GRÜNBUCH über die Durchführbarkeit der Einführung von Stabilitätsanleihen /* KOM/2011/0818 endgültig */
GRÜNBUCH über die Durchführbarkeit der Einführung von
Stabilitätsanleihen
1.
Begründung und Voraussetzungen für Stabilitätsanleihen[1]
1.1.
Hintergrund
Mit diesem Grünbuch soll eine breit
angelegte öffentliche Konsultation zum Konzept der Stabilitätsanleihen eingeleitet
werden, an der sich alle Interessenträger und
interessierten Parteien, d. h. Mitgliedstaaten, Finanzmarktakteure,
Verbände der Finanzbranche, Universitäts- und Wissenschaftskreise innerhalb und
außerhalb der EU sowie die breite Öffentlichkeit beteiligen und auf deren
Grundlage die Europäische Kommission einen geeigneten Weg finden will, um
dieses Konzept weiterzuentwickeln. In diesem Grünbuch werden die
Durchführbarkeit der gemeinsamen Emission von Staatsanleihen (nachstehend
„gemeinsame Emission“) durch die Mitgliedstaaten des Euroraums und ihre
Voraussetzungen erörtert.[2] Die Emission von Staatsanleihen im Euroraum erfolgt derzeit dezentral,
d. h. die Mitgliedstaaten verwenden verschiedene Emissionsverfahren. Die
Einführung gemeinsam emittierter Stabilitätsanleihen würde die Bündelung von
Staatsanleihen unter den Mitgliedstaaten und die Aufteilung der mit ihnen
verbundenen Einkommensströme und Schuldendienstkosten bedeuten. Dies würde die
Struktur des Staatsanleihemarkts des Euroraums, der das größte Segment des
Finanzmarkts des Euroraums darstellt (für Einzelheiten zu den
Staatsanleihemärkten des Euroraums siehe Anhang 1), erheblich verändern. Das Konzept der gemeinsamen Emission wurde
von den Mitgliedstaaten erstmals Ende der 1990er Jahre erörtert, als die
Giovannini-Gruppe (die die Kommission hinsichtlich der
Entwicklungen des Kapitalmarkts im Zusammenhang mit dem Euro beraten hat) einen
Bericht mit einer Reihe von Möglichkeiten der koordinierten Emission
staatlicher Schuldtitel im Euroraum[3]
veröffentlichte. Im September 2008 wurde das Interesse der Marktteilnehmer
an der gemeinsamen Emission erneut geweckt, als die European Primary Dealers
Association (EPDA) ein Diskussionspapier zu einer gemeinsamen europäischen
Anleihe („A Common European Government Bond“)[4] veröffentlichte.In diesem Papier wurde
bestätigt, dass die Staatsanleihemärkte des Euroraums auch beinahe zehn Jahre
nach der Einführung des Euro noch sehr stark fragmentiert waren; darüber hinaus
wurden die Vor- und Nachteile gemeinsamer Emissionen erörtert. 2009
beschäftigten sich die Kommissionsdienststellen in ihrem WWU@10-Bericht erneut
mit der Frage gemeinsamer Emissionen. Die Verschärfung der Staatsanleihekrise im
Euroraum hat eine umfassende Debatte über die Durchführbarkeit gemeinsamer Emissionen
ausgelöst.[5]
Eine bedeutende Zahl von Politikern, Marktanalysten und Vertretern von
Wissenschaft und Universitäten hat sich für die Idee der gemeinsamen Emission
als ein potenziell einflussreiches Instrument gegen die Liquiditätsengpässe in
mehreren Mitgliedstaaten des Euroraums ausgesprochen. Vor diesem
Hintergrund hat das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, die
Durchführbarkeit gemeinsamer Emissionen im Zuge der Verabschiedung des
Legislativpakets zur wirtschaftspolitischen Steuerung des Euroraums zu
untersuchen, und darauf hingewiesen, dass die gemeinsame Emission von
Stabilitätsanleihen auch weitere Schritte in Richtung einer gemeinsamen
Wirtschafts- und Finanzpolitik erfordern würde.[6] Während die gemeinsame Emission
üblicherweise als eine Möglichkeit in der ferneren Zukunft betrachtet wurde,
steht in jüngeren Diskussionen ihr potenzieller Nutzen als kurzfristige
Möglichkeit zur Entspannung des Staatsanleihemarkts im Mittelpunkt. In diesem Kontext würde die Einführung von Stabilitätsanleihen nicht am
Ende eines Prozesses wirtschafts- und finanzpolitischer Konvergenz, sondern
parallel zur Stärkung der Konvergenz erfolgen, und zudem zur Errichtung und
Umsetzung eines für eine derartige Konvergenz nötigen Rahmens beitragen. Solch
ein paralleler Ansatz würde einen unmittelbaren und entschiedenen Fortschritt
im Prozess der wirtschaftlichen, finanziellen und politischen Integration
innerhalb des Euroraums erfordern. Die Stabilitätsanleihe würde sich von
bestehenden gemeinsam emittierten Schuldtiteln unterscheiden. Stabilitätsanleihen wären dazu bestimmt, die laufende Finanzierung der
Mitgliedstaaten des Euroraums durch gemeinsame Emissionen zu sichern. In diesem
Zusammenhang sollten sie von anderen gemeinsam emittierten Anleihen in der Europäischen
Union und im Euroraum, wie z. B. Anleihen zur Finanzierung
der Außenhilfe für Mitgliedstaaten und Drittländer[7],
unterschieden werden. Die Emission von Stabilitätsanleihen würde
dementsprechend in größerem Umfang und kontinuierlicherem Maße erfolgen, als es
bei den bestehenden Arten nationaler oder gemeinsamer Emissionen der Fall ist. Die Emission von Stabilitätsanleihen könnte
entweder durch eine zentrale Stelle oder weiterhin dezentral auf nationaler
Ebene und in enger Abstimmung der Mitgliedstaaten untereinander erfolgen. Die Aufteilung der mit den Stabilitätsanleihen verbundenen
Einkommensströme und Schuldendienstkosten würde sich nach den jeweiligen
Emissionsanteilen der Mitgliedstaaten richten. Je nachdem, welcher Ansatz für
die Emission von Stabilitätsanleihen gewählt wird, könnten Mitgliedstaaten
gesamtschuldnerisch für die Gesamtheit oder nur für einen Teil der in diesem
Zusammenhang anfallenden Schuldendienstkosten haften, womit eine entsprechende
Bündelung von Kreditrisiken einhergehen würde. Ein Großteil der Auswirkungen von
Stabilitätsanleihen geht über den technischen Bereich hinaus und schließt
Aspekte im Zusammenhang mit der nationalen Souveränität und dem Prozess der
wirtschaftlichen und politischen Integration ein. Zu
diesen Aspekten gehören unter anderem die straffere Koordinierung und Steuerung
der Wirtschaftspolitik, ein höherer Grad an wirtschaftlicher Konvergenz sowie
gegebenenfalls die Notwendigkeit von Vertragsänderungen. Je umfangreicher
Kreditrisiken unter den Staaten gebündelt würden, desto geringer wäre die
Marktvolatilität, aber auch die Marktdisziplin für die einzelnen Staaten. Daher
wäre die finanzpolitische Stabilität stärker auf die Disziplin aufgrund
politischer Entwicklungen angewiesen. Einige Voraussetzungen für den Erfolg von
Stabilitätsanleihen, darunter ein hoher Grad an politischer Stabilität und
Vorhersehbarkeit oder der Umfang der Unterstützung vonseiten der
Währungsbehörden, gehen ebenfalls weit über den technischen Bereich hinaus. Mit allen Formen von Stabilitätsanleihen
müssten eine wesentlich stärkere Finanzüberwachung und Koordinierung der
Politik einhergehen, um das Moral-Hazard-Problem zu vermeiden, tragfähige
öffentliche Finanzen zu gewährleisten sowie die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern
und schädliche makroökonomische Ungleichgewichte auszugleichen. Dies würde sich zwangsläufig auf die
finanzpolitische Souveränität auswirken, weshalb eine intensive Diskussion in
den Mitgliedstaaten des Euroraums notwendig ist. Da solche Fragen eingehend untersucht werden
müssen, wurde dieses Grünbuch von der Kommission angenommen, um die nötige
politische Diskussion und öffentliche Konsultation zur Durchführbarkeit und zu
den Voraussetzungen der Einführung von Stabilitätsanleihen einzuleiten.
1.2.
Begründung
Die Debatte um die gemeinsame Emission hat
sich seit der Einführung des Euro erheblich weiterentwickelt. Zu Beginn wurde eine gemeinsame Emission hauptsächlich mit einer
höheren Markteffizienz durch eine höhere Liquidität speziell des
Staatsanleihemarkts des Euroraums sowie des Finanzsystems des Euroraums im
weiteren Sinne begründet. In jüngerer Zeit sind im Zusammenhang mit der
andauernden Staatsanleihekrise Aspekte der Stabilität in den Mittelpunkt der
Debatte gerückt. Vor diesem Hintergrund bestehen die wichtigsten Vorteile der
gemeinsamen Emission in Folgendem:
1.2.1.
Bewältigung der derzeitigen Krise und
Verhinderung künftiger Staatsanleihekrisen
Die Aussicht auf die Einführung von
Stabilitätsanleihen könnte zu einer Eindämmung der derzeitigen
Staatsanleihekrise führen, da die Hochzins-Mitgliedstaaten von der höheren
Kreditwürdigkeit der Niedrigzins-Mitgliedstaaten profitieren könnten. Selbst wenn die Einführung von Stabilitätsanleihen eine gewisse Zeit
benötigt (siehe Abschnitt 2), könnte sich eine vorherige Vereinbarung über
die gemeinsame Emission auf die Markterwartungen auswirken und somit zur
Senkung der durchschnittlichen und marginalen Finanzierungskosten der
Mitgliedstaaten beitragen, in denen derzeit Finanzierungsengpässe bestehen.
Damit derartige Auswirkungen von Dauer sind, müsste ein Fahrplan für die
Einführung gemeinsamer Emissionen mit parallelen Verpflichtungen zu einer
stärkeren wirtschaftspolitischen Steuerung einhergehen, wodurch gewährleistet
würde, dass die für die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen notwendigen
haushaltspolitischen und strukturellen Anpassungen vorgenommen werden.
1.2.2.
Steigerung der finanziellen Stabilität im
Euroraum
Stabilitätsanleihen würden das Finanzsystem
des Euroraums widerstandsfähiger gegenüber künftigen Erschütterungen machen und
somit die finanzielle Stabilität steigern. Durch
Stabilitätsanleihen würde allen teilnehmenden Mitgliedstaaten ein sichererer
Zugang zur Refinanzierung gewährt werden, indem dem plötzlichen Verlust des
Marktzugangs aufgrund einer unbegründeten Risikoaversion und/oder dem
Herdenverhalten unter Investoren entgegengewirkt wird. Dementsprechend würden
Stabilitätsanleihen dazu beitragen, die Marktvolatilität einzudämmen und die
Notwendigkeit kostspieliger Unterstützungs- und Rettungsmaßnahmen für Mitgliedstaaten,
die vorübergehend keinen Zugang zur Marktfinanzierung haben, zu mindern oder
auszuräumen. Die positiven Auswirkungen solcher Anleihen sind von der
Minimierung potenzieller Fehlanreize bei der Haushaltsdisziplin abhängig.
Dieser Aspekt wird in den Abschnitten 1.3 und 3 ausführlich erörtert. Das Bankensystem des Euroraums würde von
der Verfügbarkeit von Stabilitätsanleihen profitieren.
Banken halten gewöhnlich eine hohe Zahl von Staatsanleihen als risikoarme und
liquide Anlagen mit geringer Volatilität. Staatsanleihen dienen außerdem als
Liquiditätspuffer, da sie zu verhältnismäßig stabilen Preisen verkauft oder als
Sicherheit in Refinanzierungsgeschäften eingesetzt werden können. Eine
erhebliche inländische Ausrichtung der Bestände der Banken an öffentlichen
Schuldtiteln ist jedoch offensichtlich, so dass ein enger Zusammenhang zwischen
ihren Bilanzen und der Bilanz des jeweiligen Staates besteht. Verschlechtert
sich die Haushaltslage des Staates beträchtlich, wird zwangsläufig auch die
Qualität der verfügbaren Sicherheiten des inländischen Bankensystems
beeinträchtigt, wodurch Banken dem Risiko der Refinanzierung sowohl auf dem
Interbankenmarkt als auch beim Zugang zu den Fazilitäten des Eurosystems
ausgesetzt werden. Stabilitätsanleihen würden allen Banken im Euroraum solidere
Sicherheiten bieten und somit deren Anfälligkeit für die Herabstufung der
Bonität einzelner Mitgliedstaaten senken. Andere institutionelle Anleger
(z. B. Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen), die tendenziell
einen verhältnismäßigen hohen Anteil inländischer Staatsanleihen halten, würden
in ähnlicher Weise von einem homogeneren und solideren Vermögenswert in Form
einer Stabilitätsanleihe profitieren.
1.2.3.
Vereinfachung der Übertragung der Geldpolitik
Stabilitätsanleihen würden die Übertragung
der Geldpolitik des Euroraums vereinfachen. Die
Staatsanleihekrise hat den Übertragungskanal der Geldpolitik beeinträchtigt, da
die Staatsanleiherenditen auf sehr volatilen Märkten großen Schwankungen
unterworfen waren. In einigen Ausnahmefällen wurde die Funktionsweise der
Märkte so stark beeinträchtigt, dass die EZB im Rahmen des Programms für die
Wertpapiermärkte eingreifen musste. Stabilitätsanleihen würden einen größeren
Pool von sicheren und liquiden Vermögenswerten schaffen. Dies würde dazu
beitragen, dass die von der EZB festgelegten geldpolitischen Rahmenbedingungen
reibungslos und einheitlich über den Staatsanleihemarkt zu den Kreditkosten von
Unternehmen und Haushalten und schließlich zur Gesamtnachfrage durchdringen.
1.2.4.
Steigerung der Markteffizienz
Stabilitätsanleihen
würden die Effizienz speziell des Staatsanleihemarkts des Euroraums und des
Finanzsystems des Euroraums im weiteren Sinne fördern.
Stabilitätsanleihen würden einen breiten und hochliquiden Markt mit einem
einzigen Benchmark-Zins anstelle der derzeit vielen länderspezifischen
Benchmark-Zinsen ermöglichen. Die Liquidität und hohe Bonität des
Stabilitätsanleihemarkts würden zu niedrigen Benchmark-Zinsen führen, die
entsprechend niedrige Kreditrisiko- und Liquiditätsprämien widerspiegeln (siehe
Kasten 1). Ein einziger Satz „risikofreier“ Benchmark-Zinsen für
Stabilitätsanleihen mit unterschiedlicher Laufzeit würde zu einer breiteren
Entwicklung des Anleihemarkts beitragen und die Ausgabe durch
nichtzentralstaatliche Emittenten, z. B. Unternehmen, Gemeinden oder
Finanzunternehmen, stimulieren. Die Verfügbarkeit einer liquiden Benchmark des
Euroraums würde zudem das Funktionieren zahlreicher Märkte für in Euro
denominierte Derivate vereinfachen. Durch die Einführung von Stabilitätsanleihen
könnte die Integration einer europäischen Wertpapierabwicklung, die parallel zu
der geplanten Einführung der europaweiten Target2-Securities-Plattform der EZB
sowie möglicher weiterer Regulierungsmaßnahmen auf EU-Ebene erfolgt, weiter angetrieben
werden. Die Einführung von Stabilitätsanleihen könnte somit auf vielerlei Weise
zu niedrigeren Finanzierungskosten sowohl für den öffentlichen als auch für den
privaten Sektor im Euroraum führen und dadurch das längerfristige
Wachstumspotenzial der Wirtschaft stärken. Kasten 1: Voraussichtlicher Zinssatz für Stabilitätsanleihen –
empirische Grundlagen Die Einführung von
Stabilitätsanleihen sollte die Liquidität der Staatsanleihemärkte des Euroraums
erhöhen und dadurch die Liquiditätsprämien, die Anleger für das Halten von
Staatsanleihen fordern, senken. In diesem Kasten wird der Versuch einer
Einschätzung unternommen, wie hoch die Kostenersparnisse aufgrund niedrigerer
Liquiditätsprämien sein könnten. Ein zweiter den voraussichtlichen Zinssatz für
Stabilitätsanleihen beeinflussender Faktor, die Kreditrisikoprämien, ist
umstritten. Sowohl die Liquiditäts- als auch die Kreditprämien für
Stabilitätsanleihen würden entscheidend davon abhängen, welche Option für die
Konzeption und die Garantierstruktur solcher Anleihen gewählt wird. Bei mehreren empirischen Analysen wurde der hypothetische Zinssatz für
gemeinsam emittierte Anleihen mit dem durchschnittlichen Zinssatz für
bestehende Anleihen verglichen. Diesen Analysen zufolge kann davon ausgegangen
werden, dass die gemeinsame Anleihe weder zu einer Senkung der
Liquiditätsprämien noch zu einer Erhöhung der Kreditrisiken führen wird, die
über die durchschnittliche Bewertung der Mitgliedstaaten hinausgehen. Nach
Einschätzung Carstensens (2011) läge der Zinssatz für gemeinsame Anleihen,
sofern er den gewichteten Durchschnitt der Zinssätze der Mitgliedstaaten
darstellt, zwei Prozentpunkte über der zehnjährigen Bundesanleihe. Einer
anderen Schätzung zufolge (Assmann, Boysen-Hogrefe (2011)) könnte die Differenz
zwischen dem Zinssatz für Stabilitätsanleihen und dem für Bundesanleihen 0,5
bis 0,6 Prozentpunkte betragen. Grund dafür ist, dass haushaltspolitische
Variablen Schlüsselfaktoren für Staatsanleihespreads sind. Aus
haushaltspolitischer Sicht wäre das Aggregat des Euroraums mit Frankreich
vergleichbar, so dass der Zinssatz für gemeinsame Anleihen weitgehend dem für
französische Staatsanleihen entsprechen würde. Eine Analyse von J.P. Morgan
(2011), bei der ein vergleichbarer Ansatz verwendet wurde, ergab eine ähnliche
Differenz in Höhe von rund 0,5 bis 0,6 Prozentpunkten. Eine weitere
Analyse dieser Art der französischen Bank NATIXIS (2011) lässt darauf
schließen, dass für gemeinsame Anleihen um rund 20 Basispunkte höhere
Zinsen zu zahlen wären als für die derzeit mit AAA bewerteten Anleihen. Favero
und Missale (2010) sind der Ansicht, dass die um die Wechselkursprämie
bereinigten US-Zinssätze eine günstige Benchmark für Zinssätze für gemeinsame
Anleihen wären, da mit diesen der Staatsanleihemarkt des Euroraums hinsichtlich
des Kreditrisikos und der Liquidität an den US-Markt angeglichen werden soll.
