52011DC0886

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT MENSCHENRECHTE UND DEMOKRATIE IM MITTELPUNKT DES AUSWÄRTIGEN HANDELNS DER EU –EIN WIRKSAMERER ANSATZ /* KOM/2011/0886 endgültig */


INHALTSVERZEICHNIS

Der Kontext: Die EU als globale Kraft für Menschenrechte............................................................ 5

Die Herausforderungen................................................................................................................. 6

Reaktionen der EU....................................................................................................................... 7

A........... Neuorganisation der Durchführungsmechanismen: wirksames, maßgeschneidertes Handeln  8

Maximierung der Wirkung vor Ort durch maßgeschneiderte Ansätze.............................................. 8

Erzielung von Ergebnissen in Querschnittsfragen durch einen auf Kampagnen gestützten Ansatz....... 9

Ein neuer Ansatz gegenüber den Nachbarländern und darüber hinaus............................................. 9

Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.......................................................... 10

B........... Ein kohärenter politischer Ansatz............................................................................. 11

Demokratie und Wahlen.............................................................................................................. 11

Entwicklungszusammenarbeit....................................................................................................... 12

Menschenrechtsklauseln.............................................................................................................. 13

Handelspolitik............................................................................................................................. 13

Informations- und Kommunikationstechnologien.......................................................................... 14

Unternehmen und Menschenrechte.............................................................................................. 14

Konfliktverhütung........................................................................................................................ 14

Krisenmanagement...................................................................................................................... 15

Bekämpfung des Terrorismus...................................................................................................... 15

Freiheit, Sicherheit und Recht...................................................................................................... 15

Eine rundum kohärente Politik..................................................................................................... 16

C........... Aufbau starker Partnerschaften............................................................................... 17

Multilaterale Zusammenarbeit...................................................................................................... 17

Internationale Gerichtsbarkeit...................................................................................................... 18

Regionale Organisationen............................................................................................................ 18

Wirkung dank Dialog.................................................................................................................. 18

Reaktion auf schwere Menschenrechtsverletzungen...................................................................... 19

D.......... Europas kollektives Gewicht in die Waagschale werfen......................................... 19

Das Europäische Parlament......................................................................................................... 19

Die Mitgliedstaaten..................................................................................................................... 19

Eine ständige Kapazität für Menschenrechtsfragen und Demokratie im Rat der EU....................... 20

Aufbau einer Menschenrechts- und Demokratiekultur.................................................................. 20

Neue Überlegungen zur Kommunikationspolitik der EU............................................................... 20

Die nächsten Schritte................................................................................................................... 22

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

MENSCHENRECHTE UND DEMOKRATIE IM MITTELPUNKT DES AUSWÄRTIGEN HANDELNS DER EU – EIN WIRKSAMERER ANSATZ

Alle Menschenrechte – gleich ob bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Rechte – sind universell gültig, für jedermann, überall. Die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist ein Grundwert der Europäischen Union. Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte ziehen sich als roter Faden durch die gesamte Tätigkeit der EU innerhalb wie außerhalb ihrer Grenzen. Um die Normen und Werte im Bereich Menschenrechte und Demokratie aufrechtzuerhalten, muss die EU sich von Prinzipien leiten lassen; dabei muss sie kreativ vorgehen und fest entschlossen sein, konkrete Ergebnisse zu erzielen.

Mit dieser Mitteilung soll eine Diskussion mit den anderen europäischen Einrichtungen darüber eingeleitet werden, wie die Außenpolitik der EU auf dem Gebiet Menschenrechte und Demokratie aktiver, kohärenter und wirksamer gestaltet werden kann. Mit der Absicht, eine tiefgreifende Verbesserung der Effizienz der EU herbeizuführen, wird ein Ausblick darauf vorgelegt, wie die EU ihr Handeln auf internationaler Ebene ausweiten, intensivieren und straffen wird, um für die Menschen tatsächlich etwas zu bewirken.

Die Mitteilung sieht Maßnahmen in vier Bereichen vor – Durchführungsmechanismen, Verknüpfung der Politikbereiche, Aufbau von Partnerschaften und Sprechen mit einer Stimme. Es sollen die Standpunkte des Rates und des Europäischen Parlaments dazu eingeholt werden, wie Chancen genutzt und Herausforderungen gemeistert werden können. Es wird eine Orientierungslinie vorgegeben, zu der auch von anderen Interessierten Meinungen und Fakten gesammelt werden, um die Menschenrechtsstrategie der EU im Rahmen ihres auswärtigen Handelns zu stärken.

„Die Union lässt sich bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten,

die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren

und denen sie auch weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen will:

Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte

und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde,

der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Solidarität sowie

die Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts.“

Vertrag über die Europäische Union, Artikel 21

Der Kontext: Die EU als globale Kraft für Menschenrechte

Zehn Jahre sind seit der Mitteilung der Kommission vom 8. Mai 2001 „Die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern“ vergangen. In dieser Zeit hat die Welt drastische Veränderungen erlebt – vom 11. September bis zum Arabischen Frühling. Die Ereignisse des Jahres 2011 in Nahost und Nordafrika zeigen die zentrale Bedeutung von Menschenrechten und Demokratie. Es ist nun wichtig, dass die EU ihre Bemühungen um die Formulierung einer wirksamen Antwort auf die Herausforderungen erneuert, die sich für die Menschenrechte und die Demokratie weltweit stellen.

Die EU hat für ihr auswärtiges Handeln ein breites Spektrum an politischen Instrumenten und Leitlinien entwickelt, um ihr Bekenntnis zu Menschenrechten und Demokratie in die Praxis umzusetzen, wobei sie mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament sowie mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeitet. Der Rat hat mehrere Leitlinien (sowie Instrumentarien und ähnliche Maßnahmen) verabschiedet, die das Handeln der EU in zentralen Menschenrechtsfragen bestimmen, wie Todesstrafe, Bekämpfung von Folter, Schutz von Menschenrechtsverteidigern, Religions- bzw. Glaubensfreiheit, Rechte von Kindern und Frauen sowie sexuelle Ausrichtung. Durch einen Aktionsplan wurde eine neue Grundlage für die Arbeit der EU zur Unterstützung der Demokratie geschaffen.

Auf dieser Basis hat die EU in einer wachsenden Anzahl von Menschenrechtsdialogen und ‑konsultationen, bei politischen Zusammenkünften, im Rahmen diplomatischer Demarchen und in der Öffentlichkeit Menschenrechtsfragen und die Lage einzelner bedrohter Menschen gegenüber anderen Ländern angesprochen. Die EU hat ihren Rat und ihre Unterstützung bei der Stärkung der demokratischen Institutionen und der Menschenrechte angeboten und wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen Schritte zur Verhängung restriktiver Maßnahmen eingeleitet. Die enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und deren Unterstützung ist ein wesentlicher Aspekt der Tätigkeit der EU.

Die EU hat auch an vorderster Front an der Entwicklung solider Standards und Mechanismen für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte innerhalb der Vereinten Nationen (VN), des Europarats und der OSZE mitgewirkt. Sie hat mit anderen Organisationen und Beteiligten zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass die VN gegen schwere Menschenrechtsverletzungen in bestimmten Ländern angeht und dass zentrale Menschenrechtsfragen behandelt werden.

