11.5.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 136/60


Donnerstag, 20. Januar 2011
Bericht über die Wettbewerbspolitik 2009

P7_TA(2011)0023

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2011 zu dem Bericht über die Wettbewerbspolitik 2009 (2010/2137(INI))

2012/C 136 E/13

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Wettbewerbspolitik 2009 (KOM(2010)0282) und das diesem Bericht beigefügte Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SEK(2010)0666),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (1),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG-Fusionskontrollverordnung“) (2),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Oktober 2008„Die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der derzeitigen globalen Finanzkrise“ (3) (Bankenmitteilung),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Dezember 2008 „Die Rekapitalisierung von Finanzinstituten in der derzeitigen Finanzkrise: Beschränkung der Hilfen auf das erforderliche Minimum und Vorkehrungen gegen unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen (4) (Rekapitalisierungsmitteilung),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Februar 2009 über die Behandlung wertgeminderter Aktiva im Bankensektor der Gemeinschaft (5) (Mitteilung über die Behandlung wertgeminderter Aktiva),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Juli 2009 über die Wiederherstellung der Rentabilität und die Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise gemäß den Beihilfevorschriften (6) (Umstrukturierungsmitteilung), wobei diese vier letztgenannten Mitteilungen nachstehend gemeinsam als „die vier Mitteilungen zum Finanzsektor“ bezeichnet werden,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 17. Dezember 2008 über einen vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise (7) (Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. Februar 2009„Erläuterungen zu den Prioritäten der Kommission bei der Anwendung von Artikel 82 des EG-Vertrags auf Fälle von Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen“ (8),

unter Hinweis auf die Bekanntmachung der Kommission über einen Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren (9), die Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für die Würdigung bestimmter Kategorien staatlicher Beihilfen (10) und die Bekanntmachung der Kommission über die Durchsetzung des Beihilferechts durch die einzelstaatlichen Gerichte (11) (Vereinfachungspaket),

unter Hinweis auf die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen (12),

unter Hinweis auf den Anzeiger für staatliche Beihilfen – Frühjahrsausgabe 2009 (KOM(2009)0164), Herbst 2009 (KOM(2009)0661) und Frühjahr 2010 (KOM(2010)0255),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2009 zu den Berichten über die Wettbewerbspolitik 2006 und 2007 (13) und auf seine Entschließung vom 9. März 2010 zur Wettbewerbspolitik 2008 (14),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. März 2009 zu Lebensmittelpreisen in Europa (15),

unter Hinweis auf seine Erklärung vom 19. Februar 2008 zu der Untersuchung des Machtmissbrauchs durch große Supermarktketten, die in der Europäischen Union tätig sind, und zu entsprechenden Abhilfemaßnahmen (16),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0374/2010),

A.

in der Erwägung, dass die außergewöhnlichen wirtschaftlichen Umstände der Finanz- und Wirtschaftskrise der letzten beiden Jahre außergewöhnliche Maßnahmen erforderten; in der Erwägung ferner, dass die Bemühungen der Kommission dazu beigetragen haben, die Finanzmärkte zu stabilisieren und gleichzeitig die Integrität des Binnenmarktes zu schützen,

B.

in der Erwägung, dass es für effiziente Märkte in Krisenzeiten von entscheidender Bedeutung ist, die finanzielle Stabilität sicherzustellen, die Kreditvergabe wiederherzustellen und das Finanzsystem zu reformieren, und dass die Wettbewerbsvorschriften deshalb flexibel aber konsequent angewandt werden sollten,

C.

in der Erwägung, dass Protektionismus und eine mangelnde Durchsetzung der Wettbewerbsbestimmungen die Krise nur vertiefen und verlängern würden,

D.

in der Erwägung, dass die Wettbewerbspolitik ein wesentliches Instrument darstellt, das die Europäische Union in die Lage versetzt, über einen dynamischen, effizienten und innovativen Binnenmarkt zu verfügen, auf weltweiter Ebene wettbewerbsfähig zu sein und die Finanzkrise zu überwinden,

E.

in der Erwägung, dass das wachsende Haushaltsdefizit und die zunehmende öffentliche Verschuldung in vielen Mitgliedstaaten den wirtschaftlichen Aufschwung und das Wirtschaftswachstum um Jahre verlangsamen können,

F.

in der Erwägung, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten als Reaktion auf die Finanzkrise in erheblichem Umfang staatliche Beihilfen gewährt haben, beispielsweise in Form von Garantieschirmen, Rekapitalisierungsinstrumenten und Zusatzinstrumenten der Liquiditätsversorgung für die Finanzierung von Banken; in der Erwägung ferner, dass diese Maßnahmen den Banken in erheblichem Umfang Geldmittel und Versicherungsschutz gegenüber jenen Risiken eingebracht haben, denen der Finanzsektor üblicherweise ausgesetzt ist,

G.

in der Erwägung, dass empirische Untersuchungen darauf hinweisen, dass die Garantien der Regierungen der Mitgliedstaaten zu zahlreichen Auswirkungen und Verzerrungen wie einer verringerten Streuung von privaten Anleihen geführt haben, ein Umstand, der bei der Prüfung einer möglichen Ausweitung der Beihilfen oder einer Verlängerung der derzeit geltenden Sonderregelungen berücksichtigt werden muss,

H.

in der Erwägung, dass ein verantwortungsvolles Handeln in Steuerangelegenheiten eine wichtige Voraussetzung für die Aufrechterhaltung günstiger Bedingungen für einen fairen Wettbewerb und für die Förderung der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes ist,

I.

in der Erwägung, dass der Wettbewerb im Energiesektor, in der landwirtschaftlichen Produktion und in anderen Sektoren nach wie vor unvollkommen ist,

J.

in der Erwägung, dass die erfolgreiche Entwicklung von KMU unter Bedingungen des freien Wettbewerbs eine der grundlegenden Voraussetzungen für eine effiziente Überwindung der Finanzkrise darstellt,

Allgemeine Bemerkungen

1.

begrüßt den Bericht über die Wettbewerbspolitik 2009;

2.

stellt erfreut fest, dass die Kommission rasch auf die Krise reagiert hat und beglückwünscht sie zu ihrem konsequenten Einsatz wettbewerbspolitischer Maßnahmen unter außergewöhnlichen Umständen;