Ihren Feststellungen zufolge betrug der Zins-Nachteil der deutschen
Staatsanleihen gegenüber US-Anleihen in den Jahren vor der Finanzkrise rund
40 Basispunkte; dies entspricht Liquiditätsgewinnen, die dadurch entstehen
würden, dass gemeinsame Anleihen unter denselben Bedingungen wie US-Anleihen
emittiert würden. Um die erreichbaren Vorteile in Bezug auf die
Liquiditätsprämie abzuschätzen, hat die Kommission eine statistische Analyse
aller Staatsanleiheemissionen im Euroraum nach 1999 durchgeführt. Das
Emissionsvolumen wird zur Einschätzung der Liquidität einer Anleiheemission
verwendet (da es der am ehesten verfügbare Indikator ist, auch wenn dadurch der
potenzielle Gewinn unterschätzt werden könnte); der Regressionskoeffizient gibt
an, welche Gewinne bei höheren Emissionsvolumina erzielt werden können[8]. Bei
einem ersten Modell werden zur Schätzung die Daten der AAA-Mitgliedstaaten des
Euroraums (in der Tabelle mit „AAA“ bezeichnet) herangezogen und bei einem
zweiten Modell die für alle Mitgliedstaaten des Euroraums verfügbaren Daten
(mit „AA“ bezeichnet). Im zweiten Modell werden außerdem die Ratings der
einzelnen Anleihen berücksichtigt. Dabei zeigt sich, dass alle Koeffizienten
nach herkömmlichen Maßstäben signifikant sind; außerdem lassen sich 70 %
bis 80 % der Abweichungen mit der Schätzung erklären. Zur Ermittlung der Vorteile in Bezug auf die
Liquiditätsprämie wurden die Koeffizienten aus den Modellen genutzt, um den
potenziellen Rückgang der Zinssätze von Anleihen zu simulieren, die in Höhe des
durchschnittlichen US-Emissionsvolumens anstatt in Höhe des durchschnittlichen
Emissionsvolumens des Euroraums ausgegeben werden. Das US-Emissionsvolumen
dient somit als Richtwert dafür, wie liquide ein Stabilitätsanleihemarkt werden
könnte. Bei ersten Berechnungen wurde der Liquiditätsvorteil von der
historischen Durchschnittsrendite aus Portfolioanlagen seit 1999 abgeleitet.
Zum Vergleich wurden dieselben Berechnungen auf der Grundlage der
Marktbedingungen im Sommer 2011 durchgeführt. Laut der
zweiten Zeile der Tabelle würde der Zinsvorteil aufgrund eines höheren
Emissionsvolumens im Bereich von 10 bis 20 Basispunkten für den Euroraum
liegen und mehr von der erreichten Bonitätsstufe abhängen als davon, ob der
Berechnung die historischen oder die derzeitigen Marktbedingungen zugrunde
gelegt werden. Der entsprechende Zinsvorteil für Deutschland würde rund sieben
Basispunkte betragen. Die Modelle zeigen, dass der voraussichtliche Vorteil in
Bezug auf die Liquiditätsprämie eher begrenzt ist und für Mitgliedstaaten, die
bereits höchste Bonitätsstufe genießen, sogar abnimmt. Während deutlich wird, dass
die Mitgliedstaaten, die derzeit hohe Zinssätze zahlen müssen, sowohl von der
Bündelung von Kreditrisiken als auch von der höheren Liquidität der gemeinsamen
Anleihen profitieren würden, könnten die Zinssätze für die derzeitigen
Niedrigzins-Mitgliedstaaten steigen, ohne dass das Kreditrisiko der derzeitigen
Hochzins-Emittenten sinken würde. Grundsätzlich könnten mittels
Ausgleichszahlungen die mit der Liquiditätsprämie verbundenen Vorteile
umverteilt werden, doch ohne eine solidere Steuerung könnte sich die Bonität
der Schuldtitel des Euroraums infolge einer niedrigeren Marktdisziplin tatsächlich
so sehr verschlechtern, dass die Finanzierungskosten der derzeitigen
Niedrigzins-Mitgliedstaaten steigen würden.
1.2.5.
Stärkung der Rolle des Euro im globalen
Finanzsystem
Stabilitätsanleihen würden in Euro
denominierte Portfolio-Investitionen erleichtern und zur Ausgewogenheit des
globalen Finanzsystems beitragen. Der
US-Staatsanleihemarkt und der gesamte Staatsanleihemarkt des Euroraums sind
zwar in ihrer Größe vergleichbar, doch die Fragmentierung der auf Euro
lautenden Emissionen bedeutet, dass das Volumen der verfügbaren
US-Staatsanleihen deutlich größer ist als jenes, das die einzelnen nationalen
Emittenten im Euroraum bereitstellen können. Seit 1999 ist das Emissionsvolumen
der US-Staatsanleihen mit einer Laufzeit von zehn Jahren im Durchschnitt
beinahe doppelt so hoch wie das deutscher Bundesanleihen und im Vergleich zu
allen anderen EU-Mitgliedstaaten sogar noch höher. Laut den verfügbaren Daten
ist auch das Handelsvolumen auf dem Kassamarkt für US-Staatsanleihen um ein
Vielfaches höher als das auf dem entsprechenden Euroraum-Markt, auf dem
Liquidität nur noch im Derivatesegment gegeben ist. Eine hohe Liquidität ist
einer der Faktoren, die zur wichtigen und privilegierten Position der
US-Staatsanleihen im globalen Finanzsystem beitragen (gestützt durch den
US-Dollar als einzige internationale Reservewährung) und dadurch
institutionelle Anleger anziehen. Dementsprechend würden höhere
Emissionsvolumen und eine höhere Liquidität der Sekundärmärkte aufgrund der
Emission von Stabilitätsanleihen die Position des Euro als internationale
Reservewährung stärken.
1.3.
Voraussetzungen
Stabilitätsanleihen würden zwar erhebliche
Vorteile im Hinblick auf die finanzielle Stabilität und wirtschaftliche
Effizienz bringen, doch wäre es unbedingt notwendig, mögliche Nachteile
auszuräumen. Zu diesem Zweck müssten maßgebliche
wirtschaftliche, rechtliche und technische Voraussetzungen erfüllt werden.
Diese Voraussetzungen, zu denen Vertragsänderungen und wesentliche Anpassungen
des institutionellen Konzepts der WWU und der Europäischen Union gehören
würden, werden nachstehend erörtert.
1.3.1.
Eindämmung des Moral-Hazard-Problems
Stabilitätsanleihen dürfen die
Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten des Euroraums nicht verringern. Die Zeit seit der Einführung des Euro war durch eine uneinheitliche
Marktdisziplin in der Haushaltspolitik der teilnehmenden Mitgliedstaaten
gekennzeichnet. Die hohe Konvergenz der Anleiherenditen im Euroraum im Laufe
der ersten zehn Jahre nach der Einführung des Euro kann im Nachhinein nicht
durch die Haushaltsentwicklungen der Mitgliedstaaten gerechtfertigt werden. Die
seit 2009 erfolgte Korrektur war abrupt und führte möglicherweise auch zu
einigen Übertreibungen. Trotz dieser Unstimmigkeiten bestätigen jüngste
Erkenntnisse, dass Märkte die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten des
Euroraums disziplinieren können. Bei einigen Formen der Stabilitätsanleihen
würde eine solche Disziplin verringert oder gänzlich ausgehöhlt werden, da die
Mitgliedstaaten des Euroraums Kreditrisiken für einen Teil oder die Gesamtheit
ihrer Staatsschulden bündeln würden und damit die Gefahr des Moral Hazard
entstünde. Das mit der gemeinsamen Emission einhergehende Moral-Hazard-Problem
entsteht, da das mit der fehlenden Haushaltsdisziplin einzelner Mitgliedstaaten
verbundene Kreditrisiko von allen Teilnehmern getragen würde. Da sich die Emission von
Stabilitätsanleihen negativ auf die Marktdisziplin auswirken könnte, wären
wesentliche Änderungen des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung im
Euroraum erforderlich. Zusätzliche
Sicherheitsvorkehrungen zur Gewährleistung tragfähiger öffentlicher Finanzen
wären vonnöten. Diese Maßnahmen müssten nicht nur auf die Haushaltsdisziplin,
sondern auch auf die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet sein
(siehe Abschnitt 3). Obwohl durch die Annahme des neuen Pakets zur
wirtschaftspolitischen Steuerung bereits eine erhebliche Sicherheitsvorkehrung
getroffen wird, die mittels neuer Verordnungen auf der Grundlage des
Artikels 136[9]
weiter auszubauen ist, sind im Zusammenhang mit Stabilitätsanleihen
möglicherweise weitere Maßnahmen notwendig, insbesondere wenn mit diesen
Anleihen eine Bündelung von Kreditrisiken einhergeht. Wenn Stabilitätsanleihen
als eine Möglichkeit zur Umgehung der Marktdisziplin angesehen würden, würden
Mitgliedstaaten und Investoren zögern, diese Anleihen zu akzeptieren. Zwar bilden eine umsichtige Finanzpolitik in
guten Zeiten und die rasche Korrektur jeglicher Abweichungen davon den Kern
einer verantwortungsvollen und stabilitätsorientierten Politik, doch hat die
Erfahrung gezeigt, dass sich größere makroökonomische Ungleichgewichte
einschließlich Wettbewerbsverlusten negativ auf die öffentlichen Finanzen
auswirken können. Aus diesem Grund ist eine stärkere Koordinierung der Politik
nicht nur im Hinblick auf die Einführung von Stabilitätsanleihen erforderlich,
sondern auch, um schädliche makroökonomische Ungleichgewichte zu vermeiden und
auszugleichen. Sicherstellung einer hohen Bonität sowie
der Nützlichkeit von Stabilitätsanleihen für alle Mitgliedstaaten Um von Investoren akzeptiert zu werden,
müssten Stabilitätsanleihen eine hohe Bonität aufweisen. Stabilitätsanleihen sollten so konzipiert und emittiert werden, dass
Anleger sie als eine sehr sichere Investition betrachten. Der Akzeptanz und dem
Erfolg von Stabilitätsanleihen käme es folglich sehr zugute, wenn die Anleihen
möglichst hoch bewertet würden. Ein schlechteres Rating könnte sich nachteilig
auf die Preisgestaltung (höhere Zinssätze) und auf die Bereitschaft der
Investoren auswirken, ein ausreichend hohes Emissionsvolumen zu absorbieren.
Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn von den Mitgliedstaaten mit einem
AAA-Rating weiterhin Staatsanleihen emittiert werden, die somit parallel zu den
Stabilitätsanleihen bestehen und mit diesen konkurrieren würden. Eine hohe
Bonität wäre ebenfalls notwendig, um Stabilitätsanleihen zu einem
internationalen Maßstab zu erheben und die Entwicklung und das effiziente
Funktionieren der betroffenen Futures- und Optionsmärkte zu stützen.[10] In
diesem Zusammenhang müsste die Konzipierung von Staatsanleihen ausreichend
transparent erfolgen, damit Investoren den Wert der zugrunde liegenden
Garantien bestimmen können. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Anleger dem
neuen Schuldtitel skeptisch gegenüberstehen und die Zinssätze für die
Mitgliedstaaten mit einer höheren Kreditwürdigkeit im Vergleich zu den jetzigen
Sätzen beträchtlich steigen. Die Erzielung einer hohen Bonität wird
darüber hinaus den Ausschlag dafür geben, dass alle Mitgliedstaaten des
Euroraums die Stabilitätsanleihen akzeptieren. Eine
Schlüsselfrage besteht in der Aufteilung von Risiken und Gewinnen unter den
Mitgliedstaaten. Einige Formen der Stabilitätsanleihen hätten zur Folge, dass
Mitgliedstaaten, deren Bonität derzeit unter dem Durchschnitt liegt, ihre Finanzierungskosten
senken könnten, während Mitgliedstaaten mit einer bereits hohen Bonität sogar
Nettoverluste verzeichnen könnten, wenn die Auswirkungen der Risikobündelung
gegenüber den positiven Liquiditätseffekten überwiegen würden. Damit
Mitgliedstaaten mit einem AAA-Rating die Einführung der Stabilitätsanleihen
unterstützen, müsste ihnen eine entsprechend hohe Bonität des neuen
Schuldtitels zugesichert werden, so dass die Finanzierungskosten ihrer Schulden
nicht steigen würden. Wie bereits ausgeführt, ist dies erneut von der
erfolgreichen Eindämmung des Moral-Hazard-Problems abhängig. Des Weiteren
könnte die Akzeptanz von Stabilitätsanleihen mithilfe eines Mechanismus
sichergestellt werden, nach dem einige der Finanzierungsvorteile zwischen den
Mitgliedstaaten mit einer höheren Bonität und denen mit einer niedrigen Bonität
umverteilt würden (siehe Kasten 2). Die Bonitätsstufe von Stabilitätsanleihen
würde in erster Linie von der Bonitätsstufe der teilnehmenden Mitgliedstaaten
und der zugrunde liegenden Garantiestruktur abhängen.[11] – Im Falle teilschuldnerischer Garantien würde jeder
garantiegebende Mitgliedstaat für seinen Anteil der Verbindlichkeiten im Rahmen
der Stabilitätsanleihe gemäß einem speziellen Beitragsschlüssel[12] haften.
Wenn die Kreditwürdigkeit der Mitgliedstaaten weiterhin einzeln bewertet würde,
würde eine Herabstufung eines großen Mitgliedstaats höchstwahrscheinlich zu
einer entsprechenden Herabstufung der Stabilitätsanleihe führen, auch wenn dies
nicht zwangsläufig Auswirkungen auf die Bewertung der anderen Mitgliedstaaten
hätte. Unter den derzeitigen Umständen, unter denen nur sechs Mitgliedstaaten
des Euroraums mit AAA bewertet werden, würde eine Stabilitätsanleihe mit dieser
Garantiestruktur höchstwahrscheinlich kein AAA-Rating erhalten und könnte sogar
entsprechend dem Mitgliedstaat mit der niedrigsten Bonität bewertet werden, es
sei denn, sie wird durch Bonitätsverbesserungen gestützt. – Im Falle von durch Vorrangstatus (Seniorität) und Sicherheiten
gestärkten teilschuldnerischen Garantien würde jeder garantiegebende
Mitgliedstaat weiterhin für seinen Anteil an der Stabilitätsanleiheemission
haften. Um jedoch die Rückzahlung der Stabilitätsanleihen selbst bei
Zahlungsausfall sicherzustellen, könnte eine Reihe von Bonitätsverbesserungen
von den Mitgliedstaaten in Betracht gezogen werden. Erstens könnte für
Stabilitätsanleihen der Vorrangstatus gelten. Zweitens könnten
Stabilitätsanleihen teilweise besichert werden (z. B. mittels
Barsicherheiten, Gold, Anteilen an Kapitalgesellschaften usw.). Drittens
könnten bestimmte Einnahmen für die Bedienung der mit den Stabilitätsanleihen
verbundenen Schuldendienstkosten vorgesehen werden. Dies würde dazu führen,
dass Stabilitätsanleihen ein AAA-Rating erhalten, während sich die Ratings der
nationalen Anleihen von Mitgliedstaaten mit einer niedrigeren Kreditwürdigkeit
wahrscheinlich verschlechtern würden. – Im Falle von gesamtschuldnerischen Garantien würde jeder
garantiegebende Mitgliedstaat nicht nur für seinen Anteil an der
Stabilitätsanleihe haften, sondern auch für den Anteil jedes anderen
Mitgliedstaats, der seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt.[13] Selbst
bei dieser Garantiestruktur kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass das
Rating von Stabilitätsanleihen beeinträchtigt würde, wenn eine begrenzte Zahl
von AAA-Mitgliedstaaten Garantien für umfangreiche Verbindlichkeiten von
Mitgliedstaaten mit einer niedrigeren Bonität übernehmen müssten. Des Weiteren
besteht die Gefahr, dass in Ausnahmesituationen eine Kaskade von Herabstufungen
angestoßen werden könnte; so könnte z. B. die Herabstufung eines größeren
AAA-Mitgliedstaats zu einer Herabstufung der Stabilitätsanleihe führen, was
sich wiederum negativ auf die Bonitätsbewertung der anderen teilnehmenden
Mitgliedstaaten auswirken würde. Dementsprechend wären angemessene
Sicherheitsvorkehrungen vonnöten, um die Haushaltsdisziplin der teilnehmenden
Mitgliedstaaten mithilfe eines soliden Rahmens für die wirtschaftspolitische
Steuerung (und gegebenenfalls des Vorrangsprinzips der Stabilitätsanleihen gegenüber
nationalen Anleihen im Falle von deren Fortbestehen) zu gewährleisten. Kasten 2: Mögliche Umverteilung von Finanzierungsvorteilen zwischen
Mitgliedstaaten Die Gefahr des Moral Hazard, die mit der Emission von
Stabilitätsanleihen auf der Grundlage gesamtschuldnerischer Garantien verbunden
sind, könnte mithilfe eines Mechanismus für die Umverteilung einiger
Finanzierungsvorteile dieser Emissionen zwischen Mitgliedstaaten mit einer
hohen Bonität und denen mit einer niedrigen Bonität eingedämmt werden. Mit
solch einem Mechanismus könnte die Emission von Stabilitätsanleihen für alle
Mitgliedstaaten des Euroraums profitabel sein. Dies kann anhand des folgenden
stilisierten Beispiels für zwei Mitgliedstaaten demonstriert werden: Der Schuldenstand beider Mitgliedstaaten
beträgt rund 2 Mrd. EUR, allerdings zahlt Mitgliedstaat A für
nationale Anleihen mit einer Laufzeit von fünf Jahren Zinsen in Höhe von
2 %, während Mitgliedstaat B Zinsen in Höhe von 5 % zahlt. Durch
die Emission von Stabilitätsanleihen mit einer Laufzeit von fünf Jahren und
einem Zinssatz von 2 % könnten sich beide Mitgliedstaaten vollständig
finanzieren. Auf jeden Mitgliedstaat entfiele ein Anteil von 50 % der
Emission. Ein Teil des Finanzierungsvorteils, der Mitgliedstaat B aufgrund
der Emission von Stabilitätsanleihen entsteht, könnte auf Mitgliedstaat A
umgelegt werden. Ein Abschlag von 100 Basispunkten für
Mitgliedstaat A könnte zum Beispiel durch den Vorteil von
300 Basispunkten für Mitgliedstaat B finanziert werden.
Dementsprechend könnte die Stabilitätsanleihe den Mitgliedstaat A zu einem
Zinssatz von 1 % und den Mitgliedstaat B zu einem Zinssatz von
3 % finanzieren. Beide Mitgliedstaaten hätten in dem Fall geringere
Finanzierungskosten als bei der Emission nationaler Anleihen. Der Mechanismus für die interne Aufteilung von Vorteilen, die durch die
Emission von Stabilitätsanleihen entstehen, müsste noch ausgearbeitet werden,
wäre jedoch mit der Haushaltsentwicklung im Zusammenhang mit dem Rahmen für die
wirtschaftspolitische Steuerung im Euroraum verbunden.
1.3.2.
