands hf. im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden; begrüßt die Annahme des Übereinkommens durch eine Drei-Viertel-Mehrheit des isländischen Parlaments am 17. Februar 2011; nimmt die Entscheidung des isländischen Präsidenten zur Kenntnis, das Gesetz einem Referendum zu unterwerfen, und hofft auf ein Ende des am 26. Mai 2010 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens der EFTA-Überwachungsbehörde gegen die Regierung Islands;

12.

begrüßt, dass die institutionellen Unzulänglichkeiten im Finanzsektor angegangen und dass Fortschritte bei der Stärkung der regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Praxis im Hinblick auf Banken erzielt worden sind, insbesondere im Bezug auf die Befugnisse der Finanzaufsichtsbehörde;

13.

begrüßt die Vorlage des ersten isländischen wirtschaftlichen Heranführungsprogramms durch Island bei der Kommission als einen wichtigen Schritt in der Heranführungsphase und hofft, dass der angekündigte jährliche bilaterale Wirtschaftsdialog die Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten festigen wird;

14.

ermutigt die isländischen Staatsorgane, den Weg der Erarbeitung einer Strategie zur Liberalisierung der Kapitalverkehrskontrollen fortzusetzen, was eine wichtige Voraussetzung für den Beitritt des Landes zur EU darstellt;

15.

begrüßt die jüngste positive vierte Überprüfung des IWF-Bereitschaftskreditprogramms, die die wichtigsten Entwicklungen der finanziellen und wirtschaftlichen Konsolidierung in Island beschreibt; begrüßt ferner, dass die isländische Wirtschaft nach sieben aufeinanderfolgenden Quartalen der wirtschaftlichen Talfahrt aus der Rezession gekommen ist und dass das reale Bruttoinlandsprodukt im Zeitraum von Juli bis September 2010 ein Wachstum von 1,2 % im Vergleich zum vorherigen Quartal verzeichnete;

16.

begrüßt politische Maßnahmen zur weiteren Diversifizierung der Wirtschaft Islands als einen erforderlichen Schritt zu langfristigem wirtschaftlichen Wohlstand in dem Land; ermutigt die isländischen Staatsorgane, den Tourismus weiter zu entwickeln, der als vielversprechender längerfristiger Wachstumssektor betrachtet wird und insgesamt einen steigenden Anteil an Produktion und Beschäftigung gezeigt hat;

17.

nimmt zur Kenntnis, dass Island dem Euro-Währungsgebiet beitreten möchte, was erfolgen kann, nachdem das Land Mitglied der EU geworden ist und sobald alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind;

18.

ist über die hohe Arbeitslosenrate und insbesondere über die Jugendarbeitslosigkeit in Island besorgt, wie auch über den Rückgang der Investitionen und des Binnenkonsums nach der Wirtschafts- und Finanzkrise, obwohl auch Zeichen der Verbesserung in einigen dieser Bereiche festzustellen sind; weist darauf hin, dass die kostengünstige grüne Energie und die grüne Energietechnologie, die Island herstellt, ein wichtigerer Faktor bei dem Neustart der Wirtschaft sein könnten;

19.

lobt Island für die großen Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung sowie seine Unterstützung für und die Mitwirkung an der Lissabon-Strategie, einschließlich der Verabschiedung einer Strategie Island 2020, die die Bedeutung von Bildung, Forschung und Entwicklung betont und messbare Ziele skizziert;

Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

20.

stellt fest, dass Island als ein Mitglied des EWR die Erfordernisse von zehn Verhandlungskapiteln weitgehend und diejenigen von elf Verhandlungskapiteln teilweise erfüllt; betont, dass die Erfüllung der Verpflichtungen Islands im Rahmen des EWR-Abkommens wichtige Voraussetzungen im Rahmen der Beitrittsverhandlungen sind;

21.

fordert Island auf, die Vorbereitungen zur Anpassung an den Besitzstand der EU, insbesondere in Bereichen, die nicht vom EWR erfasst werden, zu verbessern und dessen Umsetzung und Durchsetzung zum Tag des Beitritts sicherzustellen;

22.

fordert Island auf, sich für seine Beteiligung an der EU-Politik für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums vorzubereiten und insbesondere die notwendigen Anstrengungen zur Schaffung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen für die Umsetzung dieser Politik bis zum Tag des Beitritts zu verstärken; betont gleichwohl die Besonderheit des isländischen Ökosystems und fordert die Kommission und die isländischen Staatsorgane auf, eine beiderseitig zufriedenstellende Einigung zu finden, die den einzigartigen Charakter der isländischen Umwelt berücksichtigt;

23.

fordert Island und die EU angesichts der gegenwärtigen Überarbeitung der Gemeinsamen Fischereipolitik und der möglichen Änderung des Besitzstands vor dem Beitritt Islands auf, mit Blick auf eine beiderseitig zufriedenstellende Lösung hinsichtlich der nachhaltigen Bewirtschaftung und Ausbeutung der Fischbestände bei diesem Verhandlungskapitel einen konstruktiven Ansatz zu verfolgen;

24.

