GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT MENSCHENRECHTE UND DEMOKRATIE IM MITTELPUNKT DES AUSWÄRTIGEN HANDELNS DER EU –EIN WIRKSAMERER ANSATZ /* KOM/2011/0886 endgültig */
INHALTSVERZEICHNIS Der Kontext: Die EU als globale Kraft für
Menschenrechte............................................................ 5 Die Herausforderungen................................................................................................................. 6 Reaktionen der EU....................................................................................................................... 7 A........... Neuorganisation der
Durchführungsmechanismen: wirksames, maßgeschneidertes Handeln 8 Maximierung der Wirkung vor Ort durch maßgeschneiderte
Ansätze.............................................. 8 Erzielung von Ergebnissen in Querschnittsfragen
durch einen auf Kampagnen gestützten Ansatz....... 9 Ein neuer Ansatz gegenüber den Nachbarländern
und darüber hinaus............................................. 9 Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft.......................................................... 10 B........... Ein kohärenter politischer
Ansatz............................................................................. 11 Demokratie und Wahlen.............................................................................................................. 11 Entwicklungszusammenarbeit....................................................................................................... 12 Menschenrechtsklauseln.............................................................................................................. 13 Handelspolitik............................................................................................................................. 13 Informations- und Kommunikationstechnologien.......................................................................... 14 Unternehmen und Menschenrechte.............................................................................................. 14 Konfliktverhütung........................................................................................................................ 14 Krisenmanagement...................................................................................................................... 15 Bekämpfung des Terrorismus...................................................................................................... 15 Freiheit, Sicherheit und Recht...................................................................................................... 15 Eine rundum kohärente Politik..................................................................................................... 16 C........... Aufbau starker Partnerschaften............................................................................... 17 Multilaterale Zusammenarbeit...................................................................................................... 17 Internationale Gerichtsbarkeit...................................................................................................... 18 Regionale Organisationen............................................................................................................ 18 Wirkung dank Dialog.................................................................................................................. 18 Reaktion auf schwere Menschenrechtsverletzungen...................................................................... 19 D.......... Europas kollektives Gewicht in
die Waagschale werfen......................................... 19 Das Europäische Parlament......................................................................................................... 19 Die Mitgliedstaaten..................................................................................................................... 19 Eine ständige Kapazität für Menschenrechtsfragen
und Demokratie im Rat der EU....................... 20 Aufbau einer Menschenrechts- und
Demokratiekultur.................................................................. 20 Neue Überlegungen zur Kommunikationspolitik der
EU............................................................... 20 Die nächsten Schritte................................................................................................................... 22 GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT MENSCHENRECHTE UND DEMOKRATIE IM MITTELPUNKT
DES AUSWÄRTIGEN HANDELNS DER EU –
EIN WIRKSAMERER ANSATZ Alle Menschenrechte – gleich ob bürgerliche,
politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Rechte – sind universell
gültig, für jedermann, überall. Die Achtung der Menschenrechte und
Grundfreiheiten ist ein Grundwert der Europäischen Union. Der Schutz und die
Förderung der Menschenrechte ziehen sich als roter Faden durch die gesamte
Tätigkeit der EU innerhalb wie außerhalb ihrer Grenzen. Um die Normen und Werte
im Bereich Menschenrechte und Demokratie aufrechtzuerhalten, muss die EU sich
von Prinzipien leiten lassen; dabei muss sie kreativ vorgehen und fest
entschlossen sein, konkrete Ergebnisse zu erzielen. Mit dieser Mitteilung soll eine Diskussion mit
den anderen europäischen Einrichtungen darüber eingeleitet werden, wie die Außenpolitik
der EU auf dem Gebiet Menschenrechte und Demokratie aktiver, kohärenter und
wirksamer gestaltet werden kann. Mit der Absicht, eine tiefgreifende
Verbesserung der Effizienz der EU herbeizuführen, wird ein Ausblick darauf
vorgelegt, wie die EU ihr Handeln auf internationaler Ebene ausweiten,
intensivieren und straffen wird, um für die Menschen tatsächlich etwas zu
bewirken. Die Mitteilung sieht Maßnahmen in vier
Bereichen vor – Durchführungsmechanismen, Verknüpfung der Politikbereiche,
Aufbau von Partnerschaften und Sprechen mit einer Stimme. Es sollen die
Standpunkte des Rates und des Europäischen Parlaments dazu eingeholt werden,
wie Chancen genutzt und Herausforderungen gemeistert werden können. Es wird
eine Orientierungslinie vorgegeben, zu der auch von anderen Interessierten
Meinungen und Fakten gesammelt werden, um die Menschenrechtsstrategie der EU im
Rahmen ihres auswärtigen Handelns zu stärken. „Die
Union lässt sich bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den
Grundsätzen leiten, die für
ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren und
denen sie auch weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen will: Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der
Menschenrechte und
Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, der
Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Solidarität sowie die
Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts.“ Vertrag
über die Europäische Union, Artikel 21 Der Kontext:
Die EU als globale Kraft für Menschenrechte Zehn Jahre sind seit der Mitteilung der
Kommission vom 8. Mai 2001 „Die Rolle der Europäischen Union bei der
Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern“
vergangen. In dieser Zeit hat die Welt drastische Veränderungen erlebt – vom
11. September bis zum Arabischen Frühling. Die Ereignisse des
Jahres 2011 in Nahost und Nordafrika zeigen die zentrale Bedeutung von
Menschenrechten und Demokratie. Es ist nun wichtig, dass die EU ihre Bemühungen
um die Formulierung einer wirksamen Antwort auf die Herausforderungen erneuert,
die sich für die Menschenrechte und die Demokratie weltweit stellen. Die EU hat für ihr auswärtiges Handeln ein
breites Spektrum an politischen Instrumenten und Leitlinien entwickelt, um ihr
Bekenntnis zu Menschenrechten und Demokratie in die Praxis umzusetzen, wobei
sie mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament sowie mit der
Zivilgesellschaft zusammenarbeitet. Der Rat hat mehrere Leitlinien (sowie
Instrumentarien und ähnliche Maßnahmen) verabschiedet, die das Handeln der EU
in zentralen Menschenrechtsfragen bestimmen, wie Todesstrafe, Bekämpfung von
Folter, Schutz von Menschenrechtsverteidigern, Religions- bzw.
Glaubensfreiheit, Rechte von Kindern und Frauen sowie sexuelle Ausrichtung.