Gewährleistung der Kohärenz mit dem Vertrag
über die Europäische Union
Die Kohärenz mit dem Vertrag über die
Europäische Union wäre unbedingt notwendig, um die erfolgreiche Einführung der
Stabilitätsanleihe sicherzustellen. Erstens dürfen
Stabilitätsanleihen nicht gegen das Bail-out-Verbot des Vertrags verstoßen. Ob
Stabilitätsanleihen mit dem EU-Vertrag in seiner derzeitigen Form vereinbar
sind, hängt davon ab, welche Anleiheform gewählt wird. Einige Optionen könnten
Änderungen der einschlägigen Bestimmungen des EU-Vertrags erfordern. Nach
Artikel 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) ist es Mitgliedstaaten verboten, für die Verbindlichkeiten eines anderen
Mitgliedstaats zu haften. Im Falle einer Emission von
Stabilitätsanleihen auf der Grundlage gesamtschuldnerischer Garantien würde
automatisch gegen das Bail-out-Verbot verstoßen werden. In solch einem Fall würde ein Mitgliedstaat in der Tat ungeachtet
seines „regulären“ Beitragsschlüssels haften, sollte ein anderer Mitgliedstaat
seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen können. Dies würde eine
Änderung des Vertrags erfordern. Die Änderung könnte auf der Grundlage des
vereinfachten Verfahrens erfolgen, wenn eine gemeinsame Schuldenverwaltungsstelle
im Euroraum im Rahmen einer zwischenstaatlichen Vereinbarung geschaffen würde;
wenn diese Stelle jedoch direkt dem EU-Recht unterstellt wäre, müsste
wahrscheinlich das normale Verfahren angewendet werden, da die Zuständigkeiten
der EU dadurch ausgeweitet werden würden. Sofern im Vertrag keine Basis für
Stabilitätsanleihen geschaffen wird, würde ein auf dem EU-Recht basierender
Ansatz wahrscheinlich die Anwendung des Artikels 352 AEUV erfordern, der
die einstimmige Beschlussfassung des Rates und die Zustimmung des Europäischen
Parlaments vorsieht. Die Emission von Stabilitätsanleihen und die engere
wirtschafts- und finanzpolitische Koordinierung, die für ihren Erfolg notwendig
ist, würde wahrscheinlich auch bedeutende Änderungen des nationalen Rechts in einer
Reihe von Mitgliedstaaten erfordern.[14]
Die Emission von Stabilitätsanleihen auf
der Grundlage teilschuldnerischer Garantien wäre im Rahmen des geltenden
EU-Vertrags möglich. So könnten beispielsweise die
erhebliche Erhöhung des zugelassenen Darlehenvolumens des ESM und die Änderung
der Darlehensbedingungen, die notwendig sind, damit der ESM am Markt
aufgenommene Beträge an alle Mitgliedstaaten des Euroraums weiterverleihen
darf, in einer Art und Weise erfolgen, die mit Artikel 125 AEUV vereinbar ist,
sofern der mit dem ESM verbundene Beitragsschlüssel nach wie vor anteilmäßig
festgelegt wird. Dieselbe Begründung gälte für Emissionen einer möglichen
gemeinsamen Schuldenverwaltungsstelle, deren Verbindlichkeiten strikt
anteilmäßig aufgeteilt würden. Vertragsänderungen wären auch dann
erforderlich, wenn ein erheblich strafferer Rahmen für die
wirtschaftspolitische Steuerung in Betracht gezogen werden sollte. Je nach den besonderen Merkmalen der Stabilitätsanleihen müssten die
finanz- und wirtschaftspolitische Steuerung und Überwachung in den
teilnehmenden Mitgliedstaaten verschärft werden, um Moral-Hazard-Probleme zu
vermeiden. Weitere qualitative Änderungen im Bereich der Steuerung, die über
die im Paket vom 23. November enthaltenen Vorschläge hinausgehen, werden
wahrscheinlich Änderungen des Vertrags erfordern. In Abschnitt 3 werden
Optionen für eine schärfere finanzpolitische Steuerung ausführlicher erörtert.
2.
OPTIONEN FÜR DIE EMISSION VON STABILITÄTSANLEIHEN
Für die Emission von Stabilitätsanleihen
ist vor allem seit dem Beginn der Staatsschuldenkrise im Euroraum eine Vielzahl
von Optionen ins Gespräch gebracht worden. Bei diesen
Optionen lassen sich jedoch allgemein drei grundsätzliche Ansätze
unterscheiden, je nachdem, in welchem Umfang die nationale Emission (ganz oder
teilweise) ersetzt wird und wie die Garantie gestaltet ist (gesamtschuldnerisch
oder teilschuldnerisch). Die drei grundsätzlichen Ansätze sind:[15] (1)
vollständiger Ersatz der nationalen Emission durch
die Emission von Stabilitätsanleihen mit gesamtschuldnerischer Garantie; (2)
teilweiser Ersatz der nationalen Emission durch die
Emission von Stabilitätsanleihen mit gesamtschuldnerischer Garantie; (3)
teilweiser Ersatz der nationalen Emission durch die
Emission von Stabilitätsanleihen mit teilschuldnerischer Garantie. In diesem Abschnitt werden alle drei Ansätze
im Sinne der in Abschnitt 1 erörterten Vorteile und Voraussetzungen
bewertet.
2.1.
Ansatz Nr. 1: Vollständiger Ersatz der
nationalen Emission durch die Emission von Stabilitätsanleihen mit gesamtschuldnerischer
Garantie
Bei diesem Ansatz würde die Staatsfinanzierung
im Euroraum vollständig über die Emission von Stabilitätsanleihen erfolgen; die
nationale Emission würde eingestellt. Die Mitgliedstaaten könnten
Stabilitätsanleihen in einem koordinierten Verfahren dezentral emittieren,
effizienter wäre aber die Einrichtung einer einzigen Schuldenagentur des
Euroraums.[16]
Diese Zentralagentur würde Stabilitätsanleihen auf dem Markt platzieren und die
Erträge den Mitgliedstaaten je nach Finanzbedarf zuweisen. Gleichermaßen würde
die Agentur Stabilitätsanleihen durch Einziehung von Zins- und
Tilgungszahlungen von den Mitgliedstaaten bedienen. Die Stabilitätsanleihen
würden mit gesamtschuldnerischer Garantie durch alle Mitgliedstaaten des
Euroraums emittiert, womit das Kreditrisiko gemeinsam zu tragen wäre.
Angesichts der gesamtschuldnerischen Garantie würde aller Wahrscheinlichkeit
nach die Bonität der größeren Mitgliedstaaten des Euroraums für die Bonität der
Stabilitätsanleihen ausschlaggebend sein; somit wäre davon auszugehen, dass
eine heute emittierte Stabilitätsanleihe eine hohe Bonität hätte. Allerdings
wären die Ausgestaltung der in den Stabilitätsanleihen verankerten
wechselseitigen Garantie und ihre Folgen für Rating und Zinsen noch gründlicher
zu analysieren. Bei diesem Ansatz könnten die Vorteile der
Emission von Stabilitätsanleihen besonders effektiv realisiert werden. Der vollständige Ersatz der nationalen Emission durch die Emission von
Stabilitätsanleihen würde allen Mitgliedstaaten unabhängig von der nationalen
Haushaltslage eine uneingeschränkte Refinanzierung sichern. Damit könnten die
erheblichen Engpässe, die derzeit in der Liquiditätsversorgung einiger
Mitgliedstaaten bestehen, behoben werden, und ein erneutes Auftreten solcher
Engpässe ließe sich in Zukunft verhindern. Zudem würde bei diesem Ansatz ein
sehr großer und homogener Markt für Stabilitätsanleihen entstehen, was im
Hinblick auf Liquidität und geringere Liquiditätsrisikoprämien sehr vorteilhaft
wäre. Durch die neue Stabilitätsanleihe ergäbe sich eine gemeinsame
Benchmark-Anleihe des Euroraums und damit für das gesamte Finanzsystem im
Euroraum ein effizienteres Instrument zur Preisfindung für Risiken. Als
hochwertige staatsbezogene Sicherheit für Finanzinstitute in allen Mitgliedstaaten
würde sie den Nutzen einer gemeinsamen Emission maximieren, indem sie die
Widerstandskraft des Finanzsystems im Euroraum stärkt und die Übertragung der
Geldpolitik verbessert. Mit der bei diesem Ansatz geschaffenen
Stabilitätsanleihe würde überdies ein Markt entstehen, der für das
Weltfinanzsystem ein zweiter sicherer Zufluchtshafen mit einer dem
US-Staatsanleihemarkt vergleichbaren Größe und Liquidität und damit der
internationalen Rolle des Euro höchst förderlich wäre. Zugleich birgt dieser Ansatz die größte
Gefahr eines Moral Hazard. Die Mitgliedstaaten könnten
sich auf Kosten der Haushaltsdisziplin anderer Mitgliedstaaten verschulden,
ohne dass sich dies auf ihre Finanzierungskosten auswirken würde. Daher müsste
dieser Ansatz durch einen sehr soliden Rahmen für Haushaltsdisziplin,
wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und den Abbau makroökonomischer
Ungleichgewichte auf nationaler Ebene flankiert sein. Ein solcher Rahmen wäre
im Vergleich zur gegenwärtigen Situation ein bedeutender weiterer Schritt wirtschaftlicher,
finanzieller und politischer Integration. Ohne den Rahmen dürfte dieser
ehrgeizige Ansatz für die Emission von Stabilitätsanleihen nicht die Akzeptanz
der Mitgliedstaaten und Anleger finden. Aufgrund der gesamtschuldnerischen
Garantie der Stabilitätsanleihe und der Solidität, die der Rahmen für
Haushaltsdisziplin und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit haben müsste, wären
für diesen Ansatz Vertragsänderungen höchstwahrscheinlich unerlässlich. Bei diesem Ansatz wäre zu klären, für
welche Art Staatsschulden Stabilitätsanleihen zu emittieren wären. In einigen Mitgliedstaaten werden Anleihen nicht nur von der
Zentralregierung, sondern auch von regionalen und kommunalen
Gebietskörperschaften emittiert.[17]
Grundsätzlich wäre die Einbeziehung von Anleihen, die unterhalb der nationalen
Ebene emittiert werden, möglich. Offensichtlicher Vorteil wäre, dass der
potenzielle Nutzen in Bezug auf Marktstabilität, Liquidität und Integration
ausgedehnt würde. Die Einbeziehung stünde im Einklang mit dem Vorgehen der EU
bei der Haushaltsüberwachung, die Schulden und Defizite des gesamten Sektors
Staat betrifft. Andererseits könnte die Regelung transparenter und sicherer
sein, wenn nur die Anleiheemission von Zentralregierungen gebündelt wird.
Zentralregierungen betreffende Daten sind in der Regel leichter zugänglich, was
auf der gebietskörperschaftlichen Ebene nicht immer der Fall ist. Zudem würden
durch die Emission nur uneingeschränkt von Zentralregierungen kontrollierte
Defizite gedeckt. Rein marktlich betrachtet, würden solche Stabilitätsanleihen
nur allgemein bekannte Anleihen von Zentralregierungen ersetzen, was die
Bewertung der neuen Stabilitätsanleihen und die Preisfindung erleichtern würde.[18] Bei diesem Ansatz könnte die Einführung von
Stabilitätsanleihen unterschiedlich gestaltet sein, je nachdem, welches Tempo
gewünscht wird. Bei einer beschleunigten Einführung
würden Neuemissionen ausschließlich als Stabilitätsanleihen erfolgen, und
ausstehende Staatsanleihen könnten in neue Stabilitätsanleihen umgewandelt werden,
d.h. ein bestimmter Betrag an Staatsanleihen könnte gegen neue
Stabilitätsanleihen getauscht werden. Der Hauptvorteil dieser Option wäre die
schlagartige Entstehung eines liquiden Marktes mit einer vollständigen
Benchmark-Zinskurve. Der Rückkauf von Altanleihen könnte zudem die gegenwärtig
akuten Finanzierungsprobleme der Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand und
hohen Zinssätzen abmildern. Das Vorgehen könnte jedoch kompliziert sein und
würde eine vorsichtige Kalibrierung der Konversionsquote erfordern, damit
Marktstörungen möglichst gering gehalten werden. Eine Alternative dazu wäre ein
schrittweises Vorgehen, d. h. eine vollständige oder sogar nur teilweise
neue Bruttoemission von Stabilitätsanleihen für jeden Mitgliedstaat, wobei
ausstehende Anleihen der Staaten des Euroraums am Sekundärmarkt in Umlauf
blieben. Damit könnte sich der Markt schrittweise auf das neue Instrument
einstellen und analytische bzw. Preisfindungsverfahren entwickeln, womit das
Risiko von Marktstörungen geringer wäre. Bei dieser Variante würde die
Entstehung eines vollständigen Marktes für Stabilitätsanleihen jedoch mehrere
Jahre dauern (je nach Fälligkeit der ausstehenden Anleihen), und damit würde
auch der mögliche Nutzen verzögert eintreten. Das Segment der ausstehenden Altanleihen
würde schrittweise schrumpfen, da es durch Stabilitätsanleihen und neu
emittierte nationale Anleihen ersetzt würde. Somit würde die Liquidität in
diesem Segment im Laufe der Zeit geringer werden, womit die Liquiditätsprämie
auf Altanleihen allmählich steigen könnte. Aufgrund der nötigen Vertragsänderungen könnte
die Umsetzung dieses Ansatzes erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.
2.2.
Ansatz Nr. 2: Teilweiser Ersatz der
nationalen Emission durch die Emission von Stabilitätsanleihen mit
gesamtschuldnerischer Garantie
Bei diesem Ansatz würde die Emission von
Stabilitätsanleihen mit gesamtschuldnerischer Garantie erfolgen, die nationale
Emission aber nur teilweise ersetzen. Für den Teil der
Emission, der nicht in Stabilitätsanleihen erfolgt, bestünden jeweils nationale
Garantien. Dieser Ansatz der gemeinsamen Emission ist als „Blue-Red-Ansatz“
bekannt.[19]
Demnach würde der Markt für Anleihen der Staaten des Euroraums auf zwei
unterschiedlichen Tranchen bestehen: – Stabilitätsanleihen (oder „Blue Bonds“): Die Emission
von Stabilitätsanleihen würde nur bis zu einer im Voraus festgelegten
Obergrenze erfolgen und damit nicht zwangsläufig den Finanzierungsbedarf aller
Mitgliedstaaten voll decken. Für diese Anleihen bestünde eine
gesamtschuldnerische Garantie, was bedeutet, dass der Refinanzierungssatz für
alle Mitgliedstaaten einheitlich ist.[20] – Nationale Staatsanleihen („Red Bonds“):
Weitere zur Finanzierung der Haushalte der Mitgliedstaaten erforderliche
Anleihen würden auf nationaler Ebene mit nationaler Garantie emittiert werden.
Folglich wären nationale Anleihen wenigstens faktisch gegenüber
Stabilitätsanleihen nachrangig, da Letztere eine gesamtschuldnerische Garantie
hätten.[21]
Der Umfang der nationalen Emission des jeweiligen Mitgliedstaats wäre vom
vereinbarten Umfang der gemeinsamen Emission von Stabilitätsanleihen und dem
Gesamtrefinanzierungsbedarf dieses Staates abhängig. Je nach Größe dieser
verbleibenden nationalen Anleihemärkte und -emissionen und der Bonität des
Landes wiesen diese nationalen Anleihen länderspezifische Liquiditäts- und
Kreditmerkmale und damit unterschiedliche Marktzinsen auf, auch da sich das
Kreditrisiko der betreffenden Länder überwiegend auf die nationalen Anleihen
konzentrieren würde und damit das Ausfallrisiko steigen würde.[22] Der verstärkte
Druck des Marktes auf die nationale Emission würde für Marktdisziplin sorgen. Eine Schlüsselrolle hätten bei diesem Ansatz
die spezifischen Kriterien, nach denen das Verhältnis zwischen
Stabilitätsanleihe und nationaler Emission festzulegen wäre. Die wesentlichen Optionen wären: – Ein einfaches regelbasiertes System: Jeder
Mitgliedstaat könnte z. B. einen Betrag an Stabilitätsanleihen
beanspruchen, der einem festgelegten Prozentsatz seines BIP entspricht,
möglicherweise orientiert am Vertragskriterium von 60 %. Als wichtiger
Aspekt wäre zu bedenken, wie groß das auf den nationalen (und nachrangigen)
Teil konzentrierte Risiko wäre, was wiederum vom Umfang der gemeinsamen
Emission abhängt (je höher der Anteil der Emission von Stabilitätsanleihen,
umso größer ist das auf die verbleibende nationale Emission konzentrierte
Risiko). Um bei der nationalen Emission übermäßige Kreditrisiken zu vermeiden
und dennoch bei der gemeinsamen Emission Liquiditätsvorteile zu erzielen,
könnte es angemessen sein, die Obergrenze eher zurückhaltend festzulegen. – Ein flexibleres an die Einhaltung politischer Zielvorgaben geknüpftes
System: Der Höchstbetrag für die
Stabilitätsanleiheemission eines Mitgliedstaats könnte wie oben festgelegt
werden, die Obergrenze würde jedoch jederzeit an die Einhaltung der Regeln und
Empfehlungen im Rahmen der Euroraum-Steuerung geknüpft sein. Nichteinhaltung
könnte durch eine (möglicherweise automatische) Senkung der für den jeweiligen
Mitgliedstaat bezüglich der Stabilitätsanleihen geltenden Verschuldungsobergrenze
sanktioniert werden (siehe auch Abschnitt 3). Dieses System wäre ein
quasi-automatischer Stabilisator für die Bonität der Stabilitätsanleihen, da
sich der jeweilige Anteil von Mitgliedstaaten, die die haushaltspolitischen
Zielvorgaben nicht einhalten, verringern würde. Die Glaubwürdigkeit der Obergrenze für die
Emission von Stabilitätsanleihen wäre ein zentrales Anliegen. Nach Ausschöpfung der zugeteilten Blue Bonds könnten die
Finanzierungskosten eines Mitgliedstaats erheblich steigen. Dies könnte
politischen Druck für eine Anhebung der Obergrenze auslösen. Ohne robuste
Schutzvorkehrungen gegen solchen Druck könnte die Erwartung einer „weichen“
Obergrenze die disziplinierenden Wirkungen des Blue-Red-Ansatzes weitgehend
zunichtemachen. Daher wäre es unabhängig von den für die Bestimmung der
Obergrenze für die Emission von Stabilitätsanleihen festgelegten Kriterien
wesentlich, dass diese Obergrenze beibehalten und nicht willkürlich, z. B.
auf politischen Druck hin, angepasst wird. Dieser Ansatz für die Emission von
Stabilitätsanleihen ist weniger ehrgeizig als der obige Ansatz der
vollständigen Emission, und sein wirtschaftlicher und finanzieller Nutzen ist
somit geringer. Aufgrund ihrer Vorrangigkeit gegenüber
den nationalen Anleihen und der Garantiestruktur wäre das Kreditrisiko der
Stabilitätsanleihen sehr gering, was sich in einem hohen Rating widerspiegeln
würde (d. h. AAA). Die Zinsen von Stabilitätsanleihen würden daher den
Zinsen jetziger AAA-Staatsanleihen des Euroraums vergleichbar sein. Somit
würden sich für die Finanzstabilität des Euroraums, die Übertragung der
Geldpolitik und die internationale Rolle des Euro entsprechende Vorteile
ergeben, auch wenn diese geringer wären als bei dem ehrgeizigeren Ansatz des
vollständigen Ersatzes der nationalen Emission durch die Emission von
Stabilitätsanleihen. Da die schrittweise Emission von Stabilitätsanleihen bis
zur vereinbarten Obergrenze höchstwahrscheinlich mehrere Jahre dauern würde,
hätten alle Mitgliedstaaten während der Anfangsphase über die
Stabilitätsanleihen einen kaum beschränkten Finanzmarktzugang. Damit ließe sich
möglicher Engpässe in der Liquiditätsversorgung einiger Mitgliedstaaten Herr
werden, andererseits bestünde in dieser Phase die gleiche Gefahr eines Moral
Hazard wie in Abschnitt 2.1 bezüglich der vollständigen Emission dargelegt. Da
diese Mitgliedstaaten nach dem Erreichen der Obergrenze für Stabilitätsanleihen
wieder nationale Anleihen emittieren müssten, müssten sie die Gewissheit
bieten, dass sie in dieser Zeit die erforderlichen Haushaltsanpassungen und
Strukturreformen durchführen, um Anleger zufriedenzustellen und damit den
Marktzugang nach der Einführungsphase zu behalten. Die Zinsen der neu
emittierten Staatsanleihen würden jedoch aufgrund deren Nachrangigkeit steigen.