3.

setzt sich auch weiterhin für eine aktivere Rolle des Parlaments bei der Ausgestaltung der Wettbewerbspolitik durch die Einführung einer Mitentscheidungsbefugnis im Gesetzgebungsverfahren ein; verlangt, über alle Initiativen in diesem Bereich regelmäßig unterrichtet zu werden;

4.

fordert die Kommission als die einzige unionsweit zuständige Wettbewerbsbehörde erneut auf, ihm ausführlich und jährlich über die Weiterbehandlung der Empfehlungen des Parlaments Bericht zu erstatten und jede Abweichung von seinen Empfehlungen zu erläutern; stellt fest, dass die Antwort der Kommission auf den Wettbewerbsbericht des Parlaments für 2008 lediglich eine Zusammenfassung der ergriffenen Maßnahmen darstellt und in keiner Weise Einblick in die Wirksamkeit der Maßnahmen gewährt;

5.

weist darauf hin, dass die Wettbewerbspolitik der EU, die auf den Grundsätzen freier Märkte beruht, und gleiche Wettbewerbsbedingungen in allen Bereichen einen Eckstein für einen erfolgreichen Binnenmarkt und eine grundlegende Voraussetzung für die Schaffung nachhaltiger und wissensbasierter Arbeitsplätze darstellen;

6.

verweist insbesondere auf seine wiederholt vorgebrachte Forderung, die einzelnen Politikbereiche der EU und die Schwerpunkte der EU-Strategie 2020 für Wachstum und Beschäftigung aufeinander abzustimmen; betont, dass dies für die Wettbewerbspolitik von besonderer Bedeutung ist;

7.

betont die Bedeutung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bei der Deckung der grundlegenden Bedürfnisse der Bevölkerung; fordert die Kommission auf, beim Abschluss ihrer Arbeiten im Hinblick auf die Anwendung der EU-Wettbewerbsbestimmungen auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse den durch den Vertrag von Lissabon bereitgestellten Rahmen zu prüfen und fordert eine enge Einbeziehung des Parlaments in die von der Kommission zu besorgende Nachbearbeitung der offenen Konsultation über Regelungen für staatliche Beihilfen zugunsten von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse;

8.

betont die Notwendigkeit eindeutiger Wettbewerbsbestimmungen, die für KMU hilfreich und nützlich sind;

9.

weist darauf hin, dass die KMU für die gesamte europäische Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind; verweist ferner auf das beträchtliche Innovationspotential von KMU und fordert die Kommission erneut auf, ein entsprechendes Kapitel über faire und diskriminierungsfreie Wettbewerbsbedingungen für KMU hinzuzufügen;

10.

fordert die Kommission auf, für die im Hinblick auf die Entwicklung der Wettbewerbspolitik notwendigen Beurteilungen und Untersuchungen unabhängige und zuverlässige Sachverständige heranzuziehen, und fordert sie nachdrücklich auf, die Ergebnisse zu veröffentlichen;

11.

fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass bei künftigen Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt Artikel 12 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet, in dem eindeutig festgelegt ist, dass „den Erfordernissen des Verbraucherschutzes (…) bei der Festlegung und Durchführung der anderen Unionspolitiken und -maßnahmen Rechnung getragen“ wird;

12.

fordert die Kommission auf, in ihrem jährlichen Bericht über die Wettbewerbspolitik die Vorteile des Wettbewerbs für die Verbraucher deutlicher herauszustellen;

13.

nimmt mit Interesse den von der Kommission vorgelegten Bericht über das Funktionieren der Verordnung des Rates (EG) Nr. 1/2003 fünf Jahre nach deren Inkrafttreten zur Kenntnis und teilt die Auffassung, dass sie einen Eckstein im Prozess der Modernisierung der gemeinschaftlichen Wettbewerbsvorschriften und der Verknüpfung der Maßnahmen der gemeinschaftlichen und nationalen Behörden darstellt, stellt jedoch fest, dass Divergenzen bei der Festlegung von Prioritäten, bei den für die Entwicklung der Wettbewerbspolitik wichtigen Aspekten und bei der Funktionsweise von Mechanismen der Zusammenarbeit überwunden werden müssen, um eine größere Effizienz bei ihrer Anwendung zu erreichen;

14.

betont, dass Synergien zwischen der Wettbewerbs- und der Verbraucherschutzpolitik entwickelt werden müssen, wobei auch eine europäische Form des kollektiven Rechtsschutzes für individuelle Opfer von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht geschaffen werden muss, und zwar auf der Grundlage des Grundsatzes der Einwilligung (Opt-in-Grundsatz) und unter Beachtung der in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 festgelegten Kriterien, denen zufolge dem identifizierten Personenkreis oder den von diesem benannten Personen ein Ersatz ausschließlich für den tatsächlich erlittenen Schaden gezahlt werden sollte; fordert die Kommission auf, zu prüfen, auf welche Art und Weise ein derartiger Mechanismus in die bestehenden nationalen Rechtsordnungen eingefügt werden könnte;

15.

verweist auf seine Entschließung vom 25. April 2007 zum Grünbuch: „Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts“ (17) und betont, dass in dem diesbezüglich anhängigen Legislativvorschlag der Inhalt seiner Entschließung vom 26. März 2009 zum Weißbuch: „Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts“ (18) übernommen werden sollte; betont, dass die Kommission unbedingt und ohne unnötige Verwässerungen Rechtsvorschriften vorschlagen sollte, um die Durchführung individueller und kollektiver Rechtsbehelfe im Hinblick auf einen tatsächlichen Schadenersatz aufgrund von Verstößen gegen das EU-Wettbewerbsrecht zu erleichtern, wobei diese Rechtsvorschriften einem horizontalen Ansatz entsprechen, die Übertreibungen des nordamerikanischen Systems vermeiden und nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Mitentscheidung) angenommen werden müssen;

16.