Durch einen Aktionsplan wurde eine neue Grundlage für die Arbeit der EU
zur Unterstützung der Demokratie geschaffen. Auf dieser Basis hat die EU in einer
wachsenden Anzahl von Menschenrechtsdialogen und ‑konsultationen, bei
politischen Zusammenkünften, im Rahmen diplomatischer Demarchen und in der
Öffentlichkeit Menschenrechtsfragen und die Lage einzelner bedrohter Menschen
gegenüber anderen Ländern angesprochen. Die EU hat ihren Rat und ihre
Unterstützung bei der Stärkung der demokratischen Institutionen und der
Menschenrechte angeboten und wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen Schritte
zur Verhängung restriktiver Maßnahmen eingeleitet. Die enge Zusammenarbeit mit
der Zivilgesellschaft und deren Unterstützung ist ein wesentlicher Aspekt der
Tätigkeit der EU. Die EU hat auch an vorderster Front an der
Entwicklung solider Standards und Mechanismen für die Förderung und den Schutz
der Menschenrechte innerhalb der Vereinten Nationen (VN), des Europarats
und der OSZE mitgewirkt. Sie hat mit anderen Organisationen und Beteiligten
zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass die VN gegen schwere
Menschenrechtsverletzungen in bestimmten Ländern angeht und dass zentrale
Menschenrechtsfragen behandelt werden. Die EU selbst hat die Menschenrechte in den
Mittelpunkt ihrer von den Kopenhagen-Kriterien geleiteten Erweiterungspolitik
gestellt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
legt internationale Standards für alle VN‑Mitgliedstaaten fest. Jeder
VN-Mitgliedstaat ist Vertragspartei mindestens einer der sechs wichtigsten
Menschenrechtsübereinkünfte, die durch die Allgemeine Erklärung angeregt
wurden. 80 % der Staaten haben vier oder mehr dieser Übereinkünfte
ratifiziert und die Ratifizierung schreitet stetig weiter voran. Im Bereich der
Arbeitnehmerrechte wurden die acht Kernübereinkommen der IAO von vielen Staaten
weltweit und von allen EU‑Mitgliedstaaten ratifiziert. Ein globaler
Rechtsrahmen ist also vorhanden – die wahre Herausforderung liegt in der
Gewährleistung seiner Anwendung. In der Überzeugung, dass Menschenrechte
unabdingbar sowohl für die Würde des Einzelnen und die soziale Gerechtigkeit
als auch für die Förderung von Frieden, Wohlstand und Stabilität weltweit sind,
fördert die EU Menschenrechte innerhalb und außerhalb ihrer Grenzen. Die Herausforderungen In den vergangenen Jahren haben sich
verschiedene Herausforderungen ergeben. So wurde die Legitimität der
internationalen Menschenrechts- und Demokratienormen und ‑standards in Frage
gestellt, teils von aufstrebenden Staatsmächten, mit denen die EU
zusammenarbeiten möchte. Innerhalb der VN haben einige Staaten anerkannte
Menschenrechtsnormen angefochten und – zu Unrecht – geltend gemacht, dass
Menschenrechtsverletzungen durch kulturelle Unterschiede gerechtfertigt sein
können. Gesetze über Blasphemie wurden herangezogen, um die freie
Meinungsäußerung zu beschneiden. Die derzeitige Wirtschaftskrise hat zu einer
weiteren Verlagerung in der Weltwirtschaft geführt, was wiederum einige
veranlasst hat, den universellen Charakter und den Nutzen der Menschenrechte
anzuzweifeln. Wenn die EU – in Bereichen wie Abschaffung der Todesstrafe oder
sexuelle Ausrichtung – für Menschenrechte wirbt, stößt sie häufig auf
Widerstand. Selbst dort, wo die internationalen Standards
grundsätzlich akzeptiert werden, bleibt die Umsetzung häufig schleppend. Frauen
und Mädchen sind immer noch Diskriminierungen und Gewalt ausgesetzt.
Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der
Geschlechtsidentität sind weit verbreitet. Weder bei der Abschaffung von Folter
und unmenschlicher Behandlung, noch beim Schutz und bei der Förderung der
Rechte von Kindern wurden im letzten Jahrzehnt ausreichende Fortschritte
erzielt. Die EU hat eine entscheidende Rolle bei der Einführung des
VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gespielt und
ist ihm als vollwertige Vertragspartei beigetreten. Allerdings sind noch
umfangreiche Herausforderungen zu bewältigen, um die uneingeschränkte Umsetzung
des Übereinkommens sicherzustellen. Darüber hinaus besteht der Eindruck, dass sich
die Erklärungen der EU zu Menschenrechten und Demokratie in ihrer Außen- und
Innenpolitik nicht immer adäquat widerspiegeln. Im Kontext des Arabischen
Frühlings entstand eine Debatte darüber, ob die EU zuvor genug getan hat, um
die Zivilgesellschaft zu unterstützen und einen Wandel statt Stabilität zu
fördern. Gleichzeitig unterliegt die interne Menschenrechtsbilanz der EU einer
wachsenden Kontrolle. Durch die Globalisierung ergeben sich neue
Herausforderungen für die Förderung der Menschenrechte. Bei der kontinuierlich
zunehmenden Globalisierung und Verflochtenheit von Wirtschaften sind – mit
komplexen Auswirkungen auf die Menschenrechte – neue Akteure aufgetaucht.
Während Menschenrechtsverpflichtungen traditionell die Staaten betreffen, finden
Menschenrechtsverletzungen heutzutage in vielfältigen Formen statt: von der
Enteignung des Landes indigener Völker bis zum Export neuer Technologien, die
für Zensur und Überwachung eingesetzt werden. Die Globalisierung hat zwar in
vielen Ländern zur Verbesserung der Lage einer großen Zahl von Menschen
beigetragen, indem sie sie aus der Armut befreit und eine gesellschaftliche
Öffnung bewirkt hat, doch in manchen Ländern wird ihr angelastet, sie habe
Ungleichheiten noch verstärkt und Diskriminierung und Ausbeutung verschlimmert. Reaktionen der
EU Die EU war nicht immer so erfolgreich oder
geeint, wie es wünschenswert gewesen wäre. Die Aufgabe besteht nun darin, durch
klügeres und strategisch geschickteres Handeln die Klarheit, Kohärenz und
Wirksamkeit der Politik zu gewährleisten. Dies ist umso dringlicher angesichts
des Versprechens des Vertrags von Lissabon, Menschenrechte, Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit in den Mittelpunkt allen auswärtigen Handelns zu stellen
und die Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen des auswärtigen Handelns
sowie die Umsetzung der Grundsätze der Außenpolitik sicherzustellen. Im Folgenden werden die Schlüsselelemente
eines strategischen Rahmens vorgelegt; es werden ein Zukunftsszenario und
Maßnahmen vorgeschlagen, zu denen die europäischen Institutionen ihre
Erfahrungen und Meinungen beisteuern können. Es sollte nach wie vor Ziel der EU sein,
Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und im Fall ihres Auftretens dafür zu
sorgen, dass die Opfer Zugang zur Justiz und Wiedergutmachung erhalten und die
Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Unterdessen sollte die EU ihr Eintreten für
die Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz sämtlicher Menschenrechte –
bürgerlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Art –
bekräftigen. Die Achtung der Menschenrechte ist in der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte, der VN-Charta und internationalen
Menschenrechtsübereinkünften festgeschrieben. Demokratie ist ein universeller Wert, der auf
dem frei bekundeten Willen der Menschen, ihr politisches System selbst zu
bestimmen, beruht. Menschenrechte und Demokratie gehen Hand in Hand mit den
Grundfreiheiten – Freiheit der Meinungsäußerung, Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit –, die die Demokratie untermauern. Entwicklungen wie der
Arabische Frühling zeigen einmal mehr, dass Freiheit nicht unterdrückt werden
kann. Die EU ist der Ansicht, dass die Achtung der
Rechtsstaatlichkeit, einschließlich des Zugangs zur Justiz und des Rechts auf
ein faires Gerichtsverfahren, für den Schutz der Menschenrechte und der
demokratischen Grundsätze wesentlich ist. Die EU sollte sich verpflichten, die Förderung
und den Schutz der Freiheit, Würde, Gleichheit und Gerechtigkeit für alle
Menschen zur zentralen außenpolitischen Priorität zu machen. Menschenrechte und
Demokratie müssen sich als roter Faden durch die gesamte Außenpolitik der EU
ziehen. Die Förderung dieser Ziele ist eine Grundvoraussetzung für andere Ziele
wie Sicherheit, Entwicklung, wirtschaftliche Teilhabe und soziale Inklusion.