Die EU selbst hat die Menschenrechte in den Mittelpunkt ihrer von den Kopenhagen-Kriterien geleiteten Erweiterungspolitik gestellt.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte legt internationale Standards für alle VN‑Mitgliedstaaten fest. Jeder VN-Mitgliedstaat ist Vertragspartei mindestens einer der sechs wichtigsten Menschenrechtsübereinkünfte, die durch die Allgemeine Erklärung angeregt wurden. 80 % der Staaten haben vier oder mehr dieser Übereinkünfte ratifiziert und die Ratifizierung schreitet stetig weiter voran. Im Bereich der Arbeitnehmerrechte wurden die acht Kernübereinkommen der IAO von vielen Staaten weltweit und von allen EU‑Mitgliedstaaten ratifiziert. Ein globaler Rechtsrahmen ist also vorhanden – die wahre Herausforderung liegt in der Gewährleistung seiner Anwendung.

In der Überzeugung, dass Menschenrechte unabdingbar sowohl für die Würde des Einzelnen und die soziale Gerechtigkeit als auch für die Förderung von Frieden, Wohlstand und Stabilität weltweit sind, fördert die EU Menschenrechte innerhalb und außerhalb ihrer Grenzen.

Die Herausforderungen

In den vergangenen Jahren haben sich verschiedene Herausforderungen ergeben. So wurde die Legitimität der internationalen Menschenrechts- und Demokratienormen und ‑standards in Frage gestellt, teils von aufstrebenden Staatsmächten, mit denen die EU zusammenarbeiten möchte. Innerhalb der VN haben einige Staaten anerkannte Menschenrechtsnormen angefochten und – zu Unrecht – geltend gemacht, dass Menschenrechtsverletzungen durch kulturelle Unterschiede gerechtfertigt sein können. Gesetze über Blasphemie wurden herangezogen, um die freie Meinungsäußerung zu beschneiden. Die derzeitige Wirtschaftskrise hat zu einer weiteren Verlagerung in der Weltwirtschaft geführt, was wiederum einige veranlasst hat, den universellen Charakter und den Nutzen der Menschenrechte anzuzweifeln. Wenn die EU – in Bereichen wie Abschaffung der Todesstrafe oder sexuelle Ausrichtung – für Menschenrechte wirbt, stößt sie häufig auf Widerstand.

Selbst dort, wo die internationalen Standards grundsätzlich akzeptiert werden, bleibt die Umsetzung häufig schleppend. Frauen und Mädchen sind immer noch Diskriminierungen und Gewalt ausgesetzt. Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität sind weit verbreitet. Weder bei der Abschaffung von Folter und unmenschlicher Behandlung, noch beim Schutz und bei der Förderung der Rechte von Kindern wurden im letzten Jahrzehnt ausreichende Fortschritte erzielt. Die EU hat eine entscheidende Rolle bei der Einführung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gespielt und ist ihm als vollwertige Vertragspartei beigetreten. Allerdings sind noch umfangreiche Herausforderungen zu bewältigen, um die uneingeschränkte Umsetzung des Übereinkommens sicherzustellen.

Darüber hinaus besteht der Eindruck, dass sich die Erklärungen der EU zu Menschenrechten und Demokratie in ihrer Außen- und Innenpolitik nicht immer adäquat widerspiegeln. Im Kontext des Arabischen Frühlings entstand eine Debatte darüber, ob die EU zuvor genug getan hat, um die Zivilgesellschaft zu unterstützen und einen Wandel statt Stabilität zu fördern. Gleichzeitig unterliegt die interne Menschenrechtsbilanz der EU einer wachsenden Kontrolle.

Durch die Globalisierung ergeben sich neue Herausforderungen für die Förderung der Menschenrechte. Bei der kontinuierlich zunehmenden Globalisierung und Verflochtenheit von Wirtschaften sind – mit komplexen Auswirkungen auf die Menschenrechte – neue Akteure aufgetaucht. Während Menschenrechtsverpflichtungen traditionell die Staaten betreffen, finden Menschenrechtsverletzungen heutzutage in vielfältigen Formen statt: von der Enteignung des Landes indigener Völker bis zum Export neuer Technologien, die für Zensur und Überwachung eingesetzt werden. Die Globalisierung hat zwar in vielen Ländern zur Verbesserung der Lage einer großen Zahl von Menschen beigetragen, indem sie sie aus der Armut befreit und eine gesellschaftliche Öffnung bewirkt hat, doch in manchen Ländern wird ihr angelastet, sie habe Ungleichheiten noch verstärkt und Diskriminierung und Ausbeutung verschlimmert.

Reaktionen der EU

Die EU war nicht immer so erfolgreich oder geeint, wie es wünschenswert gewesen wäre. Die Aufgabe besteht nun darin, durch klügeres und strategisch geschickteres Handeln die Klarheit, Kohärenz und Wirksamkeit der Politik zu gewährleisten. Dies ist umso dringlicher angesichts des Versprechens des Vertrags von Lissabon, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Mittelpunkt allen auswärtigen Handelns zu stellen und die Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen des auswärtigen Handelns sowie die Umsetzung der Grundsätze der Außenpolitik sicherzustellen.

Im Folgenden werden die Schlüsselelemente eines strategischen Rahmens vorgelegt; es werden ein Zukunftsszenario und Maßnahmen vorgeschlagen, zu denen die europäischen Institutionen ihre Erfahrungen und Meinungen beisteuern können.

Es sollte nach wie vor Ziel der EU sein, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und im Fall ihres Auftretens dafür zu sorgen, dass die Opfer Zugang zur Justiz und Wiedergutmachung erhalten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Unterdessen sollte die EU ihr Eintreten für die Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz sämtlicher Menschenrechte – bürgerlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Art – bekräftigen. Die Achtung der Menschenrechte ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der VN-Charta und internationalen Menschenrechtsübereinkünften festgeschrieben.

Demokratie ist ein universeller Wert, der auf dem frei bekundeten Willen der Menschen, ihr politisches System selbst zu bestimmen, beruht. Menschenrechte und Demokratie gehen Hand in Hand mit den Grundfreiheiten – Freiheit der Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit –, die die Demokratie untermauern. Entwicklungen wie der Arabische Frühling zeigen einmal mehr, dass Freiheit nicht unterdrückt werden kann.

Die EU ist der Ansicht, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich des Zugangs zur Justiz und des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren, für den Schutz der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze wesentlich ist.

Die EU sollte sich verpflichten, die Förderung und den Schutz der Freiheit, Würde, Gleichheit und Gerechtigkeit für alle Menschen zur zentralen außenpolitischen Priorität zu machen. Menschenrechte und Demokratie müssen sich als roter Faden durch die gesamte Außenpolitik der EU ziehen. Die Förderung dieser Ziele ist eine Grundvoraussetzung für andere Ziele wie Sicherheit, Entwicklung, wirtschaftliche Teilhabe und soziale Inklusion. Menschenrechte und Demokratie sollten in alle Stadien außenpolitischer Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

Das auswärtige Handeln der EU muss mit den Rechten im Einklang stehen, die in der – seit dem Vertrag von Lissabon verbindlichen – EU-Grundrechtecharta verankert sind, sowie mit den in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechten.

Um diese Grundsätze zu fördern, muss die EU ihre Durchführungsmechanismen, -prozesse und -strukturen überprüfen. Es sind in vielen Bereichen Maßnahmen erforderlich, darunter:

– Externe Durchführungsmechanismen: Sollten die Menschenrechts- und Demokratieziele nicht besser mit einem maßgeschneiderten, länderbasierten Bottom‑up-Ansatz, verknüpft mit einem übergreifenden, auf weltweite Kampagnen gestützten Ansatz, der sich auf spezifische Themen konzentriert, zu erreichen sein?