Wenn die Emission von Stabilitätsanleihen schließlich einen vergleichsweise
hohen Anteil erreicht hätte, dürfte der Markt liquide sein, wenn auch weniger
liquide als bei vollständiger Emission von Stabilitätsanleihen, denn ein
bestimmter Marktanteil würde auf die verbleibenden nationalen Anleihen
entfallen. Andererseits wären die Voraussetzungen für
die Emission von Stabilitätsanleihen bei diesem Ansatz etwas weniger
verbindlich. Die Obergrenze für die Emission von
Stabilitätsanleihen würde die Gefahr des Moral Hazard verringern, da durch die
verbleibende nationale Emission ein gewisses Maß an Marktdisziplin
sichergestellt würde. Das Verhältnis von Moral Hazard, Marktdisziplin und
Ansteckungsrisiko ist in Bezug auf die Festlegung der angemessenen Obergrenze
für Stabilitätsanleihen jedoch nicht eindeutig. Bei einer vergleichsweise
niedrigen Obergrenze für Stabilitätsanleihen (mit einem entsprechend hohen
Betrag für die verbleibende nationale Emission) würde zwar die Gefahr des Moral
Hazard verringert, Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand könnte aber ein
ungeordneter Zahlungsausfall bei der nationalen Emission drohen. Von einem
solchen ungeordneten Zahlungsausfall würde ein Ansteckungsrisiko für den
Euroraum insgesamt ausgehen. Bei einer vergleichsweise hohen Obergrenze für
Stabilitätsanleihen (mit einem entsprechend geringen Betrag für die
verbleibende nationale Emission) wäre zwar die Gefahr des Moral Hazard größer,
allerdings wäre auch ein Zahlungsausfall in einem Mitgliedstaat mit weniger
fatalen Folgen und geringerem Ansteckungsrisiko für den Euroraum insgesamt
möglich. Ein solider Rahmen für Haushaltsdisziplin und wirtschaftliche
Wettbewerbsfähigkeit auf nationaler Ebene wäre als Fundament der Emission von
Stabilitätsanleihen immer noch vonnöten, obwohl aufgrund der Marktdisziplin
durch die Beibehaltung der nationalen Emission eine weniger dramatische
Souveränitätsübertragung als bei dem Ansatz der vollständigen Emission von
Stabilitätsanleihen in Frage kommen könnte. Die Wahl der Obergrenze dürfte auch
die Bonität der Stabilitätsanleihe bestimmen. Eine vergleichsweise niedrige
Obergrenze würde die Bonität der Stabilitätsanleihen stärken, da sie die
Verschuldung, für die die stärkere gesamtschuldnerische Garantie besteht,
geringer hält.[23]
Aufgrund der gesamtschuldnerischen Garantie der Stabilitätsanleihen wären
Vertragsänderungen höchstwahrscheinlich unerlässlich. Auch bei diesem Ansatz könnte die
Einführung von Stabilitätsanleihen unterschiedlich gestaltet sein, je nachdem,
welches Tempo gewünscht ist. Bei einer beschleunigten
Einführung würde ein bestimmter Teil der ausstehenden Staatsanleihen im
Euroraum zu einem im Voraus festgelegten Datum unter Anwendung im Voraus
festgelegter Parameter durch Stabilitätsanleihen ersetzt werden. Damit würden rasch
eine kritische Masse an ausstehenden Stabilitätsanleihen und ein ausreichend
liquider Markt mit einer vollständigen Benchmark-Zinskurve geschaffen werden.
Dies könnte jedoch bedeuten, dass die meisten Mitgliedstaaten ihre Obergrenze
im Augenblick der Umstellung erreichen und sich auf den Märkten weiter mit
nationalen Anleihen refinanzieren müssten. Unter den gegenwärtigen
Marktbedingungen könnte dies für einige Mitgliedstaaten einen Rückschritt
darstellen. Bei einer schrittweisen Einführung würde die gesamte (oder fast die
gesamte) neue Bruttoemission der Mitgliedstaaten in Stabilitätsanleihen
erfolgen, bis die Obergrenze für die Emission von Stabilitätsanleihen erreicht
ist. Da für einige Jahre nur (oder fast nur) Stabilitätsanleihen emittiert
würden, würde dieser Ansatz zu einem Nachlassen des Drucks der Märkte beitragen
und anfälligen Mitgliedstaaten Zeit verschaffen, damit ihre Reformen greifen
können. In der Übergangszeit würden sich jedoch besondere Herausforderungen
ergeben, da die Kreditverlängerung bei hochverschuldeten Ländern in der Regel
höhere Beträge betrifft und häufiger erfolgt. Werden keine anderen Regelungen
vereinbart, werden ihre Schulden überdurchschnittlich schnell bis zur
Obergrenze durch Stabilitätsanleihen ersetzt, während es bei Ländern mit
Schulden unterhalb der Obergrenze länger dauert. Somit würde das individuelle
Risiko, das durch eine mögliche „gesamtschuldnerische“ Garantie gedeckt wird,
in der Übergangsphase zur höheren Seite hin verzerrt sein, während andererseits
der Liquiditätseffekt, der die Kompensation für die AAA-Länder darstellen
sollte, noch gering wäre. Diese Besonderheit müsste vielleicht in den
Regelungen für die Steuerung berücksichtigt werden. Eine Alternative könnte
z. B. darin bestehen, im Voraus Jahresobergrenzen festzulegen, die langsam
von Null bis zum gewünschten langfristigen Wert steigen. Aufgrund der erforderlichen Vertragsänderungen
könnte die Umsetzung dieses Ansatzes wie bei Ansatz Nr. 1 erhebliche Zeit
in Anspruch nehmen, obwohl die Tatsache, dass an den Regelungen für die
wirtschaftspolitische und haushaltspolitische Steuerung nur in geringerem Maße
Änderungen erforderlich sind – da die Warn- und Disziplinierungsfunktion
teilweise den Märkten überlassen bleibt –, eine weniger komplexe und zeitaufwendige
Umsetzung ermöglichen könnte. Kasten 3: Schuldentilgungspakt und sichere Anleihen Als besonderes Beispiel des Ansatzes der teilweisen Emission hat der
deutsche Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung in seinem Jahresgutachten 2011/12[24] einen Vorschlag für sichere Anleihen
vorgelegt, der Teil einer Strategie zur Rückführung der Staatsverschuldung im
Euroraum unter die 60 %-Grenze des Vertrags von Maastricht ist. Eine der Säulen der Strategie ist ein sogenannter Schuldentilgungsfonds.
Staatsschulden, die über 60 % des BIP der einzelnen
Euroraum-Mitgliedstaaten hinausgehen, würden an den Tilgungsfonds übertragen
werden, für den gesamtschuldnerisch gehaftet würde. Jedes Teilnehmerland hätte
auf einem festgelegten Konsolidierungspfad die an den Fonds übertragenen
Schulden in einem Zeitraum von 20 bis 25 Jahren eigenverantwortlich zu
tilgen. Durch die gesamtschuldnerische Haftung während der Tilgungsphase würden
sichere Anleihen geschaffen. In der Praxis würde der Tilgungsfonds sichere
Anleihen emittieren, und die Teilnehmerländer würden mit den Einnahmen ihren
vorher festgelegten laufenden Finanzbedarf für die Tilgung ausstehender
Anleihen sowie für die Neuverschuldung decken. Die Schuldenübertragung würde
daher schrittweise über einen Zeitraum von etwa fünf Jahren erfolgen.
Mitgliedstaaten mit einem Schuldenstand über 60 % des BIP müssten sich
somit in der Einstiegsphase nicht am Markt refinanzieren, sofern sie auf dem
für den Schuldenabbau festgelegten Pfad bleiben. Nach der Einstiegsphase würden
sich die Schulden im Euroraum wie folgt zusammensetzen: (i) nationale Schulden
in Höhe von bis zu 60 % des BIP eines Landes sowie (ii) an den
Tilgungsfonds übertragene Schulden in Höhe der zum Zeitpunkt der Übertragung
den Referenzwert übersteigenden Schulden. Offene Fragen bleiben z. B. in
Bezug auf das Risiko des Fonds und die Auswirkungen einer Besicherung auf die
faktische Seniorität der von dem Fonds emittierten Anleihen. Der vom Sachverständigenrat vorgeschlagene Schuldentilgungspakt
verbindet die (vorübergehende) gemeinsame Emission mit strengen Vorschriften
für die Haushaltsanpassung. Damit handelt es sich nicht um einen Vorschlag für
Stabilitätsanleihen im Sinne des vorliegenden Grünbuchs, da die gemeinsame
Emission nur vorübergehend wäre und nur Mitgliedstaaten mit einem öffentlichen
Schuldenstand von über 60 % des BIP beträfe. Stattdessen schlägt der
Sachverständigenrat die Einführung eines vorübergehenden
Finanzierungsinstruments vor, das allen Euroraum-Mitgliedstaaten Zeit und
finanziellen Spielraum verschaffen würde, um ihre Schulden auf unter 60 %
des BIP zu senken. Sobald dieses Ziel erreicht ist, würden der Fonds und die
sicheren Anleihen automatisch abgewickelt werden. Somit sind sichere Anleihen
eher ein Instrument zur Krisenbewältigung als ein Weg zur dauerhaften
Integration der Staatsanleihemärkte im Euroraum. Obwohl der
Schuldentilgungspakt nur vorübergehend wäre, könnte er zur Lösung des
gegenwärtigen Problems des Schuldenüberhangs beitragen.
2.3.
Ansatz Nr. 3: Teilweiser Ersatz der
nationalen Emission durch die Emission von Stabilitätsanleihen mit
teilschuldnerischer Garantie
Bei diesem Ansatz würden
Stabilitätsanleihen die nationale Emission wiederum nur teilweise ersetzen und
durch anteilige Garantien der Euroraum-Mitgliedstaaten gedeckt sein.[25] Dieser Ansatz unterscheidet sich insofern von Ansatz Nr. 2, als
die Mitgliedstaaten weiter sowohl für ihren jeweiligen Anteil an der Emission
von Stabilitätsanleihen als auch für ihre nationale Emission haften würden. Die
Fragen im Zusammenhang mit der Aufteilung zwischen Stabilitätsanleihen und
nationaler Emission einschließlich der Wahl der Obergrenze für die Emission von
Stabilitätsanleihen wären jedoch weitgehend dieselben. Bei diesem Ansatz würden die Vorteile der
gemeinsamen Emission von Stabilitätsanleihen in geringerem Umfang realisiert,
es wären aber auch weniger Voraussetzungen zu erfüllen. Aufgrund der teilschuldnerischen Garantie würde die Gefahr des Moral
Hazard verringert. Die Mitgliedstaaten könnten bei der Emission nicht
Nutznießer einer möglicherweise höheren Bonität anderer Mitgliedstaaten sein.
Zudem würden die Mitgliedstaaten aufgrund der fortlaufenden Emission nationaler
Anleihen auch weiter von den Märkten überwacht und bewertet werden, wovon für
eine unverantwortliche Haushaltspolitik eine zusätzliche, bisweilen
möglicherweise stark abschreckende Wirkung ausgehen würde. Dieser Ansatz hätte
für die Stärkung der Effizienz und Stabilität der Finanzmärkte zwar nur
begrenzten Nutzen, ließe sich aber einfacher und schneller umsetzen. Aufgrund
der teilschuldnerischen Garantie würde Mitgliedstaaten, von denen der Markt
hohe Risikoprämien verlangt, die Bonität der Niedrigzins-Länder in deutlich
geringerem Maße zugutekommen als bei Ansatz Nr. 2 und insbesondere Ansatz
Nr. 1. Daher wäre der potenzielle Beitrag von Ansatz Nr. 3 zur
Entschärfung einer Staatsschuldenkrise im Euroraum und ihrer möglichen
Auswirkungen auf den Finanzsektor weit begrenzter. Aufgrund der viel schneller
möglichen Umsetzung könnte Ansatz Nr. 3 jedoch im Unterschied zu den
beiden anderen Ansätzen gegebenenfalls bei der Bewältigung der gegenwärtigen
Staatsschuldenkrise helfen. Eine Schlüsselrolle käme bei diesem Ansatz
der Art der Garantie zu, durch die Stabilitätsanleihen gedeckt wären. Ohne eine Form der Bonitätsverbesserung erreichte die Bonität einer
Stabilitätsanleihe mit teilschuldnerischer Garantie bestenfalls den
(gewichteten) Mittelwert der Bonitäten der Mitgliedstaaten im Euroraum. Sie
könnte sogar der Bonität des Mitgliedstaats mit dem niedrigsten Rating
entsprechen, wenn der Vorrang dieser Stabilitätsanleihe gegenüber der
nationalen Emission aller Mitgliedstaaten nicht glaubwürdig ist (siehe unten).
Dies könnte sich nachteilig auf die Akzeptanz des Instruments bei Anlegern und
Mitgliedstaaten mit höherem Rating auswirken und den Nutzen der
Stabilitätsanleihen, insbesondere ihre Stärke in Zeiten von Finanzkrisen,
beeinträchtigen. Um die Akzeptanz von Stabilitätsanleihen bei
diesem Ansatz zu erhöhen, könnte die Garantie qualitativ gestärkt werden. Die Mitgliedstaaten könnten der Bedienung der Stabilitätsanleihen
Vorrang einräumen. Sie könnten zudem Sicherheiten wie Devisen- und Goldreserven
hinterlegen, deren Bestände in den meisten Mitgliedstaaten den Bedarf
übersteigen, und bestimmte Steuereinnahmen für die Bedienung der
Stabilitätsanleihen vorsehen. Stärker als bei Ansatz Nr. 2, bei dem die
gemeinsame Tranche durch eine gesamtschuldnerische Garantie gedeckt ist, ist
die Durchführbarkeit dieses Ansatzes von der Seniorität des gemeinsamen Emittenten
und einer vorsichtigen Begrenzung der gemeinsamen Emission abhängig. Daher
müssen die Folgen dieses Ansatzes für im Umlauf befindliche Anleihen, die
gegebenenfalls Negativklauseln enthalten, sorgfältig geprüft und geeignete
Lösungen aufgezeigt werden. Während unter normalen Umständen die
Gesamtkosten der Schulden eines Landes gleich bleiben oder sinken sollten,
würden die Grenzkosten der Schulden steigen. Dies sollte dazu beitragen, die
Gefahr des Moral Hazard zu verringern und Haushaltsdisziplin sicherzustellen,
selbst wenn es keine besondere Form verstärkter Steuerung oder
Haushaltsüberwachung gibt. Die Stabilitätsanleihe wäre somit eine Art
Transmissionsriemen und würde die Wirksamkeit des neu geschaffenen
Steuerungspakets verstärken, wenn die Beträge, die durch die gemeinsame
Emission aufzubringen sind, in enger Anlehnung an die haushaltspolitischen
Zielvorgaben der Stabilitätsprogramme festgelegt werden und starke Anreize zum
Abbau der Gesamtverschuldung schaffen.[26] Eine Vertragsänderung wäre dafür nicht
erforderlich. Allerdings bedürfte es zur Sicherung der Bonität der
Stabilitätsanleihe höchstwahrscheinlich sekundärrechtlicher Vorschriften, die
die Seniorität der Stabilitätsanleihe festschreiben. Die Alternativen für die Behandlung von
Altanleihen und ihre jeweiligen Vorteile und Nachteile wären den unter Ansatz
Nr. 2 dargestellten vergleichbar. Dieser Ansatz könnte vergleichsweise
schnell umgesetzt werden. Änderungen am EU-Vertrag
wären nicht erforderlich, während sekundärrechtliche Vorschriften zur Stärkung
des Senioritätsprinzips hilfreich sein könnten. Zudem würden nationale Anleihen
nur teilweise durch Stabilitätsanleihen ersetzt.
2.3.1.
Kombination der Ansätze
Da Reichweite, Ehrgeiz und der für die
Umsetzung zu veranschlagende Zeitbedarf bei den drei Ansätzen unterschiedlich
sind, könnten sie auch kombiniert werden. Ansatz
Nr. 1 kann als ehrgeizigster Ansatz gelten, der für die Marktintegration
und die Stärkung der Stabilität die besten Ergebnisse bringen würde, dessen
Umsetzung aber beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen könnte. Umgekehrt dürfte
eine raschere Einführung von Ansatz Nr. 3 mit seiner anderen Reichweite
und seiner anders aufgebauten Garantie leichter zu bewerkstelligen sein. Es
besteht also ein gewisser Trade-off zwischen dem mit den Merkmalen verbundenen
Anspruch und der Reichweite der Stabilitätsanleihe einerseits und dem möglichen
Tempo der Umsetzung andererseits. Um diesem Trade-off gerecht zu werden,
könnten die verschiedenen Ansätze in aufeinanderfolgenden Etappen eines Prozesses
allmählicher Umsetzung kombiniert werden: eine vergleichsweise frühe Einführung
mit teilweisem Ersatz und teilschuldnerischer Garantie zusammen mit einem
Fahrplan für den weiteren Ausbau dieses Instruments und eine entsprechend
stärkere Steuerung. Ein solcher politischer Fahrplan könnte dazu beitragen, die
Akzeptanz der Stabilitätsanleihen am Markt von Beginn an sicherzustellen.
2.3.2.
Auswirkungen auf nicht dem Euroraum
angehörende EU-Mitgliedstaaten und Drittländer
Die Teilnahme am Rahmen für Stabilitätsanleihen
ist grundsätzlich nur für die Mitgliedstaaten des Euroraums vorgesehen.[27] Dies
geht auf den verständlichen Wunsch von Mitgliedstaaten zurück, in eigener
Währung Schuldtitel zu emittieren und Märkte zu unterhalten, sowie darauf, dass
E-Anleihen Teil eines Rahmens für eine vertiefte wirtschaftliche und politische
Integration sein könnten. Gleichwohl würde sich die Einführung von
Stabilitätsanleihen mit einem verstärkten Rahmen für die wirtschaftspolitische
Steuerung auf diese Mitgliedstaaten auswirken. Die durch die
Stabilitätsanleihen im gesamten Euroraum geförderte Finanzstabilität würde
unmittelbar und substanziell zur Stabilität der Finanzmärkte und
Finanzinstitute auch in diesen Ländern beitragen. Dasselbe gilt für jedes
Drittland, je nach Stärke seiner wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung
mit dem Euroraum. Im Gegenzug könnte der Wettbewerb der Finanzmärkte um das
Anlegerinteresse zunehmen, wenn durch die Stabilitätsanleihen ein sehr großer
und solider Markt für sichere Anlagen entsteht. Tabelle 1: Übersicht über die drei wesentlichen Ansätze || (Ansatz 1) || (Ansatz 2) || (Ansatz 3) Wesentliche Merkmale || || || – Ersatz der nationalen Emission durch Stabilitätsanleihen || Vollständig || Teilweise || Teilweise – Garantiestruktur || Gesamtschuldnerisch || Gesamtschuldnerisch || Teilschuldnerisch mit Bonitätsverbesserung Wesentliche Auswirkungen || || || – auf die durchschnittlichen Finanzierungskosten 1/ für Stabilitätsanleihen insgesamt 2/ für einzelne Länder || 1/ Mittlere positive Auswirkungen durch sehr hohe Liquidität, aber erheblichen Moral Hazard 2/ Starke Verlagerung des Nutzens von Ländern mit höherem Rating zu Ländern mit niedrigerem Rating || 1/ Mittlere positive Auswirkungen durch mittlere Liquidität und begrenzten Moral Hazard 2/ Geringere Verlagerung des Nutzens von Ländern mit höherem Rating zu Ländern mit niedrigerem Rating. Gewisser Druck des Marktes auf MS mit hohem Schuldenstand und Subprime-Rating || 1/ Mittlere positive Auswirkungen, geringere Liquidität und solidere Politik durch verstärkte Marktdisziplin 2/ Keine Auswirkungen auf einzelne Länder. Verstärkter Druck des Markts auf MS mit hohem Schuldenstand und Subprime-Rating – auf möglichen Moral Hazard (ohne verstärkte Steuerung) || Erheblich || Mittel, aber starker Marktanreiz für Haushaltsdisziplin || Gering, starker Marktanreiz für Haushaltsdisziplin – auf die europäische Finanzintegration || Erheblich || Mittel || Mittel – auf die weltweite Anziehungskraft der Finanzmärkte der EU || Erheblich || Mittel || Mittel – auf die Stabilität der Finanzmärkte || Erheblich || Erheblich, aber Herausforderungen bei nationaler Emission in nicht tragfähigem Umfang || Gering, aber aufgrund rascher Umsetzbarkeit möglicherweise bei der Bewältigung der gegenwärtigen Krise hilfreich Rechtliche Erwägungen || Wahrscheinlich Vertragsänderung || Wahrscheinlich Vertragsänderung || Keine Vertragsänderung nötig. Sekundärrechtliche Vorschriften wären hilfreich Mindestzeitbedarf für die Umsetzung || Erheblich || Mittel bis erheblich || Gering
3.