Menschenrechte und Demokratie sollten in alle Stadien außenpolitischer
Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Das auswärtige Handeln der EU muss mit den
Rechten im Einklang stehen, die in der – seit dem Vertrag von Lissabon
verbindlichen – EU-Grundrechtecharta verankert sind, sowie mit den in der
Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechten. Um diese Grundsätze zu fördern, muss die EU
ihre Durchführungsmechanismen, -prozesse und -strukturen überprüfen. Es sind in
vielen Bereichen Maßnahmen erforderlich, darunter: –
Externe Durchführungsmechanismen: Sollten die Menschenrechts- und Demokratieziele nicht besser mit
einem maßgeschneiderten, länderbasierten Bottom‑up-Ansatz, verknüpft mit einem
übergreifenden, auf weltweite Kampagnen gestützten Ansatz, der sich auf
spezifische Themen konzentriert, zu erreichen sein? –
Verfahren: Wie kann
sich die EU im gesamten Spektrum ihrer Politik und der Institutionen sowie in
ihrem auswärtigen Handeln bei der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern,
NRO, regionalen Zusammenschlüssen und internationalen Organisationen stärker
geeint zeigen? –
Interne Strukturen:
Sollten wir der Einrichtung eines weltweiten Netzes von Anlaufstellen für
Menschenrechte und Demokratie in den EU-Delegationen und einer im Rat
ansässigen ständigen Kapazität für Menschenrechts- und Demokratiefragen Vorrang
einräumen? A. Neuorganisation der
Durchführungsmechanismen: wirksames, massgeschneidertes Handeln Maximierung
der Wirkung vor Ort durch maßgeschneiderte Ansätze Traditionell verfolgt die EU einen
Top-down-Ansatz für ihre Menschenrechtsstrategie, bei dem sie die weltweiten
Prioritäten in Brüssel vereinbart und anschließend versucht, sie mit Hilfe
politischer Dialoge und Zusammenkünfte mit den Drittländern anzuwenden. Doch
auch wenn die Grundsätze und Ziele universeller Natur sind, können und müssen
die unmittelbaren Prioritäten – und damit die Wegskizzen und Zeitpläne – von
Land zu Land unterschiedlich sein. Wenngleich die allgemeinen Ziele der
EU-Politik im Bereich Menschenrechte und Demokratie gültig und unverändert
bleiben, dürfte daher ein Ansatz, der darauf abhebt, die Ziele in einem Land
auf die Realität vor Ort abzustimmen, eher konkrete Ergebnisse hervorbringen
als ein Einheitskonzept für Alle. Maßgeschneiderte Länderstrategien für
Menschenrechte und Demokratie sollten daher einen festen Bestandteil der EU‑Gesamtstrategie
für das jeweilige Land bilden. Dies wird zur Priorisierung und Rationalisierung
der Arbeit, vor allem der Tätigkeiten der EU-Delegationen und der Botschaften
der Mitgliedstaaten, beitragen und gleichzeitig eine bessere Nutzung der
geeigneten Mischung aus EU-Mechanismen und -Instrumenten sowie eine
Zusammenarbeit in den Bereichen ermöglichen, die am ehesten dauerhafte
Verbesserungen und Veränderungen versprechen. Damit ist nicht gemeint, dass die
EU beispielsweise die Anwendung der Todesstrafe in einem Land, in dem sie noch
verhängt wird, nicht verurteilen sollte, aber dies sollte nicht den einzigen
Schwerpunkt der EU-Menschenrechtsarbeit bilden, wenn in anderen Bereichen
Veränderungen möglich sind. Die EU arbeitet gegenwärtig
Menschenrechtsstrategien für mehr als 150 Länder aus (letztlich sollen
alle Länder erfasst werden). Dies sollte ihr dabei helfen, maßgeschneiderte
Ansätze festzulegen und eine größere positive Wirkung vor Ort zu erzielen.
Durch die Länderstrategien sollen die Ressourcen der EU-Delegationen und der
diplomatischen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten vor Ort gebündelt werden.
Die Strategien enthalten länderspezifische Prioritäten und Ziele, die in alle
relevanten Politikbereiche der EU wie Entwicklungs-, Handels- oder
Sicherheitspolitik einbezogen werden können und sich so in die allgemeinen
politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der EU zu dem jeweiligen Land
einfügen. Bei der Ausarbeitung dieser Strategien wird den Standpunkten der
Zivilgesellschaft Rechnung getragen. Die EU sollte sicherstellen, dass die
Länderstrategien für Menschenrechte bei den Dialogen zu Menschenrechten, bei
der Politikgestaltung und bei der Programmierung und Durchführung der
Finanzhilfe für die Drittländer berücksichtigt werden, auch in den
Länderstrategiepapieren für die Zeit nach 2013. Erzielung von
Ergebnissen in Querschnittsfragen durch einen auf Kampagnen gestützten Ansatz Neben den länderbasierten maßgeschneiderten
Strategien sollte die EU Querschnittsthemen ermitteln, um ihr kollektives
Gewicht für zeitlich befristete, gezielte Kampagnen einzusetzen. Die
langjährige Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs und die
Abschaffung der Todesstrafe sind hier gute Beispiele. Solche Kampagnen sollten
als gemeinsame Aktionen aller EU-Institutionen und einzelnen EU-Mitgliedstaaten
durchgeführt werden. Die Hohe Vertreterin hat vorgeschlagen, sich für
die nächsten drei Jahre auf drei Themen zu konzentrieren: –
Justizreform mit Schwerpunkt auf dem Recht auf ein
faires Gerichtsverfahren –
Rechte von Frauen, aufbauend auf dem umfassenden
Ansatz der EU zu Frauen, Frieden und Sicherheit sowie der EU-Strategie für die
Gleichstellung von Frauen und Männern –
Rechte von Kindern, aufbauend auf der „EU-Agenda
für die Rechte des Kindes“ und beiden EU-Leitlinienpapieren zum Thema
Kinder Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten
sollten an der Aufstellung spezifischer, messbarer, erreichbarer, realistischer
und zeitlich befristeter Ziele sowie von Durchführungsplänen für jede Kampagne
beteiligt sein. Ein neuer
Ansatz gegenüber den Nachbarländern und darüber hinaus Bei der jüngsten Aktualisierung der
Europäischen Nachbarschaftspolitik wurde die EU-Politik zur Unterstützung der
Demokratie weiterentwickelt. Der neue Ansatz beruht auf gegenseitiger
Rechenschaftspflicht und einer verstärkten Verpflichtung zu den universellen
Werten Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, einschließlich eines
intensivierten Politikdialogs zu dieser Thematik. Es wurden zwei neue
Begrifflichkeiten eingeführt: das Konzept „vertiefte Demokratie“ mit dem Ziel,
ein Mindestmaß an notwendigen Ergebnissen festzulegen, an denen die
Fortschritte gemessen werden können, und das Konzept „mehr für mehr“, mit dem
Länder, die zu echten Fortschritten auf dem Weg zur Demokratie bereit sind,
durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Zusammenarbeit belohnt
werden. Das Gegenteil von „mehr für mehr“ sollte ebenfalls gelten.
Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft werden vertieft und es wird
zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt werden, unter
anderem durch eine spezielle neue Finanzierungsfazilität. Partnerschaftliche
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft Die EU muss mit der Zivilgesellschaft eng
zusammenarbeiten und deren Fachkenntnisse und alternative Kommunikationskanäle
nutzen. Der bereits seit langem etablierte Dialog zwischen Amtsträgern,
Nichtregierungsorganisationen, der Wirtschaft, den Gewerkschaften und den
Medien muss weiter ausgebaut werden. Die EU sollte auch weiterhin dynamische
Zivilgesellschaften unterstützen, die für demokratische Staaten von
grundlegender Bedeutung sind, und Sozialpartner, die für nachhaltige Reformen
unverzichtbar sind. Selbst wenn es nur wenig oder keine realistische Aussicht
auf eine wirksame Zusammenarbeit mit einer Regierung gibt, sollte dies nicht
dazu führen, dass die Kontakte zum Volk des betreffenden Landes eingeschränkt
werden. In solch einem Fall muss die EU umso mehr den Kontakt zur Zivilgesellschaft
und zur friedlichen politischen Opposition suchen und somit
Menschenrechtsverteidigern bei Gefahren und Bedrohungen beistehen. Die EU
sollte sich auch künftig zur Menschenrechtslage, zu Menschenrechtsverletzungen
und zu Rückschritten bei der demokratischen Entwicklung äußern, wobei sie
besondere Betonung auf das Bewahren oder Schaffen der notwendigen Möglichkeiten
für die Entfaltung der Zivilgesellschaft legt. Bei Konsultationen mit internationalen und
lokalen Menschenrechtsorganisationen verfolgt die EU einen systematischen
Ansatz in allen Aspekten ihrer Menschenrechtspolitik. Besondere Beachtung wird
der Förderung von Bedingungen in Drittländern gegeben, die das freie Agieren
der Zivilgesellschaft ermöglichen. Das jährlich stattfindende EU-NRO-Forum zu
Menschenrechten sollte das Handeln der EU weiterhin überprüfen und seinen
Beitrag hierzu leisten. Menschenrechtsverteidiger sind für die EU
weltweit unverzichtbare Verbündete bei der Förderung und dem Schutz der
Menschenrechte und sind die wichtigsten Ansprechpartner für EU-Delegationen und
diplomatische Vertretungen der EU in Drittländern Die EU sollte weiterhin die wirksame Umsetzung
der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern auch mit Hilfe von
Sensibilisierungsmaßnahmen für alle wichtigen Beteiligten unterstützen. Die EU
sollte sich auch weiterhin mit dem dringend benötigten Schutz bedrohter
Menschenrechtsverteidiger befassen, , insbesondere durch eine Notfallregelung
auf EU-Ebene. Die politische Unterstützung für Menschenrechtsverteidigern wird
ergänzt durch gezielte finanzielle Unterstützung durch das EIDHR, wobei den
besonderen Hindernissen, mit denen diese Menschen bei ihrer täglichen Arbeit zu
kämpfen haben, Rechnung getragen wird. Das Europäische Instrument für Demokratie und
Menschenrechte (EIDHR), das für den Zeitraum 2007-2013 mit 1,1 Mrd. EUR
ausgestattet ist, bringt das Engagement der EU in der Förderung und
Unterstützung von Demokratie und Menschenrechten zum Ausdruck und unterstützt
weltweit die Zivilgesellschaft und Menschenrechtseinrichtungen. Für den
kommenden mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 hat die Kommission eine
Mittelerhöhung auf 1,4 Mrd. EUR (zu Preisen von 2011) vorgeschlagen. Im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens
werden Vorschläge vorgelegt, um das EIDHR flexibler zu gestalten, damit es
besser, schneller und öfter zum Einsatz kommt und damit mehr Organisationen
Zugang zu Zuschüssen erhalten und so eine rasche Reaktion gewährleistet wird,
um auf die Bedürfnisse der Zivilgesellschaft in Ländern einzugehen, in denen
die Lage besonders kritisch und schwierig ist. B. Ein kohärenter
politischer Ansatz Die EU ist entschlossen, Menschenrechte und
Demokratie ins Zentrum ihres auswärtigen Handelns zu rücken; sie sollen sich
wie ein roter Faden durch ihre gesamte Tätigkeit ziehen. Aus dem Vertrag über
die Europäische Union geht klar hervor, dass Menschenrechte und Demokratie die
Leitprinzipien für alles Handeln der EU sind. Die Vielzahl der politischen
Maßnahmen kann noch stärker verzahnt werden, damit sie ihre vollständige
Wirkung entfalten können. Verschiedene EU-Politikbereiche mit externer
Dimension haben einen deutlichen Einfluss auf Menschenrechte und Demokratie,
darunter die Bereiche Entwicklungszusammenarbeit, Handel, der Raum der
Freiheit, Sicherheit und des Rechts, Terrorismusbekämpfung, Krisenbewältigung,
Konfliktverhütung und Internet-Governance. Alle im Rahmen dieser Politikbereiche
entwickelten (auch die von den Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu
deren Durchführung angewandten) Maßnahmen müssen weiterhin voll und ganz mit
der Achtung, dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte im Einklang
stehen. Demokratie und
Wahlen Was die Unterstützung der Demokratie
anbelangt, so bekennen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten entschlossen zur Demokratie,
die in den Verträgen und Verfassungen verankert und aus soliden
parlamentarischen Traditionen hervorgegangen ist. 2009 nahm die EU eine
Strategie und einen Aktionsplan zur Unterstützung der Demokratie in
ihren Außenbeziehungen an. Darin wurde im Sinne des Vertrags von Lissabon zu
größerer Kohärenz der Politik und einer besser koordinierten Verwendung der
Instrumente aufgerufen. Wahlen spielen eine grundlegende Rolle für ein
weites Spektrum von Menschenrechte wie freie Meinungsäußerung, Versammlungs-
und Vereinigungsfreiheit. Die EU ist ein wichtiger Akteur bei der Unterstützung
von Wahlen und hilft Partnerländern dabei, glaubwürdige, transparente und für
alle zugängliche Wahlverfahren durchzuführen. Darüber steht der EU mit ihren
Wahlbeobachtungsmissionen ein wichtiges Instrument zur Verfügung. Die
Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmissionen liefern einen sehr nützlichen
Beitrag zur besseren Förderung von Menschenrechten und Demokratie in einem
Land. Die EU wird sich im Rahmen ihrer Wahlbeobachtungen stärker auf die
Teilnahme von Frauen und nationalen Minderheiten sowie von Menschen mit
Behinderungen sowohl als Wähler als auch als Kandidaten konzentrieren. Die
Gewährleistung von Synergien zwischen der Unterstützung von Wahlen und der
Wahlbeobachtung stellt ein wichtiges Element der EU-Strategie dar. Die EU wird die
Berichte der Wahlbeobachtungsmissionen aktiv nutzen. Wahlen allein können
jedoch nicht für nachhaltige Demokratie sorgen. Die Demokratiekonzept der EU im
Hinblick auf Demokratie sollte Synergien zwischen der direkten Unterstützung
von Wahlverfahren und einer politischen Gesellschaft (Parlamente und politische
Parteien, Zivilgesellschaft und Medien) und der Unterstützung von anderen, für
den Staatsaufbau wichtigen Komponenten wie Rechtsstaatlichkeit, Justiz, Reform
der öffentlichen Verwaltung und Dezentralisierung schaffen. Die EU setzt ihren Aktionsplan zur
Unterstützung der Demokratie entschlossen um, indem sie eine erste Gruppe von
Pilotländern festgelegt hat, die Komponente „Demokratie“ des EIDHR nutzt und
eine bessere Kohärenz bei der Verwendung politischer und finanzieller
Instrumente im Rahmen ihres Gesamtkonzepts zur globalen Unterstützung von
Demokratie anstrebt. Die Reaktion der EU auf die jüngsten Entwicklungen in
Nordafrika geschah auf der Grundlage der bei der Überprüfung der Europäischen
Nachbarschaftspolitik ergriffenen Maßnahmen für die Weiterentwicklung ihrer
Methoden zur Unterstützung von Reformen zum nachhaltigen Aufbau von Demokratie.
Dabei werden entsprechend positive und negative Anreize verwendet und
Benchmarks für die Bewertung der Fortschritte in den Bereichen Menschenrechte,
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit entwickelt. Entwicklungszusammenarbeit Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit
sind eng miteinander verknüpft. Die Achtung der Menschenrechte ist für die
vollständige Verwirklichung der Milleniumsentwicklungsziele (MDG) von
wesentlicher Bedeutung. Die EU setzt sich seit langem dafür ein, dass die
Achtung der Menschenrechte und die Entwicklung der Demokratie in sämtliche
Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit eingebunden werden („Mainstreaming“).