– Verfahren: Wie kann sich die EU im gesamten Spektrum ihrer Politik und der Institutionen sowie in ihrem auswärtigen Handeln bei der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, NRO, regionalen Zusammenschlüssen und internationalen Organisationen stärker geeint zeigen?

– Interne Strukturen: Sollten wir der Einrichtung eines weltweiten Netzes von Anlaufstellen für Menschenrechte und Demokratie in den EU-Delegationen und einer im Rat ansässigen ständigen Kapazität für Menschenrechts- und Demokratiefragen Vorrang einräumen?

A.           Neuorganisation der Durchführungsmechanismen: wirksames, massgeschneidertes Handeln

Maximierung der Wirkung vor Ort durch maßgeschneiderte Ansätze

Traditionell verfolgt die EU einen Top-down-Ansatz für ihre Menschenrechtsstrategie, bei dem sie die weltweiten Prioritäten in Brüssel vereinbart und anschließend versucht, sie mit Hilfe politischer Dialoge und Zusammenkünfte mit den Drittländern anzuwenden. Doch auch wenn die Grundsätze und Ziele universeller Natur sind, können und müssen die unmittelbaren Prioritäten – und damit die Wegskizzen und Zeitpläne – von Land zu Land unterschiedlich sein.

Wenngleich die allgemeinen Ziele der EU-Politik im Bereich Menschenrechte und Demokratie gültig und unverändert bleiben, dürfte daher ein Ansatz, der darauf abhebt, die Ziele in einem Land auf die Realität vor Ort abzustimmen, eher konkrete Ergebnisse hervorbringen als ein Einheitskonzept für Alle. Maßgeschneiderte Länderstrategien für Menschenrechte und Demokratie sollten daher einen festen Bestandteil der EU‑Gesamtstrategie für das jeweilige Land bilden. Dies wird zur Priorisierung und Rationalisierung der Arbeit, vor allem der Tätigkeiten der EU-Delegationen und der Botschaften der Mitgliedstaaten, beitragen und gleichzeitig eine bessere Nutzung der geeigneten Mischung aus EU-Mechanismen und -Instrumenten sowie eine Zusammenarbeit in den Bereichen ermöglichen, die am ehesten dauerhafte Verbesserungen und Veränderungen versprechen. Damit ist nicht gemeint, dass die EU beispielsweise die Anwendung der Todesstrafe in einem Land, in dem sie noch verhängt wird, nicht verurteilen sollte, aber dies sollte nicht den einzigen Schwerpunkt der EU-Menschenrechtsarbeit bilden, wenn in anderen Bereichen Veränderungen möglich sind.

Die EU arbeitet gegenwärtig Menschenrechtsstrategien für mehr als 150 Länder aus (letztlich sollen alle Länder erfasst werden). Dies sollte ihr dabei helfen, maßgeschneiderte Ansätze festzulegen und eine größere positive Wirkung vor Ort zu erzielen. Durch die Länderstrategien sollen die Ressourcen der EU-Delegationen und der diplomatischen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten vor Ort gebündelt werden. Die Strategien enthalten länderspezifische Prioritäten und Ziele, die in alle relevanten Politikbereiche der EU wie Entwicklungs-, Handels- oder Sicherheitspolitik einbezogen werden können und sich so in die allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der EU zu dem jeweiligen Land einfügen. Bei der Ausarbeitung dieser Strategien wird den Standpunkten der Zivilgesellschaft Rechnung getragen.

Die EU sollte sicherstellen, dass die Länderstrategien für Menschenrechte bei den Dialogen zu Menschenrechten, bei der Politikgestaltung und bei der Programmierung und Durchführung der Finanzhilfe für die Drittländer berücksichtigt werden, auch in den Länderstrategiepapieren für die Zeit nach 2013.

Erzielung von Ergebnissen in Querschnittsfragen durch einen auf Kampagnen gestützten Ansatz

Neben den länderbasierten maßgeschneiderten Strategien sollte die EU Querschnittsthemen ermitteln, um ihr kollektives Gewicht für zeitlich befristete, gezielte Kampagnen einzusetzen. Die langjährige Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs und die Abschaffung der Todesstrafe sind hier gute Beispiele. Solche Kampagnen sollten als gemeinsame Aktionen aller EU-Institutionen und einzelnen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden.

Die Hohe Vertreterin hat vorgeschlagen, sich für die nächsten drei Jahre auf drei Themen zu konzentrieren:

– Justizreform mit Schwerpunkt auf dem Recht auf ein faires Gerichtsverfahren

– Rechte von Frauen, aufbauend auf dem umfassenden Ansatz der EU zu Frauen, Frieden und Sicherheit sowie der EU-Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern

– Rechte von Kindern, aufbauend auf der „EU-Agenda für die Rechte des Kindes“ und beiden EU-Leitlinienpapieren zum Thema Kinder

Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten sollten an der Aufstellung spezifischer, messbarer, erreichbarer, realistischer und zeitlich befristeter Ziele sowie von Durchführungsplänen für jede Kampagne beteiligt sein.

Ein neuer Ansatz gegenüber den Nachbarländern und darüber hinaus

Bei der jüngsten Aktualisierung der Europäischen Nachbarschaftspolitik wurde die EU-Politik zur Unterstützung der Demokratie weiterentwickelt. Der neue Ansatz beruht auf gegenseitiger Rechenschaftspflicht und einer verstärkten Verpflichtung zu den universellen Werten Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, einschließlich eines intensivierten Politikdialogs zu dieser Thematik. Es wurden zwei neue Begrifflichkeiten eingeführt: das Konzept „vertiefte Demokratie“ mit dem Ziel, ein Mindestmaß an notwendigen Ergebnissen festzulegen, an denen die Fortschritte gemessen werden können, und das Konzept „mehr für mehr“, mit dem Länder, die zu echten Fortschritten auf dem Weg zur Demokratie bereit sind, durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Zusammenarbeit belohnt werden. Das Gegenteil von „mehr für mehr“ sollte ebenfalls gelten. Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft werden vertieft und es wird zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt werden, unter anderem durch eine spezielle neue Finanzierungsfazilität.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft

Die EU muss mit der Zivilgesellschaft eng zusammenarbeiten und deren Fachkenntnisse und alternative Kommunikationskanäle nutzen. Der bereits seit langem etablierte Dialog zwischen Amtsträgern, Nichtregierungsorganisationen, der Wirtschaft, den Gewerkschaften und den Medien muss weiter ausgebaut werden. Die EU sollte auch weiterhin dynamische Zivilgesellschaften unterstützen, die für demokratische Staaten von grundlegender Bedeutung sind, und Sozialpartner, die für nachhaltige Reformen unverzichtbar sind. Selbst wenn es nur wenig oder keine realistische Aussicht auf eine wirksame Zusammenarbeit mit einer Regierung gibt, sollte dies nicht dazu führen, dass die Kontakte zum Volk des betreffenden Landes eingeschränkt werden. In solch einem Fall muss die EU umso mehr den Kontakt zur Zivilgesellschaft und zur friedlichen politischen Opposition suchen und somit Menschenrechtsverteidigern bei Gefahren und Bedrohungen beistehen. Die EU sollte sich auch künftig zur Menschenrechtslage, zu Menschenrechtsverletzungen und zu Rückschritten bei der demokratischen Entwicklung äußern, wobei sie besondere Betonung auf das Bewahren oder Schaffen der notwendigen Möglichkeiten für die Entfaltung der Zivilgesellschaft legt.