Finanzpolitischer Rahmen der Stabilitätsanleihen
3.1.
Hintergrund
Der Rahmen für die haushaltspolitische
Überwachung wurde durch die jüngste Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts,
die neue Durchsetzungsinstrumente umfasst, bereits gestärkt. In nächster Zukunft dürfte er außerdem insbesondere für diejenigen
Euroraum-Mitgliedstaaten, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind und/oder
finanzielle Unterstützung angefordert oder erhalten haben, gemäß den jüngsten
Schlussfolgerungen der Staats- und Regierungschefs des Euroraums und den
Vorschlägen der Kommission für zwei neue auf Artikel 136 basierende Verordnungen
weiter gestärkt werden: – Mit dem Vorschlag für eine Verordnung über gemeinsame Bestimmungen für
die Überwachung und Bewertung von Haushaltsplanentwürfen und für die
Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im
Euro-Währungsgebiet werden drei Ziele verfolgt: a) Das Europäische Semester
soll durch einen gemeinsamen Haushaltszeitplan ergänzt werden, wodurch die
wichtigsten Schritte bei der Ausarbeitung der nationalen Haushalte besser
synchronisiert werden sollen; b) dem System der multilateralen Überwachung der
Haushaltspolitiken (präventive Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts)
sollen zusätzliche Überwachungsanforderungen hinzugefügt werden, damit
gewährleistet ist, dass die haushaltspolitischen Empfehlungen der EU in
geeigneter Weise in die Vorbereitung der nationalen Haushaltspläne einfließen
und c) das Verfahren zur Korrektur des übermäßigen Defizits eines
Mitgliedstaats (korrektive Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts) soll
durch eine genauere Überwachung der Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten, die
sich in einem Defizitverfahren befinden, ergänzt werden, damit eine
rechtzeitige und dauerhafte Korrektur des Defizits sichergestellt ist. – Mit dem Vorschlag für eine Verordnung über eine verstärkte Überwachung
soll dafür gesorgt werden, dass ein Euroraum-Mitgliedstaat, der von schweren
finanziellen Störungen betroffen oder bedroht ist, einer strengeren Überwachung
unterliegt, damit eine rasche Normalisierung der Situation gewährleistet ist
und die übrigen Mitgliedstaaten des Euroraums vor negativen Spillover-Effekten
geschützt werden. Diese beiden neuen Verordnungen bilden zusammen
mit den tiefgreifenden Änderungen, die sich aus der Reform des Stabilitäts- und
Wachstumspakts ergeben, ein solides Fundament für eine stärkere Koordinierung
der Haushaltspolitik der einzelnen Euroraum-Mitgliedstaaten. Dennoch bergen Stabilitätsanleihen ein
Moral-Hazard-Risiko und es bedarf daher je nach gewählter Alternative einer
weiteren Stärkung des Rahmens. Ein derart gestärkter
Rahmen könnte über folgende drei Dimensionen verfügen: – Es würde eine stärkere Überwachung und ein stärkeres Eingreifen in die
Konzeption und Durchführung der nationalen Finanzpolitik gewährleistet sein als
in den jüngsten Vorschlägen vorgesehen. Außerdem würde die Bedienung der
Stabilitätsanleihen uneingeschränkt sichergestellt. – Gleichzeitig dürfte die bloße Existenz von Stabilitätsanleihen die
Haushaltsprozesse grundlegend ändern, insbesondere über die
Zuteilungsmechanismen, und ein Instrument zur Durchsetzung eines auf Regeln
beruhenden Rahmens für Finanzpolitik darstellen. – Man könnte für die Teilnahme am System der Stabilitätsanleihen die
Erfüllung finanzpolitischer Bedingungen verlangen, was die Glaubwürdigkeit
sowohl in der gegenwärtigen Anpassungsphase als auch während des Normalbetriebs
erhöhen würde.
3.2.
Verstärkte Überwachung der nationalen
Finanzpolitik und verstärktes Eingreifen in diese
Die jüngst erfolgten und die geplanten
Reformen der Überwachung bilden eine solide Grundlage für die Begrenzung dieser
Risiken; weitere Reformen wären jedoch erforderlich.
Ein solcher Ausbau des Rahmens könnte sich auf die Überwachung durch die EU und
auf die nationalen Haushaltsrahmen beziehen. Im Sinne der derzeit zur Diskussion
stehenden Änderungen würde dies eine eingehendere Prüfung der
Haushaltsplanentwürfe bedeuten, und zwar nicht nur für Länder in einer
finanziellen Notsituation, sondern für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten. Unter bestimmten Umständen, beispielsweise bei hoher Verschuldung oder
hohen Defiziten, könnten die teilnehmenden Mitgliedstaaten die Zustimmung der
EU zu ihrem Haushalt benötigen. Darüber hinaus wäre ein sehr viel stärkerer
Überwachungsrahmen für den Haushaltsvollzug erforderlich. Dazu könnte eine
regelmäßige Berichterstattung bei gemeinsamen „Haushaltstreffen“ gehören, die
Entwicklung von Alarmsystemen auf der Grundlage finanzpolitischer Anzeiger
(„Scoreboards“) und die Möglichkeit, kleinere Abweichungen tatsächlich während
des Vollzugs zu korrigieren – z. B. indem von vornherein speziell dafür
vorgesehene Haushaltsreserven eingestellt werden und neue, kostspielige
Maßnahmen nur bei planmäßigem Vollzug in Kraft treten. Die nationalen finanzpolitischen Rahmen
werden relativ bald durch die Durchführung der Richtlinie über die haushaltspolitischen Rahmen gestärkt (die man auch vorziehen
könnte). Außerdem wird darüber diskutiert, ob man noch weitergehen könnte
und u. a. den im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgegebenen Rahmen in
nationale Rechtsvorschriften umsetzen sollte, vorzugsweise mit Verfassungsrang
und versehen mit entsprechenden Durchsetzungsmechanismen. Weitere wichtige
Elemente zum Ausbau der nationalen Rahmen könnten die Annahme bindender
mittelfristiger Rahmen, die Bewertung der den nationalen Haushalten zugrunde
liegenden Annahmen durch unabhängige Stellen und effektive
Koordinierungsmechanismen zwischen den unterschiedlichen staatlichen Ebenen
darstellen. Was den letztgenannten Punkt betrifft, so könnte die Bündelung der
Schulden auf europäischer Ebene einen zusätzlichen Grund darstellen, sich an
die Schuldenverwaltung der Teilsektoren der öffentlichen Verwaltung anzunähern. Den nationalen Rahmen kommt auch bei der
Unterstützung der Überwachung auf EU-Ebene eine wichtige Rolle zu. So würden beispielsweise gemeinsame Zeitpläne für die Ausarbeitung der
Haushalte die Überwachung durch die EU erleichtern (praktisch könnten sie sich
für die Ausarbeitung der Zuteilung der Stabilitätsanleihen sogar als
unverzichtbar erweisen). Ebenso steht und fällt eine korrekte Überwachung des
Haushaltsvollzugs auf EU-Ebene mit den diesbezüglichen nationalen Verfahren, so
dass die Annahme gemeinsamer Standards für Kontrolle und Offenlegung
erforderlich sein könnte. Es müsste ein System eingerichtet werden,
das glaubhaft sicherstellt, dass jeder an der Emission von Stabilitätsanleihen
teilnehmende Mitgliedstaat seinen Schuldendienstverpflichtungen in vollem
Umfang nachkommt. Das bedeutet, dass die Bedienung von
Stabilitätsanleihen, genauer gesagt die Zahlung der Zinsen für die gemeinsame
Emission, unter keinen Umständen in Frage gestellt wird. Dies könnte erreicht
werden, indem man für finanzielle Notsituationen eine weitreichende
Eingriffsermächtigung auf EU-Ebene erteilt, einschließlich der Möglichkeit,
zahlungsunfähige Mitgliedstaaten unter eine Art „Insolvenzverwaltung“ zu
stellen. Eine andere Möglichkeit, die bereits im vorigen Abschnitt erwähnt
wurde und die die nationale Souveränität vielleicht weniger beeinträchtigen
würde, wäre, dass die teilnehmenden Länder sich verpflichten, der Bedienung von
Stabilitätsanleihen Vorrang gegenüber jeder anderen Ausgabe im Rahmen des
nationalen Haushalts einzuräumen. Diese Verpflichtung müsste höchste
Rechtskraft haben, vermutlich also auf Verfassungsebene angesiedelt sein.
Außerdem müsste in diesem Sinne auch den Verpflichtungen gegenüber dem System
der Stabilitätsanleihen Vorrang vor neuen nationalen Emissionen zukommen (falls
solche noch vorgesehen werden).
3.3.
Stabilitätsanleihen als Komponente eines
besseren finanzpolitischen Rahmens
Obwohl die Stabilitätsanleihen ein
Moral-Hazard-Risiko mit sich bringen, werden sie vermutlich die Bedingungen,
unter denen Haushaltspolitiken ausgearbeitet und vollzogen werden, von Grund
auf ändern, vor allem deshalb, weil allein durch das
Verfahren, mit dem festgelegt wird, wer wie viele Stabilitätsanleihen ausgeben
darf, die europäischen Leitlinien für die nationalen Haushaltspolitiken in
reale Zahlen umgesetzt werden. Gemäß jeder der zur Diskussion stehenden
Optionen würde nämlich das System der Stabilitätsanleihen nur funktionieren,
wenn vorab Obergrenzen für die nationale Kreditaufnahme festgelegt werden, was
die nationalen Haushalte natürlich einschränken oder zumindest beeinflussen
würde, insbesondere bei den weitgehenden Optionen (dem oben genannten
Ansatz 1), bei denen der künftige Finanzbedarf der teilnehmenden Länder
vollständig oder größtenteils durch Stabilitätsanleihen gedeckt würde. Somit
können die Stabilitätsanleihen nicht nur als ein mögliches Moral-Hazard-Risiko
betrachtet werden, sondern sie können auch durch die wirksame Durchsetzung
eines auf Regeln beruhenden Rahmens eine bessere Koordinierung der
Haushaltspolitiken vorantreiben. Würde der staatliche Finanzbedarf
vollständig oder größtenteils durch Stabilitätsanleihen gedeckt
(Ansatz 1), so müsste die Errichtung des Rahmens für die Zuteilungen gemäß
dem System der Stabilitätsanleihen an klaren Grundsätzen ausgerichtet sein: (1)
Die maximale Zuteilung müsste auf der Grundlage
ausreichend solider finanzpolitischer Vorschriften festgelegt werden; es bietet sich an, hierfür den im Stabilitäts- und Wachstumspakt
vorgegebenen Rahmen zu verwenden. Dadurch würden die Bestimmungen einen starken
Anreiz für ein verantwortungsvolles finanzpolitisches Verhalten darstellen. (2)
Diese Leitlinien müssten ein gewisses Maß an
Flexibilität zulassen, damit auf unerwartete
Entwicklungen reagiert und das Risiko einer prozyklischen Politik vermieden
werden kann. Hier wäre die wichtige Frage zu klären, ob die finanzpolitische
Flexibilität zur Reaktion auf Schocks auf nationaler oder auf Euroraum-Ebene
durch zusätzliche Emissionen von Stabilitätsanleihen oder durch nationale
Emissionen (sofern es solche noch gibt) erreicht werden soll. Je höher die
Flexibilität des Systems, desto höher der Bedarf an einschränkenden Mechanismen
(wie Kontrollkonten), mit denen sichergestellt werden kann, dass die
Flexibilität sich innerhalb der vereinbarten Grenzen hält, und somit eine
„schleichende Überschuldung“ vermieden wird. (3)
In den Regeln sollte vermutlich auch eine Form
von „abgestuftem Einschreiten“ bei unseriösen finanzpolitischen Entwicklungen
vorgesehen sein. Diese Abstufung könnte, wie oben
erörtert, in verstärkter Überwachung oder einem Eingreifen in die nationalen
Finanzpolitiken bestehen. Außerdem müsste das System Anreize für eine
solide Finanzpolitik bieten. Die Zinssätze für
Stabilitätsanleihen würden zwar vom Markt vorgegeben, man könnte jedoch die
Finanzierungskosten für die einzelnen Mitgliedstaaten je nach Finanzlage,
Finanzpolitik oder Kreditwürdigkeit am Markt (ausgedrückt in der Risikoprämie
für nationale Emissionen im Vergleich zu gemeinsamen Emissionen)
unterschiedlich gestalten. Dadurch würde innerhalb des Systems ein Anreiz für
solide Finanzpolitik geschaffen und eine Marktdisziplin gewissermaßen
nachempfunden, aber auf sanftere, gleichmäßigere Weise als dies durch den Markt
selber geschieht. Ein solcher Anreiz, der bei der Option „teilschuldnerische
Garantie“ automatisch existieren würde, könnte durch „Strafsätze“ bei
Abweichungen von den Plänen ergänzt werden.
3.4.
Finanzpolitische Bedingungen für den
Beitritt zum System
Um die Idee von Stabilitätsanleihen als
„stabilitätsfördernde Anleihen“ zu verwirklichen, könnte man den Beitritt zum
System bzw. den Verbleib darin auch an makroökonomische und finanzpolitische
Bedingungen knüpfen. Z. B. könnte man
Mitgliedstaaten den Zugang zu Stabilitätsanleihen verweigern, wenn sie ihren
Verpflichtungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts oder eines
verstärkten finanzpolitischen Rahmens nicht nachgekommen sind. Ersatzweise
könnten man von Mitgliedstaaten, die gegen ihre finanzpolitischen Ziele
verstoßen, (zusätzliche) Sicherheiten für die Emission neuer
Stabilitätsanleihen verlangen oder ihnen einen Zinsaufschlag auferlegen. Der Zugang könnte auch parallel zum Grad des
Verstoßes begrenzt werden; d. h. durch jeden Prozentpunkt des BIP, um
den vom allgemeinen Staatshaushalt abgewichen wird, verringert sich das Recht
zur Emission von Stabilitätsanleihen um eine bestimmte Zahl von Prozentpunkten
des BIP. Von diesem Ansatz wäre eine Reihe von
Vorteilen zu erwarten: – Erstens hätten die Mitgliedstaaten in dem Maße, in dem sie an dem
System der Stabilitätsanleihen beteiligt sein möchten, zusätzliche Anreize, die
bereits begonnenen Konsolidierungs- und Reformanstrengungen vollständig
durchzuführen, ähnlich, wie dies bei den zur Einführung des Euro unternommenen
Bemühungen zur Erfüllung der Konvergenz-Kriterien der Fall war. – Zweitens würden den Finanzmärkten und Gesellschaften insgesamt die
Konsolidierungspläne glaubhafter erscheinen, wenn Aussicht auf Stabilitätsanleihen
bestünde. Daher könnte die Aussicht, dem System der Stabilitätsanleihen
beizutreten, schon relativ kurzfristig einen Vertrauensgewinn bewirken. Ein
solcher Vertrauensgewinn könnte die finanzpolitischen Anpassungen in manchen
Ländern vereinfachen. – Schließlich würden strenge finanzpolitische Bedingungen für den
Beitritt zum System bzw. den Verbleib darin eine Senkung der Schuldenquote und
des Finanzbedarfs der jeweiligen Länder bereits vor dem Beitritt zum System der
Stabilitätsanleihen bewirken. Dadurch könnten die Risikoprämien und Zinssätze
für Stabilitätsanleihen gesenkt werden. Ein
solcher Ansatz würde voraussetzen, dass die Mitgliedstaaten für den Fall, dass
sie diese Bedingungen nicht erfüllen, die Möglichkeiten zur anderweitigen
Finanzierung behalten. Die Stabilitätsanleihen würden somit nicht unbedingt
sämtliche Anleiheemissionen der Euroraum-Mitgliedstaaten ersetzen. Auch müsste
eine Einrichtung oder Stelle benannt werden, die für die Überwachung der
Erfüllung der Beitrittskriterien zuständig wäre (dies könnte z. B. die
DMO, aber auch eine andere Stelle sein).
4.
Fragen der Umsetzung
4.1.1.
Organisatorischer Aufbau
Bezüglich der Organisation der Emission von
Stabilitätsanleihen steht noch eine Reihe technischer Fragen zur Entscheidung
an. Vorrangig wäre die institutionelle Struktur für
die Finanzierungen festzulegen und zu klären, ob eine zentrale
Schuldenverwaltungsstelle (DMO) eingerichtet würde oder ob die wesentlichen
Aufgaben dezentral von nationalen Finanzverwaltungen und DMO übernommen werden.
Im Fall einer dezentralen Vorgehensweise müsste die Emission nach einheitlichen
Bedingungen und Verfahren erfolgen; hierzu wäre ein hohes Maß an Koordination
erforderlich. Mit einer zentralen Vorgehensweise würde zwar die
Koordination der Anleiheemissionen umgangen, allerdings wären immer noch
ausführliche und zuverlässige Informationen über den Finanzbedarf der
Mitgliedstaaten erforderlich, damit die Emissionen entsprechend geplant werden
können. Für die Gestaltung einer zentralen Emissionsstelle kämen mehrere
Optionen in Frage: a) die Europäische Kommission könnte als DMO fungieren,
wodurch es möglich wäre, die Stabilitätsanleihe rasch einzuführen und das
Instrument zur Bewältigung der derzeitigen Krise einzusetzen; b) die EFSF/der
ESM könnten in eine vollwertige DMO ungewandelt werden; oder c) es könnte
eine neue EU-DMO eingerichtet werden[28],
die erst nach einiger Zeit operativ wäre. Die genaue Höhe der mit der
Einführung von Stabilitätsanleihen verbundenen Verwaltungskosten lässt sich
ohne vorherige Festlegung aller übrigen Einzelheiten nicht berechnen. Das
Ausmaß dieser Kosten würde auch Auswirkungen auf die Haushalte der
Mitgliedstaaten haben. Eine wichtige technische Frage betrifft die
Art und Weise, nach der eine zentrale DMO die aufgebrachten Mittel an die
Mitgliedstaaten weiterverleihen würde. Grundsätzlich
gäbe es dafür zwei – auch miteinander kombinierbare – Optionen: a)
Weiterverleihung in Form von Direktdarlehen; in dem Fall erhielte der
Mitgliedstaat die Mittel im Wege eines Darlehensvertrags; und b) direkter
Ankauf aller Staatsanleihen oder eines vereinbarten Kontingents von
Staatsanleihen der Mitgliedstaaten durch die DMO auf dem Primärmarkt. Die
zweite Option würde es der DMO auch ermöglichen, ausstehende Staatsschuldtitel,
falls nötig, auf dem Sekundärmarkt zu kaufen. Die Rückzahlung der Anleihen müsste
ebenfalls organisiert werden. Die unkomplizierteste
Möglichkeit dafür wären Transfers der nationalen Behörden an die emittierende
Stelle, die wiederum die Rückzahlung an die Anleiheinhaber organisieren würde.