Dies kann etwa darin zum Ausdruck kommen, dass bei Entscheidungsprozessen
Transparenz gewährleistet wird, wodurch die vollständige Teilnahme von Frauen
und ausgegrenzten Gruppen ermöglicht und damit ihr weiterer Ausschluss
vermieden werden. Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um
sicherzustellen, dass von der EU geförderte Entwicklungsprogramme und –projekte
zur Erfüllung der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen der
Partnerländer, einschließlich der von VN‑Vertragsgremien während der
regelmäßigen allgemeinen Überprüfung ausgesprochenen Empfehlungen und anderer
Überwachungsgremien wie der ILO, beitragen. Menschenrechte, Demokratie und
Entwicklung müssen miteinander verknüpft werden, damit in Bereichen wie Zugang
zur Wasser- und Sanitärversorgung bis hin zu Ernährungssicherheit Erfolge
erzielt werden können. In der jüngsten Mitteilung „Für eine
EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“ wird die
Herausforderung betont, die Anstrengungen der Partnerländer bei der Umsetzung
ihrer nationalen und internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die
Menschenrechte besser zu unterstützen. Die EU hat sich verpflichtet zu
gewährleisten, dass die Leistungen eines Landes im Bereich Menschenrechte,
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit direktere Auswirkungen auf die
Programmierung, die Modalitäten und die Hilfekanäle sowie die Überprüfung der
direkten Budgethilfe haben. Bei der Evaluierung der Verträge über direkte
Budgethilfe können der Mitteilung der Kommission über „Die Zukunft der
EU-Budgethilfe an Drittstaaten“ zufolge besondere Auflagen an die Unterstützung
für vertiefte und nachhaltige Demokratie und Menschenrechte geknüpft werden. Die Länderstrategien für Menschenrechte und
ein menschenrechtsorientierter Ansatz sollten gewährleisten, dass sich Menschenrechte
und Demokratie im gesamten Prozess der Entwicklungszusammenarbeit und die
Kontinuität zwischen dem politischen Dialog und dem Politikdialog über
Menschenrechtsfragen und Entwicklungszusammenarbeit widerspiegeln. Menschenrechtsklauseln Seit 1995 hat die EU in politische
Rahmenabkommen mit Drittländern eine Menschenrechtsklausel aufgenommen. 2010
bekräftigte sie dieses Vorgehen noch einmal. Die Klausel ist nun in Abkommen
mit mehr als 120 Ländern enthalten und weitere werden noch ausgehandelt.
Die Klausel bietet die Grundlage für die Zusammenarbeit beim Thema
Menschenrechte und für die Förderung der Menschenrechte in allen unter diese Abkommen
fallenden Bereichen. Die Klausel bildet auch die Rechtsgrundlage für Maßnahmen,
die als Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen ergriffen werden. Zu diesen
Maßnahmen gehört auch die Aussetzung von Sitzungen oder technischen
Kooperationsprogrammen mit dem betreffenden Land. Handelspolitik Die gemeinsame Handelspolitik ist mit der
deutlichste Ausdruck des auswärtigen Handelns der EU. Die Agenda der EU im
Bereich Handel und Menschenrechte muss kohärent, transparent, verlässlich,
durchführbar und wirksam sein. Die Herausforderung besteht darin, den Handel so
zu gestalten, dass er Menschenrechtsfragen förderlich ist, anstatt sie zu
behindern. Die EU konzentriert sich bei ihrer
Handelspolitik auf positive Anreize, indem sie zur Förderung von
Menschenrechten Handelspräferenzen gewährt und gleichzeitig einen Dialog über
die Bedingungen für diese Präferenzen führt. Die Handelspartner der EU sind
sehr verschieden und so muss sich diese Vielfalt darin widerspiegeln, wie
Kohärenz mit den Menschenrechtszielen gewährleistet wird. Dieses Konzept wird
u. a. durch das Allgemeine Präferenzsystem APS+ umgesetzt, das zusätzliche
Präferenzen für Länder gewährt, die sich zur Einhaltung universeller Grundwerte
in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und verantwortungsvolle
Regierungsführung verpflichten. Da die Freihandelsabkommen der EU mit den
politischen Rahmenabkommen der EU verknüpft sind (siehe den vorstehenden
Abschnitt über „Menschenrechtsklauseln“), sollte die Menschenrechtslage in dem
Partnerland berücksichtigt werden, wenn die EU beschließt, Verhandlungen zu
einem Freihandelsabkommen aufzunehmen oder abzuschließen. Der Vertrag von Lissabon hat der EU im Bereich
der Investitionspolitik neue Kompetenzen übertragen, und so sollte sich die EU
bei ihrer gemeinsamen Investitionspolitik von den Grundsätzen und Zielen des
auswärtigen Handelns der Union, u. a. im Bereich der Menschenrechte,
leiten lassen. Besondere Handelsmaßnahmen werden ebenfalls
zur Unterstützung der Menschenrechtsziele verwendet. Als Beispiele lassen sich
hier die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 über die Kontrolle der Ausfuhr von
Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005
betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der
Todesstrafe oder zu Folter verwendet werden könnten, und der gemeinsame
Standpunkt des Rates 2008/944/GASP zu Waffenexporten anführen. Informations-
und Kommunikationstechnologien Entwicklungen der Informations- und
Kommunikationstechnologie wie das Internet, Mobilfunktechnik und soziale Medien
besitzen ein enormes Potenzial zur Förderung der Menschenrechte wie der
Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Ein weltweiter Informationsfluss kann die
Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger wirksam stärken. Diese
technologischen Entwicklungen können jedoch auch autoritäre Staaten durch
bessere Möglichkeiten zur Überwachung und Zensur weiter stärken. Gegenwärtig
fehlen eindeutige Standards für europäische Unternehmen bezüglich des Verkaufs
derartiger Technologien an autoritäre Staaten sowie bezüglich anschließender
Dienstleistungen wie Schulung und Beratung. Vor diesem Hintergrund werden der
EAD und die Kommission die Entwicklung geeigneter Maßnahmen erwägen, mit denen
gewährleistet werden soll, dass Menschen nicht willkürlicher Zensur oder
massiver Überwachung ausgesetzt sind, wenn sie das Internet oder andere
Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen, und kann zudem dafür
sorgen, dass diese bestmöglich für die Förderung der Menschenrechte angewandt
werden, wobei auch der Privatsphäre und dem Schutz personenbezogener Daten
Rechnung getragen wird. Unternehmen
und Menschenrechte Die soziale Verantwortung der Unternehmen ist
ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis
soziale und ökologische Belange in ihre Tätigkeit und in die Beziehungen mit
den Stakeholdern zu integrieren. Europäische Unternehmen sollten zur
angemessenen Sorgfaltspflicht ermutigt werden, damit bei ihrer
Geschäftstätigkeit unabhängig vom Ort, an dem sie ausgeübt wird, die Achtung der
Menschenrechte gewährleistet wird. Durch die Globalisierung haben Unternehmen
mehr Möglichkeiten, zur Durchsetzung der Menschenrechte beizutragen, aber es
besteht auch eine größere Gefahr, dass Unternehmen an
Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Die EU begrüßte die Leitprinzipien
der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, die im
Juni 2011 vom VN-Menschenrechtsrat einstimmig angenommen wurden. Die
Europäische Kommission veröffentlichte im Oktober 2011 eine Mitteilung über
die soziale Verantwortung der Unternehmen. Darin gibt die Kommission ihrer
Erwartung Ausdruck, dass alle Unternehmen im Einklang mit den VN-Leitprinzipien
soziale Verantwortung übernehmen und die Menschenrechte achten. Auf der
Grundlage der vorliegenden Mitteilung wird die Kommission u. a.
Orientierungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen im Bereich
Menschenrechte entwickeln, die Mitgliedstaaten auffordern, eigene nationale
Pläne für die Umsetzung der VN-Leitprinzipien zu entwerfen, und die
Partnerländer weiterhin dazu ermutigen, international anerkannte Standards im
Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen, wie die OECD-Leitlinien für
multinationale Unternehmen und der dreigliedrigen Grundsatzerklärung des
Internationalen Arbeitsamtes über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik,
zu übernehmen. Konfliktverhütung Menschenrechtsverletzungen, fehlende
Grundrechte und das Vorherrschen von Straflosigkeit führen insbesondere in
fragilen Situationen zu politischer Instabilität und gewaltsamen Konflikten oder
verschärfen diese noch. Die EU wird daher bei ihren
Konfliktrisikoanalysen und im Rahmen ihrer Frühwarnsysteme ihr Augenmerk
verstärkt auf die Menschenrechtssituation und die Achtung der Grundfreiheiten
richten. Außerdem sollte die EU auch weiterhin ihre Anstrengungen zur
Einbindung von Menschenrechten und Grundfreiheiten in Konfliktverhütungs- und
Friedenskonsolidierungsmaßnahmen fortsetzen und verstärken sowie gegebenenfalls
Analyse und Frühwarnung in frühzeitiges Handeln umsetzen. Krisenmanagement Die Missionen und Operationen der EU zur
Krisenbewältigung arbeiten oft im Rahmen eines Konflikts eng mit örtlichen
Kräften zusammen und viele von ihnen stellen auf Menschenrechtsverletzungen
fest. Seit der ersten EU-Krisenbewältigungsoperation im Jahr 2003 konnten
bewährte Verfahren für die Einbeziehung von Menschenrechten und
geschlechtsspezifischen Erwägungen in die Planung und Durchführung der
Operationen ermittelt werden. Die EU wird sich an internationalen bewährten
Verfahren für Planung, Schulung und Entsendung ausrichten und dem
agenturübergreifenden Vorgehen der Vereinten Nationen in Bezug auf
Menschenrechte bei ihren Friedenssicherungseinsätzen folgen. Die EU wird im Rahmen ihrer Anstrengungen zur
Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Friedenskonsolidierung die
Menschenrechts-, Kinderschutz- und Geschlechterfragen stärken. Dabei wird sie
international bewährten Verfahren Rechnung tragen und ein demokratisches
Ergebnis anstreben, bei dem Gewalt durch Mechanismen zur politischen
Konfliktregelung ersetzt wird. Die Anwendung des umfassenden Ansatzes für die
Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit durch die EU und der
Leitlinien zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie zur Bekämpfung jeder Form
von Diskriminierung wird in die Menschenrechtspolitik der EU und in den
Jahresbericht einbezogen. Die Umsetzung der Leitlinien für humanitäres
Völkerrecht wird ebenfalls vorangetrieben. Bekämpfung des
Terrorismus Die Terrorismusbekämpfung muss unter
vollständiger Achtung der Grundrechte und des Völkerrechts erfolgen. Dies
beinhaltet die Achtung der Menschenrechtsnormen, des humanitären Völkerrechts,
des Flüchtlingsrechts, die Gewährleistung freier und fairer Gerichtsverfahren
sowie den Schutz personenbezogener Daten. Bei ihren Menschenrechtsdialogen mit
Drittländern spricht die EU bereits Menschenrechtsverletzungen an, die unter
dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung begangen werden. Es besteht jedoch
noch Spielraum für intensivere Gespräche über dieses Thema mit Drittländern im
Rahmen von Dialogen über die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung. Im
Rahmen dieser Dialoge fordert die EU alle Drittländer dazu auf, die mit
Terrorismusbekämpfung zusammenhängenden VN-Übereinkommen und -Protokolle zu
ratifizieren. Die Menschenrechte sollten bei der Planung und Durchführung von
Projekten zur Unterstützung bei der Bekämpfung des Terrorismus stärker
berücksichtigt werden. Freiheit,
Sicherheit und Recht Im Rahmen der auswärtigen Dimension des
Bereichs Freiheit, Sicherheit und Recht – dazu zählen unter anderem die
Zusammenarbeit von Polizei und Justiz, die Bekämpfung des Drogenhandels und der
organisierten Kriminalität, die Arbeitsweise und die Unabhängigkeit des
Justizwesens, das Grenzmanagement, der Menschenhandel, die Mobilität, Asyl- und
Migrationsfragen – steht der Schutz der Menschenrechte an erster Stelle. Beim
Ausbau der Zusammenarbeit mit Drittländern in diesen Bereichen muss unbedingt
sichergestellt werden, dass die Menschenrechte einschließlich der
Nichtdiskriminierung in vollem Umfang geachtet werden. So dürfen beispielsweise
Informationen, die mit der Polizei von Drittländern ausgetauscht werden, nicht
durch Folter oder inhumane Behandlung erlangt worden sein und ein angemessener
Schutz hiervor muss gewährleistet werden. Die stärkere Achtung der Menschenrechte und
die Menschenrechte von Migranten in Ursprungs-, Transit- und Bestimmungsländern
ist ebenfalls ein zentrales Thema des EU‑Gesamtansatzes für Migration und
Mobilität, in dem die auswärtige Migrationspolitik der EU festgelegt ist.
Besondere Aufmerksamkeit sollte in dieser Hinsicht dem Schutz und der Stärkung
von besonders gefährdeten Migranten wie unbegleiteten Minderjährigen,
Asylbewerbern, Staatenlosen und Opfern von Menschenhandel gewidmet werden. In diesem Bereich ist vor allem der
Menschenhandel bedeutsam. Es muss gewährleistet werden, dass
Verbrechensbekämpfung/Sicherheit und Menschenrechte als komplementäre
Dimensionen des gleichen Problems verstanden und die Ursachen des
Menschenhandels ebenfalls bekämpft werden. Besonders wichtig ist der Schutz von
Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und die Bekämpfung der zunehmenden
Armut von Frauen. Die EU wird im Rahmen ihrer Außenpolitik dem Menschenhandel
unter dem Blickwinkel der Menschenrechte weiterhin Vorrang einräumen. Diese
Vorrangstellung wird bei der Finanzierung, bei Schulungen und
Informationsaustausch zum Ausdruck kommen und über die auswärtige Dimension von
Freiheit, Sicherheit und Recht hinausgehen. Der EU-Koordinator für die
Bekämpfung des Menschenhandels und der EAD haben bereits Kontakt aufgenommen,
um eine Liste von Ländern und Regionen zu erstellen, die vorrangig für künftige
Partnerschaften im Bereich des Menschenhandels in Betracht kommen. Im Bereich des Grenzmanagements fördert die EU
aktiv die Einbindung der Menschenrechtsdimension in die Entwicklung effizienter
Grenzkontrollen in Drittländern. So ist es besonders wichtig, dass Grenzbeamte
angemessen ausgestattet und geschult werden, um zu gewährleisten, dass
schutzbedürftige Personen an der Grenze Zugang zu angemessener Unterstützung
und geeigneten Verfahren erhalten. Eine rundum
kohärente Politik Nicht nur für die Menschen, die in der EU
leben, sondern auch für die Entwicklung der Union selbst ist es von großer
Bedeutung, dass sie bei der Achtung der Grundrechte eine Vorbildfunktion
übernimmt. Durch eine positive Bilanz wird das Eintreten der EU für die
weltweite Förderung der Menschenrechte glaubwürdiger. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon
ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ein rechtsverbindliches
Dokument. Sie muss von allen EU-Organen, -Einrichtungen, ‑Ämtern und -Agenturen
sowie den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Rechts geachtet werden. Die
Verpflichtung der EU zur Achtung der Menschenrechte umfasst nicht nur die
allgemeine Pflicht, von menschenrechtsverletzenden Handlungen Abstand zu
nehmen, sondern auch die Pflicht, sie im Rahmen ihrer internen und externen
Politik zu berücksichtigen. Im Oktober 2010 nahm die Kommission eine
Strategie für die wirksame Umsetzung der Charta der Grundrechte an. Darin wird
erläutert, wie die Charta von den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten in
die Praxis umzusetzen ist. Sie wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat der
EU begrüßt. Jedes Jahr veröffentlicht die Kommission einen Bericht über die
erreichten Fortschritte. Im März 2011 wurde der erste Bericht über die
Anwendung der Charta durch EU‑Institutionen veröffentlicht. Die Entschlossenheit der EU zum Beitritt der
Europäischen Menschenrechtskonvention ergänzt den soliden Schutz der
Menschenrechte, der bereits durch die EU‑Grundrechtecharta und die
Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU im Rechtssystem der Union verankert ist.