Bei Konsultationen mit internationalen und lokalen Menschenrechtsorganisationen verfolgt die EU einen systematischen Ansatz in allen Aspekten ihrer Menschenrechtspolitik. Besondere Beachtung wird der Förderung von Bedingungen in Drittländern gegeben, die das freie Agieren der Zivilgesellschaft ermöglichen. Das jährlich stattfindende EU-NRO-Forum zu Menschenrechten sollte das Handeln der EU weiterhin überprüfen und seinen Beitrag hierzu leisten.

Menschenrechtsverteidiger sind für die EU weltweit unverzichtbare Verbündete bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte und sind die wichtigsten Ansprechpartner für EU-Delegationen und diplomatische Vertretungen der EU in Drittländern

Die EU sollte weiterhin die wirksame Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern auch mit Hilfe von Sensibilisierungsmaßnahmen für alle wichtigen Beteiligten unterstützen. Die EU sollte sich auch weiterhin mit dem dringend benötigten Schutz bedrohter Menschenrechtsverteidiger befassen, , insbesondere durch eine Notfallregelung auf EU-Ebene. Die politische Unterstützung für Menschenrechtsverteidigern wird ergänzt durch gezielte finanzielle Unterstützung durch das EIDHR, wobei den besonderen Hindernissen, mit denen diese Menschen bei ihrer täglichen Arbeit zu kämpfen haben, Rechnung getragen wird.

Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), das für den Zeitraum 2007-2013 mit 1,1 Mrd. EUR ausgestattet ist, bringt das Engagement der EU in der Förderung und Unterstützung von Demokratie und Menschenrechten zum Ausdruck und unterstützt weltweit die Zivilgesellschaft und Menschenrechtseinrichtungen. Für den kommenden mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 hat die Kommission eine Mittelerhöhung auf 1,4 Mrd. EUR (zu Preisen von 2011) vorgeschlagen.

Im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens werden Vorschläge vorgelegt, um das EIDHR flexibler zu gestalten, damit es besser, schneller und öfter zum Einsatz kommt und damit mehr Organisationen Zugang zu Zuschüssen erhalten und so eine rasche Reaktion gewährleistet wird, um auf die Bedürfnisse der Zivilgesellschaft in Ländern einzugehen, in denen die Lage besonders kritisch und schwierig ist.

B.           Ein kohärenter politischer Ansatz

Die EU ist entschlossen, Menschenrechte und Demokratie ins Zentrum ihres auswärtigen Handelns zu rücken; sie sollen sich wie ein roter Faden durch ihre gesamte Tätigkeit ziehen. Aus dem Vertrag über die Europäische Union geht klar hervor, dass Menschenrechte und Demokratie die Leitprinzipien für alles Handeln der EU sind. Die Vielzahl der politischen Maßnahmen kann noch stärker verzahnt werden, damit sie ihre vollständige Wirkung entfalten können.

Verschiedene EU-Politikbereiche mit externer Dimension haben einen deutlichen Einfluss auf Menschenrechte und Demokratie, darunter die Bereiche Entwicklungszusammenarbeit, Handel, der Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts, Terrorismusbekämpfung, Krisenbewältigung, Konfliktverhütung und Internet-Governance.

Alle im Rahmen dieser Politikbereiche entwickelten (auch die von den Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu deren Durchführung angewandten) Maßnahmen müssen weiterhin voll und ganz mit der Achtung, dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte im Einklang stehen.

Demokratie und Wahlen

Was die Unterstützung der Demokratie anbelangt, so bekennen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten entschlossen zur Demokratie, die in den Verträgen und Verfassungen verankert und aus soliden parlamentarischen Traditionen hervorgegangen ist. 2009 nahm die EU eine Strategie und einen Aktionsplan zur Unterstützung der Demokratie in ihren Außenbeziehungen an. Darin wurde im Sinne des Vertrags von Lissabon zu größerer Kohärenz der Politik und einer besser koordinierten Verwendung der Instrumente aufgerufen.

Wahlen spielen eine grundlegende Rolle für ein weites Spektrum von Menschenrechte wie freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die EU ist ein wichtiger Akteur bei der Unterstützung von Wahlen und hilft Partnerländern dabei, glaubwürdige, transparente und für alle zugängliche Wahlverfahren durchzuführen. Darüber steht der EU mit ihren Wahlbeobachtungsmissionen ein wichtiges Instrument zur Verfügung. Die Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmissionen liefern einen sehr nützlichen Beitrag zur besseren Förderung von Menschenrechten und Demokratie in einem Land. Die EU wird sich im Rahmen ihrer Wahlbeobachtungen stärker auf die Teilnahme von Frauen und nationalen Minderheiten sowie von Menschen mit Behinderungen sowohl als Wähler als auch als Kandidaten konzentrieren. Die Gewährleistung von Synergien zwischen der Unterstützung von Wahlen und der Wahlbeobachtung stellt ein wichtiges Element der EU-Strategie dar. Die EU wird die Berichte der Wahlbeobachtungsmissionen aktiv nutzen. Wahlen allein können jedoch nicht für nachhaltige Demokratie sorgen. Die Demokratiekonzept der EU im Hinblick auf Demokratie sollte Synergien zwischen der direkten Unterstützung von Wahlverfahren und einer politischen Gesellschaft (Parlamente und politische Parteien, Zivilgesellschaft und Medien) und der Unterstützung von anderen, für den Staatsaufbau wichtigen Komponenten wie Rechtsstaatlichkeit, Justiz, Reform der öffentlichen Verwaltung und Dezentralisierung schaffen.

Die EU setzt ihren Aktionsplan zur Unterstützung der Demokratie entschlossen um, indem sie eine erste Gruppe von Pilotländern festgelegt hat, die Komponente „Demokratie“ des EIDHR nutzt und eine bessere Kohärenz bei der Verwendung politischer und finanzieller Instrumente im Rahmen ihres Gesamtkonzepts zur globalen Unterstützung von Demokratie anstrebt. Die Reaktion der EU auf die jüngsten Entwicklungen in Nordafrika geschah auf der Grundlage der bei der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik ergriffenen Maßnahmen für die Weiterentwicklung ihrer Methoden zur Unterstützung von Reformen zum nachhaltigen Aufbau von Demokratie. Dabei werden entsprechend positive und negative Anreize verwendet und Benchmarks für die Bewertung der Fortschritte in den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit entwickelt.

Entwicklungszusammenarbeit

Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit sind eng miteinander verknüpft. Die Achtung der Menschenrechte ist für die vollständige Verwirklichung der Milleniumsentwicklungsziele (MDG) von wesentlicher Bedeutung. Die EU setzt sich seit langem dafür ein, dass die Achtung der Menschenrechte und die Entwicklung der Demokratie in sämtliche Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit eingebunden werden („Mainstreaming“). Dies kann etwa darin zum Ausdruck kommen, dass bei Entscheidungsprozessen Transparenz gewährleistet wird, wodurch die vollständige Teilnahme von Frauen und ausgegrenzten Gruppen ermöglicht und damit ihr weiterer Ausschluss vermieden werden. Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass von der EU geförderte Entwicklungsprogramme und –projekte zur Erfüllung der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen der Partnerländer, einschließlich der von VN‑Vertragsgremien während der regelmäßigen allgemeinen Überprüfung ausgesprochenen Empfehlungen und anderer Überwachungsgremien wie der ILO, beitragen. Menschenrechte, Demokratie und Entwicklung müssen miteinander verknüpft werden, damit in Bereichen wie Zugang zur Wasser- und Sanitärversorgung bis hin zu Ernährungssicherheit Erfolge erzielt werden können.