betont, dass es den Antrag der Kommission auf zusätzliche Planstellen für den Mitarbeiterstab der Kommission im Bereich der Wettbewerbspolitik im Haushaltsplan 2011 unterstützt hat; fordert die Kommission auf, es darüber zu unterrichten, wie die zusätzlichen Planstellen eingesetzt wurden; wiederholt seine Forderung, vorhandene Mitarbeiter der Kommission in den wesentlichen Zuständigkeitsbereichen der Kommission einzusetzen;

17.

betont, dass die Umsetzung einer erfolgreichen Wettbewerbspolitik und das uneingeschränkte Funktionieren des Binnenmarkts wesentliche Grundvoraussetzungen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union sind;

18.

betont, dass die derzeitigen Bemühungen im Sinne einer steuerpolitischen Konsolidierung und eines nachhaltigen Wirtschaftsaufschwungs von den Mitgliedstaaten dazu genutzt werden sollten, um Fortschritte im Bereich gleicher Wettbewerbsbedingungen in der Steuerpolitik zu erzielen;

19.

vertritt die Auffassung, dass die Wettbewerbspolitik dazu beitragen sollte, offene Standards und die Interoperabilität zu fördern und zu stärken, um eine von einer Minderheit von Marktteilnehmern herbeigeführte technologische Handlungsunfähigkeit der Verbraucher und Kunden zu verhindern;

Schwerpunktthema: Wettbewerbspolitik und die Finanz- und Wirtschaftskrise

20.

begrüßt die zeitlich befristeten staatlichen Beihilfebestimmungen als Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise, namentlich die vier Mitteilungen zum Finanzsektor und den zeitlich befristeten Rahmen für die übrigen Sektoren; nimmt die Verlängerung der Anwendung zeitlich befristeter Maßnahmen der staatlichen Beihilfe um ein weiteres Jahr zur Kenntnis;

21.

bekundet seine Besorgnis darüber, dass diese Maßnahmen, die einen zeitlich befristeten Charakter haben, letztlich nicht zeitlich befristet sein könnten; unterstreicht, dass die zeitlich befristeten Maßnahmen und Ausnahmeregelungen vor allem im Automobilsektor so rasch wie möglich eingestellt werden sollten; fordert die Kommission auf, in Bezug auf die Beendigungskriterien, die für eine Entscheidung über die mögliche Verlängerung dieser Maßnahmen herangezogen werden sollen, Klarheit zu schaffen;

22.

fordert die Kommission auf, erneut zu prüfen, inwieweit der bestehende zeitlich befristete Rahmen tatsächlich zu gleichen Wettbewerbsbedingungen in der ganzen Union beiträgt und inwieweit die ermessensmäßige Anwendung dieses Rahmens diesbezüglich zu optimalen Ergebnissen führt;

23.

fordert die Kommission auf, eine eingehende Beurteilung der im Rahmen der Anwendung der zeitlich befristeten Maßnahmen für staatliche Beihilfe als Antwort auf die Wirtschafts- und Finanzkrise getroffenen Entscheidungen vorzubereiten, dabei den Umfang, das Ausmaß an Transparenz und die Einheitlichkeit der einzelnen auf diesem Rahmen beruhenden Maßnahmen zu berücksichtigen und diese Beurteilung ihrem nächsten Jahresbericht über die Wettbewerbspolitik als Anlage beizufügen;

24.

fordert die Kommission erneut auf, im Laufe des Jahres 2010 einen umfassenden Bericht über die Wirksamkeit der staatlichen Beihilfen, die für ein umweltgerechtes Konjunkturprogramm gewährt wurden, und der staatlichen Beihilfen für Umweltschutzmaßnahmen zu veröffentlichen;

25.

unterstreicht die Notwendigkeit, die Wettbewerbsposition jener Finanzinstitute wiederherzustellen, die die zeitlich befristeten Bestimmungen über staatliche Beihilfen nicht in Anspruch genommen haben;

26.

fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Banken die ihnen gewährten Staatshilfen zurückerstatten, sobald sich der Finanzsektor wieder erholt hat, um dadurch einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt und gleiche Marktaustrittsbedingungen sicherzustellen;

27.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, genauer anzugeben, welche Umstrukturierungsmaßnahmen bei möglichen Wettbewerbsverzerrungen vorgeschrieben werden, die bezüglich der Rückzahlungsbedingungen zu Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten führen;

28.

betont jedoch, dass die derzeitige Konsolidierung im Bankensektor den Marktanteil mehrerer großer Finanzinstitute faktisch vergrößert hat und fordert deshalb die Kommission eindringlich auf, den Sektor weiterhin sorgfältig zu beobachten, um den Wettbewerb auf den europäischen Bankenmärkten zu erhöhen, und dabei auch Umstrukturierungspläne vorzusehen, die eine Aufspaltung der Bankaktivitäten in den Fällen erforderlich machen, in denen Spareinlagen dazu verwendet wurden, um risikoreichere Investmentbankaktivitäten auszugleichen;

Überprüfung der als Antwort auf die Krise erlassenen zeitlich befristeten Bestimmungen über staatliche Beihilfe

29.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Untersuchung zu erstellen, aus der die Auswirkungen der staatlichen Beihilfemaßnahmen auf die Wirtschaft ersichtlich werden;

30.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihm eine eingehende Untersuchung über die Auswirkungen der staatlichen Beihilfe auf den Wettbewerb während der Krise vorzulegen;

31.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Anschluss an eine entsprechende umfassende Impaktprüfung bei Bedarf Korrekturmaßnahmen umzusetzen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten;

32.

fordert die Kommission auf, eine sorgfältige Untersuchung der Folgen der als Antwort auf die Krise eingeleiteten überarbeiteten Mechanismen für staatliche Beihilfe in Bezug auf den Wettbewerb und die Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen in der Union sowie in Bezug auf die Finanzreform und die Schaffung von Arbeitsplätzen durchzuführen;

33.

ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, bei der Ausarbeitung und Beurteilung der befristeten Bestimmungen als Antwort auf die Finanz- und Wirtschaftskrise aktiv mit der Kommission zusammenzuarbeiten und dazu fristgerecht ausführliche Berichte über die Umsetzung dieser Bestimmungen und ihre Wirksamkeit vorzulegen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Beurteilung ihrer Funktionsweise und eine Untersuchung über die Auswirkungen der Maßnahmen von Drittstaaten auf die Europäische Union durchzuführen;

34.

fordert die Kommission auf, ein Höchstmaß an Transparenz zu gewährleisten und sich bei der Genehmigung staatlicher Beihilfen und bei der Verordnung von Veräußerungsmaßnahmen streng an den Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit zu halten;

35.

fordert die Kommission auf, eine Untersuchung über die möglichen Auswirkungen der von der EZB gewährten Liquiditätsunterstützung in Bezug auf Wettbewerbsverzerrungen zu erstellen;

36.

fordert die Kommission auf, die M3-Liquiditätsversorgung in Bezug auf staatliche Beihilfen, die genehmigt wurden, um eine unerwünschte und wettbewerbsverzerrende Überkapitalisierung von Unternehmen zu unterbinden, aufmerksam zu beobachten;

Kontrolle der staatlichen Beihilfen

37.

stellt fest, dass die Politik im Bereich der staatlichen Beihilfen integraler Bestandteil der Wettbewerbspolitik ist und dass die Kontrolle staatlicher Beihilfen Ausdruck der Notwendigkeit ist, für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten;

38.

betont, wie wichtig es ist, dass die Kommission die Anwendung staatlicher Beihilfen aufmerksam beobachtet, um sicherzustellen, dass diese Stützungsmechanismen nicht angewendet werden, um nationale Industrien in einer Weise zu schützen, die dem Binnenmarkt und den europäischen Verbrauchern schadet;

39.

hält es bei der Beurteilung der Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen mit dem Vertrag für wichtig, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den negativen Auswirkungen der staatlichen Beihilfen auf den Wettbewerb und auf die öffentlichen Finanzen und ihren positiven Auswirkungen im Hinblick auf gemeinsame Interessen gefunden wird;

40.

fordert die Festlegung eindeutiger Kriterien für Veräußerungen unter Berücksichtigung der mittelfristigen Auswirkungen von Veräußerungen auf die betreffenden Unternehmen, insbesondere in Bezug auf Wachstum, Innovation und Beschäftigung sowie in Bezug auf den Rückgang der Bedeutung dieser Unternehmen auf dem weltweiten Markt;

41.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, die in einigen Mitgliedstaaten geltenden staatlichen Steuerhilfsprogramme sorgfältig zu prüfen, um sie auf ihren diskriminierungsfreien und transparenten Charakter hin zu untersuchen;

42.

fordert die Kommission auf, ihre Dienststelle Staatliche Steuerbeihilfen wieder einzurichten und zu verstärken;

43.

vertritt die Auffassung, dass der von der Arbeitsgruppe EU-Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung im Jahre 2002 gefasste Beschluss über die automatische Mitteilung von Steuergesetzen (Ratsdokument 11077/02) von den Mitgliedstaaten unbedingt umfassend umgesetzt werden muss, damit die Kommission die Möglichkeit erhält, wettbewerbsschädliche Steuersysteme besser zu identifizieren;

44.

stellt besorgt fest, dass die Rückforderung rechtswidrig gewährter staatlicher Beihilfen nach wie vor ein langatmiger und schwerfälliger Prozess ist; ermutigt die Kommission, die Verfahren weiter zu verschärfen und insbesondere bei wiederholten Verstößen weiter Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben;

45.

fordert die Kommission auf, zu prüfen, in welchem Umfang eine allzu großzügige Gewährung freier Zertifikate der EU in bestimmten Bereichen zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann, da diese Zertifikate, deren Effizienz seit der Verlangsamung der wirtschaftlichen Aktivitäten zurückgegangen ist, bei manchen Unternehmen zu unerwarteten Gewinnen geführt, gleichzeitig aber die Anreize für diese Unternehmen, ihren Teil beim Übergang zu einer umwelteffizienten Wirtschaft zu übernehmen, verringert haben;

46.

betont, dass staatliche Beihilfen in erster Linie darauf ausgerichtet sein sollten, Projekte von gemeinsamem Interesse innerhalb der Union wie die Entwicklung von Breitband- und Energieinfrastrukturen zu fördern;

47.

begrüßt die Annahme der Leitlinien über staatliche Beihilfen im Breitbandsektor für grundlegende Breitbandnetze (ADSL, kabelgebundene, mobile, drahtlose oder satellitengestützte Breitbanddienste) und die Unterstützung von Hochgeschwindigkeitsnetzen der nächsten Generation (die zum gegenwärtigen Zeitpunkt hauptsächlich auf der Glasfasertechnologie oder weiterentwickelten modernisierten Kabelnetzen beruhen) und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahren zu verbreiten und zu fördern und den Wettbewerb anzukurbeln;

48.

fordert in Anbetracht der Tatsache, dass die Vollendung des Binnenmarktes für alle Verkehrsträger erforderlich ist, die Kommission auf, einen Bericht mit einer Übersicht über alle staatlichen Beihilfen für den öffentlichen Verkehrssektor zu veröffentlichen;

49.

bekräftigt seine Unterstützung für die Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutzbeihilfen im Verkehrswesen mit Blick auf eine Stärkung der Nachhaltigkeit des europäischen Verkehrssektors; ermutigt die Kommission, den Anreizcharakter der im Verkehrssektor genehmigten staatlichen Beihilfen zu stärken;

Kartellrecht

50.

begrüßt, dass die Kommission in den letzten Jahren entschlossen gegen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen vorgegangen ist;

51.

begrüßt die Verlängerung der vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung, da sie das Gleichgewicht zwischen Hersteller und Vertrieb sicherstellt; weist jedoch darauf hin, dass die Kommission den spezifischen Gegebenheiten des Online-Verkaufs nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen hat, vor allem in Bezug auf die Digitale Agenda und unter Berücksichtigung ihrer laufenden Bestrebungen, den Binnenmarkt für den elektronischen Handel zu vollenden;

52.

weist vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Überprüfung des Handelsmarktes durch die Kommission besonders auf die kartellrechtliche Fragwürdigkeit von Einkaufsgemeinschaften großer, international operierender Handelsketten hin;

53.