Damit die Marktteilnehmer auch darauf vertrauen können, dass die Schulden stets
verlässlich bedient werden und dass es zu keinerlei Zahlungsverzug kommt,
müsste für stabile und vorhersagbare Einnahmen der DMO gesorgt werden. Die
Mitgliedstaaten müssten Garantien für die Verbindlichkeiten dieser Stelle
übernehmen und gleichzeitig müsste überprüft werden, ob dies ausreichend wäre
oder ob zusätzliche Sicherheiten bzw. Liquiditätspuffer erforderlich wären. Die
derzeitigen nationalen Schuldenverwaltungsstellen sind Teil der nationalen
Finanzbehörden, die sich auf die Befugnis des Staates zur Erhebung von Steuern
stützen können. Da eine Schuldenverwaltungsstelle auf supranationaler Ebene
keinen direkten Zugriff auf Steuereinnahmen hätte, könnten die auszugebenden
Schuldtitel vom Markt weniger gut angenommen werden. Auch bei Stabilitätsanleihen wäre noch
Liquiditätsmanagement seitens der Mitgliedstaaten erforderlich. In der Praxis könnte es nahezu unmöglich sein, die Emission von
Anleihen so zu gestalten, dass eine perfekte Übereinstimmung mit den
Zahlungsströmen der Mitgliedstaaten gegeben wäre. Aus diesem Grund müsste die
Emission von Stabilitätsanleihen durch ein laufendes Liquiditätsmanagement
ergänzt werden, das von den nationalen Behörden übernommen werden könnte. Eine
Option würde darin bestehen, dass man sich mit der Emission von
Stabilitätsanleihen auf den mittelfristigen Finanzbedarf konzentriert und dass
die nationalen Behörden ihre Ausgabenprofile mithilfe von kurzfristigen
Einlagen sowie von Darlehen oder Wechseln verwalten. Ungeachtet des
organisatorischen Aufbaus müssten Verfahren zur Koordination der
Finanzierungspläne einzelner Mitgliedstaaten – im Hinblick auf
Benchmark-Emissionen und den Aufbau einer entsprechenden vollständigen Renditekurve
– entwickelt werden.
4.1.2.
Verhältnis zum ESM
Die Einrichtung einer Stelle für die
gemeinsame Emission von Stabilitätsanleihen für die Mitgliedstaaten des
Euroraums könnte eine klarere Aufgabenteilung mit dem Europäischen
Stabilitätsmechanismus gewährleisten. Grundsätzlich
können zwei Hauptstandpunkte eingenommen werden: Der ESM an sich könnte als
überflüssig angesehen werden, da die Aufgabe, den gewöhnlichen Finanzbedarf für
die Regierungen der Mitgliedstaaten zu organisieren sowie Mittel bei außergewöhnlichem
zusätzlichem Bedarf bereitzustellen, falls sich ein Mitgliedstaat in
ernsthaften Schwierigkeiten befindet, durch eine gemeinsame Emission gekoppelt
mit verschärften Vorschriften zur Haushaltsüberwachung erfüllt werden könnte.
Wenn allerdings die Kompetenzen der Schuldenverwaltung und der Bereitstellung
von Mitteln in Notsituationen nicht klar getrennt sind, wäre dies nicht optimal
und würde dazu führen, dass Unklarheit hinsichtlich der Kompetenzen herrscht,
Anreize und Governance Schaden nehmen und eine viel zu komplexe einzige
Finanzierungseinrichtung entsteht. Aus diesem Grund könnte der ESM als
separater Emittent von Schuldtiteln für die Zwecke der Organisation und Deckung
von außergewöhnlichem Finanzbedarf bestehen bleiben. Die Entscheidung über das Zusammenspiel mit
dem ESM würde auch von der bezüglich der Stabilitätsanleihen gewählten Option
abhängen. Der ESM könnte als relativ überflüssig
angesehen werden, falls Ansatz Nr. 1 für die Stabilitätsanleihen verfolgt
wird. Nach diesem Ansatz, der eine nahezu vollständige Deckung des
Finanzbedarfs durch die Mitgliedstaaten vorsieht, könnten auch in
außergewöhnlichen Situationen zusätzlich benötigte Finanzmittel bereitgestellt
werden. Die Lage erscheint wesentlich weniger klar, falls man sich für die
Ansätze Nr. 2 und 3 entscheidet, bei denen die Mitgliedstaaten – parallel
zur gemeinsamen Emission von Stabilitätsanleihen – weiterhin nationale Anleihen
ausgeben würden. Man könnte sogar in Betracht ziehen, für die ersten Schritte
in Richtung Stabilitätsanleihen auf den ESM-Rahmen zurückzugreifen. Da der ESM
auf teilschuldnerischen Garantien durch die Mitgliedstaaten beruhen wird,
könnte die schrittweise Einführung von Stabilitätsanleihen, die auf einer
teilschuldnerischen (nicht aber gesamtschuldnerischen) Garantie und somit auf
Ansatz Nr. 3 basieren, im Rahmen einer Finanzierung und Emission durch den
ESM erfolgen, was über die derzeitige Kompetenz der Bereitstellung finanzieller
Hilfe in Ausnahmesituationen hinausginge. Grundsätzlich könnte eine gesamtschuldnerische
Garantie für den ESM zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen werden.
4.1.3.
Rechtsrahmen für die Emission
Auch über den geeigneten Rechtsrahmen für
die Emission von Stabilitätsanleihen müssen Überlegungen angestellt werden. Derzeit unterliegt die Emission von Staatsanleihen nationalem Recht.
Für Emissionen internationaler Anleihen gilt häufig britisches Recht oder das
Recht des US-Bundesstaats New York, wenn der US-Markt erreicht werden soll. Es
gibt kein entsprechendes EU-Recht, nach dem die Emission der
Stabilitätsanleihen erfolgen könnte. Obwohl es gängige Praxis ist, für
Emissionen internationaler Anleihen auf ausländisches Recht zurückzugreifen,
könnte es sich als problematisch erweisen, wenn alle Staatsschuldtitel unter
das Recht des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten fielen, weil
in der angelsächsischen Rechtspraxis eine andere Herangehensweise als in den
Rechtssystemen vieler Mitgliedstaaten gewählt wird. Über das zuständige Gericht
müsste ebenfalls eine Einigung erzielt werden.
4.1.4.
Unterlagen und
Marktusancen
Erforderlich wäre auch ein Beschluss über
Finanzierungsmöglichkeiten, Wertpapiermerkmale und Marktusancen. Für einen etablierten Emittenten wären Auktionen die bevorzugte
Emissionsvariante. Die Syndizierung hat den Vorteil, dass die Finanzbranche in
die Vermarktung der Titel eingebunden ist und die Preisbildung für einen Titel
eher vorhersehbar ist. Darüber hinaus lassen sich im Wege der Syndizierung
üblicherweise größere Beträge platzieren, da damit auch private Anleger erreicht
werden. Darüber hinaus müssten diverse Wertpapiermerkmale und Marktusancen
festgelegt werden; die wichtigsten davon werden in Anhang 4 behandelt.
4.1.5.
Rechnungslegung
Zusätzlich geklärt werden müsste, wie
Stabilitätsanleihen im Rahmen der nationalen Rechnungslegungsvorschriften
erfasst werden. Insbesondere müsste man sich mit der
Frage befassen, wie sich die Stabilitätsanleihen entsprechend der jeweiligen
Garantiestruktur auf die Schuldenquoten der einzelnen Staaten auswirken. Von
Bedeutung ist auch der Charakter neuer Emissionsstellen.
5.
Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
Die gemeinsame Emission von
Stabilitätsanleihen durch die Mitgliedstaaten des Euroraums könnte erhebliche
Vorteile bringen. Der Binnenmarkt würde vertieft, die
Kapitalmärkte würden dadurch effizienter, Finanzbranche und Staatsfinanzierung
würden an Stabilität und Widerstandskraft gewinnen und dadurch würden wiederum
die Finanzmärkte des Euroraums und der Euro weltweit attraktiver sowie die
Auswirkungen des übermäßigen Marktpessimismus hinsichtlich der Kreditkosten für
Staaten abgefedert. Die Einführung von Stabilitätsanleihen ist
aber auch mit großen Herausforderungen verbunden.
Hierfür müssen überzeugende Lösungen gefunden werden, damit die Vorteile in
vollem Umfang zum Tragen kommen und etwaige negative Auswirkungen vermieden
werden. Vor allem wären ein hinreichend solider Rahmen für Haushaltsdisziplin
und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit auf nationaler Ebene sowie intensivere
Kontrollen der Haushaltspolitik der einzelnen Staaten durch die EU vonnöten, um
insbesondere bei Optionen, die eine gesamtschuldnerische Garantie vorsehen, das
Problem des Moral Hazard in den Euroraum-Mitgliedstaaten einzudämmen, die
Bonität der Stabilitätsanleihe zu untermauern und Rechtssicherheit zu schaffen.
Die zahlreichen Optionen für die gemeinsame
Emission der Stabilitätsanleihen lassen sich nach drei großen Ansätzen
einteilen. Diese umfassen den vollständigen Ersatz der
nationalen Emission durch die Emission von Stabilitätsanleihen mit
gesamtschuldnerischer Garantie, den teilweisen Ersatz der nationalen Emission
durch die Emission von Stabilitätsanleihen mit vergleichbaren Garantien und den
teilweisen Ersatz der nationalen Emission durch die Emission von
Stabilitätsanleihen mit teilschuldnerischer Garantie. Bei diesen Optionen fällt
die Gegenüberstellung der voraussichtlichen Vorteile und der zu erfüllenden
Voraussetzungen jeweils unterschiedlich aus. Bei den einzelnen Optionen wären vor allem
Änderungen des EU-Vertrags (AEUV) in unterschiedlichem Ausmaß nötig, was sich
auch in den für die Umsetzung nötigen Zeitspannen widerspiegeln würde. Ansatz Nr. 1 ist am ambitioniertesten und würde – aufgrund der
Einführung der gemeinsamen Anleihen und der zugleich strafferen
wirtschaftspolitischen Steuerung – die umfangreichsten Änderungen des Vertrages
und die weitreichendsten administrativen Vorkehrungen erforderlich machen. Für
Ansatz Nr. 2 würde ebenfalls eine beträchtliche Vorlaufzeit benötigt.
Dagegen dürfte Ansatz Nr. 3 ohne nennenswerte Änderungen des Vertrags und
daher mit geringeren Verzögerungen umzusetzen sein. Die in diesem Papier präsentierten
Anregungen und Erkenntnisse haben noch Sondierungscharakter, und die Liste der
zu berücksichtigenden Fragen ist nicht unbedingt vollständig. Überdies werden zahlreiche potenzielle Vorteile und Herausforderungen
nur in qualitativer Hinsicht untersucht. Eine ausführliche Quantifizierung der
einzelnen Aspekte wäre an sich schwierig und/oder erfordert eine eingehendere
Analyse sowie Beiträge von verschiedener Seite. Ferner sind in zahlreichen
Fällen die zu lösenden Probleme oder die anstehenden Entscheidungen bekannt,
ohne dass dafür aber eine Lösung vorliegen würde. Damit in dieser Hinsicht Fortschritte
erzielt werden, bedarf es unbedingt weiterer analytischer Arbeiten und
Konsultationen. Einige Schlüsselkonzepte, mögliche
Ziele und Vorteile sowie Anforderungen und Probleme bei der Umsetzung sollten
noch eingehender erörtert und analysiert werden. Die Meinungen der wichtigsten
Interessenträger sind in diesem Fall von entscheidender Bedeutung. Insbesondere
sollten die Mitgliedstaaten, Finanzmarktakteure, Verbände der Finanzbranche,
Universitäts- und Wissenschaftskreise innerhalb und außerhalb der EU sowie die
breite Öffentlichkeit in angemessener Weise konsultiert werden. Die Ergebnisse
dieser Konsultation sollten in die weiteren Folgemaßnahmen zur etwaigen
Einführung von Stabilitätsanleihen einfließen. Daher hat die Kommission beschlossen, eine
breite Konsultation[29]
zu diesem Grünbuch einzuleiten, die bis zum [8. Januar 2012][30]
läuft. Die Kommission wird die Meinungen aller bereits
erwähnten relevanten Interessenträger einholen und sich mit den anderen
EU-Organen beraten. Auf der Grundlage dieser Rückmeldungen wird die Kommission
ihre Sichtweise über ein angemessenes weiteres Vorgehen bis [Mitte Februar
2012] bekanntgeben. Anhang 1:
Eckdaten zu den Staatsanleihemärkten Mitgliedstaat || Schuldenstand des Staates || Schuldenstand der Zentralregierung || Renditen der Staatsanleihen || CDS-Spreads || Rating || in Mrd. EUR, Ende 2010 || in % des BIP, Ende 2010 || in % des Standes für den Euroraum, Ende 2010 || in % des BIP, Ende 2010 || in % p.a., 10 Jahre, 8.11.2011 || in Basispunkten p.a.; Laufzeit 5 Jahre, 8.11.2011 || Standard & Poor’s, 8.11.2011 Belgien || 340,7 || 96,2 || 4,4 || 87,7 || 4,3 || 292,9 || AA+ Deutschland || 2061,8 || 83,2 || 26,4 || 53,2 || 1,8 || 89,3 || AAA Estland || 1,0 || 6,7 || 0,0 || 3,3 || entfällt || entfällt || AA- Griechenland || 329,4 || 144,9 || 4,2 || 155,6 || 27,8 || entfällt || CC Spanien || 641,8 || 61 || 8,2 || 52,3 || 5,6 || 400,1 || AA- Frankreich || 1591,2 || 82,3 || 20,3 || 67,8 || 3,1 || 183,8 || AAA Irland || 148,0 || 94,9 || 1,9 || 94,3 || 8,0 || 729,7 || BBB+ Italien || 1842,8 || 118,4 || 23,6 || 111,7 || 6,8 || 520,7 || A Zypern || 10,7 || 61,5 || 0,1 || 102,6 || 10,1 || entfällt || BBB- Luxemburg || 7,7 || 19,1 || 0,1 || 17,4 || entfällt || entfällt || AAA Malta || 4,3 || 69 || 0,1 || 68,9 || entfällt || entfällt || A Niederlande || 369,9 || 62,9 || 4,7 || 57,3 || 2,2 || 99,6 || AAA Österreich || 205,6 || 71,8 || 2,6 || 66,2 || 3,0 || 159,9 || AAA Portugal || 161,3 || 93,3 || 2,1 || 91,2 || 11,6 || 1050,9 || BBB- Slowenien || 13,7 || 38,8 || 0,2 || 37,3 || 6,0 || 304,25 || AA- Slowakei || 27,0 || 41 || 0,3 || 40,1 || 4,0 || 221,2 || A+ Finnland || 87,0 || 48,3 || 1,1 || 43,9 || 2,3 || 60,63 || AAA Euroraum || 7822,4 || 85,4 || 100 || 71,6 || entfällt || entfällt || entfällt Zur Information: USA || 10258 || 94,4 || || || 2,08 || 47,5 || AA+ Quelle: Eurostat, IWF, S&P, Bloomberg Anhang 2: Kurzüberblick über die
Fachliteratur zum Thema Stabilitätsanleihen Vertreter von
Wissenschaft und Universitäten, Finanzanalysten und politische Entscheidungsträger
habe zahlreiche Arbeiten zur Thematik der Eurobonds (Stabilitätsanleihen)
vorgelegt. Die bisher veröffentlichten Beiträge werden – geordnet nach den
jeweils behandelten Schwerpunkten – in diesem Anhang zusammengefasst. – Bonität und Garantiestruktur: Die meisten
Autoren betonen den den Eurobonds zugedachten Status als sichere Anlage, der
sich auch im Rating widerspiegeln würde. Die höchste Bonitätsstufe würde in
erster Linie durch die Garantiestruktur und/oder den Status der Vorrangigkeit gesichert.
In der Literatur werden im Kontext der Eurobonds zwei grundlegende Arten von
Garantien behandelt: i) die gesamtschuldnerische Garantie (Jones, Delpla und
von Weizsäcker, Barclays Capital, Favero und Missale, J.P. Morgan); dabei
übernimmt jedes Land jährlich die Garantie für die gesamte Eurobond-Emission
und ii) die anteilige Garantie (Juncker und Tremonti, De Grauwe und Moesen,
BBVA); dabei übernimmt ein Land die Garantie lediglich für einen festgelegten
Anteil der Emission. Favero und Missale heben hervor, dass durch einen mit
gesamtschuldnerischer Haftung unterlegten Eurobond die Gefahr des Übergreifens
von Krisen gesenkt bzw. die Krisenresistenz gesteigert werden könnte. Die für
eine anteilige Garantie eintretenden Autoren führen wiederum ins Treffen, dass
dadurch das Moral-Hazard-Problem eingedämmt wird. Capaldi kombiniert eine
anteilige Garantie mit Bonitätsverbesserungen (Liquiditätspuffer, Übergarantie,
Kapitaleinlagen usw.) zur Gewährleistung der höchsten Bonitätsstufe. Delpla und
Weizsäcker, Barclays Capital und Dübel schlagen zur Sicherung der Bonität der
Eurobonds vor, dass diese gegenüber nationalen Anleihen Vorrang haben sollten,
denn selbst in der Extremsituation des Zahlungsausfalls eines Staates würde der
Restwert hoch genug sein, um die vorrangigen Anleihen in vollem Umfang bedienen
zu können. Dübel stellte einen etwas anderen Ansatz vor, nämlich die teilweise
Versicherung von (vorrangigen) Staatsanleihen durch den ESM. – Moral Hazard: Moral Hazard aufgrund
schwächerer Anreize für Haushaltsdisziplin ist das Hauptargument, das gegen
Stabilitätsanleihen vorgebracht wird und in allen Vorschlägen (insbesondere bei
Issing) am eingehendsten diskutiert wird. Einige Autoren regen eine
volumenmäßige Beschränkung der im Namen der Mitgliedstaaten ausgegebenen
Eurobonds an, die häufig analog zur im Stabilitäts- und Wachstumspakt
vorgesehenen Schuldenobergrenze bei 60 % angesetzt wird. Jeder zusätzliche
Finanzierungsbedarf sollte durch nationale Anleihen gedeckt werden. Diese
Überlegung vertiefen Delpla und von Weizsäcker mit ihrem Blue-Bond-Konzept, mit
dem eine separate Ausgabe von Blue Bonds, d. h. hochliquiden und sicheren
Anleihen mit Vorrangstatus (für die die Teilnehmerstaaten gesamtschuldnerisch
haften), und den als rein nationale Anleihen nachrangig zu bedienenden Red
Bonds vorgeschlagen wird. Durch die Preisgestaltung von Red Bonds würden für
die Regierungen Anreize zur Haushaltskontrolle geschaffen. Ähnlich wird dies
von Jones und Barclays Capital’s gesehen, die für Verschuldungs- und Defizitbeschränkungen
eintreten, durch die es zu einem schrittweisen Rückgang der Schuldenquoten
kommen könnte. Zusätzlich zu einer Beschränkung der Emission von Eurobonds
schlagen Favero und Missale zur Lösung des Moral-Hazard-Problems ein
Kompensationssystem vor, das auf der Indexierung der von jedem Mitgliedstaat
bezahlten Zinsen beruht (und von seiner Kreditrisikoprämie oder
haushaltspolitischen Parametern abhängt). Boonstra, De Grauwe und Moesen sowie
BBVA und Natixis gehen auf verschiedene Typen eines Bonus-Malus-Systems ein,
das unter anderem von der Fähigkeit einzelner Mitgliedstaaten zur Verringerung
von Staatsdefizit und -verschuldung abhängt. – Alle Autoren stimmen darin überein, dass eine stärkere
Haushaltsdisziplin das Fundament jedes Eurobond-Projekts ungeachtet von dessen
Ausmaß oder der Garantiestruktur darstellen sollte. Abgesehen von der Ausgabe
von Red Bonds bzw. nationalen Anleihen regen Favero und Missale an, die
Teilnahme auf die Mitgliedstaaten mit dem höchsten Rating zu beschränken oder
nur eine Art kurzfristige risikoarme Titel wie etwa Schatzwechsel auszugeben.
Barclays, BBVA, Delpla und von Weizsäcker, Eijffinger, Becker und Issing fassen
die Einrichtung unabhängiger Haushaltsaufsichtsstellen und eigener
Euroraum-Gremien zur Koordinierung der Finanz- und Wirtschaftspolitik ins Auge.