In der jüngsten Mitteilung „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“ wird die Herausforderung betont, die Anstrengungen der Partnerländer bei der Umsetzung ihrer nationalen und internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte besser zu unterstützen. Die EU hat sich verpflichtet zu gewährleisten, dass die Leistungen eines Landes im Bereich Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit direktere Auswirkungen auf die Programmierung, die Modalitäten und die Hilfekanäle sowie die Überprüfung der direkten Budgethilfe haben.

Bei der Evaluierung der Verträge über direkte Budgethilfe können der Mitteilung der Kommission über „Die Zukunft der EU-Budgethilfe an Drittstaaten“ zufolge besondere Auflagen an die Unterstützung für vertiefte und nachhaltige Demokratie und Menschenrechte geknüpft werden.

Die Länderstrategien für Menschenrechte und ein menschenrechtsorientierter Ansatz sollten gewährleisten, dass sich Menschenrechte und Demokratie im gesamten Prozess der Entwicklungszusammenarbeit und die Kontinuität zwischen dem politischen Dialog und dem Politikdialog über Menschenrechtsfragen und Entwicklungszusammenarbeit widerspiegeln.

Menschenrechtsklauseln

Seit 1995 hat die EU in politische Rahmenabkommen mit Drittländern eine Menschenrechtsklausel aufgenommen. 2010 bekräftigte sie dieses Vorgehen noch einmal. Die Klausel ist nun in Abkommen mit mehr als 120 Ländern enthalten und weitere werden noch ausgehandelt. Die Klausel bietet die Grundlage für die Zusammenarbeit beim Thema Menschenrechte und für die Förderung der Menschenrechte in allen unter diese Abkommen fallenden Bereichen. Die Klausel bildet auch die Rechtsgrundlage für Maßnahmen, die als Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen ergriffen werden. Zu diesen Maßnahmen gehört auch die Aussetzung von Sitzungen oder technischen Kooperationsprogrammen mit dem betreffenden Land.

Handelspolitik

Die gemeinsame Handelspolitik ist mit der deutlichste Ausdruck des auswärtigen Handelns der EU. Die Agenda der EU im Bereich Handel und Menschenrechte muss kohärent, transparent, verlässlich, durchführbar und wirksam sein. Die Herausforderung besteht darin, den Handel so zu gestalten, dass er Menschenrechtsfragen förderlich ist, anstatt sie zu behindern.

Die EU konzentriert sich bei ihrer Handelspolitik auf positive Anreize, indem sie zur Förderung von Menschenrechten Handelspräferenzen gewährt und gleichzeitig einen Dialog über die Bedingungen für diese Präferenzen führt. Die Handelspartner der EU sind sehr verschieden und so muss sich diese Vielfalt darin widerspiegeln, wie Kohärenz mit den Menschenrechtszielen gewährleistet wird. Dieses Konzept wird u. a. durch das Allgemeine Präferenzsystem APS+ umgesetzt, das zusätzliche Präferenzen für Länder gewährt, die sich zur Einhaltung universeller Grundwerte in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und verantwortungsvolle Regierungsführung verpflichten. Da die Freihandelsabkommen der EU mit den politischen Rahmenabkommen der EU verknüpft sind (siehe den vorstehenden Abschnitt über „Menschenrechtsklauseln“), sollte die Menschenrechtslage in dem Partnerland berücksichtigt werden, wenn die EU beschließt, Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen aufzunehmen oder abzuschließen.

Der Vertrag von Lissabon hat der EU im Bereich der Investitionspolitik neue Kompetenzen übertragen, und so sollte sich die EU bei ihrer gemeinsamen Investitionspolitik von den Grundsätzen und Zielen des auswärtigen Handelns der Union, u. a. im Bereich der Menschenrechte, leiten lassen.

Besondere Handelsmaßnahmen werden ebenfalls zur Unterstützung der Menschenrechtsziele verwendet. Als Beispiele lassen sich hier die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 über die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zu Folter verwendet werden könnten, und der gemeinsame Standpunkt des Rates 2008/944/GASP zu Waffenexporten anführen.

Informations- und Kommunikationstechnologien

Entwicklungen der Informations- und Kommunikationstechnologie wie das Internet, Mobilfunktechnik und soziale Medien besitzen ein enormes Potenzial zur Förderung der Menschenrechte wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Ein weltweiter Informationsfluss kann die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger wirksam stärken. Diese technologischen Entwicklungen können jedoch auch autoritäre Staaten durch bessere Möglichkeiten zur Überwachung und Zensur weiter stärken. Gegenwärtig fehlen eindeutige Standards für europäische Unternehmen bezüglich des Verkaufs derartiger Technologien an autoritäre Staaten sowie bezüglich anschließender Dienstleistungen wie Schulung und Beratung. Vor diesem Hintergrund werden der EAD und die Kommission die Entwicklung geeigneter Maßnahmen erwägen, mit denen gewährleistet werden soll, dass Menschen nicht willkürlicher Zensur oder massiver Überwachung ausgesetzt sind, wenn sie das Internet oder andere Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen, und kann zudem dafür sorgen, dass diese bestmöglich für die Förderung der Menschenrechte angewandt werden, wobei auch der Privatsphäre und dem Schutz personenbezogener Daten Rechnung getragen wird.

Unternehmen und Menschenrechte

Die soziale Verantwortung der Unternehmen ist ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale und ökologische Belange in ihre Tätigkeit und in die Beziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren. Europäische Unternehmen sollten zur angemessenen Sorgfaltspflicht ermutigt werden, damit bei ihrer Geschäftstätigkeit unabhängig vom Ort, an dem sie ausgeübt wird, die Achtung der Menschenrechte gewährleistet wird.

Durch die Globalisierung haben Unternehmen mehr Möglichkeiten, zur Durchsetzung der Menschenrechte beizutragen, aber es besteht auch eine größere Gefahr, dass Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Die EU begrüßte die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, die im Juni 2011 vom VN-Menschenrechtsrat einstimmig angenommen wurden. Die Europäische Kommission veröffentlichte im Oktober 2011 eine Mitteilung über die soziale Verantwortung der Unternehmen. Darin gibt die Kommission ihrer Erwartung Ausdruck, dass alle Unternehmen im Einklang mit den VN-Leitprinzipien soziale Verantwortung übernehmen und die Menschenrechte achten. Auf der Grundlage der vorliegenden Mitteilung wird die Kommission u. a. Orientierungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen im Bereich Menschenrechte entwickeln, die Mitgliedstaaten auffordern, eigene nationale Pläne für die Umsetzung der VN-Leitprinzipien zu entwerfen, und die Partnerländer weiterhin dazu ermutigen, international anerkannte Standards im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen, wie die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen und der dreigliedrigen Grundsatzerklärung des Internationalen Arbeitsamtes über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik, zu übernehmen.

Konfliktverhütung

Menschenrechtsverletzungen, fehlende Grundrechte und das Vorherrschen von Straflosigkeit führen insbesondere in fragilen Situationen zu politischer Instabilität und gewaltsamen Konflikten oder verschärfen diese noch.

Die EU wird daher bei ihren Konfliktrisikoanalysen und im Rahmen ihrer Frühwarnsysteme ihr Augenmerk verstärkt auf die Menschenrechtssituation und die Achtung der Grundfreiheiten richten. Außerdem sollte die EU auch weiterhin ihre Anstrengungen zur Einbindung von Menschenrechten und Grundfreiheiten in Konfliktverhütungs- und Friedenskonsolidierungsmaßnahmen fortsetzen und verstärken sowie gegebenenfalls Analyse und Frühwarnung in frühzeitiges Handeln umsetzen.