weist jedoch darauf hin, dass eine Missachtung der zeitlichen Bindung von Wettbewerbsklauseln in der Praxis durchaus nicht unüblich ist, und fordert die Kommission auf, ein besonderes Augenmerk auf solche missbräuchlichen Praktiken zu werfen;

54.

fordert die Kommission auf, im Rahmen des integrierten Regelungsrahmens zum Schutz der Rechte auf geistiges Eigentum die Wettbewerbsbestimmungen zu nutzen, um Missbräuchen in diesem Bereich vorzubeugen;

55.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Interesse eines funktionierenden Binnenmarkts und zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der Wettbewerbsvorschriften der Union die Rechtsprechung der einzelstaatlichen Gerichte bei der Anwendung des Wettbewerbsrechts aufmerksam zu verfolgen und dazu alle zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen;

56.

erinnert daran, dass Kartelle eine der schwerwiegendsten Verletzungen des Wettbewerbsrechts darstellen; vertritt die Auffassung, dass solche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht dem Interesse der Unionsbürger zuwiderlaufen, da sie bedeuten, dass die wettbewerbsbedingten Vorteile in Form niedrigerer Preise nicht an die Verbraucher weitergegeben werden können;

57.

fordert die Kommission erneut auf, ihre wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen besser mit den verbraucherrechtlichen Maßnahmen abzustimmen;

58.

fordert die Kommission auf, die Auswirkungen verhaltensorientierter Maßnahmen auf den Wettbewerb und die Konsequenzen dieser Maßnahmen für Kunden und Verbraucher zu beurteilen;

59.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich bei der Prüfung einer möglichen missbräuchlichen Ausnutzung marktbeherrschender Stellungen eingehender mit der wirtschaftswissenschaftlichen Theorie des Trickle-down-Effektes zu befassen, wenn sie feststellt, dass die marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht worden ist;

60.

vertritt die Auffassung, dass sich die Verhängung immer höherer Geldbußen als zu kurzsichtig erweisen könnte, nicht zuletzt angesichts potenzieller Arbeitsplatzverluste infolge von Zahlungsunfähigkeit, und fordert die Ausarbeitung einer breiteren Palette differenzierter Instrumente zur Behandlung von Aspekten wie die individuelle Verantwortung, Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen, kürzere Verfahren, das Recht auf Verteidigung und ordnungsgemäße Verfahren, Mechanismen, mit denen die Wirksamkeit der Anwendung der Kronzeugenregelung sichergestellt wird (insbesondere um Konflikte zu beheben, die durch Verfahren mit Ausforschungsbeweis in den Vereinigten Staaten entstehen), Programme zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Verhaltens von Unternehmen und die Ausarbeitung europäischer Normen; unterstützt einen Ansatz nach dem Motto „Fordern und Fördern“ mit Geldbußen als einem wirksamen Abschreckungsmittel, insbesondere bei wiederholten Verstößen, und Anreizen für ordnungsgemäßes Verhalten;

61.

fordert die Kommission erneut auf, die Grundlage für die Berechnung von Geldbußen und die neuen Grundsätze für die Verhängung von Geldbußen gegebenenfalls in die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 aufzunehmen;

62.

ersucht die Kommission, allgemeine Ermittlungen in Bezug auf die Preisgestaltung von Eisenerz in die Wege zu leiten;

Fusionskontrolle

63.

weist mehr als fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen nachdrücklich darauf hin, dass Bereiche ermittelt werden sollten, in denen Verwaltungsabläufe vereinfacht werden können und eine größere Übereinstimmung zwischen den geltenden nationalen Bestimmungen und den Bestimmungen der Union erzielt werden kann;

64.

betont, dass die derzeitige Wirtschaftskrise eine Lockerung der Fusionskontrollpolitik der Union nicht rechtfertigt;

65.

betont, dass die Anwendung von Wettbewerbsbestimmungen auf Zusammenschlüsse vor dem Hintergrund des gesamten Binnenmarktes beurteilt werden muss;

Sektorale Entwicklungen

66.

fordert die Kommission auf, im Zuge der Beschlüsse des Europäischen Rats vom Juni 2008 (Ziffer 40) die Entwicklungen an den Rohstoffmärkten zu beobachten und gegebenenfalls gegen Spekulationen vorzugehen;

67.

anerkennt, dass eine hohe Marktkonzentration und eine fehlende Transparenz der Rohstoffmärkte ein schwerwiegendes Wettbewerbshindernis darstellen und sich nachteilig auf die europäische Wirtschaft auswirken können; fordert die Kommission deshalb auf, die Rohstoffmärkte zu analysieren, wie z. B. die Märkte für Eisenerz und insbesondere die Märkte für die von der Kommission festgestellten 14 wesentlichen Rohstoffe, um festzustellen, inwieweit auf diesen Märkten mehr Transparenz und Wettbewerb erforderlich sind, da einige dieser Rohstoffe für die Verbreitung umwelteffizienter Technologien (Photovoltaikanlagen, Lithium-Ionen-Batterien usw.) von größter Bedeutung sind;

68.

bekräftigt, dass Transparenz eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die Finanzmärkte ordnungsgemäß funktionieren können; fordert die Kommission auf, energisch darauf hinzuwirken, dass gewährleistet wird, dass Daten über die Finanzmärkte nur unter strenger Beachtung des Wettbewerbsrechts der Union verbreitet werden, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Maßnahmen zur Vermeidung von Missbräuchen bei der Verwendung der ISIN und RIC-Codes zur Wertebestimmung;

69.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, den einheitlichen Zahlungsraum SEPA sorgfältig zu beobachten, um sicherzustellen, dass das Zahlungssystem zugänglich, diskriminierungsfrei sowie transparent und effizient ist und den Wettbewerb in keiner Weise behindert; fordert, dass die für die Wettbewerbspolitik der Union relevanten Aspekte des Zahlungssystems aufmerksam verfolgt werden;

70.

fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, damit die Zahlungskartenmärkte effizient und im Einklang mit den Grundsätzen des einheitlichen Zahlungsraums SEPA miteinander konkurrieren, um die grenzüberschreitenden Zahlungen zu erleichtern und das Potenzial des Binnenmarkts weitestgehend auszuschöpfen; fordert, dass die Entwicklungen auf diesen Märkten systematisch beobachtet und entsprechende Fortschrittsindikatoren in die nachfolgenden Jahresberichte über die Wettbewerbspolitik einbezogen werden;