Diese Politik ist von Bedeutung für die Glaubwürdigkeit
der EU bei der Erörterung der Menschenrechte mit Drittländern. Wenn die EU
gegenüber Drittländern das Thema „Menschenrechte“ anspricht, beruft sie sich
auf internationale Standards: in der Hauptsache die wesentlichen
Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und die Kernarbeitsnormen
sowie (für die Partner in Europa) die Normen des Europarates und der OSZE. Es
ist wichtig, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten diese Standards sichtbar und wirksam umsetzen. C. Aufbau starker
Partnerschaften Multilaterale
Zusammenarbeit Im Hinblick auf ein entschiedenes Handeln der
Vereinten Nationen muss die EU auf Gemeinsamkeiten mit Partnerländern setzen.
Sie hat in den vergangenen Jahren viel in die Fähigkeit des VN-Menschenrechtsrates
(HRC) in Genf und des Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung investiert,
universelle Menschenrechtsnormen und -standards festzulegen und zu schützen und
gegen schwere Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. Dies hat zu einigen bemerkenswerten
Erfolgen bei der Mobilisierung weltweiter Unterstützung für ein Moratorium der
Todesstrafe oder beim Erreichen eines Konsenses über Initiativen zur Religions-
oder Glaubensfreiheit geführt. Der Erfolg hängt dabei wesentlich von der
Fähigkeit der EU ab, auf andere zuzugehen und die Meinungen der Partner aus
Drittländern anzuhören und regionenübergreifende Koalitionen aufzubauen, wobei
sie auch auf ihre bilateralen Beziehungen zurückgreifen sollte. Die EU muss
ihre Fähigkeit verbessern, sich auf gemeinsame Standpunkte zu einigen und mit
einer Stimme zu sprechen, wobei sie das gesamte Gewicht und die Ressourcen der
Mitgliedstaaten einsetzen, Lasten teilen und bei der Festlegung ihrer
Prioritäten einen strategischeren Ansatz verfolgen sollte. Mehr Synergien und
eine stärkere Koordinierung zwischen Genf, New York und Brüssel sowie mit
EU-Maßnahmen im Rahmen anderer multilateraler Foren wie dem Europarat und der
OSZE sind erforderlich. Die EU sollte daran arbeiten, ihre Effizienz
innerhalb der Vereinten Nationen zu steigern, regionenübergreifende Koalitionen
zu schmieden, das System der VN der Menschenrechtsmechanismen zu unterstützen
und eine bessere Abstimmung mit ihren Maßnahmen auf bilateraler Ebene und in
anderen multilateralen Foren zu fördern. Die EU wird in Einklang mit den
mittelfristigen Prioritäten für ihre Tätigkeit bei den Vereinten Nationen ein
jährliches Konzept für die Festlegung von Prioritäten im Rahmen der VN bei
allen die Menschenrechte betreffenden Sitzungen in Genf und New York entwickeln. Internationale
Gerichtsbarkeit Die EU ist in vollem Umfang der Förderung der
internationalen Gerichtsbarkeit, der Bekämpfung der Straflosigkeit und der
Förderung einer gesetzesbasierten internationalen Ordnung verpflichtet, um
Völkermorde, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu
verhindern und diejenigen, die sie begangen haben, zur Rechenschaft zu ziehen.
Die EU wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Täter für Verstöße gegen
das humanitäre Völkerrecht und Menschenrechtsnormen belangt werden. Auch wird
die EU weiterhin den Internationalen Strafgerichtshof und andere internationale
Strafgerichtshöfe wesentlich unterstützen und sich für eine weltweite
Ratifizierung des Römischen Statuts einsetzen. Die EU ist der Förderung der Universalität
und Integrität des Römischen Statuts des Internationalen Gerichtshofs sowie der
Unabhängigkeit des Internationalen Gerichtshofs voll verpflichtet. Die EU setzt
sich außerdem energisch dafür ein, dass das Römische Statut seine volle Wirkung
entfalten kann, indem sie den Grundsatz der Komplementarität umsetzt und
wirksame Verbindungen zwischen den nationalen Justizsystemen und dem
Internationalen Strafgerichtshof erleichtert. Die EU sollte bei ihrem auswärtigen Handeln
spezielle Maßnahmen für eine Übergangsjustiz entwickeln, um Gesellschaften beim
Umgang mit in der Vergangenheit erfolgten Übergriffen zu unterstützen – durch
Mechanismen für Justiz, Wahrheitssuche, Wiedergutmachung und institutionelle
Reformen. Regionale
Organisationen Die EU wird ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet
von Menschenrechten und Demokratie mit regionalen und zwischenstaatlichen
Organisationen, sowohl auf politischer als auch auf lokaler Ebene, sowie
zwischen den EU-Delegationen und den Zentralen, Außenstellen oder Missionen dieser
Organisationen verstärken. Sie wird ihre Zusammenarbeit mit dem Europarat und
der OSZE systematischer nutzen. Die EU sollte ferner die Möglichkeiten einer
vertieften Zusammenarbeit mit der AU, ASEAN, der OAS und anderen Organisationen
prüfen, die auf ihren konsolidierten oder sich entwickelnden Mechanismen für
die Achtung der Menschenrechte und Demokratie aufbaut. Die EU sollte ihren
Dialog mit unterschiedlichen Regionen im Rahmen von ASEM, EU-LAK, AU/EU und AKP
zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte nutzen. Die EU sollte weiter durch engere
Zusammenarbeit mit anderen Organisationen wie der Arabischen Liga und der OIC
die Achtung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der
arabischen Welt und darüber hinaus fördern. Wirkung dank
Dialog Menschenrechte und Demokratie sind integraler
Bestandteil des Dialogs der EU mit anderen Ländern bis hin zur Ebene von
Gipfeltreffen. Die EU hat rund 40 Dialoge und Konsultationen zum Thema
Menschenrechte eingeleitet, doch werden deren Ziele am besten erreicht, wenn
sie fest in das Beziehungsgeflecht der EU mit einem Land eingebettet sind. Basierend auf den gesammelten Erfahrungen
sollte die EU einige Schritte unternehmen, um diese Dialoge effektiver zu
gestalten. –
Gewährleistung einer engeren Verknüpfung der
Menschenrechtsdialoge mit anderen Politikinstrumenten, –
Festlegung von Prioritäten, Zielen und Vorgaben für
die Dialoge, damit sie zusammen mit den Länderstrategien für Menschenrechte
überarbeitet werden können, –
allgemeine Anwendung bewährter Verfahren auf die
verschiedenen Formate der Menschenrechtsdialoge einschließlich der lokalen
Dialoge mit den AKP-Ländern im Rahmen des Abkommens von Cotonou
(Artikel 8), –
Untersuchung von Möglichkeiten zur Stärkung von
Dialog und Zusammenarbeit mit den strategischen Partnern der EU. Reaktion auf
schwere Menschenrechtsverletzungen In einigen Fällen ergreift die EU als Reaktion
auf schwere Menschenrechtsverletzungen in Drittländern bestimmte Maßnahmen
(beispielsweise das Einfrieren von Vermögenswerten, Waffenembargos oder
Visumsperren). Diese sind unweigerlich Gegenstand einer sorgfältigen Prüfung in
Einklang mit den „Grundprinzipien für den Einsatz von restriktiven Maßnahmen“
der EU aus dem Jahre 2004 und der EU-Grundrechtecharta. Restriktive Maßnahmen werden regelmäßig vom
Rat der EU überprüft. Wichtig ist, dass sie zum Erreichen des genannten Ziels
beitragen, zielgerichtet sind, keine negativen Auswirkungen auf die
Zivilbevölkerung haben und dass sie den Anforderungen an klare und gerechte
Verfahren genügen, einschließlich des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf. D. Europas kollektives
Gewicht in die Waagschale werfen Um das in den vorstehenden Abschnitten
dargelegte Konzept umsetzen zu können, muss die EU sich in ihrem auswärtigen
Handeln energischer für Menschenrechte und Demokratie einsetzen. Das
Europäische Parlament Die Achtung der Menschenrechte und die
Demokratie zählen zu den wichtigsten Prioritäten des Europäischen Parlaments.