Krisenmanagement

Die Missionen und Operationen der EU zur Krisenbewältigung arbeiten oft im Rahmen eines Konflikts eng mit örtlichen Kräften zusammen und viele von ihnen stellen auf Menschenrechtsverletzungen fest. Seit der ersten EU-Krisenbewältigungsoperation im Jahr 2003 konnten bewährte Verfahren für die Einbeziehung von Menschenrechten und geschlechtsspezifischen Erwägungen in die Planung und Durchführung der Operationen ermittelt werden. Die EU wird sich an internationalen bewährten Verfahren für Planung, Schulung und Entsendung ausrichten und dem agenturübergreifenden Vorgehen der Vereinten Nationen in Bezug auf Menschenrechte bei ihren Friedenssicherungseinsätzen folgen.

Die EU wird im Rahmen ihrer Anstrengungen zur Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Friedenskonsolidierung die Menschenrechts-, Kinderschutz- und Geschlechterfragen stärken. Dabei wird sie international bewährten Verfahren Rechnung tragen und ein demokratisches Ergebnis anstreben, bei dem Gewalt durch Mechanismen zur politischen Konfliktregelung ersetzt wird.

Die Anwendung des umfassenden Ansatzes für die Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit durch die EU und der Leitlinien zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie zur Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung wird in die Menschenrechtspolitik der EU und in den Jahresbericht einbezogen.

Die Umsetzung der Leitlinien für humanitäres Völkerrecht wird ebenfalls vorangetrieben.

Bekämpfung des Terrorismus

Die Terrorismusbekämpfung muss unter vollständiger Achtung der Grundrechte und des Völkerrechts erfolgen. Dies beinhaltet die Achtung der Menschenrechtsnormen, des humanitären Völkerrechts, des Flüchtlingsrechts, die Gewährleistung freier und fairer Gerichtsverfahren sowie den Schutz personenbezogener Daten. Bei ihren Menschenrechtsdialogen mit Drittländern spricht die EU bereits Menschenrechtsverletzungen an, die unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung begangen werden. Es besteht jedoch noch Spielraum für intensivere Gespräche über dieses Thema mit Drittländern im Rahmen von Dialogen über die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung. Im Rahmen dieser Dialoge fordert die EU alle Drittländer dazu auf, die mit Terrorismusbekämpfung zusammenhängenden VN-Übereinkommen und -Protokolle zu ratifizieren. Die Menschenrechte sollten bei der Planung und Durchführung von Projekten zur Unterstützung bei der Bekämpfung des Terrorismus stärker berücksichtigt werden.

Freiheit, Sicherheit und Recht

Im Rahmen der auswärtigen Dimension des Bereichs Freiheit, Sicherheit und Recht – dazu zählen unter anderem die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz, die Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität, die Arbeitsweise und die Unabhängigkeit des Justizwesens, das Grenzmanagement, der Menschenhandel, die Mobilität, Asyl- und Migrationsfragen – steht der Schutz der Menschenrechte an erster Stelle. Beim Ausbau der Zusammenarbeit mit Drittländern in diesen Bereichen muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Menschenrechte einschließlich der Nichtdiskriminierung in vollem Umfang geachtet werden. So dürfen beispielsweise Informationen, die mit der Polizei von Drittländern ausgetauscht werden, nicht durch Folter oder inhumane Behandlung erlangt worden sein und ein angemessener Schutz hiervor muss gewährleistet werden.

Die stärkere Achtung der Menschenrechte und die Menschenrechte von Migranten in Ursprungs-, Transit- und Bestimmungsländern ist ebenfalls ein zentrales Thema des EU‑Gesamtansatzes für Migration und Mobilität, in dem die auswärtige Migrationspolitik der EU festgelegt ist. Besondere Aufmerksamkeit sollte in dieser Hinsicht dem Schutz und der Stärkung von besonders gefährdeten Migranten wie unbegleiteten Minderjährigen, Asylbewerbern, Staatenlosen und Opfern von Menschenhandel gewidmet werden.

In diesem Bereich ist vor allem der Menschenhandel bedeutsam. Es muss gewährleistet werden, dass Verbrechensbekämpfung/Sicherheit und Menschenrechte als komplementäre Dimensionen des gleichen Problems verstanden und die Ursachen des Menschenhandels ebenfalls bekämpft werden. Besonders wichtig ist der Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und die Bekämpfung der zunehmenden Armut von Frauen. Die EU wird im Rahmen ihrer Außenpolitik dem Menschenhandel unter dem Blickwinkel der Menschenrechte weiterhin Vorrang einräumen. Diese Vorrangstellung wird bei der Finanzierung, bei Schulungen und Informationsaustausch zum Ausdruck kommen und über die auswärtige Dimension von Freiheit, Sicherheit und Recht hinausgehen. Der EU-Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels und der EAD haben bereits Kontakt aufgenommen, um eine Liste von Ländern und Regionen zu erstellen, die vorrangig für künftige Partnerschaften im Bereich des Menschenhandels in Betracht kommen.

Im Bereich des Grenzmanagements fördert die EU aktiv die Einbindung der Menschenrechtsdimension in die Entwicklung effizienter Grenzkontrollen in Drittländern. So ist es besonders wichtig, dass Grenzbeamte angemessen ausgestattet und geschult werden, um zu gewährleisten, dass schutzbedürftige Personen an der Grenze Zugang zu angemessener Unterstützung und geeigneten Verfahren erhalten.

Eine rundum kohärente Politik

Nicht nur für die Menschen, die in der EU leben, sondern auch für die Entwicklung der Union selbst ist es von großer Bedeutung, dass sie bei der Achtung der Grundrechte eine Vorbildfunktion übernimmt. Durch eine positive Bilanz wird das Eintreten der EU für die weltweite Förderung der Menschenrechte glaubwürdiger.

Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ein rechtsverbindliches Dokument. Sie muss von allen EU-Organen, -Einrichtungen, ‑Ämtern und -Agenturen sowie den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Rechts geachtet werden. Die Verpflichtung der EU zur Achtung der Menschenrechte umfasst nicht nur die allgemeine Pflicht, von menschenrechtsverletzenden Handlungen Abstand zu nehmen, sondern auch die Pflicht, sie im Rahmen ihrer internen und externen Politik zu berücksichtigen.

Im Oktober 2010 nahm die Kommission eine Strategie für die wirksame Umsetzung der Charta der Grundrechte an. Darin wird erläutert, wie die Charta von den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten in die Praxis umzusetzen ist. Sie wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU begrüßt. Jedes Jahr veröffentlicht die Kommission einen Bericht über die erreichten Fortschritte. Im März 2011 wurde der erste Bericht über die Anwendung der Charta durch EU‑Institutionen veröffentlicht.

Die Entschlossenheit der EU zum Beitritt der Europäischen Menschenrechtskonvention ergänzt den soliden Schutz der Menschenrechte, der bereits durch die EU‑Grundrechtecharta und die Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU im Rechtssystem der Union verankert ist.

Diese Politik ist von Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der EU bei der Erörterung der Menschenrechte mit Drittländern. Wenn die EU gegenüber Drittländern das Thema „Menschenrechte“ anspricht, beruft sie sich auf internationale Standards: in der Hauptsache die wesentlichen Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und die Kernarbeitsnormen sowie (für die Partner in Europa) die Normen des Europarates und der OSZE. Es ist wichtig, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten diese Standards sichtbar und wirksam umsetzen.