71.

ist der Auffassung, dass sich Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auf dem Zahlungskartenmarkt nachteilig auf die Verbraucher auswirken; unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen, gegen ungewöhnlich hohe grenzüberschreitende multilaterale Wechselgebühren vorzugehen, die zu höheren Produktpreisen für die Verbraucher führen;

72.

bedauert, dass die Energieverbraucher in der Union nach wie vor unter einem verzerrten Energiemarkt leiden; hebt hervor, dass ein wirksamer Wettbewerb auf den Energiemärkten zu mehr Innovation, zu einer sichereren und erschwinglicheren Energieversorgung und zu geringeren Umweltauswirkungen führt; stellt fest, dass die hartnäckigen Behinderungen im Energiebereich eine unzureichende Interkonnektivität, eine mangelhafte Transparenz beim Übertragungssystem, mit dem die Operateure Kapazitäten an die Produzenten zuteilen, und unterschiedliche Definitionen der Kategorien von Dienstleistungsempfängern in den Mitgliedstaaten umfassen;

73.

ersucht die Kommission, die Umsetzung des dritten Energieliberalisierungspakets durch die Mitgliedstaaten genauestens zu beobachten und die Wirksamkeit des Pakets in Bezug auf die Schaffung eines funktionierenden Binnenmarktes zu bewerten; ermuntert die Kommission, weitere Untersuchungen im Energiebereich durchzuführen. falls die Bewertung zu einer negativen Schlussfolgerung gelangt;

74.

betont die besondere Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien bei der Förderung von Innovationen, die Nutzung des vollen Potenzials der digitalen Wirtschaft und die Entwicklung der Wissensgesellschaft; hält es für äußerst wichtig, die Interoperabilität zu gewährleisten, den Ausbau der Netze zu erleichtern und die Märkte offen zu halten, so dass die Wirtschaftsakteure mit den Vorzügen ihrer Erzeugnisse konkurrieren können;

75.

weist darauf hin, dass digitale Konvergenz und die wachsende Bedeutung von Interoperabilität und Normen in einem zunehmend vernetzten globalen Umfeld von zentraler Bedeutung für den IKT-Sektor sind; betont ferner, dass im IKT-Sektor ein ständiger freier Wettbewerb gewährleistet sein muss, da neue digitale Produkte und Dienstleistungen auf den Markt kommen; fordert die Kommission deshalb auf, diese Fragen in den anstehenden Leitlinien für Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit zu berücksichtigen;

76.

befürwortet die Förderung von Unterstützungsmaßnahmen durch die Kommission, die dazu dienen, eine angemessene Breitbandversorgung zu erschwinglichen Preisen für alle europäischen Bürger anzubieten, und fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, um die Entwicklung der Roaming-Gebühren in der grenzüberschreitenden elektronischen Kommunikation zu kontrollieren und in den nachfolgenden Jahresberichten über die Wettbewerbspolitik über die entsprechenden Fortschritte zu berichten;

77.

verweist insbesondere auf die neue und gewichtige Bedeutung der Wettbewerbspolitik in der digitalen Wirtschaft; fordert die Kommission auf, die technologischen Entwicklungen auf dem digitalen Markt aufmerksam zu verfolgen und gegebenenfalls rasch zu reagieren, um digitale Plattformen unter genauer Anwendung der Wettbewerbsbestimmungen so offen wie möglich zu halten;

78.

betont die Wichtigkeit der Förderung eines digitalen Binnenmarkts; betont in diesem Zusammenhang, dass das Vertrauen der Verbraucher in Online-Dienste und deren Zugangsmöglichkeiten verbessert werden müssen, insbesondere durch eine Ausweitung der Verbraucherrechte, den Schutz privater Informationen und die Beseitigung aller verbliebenen Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel und grenzüberschreitende Online-Transaktionen;

79.

fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass sich die nationalen Regulierungsbehörden für den Telekommunikationssektor an die Empfehlung der Kommission in Bezug auf die Anrufzustellungsentgelte halten, um so Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen; dringt darauf, dass die Kommission weitergehende Maßnahmen in Erwägung zieht, falls sich die erwünschten Resultate, d.h. niedrigere Verbraucherpreise, nicht einstellen;

80.

verweist auf die Verordnung (EG) Nr. 544/2009 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft, die am 1. Juli 2010 in Kraft getreten ist, wodurch die Verbraucher von Preissenkungen für Sprach- und SMS-Roaming-Dienste profitieren; stellt jedoch fest, dass sich der Wettbewerb auf den Roaming-Märkten noch nicht ausreichend entwickelt hat und strukturelle Probleme nach wie vor fortbestehen; fordert die Kommission auf, in ihrer Überprüfung für das Jahr 2011 die Möglichkeit ins Auge zu fassen, innerhalb der Union Roaming-Gebühren vollständig abzuschaffen;

81.

bedauert die Fälle einer nicht transparenten Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen der vierten Generation in einigen Mitgliedstaaten; fordert die Kommission auf, die entsprechenden Aktivitäten der Mitgliedstaaten weiterhin sehr aufmerksam zu verfolgen und die Mitgliedstaaten anzuhalten, eine genaue Beurteilung der Auswirkungen von Frequenzentscheidungen auf den Wettbewerb durchzuführen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um im Einklang mit der GSM-Richtlinie wettbewerbsfeindlichen Erscheinungen vorzubeugen und so gleiche Wettbewerbsbedingungen für Marktteilnehmer und neue Anbieter sicherzustellen;

82.

begrüßt die überarbeitete Fassung der Rundfunkmitteilung vom Juli 2009, in der die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bestätigt wird, Aufgaben, Finanzierung und Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festzulegen, während gleichzeitig die Verantwortung der Kommission, offensichtliche Fehler zu kontrollieren, anerkannt wird, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ein Gleichgewicht bei den angebotenen digitalen Mediendiensten aufrecht zu erhalten und einen lauteren Wettbewerb zu gewährleisten und dadurch eine lebendige Medienlandschaft im Online-Umfeld zu bewahren;

83.