nimmt die guten Ergebnisse Islands bei der nachhaltigen und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Bewirtschaftung seiner Fischbestände zur Kenntnis;

25.

fordert die isländischen Staatsorgane auf, ihre Rechtsvorschriften dem Besitzstand im Bereich des Binnenmarkts in Bezug auf das Niederlassungsrecht, die Dienstleistungsfreiheit sowie den freien Kapitalverkehr in den Bereichen Fischerei und Fischverarbeitung anzupassen;

26.

fordert Island auf, die konstruktiven Gespräche mit der EU und Norwegen weiterzuführen, die auf eine Lösung des Makrelenstreits abzielen, welche auf realistischen Vorschlägen beruht, die die Zukunft des Bestands sichern, Arbeitsplätze in der pelagischen Fischerei schützen und erhalten sowie eine langfristige und nachhaltige Fischerei gewährleisten;

27.

stellt fest, dass Island einen wertvollen Beitrag zur Politik der EU leisten kann, da es Erfahrungen in den Bereichen erneuerbare Energien, insbesondere bei der Nutzung von Erdwärme, Umweltschutz und Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels hat;

28.

stellt jedoch fest, dass weiterhin grundsätzliche Divergenzen zwischen der EU und Island bestehen, was die Bewirtschaftung der Tier- und Pflanzenwelt des Meeres und insbesondere den Walfang betrifft; weist darauf hin, dass das Walfangverbot ein Teil des Besitzstands der EU ist, und fordert eine breitere Diskussion zur Frage der Einstellung des Walfangs und des Handels mit Walprodukten;

29.

stellt fest, dass Island ein Staat ohne Militär ist und keine Waffen produziert; begrüßt, dass Island zivile GSVP-Missionen weiterhin unterstützt und sich den Erklärungen und Beschlüssen im Bereich der GASP anschließt;

30.

begrüßt die Tradition der isländischen Außenpolitik, die im Völkerrecht, in den Menschenrechten, in der Gleichstellung der Geschlechter und in der Entwicklungszusammenarbeit verwurzelt ist sowie den Ansatz der isländischen Sicherheitspolitik, der auf zivilen Werten basiert;

Regionale Zusammenarbeit

31.

vertritt die Auffassung, dass der Beitritt Islands zur EU die Aussichten der Union verbessern würde, eine aktivere und konstruktivere Rolle in Nordeuropa und der Arktis zu spielen und damit einen Beitrag zur multilateralen Verwaltung und zu nachhaltigen politischen Lösungen in dieser Region zu leisten; erachtet die Mitwirkung Islands im Nordischen Rat, in der EU-Politik der Nördlichen Dimension, im Rat für den europäisch-arktischen Bereich der Barentssee und im Arktischen Rat, der das wichtigste multilaterale Forum der Zusammenarbeit in der Arktis ist, als positiv; vertritt die Auffassung, dass Islands Beitritt zur EU die europäische Präsenz im Arktischen Rat weiter festigen würde;

32.

betont die Notwendigkeit einer effektiveren und koordinierten Arktispolitik der Europäischen Union und ist der Auffassung, dass der Beitritt Islands zur EU die nordatlantische Dimension der externen Politikbereiche der Union verstärken würde;

Öffentliche Meinung und Unterstützung der Erweiterung

33.

ermutigt die politisch Verantwortlichen Islands, die öffentliche Diskussion über den EU-Beitritt auszuweiten und dabei zu berücksichtigen, dass ein starkes Engagement notwendig ist, damit die Verhandlungen erfolgreich verlaufen; beglückwünscht Island zur Einrichtung der Internetseite eu.mfa.is und begrüßt die zunehmenden und ausgewogeneren Diskussionen in den isländischen Medien zu den Vor- und Nachteilen der Mitgliedschaft in der EU;

34.

fordert die Kommission auf, materielle und technische Unterstützung zu gewähren, falls sie von den politisch Verantwortlichen Islands darum gebeten wird, um diesen dabei zu helfen, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit dem Beitrittsprozess zu verbessern und zur Organisation einer tiefgreifenden und intensiven landesweiten Informationskampagne über die Auswirkungen der Mitgliedschaft in der EU beizutragen, die auf klaren, korrekten und faktenbasierten Informationen beruht, damit die isländischen Bürger in dem künftigen Referendum über den Beitritt eine sachkundige Entscheidung treffen können;

35.

hofft, dass jenseits von unterschiedlichen politischen Ansichten eine informierte öffentliche Meinung auch das Engagement der politisch Verantwortlichen Islands in Bezug auf die Mitgliedschaft in der EU positiv beeinflussen kann;

36.

vertritt die Auffassung, dass es von herausragender Bedeutung ist, die Bürger der EU klar, umfassend und auf Fakten gestützt über die Folgen des Beitritts Islands zu informieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesbezügliche Anstrengungen zu unternehmen; betrachtet es als ebenso wichtig, auf die Belange und Fragen der Bürger einzugehen und ihren Ansichten und Interessen Rechnung zu tragen;

*

* *

37.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Alþingi und der Regierung Islands zu übermitteln.


(1)  ABl. C 285E vom 21.10.2010, S. 47.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0278.