C.           Aufbau starker Partnerschaften

Multilaterale Zusammenarbeit

Im Hinblick auf ein entschiedenes Handeln der Vereinten Nationen muss die EU auf Gemeinsamkeiten mit Partnerländern setzen. Sie hat in den vergangenen Jahren viel in die Fähigkeit des VN-Menschenrechtsrates (HRC) in Genf und des Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung investiert, universelle Menschenrechtsnormen und -standards festzulegen und zu schützen und gegen schwere Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. Dies hat zu einigen bemerkenswerten Erfolgen bei der Mobilisierung weltweiter Unterstützung für ein Moratorium der Todesstrafe oder beim Erreichen eines Konsenses über Initiativen zur Religions- oder Glaubensfreiheit geführt.

Der Erfolg hängt dabei wesentlich von der Fähigkeit der EU ab, auf andere zuzugehen und die Meinungen der Partner aus Drittländern anzuhören und regionenübergreifende Koalitionen aufzubauen, wobei sie auch auf ihre bilateralen Beziehungen zurückgreifen sollte. Die EU muss ihre Fähigkeit verbessern, sich auf gemeinsame Standpunkte zu einigen und mit einer Stimme zu sprechen, wobei sie das gesamte Gewicht und die Ressourcen der Mitgliedstaaten einsetzen, Lasten teilen und bei der Festlegung ihrer Prioritäten einen strategischeren Ansatz verfolgen sollte. Mehr Synergien und eine stärkere Koordinierung zwischen Genf, New York und Brüssel sowie mit EU-Maßnahmen im Rahmen anderer multilateraler Foren wie dem Europarat und der OSZE sind erforderlich.

Die EU sollte daran arbeiten, ihre Effizienz innerhalb der Vereinten Nationen zu steigern, regionenübergreifende Koalitionen zu schmieden, das System der VN der Menschenrechtsmechanismen zu unterstützen und eine bessere Abstimmung mit ihren Maßnahmen auf bilateraler Ebene und in anderen multilateralen Foren zu fördern. Die EU wird in Einklang mit den mittelfristigen Prioritäten für ihre Tätigkeit bei den Vereinten Nationen ein jährliches Konzept für die Festlegung von Prioritäten im Rahmen der VN bei allen die Menschenrechte betreffenden Sitzungen in Genf und New York entwickeln.

Internationale Gerichtsbarkeit

Die EU ist in vollem Umfang der Förderung der internationalen Gerichtsbarkeit, der Bekämpfung der Straflosigkeit und der Förderung einer gesetzesbasierten internationalen Ordnung verpflichtet, um Völkermorde, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verhindern und diejenigen, die sie begangen haben, zur Rechenschaft zu ziehen. Die EU wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Täter für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und Menschenrechtsnormen belangt werden. Auch wird die EU weiterhin den Internationalen Strafgerichtshof und andere internationale Strafgerichtshöfe wesentlich unterstützen und sich für eine weltweite Ratifizierung des Römischen Statuts einsetzen. Die EU ist der Förderung der Universalität und Integrität des Römischen Statuts des Internationalen Gerichtshofs sowie der Unabhängigkeit des Internationalen Gerichtshofs voll verpflichtet. Die EU setzt sich außerdem energisch dafür ein, dass das Römische Statut seine volle Wirkung entfalten kann, indem sie den Grundsatz der Komplementarität umsetzt und wirksame Verbindungen zwischen den nationalen Justizsystemen und dem Internationalen Strafgerichtshof erleichtert.

Die EU sollte bei ihrem auswärtigen Handeln spezielle Maßnahmen für eine Übergangsjustiz entwickeln, um Gesellschaften beim Umgang mit in der Vergangenheit erfolgten Übergriffen zu unterstützen – durch Mechanismen für Justiz, Wahrheitssuche, Wiedergutmachung und institutionelle Reformen.

Regionale Organisationen

Die EU wird ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet von Menschenrechten und Demokratie mit regionalen und zwischenstaatlichen Organisationen, sowohl auf politischer als auch auf lokaler Ebene, sowie zwischen den EU-Delegationen und den Zentralen, Außenstellen oder Missionen dieser Organisationen verstärken. Sie wird ihre Zusammenarbeit mit dem Europarat und der OSZE systematischer nutzen. Die EU sollte ferner die Möglichkeiten einer vertieften Zusammenarbeit mit der AU, ASEAN, der OAS und anderen Organisationen prüfen, die auf ihren konsolidierten oder sich entwickelnden Mechanismen für die Achtung der Menschenrechte und Demokratie aufbaut. Die EU sollte ihren Dialog mit unterschiedlichen Regionen im Rahmen von ASEM, EU-LAK, AU/EU und AKP zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte nutzen.

Die EU sollte weiter durch engere Zusammenarbeit mit anderen Organisationen wie der Arabischen Liga und der OIC die Achtung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der arabischen Welt und darüber hinaus fördern.

Wirkung dank Dialog

Menschenrechte und Demokratie sind integraler Bestandteil des Dialogs der EU mit anderen Ländern bis hin zur Ebene von Gipfeltreffen. Die EU hat rund 40 Dialoge und Konsultationen zum Thema Menschenrechte eingeleitet, doch werden deren Ziele am besten erreicht, wenn sie fest in das Beziehungsgeflecht der EU mit einem Land eingebettet sind.

Basierend auf den gesammelten Erfahrungen sollte die EU einige Schritte unternehmen, um diese Dialoge effektiver zu gestalten.

– Gewährleistung einer engeren Verknüpfung der Menschenrechtsdialoge mit anderen Politikinstrumenten,

– Festlegung von Prioritäten, Zielen und Vorgaben für die Dialoge, damit sie zusammen mit den Länderstrategien für Menschenrechte überarbeitet werden können,

– allgemeine Anwendung bewährter Verfahren auf die verschiedenen Formate der Menschenrechtsdialoge einschließlich der lokalen Dialoge mit den AKP-Ländern im Rahmen des Abkommens von Cotonou (Artikel 8),

– Untersuchung von Möglichkeiten zur Stärkung von Dialog und Zusammenarbeit mit den strategischen Partnern der EU.

Reaktion auf schwere Menschenrechtsverletzungen

In einigen Fällen ergreift die EU als Reaktion auf schwere Menschenrechtsverletzungen in Drittländern bestimmte Maßnahmen (beispielsweise das Einfrieren von Vermögenswerten, Waffenembargos oder Visumsperren). Diese sind unweigerlich Gegenstand einer sorgfältigen Prüfung in Einklang mit den „Grundprinzipien für den Einsatz von restriktiven Maßnahmen“ der EU aus dem Jahre 2004 und der EU-Grundrechtecharta.

Restriktive Maßnahmen werden regelmäßig vom Rat der EU überprüft. Wichtig ist, dass sie zum Erreichen des genannten Ziels beitragen, zielgerichtet sind, keine negativen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung haben und dass sie den Anforderungen an klare und gerechte Verfahren genügen, einschließlich des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf.

D.          Europas kollektives Gewicht in die Waagschale werfen

Um das in den vorstehenden Abschnitten dargelegte Konzept umsetzen zu können, muss die EU sich in ihrem auswärtigen Handeln energischer für Menschenrechte und Demokratie einsetzen.