ersucht die Kommission, über die Anwendung staatlicher Beihilferegelungen im Postwesen zu berichten und ihre Untersuchungen in diesem Bereich beschleunigt fortzusetzen;

84.

unterstreicht die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden, um für den Wettbewerb auf dem Lebensmittelmarkt ein gemeinsames Konzept zu entwickeln, das auf einem laufenden Informationsaustausch, der Früherkennung von Problemen und einer effizienten Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern des Europäischen Wettbewerbsnetzes beruht, da die Lebensmittelmärkte eher national begrenzt sind und unter unterschiedlichen rechtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Voraussetzungen funktionieren;

85.

betont, dass diese verstärkte Zusammenarbeit auf die Entwicklung eines kohärenten Ansatzes abzielen sollte, was den Schutz, die Überwachung und die Durchsetzung der Wettbewerbsbestimmungen betrifft, um einen fairen Wettbewerb auf den Lebensmittelmärkten und eine optimale und leistungsstarke Lebensmittel-Versorgungskette zum Wohle der Verbraucher sicherzustellen;

86.

ist der Ansicht, dass die Kommission vor dem Hintergrund der laufenden Marktüberwachung die Tätigkeiten internationaler Einkaufsgemeinschaften kritisch hinterfragen sollte, da die von ihnen aufgrund ihrer Einkaufsstärke erwirkten Preisvorteile eindeutig nicht in Form von geringeren Einzelhandelspreisen an die Verbraucher weitergegeben werden;

87.

erinnert daran, dass die Hochrangige Arbeitsgruppe, die im Oktober im Anschluss an die für die Erzeuger verheerende Krise im Milchsektor eingesetzt wurde, ihre Empfehlungen vorgelegt hat, die vor allem die Vertragsbeziehungen und die Verhandlungsmacht der Erzeuger betreffen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, unverzüglich tätig zu werden, um im Einklang mit den Bestimmungen des Wettbewerbsrechts der Union Fortschritte zu begünstigen;

88.

fordert die Kommission auf, sich in Zusammenarbeit mit den nationalen Wettbewerbsbehörden eingehender mit dem Wettbewerb im Bereich der industriellen Landwirtschaft in Bezug auf Transparenz und die Entwicklung der Verbraucherpreise zu befassen; fordert die Kommission auf, eine Untersuchung zu erstellen, die sich in erster Linie mit den Auswirkungen der Marktstärke befasst, über die die großen Lebensmittelanbieter und Großhändler verfügen und die es ihnen ermöglicht, den Betrieb des Lebensmittelmarktes zu beeinflussen;

89.

bekräftigt in diesem Zusammenhang seine früheren Forderungen nach branchenspezifischen Untersuchungen in den Bereichen Online-Werbung, Suchmaschinen und Lebensmittelindustrie; fordert eine Untersuchung der Medienkonzentrationen, einschließlich aller Kanäle zur Verbreitung von Inhalten, wie Printmedien, Fernsehen und Hörfunk sowie Internet; fordert die Kommission auf, eine Untersuchung zu den Wettbewerbsbedingungen in den Bereichen Telekommunikation und Automobilindustrie vorzulegen;

90.

vertritt die Auffassung, dass der Wettbewerb bei der Agrarproduktion eine Voraussetzung für niedrige Preise für die Verbraucher in den Ländern Europas darstellt und fordert die Kommission auf, sich eingehender mit dem Wettbewerb im Bereich der industriellen Landwirtschaft in Bezug auf Unterstützung, Transparenz und die Entwicklung der Verbraucherpreise zu befassen;

91.

bedauert es, dass Fortschritte bei der Intensivierung des Wettbewerbs im Arzneimittelsektor bislang ausgeblieben sind, und fordert die Kommission auf, die Vollendung des Arzneimittelbinnenmarkts voranzutreiben und dazu beispielsweise der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMEA) eine größere Rolle bei zentral zugelassenen Arzneimitteln zuzuweisen; ersucht die Kommission, gegen möglichen Missbrauch durch die systematische Praxis der Patentcluster vorzugehen, die den Marktzugang für Generika verzögern und den Zugang von Patienten zu erschwinglichen Arzneimitteln erschweren; fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Falle irreführender Informationskampagnen, die sich gegen Generika richten, Sanktionen zu ergreifen;

92.

ist der Auffassung, dass der Wettbewerb im Gesundheitswesen die Qualität der Gesundheitsdienste zugunsten der europäischen Patienten verbessern könnte; fordert die Kommission auf, das Gesundheitswesen und insbesondere den Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Krankenhäusern zu beobachten; fordert die Kommission auf, jene Fälle eingehender zu untersuchen, in denen sich private Krankenhäuser über Quersubventionen zugunsten staatlicher Krankenhäuser in Ländern beklagen, in denen das Gesundheitswesen liberalisiert worden ist;

93.

betont, dass im Hinblick auf die Ausgestaltung transparenter und überschaubarer Preisstrukturen und einer entsprechenden Preispolitik ein lauterer Wettbewerb innerhalb der Verkehrsträger und zwischen diesen hergestellt und überwacht werden muss;

94.

fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der umfangreichen Unterstützung, die neben anderen Sektoren auch die Automobilindustrie in den letzten Jahren erhalten hat, auf den Wettbewerb zwischen den einzelnen Verkehrsträgern zu analysieren;

95.

fordert die Kommission auf, für Transparenz im Hinblick auf die Zuteilung und effektive Nutzung von Zeitfenstern zu sorgen, um einen echten Wettbewerb im Flugverkehrssektor zu gewährleisten;

96.

ersucht die Kommission, einen Überblick über jene Fälle bereitzustellen, in denen Billigfluganbieter gegenüber anderen Anbietern durch Sonderkonditionen, die ihnen über den für den Aufbau von Fluggesellschaften vorgesehenen Zeitraum von drei Jahren hinaus für die Nutzung bestimmter Flughäfen eingeräumt worden waren, staatliche Unterstützung erhalten hatten;

97.