Nach dem komplexen System von Delpla und von Weizsäcker würde ein unabhängiger
Stabilitätsrat die jährliche Allokation (Zuteilung) vorschlagen. Diese müsste
in der Folge von den Parlamenten der teilnehmenden Mitgliedstaaten genehmigt
werden, die letztlich über die Budgethoheit verfügen, um die mit den Eurobonds
(Blue Bonds) verbundenen gegenseitigen Garantien übernehmen zu können. Ein
Land, das gegen die vorgeschlagene Verteilung stimmt, würde sich dafür entscheiden,
im kommenden Jahr keine Eurobonds (Blue Bonds) zu emittieren und für die in
diesem Jahr ausgegebenen neuen Blue Bonds nicht zu haften. Boonstra schlägt
vor, dass Länder, die gegen die Regeln verstoßen, sofort streng bestraft werden
sollten, indem ihnen etwa Mittel aus dem EU-Haushalt oder politischer Einfluss
in Form von Stimmrechten in den EZB-Gremien entzogen würden. – Praktische Aspekte im Zusammenhang mit der Emission: Die meisten Autoren schlagen vor, eine gemeinsame Schuldenagentur
einzurichten, die die Emission koordinieren und die Schulden verwalten würde.
Im Fall der Vorschläge über Titel in der Art der Blue und Red Bonds würde die
Emission des länderspezifischen Anteils der Schuldtitel weiterhin von den
Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten übernommen. – Teilnehmende Länder: Becker nennt die
nachstehenden Optionen für eine Teilnahme an der Ausgabe von Eurobonds:
i) gemeinsame Anleihen, die von Ländern mit demselben Rating emittiert
werden; ii) gemeinsame Anleihen auf einer Ad-hoc-Basis, die den von
einigen deutschen Bundesländern ausgegebenen Sammelanleihen ähneln; iii)
Teilnahme an einer gemeinsamen Regierungsanleihe, nur wenn sich WWU-Länder
durch eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung in Zeiten der Hochkonjunktur
dafür qualifizieren oder iv) Deutschland und Frankreich, die beide für ein
liquides kurzfristiges Papier oder einen gemeinsamen europäischen Markt
ausschließlich für Schatzwechsel eintreten. Anhang 3:
Überblick über ähnliche bestehende Instrumente 1. Europäische
Union Die Europäische Kommission verwaltet im Namen
der Europäischen Union derzeit drei Programme, mit denen sie Darlehen vergibt,
indem sie Schuldtitel auf den Kapitalmärkten üblicherweise auf einer
Back-to-back-Basis emittiert. Durch alle diese Fazilitäten werden Darlehen an Staaten
bereitgestellt. Die EU ist durch den Vertrag über die Arbeitsweise der
Europäischen Union ermächtigt, Anleihe- und Garantieprogramme zu verabschieden,
durch die die finanziellen Ressourcen zur Erfüllung ihres Auftrags mobilisiert
werden. – Im Rahmen des Zahlungsbilanz-Programms gewährt die EU den nicht
dem Euroraum angehörenden Mitgliedstaaten, die von
Zahlungsbilanz-Schwierigkeiten ernstlich bedroht sind, finanziellen Beistand
(Artikel 143 AEUV). – Durch das EFSM-Programm ist die Europäische Kommission ermächtigt,
im Namen der EU Anleihen zur Finanzierung von Darlehen im Rahmen des
Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus aufzunehmen (Verordnung (EU)
Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010). Seit Dezember 2010
wurden Unterstützungsprogramme für Irland und Portugal in Höhe von
22,5 Mrd. EUR bzw. 26 Mrd. EUR verabschiedet. – Mit dem MFA-Programm werden Darlehen an Länder außerhalb der
Europäischen Union vergeben. Makrofinanzielle Hilfen (MFA) sind ein
makroökonomisch begründetes Finanzinstrument zur Unterstützung von Drittländern
mit Zahlungsbilanzproblemen (Artikel 212 und 213 AEUV) ohne Bedingungen
oder Zweckbindung. Diese Hilfen werden in Form mittel- bis langfristiger
Kredite oder Finanzhilfen oder als Kombination aus beiden gewährt und ergänzen
im Kontext eines Reformprogramms des Internationalen Währungsfonds
bereitgestellte Mittel.[31] Rating Das AAA-Rating der EU ist auf mehrere Faktoren
zurückzuführen. Die Anleihen sind unmittelbare und unbedingte
Zahlungsverpflichtungen der EU, für die alle EU-Mitgliedstaaten haften. Bei den
Haushaltsmitteln handelt es sich fast zur Gänze um Einnahmen, die von den
Mitgliedstaaten unabhängig von den nationalen Parlamenten eingezahlt werden,
unter anderem um Zölle und Abgaben auf Einfuhren in die EU sowie von jedem Mitgliedstaat
abzuführende Anteile des MWSt-Aufkommens und des BNE. Die auf dieser Grundlage
von der EU begebenen Anleihen weisen eine Risikogewichtung von 0 % auf und
können als Sicherheiten bei der EZB dienen. Bei allen Anleihen tragen die Anleger letztlich
das Kreditrisiko der EU und nicht jenes der Empfänger der damit finanzierten
Darlehen. Bei einem Ausfall eines Empfängerlandes erfolgt die Zahlung aus dem
EU-Haushalt (127 Mrd. EUR im Jahr 2011). Die EU-Mitgliedstaaten
müssen gemäß EU-Vertrag Mittel bereitstellen, damit alle Verpflichtungen der EU
erfüllt werden können. Grundzüge der Emission durch die EU Die EU hat bislang Benchmark-Anleihen im Rahmen
des mittelfristigen Euro-Emissionsprogramms (EMTN) ausgegeben, das im Hinblick
auf die Emission im Rahmen des EFSM auf 80 Mrd. EUR aufgestockt
wurde. Die Krise hat dazu geführt, dass ab Ende 2008 wieder mit
Benchmark-Emissionen begonnen wurde. Mit der Aktivierung des EFSM für Irland und
Portugal wurde die EU häufig als Benchmark-Emittent tätig. Für den gesamten
ESFM-Finanzierungsplan für 2011 werden etwa 28 Mrd. EUR veranschlagt
(13,9 Mrd. EUR für Irland und 14,1 Mrd. EUR für Portugal;
im Rahmen von Zahlungsbilanz- und MFA-Programm sind etwa 2 Mrd. EUR
vorgesehen). Die Finanzierungen lauten ausschließlich auf Euro. Da der Beistand der EU mittelfristig angelegt
ist, bewegt sich das Laufzeitenspektrum üblicherweise zwischen 5 und
10 Jahren, kann aber auch eine Zeitspanne von 3 bis 15 oder gelegentlich
30 Jahren umfassen. Da die Mittel back-to-back weiterverliehen
werden, kommt es für den EU-Haushalt weder zu einer Zinsbelastung noch zu einem
Wechselkursrisiko. Trotz der Back-to-back-Methode stellt die Bedienung der
Anleihen eine Verpflichtung der Europäischen Union dar, die sicherstellen wird,
dass alle Zahlungen rechtzeitig erfolgen. Als häufiger Emittent von Benchmark-Anleihen
beabsichtigt die EU innerhalb der genannten Parameter, eine liquide
Renditekurve aufzubauen. Die EU verpflichtet Konsortialführer, für einen
aktiven Sekundärmarkt zu sorgen und jederzeit Geld- und Briefkurse zu stellen,
und überwacht die Einhaltung derartiger Verpflichtungen. Festlegung der
EU-Finanzierung EU-Darlehen werden ausschließlich mit auf den
Kapitalmärkten aufgebrachten Mitteln und nicht von den anderen Mitgliedstaaten
oder aus dem Haushalt finanziert. Die aufgebrachten Mittel werden grundsätzlich
back-to-back an das Empfängerland verliehen, d. h. Zinssatz, Laufzeit und
Höhe sind gleich. Aus diesem Back-to-back-Prinzip resultieren Beschränkungen
für die EU-Emission, da etwa die Merkmale der emittierten Finanzinstrumente
durch die Kredittransaktion vorgegeben sind und es somit nicht möglich ist,
Finanzierungen mit vom Darlehen abweichenden Laufzeiten oder Beträgen zu
tätigen. Mit Beschluss des Rates werden Gesamthöhe des
Länderprogramms, Raten und maximale durchschnittliche Laufzeit des
Darlehenspakets festgelegt. In der Folge müssen die Kommission und das
Empfängerland Darlehens-/Finanzierungsparameter und die entsprechenden Raten
und Tranchen vereinbaren. Darüber hinaus hängen alle Darlehensraten (mit
Ausnahme der ersten) von der Erfüllung diverser politischer Vorgaben ab, die
den Bedingungen im Zusammenhang mit den IWF-Paketen ähneln. Dies ist ein
weiterer Faktor, durch den der Finanzierungszeitplan beeinflusst wird. Daraus
ergibt sich, dass Zeitplan und Fälligkeiten der Emission von den jeweils
relevanten Darlehensaktivitäten der EU bestimmt werden. EFSM-Verfahren (4)
Ein Mitgliedstaat, der aufgrund außergewöhnlicher
Ereignisse, die sich seiner Kontrolle entziehen, von gravierenden wirtschaftlichen
oder finanziellen Störungen bedroht ist, kann von der EU Unterstützung im
Rahmen des EFSM anfordern. (5)
Der Rat entscheidet durch Abstimmung mit
qualifizierter Mehrheit auf der Grundlage einer Empfehlung der Europäischen
Kommission. (6)
Der Mitgliedstaat handelt mit der Europäischen
Kommission – in Abstimmung mit IWF und EZB – ein wirtschaftliches
Anpassungsprogramm aus. (7)
Der begünstigte Mitgliedstaat verhandelt mit der
Europäischen Kommission über die Einzelheiten einer Vereinbarung und einen
Darlehensvertrag und trifft eine Entscheidung zur Umsetzung. (8)
Im Anschluss an die Unterzeichnung von Vereinbarung
und Darlehensvertrag und nach Vorlage eines Auszahlungsantrags durch den
begünstigten Mitgliedstaat werden die Mittel auf den internationalen Kapitalmärkten
aufgebracht, und die erste Tranche wird freigegeben. Sobald die Einhaltung der
Programmkonditionalität durch den Mitgliedstaat vom Rat bewertet worden ist,
erfolgt die Freigabe weiterer Darlehenstranchen. 2. Die Europäische
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität
(EFSF 1.0) wurde von den Mitgliedstaaten des Euroraums nach einem
Beschluss des ECOFIN-Rates vom 9. Mai 2010 eingerichtet. Die EFSF 1.0
wurde als eine Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg gegründet. Der Hauptzweck der
EFSF besteht darin, den Mitgliedstaaten des Euroraums finanziellen Beistand zu
leisten. Im Rahmen des Hilfspakets über insgesamt 750 Mrd. EUR wurde
die EFSF von den Mitgliedstaaten des Euroraums mit Garantien in Höhe von 440 Mrd. EUR
ausgestattet, damit Mittel an in finanziellen Schwierigkeiten befindliche
Mitgliedstaaten des Euroraums – unter Einhaltung der Konditionalität im
Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen Anpassungsprogramm von EU bzw. IWF –
weiterverliehen werden können. Darlehenskapazität Im Rahmen der EFSF 1.0 ist die effektive
Darlehenskapazität der EFSF auf 255 Mrd. EUR beschränkt, um das
AAA-Rating der EFSF-Anleihen zu sichern (siehe unten). Rating Die EFSF 1.0 wurde von den Ratingagenturen mit
AAA bewertet. Im Rahmen der ersten Vereinbarung (EFSF 1.0) führte dies zu
einer geringeren Darlehenskapazität, da jedes EFSF-Darlehen besichert sein muss
durch i) Garantien von AAA-Staaten, ii) Barmittel in der Höhe des
jeweiligen Anteils der EFSF-Barreserven und iii) einen darlehensspezifischen
Liquiditätspuffer. Das AAA-Rating beruht im Wesentlichen auf den vier
nachstehenden Elementen: (9)
Garantie-Mechanismus:
Die Mitgliedstaaten des Euroraums müssen aufgrund der zwischen ihnen
bestehenden Garantievereinbarung eine unwiderrufliche und unbedingte Garantie
für die vorgesehenen Zins- oder Kapitalzahlungen, die für die
EFSF-Finanzierungsinstrumente anfallen, übernehmen. Außerdem sind mit der
Garantie bis zu 120 % des Anteils eines jeden Euroraum-Mitgliedstaats
(Kapital und Zinsen) abgedeckt, wobei durch die jeweiligen Garantiezusagen, wie
in Anhang 1 des EFSF-Rahmenvertrags festgelegt, allerdings eine Obergrenze
eingeführt wurde. Etwaige Ausfälle aufgrund dieser Obergrenze würden durch die
Barreserven und den Liquiditätspuffer abgefangen. (10)
Barreserve: Von den an
einen Darlehensnehmer weitergebenen Mitteln ist eine vorab zahlbare
Bearbeitungsgebühr abzuziehen, die 50 Basispunkte des Gesamtnennbetrags
jedes Darlehens beträgt; ebenfalls abgezogen wird der Nettobarwert der
Zinsspanne, der für jedes Darlehen zu dem vertraglich vereinbarten Satz bis zum
voraussichtlichen Ende der Laufzeit anfallen würde. (11)
Darlehensspezifischer Liquiditätspuffer: Bei jeder Vergabe eines Darlehens an einen Mitgliedstaat ist mit der
EFSF ein darlehensspezifischer Liquiditätspuffer in einer Höhe festzulegen,
durch die jedes EFSF-Darlehen zur Gänze durch AAA-Garantien und durch Barmittel
in der Höhe des relevanten Anteils der EFSF-Barreserve sowie den jeweiligen
darlehensspezifischen Liquiditätspuffer besichert ist. (12)
Etwaige zusätzliche Unterstützung: Nach dem EFSF-Rahmenvertrag könnte der Umfang des EFSF-Programms
durch einen einstimmigen Beschluss der Garantiegeber geändert werden. Die
EFSF-Kapazität kann aber nicht unbegrenzt erhöht werden, da dies der Bonität
der garantiegebenden AAA-Staaten abträglich sein könnte. Sollte einer von ihnen
sein AAA-Rating verlieren, würde die Kapazität der EFSF um den von diesem Land
gestellten Garantiebetrag schrumpfen. EFSF-Anleihen weisen eine Risikogewichtung von
0 % auf und sind bei der EZB repofähig. Das Rating der EFSF könnte durch
eine etwaige Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der Euroraum-Mitgliedstaaten
und insbesondere der mit AAA bewerteten Garantiegeber in Mitleidenschaft
gezogen werden. Da für die EFSF teilschuldnerische Haftung besteht, würde durch
eine Herabstufung eines einzigen garantiegebenden AAA-Staates das AAA-Rating
der EFSF herabgestuft, falls es zu keinen weiteren Bonitätsverbesserungen
kommt. Konditionalität Damit finanzieller Beistand durch die EFSF geleistet werden kann, muss
in jedem Fall ein wirtschaftliches Anpassungsprogramm vorliegen, das auch eine
in einer Vereinbarung festgelegte strenge politische Konditionalität umfasst.
Die Kommission handelt die Vereinbarung mit dem Empfängerland in Abstimmung mit
EZB und IWF aus. Beschlussfassung Die Beschlüsse zur Gewährung von Mitteln im
Rahmen der EFSF werden einstimmig gefasst. 3. Die Europäische
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF 2.0) Der EFSF-Rahmenvertrag wurde abgeändert, damit
die gesamte Darlehenskapazität von 440 Mrd. EUR verfügbar ist. Darlehenskapazität Im Rahmen der EFSF 2.0
ist die effektive Darlehenskapazität der EFSF auf 440 Mrd. EUR
beschränkt, um das AAA-Rating der EFSF-Anleihen zu sichern (siehe unten). Rating Die EFSF 2.0 wurde von den Ratingagenturen
mit AAA bewertet. Zur Steigerung ihrer effektiven Darlehenskapazität auf bis zu
440 Mrd. EUR wurde der EFSF-Rahmenvertrag überarbeitet, um die
Garantien von mit AAA bewerteten Staaten auf 440 Mrd. EUR anzuheben.