Das Europäische Parlament

Die Achtung der Menschenrechte und die Demokratie zählen zu den wichtigsten Prioritäten des Europäischen Parlaments. Es nimmt systematisch und rasch zu aktuellen Kernfragen Stellung und hat dadurch eine führende Rolle bei der Förderung der Menschenrechte in allen Tätigkeitsbereichen der EU übernommen. Seine Zusammenarbeit mit anderen Parlamenten (im Rahmen der Parlamentarischen Ausschüsse für Zusammenarbeit und der in regionale parlamentarische Versammlungen entsandten Delegationen) ist vor allem deshalb wertvoll, weil dadurch die Signale der EU verstärkt werden. Das Europäische Parlament könnte die Bemühungen zur Verbreitung seiner wichtigen Botschaft zu den Menschenrechten über den Unterausschuss für Menschenrechte hinaus an seine Delegationen in Drittländern verstärken.

Die Mitgliedstaaten

Damit die EU die Achtung der Menschenrechte und die Demokratie wirksamer und glaubwürdiger fördern und schützen kann, muss das kollektive Gewicht der EU-Institutionen und der EU-Mitgliedstaaten mobilisiert werden. In ihren Beziehungen zu Drittländern auf multilateraler und auf bilateraler Ebene müssen die Mitgliedstaaten weiterhin die EU-Politik in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie energisch vertreten und Verantwortung für sie übernehmen. Dies erfordert die Formulierung eindeutiger gemeinsamer Standpunkte zu den Menschenrechten, die den EU-Institutionen und –Mitgliedstaaten als Leitlinien dienen, damit sie mit einer Stimme sprechen können. Erleichtert werden kann dies durch regelmäßige Gespräche über Menschenrechtsfragen, auch auf politischer Ebene. Den Mitgliedstaaten kommt zudem eine wichtige Aufgabe zu, wenn es darum geht, durch Lasten- und Arbeitsteilung einen Beitrag zur Durchführung der EU-Politik in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie zu leisten.

Eine ständige Kapazität für Menschenrechtsfragen und Demokratie im Rat der EU

Der Arbeitsgruppe „Menschenrechte“ des Rates (COHOM) kommt eine entscheidende Rolle bei der Lenkung der EU-Menschenrechtspolitik und der Beratung des PSK und des Rates zu. Die COHOM, deren Mitglieder von den Regierungen der Mitgliedstaaten entsandt werden und einmal monatlich zusammentreffen, kann die zunehmende Arbeitsbelastung und Zahl der Anfragen nicht mehr in vollem Umfang bewältigen. Für eine wirksame Durchführung der auswärtigen EU-Menschenrechtspolitik wären häufigere Sitzungen der COHOM erforderlich, ebenso eine ständige Kapazität und Fachwissen zu Menschenrechts- und Demokratiefragen innerhalb der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel. Durch eine COHOM-Gruppe in Brüssel würde die engere Einbeziehung in die Arbeit von Rat, AStV und PSK oder anderen thematischen oder geografischen Arbeitsgruppen gewährleistet. Außerdem könnten monatliche Sitzungen der für Menschenrechte zuständigen Direktoren mit Schwerpunkt auf den strategischen Aspekten der EU-Politik für Menschenrechte und Demokratie stattfinden, während die Gruppe in Brüssel sich mit den laufenden Angelegenheiten befassen würde.

Aufbau einer Menschenrechts- und Demokratiekultur

Im EAD wurde eine Direktion „Menschenrechte und Demokratie“ eingerichtet. Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass die Menschenrechte nicht nur in der Verantwortung von Experten liegen, sondern dass sie von grundlegender Bedeutung für die Arbeit Aller sind. Aus diesem Grund gibt es nun in allen EU-Delegationen weltweit eine Anlaufstelle für Menschenrechte; aus diesem System sollte ein Netz für bereichsübergreifende Kampagnen entwickelt werden. Ein vergleichbares Netz von Anlaufstellen wird derzeit vom EAD und den Dienststellen der Kommission aufgebaut.

Alle Delegationsleiter sowie Bedienstete des EAD und der Kommission erhalten eine Fortbildung zu den Themen Menschenrechte und Demokratie.

Ein Netz von Anlaufstellen für Menschenrechte und Demokratie, das die neuesten verfügbaren Technologien für den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren nutzt, wird derzeit vollendet.

Neue Überlegungen zur Kommunikationspolitik der EU

Weltweit bieten die Netze der sozialen Medien Menschenrechtsverteidigern eine Plattform, über die sie einander unterstützen und informieren und ihre Unterstützer in aller Welt erreichen können. Dort können sie außerdem von ihren Erfahrungen berichten und sie dokumentieren, häufig unter Umgehung der staatlich kontrollierten Medien. Dienste für den Austausch von Videos und Mitteilungen können es Gewaltregimen erschweren, ihre Menschenrechtsverletzungen und die Unterdrückung der Demokratie geheim zu halten. Gleichzeitig können diese Dienste jedoch zur genaueren Überwachung der Bürger und zur Profilerstellung genutzt werden. Diese Konnektivität und die durch die Netze der sozialen Medien neu geschaffene Gemeinschaft von Menschen können allerdings auch dazu dienen, politische Entscheidungsträger und Bürger zu politischen Gesprächen zusammenzubringen. Beispielweise können über einen Live-Webcast Menschen rund um die Welt mit führenden Politkern aus der EU und ihren internationalen Partnerländern über Menschenrechtsfragen diskutieren. Dadurch werden traditionelle Hierarchiebarrieren bzw. Grenzen der politischen Einflussnahme abgebaut. Wer sich an der Diskussion beteiligen möchte, benötigt lediglich einen Internetzugang.

Die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen im Wege digitaler Diplomatie ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, die Werte der EU und ihre Arbeit in aller Welt zu fördern. Die digitale Diplomatie der EU hat sich durch die Nutzung sozialer Medien wesentlich weiterentwickelt, wenngleich diese neue Techniken noch weiter ausgebaut werden müssen und das Potenzial der EU-Delegationen rund um die Welt stärker erschlossen werden muss.

Die EU könnte die wichtigsten Delegationen mobilisieren, damit sie unter Einsatz bestehender Kommunikationsressourcen die sozialen Medien für die digitale Diplomatie nutzen. Die EU wird denjenigen, die sich der sozialen Medien zur Steigerung des gesellschaftlichen Engagements bedienen, praktische Unterstützung gewähren.

Die nächsten Schritte

Die Europäische Union verfügt sowohl über den Willen als auch über die Mittel, im Hinblick auf den Schutz der Menschenrechte und die Unterstützung der Demokratie weltweit eine Führungsrolle zu übernehmen.

Die vorliegende Mitteilung ist als Beitrag zur laufenden Diskussion innerhalb der EU‑Institutionen über einen wirksameren und umfassenderen Ansatz für Menschenrechte und Demokratie konzipiert. Mit ihr sollen die Meinungen zu einer Reihe möglicher Maßnahmen und Optionen eingeholt werden. Der nächste Schritt sollte mit Hilfe der Diskussionen zwischen den verschiedenen Institutionen in der Abstimmung dieser Ideen bestehen, um zu einem einheitlichen EU-Ansatz zu gelangen.

Um die Fortschritte beim Erreichen der in dieser Mitteilung genannten Ziele messen zu können, wird die EU in ihrem Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt über ihre Leistungen Rechenschaft ablegen. Dadurch erhalten alle Akteure der EU-Politik einschließlich der Zivilgesellschaft Gelegenheit, die Auswirkungen der EU-Maßnahmen zu beurteilen und an der Festlegung künftiger Prioritäten mitzuwirken.

Der Rat und das Europäische Parlament werden ersucht, diese Leistungen regelmäßig zu überprüfen und die strategischen Ziele der EU nach fünf Jahren zu überarbeiten.