unterstreicht die Notwendigkeit, den Marktanteil maritimer Konsortien von Containerreedereien in geeigneter Weise zu begrenzen und betriebliche Vorteile für Dienstleistungen zur See wie für Dienstleistungen im Hinterland gemäß den allgemeinen Bestimmungen der Union über den lauteren Wettbewerb und vorbehaltlich der in der Verordnung (EG) Nr. 906/2009 über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen auszuweiten; unterstreicht ferner die Notwendigkeit, die betriebliche Zusammenarbeit im Hinblick auf die gemeinsame Erbringung von Reedereidiensten durch Seeschifffahrtsunternehmen sicherzustellen, um die Effizienz und die Qualität von Seeschifffahrtsdiensten zu gewährleisten;

98.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die Vollendung des Binnenmarkts für Verkehr und für einen lauteren Wettbewerb im Verkehrsbereich zu sorgen und dabei auch auf andere Politikziele der Europäischen Union, wie ordnungsgemäß funktionierende Verkehrs- und Mobilitätsdienste, Politikziele in den Bereichen öffentliche Dienstleistungen, Sicherheit und Umweltschutz sowie die mit der Strategie Europa 2020 verfolgten Ziele zur Senkung des CO2-Ausstoßes und zur Verringerung der Abhängigkeit von Erdöl zu achten;

99.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gleiche Wettbewerbsbedingungen sowohl für die verschiedenen Verkehrsträger als auch für die öffentlichen und privaten Unternehmen ein und desselben Verkehrsträgers zu gewährleisten;

100.

fordert die Kommission auf, für mehr Transparenz in den Beziehungen zwischen dem Staat und den Bahngesellschaften im öffentlichen Eigentum, einschließlich deren Tochtergesellschaften für den Straßengüterverkehr, sowie bei der Übertragung von Finanzmitteln zu sorgen;

101.

ersucht die Kommission, einen Überblick über die Steuern und Abgaben, die Finanzierung der Infrastrukturen und Erhebung von Entgelten sowie die Mehrwertsteuersysteme für die verschiedenen Verkehrsträger und für die einzelnen Mitgliedsländer und über ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb innerhalb und zwischen den Verkehrsträgern zu erstellen und in diesem Überblick die Auswirkungen der verbindlichen und in ihrer Höhe nicht begrenzten Gebühren für die Schienennutzung im Vergleich zu den nicht verbindlichen und in ihrer Höhe begrenzten Gebühren für die Nutzung der Straßeninfrastruktur darzulegen;

102.

fordert die Kommission auf, bei der Überprüfung der Rechtsvorschriften über Passagierrechte und Erstattungen bei Verspätungen faire und gleiche Entschädigungsregelungen für Verspätungen bei allen Verkehrsträgern und die Einsetzung unabhängiger Gremien zur Schlichtung zwischen Betreibern und Kunden zu gewährleisten;

103.

betont die Notwendigkeit, durch die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Sozial-, Sicherheits- und Umweltvorschriften unter besonderer Berücksichtigung der Öffnung dieses Marktes gegenüber Kabotage und Dumping unlauteren Wettbewerb im liberalisierten Straßenverkehrssektor zu verhindern;

104.

fordert die Kommission auf, die Vollendung des Binnenmarkts für den Schienenverkehr durch eine Liberalisierung der inländischen Märkte für den Personenverkehr anzustreben; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, in der Übergangszeit eine Gegenseitigkeitsklausel für jene Mitgliedstaaten vorzuschlagen, die beschließen, ihre eigenen Märkte vorzeitig zu öffnen;

105.

weist die Kommission auf die indirekten Wettbewerbsbeschränkungen aufgrund unterschiedlicher Vorschriften zur Sicherheit, zur Interoperabilität und zur Zulassung im Verkehrswesen hin;

106.

ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass mit Hilfe der auf einzelstaatlicher und auf Unionsebene getroffenen Entscheidungen eine einheitliche und harmonisierte Umsetzung der Wettbewerbsbestimmungen im Schienenverkehrssektor gewährleistet wird; betont insbesondere die Notwendigkeit der Kohärenz zwischen den Bahnkontrollbehörden (Regulierungsbehörden) und den einzelstaatlichen und europäischen Wettbewerbsbehörden;

107.

unterstützt mit Nachdruck die Schaffung eines EU-Patents sowie eines unionsweiten Systems zur Beilegung von Patentstreitigkeiten, um Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der derzeit geltenden Patentbestimmungen zu beseitigen;

108.

betont, dass wissenschaftliche und technische Innovationen, Patente und die Kulturindustrie in sehr hohem Maße zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft beitragen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, rasch eine Lösung für die anstehenden Fragen im Rahmen eines unionsweit einheitlichen Patentsystems zu finden; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass gemäß der Leitinitiative der Strategie Europa 2020 – Innovationsunion die ersten EU-Patente im Jahre 2014 erteilt werden sollen;

109.

weist erneut darauf hin, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU in sehr hohem Maße von ihrer Innovationsfähigkeit, ihren Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und der Vernetzung von Innovationen mit dem Produktionsprozess abhängt;

110.

betont die zentrale Bedeutung der Forschung für die Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass das Ziel von 3 % für Investitionen in Forschung und Entwicklung erreicht wird;

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* *

111.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1.

(2)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(3)  ABl. C 270 vom 25.10.2008, S. 8.

(4)  ABl. C 10 vom 15.1.2009, S. 2.

(5)  ABl. C 72 vom 26.3.2009, S. 1.

(6)  ABl. C 195 vom 19.8.2009, S. 9.

(7)  ABl. C 16 vom 22.1.2009, S. 1.

(8)  ABl. C 45 vom 24.2.09, S. 7.

(9)  ABl. C 136 vom 16.6.2009, S. 13.

(10)  ABl. C 136 vom 16.6.2009, S. 3.

(11)  ABl. C 85 vom 9.4.2009, S. 1.

(12)  ABl. C 82 vom 1.4.2008, S. 1.

(13)  ABl. C 87 E vom 1.4.2010, S. 43.

(14)  ABl. C 349 E vom 22.12.2010, S. 16.

(15)  ABl. C 117 E vom 6.5.2010, S. 180.

(16)  ABl. C 184 E vom 6.8.2009, S. 23.

(17)  ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 653.

(18)  ABl. C 117 E vom 6.5.2010, s. 161.