Im Wesentlichen beruht das AAA-Rating somit nur auf einem Element, nämlich auf
dem Garantiemechanismus. Die Mitgliedstaaten des Euroraums müssen
aufgrund der zwischen ihnen bestehenden Garantievereinbarung eine
unwiderrufliche und unbedingte Garantie für die vorgesehenen Zins- oder Kapitalzahlungen,
die für die EFSF-Finanzierungsinstrumente anfallen, übernehmen. Außerdem sind
mit der Garantie bis zu 165 % des Anteils eines jeden
Euroraum-Mitgliedstaats (Kapital und Zinsen) abgedeckt, wobei durch die
jeweiligen Garantiezusagen, wie in Anhang 1 des EFSF-Rahmenvertrags
festgelegt, allerdings eine Obergrenze eingeführt wurde. EFSF-Anleihen weisen
eine Risikogewichtung von 0 % auf und sind bei der EZB repofähig. Das Rating der EFSF könnte durch eine etwaige
Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der Euroraum-Mitgliedstaaten und
insbesondere der mit AAA bewerteten Garantiegeber in Mitleidenschaft gezogen
werden. Da für die EFSF teilschuldnerische Haftung besteht, würde durch eine
Herabstufung eines einzigen garantiegebenden AAA-Staates das AAA-Rating der
EFSF herabgestuft, falls es zu keinen weiteren Bonitätsverbesserungen kommt. Konditionalität Jeder finanzielle Beistand durch die EFSF ist
mit einer strengen politischen Konditionalität verknüpft, die in einer
Vereinbarung festgelegt wird. Die Kommission handelt die Vereinbarung mit dem
Empfängerland in Abstimmung mit EZB und IWF aus. Über die Vergabe von Darlehen
im Rahmen eines makroökonomischen Anpassungsprogramms hinaus können durch die
EFSF auch Kreditlinien besichert, Transaktionen auf den Primär- und
Sekundärmärkten für Anleihen durchgeführt und Garantien für Darlehen außerhalb
der Programme zur Rekapitalisierung von Finanzinstitutionen übernommen werden. Beschlussfassung Die Beschlüsse zur
Bereitstellung von Mitteln im Rahmen der EFSF werden einstimmig gefasst. 4. Der Europäische
Stabilitätsmechanismus (ESM) Am 24. und 25. März 2011 befürworteten die
EU-Staats- und Regierungschefs die Einrichtung des ESM als ständigen
Krisenmechanismus zur Sicherung der Stabilität des Euro und der Finanzmärkte. Der
ESM wird zur weltweit größten internationalen Finanzinstitution mit einem
Kapital von 700 Mrd. EUR, wovon 80 Mrd. EUR einbezahlt
werden. Der ESM sollte ursprünglich im Juli 2013 bereitstehen,
voraussichtlich wird dieser Termin aber auf Mitte 2012 vorgezogen. 5. Sammelanleihen der deutschen
Bundesländer Ein eigenes Segment des Anleihemarkts der
deutschen Länder stellen die sogenannten Jumbos dar. Es handelt sich dabei um
von einer Gruppe von deutschen Ländern emittierte Anleihen. Bislang wurden
38 Jumbos von Konsortien von fünf bis sieben Ländern ausgegeben; eine
Ausnahme bildete eine besonders große Jumbo-Anleihe im Jahr 1997, an der
zehn Länder beteiligt waren. Alle Jumbos waren bisher Festzinsanleihen, deren
durchschnittliches Emissionsvolumen von knapp über 1 Mrd. EUR mehr
als das Siebenfache einer durchschnittlichen Emission eines Bundeslandes
ausmacht. Am Jumbo-Programm nehmen meist flächen- oder bevölkerungsmäßig kleine
Bundesländer teil. Jumbos sind liquider als herkömmliche Länderanleihen, wodurch
die öffentlichen Kassen die bei geringervolumigen Anleihen von Einzelemittenten
fällige höhere Liquiditätsrisikoprämie zum Teil einsparen können. Aus
Anlegersicht ist ein Jumbo eine strukturierte Anleihe, die aus getrennten
Forderungen gegen die teilnehmenden Länder je nach deren Anteil an der
gemeinsamen Emission besteht. Die Länder haften für die Emission somit
teilschuldnerisch. Eckdaten der Anleihen – Häufigkeit der Emission: üblicherweise 2 bis 3 Emissionen pro Jahr – Laufzeiten: 5 bis 10 Jahre – Volumen: 1 bis 1,5 Mrd. EUR – Ein Bundesland koordiniert die Emission und fungiert als Zahlstelle. Rating Die Emissionen werden von Fitch mit AAA
bewertet. Hintergrund ist, dass Fitch bis vor kurzem für alle deutschen
Bundesländer aufgrund des Länderfinanzausgleichs (ein Mechanismus für
Solidarität und indirekt für Garantieübernahmen zwischen den Ländern und
letztlich dem Bund) AAA-Ratings vergeben hat. Dadurch lässt sich auch erklären,
dass die Ratings von Fitch von jenen anderer Agenturen häufig abweichen. Es sei
darauf hingewiesen, dass nicht mehr alle deutschen Bundesländer von Fitch
bewertet werden. Fitch ist der Ansicht, dass das AAA-Rating die
Kreditwürdigkeit jedes einzelnen der sieben an der gemeinsamen Emission
beteiligten deutschen Bundesländer widerspiegelt. Es beruht auf den starken
Unterstützungsmechanismen für Bund und Länder und deren erheblichen
Liquiditätsfazilitäten, durch die eine zeitgerechte Rückzahlung gewährleistet
wird und die Kreditwürdigkeit der Länder jener der Bundesrepublik Deutschland gleichzusetzen
ist. Fitch merkt an, dass die Unterstützungsmechanismen dem Bund und den
16 Ländern gleichermaßen zugute kommen. Die unterschiedliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Länder spielt keine
Rolle, weil im Fall einer finanziellen Notsituation alle Länder den gleichen
Anspruch auf Unterstützung durch den Bund haben. Sammelanleihen der deutschen
Länder weisen eine Risikogewichtung von 0 % auf und sind bei der EZB
repofähig. Anhang 4: Unterlagen und Marktusancen Wie in Abschnitt 4 erläutert, wäre es für
die Einführung einer Stabilitätsanleihe erforderlich, Wertpapiermerkmale und
Marktusancen festzulegen. Dabei könnte es sich um folgende Merkmale und Usancen
handeln: – Auf die Emission von Stabilitätsanleihen anwendbare Rechtsordnung: Die Ausgabe von EFSF- und EU/EFSM-Anleihen unterliegt britischem
Recht, was aber politischen Widerstand hervorrufen könnte. – Laufzeitstruktur der Wertpapiere: Die mit der
Stabilitätsanleihe verfolgte Finanzierungsstrategie sollte im Hinblick darauf
festgelegt werden, i) Benchmark-Emissionen und eine Renditekurve aufzubauen und
ii) die Finanzierungskosten zu optimieren, da Emissionen in einigen Segmenten
der Renditekurve kostenintensiver sind als in anderen. Durch die Ausgabe
kurzfristiger Papiere (Schatzwechsel) als Ergänzung zu Titeln mit längeren
Laufzeiten würde die Flexibilität der Finanzverwaltungen und der Zugang zu
Finanzmitteln erheblich verbessert. – Zinssätze (fest,
variabel, Nullkupon, inflationsgebunden): Für die Anlaufphase und zur
Erleichterung des Aufbaus eines Benchmark-Status könnte es vorzuziehen sein,
sich auf routinemäßige Wertpapierstrukturen zu konzentrieren. Dadurch würde
auch die Entwicklung von damit verbundenen Derivaten, insbesondere Optionen und
Futures, erleichtert. – Börse, an der die Papiere notiert würden:
EFSF- und EU/EFSM-Anleihen werden derzeit an der Luxemburger Börse notiert. Für
die Stabilitätsanleihe könnte sich dies als zu starke Beschränkung erweisen,
obwohl eine Notierung an mehreren Börsen zusätzliche Kosten verursachen würde. – Abrechnung: Durch die diesbezüglichen Usancen
sollte die Attraktivität der Titel gesteigert werden, indem die Abrechnung für
kurzfristige Papiere mit t+1 (zur leichteren Erfüllung kurzfristiger Ziele der
Finanzverwaltungen) und für längerfristige Papiere mit t+3 (zur Minimierung des
Abrechnungsrisikos) festgelegt wird. – Strategie für Aufbau und Pflege einer Anlegerbasis: Im Hinblick auf die mit potenziellen Anlegern zu knüpfenden
Beziehungen müsste unter Umständen entschieden werden, ob eine Gruppe von
Primärhändlern entstehen soll und wie der Handel mit Privatanlegern eingebunden
werden soll. – Einführung von Umschuldungsklauseln im Hinblick auf ein
geordnetes Vorgehen zur Bewältigung künftiger Solvenzprobleme. Literatur Assmann, Ch. und J. Boysen-Hogrefe (2011),
Determinants of government bond spreads in the euro area: in good times as in
bad, Institut für Weltwirtschaft Kiel; demnächst veröffentlicht in Empirica Barclays Capital Economic Research (2011),
Euro Themes, A proposal to restore euro area stability, 18. August 2011 BBVA (2011), A unified sovereign debt
issuance procedure in the Euro area with a Basket Bond, Global Public Finance –
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Boël, No. 14, ELEC, April 2010 Bini-Smaghi, L. (2011), European
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Boonstra, W.W. (2010), The Creation of a
Common European Bond Market, Cahier Comte Boël, No. 14, ELEC, April 2010 Carstensen, K.(2011), Eurobonds, Ausweg aus
der Schuldenkrise? Ifo Institut, http://www.cesifo-group.de/portal/page/portal/ifoContent/N/pr/pr-PDFs/PK_20110817_Eurobonds_PPT.pdf De Grauwe, P. und W. Moesen (2009), Gains
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2009, S.132–135 Delpla, J. und von Weizsäcker, J. (2010),
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CEPS Policy Brief No. 252 EPDA/SIFMA (2009), Towards a Common
European T-bill (Briefing Note March 2009) Eijffinger, S.C.W. (2011), Eurobonds –
Concepts and Implications, Briefing Note to the European Parliament,
März 2011 Favero, C.A. und A. Missale (2010), Eurobonds,
Kapitel 4 von: Governance im Euro-Währungsgebiet – Überlegungen zur
Reform des Krisenmanagements, Europäisches Parlament, Brüssel Frankfurter Allgemeine Zeitung,
Gemeinschaftsanleihen: Eurobonds erhöhen Zinslast um Milliarden, von Philip
Plickert, 19. Juli 2011, http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/europas-schuldenkrise/gemeinschaftsanleihen-eurobonds-erhoehen-zinslast-um-milliarden-11115183.html#Drucken
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for the Stability Bond? Flash Economics No 613, 22. August
2011 Prodi, Romano und Alberto Quadrio Curzio
(2011), EuroUnionBond ecco ci che va fatto, Il Sole 24 hore, 23. August
2011 Sachverständigenrat zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2011), Jahresgutachten 2011/12 Schäuble, W. (2010), Schäuble on Eurobonds and
fiscal union, Interview mit Querentin Peel, Financial Times, 5. Dezember 2010, http://video.ft.com/v/698922855001/Sch-uble-on-eurobonds-and-fiscal-union
Juncker, J.C. und G. Tremonti (2010),
Stability Bonds would end the crisis, The Financial Times, 5. Dezember 2010 [1] In öffentlichen
Diskussionen und der Literatur wird normalerweise der Begriff „Eurobonds“
verwendet. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Hauptmerkmal eines solchen
Instruments in einer höheren finanziellen Stabilität des Euroraums besteht. Aus
diesem Grund ist in diesem Grünbuch – im Einklang mit der Ansprache des
Präsidenten der Kommission zur Lage der Union vom 28. September 2011 – von
„Stabilitätsanleihen“ die Rede. [2] Grundsätzlich könnte
die gemeinsame Emission auch auf Mitgliedstaaten ausgeweitet werden, die nicht
dem Euroraum angehören; allerdings würde dies ein Wechselkursrisiko
implizieren. Da die Verpflichtungen
mehrerer Mitgliedstaaten, die nicht dem Euroraum angehören, bereits zum großen
Teil auf Euro lauten, sollte dies jedoch kein erhebliches Hindernis darstellen. Alle Mitgliedstaaten der EU werden Interesse
daran haben, an der Stabilitätsanleihe teilzunehmen, vor allem wenn dies zur
Senkung und Deckung ihrer Finanzierungskosten beiträgt und sich über den
Binnenmarkt positiv auf die Wirtschaft auswirkt. Für die Stabilitätsanleihe gilt: Je höher
die Zahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten ist, desto umfangreicher können die
positiven Auswirkungen ausfallen, welche hauptsächlich auf eine höhere
Liquidität zurückzuführen sind. [3] Giovannini-Gruppe: „Report on co-ordinated issuance
of public debt in the euro area” (11/2000).
http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/giovannini/giovannini081100en.pdf. [4] Siehe „A European Primary Dealers Association Report
Points to the Viability of a Common European Government Bond“,
http://www.sifma.org/news/news.aspx?id=7436. [5] Für eine
Übersicht der analytischen Beiträge zur Debatte um Stabilitätsanleihen siehe
Anhang 2. [6] In der
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2011 zu der Finanz-,
Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf die zu ergreifenden
Maßnahmen und Initiativen (2010/2242(INI)) heißt es:
„ …13. fordert die Kommission auf, ein
künftiges System von Eurobonds zu prüfen, um die Bedingungen zu ermitteln, unter
denen ein derartiges System allen beteiligten Mitgliedstaaten und der Eurozone
insgesamt nützlich sein würde; weist darauf hin, dass Eurobonds eine tragfähige
Alternative zum US-Dollar-Rentenmarkt darstellen würden, die darüber hinaus die
Integration des Marktes für europäische staatliche Schuldtitel, geringere
Kreditkosten, eine größere Liquidität, die Haushaltsdisziplin und Einhaltung
des Stabilitäts- und Wachstumspaktes begünstigen, koordinierte Strukturreformen
fördern, die Kapitalmärkte stabiler machen und somit die Idee des Euro als
weltweite sichere Anlage unterstützen können; erinnert daran, dass die
gemeinsame Ausgabe von Eurobonds weitere Schritte in Richtung einer gemeinsamen
Wirtschafts- und Finanzpolitik erfordert;
14. betont daher, dass im Falle der Ausgabe von Eurobonds ihre Ausgabe auf eine
Schuldenquote von 60 % des BIP begrenzt werden und als vorrangige
Staatsschuld der gesamtschuldnerischen Haftung unterliegen und mit Anreizen zur
Verringerung der Staatsverschuldung auf dieses Niveau einhergehen sollte;
spricht sich dafür aus, dass das übergeordnete Ziel der Eurobonds darin
bestehen sollte, die Staatsverschuldung zu verringern, moralischem
Fehlverhalten entgegenzuwirken und Spekulationen gegen den Euro zu vermeiden;
weist darauf hin, dass für den Zugang zu diesen Eurobonds die vorherige
Vereinbarung und Umsetzung messbarer Schuldenabbauprogramme notwendig wäre;“. [7] Zum
Beispiel von der Kommission im Rahmen der Zahlungsbilanzfazilität/des EFSM
emittierte Anleihen und EFSF-Anleihen oder Anleihen zur Finanzierung größerer
grenzübergreifender Infrastrukturprojekte (z. B. von der Kommission
möglicherweise ausgegebene Projektanleihen). Die verschiedenen Arten der
gemeinsamen Emission und andere der Stabilitätsanleihe ähnliche Schuldtitel
werden in Anhang 3 erörtert. [8] Die
Emissionsvolumina nach Dealogic wurden angepasst, um das Volumen von Emissionen
mit einer ähnlichen Laufzeit und einem ähnlichen Fälligkeitstermin
einzubeziehen. Um Unterschiede aufgrund zeitabhängiger Marktbedingungen auszugleichen,
wurden Kontrollvariablen eingeführt, die den Einfluss der Höhe des Zinssatzes
(des 2-Jahres-Swapsatzes) und der Laufzeitstruktur (des Unterschieds zwischen
10-Jahres- und 2-Jahres-Swapsätzen), die zum Zeitpunkt der einzelnen Emissionen
vorherrschten, zu berücksichtigen. [9] Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame
Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung von Übersichten über die
gesamtstaatliche Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur
übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet; Vorschlag für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame
Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung von Übersichten über die
gesamtstaatliche Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur
übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet. [10] Die Erfahrung im
Zusammenhang mit dem Rating von EFSF-Anleihen hat gezeigt, dass Anleiheratings,
die höher waren als die durchschnittlichen Garantien der teilnehmenden
Mitgliedstaaten, mit verschiedenen Mitteln erzielt wurden; dazu gehören
Liquiditätspuffer, Verluste absorbierendes Kapital und die Übersicherung des
Emissionsvolumens. Während diese
Elemente im Fall der EFSF schwierig zu verwalten waren, können sie für die
Steigerung der Bonität von Stabilitätsanleihen möglicherweise von Nutzen sein. [11] In diesem
Kapitel werden die Begriffe teilschuldnerische Garantie und gesamtschuldnerische
Garantie in wirtschaftlichem Sinne gebraucht, der möglicherweise von ihren
rechtlichen Definitionen abweicht. [12] Beispielsweise
entsprechend dem Beitragsschlüssel für den EU-Haushalt oder dem
Kapitalzeichnungsschlüssel der EZB. [13] Unter
diesen Umständen hätten die teilnehmenden Mitgliedstaaten jedoch einen Anspruch
gegenüber dem säumigen Mitgliedstaat. [14] Das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 2011 beispielsweise
verbietet dem deutschen Gesetzgeber, dauerhafte Mechanismen zu begründen, „die
auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten
hinauslaufen, vor allem wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen
verbunden sind“. Des Weiteren schreibt es vor, dass auch in einem System
intergouvernementalen Regierens der Bundestag die Kontrolle über grundlegende
haushaltspolitische Entscheidungen behält. [15] Ein
vierter Ansatz mit vollständigem Ersatz durch Stabilitätsanleihen und
teilschuldnerischer, aber nicht gesamtschuldnerischer Garantie wäre auch
möglich, wird aber nicht berücksichtigt, da er sich materiell nicht von den
bestehenden Emissionsverfahren unterscheidet. Des Weiteren wären Hybridfälle
denkbar, etwa teilschuldnerische Garantien für Schuldverschreibungen in
Verbindung mit einer begrenzten gesamtschuldnerischen Garantie zur Überbrückung
kurzfristiger Liquiditätslücken. [16] Siehe
Abschnitt 4 für eine Erörterung der Vorteile und Nachteile der zentralen
und der dezentralen Emission. [17] Dies gilt
insbesondere für Deutschland und in geringerem Maße für Spanien und Frankreich. [18] Diese
strikte Definition von Stabilitätsanleihen würde bedeuten, dass die
Mitgliedstaaten sich verpflichten müssten, von der Emission eigener nationaler
oder anderer staatlicher Anleihen abzusehen, was auch für die
Gebietskörperschaften unterhalb der nationalen Ebene gelten würde, sofern diese
in das gemeinsame Emissionssystem einbezogen sind. [19] Siehe
Delpla, J. und von Weizsäcker, J. (2010). Analog zu den Maastricht-Kriterien
schlagen Delpla und von Weizsäcker eine Schuldengrenze von 60 % des BIP
vor. [20] Wie bei
Ansatz Nr. 1 könnte die Emission von Stabilitätsanleihen dezentral
erfolgen, würde aber wahrscheinlich von einer zentralen
Schuldenverwaltungsagentur effizienter verwaltet werden. [21] Eine
solche Nachrangigkeit nationaler Anleihen könnte nur für neu emittierte
nationale Anleihen gelten, d. h. nationale Anleihen, die nach der
Einführung von Stabilitätsanleihen emittiert würden. Hingegen müssten
ausstehende nationale Altanleihen den gleichen Status wie Stabilitätsanleihen
haben, da eine Änderung ihres Status technisch einem Zahlungsausfall gleichkäme. [22] Delpla und
von Weizsäcker argumentieren, dass „rote“ Schuldtitel aufgrund des hohen
Ausfallrisikos weitgehend aus dem Bankensystem herausgehalten werden sollten,
indem sie nicht länger bei den Refinanzierungsgeschäften der EZB zugelassen und
im Bankensystem empfindlichen Kapitalanforderungen unterworfen sein sollten. [23] Der
Vorschlag von Bruegel setzt die Obergrenze unter Verwendung des
Maastrichtkriteriums als Referenzwert auf 60 % des BIP an; es gibt jedoch
andere Vorschläge mit noch niedrigeren Obergrenzen. Tatsächlich wurde
argumentiert, dass eine niedrig genug angesetzte Obergrenze praktisch ein
Ausfallrisiko bei Eurobonds ausschließt. Eine Standardannahme für die
Preisfindung bei Ausfallrisiken ist, dass im Fall des Zahlungsausfalls
40 % der Forderungen beigetrieben werden können. Wird diese Überlegung auf
Staatsschulden angewendet, würde eine Obergrenze unterhalb des Beitreibewerts
bedeuten, dass die im Rahmen der gemeinsamen Regelung emittierten Anleihen
unter allen Umständen bedient würden. [24] Veröffentlicht
am 9. November 2011, http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/aktuellesjahrsgutachten.html,
Absätze 9-13 und 184-197. [25] Ein
solcher Ansatz wurde im Bericht der Giovannini-Gruppe (2000) in Betracht
gezogen – allerdings durch dezentrale Emission – und in jüngerer Zeit von De
Grauwe und Moesen (2009), Monti (2010) sowie Juncker und Tremonti (2010)
vorgeschlagen. [26] Ähnlich
hat Bini-Smaghi einen Eurobond mit anteiligen Garantien, aber dem Recht zur
Emission von Titeln für Schulden vorgeschlagen, die von den Mitgliedstaaten an
eine supranationale Agentur übertragen werden, was aber Vertragsänderungen
erfordern dürfte. Die Schuldtitel könnten bis zu einer im Rat im Rahmen der
jährlichen Genehmigung der Stabilitätsprogramme vereinbarten Grenze emittiert
werden, womit die Emission von Schuldtiteln zur Deckung von Ausgaben oberhalb
der jedes Jahr festgelegten Schuldengrenze unmöglich wäre. Auf diese Weise
würde eine „Schuldenbremse“ geschaffen, die ein Land zu einer frühzeitigen
Entscheidung zwingen würde, wenn seine öffentliche Verschuldung der
vereinbarten Grenze zu nahe kommt. [27] Insbesondere
unter Ansatz Nr. 3 erschien jedoch auch die Teilnahme von nicht dem Euroraum
angehörenden Mitgliedstaaten denkbar. [28] Für die
Übergangsphase könnte eine Agentur der Kommission mit Kommissionsbediensteten
und DMO-Bediensteten auf Zeit aus den Mitgliedstaaten geschaffen werden, die
später, falls notwendig, in eine DMO umgewandelt werden könnte. [29] Rückmeldung dazu ist auf jedem üblichen Weg möglich, unter
anderem auch über die eigens eingerichtete E-Mail-Adresse:
ECFIN-Green-Paper-Stability-Bonds@ec.europa.eu;
(Internet: http://ec.europa.eu/economy_finance/consultation/index_en.htm). [30] Für ein
zügiges Follow-up erscheint es gerechtfertigt, von der üblichen
Konsultationsfrist von acht Wochen abzugehen, zumal das Konzept der
Stabilitätsanleihen/Eurobonds bereits seit geraumer Zeit eingehend diskutiert
wird. [31] Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/economy_finance/eu_borrower/macro-financial_assistance/index_en.htm.