Es nimmt systematisch und rasch zu aktuellen Kernfragen Stellung und hat
dadurch eine führende Rolle bei der Förderung der Menschenrechte in allen
Tätigkeitsbereichen der EU übernommen. Seine Zusammenarbeit mit anderen
Parlamenten (im Rahmen der Parlamentarischen Ausschüsse für Zusammenarbeit und
der in regionale parlamentarische Versammlungen entsandten Delegationen) ist
vor allem deshalb wertvoll, weil dadurch die Signale der EU verstärkt werden.
Das Europäische Parlament könnte die Bemühungen zur Verbreitung seiner
wichtigen Botschaft zu den Menschenrechten über den Unterausschuss für
Menschenrechte hinaus an seine Delegationen in Drittländern verstärken. Die
Mitgliedstaaten Damit die EU die Achtung der Menschenrechte
und die Demokratie wirksamer und glaubwürdiger fördern und schützen kann, muss
das kollektive Gewicht der EU-Institutionen und der EU-Mitgliedstaaten
mobilisiert werden. In ihren Beziehungen zu Drittländern auf multilateraler und
auf bilateraler Ebene müssen die Mitgliedstaaten weiterhin die EU-Politik in
den Bereichen Menschenrechte und Demokratie energisch vertreten und
Verantwortung für sie übernehmen. Dies erfordert die Formulierung eindeutiger
gemeinsamer Standpunkte zu den Menschenrechten, die den EU-Institutionen und
–Mitgliedstaaten als Leitlinien dienen, damit sie mit einer Stimme sprechen können.
Erleichtert werden kann dies durch regelmäßige Gespräche über
Menschenrechtsfragen, auch auf politischer Ebene. Den Mitgliedstaaten kommt
zudem eine wichtige Aufgabe zu, wenn es darum geht, durch Lasten- und
Arbeitsteilung einen Beitrag zur Durchführung der EU-Politik in den Bereichen
Menschenrechte und Demokratie zu leisten. Eine ständige
Kapazität für Menschenrechtsfragen und Demokratie im Rat der EU Der Arbeitsgruppe „Menschenrechte“ des Rates
(COHOM) kommt eine entscheidende Rolle bei der Lenkung der
EU-Menschenrechtspolitik und der Beratung des PSK und des Rates zu. Die COHOM,
deren Mitglieder von den Regierungen der Mitgliedstaaten entsandt werden und
einmal monatlich zusammentreffen, kann die zunehmende Arbeitsbelastung und Zahl
der Anfragen nicht mehr in vollem Umfang bewältigen. Für eine wirksame
Durchführung der auswärtigen EU-Menschenrechtspolitik wären häufigere Sitzungen
der COHOM erforderlich, ebenso eine ständige Kapazität und Fachwissen zu
Menschenrechts- und Demokratiefragen innerhalb der Ständigen Vertretungen der
EU-Mitgliedstaaten in Brüssel. Durch eine COHOM-Gruppe in Brüssel würde die
engere Einbeziehung in die Arbeit von Rat, AStV und PSK oder anderen
thematischen oder geografischen Arbeitsgruppen gewährleistet. Außerdem könnten monatliche
Sitzungen der für Menschenrechte zuständigen Direktoren mit Schwerpunkt auf den
strategischen Aspekten der EU-Politik für Menschenrechte und Demokratie
stattfinden, während die Gruppe in Brüssel sich mit den laufenden
Angelegenheiten befassen würde. Aufbau einer
Menschenrechts- und Demokratiekultur Im EAD wurde eine Direktion „Menschenrechte
und Demokratie“ eingerichtet. Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass die
Menschenrechte nicht nur in der Verantwortung von Experten liegen, sondern dass
sie von grundlegender Bedeutung für die Arbeit Aller sind. Aus diesem Grund
gibt es nun in allen EU-Delegationen weltweit eine Anlaufstelle für
Menschenrechte; aus diesem System sollte ein Netz für bereichsübergreifende
Kampagnen entwickelt werden. Ein vergleichbares Netz von Anlaufstellen wird
derzeit vom EAD und den Dienststellen der Kommission aufgebaut. Alle Delegationsleiter sowie Bedienstete des
EAD und der Kommission erhalten eine Fortbildung zu den Themen Menschenrechte
und Demokratie. Ein Netz von Anlaufstellen für Menschenrechte
und Demokratie, das die neuesten verfügbaren Technologien für den Austausch von
Informationen und bewährten Verfahren nutzt, wird derzeit vollendet. Neue
Überlegungen zur Kommunikationspolitik der EU Weltweit bieten die Netze der sozialen Medien
Menschenrechtsverteidigern eine Plattform, über die sie einander unterstützen
und informieren und ihre Unterstützer in aller Welt erreichen können. Dort
können sie außerdem von ihren Erfahrungen berichten und sie dokumentieren,
häufig unter Umgehung der staatlich kontrollierten Medien. Dienste für den
Austausch von Videos und Mitteilungen können es Gewaltregimen erschweren, ihre
Menschenrechtsverletzungen und die Unterdrückung der Demokratie geheim zu
halten. Gleichzeitig können diese Dienste jedoch zur genaueren Überwachung der
Bürger und zur Profilerstellung genutzt werden. Diese Konnektivität und die
durch die Netze der sozialen Medien neu geschaffene Gemeinschaft von Menschen
können allerdings auch dazu dienen, politische Entscheidungsträger und Bürger
zu politischen Gesprächen zusammenzubringen. Beispielweise können über einen
Live-Webcast Menschen rund um die Welt mit führenden Politkern aus der EU und
ihren internationalen Partnerländern über Menschenrechtsfragen diskutieren.
Dadurch werden traditionelle Hierarchiebarrieren bzw. Grenzen der politischen
Einflussnahme abgebaut. Wer sich an der Diskussion beteiligen möchte, benötigt
lediglich einen Internetzugang. Die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen
gesellschaftlichen Gruppen im Wege digitaler Diplomatie ist eine ausgezeichnete
Möglichkeit, die Werte der EU und ihre Arbeit in aller Welt zu fördern. Die
digitale Diplomatie der EU hat sich durch die Nutzung sozialer Medien
wesentlich weiterentwickelt, wenngleich diese neue Techniken noch weiter
ausgebaut werden müssen und das Potenzial der EU-Delegationen rund um die Welt
stärker erschlossen werden muss. Die EU könnte die wichtigsten Delegationen
mobilisieren, damit sie unter Einsatz bestehender Kommunikationsressourcen die
sozialen Medien für die digitale Diplomatie nutzen. Die EU wird denjenigen, die
sich der sozialen Medien zur Steigerung des gesellschaftlichen Engagements
bedienen, praktische Unterstützung gewähren. Die nächsten
Schritte Die Europäische Union verfügt sowohl über den
Willen als auch über die Mittel, im Hinblick auf den Schutz der Menschenrechte
und die Unterstützung der Demokratie weltweit eine Führungsrolle zu übernehmen. Die vorliegende Mitteilung ist als Beitrag zur
laufenden Diskussion innerhalb der EU‑Institutionen über einen wirksameren und
umfassenderen Ansatz für Menschenrechte und Demokratie konzipiert. Mit ihr
sollen die Meinungen zu einer Reihe möglicher Maßnahmen und Optionen eingeholt
werden. Der nächste Schritt sollte mit Hilfe der Diskussionen zwischen den
verschiedenen Institutionen in der Abstimmung dieser Ideen bestehen, um zu
einem einheitlichen EU-Ansatz zu gelangen. Um die Fortschritte beim Erreichen der in
dieser Mitteilung genannten Ziele messen zu können, wird die EU in ihrem
Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt über ihre
Leistungen Rechenschaft ablegen. Dadurch erhalten alle Akteure der EU-Politik
einschließlich der Zivilgesellschaft Gelegenheit, die Auswirkungen der
EU-Maßnahmen zu beurteilen und an der Festlegung künftiger Prioritäten
mitzuwirken. Der Rat und das Europäische Parlament werden
ersucht, diese Leistungen regelmäßig zu überprüfen und die strategischen Ziele
der EU nach fünf Jahren zu überarbeiten.